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Genossenschaft
Land Südtirol
Wahl 2021: Sei dabei!
Lockdown
Du würdest gerne die Geschehnisse und Arbeiten im Verband mitgestalten? Du würdest gerne neue Ideen und Verbesserungen einbringen? Oder kennst du einen Privatvermieter, der für diese Aufgabe geeignet ist? Dann bist du bei uns richtig! Denn wir suchen Kandidaten, welche Lust haben sich einzubringen.
Wie erst kurz vor Redaktionsschluss bekannt wurde, gelten in Südtirol ab Montag, den 08. Februar, strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Trotz offensiver Teststrategie und der damit verbundenen Eindämmung von Infektionsketten sind die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen in Südtirol nicht gesunken. Zudem wurde nun das Auftreten einer Corona-Mutation bestätigt. Diese Entwicklung veranlasste die Südtiroler Landesregierung zu einer Neubewertung der Situation. So hat sich die Landesregierung am Donnerstagabend, den 04. Februar, auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt.
Mit der Vollversammlung 2021 endet die 3-jährige Amtszeit des Verwaltungsrates sowie der Bezirksausschüsse. Im Frühjahr 2021 sollten somit die Wahlen des Bezirksausschüsse, sowie die Namhaftmachung der Kandidaten für die Wahl des Verwaltungsrates in den jeweiligen Bezirken stattfinden.
Mitgliederversammlungen Auf Grund der derzeitigen COVIDSituation wissen wir noch nicht in welcher Form auch immer wir die Mitgliederversammlungen abhalten bzw. ob wir die Wahl überhaupt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben können. Wie genau alles ablaufen wird, werden wir noch rechtzeitig mitteilen. Seien Sie gespannt!
NEU! Einteilung der Bezirke Seit 2019 wurden die Bezirke neu eingeteilt. Wir haben somit nun 3 Bezirke anstelle der bisher 5: ¾¾ WEST bestehend aus den Gebieten rund um Vinschgau, Burggrafenamt und Meran ¾¾ MITTE bestehend aus den Gebieten rund um Bozen, Salten, Schlern, Gröden, Überetsch und Unterland ¾¾ OST bestehend aus den Gebieten rund um Eisacktal, Wipptal, Pustertal und Gadertal
Bist du interessiert ? Melde dich bei uns: 0471 978 321 oder info@vps.bz.it.
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Mit der Verordnung des Landeshauptmanns Arno Kompatscher Nr. 6 vom 05. Februar 2021 werden eine Reihe von Tätigkeiten wieder heruntergefahren. So kann die Wohnsitzgemeinden nur noch aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen bzw. auf Grund dringender Notwendigkeiten verlassen werden. Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen und auch die touristische Beherbergungstätigkeit wird eingestellt. Schließen müssen auch Geschäfte, außer jene für Güter des täglichen Bedarfs. Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten, unter der Auflage, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen.
Mehr zur genauen Verordnung erfahren Sie unter ►http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp