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Protokoll der KGV vom

n Baugesuche Bauherrschaft/ Planverfasserin: Sandra und Sandro Battistini, Othmarsingerstrasse 3, 5600 Lenzburg Bauobjekt: Pavillon Bauplatz: Othmarsingerstrasse 3, Parzelle 1058 Bauherrschaft: Yogiraj Dattaram More, Buchenweg 7, 5600 Lenzburg Planverfasser: Toma Gartenbau, Chrüzweg 7, 5603 Staufen Bauobjekt: Carport Bauplatz: Buchenweg 7, Parzelle 2818 Öffentliche Auflage im Försterhaus am Kronenplatz 24 in Lenzburg vom 27. Mai bis 27. Juni 2022. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Stadtrat schriftlich (mit Begehren und Begründung sowie mit vollständigen Adressangaben und möglichst mit E-Mail-Adresse) einzureichen.

Der Stadtrat

Impressum

Gegründet 1901

Gegründet 1866

Gegründet 1922 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Ammerswil, Bettwil, Birrwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holderbank, Hunzenschwil, Lenzburg, Meisterschwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Zusatzverteilung: Auenstein, Beinwil am See, Leutwil und Veltheim.

Herausgeberin: CH Regionalmedien AG Lenzburger Bezirks-Anzeiger / Der Seetaler / Lindenberg

www.lba.chmedia.ch

Adresse

Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg

Erscheinungsweise

1 x wöchentlich, jeweils Donnerstag

Auflage

37 768 Ex. (Wemf-beglaubigt 2021)

Verlagsleitung

Stefan Biedermann stefan.biedermann@chmedia.ch Telefon 058 200 58 10

Redaktion

E-Mail: redaktionLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Fritz Thut (tf) fritz.thut@chmedia.ch Redaktorin: Deborah Bläuer (dbl) deborahblaeuer@chmedia.ch Freie Mitarbeiter: Ruedi Burkart (rubu), Alfred Gassmann (AG), Tanja Isler (tis), Stefanie Osswald (StO), Alexander Studer (ASt), Andreas Walker (awa) Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr Eingesandtes: Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandte Unterlagen und Beiträge

Inserateabteilung

E-Mail: inseratLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Telefax 058 200 58 21 Verkaufsleitung: Michael Kraft michael.kraft@chmedia.ch Telefon 058 200 58 67 Verkaufsmitarbeiterin: Susanne Basler susanne.basler@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Inserateannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr (Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr)

Abo-Service und Zustellung

E-Mail: abo@chmedia.ch / Stichwort LBA Telefon 058 200 55 55 Telefax 058 200 55 56 Zustellung: Die Post

Druck

CH Media Print AG, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner www.chmedia.ch Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch n Baugesuch Bauherrschaft: Strelka Daniel Seengerstrasse 9 5706 Boniswil Projektverfasser: Mons Solar AG Gewerbestrasse 3 9444 Diepoldsau Bauvorhaben: Installation einer LuftWasser Wärmepumpe Ortsvorlage: Parzelle 870 Seengerstrasse 9 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 30. Mai 2022 bis 28. Juni 2022. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 27. Mai 2022

Gemeinderat Boniswil

n Einladung und Traktandenliste zur öffentlichen Abgeordnetenversammlung der Regionalen Feuerwehr Maiengrün vom Mittwoch, 22. Juni 2022 Sie finden die Details zur Einladung unter den Publikationen der Gemeinde Othmarsingen in dieser Ausgabe des Lenzburger Bezirksanzeigers.

