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Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs BauG vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.

n Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie zur Erleichterung der Strassenreinigung mit der Wischmaschine und der Kehrichtabfuhr werden die Grundstückeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher der Strasse entlang so aufzuasten, dass die Zweige bis mindestens 4,5 m Höhe über Fahrbahnrand nicht in das Strassengebiet hineinragen. Über Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,5 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm Abstand, gemessen ab Strassenmark, zurückzuschneiden. Bodenbedeckende Pflanzen dürfen nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen hinauswuchern. Strassenbeleuchtungen und die Sicht auf Verkehrssignale dürfen durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden. Grundstückbesitzer, deren Bäume an öffentliche Strassen und Gehwege angrenzen, werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie für Schäden oder Verletzungen, welche durch die Bäume, bzw. Äste entstehen, haftbar sind. Die Bevölkerung wird gebeten, das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher noch

vor der nächsten Grünabfuhr am 20. Juli

2021 vorzunehmen. Boniswil, 8. Juli 2021

Gemeinderat Boniswil

Impressum lfllJBllfßff@Bf!ilk5-!nttißf!

Gegründet1901 JJet.Sttfolet♦J:tre�bmberg

Gegründet1866

Gegründet1922 AmtlichesPublikationsorganderGemeinden: Ammerswil,Auenstein,Bettwil,Boniswil, Brunegg,Dintikon,Dürrenäsch,Egliswil, Fahrwangen,Hallwil,Hendschiken,Holderbank,Hunzenschwil,Lenzburg,Meisterschwanden,Möriken-Wildegg,Niederlenz, Othmarsingen,Rupperswil,Sarmenstorf, Schafisheim,Seengen,SeonundStaufen. Zusatzverteilung:BeinwilamSee,Birrwil, LeutwilundVeltheim.

Herausgeberin: AZ Anzeiger AG Lenzburger Bezirks-Anzeiger/ Der Seetaler/ Lindenberg Adresse Kronenplatz12,5600Lenzburg Erscheinungsweise 1xwöchentlich,jeweilsDonnerstag Auflage 35327Ex.(Wemf-beglaubigt2018) 36471Ex.Streuungaktuell Verlagsleitung StefanBiedermann stefan.biedermann@chmedia.ch Telefon0582005810

Redaktion E-Mail:redaktionLBA@chmedia.ch Telefon0582005812 Redaktionsleitung:FritzThut(tf) fritz.thut@chmedia.ch Redaktorin:CarolinFrei(cfr) carolin.frei@chmedia.ch FreieMitarbeiter: RuediBurkart(rubu),AlfredGassmann(AG StefanieOsswald(Stü), AlexanderStuder(ASt),PiaWeber(PW), PeterWinkelmann(PWi) Redaktionsschluss: Montag,12Uhr Eingesandtes: DieRedaktionübernimmtkeine VerantwortungfüreingesandteUnterlagen undBeiträge ),

Inserateabteilung E-Mail:inseratLBA@chmedia.ch Telefon0582005828 Telefax0582005821 RegionalleitungAargauWest, Olten,Solothurn:MichaelKraft michael.kraft@chmedia.ch Telefon0582005867 Kundenberaterin: SusanneBasler susanne.basler@chmedia.ch Telefon0582005828 Verkaufsmitarbeiterin: DominiqueAlthaus dominique.althaus@chmedia.ch Telefon0582005827 Inserateannahmeschluss: Dienstag,16Uhr (Todesanzeigen:Mittwoch,11Uhr)

Abo-Service undZustellung E-Mail:abo@chmedia. Telefon0582005555 Telefax0582005556 Zustellung:DiePost ch/StichwortLBA

Druck MittellandZeitung EinProduktder sdruckAG,5001 •:• ehmedia Aarau Verleger:PeterWanner www.chmedia.ch Beteiligungender www.chmedia.ch CHMediaAGauf n Baugesuch Bauherrschaft: Rellstab David, Kappelen 6 5706 Boniswil Projektverfasser: Rellstab David, Kappelen 6 5706 Boniswil Bauvorhaben: Sichtschutzwand Ortslage: Parzelle 453, Kappelen 6 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 8. Juli 2021

