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Fundsachen gehören ins Fundbüro
from SI April 2016
by WEBER VERLAG
G E M E I N D E
Die Abteilung Sicherheit nimmt Fund-/Verlustmeldungen entgegen Gebrauch oder Verkehr dienenden bare Schlüssel werden nach Ablauf
Kontakt: www.bernertierschutz.ch Register Tierheim Kontaktformular Meldestelle
Vermisst: 0900 1844 00 Fr. 1.95 pro Minute
Gefunden: 0800 1844 00 Kostenlos Von Montag bis Freitag, 9–12 Uhr und 14–17 Uhr telefonisch erreichbar.
Post: Berner Tierschutz Oberbottigenweg 72 3019 Bern 19 Oberbottigen Tel. 031 926 64 64 Auch in der Gemeinde Spiez gehen immer wieder Gegenstände verloren oder werden liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, wenn sie den verlorenen Gegenstand wieder zurückerhält. Achtung: Für Tiere ist der Berner Tierschutz zuständig.
Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben?
Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Gegenstände im Fundbüro der Gemeindeverwaltung Spiez (Abteilung Sicherheit, Tel. 033 655 33 48) abzugeben, sofern der
Wert offensichtlich CHF 10.– übersteigt.
Was tun, wenn Sie etwas verloren haben?
Eigentümerinnen und Eigentümer, de-
Verlorengegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro der Abteilung Sicherheit oder am Online Gemeindeschalter unter www.spiez.ch melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
Allgemeine Informationen
Falls die Fundsache dem Eigentümer vermittelt werden kann, hat der Finnen Finderlohn. Dieser beträgt in der Regel 10 %, bei einem Wert über Fr. 500.– mindestens 2 %. Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat, wird der Fundgegenstand auf Wunsch der Finderin oder dem Finder überlassen. Bei einem Fund in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Anstalt (z.B. Post, Bank, Gemeindehaus etc.) wird der Hausherr, Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet. Haben die Finder kein Interesse an den Gegenständen, werden sie einer gemeinnützigen Institution übergeben. Nicht abgeholte und nicht vermitteleines Jahres vernichtet.
Spezialfall Tiere
Wer im Kanton Bern einen Hund, eine Katze oder ein anderes herrenloses Tier findet, muss dies dem Berner Tierschutz mitteilen. Verletzt ein Finder seine Anzeigepflicht und er behält ein gefundenes Tier, so macht er sich strafbar. der Anspruch auf einen angemesse-
nen ihr Haustier abhanden gekommen ist, können sich ebenfalls beim Berner Tierschutz melden.