#BERNAUER mit eingelegtem Amtsblatt

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Ausgabe 04 | 20. Dezember 2018

#BERNAUER

DAS STADTMAGAZIN

MIT AMTSBLATT

EN ZUM HERAUSNEHM

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Rehberge: Ein Stadtteil ist gewachsen

Im Porträt: Ein Brigant als Museumschef

Rückblick in Bildern: Das war 2018


#BERNAUER

Vom Hauspoeten Glatteis, Glühwein, Böllerknall, das gibt’s am Jahresende, passt auf Ihr lieben Leute all auf Beine, Kopf und Hände ...

Das Stadtmagazin #BERNAUER

Impressum HERAUSGEBER und V. i. S. d. P.: Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin REDAKTION: Pressestelle der Stadt Bernau bei Berlin LAYOUT/SATZ: mdsCreative GmbH Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin Tel.: (030) 232767-0 www.mdscreative.com FOTONACHWEISE: Für nicht namentlich gekennzeichnete Bilder liegen alle Rechte bei der Stadt Bernau bei Berlin Titelfoto: Micha Winkler DRUCK: EVERSFRANK Berlin GmbH Ballinstraße 15, 12359 Berlin Das Stadtmagazin #Bernauer sowie das Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin werden auf zertifiziertem, klimaneutralem Papier gedruckt. BEZUGSMÖGLICHKEITEN UND -BEDINGUNGEN: Bezogen werden kann das Stadtmagazin mit eingelegtem Amtsblatt bei der Stadt Bernau bei Berlin, Hauptamt, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin gegen Entrichtung der Portokosten in Höhe von 1,45 Euro. AUFLAGE: 21.000 Exemplare Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. VERTRIEB: MMH Media-Vermarktung GmbH, Paul-Feldner-Straße 13, 15230 Frankfurt (Oder), Tel. (0 33 5) 5530-311 Kontakt zur Redaktion  * Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister   )   2

Pressestelle Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin (0 33 38) 365-107 (0 33 38) 365-105

: pressestelle@bernau-bei-berlin.de 8 www.bernau.de Redaktionsschluss: 11. Dezember 2018 Die Redaktion behält sich vor, unverlangt eingesandte Manuskripte zu kürzen oder zu bearbeiten. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der zugesandten Informationen. Die nächste Ausgabe des Stadtmagazins #Bernauer erscheint voraussichtlich am 18. Februar 2019.

5 Fragen an ... Jörg Erdmann, Stadtwehrführer

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as Jahr geht zu Ende. In wenigen Tagen ist Silvester. Auch 2019 wird mit großem Feuerwerk begrüßt. #BERNAUER fragte Feuerwehrchef Jörg Erdmann, was dabei zu beachten ist.

Herr Erdmann, wie kann man Unfälle beim Silvesterfeuerwerk vermeiden? Bitte nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben „BAM“ beginnt (zum Beispiel: BAM-PII-0537), klar zu erkennen. Man sollte vor dem Zünden unbedingt die Gebrauchsanweisung in aller Ruhe lesen und diese beim Zünden auch beachten. Sie ist auf jedem Feuerwerksartikel und auf der Verpackung aufgedruckt. Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Kategorie I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden.

Was sollte man niemals tun? Niemals sollte man Feuerwerkskörper selbst herstellen, niemals mehrere Feuerwerkskörper zu einem Bündel vereinen und niemals die Zündschnur verkürzen. Gezündete Knallkörper bitte nicht auf Menschen oder Tiere werfen. Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal zünden! Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden. Bitte auch niemals gezündetes Feuerwerk aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen.

Was ist beim Starten von Raketen besonders zu beachten? Raketen bitte nur senkrecht starten, am besten eine schwere Wein- oder Sektflasche als Startrampe benutzen. Noch besser ist es, die Flasche vor dem Raketenstart in die Erde einzugraben. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit

genutzt werden. Und die Raketen bitte nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume auf die Reise schicken. Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel dürfen nie in geschlossenen Räumen gezündet werden. Es ist immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörper und Personen zu achten. Fenster und Dachfenster sollten geschlossen werden, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können. Klar ist auch, dass Alkohol das Reaktionsvermögen vermindert. Deshalb sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk nur als Zuschauer genießen.

Immer wieder gibt es Unfälle mit sogenannten Billigböllern … Auf jeden Fall die Finger von nicht zugelassenen Billigböllern lassen! Die haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einem Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze.

Und wenn trotz aller Vorsicht doch mal was passiert? Wenn es zu Personen- und Sachschäden kommen sollte, auf jeden Fall die Rettungskräfte alarmieren. Wir empfehlen, als Vorsichtsmaßnahme einen Feuerlöscher und einen Eimer mit Wasser bereitzustellen – einerseits als Löschmittel, andererseits zum Kühlen eventueller Brandverletzungen. Frohe brand- und unfallfreie Feiertage sowie alles Gute für 2019 wünschen das Ordnungsamt sowie die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bernau. Vielen Dank für das Gespräch. Kurz & kompakt Notrufnummern Feuerwehr 112 | Polizei 110


Inhalt · 2 | 3

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Expertenvortrag, Thermokarte und Workshop für alle – das Projektteam von Bernau.Pro.Klima scheut keine Mühen, um alle Interessierten in das Klimafolgenprojekt einzubinden.

Titelstory 4 Wie sich eine Kaserne verwandelte Rehberge: Ein Stadtteil ist gewachsen

Porträt 8 Bernd Eccarius:

Ein Brigant als Museumschef Amtsblatt im Innenteil zum Herausnehmen

Marianne Buggenhagen war das Gesicht des deutschen Behindertensports. Am 27. November wurde die vielfache Medaillengewinnerin aus Bernau mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Stadtnachrichten 10 Haben Sie auch Angst vor Weihnachten? – Gedanken von Pfarrerin Konstanze Werstat zum Weihnachtsfest

11 2018 – ein Jahr in Bildern 14 Empfang für Neubernauer: Der Liebe wegen nach Bernau

15 Große Auszeichnung

Weihnachtsgrußwort

für Marianne Buggenhagen

16 2.000 Parkplätze in drei Jahren

Liebe Bernauerinnen und Bernauer,

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018 neigt sich dem Ende zu. Die vergangenen Monate haben uns gefordert, aber wir haben auch manches Erfreuliche erlebt: In Bernau wird viel gebaut – besonders schön ist es, wenn Arbeiten abgeschlossen werden und Neues seiner Bestimmung übergeben werden kann. Drei Beispiele: Im April eröffneten wir den Skatepark, im Juli feierte die WOBAU die Einweihung ihrer Wohnanlage auf dem Gelände der ehemaligen Metallgenossenschaft und im November konnten die Stadtwerke ein neues Blockheizkraftwerk in Bernau-Süd in Gang setzen. Auch private Investoren konnten das ein oder andere Projekt 2018 abschließen. Im nächsten Jahr werden wir weiterhin unsere Kräfte anspannen müssen, um den Herausforderungen, die der Alltag mit sich bringt, gerecht zu werden. In den kommenden Tagen aber verläuft das öffentliche Leben etwas ruhiger und wir können uns um Familie, Freunde und Beziehungen kümmern, etwas durchatmen und vielleicht auch einfach mal Stille genießen. Ich wünsche Ihnen schöne und friedliche Feiertage und ein gesundes 2019!

Ihr Bürgermeister André Stahl

16 Neues Heizkraftwerk in Bernau-Süd in Betrieb

17 Bernau auf dem Weg in die Heißzeit?

17 Silvesterlauf durch den Stadtpark

Service 18 · Wandertipps

· Gottesdienste · Blutspender gesucht

19 · Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst · Veranstaltungstipps

Weitere Stadtnachrichten finden Sie auf www.bernau.de


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Rehberge: Ein Stadtteil ist gewachsen

Foto: Bernau LIVE/Allmeroth

„Schwerter zu Pflugscharen“ hieß es in den 1980er-Jahren. Wie diese Forderung konkret umgesetzt werden kann, zeigt der Wandel von Rehberge: Aus einer militärisch genutzten Fläche wurde ein Wohn-, Gewerbe- und Freizeitstandort.

Wie sich eine Kaserne verwandelte ...


Titelstory · 4 | 5

Kunstrasenplatz Der neue Kunstrasenplatz konnte nach acht Monaten Bauzeit im Mai 2017 eröffnet werden. 1,8 Millionen Euro investierte die Stadt hier. Direkt daneben befindet sich ein attraktiver Skatepark.

Busbahnhof Seit dem Jahr 2000 befindet sich der Betriebshof der Barnimer Busgesellschaft (BBG) in der CarlFriedrich-Benz-Straße. Rund 70 Busse der BBG sind in Rehberge stationiert.

Gewerbegebiet Rehberge Auf 25 Hektar befinden sich u. a. Kfz-Reparatur- und Handwerksbetriebe, ein Baumarkt, ein Fachgroßhandel, ein Industrieservicebetrieb, ein Software-Entwickler, eine Tankstelle und Gastronomie.

Rehberge 2017: Im Hintergrund sind Gewerbegebäude sichtbar, ganz links am Bildrand befindet sich der Busbahnhof. Die große grüne Fläche im Vordergrund ist inzwischen mit Geschosswohnungen bebaut.


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Das Gebiet der ehemaligen GUS-Kaserne in den 1990er-Jahren. Die farbigen Flächen geben an, wie das Gebiet heute genutzt wird. (Definition rechts vom Bild.)

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in kleiner Schritt von großer Bedeutung: Mitte November wurde das letzte Teilstück der Carl-Friedrich-Benz-Straße offiziell für den Verkehr freigegeben. Damit ist die Entwicklung des Stadtteils Rehberge fast gänzlich abgeschlossen; einem Gebiet, das bis 1994 militärisch genutzt wurde. Bis kurz nach der Wende waren auf der rund 45 Hektar großen Fläche zwischen Schönower Chaussee und Wandlitzer Chaussee Truppen der Roten Armee, später GUS-Truppen, stationiert. Nach Abzug der letzten Soldaten wurde das Areal der Stadt Bernau zugesprochen und seit 1998 schrittweise von der städtischen Grundstücksentwicklungsgesellschaft STAB erschlossen. Fast sieben Millionen Euro Fördergelder der Europäischen Union konnte die STAB in den Folgejahren für die Entwicklung des Stadtteils Rehberge einsetzen.

In den ersten Jahren wurde zunächst einmal aufgeräumt Insbesondere in den ersten Jahren galt es, Hallen, Bunker und weitere Kasernengebäude abzubrechen, Böden zu dekontaminieren und militärische Altlasten zu entfernen. Der Abbruch der militärischen Bauten zog sich über mehrere Jahre hin und hatte durchaus symbolträchtige Momente: So verschwanden mit dem markanten Betonzaun an der Wandlitzer Chaussee sowohl der Abschiedsgruß, den die abziehenden GUS-Truppen darauf hinterlassen hatten, als auch die Malereien von Schülern des Barnim-Gymnasiums. 2014 wurden die letzten beiden Wohngebäude abgebrochen, in denen über Jahrzehnte hinweg Offiziersfamilien untergebracht waren. Zu den Hinterlassenschaften, die entsorgt werden mussten, gehörte Erwartbares, wie etwa Munitionsreste, Metallschrott und alte Reifen, aber auch Überraschendes. So fand sich auf dem Gelände ein

großer Bestand an alten Medikamenten, die die ehemaligen Nutzer nicht mit nach Russland genommen, sondern der Einfachheit halber vor Ort vergraben hatten.

Das Gewerbegebiet füllte sich zusehends Die freigewordenen Flächen wurden nach und nach mit Versorgungsleitungen und Straßen versehen – eine Voraussetzung, um Betriebe ansiedeln und Wohnungen bauen zu können. So haben in Rehberge verschiedene Unternehmen ihren Sitz gefunden: Im nördlichen Bereich, entlang der Wandlitzer Chaussee, stehen heute Bau- und Fachmärkte, diverse Servicebetriebe für das Auto, Gastro-

nomiebetriebe und Nahversorger. In zweiter Reihe haben verarbeitende Betriebe ihren Sitz gefunden. Außerdem sind mit der Polizei, dem städtischen Bauhof und dem Betriebshof der Barnimer Busgesellschaft wichtige öffentliche Einrichtungen in Rehberge vor Ort. Freizeitangebote haben in der Mitte des Areals ihren Platz – der FSV Bernau trainiert an der Gottlieb-Daimler-Straße, nebenan laden der Kunstrasenplatz und der Skaterpark zur sportlichen Betätigung ein.

Rehberge ist auch ein beliebter Wohnstandort Östlich der Werner-von-Siemens-Straße ist hauptsächlich Wohnbebauung zu finden. Zahlreiche Einfamilien-


Titelstory · 6 | 7

Wohngebiet Freizeiteinrichtungen Handel, Gewerbe, Gastronomie Öffentliche Einrichtungen/ Infrastruktur

häuser stehen an Konrad-Zuse- und Emmy-Noether-Straße. Zur Schönower Chaussee hin sind in diesem Jahr sechs mehrgeschossige Gebäude entstanden, die fast bezugsfertig sind. Für Bürgermeister André Stahl ist die Entwicklung des Stadtteils Rehberge ein voller Erfolg: „Die STAB und das Wirtschaftsamt haben hier in den letzten zwanzig Jahren aus einer ehemaligen Militärfläche einen vielfältigen Stadtteil entwickelt, in dem viele Menschen leben und arbeiten können. Zu Beginn war dies aufgrund der noch schwachen Wirtschaftslage ein sehr mühsames Unterfangen, später wurden uns die Grundstücke förmlich aus den Händen gerissen. Heute

rer Thomas Rebs l, STAB-Geschäftsfüh ah St dré An ter eis Bürgerm bH bei der Freigabe n der BRG Bauregie Gm -Straße. (v.l.n.r.) vo s ke es Mu as dre nz und An der Carl-Friedrich-Be des let zten Teilstücks

sind die Grundstücke in den Gewerbegebieten Rehberge und Helmut-Schmidt-Allee vollständig verkauft.“ Die drei letzten Gewerbeflächen in Rehberge sind durch das letzte Teilstück der Carl-Friedrich-Benz-Straße erschlossen, östlich der Konrad-Zuse-Straße werden derzeit noch Wohnhäuser gebaut und es laufen die Planungen für die letzten Grundstücke, auf denen im kommenden Jahr Einfamilienhäuser und Geschosswohnungen entstehen sollen. Rehberge ist ein lebendiger Stadtteil geworden.

Kurz & kompakt Gelungener Wandel in Rehberge: Nach fast sechs Jahrzehnten militärischer Nutzung geht das 45 Hektar große Areal in Rehberge 1994 in das Eigentum der Stadt über. 1998 wurden alte Kasernenanlagen und Bunker abgebrochen und das Gelände durch Straßen erschlossen. Nach und nach siedelten sich zahlreiche Gewerbebetriebe und Infrastruktureinrichtungen (Polizei, Busbahnhof, städtischer Bauhof) an. Zudem sind im östlichen Teil zahlreiche Wohnhäuser entstanden. 2019 werden voraussichtlich die letzten Wohngrundstücke und Gewerbefläche in Rehberge bebaut.


#BERNAUER

Die Briganten bereiten sich auf das Schwertkämpfer-Treffen vor.

Die Ruhe in Person: Bernd Eccarius auf dem Weihnachtsmarkt.

Sehenswert: „Die Schlacht vor Bernau“ beim alljährlichen Hussitenfest.

Porträt


Porträt · 8 | 9

Ein Brigant als Museumschef Bernd Eccarius ist wohl einer der bekanntesten Bernauer. Sein Name ist längst eine Marke. Schließlich ist der sympathische Historiker ein wandelndes Geschichts- und Geschichtenbuch mit hohem Unterhaltungswert. Kurz: Er ist der Mittelalterexperte in der Region.

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ccarius redet nicht nur über Geschichte, er lebt sie. Seit fast drei Jahrzehnten leitet er das Bernauer Heimatmuseum. Aber wenn er eines nicht ist, dann ein typischer Verwaltungsmensch. Ein Museumsbesuch mit ihm wird zum Event, das lange in Erinnerung bleibt. Der 63-Jährige begeistert mit seinen Geschichten für Geschichte, nimmt die Besucher auf eine Zeitreise mit. Wer möchte, darf sogar einmal ein Schwert in die Hand nehmen. Kinder dürfen sich als Ritter oder Burgfräulein verkleiden, sich im Armbrustschießen versuchen und mit alten Spielsachen sogar richtig spielen. „Wir wollen Geschichte begreifbar machen, Geschichte zum Anfassen bieten“, so der Historiker. Und das gelingt ihm bei seinen Führungen wunderbar, wie nicht nur der neunjährige Cornelius aus Marzahn bestätigt und zu Hause seinen Eltern vorschwärmt. Immerhin kommen pro Jahr mehr als zehntausend Menschen ins Steintor und Henkerhaus, die meisten davon aus Berlin. Gestaunt hat Eccarius, wie viele Besucher neuerdings Touristen aus Israel sind. Der Grund: Bernau wird in einem israelischen Reiseführer als Ausflugsziel empfohlen.

Im Henkerhaus ist übrigens noch bis Ende Januar Spielzeug aus den Zwanzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Die Stars sind eine Märklin-Eisenbahn und eine Miniaturdampfmaschine.

vorm Wald, beim Tabortreffen, beim Limes Day in Bratislava und beim Sankt-Wenzel-Schießen in Česky Brod. Überall treffen sie Freunde und gute Bekannte. Schließlich vertritt Bernd Eccarius Bernau in der Vereinigung der Städte mit hussitischer Geschichte und Tradition.