Gemeinderat Boniswil

n Baugesuch Bauherrschaft: Körner Andreas Flueweg 3 8957 Spreitenbach Projektverfasser: Körner Andreas Flueweg 3 8957 Spreitenbach Bauvorhaben: Neubau Aussenpool und Ersatz Sichtschutzwände Ortslage: Parzelle 1196, Heuweg 7 Öffentliche Auflage des Baugesuchs auf der Gemeindekanzlei Boniswil vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind während der Auflagefrist dem Gemeinderat Boniswil, 5706 Boniswil, schriftlich einzureichen, versehen mit einem Antrag und einer Begründung. Boniswil, 8. Juli 2021

Gemeinderat Boniswil

n Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2022/2025; Stille Wahl eines Mitgliedes der Finanzkommission

Bei den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 wurde innerhalb der Frist für den 2. Wahlgang für ein Mitglied der Finanzkommission ein Wahlvorschlag eingereicht. Mit der amtlichen Publikation des Namens des Kandidaten ist eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt worden, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden konnten. Innert dieser Frist ging keine weitere Anmeldung ein. Da die Anzahl der Anmeldungen nach der Nachmeldefrist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht übertrifft, hat das Wahlbüro gestützt auf § 33 Abs. 2 GPR als Mitglied der Finanzkommission als in stiller Wahl gewählt erklärt: • Bürgi Andreas, 1979, von Kirchberg SG,

Wolfacherweg 8, parteilos, neu. Dadurch findet am 26. September 2021 keine Urnenwahl statt. Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Dürrenäsch, 6. Juli 2021

Wahlbüro Dürrenäsch

n Gemeinden Brunegg

5-Schlösserlauf am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung im Wald

Am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September soll der 5-Schlösserlauf durchgeführt werden. Es ist ein gestaffelter Start von ca. 200 bis 300 Personen geplant. Die Veranstaltung findet auf bestehenden Wegen statt. Das Start- und Zielgelände liegt bei der Schulanlage Holderbank. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch liegt vom 12. Juli 2021 bis 10. August 2021 in den Gemeindekanzleien Birr, Brunegg, Holderbank, Lupfig und Möriken-Wildegg öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat oder beim Kreisforstamt 2 Baden-Zurzach, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Brunegg

n Rechtskraft der Einwohnergemeindeversammlungsbeschlüsse Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Mai 2021 sind in Rechtskraft erwachsen. Die Referendumsfrist ist am 5. Juli 2021 ungenutzt abgelaufen.

Gemeinderat

n Baugesuch Bauherrschaft: Walter Blum Lindenmattstrasse 7 5616 Meisterschwanden Bauobjekt: Ausbau Dachgeschoss Energetische Sanierung Abbruch Gebäude Nr. 451 Neubau Garage und Carport

Ortslage: Parzelle Nr. 671 Delphinweg 6 5616 Meisterschwanden

Zusätzliche Bewilligung: Keine Das Baugesuch liegt gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 10, 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen.

n Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse vom 29. Juni 2021 der Einwohnergemeindeversammlung veröffentlicht. 1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.11.2020 2. Genehmigung Rechenschaftsbericht 2020 3. Genehmigung Jahresrechnung 2020 4. Zustimmung zur Bevölkerungsschutzregion Lenzburg Seetal; Reorganisation

ZSO; Genehmigung des Vertrags 5. Zustimmung zur Entschädigung Gemeinderat für die Amtsperiode 2022–2025 6. Genehmigung Nachtragskredit

Wasserversorgung Helgenhüsli 7. Zustimmung zur Projektierung Sanierungen Bahnhofstrasse und Hintergasse 8. Zustimmung zur Änderung der Gemeindeordnung bezüglich Steuerkommission Sämtliche Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten bis zum Ablauf der Referendumsfrist vom 9. August 2021 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Fahrwangen, 30. Juni 2021

Gemeinderat Fahrwangen

s c h a f i s h e i m u n d u m g e b u n g n Erinnerung: Gemeindewahlen 2022–2025 Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022 bis 2025 statt. Es werden gewählt: – Gemeinderat (5 Mitglieder) – Gemeindeammann – Vizeammann – Finanzkommission (5 Mitglieder) – Wahlbüro (2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder) – Steuerkommission (3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied) Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der Gemeindehomepage unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Regelung für Gemeinderatswahlen

Die fünf Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindeammann/Vizeammann werden in einem Wahlgang gewählt. Bei diesen Wahlen findet in jedem Fall ein erster Wahlgang (Urnenwahl) statt. Im ersten Wahlgang sind stille Wahlen nicht möglich. Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird.

