#BERNAUER mit eingelegtem Amtsblatt

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Ausgabe 13 | 19. Dezember 2019 | Eine Publikation der Stadt Bernau bei Berlin

#BERNAUER

DAS STADTMAGAZIN

MIT AMTSBLATT

ZUM NEHMEN US RA HE

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr! „Ladestraße“ wird das Stadtzentrum entlasten

Erweiterte Straßenunterhaltung wird fortgesetzt

Aktion „Tausend Bäume für Bernau“ ist gestartet


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#BERNAUER

Vom Hauspoeten Das war’n also die Zehnerjahre, sie laufen ab wie alte Ware, die Zwanziger steh’n vor der Tür, das kommt mir ziemlich logisch für …

Das Stadtmagazin #BERNAUER

SI LV ES T ER LA UF 20 19

Impressum

4 Fragen an ...

HERAUSGEBER und V. i. S. d. P.: Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin

Thomas Schmidt zum Silvesterlauf

LAYOUT/SATZ: mdsCreative GmbH Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin Tel.: (030) 232767-0 www.mdscreative.com FOTONACHWEISE: Für nicht namentlich gekennzeichnete Bilder liegen alle Rechte bei der Stadt Bernau bei Berlin. TITELFOTO: BERNAU LIVE DRUCK: EVERSFRANK Berlin GmbH Ballinstraße 15, 12359 Berlin Das Stadtmagazin #BERNAUER sowie das Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin werden auf zertifiziertem, klimaneutralem Papier gedruckt. BEZUGSMÖGLICHKEITEN UND -BEDINGUNGEN: Bezogen werden kann das Stadtmagazin mit eingelegtem Amtsblatt bei der Stadt Bernau bei Berlin, Hauptamt, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin gegen Entrichtung der Portokosten in Höhe von 1,55 Euro. AUFLAGE: 22.000 Exemplare Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet VERTRIEB: MMH Media-Vermarktung GmbH Paul-Feldner-Straße 13, 15230 Frankfurt (Oder) Tel. (0 33 5) 5530-311 Kontakt zur Redaktion

* Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister Pressestelle Marktplatz 2 16321 Bernau bei Berlin   ) (0 33 38) 365-107   2 (0 33 38) 365-105   : pressestelle@bernau-bei-berlin.de 8 www.bernau.de Redaktionsschluss: 9. Dezember 2019 Die Redaktion behält sich vor, unverlangt eingesandte Manuskripte zu kürzen oder zu bearbeiten. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung der zugesandten Informationen. Die nächste Ausgabe des Stadtmagazins #BERNAUER erscheint voraussichtlich am 24. Februar 2020.

Wieso wird in Bernau am Silvestertag gelaufen? Tatsächlich wollen wir mit einem Augenzwinkern dazu motivieren, mit Spaß an der Bewegung ins neue Jahr zu starten. Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist uns wichtig, deshalb gehen wir als Verwaltung mit positivem Beispiel voran. Wir organisieren nicht nur den Lauf, einige Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung nehmen auch selbst daran teil. Den meisten von uns ist ein sportlicher Ausgleich wichtig, denn oftmals sitzen wir viele Stunden am Arbeitsplatz.

Wann wird genau gelaufen und wie verläuft die Strecke? Der Silvesterlauf startet am 31. Dezember um 10 Uhr am Pulverturm. Die Läuferinnen und Läufer treffen sich um

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as neue Jahr startet bei vielen mit Zielen und Wünschen. Wieder mehr Sport zu treiben, steht dabei weit oben auf der Liste der guten Vorsätze. Bereits am letzten Tag des alten Jahres kann in Bernau mit der Umsetzung des sportlichen Vorhabens begonnen werden. Denn traditionell lädt die Bernauer Stadtverwaltung am Vormittag des 31. Dezember zum Silvesterlauf ein. #BERNAUER sprach mit Thomas Schmidt vom Amt für Schule, Sport und Jugendangelegenheiten über das Laufevent.

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REDAKTION: Pressestelle der Stadt Bernau bei Berlin

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9.45 Uhr am Stadtgärtnerhaus. Gelaufen wird durch den Stadtpark. Dabei ist jeder, der das alte Jahr sportlich ausklingen lassen und das neue Jahr fitter begrüßen möchte, herzlich willkommen – egal wie alt sie oder er ist. Jeder Teilnehmer kann übrigens selbst entscheiden, wie lange er laufen möchte. Als Umkleide steht das Stadtgärtnerhaus zur Verfügung.

Also ist der Lauf eher ungezwungen und ohne Wettbewerbscharakter? Ja, genau. Die Lust an Bewegung steht im Mittelpunkt. Es sollen sich einfach die Bernauerinnen und Bernauer treffen, die Lust haben, das Jahr mit ein paar Runden durch den Park ausklingen zu lassen. Die Läufer können sich nach den Runden auf heiße und kalte Getränke sowie auf Pfannkuchen freuen.

Ist eine Anmeldung für den Silvesterlauf nötig? Nein, niemand muss sich vorher anmelden. Wer mitmachen möchte, muss einfach am Silvestertag um 9.45 Uhr zum Stadtgärtnerhaus kommen. Um 10 Uhr zählen wir alle dann gemeinsam den Countdown runter.

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Inhalt

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Amtsblatt im Innenteil zum Herausnehmen

Die Krimhildstraße wurde Mitte November nach achtmonatiger Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Damit ist das Nibelungenviertel verkehrstechnisch besser an die Landesstraße angebunden.

Titelstory 4 „Ladestraße“ wird für Entlastung sorgen

Bernau im Bau 6 · Gutshof Börnicke:

Foto: Pressestelle/AUll

Foto: Pressestelle/AUll

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In den nächsten eineinhalb Jahren wird sich das Gesicht des Pankeparks deutlich ändern. Für das Areal wurde ein Wegeleitsystem entworfen.

bald wird Bier gebraut · Neues Rathaus: Dachoberlicht aufgebaut · Ulmenring: Kinderspielplatz eröffnet

Porträt 8 Kämmerin Renate Geissler geht in den Ruhestand

Stadtnachrichten 10 „Tausend Bäume für 11 14

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Liebe Bernauerinnen und Bernauer …

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as Jahr neigt sich dem Ende zu und nun beginnt die schönste Zeit, die besinnliche Weihnachtszeit. Für die Tage vor Silvester wünsche ich Ihnen Zeit zum Durchatmen, Zeit für die Familie und Freunde, Zeit zum Innehalten und Krafttanken. 2019 war ein Jahr voller Dynamik und Energie, Bernau ist in vielen Bereichen weiter vorangekommen. Unsere Stadt hat sich positiv entwickelt, vor allem die Infrastruktur. Straßen wurden saniert, Bäume wurden gepflanzt. Zudem gab es viele Höhepunkte, zum Beispiel unser über die Stadtgrenzen hinaus bekanntes Hussitenfest. Wir alle, die Stadtverwaltung, die städtischen Gesellschaften und die vielen

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Bernau“ gestartet 2019 – ein Jahr in Bildern Krimhildstraße für den Verkehr freigegeben Pankepark bekommt Wegeleitsystem Erweiterte Straßenunterhaltung wird fortgesetzt · Neues Stadtquartier sucht Namen · Sankt-Marien-Ausstechform

Service Partner und Unterstützer, haben dazu beigetragen, dass sich die Bernauerinnen und Bernauer, die alten wie die neuen, wohlfühlen. Danke für diese sehr gute Zusammenarbeit, auf die ich mich auch im kommenden Jahr freue. Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest mit viel Besinnlichkeit und Lichterglanz und einen guten Start in ein friedliches Jahr 2020! Ihr Bürgermeister André Stahl

18 Kinderkunstwerke beenden

Ausstellungsjahr 2019 19 · Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst · Gottesdienste · Blutspendetermine 20 Veranstaltungstipps

GUT ZU WISSEN Weitere Stadtnachrichten finden Sie auf www.bernau.de


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Foto: Bernau LIVE/Allmeroth

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Entlastung in Sicht

Die Bernauer Ladestraße

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er zu Stoßzeiten die Breitscheidstraße befährt, weiß, wie sehr eine Entlastungsstrecke in Bernau benötigt wird, die den innerstädtischen und überörtlichen Verkehr aufnehmen kann. Um die Verkehrssituation in der Breitscheidstraße langfristig zu entschärfen, hat die Stadtverordnetenversammlung vor Jahren das Projekt „Ortsumfahrung L 200 bis L 30“ beschlossen, das heute eher unter dem Namen „Ladestraße“ bekannt ist. Nach intensiver gemeinsamer Planung und Abstimmung mit der Deutschen Bahn, der Barnimer Busgesellschaft, dem Wasser- und Abwasserverband Pan-


Titelstory

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D Der Bau wird sich über das gesamte nächste Jahr bis zum Frühjahr 2021 hinziehen. Nach der Fertigstellung wird die neue Straße den Innenstadtverkehr entlasten. Parkplätze entlang der Ladestraße werden bis zum Sommer 2021 fertiggebaut.

ke/Finow und der TLG Immobilien AG (Bahnhofspassage) soll Anfang 2020 der Bau dieser Straße beginnen – erste vorbereitende Maßnahmen sind bereits in vollem Gange.

Der Streckenverlauf Die Entlastungsstrecke (gelb im Bild) soll ausgehend von der Schwanebecker Chaussee parallel zu den Schienenwegen verlaufen (A). Der Bereich vor der Bahnhofspassage, auf den sie dann trifft (B), wird in diesem Zusammenhang stark umgestaltet, da die Ladestraße diesen Platz queren (C), im weiteren Verlauf um die Bahnhofspassage herumgeführt (D) und schließlich am Kreisel in die Börnicker Chaussee münden wird (E). Da die Flächen rund um den Bahnhof und die Bahnhofspassage künftig an-

ders genutzt werden, ist es auch notwendig, Verkehrsflächen, Stellflächen und anderweitig genutzte Areale neu zu verteilen und umzugestalten.

Umgestaltung der Umgebung Da der Platz vor der Bahnhofspassage künftig teilweise für die Ladestraße gebraucht wird, werden die Buswarteplätze in die Nähe des Bahndamms verlegt (grüne Fläche). Die kleine Freifläche dazwischen (rot) wird als öffentlicher Aufenthaltsbereich mit Bänken, Bäumen und einer Wasserfläche gestaltet. Entlang der Ladestraße werden, etwa im Mittelteil der Strecke, Pkw-Parkplätze eingerichtet. Der zentrale Omnisbusbahnhof am Bahnhofsvorplatz wird ebenfalls erweitert.

Bisherige und künftige Maßnahmen Damit die Ladestraße gebaut werden kann, wurden im November bereits

Bäume entlang des Streckenverlaufs gefällt – derzeit wird das Baufeld noch von Schutt, altem Baumaterial und alten Gleisanlagen befreit, damit – wie geplant – der Bau der Entlastungsstrecke beginnen kann. Auf dem Bahnhofsvorplatz wurden bereits im Oktober und November die Taxistände näher an den Bahnhofsausgang verlegt. Auf der bisherigen Taxifläche werden künftig zwei Bushaltestellen eingerichtet. Ebenfalls Anfang 2020 ist vorgesehen, die bereits erwähnten Buswarteplätze (grüne Fläche) fertigzustellen. Der Bau der Ladestraße wird sich über das gesamte nächste Jahr bis zum Frühjahr 2021 hinziehen. Nach ihrer Fertigstellung wird die neu gebaute Straße den Innenstadtverkehr entlasten. Abschließend werden die Parkplätze entlang der Ladestraße bis Sommer 2021 fertiggebaut.


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Foto: Pressestelle/Ker

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„Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen, dann kann das Bier hier gebraut werden.“ Bürgermeister André Stahl

Zahlreich waren die Mitglieder zur Versammlung erschienen.

Bald wird im Gutshof Börnicke Bier gebraut Die Erste Bernauer Braugenossenschaft hatte am 15. November 2019 ihre Mitglieder zur Versammlung im Speicher des Gutshofes Börnicke eingeladen. Der Andrang war groß, mehr als 120 Mitglieder und Gäste kamen und informierten sich über den Stand der Errichtung der Brauanlage.

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ürgermeister André Stahl begrüßte die Braugenossen und informierte über den Stand der Baumaßnahme. In seiner Eröffnungsrede ging er kurz auf die Geschichte des Gutshofes ein, der aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammt, im klassizistischen Stil erscheint und zu den Denkmalen des Ortsteils gehört. „Die Stadt Bernau hat den Gutshof im Jahr 2002 mit der Eingliederung Börnickes als Ortsteil in städtisches Eigentum übernommen. Von der Idee der Restauration der alten Schnapsbrennerei zur Brauerei gab es für uns alle etliche

Hürden zu meistern. Zurzeit liegen die Bauarbeiten, auch dank der Koordination von Frau Üffing aus dem Bauamt, im Plan“, so der Bürgermeister. Mit Erwerb des historischen Geländes stand für die Verwaltung schnell das Ziel fest, den Gutshof zu sichern und die alte Bausubstanz zu erhalten. „Erste Anläufe scheiterten leider. Mit den Braugenossen als neuen Nutzern konnten wir Ende 2017 einen neuen Anlauf starten“, so André Stahl. Im Keller des Gutshofes entsteht eine Brauanlage zur Herstellung und La-

Bernau im Bau

gerung von Bier. Im Inneren und auf der Terrasse wird es einen kleinen gastronomischen Bereich geben. Im direkten Umfeld entstehen Parkplätze und insgesamt werden Schäden am Gebäude und an der Gebäudehülle denkmalgerecht saniert. In der Brennerei wurde der Estrich im zukünftigen Sudhaus entfernt und rückgebaut, weil die Behälter zur Herstellung des Bieres zu schwer für den vorhandenen Estrich wären. Alle Wände des Sudhauses werden mit Wandfliesen belegt und die Bodenfliesen werden mit einer erhöhten Rutschfestigkeit ausgestattet. Weiterhin wird eine neue Stahl­t reppe im Einbringschacht eingebaut, die historische Treppe im Vorraum wird repariert und überarbeitet. Zusätzlich werden Duschen in den Personalräumen im Obergeschoss installiert. Im gesamten Speicherkeller fand ein Bodenaushub statt, um eine neue Bodenplatte für die Lasten der Lagerbehälter zu bauen. Die Außenwände wurden abgedichtet und die hofseitige Außenfassade wurde saniert. Die bauzeitlichen Steine waren zu marode, versalzen und fugenlos. Alle Wände werden mit Wandfliesen belegt, der Fußboden wird mit Epoxidharz versehen und in den Hof nach außen werden Fluchtwege gebaut. „Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das Frühjahr 2020 vorgesehen, dann kann das Bier hier gebraut werden“, so der Bürgermeister.


Bernau im Bau

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Foto: Pressestelle/LSt

Dachoberlicht des Neuen Rathauses aufgebaut

Die Mitarbeiter der Jet Rawa GmbH richten die Stahlkonstruktion aus und verschrauben sie. Im Anschluss daran wird sie auf der Dachgeschossdecke montiert.

