Fokus Recht

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Nicolas Diebold & Juristinnen Schweiz

In separaten Interviews berichten sie über die aktuellen Herausforderungen der Rechtsbranche.

Die Essenz des Rechts in a nutshell

www.dike.ch Kompaktes Wissen in über 65 Rechtsgebieten DIKE_Inserat_Banner_TA-Rechtsguide_296x80_240327_V3.indd 1 27.03.24 15:53 EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA
April ’24
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Sprunginnovation für mehr Zugang zum Recht

Das Interesse von Anwältinnen und Anwälten dank künstlicher Intelligenz ist mittlerweile fast so gross wie deren Skepsis, dass diese Technologie ihr Geschäftsmodell tatsächlich grundlegend verändern könnte. Dabei hat der Transformationsprozess bereits an Fahrt aufgenommen und dürfte auch für Bürgerinnen und Bürger ein Präsent bereithalten.

K3LM. Das kryptische Kürzel steht für «Kelvin Legal Large Language Model». Es ist das erste KI-Sprachmodell, das spezifisch und von Grund auf neu mit kuratierten, juristischen Inhalten trainiert und Ende Februar 2024 vom US-Unternehmen 273 Ventures vorgestellt wurde. Rund zehn Monate früher als ursprünglich geplant. Eingesetzt werden soll das Sprachmodell vorerst bei Applikationen im juristischen und regulatorischen Umfeld. Nur wenige Tage später präsentierten die grösste deutsche Wirtschaftskanzlei CMS und das KI-Start-up Xayn mit «Noxtua» das erste KI-Sprachmodell Europas, welches insbesondere dem strengen europäischen Datenschutz Rechnung tragen soll. Es braucht nur wenig visionäre Kraft, um sich vorstellen zu können, dass solche KI-Sprachmodelle auch für die Schweizer Jurisdiktion entwickelt werden. Damit dürften juristisch fehlerhafte Inhalte, die von einer KI generiert wurden und für ein paar Lacher gut waren, bald der Vergangenheit angehören.

Die Diskussion bewegt sich somit weg vom Hype hin zur Frage, wie sich das Angebot von Anwältinnen und Anwälten verändern wird, wenn Legal-ChatGPTs das Rechtswissen faktisch demokratisieren und juristischer Rat auch von KI-Applikationen eingeholt werden kann. Viel Zeit, um darüber nachzudenken, bleibt derweil nicht. Seit OpenAI ChatGPT frei zugänglich gemacht hat und dem Launch der ersten KI-Sprachmodelle, die sich auf juristische Inhalte spezialisiert haben, sind keine 18 Monate vergangen.

Technologische Entwicklung verläuft exponentiell. Dies tangiert auch den Rechtsmarkt, unabhängig davon, ob wir das wollen oder nicht. Grosse Wirtschaftskanzleien und Unternehmensrechtsdienste haben die Implementierung von LegalTech deshalb schon seit Jahren auf dem Radar. Sie leisten sich Innovation-Teams, um Prozesse und Angebote neu zu denken. Damit konnten sie die Effizienz steigern, repetitive Arbeiten automatisieren und den Fokus ihrer teuren Arbeitskräfte auf komplexe und strategische Aufgaben lenken.

Deutlich weniger präsent ist LegalTech indessen im Schweizer Konsumentenmarkt. Zu klein scheint er auf den ersten Blick und mit seiner Sprachenvielfalt sowie der fragmentierten Gesetzeslage hält er weitere Hürden bereit. Onlineplattformen, welche Verbraucherrechte durchsetzen, kann man in der Schweiz an einer Hand abzählen und lukrativ war deren Geschäft bisher kaum.

PUBLIREPORTAGE

Ganz anders die Situation im deutschen Rechtsmarkt. Hier ist das Thema «Zugang zum Recht» ein wichtiger Treiber von LegalTech. Start-ups haben in den letzten Jahren erfolgreich Geschäftsmodelle und Onlineplattformen lanciert, die auf Masse setzen und auch kleinere Konsumentenforderungen erstreiten. Sei es bei Fluggastrechen, im Arbeits- und Telekommunikationsrecht, bei Mietstreitigkeiten oder bei Forderungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Das Stichwort hierzu heisst «Legal Fracking» und umschreibt den Prozess mittels Technologie und einem hohen Automatisierungsgrad, die Verarbeitungskosten und -risiken eines Rechtsfalles dermassen zu reduzieren, dass auch kleinere Ansprüche gewinnbringend durchgesetzt werden können. Den Begriff geprägt hat Dr. Daniel Halmer, der mit seinem Unternehmen Conny heute zahlreiche Rechtsdienstleistungsplattformen für Verbraucherrechte anbietet.

Je grösser der Rechtsmarkt, desto einfacher skalieren solche Plattformen. In den USA erwirtschaftete die Onlineplattform LegalZoom im Jahre 2023 bspw. über 660 Millionen Dollar. Um jedoch auch in einem kleineren Rechtsmarkt auf einen grünen Zweig zu kommen, müssen die Prozesse weitgehend standardisiert und automatisiert ablaufen.

Mit den technologischen Möglichkeiten, die bisher zur Verfügung standen, konnten solche Angebote nur im beschränkten Masse realisiert werden. Dank KI-Applikationen, die auf spezialisierten Legal Large Language Models basieren, bieten sich jedoch neue Möglichkeiten, um automatisiert juristische Dokumente zu generieren, Rechtsberatung zu erteilen oder Schlichtungsvorschläge zu erstellen.

Technologien, die den Kern der juristischen Tätigkeit tangieren, wurden schon oft versprochen. Geschehen ist bisher wenig. Viele Juristinnen und Juristen arbeiten auch heute noch, wie sie es seit

Fanny Sutter, LL.M. Streichenberg

Andrea Waditschatka Streichenberg

Brauchen Sie eine professionelle Einschätzung zu einer Klausel eines Arbeitsvertrages? Sind Sie nicht mehr ganz sicher, wie das mit den Sperrfristen genau funktioniert? Brauchen Sie in einem heiklen Kündigungsfall dringend Unterstützung? Wollen Sie eine Formulierung im Arbeitszeugnis nochmals gegenprüfen lassen? Unsere Rechtsanwältinnen vom Helpdesk Arbeitsrecht stehen Ihnen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir bringen langjährige Erfahrung im Bereich der arbeitsrechtlichen Beratung und Prozessführung mit und bieten Ihnen kompetente, praxisorientierte und pragmatische Rechtsberatung. Sie erreichen uns an sämtlichen Werktagen unkompliziert per Telefon oder E-Mail und erhalten schnell eine Antwort auf Ihr Problem.

25 Jahren tun. Und so weit liegt auch die letzte Innovation zurück, die tatsächlich einen signifikanten Impact auf deren Tätigkeit hatte: das Internet. Es hat sich Ende der 90er-Jahre zu einem Massenphänomen entwickelt und damit auch die juristische Arbeit grundlegend verändert.

Erfindungen wie das Internet sind sogenannte Sprunginnovationen; radikale Neuerungen, die einen existierenden Markt grundlegend verändern. Weitere Beispiele sind Transistoren, die als Grundbausteine der modernen Elektronik dienen, Antibiotika, die Dampfmaschine und in jüngster Vergangenheit mRNA-Impfstoffe.

Künstliche Intelligenz ist keine Sprunginnovation. Seit 70 Jahren wird geforscht und investiert. Eine lange Anlaufzeit, die Milliarden von Dollar verschlungen und Millionen von Wissenschaftlern, Investorinnen und Anwender frustriert hat. Nun geht es aber endlich los und KI wird als grundlegende Technologie Sprunginnovation ermöglichen. Auch in der Rechtsbranche.

Innovation in der Jurisprudenz ist denn auch dringend angezeigt. Insbesondere, wenn es darum geht, Rechtsdienstleistungen erschwinglicher und damit zugänglicher zu machen. Aber auch um die notorisch überlasteten Gerichte dabei zu unterstützen, veraltete, ineffiziente Methoden abzustreifen und digitale Werkzeuge konsequenter einzusetzen.

Wir haben in der Schweiz eines der teuersten Justizsysteme von Europa und gemäss einer repräsentativen Umfrage des Schweizerischen Versicherungsverbandes scheut sich eine Mehrheit der Befragten, bei Rechtsstreitigkeiten anwaltliche Unterstützung einzuholen. Aus Angst vor den Kosten.

Damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat nicht erodiert, muss eine Mehrheit der Bevölkerung einen unkomplizierten, bezahlbaren Zugang zur Justiz haben. Der Begriff beschränkt sich dabei nicht auf Gerichtsverfahren, sondern umfasst auch Rechtsberatung, neuartige Streitlösungsmechanismen und die Gewissheit, im Falle eines Rechtsstreites nicht aus rationalem Desinteresse auf seine Ansprüche verzichten zu müssen. Mit unentgeltlicher Rechtspflege allein ist es noch nicht gemacht. Ziel muss es sein, mit frischen Konzepten sowie der Einbindungen aller technologischer Möglichkeiten einer breiten Masse Zugang zum Recht zu ermöglichen. Die Voraussetzungen, und damit auch die Chance, dass uns dies gelingt, standen noch nie so gut.

Text Ioannis Martinis, Head of Innovation bei Coop Rechtsschutz, Vizepräsident der Swiss Legal Tech Association & Studiengangsleiter CAS Legal Tech HWZ

Helpdesk Arbeitsrecht

Wie funktioniert’s?

Für CHF 848.00 pro Jahr (exkl. MWST) erhalten Sie arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung per Telefon und/oder E-Mail im Umfang von 6 Anfragen pro Jahr.

Gehen Sie davon aus, dass Sie einen wesentlich grösseren Bedarf an Anfragen pro Jahr haben, so können wir individuell massgeschneiderte Lösungen anbieten.

Dazu gibt es auf Wunsch kostenfrei den quartalsweise erscheinenden Newsletter mit nützlichen Informationen zur neusten arbeitsrechtlichen

Rechtsprechung, Gesetzesänderungen sowie Angebote für Workshops oder Weiterbildungen.

Beispiel Anfrage

«Wir haben einen Mitarbeiter, welcher in der Probezeit krank wurde. Es gibt im Arbeitsvertrag keine Regelung zur Entlöhnung bei Krankheit während der Probezeit. Dürfen wir die Lohnzahlung für diese Zeit verweigern?»

Fokus Recht

Projektleitung

Agustina Balmer

Country Manager

Pascal Buck

Produktionsleitung

Adriana Clemente

Layout

Mathias Manner, Sara Davaz

Text

Linda Carstensen, Maévane Mas, Nina Schneider, Severin Beerli, SMA

Sybille Brütsch-Prévôt

Titelbild

iStockphoto/aerogondo

Distributionskanal

Tages-Anzeiger

Druckerei

DZZ Druckzentrum AG

Smart Media Agency. Gerbergasse 5, 8001 Zürich, Schweiz Tel +41 44 258 86 00

Viel Spass beim Lesen!

Agustina Balmer Project Manager

«Sehr geehrte Frau Muster, Der Lohn ist erst ab dem 1. Tag des vierten Monats geschuldet, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, es sei denn, es besteht eine Krankentaggeldversicherung. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz bereits nach Ablauf der Wartefrist (Karenzfrist). Im Übrigen verlängert sich die Probezeit um die Abwesenheitstage.»

Sollte sich eine Anfrage als aufwändiger erweisen (bspw. Unterstützung in einem Gerichtsprozess, Begleitung zu einem Meeting, Anwaltsschreiben an die Gegenanwältin, Prüfung Arbeitsvertrag, o.dgl.), so verrechnen wir den Aufwand für Mitglieder mit CHF 320.- pro Stunde. Selbstverständlich weisen wir Sie im Vorfeld darauf hin und kommunizieren jederzeit transparent über den zu erwartenden Aufwand und die anfallenden Kosten.

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«Man darf die modernen Technologien keinesfalls unterschätzen»

Die digitale Transformation der Rechtsbranche gewinnt immer mehr an Fahrt. Die Expertinnen und Experten der Logol AG sorgen mit innovativen, integrierten Anwendungen dafür, dass Kanzleien dabei nicht aus der Spur geraten und die sich bietenden Chancen vollumfänglich nutzen können.

Christoph Küng, warum ist die Digitalisierung für die Rechtsbranche so zentral?

Christoph Küng: Wir leben in einer zunehmend digitalisierten Welt. Sämtliche Branchen und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre physischen Prozesse in die digitale Sphäre zu überführen. Doch dies lohnt sich: Prozesse werden effizienter, schneller und präziser. Wir sind daher der Überzeugung, dass eine Kanzlei, die ihre Klienten zukünftig mit Rechtsdienstleistungen bedienen möchte, um den Digitalisierungsschritt nicht herumkommt. Zudem führt die digitale Transformation dazu, dass Prozesse und Daten mess- und damit nachvollziehbar werden. Dies fördert den Übergang von einer klassischen Kanzlei hin zu einem nach unternehmerischen Gesichtspunkten geführten Betrieb.

Davon kann das Unternehmen enorm profitieren: Nicht nur erfüllt es die Erwartungen seiner Klienten, sondern tut sich auch bei der Suche nach neuen, innovativen Talenten positiv hervor.

Inwiefern verbessert die Digitalisierung das Kundenerlebnis im juristischen Bereich?

Marco Farina: Herkömmliche Rechtsberatung war bisher noch nicht skalierbar. Doch genau diese Skalierbarkeit setzen Klienten heutzutage voraus. Das bedeutet, dass Kanzleien in der Lage sein müssen, künftig mehr Leistung schneller zu erbringen. Die Digitalisierung und insbesondere die Nutzung spezifischer LegalTechAnwendungen bergen dafür ein enormes Potenzial.

Doch gerade im juristischen Sektor wird viel mit schützenswerten Daten gearbeitet. Ergeben sich hier keine potenziellen Konflikte?

Christoph Küng: Natürlich gilt es, die brancheneigenen Besonderheiten zu berücksichtigen. Kanzleien sind streng reguliert, ähnlich wie dies auf Banken- und Pharmaunternehmen zutrifft. Dementsprechend sind die Anforderungen an die Compliance und Datensicherheit hoch. Allerdings vergisst man gerne, dass die Datensicherheit von

Cloud-Lösungen deutlich höher sein kann als diejenige von On-Premise-Infrastrukturen, denn in einer modernen Cloud-Infrastruktur bestehen viel ausgeklügeltere Datensicherheitsfunktionalitäten.

Welchen technischen Ansätzen und Anwendungen müssen Kanzleien bei ihrer digitalen Transformation besondere Beachtung schenken?

Christoph Küng: An erster Stelle steht die CloudReadiness, diese muss gegeben sein. Direkt darauf folgt das Vorhandensein einer modernen ITInfrastruktur. Der dritte entscheidende Faktor ist eine moderne Kanzleisoftware, die auf die digitalisierten Prozesse und die individuellen Ansprüche der jeweiligen Kanzlei zugeschnitten ist.

Und welche Rolle müssen die Mitarbeitenden spielen, damit der Wandel gelingt?

Marco Farina: Zum einen muss sich im Unternehmen die Mentalität von einer «Einzelkämpferkultur» hin zu einem durchdringenden Teamgedanken wandeln. Zum anderen steht ein kontinuierlicher Dialog im Vordergrund – denn wer eine positive Veränderung anstossen möchte, kommt um eine proaktive Kommunikation nicht herum.

Die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten basiert auch stark auf persönlichem Vertrauen. Geht diese zwischenmenschliche Verbindung im Zuge der Digitalisierung nicht verloren?

Christoph Küng: Wir sehen keinen Widerspruch zwischen höherem Digitalisierungsgrad und einer persönlichen Beziehung zwischen Anwälten und Mandanten. Im Gegenteil: Korrekt eingesetzt, können digitale Kanäle die bestehende Bindung noch stärken.

Welche Faktoren erachten Sie als die grössten Hindernisse für eine erfolgreiche Digitalisierung?

Christoph Küng: Der wahrscheinlich grösste Stolperstein ergibt sich, wenn Anwälte ihre Arbeitsgewohnheiten, basierend auf einer analogen Umgebung, nicht ändern möchten. Denn wenn man althergebrachte Abläufe einfach eins zu eins in die digitale Sphäre überführen möchte, nutzt man die sich bietenden Potenziale nicht. Ein anderes zentrales Hindernis sehen wir dann, wenn Kanzleien nicht auf die Erwartungen und Wünsche ihrer Klienten eingehen.

Wagen wir einen Blick in die Zukunft: Welche Technologien werden Ihres Erachtens die Rechtsbranche massgeblich prägen?

Christoph Küng: Auf kurze Sicht dürfte es sich dabei vor allem um Anwendungen für das Wissensmanagement, die Fallbearbeitung sowie um Legal-ResearchTools und moderne Cloudinfrastrukturen handeln. Mittel- bis langfristig werden künstliche Intelligenz (KI), vorausschauende Legal-Analytics- sowie Automatisierungslösungen für die Branche wegweisend sein.

Marco Farina: Wenn wir von wegweisenden Technologien sprechen, kommen wir um Anwendungen wie ChatGPT oder vergleichbare KI-Lösungen nicht herum. Schon jetzt sehen wir, wie disruptiv diese Technologien sind. KI wurde bereits mit der Erfindung der Elektrizität verglichen, wenn es um ihren Einfluss auf das tägliche Arbeiten und Leben geht. Ich selbst bin geneigt, dieser Einschätzung zuzustimmen:

Ich verfüge über einen technischen Background und habe in den vergangenen 30 Jahren nichts gesehen, dass sich mit heutigen KI-Anwendungen vergleichen liesse. Hätte man mir vor fünf Jahren gesagt, wozu die heutigen KI-Programme fähig sind, hätte ich dies als unmöglich abgetan. Das zeigt: Wir dürfen die modernen Technologien keinesfalls unterschätzen. Sprechen wir vertiefter über die Möglichkeiten von ChatGPT und Co. für die Rechtsbranche: Wo sehen Sie die grössten Potenziale?

Marco Farina: Wir sehen zwei zentrale Einsatzfelder für diese KI-Anwendungen. Beim Ersten handelt es sich um die Recherche von juristischen Themen. KI kann tiefgreifend dabei unterstützen, Informationen zu finden und Dokumente abzugleichen. Das zweite Einsatzfeld betrifft das Herstellen von Inhalten, etwa von Verträgen. Dies erlaubt es Kanzleien unter anderem, einen ersten Low-Service-Level mit automatisierten Dienstleistungen zu einem günstigen Preis anzubieten. Darauf kann dann die Premiumdienstleistung aufbauen, wofür die Erfahrung und Expertise von Anwälten hinzugezogen werden. Darüber hinaus eignet sich künstliche Intelligenz auch optimal zum Training angehender Anwältinnen und Anwälte. Wie können Kanzleien ChatGPT erfolgreich in ihre bestehenden Workflows integrieren?

Christoph Küng: Wie bereits erwähnt, ist das Potenzial für eine erfolgreiche Integration von ChatGPT höher, sofern die analogen Prozesse grundlegend für die digitale Umgebung überarbeitet werden.

Marco Farina: Wichtig ist auch, sich diesbezüglich beraten zu lassen, damit sichergestellt ist, dass eine Kanzlei versteht, was mit ChatGPT neu entstehen kann und wie Integrationen in die Kanzleiprozesse bestmöglich umgesetzt werden können.

Gibt es bereits konkrete Success Cases?

Marco Farina: Durchaus, doch die Branche befindet sich derzeit noch in der Erprobungsphase. Einige Vorreiter haben bereits spannende Pilotprojekte gestartet und damit wichtige Präzedenzfälle in diesem Bereich geschaffen. Kellerhals Carrard, eine der führenden Anwaltskanzleien der Schweiz, ist ein Beispiel für die fortlaufende Erforschung von Technologien der künstlichen Intelligenz in der Rechtsbranche. Sie ist ein gutes Beispiel für eine Anwaltskanzlei, die die Entwicklung der KI-Evolution nicht nur genau beobachtet, sondern aktiv daran teilnimmt.

Inwiefern verändern KI-Anwendungen die Ansprüche an die Arbeit von Juristinnen und Juristen?

Marco Farina: An ihrer fachlichen Kompetenz ändert sich grundsätzlich nichts. Das bedeutet, dass Rechtsberatende sich juristisches Fachwissen nach wie vor aneignen und beherrschen müssen. Neu kommt aber die Kompetenz hinzu, KI-Technologie und ihre Chancen zu verstehen und diese sinnvoll einzusetzen. Hier ergibt sich der Vorteil, dass es sich bei KI oft um sogenannte No- oder Low-Code-Anwendungen handelt. Sprich, man muss nicht über Programmierkenntnisse verfügen, um die Anwendung zu nutzen oder anzupassen. Jedes Unternehmen sollte daher zumindest ein kleines Team unterhalten, das die modernen Business-Anforderungen versteht und diese in zielgerichtete Anfragen an die KI übersetzen kann.

Wie kann eine Kanzlei mit all diesen rasanten Entwicklungen Schritt halten?

Marco Farina: Das ist kaum möglich, da praktisch jeden Tag neue Angebote, Optionen und Funktionalitäten hinzukommen. Viel wichtiger scheint es mir, den grössten Fehler hinsichtlich KI zu vermeiden: die Technologie zu unterschätzen.

Wie unterstützt die Logol AG ihre Kundinnen und Kunden dabei, diesen Fehler zu vermeiden und die Chancen der Digitalisierung vollumfänglich wahrzunehmen?

Marco Farina: Hier kommt unsere Elle Kanzleimanagement-Lösung ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine sehr moderne ERP-Software, die speziell für den juristischen Sektor entwickelt wurde. Elle ist eine native Cloud-Lösung und folgt daher modernster Best Practices. Sie vereint Funktionen für die gesamten Kanzleiprozesse: Marketing, Vertrieb, Mandatsmanagement, Zeiterfassung, Abrechnung, Buchhaltung usw., die alle über eine einzige, einheitliche und integrierte Plattform verwaltet werden. Elle bietet dabei alle Vorteile der Microsoft-Plattform, einschliesslich einer vertrauten Microsoft-Benutzeroberfläche und einer leistungsstarken Integration mit Microsoft365. Und nicht zuletzt nutzt Elle die Microsoftcloud in der Schweiz, die eine einzigartige Reihe von Sicherheitsund Datenschutzfunktionen bietet und alle Themen rund um Datenschutz und Datensensibilität abdeckt.