Eccarius lebt Geschichte

Immer wieder ein Magnet in der Spielzeugausstellung: die Märklin-Eisenbahn aus dem Jahre 1928.

Steintor stürmen, sind die Zuschauer begeistert. Im mittelalterlichen Heerlager im Stadtpark zeigen sie drei Tage lang, wie es anno dazumal zuging. An Bernds Seite ist auch dann immer seine Frau Britta. Mit der Heirat wurde sie selbst zum Mittelalterfan. Das „Gigantischste“ am Hussitenfest ist für sie die Aufführung der Schlacht am Sonntagabend. „Wenn die Briganten mit unseren Freunden aus Deutschland und Tschechien in voller Rüstung zu Fuß und zu Pferd auf die große Freilichtbühne stürmen, die Schwerter klirren und Szenen gespielt werden, die sich 1432 so ereignet haben könnten, stockt einem fast der Atem. Man fühlt sich um Jahrhunderte zurückversetzt“, so die Brigantin. Lange klingt dann der Beifall der Zuschauer durch den Stadtpark. Am Ende jedes Hussitenfestes sind Britta und Bernd völlig erschöpft, aber auch unendlich glücklich, wenn wieder einmal alles gut gelaufen ist.

Ein Hussitenfest ohne die Briganten ist undenkbar

Für Bernau in Europa unterwegs

Ganz in seinem Element ist Bernd Eccarius, wenn er eine Rüstung angelegt hat oder in mittelalterlicher Kleidung als Brigant (Räuber, Wegelagerer) unterwegs ist. Ein Hussitenfest ohne ihn und seinen Trupp, zu dem auch Sohn Markus gehört, ist undenkbar. Wenn die Briganten beim Umzug durch das

Dabei sind sie ausgesprochene Mittelalterprofis, über die Jahre hinweg bei historischen Festen in Deutschland, Tschechien und der Slowakei mit von der Partie: beim Osterspektakel auf der Burg Beeskow und in der Zitadelle Spandau, bei den Hussitenfesten in Naumburg und Neunburg

Eccarius kann nicht anders: Er muss Geschichte leben. Dabei ergänzen sich sein Job als Museumsleiter und sein Hobby als Vereinschef der Briganten ideal. Man trifft ihn und seine Mannen auch auf dem Weihnachtsmarkt, auf den Kunst- und Handwerkermärkten und auf der Grünen Woche in Berlin. Und immer wirbt er für Bernau, seine Stadt – im Dienst und in der Freizeit. Das nächste große Event steht am 10. März kommenden Jahres an. Dann ist Schwertkämpfertreffen in der Erich-Wünsch-Halle. Die Schwertkampfkunst dient dabei als Schaufenster in vergangene Zeiten und ferne Regionen. „Wie wäre es mit einem Besuch im alten Rom? Kein Problem, die Gladiatoren der Gruppe Tostabur entführen uns dorthin“, verspricht Eccarius, der bei dem Treffen nicht nur die Rüstung an, sondern auch den Hut auf hat.

Kurz & kompakt Heimatmuseum Henkerhaus, Am Henkerhaus, Tel. (0 33 38) 22 45 ganzjährig geöffnet Di.–Fr. 9–12 und 13–17 Uhr Sa., So. und feiertags 10–13 und 14–17 Uhr Steintor, Berliner Straße, Tel. (0 33 38) 2924 geöffnet Mai bis Oktober Di.–Fr. 9–12 und 14–17 Uhr Sa., So. und feiertags 10–13 und 14–17 Uhr Eintritt: ein Euro, ermäßigt 50 Cent Weitere Infos: Tel. (0 33 38) 70 04 96


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Lädt in die Kirche ein: Pfarrerin Konstanze Werstat.

Haben Sie auch Angst vor Weihnachten?

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elches Glück für Sie, wenn Sie über diese Frage nur staunen können und antworten: „Im Gegenteil! Ich freue mich auf Weihnachten!“ Denn mehr Menschen, als wir ahnen, fürchten sich vor Weihnachten, und vielleicht gehören Sie dazu. Da sind die Familien, bei denen an Weihnachten ein Platz am Tisch leer bleibt, weil der, der sonst dort saß, auf dem Friedhof liegt. – Wenn so viele sich freuen, dann wiegt die Trauer doppelt schwer. Da sind die, die schon wissen: „Weihnachten, da bin ich allein!“ Die Kinder sind weit weg und können nicht kommen. – Wenn so viele im Kreis ihrer Familie feiern, dann wird die Einsamkeit zur drückenden Last. Da sind die, die sich vor den Feiertagen fürchten, weil sie sich nichts mehr zu sagen haben, weil die Liebe zerbrochen ist und der heilige Abend doch nur wieder im Streit endet. – Wo so viel Glanz ist wie an Weihnachten, da sind die Schatten besonders dunkel. Und auch ich fürchte mich manchmal vor Weihnachten, vor den Erwartungen der vielen Menschen, die in der Kirche sitzen, die nicht nur „heile Welt“ wollen, sondern ein heiles Leben, wenigstens für drei Tage – und weiß doch, wie wenig ich davon erfüllen kann, wie viele nach Weihnachten enttäuschter und verzweifelter sind als vorher. Es mag für Sie seltsam klingen: Aber gerade für die, die sich vor Weihnachten fürchten, ist Weihnachten da. Nicht das große,

strahlende Fest, aber das, was wir feiern: die Geburt Jesu.

„In der Mitte der Nacht liegt der Anfang des neuen Tages.“ Mit jedem Satz erzählt die Weihnachtsgeschichte, wie Gott ins Dunkel kommt, abseits der Paläste und Feste geboren wird, wie gerade die Hirten, die nichts gelten, die Engel hören und das Kind suchen und finden. „Und was hilft mir ein Kind?“ Wer so fragt, der sucht nicht Rührung oder Erinnerung an selige Kinderzeit, sondern Hilfe und Halt. Und die kann ein Säugling nicht geben, das stimmt. Aber aus diesem Kind ist ja der geworden, der die Not der Verzweifelten und Einsamen teilt, der am Ende sogar in die letzte Verlassenheit des

Aktuelles aus der Stadt

Todes geht. Nur deswegen ist der, dessen Geburt wir feiern, der Retter. In der Mitte der Nacht liegt nun der Anfang des neuen Tages. Dass Sie das erleben und ergreifen können, dass er Ihnen in Ihrer Trauer, Ihrer Einsamkeit oder Verzweiflung begegnet und neue Hoffnung schenkt, das wünsche ich Ihnen. Ich lade Sie herzlich ein, in die Kirche zu kommen und mit denen, die sich auf Weihnachten freuen, ebenso wie mit denen, die sich vor diesen Tagen fürchten, die Botschaft von Weihnachten zu hören, zu sehen und zu singen: „Christ, der Retter ist da.“ In diesem Sinne wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest

Ihre Pfarrerin Konstanze Werstat Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Bernau


Stadtnachrichten · 10 | 11

2018 – ein Jahr in Bildern Liebe Leserinnen und Leser, nur noch wenige Tage trennen uns von Silvester. Daher ist es Zeit für einen kurzen Rückblick in Wort und Bild – in diesem Jahr erstmals in Farbe. Die vergangenen zwölf Monate waren vollgepackt mit zahlreichen Ereignissen. Sie spiegeln die spannende Entwicklung Bernaus wider. Zwar können wir Ihnen nur eine kleine Auswahl zeigen, doch wir hoffen, dass Ihnen diese kleine Zeitreise gefällt. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine fröhliche Weihnachtszeit und nur das Beste für 2019. Das Team vom #BERNAUER

Januar Nach knapp zehnmonatiger Sanierung kehrten die 160 Kinder und das 18-köpfige Erzieherteam wieder in ihre Kita Angergang zurück. Die Stadt hatte in die Sanierung rund 1,2 Mio. Euro investiert, davon stammten etwa 420.000 Euro aus Fördermitteln.

Februar Das UNESCO-Welterbe Bauhaus Denkmal Bernau soll ein Besucherzentrum bekommen, das ab 2019 gebaut wird. Den Architekturwettbewerb dafür gewann das Stuttgarter Büro Steimle Architekten. Der Siegerentwurf wurde am 28. Februar präsentiert.


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März Ohne sie wäre das Vereinsleben arm: Beim Frühlingsempfang wurden zahlreiche Ehrenamtliche mit Urkunden ausgezeichnet. Karina Berg (Freidenker Barnim) und Richard Hinderlich (Urania Barnim) erhielten aufgrund besonderer Verdienste sogar das Ehrenzeichen der Stadt.

April Der neue Skatepark in der Gottlieb-DaimlerStraße zog bereits vor der offiziellen Eröffnung zahlreiche Jugendliche magisch an. Mit einer Investitionssumme von 550.000 Euro ist die Anlage eine gelungene Ergänzung des Bernauer Freizeitangebots.

Mai Die ehemals baufällige Friedhofsmauer neben dem Dorfgemeinschaftshaus in Birkholz steht wieder schön und stabil da. Für 40.000 Euro ließ die Stadt die Mauer restaurieren – die massiven Feldsteine, die darin verbaut sind, wiegen teilweise bis zu 250 Kilogramm.

Juni Das größte Fest in Bernau lockte wieder mit Sonnenschein, guter Laune und zahlreichen Teilnehmern. Rund 1.500 Akteure waren beim Festumzug auf den Beinen, auch der neue Fackelumzug und das Feuerwerk begeisterten Jung und Alt.

Juli 53 preisgünstige Mietwohnungen baute die WOBAU auf dem Gelände der ehemaligen Metallgenossenschaft an der Ecke Schönower Chaussee und Straße Im Blumenhag. Die zwei Blöcke wurden unter Zuhilfenahme von Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau finanziert.


Stadtnachrichten · 12 | 13

August Voller Stadtpark dank Kunst- und Handwerkermarkt, Tag der Vereine und „Voting-Day“. Letzterer bot den Bernauern erstmalig „live“ Gelegenheit, an der Abstimmung zum Bürgerhaushalt 2019 teilzunehmen. 163 Bürgerinnen und Bürger nutzten das Angebot, um für ihr Lieblingsprojekt zu stimmen.

September Mit dem Start der Grundwasserreinigungsanlage am Teufelspfuhl begann die Sanierung des seit Jahrzehnten belasteten Gewässers. Die Maßnahme ist ein aktiver Beitrag zum Grundwasserschutz und auch Voraussetzung für die Entwicklung des umgebenden Naturareals zum Pankepark.

Oktober Als zweite Stadt im Kreis Barnim und als vierte im Berliner Speckgürtel überschritt Bernau am 4. Oktober die 40.000-Einwohner-Marke. Bürgermeister André Stahl (links im Bild) begrüßte den gebürtigen Pankower Jost Heyne.

November Größer und schöner wird das Jugend- und Stadtteilzentrum „Frischluft“ am Grenzweg aufgebaut. Die vormontierte Holzkonstruktion wurde vor Ort zusammengesetzt – es folgen noch kleinere Arbeiten. Im Frühjahr wird die Einrichtung ihre Pforten öffnen.

Dezember Besinnlicher Lichterglanz in der Innenstadt. Der Lichteradventsmarkt und der Weihnachtsmarkt lockten mit leiblichen Genüssen, Handwerkskunst und gemütlicher Stimmung. Auch in den Ortsteilen fanden kleine, sehenswerte Weihnachtsmärkte statt.


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Der Liebe wegen nach Bernau Stadt begrüßte Neubernauer mit einem Empfang

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er Liebe wegen sei sie nach Bernau gezogen, sagte eine Mitvierzigerin glücklich lächelnd auf dem Neubernauerempfang am 7. November. Und sie fühle sich hier sehr wohl. So wie sie waren gut 80 Neubernauerinnen und Neubernauer der Einladung des Bürgermeisters André Stahl und der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Dr. Hildegard Bossmann ins Ofenhaus gefolgt. Die jüngste war wohl Tabea, gerade einmal vier Monate auf der Welt. Auf dem Arm von Papa Henry blickte sie munter um sich. Seit Kurzem ist Familie Voß in Friedenstal zu Hause, wohnt dort in einer Doppelhaushälfte mit Garten. Wie viele andere Zuzügler ist sie aus der großen Stadt von nebenan nach Bernau gezogen. Der S-Bahn-Anschluss war ein wichtiges Argument für die Wahl des neuen Wohnortes.

„Solche Wartezeiten wie in der Hauptstadt gibt es hier nicht.“

Fühlen sich wohl in Bernau: René, Karl und Cindy Pitschke.

Auch René, Cindy und Karl Pitschke kommen aus Berlin. „Dieses Kleinstädtische hier gefällt uns. In Bernau ist alles viel persönlicher, die Behördengänge sind kürzer, solche Wartezeiten wie in der Hauptstadt gibt es hier nicht.“ Aus Bayern stammt ein freundliches Ehepaar in den Achtzigern. Weil hier Freunde wohnen und sie eine schöne Wohnung beziehen konnten, sind die beiden nach Bernau gezogen und fühlen sich auch sehr wohl in ihrem neuen Zuhause. Allerdings sei es nicht leicht, vor Ort Arzttermine zu bekommen. Ein aus Reinickendorf zugezogenes Ehepaar bestätigte das. Bernau kannten die beiden von Ausflügen. Für sie ist es der ideale Ort, um dem „Gewühle und Lärm“ in der Einflugschneise von Tegel zu entfliehen. Gerade für Berliner ist Bernau eine super Alternative zum Wohnen. Unterm Strich – also abzüglich der Weggezogenen und Gestorbenen – steigt die Einwohnerzahl hier pro Jahr um etwa 400. Mittlerweile leben mehr als 40.000 Menschen in der Stadt und ihren Ortsteilen. Und es werden noch

mehr. Schließlich entstehen ganze Wohngebiete neu. Keine Frage, dass damit viele Herausforderungen verbunden sind. Keine Frage auch, dass sich die Stadt diesen stellt.

Besserer ÖPNV und mehr Parkplätze „Wir werden als Verwaltung alles dafür tun, dass Sie sich hier wohlfühlen“, versicherte Bürgermeister André Stahl den Neubürgern. So sei für jedes Kind ein Kitaplatz garantiert, wenn auch nicht immer in der Wunschkita. Viel Geld investiere die Stadt in die soziale Infrastruktur: Schulen und Kitas sind saniert bzw. neu gebaut, im Frühjahr wird ein neues Jugend- und Stadtteilzentrum eröffnet. „Was den Verkehr anbelangt, so sind die Zustände hier im Vergleich zu Berlin paradiesisch. Aber mehr Einwohner bedeuten nun einmal auch mehr Verkehr in der Stadt“, so Stahl. Auf jeden Fall müsse daher der ÖPNV ausgebaut werden und auch für den Zehn-Minuten-Takt der S-Bahn werde weiter auf allen Ebenen gekämpft. Die Zahl der Buslinien soll verdoppelt und die Taktzeiten sollen verkürzt werden. Geplant ist der Bau einer Entlastungsstraße für die Innenstadt. Auch neue Parkplätze und Parkhäuser werden gebaut. „Bei all dem soll Bernau eine grüne Stadt bleiben“, sagte das Stadtoberhaupt. André Stahl verwies darauf, dass mit dem Pankepark gerade ein weiteres Naherholungsgebiet entsteht. Das hörten wohl alle gern. Auch die Dame, die der Liebe wegen in Berlins Norden gezogen ist.

„Werden Sie Bernauer mit Leib und Seele!“ „Ich lade Sie ein, bei der rasanten Entwicklung unseres Gemeinwesens mitzutun. Für jeden und jede jeden Alters gibt es Angebote, zum Beispiel in den Vereinen“, sagte Dr. Hildegard Bossmann. Ihr Wunsch an die Gäste des Abends: „Werden Sie Bernauer mit Leib und Seele!“ Sie empfahl auch allen, den Kontakt zu Stadtverordneten und Ortsbeiräten aufzunehmen. Eine gute Gelegenheit dazu bot schon der Empfang im Ofenhaus.


Stadtnachrichten · 14 | 15

„Die ganze Welt umarmen wollen!“ Dieses Gefühl hatte die Medaillenjägerin unzählige Male in ihrer Karriere erlebt – wie hier bei der Leichtathletik-WM der Behinderten in Lyon (Frankreich)

Große Auszeichnung für Marianne Buggenhagen Bernauerin erhielt das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland

A

m 27. November übergab Brandenburgs Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst, der früheren Sportlerin Marianne Buggenhagen das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland. Die hohe Auszeichnung wurde der Bernauerin vom Bundespräsidenten auf Vorschlag von Brandenburgs Ministerpräsident, Dietmar Woidke, verliehen. In einer feierlichen Zeremonie im Rathaus würdigte die Ministerin Buggenhagens überragende sportliche Laufbahn sowie ihr Engagement in der Jugend- und Sozialarbeit. In ihrer Laudatio beglückwünschte die Ministerin Marianne Buggenhagen zu dieser hohen Auszeichnung und dankte ihr für die sportlichen Erfolge und ihr großes soziales Engagement. „Marianne Buggenhagen ist in jeder Hinsicht eine außergewöhnliche Persönlichkeit mit einer beeindruckenden Bilanz. Sie hat mit dafür gesorgt, dass der Behindertensport Respekt und Wertschätzung erfuhr und gleichberechtigt gefördert wird. Marianne Buggenhagen gebührt unsere höchste Anerkennung“, so Britta Ernst. Auch Bürgermeister André Stahl schloss sich den Glückwünschen an und betonte: „Marianne Buggenhagen hat aus dem Rollstuhl heraus Sport-

geschichte geschrieben. Sie ist eine Kämpfernatur. Nur dadurch konnte sie als Leichtathletin außergewöhnliche Erfolge erringen. Nach wie vor ist sie eine der bekanntesten und beliebtesten Sportlerinnen in der Bundesrepublik. Doch zu keiner Zeit beschränkte sich ihr Engagement auf den Sport. Sie trägt dazu bei, dass Behinderte und Nichtbehinderte einander besser verstehen, dass Barrieren in den Köpfen beseitigt werden“.

