RVK Information Sommer 2022

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Sommer 2022

Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner

5 Gesundheitspolitik aus Parlament und Bundesrat

15 Vorstand/Verwaltungsrat Neu gewählt Susanne Henseler und Werner Stoller

33 100 Jahre KKV Die Krankenkasse Visperterminen feiert Jubiläum

RVK-ImPuls 2022 Rund 85 Personen nahmen am diesjährigen Event teil


Inhalt

Gesundheitspolitik 5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

Informationen des RVK 13 DIREKTION Austritt Patrick Kellenberger 14 RVK UND RVK RÜCK AG Erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 15 VORSTAND/VERWALTUNGSRAT Vorstellung neuer Mitglieder 16 RECHTSDIENST Dr. iur. Urs Korner geht in den Ruhestand 17 MEDIZINISCHE ASSISTANCE Weltweite Sicherheit 18 RÜCKVERSICHERUNG GRV-Grundpflege: Rückblick 2021 20 FMC SYMPOSIUM 2022 Integrated Care around the World – Was andere Länder besser machen! 22 RVK-IMPULS 2022 Kunden- und Partnerevent 24 IFZ INSURANCE SUMMIT Der RVK mit einem Stand vor Ort 25 RVK-FRÜHLINGSTAGUNG Rückblick 26 BILDUNG Referentin/Referent gesucht 27 SEIT 100 TAGEN BEIM RVK Drei Fragen an Michelle Schüpbach 28 GASTFAMILIENPROJEKT FÜR UKRAINISCHE GEFLÜCHTETE Ivo Gasser im Gespräch 30 NEUES VON DER RVK-CREW Ein- und Austritte sowie Dienstjubiläen 31 RESSOURCEN treffPUNKT KOMPAKT zum BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing

Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner 33 100 JAHRE Krankenkasse Visperterminen 34 FMC Seit 25 Jahren der unabhängige Thinktank 35 MEDICALL Auslandsfälle auf höchstem Niveau betreuen

Agenda 36 TERMINE Veranstaltungen und Sessionen

Impressum

Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich. Publikationsdatum Sommer-Ausgabe: 7. Juli 2022

Herausgeber / Redaktion RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch

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Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren

«Dieter Boesch darf auf eine sehr erfolgreiche Zeit zurückblicken, in welcher er viel mitgestalten konnte.»

Die diesjährige Delegierten- und Generalversammlung durften wir – endlich – wieder in physischer Form durchführen. Schön war es, alle unsere Mitglieder persönlich zu begrüssen. Ich konnte viele interessante Gespräche führen und ebenso beobachten. Die Stimmung war sehr positiv. Vielleicht lag dies nicht nur an der (neuen) Normalität, sondern auch am guten Geschäftsergebnis des RVK Vereins und der RVK Rück AG. Beide Gesellschaften konnten einen positiven Jahresabschluss präsentieren. Dieses Jahr standen zudem Gesamterneuerungs- und Ersatzwahlen auf dem Programm. Im Vorstand und Verwaltungsrat kam es zu zwei Wechseln: Unser Vizepräsident, Dieter Boesch, hat nach 35 Jahren im Vorstand und elf Jahren im Verwaltungsrat seinen Rücktritt erklärt. Dieter Boesch darf auf eine sehr erfolgreiche Zeit zurückblicken, in welcher er viel mitgestalten konnte. Dank seinem Engagement und seiner ausgewiesenen Fachkompetenz trug er in unseren Gremien massgeblich zu zukunftsweisenden Entscheiden bei. Er wurde in würdigem Rahmen von den Mitgliedern verabschiedet. Ebenso hat nach neun Jahren Pino Puopolo seinen Rücktritt eingereicht. Auch er darf auf eine erfolgreiche Zeit zurückblicken. Beiden gebührt ein grosses Dankeschön für ihre Arbeit im Vorstand und Verwaltungsrat. Demgegenüber hat die DV/GV Susanne Henseler, Sympany, und Werner Stoller, Aquilana, in den Vorstand bzw. Verwaltungsrat gewählt. Mit der Wahl aller bisherigen Mitglieder ist der Vorstand und Verwaltungsrat somit komplett. Mehr Informationen zur DV/GV und den beiden neu gewählten Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 14 und 15. In dieser Ausgabe gibt es noch weitere interessante Berichte zu lesen, zum Beispiel über unsere neue Assistance-Lösung mit Medicall auf Seite 17. Auf Seite 27 beantwortet unsere neue Mitarbeiterin Michelle Schüpbach drei Fragen über ihre ersten 100 Tage beim RVK, und im Interview auf Seite 28 erfahren Sie mehr über die Hilfe von Ivo Gasser zugunsten von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern, welcher einer Familie seine Einliegerwohnung zur Verfügung gestellt hat.

