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HR Inside Summit 2020 Einreichen für den HR Award
from medianet 24.04.2020
by medianet
„TECHNIK FÜRS LEBEN“ 62 Anwärter auf den HTL-Oscar
WIEN. 178 angehende Absolventen von 20 Höheren Technischen Lehranstalten in acht Bundesländern haben ihre Diplomarbeitsprojekte zum Technik fürs Leben-Preis der Bosch-Gruppe in Österreich eingereicht.
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Darunter waren z.B. ein Motorprüfstand für Elektrofahrzeuge (HTL Salzburg), ein automatisierter Kantenschleifer von Musterstücken (HTL Neufelden) und ein Energieverbrauchsoptimierungsprojekt für Bürogebäude (HTL Braunau).
Mit Video statt „live“
Jetzt geht es beim größten unternehmensinitiierten HTL-Wettbewerb Österreichs für die 62 Topprojekte in die entscheidende Phase, und die Hauptjury übernimmt die endgültige Bewertung und Auswahl mittels Videokonferenz. „Das geplante Finale in der Panzerhalle in Salzburg mit Live-Pitches können wir leider aufgrund der aktuellen Ereignisse nicht wie geplant durchführen“, bedauert Organisatorin Angelika Kiessling. (pj)
Das Procedere wegen Corona
Alle Gewinner und Nominierten werden verständigt, Urkunden und Trophäen werden zugestellt. © privat/HTL Salzburg
Fokus auf Positives
Der HR Award findet heuer zum fünften Mal statt, und zwar Mitte Oktober. Einreichungen sind ab sofort möglich.
Der HR Award wird im Zuge des HR Inside Summit (14./15.10., Österreichs größter HR Event) in der Hofburg veranstaltet. © HR Inside Summit/Daniel Bointner
••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Zwischen Krisensitzungen, Homeoffice und Kinderbetreuung bietet sich in den nächsten Wochen vielleicht die Chance, darüber nachzudenken, mit welchem strategischen Zukunftsplan man Mitarbeitern Zuversicht und Zukunftssicherheit geben kann.
Der HR Award bietet eine Chance, den Fokus auf Positives zu lenken. Innovative Projekte, die einen neuartigen Ansatz verfolgen und sowohl Mitarbeiter als auch die jeweilige Firma weitergebracht haben, werden vor den Vorhang geholt, und die entsprechenden Ideen und Strategien werden mit der gesamten HR-Community geteilt.
Die „technischen Daten“
Die Einreichfrist zum HR-Award 2020 läuft bis zum 31.7.
Nach der finalen Jurysitzung Ende September wird die Shortlist mit den Top 5-Projekten pro Kategorie veröffentlicht.
Die HR Award Gala findet am 14. Oktober 2020 in der Wiener Hofburg statt. Neben der Präsentation und Auszeichnung spannender und innovativer HRProjekte dürfen sich Teilnehmer auf ein Galadinner mit Live-Act im Festsaal freuen. Alle weiteren Details zum Einreichprozedere und zur Preisverleihung: www.hraward.at
Die Kategorien auf einen Blick
Heuer kann man Projekte in folgenden Kategorien für den HR Award einreichen:
Strategie, Leadership & Personalentwicklung
Konzepte, Ideen und Programme zu Führungskräfteentwicklung, Learning- und Development-Strategien sowie Wissens- oder Talentmanagement
Tools & Services
Innovative Lösungsansätze und Funktionsweisen, Lernplattformen, Apps, Zeiterfassungs- und Bonussysteme sowie Coachingprogramme zu Mitarbeiterfindung, -befragung, -zufriedenheit und Mitarbeiterkommunikation.
Recruiting
Projekte und Strategien zum erfolgreichen Recruiting – von kreativen Stellenanzeigen, über Karriereportale, Recruitingveranstaltungen, innovativen Messeauftritten bis zu Recruitingvideos oder Social Media-Kampagnen.
Employer Branding
(Neue Kategorie!) Projekte zur Arbeitgebermarke und -positionierung. Kampagnen und Maßnahmen, Aktivitäten des Personalmarketings, Talent Managements, Recruitings sowie Personal- und Organisationsentwicklung zur Stärkung der Arbeitgebermarke.
Sonderkategorien
Newcomer of the Year
Gesucht werden junge, aufstrebende Firmen, die ihre innovativen und nachhaltigen HR-Lösungen präsentieren möchten.
HR Person of the Year
Die Nominierung und Auszeichnung in dieser Kategorie erfolgt durch die HR Award-Jury, die mit diesem Preis herausragende Persönlichkeiten in HR-Funktion ehrt.