„In jeder Hinsicht eine beeindruckende Persönlichkeit.“ Für Marianne Buggenhagen selbst ist diese Auszeichnung eine ganz besondere, weil sie eben nicht nur auf ihre sportlichen Erfolge bezogen sei. „Ich erhalte das Verdienstkreuz in Vertretung für alle, die mich über die Jahre begleitet haben“, sagte die mehrfache Paralympics-Siegerin. Marianne Buggenhagen, 1953 in Ueckermünde geboren, ist eine der bekanntesten und erfolgreichsten deutschen Leistungssportlerinnen mit einer Behinderung. Sie hat an sieben Paralympics teilgenommen und dabei neun Goldmedaillen sowie drei Silberund zwei Bronzemedaillen errungen. Sie gewann Welt- und Europameister-

titel und über 140 nationale Titel. Im Jahr 2016 schloss Marianne Buggenhagen ihre sportliche Laufbahn bei den Paralympischen Spielen in Rio de Janeiro mit einer Silbermedaille ab. Heute engagiert sich Marianne Buggenhagen im Sozial- und Bildungsbereich. Sie unterstützt und begleitet zum Beispiel Schülerinnen und Schüler der „Marianne Buggenhagen-Schule“ in Darlingerode (Harz) sowie der „Marianne-Buggenhagen-Schule für Körperbehinderte“ in Berlin-Buch. Zudem vermittelt sie Schülerinnen und Schülern mit ihrer Projekttour „Gemeinsam Sport treiben“ mithilfe eines Rollstuhlparcours, wie beschwerlich es sein kann, sich im Rollstuhl zu bewegen und, wie Menschen mit Handicap ihr Leben meistern. Seit 2016 engagiert sie sich im Brandenburgischen Präventions- und Rehabilitationssportverein e. V., nimmt im Behindertensportverband die Berufung der Landeskader im Schwimmen und in der Leichtathletik vor und betreut rollstuhlfahrende Sportler. Aber auch in ihrem Wohnort Bernau bringt sie sich ein. So war sie als sachkundige Einwohnerin im Stadtentwicklungsausschuss tätig, hatte eine Selbsthilfegruppe für Rollstuhlfahrer ins Leben gerufen und engagiert sich im Beirat für Menschen mit Behinderung.


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Neues Heizkraftwerk in Bernau-Süd in Betrieb

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itte November setzten die Stadtwerke ein neues Blockheizkraftwerk in Betrieb. In der Sonnenallee wird ab jetzt Strom für 3.000 und Wärme für 150 Haushalte produziert.

2.000 Parkplätze in drei Jahren

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ie angespannte Parksituation in Bernau soll in den kommenden zwei bis drei Jahren deutlich entschärft werden. Gemeinsam wollen die Stadt, die Stadtwerke und die WOBAU Parkhäuser und Parkplätze bauen, um für Autofahrer mehr (legale) Möglichkeiten zum Abstellen ihres Fahrzeugs zu schaffen. Die WOBAU plant, im nächsten Jahr ein Parkhaus für 160 Fahrzeuge in der Heinersdorfer Straße/Karl-MarxStraße zu errichten; die Stadtwerke wollen mit 380 Stellplätzen auf ihrem Grundstück an der Breitscheidstraße ebenfalls ihren Beitrag durch den Neubau eines Parkhauses leisten. Ab 2020 sollen zudem auf dem Ladeburger Dreieck 600 Stellplätze in einem Parkhaus entstehen. Neben diesen klassischen Parkhäusern sollen auch sogenannte Park-and-Ride-Stellplätze geschaffen werden, die den Umstieg auf den Schienenverkehr ermöglichen: Am S-Bahn-Haltepunkt Friedenstal plant die Stadt ein Parkhaus für rund 800 Fahrzeuge und an der Ladestraße in der Nähe des Bahnhofs noch einmal rund 60 zusätzliche Parkplätze. „Wir wollen mit diesen kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen die Parksituation in der Stadt deutlich entschärfen und der Entwicklung des Verkehrs in Bernau Rechnung tragen“, so Bürgermeister André Stahl.

Das neue und rund 1,6 Millionen Euro teure Kraftwerk ist Baustein einer umfassenden Strategie: Seit 1990 bauen die Stadtwerke stetig an ihrem Fernwärmenetz. Inzwischen ist dies rund 38 Kilometer lang und mehr als 8.000 Haushalte werden darüber versorgt. Mit der neuen Anlage können Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt werden. Der Kohlendioxidausstoß wird so im Vergleich zu herkömmlicher Technik um 30 Prozent gesenkt. Außerdem steigt die Versorgungssicherheit in Bernau. Langfristig wollen die Stadtwerke ihre Energie auch ökologischer erzeugen. Dies wird durch Bärbel Köhler (Gesch äftsführerin der Stadtwerke) und Bürgermeister André Stahl set zen das neue Kraftwerk in Gang.

höhere Effizienz erreicht – sowohl bei der Erzeugung als auch beim Transport von Energie. Der Ausbau der Fernwärme durch die Stadtwerke macht Bernau attraktiver für Verbraucher, aber auch für Investoren. Weitere Projekte kommen gut voran, so etwa der Neubau des Kraftwerks in Bernau-Friedenstal, das vor genau zwei Jahren abgebrannt war. Die Stadtwerke nutzten die Gelegenheit, um an alter Stelle eine Anlage mit höherer Energieeffizienz zu errichten. In wenigen Monaten wird das runderneuerte Kraftwerk in Betrieb gehen können. (Mit Informationen der Stadtwerke Bernau)


Stadtnachrichten · 16 | 17

Silvesterlauf durch den Stadtpark

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Bernau auf dem Weg in die Heißzeit?

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u dieser Frage lud das Projekt Bernau.Pro.Klima am 20. November in die Rotunde der Grundschule am Blumenhag ein. Steffen Kriewald vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung stellte seine Forschungsergebnisse zu Bernau anhand einer sogenannten Thermokarte der Öffentlichkeit vor. Kriewald hatte die Temperaturen der Oberflächen in Bernau während der Sommermonate 2013 bis 2018 untersucht. Sein Befund: Grün-, Waldund vor allem Wasserflächen hatten für Kühlung in der Stadt gesorgt, wohingegen auf stark versiegelten Flächen, in Gewerbegebieten sowie in dicht bebauten Siedlungsgebieten das Thermometer in die Höhe geschnellt war. Lösungen für ein besseres Stadtklima Bei zunehmender Besiedelung und steigenden Temperaturen in den Sommermonaten werden Grünflächen, Bäume und Wasser in der Stadt immer wichtiger. Auch in dem anschließenden Workshop nach Kriewalds Vortrag schlugen die Teilnehmenden Maßnahmen wie die Begrünung von Gebäuden und Fassaden, die Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der Panke und den Erhalt von Frischluftschneisen für ein kühleres Bernau vor. Allerdings ging es nicht nur um Hitze: Die

lokalen Auswirkungen weiterer Klimawandelfolgen wie der Zunahme von Dürreperioden, Starkregen und Sturmereignissen wurden auf großen Karten der Stadt Bernau verortet und gemeinsam wurde nach Handlungsmöglichkeiten gesucht. Reden, gestalten und planen Sie mit! Zum Abschluss der Veranstaltung appellierte Jürgen Brinckmann, tätig im Sachgebiet Tiefbau und Grünflächen der Stadtverwaltung und Mitglied des Projektteams Bernau.Pro. Klima, an die Bernauer Bevölkerung: „Die Anpassung an den Klimawandel ist eine sehr komplexe Aufgabe, bei der die Stadt auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen ist. Jeder Einzelne von uns kann und sollte seinen Beitrag dazu leisten.“ Bis Ende 2019 soll im Rahmen des Projekts eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet werden. Alle sind dazu eingeladen, sich in diesen Prozess mit einzubringen. Kurz & kompakt Mehr Infos: www.natuerlich-barnim.de/ bernau-pro-klima/ E-Mail: klimaanpassung@bernau-bei-berlin.de Tel.: (0 33 38) 36 52 12

ür den 31. Dezember lädt die Stadtverwaltung auch in diesem Jahr wieder zum traditionellen Silvesterlauf durch den Stadtpark. Alle, die das Jahr sportlich ausklingen lassen wollen, sind dazu herzlich eingeladen. Treffpunkt ist um 9.45 Uhr am Stadtgärtnerhaus neben dem Pulverturm – dort gibt es auch eine Umkleidemöglichkeit. Der Startschuss zum letzten Lauf des Jahres fällt dann um 10 Uhr. Die Streckenlänge kann von den Teilnehmenden individuell festgelegt werden. Und natürlich wird auch wieder für heiße und kalte Getränke sowie Pfannkuchen gesorgt.

Nachruf Am 10. November 2018 verstarb nach schwerer Krankheit unsere geschätzte Kollegin

Blandina Pfeil im Alter von 53 Jahren. Mit Leib und Seele war sie Erzieherin im Schulhort an der Hasenheide, den sie auch viele Jahre lang leitete. Ihre Kolleginnen und „ihre“ Kinder vermissen sie: ihr herzhaftes Lachen, ihre verständnisvolle, tolerante und geduldige Art. Immer hatte Blandina Pfeil ein offenes Ohr für die ihr Anvertrauten. Die Kinder liebten es, mit ihr zu experimentieren oder zu forschen, und werden sie als liebevollen Ruhepol in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter André Stahl Bürgermeister

Thomas Klemp Personalratsvorsitzender


#BERNAUER

Wanderplan

Niederbarnimer Wanderclub Bernau

Gottesdienste und Veranstaltungen

Dienstags 8.30 Uhr: Nordic Walking im Wald (ca. 6 km), mit Gerd Bäsler, Tel. (030) 9 44 64 47 Samstag, 19. Januar Bernau–Hasenheide–Wilmersdorfer Heide–Rüdnitz (ca. 14 km); Treffpunkt: 9 Uhr Bahnhof Bernau; Einkehr in Rüdnitz „Zum Spilling“; Rückfahrt Bus (stündlich); Leitung: Herbert Käbel, Tel. (0 33 38) 70 81 66 Samstag, 26. Januar Winterwanderung in Ueckermünde und am Stettiner Haff (ca. 11 km); Treffpunkt: 6.40 Uhr Bahnhof Bernau; Rückfahrt um 17.01 Uhr; Ankunft in Bernau um 19.05 Uhr; Leitung: Bernd Pierschel, Tel. (0 33 38) 75 55 29 Samstag, 2. Februar „Zum Winterfest am Hellsee“; Bernau–Hellsee–Lanke (ca. 17 km); Treffpunkt: 8 Uhr Bahnhof Bernau oder 8.20 Uhr am Wasserturm; Rückfahrt ab Biesenthal um 13.31 Uhr; Leitung: Reiner Boden, Tel. (0 33 38) 45 95 94 Samstag, 9. Februar „Rund um Schildow“; Tegeler Fließ in Lübars–Steg durch das Tegeler Fließ (ca. 16 km); Treffpunkt: 8.10 Uhr Bahnhof Bernau; Rückfahrt um 15.16 Uhr (alle 20 Min.); Leitung: Reiner Boden, Tel. (0 33 38) 45 95 94) Samstag, 16. Februar Vom Bahnhof Chorin zum Schiffshebewerk; Amtssee–Eichelberge–südliches Plagefenn–Oder-Havel-Kanal (ca. 14 km); Einkehr am Hebewerk möglich; Treffpunkt: 8.35 Uhr Bahnhof Bernau; Rückfahrt mit Bus 916 um 13.16/16.20 Uhr, Ankunft Bernau um 14.05/17.05 Uhr; Leitung: Herbert Käbel, Tel. (0 33 38) 70 81 66

Christlich-missionarische Gemeinschaft Gottesdienste: sonntags 10 Uhr Teenietreff: donnerstags 18 Uhr Suppenküche: dienstags bis sonntags 12.30–13.30 Uhr

Service

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Christuskirche Gottesdienste: sonntags 10 Uhr Veranstaltungen: jeden dritten Donnerstag im Monat 19 Uhr: meditatives Bibellesen Evangelische Kirchengemeinden Gottesdienste … in der St.-Marien-Kirche Sonntags 10.15 Uhr; So., 23.12. (vierter Advent), 10.15 Uhr: vorweihnachtlicher Gottesdienst mit Kircheschmücken; Mo., 24.12., 15 Uhr: Gottesdienst mit Krippenspiel, 17 Uhr: Gottesdienst, 22.30 Uhr: Musik und Texte zur Heiligen Nacht; Di., 25.12., 10.15 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst; Mi., 26.12., 10.15 Uhr: Gottesdienst; Mo., 31.12., 17 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl; Di., 1.1., 10.15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl … in der Dorfkirche Börnicke Mo., 24.12., 17 Uhr und So., 13.1., 9 Uhr … in der Dorfkirche Ladeburg Mo., 24.12., 15.30 Uhr und So., 13.1., 10.15 Uhr Veranstaltungen und Konzerte in der St.-Marien-Kirche Mo., 24.12., 22.30 Uhr: Musik und Texte zur Heiligen Nacht, Eintritt frei So., 30.12., 17 Uhr: Johann Sebastian Bach „Weihnachtsoratorium“, Eintritt: 13 €, ermäßigt 10 €

Do., 17.1., 19 Uhr: offener Gesprächsabend zum Thema „Jahreslosung 2019“ (Pf. Gericke) Gottesdienste und Veranstaltungen in der Kirche Lobetal Sonntags 10 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst; montags 18 Uhr: junge Gemeinde (nicht in den Ferien); 14-täglich dienstags 19.30 Uhr: Bibelstunde im Gemeindehaus; mittwochs 15 Uhr: Seniorenkreis bei E. Schulze, Kirschbergweg 1; samstags im Dezember (außer 29.12.) 17.30 Uhr: Wochenschlussandacht mit Adventsliedersingen Mo., 24.12., 15 Uhr: Krippenspielvesper, 17 Uhr: Christvesper, 21.30 Uhr: Musik zur Christnacht; Di., 25.12., 10 Uhr: Gottesdienst; Mi., 26.12., 10 Uhr: Singgottesdienst; So., 30.12., 10 Uhr: Gottesdienst mit Jahresrückblick; Mo., 31.12., 17 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl Katholische Kirchengemeinde Herz-Jesu Gottesdienste Sonntags 8.30 Uhr; dienstags 9 Uhr, freitags 18 Uhr Mo., 24.12., 17 Uhr: Gottesdienst zur Heiligen Nacht mit Krippenspiel; Di., 25.12., 8.30 Uhr: Weihnachtsgottesdienst; Mi., 26.12., 8.30 Uhr: Weihnachtsgottesdienst; So., 30.12, 8.30 Uhr: Weihnachtsgottesdienst; Di., 01.01., 10 Uhr: Neujahr; So., 6.1., 8.30 Uhr: Erscheinung des Herrn; So., 13.01., 10 Uhr: Taufe des Herrn; So., 20.1., 10 Uhr: Gottesdienst; So., 27.1., 10 Uhr: Gottesdienst Sternsinger: Fr., 11.1. (Lobetal); Sa., 12.1. (Bernau und Umgebung); Di., 15.1. (Stadt Bernau und Bürgermeister) Besuchsdienst in der Brandenburgklinik Ehrenamtlich Engagierte, die Langzeitpatienten in der Brandenburgklinik besuchen möchten, können sich unter Tel. (0 33 38) 22 09 oder (03 33 97) 2 14 23 melden.

Deutsches Rotes Kreuz sucht Blutspender

Der DRK-Kreisverband Niederbarnim sucht Blutspender. Am Freitag, dem 4. Januar sowie am Freitag, dem 1. Februar besteht von 15 bis 18.30 Uhr die Möglichkeit, in der DRK-Geschäftsstelle Börnicker Chaussee 1 (Bahnhofspassage, Büroturm) Blut zu spenden. Weitere Informationen unter Tel. (0 33 38) 7 53 86 oder unter www.drk-niederbarnim.de.