Regelung für die übrigen Behördenwahlen

Werden bis zum 44. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert welcher neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Hinweis zur Wahl der Steuerkommission

Ab 1. Januar 2022 wird wieder eine kommunale Steuerkommission geführt. Die Gemeindeversammlung hat diesem Vorhaben am 29. Juni 2021 zugestimmt. Es wird nun noch eine Referendumsabstimmung darüber stattfinden. Deshalb erfolgt die Wahl der kommunalen Steuerkommission unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Änderung der Gemeindeordnungen per 1. Januar 2022. Fahrwangen, 2. Juli 2021

Gemeinderat Fahrwangen

n Baugesuch Bauherr:

Beck Rita und Niggeler Sandra Höhenweg 20 5502 Hunzenschwil Projektverfasser: Wenger Gartenteam GmbH Bodenackerstrasse 1 5014 Gretzenbach Bauobjekt: Gartenumgestaltung mit Stützmauer Ortslage: Höhenweg 20 Parzelle Nr. 888 Öffentliche Auflage des Baugesuches in der Zeit vom 8. Juli 2021 bis 9. August 2021 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hunzenschwil zu richten.

Gemeinderat Hunzenschwil

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Ortsbürgergemeindeversammlung

1. Genehmigung des Protokolls der

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. November 2020 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2020 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 4. Forstbetrieb Lindenberg; Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit der

Genehmigung der Anstaltsordnung und der Auflösung des Gemeindevertrages vom Juni 2010 5. Parzellen 1412 und 2131 im Buchermoos/

Ghäselächer; Kompetenzerteilung an den Gemeinderat für den Abschluss von

Dienstbarkeitsverträgen mit der AEW

Energie AG 6. Parzelle 2131 im Ghäselächer;

Genehmigung des privatrechtlichen

Güterregulierungsvertrages Einwohnergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der

Einwohnergemeindeversammlung vom 5. November 2020 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2020 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2020 der Einwohnergemeinde Meisterschwanden 4. Abwasserbeseitigung; Reduktion der Benützungsgebühren im Abwasserbereich (Tarif Anhang 1 zum Erschliessungsfinanzierungsreglement) von bisher CHF 2.50 auf neu 1.50 pro m3 Frischwasserverbrauch; gültig ab 1. Oktober 2021 5. Umbau Regenbecken Schachenacher;

Genehmigung Verpflichtungskredit über CHF 1.1 Mio. (inkl. MwSt. aber exkl.

Teuerung) 6. ZSO Lenzburg Seetal; Genehmigung des neuen Gemeindevertrages 7. Tennisplatz Parzelle 522, Strandbadweg

Tennwil; Genehmigung Kaufvertrag über

CHF 600'000 mit der Erbengemeinschaft

Helene Hünerfauth und Genehmigung des neuen Baurechtsvertrages mit dem

TC Hallwilersee 8. Gemeindeordnung Meisterschwanden;

Genehmigung Revision 9. Einbürgerungen; Zusicherung des

Gemeindebürgerrechts an a) Jannis Bauer b) Cedric Bauer 10. Genehmigung des Überweisungsantrages «Einführung von Tempo 30 an der Flückenstrasse» 11. Genehmigung des Überweisungsantrages «Ladestationen von Elektroautos in

Meisterschwanden» Die Beschlüsse der Ortsbürgerversammlung Nr. 1 bis 6 und der Einwohnergemeindeversammlung Nr. 1 bis 8 sowie Nr. 10 und 11 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts (Nr. 9) ist abschliessend gefasst worden und untersteht nicht dem Referendum. Positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird. Die entsprechenden Unterschriftenbögen können bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2021 Der Gemeinderat

n Einladung zur Abgeordnetenversammlung 2021 Die Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal findet am Montag, 23. August 2021 um 20.00 Uhr im Feuerwehrmagazin in Fahrwangen statt. Die Versammlung ist öffentlich.