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nde November wurde das Dachoberlicht des Neuen Rathauses auf dem fünften Obergeschoss installiert. Hierfür wurden ab Werk vorgefertigte Stahlkonstruktionen per Mobilkran auf die Stahlbetonaufkantung in der Dachgeschossdecke gehoben und montiert. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auf dieser Stahlrahmenkonstruk-

tion die Festverglasung angebracht. Sie wird dafür sorgen, dass über das Atrium Tageslicht bis in die dritte Etage des Neuen Rathauses einfallen wird. Da auch der Wärmeschutz in den immer heißer werdenden Sommermonaten eine wichtige Rolle spielt, wird unterhalb des Dachoberlichtes ein Sonnenschutz eingebaut.

Kinderspielplatz am Ulmenring eröffnet

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ach dreimonatiger Bauzeit konnte Ende November ein neuer Spielplatz seiner Bestimmung übergeben werden. Am Ulmenring im Ortsteil Ladeburg können Kinder nun nach Herzenslust klettern, rutschen und herumtollen – der besonders nachgiebige Bodenbelag aus Kautschuk mildert Stürze ab. Die Stadt Bernau investierte hier 225.000 Euro.

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Die Kinder können nun nach Herzenslust klettern, rutschen und herumtollen.


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„Ich habe schon immer nach Bernau geschielt“ Seit Juni 2015 ist Renate Geissler Bernaus Kämmerin. Zum Ende des Jahres scheidet sie aus dem Dienst aus und genießt ihren Ruhestand. Dass man in viereinhalb Jahren viel bewegen kann, verrät sie in diesem Interview.

Frau Geissler, am 1. Juni 2015 war Ihr erster Arbeitstag in Bernau. Welche beruflichen Stationen hatten Sie davor?

Was war die größte Herausforderung in den vergangenen viereinhalb Jahren?

Bevor ich in Bernau anfing, war ich 13  Jahre Kämmerin der Stadt Eberswalde. Davor wiederum, also vor 2002, war ich in gleicher Funktion für die Gemeinde Panketal tätig und zwar seit 1990. Eigentlich habe ich die letzten dreißig Jahre nichts anderes gemacht als Finanzen. Als 2015 die Stelle in Bernau ausgeschrieben war, habe ich mich sofort beworben, denn dort wollte ich immer schon arbeiten. Aufgrund meines Alters rechnete ich mir zwar kaum Chancen aus, aber die Stadt wollte jemanden mit großer Berufserfahrung. Das passte dann ganz gut.

Nun, es mussten noch überfällige Jahresabschlüsse aufgestellt werden – und zwar diejenigen ab 2011. Der Grund dafür lag unter anderem im Wechsel in der kommunalen Buchführung von der sogenannten Kameralistik zur Doppik. Vereinfacht gesagt, löste damit die doppelte Buchführung die einfache ab. Vieles musste noch geprüft und teilweise korrigiert werden. In der Praxis hatten zahlreiche Kommunen in Deutschland damit ihre Schwierigkeiten. Zu dieser Systemumstellung kam noch, dass eine neue Software angewendet wurde und wir einen neuen und jungen Mitarbeiterstamm hatten. So mussten wir uns gemeinsam „reinfuchsen“ und haben

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dann neben der eigentlichen Arbeit noch einen Jahresabschluss nach dem anderen aufgeholt.

Damit sind Sie doch gut vorangekommen? Ja. Ein bisschen wurmt mich, dass wir noch nicht beim 2018er-Abschluss angekommen, sondern erst bei 2017 sind. Ich hätte gerne den Rückstau komplett aufgeholt. Dann kommt aber der menschliche Faktor wieder zum Tragen: Personalwechsel bremsen logischerweise den Arbeitsprozess vorübergehend und bei einem jungen Team wirkt sich die Familienplanung auch auf den Arbeitgeber aus (lacht). Aber das ist völlig in Ordnung …


Porträt

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Foto: Pressestelle/AUll

Zum Abschied ein gemeinsames Gruppenfoto mit scheidender Dezernentin (2. v. r.) und neuem Amtsinhaber (r.).

Was ist Ihnen in Bernau noch aufgefallen?

Wie geht es für Bernau weiter, wenn Sie hier nicht mehr arbeiten?

Eine besondere Erkenntnis für mich war, dass Bernau als Stadt im Speckgürtel Berlins zwar über recht gesunde Finanzen verfügt, aber diese Situation auch nicht überschätzt werden darf. Gerade der Begriff „Speckgürtel“ verführt dazu, zu glauben, man sei im Schlaraffenland, und fast automatisch die Ansprüche bei allem zu steigern. Die Ausstattung in Bernau ist im Vergleich zu anderen Kommunen sehr hoch, ob bei Kitas, Schulen und Spielplätzen oder anderen Dingen. Da blicken andere Kommunen ein wenig neidisch auf Bernau. Über Sinn und Zweck einzelner Ausgaben oder über den Umfang von Sanierungsarbeiten wird man sich aber immer wieder verständigen müssen.

Mein Nachfolger, Clemens Pfütz, hat bereits seine Stelle angetreten und haben die letzten beiden Monate für die Übergabe genutzt. Für ihn wird mit Sicherheit die anstehende Grundsteuerreform eine Herausforderung, denn hier kann man noch gar nicht sagen, wie sich die Änderungen im Einzelnen für Bernau auswirken werden, auch wenn das Gesamtaufkommen für die Stadt gleich bleiben soll. Die Änderungen wirken sich für jeden einzelnen Bürger aus. Die Einen werden mehr zahlen, Andere weniger. Hier wartet ein großes Paket Arbeit auf ihn. Auch der kommunale Gesamtabschluss, bei dem die Jahresabschlüsse der Stadt und ihrer Gesellschaften bis 2024 in einer Gesamtrechnung dargestellt werden müssen, wird nicht einfach.

Das müssen wir ja nun nicht im Einzelnen erläutern. Wie geht es denn für Sie persönlich weiter? Ich freue mich natürlich auf die freie Zeit, die ich nun für sportliche Betätigung habe. Ich brauche meine Bewegung – Wandern, Schwimmen, Skifahren sind Dinge, die mir sehr viel Spaß machen. Und dann ist da dieser Segeltörn, den mein Mann und ich unternehmen wollen: Wir werden die ganze Ostsee abfahren, samt Bottnischem und Finnischem Meerbusen. Wahrscheinlich werden wir uns dafür zwei oder drei Sommer Zeit nehmen und zwischendurch zu Hause im Barnim überwintern.

Na dann, Mast- und Schotbruch und einen schönen Ruhestand, Frau Dezernentin! Vielen Dank!


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Foto: Pressestelle/AUll

„Tausend Bäume für Bernau“ gestartet

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Dunja Marx, Leiterin des Infrastrukturamts, Bürgermeister André Stahl und Ortsvorsteher Dieter Geldschläger beim Pflanzen des ersten Baumes.

in Spitzahorn in der Neubauernsiedlung im Ortsteil Birkholz machte den Anfang: Mit dem ersten gepflanzten Exemplar startete Bürgermeister André Stahl zusammen mit Ortsvorsteher Dieter Geldschläger und etlichen Bürgerinnen und Bürgern vor vier Wochen die Aktion „Tausend Bäume für Bernau“.

werden in den kommenden Monaten mehr als 1.000 Bäume an Straßen und Wegen im Süden der Stadt gepflanzt. Die Gesellschaft für Umweltbau aus Salzwedel hatte den Zuschlag erhalten und wird voraussichtlich bis Mitte April einheimische Baumsorten wie Eiche, Ahorn, Erle, Rotdorn und Vogelkirsche pflanzen.

Mit dieser umfangreichen Maßnahme sollen Biotope verbunden und die ökologischen Bedingungen für Kleinlebewesen verbessert werden. Daher

Bürgermeister André Stahl dazu: „Gerade in Birkholz, Birkholzaue und Börnicke haben wir große landwirtschaftlich genutzte Flächen und

Aktuelles aus der Stadt

brauchen Lebensräume für Kleintiere, Vögel und Insekten. Daher sind die Baumreihen, die hier entstehen, unser Beitrag zum Artenschutz.“ Ein zusätzlicher Nebeneffekt ist auch, dass die Bäume als Wasser- und CO2-Speicher einen kleinen positiven Einfluss auf das (Mikro-)Klima haben. Gut 740.000 Euro kostet das Tausend-Bäume-Programm, wovon 412.500 Euro vonseiten der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fließen und rund 330.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt stammen.


Stadtnachrichten

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Ein Jahr in Bildern Liebe Leserinnen und Leser, nur noch wenige Tage trennen uns von Silvester. Daher ist es Zeit für einen kurzen Rückblick in Wort und Bild. Die vergangenen zwölf Monate waren vollgepackt mit zahlreichen Ereignissen. Sie spiegeln die spannende Entwicklung Bernaus wider. Zwar können wir Ihnen nur eine kleine Auswahl zeigen, doch wir hoffen, dass Ihnen diese kleine Zeitreise gefällt. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine fröhliche Weihnachtszeit und nur das Beste für 2020. Das Team vom #BERNAUER

Januar Das Hochbauamt verlegte im Januar seinen Sitz in die Bürgermeisterstraße 5, gegenüber dem Rathaus. Die zentrale Lage und bessere Ereichbarkeit sind ein Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit.

Februar Beim Richtfest für das Neue Rathaus herrschte großer Andrang. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nahmen an den Führungen durch den Rohbau teil und ließen sich die künftigen Arbeitsräume der Verwaltung, den Rats- und Veranstaltungssaal sowie den Bereich des Cafés zeigen.


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März Spatenstich für die Kita „Pankewichtel“ im Schönfelder Weg. Die Einrich­ tung soll ab nächstem Frühjahr 150 Kindern Platz bieten. Auch ein öffentlich zugänglicher Vereinsraum ist vorgesehen. Die Stadt investiert hier 2,3 Millionen Euro.

April Mitarbeiter des Bauhofs pflanzten zusammen mit Grünanlagenspezialisten aus den Niederlanden in der Nähe des Schwanenteichs Blumenzwiebeln und setzten damit eine Maßnahme aus dem Bürgerhaushalt 2018 um. Wenige Wochen später erblühte dieser Teil des Stadtparks in flammenden Farben.

Mai Kulturstaatsministerin Monika Grütters besuchte Bernau anlässlich einer Veranstaltung zum Bauhausjahr. Das städtische Kulturamt und die Galerie Bernau veranstalteten 2019 zahlreiche Lesungen, Workshops und Ausstellungen zu diesem Thema.

Juni Erneut strömten die Besucher zum größten Fest in Bernau, dem Hussitenfest. Wieder waren rund 1.500 Akteure beim Festumzug unterwegs und überraschten teilweise mit neuen Bildern. Die vielen Gaukler, Musiker und Handwerker rundeten die Atmosphäre des mittelalterlichen Spektakels ab.

Juli Zur Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung gehört seit der Jahresmitte ein Elektro­ auto. Der Testlauf soll zeigen, ob sich ein Umstieg auf die neue Antriebsart lohnt. Nach etwa 200 gefahrenen Kilometern muss die Fahrzeugbatterie auf dem Rathaushof wieder aufgeladen werden.


Stadtnachrichten

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August Mit vier neuen Mitarbeitern und fünf neuen Fahrzeugen verstärkte die Stadt ihren Bauhof. Damit reagierte sie auf den gestiegenen Aufwand, der zur Pflege des öffentlichen Raumes notwendig geworden ist.

September Solidarität im Landkreis: Dank eines Hinweises unter Kollegen sicherte sich die Joachimsthaler Feuerwehr rechtzeitig ein gut erhaltenes Löschfahrzeug aus Bernau. Obwohl das Fahrzeug noch rund zehn Jahre einsatzfähig gewesen wäre hätte, kaufte die Bernauer Feuerwehr ein Nachfolgemodell, um den gewachsenen Aufgaben in ihrem Bereich gerecht zu werden.

Oktober Spatenstich für den Neubau der Evangelischen Grundschule mit integriertem Hort an der Ladeburger Chaussee: Bis Ende 2020 soll die Einrichtung bezugsfertig sein und 150 Schulsowie 134 Hortkinder aufnehmen können.

November Mit dem Pflanzen eines Spitzahorns in der Neubauernsiedlung startete das Projekt „Tausend Bäume für Bernau“. Die Baumreihen werden in den kommenden Monaten gepflanzt und bieten Kleintieren, Vögeln und Insekten wertvollen Lebensraum.

Dezember Besinnlicher Lichterglanz in der Innenstadt. Der Adventsmarkt und der Weihnachtsmarkt lockten mit Kulinarischem, Kunsthandwerk und Musik. Auch in den Ortsteilen gab es kleine, stimmungsvolle Weihnachtsmärkte.


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Krimhildstraße für den Verkehr freigegeben

D

ie Krimhildstraße wurde Mitte November nach achtmonatiger Bauzeit für den Verkehr freigegeben und kann nun wieder befahren werden. Damit ist das Nibelungenviertel verkehrstechnisch besser an die Landesstraße angebunden. Sie führt nun durch einen neu geschaffenen Kreuzungsbereich direkt auf die Börnicker Chaussee.

„Damit verbessert sich die verkehrliche Situation im gesamten Viertel. Wir danken den Anliegern für Ihre Geduld.“ Baudezernent Jürgen Jankowiak

„Die Krimhildstraße ist nun eine voll erschlossene, befestigte Straße und vor allem für die Schulkinder

hat sich die Situation deutlich verbessert“, so Baudezernent Jürgen Jankowiak. 15 Leuchten sorgen für eine gute Sichtbarkeit, 19 Bäume entlang der Straße für den notwendigen Schatten im Sommer. Die angrenzenden Querstraßen wurden im Rahmen der sogenannten „erweiterten Straßenunterhaltung“ mit einer Schwarzdecke aufgewertet und somit an die Krimhildstraße noch besser angebunden. „Damit verbessert sich die verkehrliche Situation im gesamten Viertel. Wir danken den Anliegern für Ihre Geduld“, so der Dezernent. Insgesamt hat die Baumaßnahme 550.000 Euro gekostet.

Foto: Pressestelle/AUll

Die Krimhildstraße, zuvor eine unbefestigte Straße, wurde auf einer Länge von 410 Metern zwischen Schönfelder Weg und Börnicker Chaussee grundhaft ausgebaut. Zur Schulwegsicherung ist ein neuer Gehweg einschließlich moderner LED-Beleuchtung entstanden. Zudem wur-

den 28 Stellflächen angelegt. Im Zuge der Bauarbeiten wurden mehr als 280 Meter Rohre unter der Fahrbahn verlegt und etwa 2.500 Quadratmeter asphaltiert sowie 1.600 Quadratmeter Betonsteine gepflastert.