Service · 18 | 19

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Veranstaltungstipps

Januar Sa., 5. Januar

17.12.–24.12.: Zahnarzt Ulrich Klippel, August-Bebel-Straße 14, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 83 40

Dezember

PARTY

24.12.–27.12.: Zahnärztin Longine Maeß, Breitscheidstraße 32, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 45 99 89 oder (0 33 38) 37 794 83

So., 23. Dezember

So., 6. Januar

FÜHRUNG/BESICHTIGUNG

LESUNG/VORTRAG

Treffpunkt: historisches Lehrerhaus, Hannes-Meyer-Campus 9 10.30 Uhr: Führung im UNESCO-Welterbe Bauhaus Denkmal Bundesschule mit den Bernauer Stadtführern

„Die Legende vom vierten König“ von Edzard Schaper Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 16 Uhr: literarisch-musikalisches Programm zum Dreikönigstag und Ausklang der Weihnachtszeit

27.12.–31.12.: Zahnärztin Andrea Julian, Prenzlauer Chaussee 132, 16348 Wandlitz, Tel. (03 33 97) 220 22 oder Tel. (03 33 97) 217 87 31.12.– 7.1.: Zahnarzt Klaus Dahn, Alt-Lobetal 3, 16321 Bernau OT Lobetal, Tel. (0 33 38) 39 43 13 oder (0162) 63 814 95 7.1.–14.1.: Zahnärztin Judith Fritz-Hinz, Börnicker Chaussee 1–2, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 89 77 14.1.–21.1.: Zahnärztin Yvonne Wegner, Schönower Straße 105, 16341 Panketal, Tel. (030) 944 64 01 21.1.–28.1.: Zahnarzt Dr. Wolfgang Langnick, Brüderstraße 10, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 386 07 oder (0171) 574 85 68 28.1.–4.2.: Zahnärztin Marion Moisel, Alte Schulstraße 2, 16356 Ahrensfelde, Tel. (030) 94 39 60 73 oder (0159) 01 28 79 65 4.2.–11.2.: Zahnärztin Dr. Heike Sluyter, Weidenweg 35, 16348 Wandlitz, Tel. (03 30 56) 813 88 11.2.–18.2.: Zahnärztin Dr. Brigitte Fritz, Börnicker Chaussee 1–2, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 89 77 18.2.–25.2.: Zahnarzt Thomas Zech, Bahnhofstraße 11, 16348 Wandlitz, Tel. (03 33 96) 428 25.2.–4.3.: Zahnarzt Dr. Arndt Kumpf, An der Tränke 18, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 88 88 oder (0176) 92 68 05 53 Hinweis: Die Bereitschaftsdienste beginnen jeweils um 7 Uhr am erstgenannten Tag und enden um 7 Uhr am letztgenannten Tag.

Mo., 24. Dezember FEST „Gemeinsam statt einsam am Heiligabend“ AWO-Treff, An der Stadtmauer 12 14.30 Uhr: für alle, die Heiligabend nicht allein sein wollen; um Anmeldung wird gebeten; Tel. (0 33 38) 89 73 GOTTESDIENST St. Marienkirche, Kirchplatz 8 15 Uhr: Krippenspiel der Christenlehrekinder St. Marien 17 Uhr: Gottesdienst zum Heiligen Abend 22.30 Uhr: Musik und Texte zur Heiligen Nacht – Chor- und Instrumentalmusik

Stadthalle am Steintor 20 Uhr: Nachsilvesterparty mit der Partyshowband „Sowieso“

LIFE Stadthalle am Steintor 16 Uhr: Thomas Rühmann & Band „Richtige Lieder“; Informationen unter Tel. (0 33 38) 3 67 89 55 UND SONST Flammerie Pascal, Brauerstraße 8–10 10–13 Uhr: Jazzsonntagsfrühstück

Sa., 29. Dezember

WANDERUNG Treffpunkt Bahnhof Bernau 8.40 Uhr: traditionelle Eisbeinwanderung des Niederbarnimer Wanderclubs von Bernau nach Rüdnitz (ca. 13 km); Informationen unter Tel. (0 33 38) 45 95 94

PARTY

Mi., 9. Januar

Stadtwerke on Ice Stadtwerke Bernau, Breitscheidstraße 45 15 Uhr: Eisdisco mit DJ, coolen Sounds und toller Lichttechnik; Informationen unter www.bernau-feiert.de

LIFE

So., 30. Dezember

Damals-Abschiedstour Stadthalle am Steintor 19.30 Uhr: die Originalstars der 60er- und 70er-Jahre auf Abschiedstournee mit The Trems, Glitterband und The Easybeats

KLASSIK

Fr., 11. Januar

Johann Sebastian Bach „Weihnachtsoratorium“ St. Marienkirche, Kirchplatz 8 17 Uhr: Kantaten IV–VI für Solisten, Chor und Orchester; www.bernaustmarien.de

LESUNG/VORTRAG

Mo., 31. Dezember PARTY Gasthaus Lindenhof, Oranienburger Straße 58 20 Uhr: Silvesterparty mit Abend- und Mitternachtsbuffet und Musik mit DJ Lossi; Informationen unter Tel. (0 33 38) 22 85 Ofenhaus, Weinbergstraße 3 20 Uhr: Silvesterparty; Informationen unter Tel. (0 33 38) 3 67 89 95 Stadthalle am Steintor 20 Uhr: Silvesterparty mit Partyshowband „Sowieso“; Informationen unter Tel. (0 33 38) 3 67 82 66 SPORT Stadtpark, Treffpunkt Stadtgärtnerhaus, Im Stadtpark 1 10 Uhr: Silvesterlauf

„Die Ordnung hat Urlaub“ Buchhandlung „Schatzinsel“, Alte Goethestraße 2 19.30 Uhr: Geschichten und Gedichte der sieben Autorinnen von S.C.H.R.E.I.B. Kraut aus Berlin LIFE Jazz in BOE Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 20 Uhr: Clemens Koch (Gitarre), Felix Jacobi (Bass) und Karl Neukauf (Gesang) Sa., 12. Januar FILM Überraschungsfilm aus der DEFA-Kiste für große Kinder ab sechs Jahren Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 17 Uhr: Großes Kino im kleinsten Theater – DEFA-Filme sind „Kult“. In Zusammenarbeit mit der DEFA-Stiftung werden eine Reihe von Kinderfilmen, die Geschichte geschrieben haben, gezeigt. Gewiss haben auch die Erwachsenen Spaß daran.


Veranstaltungstipps Januar

und Ausstattung: Gabriele Koch, Figuren: Martin Gobsch, Theaterbau: Ekkehard Koch, Musik: Clemens Koch CHOR

Sa., 12. Januar FILM Überraschungsfilm aus der DEFA-Kiste für große Kinder ab sechs Jahren Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 17 Uhr: Großes Kino im kleinsten Theater – DEFA-Filme sind „Kult“. In Zusammenarbeit mit der DEFA-Stiftung werden eine Reihe von Kinderfilmen, die Geschichte geschrieben haben, gezeigt. Gewiss haben auch die Erwachsenen Spaß daran. KLASSIK Neujahrskonzert Stadthalle am Steintor 16 Uhr: musikalisches Programm aus der Welt der Operette mit dem Brandenburgischen Konzertorchester Eberswalde und der Sopranistin Erika Buchholz So., 13. Januar BÜHNE „Ein Märchen vom Glück und vom Pech“ Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 16 Uhr: Bildertheater frei nach „Frau Holle“ der Gebrüder Grimm für Kinder ab vier Jahren und Erwachsene; Spiel und Ausstattung: Gabriele Koch, Figuren: Martin Gobsch, Theaterbau: Ekkehard Koch, Musik: Clemens Koch Mi., 16. Januar

Herz-Jesu-Kirche 17 Uhr: Neujahrskonzert der Bernauer Sänger So., 20. Januar BÜHNE „Ein Märchen vom Glück und vom Pech“ Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 11 Uhr: Bildertheater frei nach „Frau Holle“ der Gebrüder Grimm für Kinder ab vier Jahren und Erwachsene; Spiel und Ausstattung: Gabriele Koch, Figuren: Martin Gobsch, Theaterbau: Ekkehard Koch, Musik: Clemens Koch Mi., 23. Januar LESUNG/VORTRAG Autorenlesung mit Cordula Roemer Buchhandlung „Schatzinsel“, Alte Goethestraße 2 19.30 Uhr: „Wie können Hochsensible den Alltag besser meistern?“ – Bereits zum dritten Mal möchte die Diplompädagogin, Dozentin und Autorin mit Betroffenen und Interessierten ins Gespräch kommen. Sa., 26. Januar KINDER/FAMILIE Papa kann fast alles Buchhandlung „Schatzinsel“, Alte Goethestraße 2 15 Uhr: Sylvia Pyrlik und das Team der Buchhandlung erzählen mit viel Humor

LIFE Lieder vom Wolgastrand Stadthalle am Steintor 15 Uhr: Erinnerungen an Ivan Rebroff mit Ronny Weiland Do., 17. Januar

Februar WORKSHOP

LIFE Stadthalle am Steintor 19.30 Uhr: Markus Maria Profitlich „Schwer verrückt“ Sa., 19. Januar BÜHNE „Ein Märchen vom Glück und vom Pech“ Feuerwehrhaustheater im Ortsteil Börnicke, Börnicker Dorfstraße 11A 15 Uhr: Bildertheater frei nach „Frau Holle“ der Gebrüder Grimm für Kinder ab vier Jahren und Erwachsene; Spiel

Zweiter Keramikworkshop „Windspiele für den Garten“ FRAKIMA-Werkstatt, Breitscheidstraße 43a 14–17 Uhr: Im zweiteiligen Workshop entstehen unter der Anleitung von Marita Keller zarte Klang- und Windspiele aus robustem Ton. Beim ersten Workshoptermin werden die Einzelteile modelliert und nach dem Trocknen zum ersten Mal gebrannt. Beim zweiten Workshoptermin am 16. Februar werden die Arbeiten farblich glasiert – danach wird die Glasur ge-

brannt. Um rechtzeitige Voranmeldung wird gebeten unter Tel.: (0 33 38) 5465.

Fr., 15. Februar

Mi., 30. Januar

Volksbedarf statt Luxusbedarf – Bernau und sein Bauhaus Galerie Bernau, Bürgermeisterstraße 3 19 Uhr: Ausstellungseröffnung – Die Ausstellung widmet sich der Geschichte und Entwicklung der Bundesschule sowie dem Leben, das dort stattgefunden hat und stattfindet, wobei der Fokus besonders auf der DDR-Zeit liegt. Kern der Ausstellung bilden Erzählungen von Bürger*innen und Expert*innen; diese sind mit weiteren Erinnerungsstücken und Artefakten verwoben. Schüler*innen des Paulus-Praetorius-Gymnasium Bernau und Studierende der Universität der Künste Berlin beteiligen sich mit künstlerischen Beiträgen an dem Ausstellungsprojekt der Künstlerinnen Julia Herfurth und Natalie Obert. Die Ausstellung ist dann bis zum 5. April zu sehen.

LESUNG/VORTRAG Fünfhundert. Einhundert – 500 Jahre St. Marienkirche. 100 Jahre Bauhaus. Kunstraum Innenstadt – Skulpturensammlung der Waldsiedlung 19 Uhr: Leben und Lernen in den vier Wänden eines Bauhausensembles, Georgios Tsiokos, Griechenland – ein Absolvent der Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“ erzählt von seiner Studienzeit. Sa., 2. Februar LIVE AWO-Treff, An der Stadtmauer 10 19 Uhr: Uli Kirsch – irische Musik vom Feinsten Di., 5. Februar CHOR/FOLKLORE

AUSSTELLUNG

WORKSHOP

Do., 7. Februar

Fortsetzung des ersten Keramikworkshops „Windspiele für den Garten“ FRAKIMA-Werkstatt, Breitscheidstraße 43a 17–21 Uhr: Glasur der beim ersten Termin entstandenen Arbeiten und abschließender Glasurbrand

LESUNG/VORTRAG

Sa., 16. Februar

Rosa & Jonathan Tennenbaum – Ein Mann wie Lessing tät uns not Buchhandlung „Schatzinsel“, Alte Goethestraße 2 19.30 Uhr: literarisches Porträt des großen Humanisten und Aufklärers anhand von Gedichten, Trinksprüchen, Fabeln und Auszügen aus seinen Literaturbriefen und Dramen begleitet von Klaviermusik

LESUNG/VORTRAG/GESPRÄCH

Herz-Jesu-Kirche | 19 Uhr: Peter Orloff & Schwarzmeer Kosaken-Chor – Total-Emotional-Jubiläumstour

Stadtbibliothek, Breitscheidstraße 43 20 Uhr: 21. Bernauer (Schäfer-)Stündchen – Alexander G. Schäfer im Gespräch PARTY Stadthalle am Steintor 20 Uhr: Fasching mit Partyband „Sowieso“

Fünfhundert. Einhundert – 500 Jahre St. Marienkirche. 100 Jahre Bauhaus Kunstraum Innenstadt – Skulpturensammlung der Waldsiedlung 19 Uhr: Moderne in der Architektur in der Sowjetischen Besatzungszone/ DDR 1945–1951 – Dr. Andreas Butter, Architektur- und Kunsthistoriker, Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung

WORKSHOP Fortsetzung des zweiten Keramikworkshops „Windspiele für den Garten“ FRAKIMA-Werkstatt, Breitscheidstraße 43a 14–17 Uhr: Glasur der beim ersten Termin entstandenen Arbeiten und abschließender Glasurbrand

Fr., 8. Februar

KINDER/FAMILIE

LIVE

Normal. Real. Abstrakt. FANTASIE – Kunstwerkstatt für Kinder Kunstraum Innenstadt, Alte Goethestraße 3 11 Uhr: Jaguar, Wildschwein, Gänseschar – Plastisches Gestalten von Tieren. Figürliches Gestalten mit Kindern ab 6 Jahren im Jubiläumsjahr „Bauhaus 100“ mit zwei Berliner Künstlerinnen – Ula Linke, Theaterplastikerin und Susanna Jerger, Puppenbauerin

Stadthalle am Steintor Waterloo – The ABBA-Show Mi., 13. Februar LIVE Stadthalle am Steintor, Hussitenstraße 1 20 Uhr: Celtic Rhythms direct from Ireland – Irish Dance Show

So., 24. Februar

Weitere Veranstaltungen und ausführlichere Informationen finden Sie im aktuellen Flyer „Kulturkalender“ und online im Veranstaltungskalender der Stadt. Dort können Veranstalter ihre Termine auch selbst eintragen (Freischaltung erfolgt durch die BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH). www.bernau.de/veranstaltungen Informationen und Tickets zu vielen Veranstaltungen gibt es in der Tourist-Information Bürgermeisterstraße 4, 16321 Bernau, Telefon: (0 33 38) 365-365, E-Mail: touristinformation@bernau-bei-berlin.de, Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10–17 Uhr


27. Jahrgang | Bernau bei Berlin, den 20. Dezember 2018 | Nr. 10/2018

Amtlicher Teil Inhalt der öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen Haushaltssatzung der Stadt Bernau bei Berlin für das Haushaltsjahr 2019 ������������������������� 2 Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans „Oranienburger Straße/Fichtestraße/ Schönower Chaussee“ ������������������������������� 3 Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans 1. Änderung „Wohnen am Panke-Park“ ����������������������������������������������������������� 4 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin „Ladestraße“ ...................................... 5 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Ladestraße“ ............... 6 Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung – StrGebSat) ................................................................ 8 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bernau bei Berlin (1. Änderungssatzung zur Straßenbaubeitragssatzung – 1. Ä-SBS) ................................................................. 10 Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (1. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung – 1. Ä-EBS).... 10 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019................................ 11 Wahlbekanntmachung der Stadt Bernau bei Berlin gemäß § 2 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung ............................ 11 Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung: Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsbeschluss/Teileinstellung ....... 12 Öffentliche Bekanntmachungen des WAV „Panke/Finow“ ................................. 15 Öffentliche Bekanntmachungen des WAV „Panke/Finow“ ................................. 16

AMTSBLATT

FÜR DIE STADT BERNAU BEI BERLIN


Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Stadt Bernau bei Berlin für das Haushaltsjahr 2019 vom 29. November 2018 Auf der Grundlage der §§ 3 und 65 ff der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBL. I Nr. 19 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 23]) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung: §1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 77.419.569 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 80.931.097 EUR außerordentlichen Erträge auf 155.100 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 194.700 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 80.244.399 EUR Auszahlungen auf 97.325.449 EUR festgesetzt.

§4 Steuerhebesätze Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H.

1.

2.

3.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

72.531.369 EUR

4.

70.960.527 EUR

und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

7.713.030 EUR 26.364.922 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0 EUR 0 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR 0 EUR

§2 Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren werden in einer Gesamthöhe von 0 EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 31.620.234,00 EUR festgesetzt. Seite 2

§5 Wertgrenzen Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt Bernau bei Berlin von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 EUR festgesetzt. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 0 EUR festgesetzt. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 1 % des Gesamtbetrages der Auszahlungen

§6 Weitere Vorschriften 1. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt. 2. Als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung im Sinne von § 16 Absatz 3 Kommunale Haushaltsund Kassenverordnung (KomHKV) gelten Vorhaben, die einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR nicht überschreiten. Bernau bei Berlin, den 30. November 2018 André Stahl Bürgermeister Anmerkung: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung in der Breitscheidstraße 46, Haus 2, Einsicht in die Haushaltssatzung und die dazugehörigen Anlagen nehmen. Im Internet steht die Satzung unter www.bernau.de (Bürgerportal > Rathaus > Ortsrecht).

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018


Amtlicher Teil Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans „Oranienburger Straße / Fichtestraße / Schönower Chaussee“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat am 18.10.2018 auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Oranienburger Straße / Fichtestraße / Schönower Chaussee“ in der Fassung von September 2018, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 6-366/2018).

42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses tritt der Bebauungsplan „Oranienburger Straße / Fichtestraße / Schönower Chaussee“ in Kraft.

André Stahl Bürgermeister

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan dargestellt. Durch den Bebauungsplan werden ein allgemeines Wohngebiet mit der zugehörigen Erschließung und eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt.

Die Unterlagen können auch im Internet unter www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Bauleitplanung eingesehen werden.