Interview SMA

Über Logol AG

Logol ist ein innovativer Technologieanbieter, der 2017 in der Schweiz gegründet wurde. Als disruptives Technologieunternehmen ist Logol darauf ausgelegt, grosse und kleine Unternehmen in einem Prozess der kompromisslosen digitalen Transformation zu begleiten, indem es das Cloud-Computing-Paradigma nutzt und Cloud-orientierte Lösungen vollständig übernimmt. Dank jahrelanger Erfahrung mit agilen Methoden für die Softwareentwicklung ist Logol in der Lage, fortschrittliche Vertikalisierungen auf den Markt zu bringen, die zu greifbaren Ergebnissen führen.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.logol.com

sowie

www.elle.lawyer

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA Logol AG • Brandreport 3 #fokusrecht
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Marco Farina Gründer & CEO Christoph Küng Head of Legal Products
WMediation: Der Weg zur konstruktiven Konfliktlösung ausserhalb des Gerichtssaals

Eine Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren zur Lösung von Konflikten. Die Konfliktparteien werden dabei von einer externen Drittperson unterstützt, die ihnen hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese Person führt die Parteien durch den Prozess, fördert die Kommunikation und möchte sie dazu verleiten, ihre eigene gemeinsame Lösung zu entwickeln.

enn sich zwei Parteien nicht einigen können, entsteht ein Konflikt. Dieser kann auf verschiedene Arten gelöst werden. Neben Rechtsanwält:innen können auch Mediator:innen zur Unterstützung beigezogen werden. Diese begleiten die beiden Konfliktparteien bei der Konfliktlösung und vermitteln zwischen ihnen. Das Ziel ist, den Konflikt einvernehmlich zu lösen – also gemeinsam eine Lösung zu finden.

Vorteile der Mediation

Ein grosser Vorteil der Mediation ist, dass beide Parteien die Kontrolle über das Ergebnis behalten. Diese wird nicht an eine andere Instanz, zum Beispiel eine:n Richter:in, abgegeben. Ausserdem bietet eine Mediation mehr Flexibilität und Raum für Kreativität, da die Lösung auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Dies ist ein Vorteil gegenüber gerichtlichen Urteilen, die auf strikten Gesetzen basieren.

Aussergerichtliche Verfahren sind häufig günstiger und weniger zeitaufwendig als Gerichtsverfahren. Letztere kosten oft mehr und können in einem jahrelangen Gerichtsverfahren, mit unsicherem Ausgang, enden. Eine Mediation fördert das gegenseitige Verständnis und kann langfristige Beziehungen verbessern, denn die Einigungsquote ist sehr hoch. Gleichzeitig stärkt der friedliche, produktive und selbstbestimmte Umgang miteinander die Autonomie der Konfliktparteien.

Nachteile der Mediation

Das Risiko einer Mediation besteht darin, dass keine Lösung gefunden wird, da diese von der Kooperationsbereitschaft der beiden Parteien abhängt. Bei einem starken Machtgefälle zwischen den Parteien kann sie weniger effektiv sein als erhofft. Ausserdem sind die getroffenen Vereinbarungen möglicherweise rechtlich nicht durchsetzbar, es sei denn, sie werden in einem Vertrag festgehalten.

Brandreport • CDR divorce.ch

Anwendungsgebiete

Paar und Familie: Regelung des Umgangs miteinander, Klärung von Ansprüchen, Sichtweisen, Trennung, Scheidung, Mehrgenerationenkonflikte

Trennung und Scheidung: Regelung von Sorgerecht, Unterhalt, Wohnsituation, Klärung der Sichtweisen, Aufteilung von Hausrat, Wohneigentum, Vermögenswerte (deeskalatives Vorgehen = zugunsten der Kinder)

– Elder Mediation: Heimeintritt und Heimalltag, Pflege zu Hause, generationsübergreifende Regelungen, Testament, Kontakt zu Verwandten, Budgetfragen...

– Erbschaftsangelegenheiten: Umgang mit dem Erbe, Klärung der Erwartungen und Wünsche der Erb:innen und Erblasser:innen, Abgeltungen, Vorerbbezug, gemeinsame Konzeptentwicklung für das spätere Erben zur Konfliktvermeidung

– Wirtschaft und Arbeitsplatz: Klärung von Auseinandersetzungen in und zwischen Organisationen, Auflösung von Ausgrenzungssituationen, Klärung von Abläufen, Leistungsvereinbarungen, Strukturfindung, Kaderkonflikte, Verbesserung des Arbeitsklimas, Reduktion von Krankschreibungen, Organisationsentwicklung durch Einsatz des mediativen Systems

– Bau und Umwelt: Regelung von Umweltverträglichkeitsfragen, Lärmthemen, Umgang mit Emissionen und Immissionen, Erwerb/Verkauf von Immobilien, Kostendruck, Mietangelegenheiten, Architekturbüro, Planung

– Schule: Klärung von Konflikten zwischen Lehrenden, Schüler:innen, Eltern und Behörden, Mobbing, Peer-Mediation, Präventionskonzepte

– Nachbarschaft: Nutzungsregeln, Gestaltung des Zusammenlebens, Hausordnung, Wegerecht, Nutzung von Gemeinschaftsflächen in einem Mehrfamilienhaus, Haustiere, Stockwerkeigentum

– Interkulturelle Ebene: Klärung von Gerechtigkeitsempfinden, Gestaltung der Integration, Kommunikation bei Sprachbarrieren, Verständigungsprobleme, Behördenebene, soziale Spannungen zwischen Angehörigen verschiedener Kulturen

Voraussetzungen für eine Mediation Selbstverständlich müssen sich die Beteiligten freiwillig auf das Mediationsverfahren einlassen. Dies ist besonders entscheidend, weil die Wirksamkeit der Mediation stark von der aktiven Teilnahme und dem Engagement der Parteien abhängt. Sie müssen miteinander kommunizieren und gemeinsam an einer Lösung arbeiten wollen. Sie müssen dem Prozess offen gegenüberstehen und bereit sein, ihre eigene Position zu überdenken.

Bevor eine Mediation in Anspruch genommen wird, sollten beide Parteien ausreichend über ihre Rechte, die möglichen Konsequenzen verschiedener Entscheidungen und das Mediationsverfahren selbst informiert sein. Realistische Erwartungen sind für das Verfahren essenziell. Die Parteien müssen verstehen, dass Kompromisse notwendig sein könnten, um den Konflikt zu lösen.

Auch eine fortbestehende Offenheit für Ergebnisse ist eine wichtige Voraussetzung für eine Mediation. Die Parteien sollten bereit sein, verschiedene Lösungsoptionen in Betracht zu ziehen, die möglicherweise auch über ihre anfänglichen Vorstellungen hinausgehen.

Mediator:in auswählen

Es ist wichtig, eine:n geeignete:n Mediator:in für die Konfliktlösung auszuwählen. Eine erfolgreiche

Einigung kann sehr stark von den Fähigkeiten und der Kompatibilität der Mediatorin oder des Mediators abhängen. Sie oder er muss unparteiisch und neutral sein, ohne eigene Interessen durchsetzen zu wollen. Seine oder ihre Integrität ist entscheidend, um das Vertrauen beider Parteien zu gewinnen.

Um eine geeignete Person für die Mediation zu finden, sollten einige Kriterien berücksichtigt werden:

Die Mediatorin sollte über eine fundierte Ausbildung in Mediation und Konfliktmanagement verfügen. Bestenfalls ist sie zertifiziert und wird von einschlägigen Organisationen, wie zum Beispiel dem International Mediation Institute (IMI), anerkannt.

Neben dem Auswahlkriterium der Ausbildung ist auch die Erfahrung ausschlaggebend. Es sollte geprüft werden, ob der Mediator in dem für die Lösungsfindung relevanten Bereich (zum Beispiel Familienrecht, Handelsstreitigkeiten, Arbeitskonflikte) bereits genügend Erfahrung mit ähnlichen Konfliktarten hat sammeln können.

Die Chemie zwischen den Parteien und dem Mediator oder der Mediatorin kann den Prozess stark beeinflussen. Es ist von Vorteil, eine Person zu wählen, mit der sich alle Parteien wohlfühlen und der sie vertrauen können. Dazu lohnt es sich, ein erstes Treffen oder Vorgespräch zu organisieren, bei dem die Parteien ihre Situation darlegen und die entsprechende Fachperson kennenlernen können. Diese Gelegenheit sollte unbedingt genutzt werden, um herauszufinden, ob die Person den persönlichen Vorstellungen entspricht und auf die individuellen Bedürfnisse eingehen kann.

DPensionsberechnung bei einer Scheidung oder Trennung

ie finanziellen Aspekte einer Scheidung oder Trennung sind seit einigen Jahren standardisiert. Es ist daher unnötig, für ein im Voraus bekanntes Ergebnis zu viel Geld an Anwaltshonoraren auszugeben. Hier die wichtigsten Grundsätze im Überblick:

Existenzminimum

Jeder Erwachsene muss über ein Existenzminimum verfügen können. Wenn die finanziellen Ressourcen dafür nicht ausreichen, muss kein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden.

Zwei Präzisierungen: Erstens muss jeder Erwachsene alles machen, um finanziell unabhängig zu sein, da Müssiggang kein Recht ist. Zweitens muss jeder im Falle eines unzureichenden Einkommens sein Vermögen einsetzen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Kinder Kindervorschüsse haben Vorrang vor anderen Unterhaltsbeiträgen (Ex-Ehepartner, volljähriges Kind). Wenn die finanziellen Ressourcen nicht ausreichen, ist die Unterhaltshöhe der verfügbare Betrag, nachdem das Existenzminimum des zahlenden Elternteils

gesichert ist. Der Höchstbetrag für Alimente ist der Betrag für den gebührenden Unterhalt des Kindes (wie viel Geld braucht das Kind, um alle Kosten zu decken; auch Freizeit, Ferien, Klavierunterricht usw.), da ein höherer Betrag tatsächlich eine indirekte Finanzierung des anderen Elternteils wäre.

Für Zwischenzustände des Mindest- und Höchstbetrags hat das Bundesgericht ein System entwickelt, das objektiv sein soll (ist es aber nicht), um die Höhe der Kindervorschüsse festzulegen. In Wirklichkeit können diese korrekt geschätzt werden, indem Prozentzahlen des Nettoeinkommens des nicht betreuenden Elternteils ansetzen: 17 Prozent für ein Kind, 27 Prozent für zwei Kinder, 33 Prozent für drei Kinder. Bei alternierender Obhut sollten diese Prozentzahlen auf den Lohnunterschied der beiden Elternteile angewendet werden.

Alimente für volljährige Kinder sollen nur ihre unerlässlichen Kosten decken (nicht Freizeit, Ferien) und sind nur fällig, wenn die Eltern ausreichende Ressourcen haben (bzw. mehr als ihr Existenzminimum), um den gebührenden Unterhalt zu sichern.

Solche Beiträge sind im Gegensatz zu anderen steuerlich nicht abzugsfähig.

Getrennt lebende Ehegatten

Getrennt lebende Ehegatten bleiben Ehegatten und schulden sich gegenseitig Beistand, insbesondere in finanziellen Angelegenheiten. Daher hat jeder Anspruch darauf, seinen bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Wenn die Ressourcen nicht ausreichen, um diesen aufrechtzuerhalten, muss jeder einen gleichwertigen Lebensstandard haben (Budgets sollen erstellt werden).

Geschiedene Ehegatten

Im Prinzip ist es keine Rente nach der Scheidung, da jeder alles machen soll, um zu arbeiten und Bedürfnisse zu decken («Clean Break»-Prinzip).

Nach der Scheidung haben die Ex-Ehegatten keinen Anspruch auf die Aufrechterhaltung des Lebensstandards (im Ggs. zur Trennung). Die geschiedene Person, die ihre üblichen Kosten nicht decken kann, muss (wieder) arbeiten oder ihr Arbeitspensum erhöhen, um finanziell unabhängig zu werden. Die Rente wird daher zeitlich begrenzt und degressiv gestaltet, bis die Person wieder finanziell unabhängig ist und/oder ihren vorehelichen Lebensstandard wieder erreicht hat. Einzige Ausnahme: Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass eine Mutter nicht (wieder)

arbeiten oder ihr Arbeitspensum erhöhen muss, solange das jüngste Kind das Schulalter noch nicht erreicht hat. Sie solle dann bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes mindestens 50 Prozent arbeiten, bis zum 15. Lebensjahr 80 Prozent, danach 100 Prozent.

Bei alternierender Obhut muss jeder Elternteil zu 75 Prozent arbeiten können (neue Rechtsprechung; vorher 50 Prozent).

Nur wenn die Ehe länger als zehn Jahre gedauert hat und der Elternteil während der Ehe nicht gearbeitet hat, hat er das Recht, den vorehelichen Lebensstandard beizubehalten.

Alle Einzelheiten sind auf der Website www.divorce.ch kostenlos verfügbar 100%

Erfolg seit 2007
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Scheidung – gewusst wie

Obwohl sich jeder Fall vom anderen unterscheidet, stellen sich in der Praxis immer wieder dieselben Fragen. Einige der häufigsten und wichtigsten Fragen sollen nachfolgend dargestellt und in den Grundzügen beantwortet werden. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Diese Frage hängt massgeblich davon ab, ob ein gemeinsamer Scheidungswille vorliegt und ob sich die Ehegatten über sämtliche Scheidungsnebenfolgen einig sind. Eine unstrittige Scheidung auf gemeinsames Begehren und vollständiger Einigung nimmt in der Regel nur wenige Monate in Anspruch. Möchte sich hingegen nur ein Ehegatte scheiden lassen, gilt es grundsätzlich das zweijährige Getrenntleben als zwingende Voraussetzung für die Einreichung der Scheidungsklage zu beachten. Im Zusammenhang mit der Scheidungsklage sind sodann Anträge zu stellen und die Klage zu begründen, es erfolgen Schriftenwechsel und es findet mindestens eine Verhandlung statt. Diese strittigen Verfahren nehmen je nach Komplexität regelmässig mehrere Jahre in Anspruch.

Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig? Örtlich zuständig ist zwingend das Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten.

Welche Scheidungsnebenfolgen müssen zwingend geregelt werden? Zu regeln sind die Kinderbelange (elterliche Sorge, Obhut, Betreuungsanteile), Kindes- und nachehelicher Unterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung sowie der Vorsorgeausgleich. Über die Scheidungsnebenfolgen können die Ehegatten eine Scheidungsvereinbarung abschliessen. Der Gestaltungsfreiheit sind hierbei jedoch gewisse Grenzen gesetzt. Sodann muss die Scheidungsvereinbarung zwingend vom Gericht geprüft werden. Wer erhält nach der Scheidung das Sorgerecht für die Kinder?

Die gemeinsame elterliche Sorge ist der Regelfall und diese bleibt unabhängig von einer Scheidung weiterhin bestehen. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die gesetzliche Vertretung, Schul- und Berufswahl, religiöse Erziehung, Entscheid über medizinische Eingriffe etc. Eine Umteilung der elterlichen Sorge erfolgt ausschliesslich dann, wenn es das Kindeswohl erfordert. Von der elterlichen Sorge ist die elterliche Obhut zu unterscheiden. Diese regelt insbesondere die Frage, bei welchem Elternteil das Kind im Alltag lebt. In diesem Zusammenhang gilt es sodann auch die konkrete Kinderbetreuung zu regeln. Massgebend ist stets das Kindeswohl. Hat man Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Die Beantwortung dieser Frage ist komplex, da sie von diversen Faktoren abhängt und sich die Rechtsprechung diesbezüglich im Wandel befindet. Das Bundesgericht hat die Hürden bezüglich des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt in den vergangenen Jahren erheblich angehoben.

Einerseits liegt dem nachehelichen Unterhalt der Gedanke der nachehelichen Solidarität zugrunde. Andererseits gibt es den Grundsatz

der Eigenversorgung nach der Scheidung. Nach Möglichkeit soll jeder Ehegatte nach der Scheidung finanziell für sich selbst sorgen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn es einem Ehegatten nicht zumutbar ist, für seinen gebührenden Unterhalt inklusive einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufzukommen. Sodann muss die Ehe zwingend lebensprägend gewesen sein, damit ein Anspruch auf die Fortführung des während der Ehe gelebten Standards besteht. Ob eine lebensprägende Ehe vorliegt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht mehr schematisch beantworten. Eine lange Ehedauer oder gemeinsame Kinder führen isoliert betrachtet nicht automatisch zu einer lebensprägenden Ehe. Sodann bildet der während der Ehe gelebte Standard die betragsmässige Obergrenze und der nacheheliche Unterhalt ist grundsätzlich zeitlich befristet.

Was passiert im Scheidungsfall mit der 1., 2. und 3. Säule?

Das während der Ehe von den Ehegatten angesparte Guthaben der 1. Säule (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) wird im Scheidungsfall geteilt und beiden Ehegatten hälftig angerechnet – sogenanntes AHV-Splitting. Die Ehegatten müssen die Scheidung jedoch zwingend selbst der zuständigen Ausgleichskasse melden.

Das von der Eheschliessung bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens angesparte Guthaben der 2. Säule (berufliche Vorsorge) untersteht dem Vorsorgeausgleich und wird grundsätzlich hälftig geteilt. Den Ehegatten steht diesbezüglich ein gewisser Gestaltungsspielraum zu.

Die Aufteilung der 3. Säule (private Vorsorge) erfolgt gemäss den güterrechtlichen Bestimmungen und hängt massgeblich vom Güterstand der Ehegatten ab. Wurde mittels eines Ehevertrags der Güterstand der Gütertrennung vereinbart, wird die 3. Säule im Scheidungsfall nicht geteilt.

Welche familienrechtlichen Planungsinstrumente gibt es?

Eines der wichtigsten Planungsinstrumente ist der Ehevertrag. Mit einem solchen lässt sich insbesondere der Güterstand modifizieren und an die Bedürfnisse anpassen. Ferner kann gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich auch in einer sogenannten «Scheidungskonvention auf Vorrat» eine Regelung betreffend den nachehelichen Unterhalt getroffen werden. Sowohl der Ehevertrag als auch die Scheidungskonvention auf Vorrat sind äusserst nützliche Planungsinstrumente, um eine reflektierte, rationale und vor allem faire Lösung für den Scheidungsfall zu gewährleisten. Die Regelung von bestimmten Scheidungsnebenfolgen ist somit bereits «in guten Zeiten» möglich und ratsam.

– Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Güterrecht, Eheschutz, Trennungen etc.)

– Erbrecht (Nachlass- und Nachfolgeplanung, Erbenvertretung, Willensvollstreckung, Erbstiftungen etc.)

– Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeaufträge, Vollmachten, Patientenverfügungen, Mitteilungen an die KESB)

– Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Die Anwaltskanzlei ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig.

«Alles im Leben hat finanzielle Konsequenzen»

Ehepaare versteuern das zusammengerechnete Einkommen und Vermögen und rutschen so möglicherweise in die höhere Progression. Das kann steuertechnisch ganz schön ins Geld gehen. Zu finanziellen Konsequenzen der Ehe äussert sich Robert Desax, Rechtsanwalt/Steuerexperte und Partner bei der Anwaltskanzlei Walder Wyss.

Herr Desax, Brautpaare entscheiden sich in unseren Breitengraden aus Liebe für die Ehe, haben aber meistens die finanziellen Konsequenzen nicht wirklich vor Augen. Gut oder schlecht?

Zunächst einmal ist es natürlich wichtig und schön, dass das Ja zueinander nicht aus finanziellen Motiven erfolgt, sondern weil sich die Brautleute lieben und ihr Leben zusammen verbringen wollen. Gleichzeitig hat alles im Leben finanzielle Konsequenzen. Man ist daher gut beraten, diese auch zu bedenken und darüber zu sprechen.

Die Hochzeitsstrafe ist in aller Munde, also dass Paare nach der Hochzeit ungleich mehr Steuern bezahlen, als sie vorher zusammengerechnet bezahlt haben. Woran liegt das? Das Problem ist gewissermassen hausgemacht. Die Steuersätze sind bei uns zumeist progressiv. Sie nehmen also mit zunehmendem Einkommen zu. Dazu kommt, dass das Einkommen von Ehepaaren – unabhängig vom Güterstand – zusammengerechnet und besteuert wird. Das gleiche passiert beim Vermögen. Wenn die Ehegatten beispielsweise je CHF 100 000 verdienen, dann versteuert das Ehepaar zusammen neu CHF 200 000. Der Steuersatz ist dann aber höher, als wenn jeder nur sein eigenes Einkommen von CHF 100 000 versteuert hätte. Um dies auszugleichen, sehen

heute die meisten Steuergesetze Korrekturmassnahmen vor, wie Spezialtarife oder das sogenannte Splitting.

Wieso sagen Sie, das Problem sei hausgemacht?

Weil es eine Folge der progressiven Sätze ist. Wenn man stattdessen proportionale oder flache Sätze hätte, dann würde es keinen Unterschied machen, wie viel man verdient und ob Einkommen zusammengerechnet werden. Bei einem proportionalen Satz würden alle anteilsmässig genau gleich viel Steuern zahlen. Ob man das will und wie hoch der Satz dann sein soll, ist aber eine politische und keine rechtliche Frage. Einige Kantone wie Uri oder Obwalden haben für ihre Kantonssteuern übrigens bereits eine solche Flat Tax eingeführt.

Gibt es hier kantonale Unterschiede?

Die Unterschiede sind sehr gross. Hier ist matchentscheidend, wo man lebt, wo man den Lebensmittelpunkt hat, wo die Kinder dann mal zur Schule gehen etc. Die finanzielle Mehrbelastung kann je nach Kanton sehr viel ausmachen, in extremen Fällen bis zum Doppelten.

Wenn ein Paar erst im Dezember heiratet: Ab wann muss eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden?

Die erste Steuererklärung ist schon für das erste Ehejahr fällig. Wenn man also beispielsweise im Dezember 2024 heiratet, dann muss man im Jahr 2025 trotzdem eine gemeinsame Steuererklärung fürs ganze Kalenderjahr 2024 einreichen.

Angenommen, das Ehepaar wohnt nicht am gleichen Ort: Was gilt dann in Bezug auf die Steuern? Getrennte Wohnsitze der Ehegatten sind auch bei intakter Ehe nicht unmöglich. Sie führen aber zu steuerlich recht komplexen Situationen.

Die Individualbesteuerung ist in der politischen Pipeline – was sind hier die Vorteile?

Das Bundesgericht hat schon vor fast vierzig Jahren gesagt, dass die Schlechterbehandlung von Ehepaaren verfassungswidrig ist. Darin sind sich mittlerweile wohl auch alle einig. Nur, es ist viel einfacher, die Diagnose zu stellen, als dafür dann auch das richtige Medikament zu verschreiben, ohne

unerwünschte Nebenwirkungen (wie neue Ungleichheiten, komplexe Abgrenzungen oder bedeutenden administrativen Mehraufwand) zu haben. Man wird sehen, was dabei herauskommen wird… Die Steuernachteile für Ehepaare sind augenfällig. Gibts auch finanzielle Vorteile?

