197 Stadtnachrichten Kolbermoor

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Seite · Ausgabe 197

Die Bauverwaltung informiert:

Bekanntmachungen A.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“ im vereinfachten Verfahren und Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit; § 13 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat am 20.3.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich der Staatsstraße“, im Bereich des Grundstück Fl.Nr. 1451/38 Gem. Kolbermoor, Staatsstraße/Albert-SchalperStraße den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Die Entwurfsplanung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „ Südlich der Staatsstraße“ mit Stand vom 05.03.2018 einschließlich der städtebaulichen Begründung wurde vom staatl. gepr. Bautechniker Fatih Kaplan, Finsterwalderstraße 41, 83026 Rosenheim ausgearbeitet und wird in der Zeit vom 27.4.2018 bis 28.5.2018 im Rathaus Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209/210/211, während der allgemeinen Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus> Amtliche Bekanntmachungen>Bauleitplanung (https:// www.kolbermoor.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung.html) eingesehen werden. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. B. 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südlich des Anger“ im vereinfachten Verfahren und die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit; § 13 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB. Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat am 20.3.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 21 „Südlich des Anger“, im Bereich des Grundstück Fl.Nr. 2694/8 Gem. Pang, Rackermoosstraße 5 den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Die Entwurfsplanung zur insgesamt 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „ Südlich des Anger“ und die zugehörige städtebauliche Begründung jeweils mit Stand vom 19.2.2018, in der Fassung vom 20.3.2018, wurden vom Architekturbüro Fuchs Architekten, Dipl.-Ing. Franz Fuchs, Architekt/Stadtplaner, Spinnereiinsel 3a, 83059 Kolbermoor ausgearbeitet. Sie werden in der Zeit vom 27.4.2018 bis 28.5.2018 im Rathaus Kolbermoor, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, II. Stock, Zimmer Nr. 209/210/211, während der allgemeinen Geschäftszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor unter der Rubrik Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/Bauleitplanung (https://www.kolbermoor. de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen2/bauleitplanung. html) eingesehen werden.

Stadtnachrichten K O L B ER M O O R Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kolbermoor, im April 2018 – Peter Kloo, 1. Bürgermeister

Am Montag, 14. Mai um 15.00 Uhr im Mareissaal:

Seniorenbürgerversammlung Zum dritten Mal lädt Kolbermoors 1. Bürgermeister Peter Kloo alle älteren Kolbermoorer Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich zu einer Seniorenbürgerversammlung ein. Er wird dabei über aktuelle Fragen der Stadtentwicklung und über Themen, die insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger von Interesse sind, informieren. Vor allem besteht aber auch die Gelegenheit, Wünsche und Anfragen vorzubringen und mit ihm gemeinsam zu diskutieren. Die Seniorenbürgerversammlung ist am Montag, 14. Mai um 15.00 Uhr im Mareissaal, Rosenheimer Straße 8. Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, zur Versammlung mit dem Kolbermoor Stadtbus zu fahren. Die nächstgelegene Haltestelle ist „Mangfallschule“ auf dem Parkplatz Hasslerstraße, von da sind es nur etwa 150 Meter zum Mareissaal. Auf der Nordlinie kommt die Tour N11 um 14.23 (Schleife Nord Ost) bzw. um 14.45 Uhr (Schleife Nord West) an. Bei der Südlinie ist die Tour S11 um 14.45 Uhr an der Haltestelle Bahnhofstraße und um 14.50 Uhr am Parkplatz. Der Stadtbus bringt die Besucher nach Ende der Veranstaltung entweder um 16.25 Uhr, 17.15 Uhr oder um 18.10. Uhr wieder zurück. Ein Info-Stand zum Stadtbus ist während der Veranstaltung im Saal aufgebaut. Stadt Kolbermoor, Hauptamt


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