Jedermann kann den Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit zugehöriger Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, ab dem 21. Dezember 2018 bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Stadtplanungsamt, Zepernicker Chaussee 45, 2. OG, 16321 Bernau bei Berlin während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bernau bei Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018

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Amtlicher Teil Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans 1. Änderung „Wohnen am Panke-Park“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat am 31.05.2018 auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan 1. Änderung „Wohnen am Panke-Park“ in der Fassung von Mai 2018, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 6-288/2018). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses tritt der Bebauungsplan 1. Änderung „Wohnen am Panke-Park“ in Kraft.

digungspflichtigen zu beantragen sind, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. André Stahl Bürgermeister Die Unterlagen können auch im Internet unter www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Bauleitplanung eingesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan dargestellt. Durch den Bebauungsplan werden ein allgemeines Wohngebiet mit der zugehörigen Erschließung und die verkehrliche Anbindung an die Albertshofer Chaussee festgesetzt. Jedermann kann den Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit zugehöriger Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, ab dem 21. Dezember 2018 bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Stadtplanungsamt, Zepernicker Chaussee 45, 2. Obergeschoss, 16321 Bernau bei Berlin während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bernau bei Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistungen schriftlich beim EntschäSeite 4

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018


Amtlicher Teil Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin „Ladestraße“ Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in der 44. Sitzung am 29.11.2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Ladestraße“ in der Fassung von November 2018 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer 6-404/2018). Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde der Titel von „Entlastungsstraße, L 200 bis L 30 (Ladestraße)“ in „Ladestraße“ geändert. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Ladestraße“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Änderungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden, korrespondierend zum Bebauungsplanentwurf, folgende Planungsziele verfolgt: • Darstellung einer Verkehrsfläche für eine kommunale Straße von der L 200 bis zur Bahnhofstraße •

Rücknahme der Darstellung „Untersuchungsraum für eine Ortsentlastungsstraße“ und Ersatz durch die nachrichtliche Übernahme der linienbestimmten Landesstraße von der Zepernicker Chaussee bis zur Börnicker Chaussee

Darstellung eines P&R Parkplatzes

Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Bereich des ehemaligen Güterschuppens

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Ladestraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung in der Fassung von November 2018 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Mittwoch, den 02.01. bis Montag, den 04.02.2019, in der Stadt Bernau bei Berlin, Dienstort Zepernicker Chaussee 45 (Erdgeschoss) während der Dienstzeiten Montag und Mittwoch von 8.30–14.00 Uhr, Dienstag von 8.30–18.00 Uhr, Donnerstag 8.30–17.00 Uhr und Freitag von 8.30–12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (0 33 38 365-192) auch außerhalb dieser Zeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht: • Protokoll Scopingtermin, 21.04.2016: Hinweise zur Entwässerung, Umverlegung Sandfang • Landkreis Barnim, 15.03.2018: Hinweis auf standortnahen Ausgleich wasserwirtschaftlicher Ein-

griffe (UWB), Hinweis auf Prüfung von Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Bauleitplanung), Landesamt für Umwelt, 19.05.2016/25.04.2018: Hinweis auf das Erfordernis der Untersuchung der Umweltauswirkungen durch Geräusche und Luftverunreinigungen/Hinweis zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen, Bewertung der Außenwohnbereiche Landesbetrieb Straßenwesen, 11.04.2018: Hinweise auf zu erwartende verkehrliche Entlastung der Innenstadt Landesbetrieb Forst (untere Forstbehörde), 11.05.2016/28.03.2018: Hinweis auf Waldflächen

Die Stellungnahmen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: • Schutzgut Boden und Fläche: Hinweis auf Neuversiegelung des Bodens, Hinweis auf Kompensationsflächenbedarf • Schutzgut Oberflächen- und Grundwasser: Aussagen zur Versickerung von Niederschlagswasser und den Umgang mit wasserführenden Gräben • Schutzgut Biotope und Vegetation: Auswirkungen auf den Vegetationsbestand und geschützte Bäume, Biotoptypenbestand, Hinweis auf Kompensationsflächenbedarf • Schutzgut Fauna und Lebensräume: Hinweise auf das mögliche Vorkommen besonders bzw. streng geschützter Arten • Schutzgut Lufthygiene/Klima: Auswirkungen auf die Erwärmung durch neu hinzugekommene Versiegelungsflächen, Auswirkungen auf die Luftqualität • Schutzgut Landschafts-/Ortsbild: Auswirkungen der Überbauung vorhandener Flächen • Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit: Aussagen zur Entlastung der Verkehrsbelastung in der Innenstadt, Aussagen zur erhöhten Lärmbelastung der anliegenden Wohnnutzungen und der Kleingartenanlagen • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Keine Betroffenheit bekannter Bodendenkmale und sonstiger Kultur- und Sachgüter. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Ladestraße“ unberücksichtigt bleiben. Gem. § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Um(Fortsetzung auf Seite 6)

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018

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Amtlicher Teil welt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Er-

hebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. André Stahl Bürgermeister Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auch im Internet unter www.bernau.de > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Beteiligung der Öffentlichkeit, im Geoportal der Stadt Bernau unter www.geoportal-bernau.de > Auslegungen sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de abrufbar.

Umgrenzung des Änderungsbereiches, Quelle Kartengrundlage: Geoinformationssystem der Stadt Bernau bei Berlin, unmaßstäblich

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Ladestraße“ Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in der 44. Sitzung am 29.11.2018 die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Ladestraße“ in der Fassung von November 2018 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer 6-405/2018). Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung wurde der Titel von „Entlastungsstraße, L 200 bis L 30 (Ladestraße)“ in „Ladestraße“ geändert.

Zudem wurde der räumliche Geltungsbereich um Teile des Flurstücks 353 der Flur 22, Gemarkung Bernau, am Einkaufszentrum „Bahnhofspassage“ geringfügig erweitert. Der räumliche Geltungsbereich des 2. Bebauungsplanentwurfes „Ladestraße“ umfasst ca. 6,4 ha und ist im Lageplan dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert (8. FNP-Änderung). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt: • Schaffung von Planungsrecht für den Bau einer kommunalen Straße zur Netzergänzung

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Entlastung des Bernauer Innenstadtringes vom Durchgangsverkehr Verbesserung der Luftqualität und Verringerung der Lärmbelastung für die Anwohner im Bereich des Bernauer Innenringes, und insbesondere der Breitscheidstraße Sicherung einer zusätzlichen Umfahrungsmöglichkeit während der Sanierungszeiten der Bahnunterführung an der L 200 und der L 30 Verlagerung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) Anlage eines P&R Platzes für etwa 100 Stellplätze

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ladestraße“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung in der Fassung von November 2018 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Mittwoch, den 02.01. bis Montag, den 04.02.2019,

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018


Amtlicher Teil in der Stadt Bernau bei Berlin, Dienstort Zepernicker Chaussee 45 (Erdgeschoss) während der Dienstzeiten Montag und Mittwoch von 8.30–14.00 Uhr, Dienstag von 8.30–18.00 Uhr, Donnerstag 8.30–17.00 Uhr und Freitag von 8:30–12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (0 33 38 365-192) auch außerhalb dieser Zeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht: • Verkehrliche Untersuchung zum Neubau Ladestraße, CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, 21.04.2016 • Verkehrliche Untersuchung, Prognose-Planfall 2025, CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, 02.08.2016 + 06.10.2016 • Schalltechnische Untersuchung Verkehr, Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, 31.10.2018 • Stellungnahme zur Wirkung von Erschütterungsund Lichtimmissionen im Umfeld der geplanten Straße, Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, 28.09.2018 • Luftschadstofftechnische Untersuchung Verkehr, Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, 29.11.2017 • Artenschutzbeitrag – Dokumentation der Kartierungen 2016/2017, trias Planungsgruppe, 16.01.2018 • Artenschutzbeitrag, trias Planungsgruppe, 16.01.2018 • Dokumentation Zauneidechsen-Umsiedlung 2018, trias Planungsgruppe, 14.11.2018 • Geotechnischer Untersuchungsbericht, WILAB Straßenbau- und Baustoffprüfung GmbH & Co. KG, 08.12.2017 • Sicherheitsaudit und gutachterliche Stellungnahme für den Neubau der Ladestraße, StaadtPlan Ingenieur GmbH, 27.03.2017 • Bewertung und Machbarkeitsprüfung des Konzeptes für die Umgestaltung des zentralen Busbahnhofs (ZOB), StaadtPlan Ingenieur GmbH, 14.07.2017 • •

Protokoll Scopingtermin, 21.04.2016: Hinweise zur Entwässerung, Umverlegung Sandfang Landkreis Barnim, 12.05.2016/22.03.2018: Hinweis auf nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume und zu untersuchende Arten (UNB), Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen (UB)/Hinweis auf eine vorhandene Abwasserbehandlungsanlage, Verweis auf Konformität mit dem Gewässerentwicklungskonzept Panke (UWB), Erläuterungen zu Baumersatzpflanzungen (UNB) Landesamt für Umwelt, 19.05.2016/25.04.2018: Hinweis auf das Erfordernis der Untersuchung der Umweltauswirkungen durch Geräusche und Luftverunreinigungen/keine Landesgewässer betroffen, Befürwortung der Durchführung von Maßnahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes Panke als Kompensation, Hinweis auf das Vorhandensein erheblicher Lärmimmissionen und Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche, Hinweise zum Bauablauf, Hinweise auf das zu erwartende Immissionsniveau der Luftschadstoffe

Landesbetrieb Straßenwesen, 11.04.2018: Hinweise auf zu erwartende verkehrliche Entlastung der Innenstadt

Landesbetrieb Forst (untere Forstbehörde), 11.05.2016/28.03.2018: Hinweis auf Waldflächen

Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“, 18.05.2016/05.04.2018: Hinweise zur Regenwasserableitung/Auskünfte zu Trinkwasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Wasserund Bodenverband „Finowfließ“, 11.04.2016/23.02.2018: Hinweise zu Möglichkeiten der Regenentwässerung/Hinweis auf Umgestaltung Promenadengraben

Die Stellungnahmen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen: • Schutzgut Boden und Fläche: Auswirkungen zu baubedingten Verdichtungen des Bodens und temporärer Störung des Bodengefüges, Auswirkungen der Neuversiegelung und Überschüttung/Abgrabung von Böden. Aussagen zu Altlastenstandorten im und angrenzend an den räumlichen Geltungsbereich, Hinweis auf Kompensationsflächenbedarf •

Schutzgut Oberflächen- und Grundwasser: Auswirkungen der Verfüllung eines offenen Grabenabschnittes (Promenadengraben), Aussagen zur Herstellung einer Retentionsfläche, Aussagen zur Versickerung von Niederschlagswasser und den Umgang mit wasserführenden Gräben

Schutzgut Biotope und Vegetation: Auswirkungen auf den Vegetationsbestand (Ruderal-, Gras- und Staudenfluren) und geschützte Bäume, Biotoptypenbestand, Hinweis auf Kompensationsflächenbedarf

Schutzgut Fauna und Lebensräume: Hinweise auf das mögliche Vorkommen von Amphibien, Brutvögeln, Zauneidechsen, Xylobionten Käfern, Fledermäusen, Ameisen, Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere, Informationen zu artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten, Schaffung von Ersatzquartieren für Brutvögel (Nistkästen) und Zauneidechsen (Zauneidechsenhabitat), Hinweise auf Bauzeitenregelungen und ökologische Baubegleitung

Schutzgut Lufthygiene/Klima: Auswirkungen auf die Erwärmung durch neu hinzugekommene Versiegelungsflächen, Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Baumpflanzungen, Aussagen zu Luftschadstoffen (Stickstoffdioxid und Feinstäube), • Schutzgut Landschafts-/Ortsbild: Auswirkungen während des Baubetriebs, Auswirkungen der Baumverluste, Hinweis auf Inanspruchnahme von Kleingartenflächen • Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit: Aussagen zur Entlastung der Verkehrsbelastung in der Innenstadt, Aussagen zur erhöhten Lärmbelastung der anliegenden Wohnnutzungen und der Kleingartenanlagen, Hinweise auf temporäre Störungen während der Bauphase Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (Fortsetzung auf Seite 8)

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Amtlicher Teil bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt. André Stahl Bürgermeister Ergänzend sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auch im Internet unter www.bernau.de > Rathaus > Planen & Bauen > Stadtplanung > Beteiligung der Öffentlichkeit, im Geoportal der Stadt Bernau unter www.geoportal-bernau.de > Auslegungen sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de abrufbar.

Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung – StrGebSat) vom 29. November 2018 Auf der Grundlage von § 3 Absatz 1 und Absatz 2 sowie § 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 Nr. 19 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I/18 Nr. 23 S. 1), in Verbindung mit § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09 Nr. 15 S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 32 S. 32), und § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 Nr. 08 S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 32, S. 30) beschließt die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung:

§1 Benutzungsgebühren (1) Die Stadt Bernau bei Berlin erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen Benutzungsgebühren nach § 6 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 49 a Abs. 4 Nr. 3 Brandenburgisches Straßengesetz. (2) Die Stadt Bernau bei Berlin trägt 25 % der Kosten, die ihr für die Straßenreinigung entstehen. Damit sind das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung sowie die Reinigungskosten für die Straßen oder Straßenteile, für die keine Gebührenpflicht besteht, abgegolten. (Fortsetzung auf Seite 9)

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Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018


Amtlicher Teil §2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig ist der Eigentümer des erschlossenen Grundstücks.

§4 Gebührensatz (1) Der jährliche Gebührensatz beträgt je Meter Grundstücksseite für Straßen

(2) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht bzw. ein Nutzungsrecht für die in § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetz genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte bzw. Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (4) Im Fall eines Eigentumswechsels endet die Gebührenpflicht des bisherigen Eigentümers am Ende des Monats, in dem die Rechtsänderung eintritt. Der neue Eigentümer ist von Beginn des darauffolgenden Monats an gebührenpflichtig. §3 Gebührenmaßstab (1) Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge) und die Straßenkategorie (SW 2, SW 3, W, S 3). Festlegungen zur Straßenkategorie trifft das Straßenreinigungsverzeichnis der Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Reinigung von Straßen in der jeweils geltenden Fassung. (2) Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. (3) Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nur zum Teil an diese Straße und weist es im Übrigen keine ihr zugewandte Grundstücksseite auf, so wird die Frontlänge bzw. Grundstücksseite zugrunde gelegt, die sich bei einer gedachten Verlängerung dieser Straße in gerader Linie ergeben würde.

(a) (b) (c) (d)

der Kategorie SW 2 der Kategorie SW 3 der Kategorie W der Kategorie S 3

= 3,03 €, = 2,36 €, = 0,46 €, = 1,48 €.

(2) Die Rechte und Pflichten, welche sich aus der Kategorisierung der Straße im Straßenreinigungsverzeichnis ergeben, legt die Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Reinigung von Straßen einschließlich des Straßenreinigungsverzeichnisses fest.

§5 Entstehung, Änderung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Straßenreinigungsgebühr wird für das jeweilige Kalenderjahr erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit Jahresbeginn. Davon abweichend entsteht die Gebührenpflicht mit dem Ersten des Monats, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße folgt. Sie erlischt mit dem Ende des Monats, mit dem die regelmäßige Reinigung eingestellt wird. (2) Ändern sich die Grundlagen für die Berechnung der Gebühr, so mindert oder erhöht sich die Benutzungsgebühr mit Beginn des auf die Änderung folgenden Quartals. Falls die Reinigung aus zwingenden Gründen für weniger als einen Monat eingestellt werden muss, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Ein Minderungsanspruch besteht auch nicht, wenn für weniger als 3 Monate die Reinigung insbesondere wegen Straßenbauarbeiten oder anderer örtlicher Begebenheiten in ihrer Intensität und flächenmäßigen Ausdehnung eingeschränkt werden muss. (3) Die Straßenreinigungsgebühr wird einen Monat nach Zugang des Gebührenbescheides fällig, soweit im Gebührenbescheid nicht ein späterer Zeitpunkt genannt ist. Insbesondere wenn die Gebühr zusammen mit anderen Abgaben angefordert wird, kann ein späterer Fälligkeitszeitpunkt angegeben werden.

§6 Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften

(4) Liegt ein Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen, so werden die Grundstücksseiten an den Straßen zugrunde gelegt, durch die das Grundstück gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Reinigung von Straßen erschlossen ist. Bei abgeschrägten oder angerundeten Grundstücksgrenzen wird der Schnittpunkt der geraden Verlängerung der Grundstücksgrenzen zu Grunde gelegt.

(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

(5) Bei der Feststellung der Grundstücksseiten nach den Absätzen 1 bis 4 werden Bruchteile eines Meters bis einschließlich 50 cm abgerundet und über 50 cm aufgerundet.

Bernau bei Berlin, den 30. November 2018

(2) Zeitgleich tritt die Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 24. November 2016 (Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin Nr. 12/2016 vom 12. Dezember 2016, Seite 11) außer Kraft.

André Stahl Bürgermeister

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018

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Amtlicher Teil 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bernau bei Berlin (1. Änderungssatzung

zur Straßenbaubeitragssatzung – 1. Ä-SBS) vom 18. Oktober 2018 Auf der Grundlage des § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 15] S. 1) in Verbindung mit § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBL. I/04, [Nr. 08], S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32] S. 30) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung: Artikel 1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bernau bei Berlin (Straßenbaubeitragssatzung – SBS) vom 29. März 2007 Die Satzung der über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung – SBS) vom 29. März 2007 (Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin Nr. 5/2007 vom 20. April 2007) wird wie folgt geändert: § 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Der Anteil der Stadt am Aufwand nach Absatz 1 wird wie folgt festgesetzt:

Straßenart

Anteil der Stadt – % –

1.

Hauptverkehrsstraßen a) Fahrbahn b) Radwege c) Gehwege d) Parkstreifen e) Grünanlagen f) Beleuchtung g) Oberflächenentwässerung h) kombinierte Geh- und Radwege

80 55 55 55 55 65 80 55

2.

