Lenzburger Bezirks-Anzeiger

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AMTLICHES

Freitag, 27. Mai 2022

Baugesuche

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Bauherrschaft/ Planverfasserin: Sandra und Sandro Battistini, Othmarsingerstrasse 3, 5600 Lenzburg Bauobjekt:

Pavillon

Bauplatz:

Othmarsingerstrasse 3, Parzelle 1058

Bauherrschaft:

Yogiraj Dattaram More, Buchenweg 7, 5600 Lenzburg

Planverfasser:

Toma Gartenbau, Chrüzweg 7, 5603 Staufen

Bauobjekt:

Carport

Bauplatz:

Buchenweg 7, Parzelle 2818

Öffentliche Auflage im Försterhaus am Kronenplatz 24 in Lenzburg vom 27. Mai bis 27. Juni 2022. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-Mail-Adresse) einzureichen.

Baugesuch

Bauherrschaft:

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Strelka Daniel Seengerstrasse 9 5706 Boniswil

Projektverfasser: Mons Solar AG Gewerbestrasse 3 9444 Diepoldsau Bauvorhaben:

Installation einer LuftWasser Wärmepumpe

Ortsvorlage:

Parzelle 870 Seengerstrasse 9

Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 27. Mai 2022 Gemeinderat Boniswil

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Der Stadtrat

Einladung und Traktandenliste zur öffentlichen Abgeordnetenversammlung der Regionalen Feuerwehr Maiengrün vom Mittwoch, 22. Juni 2022

Vorstand Regionale Feuerwehr Maiengrün

• Barnstorf Sabine, 1967, weiblich, Bundes­ republik Deutschland, Hintergasse 10 Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinde­ rat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

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Baugesuch Wilfred und Silvia Bugmann Seefeldstrasse 31 5616 Meisterschwanden

Bauobjekt:

Abbruch Zweifamilienhaus mit Nebenbauten Liegenschaften Nrn. 307 und 308

Ortslage:

Blumenweg 1 und 3 Parzellen Nrn. 1513 und 1514

Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 unter dem Link www.fahrwangen.ch/amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.

Impressum

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Meyer Otto und Therese Mitteldorfstrasse 26 5606 Dintikon

Grundeigentümer: Meyer Otto Mitteldorfstrasse 26 5606 Dintikon Gegründet 1922

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Ammerswil, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Meisterschwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Zusatzverteilung: Auenstein, Beinwil am See, Leutwil und Veltheim.

Projektverfasser: Gsell Ölfeuerungen Silostrasse 9 5606 Dintikon Bauobjekt:

Ersatz Heizung durch aussenaufgestellte Wärmepumpe

Standort:

Mitteldorfstrasse 26 Parz. Nr. 85

Öffentliche Auflage vom 28. Mai 2022 bis 27. Juni 2022 in der Gemeindekanzlei Dintikon.

Lenzburger Bezirks-Anzeiger / Der Seetaler / Lindenberg

Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

www.lba.chmedia.ch

Der Gemeinderat

Herausgeberin: CH Regionalmedien AG

Adresse Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg Erscheinungsweise 1 x wöchentlich, jeweils Donnerstag Auflage 37 768 Ex. (Wemf-beglaubigt 2021) Verlagsleitung Stefan Biedermann stefan.biedermann@chmedia.ch Telefon 058 200 58 10 Redaktion E-Mail: redaktionLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 12

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Strom und Wasser ablesen

Ab dem 1. Juni 2022 wird Herr Benno Schmidli unterwegs sein, um in den Haushalten die Strom- und Wasserzähler abzulesen. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dintikon werden höflich gebeten, Herrn Schmidli den freien Zugang zu den Zählern zu gewähren.

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Grundeigentümer:

Freie Mitarbeiter: Ruedi Burkart (rubu), Alfred Gassmann (AG), Tanja Isler (tis), Stefanie Osswald (StO), Alexander Studer (ASt), Andreas Walker (awa) Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi)

Projektverfasser: Gsell Ölfeuerungen Silostrasse 9 5606 Dintikon

Verkaufsleitung: Michael Kraft michael.kraft@chmedia.ch Telefon 058 200 58 67

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Lucia Niederwieser Lindenhof 1 5615 Fahrwangen

Bauobjekt:

Nachträgliches Baugesuch – Umgestaltung Nutzgarten Neubau – Erstellung Gartenzaun

Ortslage:

Lindenhof 1 Parzellen Nr. 102

Gemeinderat (1 Sitz) – vakant

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Grabräumung Herbst 2022

Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe von 20 Jahren werden im September 2022 auf dem Friedhof Hendschiken die Urnengräber C 12 bis Unbenannt zuzüglich nachträglich beigesetzte Urnen geräumt. Die Angehörigen werden soweit bekannt schriftlich über die Räumung informiert. Sie werden ersucht, die Gräber ab Dienstag, 30. August bis spätestens Dienstag, 13. September 2022 zu räumen (Grabmäler, Grabschmuck und Bepflanzung). Falls Urnen (nur Tonurnen) nach Hause mitgenommen werden möchten, ist dies der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Räumung durch die Gemeinde. Es können seitens der Angehörigen keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei Hendschiken, Telefon 062 885 50 80, gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. Mittwoch, 1. Juni 2022, 12.00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). 27. Mai 2022 Wahlbüro

Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 unter dem Link www.fahrwangen.ch/ amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.

Feller Peter Postweg 35, 5606 Dintikon Feller Peter Postweg 35, 5606 Dintikon

Bauobjekt:

Ersatz Ölheizung durch aussenaufgestellte Wärmepumpe

Standort:

Postweg 35, Parz. Nr. 938

Welches ist Ihre Kraftquelle?

Öffentliche Auflage vom 28. Mai 2022 bis 27. Juni 2022 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der Gemeinderat

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Druck CH Media Print AG, 5001 Aarau

Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch

Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für den Gemeinderat wurden keine Kandidaten angemeldet:

Zus. Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, Aarau

Inserateannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr (Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr)

Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.chmedia.ch

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldung 2. Wahlgang; Nachnomination

Baugesuch

Bauherrschaft:

Verkaufsmitarbeiterin: Susanne Basler susanne.basler@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28

Abo-Service und Zustellung E-Mail: abo@chmedia.ch / Stichwort LBA Telefon 058 200 55 55 Telefax 058 200 55 56 Zustellung: Die Post

Vorstand Regionale Feuerwehr Maiengrün

Amtliche Publikation der Gemeinde Leutwil

Baugesuch

Redaktorin: Deborah Bläuer (dbl) deborahblaeuer@chmedia.ch

Inserateabteilung E-Mail: inseratLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Telefax 058 200 58 21

Sie finden die Details zur Einladung unter den Publikationen der Gemeinde Othmarsingen in dieser Ausgabe des Lenzburger Bezirksanzeigers.

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Gemeindekanzlei

Bauherrschaft:

Eingesandtes: Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandte Unterlagen und Beiträge

Einladung und Traktandenliste zur öffentlichen Abgeordnetenversammlung der Regionalen Feuerwehr Maiengrün vom Mittwoch, 22. Juni 2022

Besten Dank.

Redaktionsleitung: Fritz Thut (tf) fritz.thut@chmedia.ch

Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr

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Baugesuch

Bauherrschaft: Gegründet 1901

Folgende Person hat bei der Gemeinde Fahrwangen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Bauherrschaft:

Sie finden die Details zur Einladung unter den Publikationen der Gemeinde Othmarsingen in dieser Ausgabe des Lenzburger Bezirksanzeigers.

Gegründet 1866

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

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