Herzlich

Alexander Kobel Direktor ad interim

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GESUNDHEITSPOLITIK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative Die Kostenbremse-Initiative verlangt, dass Prämien nicht stärker steigen dürfen, als die Wirtschaft wächst. Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Initiative, nicht aber das Konzept. Nach knapp sechs Stunden Debatte hat der Nationalrat erste Entscheide zur Kostenbremse-Initiative gefällt. Im Gegenvorschlag erhalten Bund und Kantone mehr Kompetenzen als erwartet.

Elektronische Rezepte für Heilmittel Der Gesetzesvorschlag verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, Rezepte für Heilmittel digital auszustellen. Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen, unter anderem weil er davon absehen möchte, die Gesundheitsakteure zu e-Rezepten zu verpflichten. Der Ständerat hat die Motion jedoch zuhanden des Nationalrats verabschiedet.

Labortarife werden gesenkt Die Tarife für Laboranalysen werden ab 1. August 2022 um zehn Prozent gesenkt. Derzeit werden die Tarife aller Analysen überprüft, damit diese «betriebswirtschaftlich bemessen und sachgerecht ausgestaltet» sind. Da diese Überprüfung aber innert einer kurzen Frist nicht möglich sei und voraussichtlich bis 2025 dauere, kommt gemäss BAG nun diese Übergangslösung zum Zug.

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 20. März 2022 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT

−− Laboratorien, die keine Analysen der Grundversorgung für den Eigenbedarf durchführen, müssen mit Versicherern einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen. Die Versicherer müssen den Versicherten eine aktuelle Liste der Leistungserbringer übermitteln, mit denen sie einen ZuFür tiefere Prämien – Kostenbremse im sammenarbeitsvertrag haben. Die Leistungserbringer Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) müssen die Versicherten vor der Behandlung darüber inVolksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung formieren, wenn für deren Versicherer keine Leistungsdes Bundesgesetzes über die Krankenversicherung) pflicht besteht aufgrund eines fehlenden ZusammenarIn seiner sechsstündigen Beratung befasste sich der beitsvertrages. Wird die Information unterlassen, besteht Nationalrat mit der von der Partei «Die Mitte» eingereichten kein zivilrechtlicher Honoraranspruch. Volksinitiative, respektive mit dem indirekten Gegenvorschlag −− Tarifverträge müssen von der Aufsichtsbehörde innerhalb des Bundesrates. Mit der Initiative wird vorgeschrieben, eines Jahres beurteilt werden. Fristverlängerungen sind dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen möglich, wenn die Antragssteller den Tarif in klar definierMassnahmen zur Kostensenkung ergreift. Dies sofern die ten Bereichen ergänzen müssen. Wenn die GenehmiSteigerung der durchschnittlichen Kosten je versicherte gungsbehörde innert der gesetzten Frist keinen formellen Person und Jahr in der obligatorischen Entscheid fällt, tritt ein Tarifvertrag in Kraft, sofern die Krankenpflegeversicherung zwei Jahre nach Annahme der beitretenden Versicherer die Mehrheit der Versicherten Initiative mehr als ein Fünftel über der Entwicklung der vertreten und die beitretenden Leistungserbringer im GelNominallöhne liegen und die Krankenversicherer und tungsbereich des Tarifes über 50 Prozent des Volumens Leistungserbringer (Tarifpartner) bis zu diesem Zeitpunkt abrechnen. Stellt die Genehmigungsbehörde fest, dass keine verbindlichen Massnahmen zur Kostendämpfung ein genehmigter Tarifvertrag die gesetzlichen Anforderunfestgelegt haben. Der Volksinitiative hat der Rat auf Antrag gen nicht mehr erfüllt, kann sie die Tarifpartner auffordes Bundesrates mit 156:28 Stimmen bei null Enthaltungen dern, den Tarifvertrag entsprechend anzupassen. Können eine klare Absage erteilt. Nachdem aber die Kosten- und die sich Leistungserbringer und Versicherer nicht innerhalb damit verbundene Prämienentwicklung in breiten Kreisen eines Jahres auf eine Anpassung einigen, so widerruft die grosse Sorgen bereiten, hat der Bundesrat beantragt, der Genehmigungsbehörde die Genehmigung und setzt nach Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu Anhören der Beteiligten den Tarif fest. Die zuständige Bestellen. Dieser sieht umfangreiche Änderungen des hörde kann auch nach einzelnen Positionen der TarifstrukKrankenversicherungsgesetzes (KVG) vor. Der Rat stimmte tur oder nach Gruppen von Leistungserbringern differeninsbesondere folgenden wichtigen Gesetzesanpassungen zierte Tarife genehmigen oder erlassen. zu: −− Neu sind auch Beschwerden an das Bundesverwaltungs−− Die Daten, die die Krankenversicherer dem Bund zur Vergericht möglich, wenn die Genehmigungsbehörde eine Tafügung stellen müssen, werden neu vom BAG auch den rifgenehmigung widerruft und selber den Tarif festsetzt, Kantonen zugestellt. Artikel 21 Ziffer 2 wird ergänzt mit sowie in Fällen, wo die Aufsichtsbehörde (Bund oder Kanlittera d, zur Festlegung von Kostenzielen nach Artikel 54 ton) bei einem Verstoss gegen die Pflicht der Datenbeund littera e, zur Messung der Qualität. kanntgabe eine Verwarnung oder eine Busse ausspricht. −− Leistungen, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie nicht oder nicht mehr wirtschaftlich sind, werden im Rahmen eines transparenten Evaluationsverfahren geprüft. Mit der Durchführung des Evaluationsverfahren beauftragt der Bund verwaltungsunabhängige Dritte. Information Sommer 2022

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Gesundheitspolitik

−− Der Bund legt nach Anhörung der Versicherer, der Versicherten, der Kantone und Leistungserbringer Kosten- und Qualitätsziele für die Leistungen für die darauffolgenden vier Jahre fest. Der Bundesrat legt die vierjährigen Kostenund Qualitätsziele spätestens zwölf Monate vor Beginn derjenigen Periode fest, für die sie gelten sollen. Kostenund Qualitätsziele werden erstmals für dasjenige Kalenderjahr festgesetzt, welches nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung beginnt. Die Kantone können unter Berücksichtigung der vom Bundesrat festgelegten Kosten- und Qualitätsziele ihre Kostenund Qualitätsziele für die darauffolgenden vier Jahre festlegen. Sie hören die Leistungserbringer, die Versicherer und die Versicherten vor der Festlegung der Kosten- und Qualitätsziele an. −− Der Bundesrat setzt eine Kommission für das Kostenund Qualitätsmonotoring ein. Diese überwacht die Entwicklung der einzelnen Leistungsbereiche und gibt Bund und Tarifpartnern Empfehlungen zu den Massnahmen ab. −− Der Bundesrat ergreift unverzüglich Massnahmen zur Kostendämpfung, indem er die überhöhten sowie die nicht sachgerechten und nicht betriebswirtschaftlichen Vergütungen in der Tarifstruktur Tarmed korrigiert. Diese Massnahmen treten zum gleichen Zeitpunkt in Kraft, wie dieses Gesetz. Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der Rat hat diese Gesetzesvorlage mit 104:74 Stimmen bei fünf Enthaltungen zuhanden des Ständerates verabschiedet. Auffallend ist, dass neu bei Anhörungen immer auch die Versicherten miteinbezogen werden. Das wird die Lösungsfindung nicht vereinfachen und bei den Kosten eher zu Steigerungen führen. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen wird auch spürbar Druck auf die Versicherer und die Leistungserbringer aufgebaut.

