SI April 2016

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Fundsachen gehören ins Fundbüro Die Abteilung Sicherheit nimmt Fund-/Verlustmeldungen entgegen

Kontakt: www.bernertierschutz.ch Register Tierheim Kontaktformular Meldestelle Vermisst: 0900 1844 00 Fr. 1.95 pro Minute Gefunden: 0800 1844 00 Kostenlos Von Montag bis Freitag, 9–12 Uhr und 14–17 Uhr telefonisch erreichbar. Post: Berner Tierschutz Oberbottigenweg 72 3019 Bern 19 Oberbottigen Tel. 031 926 64 64

Auch in der Gemeinde Spiez gehen immer wieder Gegenstände verloren oder werden liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, wenn sie den verlorenen Gegenstand wieder zurückerhält. Achtung: Für Tiere ist der Berner Tierschutz zuständig.

Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben? Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Gegenstände im Fundbüro der Gemeindeverwaltung Spiez (Abteilung Sicherheit, Tel. 033 655 33 48) abzugeben, sofern der Wert offensichtlich CHF 10.– übersteigt.

Was tun, wenn Sie etwas verloren haben? Verlorengegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro der Abteilung Sicherheit oder am Online Gemeindeschalter unter www.spiez.ch melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.

Allgemeine Informationen

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Falls die Fundsache dem Eigentümer vermittelt werden kann, hat der Finder Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Dieser beträgt in der

Regel 10 %, bei einem Wert über Fr. 500.– mindestens 2 %. Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, wird der Fundgegenstand auf Wunsch der Finderin oder dem Finder überlassen. Bei einem Fund in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt (z.B. Post, Bank, Gemeindehaus etc.) wird der Hausherr, Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet. Haben die Finder kein Interesse an den Gegenständen, werden sie einer gemeinnützigen Institution übergeben. Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet.

Spezialfall Tiere Wer im Kanton Bern einen Hund, eine Katze oder ein anderes herrenloses Tier findet, muss dies dem Berner Tierschutz mitteilen. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht und er behält ein gefundenes Tier, so macht er sich strafbar. Eigentümerinnen und Eigentümer, denen ihr Haustier abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls beim Berner Tierschutz melden. Abteilung Sicherheit


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