kosmetik & pflege 2021-3

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aktuell

UPDATE:

Stand der Dinge

RUND UM DIE NiSV Die »Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen kungen nichtionisierender Strahlun Strahlung bei der Anwendung am Menschen« (NiSV) hält die Kosmetikbranche Kosmetikbranc in Atem. Denn aus ihr ergeben sich insbesondere insbesonde für Kosmetikerinnen etliche Pflichten. Wie diesen im Detail nachzukommen nachzuko ist, ist an einigen gen Stellen noch ungeklärt. Welche We Eckdaten stehen bereits fest?

eit dem 01.01.2021 müssen Kosmetikerinnen neu gekaufte Geräte, die unter die NiSV fallen, zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle melden. Ebenfalls seit 01.01.2021 dürfen Kosmetikerinnen Anwendungen, die von der NiSV unter Arztvorbehalt gestellt wurden, nicht mehr anbieten. Für Kosmetikerinnen jetzt untersagte Anwendungen sind:

S

° Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up

° Behandlung von Gefäßveränderungen ° Behandlung pigmentierter Hautveränderungen ° Ablative Laseranwendungen ° Anwendungen, die die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzen ° Anwendungen mit optischer Strah-

lung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion Seit 01.01.2021 greift zudem die Pflicht, die Kundinnen vor einer Anwendung umfassend zu beraten und die Anwendung zu dokumentieren. Zur Beratung gehört die Aufklärung über:

+++ NOCH IMMER WICHTIGE PUNKTE NICHT GEKLÄRT +++ +++ FRISTVERLÄNGERUNG NOCH NICHT BESCHLOSSEN +++

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