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Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (PrämienEntlastungs-Initiative) Volkinitiative und indirekter Gegenvorschlag Die aus dem linken politischen Spektrum eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Die dazu notwendigen Prämienverbilligungen wären zu mindestens zwei Drittel durch den Bund und der Rest durch die Kantone zu finanzieren. Wären die notwendigen Ausführungsbestimmungen drei Jahre nach Annahme der Volksinitiative durch Volk und Stände nicht in Kraft, würde der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg erlassen. Bei den Beratungen wurde darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2020 2,4 Millionen Personen Prämienverbilligungen im Gesamtbetrage von 5,5 Milliarden erhielten, das sind 28 Prozent der Bevölkerung. Dabei bestehen zwischen den Kantonen grosse Unterschiede. Pro Kopf betrugen die Beiträge zwischen 374 und 1048 Franken. Die Differenzen sind sicher zum Teil auch auf die unterschiedlich hohen Prämien zurückzuführen, aber auch darauf, dass verschiedene Kantone in den letzten Jahren ihre Prämienverbilligungen reduziert haben. Würde die Volksinitiative vom Volk und Ständen angenommen, müssten zusätzlich 5,5 Milliarden, davon allein der Bund 4,5 Milliarden, an Prämienverbilligungen, ausbezahlt werden. Dass die Krankenkassenprämien für viele Versicherte ein immer grösseres Problem darstellen, wurde in weiten Kreises des Rates anerkannt. Die finanziellen Auswirkungen der Initiative wären aber für die öffentliche Hand viel zu gravierend. Bemängelt an der Initiative wurde zudem, dass sie nur an der Prämienseite ansetzt und die Kostenseite überhaupt nicht einbezieht. Dabei sind doch die Kosten die Hauptursache für die Höhe der Prämien. Auf Antrag des Bundesrates und der vorberatenden Kommission hat der Rat die Volksinitiative mit 121:67 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt. Der Bundesrat und auch der Rat selber waren sich jedoch bewusst, dass die Prämienbelastung für eine grosse Zahl von Versicherten zu gross ist. Der Bundesrat hat darum einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der vom Rat aufgenommen und beraten wurde. Nach ausgiebiger Diskussion hat der Nationalrat diesen mit 119:66 Stimmen bei zwei Enthaltungen zuhanden des Ständerates verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet insbesondere folgende Bestimmungen:


Gesundheitspolitik

−− Jeder Kanton legt fest, welchen Anteil die Prämien am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen. Der Bundesrat legt fest, wie die Prämien und das verfügbare Einkommen zu ermitteln sind. −− Jeder Kanton regelt die Prämienverbilligung so, dass diese pro Kalenderjahr gesamthaft einen bestimmten Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten, die ihren Wohnort im Kanton haben, entspricht. −− Der Mindestanteil wird nach demjenigen Anteil berechnet, den die Prämien am Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten mit Wohnort im Kanton durchschnittlich ausmachen. Dabei gilt Folgendes: a) M achen die Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens aus, so beträgt der Mindestanteil 5 Prozent der Bruttokosten. b) Machen die Prämien 18,5 Prozent des Einkommens oder mehr aus, so beträgt der Mindestanteil 7,5 Prozent der Bruttokosten. c) Zwischen den Eckwerten nach den Buchstaben a und b erhöht sich der Mindestanteil linear. −− Die Berechnung des Mindestanteils stützt sich auf: a) d as steuerbare Einkommen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; b) die von den Versicherten tatsächlich bezahlten Prämien sämtlicher Versicherungsformen. −− Bei der Beurteilung, ob ein Kanton den Mindestanteil erfüllt, werden alle Beträge berücksichtigt, die er für die Bezahlung der Prämien der Versicherten aufwendet. So auch die Forderungen, die er gestützt auf Artikel 64a Absatz 4 KVG übernommen hat. −− Wenn der Kanton seinen Anteil vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht festgelegt hat, beschliesst der Bundesrat. Die Gesetzesvorlage führt zu Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 2,2 Milliarden, 1,3 Milliarden zulasten des Bundes und 920 Millionen zulasten der Kantone.