Vorstand Regionale Feuerwehr Maiengrün

n Baugesuch Bauherrschaft: Meyer Otto und Therese Mitteldorfstrasse 26 5606 Dintikon Grundeigentümer:Meyer Otto Mitteldorfstrasse 26 5606 Dintikon Projektverfasser: Gsell Ölfeuerungen Silostrasse 9 5606 Dintikon Bauobjekt: Ersatz Heizung durch aussenaufgestellte Wärmepumpe Standort: Mitteldorfstrasse 26 Parz. Nr. 85 Öffentliche Auflage vom 28. Mai 2022 bis 27. Juni 2022 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat

n Strom und Wasser ablesen Ab dem 1. Juni 2022 wird Herr Benno Schmidli unterwegs sein, um in den Haushalten die Strom- und Wasserzähler abzulesen. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Dintikon werden höflich gebeten, Herrn Schmidli den freien Zugang zu den Zählern zu gewähren. Besten Dank.

Gemeindekanzlei

n Baugesuch Bauherrschaft: Feller Peter Postweg 35, 5606 Dintikon

Grundeigentümer: Feller Peter Postweg 35, 5606 Dintikon Projektverfasser: Gsell Ölfeuerungen Silostrasse 9 5606 Dintikon Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch aussenaufgestellte Wärmepumpe Standort: Postweg 35, Parz. Nr. 938 Öffentliche Auflage vom 28. Mai 2022 bis 27. Juni 2022 in der Gemeindekanzlei Dintikon. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Dintikon schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat

n Gesuch um ordentliche Einbürgerung Folgende Person hat bei der Gemeinde Fahrwangen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Barnstorf Sabine, 1967, weiblich, Bundesrepublik Deutschland, Hintergasse 10 Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

n Baugesuch Bauherrschaft: Wilfred und Silvia Bugmann Seefeldstrasse 31 5616 Meisterschwanden Bauobjekt: Abbruch Zweifamilienhaus mit Nebenbauten Liegenschaften Nrn. 307 und 308 Ortslage: Blumenweg 1 und 3 Parzellen Nrn. 1513 und 1514 Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 unter dem Link www.fahrwangen.ch/amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.

n Baugesuch Bauherrschaft: Lucia Niederwieser Lindenhof 1 5615 Fahrwangen Bauobjekt: Nachträgliches Baugesuch – Umgestaltung Nutzgarten Neubau – Erstellung Gartenzaun Ortslage: Lindenhof 1 Parzellen Nr. 102 Zus. Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, Aarau Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 unter dem Link www.fahrwangen.ch/ amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.

s c h a f i s h e i m und u m g e b u n g n Einladung und Traktandenliste zur öffentlichen Abgeordnetenversammlung der Regionalen Feuerwehr Maiengrün vom Mittwoch, 22. Juni 2022 Sie finden die Details zur Einladung unter den Publikationen der Gemeinde Othmarsingen in dieser Ausgabe des Lenzburger Bezirksanzeigers.

Vorstand Regionale Feuerwehr Maiengrün

n Grabräumung Herbst 2022 Nach Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe von 20 Jahren werden im September 2022 auf dem Friedhof Hendschiken die Urnengräber C 12 bis Unbenannt zuzüglich nachträglich beigesetzte Urnen geräumt. Die Angehörigen werden soweit bekannt schriftlich über die Räumung informiert. Sie werden ersucht, die Gräber ab Dienstag,

30. August bis spätestens Dienstag,

13. September 2022 zu räumen (Grabmäler, Grabschmuck und Bepflanzung). Falls Urnen (nur Tonurnen) nach Hause mitgenommen werden möchten, ist dies der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Räumung durch die Gemeinde. Es können seitens der Angehörigen keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei Hendschiken, Telefon 062 885 50 80, gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. n Amtliche Publikation der Gemeinde Leutwil

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldung 2. Wahlgang; Nachnomination

Für den zweiten Wahlgang der Gesamterneuerungswahl für den Gemeinderat wurden keine Kandidaten angemeldet:

Gemeinderat (1 Sitz)

– vakant Da weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist gemäss § 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d.h. Mittwoch, 1. Juni 2022, 12.00 Uhr) abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 33 Abs. 2 GPR). 27. Mai 2022

Wahlbüro

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