Ich denke schon. Die Ehegatten schulden einander von Gesetzes wegen Beistand und müssen einander unterstützen. Die Ehe führt zu einer rechtlichen und finanziellen Besserstellung bzw. Absicherung der Ehegatten – etwa bei der beruflichen Vorsorge oder im Erbrecht – und teilweise auch zu einer steuerlichen Privilegierung (z. B. bei Schenkungs- und Erbschaftssteuern). Auch die Wohnung der Familie wird beispielsweise gesetzlich besonders geschützt.

Wenn die Romantik für ein Paar nicht ausschlaggebend ist: Würden Sie zur Heirat raten? Oder ist es besser, als Konkubinatspaar zusammenzuleben?

Mir wurde die Frage von Klientinnen und Klienten zum Glück erst selten so gestellt. Die Antwort war in steuerlicher Hinsicht aber jeweils ein Ja, weil Ehegatten keine Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen…

Zum Abschluss hätte ich gerne noch ein Votum pro Ehe? Fällt Ihnen spontan eines ein? Es hat schon einen Grund, dass es die Ehe seit Jahrtausenden gibt. Sie gibt Stabilität und Sicherheit und bildet damit eine wichtige Grundlage für Glück und Wohlstand. Ich habe meine Heirat jedenfalls nie bereut!

Sybille Brütsch-Prévôt www.walderwyss.com
Text
Walder Wyss AG • Brandreport
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#fokusrecht Davatz Legal verfügt als anerkannte BoutiqueKanzlei im Herzen von Zürich insbesondere über folgende Spezialkenntnisse:
Dr. iur. Lars Hochstein, Rechtsanwalt, Davatz Legal

DDie Geschichte des Datenschutzgesetzes

Daten werden missbraucht und verleihen den Missbrauchenden Macht. Die Schweiz führte – in Anlehnung an das EU-Recht – am 1. September 2023 das neue Datenschutzgesetz ein. Warum braucht es heute ein solches Gesetz? Um diese Frage zu beantworten, wirft «Fokus» einen Blick in die Vergangenheit.

as erste Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 trat Mitte 1993 in Kraft. Am 30. April desselben Jahres wurde das World Wide Web freigegeben. Sein Erfinder, der britische Wissenschaftler Tim Berner-Lee, machte das WWW der Öffentlichkeit zugänglich mit dem Ziel, den Informationsaustausch zwischen Wissenschaftler:innen auf der ganzen Welt zu ermöglichen und zu fördern. Dieses neue globale Netzwerk revolutionierte den Zugang zu Informationen und die Onlinekommunikation.

Definition: World Wide Web laut Wikipedia

Das World Wide Web (englisch für «weltweites Netz», kurz Web oder WWW) ist ein über das Internet abrufbares System von elektronischen Hypertext-Dokumenten, sogenannten Webseiten, welche mit HTML beschrieben werden. Sie sind durch Hyperlinks untereinander verknüpft und werden im Internet über die Protokolle HTTP oder HTTPS übertragen. Die Webseiten enthalten meist Texte und sind oft mit Bildern und grafischen Elementen illustriert. Häufig sind auch Videos, Tondokumente oder Musikstücke eingebettet.

Umgangssprachlich wird das World Wide Web häufig mit dem Internet gleichgesetzt. Das WWW ist allerdings jünger und stellt nur eine von vielen Möglichkeiten dar, das Internet zu nutzen. Weitere Internetdienste sind E-Mail, textbasierte ChatSysteme namens Internet Relay Chat (IRC) und Secure Shell (SSH). Letztere ist ein Netzwerkprotokoll für die Datenkommunikation zwischen zwei Netzwerkgeräten. Es ermöglicht eine verschlüsselte Verbindung zwischen zwei Rechnern über ein unsicheres Netzwerk wie das Internet. SSH ist ein essenzielles Werkzeug für die sichere Übertragung von Daten und die Verwaltung von Servern.

Weltweit sahen sich Nationen und Bündnisse wie die EU gezwungen, Gesetze und Regelungen zum Schutz der im WWW kursierenden Daten einzuführen. Diese Gesetze verlangen bis heute

Brandreport • Lezzi Legal

Transparenz von Organisationen über ihre Datenverarbeitung und gewähren den Nutzer:innen gleichzeitig Rechte über ihre Daten. Grundsätzlich schreiben die Regelungen Sicherheitsmassnahmen vor, um alle Daten bestmöglich zu schützen.

Im Jahr 2008 gab es in der Schweiz eine Teilrevision mit dem Ziel, die Bevölkerung besser über die Bearbeitung ihrer Daten zu informieren. Die rasante technologische Entwicklung – etwa die mobilen Endgeräte, die zu omnipräsenten Begleitern geworden sind oder die Einführung des iPads von Apple im Jahr 2010 – hat gezeigt, dass bezüglich Datenschutz weitere Anpassungen notwendig sind.

Doch erst 2017 verabschiedete der Bundesrat einen Entwurf zur Totalrevision des DSG, um den Datenschutz an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Das neue DSG soll die informationelle Selbstbestimmung sowie die Privatsphäre der Bürger:innen stärken und langfristig gewährleisten. Anfang 2018 beschloss das Parlament, die Revision des DSG in zwei Schritten durchzuführen: Als Erstes wurden die für Bundesorgane wie das Fedpol geltenden Bestimmungen zu Datenbearbeitungen angepasst, die im Schengen-DSG (SDSG) mündeten. In einem zweiten

Schritt erfolgte dann die Totalrevision des DSG.

Bei der Erarbeitung des neuen DSG berücksichtigten der Bundesrat und das Parlament die von der Schweiz unterzeichnete Erweiterung der Europaratskonvention 108 sowie die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO). Die 2022 verabschiedete Datenschutzverordnung sowie die Verordnung über die Datenschutzzertifizierung ergänzen das neue DSG und sind ebenfalls am 1. September 2023 in Kraft getreten.

Stand heute

Cloud-Computing, Big Data, soziale Netzwerke und das Internet der Dinge (IoT): Die Summe der Daten, die heute im Umlauf sind, ist unvorstellbar. Und sie zu schützen ist schwierig. Denn Cyberkriminelle sind uns immer einen Schritt voraus. Das Bedürfnis nach mehr Schutz und Kontrolle über persönliche Daten wird deshalb immer stärker.

Das neue DSG der Schweiz sieht genau diesen Schutz vor – von den Grundrechten natürlicher Personen, die sich in der Schweiz aufhalten und deren Daten von Privaten oder vom Staat bearbeitet werden. Organisationen werden dazu verpflichtet, transparenter über ihre Datenverarbeitungsaktivitäten zu informieren. Zudem

müssen sie Datenschutzverletzungen den zuständigen Behörden innerhalb kurzer Fristen melden.

Die Revision war notwendig, weil ein reibungsloser Datenfluss aus der EU für die Schweiz aufgrund ihrer Wirtschaftsbeziehungen von grosser Bedeutung ist. Sie hatte zum Ziel, eine international abgestimmte, aus der Sicht der EU gleichwertige Lösung zu erarbeiten, berichtete economiesuisse im August 2023. Das neue DSG ist nicht nur eine Anpassung an internationale Standards, sondern auch an die neuen Formen des Konsums wie Onlineshopping, soziale Netzwerke und Streamingdienste.

Die digitale Welt hält noch viele Herausforderungen bereit, für die sich der Bund, die Unternehmen und die Bürger:innen wappnen müssen.

Hier einige Tipps, um den Verlust, Missbrauch oder die Manipulation von Daten zu verhindern:

Generelle Tipps:

– Verschlüsselung von Daten bei Übertragung und Speicherung

Ziel: Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten.

– Zugriffskontrolle: Starke Authentifizierungsverfahren, sorgfältige Verwaltung von Zugriffsrechten

Ziel: Nur berechtigte Personen haben Zugriff auf sensible Daten.

– Regelmässige Sicherheitsaudits

Ziel: Schwachstellen identifizieren und beheben.

– Richtlinien und Schulungen

Ziel: Menschliche Fehler durch Sensibilisierung in Bezug auf Sicherheitsrichtlinien und -praktiken minimieren.

– Back-up und Disaster Recovery

Ziel: Datenverluste verhindern und Kontinuität eines Betriebs gewährleisten.

«Je heikler die Daten, desto strenger die Sicherheitsmassnahmen»

Unternehmen müssen sich bewusst werden, wie wichtig der Datenschutz ist. Lukas Lezzi von Lezzi Legal erklärt, welche Massnahmen Unternehmen angesichts des im September 2023 in Kraft getretenen Datenschutzgesetzes implementieren müssen.

Lukas Lezzi, das Datenschutzgesetz (DSG) bringt für Unternehmen einige Verpflichtungen mit sich. Was sind die wichtigsten Massnahmen, die Unternehmen umsetzen müssen? Die Umsetzung des neuen DSG gibt vor allem Unternehmen viel zu tun, die bisher geschäftlich nur in der Schweiz tätig waren. Das neue Gesetz passt sich dem europäischen an – das schweizerische ist nun fast identisch. International tätige Unternehmen mussten sich bereits 2018 um den Schutz ihrer Daten kümmern. Für alle anderen Unternehmen ist das schärfere Gesetz eine grosse Umstellung, die viele formalisierte Prozesse erfordert. Aus Compliance-Sicht ist wichtig, dass Unternehmen die Grundlagen des Datenschutzes sicherstellen. Um ihre Daten zu schützen,

müssen sie wissen, wofür sie welche Daten verwenden. Handelt es sich um vertrauliche Daten von Patient:innen? Oder Verkaufsdaten von Rasenmähern?

Welche weiteren Dienstleister sind involviert? All diese Fragen müssen Unternehmen nun beantworten. Je heikler die Daten sind, desto strenger muss die Datensicherheit sein. Zudem muss die Datenschutzerklärung transparent und leicht zugänglich sein.

Welche konkreten Anpassungen sind für Unternehmen am mühsamsten?

Die bisherige Untätigkeit und das Unwissen im Umgang mit Daten machen die Implementierung von Datenschutz mühsam. Bei kleinen Unternehmen sind es vielleicht vier bis fünf Prozesse, bei denen sie den Datenschutz sicherstellen müssen – bei grösseren sind es schnell über 200. Nicht zu unterschätzen ist, den Mitarbeitenden und dem Management bewusst zu machen, wie wichtig diese Prozesse sind. Unternehmen müssen sich um den Datenschutz kümmern – nicht nur für die Galerie, sondern auch für das Vertrauen ihrer Stakeholder und ihre Reputation.

Wann sind Daten sicher?

Es gibt drei Indikatoren für Datensicherheit: Daten müssen vertraulich sein. Das bedeutet, sie werden nicht an Parteien weitergegeben, die kein Recht darauf haben.

Daten müssen integer sein. Es muss sichergestellt sein, dass Daten nicht verändert werden können. Andernfalls sind sie anfällig für Missbrauch. Wenn beispielsweise Transaktionsdaten plötzlich geändert werden können, sind sie nicht mehr integer. Der dritte Indikator für sichere Daten ist ihre Verfügbarkeit. Wenn eine Ransomware den Zugang zu Systemen blockiert, kann dies ein enormes Risiko für betroffene Personen darstellen.

Wie weit muss Datensicherheit gehen? Braucht es Verschlüsselung bei der Vermittlung und Speicherung von Daten? Oder eine Zwei-Faktor-Authentisierung?

Um diese Fragen zu beantworten, müssen Unternehmen die Risiken für Betroffene, den Stand der Technik und Implementierungskosten berücksichtigen.

Worin kann Lezzi Legal Kund:innen am besten unterstützen?

Als Geschäftsführer:in ist es häufig schwierig zu entscheiden, welche Massnahmen im Unternehmen umgesetzt werden müssen. Hier lohnt es sich, Leute ins Boot zu holen, die sich auskennen. Datenschutz ist unser Spezialgebiet – und er ist in allen Geschäftsbereichen wichtig. Bei externen Einschätzungen ist es immer wichtig, dass es intern eine Ansprechperson gibt, die begreift, worum es geht. Diese Person muss sich dem Thema annehmen und lernbereit sein. Wir

als externe Beratung können Unternehmen unsere Erfahrungen und Templates mitgeben, aber letztlich müssen es Personen im Unternehmen implementieren, damit der Prozess des Datenschutzes am Leben bleibt.

Welchen Mehrwert kann Lezzi

Legal Unternehmen bieten?

Wir verfügen über Expertise in zahlreichen Branchen bei verschiedenen Unternehmensgrössen. Wir können unseren Kund:innen erklären, wie andere Unternehmen den Datenschutz handhaben. Was hat für ein Unternehmen ähnlicher Grösse in der gleichen Branche gut funktioniert? Was nicht? Unsere langjährige Erfahrung im Datenschutz, Regulatory und FinTech ist definitiv ein Mehrwert, den wir Unternehmen bieten können. Ich war lange als interner Datenschutzbeauftragter tätig und kenne daher auch die operative Seite.

Wer seine Daten aufrichtig schützen will, kann sich hier Unterstützung holen: lezzilegal.ch

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Bild iStockphoto/solarseven 6 Datenschutz Bild Bundesamt für Justiz
RA Dr. iur. Lukas Lezzi LezziLegal, spezialisiert auf Datenschutz, Regulatory und FinTech

Die neue Software, die juristisches Arbeiten smarter macht

Die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten ist hochgradig komplex. Doch manche Aspekte sind äusserst repetitiv. Die Lexian AG hat es sich mit ihrer gleichnamigen Software zur Aufgabe gemacht, Kanzleien dabei zu unterstützen, ihre tägliche Arbeit effizienter und smarter zu gestalten. Daraus ergeben sich diverse Vorteile – für die Kanzleien ebenso wie für die Mandantinnen und Mandanten.

Frau Koch, Herr Hauser, der Claim für Ihre Software Lexian ist bestechend: «Und Sie arbeiten smart.» Was zeichnet Ihres Erachtens smartes Arbeiten in einer Anwaltskanzlei aus – und wie kann Ihre Software den Weg dafür ebnen? Jonas Hauser: Wir haben uns die Prämisse auf die Fahne geschrieben, mit Lexian eine

All-in-One-Lösung für Juristinnen und Juristen zu entwickeln. Im Zentrum steht die Beschleunigung repetitiver Tätigkeiten, was mehr Effizienz schafft und neue Ressourcen erschliesst. Gleichzeitig wissen wir, dass viele Kanzleien sowie Anwältinnen und Anwälte sehr individuell arbeiten. Diesem Umstand tragen wir in unserer Anwendung ebenfalls Rechnung. Wir schaffen also Strukturen, vereinfachen Prozesse und unterstützen parallel die unterschiedlichen Arbeitsweisen unserer Userinnen und User. Da wir bei Lexian über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Rechtsbranche verfügen, kennen wir die anwaltsspezifischen Anforderungen sehr genau und können mit unserer Software diese komplexe Welt abbilden. Eine normale ERP-Lösung ist im Gegensatz zu unserer Branchenlösung dazu nicht gleichermassen in der Lage, gerade was den regulatorisch-korrekten Umgang mit sensiblen Daten betrifft. Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie gewährleistet Ihre Software die Sicherheit sensibler Daten?

Stephanie Koch: Klientendaten sind tatsächlich das sensibelste Gut einer Kanzlei. Um deren Sicherheit zu garantieren, reduzieren wir mit unserer Allin-One-Lösung Medienbrüche in der IT-Umgebung der Kanzlei. Zudem sind die Daten in Lexian vor fremdem Zugriff abgeschirmt, da wir diese in eigenen Speichern für Dateien, E-Mails etc. ablegen. Wir nutzen dazu die Technologie «AirLock» für Identifikation und Zugriffsschutz, die normalerweise im Bereich Onlinebanking eingesetzt wird. So können wir eine maximale Security gewährleisten. Ein weiterer Faktor ist, dass unsere Software von A bis Z hier in der Schweiz zusammen mit der Firma Ergon entwickelt wurde und zwei Betriebsarten unterstützt: Einerseits kann die Software als reine On-Premise-Anwendung aufgesetzt werden, die keinerlei Zugriff auf das Internet benötigt. Andererseits kann sie auch in einer

privaten Cloud betrieben werden. Private Clouds bieten heute den notwendigen Grad an Sicherheit. Wie integriert sich Lexian in bestehende Systeme und Software-Lösungen, die in einer Kanzlei bereits verwendet werden?

Jonas Hauser: Mit unserer Software benötigen Kanzleien kaum weitere Systeme, da wir diese Funktionen konsolidiert haben, von der Buchhaltung über die Datenablage bis hin zum Mailversand. Mit anderen Umsystemen (Telefonie, E-Mail, digitale Signatur etc.) interagiert Lexian per Schnittstelle. Unsere Anwendung ist zudem Justitia-4.0-ready, sprich der digitale Datentransfer mit den Behörden geschieht unter den entsprechenden Vorkehrungen sowie der Einhaltung der geforderten Sicherheitsaspekte.

Die Dossierverwaltung wird als eine der essenziellen Benefits von Lexian beschrieben. Worum handelt es sich dabei?

Stephanie Koch: Anwältinnen und Anwälte arbeiten «dossier zentriert», so auch Lexian. Das heisst, alle Informationen werden miteinander verknüpft und an einem Ort, dem Dossier, angezeigt, sodass der User diese immer im Blick hat oder maximal One-Click davon entfernt ist. Zudem verfügt Lexian über eine äusserst mächtige Volltextsuche. Denn das schnelle und exakte Finden relevanter Texte ist das A und O für eine effiziente juristische Arbeit. Sucht man also zum Beispiel den Namen «Meier» findet man ihn nicht nur im Adressbuch, sondern auch in einer verknüpften Rechnung oder in einem E-Mail-Anhang. Die intelligente Automatisierung der Rechnungserstellung sowie ein umfassendes Reporting-Modul schaffen weitere Zeitgewinne im Kanzleialltag.

Apropos intelligent: Welche

Rolle spielt KI bei Lexian?

Jonas Hauser: KI spielt natürlich auch bei Lexian

eine Rolle. Wir sehen die Technologie aber vor allem in einer Assistenzfunktion, die den User da unterstützt, wo die Technik schneller und besser sein kann. Momentan untersuchen wir das gerade anhand der Suchfunktion und sind an Co-PilotFunktionen interessiert. Zum Beispiel könnte KI künftig helfen, umfangreiche Texte zusammenzufassen, sodass ein Suchresultat schneller evaluiert werden kann. Bewähren sich diese Ansätze, können wir sie kontinuierlich in Lexian implementieren.

Welche Support- und Schulungsressourcen bieten Sie an, um sicherzustellen, dass Lexian optimal genutzt wird?

Stephanie Koch: Ein persönlicher und lokal verfügbarer Kundensupport ist uns sehr wichtig. Wir begleiten unsere Kunden von der Testphase übers Onboarding bis zum ersten realen Rechnungslauf sehr engmaschig, oft auch vor Ort in der Kanzlei. Unsere Software wird als sehr intuitiv bedienbar wahrgenommen und unsere Schulungen dienen vor allem dazu, die unterschiedlichen Arbeitsweisen, die mit Lexian unterstützt werden, sowie die facettenreichen Funktionen der Software im Detail zu erklären.

Weitere Informationen unter www.lexian.ch

Bratschi AG • Brandreport

«Compliance ist eine Reise –man sollte sie optimal vorbereitet antreten»

Der Regulationsdruck auf Organisationen aller Art nimmt zu. Deshalb ist es essenziell, dass die sich daraus ergebenden Anforderungen und Verantwortlichkeiten geklärt, nachvollziehbar und überprüfbar sind. Wie das Organisationen trotz beschränkter Ressourcen gelingen kann, fragte «Fokus» bei der Kanzlei Bratschi nach.

Dr. Christian Wind
Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Bratschi

Herr Wind, vor welchen Herausforderungen stehen Organisationen heute in Bezug auf Compliance?

Zu den bekannten Anforderungen gesellen sich neue Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten. Grössere Unternehmen etwa stehen jetzt in der Verantwortung, auch ihre nicht finanziellen Bemühungen, sprich Engagements im ESG-Bereich (Soziales, Arbeitsrecht, Menschenrecht, Umwelt und Korruptionsverhinderung) nachzuweisen. Für bestimmte Industrien, darunter die metallverarbeitenden Branchen, kommen spezifische Regelungen hinzu, wie das Ausschliessen von Konfliktmineralien. Im Gegensatz dazu stehen praktisch alle Organisationen in der Pflicht, Kinderarbeit vorzubeugen. Und wenn man sich vor Augen führt, welche weitere Regularien die EU noch in der Pipeline hat, wie etwa die Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder die Bestimmungen betreffend Greenwashing/-branding, sehen wir, dass noch einiges auf Schweizer Unternehmen zukommen wird. Der Regulationsdruck nimmt also klar zu, was Unternehmen dazu zwingt, ihre limitierten Compliance-Ressourcen optimal einzusetzen. Dies setzt passende Massnahmen sowie die Nutzung geeigneter Tools voraus.

Welche Möglichkeiten haben Organisationen, um diesen Herausforderungen zu begegnen? Empfehlenswert ist, eine umfassende Selbst- und Risikoanalyse durchzuführen und gewisse Fragen zu stellen, wie zum Beispiel: Wie möchten wir

Meistens besteht unsere Aufgabe darin, Klarheit zu schaffen und unsere Klienten auf eine gute Compliance-Basis zu bringen.

künftig aufgestellt sein? Wer soll für was verantwortlich sein? Welche Anforderungen existieren? Basierend auf den Erkenntnissen dieser Auslegeordnung sollte man ein Compliance-Konzept erstellen.

Welchen Zweck verfolgt ein solches Konzept und was ist der Inhalt?

Es hilft dabei, in einer Organisation ein praxistaugliches Compliance-Management-System (CMS) zu etablieren und den Gesamtrahmen inklusive Elemente und Prozesse verbindlich festzulegen. Wichtig ist das Definieren des Zwecks sowie des Anwendungsbereichs. Dann regelt man unter anderem die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung, der Führungskräfte sowie der Mitarbeitenden. Auch abteilungsspezifische Pflichten können für Bereiche wie Compliance, Recht, Personal, Einkauf, interne Revision usw. definiert werden. Auf diese Weise macht ein Compliance-Konzept deutlich, dass alle Akteurinnen und Akteure innerhalb der Organisation eine Rolle spielen, um das Erfüllen geltender Regelungen sicherzustellen. Dies schafft Awareness auf sämtlichen Stufen und hilft, die Verantwortung auf möglichst vielen Schultern abzustützen.

