SpiezInfo Januar 2022

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GEMEINDEINFORMATIONEN

Beglaubigung von Unterschriften Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen werden im Kanton Bern durch jede Notarin oder jeden Notar vorgenommen.

Für eine Auszahlung der Pensionskasse oder anderweitige Formalitäten kommt es immer wieder vor, dass eine Beglaubigung oder Bestätigung der Echtheit der Unterschrift gefordert wird. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an einen Notar oder eine Notarin wenden. Gemäss Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung des Kantons Bern dürfen die bernischen Gemeinden keine Unterschriften beglaubigen. Beglaubigungen dürfen nur durch bernische Notarinnen oder Notare erfolgen. Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen:

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SpiezInfo  |  Januar 2022

Staatskanzlei des Kantons Bern Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte Beglaubigungen Postgasse 68 3000 Bern 8 Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu diesen Themen haben, hilft die Abteilung Gemeindeschreiberei gerne weiter, Telefon 033 655 33 15 oder E-Mail gemeindeschreiberei@spiez.ch. Abteilung Gemeindeschreiberei


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