Haupterschließungsstraßen a) Fahrbahn b) Radwege c) Gehwege d) Parkstreifen e) Grünanlagen f) Beleuchtung g) Oberflächenentwässerung h) kombinierte Geh- und Radwege

70 45 55 45 45 55 55 45

Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Bernau bei Berlin, den 8. November 2018 André Stahl Bürgermeister

Erste Änderungssatzung

zur Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

(1. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung – 1.Ä-EBS) vom 18. Oktober 2018 Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 15], S. 1) in Verbindung mit den §§ 127 ff des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung: Artikel 1 Änderung der Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vom 24. November 2016 Die Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vom 24. November 2016 (Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin Nr. 12/2016 vom 12. Dezember 2016) wird wie folgt geändert: 1.) § 5 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: „(1) für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (§ 127 Absatz 2 Ziffer 1 BauGB) 40 v. H.;“ 2.) In § 5 Absatz 2 wird das Wort „Absätze“ durch die Worte „Absatz 1 Ziffer“ und die Angabe „10 v. H.“ durch „40 v. H.“ ersetzt. 3.) § 5 Absatz 3 wird gestrichen. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

3. Anliegerstraßen a) Fahrbahn b) Gehwege c) Parkstreifen d) Grünanlagen e) Beleuchtung f) Oberflächenentwässerung g) Mischflächen

40 40 40 40 40 40 40

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Bernau bei Berlin, den 8. November 2018 André Stahl Bürgermeister


Amtlicher Teil Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 1. Steuerfestsetzung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in ihrer Sitzung am 29.11.2018 unter der Beschlussnummer 6-398/2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2019 wurden festgesetzt auf • •

200 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 400 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Stadt Bernau bei Berlin sowie den Ortsteilen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) und vorbehaltlich einer Änderung des Hebesatzes nach § 25 Absatz 3 GrStG und der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2019.

ser Bekanntmachung ergeben, auf eine der in diesem Bescheid angegebenen Bankverbindungen der Stadt Bernau bei Berlin: Sparkasse Barnim, IBAN: DE 46 170 520 003 409 505 015 (BLZ: 17 052 000, Konto-Nr.: 3 409 505 015); Deutsche Kreditbank, IBAN: DE 04 120 300 000 000 501 163 (BLZ: 12 030 000, Konto-Nr.: 501 163) zu überweisen. Bitte achten Sie unbedingt auf die Angabe des im letzten Grundsteuerbescheid angegebenen Kassenzeichens. Soweit der Stadt Bernau bei Berlin SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, werden die fälligen Raten im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht. Sollte sich die bei der Stadt Bernau bei Berlin hinterlegte Bankverbindung geändert haben, ist diese Änderung noch vor Fälligkeit der Steuerforderungen der Stadtkasse der Stadt Bernau bei Berlin mitzuteilen. Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet ist gemäß § 240 der Abgabenordnung ein Säumniszuschlag zu erheben.

3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung, bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

André Stahl Bürgermeister

Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, ergeht ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid, welcher an den Messbescheid des Finanzamts anknüpft. Sollten die Grundsteuerhebesätze nach, § 25 Absatz 3 GrStG geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge, Wohn- oder Nutzflächen), werden gemäß § 27 Absatz 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.

2. Zahlungsaufforderung Die Grundsteuer A und B für das Jahr 2019 wird mit den in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.19 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Absatz 2 GrStG (Jahreszahler) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2019 zum 01.07.2019 fällig. Die Steuerzahler werden aufgefordert, die Grundsteuer für das Jahr 2019 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung die-

Wahlbekanntmachung der Stadt Bernau bei Berlin gemäß § 2 Abs. 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung Berufung von Wahlleiterin und Stellvertreter der Stadt Bernau bei Berlin für die Kommunalwahl Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat auf ihrer Sitzung am 29.11.2018 mit Beschluss-Nr. 6-397/2018 den Beschluss vom 18.10.2018 (Beschluss-Nr. 6-374/2018) dahingehend geändert, dass Frau Viola Lietz zur Wahlleiterin und Herr Thomas Klemp zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Bernau bei Berlin für die Kommunalwahl 2019 berufen wurden. André Stahl Bürgermeister

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Amtlicher Teil Sonstige amtliche Mitteilungen Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung | Seeburger Chaussee 2 | 14476 Groß Glienicke

Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsbeschluss/Teileinstellung Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat beschlossen: Das mit Anordnungsbeschluss vom 19.11.2008 und 1. Änderungsbeschluss vom 11.02.2011 festgestellte Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Willmersdorf/Weesow Verfahrens – Nr. 5-011-R wird gemäß § 8 Abs. 1 FlurbG1 sowie in Verbindung mit dem BbgLEG2 wie folgt geändert und die Teileinstellung gemäß § 9 FlurbG angeordnet: 1. Verfahrensgebiet 1.1 Hinzuziehung von Flurstücken Zum Verfahrensgebiet werden nachstehend aufgeführte Flurstücke hinzugezogen und auch insoweit die Bodenordnung angeordnet: Land Brandenburg Landkreis Barnim Gemeinde Werneuchen Gemarkung Löhme Flur 1 Flurstück 41 1.2 Ausschluss von Flurstücken (Teileinstellung) Aus dem Verfahrensgebiet werden nachstehend aufgeführte Flurstücke ausgeschlossen und insofern die Teileinstellung des Bodenordnungsverfahrens angeordnet.

Gemarkung Flur Flur

Willmersdorf 1 – gesamte Flur außer Flurstück 32 2 – gesamte Flur

Flur Flurstücke Flur Flurstücke

3 4/1, 18/1, 18/2, 18/3, 19/1 4 1-5, 6/1, 6/2, 8, 9/1, 10, 14-16, 18, 19/2, 19/3, 19/4, 21-27, 29-51, 53-66,67/1, 67/2, 69, 70, 72-76, 78, 79-86, 91-95, 114-124, 130, 140-144, 147, 148, 155-157, 160, 161-164, 166-168, 170-175, 180-183, 188, 190, 191, 193-203, 211-219, 218, 229-238

Flur Flurstücke

5 1-3, 18, 20/2, 21, 23-25, 26/1, 26/2, 27-29, 105/1, 105/2, 123-125, 127, 128, 132-134, 136, 138, 143, 150-160, 163, 166-175, 182

Flur Flurstücke

6 1, 35-36, 39-46, 77, 80

Die Flächengröße der ausgeschlossenen Flurstücke beträgt lt. Liegenschaftskataster ca. 599 ha. Das geänderte Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 2.186 ha. Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage 1 beigefügten Gebietskarte im Maßstab 1:35.000 dargestellt. Die hinzugezogenen Flurstücke sind auf dieser Karte blau und die ausgeschlossenen Flurstücke rot gekennzeichnet.

Land Landkreis Gemeinde

Brandenburg Barnim Werneuchen

Gemarkung Flur Flurstück(e)

Löhme 3 582

2. Bekanntmachung und Auslage Der entscheidende Teil des Änderungsbeschlusses wird in den Flurbereinigungsgemeinden und den daran angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht.

Gemarkung Flur Flurstück(e)

Werneuchen 1 562, 564, 566, 569

Der Änderungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in der

Gemarkung Flur Flurstücke

Weesow 2 54-58, 60-64, 66- 76, 78-80, 81/1, 81/2, 82-99,100/1, 100/2, 103, 108/1, 108/2, 109-1106, 117, 118, 120, 121, 123-127, 171-173, 175, 176, 180-185, 187, 188, 190-192, 194, 195, 196/1, 196/2, 197, 200, 201, 204, 205/1, 205/2, 225/1, 226,227/1, 227/2, 228/1, 239-243, 272-275, 278-282, 324-326, 328, 329, 336-345, 349, 359, 360, 362, 363, 365, 366, 370-373

Stadtverwaltung Bernau bei Berlin, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin und in der Stadt Werneuchen, Am Markt 5, 16356 Werneuchen sowie in den angrenzenden Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltungen: Stadt Altlandsberg, Berliner Allee 6, 15345 Altlandsberg, Gemeinde Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde,

Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) 2 Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz vom 29.06.2004 (GVBl. Bbg I Nr. 14 S. 298), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]) 1

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Amtlicher Teil Amt Biesenthal-Barnim, Plottkeallee 5, 16359 Biesenthal, Amt Barnim-Oderbruch, Freienwalder Straße 48, 16269 Wriezen, Amt Falkenberg-Höhe, Karl-Marx-Straße 2, 16259 Falkenberg

Gebäudeeigentum auf den zugezogenen Flurstücken werden Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Willmersdorf/Weesow. Mit dem Ausschluss der Flurstücke gemäß Ziff.1.2 scheiden die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Rechtsinhaber aus der Teilnehmergemeinschaft aus.

jeweils während der Geschäftszeiten aus.

5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Gleichzeitig liegt der Änderungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau (Zimmer 1.01) Grabowstraße 33 17291 Prenzlau aus.

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau anzumelden.

3.

Beteiligte

An dem Bodenordnungsverfahren sind gemäß § 10 FlurbG beteiligt: •

4.

als Teilnehmer die Eigentümer der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten. als Nebenbeteiligte a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden, b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG), c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bodenordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG), f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§§ 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). Teilnehmergemeinschaft

Die Eigentümer der zum Verfahren hinzugezogenen Flurstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbständigen

Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 6.

Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums

In sinngemäßer Anwendung der §§ 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG ist hinsichtlich der zugezogenen Flurstücke von der Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Bodenordnungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen, c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseiti(Fortsetzung auf Seite 14)

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Amtlicher Teil gung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere die des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Bodenordnung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muss die obere Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.

8.

Gründe

Ausgelegt gemäß Ziffer 2 dieses Änderungsbeschlusses. 9.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Prenzlau, den 19.11.2018 Im Auftrag gez. Benthin Referatsleiter Bodenordnung

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchstaben b), c) und d) dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des OWiG3). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG). Für die ausgeschlossenen Flurstücke entfallen die zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums nach §§ 34 FlurbG. 7.

Finanzierung des Verfahrens

Die Verfahrenskosten trägt gemäß § 104 FlurbG das Land Brandenburg. Die Ausführungskosten für die Hinzuziehung von Flurstücken (Ziffer 1.1), den Ausschluss (Ziffer 1.2 tlw.) der Ortslagen Weesow und Willmersdorf sowie den Ausschluss von Flurstücken, die über den räumlichen Zusammenhang des Verfahrensgebietes hinausragen, die Regelungsmöglichkeiten und -erfordernisse jedoch auf die Flurstücksteile im sogenannten Neumessungsgebiet beschränkt sind, trägt gemäß § 105 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft. Ausführungskosten, welche auf die vom Ausschluss betroffenen Flurstücke (Ziffer 1.2 tlw.) entfallen, für die sich die planungsrechtliche Situation aufgrund des Teilregionalplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ geändert hat sowie angrenzende Wald- und Gewerbegebietsflächen, trägt gemäß § 9 Abs. 2 FlurbG das Land Brandenburg.

Gebietskarte – ausgelegt gemäß Ziffer 2 dieses Änderungsbeschlusses

3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706)

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Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“

Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Landrat des Landkreises Barnim die 16. Änderungssatzung vom 13.06.2018 zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ vom 16.07.1997 im Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 17/2018 vom 12.10.2018 öffentlich bekannt gemacht hat.

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ in öffentlicher Sitzung am 26.11.2018 die 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung des WAV „Panke/Finow“ beschlossen hat.

gez. Nicodem Verbandsvorsteher

gez. Nicodem Verbandsvorsteher 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“

Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ in öffentlicher Sitzung am 26.11.2018 die 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kostenersatz in der Wasserversorgung des WAV „Panke/Finow“ beschlossen hat. gez. Nicodem Verbandsvorsteher 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kostenersatz in der Wasserversorgung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ Präambel Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (KVerf) (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 23), des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 10. Juli 2014 (GKG) (GVBl. I, Nr. 32), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I, Nr. 22) und der §§ 1, 2, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I,Nr. 32) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ in ihrer Sitzung am 26.11.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I § 4 wird wie folgt neu gefasst:

Präambel Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (KVerf) (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 23), des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 10. Juli 2014 (GKG) (GVBl. I, Nr. 32), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I, Nr. 22) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I,Nr. 32) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/ Finow“ in ihrer Sitzung am 26.11.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I § 4 wird wie folgt neu gefasst: §4 Höhe der Benutzungsgebühr Der Gebührensatz beträgt 8,94 €/m³ Schmutzwasser. Der Gebührensatz beträgt 24,02 €/m3 Klärschlamm. Artikel II Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Bernau, den 26.11.2018 gez. Nicodem Verbandsvorsteher

§4 Mengengebührensatz Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 1,5301 €/m3 Wasser. Artikel II Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Bernau, den 26.11.2018 gez. Nicodem Verbandsvorsteher Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018

Seite 15


Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“

Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ in öffentlicher Sitzung am 26.11.2018 die 6. Änderungssatzung der Beitrags-, Kostenersatz- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ beschlossen hat.

Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ gibt im Folgenden die öffentlichen Sitzungstermine des Verbandsausschusses für das Jahr 2019 bekannt.

gez. Nicodem Verbandsvorsteher

6. Änderungssatzung der Beitrags-, Kostenersatz- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ Präambel Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (KVerf) (GVBl. I, S. 286), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 23), des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 10. Juli 2014 (GKG) (GVBl. I, Nr. 32), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I, Nr. 22) und der §§ 1, 2, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I,Nr. 32) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ in ihrer Sitzung am 26.11.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Den Ort, Beginn sowie die aktuellen Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzung finden Sie auf unserer Homepage www.wav-panke-finow.org.

16.01.2019

30.01.2019

13.02.2019

27.02.2019

13.03.2019

27.03.2019

10.04.2019

24.04.2019

08.05.2019

22.05.2019

05.06.2019

19.06.2019

03.07.2019

17.07.2019

31.07.2019

14.08.2019

28.08.2019

11.09.2019

25.09.2019

09.10.2019

23.10.2019

06.11.2019

20.11.2019

04.12.2019

18.12.2019

gez. Nicodem Verbandsvorsteher

Artikel I § 21 wird wie folgt neu gefasst: § 21 Mengengebührensatz Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 2,57 €/m3 Abwasser. Artikel II Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Bernau, den 26.11.2018 gez. Nicodem Verbandsvorsteher

(Ende des amtlichen Teils) Seite 16

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018


Nichtamtlicher Teil Aufruf zur Beteiligung am Bürgerhaushalt 2020 Werte Einwohnerinnen und Einwohner, Sie haben die Möglichkeit, Vorschläge, die im Rahmen des Bürgerhaushaltes im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen, einzubringen. Es stehen wiederum 100.000 Euro zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, machen Sie mit und lassen Sie die Stadtverordneten Ihre Ideen wissen. Grundsätzlich können Sie zu allen Themen Vorschläge zu Maßnahmen der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Bernau bei Berlin unterbreiten. Die jeweiligen Vorschläge sollen: • Kosten in Höhe von jeweils 20.000 Euro nicht überschreiten, • keine Diskriminierung von Personen, Organisationen oder Vereinigungen darstellen, • keine Einzelpersonen oder kein nichtgemeinnütziges Unternehmen begünstigen, • innerhalb eines Haushaltsjahres umsetzbar sein. Darüber hinaus können Vorschläge zur Kostensenkung eingebracht werden. Vorschläge, die Vereine, Verbände etc. begünstigen, die nach Förderrichtlinien finanziert werden können, sind ausgeschlossen. Persönliche Beteiligungsvoraussetzungen

bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Sonderfürsorgeberechtigte und Schwerbehinderte. Ebenso erhalten Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen, den Sozialpass. Dieser berechtigt zum Erwerb ermäßigter Eintrittskarten für Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen, die von der Stadt oder durch von ihr geförderte Träger ausgerichtet werden. Die kulturellen städtischen Einrichtungen (Museum, FRAKIMA) bieten Vergünstigungen für Inhaber des Passes an. Zu günstigen Konditionen kann zudem das Angebot der Stadtbibliothek und der drei Bäder der Stadtverwaltung genutzt werden. Kostenlos ausgestellt wird der Sozialpass auf Antrag bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Wohnungswesen, Zepernicker Chaussee 45. Sprechzeit ist dienstags von 8.30 bis 12 und von 13 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 und von 13 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Mitzubringen sind ein Passfoto, der aktuelle Bescheid des Jobcenters, des Grundsicherungsamtes oder des Amtes für Ausbildungsförderung, der Schwerbehindertenausweis bzw. die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Der Sozialpass ist ein Jahr lang gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.

Beteiligen können sich alle Einwohner der Stadt Bernau bei Berlin, soweit sie mindestens 14 Jahre alt sind und in der Stadt ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 11 Abs.1 BbgKVerf).

Bistrobetrieb im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin

Unterbreitung der Vorschläge Für die Einreichung der Vorschläge steht nachfolgend sowie auf der Homepage der Stadt ein „Vorschlagsbogen“ zur Verfügung. Vorschläge, die nach dem genannten Termin eingehen, können erst am Bürgerhaushalt des darauffolgenden Jahres teilnehmen. Senden oder übergeben Sie den ausgefüllten Bogen bitte bis zum 31. März 2019 an: Stadt Bernau bei Berlin Der Bürgermeister Geschäftsbuchhaltung Marktplatz 2 16321 Bernau bei Berlin Fax: (0 33 38) 36 51 05 oder E-Mail: fibu-225@bernau-bei-berlin.de Weitere Informationen zum Bürgerhaushalt und zum Haushalt finden Sie auf der Homepage www.bernau.de.