Feuerwehr Oberes Seetal

Bewertung Erstvermietung Verkauf

062 558 75 00 reveag.ch

n Baugesuch Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Möriken-Wildegg, v. d. Gemeinderat Möriken-Wildegg, Yul-Brynner-Platz, 5103 Möriken

Bauobjekt: Umgestaltung Grüngutsammelstelle

Bauplatz: Parz. 1195, 1196, Eichliweg

Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei bzw. während der Corona-Krise auf der Homepage vom 9. Juli bis 9. August 2021 Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel schriftlich zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken (mit Begehren und Begründung sowie möglichst mit vollständigen Adressangaben und E-Mail-Adresse).

n Baugesuch Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Möriken-Wildegg, v. d. Gemeinderat Möriken-Wildegg, Yul-Brynner-Platz, 5103 Möriken

Bauobjekt: Neubau Grünsammelstelle Feuerwehrlokal

Bauplatz:

Parz. 291, 500, Niederlenzerstrasse 5 Zusätzliche Departement Bau, Bewilligung: Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei bzw. während der Corona-Krise auf der Homepage vom 9. Juli bis 9. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel schriftlich zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken (mit Begehren und Begründung sowie möglichst mit vollständigen Adressangaben und E-Mail-Adresse).

n Gemeinden Birr, Brunegg, Holderbank, Lupfig und Möriken-Wildegg 5-Schlösserlauf am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September Gesuch um Bewilligung einer ‚ Veranstaltung im Wald Am 24. September 2022 und die darauffolgenden 4 Jahre jeweils am letzten Samstag im September soll der 5-Schlösserlauf durchgeführt werden. Es ist ein gestaffelter Start von ca. 200 bis 300 Personen geplant. Die Veranstaltung findet auf bestehenden Wegen statt. Das Start- und Zielgelände liegt bei der Schulanlage Holderbank. Gemäss § 11 des Waldgesetzes des Kantons Aargau ist hierfür eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch liegt vom 12. Juli 2021 bis 10. August 2021 in den Gemeindekanzleien Birr, Brunegg, Holderbank, Lupfig und Möriken-Wildegg öffentlich auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist gegen das Gesuch Einwendung vorbringen. Einwendungen sind schriftlich beim jeweiligen Gemeinderat oder beim Kreisforstamt 2 Baden-Zurzach, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Möriken, 4. Juli 2021

Gemeinderat

n Baugesuch Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Möriken-Wildegg, v. d. Gemeinderat Möriken-Wildegg, Yul-Brynner-Platz, 5103 Möriken

Bauobjekt:

Einzäunung Grünsammelstelle Lindenstrasse Bauplatz: Parz. 1671, Lindenstrasse 11 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei bzw. während der Corona-Krise auf der Homepage vom 9. Juli bis 9. August 2021 Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel schriftlich zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken (mit Begehren und Begründung sowie möglichst mit vollständigen Adressangaben und E-Mail-Adresse). n Baugesuch Bauherrschaft: Barreto de Lima Edineia, Rebweg 19 5103 Möriken

Bauobjekt:

Einbau Gasheizung Bauplatz: Parz. 1881 Geb. Nr. 107 Rebweg 19 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei bzw. während der CoronaKrise auf der Homepage vom 9. Juli bis 9. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel schriftlich zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken (mit Begehren und Begründung sowie möglichst mit vollständigen Adressangaben und E-Mail-Adresse).

n Baugesuch Bauherr:

J. Realini AG, Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Bauobjekt: Temporäre Immobilienreklametafel Objektadresse: Dorfrain / Hauptstrasse Parzelle 61 Weitere Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 9. Juli 2021 bis Montag, 9. August 2021 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.

n Unterhaltsarbeiten Kanalisation Im Gebiet östlich der Bünz wird die Firma Hächler-Reutlinger AG ab Mitte Juli 2021 die Kanalisationsleitungen spülen und mittels Kanal-TV untersuchen. Da nicht alle Kontrollschächte im Strassenbereich liegen, ist es unvermeidlich, dass teilweise auch private Grundstücke betreten werden müssen. Der Gemeinderat bittet die betroffenen Grundeigentümer, den Mitarbeitern der Kanalreinigungsfirma Zutritt zu ihren Parzellen zu gewähren. Ebenso bittet der Gemeinderat die Bewohner des betroffenen Gebietes um Verständnis für die unvermeidlichen Behinderungen und Immissionen. Othmarsingen, 6. Juli 2021

