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Aufschub RAI-Gebühren
Die Grenze für die Verwendung von Bargeld bleibt vorerst bei 1.999,99.- Euro. Ab 01.01.2022 sinkt die Schwelle auf 999,99.- Euro. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 6.
Kurzzeitvermietungen
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Ab dem Jahr 2021 können Kurzzeitvermietungen nur mehr dann ausgeübt werden, sofern dies für nicht mehr als vier Wohnungen erfolgt. Bei Kurzzeitvermietungen ab fünf Wohnungen gilt dies als unternehmerische Tätigkeit lt. Art. 2082 des Zivilgesetzbuches.
Abzug für Tierarztspesen
Die maximalen Spesen für den Steuerabzug von 19% der Tierarztspesen, wurden von € 500,00 auf € 550,00 angehoben. Der Selbstbehalt von € 129,11 bleibt bestehen.
Bonus „Idrico“
Für das Jahr 2021 ist ein neuer Steuerbonus (steuerfrei) in der Höhe von Euro 1.000 (Nutzung innerhalb 31.12.2021) eingeführt worden (verfügbare Ressourcen Euro 20 Mio.) um alte sanitäre Vorrichtungen mit neuen, wassersparenden zu ersetzen. Zu den geförderten Ausgaben zählen: • die Lieferung und Installation der
Keramikschüsseln samt Spülung (Verbrauch max. 6 Liter) und der dazugehörigen Arbeiten (Maurer,
Fliesenleger, Hydrauliker); • die Lieferung und Installation von
Waschbecken samt Mischer, inkl.
Messtechnik, mit einem Wasserdurchlauf von max. 6 Liter pro
Minute und der dazugehörigen
Arbeiten (Maurer, Fliesenleger,
Hydrauliker) inkl. Abbau und Entsorgung; • die Lieferung und Installation von
Duschsäulen und Duschköpfen (Verbrauch max. 9 Liter pro Minute) und der dazugehörigen Arbeiten (Maurer, Fliesenleger, Hydrauliker) inkl. Abbau und Entsorgung. Die genauen Details zur Beantragung und der benötigten Dokumentation werden erst noch mit einem separaten Dekret bekanntgegeben. Physischen Personen, Unternehmen, Künstlern und Freiberuflern sowie nicht gewerblichen Körperschaften steht zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2022 ein Steuerguthaben für den Ankauf und den Einbau von Systemen zur Filterung, Mineralisierung, Kühlung und Kohlendioxidanreicherung von Trinkwasser aus Wasserleitungen zu. Das Guthaben beträgt 50% der getragenen Spesen (Kosten von höchstens € 1.000 für physische Personen je Immobilieneinheit und € 5.000 für die anderen Subjekte je Betriebsgebäude). Die genannten Eingriffe sind an die ENEA zu melden. Die Maßnahme soll eine Rationalisierung des Wasserverbrauchs und eine Reduzierung des Verbrauchs von Plastikflaschen bewirken. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen innerhalb von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden. Die zur Verfügung stehenden Gelder betragen € 5 Mio. für jedes der beiden Jahre.
Aufschub Plastik- und Zuckersteuer
Die Einführung der Steuer auf bestimmte Behälter und Verpackungsmaterial aus Plastik (sog. Plastiksteuer) wird auf 01.07.2021 aufgeschoben. Die Einführung der Steuer auf bestimmte zuckerhaltige Getränke (sog. Zuckersteuer) ist hingegen auf 01.01.2022 aufgeschoben worden.
Heidi Dr. Puff
Geschäftsführerin des Verbandes und VPS-Betriebsberatung
RAI-Gebühr
Der Dachverband Federalberghi hat Anfang Februar informell mitgetteilt, dass der Termin für die Zahlung der Rai-Gebühr 2021 vorerst für min. 2 Monate aufgeschoben ist.

Bekanntlich sind Privatvermieter verpflichtet für die Fernsehgeräte, welche sich im Betrieb, d. h. sich in den Zimmern und Ferienwohnungen bzw. im Aufenthaltsraum, befinden, das RAI-Sonderabonnement bis Ende Jänner zu bezahlen. Auf Grund der aktuellen Situation wurde der Einzahlungstermin um 2 Monate aufgeschoben. Aus diesem Grund hat die RAI die Übermittlung der Erinnerung zur Zahlung der Gebühr an die PEC-E-Mail-Adresse der Betriebe eingestellt.
Neben der Forderung des Aufschubes wird derzeit auch um die vollständige Befreiung von der Zahlung der Gebühr für das Rai-Sonderabonnements 2021 bzw. zumindest um eine Reduzierung für die Monate, in denen behördliche Auflagen die betriebliche Tätigkeit gänzlich oder teilweise verhindern, diskutiert.
Wir empfehlen daher, die Rai-Gebühr 2021 vorerst nicht einzuzahlen, falls diese noch nicht bezahlt wurde.
Die Rai-Gebühr über 90 Euro für die Privatwohnung wird auch dieses Jahr wieder automatisch über die Stromrechnung fakturiert (sofern man einen eigenen Stromanschluss für den privaten Haushalt hat) und ist zusätzlich zum Sonderabonnement für den Betrieb geschuldet.