Viele Konzepte enden allerdings als Papiertiger. Um das zu verhindern, müssen aus dem vom Verwaltungsrat genehmigten Compliance-Konzept konkrete Massnahmen hervorgehen und eine Roadmap mit Milestones erarbeitet werden. Dabei sollte man sich vor Augen

– Dr. Christian Wind

halten, dass ein Compliance-Konzept nicht den Istzustand abbildet, sondern eher ein Aspirationslabel ist. Es geht also darum zu definieren, wo man bezüglich Compliance hinmöchte, um dann gemeinsam in diese Richtung voranzuschreiten. Wenn man diese Klarheit erlangt hat, fällt es viel einfacher, die notwendigen Massnahmen in den kommenden drei bis fünf Jahren auszurollen. Compliance ist eine Reise. Also sollte man sie optimal ausgerüstet, sprich, mit einem Compliance-Konzept antreten.

Für welche Firmen ist ein ComplianceKonzept geeignet?

Ich spreche hier bewusst von Organisationen statt von Firmen. Denn jede Organisation muss sich ab einer gewissen Grösse mit der Compliance-Thematik auseinandersetzen, von Stiftungen und Verbänden über KMU und NGOs bis hin zu politischen Behörden wie die Bundesverwaltung oder Gemeinden und Städte. Um die verschiedenen Aspekte von Compliance nachvollziehbarer zu machen, haben wir das Modell des Compliance-Würfels entwickelt. Dieser fasst in sechs Bereichen insgesamt 43 Handlungsfelder und Massnahmen zusammen. Die Erarbeitung eines Compliance-Konzepts ist einer dieser Punkte. Wer sollte in der Erarbeitung des Compliance-Konzepts involviert sein? Eigentlich wäre es am Verwaltungsrat, ein solches Konzept zu erarbeiten. In der Praxis dürfte aber die

Aufgabe an die Compliance Officer delegiert werden. Der Entwurf sollte mit Geschäftsleitung und Verwaltungsrat sowie den betroffenen Funktionen, denen Rollen und Verantwortlichkeiten zugeordnet werden, wie z. B. Personal und Finanzen, diskutiert werden. Dies erhöht die Akzeptanz und verhindert den Eindruck, dass es sich um eine realitätsferne Weisung aus dem «Compliance Elfenbeinturm» handelt.

Wie unterstützt Bratschi Organisationen dabei, Compliance sicherzustellen? Wir helfen, wenn es an Ressourcen und/oder Expertise fehlt. In den letzten Jahren durften wir viele Organisationen auf ihrem Weg begleiten. Meistens besteht unsere Aufgabe darin, Klarheit zu schaffen und unsere Klienten auf eine gute Compliance-Basis zu bringen. Dazu kann ein Assessment des Status quo des bestehenden CMS, die Unterstützung beim Entwurf eines Compliance-Konzepts, die Durchsicht oder das Entwerfen von Richtlinien und Schulungsmaterialien, die Durchführung von Schulungen oder internen Untersuchungen gehören. Wir unterstützen Konzerne ebenso wie KMU, Stiftungen und Verbände, doch auch Einheiten der öffentlichen Hand profitierten bereits von unserer Expertise. Letztlich können wir jede Organisationsform dabei unterstützen, Compliance pragmatisch sicherzustellen – und diese nachhaltig aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen unter: www.bratschi.ch

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA Lexian AG • Brandreport 7 #fokusrecht
Jonas Hauser CTO und Gründungsmitglied, Lexian AG Stephanie Koch Geschäftsführerin, Lexian AG

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Bammel vor KI?

Unterstützung für Jurist:innen

Wir befinden uns am Anfang einer beispiellosen Ära der Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI), die besonders im Bereich des Natural Language Processing (NLP) signifikante Fortschritte verzeichnet. McKinsey zufolge könnte generative KI bis zu 70 Prozent menschlicher Arbeit automatisieren. Besonders in der von Wissen geprägten Rechtswissenschaft sind die Auswirkungen markant. Für Unternehmen ist daher wichtig, Strategien zu erarbeiten und Mitarbeitende mit Schulungen zu unterstützen, um den Arbeitsfokus neu zu setzen.

Die Expertise von beyondlegal liegt in der Analyse von Prozessen und der Entwicklung von Strategien, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Sie stellen sicher, dass die zunehmend komplexe Rechtswelt sowohl für Jurist:innen, aber auch für NichtJurist:innen einfacher und verständlicher wird. Erst die richtige Kombination von Mensch und Maschine erzielt effiziente und verlässliche Arbeitsergebnisse und ermöglicht es Jurist:innen, sich auf anspruchsvolle, strategische Aufgaben zu konzentrieren.

Das Verständnis für die spezifischen Bedürfnisse der Rechtsbranche ist essenziell, um KI vollumfänglich nutzen zu können. Massgeschneiderte KI-Lösungen steigern die Effizienz, fördern Kreativität, strategisches Denken und Unterstützen den Aufbau von Kundenbeziehungen. In der Zukunft sehen wir eine Landschaft voller Möglichkeiten, wie KI die Arbeit in der Rechtsbranche bereichern und die Synergie zwischen Mensch und Maschine optimal genutzt werden kann.

Weitere Informationen dazu gibt es hier:

DKünstliche Intelligenz und Recht:

Verbündete oder Feinde?

Spätestens seit ChatGPT Ende 2022 von OpenAI als Web-App veröffentlicht wurde, ist künstliche Intelligenz ein omnipräsentes Thema. Ihr Einsatz in verschiedenen Branchen wird kontrovers diskutiert. «Fokus» ergründet die Chancen und Gefahren der Kooperation zwischen künstlicher Intelligenz und Jurist:innen.

ie Technologien verschieben ständig die Grenzen des Möglichen. Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Rechtsbranche zu revolutionieren. Doch mit diesen Möglichkeiten kommen auch Herausforderungen. Wird KI richtig eingesetzt, kann sie die Zugänglichkeit und Fairness des Rechtssystems verbessern – aber auch das Gegenteil wird befürchtet. Bereits heute findet KI vielfältige Anwendung. Einige Beispiele: – Rechtsrecherche: KI-Tools helfen Anwältinnen und Juristen, Präzedenzfälle, Gesetze und juristische Kommentare effizienter zu durchsuchen. Systeme wie ROSS Intelligence nutzen natürliche Sprachverarbeitung (Natural Language Processing NLP), um juristische Fragen zu verstehen und relevante Informationen aus grossen Rechtsdatenbanken herauszufiltern.

Natural Language Processing

Die natürliche Sprachverarbeitung ist eine Methode der KI, die Computer befähigt, die natürliche Sprache des Menschen zu verstehen und zu interpretieren. So können Maschinen Daten automatisch verarbeiten, die Absicht eines Textes analysieren und zum Beispiel in Echtzeit auf menschliche Kommunikation reagieren.

– Vertragsmanagement und -analyse: KI ist fähig, Verträge schneller zu überprüfen und zu analysieren als der Mensch. Sie erkennt wichtige Klauseln, identifiziert Abweichungen von Standarddokumenten und unterstützt beim Vertragsentwurf. Tools wie kira und ThoughtRiver sind Beispiele für solche Anwendungen.

– Prädiktive Analyse: Einige KI-Systeme nutzen historische Daten, um Vorhersagen über den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten zu treffen. Diese Technologie kann Anwält:innen helfen, Risiken besser einzuschätzen und informierte Entscheidungen über die Handhabung von Fällen zu treffen.

– Automatisierung von Dokumenten: KI kann zur automatischen Erstellung von Standarddokumenten wie Verträgen eingesetzt werden. Das spart Zeit und minimiert menschliche Fehler.

Brandreport • Helbling Rechtsanwälte

Dr. iur. Christof Helbling Rechtsanwalt, Partner

– E-Discovery: KI wird in der Prozessvorbereitung genutzt, um grosse Mengen elektronischer Daten effizient zu durchsuchen und relevante Informationen für Fälle zu identifizieren. Besonders bei komplexen Fällen, für welche grosse Datenmengen verarbeitet werden müssen, erweisen sich solche Tools als hilfreich.

– Compliance Monitoring: KI kann Unternehmen helfen, regulatorische Anforderungen zu verstehen und einzuhalten, indem sie Gesetze und Vorschriften überwacht und Abweichungen identifiziert, die für das Unternehmen relevant sein könnten.

– Legal Analytics: KI-Tools analysieren rechtliche Daten und Dokumente wie zum Beispiel Gerichtsakten, um Muster in der Rechtssprechung zu erkennen. Dies kann Anwält:innen helfen, bessere Strategien für ihre Fälle zu entwickeln.

– Chatbots und virtuelle Assistenz: Einige Kanzleien und Rechtsdienste nutzen KI-basierte Chatbots und virtuelle Assistent:innen, um grundlegende rechtliche Anfragen zu beantworten und Klient:innen bei einfachen rechtlichen Problemen zu unterstützen.

Kann KI faire und transparente Entscheidungen treffen?

Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Rechtsbranche bietet zwar erhebliche Vorteile, wirft jedoch auch eine Reihe kritischer Fragen auf, die sorgfältig geprüft werden müssen. Beispielsweise können KI-Systeme aus Daten lernen, die historische Vorurteile und Diskriminierungen widerspiegeln. Wird KI für Entscheidungsfindungen oder Vorhersagen genutzt, können diese Verzerrungen zu ungerechten Urteilen führen. Es ist wichtig, KI-Systeme kritisch zu hinterfragen, um sicherzustellen, dass sie fair und unparteiisch agieren.

Häufig sind KI-Systeme, insbesondere solche, die auf Deep Learning basieren, für ihre Nutzer:innen eine «Black Box». Eine Black Box bezeichnet Systeme, deren interne Funktionsweise und Entscheidungsprozesse für die Benutzer:innen und selbst für die Entwickler:innen nicht transparent oder nachvollziehbar sind. Dies kann insofern ein Problem darstellen, als dass Jurist:innen und die von ihren Entscheidungen Betroffenen nicht verstehen können, wie und warum eine KI zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist.

Die Rechtspraxis ist nicht nur eine Anwendung von Regeln, sondern beinhaltet oft auch ein tiefes

Verständnis menschlicher Empathie sowie ethische Überlegungen. KI-Systeme können diese Nuancen oft nicht erfassen. Das kann dazu führen, dass Urteile gefällt werden, die fachlich zwar korrekt, aber ethisch oder moralisch fragwürdig sind. Es ist wichtig, dass Jurist:innen KI-Technologien als Werkzeug und somit als Ergänzung zu ihren eigenen Fähigkeiten ansehen und sich nicht vollständig auf sie verlassen.

Balance finden zwischen

Mensch und Maschine

Grundsätzlich stehen Jurist:innen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen dem Einsatz von Mensch und Maschine, inklusive künstlicher Intelligenz, zu finden. Doch wie kann dies gelingen?

LegalTech – ein zusammengesetzter Begriff aus «legal services» und «technology» – bezeichnet die Digitalisierung der juristischen Arbeit. LegalTech umfasst eine breite Palette von Technologien und Anwendungen, darunter Kanzleisoftwares, Tools zur Erstellung von Dokumenten wie Rechnungen, Onlineplattformen zur Vermittlung von Rechtsdienstleistungen, auf künstlicher Intelligenz basierte Tools zur Analyse von Dokumenten und vieles mehr. Rechtliche Prozesse und Workflows können so optimiert und deren Effizienz und Qualität gesteigert werden.

Jurist:innen können durch derartige Dienste viel Zeit sparen, die sie in andere Aufgaben und Bereiche investieren können; nämlich in solche, bei denen ihre menschlichen Fähigkeiten gefragt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Beratung von Mandant:innen oder die Bearbeitung komplexer Rechtsangelegenheiten. Letztlich kommt es auf die gesunde Mischung an: Der Mensch will nicht auf die Maschine verzichten und die Maschine kann nicht auf den Menschen verzichten. Wichtig ist, dass praktizierende Jurist:innen einen adäquaten Umgang mit LegalTech erlernen.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, inwieweit LegalTech reguliert werden sollte. Es könnte durchaus sinnvoll sein, LegalTech und den Umgang mit KI in der Rechtsbranche alsbald in die Ausbildung künftiger Jurist:innen aufzunehmen, um den Anforderungen moderner Rechtsberatung und Rechtssprechung gerecht zu werden.

Text Linda Carstensen

Vergütung für Führungskräfte im Fokus

blockiert, als Anwartschaft oder in anderer Form. Solche zusätzlichen Vergütungsinstrumente werden in der Regel in separaten Reglementen oder Plänen umschrieben.

Christof Helbling, Ihre Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Executive Compensation. Worin besteht die Komplexität der Vergütung für Führungskräfte?

Die Vergütung von Kadermitarbeitern setzt sich in der Regel aus mehreren Komponenten zusammen; es sind dies neben dem Grundlohn kurzfristige und langfristige Vergütungselemente, also STI und LTI, die in bar oder als aktienbasierte Vergütungsinstrumente zugeteilt werden, wie beispielsweise Aktien, Anrechte auf Aktien oder Optionen. Diese können unterschiedlich ausgestaltet werden, sei es performancebasiert, mit einer Haltefrist

Seit über 25 Jahren beschäftige ich mich mit Mitarbeiterbeteiligungsplänen und Executive Compensation. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Vergütung der Geschäftsleitung rechtlich korrekt und kongruent aufzusetzen. Es gilt rechtliche, regulatorische, steuerliche, sozialversicherungsrechtliche, buchhalterische und rechnungslegungstechnische Bestimmungen zu beachten. Das Spektrum ist sehr breit. Die Kündigungsklauseln im Arbeitsvertrag sollten beispielsweise mit den «Forfeiture Provisions» eines «Restricted Stock Units Plan», kurz RSUP, abgestimmt sein. Dasselbe gilt für Konkurrenzverbote. Oftmals unterstehen die Beteiligungspläne ausländischem Recht, der Arbeitsvertrag jedoch Schweizer Recht, was zu divergenten Abgrenzungsfragen verschiedener Rechtssysteme führen kann. Für börsenkotierte Unternehmen gilt es, die neuen Bestimmungen des Aktienrechts umzusetzen und in die Vergütungsreglemente einzupflegen.

Ein Vergütungsmodell sollte leicht verständlich und nachvollziehbar sein.

In den letzten Jahren wurde in den Medien das Thema Vergütung und Bonus aufgrund einzelner Exzesse rege diskutiert. Eine Antrittsprämie oder eine Abgangsentschädigung kann aber durchaus ihre Berechtigung haben.

Wieso die Spezialisierung?

Die Fragen rund um die Vergütung sind heute sehr komplex geworden. Das Interesse der Firmen ist gross, in diesen Fragen rechtlich beraten zu werden. Unsere Dienstleistungen zielen auf einerseits kotierte, nationale und internationale Unternehmen ab, welche den vielen regulatorischen Bestimmungen unterliegen und in diesen Bereichen rechtliche Beratung suchen, und andererseits aber auch auf KMUs, die im Sinne einer «good governance» ihre Kaderverträge und -entlöhnung den veränderten Verhältnissen angepasst haben wollen.

Was macht ein erfolgreiches Vergütungsmodell aus?

Ein erfolgreicher Beteiligungsplan zeichnet sich dadurch aus, dass er einerseits die Mitarbeiter motiviert und incentiviert, andererseits aber auch die Aktionärs- und Stakeholderinteressen berücksichtigt. Zudem sollte das Modell leicht verständlich und nachvollziehbar sein. Schon häufig hat uns ein Geschäftsleitungsmitglied kontaktiert, das vor einer Neuorientierung stand, aber die Auswirkungen einer Kündigung auf seine Beteiligungspläne nicht erfassen konnte.

Die Fragen rund um die Vergütung sind heute sehr komplex geworden.

Aus Umfragen geht hervor, dass auch auf höchster Führungsstufe weniger die Höhe der Gesamtvergütung im Vordergrund steht, sondern die Anerkennung und Wertschätzung – dies sollte meines Erachtens stets im Fokus der Vergütungspolitik eines Unternehmens sein.

Helbling Rechtsanwälte ist eine kleine BoutiqueAnwaltskanzlei in Zürich, spezialisiert auf sämtliche Fragen rund um Führungskräfte und deren Entlöhnung.

HELBLING Rechtsanwälte

Grossmünsterplatz 1

8001 Zürich

www.helbling.law

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA fokus.swiss 8 KI und Recht

Anwalt digital –Wandel als Chance

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Caroline Perriard, Clarissa David, Sarah Müller

«Das Gleichstellungsgesetz sollte bekannter sein»

Wie in jeder Branche kämpfen auch Juristinnen mit ganz besonderen Herausforderungen, wenn es um ihre Karriere geht. Ihren Anliegen hat sich der Verein Law and Women angenommen. Im Panelgespräch geben Caroline Perriard, Präsidentin, Clarissa David, Verantwortliche Tessin, und Sarah Müller, Vorstandsmitglied, auf brennende Fragen Antworten.

Text Sybille Brütsch-Prévôt

Juristinnen begegnen zahlreichen Herausforderungen. Jeder Karriereschritt verkleinert den Frauenanteil: Sind 60 Prozent der Bachelor-Absolvent:innen weiblich, sind es bei den Anwält:innen weniger als 50 Prozent, bei den Partner:innen sind es 10 Prozent. Woran liegt das?

Werden Dominanz und Aggression bei männlichen Anwälten als positive Attribute gewertet, gelten sie bei weiblichen Führungskräften als unsympathisch. Mit welchen Auswirkungen?

Gläserne Decken, gläserne Klippen: Studien ergaben, dass Frauen in Krisenzeiten eher Führungspositionen einnehmen, gerade dadurch aber das Risiko des Scheiterns auf sich nehmen. Wie ist das gemeint?

Juristische Dienstleistungen für Unternehmen werden immer mehr globalisiert. Welche Auswirkungen hat dies auf die Karrieremöglichkeiten von Juristinnen?

Ungleichheiten, denen Juristinnen ausgesetzt sind, spiegeln sich in ihren privaten Lebensläufen wider: Sie sind häufiger alleinstehend und haben weniger Kinder als ihre männlichen Kollegen. Wo sehen Sie hier Lösungsansätze?

Untersuchungen zeigen, dass Juristinnen kurz- oder mittelfristig einen Berufswechsel in Betracht ziehen, obwohl erst am Anfang ihrer Karriere. Wie bleiben Juristinnen ihrem Beruf treu?

Nachhaltigkeit ist wichtig. Können Gesetze nachhaltig angewendet werden, im Hinblick auf mehr Chancengleichheit?

Wenn Frauen Gleichberechtigung einklagen, benötigen sie unendlich viel Kraft und Ressourcen. Lohnt sich dieser Aufwand?

Algorithmen beziehen Frauen teilweise nicht mit ein, Produkte werden hergestellt, auf der Grundlage vorab männlich geprägter Daten. Wie nimmt Ihr Verband Einfluss?

Wie unterstützt Ihr Verband die Mitglieder?

Wie profitieren Sie persönlich vom Verein?

Der Rechtsberuf ist umfangreich, viele Anwältinnen wählen einen anderen beruflichen Weg, anstatt Partnerin zu werden. Flexibilität, die Anerkennung unterschiedlicher Fähigkeiten sind von entscheidender Bedeutung, doch es mangelt an beidem in der Anwaltsausbildung. Folglich entscheiden sich Frauen für eine andere Berufsausübung.

Dominanz und Aggression sollten nicht zu den Merkmalen von Männern und Frauen gehören. Heute erkennen sich Männer nicht mehr so. Aber Unterschiede z. B. bei Einfühlungsvermögen und Kompromissbereitschaft führen dazu, dass bei Frauen die Entscheidungsfreudigkeit kaum positiv hervorgehoben wird.

Anstatt dies negativ zu sehen, sollten wir es als eine Qualität betrachten.

Auch der Rechtsberuf verändert sich infolge Digitalisierung und Globalisierung. Ich glaube aber nicht, dass sich dadurch die Chancen von Juristinnen verändern. Anpassung beim Erlernen neuer Werkzeuge, Kommunikations- und Vergütungscodes sind gefordert.

In der heutigen Gesellschaft werden immer noch Männer mehr im Beruf gefördert, während Frauen sich um die Kinder kümmern. Die effektive Anwendung des Rechts durch Gesetzgeber und Gerichte kann aber die Mentalität der Menschen beeinflussen und andere Lebensmodelle aufzeigen.

Dies ist nicht negativ zu bewerten, da die Berufswelt breit ist. Vielmehr sollte man die Gründe verstehen, die Frauen dazu bringen, die Rechtswelt zu verlassen (Diskriminierung, Lohnungleichheit). Wenn diese Gründe mit Ungleichheiten zusammenhängen, dann muss man das adressieren!

Mit Gesetzen kann man dafür sorgen, dass Gleichberechtigung eingehalten wird. Das Gleichstellungsgesetz sollte bekannter sein.

Die Einleitung eines Beschwerde- oder Gerichtsverfahrens erfordert viel Energie und finanzielle Ressourcen. Wir unterstützen Projekte, die rechtliche Begleitung bieten.

Diskriminierung bei Anwendungen künstlicher Intelligenz soll verhindert werden. Wir haben einen Brief an den Europarat mitunterzeichnet bezüglich KI-Konvention, um die Nutzung von KI durch Unternehmen und Sicherheitsbehörden zu regeln.

Durch Austausch und Zusammenarbeit sowie Diskussion von Rechtsfragen. Zudem unterstützen Expertisen, die weibliche Sichtweisen zu fördern. Wir prüfen Gesetzesentwürfe, ob sie unseren Grundsätzen entsprechen oder versteckte Benachteiligungen enthalten.

Ich merkte, wie umfangreich unser Beruf ist. Es motiviert, berufliche und freundschaftliche Beziehungen zu intelligenten, optimistischen Frauen zu pflegen. Es ist eine aktive Bewegung, die für eine gleichberechtigtere Gesellschaft einsteht.

Der Verein Law and Women besteht seit 2001 mit Fokus auf die Förderung frauenspezifischer Sichtweisen in Forschung, Lehre, Ausbildung, Rechtsetzung, -vergleichung und -anwendung. Law and Women ist eine Expertinnen-Plattform mit Mentoringprogramm, wo sich Juristinnen vernetzen und über alle Branchen ihre Interessen gewahrt werden. Es werden verschiedene Möglichkeiten zum Netzwerken geboten, zudem werden Weiterbildungen und Konferenzen organisiert. Ebenso gibt der Verband Stellungnahmen zu neuen Gesetzesvorlagen ab.