Die nachfolgenden Vorstösse befassen sich alle mit dem Thema «überhöhte Reserven». Der Rat hat sie alle in einem Durchgang behandelt.

KVAG. Überschussbeteiligung Parlamentarische Initiative Nantermod Philippe Mit der parlamentarischen Initiative wird ein neuer Artikel 14bis KVAG verlangt, der wie folgt lauten soll: Belaufen sich die Reserven eines Versicherers auf mehr als 150 Prozent der Mindesthöhe, so wird der Überschuss im folgenden Jahr als Anzahlung an die Prämien auf die Versicherten aufgeteilt. Der Betrag wird pro Kanton und pro Versichertenkategorie im Verhältnis zu den bezahlten Prämien verteilt. Begründet wird der Vorstoss damit, dass die meisten Krankenversicherer über viel zu hohe Reserven verfügen. Das KVAG erlaube zwar gewisse Rückverteilungen, was aber von den Versicherern nur ungenügend wahrgenommen werde.

Für gerechte und angemessene Reserven. Rückerstattung übermässiger Reserven in der Krankenversicherung Standesinitiative Tessin

Für gerechte und angemessene Reserven Standesinitiative Genf

Für faire und angemessene Reserven Standesinitiative Jura

Für gerechte und angemessene Reserven Standesinitiative Freiburg

Für gerechte und angemessene Reserven Standesinitiative Neuenburg Mit allen fünf Standesinitiativen wird verlangt, Artikel 17 Absatz 2 «Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen» des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) wie folgt zu ändern: «Lagen die Prämieneinnahmen eines Versicherers in einem Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton, ist der Versicherer verpflichtet, im betreffenden Kanton im Folgejahr einen Prämienausgleich zu machen. Die Höhe des entsprechenden Ausgleiches ist durch den Versicherer im Genehmigungsverfahren klar auszuweisen und zu begründen. Der Antrag ist bis Ende Juni des Folgejahres bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.» Die parlamentarische Initiative Nantermod hat der Rat auf Antrag der vorbereitenden Kommission mit 107:58 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Sie geht nun in den Ständerat. Wenn auch dieser der parlamentarischen Initiative zustimmt, muss der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung unterbreiten. Wenn diese von den Räten abgesegnet wird, werden verschiedene Krankenversicherer zum Teil substanzielle Rückzahlungen an ihre Versicherten vornehmen müssen.

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Gesundheitspolitik

Die fünf Standesinitiativen hat der Rat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission in einem Abstimmungsgang mit 91:73 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt, wie bereits der Ständerat in der Sommersession 2021 im Rahmen der Vorprüfung.

Für eine nachhaltige Finanzierung von Public-Health-Projekten des Nationalen Konzeptes Seltene Krankheiten Motion SGK-S Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Umsetzung der Massnahmen des nationalen Konzepts Seltene Krankheiten durch die beteiligten Organisationen des Gesundheitswesens nachhaltig zu sichern. Diese Rechtsgrundlage soll Finanzierungsinstrumente vor allem für Aktivitäten der Koordination und des Aufbaus von Angeboten für seltene Krankheiten, deren Anerkennung, der Qualitätsförderung, der Dokumentation sowie der Beratung und Information beinhalten und ein schweizweites Register für seltene Krankheiten langfristig finanzieren. Bei der Ausarbeitung der Vorlage hat sich der Bundesrat mit den Kantonen abzustimmen. Nachdem der Ständerat der Vorlage bereits zugestimmt und auch der Bundesrat Annahme beantragt hat, hat auch der Nationalrat die Motion diskussionslos angenommen.

