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AMTLICHES
Donnerstag, 8. Juli 2021
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Baugesuch
Bauherrschaft: n
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie zur Erleichterung der Strassenreinigung mit der Wischmaschine und der Kehrichtabfuhr werden die Grundstückeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher der Strasse entlang so aufzuasten, dass die Zweige bis mindestens 4,5 m Höhe über Fahrbahnrand nicht in das Strassengebiet hineinragen. Über Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,5 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen ab Strassenmark, zurückzuschneiden. Bodenbedeckende Pflanzen dürfen nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen hinauswuchern. Strassenbeleuchtungen und die Sicht auf Verkehrssignale dürfen durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden. Grundstückbesitzer, deren Bäume an öffentliche Strassen und Gehwege angrenzen, werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie für Schäden oder Verletzungen, welche durch die Bäume, bzw. Äste entstehen, haftbar sind. Die Bevölkerung wird gebeten, das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher noch vor der nächsten Grünabfuhr am 20. Juli 2021 vorzunehmen. Boniswil, 8. Juli 2021 Gemeinderat Boniswil
Impressum
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Rellstab David, Kappelen 6 5706 Boniswil
Bauvorhaben:
Sichtschutzwand
Ortslage:
Parzelle 453, Kappelen 6
Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 8. Juli 2021 Gemeinderat Boniswil
Baugesuch
Bauherrschaft:
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Körner Andreas Flueweg 3 8957 Spreitenbach
Projektverfasser: Körner Andreas Flueweg 3 8957 Spreitenbach Bauvorhaben:
Neubau Aussenpool und Ersatz Sichtschutzwände
Ortslage:
Parzelle 1196, Heuweg 7
Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 8. Juli 2021 Gemeinderat Boniswil
Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission
Bei den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 wurde innerhalb der Frist für den 2. Wahlgang für ein Mitglied der Finanzkommission ein Wahlvorschlag eingereicht. Mit der amtlichen Publikation des Namens des Kandidaten ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt worden, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Innert dieser Frist ging keine weitere Anmeldung ein. Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR als Mitglied der Finanzkommission als in stiller Wahl gewählt erklärt: •
Bürgi Andreas, 1979, von Kirchberg SG, Wolfacherweg 8, parteilos, neu.
Dadurch findet am 26. September 2021 keine Urnenwahl statt. Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Dürrenäsch, 6. Juli 2021 Wahlbüro Dürrenäsch
Gegründet 1901
JJet .Sttfolet ♦ J:tre�bmberg Gegründet 1866
Gegründet 1922
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinden: Ammerswil, Auenstein, Bettwil, Boniswil, Brunegg, Dintikon, Dürrenäsch, Egliswil, Fahrwangen, Hallwil, Hendschiken, Holder bank, Hunzenschwil, Lenzburg, Meister schwanden, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Othmarsingen, Rupperswil, Sarmenstorf, Schafisheim, Seengen, Seon und Staufen. Zusatzverteilung: Beinwil am See, Birrwil, Leutwil und Veltheim. Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Lenzburger Bezirks-Anzeiger/ Der Seetaler/ Lindenberg Adresse
Kronenplatz 12, 5600 Lenzburg Erscheinungsweise
1 x wöchentlich, jeweils Donnerstag Auflage
35 327 Ex. (Wemf-beglaubigt 2018) 36 471 Ex. Streuung aktuell Verlagsleitung
Stefan Biedermann stefan.biedermann@chmedia.ch Telefon 058 200 58 10 Redaktion
E-Mail: redaktionLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 12 Redaktionsleitung: Fritz Thut (tf) fritz.thut@chmedia.ch Redaktorin: Carolin Frei (cfr) carolin.frei@chmedia.ch Freie Mitarbeiter: Ruedi Burkart (rubu), Alfred Gassmann (AG), Stefanie Osswald (Stü), Alexander Studer (ASt), Pia Weber (PW), Peter Winkelmann (PWi) Redaktionsschluss: Montag, 12 Uhr Eingesandtes: Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandte Unterlagen und Beiträge
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Gemeinden Brunegg
5-Schlösserlauf am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September
Am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September soll der 5-Schlösserlauf durchgeführt werden. Es ist ein gestaffelter Start von ca. 200 bis 300 Personen geplant. Die Veranstaltung findet auf bestehenden Wegen statt. Das Start- und Zielgelände liegt bei der Schulanlage Holderbank. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch liegt vom 12. Juli 2021 bis 10. August 2021 in den Gemeindekanzleien Birr, Brunegg, Holderbank, Lupfig und Möriken-Wildegg öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat oder beim Kreisforstamt 2 Baden-Zurzach, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinderat Brunegg
Rechtskraft der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Mai 2021 sind in Rechtskraft erwachsen. Die Referendumsfrist ist am 5. Juli 2021 ungenutzt abgelaufen. Gemeinderat
E-Mail: inseratLBA@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Telefax 058 200 58 21 Regionalleitung Aargau West, Olten, Solothurn: Michael Kraft michael.kraft@chmedia.ch Telefon 058 200 58 67 Kundenberaterin: Susanne Basler susanne.basler@chmedia.ch Telefon 058 200 58 28 Verkaufsmitarbeiterin: Dominique Althaus dominique.althaus@chmedia.ch Telefon 058 200 58 27 Inserateannahmeschluss: Dienstag, 16 Uhr (Todesanzeigen: Mittwoch, 11 Uhr) E-Mail: abo@chmedia.ch / Stichwort LBA Telefon 058 200 55 55 Telefax 058 200 55 56 Zustellung: Die Post
Walter Blum Lindenmattstrasse 7 5616 Meisterschwanden
Bauobjekt:
Ausbau Dachgeschoss Energetische Sanierung Abbruch Gebäude Nr. 451 Neubau Garage und Carport
Ortslage:
Zusätzliche Bewilligung:
Parzelle Nr. 671 Delphinweg 6 5616 Meisterschwanden Keine
Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf.