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Foto: Pressestelle/AUll

Stadtnachrichten

Der Westeingang des Pankeparks

Pankepark wird zur naturnahen Parkanlage für alle Generationen

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er Pankepark mit seinen 19 Hektar ist eine der grünen Lungen Bernaus. Noch liegt er wild und unangetastet südlich des Innenstadtrings, nur die Pumpen zur Sanierung des Grundwasserschadens aus den 1960er-Jahren laufen. In den nächsten eineinhalb Jahren wird sich das Gesicht des Parks deutlich ändern. Unter dem Titel „Landschaftsraum Teufelspfuhl“ haben die Landschaftsarchitekten des Büros Neumann Gusenburger ein Wegeleitsystem für das Areal entworfen. „Wir wollen den Park so umgestalten, dass er für die Bevölkerung erlebbar wird”, erläutert Baudezernent Jürgen Jankowiak.

Das Ziel ist ambitioniert. Bis zum Brandenburg-Tag im Spätsommer 2021 muss die Maßnahme weitestgehend abgeschlossen sein. „Spätestens im Juni kommenden Jahres müssen die Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen beginnen“, so Thomas Gusenburger. Die ersten konkreten Pläne präsentierte der Landschaftsarchitekt Mitte November 2019 der

Arbeitsgruppe Pankepark. „Wir haben zunächst bestehende Konzepte und Vorarbeiten analysiert, verschiedene Ortsbegehungen durchgeführt und eine Karte der vorhandenen Biotopkomplexe erarbeitet. Darauf basierend haben wir das Konzept zur zukünftigen Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer erarbeitet“, berichtete der Landschaftsarchitekt den AG-Mitgliedern. Im Wesentlichen beeinflusst das angrenzende Wohngebiet „Panke­bogen“ die Planungen, da die zukünftigen Bewohner den Park besonders intensiv nutzen werden. „Wir befinden uns mitten in der Höhen- und Detailplanung. Unberührte Feuchtzonen am Teufelspfuhl, angelegte Streuobstbereiche nahe des Gottesauges werden erhalten bleiben“, so der Architekt. Vor allem die Wegeverbindung vom Wohngebiet zum Bahnhof soll herausgearbeitet werden. „Der Weg durch den Park soll der kürzeste und bequemste sein“, so Thomas Gu-

senburger. Von einem Rundweg haben sich die Landschaftsarchitekten verabschiedet, stattdessen haben sie ein Wegenetz zwischen Wohngebiet, Bahnhof und Bahntrasse entwickelt, das aus Hauptwegen, Nebenwegen und naturnahen Pfaden besteht. „Wir werden vorhandene Wege nutzen, auch kleinere Trampelpfade naturnah weiterentwickeln“, so Gusenburger. Die Beleuchtungsplanung, die Ausstattungsplanung und die Pflanzplanung wurden ebenfalls vorgestellt. Bestehende Feucht- und Bruchwälder sollen unangetastet erhalten bleiben, nur die Hauptwege werden asphaltiert, daneben wird es gebundene und ungebundene Wege geben. „Die Wege zu den Gleisen werden mit einem Zaun begrenzt, alte inaktive Gleise im Park werden in die Wegeplanung integriert. Für die künftige Nutzung wird vor allem der gebäudenahe Bereich in Richtung Pankebogen für alle Arten von Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen“, so der Architekt.


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Foto: Pressestelle/AUll

Fortsetzung einer Erfolgsstory

Seit vier Jahren gibt es in Bernau neben dem grundhaften Straßenausbau auch die erweiterte Straßenunterhaltung. Für die Zukunft wird am Verfahren festgehalten, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 950.000 Euro wurden von den Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 28. November beschlossen.

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ie erweiterte Straßenunterhaltung ist eine Erfolgsstory. Nach anfänglicher Skepsis sind nach vier Jahren die Anliegerstraßen in den Ortsteilen Birkholz, Birkholzaue und Waldfrieden komplett aufgewertet und in Schönow und in Ladeburg wurde mit den ersten Straßen begonnen. „Ich denke, die erweiterte Straßenunterhaltung ist ein sinnvolles Instrument, Straßen in Siedlungsgebieten schnell, kostengünstig und effektiv zu sanieren“, so Bernaus Bürgermeister André Stahl.

Seit 2016 werden in Bernau jährlich fünf Kilometer unbefestigte Straßen asphaltiert. 2019 wurde die Unterhaltung auf acht Kilometer ausgeweitet. Im gesamten Bernauer Stadtgebiet gibt es 257 Kilometer Straße. Die er-

weiterte Straßenunterhaltung findet ausschließlich in Anliegerstraßen statt und ist für Grundstückseigentümer an den betreffenden Straßen beitragsfrei. Die Sandstraßen werden mit einem Asphaltstreifen überzogen und daneben werden Mulden angelegt, um das Niederschlagswasser aufzufangen und vor Ort versickern zu lassen. „Für manche ist es nur ein Provisorium. Für viele Anlieger ist es eine deutliche Verbesserung der Straßensituation, wo vorher nur eine staubige Sandstraße da war. Und manchmal halten Provisorien ja recht lange und sind nicht so schlecht“, so der Bürgermeister. Auch für die neu asphaltierten Straßen gilt die Straßenreinigungssatzung der Stadt, die die Pflichten der

Anlieger für Straßenreinigung und Winterdienst zum Inhalt hat. Für die Straßen, die im Zuge der erweiterten Straßenunterhaltung asphaltiert wurden, gelten die gleichen Einstufungen hinsichtlich der Anliegerpflichten wie zuvor. Zudem werden die Bewohner der Straßen gebeten, die für die Straßenentwässerung geschaffenen Mulden frei zu halten und nicht als Parkflächen zu nutzen. „Durch die Asphaltschicht wurden die Straßen aufgewertet, aber versiegelt. Deshalb sind neben den Straßen selbst Mulden angelegt worden, um das Regenwasser aufzufangen“, so Dunja Marx, die Leiterin des städtischen Infrastrukturamtes. Fragen zur Straßenreinigung und Straßenunterhaltung nimmt das Fachamt unter der Nummer (0 33 38) 365 353 gern entgegen.


Stadtnachrichten

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Das neue Wohngebiet soll zwischen Schwanebecker Chaussee, Autobahn und Bahnstrecke entstehen. Alle Bernauerinnen und Bernauer können ihre Ideen und Vorschläge einreichen.

Foto: Pressestelle/AUll

bis zum 17. Januar 2020 per E-Mail oder Post ihre Namensvorschläge an die Verwaltung senden: per E-Mail an stadtverwaltung@bernau-bei-berlin. de oder postalisch an Stadt Bernau, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin.

Namensvorschläge erwünscht Neues Stadtquartier sucht einen Namen.

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och trägt das langfristig geplante Wohngebiet die doch sehr sperrige Bezeichnung „Wohngebiet westlich der Schwanebecker Chaussee, ehemaliges Heeresbekleidungsamt“. Einen solchen Namen kann sich wohl niemand merken, er ist einfach zu lang und zu bürokratisch.

Wenn die kommunalpolitischen Vertreter Anfang 2020 grünes Licht geben, die ehemals militärisch genutzte Fläche in den nächsten Jahren zu einem neuen Wohngebiet zu entwickeln, braucht das Gebiet einen Namen, der leicht zu merken ist und der zu Bernau und den übrigen Ortsteilen passt. Deshalb können die Bernauer Bürger

Das neue Wohngebiet soll auf dem etwa 40 Hektar großen Gelände zwischen der Schwanebecker Chaussee, der Autobahn und der Bahnstrecke entstehen. Alle Bernauer sind aufgerufen, ihre Ideen und Vorschläge einzureichen. Die finale Entscheidung über den neuen Namen werden die Stadtverordneten fällen. Zusendungen bis 17.01.2020 an: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de Stadt Bernau, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin Betreff: Namensvorschläge

Die Sankt-Marien-Kirche als Bernauer Plätzchen

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Alle Ausstechformen können für 3,50 Euro im Onlineshop der BeSt, in der Tourist-Information sowie in der Sankt-Marien-Kirche erworben werden. Das Set mit allen vier Bernauer Plätzchenausstechern gibt es für 12 Euro. BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH

Die Sankt-Marien-Ausstechform komplettiert die Bernauer-Wahrzeichen-Reihe.

Foto: BeSt

ür alle fleißigen Bernauer Plätzchenbäckerinnen und -bäcker gibt es in diesem Jahr wieder einen ganz besonderen Anreiz, in der Küche kreativ zu werden. Denn pünktlich zur Weihnachtszeit erscheint ein weiterer „Bernauer Plätzchen“-Ausstecher – dieses Mal in Form der Bernauer Sankt-Marien-Kirche. Die vierte Ausstechform komplettiert die Bernauer-Wahrzeichen-Reihe, von der schon das Steintor, der Wasserturm und das Mühlentor erhältlich sind. Ob zum Sammeln oder auch zum Verschenken – die Plätzchenformen bringen Kinder-, aber auch Erwachsenenaugen zum Strahlen!


#BERNAUER

Die jungen Künstler zeigen stolz ihre geschaffenen Werke.

Foto: Pressestelle/Ker

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Kunstwerke von Kindern als Abschluss des Ausstellungsjahres 2019

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it einem Gemeinschaftsprojekt von Schülern der Grundschule an der Hasenheide und der Schule am Nibelungenviertel neigt sich das Ausstellungsjahr des Bernauer Kulturamtes dem Ende zu. „Unsere Max-Gruppe macht eine Ausstellung!“ lautet der Titel der Schau, die unter Anleitung der Künstlerin Anne Mundo entstanden ist. „Bereits zum zweiten Mal können wir Arbeiten von Schülern zweier Bernauer Schulen zeigen, die seit zwei Jahren am Programm ,MAX – artist in residence‘ teilnehmen. Zu sehen sind sehr unterschiedliche, farbenfrohe Werke und ich glaube, die Ausstellungseröffnung war für die Kinder noch einmal ein richtiges Highlight“, so Sabine OswaldGöritz, die im Kulturamt für die Ausstellungen verantwortlich ist. Fünf Ausstellungen werden pro Jahr im Ratssaal der Stadt einem breiten Publikum zu den Öffnungszeiten des Rathauses gezeigt. Die Kunstwerke der Schülerinnen und Schüler sind bis zum 17. Januar 2020 zu sehen. Eröffnet wurde die Schau im Beisein der jungen Künstler, Lehrer und des Bürgermeisters. „Ich freue mich, dass hier in dem Raum, wo viele Beratungen und Besprechungen stattfinden, so kreative und lebensfrohe Bilder hängen“, so der Bürgermeister zu den Schülern. Um die Förderung von Kreativität geht

Service

es auch in dem Projekt der Stiftung Brandenburger Tor und der Universität der Künste Berlin. Angeleitet wurden die Schüler von der Berliner Künstlerin Anne Mundo, die Ende 2017 die Atelierräume in der Nibelungenschule bezog. Gemeinsam mit den Schülern richtete sie das Atelier ein und schuf einen Freiraum für soziale Gemeinschaftlichkeit, Kommunikation und zum kreativen Austausch. Die Künstlerin gab keine Themen vor, sie wurden selbst gefunden und wurden bestimmt von eigenen Erfahrungen, Alltagsgeschehen, Entdeckungen, Vorlieben und Wünschen. Auf die Frage „Was mache ich gern?“ antworten die Schüler: Motocross fahren, zeichnen, malen, kochen, backen, experimentieren. All das findet sich in ihren Bildern wieder: die Suche nach Möglichkeiten, nach Spielräumen, nach Materialien. Es ist ein Ausprobieren und Erkunden, ein Zusammenrühren und Zusammenfügen und immer wieder Selbsterfahrung. Anne Mundo begleitete, motivierte und zeigte Möglichkeiten für die Umsetzung auf. Und so werden die Ausstellungsbesucher mit Titeln wie „Nike – bombastisch“, „Eine Wüste aus CO2-Abgasen“, „Phönikulus“, „Krikelkrakel“ und „Krikelkrakel 2“, „Friedhof“, „Mein Bild ist wild, aber es chillt“ sowie „Gedankenloses Denken“ konfrontiert.


Service

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 16.12.–23.12. Zahnärztin Maristella Neb, Jahnstraße 52, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 752 70 oder 0171/45 617 92 23.12.–30.12. Zahnarzt Tobias Geßner, Landsberger Chaussee 13-14, 16356 Ahrensfelde, OT Eiche, Tel. 0172/62 126 62 30.12.–6.1. Zahnärztin Dr. Annett Jahnke, Dorfstraße 46, 16356 Ahrensfelde, Tel. (030) 93 230 81 6.1.–13.1. Zahnärztin Jana Witt, Hussitenstraße 4, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 76 98 75 oder 0151/15 53 16 57 13.1.–20.1. Zahnarzt Christian Heumann, Berliner Straße 52 b, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 75 60 78 oder 0159/02 95 59 23 20.1.–27.1. Zahnärztin Bettina Köhler, Landsberger Chaussee 13/14, 16356 Ahrensfelde OT Eiche, Tel. 0172/62 126 62 27.1.–3.2. Zahnärztin Dr. Eva Friedrich, Börnicker Chaussee 43, 16321 Bernau, Tel. (0 33 38) 84 14 Hinweis: Die Bereitschaftsdienste beginnen jeweils um 7.00 Uhr am erstgenannten Tag und enden um 7.00 Uhr am letztgenannten Tag.