Gemeinderat Othmarsingen

n Wahl der regionalen Steuerkommission Sarmenstorf und Uezwil für die Amtsperiode 2022–2025 Am Sonntag, 26. September 2021, finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden und somit auch die Wahl der regionalen Steuerkommission Sarmenstorf und Uezwil für die Amtsperiode 2022–2025 statt: • Drei Mitglieder • Ein Ersatzmitglied Die Mitgliederzahl der regionalen Steuerkommission ist an das kantonale Recht gebunden. Deshalb wird sie aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied bestehen. Für die Wahl der regionalen Steuerkommission ist anlässlich der im Herbst anstehenden Gesamterneuerungswahlen ein eigener Wahlkreis mit allen beteiligten Gemeinden zu bilden. Somit sind alle Personen aus den angeschlossenen Gemeinden gemeindeübergreifend wählbar. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises, das heisst der Gemeinden Sarmenstorf oder Uezwil, zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Sarmenstorf bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag

(das heisst bis am Freitag, 13. August 2021,

12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei einer der zwei Gemeindekanzleien Sarmenstorf oder Uezwil oder auf www.sarmenstorf.ch bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Sarmenstorf und Uezwil wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 28. November 2021, statt. Sarmenstorf, 7. Mai 2021 n Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022–2025; Anmeldeverfahren Im Herbst 2021 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022–2025 statt:

Sonntag, 26. September 2021 – 1. Wahlgang, soweit keine stillen Wahlen erfolgen

• Gemeinderat, 5 Mitglieder (Urnenwahl) • Gemeindeammann, 1 Person (Urnenwahl) • Vizeammann, 1 Person (Urnenwahl) • Finanzkommission Einwohnergemeinde, 5 Mitglieder • Wahlbüro, 2 Mitglieder und 2 Ersatz-

Mitglieder • Regionale Steuerkommission, 3 Mitglieder und 1 Ersatz-Mitglied (siehe separate Publikation)* Eingabeschluss Wahlvorschläge bis Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, Gemeindekanzlei Sarmenstorf

Sonntag, 28. November 2021 – 2. Wahlgang, sofern und soweit erforderlich

• Gemeinderat, 5 Mitglieder • Gemeindeammann, 1 Person • Vizeammann, 1 Person • Finanzkommission Einwohnergemeinde, 5 Mitglieder • Wahlbüro, 2 Mitglieder und 2 Ersatz-

Mitglieder • Regionale Steuerkommission, 3 Mitglieder und 1 Ersatz-Mitglied (siehe separate Publikation)* Eingabeschluss Wahlvorschläge bis Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, Gemeindekanzlei Sarmenstorf

Anmeldeverfahren

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr, einzureichen (siehe vorstehende Termine). Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf www.sarmenstorf.ch ausgedruckt werden.

Wahlverfahren 1. Wahlgang

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten kann. Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl als Gemeideammann/Vizeammann können nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel auch die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen. – Von dieser Regelung ausgeschlossen ist die Wahl des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und Vizeammanns. Diese Wahlen finden in jedem Fall an der Urne statt.

Wahlverfahren 2. Wahlgang

Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (Eingabe bis 12 Uhr). Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Namen der angemeldeten Kandidaten sind unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen.

*Hinweis zur Wahl der regionalen Steuerkommission

Die Wahl der regionalen Steuerkommission der Gemeinden Sarmenstorf und Uezwil erfolgt ebenfalls am 26. September 2021 (1. Wahlgang) bzw. am 28. November 2021. Es wird auf die separate Publikation verwiesen.

Gemeinderat Sarmenstorf

n Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Während den Sommerferien vom 12. Juli bis und mit 6. August 2021 ist die Gemeindeverwaltung jeweils nur am Vormittag geöffnet. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten, also auch am Nachmittag, sind nach Voranmeldung möglich.

Gemeinderat Schafisheim

n Baugesuche Bauherrschaft: Hauri André Im Weier 33 5707 Seengen

Vorhaben:

Hecke und Pool (bereits erstellt) Ortslage: Parzelle Nr. 2207 Im Weier 33 Bauherrschaft: Roberto und Anja Cazzato Blumenweg 6 5707 Seengen

Vorhaben:

Aqualounge Pool Ortslage: Parzelle Nr. 3489 Blumenweg 6 Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Seengen

Vorhaben:

Gastrocontainer Burgturm Ortslage: Parzelle Nr. 1241 Schulstrasse 2 Öffentliche Auflage vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 bei der Bauverwaltung und Gemeindekanzlei Seengen. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, 5707 Seengen zu richten.

n Unterhaltsgenossenschaften «Offene Flur» und « Moos»

Generalversammlungen Dienstag, 10. August 2021

im Gemeindehaus Seengen 20.00 Uhr für die Unterhaltsgenossenschaft «Offene Flur» (Traktanden: Protokoll GV 2019, Jahresrechnung 2019 und 2020, Verschiedenes) anschliessend ca. 20.15 Uhr für die Unterhaltsgenossenschaft «Moos» (Traktanden: Protokoll GV 2019, Jahresrechnung 2019 und 2020, Verschiedenes) Die Unterlagen zu den Traktanden liegen vom 26. Juli bis 10. August 2021 im Büro der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Teilnahme an der Generalversammlung ist für alle beteiligten Grundeigentümer obligatorisch.

Gemeinderat

n Senioren-Mittagessen Das nächste Senioren-Mittagessen findet am Freitag, 16. Juli 2021, um 11.45 Uhr im Casa Hubpünt, Seengen, statt. An- oder Abmeldungen nimmt Ruth Bruder, Tel. 062 777 26 01, entgegen.

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n Baugesuch Bauherrschaft: P+B Investment AG Seefeldstrasse 33 5616 Meisterschwanden Bauobjekt: Neubau 3-Familienhaus mit Tiefgarage Ortslage: Bachweg 33, Parz. Nr. 2944 Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen.

Der Gemeinderat

n Baugesuch Bauherrschaft: Alfred Gujer und Astrid Kruse Gujer Im Langacker 19 8600 Dübendorf Bauobjekt: Einfamilienhaus mit Garage Ortslage: Luegetshalde Parz. Nr. 4012 Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon von 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen.

Der Gemeinderat

n Baugesuch Bauherrschaft: Isabelle Stutz Ziertalstrasse 14 5703 Seon Bauobjekt: Katzennetz Ortslage: Ziertalstrasse 14 Parz. Nr. 2582 Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon von 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen.

Der Gemeinderat

n Baugesuch Bauherrschaft: P+B Investment AG Seefeldstrasse 33 5616 Meisterschwanden Bauobjekt: Rückbau Wohnhaus und Garage Ortslage: Bachweg 33 Parz. Nr. 2944 Öffentliche Auflage bei der Bauverwaltung auf der Gemeinde Seon von 9. Juli 2021 bis 9. August 2021. Einwendungen sind innert der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat Seon einzureichen.

Der Gemeinderat

n Abbruch- und Baugesuch Bauherrschaft: Dietrich und Dora Deppeler-Amsler Sandweg 15 5712 Beinwil am See

Grundeigentümer: do. Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus Nr. 428 und Neubau Einfamilienhaus Standort: Parzelle Nr. 287, Schrägweg 15 Öffentliche Auflage vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 in der Gemeindekanzlei. Rechtsgültig unterzeichnete Einwendungen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten und haben je einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann nicht eingetreten werden. Staufen, 8. Juli 2021

Gemeinderat

n Baugesuch Bauherrschaft: Philipp und Jacqueline Richner-Fuhrer Alte Bernstrasse 19 5603 Staufen Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft 'Alte Bernstrasse 19' 5603 Staufen Bauvorhaben: Pergola zu Wohnung im 3. Stock (AGV-Nr. 1139) Standort: Parzelle Nr. 1184 Alte Bernstrasse 19 Öffentliche Auflage vom 9. Juli 2021 bis 9. August 2021 in der Gemeindekanzlei. Rechtsgültig unterzeichnete Einwendungen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten und haben je einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, kann nicht eingetreten werden. Staufen, 8. Juli 2021

Gemeinderat

n Sommeröffnungszeiten 2021 In der Zeit vom Montag, 12. Juli 2021 bis und mit Freitag, 6. August 2021 bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung Staufen nachmittags jeweils geschlossen. Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich.

Gemeindekanzlei

e i n fa ch e r f r i s c h e n d

Hier finden Sie alles für einen heissen Sommer.

