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Wahl 2021: Sei dabei
Du würdest gerne die Geschehnisse und Arbeiten im Verband mitgestalten? Du würdest gerne neue Ideen und Verbesserungen einbringen? Oder kennst du einen Privatvermieter, der für diese Aufgabe geeignet ist? Dann bist du bei uns richtig! Denn wir suchen Kandidaten, welche Lust haben sich einzubringen.
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Mit der Vollversammlung 2021 endet die 3-jährige Amtszeit des Verwaltungsrates sowie der Bezirksausschüsse. Im Frühjahr 2021 sollten somit die Wahlen des Bezirksausschüsse, sowie die Namhaftmachung der Kandidaten für die Wahl des Verwaltungsrates in den jeweiligen Bezirken stattfinden.
Mitgliederversammlungen
Auf Grund der derzeitigen COVIDSituation wissen wir noch nicht in welcher Form auch immer wir die Mitgliederversammlungen abhalten bzw. ob wir die Wahl überhaupt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben können.
NEU! Einteilung der Bezirke
Seit 2019 wurden die Bezirke neu eingeteilt. Wir haben somit nun 3 Bezirke anstelle der bisher 5:
¾ WEST bestehend aus den Gebieten rund um Vinschgau, Burggrafenamt und
Meran ¾ MITTE bestehend aus den Gebieten rund um Bozen, Salten, Schlern, Gröden, Überetsch und Unterland ¾ OST bestehend aus den Gebieten rund um Eisacktal, Wipptal, Pustertal und Gadertal
Bist du interessiert ?
Lockdown
Wie erst kurz vor Redaktionsschluss bekannt wurde, gelten in Südtirol ab Montag, den 08. Februar, strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.
Trotz offensiver Teststrategie und der damit verbundenen Eindämmung von Infektionsketten sind die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen in Südtirol nicht gesunken. Zudem wurde nun das Auftreten einer Corona-Mutation bestätigt. Diese Entwicklung veranlasste die Südtiroler Landesregierung zu einer Neubewertung der Situation. So hat sich die Landesregierung am Donnerstagabend, den 04. Februar, auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen verständigt.
Mit der Verordnung des Landeshauptmanns Arno Kompatscher Nr. 6 vom 05. Februar 2021 werden eine Reihe von Tätigkeiten wieder heruntergefahren. So kann die Wohnsitzgemeinden nur noch aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen bzw. auf Grund dringender Notwendigkeiten verlassen werden. Bars und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen und auch die touris-
tische Beherbergungstätigkeit
wird eingestellt. Schließen müssen auch Geschäfte, außer jene für Güter des täglichen Bedarfs. Produktions- und Handwerksbetriebe können weiterarbeiten, unter der Auflage, die Mitarbeiter regelmäßig zu testen.
Mehr zur genauen Verordnung erfahren Sie unter