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Gottesdienste und Veranstaltungen Christlich-missionarische Gemeinschaft Gottesdienste: sonntags 10 Uhr Teenietreff: donnerstags 18 Uhr Suppenküche: dienstags bis sonntags 12.30–13.30 Uhr

mittwochs 15 Uhr: Seniorenkreis bei E. Schulze, Kirschbergweg 1; samstags 17.30 Uhr: lebendiger Adventskalender in der Kirche (entfällt am 28.12.); samstags 19.30 Uhr: Wochenschlussandacht

Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Christuskirche Gottesdienste: sonntags 10 Uhr Veranstaltungen: jeden 3. Donnerstag im Monat 19 Uhr: meditatives Bibellesen

Mi., 1.1., 14.30 Uhr: Neujahrsgottesdienst; Di., 14.1. und Do., 16.1., jeweils 19 Uhr: Gebetsabende im Rahmen der Allianzgebetswoche (Lobetal)

Evangelische Kirchengemeinden Gottesdienste … … in der St.-Marien-Kirche sonntags 10.15 Uhr; Fr., 20.12., 12 Uhr: Schulgottesdienst mit Krippenspiel der Evangelischen Grundschule; Di., 24.12., 15 Uhr: Christvesper-Familiengottesdienst mit Krippenspiel, 17 Uhr: Christvesper-Gottesdienst, 22.30 Uhr: Gottesdienst mit Chor, Musik und Texten zur Heiligen Nacht; Mi., 25.12., 10.15 Uhr: Christfest I mit Chor und Kindergottesdienst; Do., 26.12., 10.15 Uhr: Christfest II; So., 29.12., 10.15 Uhr: Verabschiedungsgottesdienst von Vikar Stoltmann mit Kindergottesdienst; Di., 31.12., 17 Uhr: Altjahresabendgottesdienst; Mi., 1.1., 10:15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl; So., 12.1., 10:15 Uhr: Dankeschön-Gottesdienst für alle ehrenamtliche Tätigen … in der Dorfkirche Börnicke Di., 24.12., 17 Uhr: Christvesper-Gottesdienst; Di., 31.12., 15.30 Uhr; So., 5.1., 9 Uhr: Gottesdienst mit Einführung der Ältesten … in der Dorfkirche Ladeburg Di., 24.12., 15.30 Uhr: ChristvesperGottesdienst; So., 19.1., 10:30 Uhr … in der Dorfkirche Willmersdorf Di., 24.12., 14 Uhr: Christvesper-Gottesdienst mit Krippenspiel; So., 19.1., 9 Uhr Offener Gesprächsabend Do., 5.12., und Do., 16.1. jeweils um 19 Uhr: Besprechungsraum im Kirchplatz 8 Veranstaltungen Samstag, 21.12., 17 Uhr: St.-Marien-Kirche: Open Stage Gottesdienste und Veranstaltungen in der Kirche Lobetal sonntags 10 Uhr: Gottesdienst mit Kinder­ gottesdienst; montags 18 Uhr: Junge Gemeinde (nicht in den Ferien); 14-täglich dienstags 19.30 Uhr: Bibelstunde im Gemein­ dehaus; ab 2020: donnerstags 15 Uhr: Bibelstunde im Lobetalhaus, Kirchgasse 5

Mo., 20.1., 18.30 Uhr: Vorbereitungstreffen zum Ökumenischen Weltgebetstag im Pfarrhaus Kirchplatz 8 Jehovas Zeugen Gottesdienste Fr., 20.12., 19 Uhr: Offenbarung 13–16; So., 22.12., 10 Uhr: Das Seufzen der Menschheit – wann wird es enden?; Fr., 27.12., 19 Uhr: Offenbarung 17–19; So., 29.12., 10 Uhr: Du wirst ernten, was du säst; Fr., 3.1., 19 Uhr: Offenbarung 20–22; So., 5.1., 10 Uhr: Wer ist wie Jehova, unser Gott?; Fr., 10.1., 19 Uhr: Mose 1–2; So., 12.1., 10 Uhr: Eine gute Botschaft in einer gewalttätigen Welt; Fr., 17.1., 19 Uhr: 1. Mose 3–5; So., 19.1., 10 Uhr: Die wahre Religion stillt die Bedürfnisse der menschlichen Gesellschaft; Fr., 24.1., 19 Uhr: 1. Mose 6–8; So., 26.1., 10 Uhr: Ist es später, als wir denken?; Fr., 31.1., 19 Uhr: 1. Mose 9–11 Katholische Kirchengemeinde Herz-Jesu Gottesdienste sonntags 8.30 Uhr; dienstags 9 Uhr sowie freitags 18 Uhr: Werktagsgottesdienst; Fr., 20.12., 17 Uhr: Stille Anbetungszeit; So., 22.12., 8.30 Uhr: Heilige Messe zum 4. Advent; Di., 24.12.,17 Uhr: Gottesdienst zur Heiligen Nacht mit Krippenspiel; Mi., 25.12., Do., 26.12. und So., 29.12., jeweils um 8.30 Uhr: Weihnachtsgottesdienste; Mi., 1.1., 10 Uhr: Hochfest der Gottesmutter Maria/Neujahr; So., 5.1., 8.30 Uhr: Sonntag in der Weihnachtszeit; Mo., 6.1., 18 Uhr; Hochfest Erscheinung des Herrn; So., 12.1., 9 Uhr: Fest der Taufe des Herrn; So., 19.1., 8.30 Uhr: Sonntag im Jahreskreis; So., 26.1., 8.30 Uhr: Sonntag im Jahreskreis; So., 2.2., 8.30 Uhr: Fest der Darstellung des Herrn/Lichtmess mit Kerzenweihe Sternsinger unterwegs: Sa., 11.1.: im Gemeindegebiet Bernau; Di., 14.1.: beim Bürgermeister und in Einrichtungen in Bernau Ehrenamtlich Engagierte, die Langzeit­patienten in der Brandenburgklinik besuchen möchten, können sich unter der Telefonnummer (0 33 38) 22 09 oder (03 33 97) 2 14 23 melden.

Deutsches Rotes Kreuz sucht Blutspender Der DRK-Kreisverband Niederbarnim sucht Blutspender. Am Freitag, dem 3. Januar sowie am Freitag, dem 7. Februar besteht von 15 bis 18.30 Uhr die Möglichkeit, in der DRKGeschäftsstelle Börnicker Chaussee 1 (Bahnhofspassage, Büroturm) Blut zu spenden. Weitere Informationen unter Tel. (0 33 38) 7 53 86 oder unter www.drk-niederbarnim.de


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Veranstaltungstipps … zum Jahreswechsel!

Dezember 2019

alle Besucherinnen und Besucher auf das Fest ein und lassen die schönsten Weihnachtslieder erklingen.

Do., 19. Dezember AUSSTELLUNG Ausstellung: Hommage à Bauhaus. Christa Jeitner und Martin Jahn. Galerie Bernau, Bürgermeisterstraße 4 10 Uhr: Christa Jeitner (* 1935) zeigt Textilobjekte und raumgreifende Stoffinstallationen, die im Dialog mit weitestgehend unbekannten Werken aus dem Nachlass des Bauhauskünstlers Martin Jahn (1898–1981) stehen. Öffnungszeiten der Galerie Bernau: Di.–Fr. 10–18 Uhr und Sa. 10–16 Uhr Do., 19. Dezember BEGEGNUNG Tafelweihnachtsfeier für Senioren Stadthalle Bernau, Hussitenstraße 1 15 Uhr: Weihnachtsfeier für ältere Bürgerinnen und Bürger, die auf die Unterstützung durch die Tafel Bernau angewiesen sind und nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Für das leibliche Wohl und eine weihnachtliche Atmosphäre durch unser Bühnenprogramm ist gesorgt. Do., 19. Dezember CHOR/FOLKLORE Weihnachtskonzert der Bernauer Sänger Herz Jesu Kirche Bernau, Börnicker Straße 12 19 Uhr: So kurz vor dem Weihnachtsfest stimmen die Sängerinnen und Sänger

Fr., 20. Dezember SPORT „Stadtwerke on Ice“ — Eisdisco Stadtwerke Bernau GmbH, Breitscheidstraße 45 15 Uhr: Heute heißt es auf der Stadtwerke-Eisbahn: It's Partytime. Mit einem DJ, coolen Sounds und toller Lichttechnik weht Partystimmung über die kalte Eislauffläche. Groß und Klein können in stimmungsvoller Atmosphäre zu bekannten Hits auf Kufen tanzen. Informationen über die Öffnungszeiten und Preise sowie eine Anfahrtsskizze erhalten Sie unter www.bernau-feiert.de So., 22. Dezember LIVE Baumann und Clausen Stadthalle am Steintor, Hussitenstraße 1 19.30 Uhr: TATORT BÜRO, das neue Bühnenprogramm von Baumann und Clausen Das Credo von Deutschlands lustigsten Bürokraten: Wer lang im Büro sitzt, macht auch nur Fehler. Willkommen beim neuen Bühnenprogramm von Baumann und Clausen: TATORT BÜRO. Alfred Clausen und HansWerner Baumann liefern in ihrer neuen, zweistündigen Show eine Lachsalve nach der anderen. Sie decken die Karteileichen des Büroalltags auf: Hierarchie schlägt Wissen, Vitamin B jegliche Kompetenz. Wer sich in Zeiten der Digitalisierung so quer stellt wie

Baumann und Clausen, weiß ganz schnell: TATORT BÜRO hat nichts mit Taten zu tun. Arbeit ist wie Salz in der Suppe — zu viel davon und du spuckst es sofort aus. Baumann und Clausen liefern in ihrem neuen Bühnenprogramm die lustigsten Antworten der Republik auf alle Fragen, die unter der Käffchentasse brennen. Denn von der Pause lernen, heißt siegen lernen. Ganz nach Alfreds Motto: Ich habe heute meinen Wecker mit zur Arbeit genommen, damit er mal sieht, wozu er mich jeden Tag zwingt. Darauf ein Käffchen? BINGO! Di., 24. Dezember UND SONST Gemeinsam statt einsam AWO-Treff, An der Stadtmauer 12 14.30 Uhr: Zu einem gemütlichen weihnachtlichen Zusammensein sind alle eingeladen, die Heiligabend nicht allein sein wollen! Unkostenbeitrag: 5 Euro Um Anmeldung wird gebeten: (0 33 38) 89 73, awo-treff@ awo-kv-bernau.de Di., 31. Dezember SPORT Silvesterlauf im Stadtpark Treffpunkt Stadtgärtnerhaus 10 Uhr: Auch in diesem Jahr lädt die Bernauer Stadtverwaltung für den 31. Dezember zum Silvesterlauf durch den Stadtpark ein. Jeder, der das alte Jahr sportlich ausklingen lassen möchte, ist herzlich willkommen – egal wie alt er oder sie ist. Treffpunkt ist gegen 9.45 Uhr am Stadtgärtnerhaus neben dem Pulverturm, um 10 Uhr fällt

dann der Startschuss für den letzten Lauf des Jahres. Jeder Teilnehmer kann übrigens selbst festlegen, wie lange er laufen möchte. Als Umkleide steht das Stadtgärtnerhaus zur Verfügung. Natürlich wird auch wieder für heiße und kalte Getränke sowie Pfannkuchen gesorgt. Di., 31. Dezember PARTY Silvesterfeier Stadthalle Bernau, Hussitenstraße 1 20 Uhr: Silvesterfeier bis 2 Uhr

Januar 2020 Sa., 4. Januar SPORT Stadtwerke Bernau GmbH, Breitscheidstraße 45 15 Uhr: Heute heißt es auf der Stadtwerke-Eisbahn: It's Partytime. Mit einem DJ, coolen Sounds und toller Lichttechnik weht Partystimmung über die kalte Eislauffläche. Groß und Klein können in stimmungsvoller Atmosphäre zu bekannten Hits auf Kufen tanzen. Informationen über die Öffnungszeiten und Preise sowie eine Anfahrtsskizze erhalten Sie unter www.bernau-feiert.de Sa., 4. Januar PARTY Nachsilvesterfeier Stadthalle Bernau, Hussitenstraße 1 20 Uhr: Nachsilvesterfeier bis 2 Uhr

Weitere Veranstaltungen und ausführlichere Informationen finden Sie im aktuellen Flyer „Kulturkalender“ und online im Veranstaltungskalender der Stadt. Dort können Veranstalter ihre Termine auch selbst eintragen (Freischaltung erfolgt durch die BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH). www.bernau.de/veranstaltungen Informationen und Tickets zu vielen Veranstaltungen gibt es in der Tourist-Information, Bürgermeisterstraße 4, 16321 Bernau, Telefon: (0 33 38) 365-365, E-Mail: touristinformation@bernau-bei-berlin.de, Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 10–17 Uhr


29. Jahrgang | Bernau bei Berlin, den 19. Dezember 2019 | Nr. 10/2019

AMTSBLATT

FÜR DIE STADT BERNAU BEI BERLIN

Amtlicher Teil Inhalt der öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen Haushaltssatzung der Stadt Bernau bei Berlin für das Haushaltsjahr 2020 ................................. 2 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 ................................. 3 Bekanntmachung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin „Wohngebiet Schönfelder Weg“ ................................................... 4 Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans „Wohngebiet Schönfelder Weg“, Bernau bei Berlin ....................................... 5 Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (Schulbezirkssatzung – SchulbezS) ................ 6 Öffentliche Bekanntmachungen des WAV „Panke/Finow“ ............................. 10 + 11 Schlussfeststellung Bodenordnungsverfahren Schönfeld Verfahrensnummer: 5002C ................................ 12 Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung B 167 Finowfurt/Eberswalde (L 220 – L 200) einschließlich der trassen­fernen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen .............................................. 13


Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Stadt Bernau bei Berlin für das Haushaltsjahr 2020 vom 28.11.2019 Auf der Grundlage der §§ 3 und 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBL. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBL. I/19, [Nr. 38]) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung:

§1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird: 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ................... 83.156.747,00 EUR ordentlichen Aufwendungen auf ........ 82.976.127 EUR außerordentlichen Erträge auf ................. 140.400 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf ................................... 4.006.200 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ..................................... 85.287.532 EUR Auszahlungen auf .................................... 110.455.992 EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ..................................... 77.019.447 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit .................................... 72.024.827 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ........................................ 8.268.085 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ....................................... 38.431.165 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit....... 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ..... 0 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven �������������������������������������������������������� 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven �������������������� 0 EUR

§2 Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 25.037.220 EUR festgesetzt.

§4 Steuerhebesätze Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) f ür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) ............................... 200 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) ....... 400 v. H. 2. Gewerbesteuer ......................................................... 350 v. H.

§5 Wertgrenzen 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt Bernau bei Berlin von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 EUR festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000 EUR festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 1 % des ­Gesamtbetrages der Auszahlungen und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§6 Weitere Vorschriften

1. Der Höchstbetrag für Kassenkredite wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt. 2. A ls Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung im Sinne von § 16 Absatz 3 Kommunale Haushaltsund Kassenverordnung (KomHKV) gelten Vorhaben, die einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR nicht überschreiten. Bernau bei Berlin, den 29. November 2019 André Stahl Bürgermeister

Anmerkung: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung in der Breitscheidstraße 46, Haus 2, Einsicht in die Haushalts­satzung und die dazugehörigen Anlagen nehmen. Im Internet steht die Satzung unter www.bernau.de ­(Bürgerportal › Rathaus › Ortsrecht).

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Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019


Amtlicher Teil

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 1. Steuerfestsetzung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in ihrer Sitzung am 28.11.2019 unter der Beschlussnummer: 7-115/2019 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die Hebesätze für das Kalenderjahr 2020 wurden festgesetzt auf • 200 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 400 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Steuerzahler werden aufgefordert, die Grundsteuer für das Jahr 2020 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eine der in diesem Bescheid angegebenen Bankverbindungen der Stadt Bernau bei Berlin: Sparkasse Barnim, IBAN: DE 46 170 520 003 409 505 015 (BLZ: 17 052 000, Konto-Nr.: 3 409 505 015); Deutsche Kreditbank, IBAN: DE 04 120 300 000 000 501 163 (BLZ: 12 030 000, Konto-Nr.: 501 163) zu überweisen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B in der Stadt Bernau bei Berlin sowie den Ortsteilen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Für ­ diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das K alenderjahr 2020 die gleiche Steuer (Grundsteuer) ­ wie im Kalenderjahr 2019 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung fest­ gesetzt. Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Bitte achten Sie unbedingt auf die Angabe des im letzten Grundsteuerbescheid angegebenen Kassenzeichens. Soweit der Stadt Bernau bei Berlin SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, werden die fälligen Raten im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht.

Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz (GrStG) und vorbehaltlich einer ­Ä nderung des Hebesatzes nach § 25 Absatz 3 GrStG und der Erteilung anders lautender schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2020.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, ergeht ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid, welcher an den Messbescheid des Finanzamtes anknüpft. Sollten die Grundsteuerhebesätze nach § 25 Absatz 3 GrStG geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge, Wohn- oder Nutzflächen) werden gemäß § 27 Absatz 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.

Sollte sich die bei der Stadt Bernau bei Berlin hinterlegte Bankverbindung geändert haben, ist diese Änderung noch vor Fälligkeit der Steuerforderungen der Stadtkasse der Stadt Bernau bei Berlin mitzuteilen. Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) ein Säumniszuschlag zu erheben.

Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Andrè Stahl Bürgermeister

2. Zahlungsaufforderung Die Grundsteuer A und B für das Jahr 2020 wird mit den in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Absatz 2 GrStG (Jahreszahler) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 zum 01.07.2020 fällig.

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019

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Amtlicher Teil Bekanntmachung der Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin „Wohngebiet Schönfelder Weg“ Mit Bescheid vom 02.09.2019 hat der Landrat des Landkreises Barnim als höhere Verwaltungsbehörde die von der Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2019 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bernau bei Berlin „Wohngebiet Schönfelder Weg“ in der Fassung vom Dezember 2018 (Beschluss-Nr. 6-472/2019) gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) mit einer Maßgabe genehmigt. Die Maßgabenerfüllung wurde der Höheren Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 16.10.2019 angezeigt. Die Erlaubnis zur Schlussbekanntmachung wurde mit Schreiben vom 25.10.2019 erteilt.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekannt­ machung schriftlich gegenüber der Stadt Bernau bei Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

André Stahl Bürgermeister

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Wohngebiet Schönfelder Weg“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Änderungsbereich ist im Lageplan verortet.

Gemäß § 6 a Abs. 2 BauGB werden die genannten Unterlagen ergänzend auch im Internet unter www.bernau.de › Bürgerportal › Rathaus › Planen & Bauen › Stadtplanung › Bauleitplanung sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de zugänglich gemacht.

Der Inhalt der Flächennutzungsplan­ änderung ist die Darstellung eines Allgemeinen Wohngebietes (Mehrfamilienhausgebiet). Jedermann kann die 10. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung sowie die Änderung des Landschaftsplanes mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB ab dem 19.12.2019 bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Stadtplanungsamt, Dienstort Zepernicker Chaussee 45, 2. OG, 16321 Bernau bei Berlin während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über deren Inhalt verlangen.

Lageplan 10. Änderung des Flächennutzungsplans Quelle Kartengrundlage: Geobasisdaten (Topographische Karte 1:10.000) © GeoBasis-DE/LGB zum Stand der Feststellungsfassung vom November 2007, unmaßstäblich

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Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019


Amtlicher Teil Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans „Wohngebiet Schönfelder Weg“, Bernau bei Berlin Die 6. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in ihrer Sitzung am 07.03.2019 auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den ­Bebauungsplan „Wohngebiet Schönfelder Weg“ in der Fassung vom Dezember 2018, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 6-474/2019). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. André Stahl Bürgermeister Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB werden die genannten Unterlagen ergänzend auch im Internet unter www.bernau.de › Bürgerportal › Rathaus › Planen & Bauen › Stadtplanung › Bauleitplanung sowie über das Zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter http://bauleitplanung.brandenburg.de veröffentlicht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Lageplan dargestellt. Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Jedermann kann den Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und text­ lichen Festsetzungen mit zugehöriger Begründung, und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ab dem 19.12.2019 bei der Stadt Bernau bei Berlin, Der Bürgermeister, Stadt­ planungsamt, Dienstort Zepernicker Chaussee 45, 2. OG, 16321 Bernau bei ­Berlin während der Sprechzeiten (siehe Impressum) einsehen und Auskunft über dessen Inhalt verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie die in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beacht­ lichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bernau bei Berlin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistun­ gen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019

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Amtlicher Teil Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (Schulbezirkssatzung – SchulbezS) vom 30. Oktober 2019 Auf der Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBL. I/19, [Nr. 38], S. 1), in Verbindung mit § 106 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I/02 [Nr. 08], S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18 [Nr. 35] S. 15), beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin folgende Satzung:

§1 Geltungsbereich Diese Satzung bestimmt für jede Grundschule der Stadt Bernau bei Berlin den zugehörigen Schulbezirk. Jede Grundschule ist für den ihr zugeordneten Schulbezirk örtlich zuständig.

§2 Schulbezirke (1) Die Schulbezirke werden den Grundschulen wie folgt zugeordnet: Schulbezirk I: Grundschule am Blumenhag Schulbezirk II: Grundschulteil der Oberschule am Rollberg Schulbezirk III: Georg-Rollenhagen-Grundschule Schulbezirk IV: Grundschule an der Hasenheide Schulbezirk V: Grundschule Schönow. (2) Die einzelnen Schulbezirke werden durch Zuordnung der Bernauer Straßen gebildet. Die Zuordnung der Bernauer Straßen zu diesen Schulbezirken ist dem Straßenverzeichnis zu entnehmen, welches als Anlage Bestandteil der Satzung ist. (3) Die Georg-Rollenhagen-Grundschule bildet ab dem 01.08.2020 mit dem Grundschulteil der Oberschule am Rollberg einen deckungsgleichen Schulbezirk. Befindet sich die elterliche Wohnung in diesen Schulbezirken, können die Eltern unter den genannten Schulen eine Schule wählen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen an der Georg-­ Rollenhagen-Grundschule die Aufnahmekapazität, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 106 Absatz 4 Satz 3 BbgSchulG. (4) In dem Überschneidungsgebiet gemäß Anlage zur Satzung entscheidet der Schulträger hinsichtlich der Aufnahme über die örtlich zuständige Schule. Kriterien der Auswahl sind, neben den Kapazitätsgrenzen der

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gewünschten Schule, die Nähe der Wohnung zur Schule und die Schülerbeförderung. (5) Die Gemeinde Sydower Fließ hat gemäß § 106 Absatz 2 Satz 1 BbgSchulG von ihrer Kompetenz Gebrauch ­gemacht und die Schulträgerschaft für das Gemeindegebiet Albertshof der Gemeinde Rüdnitz durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 18. Oktober 2016 an die Stadt Bernau bei Berlin übertragen. Das Gemeinde­ gebiet Albertshof mit den Straßen Mittelstraße, ­Rüsternstraße, Gartenstraße, Pappelallee, Schulstraße und Parkstraße wird dem Schulbezirk der Georg-­ Rollenhagen-Grundschule zugeordnet.

§3 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften (1) Die Schulbezirkssatzung tritt am 01.11.2019 in Kraft. (2) Zeitgleich tritt die Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin (Schulbezirkssatzung) vom 14. September 2017, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin Nr. 8/23017 vom 09. Oktober 2017, außer Kraft. Bernau bei Berlin, den 4. November 2019 André Stahl Bürgermeister Anlage zur Satzung über die Schulbezirke in der Stadt Bernau bei Berlin – Straßenverzeichnis Schulbezirke Straßennamen

Lage

Ahornallee Ahornstraße Ahornweg Akazienstraße Akazienweg Alberichstraße Albertshofer Chaussee Aldanstraße Alt Lobetal Alte Bernauer Landstraße Alte Brauerei Alte Goethestraße Alte Lanker Straße Alte Lohmühlenstraße Alte Schönower Chaussee Am Ahornweg Am alten Kabelwerk Am Amselhorst Am Birkenweg Am Brüderberg Am Dorfplatz

OT Birkholzaue OT Birkenhöhe OT Ladeburg OT Birkenhöhe OT Ladeburg Süd Pankeborn Friedenstal OT Lobetal OT Birkholzaue Stadtzentrum Stadtzentrum OT Ladeburg Stadtzentrum Blumenhag OT Börnicke OT Schönow OT Waldfrieden OT Börnicke OT Lobetal OT Lobetal

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Amtlicher Teil Schulbezirke Straßennamen

Lage

Am Falkensteg Am Finkenhain Am Fliederbusch Am Fuchsbau Am Hasensprung Am Henkerhaus Am Hirschwechsel Am Kiefernweg Am Lanker Weg Am Lindenweg Am Mahlbusen Am Pankeborn Am Pankepark Am Rehpfad Am Waldweg Am Wasserturm Amselsteg Amurstraße An den Schäferpfühlen An den Weiden An der einsamen Kiefer An der Kirche An der Panke, ab Hans-Sachs-Straße An der Plansche An der Plantage An der Schmiede An der Stadtmauer An der Tränke An der Viehtrift An der Waschspüle An der Wildbahn Andromedastraße Anemonenstraße Anemonenweg Angarastraße Angergang Apfelallee Arthur-Stadthagen-Straße Asternstraße Asternweg August-Bebel-Straße Auguste-Haase-Straße Auguststraße Bachstraße Bahnhofsplatz Bahnhofstraße Baikalplatz Bärenwinkel Basdorfer Straße Beethovenstraße Bergstraße Berliner Allee Berliner Straße Bernauer Allee Bernauer Chaussee Bernauer Straße Bethelweg Biesenthaler Weg Birkbuschstraße Birkensteg Birkenstraße Birkholzer Dorfstraße Blumberger Chaussee Blumberger Weg Bodelschwinghstraße Bonhoefferweg Börnicker Chaussee ab Schönfelder Weg Börnicker Dorfstraße Börnicker Landweg Börnicker Chaussee bis Schönfelder Weg

OT Waldfrieden OT Waldfrieden OT Ladeburg OT Waldfrieden OT Waldfrieden Stadtzentrum OT Waldfrieden OT Börnicke OT Schönow OT Börnicke Viehtrift Pankeborn Nibelungen OT Waldfrieden OT Börnicke OT Ladeburg OT Ladeburg Friedenstal OT Ladeburg OT Ladeburg OT Lobetal OT Ladeburg OT Schönow Stadtzentrum OT Ladeburg OT Lobetal Stadtzentrum Viehtrift Viehtrift Stadtzentrum OT Waldfrieden Süd Blumenhag OT Ladeburg Friedenstal Stadtzentrum OT Börnicke Lindow Blumenhag OT Ladeburg Stadtzentrum OT Schönow OT Schönow OT Waldsiedlung Stadtzentrum Stadtzentrum Friedenstal Nibelungen OT Waldfrieden OT Birkholzaue OT Schönow OT Schönow Stadtzentrum OT Schönow OT Birkholzaue OT Ladeburg OT Lobetal OT Ladeburg OT Schönow OT Ladeburg OT Birkenhöhe OT Birkholz Lindow OT Birkenhöhe OT Lobetal OT Lobetal Nibelungen OT Börnicke OT Birkenhöhe Nibelungen

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Straßennamen

Lage

Börnicker Straße Brahmsweg Brandenburgallee Brauerstraße Breite Straße Breiter Wiesenweg Breitscheidstraße Brüderstraße Brunhildstraße Buchenstraße Bugstraße Bürgermeisterstraße Bussardweg Büttenstraße Carl-Friedrich-Benz-Straße C.-H.-Juncker-Straße Carl-Zeiss-Straße Castorring Chausseestraße Dahlienweg Dankwartstraße Detlef-von-Liliencron-Straße Dohlensteg Donezstraße Dorfstraße Drosselgasse Ebersprung Eberswalder Straße Edelweißstraße Eichelhäherweg Eichendorffstraße Eichenweg Elchwiese Elisenauer Weg Ellie-Voigt-Straße Emmy-Noether-Straße Enzianstraße Erich-Kästner-Straße Erikasteg Erikaweg Erlengrund Ernst-Moritz-Arndt-Straße Ernst-Thälmann-Straße Eschenstraße Etzelstraße Fafnirstraße Feldstraße Feldweg Fichtenweg Fichtestraße Finkenschlag Fischerstraße Fliederstraße Fontanestraße Franz-Mehring-Straße Freiheit Freiligrathstraße Friedenstraße Friedrich-Ebert-Ring Friedrich-Rückert-Straße Friedrich-Schiller-Straße Friedrichstraße Fritz-Heckert-Straße Fritz-Reuter-Straße Fröbelweg G.-E.-Lessing-Straße Genossenschaftsweg Gerhart-Hauptmann-Straße Gernotstraße Giselherstraße

Stadtzentrum OT Waldsiedlung OT Waldsiedlung Stadtzentrum Stadtzentrum Nibelungen Stadtzentrum Stadtzentrum Nibelungen OT Birkenhöhe Friedenstal Stadtzentrum OT Waldsiedlung Rutenfeld Rehberge Rutenfeld Rehberge Süd OT Börnicke OT Ladeburg Nibelungen Eichwerder OT Waldfrieden Friedenstal OT Schönow OT Ladeburg Nibelungen Stadtzentrum Blumenhag OT Waldsiedlung Eichwerder OT Schönow Nibelungen OT Börnicke OT Schönow Rehberge Blumenhag OT Schönow OT Ladeburg OT Schönow OT Ladeburg Eichwerder OT Börnicke OT Birkenhöhe Nibelungen Süd OT Schönow OT Ladeburg OT Birkenhöhe Rehberge OT Ladeburg OT Schönow Blumenhag OT Schönow OT Waldfrieden OT Schönow Eichwerder OT Schönow Rehberge Eichwerder OT Birkholzaue OT Schönow OT Waldfrieden OT Schönow OT Schönow Eichwerder Rehberge OT Schönow Nibelungen Nibelungen

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Fortsetzung auf Seite 8 Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019

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Amtlicher Teil Schulbezirke Straßennamen

Lage

Gieses Plan Ginsterring Goethestraße Goldsternring Gorinstraße Gorkistraße Gottlieb-Daimler-Straße Grenzstraße Grenzweg Grünstraße Gudrunstraße Guntherstraße Habichtweg Hagenstraße Hannes-Meyer-Campus Hans-Sachs-Straße Hans-Wittwer-Straße Hasenheide Helmut-Schmidt-Allee Heidestraße Heideweg Heinersdorfer Straße Heinestraße Heinrich-Heine-Straße Heinrich-von-Kleist-Straße Helenenauer Weg Henzestraße Herkulesstraße Hermann-Duncker-Straße Hermann-Löns-Straße Hesselweg Hildebrandtstraße Hohe Steinstraße Hopfenweg Hussitenstraße Im Blumenhag Im Dohl Innstraße Jahnstraße Jenisseistraße Johann-Friedrich-A.-Borsig-Straße Johann-Knief-Straße Johann-Strauß-Straße Julian-Marchlewski-Straße Juliusstraße Jupiterstraße Kamastraße Kantstraße Karl-Liebknecht-Straße Karl-Marx-Straße Karlstraße Kastanienstraße Kastanienweg Kavelgrenzweg Kavelweg Käthe-Paulus-Straße Kiefernweg Kirchgasse Kirchplatz Kirschbergweg Kirschgarten Kleine Straße Kleiststraße Klementstraße Klosterfelder Weg Konrad-Zuse-Straße Kornblumenstraße Krautstraße Krimhildstraße Krokussteg

