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VERMISCHTES

INKLUSION

Aktionsplan des Kantons Zürich

Im Rahmen der Legislaturziele 2019–2023 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UNOBehindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Dieser Aktionsplan wurde im Juli 2022 beschlossen und im August 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der staatlichen Aufgaben.

Auch im Kanton Zürich bestehen noch viele Hürden, die Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung, die politische Mitsprache und persönliche Selbstbestimmung sowie die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen erschweren. Dies zeigt eine von der Sicherheitsdirektion finanzierte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften aus dem Jahr 2018. Die Studie identifiziert sieben Handlungsfelder, an denen sich auch der Aktionsplan orientiert. Über die Umsetzung jeder Massnahme informiert der Kanton auf seiner Website.

Kanton Zürich mit Massnahmen zur UNO-BRK UKRAINEKRIEG

Safe House

Sechs Monate lang betrieb der europäische Verband ESCIF mit Partnerorganisationen das Safe House an der polnisch-ukrainischen Grenze und bot Flüchtenden im Rollstuhl Verpflegung, medizinische Versorgung und eine Verschnaufpause.

Finanziert wurde das Projekt durch die Schweizer Paraplegiker-Gruppe und die Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten. Beide Institutionen sicherten den Betrieb vor Ort und organisierten Transporte in weitere Länder. In der Schweiz unterstützten Fachkräfte des Schweizer Paraplegiker-Zentrums, der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung und der Uniklinik Balgrist die Flüchtenden in medizinischen wie administrativen Anliegen. Allen, die in irgendeiner Weise beim Projekt engagiert waren, sei herzlich gedankt.

Bis Ende August gelang es den Verantwortlichen, 187 Flüchtende nach Deutschland, Finnland, England, in die Schweiz und in die Niederlande zu bringen. Die Projektgruppe plant, weiterhin Transporte zu organisieren und erwägt ein Folgeprojekt im Kriegsland.

Projekt Safe House www.protectthevulnerable.org

BARRIEREFREIHEIT

OK:GO bei Schweizer Tourismus-Verband

Die Initiative OK:GO unterstützt Tourismusanbieter dabei, Informationen zur Zugänglichkeit ihrer Angebote zu erfassen. Sie ist neu Bestandteil des Kompetenzzentrums Nachhaltigkeit des Schweizer Tourismus-Verbands.

Seit 2019 konnte die vom Förderverein Barrierefreie Schweiz – bei der die SPV Mitglied ist – lancierte OK:GO-Initiative 817 touristische Betriebe dafür gewinnen, ihre Zugänglichkeitsinformationen für Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Familien mit Kleinkindern sichtbar zu machen.

Durch die Zusammenarbeit rücken die beiden Partner auch räumlich zusammen. Die Geschäftsstelle der OK:GO-Initiative befindet sich neu am Geschäftssitz des Schweizer Tourismus-Verbands in Bern.

Mehr erfahren www.ok-go.org

UNO-BRK

Petition eingereicht

Vor mehr als acht Jahren hat die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) unterzeichnet, die Menschen mit Behinderungen eine volle, gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zuspricht. Damit Menschen mit Behinderungen, deren Rechte verletzt werden, direkt an die UNO gelangen können, muss die Schweiz auch das Zusatzprotokoll unterzeichnen. Am 21. Oktober 2022 überreichten Betroffene und Behindertenorganisationen dem Bundesrat eine Petition. Mit der Petition «Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung BRKZusatzprotokoll, jetzt» fordern sie den Bundesrat auf, endlich zu handeln und die Ratifizierung des Zusatzprotokolls in die Wege zu leiten. Die SPV war in Bern durch Präsidentin Olga Manfredi vertreten.

IV

Faire Lohneinschätzung

Bereits in der Sommersession sprach sich der Nationalrat für faire Grundlagen zur Bemessung des IV-Grads aus. In der Herbstsession zog nun der Ständerat nach.

Die bisher angewendeten statistischen Werte sind realitätsfern, weil sie auf den Verdienstmöglichkeiten von Menschen ohne Behinderung basieren. Die Lohntabellen müssen nun bis Ende Dezember 2023 überarbeitet werden. Lösungsvorschläge sind bereits vorhanden: Eine Arbeitsgruppe um Prof. em. Gabriela Riemer-Kafka legte ein Modell vor, das eine realistische Lohneinschätzung für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ermöglicht. Die verwendete Methodik ist mit geringen Anpassungen auch auf andere Behinderungsarten anwendbar. Faire Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads sind also nicht nur absolut notwendig, sondern auch umsetzbar. ALLTAGSHELFER

ZipUp

Active Communication hat mit ZipUp eine nützliche Reissverschlusshilfe entwickelt. Die kaum sichtbare Zusammenführhilfe ist besonders für Menschen mit eingeschränkter Hand- und Fingerfunktion gemacht. Mit den beiden Daumentaschen kann der Reissverschluss kontrolliert und gezielt zusammengeführt werden. Mit dem zusätzlich angebrachten Ring am ReissverschlussSchlitten lässt sich dieser leicht greifen und hochziehen.

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RENTEN

Teuerungsausgleich

Gleich drei Motionen forderten in der Herbstsession in National- und Ständerat eine ausserordentliche Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen an die aktuell hohe Teuerung. Alle drei Motionen wurden gutgeheissen. Die Renten müssen nun per 1. Januar 2023 einmalig an die vollumfängliche Teuerung angepasst werden. Aus Sicht der Behindertenorganisationen ein notwendiger Entscheid, denn Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten und Ergänzungsleistungen zur IV lebten bereits vor der aktuellen Teuerungssituation mit äusserst knappen finanziellen Mitteln.

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