Licht ins Dunkel
Corona hat Änderungen in der Personalverrechnung zur Folge. TPA fasst die gravierendsten Änderungen zusammen.
••• Von Helga Krémer
WIEN. Anfang April wurde das 3. Covid-19-Gesetz veröffentlicht und es birgt unter anderem Wissenswertem Neuerungen betreffend Personalverrechnung, wie Änderungen rund um Pendlerpauschale, Zulagen, Homeoffice oder behördlich verhängter Quarantäne.
Pendeln im Homeoffice
„Wird die Strecke WohnungArbeitsstätte nur aufgrund der derzeitigen Covid-19-Krise nicht mehr beziehungsweise nicht an jedem Arbeitstag zurücklegt, dann kann, wie zum Beispiel auch im Krankheitsfall, das Pendlerpauschale im gleichen Ausmaß wie vor den Covid-Maßnahmen berücksichtigt werden“, erklärt Wolfgang Höfle, Sozialversicherungsexperte und Partner der Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA. Und zwar sowohl für freiwillige als auch verpflichtende Homeoffice-Tätigkeiten, für Quarantäne-Fälle und bei Covid-19-Kurzarbeit.
Zudem würden für die Dauer von Covid-19-Maßnahmen auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Homeoffice-Tätigkeit ereignen, als Arbeitsunfälle gewertet und somit Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründen.
Bessere Leistungen aus UV
Wer jetzt glaubt, es sei egal, aus welchem Versicherungszweig er etwa das gebrochene Bein, resultierend aus dem Flug über den Laptop, und dessen Unfallfolgen behandelt bekommt, irrt gewaltig. „Der Unterschied ist vor allem bei Unfällen von Bedeutung,
© APA/Barbara Gindl
3.000 Euro
Steuerfreiheit
Bis zu 3.000 € sind im Kalenderjahr 2020 Zulagen und Boni steuerfrei, sofern diese aufgrund der Covid-19-Krise zusätzlich (!) an Arbeitnehmer ausbezahlt wurden.

bei denen es zu schweren Beeinträchtigungen kommt“, so Höfle, denn: „Hier gewährleistet die gesetzliche Unfallversicherung bessere Rehabilitationsleistungen und Geldleistungen in Form von Versehrtenrenten.“
Steuer und Soziales
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Covid-19-Krise zusätzlich (!) an Arbeitnehmer geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis zu maximal 3.000 € steuer- und beitragsfrei. Es müsse sich, laut Gesetzestext, dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
Die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehalts bleibt im bisherigen Umfang erhalten. Eine Befreiung von den Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) ist
© TPA/Christoph Meissner
Wolfgang Höfle
Der Sozialversicherungsexperte und Partner der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA hat einen Überblick zusammengestellt.
im Gesetzespaket jedoch nicht enthalten. „Abzuwarten bleibt, wie großzügig diese neue Steuer- und Beitragsfreiheit ausgelegt wird. Denn die Gesetzeserläuterungen scheinen den Anwendungsbereich dieser Bestimmung einschränken zu wollen“, mahnt Höfle zur Vorsicht. „Es werden dort Mitarbeiter erwähnt, die Außergewöhnliches in Bereichen leisten, die das System aufrechterhalten. Ausgangspunkt dieser Überlegungen war wohl der Lebensmittelhandel, aber auch das Gesundheitswesen.“
Laut TPA stelle der Gesetzestext keineswegs nur auf „systemrelevante“ Unternehmen respektive Organisationen ab, es erfasse vielmehr grundsätzlich alle Mitarbeiter. Auf jeden Fall müsse der Zweck der Zulagenbeziehungsweise Bonuszahlung einen klaren Zusammenhang mit der Covid-19-Krise haben.
Schwerer nächtlicher Schmutz
Zulagen sowie Zuschläge, wie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die an Arbeitnehmer im Fall einer Homeoffice-Tätigkeit, Quarantäne oder auch Covid-19-Kurzarbeit weitergezahlt werden, dürfen laut Höfle weiterhin steuerfrei behandelt werden. „Die im Übrigen betraglich begrenzte Steuerfreiheit solcher Zulagen/Zuschläge setzt normalerweise die tatsächliche Erbringung solcher Arbeitsleistungen voraus. Nur bei Krankheit – nicht hingegen bei Urlaub – wird die Steuerfreiheit bislang anerkannt. Die ‚Corona-bedingten‘ Sachverhalte werden somit einem Krankenstand gleichgestellt“, sagt der Experte.
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Online-Infoabend: Dienstag, 5. Mai 2020, 18 Uhr Kontakt: judith.andersch@wu.ac.at, +43-1-313 36-4690

Via Internet
Der Linde Verlag bietet zahlreiche Webinare zu Corona-relevanten Themen. Interessierte können ortsunabhängig und ohne spezielle Software teilnehmen, um ihren Wissensschatz zu erweitern.