Der Beruf der Rechtsanwältin, ob er nun als Angestellte oder als Partnerin in einer Anwaltskanzlei ausgeübt wird, ist sehr umfassend und fordert viel Einsatz und Leidenschaft. Deshalb ist die Zahl der Frauen, die sich auf Kosten ihrer Familie für diesen Beruf entscheiden, geringer. Private (in Kanzleien) als auch staatliche Massnahmen können Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Die Vorstellung vom aggressiven, dominanten Anwalt ist überholt. Der Schwerpunkt soll unter anderem auf der Fähigkeit liegen, den vom Mandanten vorgelegten Fall gründlich zu analysieren. Und genau auf diese juristische Kompetenz und Professionalität sollten sich Frauen konzentrieren, nicht auf Charaktereigenschaften, die in Verfahren irrelevant sind.

In diesem Fall wird der Sieg einer Frau in dieser Position noch fundierter und konkreter sein. Wir können dies positiv bewerten.

Globalisierung und Unternehmensstrukturen des heutigen Marktes machen Rechtsfälle und die Anwaltstätigkeit komplexer. Dies hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die Karrieremöglichkeiten von Frauen. Aber Flexibilisierung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen unterstützt werden. Neben verschiedenen Massnahmen, die parallel im privaten und öffentlichen Sektor zum Zug kommen, ist die Bildung der jungen Männer zentral als künftige Lebenspartner. Denn Karrieremöglichkeiten werden durch Familieneinheit und Aufgabenteilung im Haushalt beeinflusst.

Der Druck der Jobs kollidiert mit dem Einfühlungsvermögen und der Selbstkritik der Frauen. Sie wechseln den Job, um Ängste und Stress abzubauen. Den Unterschied kann in erster Linie der Arbeitgeber ausmachen, indem er seine Mitarbeitenden sowohl moralisch als auch praktisch motiviert (wirtschaftliche Anreize, Flexibilität, Vereinbarkeit von Beruf und Familie).

Es geht um wirksame und effiziente Umsetzung der Grundrechte, wie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, in wirtschaftlicher Hinsicht und de facto.

Wichtig ist die Schaffung von mehr Rechtsprechung in Geschlechterfragen. Moralische und praktische Unterstützung in den Verfahren sind entscheidend, um Klägerinnen zu entlasten.

Geschlechterdiskriminierung in Algorithmen und IT ist klar ein Thema und verlangt Regelung, z. B. im Arbeitsrecht.

Wir setzen uns für eine bessere Stellung der Frau in Forschung, Lehre, Ausbildung, Beruf und Gesetzgebung ein. Bei Revisionen prüfen wir die Übereinstimmung mit Art. 8 der Bundesverfassung.

Ich begegne Juristinnen aus verschiedensten Branchen und profitiere von Ratschlägen, die Ältere uns Jüngeren geben.

Gerade mal 100 Jahre ist es her, als Schweizer Frauen Zugang zum Anwaltsberuf erhielten. Dora Roeder gewann 1923 vor Bundesgericht gegen den Kanton Freiburg und schloss damit an die Fortschritte von Emilie Kempin-Spyri an. Die Dinge entwickeln sich in unserem Land nur langsam. In einigen Jahren muss neu Bilanz gezogen werden.

Die erwähnten Eigenschaften werden von der jüngeren Generation kaum beachtet. Eine Anwältin sollte für mich eine Inspiration für Konfliktlösungen und konstruktives Vorgehen sein. Alles andere ist in bereits komplexen, sensiblen Situationen störend.

Gläserne Klippen sind eine Realität. Dennoch meine ich, es sei richtig, wenn Frauen diese hochriskanten Positionen anstreben, zu denen sie unter anderen Umständen vielleicht keinen Zugang gefunden hätten.

Die Globalisierung erhöht die Wettbewerbsfähigkeit, was tendenziell dazu führt, dass Fähigkeiten wichtiger sind als das Geschlecht.

Frauen und Männer entscheiden sich oft sogar gewollt und selbstbewusst dafür, ihre beruflichen Pläne in den Vordergrund zu stellen. Persönlich bin ich von Jurist:innen mit unterschiedlichen Lebensläufen umgeben: Frauen mit Führungspositionen und mehreren Kindern oder kinderlose Männer mit Teilzeitjob. Viele sehnen sich nach Vielfalt in ihrer Laufbahn. Junge Juristinnen wünschen sich ein ausgeglichenes Privatund Berufsleben. Das Bild des Anwalts, der seine Arbeitsstunden nicht zählt, passt hier kaum mehr.

Davon bin ich überzeugt. Für Gleichstellung zu kämpfen, ist wichtig. Die Rechnung, einen Teil der Gesellschaft zugunsten eines anderen aussen vor zu lassen, geht nicht auf.

Es zahlt sich immer aus, für seine Rechte einzustehen, auch wenn es schwierig ist. Wohlerworbene Rechte sollen erhalten bleiben. Was wir heute erreichen, betrifft die Generation von morgen!

Eine Gefahr für die Rechtsgleichheit besteht dann darin, wenn die für Berechnungen hinzugezogenen Grundlagen einseitig sind. Das muss adressiert werden.

Wir bieten ein Mentoring-Programm, wo Mentees Einblick in die Praxis erhalten und Mentorinnen ihren künftigen Kolleginnen begegnen.

Ich erhalte Unterstützung von Frauen mit ähnlicher Ausbildung, aber unterschiedlichen Lebenswegen. Eine wichtige Inspirationsquelle.

Jahreskonferenz, Luzern, 1. Juni 2024 Fokusthema: Soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit sowie Gleichstellung und Recht. Die Konferenz ist öffentlich.

www.lawandwomen.ch

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA fokus.swiss 10 Interview • Juristinnen Schweiz
Caroline Perriard Director Data Protection, BRP Group, Genf Clarissa David Rechtsanwältin btc legal, Lugano Sarah Müller Rechtsanwältin, Gerichtsschreiberin Kantonsgericht Waadt
Rechtsstaatlichkeit ist keine Frage des momentanen Zeitgeists

In den schweizerischen Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Rechtmässigkeit der Sanktionierung einzelner Personen unter Schweizer Recht werden zentrale rechtsstaatliche Prinzipien in teils erschreckendem Umfang verletzt. Dies, so der Tenor, um die Russland-Sanktionen effektiv umzusetzen – ob im Einzelfall gerechtfertigt oder nicht. Dass dies mit dem Konzept der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar ist bzw. dass die Werte, welche einen Rechtsstaat ausmachen – wie der Anspruch auf ein faires Verfahren und die Rechtsgleichheit – nicht dem jeweils geltenden Zeitgeist geopfert werden dürfen, sollte offensichtlich sein.

Vorwort – Disclaimer

Um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Kommentar äussert sich weder zur Rechtmässigkeit der Sanktionen gegen Russland, noch zum Ukraine-Krieg oder zur Frage, ob die sanktionierten russischen Oligarchen ihre Vermögen rechtmässig erwirtschaftet haben oder nicht und daher – was der allgemeine Tenor zu sein scheint – «zu Recht» sanktioniert werden. Für die nachfolgenden Bemerkungen spielt all dies keine Rolle: Es geht einzig um das innerstaatliche Verfahren vor den hiesigen Behörden und Gerichten, in dessen Rahmen die Rechtmässigkeit der Sanktionierung im Einzelfall nach rechtsstaatlichen Prinzipien überprüft werden sollte.

Die Russland-Sanktionen der Schweiz

Der Bundesrat entschied am 28. Februar 2022, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und setzte am 4. März 2022 die totalrevidierte «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine» («Ukraine-Verordnung») in Kraft.

Die in der Ukraine-Verordnung vorgesehenen restriktiven Massnahmen beinhalten insbesondere eine Sperre sämtlicher Vermögenswerte, welche sich im Eigentum oder unter direkter oder indirekter Kontrolle von Personen befinden, die in Anhang 8 der Ukraine-Verordnung aufgenommen wurden.

Finde einen Schweizer Rechtsvertreter, welcher ohne behördliche Bewilligung nicht bezahlt werden darf Möchte sich eine sanktionierte Person gegen ihre Aufnahme in Anhang 8 zur Wehr setzen, d. h. die Rechtmässigkeit ihrer Sanktionierung durch die Schweiz überprüfen lassen, muss sie ein sogenanntes Delisting-Verfahren beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) anstrengen.

Für dieses Verwaltungsverfahren dürfte die sanktionierte Person in der Regel einen fachkundigen Schweizer Rechtsanwalt benötigen und auf erste Schwierigkeiten stossen: Wie erwähnt, sind sämtliche Vermögenswerte einer sanktionierten Person in der Schweiz gesperrt. Dies bedingt, dass eine sanktionierte Person ihren Schweizer Rechtsvertreter grundsätzlich nicht mit diesen Vermögenswerten bezahlen kann. Dies setzt nämlich eine vorgängige Prüfung der Honorarnote sowie die Freigabe deren Bezahlung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) voraus, was in der Regel mehrere Monate dauert. Die sanktionierte Person kann ihren Schweizer Rechtsvertreter jedoch auch nicht mit Geldern bezahlen, welche sich ausserhalb der Schweiz befinden und

somit der Vermögenssperre eigentlich nicht unterliegen. Denn obwohl dies vom Wortlaut der einschlägigen Bestimmung der Ukraine-Verordnung nicht erfasst ist, bedarf es – so die Auslegung der Schweizer Behörden – auch für die Entgegennahme von Geldern sanktionierter Personen durch Schweizer Rechtsvertreter einer Bewilligung durch das Seco.

Die sanktionierte Person muss folglich in einem ersten Schritt nicht nur einen fachkundigen Schweizer Rechtsvertreter finden, welcher im gegenwärtigen Umfeld bereit ist, diese zu vertreten. Dieser muss auch noch bereit sein, im Zusammenhang mit der Vertretung im Delisting-Verfahren erhebliche Aufwendungen zu tätigen, welche erst nach mehreren Monaten entschädigt werden.

Faktische Enteignung auf unbestimmte Zeit ohne Aktenkenntnis der Schweizer Behörden

Die Aufnahme einer Person in Anhang 8 erfolgt grundsätzlich nachdem diese Person in die Sanktionsliste der EU aufgenommen wurde. Die Begründungen für die Sanktionierung werden von der Schweiz materiell ungeprüft von der EU übernommen. Die Aufnahme einer Person in Anhang 8 erfolgt grundsätzlich ohne Vornahme eigener Abklärungen durch die Schweizer Behörden, weshalb das WBF im Zeitpunkt der Sanktionierung einer Person über keine Akten verfügt, welche die Gründe für die Sanktionierung belegen.

Damit die sanktionierte Person jedoch weiss, welche – konkreten und belegten – Vorwürfe ihre Sanktionierung rechtfertigen sollen, benötigt sie zunächst die der Begründung zugrunde liegenden Verfahrensakten, weshalb beim WBF (via Seco) ein Akteneinsichtsgesuch gestellt werden muss. Infolgedessen

nicht genug: Bei diesen Zeitungsartikeln handelt es sich in der Regel nicht um Artikel aus der renommierten New York Times oder der Washington Post, bei denen man erwarten dürfte, dass sie den Wahrheitsgehalt des Inhalts zumindest rudimentär verifizieren. Vielmehr handelt es sich um Artikel, welche teilweise –nach dem 24. Februar 2022 – in ukrainischen Zeitungen veröffentlicht wurden oder aber sogar von dubiosen Onlineportalen heruntergeladen wurden, wobei kaum angenommen werden kann, dass der Wahrheitsgehalt der dort publizierten Artikel im Sinne westlicher Standards verifiziert wird. Dass solche «Beweismittel» kaum eine erhöhte Glaubwürdigkeit für sich beanspruchen können, dürfte – auch losgelöst von irgendwelchen rechtlichen Überlegungen – offensichtlich sein.

Gemäss höchstrichterlicher Schweizer Rechtsprechung wird die Beweiseignung von Informationen aus öffentlichen Quellen (d. h. selbst aus Zeitungen wie der New York Times oder der Washington Post) grundsätzlich infolge deren Anfälligkeit für Manipulation generell infrage gestellt. Entsprechend vermögen Informationen aus öffentlichen Quellen die Überzeugung eines Gerichts oder einer Behörde hinsichtlich der Richtigkeit der betreffenden Information daher grundsätzlich nicht zu begründen. Daraus folgt, dass sich ein Gericht bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht telquel auf Tatsachenbehauptungen in öffentlichen Quellen verlassen kann, sondern deren Wahrheitsgehalt weiter überprüfen und untermauern muss.

Dieser Grundsatz scheint bei der Überprüfung der Rechtmässigkeit der Sanktionierung nach der UkraineVerordnung hingegen nicht zu gelten. Als Begründung wird seitens der Schweizer Behörden angeführt, dass eine eigenständige Überprüfung der Behaup-

Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.
– Helmut Schmidt

Vorwürfe rechtsgenüglich zu widerlegen. Die Beweislast wird somit gänzlich – und ohne gesetzliche Grundlage dafür – umgekehrt.

Die von der sanktionierten Person verlangte Beweisführung erfordert dabei nicht selten, dass diese den Beweis einer negativen Tatsache oder innerer Zustände rechtsgenüglich zu erbringen vermag. Im Falle des häufig erhobenen Vorwurfs, wonach die betreffende Person zum «inneren Kreis» von Präsident Putin gehöre, bedeutet dies beispielsweise, dass die sanktionierte Person den rechtsgenüglichen Nachweis erbringen muss, in keiner besonderen Nähe zum russischen Präsidenten zu stehen. Doch selbst ein Beweis dieser negativen und teils inneren Tatsache der sanktionierten Person ist nicht ausreichend, um die Streichung von der Sanktionsliste zu erreichen. Denn selbst wenn die sanktionierte Person den Beweis für ihre fehlende Nähe zu Präsident Putin erbracht hat, verlangen die Schweizer Behörden mittlerweile offenbar sogar, dass die betroffene Person den Negativbeweis über innere Tatsachen von Präsident Putin – d. h., was Präsident Putin denkt – erbringt. Gelingt es der sanktionierten Person also nicht, zu beweisen, dass auch Präsident Putin ihr gegenüber keine besondere Nähe verspürt, halten die Schweizer Behörden die Sanktionierung mit der Begründung aufrecht, dass Präsident Putin eine – von der sanktionierten Person gar ungewollte – Nähe zur sanktionierten Person verspürt, notabene ohne dass die Schweizer Behörden rechtsgenüglich belegen könnten, dass dies tatsächlich der Fall ist.

Rechtsgleichheit und der Anspruch auf ein faires Verfahren müssen unabhängig vom Zeitgeist sein

Die Übernahme der Sanktionen der EU durch die Schweiz bedeutet für eine Vielzahl von Personen einen erheblichen Eingriff in ihre Grundrechte. Die in der Schweiz geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien gebieten es, dass die Rechtmässigkeit der Sanktionierung im Einzelfall unter Schweizer Recht im Rahmen eines – verfassungsmässig garantierten – fairen Verfahrens überprüfbar ist.

fordert das WBF die Verfahrensakten zunächst bei der EU an und stellt diese nach Erhalt der sanktionierten Person bzw. ihrem Schweizer Rechtsvertreter zu. Auch dies kann mehrere Monate dauern.

Kurzum: Im Zeitpunkt der Aufnahme einer Person in Anhang 8, welches die faktische Enteignung der betroffenen Person auf unbestimmte Zeit und somit einen schwerwiegenden Eingriff in verfassungsmässige Grundrechte zur Folge hat, haben die Schweizer Behörden noch kein einziges Beweismittel gesehen, welches die von der EU angeführte Begründung der Sanktionierung rechtfertigt.

Schweizer Behörden nehmen für sich eine Verringerung des Beweismasses in Anspruch und verzichten zugleich komplett auf eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts der erhobenen Vorwürfe Angesichts der einschneidenden Konsequenzen, welche eine Sanktionierung nach sich zieht, wäre zu erwarten, dass die Gründe, welche eine Sanktionierung rechtfertigen, durch belastbare Beweismittel belegt sind. Falsch gedacht, denn in einer Vielzahl der Fälle handelt es sich bei den von der EU zusammengestellten und an das WBF übermittelten «Belegen», welche die faktische Enteignung des Betroffenen auf unbestimmte Zeit untermauern sollten, um Zeitungsartikel. Damit

tungen schwierig oder gar unmöglich sei, weshalb der Beweismassstab einerseits auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit reduziert sei und sich Schweizer Behörden für die Bewertung des Wahrheitsgehalts der Begründungen der EU auf öffentlich zugängliche Informationsquellen, Berichte, Presseartikel oder andere ähnliche Informationsquellen stützen müsse. Dies sei zudem gerechtfertigt, als andernfalls die effektive Durchsetzung von Sanktionen verhindert würde.

Nach dem Motto «Der Zweck heiligt die Mittel» scheint in den hiesigen Delisting-Verfahren, welche der Überprüfung schwerwiegender Grundrechtseingriffe unter Schweizer Recht dienen sollen, nicht nur das Beweismass verringert, sondern die entscheidende Behörde auch gleichzeitig von der (eigenständigen) Überprüfung des Wahrheitsgehalts der angeblichen Beweise befreit, damit die effektive Durchsetzung von Sanktionen – ungeachtet, ob diese im Einzelfall gerechtfertigt sind oder nicht – nicht erschwert wird.

Demgegenüber verlangen Schweizer Behörden von den Betroffenen den vollen Beweis von negativen oder gar inneren Tatsachen hinsichtlich Dritter Der vorstehend beschriebene Umstand bedingt, dass die sanktionierte Person im Delisting-Verfahren gezwungen ist, die gegen sie erhobenen

Die vorstehenden Beispiele zeigen allerdings, dass es den Betroffenen faktisch verunmöglicht werden soll, sich wirksam gegen ihre Sanktionierung im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu wehren – ganz offensichtlich mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Sanktionen sicherzustellen bzw. zu verstärken. Der gegenwärtig eingeschlagene Weg bedeutet, dass gewisse politisch bestimmte Merkmale einer Person (gegenwärtig: russische Staatsbürger) darüber entscheiden, inwiefern zentrale rechtsstaatliche Grundsätze zur Anwendung kommen oder nicht. Dieser Entwicklung ist dringend Einhalt zu gebieten. Dass hinsichtlich des Grundsatzes der Rechtsgleichheit sowie des Anspruchs auf ein faires Verfahren keine vom momentanen Zeitgeist geforderte Unterscheidungen gemacht werden sollten, ist ein Grundpfeiler eines jeden Rechtsstaates. Weicht die Schweiz davon ab, mutiert die Alpenrepublik zur Bananenrepublik. Im Interesse der Schweiz und ihrer Bürger kann dies nicht sein.

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA #fokusrecht 5Gambit Disputes • Brandreport 11
Anja Vogt Rechtsanwältin und Partnerin, 5Gambit Disputes Zur Autorin Anja Vogt ist Rechtsanwältin und Partnerin bei 5Gambit Disputes – eine Zürcher Anwaltskanzlei, welche auf die Vertretung von Klienten in Zivil-, Schieds-, Straf- und Verwaltungsverfahren spezialisiert ist.
Bild iStockphoto/honglouwawa

So nachhaltig müssen Immobilien sein

Die Diskussion über Nachhaltigkeit hat die Immobilienbranche fest im Griff, und mit ihr kommen auch Fragen nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Wie nachhaltig eine Liegenschaft ist, gewinnt auch bezüglich Werterhaltung an Relevanz. Denn Banken sind immer weniger bereit, in nicht nachhaltige Immobilien zu investieren. Der Druck, nachhaltig zu bauen und zu sanieren, kommt mittlerweile also ebenfalls von Banken.

Ein Eigenheim ist der Traum von vielen. Doch es ist ein immer teurer werdendes und kompliziertes Unterfangen, ein solches zu bauen. Nicht zuletzt auch aufgrund von nachhaltigen Standards, die es einzuhalten gilt, dazu jedoch wenige verankerte Vorschriften zu finden sind. Sie sind ausserdem mehrheitlich auf Kantonsebene geregelt, was es noch schwieriger macht, sich in Eigenregie im Rechts-Dschungel zu orientieren. Und die Angst vor hohen Kosten für Expert:innen hemmt viele, sich einen professionellen Beistand heranzuziehen.

Fehlende Transparenz im Immobilienmarkt

Noch im Jahr 2023 sind gemäss Bafu 26 Prozent der Treibhausemissionen auf die Gebäude zurückzuführen. Die Ursachen zu entlarven, stellt sich als schwierig dar. Fehlt es etwa an Transparenz im Immobilienmarkt? Um Greenwashing vorzubeugen und die Klimaziele zu erreichen, werden vermehrt Daten zur Nachhaltigkeit offengelegt. Inzwischen gibt es unzählige Labels, die genau diesen Zweck verfolgen. Doch die Vielzahl an Labels verschlimmbessert die Situation. Denn die verschiedenen Labels sind nur schwer bis gar nicht miteinander zu vergleichen.

Eine Übersicht verschiedener Institutionen, die sich für Nachhaltigkeit im Immobiliensektor einsetzen:

Minergie-Label

Minergie ist eine geschützte Schweizer Marke für nachhaltiges Bauen. Sie gehört dem Verein

Minergie mit Sitz in Basel.

SGNI

Die SGNI ist eine gemeinnützige Organisation, die Gebäude nach dem DGNB-System zertifiziert.

GRESB

GRESB ist eine unabhängige Organisation, die Benchmarks zur Verfügung stellt, um das Branchenmanagement zu verbessern.

MuKEn MuKEn sind die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich und bilden den gemeinsamen.

Reida (Real Estate Investment Data Association) ist ein Non-Profit-Verein der Branche, der versucht, Klarheit zu schaffen. Reida strebt durch die Einführung des CO2-Benchmarks danach, landesweit transparente Vergleichsmöglichkeiten und Orientierungshilfen zu schaffen, wenn es darum geht, die CO2-Emissionen oder die CO2-Intensität

von renditeorientierten Immobilien zu bewerten. Zu diesem Zweck richtet Reida eine Plattform ein, auf der Standards für Konvertierungsfaktoren und Berechnungsmethoden festgelegt werden. Alle methodischen Aspekte und Umrechnungsfaktoren sollen dabei transparent gemacht werden.

Die Monopolstellung von Fernwärmeanbietenden

Aus ökonomischer Sicht würde man heute eine Ölheizung einbauen, denn das ist die günstigste Variante. Nachhaltige Wärmelösungen verursachen Mehrkosten unter anderem, weil der Wärmeverbünde lokale Monopolstellungen haben, was die Preise von nachhaltigen Alternativen in die Höhe treibt, im Endeffekt auch auf Kosten der Umwelt, da es ohne Vorschriften in dieser Marktsituation wenig attraktiv erscheint, zu investieren. Für eine langfristig wertsteigernde Immobilie ist die Nachhaltigkeit der Liegenschaft jedoch zentral.

