HOHE HAFTSTRAFE FÜR TIERQUÄLEREI IM STALL Dass Tierquälerei in der Massentierhaltung geahndet wird, kommt selten genug vor. Noch seltener spricht ein Gericht dafür eine Freiheitsstrafe aus. Genau das hat das Landgericht Memmingen jedoch in einem Fall getan – und damit die bisher wohl höchste Strafe für Tierquälerei an landwirtschaftlich genutzten Tieren verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Urteil im August bestätigt und damit eine wegweisende Entscheidung für das Tierschutzrecht in Deutschland gefällt Das Urteil und wie es dazu kam 2019 hatte Soko Tierschutz Undercover-Aufnahmen aus mehreren Milchbetrieben im Allgäu veröffentlicht und Strafanzeige erstattet. Daraufhin ermittelten die Behörden. Die beiden Betreiber eines der Höfe, der sich in Bad Grönenbach befindet, wurden schließlich Ende 2022 wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG) vom Landgericht Memmingen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte, Vater und Sohn, kranke Tiere in ihren Ställen nicht von Gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch haben mehrere Dutzend Rinder länger anhaltende erhebliche Schmerzen erlitten, einige mussten notgeschlachtet werden. Einer der Angeklagten enthornte zudem acht Kälber unsachgemäß und ohne geeignete Schmerzmittelgabe. Zwar seien die beiden Männer ein Stück weit mit ihrem Betrieb überfordert gewesen, ihr Handeln zeuge jedoch von »Ignoranz gegenüber dem Tierschutz«. Sie seien den zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände zu verbessern, nicht nachgekommen. Der 68 Jahre alte Vater erhielt aufgrund seines Alters und Gesundheitszustands nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Gegen den 25-jährigen Sohn sprach das Landgericht jedoch fast die Höchststrafe aus: zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie ein Haltungsverbot für »Nutztiere« von fünf Jahren. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kann eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren verhängt werden. Die Angeklagten hatten Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerichts Memmingen hat der Bundesgerichtshof jedoch bestätigt, es ist damit rechtskräftig.
12
Kugelberg-Nachrichten
AUS DEM TIERHEIM „FRANZ VON ASSISI“ IN LUDWIGSBURG