Informationen zum Bernauer Sozialpass Bürger mit Hauptwohnsitz in Bernau haben die Möglichkeit, den Sozialpass der Stadt zu beantragen. Zu den begünstigten Personen zählen Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und

Interessenbekundungsverfahren Die Stadt Bernau bei Berlin, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin beabsichtigt Räumlichkeiten zum Bistrobetrieb im neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin herzurichten und zu vermieten. Voraussichtlicher Vertragsbeginn für die Aufnahme des Bistrobetriebs ist das III. Quartal 2020. Gegebenheiten: Die Gewerbefläche hat eine Größe von 178,40 m² und ist barrierefrei erreichbar. Der Gastraum hat eine Größe von 71,65 m², die restliche Fläche nehmen Küche, Lager sowie Sanitärräume ein. Inventar und Ausstattung: Ist vom Pächter zu stellen. Größe der Außenfläche: ca. 306 m². Für die Nutzung ist beim städtischen Ordnungsamt eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Die Nutzung der Dachterrasse durch Gäste ist möglich. Ein Verkauf kann hier ebenfalls durchgeführt werden. Die Möblierung der Dachterrasse für den Gastronomiebereich ist durch den Betreiber vorzunehmen. (Fortsetzung auf Seite 18)

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Nichtamtlicher Teil Rahmenbedingungen: Die Mietdauer beträgt zunächst 3 Jahre (verhandelbar) mit einer jährlichen Verlängerung, wenn keine der Parteien kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Vertragsende.

Beschlüsse der 43. Sitzung des Hauptausschusses am 22. November 2018

Als Mietzins werden pro Monat nettokalt 10,50 €/m² für den Gastraum sowie 5,00 €/ m² für die Nebenfläche (Küche, Lager, WC) kalkuliert. Zusätzlich sind monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten in Höhe von zunächst 3,00 €/m² Gewerbefläche zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt kalenderjährlich.

Wirtschaftsplan 2019 der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH Der Hauptausschuss schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH an und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Stadthaushalt 2019, die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2019 (Stand 06.11.2018) zu beschließen. Beschlussnummer: 6-389/2018

Anforderungen: In den Räumlichkeiten soll ein Bistrobetrieb erfolgen. Der Betrieb ist in einer dem Ansehen und den Bestimmungen der Stadt Bernau bei Berlin angemessenen Art und Weise zu führen. Das gastronomische Angebot für allgemeines Publikum sowie die Verwaltungsmitarbeiter sollte Kaffee, Backwaren, Snacks und warme Speisen beinhalten. Die Erwärmung von Speisen wird gegenüber einer Vollküche präferiert. Das Angebot für allgemeines Publikum darf nicht zugunsten der Bewirtung von geschlossenen Gesellschaften bzw. Gruppen aus besonderem Anlass (sogenannte Bankettgeschäfte) vernachlässigt werden. Die gastronomische Einrichtung ist in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten. Umfeld: Mit dem Neubau des Rathauses wird die Verwaltung in der Innenstadt konzentriert und damit eine bessere Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Des Weiteren befinden sich im Stadtzentrum Einkaufsmöglichkeiten und Wohnanlagen. Interessenten werden gebeten, ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Abgabefrist für die Interessenbekundung endet 2 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin. Interessenbekundungen sind schriftlich bei der Stadt Bernau bei Berlin, Gebäudemanagement, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin zum Geschäftszeichen „65 20 01/04 Rathaus/09 Mieten und Pachten“ einzureichen. Ansprechpartnerin für Informationen und Rückfragen: Frau Klee, Gebäudemanagement, Telefon (0 33 38) 365-330 E-Mail: gebaeude@bernau-bei-berlin.de

Da sich das neue Rathaus noch im Bau befindet, kann keine Besichtigung der Räumlichkeiten stattfinden. Als Datum der Interessenbekundung gilt das Datum des Poststempels. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren nicht um ein förmliches Vergabeverfahren handelt, sondern dass die Interessenbekundung ausschließlich der Entscheidungsvorbereitung dient. Die Stadt Bernau bei Berlin behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen. Die Interessenten können für ihre Beteiligung an der Interessenbekundung keine Kosten oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Seite 18

Bestellung des Abschlussprüfers der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH für das Geschäftsjahr 2018 Der Hauptausschuss schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH an und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Waren (Müritz) wird laut ihrem Angebot vom 15.10.2018 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH beauftragt. Beschlussnummer: 6-390/2018 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A (EU), Neues Rathaus Bernau, Los: WDVS/Putzarbeiten Der Hauptausschuss befürwortet die Vergabe der Bauleistungen für den Bau des Neuen Rathauses in der Bürgermeisterstr. 25: 60.1 – 18/054 Wärmedämmverbundsystem/Putzarbeiten an die Firma FaTec GmbH & Co.KG aus 06618 Naumburg mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 401.093,27 EUR. Beschlussnummer: 6-391/2018 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A (EU), Neues Rathaus Bernau, Los: Sanitäranlagen Der Hauptausschuss befürwortet die Vergabe der Bauleistungen für den Bau des Neuen Rathauses in der Bürgermeisterstr. 25: 60.1 – 18/055 Sanitäranlagen an die Firma eluh ANLAGEN KYRITZ GmbH aus 16866 Kyritz mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 302.716,79 EUR. Beschlussnummer: 6-393/2018 Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A (EU), Neues Rathaus Bernau, Los: Wärmeversorgungsanlagen Der Hauptausschuss befürwortet die Vergabe der Bauleistungen für den Bau des Neuen Rathauses in der Bürgermeisterstr. 25: 60.1 – 18/056 Wärmeversorgungsanlagen an die Firma Frank Dahms GmbH aus 16227 Eberswalde mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 254.802,53 EUR. Beschlussnummer: 6-394/2018 Grundstücksveräußerung in der Gemarkung Schönow Der Hauptausschuss beschließt, dem Verkauf des Flurstücks ... in einer Größe von ... zu einem Kaufpreis in

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Nichtamtlicher Teil

Beschlüsse der 44. Sitzung der 6. Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

Vorschlag zur Verfahrensweise bzgl. des Umgangs mit fehlerhaft eingereichten Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2019 Die 6. Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Antragstellern, welche im Rahmen der Vergabe von Zuwendungen für das Haushaltsjahr 2019 einen fehlerhaften Antrag einreichen, die Fehler jedoch durch eine Überarbeitung korrigiert werden können, die Möglichkeit einzuräumen ihre Anträge innerhalb einer 14-tägigen Frist zu überarbeiten. Beschlussnummer: 6-401/2018

Zusätzliche finanzielle Mittel für die Bernauer Stadtmarketinggesellschaft (BeSt) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die zusätzlichen finanziellen Mittel für die Arbeit der BeSt in den Haushalt 2019 einzustellen. Die Verwendung ist festgelegt für:

Erste Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin (1. Änderung Geschäftsordnung - 1. Ä GeschO) Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Erste Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin (1. Änderung Geschäftsordnung – 1. Ä GeschO)

Höhe von ... zuzustimmen. Die Kosten der Beurkundung und der Durchführung des Grundstückskaufvertrages tragen die Erwerber. Beschlussnummer: 6-395/2018

I. Fortschreibung Corporate Design 10.000 EUR II. Marketing zu „Geschichte trifft Moderne“ 8.000 EUR. Beschlussnummer: 6-396/2018

Namentliche Abstimmung

Ja

Herr Jürgen Althaus

X

Frau Elke Bittersmann

Änderung des SVV-Beschlusses zur Berufung von Wahlleiter und Stellvertreter (SVV-Beschluss Nr. 6-374/2018) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den SVV-Beschluss vom 18.10.2018 dahingehend zu ändern, Frau Viola Lietz als Wahlleiterin und Herrn Thomas Klemp als stellvertretenden Wahlleiter zu berufen. Beschlussnummer: 6-397/2018

Frau Dr. Hildegard Bossmann

Haushaltssatzung und ihre Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Haushaltssatzung und ihre Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 mit Änderungen. Beschlussnummer: 6-398/2018

Herr Wolfgang Kirsch

Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2019/2020 (Straßenreinigungsgebührensatzung - StrGebSat) Die Kostenunterdeckung aus der Nachberechnung 2015/2016 wird bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren 2019/2020 berücksichtigt. Die 6. Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung der Stadt Bernau bei Berlin über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung – StrGebSat)“. Beschlussnummer: 6-399/2018 Indirekter Mietzuschuss Jugendclub Frischluft e. V. Die 6. Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Zeitraum ab Eröffnung des neuen Gebäudes des Jugendclubs „Frischluft e. V.“ die Miete für die Räumlichkeiten im Grenzweg 104, 16321 Bernau bei Berlin auf den symbolischen Betrag von 1,00 EUR pro Monat festzusetzen. Die Differenz zur vertraglich vereinbarten Monatsmiete (1.399,92 EUR) in Höhe von 1.398,92 EUR (x 12 Monate = 16.787,04 EUR) wird als indirekter Mietkostenzuschuss im Haushalt angewiesen. Beschlussnummer: 6-400/2018

Nein

Enthaltung

X X

Frau Dr. Dagmar Enkelmann

X

Frau Irina Feldmann

X

Herr Sören-Ole Gemski

X

Herr Michael Herrmann

X

Frau Elke Keil

X

Herr Josef Keil

X X

Herr Thomas Kremling

X

Herr Klaus Labod

X

Herr Torsten Neitzel

X

Herr Andreas Neue

X

Herr Othmar Nickel Frau Michelle Petroll

X X

Frau Christine Poppitz

X

Herr Dominik Rabe

X

Frau Adelheid Reimann

X

Herr Daniel Sauer

X

Frau Heidi Scheidt

X

Herr Burghard Seeger

X

Herr Jürgen Sloma

X

Herr André Stahl

X

Herr Kim Stattaus

X

Herr Thomas Strese

X

Herr Dr. med. habil. Georgi Tontschev

X

Herr Dr. Harald Ueckert

X

Herr Péter Vida

X

Herr Horst Werner

X

Herr Thomas Werner

X

Herr Dr. Dirk Weßlau

X

Beschlussnummer: 6-402/2018 (Fortsetzung auf Seite 20)

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Nichtamtlicher Teil Finanzmittel Jahresausstellungsprojekt 2019 der Galerie Bernau Die Stadtverordnetenversammlung beschließt vorbehaltlich ihrer Zustimmung zum Haushalt 2019, der BeSt Bernauer Stadtmarketinggesellschaft mbH für das Jahresausstellungsprojekt 2019 der Galerie Bernau Finanzmittel in Höhe von 41.652 EUR (brutto) aus der Haushaltsstelle 111221.5315001 zur Verfügung zu stellen. Beschlussnummer: 6-403/2018 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ladestraße“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt: 1. Die Änderung des Titels des Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplans von „Entlastungsstraße L 200 bis L 30 (Ladestraße)“ zu „Ladestraße“ 2. die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der 8. Änderung des Flächennutzungsplans „Ladestraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung von November 2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Beschlussnummer: 6-404/2018 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Ladestraße“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt: 1. Die Änderung des Titels des Bebauungsplanentwurfes von „Entlastungsstraße L 200 bis L 30 (Ladestraße)“ zu „Ladestraße“ 2. die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs gemäß Anlage 1 3. die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes des Bebauungsplans „Ladestraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung von November 2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Beschlussnummer: 6-405/2018 Klärung des Schulwegstatus Schönow-Barnim Gymnasium Die SVV beauftragt die Stadtverwaltung bei der zuständigen Behörde des Landkreises zu fordern, dass der Schulwegstatus des Weges von Schönow zum Barnim-Gymnasium zurückgenommen wird. Es muss ein neuer Schulweg ausgewiesen werden. Daraus folgt, dass die Schüler wegen Überschreitung der Kilometerzahl einen Schülerausweis bekommen. Beschlussnummer: 6-406/2018 Bernau für alle – Mit dem Sozialpass an unserer Stadt teilhaben I Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Sozialpass einen eigenen Bereich auf der Homepage der Stadt zu schaffen. Zweck dieses Bereiches soll sein, die Leistungen des Passes zu erklären sowie über die Art der Antragsstellung und die Voraussetzungen für den Bezug zu informieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt eine Informationsbroschüre für den Sozialpass

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zu entwerfen die dieselben Inhalte der Homepage hat. Diese ist in allen Jugendclubs, Schulen, Tafeln, Bibliotheken und Kindertagesstätten der Stadt Bernau sowie dem Rathaus auszulegen. Des Weiteren sollte diese Broschüre allen Bernauer Vereinen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollte der #BERNAUER (einmalig) über den Sozialpass informieren. Beschlussnummer: 6-407/2018 Bernau für alle - Mit dem Sozialpass an unserer Stadt teilhaben II Die Verwaltung wird beauftragt, 1. den bisherigen Berechtigungsgrund für die Ausstellung des Sozialpasses „BürgerInnen mit geringem Einkommen die keine Rundfunkgebühren zahlen müssen“ zu präzisieren! Anerkannt werden sollten folgende Personenkreise: Rentnerinnen und Rentner sowie sonstige sozial Berechtigte, die Grundsicherung beziehen, Bezieher geringer Einkommen, die durch das Jobcenter eine Aufstockung ihres Einkommens erhalten. 2. Gemeinsam mit der Stadt Eberswalde ist eine Kooperation zu suchen, welche es den Bernauer SozialpassinhaberInnen und Eberswalde-Pass-Besitzenden ermöglicht, die jeweiligen Angebote in Bernau und Eberswalde zu nutzen. Des Weiteren ist zu prüfen, welche weiteren innerstädtischen Vergünstigungen gewährt oder ausgeweitet werden können. Definitiv aufgenommen werden sollte das Festgelände des Hussitenfestes. 3. Die Verwaltung soll nach Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Partnern suchen (beispielsweise das Sportforum, Jumpworld, die private Galerie, Kino, Klettergarten und ähnliches). Beschlussnummer: 6-408/2018 Anbindung Bernau-Süd (Sonnenallee) über die Blumberger Chaussee an die Landesstraße L 200 (Schwanebecker Chaussee) Die Stadtverordnetenversammlung von Bernau beauftragt den Bürgermeister, die notwendigen Maßnahmen zum künftigen Bau einer Anschlussstraße von Bernau-Süd (Sonnenallee) über die Blumberger Chaussee bis zur Landesstraße L 200 (Schwanebecker Chaussee) vorzubereiten. Berücksichtigt werden sollen dabei auch die Fragen eines möglichen Eigentumerwerbs, ökologische Probleme, aber auch die rechtzeitige Einbeziehung der Anwohner, der gesamte finanzielle Aufwand und das mögliche Zeitfenster der Umsetzung. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Verkehrslenkung an den entstehenden Knotenpunkten besser mit Lichtsignalanlagen oder mit Kreisverkehren – an der L 200 mit einem zweispurigen Kreisverkehr – erfolgen könnte. Der Zwischenstand sollte im Juni 2019 der SVV vorgestellt werden. Beschlussnummer: 6-409/2018 Für eine Verkehrsberuhigung in der Konrad-Zuse-Straße Die Stadtverwaltung wird beauftragt zur Realisierung einer Verkehrsberuhigung in der Konrad-Zuse-Straße folgende Maßnahmen zu prüfen: • Vornahme baulicher Maßnahmen zur Einhal-

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Nichtamtlicher Teil •

tung der Tempo-30-Regel und des Durchfahrverbotes für LKW, Ergreifen geeigneter Schritte zur Minderung der Lärmbelästigung, insbesondere aufgrund der Pflasterung. Beschlussnummer: 6-410/2018

Verbesserung der Durchsetzung von Tempo 30 auf dem Schönfelder Weg in Bernau Die Stadtverwaltung wird beauftragt, folgende Möglichkeiten zur Sensibilisierung der Fahrzeugführer auf Einhaltung von Tempo 30 in der Straße Schönfelder Weg zu prüfen: • deutlich sichtbare Platzierung des Zone-30-Schildes, gegebenenfalls auch durch Piktogramme auf der Straßenoberfläche, • Verstärkung der Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei. Beschlussnummer: 6-411/2018 Errichtung eines Fußgängerüberweges Zepernicker Chaussee/Im Blumenhag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gegenüber der Straßenverkehrsbehörde folgende Forderung zur Realisierung eines Fußgängerüberweges an der Kreuzung der Straßen Im Blumenhag und Zepernicker Chaussee zu erheben: • Anbringen entsprechender Warnbeschilderung für die von der Zepernicker Chaussee aus abbiegenden Fahrzeuge. Hilfsweise ist zumindest auf die Errichtung eines Gehwegüberbaus (Gehwegaufpflasterung) hinzuwirken. Beschlussnummer: 6-412/2018 Anmerkung zu den Beschlüssen des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung: Im Amtsblatt werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses regelmäßig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Einzelne Beschlüsse können jedoch nicht vollständig wiedergegeben werden, da dem Gründe des öffentlichen Wohls bzw. Rechte Dritter entgegenstehen. Gründe des öffentlichen Wohls können zum Beispiel bei Kreditaufnahmen, Erschließungsabsichten und beim Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken vorliegen. Berechtigte Interessen Einzelner können sich aus dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergeben, das in Art. 11 der Verfassung des Landes Brandenburg enthalten ist. Von diesem sind insbesondere wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse berührende Angelegenheiten geschützt, wozu Personalangelegenheiten, Steuer- und Abgabenangelegenheiten bzw. die Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Bietern im Rahmen einer Vergabeentscheidung gehören. Wenn nicht anderweitig gekennzeichnet, wurden die Beschlüsse jeweils angenommen.