Pankeborn OT Schönow OT Schönow OT Ladeburg OT Schönow Rutenfeld Rehberge OT Schönow Rutenfeld Stadtzentrum Nibelungen Nibelungen OT Waldsiedlung Nibelungen OT Waldfrieden OT Schönow OT Waldfrieden Nibelungen OT Schönow OT Schönow Nibelungen Viehtrift OT Birkholzaue OT Schönow OT Schönow OT Börnicke Rutenfeld Süd Rutenfeld Eichwerder Lindow Nibelungen Stadtzentrum Kirschgarten Stadtzentrum Blumenhag OT Ladeburg Friedenstal Stadtzentrum Friedenstal Rehberge Lindow OT Waldsiedlung Lindow OT Schönow Süd Friedenstal OT Schönow Lindow Blumenhag OT Schönow OT Birkenhöhe OT Ladeburg OT Schönow OT Schönow Rehberge OT Birkenhöhe Stadtzentrum Stadtzentrum OT Lobetal OT Ladeburg OT Schönow Eichwerder Stadtzentrum Rehberge Rehberge Blumenhag OT Schönow Nibelungen OT Ladeburg

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Schulbezirke V

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Straßennamen

Lage

I

Krokusstraße Kurallee Kurt-Tucholsky-Weg Ladeburger Chaussee Ladeburger Landweg Ladeburger Straße Ladeburger Weg Lanker Straße Lärchenweg Lehnitzstraße Leinweg Lenastraße Leo-Jogiches-Ring Lessingfeldweg Lessingstraße Liekobsche Straße Liepnitzstraße Lilienstraße Lindenallee Lindenstraße Lindenweg Löhmer Weg Lohmühlenstraße Louis-Braille-Straße Lüdtkestraße Ludwig-Uhland-Straße Marga-Faulstich-Straße Marie-Burde-Straße Malvenring Margueritenstraße Märkische Allee Marktplatz Marsstraße Martha-Arendsee-Straße Maßliebchenstraße Mendelssohnstraße Merkurstraße Milchstraße Mittelstraße Mozartstraße Mühlenstraße Narzissensteg Nazarethweg Nelkensteg Nelkenstraße Neptunring Neubauernsiedlung Neue Gärten Neue Liepnitzstraße Neue Straße Neuer Schulweg Newastraße Niederbarnimallee Nikolaus-Otto-Straße Offenbachstraße Oranienburger Straße Orchideensteg Orionstraße Otto-Paetzold-Straße Otto-Schmidt-Straße Ottostraße Pankstraße Pappelsteg Pappelstraße Parkallee Parkstraße Parkweg Paul-Schwenk-Straße Paulsfelde Paul-Singer-Straße

Viehtrift OT Waldsiedlung OT Schönow Rutenfeld Rehberge Rutenfeld OT Lobetal OT Waldfrieden OT Birkenhöhe OT Schönow Kirschgarten Friedenstal Lindow Eichwerder OT Schönow OT Schönow OT Schönow Blumenhag OT Birkholzaue OT Birkenhöhe OT Ladeburg OT Birkholz Stadtzentrum Stadtzentrum Rutenfeld OT Schönow Rehberge OT Schönow Blumenhag Blumenhag OT Waldsiedlung Stadtzentrum Süd Lindow Blumenhag OT Waldsiedlung Süd Süd OT Schönow OT Birkholzaue Stadtzentrum OT Ladeburg OT Lobetal OT Ladeburg Blumenhag Süd OT Birkholz Rohrwiesen OT Schönow Stadtzentrum Rutenfeld Friedenstal OT Waldsiedlung Rehberge OT Waldsiedlung Rehberge OT Ladeburg Süd Rutenfeld OT Ladeburg OT Schönow Rutenfeld OT Ladeburg OT Birkenhöhe OT Waldsiedlung Stadtzentrum OT Börnicke Lindow OT Ladeburg Lindow

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Amtlicher Teil Schulbezirke Straßennamen

Lage

I

Peenestraße Pegasusstraße Pestalozzistraße Phönixstraße Platz Champigny-sur-Marne Plutostraße Polluxring Potsdamer Straße Praetoriusstraße Puschkinstraße Püttenstraße Quittenring Resedastraße Reuterstraße Rheingoldstraße Richard-Wagner-Straße Ringstraße Robert-Stolz-Allee Robinienstraße Rolandstraße Rollberg Rollenhagenstraße Rosa-Luxemburg-Straße Rosensteg Rosenstraße Roßstraße Rotdornstraße Rudolf-Diesel-Straße Rüdigerstraße Rüdnitzer Chaussee Rüdnitzer Straße Rutenfeldring Sachtelebenstraße Sanddornweg Saturnring Scheffelstraße Schenkendorfstraße Schillerstraße Schlegelstraße Schlehenstraße Schmetzdorfer Straße Schönerlinder Straße Schönfelder Weg Schönower Chaussee, ab Autobahn Schönower Chaussee, bis Autobahn Schönwalder Chaussee Schubertstraße Schulstraße Schulweg Schumannstraße Schwanebecker Chaussee Schwanebecker Straße Schwarzer Weg Seestraße Siegfriedstraße Sommerweg Sonnenallee Sonnenblumenring Sonnenblumenstraße Stadtpark Tannenweg Tempelfelder Weg Theodor-Fontane-Straße Theodor-Körner-Straße Tobias-Seiler-Straße Torfstraße

Friedenstal Süd OT Schönow Süd Rutenfeld Süd Süd OT Schönow Rutenfeld Rutenfeld OT Schönow Kirschgarten Blumenhag Eichwerder Nibelungen OT Birkholzaue OT Schönow OT Waldsiedlung OT Birkholzaue Nibelungen OT Ladeburg Rutenfeld Lindow OT Ladeburg Blumenhag Stadtzentrum OT Birkenhöhe Rehberge Nibelungen Rutenfeld OT Ladeburg Rutenfeld Rutenfeld OT Schönow Süd Eichwerder Eichwerder OT Schönow Eichwerder Kirschgarten OT Ladeburg OT Schönow Nibelungen Friedenstal Rehberge OT Schönow OT Waldsiedlung OT Schönow OT Schönow OT Waldsiedlung Lindow OT Birkholz Stadtzentrum OT Birkholzaue Nibelungen OT Ladeburg Süd OT Ladeburg Blumenhag Stadtzentrum OT Birkenhöhe OT Ladeburg Eichwerder Eichwerder Rutenfeld OT Schönow

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Schulbezirke V

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Straßennamen

Lage

Tuchmacherstraße Tulpensteg Tulpenstraße Turmstraße Uhlandstraße Ulitzkastraße Ulmenring Uranusring Utestraße VEG-Siedlung Veilchensteg Veilchenstraße Venusbogen Vierrutenstraße Wacholderweg Waldstraße Wallstraße Walterstraße Wandlitzer Chaussee Wandlitzstraße Weidenweg Weinbergstraße Weißdornstraße Weißenseer Straße Werner-von-Siemens-Straße Wielandstraße Wiesenstraße Wiesenweg Wilhelmstraße Wilhelm-Weitling-Straße Willi-Seng-Straße Winfriedstraße Wisentaue Wolchowstraße Wolfgang-Knabe-Straße Wolgastraße Zepernicker Chaussee Zepernicker Landstraße Zepernicker Straße

Stadtzentrum OT Ladeburg Blumenhag OT Schönow Eichwerder Stadtzentrum OT Ladeburg Süd Nibelungen OT Birkholz OT Ladeburg Blumenhag Süd OT Schönow OT Birkenhöhe OT Schönow Stadtzentrum OT Schönow OT Waldfrieden OT Schönow OT Schönow Stadtzentrum OT Birkenhöhe Stadtzentrum Rehberge Nibelungen OT Schönow OT Lobetal OT Schönow Lindow OT Schönow Nibelungen Nibelungen Friedenstal OT Schönow Friedenstal Friedenstal OT Ladeburg OT Schönow

Überschneidungsgebiet Ahrstraße An der Panke, bis Hans-Sachs-Straße Briesestraße Dossestraße Elbestraße Erftstraße Finowstraße Friedenstaler Platz Havelstraße Isarstraße Lahnstraße Maasstraße Mainstraße Neißestraße Nuthering Oderstraße Rhinstraße Spreeallee Warthestraße Weichselstraße Welsestraße Werrastraße Weserstraße Wuhlestraße

Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal Friedenstal

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Amtlicher Teil Sonstige amtliche Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ in öffentlicher ­Sitzung am 20.11.2019 die 4. Änderungssatzung zur ­Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kostenersatz in der Wasserversorgung des WAV „Panke/Finow“ beschlossen hat. gez. Nicodem, Verbandsvorsteher

4. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren und Kostenersatz in der Wasserversorgung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ Präambel Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (KVerf) (GVBl. I, Nr. 19), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38), des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 10. Juli 2014 (GKG) (GVBl. I, Nr. 32), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38) und der §§ 1,

2, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, Nr. 8), zuletzt ­geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 36) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ in ihrer Sitzung am 20.11.2019 folgende Änderungs­satzung beschlossen:

Artikel I § 4 wird wie folgt neu gefasst:

§4 Mengengebührensatz Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 1,5515 €/m3 Wasser.

Artikel II Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Bernau, den 20.11.2019 gez. Nicodem Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ in öffentlicher Sitzung am 20.11.2019 die 7. Änderungssatzung der ­ Beitrags-, Kostenersatz- und Gebührensatzung zur ­ Entwässerungssatzung des WAV „Panke/Finow“ beschlossen hat. gez. Nicodem, Verbandsvorsteher

7. Änderungssatzung der Beitrags-, Kostenersatzund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ Präambel Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (KVerf) (GVBl. I, Nr. 19), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38), des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 10. Juli 2014 (GKG) (GVBl. I, Nr. 32), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38) und der §§ 1,

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2, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, Nr. 8), zuletzt ­geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 36) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ in ihrer Sitzung am 20.11.2019 folgende Änderungs­satzung beschlossen:

Artikel I § 21 wird wie folgt neu gefasst:

§ 21 Mengengebührensatz Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 2,74 €/m3 Abwasser.

Artikel II Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Bernau, den 20.11.2019 gez. Nicodem Verbandsvorsteher

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019


Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ in öffentlicher ­Sitzung am 20.11.2019 die 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung des WAV ­ „Panke/Finow“ beschlossen hat. gez. Nicodem, Verbandsvorsteher

16. Änderungssatzung zur Satzung über die ­Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und ­Abwasserverbandes „Panke/Finow“ Präambel Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (KVerf) (GVBl. I, Nr. 19), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38), des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 12 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vom 10. Juli 2014 (GKG) (GVBl. I, Nr. 32), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 38) und der §§ 1, 2, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das

Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, Nr. 8), zuletzt ­geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr. 36) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ in ihrer Sitzung am 20.11.2019 folgende Änderungs­satzung beschlossen:

Artikel I § 4 wird wie folgt neu gefasst:

§4 Höhe der Benutzungsgebühr Der Gebührensatz beträgt 12,96 €/m3 Schmutzwasser. Der Gebührensatz beträgt 4,70 €/m3 Klärschlamm.

Artikel II Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Bernau, den 20.11.2019 gez. Nicodem Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung des WAV „Panke/Finow“ Der Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“ gibt im Folgenden die öffentlichen Sitzungstermine des Verbandsausschusses für das Jahr 2020 bekannt.

15.01.2020

29.01.2020

12.02.2020

Den Ort, Beginn sowie die aktuellen Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzung finden Sie auf unserer Homepage www.wav-panke-finow.org.

26.02.2020

11.03.2020

25.03.2020

08.04.2020

22.04.2020

06.05.2020

20.05.2020

03.06.2020

17.06.2020

01.07.2020

15.07.2020

29.07.2020

12.08.2020

26.08.2020

09.09.2020

23.09.2020

07.10.2020

21.10.2020

04.11.2020

18.11.2020

02.12.2020

gez. Nicodem Verbandsvorsteher

16.12.2020

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019

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Amtlicher Teil Land Brandenburg, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landentwicklung und Flurneuordnung, Referat Bodenordnung

Bodenordnungsverfahren Schönfeld Verfahrensnummer: 5002C

Schlussfeststellung Im Bodenordnungsverfahren Schönfeld wird gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 149 Flurbereinigungs­gesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 46), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt: 1. Die Ausführung des Bodenordnungsplanes und ­seiner 4 Nachträge ist bewirkt. 2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Sie erlischt gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 149 Abs. 4 FlurbG als Körperschaft des öffent­ lichen Rechts. Das Bodenordnungsverfahren ist mit Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmer­ gemeinschaft beendet.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekannt­ machung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat Bodenordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau einzulegen. Gegen die Schlussfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gemäß § 149 Abs. 1 Satz 3 FlurbG der Widerspruch an die obere Flurbereinigungsbehörde, das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat Bodenordnung, Grabowstraße 33, 17291 Prenzlau zu. Prenzlau, den 04.11.2019 Im Auftrag Benthin Referatsleiter

Gründe: Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist sachlich gerechtfertigt. Der Bodenordnungsplan einschließlich seiner 4 Nachträge wurde in allen Teilen ausgeführt. Insbesondere ist das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die im ­Bodenordnungsplan und seinen Nachträgen genannten Beteiligten übergegangen. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend i hrer Zweckwidmung in dem festgelegten Umfange ­ ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen. Die Teilnehmergemeinschaft hat keine finanziellen Verbindlichkeiten, Forderungen und Guthaben mehr. Soweit die Forderung eines Teilnehmers an die Teilnehmergemeinschaft nicht an den Berechtigten aus­ gezahlt werden konnte, wurde der Geldbetrag beim Amtsgericht Bernau bei Berlin hinterlegt. Die Forderung des Berechtigten an die Teilnehmergemeinschaft gilt damit als erfüllt.