Das Bafu zeigt auf, dass die Investitionskosten (umgerechnet in monatliche Amortisationskosten) bei einer Wärmepumpe 31 Franken pro Wohnung

Um Greenwashing vorzubeugen und die Klimaziele zu erreichen, werden vermehrt Daten zur Nachhaltigkeit offengelegt.

und Monat höher sind als bei einer neuen Öl- oder Gasheizung. Und die Renditeerwartung fällt bei einer Immobilie mit Wärmepumpe im Vergleich zu einer mit einer fossilen Heizung ausgestatteten Liegenschaft etwas tiefer aus. Zurzeit scheint es für Marktteilnehmenden demnach eher kostspielig, in Nachhaltigkeit zu investieren. Die positiven Auswirkungen zeigen sich erst auf lange Sicht.

Eine Branche geprägt von Vorschriften Braucht es weitere Regulierungen und Anreize zur Förderung nachhaltiger Bau- und Wärmelösungen? Schon heute ist die Immobilien- und Baubranche geprägt von allerlei Vorschriften, ob weitere Regulierungen die Lösung sind, ist schwer zu sagen. Transparenz ist dennoch wünschenswert. Es bedarf einer ausgewogenen Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und ökologischer Verantwortung, um einen nachhaltigen Fortschritt zu gewährleisten.

Eine mögliche Massnahme könnte darin bestehen, Anbieter von Fernwärme dazu zu verpflichten, ihre Preise transparent und fair zu gestalten, um den Wettbewerb zu fördern und die Monopolstellungen zu brechen.

Ausserdem könnte die Einführung von finanziellen Anreizen oder Steuererleichterungen für Investitionen in nachhaltige Wärmelösungen dazu beitragen, die Attraktivität solcher Projekte zu steigern. Dies könnte nicht nur die Umweltbelastung reduzieren, sondern auch langfristige ökonomische Vorteile für Immobilienbesitzer:innen und -investor:innen schaffen.

Text Nina Schneider

Freiburg, die Fakultät mit massgeschneidertem Rechtsstudium

Die Anforderungen an das Recht werden immer komplexer, was auch in der Ausbildung von Jurist:innen durchschlägt.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg ist seit mehr als 250 Jahren konsequent darauf ausgerichtet, Studierende mit Tiefgang auszubilden und ihnen genau die Kompetenzen zu vermitteln, die sie brauchen, um in ihrer Berufstätigkeit das Recht voranzubringen.

Jacques Dubey, Dekan der Rechtswissenschaftlichen

Fakultät der Universität Freiburg, erläutert die besonderen Merkmale des Freiburger Rechtsstudiums.

Jacques Dubey, Sie sind Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Wie würden Sie das Rechtsstudium in Freiburg charakterisieren?

Vielleicht am besten so, dass wir eine eigentliche «Boutique» sind in dem Sinne, dass wir seit 1763 eine hochwertige Ausbildung anbieten und stets besonderen Wert darauflegen, dass die Studierenden bei uns ihre Persönlichkeit entfalten können. So kümmern wir uns trotz unserer beachtlichen Grösse mit grossem Engagement und Wohlwollen um jede:n Einzelne:n.

Welche Lehrveranstaltungen werden denn an der Freiburger Fakultät angeboten?

Unsere Studiengänge sind so konzipiert, dass sich bei uns im Voll-, aber eben auch im Teilzeitmodus studieren lässt. Natürlich sind die Kurse auch bei uns sehr gut belegt, wobei aber wirklich immer Raum bleibt für Fragen, Diskussionen, den direkten Austausch mit unseren Professorinnen und Professoren. Recht ist Diskurs. Durch die Art und Weise, wie wir lehren, gewährleisten wir, dass dieser Diskurs schon in der Ausbildung stattfindet, lebhaft und intensiv.

Die Universität Freiburg bietet Kurse sowohl auf Deutsch als auch auf Französisch an. Wie sieht es bei den Rechtswissenschaften aus?

Die Fakultät bietet ein vollständiges Rechtsstudium zu 100 Prozent auf Deutsch und ein vollständiges Rechtsstudium zu 100 Prozent auf Französisch an. Da sämtliche Kurse stets parallel in beiden Sprachen stattfinden, können unsere Studierenden

aber auch zweisprachig studieren. Das ist eine tolle Option, die es so nur bei uns gibt, aber eben überhaupt kein Muss. Wer in Deutsch studieren will, kommt in Freiburg voll auf die Kosten.

Was ist Ihrer Meinung nach das wichtigste Element, das den Jurastudierenden vermittelt werden muss?

Wir fordern von unseren Studierenden kritisches Denken und Kreativität ein, und das konsequent. Wir verlangen, dass Gewissheiten nicht zementiert, sondern überprüft werden. Wir sind eine Schule der Kritik und des Diskurses, des Abwägens und der Nuancen. Nur so lassen sich rechtlich verantwortbare Antworten auf komplexe Fragen finden.

Interview Maévane Mas Übersetzung Hubert Stöckli

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA fokus.swiss 12 Immobilienrecht
Brandreport • Universität Freiburg Jacques Dubey Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Freiburg
Bild iStockphoto/Aramyan

Immobilien sind in einer AG oft besser aufgehoben

Sollten Liegenschaften privat gehalten werden oder ist eine alternative Rechtsform möglicherweise vorteilhafter? Lars Dubach, Rechtsanwalt und Notar mit Spezialisierung auf Immobilien und Baurecht, teilt sein Wissen.

Lars Dubach, welche Empfehlungen haben Sie für Personen, die in Immobilien investieren möchten, um sowohl steuerliche als auch rechtliche Vorteile zu erzielen?

Meine Empfehlung ist, jede Liegenschaft, die nicht selbst bewohnt wird und deren Gewinn nicht für den Lebensunterhalt benötigt wird, in einer Immobilien-AG zu halten. Grundsätzlich kann auch eine Immobilien-GmbH zum Halten einer Liegenschaft dienen, denn die Gründungsund die Bewirtschaftungskosten sind bei einer GmbH und einer AG identisch. Für den Kauf einer Liegenschaft benötigt man aber ohnehin mindestens CHF 100 000 Eigenmittel, die aus dem Aktienkapital verwendet werden können. Darum empfehle ich immer, eine AG und keine GmbH zu gründen. Von anderen Formen wie Genossenschaft oder Stiftung rate ich Immobilieninvestoren ab. Gibt es Risiken oder Nachteile, die mit einer Immobilien-AG einhergehen?

Die Immobilien-AG birgt für den Inhaber weniger Risiken, als wenn die Liegenschaft privat gehalten wird. Denn die AG haftet anstelle der Privatperson für die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Liegenschaft – inklusive der Hypothekarschulden. Zu beachten ist jedoch, dass gewisse Banken einer ImmobilienAG etwas schlechtere Hypothekarkonditionen anbieten als Privatkunden. Bevor eine bereits erworbene Liegenschaft in eine Immobilien-AG überführt wird,

empfiehlt es sich, die Kostenfolge vorgängig berechnen zu lassen. Je nach Kanton, in der sich die Liegenschaft befindet, kann die Überführung kostspielig werden.

Welche Faktoren sollten berücksichtigt werden, wenn man mehrere Immobilien besitzt oder plant, Immobilien zu erwerben?

Insbesondere sollte vermieden werden, dass ein Käufer ungewollt zu einem Liegenschaftshändler wird. Dies geschieht schneller, als die meisten Immobilienbesitzer und angehende Investoren meinen. Die finanziellen Nachteile als Liegenschaftshändler sind erheblich und nicht wieder rückgängig zu machen. Zudem sollte man sich vor dem Kauf einer Immobilie über die Steuervorteile einer Immobilien-AG informieren. Die Vorteile werden gerade von Kleininvestoren und Personen, die Liegenschaften geerbt haben, oft unterschätzt.

Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Einstufung als Liegenschaftshändler im Vergleich zur Einbindung in eine Immobilien-AG?

Durch die Einstufung als gewerbsmässiger Liegenschaftshändler werden alle direkten und indirekten Einnahmen aus Immobilien, auch Dividenden aus anderen Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, als Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit eingestuft. Auf all diese Einkünfte müssen so auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, was faktisch eine zusätzliche Steuer von zehn Prozent auf das Einkommen bedeutet. Bei Liegenschaften in einer Immobilien-AG müssen auf Erträge keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Besteht also die Möglichkeit, dass die Immobilie in Zukunft verkauft wird oder das Immobilienportfolio noch erweitert wird, sollte die Überführung in eine AG unbedingt geprüft werden.

Nach welchen Kriterien werden Liegenschaftshändler definiert? Zusammengefasst kann man sagen, dass alle, die mit planmässigem, gewerbsmässigem Vorgehen und

Gewinnerzielungsabsicht eine Liegenschaft an Dritte verkaufen, als Liegenschaftshändler gelten. Laien lassen sich oft vom Begriff «gewerbsmässig» täuschen, doch dieser Aspekt kann auch von Dritten wie Architekten oder vom Eigentümer selbst neben seiner Haupttätigkeit wahrgenommen werden. Liegenschaftshändler kann schon jemand sein, der ein Einfamilienhaus erbt, daraus drei neue Wohnungen erstellt, davon eine behält und zwei Einheiten verkauft. Dies führt dazu, dass auf den Erlös der beiden verkauften Wohnungen zusätzlich 20 Prozent Sozialversicherungsbeiträge und direkte Bundessteuer bezahlt werden müssen. Wenn der Verkäufer noch andere Immobilien hat, bezahlt er ab diesem Moment auch auf alle anderen Immobilieneinkünfte diese Abgaben. Es gilt somit alles oder nichts. Was empfehlen Sie denjenigen, die bereits als Liegenschaftshändler eingestuft wurden? Da die Einstufung als Liegenschaftshändler praktisch nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, empfehle ich, zumindest künftige Liegenschaften nur noch über eine Immobilien-AG zu erwerben, damit das Problem nicht noch grösser wird. Inwiefern ist es vorteilhaft, Liegenschaften über eine Immobilien-AG anstatt direkt zu vererben?

Die Erben einer Liegenschaft erhalten je nach Konstellation eine Liegenschaft als Alleineigentümer oder als Miteigentümer. Dazu müssen die Liegenschaften bewertet und die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen werden. Das ist kostspielig und birgt Potenzial für Streitigkeiten. Werden Liegenschaften in einer Immobilien-AG vererbt, erhalten die Erben die Aktien der Immobilien-AG und nicht direkt die Liegenschaften. Beispielsweise erhalten drei Kinder damit je ein Drittel der Aktien, unabhängig davon, welchen Wert die Liegenschaften in der Immobilien-AG haben. Die grundbuchliche Anpassung entfällt, das Vererben ist einfacher und es spart Kosten.

Welche Steuervorteile bietet die Überführung von Liegenschaften in eine Immobilien-AG? Je nach Kanton, in dem sich die Liegenschaft befindet und je nach Gesamteinkommen des Eigentümers können die Einkommens- respektive Gewinnsteuern auf bis zu zwölf Prozent reduziert werden. Zudem sind in einigen Kantonen Liegenschaftsverkäufe durch ImmobilienAGs von der Grundstückgewinnsteuer befreit, womit die Steuern mehrere zehn Prozent tiefer ausfallen können. Ferner ist es für Immobilien-AGs steuerlich interessanter, grössere Sanierungen vorzunehmen, weil die Kosten über mehrere Jahre als Verlustvortrag vom künftigen Gewinn in Abzug gebracht werden können. Während die Immobilien-AG so bis zu sieben Jahre keine Gewinnsteuern bezahlen muss, hat der private Liegenschaftsbesitzer diese Möglichkeit nur während ein, zwei Jahren. Vor einer grossen Liegenschaftssanierung sollte deshalb eine Überführung in eine AG unbedingt geprüft werden. So können selbst kleine Immobilieninvestoren rasch ein paar hunderttausend Franken Steuern sparen.

Wie unterstützen Sie Immobilienkäufer und -eigentümer?

Wir analysieren, gestützt auf ein kurzes Kundengespräch und nach Durchsicht der relevanten Unterlagen, ob sich für den Kunden, die Kundin eine Immobilien-AG lohnt oder nicht. Anschliessend unterstützen wir ihn oder sie im gesamten Prozess von der Gründung der Immobilien-AG, der Liegenschaftsbeurkundung, einem allfälligen Bauvorhaben bis zur Steuererklärung, unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaften befinden.

WILD DUBACH AG www.dubach-law.ch

• Brandreport

DSo viel mehr als ein Abschluss!

Der LL.M.-Studiengang der Universität Zürich bietet Juristinnen und Juristen eine massgeschneiderte fachliche Weiterbildung, in der sie ihre Kompetenzen weiterentwickeln können.

ie Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich bietet mit dem Studiengang

LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht seit 1996 ein höchst attraktives Weiterbildungsprogramm an, das auf dem Austausch von Wissen und Erfahrung aus Theorie und Praxis basiert, den komplexen rechtlichen Bedürfnissen der globalen Wirtschaft gerecht wird und grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten ins Zentrum stellt. Basierend auf langjähriger Erfahrung wird eine akademische Weiterbildung auf hohem Niveau angeboten, wobei die Studierenden

Basierend auf langjähriger Erfahrung wird eine akademische Weiterbildung auf hohem Niveau angeboten, wobei die Studierenden von unseren renommierten Dozierenden aus Wissenschaft und Praxis profitieren können.

von unseren renommierten Dozierenden aus Wissenschaft und Praxis profitieren können. Die internationale Ausrichtung des Studiengangs wird ferner reflektiert durch die international zusammengesetzte Fakultät, durch die Anzahl ausländischer Studierender und durch die Zusammenarbeit mit namhaften Partner:innen in den USA (New Orleans, New York, Washington) und in China (Hongkong, Shanghai, Peking).

Programmaufbau

Der LL.M.-Studiengang besteht aus Grundkursen und einem Spezialisierungskurs. Um den LL.M.Titel zu erhalten, müssen alle Grundvorlesungen, ein Spezialisierungskurs sowie eine Abschlussarbeit erfolgreich abgeschlossen werden. Zudem sind zwei Wahlpflichtmodule zu besuchen (inklusive Studienreise in die USA oder nach China).

Abschluss

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht den erfolgreichen absolvierende des Studiengangs den Titel «LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht UZH» (mit Vermerk auf die gewählte Spezialisierung).

Nächster Beginn: September 2024

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA Kontakt LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht Universität Zürich Hirschengraben 56 · 8001 Zürich +41 (0)44 634 48 90 info@llm.uzh.ch www.llm.uzh.ch
Wild Dubach AG • Brandreport 13 #fokusrecht
Rechtswissenschaftliche
Lars Dubach lic. iur. Rechtsanwalt und Notar
Universität Zürich –
Fakultät

«Unser Buch hilft, die Zusammenhänge in einem Zahlungssystem

zu erkennen und zu verstehen»

Die zweite überarbeitete und ergänzte Auflage des Buches «Digitale und mobile Zahlungssysteme» gibt einen fundierten Einblick in die Welt der Zahlungssysteme – von den traditionellen Methoden bis hin zur Blockchain-Technologie.

Im Mai 2024 erscheint die zweite überarbeitete und ergänzte Auflage Ihres Buches. Um welche Themen wurde es ergänzt?

Die Welt der Zahlungssysteme und die regulatorischen Rahmenbedingungen ändern sich schnell, weshalb eine Aktualisierung der ersten Auflage überfällig war. Gleichzeitig sind die Entwicklungen im Bereich von Blockchain- bzw. DLT-basierten Kryptowerten nicht zu übersehen. In der neuen Auflage haben wir deshalb nicht nur die Darstellung der «traditionellen» Zahlungsmittel auf den neuesten Stand gebracht, sondern schlagen auch eine

Brandreport • AGON Diversity AG

Brücke zu den Kryptowährungen und den damit verbundenen Dienstleistungen im Zahlungsverkehr. Gerade über die Kryptowährung kann man in den Medien viele Hiobsbotschaften lesen. Und für diejenigen, die sich nicht mit Finanzen beschäftigen, bleibt oft unklar, was es mit diesen digitalen Währungen auf sich hat und wie sie funktionieren.

Bringt Ihr Buch nun Licht ins Dunkel?

Das ist unser Ziel, ja. Die Darstellung der verschiedenen Modelle, die es auch bei den Kryptowährungen gibt, und ihre Gegenüberstellung mit den klassischen Zahlungsmitteln, zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede der technischen, vertraglichen und regulatorischen Grundlagen auf. Es ist eindrücklich zu sehen, welche Entwicklungen sich in diesen Bereichen seit der ersten Auflage des Buches 2016 ergeben haben.

Aktuell wird intensiv über die Senkung der Interchange-Gebühr diskutiert, sogar ihre Zulässigkeit wird geprüft.

Trägt Ihr Buch etwas zu dieser teilweise hitzig geführten Diskussion bei?

Unser Buch hilft, die Zusammenhänge zu verstehen, die verschiedenen Akteure und ihre Rollen in einem Zahlungssystem zu erkennen und sich eine fundierte Meinung zu bilden. Gerade die grafischen Darstellungen der Zahlungssysteme zeigen auf, welche Akteure für welche Leistungen Gebühren erheben und eben beispielsweise auch, dass die InterchangeGebühr nicht durch die Händler, sondern von den Acquirern zu entrichten ist, also jenen, welche die

Händler an die Zahlungssysteme anbinden. Es besteht folglich nur ein indirekter Zusammenhang zwischen der Händlergebühr und der InterchangeGebühr. Das Buch schafft diesbezüglich auch einen Überblick über ökonomische Methoden sowie nationale und internationale Regulierungsansätze.

Was hat sich seit der ersten Auflage des Buches vor gut acht Jahren im Finanzsystem vor allem verändert?

Und, als Blick in die Zukunft, wie wird es sich weiterentwickeln? Für die Zukunft erwarten wir, dass Zahlungssysteme weiterhin Vorreiter in der Anwendung neuer Technologien wie künstlicher Intelligenz, Big Data und Instant Payment sind. Auch Open Finance steht auf der Agenda, während Kryptowerte an Bedeutung gewinnen und kontaktlose, biometrische Zahlungen zunehmen. Vernetzte IoT-Geräte werden stärker in automatisierte Zahlungsprozesse integriert, um Zahlungen schneller, sicherer und nahtloser zu gestalten, wodurch der Sektor insgesamt von fortlaufenden Innovationen geprägt sein wird.

Richtet sich das Buch vor allem an Spezialisten, Spezialistinnen oder ist es auch für interessierte Laien verständlich?

Das Buch richtet sich an alle, die sich mit Zahlungssystemen auseinandersetzen wollen. Wir haben Grafiken zu den unterschiedlichen Modellen integriert sowie die vertraglichen Beziehungen und die Geldflüsse beschrieben. Darüber hinaus können sich Leser und Leserinnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.

Autorinnen und Autoren:

Cornelia Stengel, Prof. Dr. iur., Rechtsanwältin

Thomas Weber, Betriebsökonom FH

Manuel Brogli, MLaw, Rechtsanwalt

Benjamin Bürgi, MLE

Daniel Emch, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M.

Michael Kremer, lic. iur., Rechtsanwalt, LL.M.

Gaspare Loderer, MLaw, Rechtsanwalt, LL.M.

Ramin Paydar, MLaw, Rechtsanwalt

Lea Ruckstuhl, MLaw, Rechtsanwältin

Elena Rüegg, MLaw

Jessica Sommer, Dr. iur., Rechtsanwältin

Luca Stäuble, MLaw, Rechtsanwalt, LL.M.

Integration von D&I und Compliance

Die Stimmen nach Diversität und Inklusion werden lauter, das Interesse der Öffentlichkeit wächst. Die Frage, wie dieses Bedürfnis in der heutigen Arbeitswelt mit einem Mehrwert für Arbeitnehmende und -gebende zu stillen ist, wird eminenter denn je. Die Agon Diversity AG stellt sich dieser aktuellen Frage und verbindet die emotionalen Anliegen ihrer Klient:innen mit den messbaren Fakten der Compliance.

Woher kommt die Idee D&I und Compliance zu verbinden und was sind Ihre Funktionen dabei?

Sabina Brägger: Agon Diversity ist aus Agon Legal und dem Verein Swiss Diversity gewachsen. Federführend

war Michel Rudin, der ein grosses Netzwerk von Kontakten in der Politik, Wirtschaft, mit NGOs und Personen des öffentlichen Lebens aufgebaut hat.

Prof. Dr. Patrick Krauskopf: Durch unser wachsendes Netzwerk sind Beratungsanfragen eingegangen. Dem haben wir durch die Gründung der AG Rechnung getragen. Wir freuen uns, dass Sabina Brägger die Geschäftsleitung übernommen hat. Als Präsident mehrerer Verwaltungsräte weiss ich, dass der Einbezug von D&I-Beratung in die Compliance eines Unternehmens Sicherheit im Alltag und in Krisensituationen gibt.

Welche strategischen Ansätze zur Verknüpfung von D&I und Compliance schlagen Sie vor?

Sabina Brägger: Dazu haben wir das Diversity-Dreieck erarbeitet. Ausgehend von den C-Levels können wir mit drei Vektoren ein Unternehmen analysieren und Problematiken erkennen. Wir verbinden die Bereiche «Human Resources», «Communication» und «Compliance». Zur Umsetzung arbeiten wir mit Expert:innen, in interdisziplinären Teams. Wir unterstützen Unternehmen dabei, D&I-Initiativen so zu gestalten, dass sie messbar sind und damit einen klaren Bezug zur Compliance aufweisen.

Prof. Dr. Patrick Krauskopf: Ein strategischer Ansatz besteht darin, D&I von Anfang an in die ComplianceStrategie einzubeziehen. Dies bedeutet, D&I-Aspekte in Risikoanalysen, Schulungen und Richtlinien zu verankern, um eine Kultur der Inklusion zu fördern und rechtliche Risiken zu minimieren. Die Agon Diversity AG leistet Pionierarbeit, indem sie diese Konzepte verbindet.

Welche Herausforderungen bestehen bei der Implementierung?

Sabina Brägger: Es ist entscheidend, dass die Veränderung zu einem tatsächlichen inklusiven Bewusstsein aus der bestehenden Unternehmenskultur geschaffen wird. Deshalb beraten wir über den Vektor der internen und externen Kommunikation im Diversity-Dreieck.

Prof. Dr. Patrick Krauskopf: Die Herausforderung, eine inklusive Kultur zu schaffen, ist eng mit der Notwendigkeit verbunden, bestehende Strukturen und Prozesse zu überprüfen und anzupassen. Dies erfordert eine Analyse der aktuellen Praktiken und gegebenenfalls das Ergreifen von Massnahmen.

Wie sieht die Zukunft von D&I in der Arbeitswelt aus?