Fundgegenstände bitte im Rathaus abholen Folgende Fundgegenstände wurden im Fundbüro der Stadt Bernau bei Berlin, Marktplatz 2 (Rathaus, Hauptamt), Telefon (0 33 38) 365-137, abgegeben: eine Brille, fünf Fahrräder, drei Schlüssel und eine Tasche. Die Stadtverwaltung bewahrt die Fundsachen ein halbes Jahr lang auf. Nicht abgeholte Gegenstände gehen in das Eigentum des Finders oder der Stadt über.

Sitzungstermine: Ortsbeiräte, Seniorenbeirat, Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung Im Rathaus, Marktplatz 2, finden im Januar und Februar voraussichtlich folgende Ausschuss-Sitzungen statt: • Hauptausschuss: Donnerstag, 24. Januar und Donnerstag, 28. Februar, 17 Uhr • Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr: Donnerstag, 17. Januar und Donnerstag, 21. Februar, 17 Uhr • Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport: Montag, 21. Januar und Montag, 25. Februar, 17 Uhr • Finanzausschuss: Dienstag, 22. Januar und Dienstag, 26. Februar, 17 Uhr • Umwelt- und Wirtschaftsausschuss: Mittwoch, 23. Januar und Mittwoch, 27. Februar, 17 Uhr Die Beiräte tagen voraussichtlich wie folgt: • Seniorenbeirat der Stadt: Dienstag, 22. Januar und Dienstag, 26. Februar, 10 Uhr, Rathaus, Marktplatz 2 • Ortsbeirat Birkholz: Dienstag, 15. Januar und Dienstag, 19. Februar, 19 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus, Birkholzer Dorfstraße 24 • Ortsbeirat Birkholzaue: Mittwoch, 16. Januar und Mittwoch, 20. Februar, 19 Uhr, Vereinshaus/Siedlerheim e. V., Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg, Börnicker Straße 140 • Ortsbeirat Birkenhöhe: Montag, 21. Januar, 18 Uhr, Gaststätte „Waldschänke“, Börnicker Landweg 61 • Ortsbeirat Börnicke: Mittwoch, 16. Januar und Mittwoch, 20. Februar, 19 Uhr, Gutsverwalterhaus, Ernst-Thälmann-Straße 1 a • Ortsbeirat Ladeburg: Mittwoch, 16. Januar und Mittwoch, 20. Februar, 19 Uhr, Kita „Die kleinen Strolche“ (Gemeindezentrum), Bernauer Straße 7 (1. Obergeschoss) • Ortsbeirat Lobetal: Dienstag 15. Januar und Dienstag, 26. Februar, 19 Uhr, „Alte Schmiede“, An der Schmiede 2 • Ortsbeirat Schönow: Mittwoch, 16. Januar und Mittwoch, 20. Februar, 19 Uhr, Gemeindezentrum, Schönerlinder Straße 25 A • Ortsbeirat Waldfrieden: Mittwoch, 16. Januar und Mittwoch, 20. Februar, 19 Uhr, Versammlungsraum der WBG Aufbau Strausberg eG, Franz-MehringStraße 8 A. Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 31. Januar, ab 16 Uhr in der Stadthalle, Hussitenstraße 1 statt. In jeder Sitzung gibt es eine Einwohnerfragestunde. Termine und Tagesordnungen können den Aushängen in den Schaukästen am und im Rathaus oder der städtischen Internetseite (www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Polit. Gremien) entnommen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen eingeladen.

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Nichtamtlicher Teil Amtsblatt-Termine für das Jahr 2019 Monat

Einreichungstermine für Texte

Erscheinungsdatum

Februar

21.01.

18.02.

April

11. 03.

08.04.

Mai

15.04.

13.05.

Juni

20.05.

17.06.

August

15.07.

12.08.

September

19.08.

16.09.

Oktober

23.09.

21.10.

November

21.10.

18.11.

Dezember

21.11.

19.12.

Das Ordnungsamt informiert

Tipps und Hinweise für das Abbrennen von Feuerwerken Durch das Abbrennen von Feuerwerken, insbesondere zu Silvester, kommt es immer wieder zu gefährlichen Unfällen. Da die Feuerwerkskörper bei unsachgemäßer Verwendung auch Brände entfachen können, bittet das Ordnungsamt der Stadt Bernau bei Berlin im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die folgenden Hinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten.

Eine Terminübersicht findet sich auch auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin unter www.bernau.de > Bürgerportal > Aktuelles > Amtsblatt.

Öffnungszeiten der Bernauer Stadtbibliothek am Jahresende Die Bernauer Stadtbibliothek in der Breitscheidstraße 43 b (auf dem Kulturhof) und die Bibliothek Schönow in der Schönerlinder Straße 25 a bleiben vom 22. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Geöffnet ist die Stadtbibliothek sonst montags und donnerstags von 10 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 19 Uhr, freitags von 10 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr. Die Bibliothek Schönow ist sonst montags von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiter wünschen allen Einwohnern von Bernau ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Unter www.bernau.de > Bürgerportal > Bildung > Bibliotheken können Interessierte jederzeit im Bestand der Bibliothek stöbern. Gern können sie auch die neue digitale Ausleihe von eBooks, eAudios, ePapers und eVideos unter www.onleihe.de/ barnim nutzen.

Behindertenbeirat tagt wieder im Treff 23 Der Behindertenbeirat für die Stadt Bernau bei Berlin tagt wieder am Montag, dem 28. Januar sowie am Montag, dem 25. Februar, im Beratungsraum des Treffs 23 (Erdgeschoss), Breitscheidstraße 43 a (Kulturhof). Beginn der Sitzung ist jeweils 15 Uhr. Gäste sind dazu wie immer herzlich eingeladen. Der Beirat vertritt die Belange von Menschen mit Handicap. Gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises Barnim, Sabine Jäger, beraten die Mitglieder von Bernauer Vereinen, von Verbänden und Selbsthilfegruppen über die aktuellen Herausforderungen und Themen, die in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zur Debatte und Abstimmung stehen. Seite 22

Zwei Klassen von Feuerwerkskörpern – je nach Gefährlichkeit Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in Klassen eingeteilt. Klasse 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Hierzu gehören regelmäßig Feuerwerksspielwaren, Tischfeuerwerke, Partyknaller und Scherzartikel, bengalisches Feuer, Goldregen. Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 ist Personen gestattet, die mindestens 12 Jahre alt sind. Beim Abbrennen und für den Erwerb bestehen keine zeitlichen Einschränkungen. Klasse 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Hierzu gehören auch, je nach Anforderung, z. B. Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Raketen, Feuertöpfe. Die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz.) Pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden.

Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke Die örtliche Ordnungsbehörde kann außerhalb der genannten gesetzlich zugelassenen Zeiträume eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Abrennen erteilen, wenn besondere Anlässe anstehen, z. B. bei Hochzeiten, Jubiläen, Gemeindefesten. Eine Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten, soweit keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

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Nichtamtlicher Teil 0800/555 333 5 - die kostenfreie Winterdienst-Hotline für Bernau

Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden Darüber hinaus sollten folgende Ratschläge der Feuerwehr für den Jahreswechsel berücksichtigt werden: Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind! Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben „BAM“ beginnt (zum Beispiel: BAM-PII-0537), klar zu erkennen. Die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden in aller Ruhe lesen und beim Zünden auch beachten! Sie ist auf jedem Feuerwerksartikel und auf der Verpackung aufgedruckt. Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Kategorie I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden. Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumen zünden! Immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörper und Personen achten. Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können. Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen Feuerwerk nur als Zuschauer genießen.

Sich selbst und die Umgebung nicht gefährden Raketen nur senkrecht starten, am besten eine schwere Wein- oder Sektflasche als Startrampe benutzen. Noch besser ist es, diese Flasche vor dem Raketenstart in die Erde einzugraben. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit genutzt werden. Und die Raketen nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume auf die Reise schicken. Niemals Feuerwerkskörper selbst herstellen! Niemals mehrere zu einem Bündel vereinen! Niemals die Zündschnur verkürzen! Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal zünden! Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden. Niemals gezündete Knallkörper auf Menschen oder Tiere werfen! Gezündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen! Die Finger von nicht zugelassenen Billig-Böllern lassen! Die haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einem Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze. Frohe, brand- und unfallfreie Feiertage sowie alles Gute für 2019 wünschen das Ordnungsamt sowie die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bernau.

Der Winter hat Einzug gehalten. Damit ist auch der Winterdienst gefragt. Alles in allem müssen in Bernau 180 Kilometer Straße sowie rund 40.000 Quadratmeter Geh- und Radwege, Haltestellen, Parks und Plätze winterdienstmäßig betreut werden. Die Stadt Bernau bietet wieder eine kostenfreie Winterdienst-Hotline an, an die sich die Bürger mit Problemen, Hinweisen und Fragen zum Winterdienst wenden können. Die geschulten Mitarbeiter des Call-Centers leiten diese gebündelt und zeitnah an die Verwaltung weiter. „Durch die Einrichtung der Telefon-Hotline wird es den Mitarbeitern der Verwaltung möglich sein, Anliegen zügig zu bearbeiten, Vorortkontrollen zeitnah vorzunehmen und Rückfragen schneller zu beantworten. Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Problem sofort behoben werden kann“, sagt Marco Böttcher vom Wirtschaftsamt. Schließlich gebe es bei den Straßen je nach Verkehrsbedeutung Dringlichkeitsstufen. So müssen erst Hauptverkehrsstraßen und dann Anliegerstraßen von Schnee und Eis beräumt werden. Die für die Bürger wieder kostenfreie Winterdienst-Hotline ist bis zum 31. März montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800/555 333 5 zu erreichen.

Der WAV „Panke/Finow“ hält die Gebühren stabil – trotz hoher Investitionen Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ (WAV) hat im Rahmen der Verbandsversammlung vom 26.11.2018 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 beschlossen. 15,4 Millionen Euro sollen im Jahr 2019 investiert werden. Das Verbandsgebiet und insbesondere die Stadt Bernau verzeichnen eine erhebliche Erschließungstätigkeit. Dem muss auch der WAV mit seinen Investitionsmaßnahmen in den Ausbau und die Erneuerung der Infrastruktur gerecht werden. Ferner hat der WAV auch die neuen Gebührensätze beschlossen, die ab dem 01.01.2019 in Kraft treten. Die Gebührenvorkalkulation im Trinkwasserbereich ergab eine Anpassung der Mengengebühr auf 1,43 €/m³ netto (2018: 1,17 €/m³). Im Bereich Abwasser wurde für das Jahr 2019 eine Senkung der Mengengebühr auf eine Höhe von 2,57 €/m³ (2018: 2,83 €/m³) beschlossen. Für die Durchführung der dezentralen Entsorgung beträgt der Gebührensatz zukünftig 8,94 €/m³. Fragen der Bürgerinnen und Bürger werden innerhalb der Sprechzeiten beantwortet. Gesprächs- und Besuchertermine sind nach vorheriger Vereinbarung wie bisher auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Kontakt: Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ Der Verbandsvorsteher Breitscheidstraße 45 | 16321 Bernau bei Berlin Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr | 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 15.00 Uhr Tel.: (0 33 38) 342 43 00 | Fax: (0 33 38) 342 43 10 E-Mail: geschaeftsstelle@wav-panke-finow.de

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018

WAV „Panke/Finow“ Seite 23


Nichtamtlicher Teil Weihnachtsbäume werden ab 2. Januar entsorgt

Sprechzeiten der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung

Die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH übernimmt auch in dieser Saison wieder die Entsorgung der Weihnachtsbäume. Diese erfolgt in Bernau bei Berlin an folgenden Terminen: 02.01.2019, 05.01.2019, 09.01.2019, 14.01.2019, 17.01.2019, 22.01.2019, 25.01.2019, 30.01.2019. Die Bäume werden nach der Sammlung zur thermischen Verwertung in das Holzheizkraftwerk nach Eberswalde gebracht. Mitgenommen werden daher nur Weihnachtsbäume ohne Dekoration, Lametta, Kunstschnee und Transportverpackungen. Bäume, die länger als drei Meter sind und einen Stammdurchmesser von mehr als 10 Zentimetern aufweisen, müssen an den Barnimer Recycling- und Wertstoffhöfen angeliefert werden. Die Abholung erfolgt wie gewohnt an den öffentlichen Glasstellplätzen der Stadt. Das Ablegen anderer Abfälle ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt wird. Die Webseite der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH www.kw-bdg-barnim.de und die BDG-MüllApp informieren über alle Termine und Abholplätze. Für Fragen steht auch die Kundenbetreuung unter Tel. (0 33 34) 526 20 26 zur Verfügung.

Bürgersprechstunden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen (Reihenfolge alphabetisch): Bündnis 90-Grüne/Piraten: Montag, 28. Januar, 18.30– 20.30 Uhr sowie Mittwoch, 30. Januar, 10–12 Uhr; ansonsten nach Vereinbarung, Breitscheidstraße 31 (rechtes Vorderhaus, Hochparterre), Tel. (0152) 09 53 43 57, E-Mail: fraktion-gruene-piraten-bernau@web.de Bündnis für Bernau: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung unter Tel. (0160) 4 45 27 71 mit Axel Klatt, E-Mail: posteingang@bfb-online.com im BfB-Büro, Brauerstraße 11 (Eingang über den Hof des Fernsehgeschäftes) BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Sprechstunde jederzeit nach Vereinbarung mit dem Fraktionsvorsitzenden Péter Vida, Tel. (0170) 4 89 00 34, Ladeburger Chaussee 73, E-Mail: info@bvb-fw.de CDU-Fraktion: Dienstag, 15. Januar, Dienstag, 29. Januar, Dienstag, 12. Februar und Dienstag, 26. Februar, jeweils 15.30–17.30 Uhr, CDU-Bürgerzentrum Berliner Straße 79; E-Mail info@cdu-bernau.de. Zusätzliche Terminvereinbarungen sind jederzeit unter der Telefonnummer (0 33 38) 76 43 45 möglich. DIE LINKE: Donnerstag, 24. Januar und Donnerstag, 28. Februar, 15–18 Uhr im Bürgerbüro Berliner Straße 17, persönliche Sprechstunden nach Vereinbarung unter Tel. (0 33 38) 90 72 52, E-Mail: fraktion-bernau@ dielinke-barnim.de SPD/Freie Fraktion: Sprechstunden kurzfristig nach Vereinbarung mit der Fraktionsvorsitzenden Elke Keil, Tel. (0173) 6 03 67 29, E-Mail: elkekeilbernau@t-online.de

Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH

Recyclinghof am 24. und 31. Dezember geschlossen Die Barnimer Wertstoff- und Recyclinghöfe bleiben am Heiligen Abend und am letzten Tag des Jahres geschlossen. Zwischen den Jahren (27., 28., 29.12.) und ab dem 2. Januar stehen die Höfe in vollem Umfang und zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Entsorgung zur Verfügung. Der Recyclinghof Bernau auf dem Gewerbegebiet Albertshofer Chaussee, Marie-Curie-Straße 9 ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Informationen zu den Öffnungszeiten stehen unter www.kw-bdg-barnim.de.

Nächste Sprechstunde der Schiedspersonen Zu ihrer nächsten Sprechstunde laden die Bernauer Schiedspersonen zu Dienstag, den 8. Januar von 17 bis 19 Uhr ins Rathaus, Marktplatz 2 (Trauzimmer) ein. Anliegen von Schiedspersonen ist es, Streit in sogenannten Bagatellsachen außergerichtlich zu schlichten. Dabei geht es nicht darum, einer Seite „zum Sieg zu verhelfen“, sondern die Ursache des Streits aus der Welt zu schaffen und das Verhältnis der streitenden Parteien wieder auf eine gute Ebene zu bringen. Weitere Informationen unter www.bernau.de > Bürgerportal > Wegweiser > Schiedsstellen oder unter Tel. (0 33 38) 365-141 oder 365-133. Seite 24

Impressum Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin – amtliches Bekanntmachungsblatt

Herausgeber und V. i. S. P.: Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin, Tel. (0 33 38) 365-0, Fax (0 33 38) 365-105, E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de, Hinweis: Kein elektronischer Rechtsverkehr! Internet: www.bernau.de Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Bezogen werden kann das Amtsblatt bei der Stadt Bernau bei Berlin, Hauptamt, M ­ arktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin gegen Entrichtung der P­ ortokosten in Höhe von jeweils 1,45 Euro. Auflage: 21.000 Exemplare Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Di. 8.30–12, 13–17.30 Uhr (Einwohnermeldeamt bis 18.30 Uhr, Bürgermeister 13–17 Uhr), Do. 8.30–12, 13–15.30 Uhr (Einwohnermeldeamt bis 17.30 Uhr), Fr. 9–12 Uhr Erscheinungsweise: ca. 9-mal im Jahr Redaktion: Stadt Bernau bei Berlin, Pressestelle, Tel. (0 33 38) 365-107, Fax (0 33 38) 365-105, E-Mail: pressestelle@bernau-bei-berlin.de Foto Titelseite: Stefan Klenke für vr-easy Redaktionsschluss: 11. Dezember 2018 Layout/Satz: mdsCreative GmbH, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin, Tel.: (030) 232767-0, www.mdscreative.com Verantwortlich für den Druck des Amtsblatts: Eversfrank Berlin GmbH, Ballinstraße 15, 12359 Berlin Vertrieb: MMH Media-Vermarktung GmbH, Paul-Feldner-Straße 13, 15230 Frankfurt (Oder), Tel. (0 33 5) 5530-311

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2018 vom 20. Dezember 2018


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