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Amtlicher Teil Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung B 167 Finowfurt/Eberswalde (L 220 – L 200) einschließlich der trassenfernen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Baumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt.

meberechtigung ist durch Vorlage der den Einwendern übersandten Einladung in Verbindung mit dem Per­ sonalausweis oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

Die Erörterung findet statt

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auch im Internet unter https://LBV.brandenburg.de › Aufgaben › Planfeststellung › Erörterungstermine einsehbar.

am 13. Januar 2020 (Träger öffentlicher Belange, Gemeinden/Städte/Ämter/Verbände und Vereinigungen) und

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

am 14., 22. und 23. Januar 2020 (private Einwender) jeweils um 10:00 Uhr im

Paul-Wunderlich-Haus Plenarsaal Haus A

Ort

Am Markt 1 16225 Eberswalde

Am 13.01.2020 ist die Erörterung der Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Am 14., 22. und 23.01.2020 folgt die Erörterung der privaten Einwendungen. Die privaten Einwender werden hierzu gesondert schriftlich eingeladen. Eine Teilnahme am Erörterungstermin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden. Maßgeblich für die Geltendmachung privater Belange sind die bereits schriftlich erhobenen Einwendungen. Diese bleiben auch bei Nichtteilnahme am Erörterungstermin Gegenstand des Verfahrens. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 21, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu ­geben. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungs­ termin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wegen der Nichtöffentlichkeit des Erörterungstermins wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Die Teilnah­

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren ­DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungs­ verfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungsund Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, Datenschutzbeauftragter: Landesamt für Bauen und ­ Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgaben­ erfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Sowohl der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personen­ bezogene Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht, Auskunft über die zur Person gespeicherten ­Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, besteht ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Kathleen Bernau Dezernat 21 - Anhörung/Planfeststellung Straßen und Eisenbahnen (Ende des amtlichen Teils)

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Nichtamtlicher Teil Beschluss der 4. Sitzung der 7. Stadtverordnetenversammlung am 30. Oktober 2019 (Korrektur)

Jahresabschluss der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH für das Geschäftsjahr 2018 – Entlastung Aufsichtsrat

Benennung der Mitglieder des Seniorenbeirates Die Stadtverordnetenversammlung benennt von den in Anlage 1 aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern (Nr. 1 – 12) folgende bis zu zehn Personen als Mitglieder des Seniorenbeirates für die 7. Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin: 1. Frau Roswitha Blaser-Rudolph 2. Frau Christiane Rudolf 3. Herr Bernd Falkenthal 4. Herr Rolf Gerlach 5. Frau Dr. Roswitha Stark 6. Frau Marlies Winkler 7. Frau Monika Lieke 8. Herr Jörg Schünemann 9. Herr Reinhard Marquardt 10. Frau Brigitte Wagner

Beschlussnummer: 7-114/2019

Sitzungstermine: Ortsbeiräte, Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung Im Januar finden voraussichtlich folgende ­Ausschuss-Sitzungen statt:

Folgende Ersatzpersonen werden in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen im Rahmen der Benennung des Seniorenbeirates als potenzielle Er­ satzpersonen benannt: 1. Herr Herbert Rüdiger 2. Frau Gisela Haas

• Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport: Donnerstag, 23. Januar, 17 Uhr; Jugendtreff ­Frischluft, Grenzweg 104 • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Verkehr: Mittwoch, 22. Januar, 17 Uhr; Rathaus, Marktplatz 2 • Finanz- und Wirtschaftsausschuss: Dienstag, 21. Januar, 17 Uhr; Rathaus, Marktplatz 2 • Hauptausschuss: Dienstag, 28. Januar, 17 Uhr; Rathaus, Marktplatz 2.

Die Beiräte tagen voraussichtlich wie folgt:

Beschlussnummer: 7-101/2019

Beschlüsse der 5. Sitzung des Hauptausschusses am 21. November 2019 Jahresabschluss der BeSt Bernauer Stadt­marketing GmbH für das Geschäftsjahr 2018 Der Hauptausschuss der Stadt Bernau bei Berlin schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH an und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 136.525,85 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.285,71 EUR wird festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn in der Höhe von 55.521,02 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Beschlussnummer: 7-113/2019

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Der Hauptausschuss der Stadt Bernau bei Berlin schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH an und empfiehlt der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

• Ortsbeirat Birkholz: Donnerstag, 16. Januar, 19 Uhr; Dorfgemeinschaftshaus, Birkholzer Dorfstraße 24 • Ortsbeirat Birkholzaue: Mittwoch, 15. Januar, 19 Uhr; Vereinshaus Siedlerheim e. V., Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg (Elisenau), Börnicker Straße 138 • Ortsbeirat Birkenhöhe: Montag, 20. Januar, 18 Uhr; Gaststätte „Waldschänke“, Börnicker Landweg 61 • Ortsbeirat Börnicke: Mittwoch, 15. Januar, 19 Uhr; Gutsverwalterhaus, Ernst-Thälmann-Straße 1 a • Ortsbeirat Ladeburg: Mittwoch, 15. Januar, 19 Uhr; Kita „Die kleinen Strolche“ (Gemeindezentrum), ­Bernauer Straße 7 (1. Obergeschoss) • Ortsbeirat Lobetal: Dienstag, 14. Januar, 19 Uhr; „Alte Schmiede“, An der Schmiede 2 • Ortsbeirat Schönow: Dienstag, 14. Januar, 19 Uhr; ­Gemeindezentrum, Schönerlinder Straße 25 A • Ortsbeirat Waldfrieden: Mittwoch, 15. Januar, 19 Uhr; Versammlungsraum der WBG Aufbau Strausberg eG, Franz-Mehring-Straße 8 A. • Seniorenbeirat: Dienstag, 21. Januar, 10 Uhr Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 30. Januar 2020, ab 16 Uhr in der Stadthalle, Hussitenstraße 1 statt. In jeder Sitzung gibt es eine Einwohnerfragestunde.

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Nichtamtlicher Teil Termine und Tagesordnungen können den Aushängen in den Schaukästen am und im Rathaus oder der ­städtischen Internetseite (www.bernau.de › Bürgerportal › Rathaus › Polit. Gremien) entnommen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu den Sitzungen ein­ geladen.

Nächste Sprechstunden der Schiedspersonen Sprechstunden bieten die Bernauer Schiedspersonen wieder am Dienstag, dem 7. Januar und am Dienstag, dem 4. Februar von 17 bis 19 Uhr im Rathaus, Marktplatz 2 (Trauzimmer) an. Anliegen von Schiedspersonen ist es, Streit in sogenannten Bagatellsachen außergerichtlich zu schlichten. Dabei geht es nicht darum, einer Seite „zum Sieg zu verhelfen“, sondern die Ursache des Streits aus der Welt zu schaffen und das Verhältnis der streitenden Parteien wieder auf eine gute Ebene zu bringen. Weitere Informationen unter www.bernau.de › Bürgerportal › Wegweiser › Schiedsstellen oder unter Tel. (0 33 38) 365-141 oder 365-133.

Behindertenbeirat tagt wieder in der Stadthalle Der Behindertenbeirat für die Stadt Bernau bei Berlin tagt wieder am Montag, dem 27. Januar und am Montag, dem 24. Februar. Ort: Stadthalle (1. Etage), Hussiten­ straße 1. Beginn der Sitzung ist 15 Uhr. Gäste sind dazu herzlich eingeladen. Der Beirat vertritt die Belange von Menschen mit ­Handicap. Gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises Barnim, Sabine Jäger, beraten die Mitglieder von Bernauer Vereinen, von Verbänden und Selbsthilfegruppen über die aktuellen Herausforderungen und Themen, die in den Gremien der Stadt­ verordnetenversammlung zur Debatte und Abstimmung stehen.

Fundgegenstände bitte im Rathaus abholen Folgende Fundgegenstände wurden im Fundbüro der Stadt Bernau bei Berlin, Marktplatz 2 (Rathaus, Hauptamt), Telefon (0 33 38) 365-137 abgegeben: drei Fahrräder und zwei Schlüssel. Die Stadtverwaltung bewahrt die Fundsachen ein halbes Jahr lang auf. Nicht abgeholte Gegenstände gehen in das Eigentum des Finders oder der Stadt über.

Vergünstigungen mit Bernauer Sozialpass Bürger mit Hauptwohnsitz in Bernau haben die Möglichkeit, den Sozialpass der Stadt zu beantragen. Zu den begünstigten Personen zählen Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Pflegezulagen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Sonderfürsorgeberechtigte und Schwerbehinderte. Ebenso erhalten Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, die nicht bei den Eltern wohnen, den Sozialpass. Dieser berechtigt zum Erwerb ermäßigter Eintritts­ karten für Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen, die von der Stadt oder durch von ihr geförderte Träger ausgerichtet werden. Die kulturellen städtischen Einrichtungen (Museum, FRAKIMA) bieten Vergünstigungen für Inhaber des Passes an. Zu günstigen Konditionen kann zudem das Angebot der Stadtbibliothek und der drei Bäder der Stadtverwaltung genutzt werden. Kostenlos ausgestellt wird der Sozialpass auf Antrag bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Wohnungswesen, Zepernicker Chaussee 45. Sprechzeit ist dienstags von 8.30 bis 12 und von 13 bis 17.30 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 und von 13 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Mitzubringen sind ein Passfoto, der aktuelle Bescheid des Jobcenters, des Grundsicherungsamtes oder des Amtes für Ausbildungsförderung, der Schwerbehindertenausweis bzw. die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Der Sozialpass ist ein Jahr lang gültig und kann nach Ablauf verlängert werden.

0800 / 555 333 5 - die kostenfreie Winterdienst-Hotline für Bernau Der Winter hat Einzug gehalten. Damit ist auch der Winterdienst gefragt. Alles in allem müssen in Bernau 180 Kilometer Straße sowie rund 40.000 Quadratmeter Geh- und Radwege, Haltestellen, Parks und Plätze winterdienstmäßig betreut werden. Die Stadt Bernau bietet wieder eine kostenfreie Winter­ dienst-Hotline an, an die sich die Bürger mit Problemen, Hinweisen und Fragen zum Winterdienst wenden können. Die geschulten Mitarbeiter des Call-Centers leiten diese gebündelt und zeitnah an die Verwaltung weiter. „Durch die Einrichtung der Telefon-Hotline wird es den Mitarbeitern der Verwaltung möglich sein, Anliegen zügig zu bearbeiten, Vorortkontrollen zeitnah vorzunehmen und Rückfragen schneller zu beantworten. Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Problem s­ ofort behoben werden kann“, sagt Marco Böttcher vom ­Infrastrukturamt. Schließlich gebe es bei den Straßen je nach Verkehrsbedeutung Dringlichkeitsstufen. So müssen erst Hauptverkehrsstraßen und dann Anlieger­ straßen von Schnee und Eis beräumt werden. Fortsetzung auf Seite 16

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Nichtamtlicher Teil Die für die Bürger wieder kostenfreie Winterdienst-­ Hotline ist bis zum 31. März montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800 / 555 333 5 zu ­erreichen.

Gehwegreinigung im Winter – Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht In der Stadt Bernau bei Berlin wurde die Winterwartung der Gehwege und der kombinierten Geh- und Radwege auf die Eigentümer der durch diese Gehwege erschlossenen Grundstücke per Satzung übertragen (Straßenreinigungssatzung – StrReiSat). Dies gilt unabhängig davon, ob das Grundstück ganzjährig oder nur zeitweise – z. B. Erholungs-/Wochenendgrundstücke – genutzt wird. Der Umfang der ordnungsgemäßen Winterreinigung der Gehwege ist in § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs­ satzung der Stadt Bernau bei Berlin geregelt. Demnach sind die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Die erforderliche Breite richtet sich nach der konkreten Lage des Gehweges. So sollte ein stark frequentierter Gehweg in zentraler Lage, zum Beispiel in Bahnhofsnähe, breiter beräumt werden als ein Gehweg, der nur wenig frequentiert ist. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass auch Geh- und Sehbehinderten sowie Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und Eltern mit Kinderwagen den Gehweg benutzen können. Zu Parkplätzen und -taschen und an Einmündungen von Straßen sind Übergänge zu schaffen, um den Ausbzw. Einstieg in die Fahrzeuge und die Überquerung der Fahrbahnen zu erleichtern. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee und Eis freigehalten werden, dass ein gefahrloser Zugang gewährleistet ist.

Wohin mit dem Schnee? Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahnen grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis dürfen nicht von Grundstücken auf die Fahrbahn oder den Gehweg ­gebracht werden. Für die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen ist es schwierig bis unmöglich, die 240-Liter- und 1.100-Liter-Mülltonnen über angeschaufelte Schneewälle zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist auch hier auf ausreichend breite Übergänge zu den Fahrbahnen zu achten. Die Zuwegungen zwischen Behälter und Straße sind freizuräumen und zu streuen.

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Was tun bei Eisglätte? Bei Eisglätte sind die Gehwege mit zur Glättebeseitigung geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Statt abstumpfender Streumittel dürfen ausnahmsweise auftauende Streumittel eingesetzt werden, jedoch nur in Ausnahmefällen wie Eisregen (Blitzeis), in denen abstumpfende Mittel keine hinreichende Streuwirkung erzielen. Zeitlich sind von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Weitere Infos in der Straßenreinigungssatzung Weitere Hinweise zu den Anforderungen an die G ehwegreinigung stehen unter § 3 in der Straßen­ ­ reinigungssatzung der Stadt Bernau bei Berlin (www. bernau.de › Bürgerportal › Rathaus › Ortsrecht › ­Satzungen und Verordnungen). Über die den Gehwegen geltenden Pflichten hinaus wird eine zusätzliche Pflicht zur Reinigung und Winterwartung der Fahrbahnen der im Straßenreinigungsverzeichnis Spalte Ü aufgeführten Straßen, Wege und Plätze den Eigen­ tümern der an sie angrenzenden oder durch sie ­erschlossenen Grundstücke übertragen. Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen nicht nur mit Geldbuße bedrohte Ordnungswidrigkeiten dar, sondern können zu einer zivilrechtlichen Haftung der reinigungspflichtigen Grundstückseigentümer führen, wenn Fußgänger auf nicht ordnungsgemäß geräumten Gehwegen zu Schaden kommen.

Gefahr durch Eiszapfen Weiterhin sind die Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Entfernung von herabhängenden Eiszapfen bzw. Schneelasten verantwortlich, wenn diese eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen. Bei Tauwetter mit Nachtfrost kommt es verstärkt zur Eiszapfenbildung. Die betroffenen Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer sollten diese Gefahrenquellen entweder selbst entfernen oder private Firmen mit der Beseitigung beauftragen. Sofern die betroffenen Gebäudeeigentümer dieser Pflicht nicht nachkommen und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bernau bei Berlin zur Gefahrenabwehr tätig wird, werden für d iesen Einsatz Entgelte erhoben. Der entsprechende ­ Kostenersatz wird nach den Einsatzzeiten, der Zahl der Einsatzkräfte und -fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bernau bei Berlin zu den in der Feuerwehrsatzung der Stadt Bernau bei Berlin ausgewiesenen pauschalen Kostensätzen berechnet. Die vollständige Feuerwehrsatzung – FwS nebst Kostensätzen ist im ­Internet unter www.bernau.de › Bürgerportal › Rathaus › Ortsrecht › Satzungen und Verordnungen nachzulesen.

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Nichtamtlicher Teil Tipps und Hinweise für das Abbrennen von Feuerwerken Durch das Abbrennen von Feuerwerken, insbesondere zu Silvester, kommt es immer wieder zu gefährlichen Unfällen. Da die Feuerwerkskörper bei unsachgemäßer Verwendung auch Brände entfachen können, bittet das Ordnungsamt der Stadt Bernau bei Berlin im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die folgenden Hinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten. Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und einem CE-Zeichen gekennzeichnet. Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuer­ werkskörper durchgeführt hat. Das CE-Kennzeichen ist kombiniert mit der Kennnum­ mer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik prüfen. In Deutschland wird F ­ euerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589.

Zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern – je nach Gefährdungsgrad Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in Kategorien eingeteilt. Zum Gebrauch durch Personen, die nicht über eine behördlich an­ erkannte Sachkunde/Befähigung/Erlaubnis verfügen, sind unter bestimmten Voraussetzungen Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 freigegeben. Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schall­ pegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ­verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohn­ gebäuden vorgesehen sind. Hierzu gehören regelmäßig Feuerwerksspielwaren, Tischfeuerwerke, Partyknaller und Scherzartikel, bengalisches Feuer, Goldregen. Der Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 ist Personen gestattet, die mindestens 12 Jahre alt sind. Beim Abbrennen und für den ­Erwerb bestehen keine zeitlichen Einschränkungen. Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Hierzu gehören auch, je nach An­ forderung, z. B. Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Raketen, Feuertöpfe. Die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (Diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz.) Pyrotechnische Gegenstände dieser Kategorie dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden.

Ausnahmegenehmigung für Feuerwerke Die örtliche Ordnungsbehörde kann außerhalb der genannten gesetzlich zugelassenen Zeiträume eine ­ Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Abbrennen erteilen, wenn besondere Anlässe anstehen, z. B. bei Hochzeiten, Jubiläen, Gemeindefesten. Eine Ausnahme­ genehmigung ist gebührenpflichtig. In der unmittel­ baren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten, soweit keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden Darüber hinaus sollten folgende Ratschläge der Feuerwehr für den Jahreswechsel berücksichtigt werden: Nur solche Feuerwerkskörper verwenden, die mit einem CE-Zeichen versehen und von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind! Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen, das immer mit den Buchstaben „BAM“ beginnt (zum Beispiel: BAMPII-0537), klar zu erkennen. Die Gebrauchsanweisung vor dem Zünden in aller Ruhe lesen und beim Zünden auch beachten! Sie ist auf jedem Feuerwerksartikel und auf der Verpackung aufgedruckt. Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Kategorie I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden. Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel nie in geschlossenen Räumen zünden! Immer auf e ­ inen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen Feuerwerkskörper und Personen achten. Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung ­gelangen können. Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Deshalb sollten alkoholisierte Personen Feuerwerk nur als ­Zuschauer genießen.

Sich selbst und die Umgebung nicht gefährden Raketen nur senkrecht starten, am besten eine schwere Wein- oder Sektflasche als Startrampe benutzen. Noch besser ist es, diese Flasche vor dem Raketenstart in die Erde einzugraben. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit genutzt werden. Und die Raketen nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume auf die Reise schicken. Niemals Feuerwerkskörper selbst herstellen! Niemals mehrere zu einem Bündel vereinen! Niemals die Zündschnur verkürzen! Blindgänger und Versager auf keinen Fall ein zweites Mal zünden! Besonders gefährlich für die Ohren sind Knaller und Böller, die in unmittelbarer Nähe des Trommelfells gezündet werden. Niemals gezündete Fortsetzung auf Seite 18

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Nichtamtlicher Teil Knallkörper auf Menschen oder Tiere werfen! Ge­ zündetes Feuerwerk nicht aus dem Fenster oder vom Balkon abwerfen! Die Finger von nicht zugelassenen Billig-Böllern lassen! Die haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller mit einem Schallpegel von bis zu 120 Dezibel. Bei diesem Pegel liegt auch die Schmerzgrenze. Frohe, brand- und unfallfreie Feiertage sowie alles Gute für 2020 wünschen das Ordnungsamt sowie die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer­ wehr Bernau.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Bauabgangsstatistik 2019 im Land Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jähr­ lichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohn­ gebäudebestandes für Ihre Gemeinde. Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum, • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) • die Nutzungsänderung von Wohnraum an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei in der Stadtverwaltung Bernau, Stadtplanungsamt, Zepernicker Chaussee 45 aus.

Weihnachtsbaumsammlung in Bernau

BDG beginnt am 2. Januar 2020 mit der Abholung Die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) übernimmt auch in dieser Saison wieder die Entsorgung der Weihnachtsbäume. Sie erfolgt in Bernau bei Berlin an folgenden Terminen: 02.01.2019, 06.01.2019, 09.01.2019, 14.01.2019, 17.01.2019, 22.01.2019, 27.01.2019, 30.01.2019. Die Bäume werden nach der Sammlung zur thermischen Verwertung in das Holzheizkraftwerk nach Eberswalde gebracht. Mitgenommen werden daher nur Weihnachtsbäume ohne Dekoration, Lametta, Kunst­ schnee und Transportverpackungen. Bäume, die länger als drei Meter sind und einen Stammdurchmesser von mehr als 10 Zentimetern aufweisen, müssen an den Barnimer Recycling- und Wertstoffhöfen angeliefert werden. Die Abholung erfolgt wie gewohnt an den öffentlichen Glasstellplätzen der Stadt. Das Ablegen anderer Abfälle ist nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt wird. Eine Übersicht der Glascontainer­ stellplätze steht unter www.kw-bdg-barnim.de/­ service/entsorgung/altglas zur Verfügung. Die Webseite der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH www.kw-bdg-barnim.de und die BDG-MüllApp informieren über alle Termine und Abholplätze. Für Fragen steht auch die Kundenbetreuung unter (0 33 34) 526 20 26 zur Verfügung. Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH

Weitere Sammelplätze für Weihnachtsbäume Zusätzlich zu den Glascontainer-Stellplätzen hat die Stadt Bernau folgende Ablageplätze für „Gebraucht-­ Weihnachtsbäume“ ausgeschildert, die ebenfalls gern genutzt werden können:

Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar ­u nter:

Birkholz

Dorfanger (Spielplatz)

www.statistik-bw.de/baut/html

Börnicke

Thälmannstraße/Ecke Chausseestraße

Friedenstal

Baikalplatz, Mainstraße (Feldkante, Höhe Neubaugebiet), Elbe-/Ecke Newastraße, Ahr-/Ecke Lahnstraße, Spreeallee Friedenstaler Platz, Garagenkomplex Angara-/Ecke Wolchowstraße

Karl-Marx-Komplex

Grünfläche Schönower Chaussee/Ecke Weinbergstraße, Karl-Marx-Straße gegenüber der ehemaligen Kaufhalle

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Mit freundlichen Grüßen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Nichtamtlicher Teil Ladeburger Chaussee – Kirschgarten

Schlehenstraße/Ecke Quittenring, Schlehenstraße/Ecke Grenzweg

Lindow

Arthur-Stadthagen-/Ecke Paul-Schwenk-Straße

Nibelungen

zwischen Schönfelder Weg 10 und 12, Rüdigerstraße/Ecke Heideweg, Börnicker Chaussee/Ecke Hasenheide

Rehberge

zwischen Konrad-Zuse-Straße 39–47 (Grünfläche)

Rutenfeld/Pankeborn

am Rand des Spielplatzes Champigny-sur-Marne, Freifläche an der Sachteleben-/Ecke Puschkinstraße, Freifläche an der HermannDuncker-/Ecke Gorkistraße, Albertshofer Chaussee/Ecke Giesesplan

Schönow

Waldstraße neben Haus Nr. 1

Schwanebecker Chaussee

am Wohnblock hinter „Lidl“

Stadtkern

Angergang (Kita-Bereich), Lughaus zwischen Pulverturm und Berliner Straße, Innenhof Berliner Straße/Klementstraße, Innenhof Alte Goethe-/Berliner Straße, Innenhof Brüder-/Louis-Braille-Straße, Innenhof Breite Straße/Kirchgasse, Innenhof Roß-/Breite Straße, Eberswalder Straße zwischen Nr. 30–40

Süd

Pegasusstraße am Wendehammer, Andromedastraße Nr. 6–7 (Kurve im Innenhof), Marsstraße/Ecke Saturnring (Litfasssäule), Polluxring/Ecke Venusbogen

Viehtrift

Heinersdorfer Straße/Ecke Karl-Marx-Straße, An der Tränke (Höhe der ehemaligen Gärtnerei)

Waldfrieden

Garagenkomplex Fritz-Heckert-Straße

Waldsiedlung

Niederbarnimallee/Ecke Kurallee

Adventsausstellung im Bernauer Henkerhaus Die traditionelle Adventsausstellung mit Spielzeug aus Uromas und Uropas Zeiten ist bis Ende Januar im Bernauer Heimatmuseum Henkerhaus zu sehen. In der Ausstellung sind vor allem Blechspielsachen aus den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts zu sehen. „Star“ der Exposition ist wie immer die Märklin-Eisenbahn, mit der bereits 1928 Kinder spielten. Auch zu einer „Reise ins Märchenland“ lädt das Museum wieder ein. Auf einem Wandbild mit einem Märchenwald können die Kinder Märchen entdecken, zu

denen die passenden DEFA-Rollfilme zum Ansehen und Vorlesen bereit liegen. Die gleichen Märchen sind an der Vorderseite des Rathauses, die wieder in einen großen Adventskalender verwandelt wurde, zu finden. Wer Lust hat, kann die Motive auf Ausmalblättern farbig gestalten. „Adventszeit ist in meiner Erinnerung neben der Heimlichkeit vor allem Schummerstunde mit Bratapfel, Geschichten erzählen oder Märchen vorlesen. In unserer so rastlos gewordenen Zeit sollte man gerade im Advent Ruhe und Besinnlichkeit suchen und lernen, den Augenblick zu genießen“, so Museumsleiter Bernd Eccarius-Otto. Anmeldungen zu einer „Schummerstunde“ (allerdings ohne Bratapfel) sind unter Telefon (0 33 38) 70 04 96 möglich. Das Museum in der Straße Am Henkerhaus ist dienstags bis freitags von 9 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 10 bis 13 und von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Eintritt: ein Euro, ermäßigt 50 Cent.

Sprechzeiten der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Bürgersprechstunden der in der Stadtverordneten­ versammlung vertretenen Fraktionen (Reihenfolge ­a lphabetisch): AFD-Fraktion: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung unter Tel. 0178-873 80 37 (erreichbar montags und mittwochs 15  –  19 Uhr sowie samstags 14  –  17 Uhr), E-Mail: afd-fraktion-bernau@mail.de Bündnis 90-Grüne: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung unter Tel. 0177-154 94 53, E-Mail: fraktion@ bernauer-gruene.de, Breitscheidstraße 31 (rechtes Vorderhaus, Hochparterre) Bündnis für Bernau/FDP: Bürgersprechstunde nach Vereinbarung mit dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Detlef Maleuda unter Tel. 0172-381 19 19, E-Mail: info@buendnis-­ fuer-bernau.de im BfB-Büro, Brauerstraße 11 (Eingang über den Hof des Fernsehgeschäftes) BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Sprechstunde jederzeit nach Vereinbarung mit Péter Vida, Tel. 0170-48 900 34 oder Thomas Strese, Tel. 0171-782 22 89, Ladeburger Chaussee 73, E-Mail: info@bvb-fw.de CDU-Fraktion: Terminvereinbarungen sind jederzeit unter Tel. (0 33 38) 76 43 45 möglich. CDU-Bürgerzentrum: Berliner Straße 79, E-Mail: info@cdu-bernau.de. DIE LINKE: Terminvereinbarungen sind jederzeit­ unter den E-Mail-Adressen fraktion-bernau@dielinke-­ barnim.de oder rabe@dielinke-Barnim.de möglich. Bürgerbüro: Berliner Straße 17. SPD-Fraktion: Bürgersprechstunden sind kurzfristig nach Vereinbarung mit der Fraktionsvorsitzenden ­Cassandra Lehnert möglich. Tel. 0173-896 40 48, E-Mail: cassandra.lehnert@icloud.com.

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019

Seite 19


Nichtamtlicher Teil Landkreis Barnim, Bodenschutzamt

Tourenpläne 2020 – Abfallentsorgung Stadt Bernau bei Berlin ERGÄNZUNG: In der November-Ausgabe des Amtsblattes wurden die Tourenpläne 2020 für die Abfall­ entsorgung der Stadt Bernau veröffentlicht. Dabei hat der Fehlerteufel zugeschlagen und die Touren 2 und 3

der Bioabfallentsorgung sowie die Tour 17 der Papier­ tonnenentsorgung wurden nicht veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie die Termine der entsprechenden Touren.

Tourenplan 2020 - Barnimer Altpapiertonne

(Bei den fett markierten Terminen weicht der Entsorgungstag vom üblichen Wochentag ab.) Tour

Jan

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Mai

Jun

Jul

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Nov

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Tour

17 Dienstag

07.

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17 Dienstag

Tour

Tourenplan 2020 - Bioabfall MGB 120 (14-täglich)

(Bei den fett markierten Terminen weicht der Entsorgungstag vom üblichen Wochentag ab.) Tour

Jan

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Jun

Jul

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Dez

07.

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07.

04.

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21.

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28.

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2 Dienstag

3 Mittwoch

2 Dienstag

3 Mittwoch

Impressum Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin – amtliches Bekanntmachungsblatt Erscheinungsweise: ca. 9-mal im Jahr

Herausgeber und V. i. S. P.: Stadt Bernau bei Berlin – Der Bürgermeister, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin, Tel. (0 33 38) 365-0, Fax (0 33 38) 365-105, E-Mail: stadtverwaltung@bernau-bei-berlin.de,

Redaktion: Stadt Bernau bei Berlin, Pressestelle, Tel. (0 33 38) 365-107, Fax (0 33 38) 365-105, E-Mail: pressestelle@bernau-bei-berlin.de Foto Titelseite: Stefan Klenke für vr-easy

Hinweis: Kein elektronischer Rechtsverkehr! Internet: www.bernau.de Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Bezogen werden kann das Amtsblatt bei der Stadt Bernau bei Berlin, Hauptamt, ­Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin gegen Entrichtung der P­ ortokosten in Höhe von jeweils 1,55 Euro. Auflage: 22.000 Exemplare Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Di. 8.30–12, 13–17.30 Uhr (Einwohnermeldeamt bis 18.30 Uhr, Bürgermeister 13–17 Uhr), Do. 8.30–12, 13–15.30 Uhr (Einwohnermeldeamt bis 17.30 Uhr), Fr. 9–12 Uhr

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Redaktionsschluss: 9. Dezember 2019 Layout/Satz: mdsCreative GmbH, Alte Jakobstraße 105, 10969 Berlin, Tel.: (030) 23 27 67-0, www.mdscreative.com Verantwortlich für den Druck des Amtsblatts: Eversfrank Berlin GmbH, Ballinstraße 15, 12359 Berlin Vertrieb: MMH Media-Vermarktung GmbH, Paul-Feldner-Straße 13, 15230 Frankfurt (Oder), Tel. (03 35) 55 30-311

Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin 10/2019 vom 19. Dezember 2019


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