WIEN. Konkrete Lösungen und Antworten zu brennenden Fragen: Darum geht es im aktuellen Webinar-Schwerpunkt des Linde Verlags im Wirtschafts- und Steuerrecht. Referenten geben ihr Wissen in kurzen Sessions weiter und stehen im virtuellen Schulungsraum für die Anliegen der Teilnehmer zur Verfügung. „Unsere Webinare dauern zwischen 90 und 150 Minuten und behandeln Fachinformationen zu aktuellen Themenschwerpunkten. Sie finden live statt und ermöglichen Weiterbildung auf einfachstem Weg. Die Teilnehmer brauchen kein eigenes Programm bzw. keine eigene Software downloaden oder auf ihrem PC installieren, sie erhalten lediglich einen Zugangslink, auf den sie zum Zeitpunkt des Webinars klicken und über den sie in den virtuellen Meetingraum einsteigen. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer die Vortragsunterlagen in elektronischer Form. Durch unsere Webinare sind die Teilnehmer räumlich unabhängig und profitieren von der kompakten Wissensvermittlung“, sagt Alexandra Monz, Leiterin Linde Campus. Die Themen der Webinare reichen von „Antworten auf personalverrechnungstechnische Fragen“, über „Besteuerung von Immobilien“ bis hin zu „Neue Arbeitsformen: Home-Office, Teleworking & Co“. Die Zielgruppe seien laut Monz wirtschaftsberatende Berufe, Geschäftsführer & Entscheidungsträger von Unternehmen, Mitarbeiter aus Unternehmen aus den Bereichen Steuern, Finanz- und Rechnungswesen, Personal und Recht, Mitarbeiter von Banken & Finanzdienstleistern, Mitarbeiter aus dem Bau- und Immobilienbereich und Interessenvertretungen. Das Feedback für die bisherigen Webinare sei durchwegs positiv gewesen. „Die aktuelle und kompakte Fachinformation auf höchstem Niveau durch unsere Experten und Fachvortragende aus der Beratung, Verwaltung und Wirtschaft wird von unseren Teilnehmern sehr geschätzt. Auch von der hohen Praxisorientierung profitieren die Interessenten sowie von der räumlichen Unabhängigkeit“, sagt Monz. Schon vor der Krise wurden regelmäßig Webinare angeboten. Geplant seien laut Monz für die Zukunft Webinare zum Thema Coronavirus sowie zu vielen anderen aktuellen Themen. (red) Unsere Webinare sind fachspezifisch, finden live statt und ermöglichen Weiterbildung auf dem einfachsten Wege.
Via Livestream Wissen erweitern
Lebenslanges Lernen: Der Linde Verlag bietet Webinare zu wirtschaftsrelevanten Themen während der Krise. Alexandra Monz ist Leiterin des Linde Campus. © Linde Verlag
automotive business
Höhere Gebraucht-Preise
Eurotax: Krise lässt die Restwerte steigen 66 Unter der Testlupe Das Tesla Model 3 im medianet automotive business-Test 67

Die Coronakrise schlägt auf den Automarkt durch
Als Folge der Pandemie brechen die Neuzulassungen weltweit massiv ein – weitere Rückgänge drohen. 64
© Tesla

FORD IN WIEN Neuer Standort im 20. Bezirk
WIEN. Die Ford Motor Company präsentiert mit Auto Stahl einen neuen Serviceund Vertriebspartner in Wien. „Unsere Kunden verdienen die beste Betreuung, die wir mit der Firma Auto Stahl konsequent ausbauen und weiterentwickeln. Ich freue mich über diese großartige Gelegenheit zur Zusammenarbeit“, so Generaldirektor Danijel Dzihic. Zunächst steht Auto Stahl als Anlaufstelle für Werkstattkunden zur Verfügung, bis Mitte nächsten Jahres wird dann am Rautenweg, Ecke Schillingasse (1220 Wien) auch ein komplett neuer Ford Schauraum errichtet. (red)

Ökoprämie gefordert Fahrzeughandel hofft auf staatliche Kaufanreize für Neuwagen. 65
© Groupe PSA