Setzt sich für Artenvielfalt ein: Schmetterlingsexperte Claude Müller an der Exkursion des Natur- und Vogelschutzvereins. Fotos: Romi Schmid

Im Lenzia-Forst wird bald weniger gemulcht

Exkursion Spannende Anlässe prägen das Jubiläumsjahr des 50-jährigen Natur- und Vogelschutzvereins Lenzburg (NVSVL). Nun lud der Verein zu einem Rundgang im Bergwald beim Fünfweiher und entführte die Teilnehmenden in die faszinierende Welt der Waldschmetterlinge.

■ ROMI SCHMID

Gut 30 Naturinteressierte trafen sich im Lenzia-Forst, um gemeinsam auf dem Bärenhübelweg Richtung Esterliturm und zurück durchs geheimnisvolle Bäreloch-Täli zu flanieren. Unter fachkundiger Leitung von Natur-und-Vogelschutzverein-Präsidentin Monika Locher schöpften die LenziaVerantwortlichen Matthias Ott und Markus Dietiker sowie die Feldbotanikerin Maya Zea und der Feldornithologe sowie Schmetterlingskenner Claude Müller aus ihrem reichen Wissensschatz rund ums Thema Waldwegränder, Flora und Schmetterlinge.

Wertvoller Lebensraum Sie tragen Namen wie Brauner Waldvogel, Kaisermantel oder Weinschwärmer und werden immer seltener: Schmetterlinge. «Wir sind derzeit mit dem seit Menschengedenken raschesten und massivsten Niedergang der Insektenwelt konfrontiert», weiss Claude Müller und erläutert: «Der Klimawandel ist zumindest vorderhand nicht das erste Problem der Insekten und Schmetterlinge, wohl aber die Zerstörung ihrer Lebensräume durch uns Menschen.»

Maya Zea ergänzte: «Einer dieser Lebensräume sind die Waldwegränder. Blütenpflanzen wie Waldziest, Wasserdorst und die Salweide sind insbesondere für Schmetterlinge wichtige Lebensgrundlagen, da sie auf den Blüten Nektar sammeln und Blätter und Stängel nutzen, um Häckselt alles klein: Der Mähmulcher, hier im Bild mit Stadtoberförster Matthias Ott.

Eier für die nächste Generation abzulegen.»

Zumindest, bis der Mulcher kommt. Denn: Um das Zuwachsen der Wege zu verhindern und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach gepflegten Waldwegrändern nachzukommen, werden diese regelmässig gemulcht. So auch in den Lenzia-Wäldern, erklärte Stadtoberförster Matthias Ott.

Massnahmen für sanfteres Mulchen Beim Mulchen, erklärt der Leiter Forstdienste, häckseln die tonnenschweren Maschinen nicht nur Pflanzen und Äste, sondern auch sämtliche Lebewesen. «Das Problem dabei ist vor allem der Zeitpunkt», weiss Monika Locher. «Wird im Juli bereits gemulcht, können die Pflanzen keine Samen bilden oder neue Kraft für das Folgejahr aufnehmen, wodurch sie verschwinden und viele Tiere ihre Lebensgrundlage verlieren.»

Im Lenzburger Forstamt ist man sich bewusst, welchen Einfluss die Wegrandpflege auf die Artenvielfalt hat. Trotzdem werden die meisten Waldwegränder gemulcht. Der Grund ist ganz einfach: Es gibt keine gute Alternative. «Wir sind uns des Dilemmas bewusst», erklärt Ott. «Wir haben diverse Alternativen geprüft, die jedoch aus technischen und finanziellen Gründen nicht in Frage kommen.»

Um das Mulchen dennoch ökologischer zu gestalten, haben sich der Forstdienst und der Natur- und Vogelschutzverein zusammengetan und gemeinsam Massnahmen erarbeitet. Bereits ab diesem Jahr werden die Wegränder im Lenzia-Forst nur noch auf einer Seite, und dies zu einem möglichst späten Zeitpunkt, gemulcht.

«Der andere Waldwegrand kommt dann im Folgejahr dran», sagt Ott und erklärt: «Beidseitig gemulcht wird nur noch dort, wo sich Neophyten zu stark ausbreiten.»