Sabina Brägger: Die Zukunft von D&I in der Arbeitswelt liegt in der Erkenntnis, dass Diversität und Inklusion mehr als nur ein Trend sind – sie sind essenziell für die Schaffung einer dynamischen, innovativen und widerstandsfähigen Unternehmenskultur.

Prof. Dr. Patrick Krauskopf: Die Integration von D&I ist eine langfristige Investition. D&I wird zunehmend zu einem integralen Bestandteil der Corporate Governance und des Risikomanagements. Unternehmen, die diesen Wandel proaktiv umsetzen, werden rechtlichen Anforderungen gerecht und setzen sich als Arbeitgeber und Geschäftspartner der Wahl in einer immer diverseren und vernetzteren Welt durch.

Steckbrief

Agon Partners: Spitzenleistung in Recht, Compliance, LegalTech und Diversity.

Agon Partners Diversity AG ist Mitglied des Beratungsunternehmens Agon. Im Fokus des Beratungsunternehmens stehen Kriseninterventionen und deren Vorbeugen.

Im Verwaltungsrat sind: Michelle Mugnai, Prof. Dr. Patrick Krauskopf, Prof. Dr. Gudrun Sander, Hans Peter Nehmer, Stefan Gal, Christiane Bisanzio und Jonas Staub. Hinzu kommt ein breites Netzwerk von Beratenden zur interdisziplinären Mandatsarbeit.

Patrick L. Krauskopf, Präsident diverser Verwaltungsräte und Professor für Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, bringt eine einzigartige Mischung aus akademischer Exzellenz und praktischer Erfahrung mit. Auf seine Vernetzung mit renommierten Bildungsinstitutionen, seine Anwaltstätigkeit in der Schweiz und New York sowie seine Gerichts- und Behördenerfahrung kann sich die Klientel verlassen.

Michel Rudin, hat durch sein Engagement als Co-Präsident von Pink Cross, seiner politischen Arbeit – unter anderem als ehemaliger Grossrat in Bern – ein grosses Netzwerk von Kontakten in der Politik, Wirtschaft, mit NGOs und Personen des öffentlichen Lebens aufgebaut. Er ist Gründer von Swiss Diversity, Agon Diversity und zusammen mit Prof. Dr. Krauskopf auch Gründer von Agon Public Affaires.

Sabina Brägger, CEO Agon Diversity AG, vereint flexible und zielgerichtete Arbeitsweisen – erlernt aus über zehn Jahren Selbstständigkeit. Durch anspruchsvolle Kund:innenarbeit und Koordination diverser Bedürfnisse ist sie auf Beratungsarbeit spezialisiert. Durch Mitwirken im NGO-Bereich ist sie mit D&I äusserst vertraut.

Mehr Informationen unter: agon-diversity.ch

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA
#fokusrecht 14 Brandreport • Kellerhals Carrard
Prof. Dr. iur. Cornelia Stengel Rechtsanwältin, Partnerin Thomas Weber Betriebsökonom FH Sabina Brägger CEO Agon Diversity AG Michel Rudin Gründer Agon Diversity AG
«Ein Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung würde den Schutz der Arbeitnehmenden stark verbessern.»

Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche nach Unfällen oder Krankheiten ist oft ein komplexes und herausforderndes Unterfangen.

Sie unterstützen ihre Klienten, Klientinnen dabei, nach einem Unfall oder einer Krankheit ihre Ansprüche geltend zu machen. Mit welchen Fällen werden Sie da vor allem konfrontiert?

AJ: Am häufigsten sehen wir Verkehrs-, Arbeits- oder Freizeitunfälle, bei denen die Unfallversicherung oder die Haftpflichtversicherung einer Drittperson zahlen muss. Oft werden die Beschwerden nach dem Unfall als krankheitsbedingt eingestuft, wie bei Gelenksverletzungen. Psychische Beeinträchtigungen sind faktisch nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.

NT: Bei Schubkrankheiten und Krankheiten mit langsam voranschreitendem Verlauf (zum Beispiel Multiple Sklerose oder psychische Störungen) tendieren Pensionskassen dazu, sich unter Hinweis auf eine frühere Pensionskasse aus der Pflicht zu nehmen. Hier kommt es zu Streitigkeiten zur Leistungszuständigkeit.

Wer bezahlt dann?

ML: Wenn nicht Unfall, muss es Krankheit sein, so die gesetzliche Logik. In puncto Krankheit drückt der Schuh meist dann, wenn die Krankentaggeldversicherung des Arbeitgebers das Taggeld nicht mehr bezahlen will, obwohl die behandelnden Ärzte sagen, man sei noch arbeitsunfähig. Auch lässt der Entscheid der IV in der Regel sehr lange auf sich warten.

NT: Oft ist den Versicherten nicht bewusst, dass auch seitens der Pensionskassen Invalidenleistungen geschuldet sind. Diese warten in der Regel das IV-Verfahren ab. Verzögert sich das IV-Verfahren, erbringt auch die PK keine Leistungen. Liegt ein Rentenentscheid der IV vor, ist es auf jeden Fall ratsam, die Invalidenleistungen bei der Pensionskasse geltend zu machen.

Ein konkretes Beispiel, das in der Praxis besonders oft oder gerade aktuell vorkommt?

NT: Häufig bringen Krankentaggeldversicherungen nach einer bestimmten Leistungsdauer vor, man sei nun in einer anderen als der ursprünglichen Arbeit arbeitsfähig. Ein 50-jähriger Bauarbeiter, der sich neu eine Stelle in einem Büro suchen soll, kann diesen Entscheid nur schlecht nachvollziehen.

AJ: Diese Prämisse gilt auch bei der IV. Hinsichtlich der beruflichen Möglichkeiten geht man vom sogenannt ausgeglichenen Arbeitsmarkt aus, der für Personen mit allen Ausbildungsgraden und Limitationen eine Stelle bietet. Das entspricht aber nicht den wahren Gegebenheiten auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt.

ML: Letztlich führt dies dazu, dass gewisse Personengruppen – zum Beispiel Hilfskräfte, Niedrigverdienende – faktisch nicht versichert sind, obwohl sie Prämien bezahlen. Diesen Personen droht bei dauernder Arbeitsunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit der Gang zum Sozialamt.

Viele Arbeitnehmende sind sich nicht bewusst, dass die Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeitenden für den Erwerbsausfall bei Krankheit zu versichern. Welche Konsequenzen hat das?

AJ : Die gesetzlich geregelte Lohnfortzahlungspflicht umfasst deutlich weniger Leistungen als die einer Krankentaggeldversicherung. Auch kann es vorkommen, dass Arbeitgebende zwar auf den Lohnabrechnungen Prämien für eine Krankentaggeldversicherung abziehen, eine solche aber gar nicht abschliessen.

ML: Kleine Unternehmen sind oft mit hohen Prämien konfrontiert, da sie für die Versicherung ein unattraktives Risiko darstellen. Versicherungen bringen regelmässig Gesundheitsvorbehalte

an. Diese Risiken sind dann nicht versichert, was vor allem Selbstständigerwerbende schwer trifft.

Zum Abschluss: Wie steht Ihrer Meinung nach die Politik in der Pflicht, dass Versicherte besser geschützt werden und durch krankheits- oder unfallbedingte Ereignisse im Leben nicht aus der Bahn geworfen werden?

AJ: Ein Obligatorium für eine Krankentaggeldversicherung nach dem Vorbild der obligatorischen Unfallversicherung würde den Arbeitnehmerinnenschutz stark verbessern. Der deutlich schlechtere Versicherungsschutz nach Krankheit ist nicht mehr gerechtfertigt.

NT: Die einzelnen Versicherungszweige müssen besser ineinander verzahnt sein, sodass die Leistungen nahtlos übergehen. Aktuell hinkt die IV mit ihren Leistungsentscheiden hinterher. Die Renten müssten schneller gesprochen werden, spätestens dann, wenn Unfall- oder Krankentaggeldversicherung ihre Leistungen einstellen.

ML: Auch wäre eine Koordination der arbeitsvertraglichen Sperrfristen mit den Kranken- oder Unfalltaggeldleistungen wünschenswert, sodass nicht gekündigt werden kann, solange noch ein Taggeld ausgerichtet wird. Gewisse GAV sehen dies bereits vor. So haben Versicherte nach Einstellung der Taggelder immer noch die volle Bezugsdauer bei der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: amiko.law

Weiterbildungsstudiengänge an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern

MAS Legum Magister / Legum Magistra LL.M. Diploma of Advanced Studies in Law (DAS in Law)

Die Studiengänge vermitteln vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in einem oder mehreren rechtswissenschaftlichen Bereichen (Schwerpunkt).

Der Studienplan wird individuell aus dem Angebot der Lehrveranstaltungen der RW-Fakultät zusammengestellt.

Die Weiterbildungsstudiengänge können Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.

www.rechtswissenschaft.unibe.ch

Rubrik: Weiterbildung

Universität Bern

Dekanat RW-Fakultät

Schanzeneckstrasse 1

Postfach CH-3001 Bern

Telefon +41 (0)31 684 30 84

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Aurelia Jenny MLaw, Rechtsanwältin Markus Loher MLaw, Rechtsanwalt
AMIKO Anwält:innen • Brandreport 15 #fokusrecht ANZEIGE
Nathalie Tuor lic. iur., Rechtsanwältin

Nicolas Diebold

«Den komplexen Prozess der Rechtsanwendung wird die KI wohl nicht so schnell beherrschen»

Es wird wahrscheinlich viele Jahre dauern, bis KI-Systeme in der Lage sind, die Feinheiten der Rechtsanwendung auf einem Niveau zu verstehen und zu interpretieren, das dem menschlichen Verständnis nahekommt.

Das antwortet ChatGPT auf die Frage, wann KI die komplexe Anwendung von Recht beherrschen wird.

Nicolas Diebold, Professor und Dekan der Rechtsfakultät Luzern, hat ChatGPT bereits in seinen Alltag integriert. Er blickt zurück auf seine Studienzeit, äussert sich zu den Hürden seiner akademischen Laufbahn und zeigt auf, wie die Digitalisierung den Unterricht an der Uni Luzern verändert hat.

Nicolas Diebold, verwenden Sie

ChatGPT in Ihrem Alltag?

Ich habe vor einigen Monaten GPT-4 abonniert und nutze das Tool anstelle von Google für Internetrecherchen, primär im privaten Bereich. Wie gross ist die Chance, ein Yahtzee zu würfeln? Was soll ich zum Mittagessen kochen? Welche Anbieter gibt es für Camperreisen in Neuseeland? Was ist das Bitcoin-Halving? Wie justiere ich die Heizkurve der Wärmepumpe? Solche Dinge. Im beruflichen Alltag nutze ich GPT für die Korrektur von fremdsprachigen Texten, Recherchen zu Prüfungssachverhalten oder als Inspirationsquelle für Ansprachen. Meine Publikationen schreibe ich bis jetzt noch selbst.

Erinnern Sie sich gern an Ihre

Studienzeit zurück?

Sehr, aber nicht primär wegen der Vorlesungen. Während meines Studiums in Genf habe ich das Recht nur als mechanisches Regelwerk verstanden, vielleicht auch aus sprachlichen Gründen. In Erinnerung habe ich vor allem das studentische Lebensgefühl: den Schritt vom Elternhaus in ein Studentenheim, das Entdecken einer neuen Stadt, das Kennenlernen meiner Frau, die Vorfreude auf einen tollen Job. Die Begeisterung für die Schönheit des Rechts als System ist dann erst viel später entstanden.

Wieso haben Sie Jus studiert?

Mein Berufsziel war damals ein Job im auswärtigen Dienst oder bei einer internationalen Organisation, darum stand ich gegen Ende der Kanti kurz davor, mich für ein Studium der internationalen Beziehungen einzuschreiben. Ein Berufsberater hat mir dann geraten, stattdessen Jus zu studieren und dabei auch die Westschweiz in Betracht zu ziehen. Das war wohl der wegweisendste und wichtigste Rat, den ich je erhalten und beherzigt habe.

Würden Sie es heute wieder tun?

Unbedingt! Das Studium hat mir riesige Möglichkeiten eröffnet, von denen ich kaum zu träumen gewagt hatte: Studien- und Forschungsaufenthalte in den USA und Schottland, spannende Praktika in Kanzlei, Gericht und internationalen Organisationen, berufliche Tätigkeiten als Anwalt, Bundesbeamter, Weko-Mitglied, Professor, Dekan. Ich habe meinen Beruf immer mit grosser Freude ausgeübt. So macht es mir auch nichts aus, viel Zeit dafür aufzuwenden. Gerade die Forschung fühlt sich oft gar nicht wie Arbeit an.

Was hat Ihnen im Studium gefehlt?

Als Student habe ich das Studium als Mittel zum Zweck betrachtet, darum hatte ich auch keine besonderen Erwartungen. Ich habe leider gar nicht dem Bild eines Studenten entsprochen, den ich mir heute in meinem Hörsaal wünsche. Deshalb habe ich auch einige Chancen, die sich im Studium bieten, ungenutzt verstreichen lassen. Zu kurz gekommen ist aus heutiger Sicht das Lösen von Fällen und Verfassen von schriftlichen Arbeiten. Auswendig gelerntes Recht bringt nichts, wenn man es nicht anwenden und auf Papier bringen kann.

Warum haben Sie sich für eine Laufbahn an der Uni entschieden?

Ehrlich gesagt habe ich mir nie grosse Chancen auf eine Professur ausgerechnet und deshalb meinen beruflichen Schwerpunkt lange Zeit in der Praxis gesetzt. Gleichzeitig habe ich immer gerne publiziert und konnte dank Synergien zwischen Beruf und Forschung sowie Auslandsaufenthalten relativ effizient die Dissertation und Habilitation schreiben. Ich habe die Eigenschaft, alle Dinge im Leben sehr strukturiert und systematisch anzugehen, darum liegen mir wahrscheinlich die Forschung und auch die Lehre. Heute empfinde ich es als grosses Privileg, als Professor tätig sein zu dürfen. Das sollte man sich zwischendurch immer mal wieder bewusst machen.

Das Studium hat mir riesige Möglichkeiten eröffnet, von denen ich kaum zu träumen gewagt hatte.
– Nicolas Diebold, Professor, Universität Luzern

mehr Geld verdienen kann als allein, dann ist man eher bereit, sich im Team zu arrangieren. Gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften haben neue Erkenntnisse zwar grossen gesellschaftlichen, aber kaum monetären Wert. Der Gegenwert für herausragende akademische Leistungen ist letztlich Anerkennung, nicht mehr und nicht weniger. Immaterielle Anerkennung lässt sich nicht gleich gut teilen wie materielle Werte. Darum besteht in der Wissenschaft wohl eher Zurückhaltung, wenn es darum geht, neue Gedanken und Ideen im Team zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Eine bahnbrechende neue Idee wird vielfach mit einer Einzelperson in Verbindung gebracht, auch wenn mehrere Personen zur Entstehung beigetragen haben. Es braucht in der Wissenschaft deshalb eine besonders grosse Vertrauensbasis, damit Teamarbeit entstehen kann.

Wie hat die Digitalisierung die Ausbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Luzern verändert?

Wir haben nach der Coronapandemie als Fakultät beschlossen, in Luzern die Bachelorvorlesungen weiterhin aufzuzeichnen und den Studierenden als Podcast zur Verfügung zu stellen. Das wird aus verschiedenen Gründen sehr geschätzt. Es ermöglicht Flexibilität, um Betreuungspflichten, Erwerbstätigkeiten, Militär oder Spitzensport mit dem Studium zu vereinbaren. Fremdsprachige Studierende stehen weniger unter Druck, in der Vorlesung etwas zu verpassen. Bei Krankheit ist man nicht auf die Notizen einer Kommilitonin angewiesen. Zur Vorbereitung der Prüfung können Ausschnitte nochmals nachgeschaut werden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Gibt es auch Nachteile?

Wie steht es um den wissenschaftlichen Nachwuchs im Jus?

Ich höre von vielen Kolleginnen und Kollegen, dass es nicht einfach ist, junge Juristinnen und Juristen für das Doktorat zu motivieren und zu rekrutieren. Das Doktorat hat auch in meiner subjektiven Wahrnehmung nochmals an Beliebtheit verloren, ich meine völlig zu Unrecht. Allerdings habe ich auch den Eindruck, dass oft zu breite und anspruchsvolle Dissertationsthemen gewählt werden, was dann zu riesigen Monografien und ewigen Assistenzen führt. Vielen Doktorierenden fehlt kurz nach dem Studium noch die notwendige Erfahrung, sowohl in juristischer, methodischer als auch sprachlicher und praktischer Sicht, um so ein grosses Projekt zu bewältigen. Dissertationen sollten deshalb eher thematisch enger und kürzer werden und in zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden können.

Und auf der Stufe der Habilitation?

Die Habilitation wirkt für viele begabte Nachwuchskräfte abschreckend. Nachdem man schon während der Dissertation, der Anwaltsprüfung und vielleicht einem LLM auf ein lukratives Erwerbseinkommen verzichtet hat, erwartet einen mit der Habilitation nochmals eine mehrjährige Durststrecke. Und das in einer Lebensphase, in der viele eine Familie gründen und an allen Fronten gefordert sind. Universitäre Funktionen wie Oberassistenz oder Assistenzprofessur, die ja eigentlich speziell für die Habilitationszeit geschaffen wurden, sind nur beschränkt hilfreich, denn Lehre ist gerade am Anfang der Karriere extrem fordernd und lässt wenig Raum für umfangreiche Forschungsprojekte wie die Habilitation. Zudem sollte man nebenbei auch noch Aufsätze publizieren, Vorträge halten und in der Selbstverwaltung mitwirken, um an Ausstrahlung zu gewinnen. Hinzu kommt die grosse Ungewissheit, ob es mit der Berufung auf ein Ordinariat klappen wird.

Gleichwohl ist es toll zu sehen, dass wir in Luzern eine super Crew an hoch motivierten Habilitanden haben. Wie könnte man die wissenschaftliche Laufbahn attraktiver ausgestalten?

Ich habe grosse Sympathien für das englische System. Man erhält schon in sehr jungen Jahren eine unbefristete Anstellung als Lecturer und kann sich dann mit herausragender Forschungsarbeit bis zur Professur hocharbeiten. Karrieresprünge sind auch durch Wechsel der Universität möglich. So hat man immer eine langfristige Perspektive, während bei uns die Berufung über Sein oder Nichtsein entscheidet. Ich frage mich auch, ob die historisch gewachsenen Lehrstuhl- und Mittelbaustrukturen noch zeitgemäss sind. Meine Assistierenden sind eine sehr grosse Unterstützung im Prüfungswesen, aber in Lehre und Forschung delegiere ich nur wenige Aufgaben. Vorlesungen und Vorträge bereite ich selbst vor und auch die meisten Recherchen mache ich selbst. Vielleicht wäre es zielführender, den Mittelbau lehrstuhlübergreifend zu rekrutieren und zu fördern? Das würde allerdings einen Kulturwandel in der Professorenschaft zu mehr Teamarbeit voraussetzen, wovon im Übrigen auch Forschung und Lehre stark profitieren würden.

Sind Professorinnen und Professoren keine Teamplayer?

Wie überall gibt es auch in der Wissenschaft ganz unterschiedliche Persönlichkeiten, aber es ist auch eine Frage der Anreize. In der Wirtschaft verfolgt eine Gemeinschaft im Kern das gemeinsame Ziel, Geld zu verdienen und mehr Wohlstand zu erlangen. Geldwerte Erträge lassen sich entsprechend den individuellen Leistungen und Risiken mehr oder weniger gerecht aufteilen. Wenn man zu fünft

Luzern ist eine persönliche Universität, die grossen Wert auf die Präsenz der Studierenden und den Austausch mit der Professorenschaft legt. Deshalb kommunizieren wir klar, dass die Podcasts nicht als Einladung für ein Fernstudium zu verstehen sind. Im Bachelor stellen wir auch fest, dass die grosse Mehrheit die Vorlesungen weiterhin vor Ort besucht und die Podcasts als Ergänzung nutzt. Der grosse Exodus ist jedenfalls nicht eingetreten. Wenn nun eine kleine Minderheit von Studierenden versucht, das Studium aus der Ferne zu absolvieren, soll dann das Angebot eingestellt werden, auch wenn die grosse Mehrheit vernünftig damit umgeht? Ich setze da auf die Eigenverantwortung. Übungen und Seminare sind übrigens von den Aufzeichnungen explizit ausgenommen und müssen vor Ort besucht werden, weil wir dort besonders Wert auf Interaktion legen.

Und im Masterstudium?

Auf Masterstufe überlassen wir den Entscheid den Dozierenden, ob sie die Vorlesung aufzeichnen möchten oder nicht. Meine Erfahrungen sind da weniger positiv. Es ist nicht selten, dass von gut 30 eingeschriebenen Studierenden nur fünf bis zehn im Hörsaal erscheinen. Das liegt wohl in erster Linie daran, dass viele Masterstudierende bereits einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dennoch kann das nicht die Lösung sein. Hier müssen wir nach anderen didaktischen Konzepten suchen, die vielleicht aus einer Mischung von digitalen Lerninhalten und interaktiven Präsenzeinheiten bestehen. Ich mache mir dazu jedenfalls viele Gedanken.

Zum Schluss eine Einschätzung der

Zukunft: Wie wird KI die Arbeit der Juristinnen und Juristen verändern?

All jene Arbeiten, die heute schon durch die Weiterverwertung von Vorlagen und Textbausteinen geprägt sind, wird wohl eine KI übernehmen. Zudem kann ich mir vorstellen, dass mit der KI nochmals ein Quantensprung in der Recherche bevorsteht, wie vor 30 Jahren beim Übergang von Bibliotheken zu digitalen Datenbanken. GPT kann das noch nicht, weil die meisten relevanten Quellen hinter einer Paywall stehen. Aber ich bin sehr gespannt, was passieren wird, wenn juristische Datenbanken mit KI verknüpft werden. Den komplexen Prozess der Rechtsanwendung, der sich zusammensetzt aus Würdigung des Sachverhalts, Erkennen der rechtlichen Fragestellungen, Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, Berücksichtigung von Präjudizien, Ausübung von rechtlichem Ermessen und Subsumtion, wird die KI wohl noch nicht so schnell beherrschen.

EINE PUBLIKATION VON SMART MEDIA fokus.swiss 16 Interview • Nicolas Diebold
Interview Linda Carstensen Bild Roberto Conciatori

Der Wert von in Rechtsfragen kundigen Managern

Unternehmen jeglicher Grösse sind unzähligen rechtlichen Einflüssen ausgesetzt, deren Risiko nicht zu unterschätzen ist. Welche Rolle Manager:innen in dieser Dynamik einnehmen können, erklärt Prof. Dr. Bruno Mascello von der Universität St.Gallen im Interview.