Stärkung und Finanzierung der Patientenorganisationen im Bereich seltene Krankheiten Motion SGK-N Die Kommissionsmotion des Nationalrates geht in die gleiche Richtung wie die vorstehend behandelte Motion der ständerätlichen Schwesterkommission. Sie beauftragt den Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Aufgaben, welche der Dachverband im Bereiche seltene Krankheiten für das Gesundheitswesen und bei der Umsetzung des Nationalen Konzeptes Seltene Krankheiten erbringt, mittels Leistungsverträgen finanziell nachhaltig zu sichern. Leistungsverträge müssen vor allem die Information und Beratung, die Expertentätigkeit in Gremien und Projekten und die Organisation und Koordination der Patientenpartizipation berücksichtigen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Nach kurzer Diskussion hat der Rat mit 130:48 Stimmen bei vier Enthaltungen Annahme der Motion beschlossen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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Einführung eines E-Rezepts Motion Sauter Regine Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Rezepte für Heilmittel grundsätzlich elektronisch ausgestellt und digital übertragen werden müssen. Für Patienten und Patientinnen ohne entsprechende Kompetenzen müssten angemessene Alternativen vorgesehen werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies unter anderem damit, dass zuerst Erfahrungen mit dem Elektronischen Patientendossier abgewartet werden sollten. Der Rat hat die Motion mit 155:29 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

Keine Krankenkassen-Prämienerhöhungen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie Motion Prelicz-Huber Katharina Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche gewährleistet, dass die Mehrausgaben in der allgemeinen Krankenversicherung, die den Krankenkassen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie erwachsen, weder 2021 noch 2022 zu Prämienerhöhungen führen dürfen. Der Bundesrat hat Ablehnung beantragt. Der Rat hat die Motion, deren Forderungen von der Entwicklung ohnehin überholt sind, mit 123:65 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt.

Keine Überwälzung der Corona-Kosten auf die Prämienzahlenden Motion Sozialdemokratische Fraktion Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, dass die Krankenkassenprämien für die Jahre 2021 bis 2023 stabilisiert und keinesfalls erhöht werden. Die vorliegende Motion vertritt fast dasselbe Anliegen wie die vorstehende Motion Prelicz-Huber. Der Bundesrat genehmigt die Prämien nur für ein Jahr. Die Kosten können nicht für zwei oder drei Jahre im Voraus fixiert werden und die Prämien darum auch nicht. Der Bundesrat hat daher Ablehnung der Motion beantragt. Der Rat hat die Motion mit 124:63 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt.


Gesundheitspolitik

Keine weiteren Erhöhungen der Krankenkassenprämien! Verbot von Prämienanstiegen in der obligatorischen Versicherung für zehn Jahre Motion Reimann Lukas Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Erlass vorzulegen, wonach während zehn Jahren eine Erhöhung der Krankenkassenprämien-Gesamtsumme der obligatorischen Grundversicherung verboten ist. Sollten die Prämienbeiträge nicht reichen, um die Kosten der Leistungserbringer zu decken, so werden die Leistungserbringer und Krankenkassen angehalten, ihre Ausgaben entsprechend ihrem Gesamtkostenanteil zu reduzieren. Zu recht kann man sich wohl fragen, wie jemand auf eine solche Forderung kommen kann, wie sie in der Motion verankert ist. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt, der Rat ist diesem Entscheid gefolgt und hat die Motion mit 99:35 Stimmen bei 41 Enthaltungen abgelehnt.

Zulassung von Medizinprodukten nach aussereuropäischen Regulierungssystemen Motion Rösti Albert Der Motionär beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung so anzupassen, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. Er begründet diesen Vorstoss damit, dass die von der EU neu erlassene Verordnung in diesem Bereich möglicherweise erst nach etlichen Jahren und Anpassungen funktionsfähig sei. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist dabei darauf, dass der Bundesrat das BAG bereits beauftragt habe, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen. Der Rat hat die Motion mit 109:77 Stimmen bei zwei Enthaltungen zuhanden des Ständerates verabschiedet.