550 Hektaren frei von Neophyten «Invasive Neophyten sind fremdartige Gewächse, die unserer heimischen Pflanzenwelt schaden», erklärt Naturschutzexperte Markus Dietiker und hält einen Strauch Drüsiges Springkraut und Einjähriges Berufkraut in die Höhe. «Neophyten haben das Potenzial, alle heimischen Pflanzen grossflächig zu verdrängen. Deshalb haben wir vor einigen Jahren den Kampf gegen sie aufgenommen.»

Seither hat sich in den Lenzia-Wäldern einiges getan. Rund 550 vom 1132 Hektaren grossen Lenzia-Forst sind heute weitgehend frei davon. «Ganz Herr der Lage werden wir nie, aber wir sind auf dem richtigen Weg», sagt Dietiker, während die Exkursionsteilnehmer durchs geheimnisvolle «Bäreloch» absteigen.

«Richtig abenteuerlich», staunt Elsbeth Lüthi aus Lenzburg, die gerade über einen grossen Ast klettert und seit drei Jahren beim Natur- und Vogelschutzverein dabei ist. «Solche Exkursionen sind immer spannend. Ich bin froh, dass ich heute mit von der Partie bin.» Unten angekommen, verabschieden sich die Naturinteressierten voneinander.

Die meisten werden sich schon bald wiedersehen, denn auch das zweite Jubiläumshalbjahr des Natur- und Vogelschutzvereins ist gespickt mit zahlreichen Anlässen, unter anderem den Neophyten-Aktionstagen im August und September, dem Zugvögel-Familienanlass Ende September und dem MooshofAktionstag im Oktober.

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«SonnevomSchlossbergimGlas»: Die SVP-Stadtratskandidatin Corin Ballhaus beim Ausschenken beim Brätlen bei der Freiämterhütte. Foto: zvg

«Es gaht um d Wurscht»

SVP Statt mit dem traditionellen Landzmorge am Aabach eröffnete die SVPOrtspartei Lenzburg die Jugendfestwoche am Sonntagmittag für einmal mit einem unkomplizierten Brätlen bei der Freiämterhütte.

Ortspräsidentin Brigitte Vogel, Stadtratskandidatin Corin Ballhaus, Fraktionsmitglieder und Einwohnerratskandidaten begrüssten eine muntere Gästeschar, die auf ihrer sonntäglichen Wanderung, Nording-Walking- oder Velotour Rast am Aabach machten.

Passend zu dem zu erwartenden heissen Wahlherbst lautete das Motto «Es gaht um d Wurscht». Petrus hatte ein Einsehen mit den Organisatoren und wartete mit dem Regenprogramm bis nach dem Anlass. So konnten die Gäste bei Grillwurst und Brot unter freiem Himmel ungezwungene Gespräche führen und sich mit den amtierenden und den kandidierenden SVP-Behördenmitgliedern austauschen.

Corin Ballhaus, die die OrtsbürgerRebbauern-Vereinigung präsidiert, schenkte «Lenzburger Schlossberg» aus. Ein gelungener Auftakt zur JugendfestLight-Woche, der hoffentlich ebenso viel Wetterglück beschieden sein wird. Für 2022 hofft die Ortspartei, das beliebte Landzmorge am Aabach wieder im gewohnten Rahmen durchführen zu können. (cba)

Überraschung im Aufstiegsspiel

Tennis Die wohl grösste Überraschung in der ersten Aufstiegsrunde bei den Aargauer Tennis-Interclub-NLC-Teams schafften die Männer des TC Lenzburg. Hatten sie sich doch nur mit Ach und Krach für die Aufstiegsrunde qualifiziert, traten sie gegen Onex ohne ihre nominelle Nummer eins Tim Rühl an. Entsprechend waren sie auf vier von sechs Positionen schwächer klassiert als die Gegner. Und trotzdem hätten sie beinahe schon nach den Einzelpartien die Gesamtbegegnung, die wegen des Regens in der Halle ausgetragen wurde, gewonnen. Sie erspielten sich eine 4:2-Führung, wobei sie in einem verlorenen Einzel noch mehrere Matchbälle vergeben haben.

In den abschliessenden Doppelpartien holten die Lenzburger dann aber den fünften Punkt doch noch und stehen in der zweiten Aufstiegsrunde. (fba)

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