medianet 11.02.2022

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MARKETING & MEDIA

Freitag, 11. Februar 2022

medianet.at

„Sensationelles Urteil“ © APA/AFP/Josh Edelson

Die Medienanwältin Maria Windhager im Interview über Facebook vs. ­Glawischnig-Piesczek und die daraus entstandenen Lösungsansätze.

••• Von Dinko Fejzuli

A

m 2. Februar hat Face­book das Urteil des Handelsgerichts Wien akzeptiert. Das sorgte auch bei der Anwältin der ehemaligen ­Grünen-Chefin Eva Glawischnig für Überraschung. medianet sprach mit Maria Windhager über den Prozess und die Wege, die das Urteil für zukünftige Angelegenheiten geebnet hat. medianet: Frau Windhager, Sie haben ein – gemeinsam mit

Ihrer Mandantin Eva Glawischnig gegen Facebook erstrittenes – Urteil wegen der Löschung von Hasspostings als ‚sensationell‘ bezeichnet, auch deshalb, weil hier erstmals Grundsatzfragen geklärt worden seien, die bisher in Bezug auf Plattformen wie Facebook nicht adjudiziert waren. Welche sind das? Maria Windhager: Das Urteil ist sensationell, weil essenzielle Grundsatzfragen nun rechtskräftig beantwortet wurden, die international bereits für viel Aufmerksamkeit gesorgt haben.

Die Bedeutung wird derzeit in Österreich nicht ausreichend wahrgenommen und von vielen noch total unterschätzt. Die erste Frage war, ob der Unterlassungsanspruch, der im Sicherungsverfahren vorläufig zuerkannt worden war, auch dauerhaft gilt, also etwa nur zeitlich begrenzt sein k ­ önnte. medianet: Sie haben mit diesem Urteil aber auch die Herausgabe von Userdaten erstritten. Windhager: Ja, das war die zweite wichtige Frage, deren

Klärung wir mit großer Spannung erwartet haben, weil dieser Punkt hochstrittig war. Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Userdaten, wie sie in Österreich in § 18 Abs 4 ECG geregelt ist, gibt es zum Beispiel auch in Deutschland gar nicht. Facebook hat dazu immer den Standpunkt vertreten, dass diese Bestimmung nicht anwendbar sei, weil Facebook als dort registriertes Unternehmen irischem Recht unterliegen würde, und auch dort gäbe es keine solche Verpflichtung. Das Han-


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