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Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse vom 29. Juni 2021 der Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht. 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.11.2020 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2020 3. Genehmigung Jahresrechnung 2020 4. Zustimmung zur Bevölkerungsschutzregion Lenzburg Seetal; Reorganisation ZSO; Genehmigung des Vertrags 5. Zustimmung zur Entschädigung Gemeinderat für die Amtsperiode 2022–2025 6. Genehmigung Nachtragskredit Wasserversorgung Helgenhüsli 7. Zustimmung zur Projektierung Sanierungen Bahnhofstrasse und Hintergasse 8. Zustimmung zur Änderung der Gemeindeordnung bezüglich Steuerkommission
Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
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– Gemeinderat (5 Mitglieder) – Gemeindeammann – Vizeammann – Finanzkommission (5 Mitglieder) – Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) – Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Gemeindehomepage unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Regelung für Gemeinderatswahlen Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt. Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird. Regelung für die übrigen Behördenwahlen Werden bis zum 44. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Hinweis zur Wahl der Steuerkommission Ab 1. Januar 2022 wird wieder eine kommunale Steuerkommission geführt. Die Gemeindeversammlung hat diesem Vorhaben am 29. Juni 2021 zugestimmt. Es wird nun noch eine Referendumsabstimmung darüber stattfinden. Deshalb erfolgt die Wahl der kommunalen Steuerkommission unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Änderung der Gemeindeordnungen per 1. Januar 2022. Fahrwangen, 2. Juli 2021 Gemeinderat Fahrwangen
Baugesuch
Bauherr:
Beck Rita und Niggeler Sandra Höhenweg 20 5502 Hunzenschwil
Projektverfasser: Wenger Gartenteam GmbH Bodenackerstrasse 1 5014 Gretzenbach Bauobjekt:
Gartenumgestaltung mit Stützmauer
Ortslage:
Höhenweg 20 Parzelle Nr. 888
Öffentliche Auflage des Baugesuches in der Zeit vom 8. Juli 2021 bis 9. August 2021 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hunzenschwil zu richten.
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Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 30. Juni 2021 veröffentlicht: Ortsbürgergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. November 2020 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2020 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 4. Forstbetrieb Lindenberg; Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit der Genehmigung der Anstaltsordnung und der Auflösung des Gemeindevertrages vom Juni 2010 5. Parzellen 1412 und 2131 im Buchermoos/ Ghäselächer; Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen mit der AEW Energie AG 6. Parzelle 2131 im Ghäselächer; Genehmigung des privatrechtlichen Güterregulierungsvertrages Einwohnergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2020 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2020 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Meisterschwanden 4. Abwasserbeseitigung; Reduktion der Benützungsgebühren im Abwasserbereich (Tarif Anhang 1 zum Erschliessungsfinanzierungsreglement) von bisher CHF 2.50 auf neu 1.50 pro m3 Frischwasserverbrauch; gültig ab 1. Oktober 2021 5. Umbau Regenbecken Schachenacher; Genehmigung Verpflichtungskredit über CHF 1.1 Mio. (inkl. MwSt. aber exkl. Teuerung) 6. ZSO Lenzburg Seetal; Genehmigung des neuen Gemeindevertrages 7. Tennisplatz Parzelle 522, Strandbadweg Tennwil; Genehmigung Kaufvertrag über CHF 600'000 mit der Erbengemeinschaft Helene Hünerfauth und Genehmigung des neuen Baurechtsvertrages mit dem TC Hallwilersee 8. Gemeindeordnung Meisterschwanden; Genehmigung Revision 9. Einbürgerungen; Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an a) Jannis Bauer b) Cedric Bauer 10. Genehmigung des Überweisungsantrages «Einführung von Tempo 30 an der Flückenstrasse» 11. Genehmigung des Überweisungsantrages «Ladestationen von Elektroautos in Meisterschwanden» Die Beschlüsse der Ortsbürgerversammlung Nr. 1 bis 6 und der Einwohnergemeindeversammlung Nr. 1 bis 8 sowie Nr. 10 und 11 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Nr. 9) ist abschliessend gefasst worden und untersteht nicht dem Referendum. Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird. Die entsprechenden Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2021 Der Gemeinderat
Gemeinderat Hunzenschwil n
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Einladung zur Abgeordnetenversammlung 2021
Die Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal findet am Montag, 23. August 2021 um 20.00 Uhr im Feuerwehrmagazin in Fahrwangen statt. Die Versammlung ist öffentlich. Feuerwehr Oberes Seetal
Fahrwangen, 30. Juni 2021 Gemeinderat Fahrwangen
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Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt. Es werden gewählt:
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Druck
Verleger: Peter Wanner www.chmedia.ch Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch
Erinnerung: Gemeindewahlen 2022–2025 Anmeldeverfahren
Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.
Sämtliche Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist vom 9. August 2021 ergriffen werden.
Inserateabteilung
Abo-Service und Zustellung
Baugesuch
Bauherrschaft:
Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald
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Projektverfasser: Rellstab David, Kappelen 6 5706 Boniswil
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Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg
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