Bruno Mascello, was verstehen Sie unter in Rechtsfragen versierten Managern?

Hierbei handelt es sich um Personen ohne juristische Ausbildung, die drei Dinge mitbringen: Erstens sind sie genügend sensibilisiert, um zu verstehen, wann es ratsam ist, Fragen auch rechtlich abzuklären. Zweitens können sie einfache rechtliche Fragen selbst kompetent beantworten. Und Drittens können sie Anwälte richtig instruieren und steuern, damit die Honorarrechnung nicht aus dem Ruder läuft.

Für Rechtsfragen haben Unternehmen doch ihre Expert:innen in der Rechtsabteilung?

Das ist korrekt, aber eine Rechtsabteilung kann nicht in jeder Besprechung oder Verhandlung mit dabei sein, jeden Vertrag prüfen oder jede E-Mail gegenlesen. Man sollte sich von der Illusion lösen, dass das Risikomanagement für die Kontrolle der Risiken verantwortlich ist, die Complianceabteilung für die Einhaltung der Regeln garantiert und die Rechtsabteilung alle Rechtsrisiken managt. Die Verantwortung für Rechtsrisiken liegt primär bei den einzelnen Führungskräften und Mitarbeitenden und nicht bei den Kontrollfunktionen, die den Geschäftseinheiten nachgelagert sind. Rechtliche Fragen schlagen zuerst

an der Front im Business auf und müssen dort richtig adressiert und kanalisiert werden. Rechtsabteilungen werden oft als Bremser wahrgenommen, sodass nur ein kleiner Teil der Fälle dort ankommt und oft wohl zu spät, wenn die Weichen bereits falsch gestellt wurden.

Warum sollte ein Unternehmen Interesse an rechtlich kundigen Managern haben?

Weil sie einen unbezahlbaren Wert für ein Unternehmen darstellen und dieses vor Schaden schützen können. Neue Gesetze und Regularien werden von CEOs regelmässig als eine der grössten Risiken genannt. Sie verstehen das Recht nicht als Beschränkung, sondern erkennen darin Opportunitäten und können so den Unternehmenswert steigern. Ferner wird das Risiko von Complianceverstössen reduziert und die damit verbundenen, oft sehr schmerzhaften rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. In rechtlichen Fragen kundig zu sein hat also einen finanziellen und einen Wettbewerbsvorteil.

Aber gehören Rechtsprobleme nicht zum Unternehmensalltag?

Ja, jedes Unternehmen wird leider früher oder später mit Rechtsfragen konfrontiert. Man hat aber die Wahl, präventiv grosse Gefahren zu vermeiden, zum Beispiel mit der Beschäftigung von in Rechtsfragen gewandten Managern, oder sich später mit Anwälten und Gerichtsverfahren rumzuschlagen. Das Risiko von rechtlich unkundigen Managern kann für Unternehmen zu einer erheblichen finanziellen Gefahr werden und einen teuren Reputationsschaden nach sich ziehen.

Sind rechtlich unkundige Manager eine mögliche Gefahrenquelle?

In der Tat. Eine der grössten Herausforderungen besteht meines Erachtens darin, dass rechtlich nicht sensibilisierte Manager gar nicht wissen, was sie nicht wissen. Vielmehr glauben sie fälschlicherweise oft, dass sie richtige Entscheidungen fällen. Aber Rechtsunkenntnis bietet keinen Schutz vor Konsequenzen. Und im schlechtesten Fall riskiert man auch noch eine persönliche Haftung.

Gerade weil heute Vertragsverhandlungen zum Alltag gehören, hat man das Gefühl, sie ohne Vorkenntnisse gut zu meistern.

Wie sind Unternehmen rechtlich exponiert?

Unternehmen sind heute in rechtlicher Hinsicht gleich doppelt exponiert. Die Rechtslandschaft ist einerseits komplexer geworden und es kommen laufend neue Themen dazu wie zum Beispiel Governance, Compliance, Datenschutz, Cybersecurity, Nachhaltigkeit und vermehrt KI. Andererseits sind die Risiken von Kosten und Strafen bei Regelbrüchen substanziell gestiegen. Für Unternehmen besteht gar die Gefahr, die Betriebslizenz («Licence to operate») zu verlieren, vor allem in hochregulierten Branchen wie der Finanzindustrie. Es ist deshalb unerlässlich, dass Führungskräfte auch im Rechtsumfeld sicher navigieren können.

Was raten Sie Unternehmen?

Nichtjurist:innen können ihre Verantwortung nicht einfach an die Rechtsabteilung delegieren. Ganz im Gegenteil: Rechtliche Versiertheit ist heute zur Kernkompetenz geworden, die jede:r Mitarbeitende besitzen muss. Jede:r muss über das juristische Gespür verfügen, mit rechtlichen Herausforderungen erfolgreich umzugehen, um so die Rechtsrisiken für das Unternehmen und für einzelne Verantwortliche massiv zu reduzieren.

Was beinhalten denn diese neuen Skills?

Hier geht es um Basiswissen wie beispielsweise das Kernwissen über Verträge und ihrer Funktionsweise

RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

sowie die Verhandlungskompetenz bei der Festlegung der Risiken. Gerade weil heute Vertragsverhandlungen zum Alltag gehören, hat man das Gefühl, sie ohne Vorkenntnisse gut zu meistern. Leider frage ich mich manchmal, wie man dazu kam, gewisse Klauseln so zu formulieren, geschweige denn diese Verträge auch noch zu unterzeichnen. Und mit KI wird das nicht besser werden: Bloss weil etwas besser klingt, heisst das nicht, dass es die Richter:innen gut finden werden.

Überdies ist auch die Sensibilisierung für Kündigungen im Arbeitsverhältnis wichtig, die schnell missbräuchlich und teuer werden können. Auch Abreden mit Wettbewerbern sind beliebte rechtliche Fallen. Ausserdem kann es auch nicht schaden, sensibilisiert zu sein für Fragen des Datenschutzes, zur Diskriminierung, zum Schutz von immateriellen Werten wie Marken und Patente sowie in regulierten Branchen zu Korruption oder Insiderhandel.

Nur wer rechtliche Grundkenntnisse hat, kann informierte Entscheidungen fällen und seine grundsätzliche Risiko- und Haftungsaversion beziehungsweise ein zu grosses Selbstvertrauen in die eigene Unkenntnis überwinden.

Der berufsbegleitende Studiengang Wirtschaftsrecht für Manager (WRM-HSG) führt Nichtjurist:innen in die wichtigsten Gebiete des Wirtschaftsrechts ein. Der berufsbegleitende Studiengang, der drei Abschlussmöglichkeiten bietet, richtet sich an Führungskräfte, Verwaltungsratsmitglieder, Berater:innen und Unternehmer:innen ohne juristisches Studium.

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Erbrecht: nichts dem Zufall überlassen

Alle Menschen wollen sicherstellen, dass die Ansprüche ihrer Nachkommen gewahrt werden. Dafür bildet das Erbrecht in der Schweiz die juristische Grundlage, denn es regelt den Übergang von Vermögen und Besitz nach dem Tod einer Person. Anbei erläutert «Fokus» die Grundlagen des Erbrechts.

Das Schweizer Erbrecht basiert auf dem Zivilgesetzbuch (ZGB) und hat eine lange Tradition. Es räumt jeder Person die grundsätzliche Freiheit ein, über ihr Vermögen und ihren Besitz zu Lebzeiten sowie nach ihrem Tod zu verfügen. Dabei kann das Vermögen an Erbinnen und Erben vererbt oder durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden. Das Erbrecht organisiert dabei nicht nur die Verteilung von allfälligen Geldwerten und Eigentum, sondern legt je nachdem auch die Rechte und Pflichten fest, die mit einem Erbe einhergehen. Im schweizerischen Erbrecht werden grundsätzlich zwei Arten der Erbfolge unterschieden: die gesetzliche sowie die testamentarische Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge tritt jeweils dann in Kraft, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt, sprich, wenn zu Lebzeiten kein Testament oder Erbvertrag erstellt wurden. In diesem Fall richtet sich die Verteilung des Erbes nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wie Fachleute und Branchenkenner:innen allerdings betonen, entspricht die gesetzliche Erbfolge relativ häufig nicht den Vorstellungen oder Vorlieben der Erblasser:innen. So werden im Erbrecht zum Beispiel gewisse Personen nicht berücksichtigt, darunter die Konkubinatspartner:innen. Und auch überlebende Ehepartner:innen können etwa dann in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn zum Beispiel die Kinder ausbezahlt werden müssen. Dies kann vor allem dann eintreffen, wenn ein Grossteil des Vermögens in Form eines Eigenheims gebunden ist.

Erbrecht den neuen

Gegebenheiten angepasst Wer genauer definieren möchte, wie das eigene Vermögen nach dem Ableben verteilt wird, sollte daher ein Testament verfassen. Darin lässt sich zum Beispiel festlegen, dass ein gesetzlicher Erbe eine höhere oder eine niedrigere Quote am Nachlass erhalten soll, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Gleichzeitig kann auch anderen Personen ein Anteil am Erbe zugewiesen werden, wie etwa einer Konkubinatspartnerin oder einem Konkubinatspartner. Allerdings: Vollkommen freie Hand geniesst man auch mit einem Testament nicht, denn das Erbrecht schreibt vor, dass bestimmte Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Pflichtteil. Und in diesem Bereich ergeben sich per diesem Jahr gewisse Änderungen. Diese Anpassungen wurden vom Bund eingeleitet, um das Erbrecht den modernen gesellschaftliche und familiären Strukturen anzupassen.

Welche Neuerungen ergeben sich also konkret?

Liegt kein Testament vor, ändert sich im Grundsatz nichts, der Nachlass wird weiterhin nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Wenn zum Beispiel eine verstorbene Person verheiratet war und nebst einer Partnerin oder einem Partner auch Kinder hinterlässt, wird die Hälfte des güterrechtlichen Anspruchs an den überlebenden Teil des Ehepaars und die andere Hälfte an die Kinder verteilt.

So weit, so unverändert. Liegt hingegen ein Testament vor, ist im revidierten Erbrecht von 2023 eine Anpassung des Pflichtteils vorgesehen. Neu beläuft sich dieser für direkte Nachkommen nur noch auf 50 statt 75 Prozent, der Pflichtteil für die Eltern einer verstorbenen Person entfällt sogar ganz. Das hat zur Folge, dass Erblasser mehr Flexibilität geniessen, wenn es darum geht, ihr Vermögen nach ihren Wünschen zu vererben. Diese sogenannte

Wer genauer definieren möchte, wie das eigene Vermögen nach dem Ableben verteilt wird, sollte daher ein Testament verfassen.

«frei verfügbare Quote» beträgt durch die Verringerung des Pflichtteils neu 50 Prozent und kann zum Beispiel auch an Organisationen vererbt werden.

Wie man ein Testament richtig verfasst Anbei folgt eine Anleitung für das Verfassen eines Testaments, basierend auf den Empfehlungen des Bundes.

Das handschriftliche – oder auch eigenhändige –Testament ist die einfachste Art, das eigene Erbe selbst zu regeln, denn dafür wird keine Notarin und kein Notar benötigt.

Ein handgeschriebenes Testament muss folgende Elemente enthalten:

– Die Überschrift «Testament»

– Vorname, Familiennname, Geburtsdatum und allenfalls den Heimatsort

– Den letzten Willen der Verfasserin / des Verfassers

– Falls ein Testamentsvollstrecker gewünscht wird: den Namen der Person, die sich um die Verteilung des Erbes kümmern und das Testament vollstrecken wird. Dies kann eine Person des Vertrauens sein (Erbin, Erbe oder eine andere Person) oder aber eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt, eine Notarin oder ein Notar. Auch eine Bank oder eine Treuhandgesellschaft kann hier zum Zuge kommen. Es kann hilfreich sein, eine Person für die Testamentsvollstreckung im Voraus zu bestimmen, denn dies erleichtert die Teilung des Erbes und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

– Ort und Datum

– Unterschrift der Verfasserin / des Verfassers am Ende des Testaments

Ändern eines Testaments

Ein Testament lässt sich jederzeit abändern. Eine Änderung muss immer handschriftlich erfolgen und mit der Unterschrift und dem Datum versehen werden. Man kann ein Testament auch widerrufen, indem man es vernichtet oder es gegen ein anderes ersetzt. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, ist zu empfehlen, im neuen Testament explizit zu schreiben, dass das alte Testament widerrufen wird.

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Soziale Arbeit: Rechtsfragen über Rechtsfragen

Die Fallbearbeitung und Beratung von Klient:innen in der Sozialen Arbeit verlangt Fachleuten einiges an juristischem Know-how ab. Gut, dass es ein Weiterbildungsprogramm gibt, welches ihnen das nötige Rüstzeug an die Hand gibt.

Fachleute der Sozialen Arbeit haben die Möglichkeit, sich an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Olten in sozialrechtlichen Fragen zu qualifizieren. Das CAS-Programm Recht Sozial ermöglicht eine fundierte Auseinandersetzung mit den Einzelregelungen der Sozialgesetzgebung, welche die grundlegende Voraussetzung für eine professionelle Erfüllung des Berufsauftrags ist.

Fachwissen für jeden Fall

Das CAS-Programm Recht Sozial trägt der zentralen Bedeutung von juristischem Fachwissen in der Sozialen Arbeit Rechnung. Es vermittelt praxisbezogenes, aktuelles Wissen zum geltenden Sozialrecht. Teilnehmende können den Fokus ihrer Weiterbildung durch verschiedene Wahlmodule selbst festlegen (mehr in der Infobox). Die Dozierenden sind ausgewiesene Fachleute

Das CAS-Programm Recht Sozial trägt der zentralen Bedeutung von juristischem Fachwissen in der Sozialen Arbeit Rechnung.

aus Beratungsstellen, Rechtsdiensten, Rechtsberatung und Anwaltskanzleien sowie Hochschulen. Dies garantiert die konsequente Ausrichtung auf Problemstellungen in der Praxis.

MAS Sozialrecht FHNW Für den Abschluss MAS Sozialrecht FHNW müssen zusätzlich zum CAS-Programm Recht Sozial die beiden CAS-Pflichtprogramme Sozialversicherungsrecht I und II erfolgreich abgeschlossen werden. Sie vermitteln vertieftes Wissen zum Sozialversicherungsrecht und greifen aktuelle Entwicklungen auf.

Juristisches Know-how Nach erfolgreichem Abschluss sind die Teilnehmenden fähig, sich im Rechtssystem zu orientieren und Klient:innen in sozialrechtlichen Fragen kompetent zu beraten. Sie haben das Rüstzeug, mit den juristischen Hilfsmitteln selbständig in der Fallbearbeitung zu arbeiten und das relevante Recht auch bei komplexeren Sachverhalten korrekt anzuwenden.

CAS-Programm Recht Sozial

– Abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder verwandter Disziplin

– Zweijährige Berufserfahrung

– Andere Voraussetzungen in einem Äquivalenzverfahren prüfbar

Zeitaufwand

Jedes CAS-Programm dauert circa 12 Monate und ist darauf ausgerichtet, dass es berufsbegleitend absolviert werden kann.

Individueller Fokus durch Wahlpflichtmodule

Unterhaltsrecht, Mietrecht, Rechtsfragen bei Schulden, Arbeitsrecht, bedarfsabhängige Sozialleistungen, Sozialhilferecht, Opferhilferecht, Erwachsenenschutzrecht und Kindesschutz, strafrechtliche Massnahmen und Bewährungshilfe, Jugendstrafrecht, Datenschutz und relevantes Verfahrensrecht

Mehr Informationen über das CAS-Programm Recht Sozial resp. den MAS Sozialrecht FHNW: www.fhnw.ch/de/weiterbildung/soziale-arbeit/ recht

Mehr entdecken auf

#fokusrecht

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Alexandra Caplazi, lic. iur., LL.M. Leiterin MAS Sozialrecht Dozentin, Institut Integration und Partizipation Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
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fokus.swiss

Sterben, erben und der digitale Nachlass

Ob auf Instagram, Facebook oder TikTok: Heute haben die meisten Menschen ein Zweitleben auf einer Social-Media-Plattform. Das bedeutet auch, wer heutzutage stirbt, hinterlässt einen digitalen Nachlass. «Fokus» ist der Frage nachgegangen, was nach dem Tod mit dem digitalen Ich passiert.

Die Vorstellung des Todes ist selten angenehm und für nicht wenige ist die Vorstellung von einem trotz Tod weiter existierenden Instagram-Profil bizarr. Trotzdem gibt es Dinge, die für ein allfälliges Ableben am besten noch zu Lebzeiten geklärt werden sollten. Heutzutage gehört dazu auch die Frage nach Daten und Social-Media-Aktivitäten. Aber wie ist der digitale Nachlass denn eigentlich geregelt?

Rechtlich nicht eindeutig

Eine eindeutige rechtliche Regelung gibts hinsichtlich Daten auf Speichermedien wie Festplatten oder USB-Sticks, die lokal abgespeichert sind. Auch die Erbschaft digitaler Vermögenswerte wie Krypto-Währungen ist festgelegt und erfolgt ähnlich wie bei anderen unkörperlichen Vermögenswerten. Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, kurz Edöb, äussert sich dazu wie folgt: «Digitale Daten, die auf einem lokalen Datenträger beziehungsweise Endgerät gespeichert sind, fallen zusammen mit allen anderen vererblichen Vermögenswerten in die Erbmasse.»

Anders sieht es gemäss Edöb bei Benutzerkonten wie dem Facebook-, X- oder Instagram-Profil aus: «Wie es mit den Daten steht, die bloss im Internet gespeichert sind, ist aus rechtlicher Sicht nicht eindeutig geregelt. Es handelt sich dabei meistens nicht um Vermögenswerte im Sinne des Erbrechts, sondern vielmehr um persönlichkeitsrechtliche Belange, welche nicht auf die Erben übergehen.»

Facebook verhängt Gedenkzustand Social-Media-Anbieter gehen auf ihre eigene Art und Weise mit dem Tod der Nutzenden um. Bei Facebook oder Instagram werden Profile in einen Gedenkzustand versetzt, nachdem die Anbieter über den Tod einer Person informiert wurden. Dies verunmöglicht das weitere Einloggen auf besagtes Profil. Laut Facebook dient dieses Verfahren als Möglichkeit für Bekannte und Familie, sich gemeinsam an eine verstorbene Person zu erinnern. Ausserdem fungiert der Gedenkzustand als Schutz, damit sich niemand mehr bei diesem Profil anmelden kann. Ähnlich wird es bei Instagram

Damit wir unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung über den Tod hinaus wahrnehmen können, müssen wir in unserem Testament bestimmen, was mit unseren Daten geschehen soll.

gehandhabt. Neben Kondolenzwünschen schreibt Instagram auf ihrer Website, dass Profile von Verstorbenen im Gedenkzustand zwar weiterhin für Zielgruppen sichtbar und verfügbar bleiben, sich aber niemand mehr anmelden kann, zudem wird dem Namen ein «In Erinnerung» beigefügt.

Unpräzise Handhabung führt zu rechtlichen Schwierigkeiten

Diese Verfahren können rechtlich zu Komplikationen führen, wie ein Fall aus Deutschland zeigt, über den die NZZ im März 2021 berichtete.

Bei diesem handelt es sich um eine Mutter, welche durch das Facebook-Profil herausfinden wollte, ob ihre verstorbene Tochter Suizid begangen hat. Trotz korrekter Zugangsdaten konnte sie sich nicht in das Profil ihrer Tochter einloggen. Verhindert wurde dies durch den von Facebook verhängten

Gedenkzustand. Sie ging vor Gericht. Erst nach acht Jahren erhielt sie Zugang in Form eines passiven Lesemodus. Facebook willigte schlussendlich ein, weil durch das Eröffnen eines Benutzerkontos ein Vertrag abgeschlossen wird. Als Erbin übernimmt sie die vertraglichen Rechte und Pflichten. Dies bedeutet, dass trotz personenbezogener Informationen, Erbende als Rechtsnachfolger:innen Pflichten auch digital übernehmen und somit auch das Zugriffsrecht erhalten. Ausgeschlossen ist aber die aktive Nutzung des Profils.

Recht auf Auskunft

Nach Schweizer Recht endet die Persönlichkeit mit dem Tod. Dadurch ist nicht eindeutig, ob die Daten von Verstorbenen hinsichtlich des Datenschutzgesetzes unter den Persönlichkeitsschutz fallen. Was aber gilt, ist das Auskunftsrecht: «Angehörige haben die Möglichkeit, Auskunft über

Daten Verstorbener zu erhalten, wenn dem keine überwiegenden Interessen Dritter entgegenstehen. Jedoch können spezialgesetzliche Regelungen wie das Arzt-, das Bank- oder das Briefgeheimnis eine Auskunft ausschliessen», so der Edöb.

Sich zu Lebzeiten vorbereiten

Um rechtlich aufwendige Situationen zu vermeiden, gilt es einiges zu beachten. Der Edöb informiert hier deutlich: «Damitw wir unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung über den Tod hinaus wahrnehmen können, müssen wir in unserem Testament bestimmen, was mit unseren Daten geschehen soll, beziehungsweise wer sich um welche Daten in welcher Form kümmern soll. Dabei gilt es, die strengen Formvorschriften für die letztwillige Verfügung zu beachten: Sie muss in der Regel handschriftlich abgefasst oder öffentlich beurkundet sein.»

Es wird ebenso geraten, eine Liste aller Benutzerkonten inklusive Zugangsdaten zu erstellen, sicher aufzubewahren und gegebenenfalls zu aktualisieren. Eine vertraute Person soll als digitale Willensvollstreckerin darüber informiert sein.

Empfehlungen und Tipps

Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte bietet auf seiner Webseite auch eine Liste mit Tipps für Betroffene und Angehörige. Es wird empfohlen, sich frühzeitig um die digitale Nachlassplanung zu kümmern. Beispielsweise sollten Konten, die nicht mehr in Gebrauch sind, gelöscht werden. Internetdienste können auch darüber informieren, welche Möglichkeiten zur digitalen Nachlassplanung sie anbieten. Für Angehörige ist es wichtig, sich einen Überblick über die Onlineaktivitäten zu verschaffen. Falls keine Liste mit Benutzerkonten existiert, gewähren Anbieter Zugriff auf das E-Mail-Konto. Kostenpflichtige Abonnements sollten so schnell wie möglich gekündigt werden. In jedem Fall ist es wichtig, sich bereits zu Lebzeiten um diese Angelegenheiten zu kümmern, um auch nach dem Tod selbstbestimmt über den digitalen Nachlass zu verfügen.

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Text Severin Beerli
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