Elektronisches Patientendossier. Praxistauglich gestalten und finanziell sichern Motion SGK-N Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, unter Regelung der gegenseitigen Aufgaben und Verantwortung mit den Kantonen sowohl die Finanzierung der Einführung wie auch die kostendeckende Finanzierung des Unterhalts und Betriebs sowie der Weiterentwicklung des EPD und seiner Infrastruktur langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig hat der Bundesrat dafür zu sorgen und soweit notwendig die rechtlichen Grundlagen anzupassen, −− damit das EPD benutzertauglich wird, einfach zugänglich ist, Administration abbaut und für alle Betroffenen einen Mehrwert bringt; −− damit die technische und organisatorische Komplexität des EPD reduziert wird und eine zentrale EPD-Infrastruktur für die Datenablage der Patientinnen und Patienten sowie für den Datenaustausch mit Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung steht; −− damit die EPD-Infrastruktur einfach in die digitalen Geschäftsprozesse zwischen den Gesundheitsfachpersonen eingebunden werden kann. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt und der Rat ist diesem Antrag gefolgt. Sie geht nun in den Ständerat.

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Gesundheitspolitik

AUS DEM STÄNDERAT Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit Motion Müller Damian Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Rezepte für Heilmittel elektronisch im Rahmen des e-Medikationsprozesses ausgestellt und digital übertragen werden können. Die vom Bundesrat vorzulegende Gesetzesvorlage soll vorsehen, dass die Ärzte und Ärztinnen verpflichtet werden, Rezepte digital auszustellen. Elektronische Rezepte sollen im elektronischen Patientendossier (EPD) angebunden werden. Die vorberatende Kommission hat mit 10:0 Stimmen Annahme der Motion beschlossen. Der Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. Er begründet dies unter anderem damit, dass die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des e-Rezeptes bereits vorhanden seien. Auch möchte der Bundesrat davon absehen, die Gesundheitsakteure zu e-Rezepten zu verpflichten. Der Rat hat die Motion mit 35:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Sie geht nun in den Nationalrat.

Für mehr Handlungsspielraum bei der Beschaffung von Medizinprodukten zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung Motion Müller Damian Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass in der Schweiz auch Medizinprodukte aussereuropäischer Regulierungssysteme zugelassen werden können. Der Motionär weist darauf hin, dass die Schweiz bisher ausschliesslich Medizinprodukte gemäss dem Zulassungssystem der EU für die nationale Versorgung akzeptiere. Die EU habe im Mai 2021 zudem eine neue Verordnung betreffend die Medizinprodukte in Kraft gesetzt, deren vollständige Umsetzung aber gemäss Experten noch etliche Jahre dauern werde. Daher sei auch nicht sichergestellt, dass die Schweizer Bevölkerung in den kommenden Jahren mit ausreichend qualitätsgeprüften Medizinprodukten versorgt werden könne. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies einerseits damit, dass mit der Revision des Schweizer Medizinprodukterechts per 1. August 2020 in begründeten Fällen Ausnahmen möglich seien. Zudem habe der Bundesrat das BAG in Zusammenarbeit mit Swissmedic beauftragt, Abklärungen betreffend die einseitige Anerkennung von Zertifikaten ausserhalb der EU sorgfältig zu prüfen.

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Diese Abklärungen sollten abgewartet werden, bevor eine Anerkennung aussereuropäischer Regulierungssysteme an die Hand genommen werden. Der Rat hat aber die Motion mit 23:12 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Die Motion geht nun in den Nationalrat.

Keine zusätzlichen Kosten für unser Gesundheitswesen infolge der Listenumteilung von bisher frei verkäuflichen Arzneimittel der Liste C in die Liste B Motion SGK-N Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, sicherzustellen, dass bei der Umsetzung des Heilmittelverordnungspaketes IV durch Swissmedic und BAG, insbesondere durch die Umteilung der Arzneimittel der Liste C in die Liste B keine zusätzlichen Kosten und Aufwände für das Gesundheitssystem entstehen. Die vorberatende Kommission hat, wie auch der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Dies insbesondere aus administrativen Gründen. Der Nationalrat hat die Motion bereits in der Sommersession 2019 mit grossem Mehr angenommen. Eine ständerätliche Kommissionsminderheit hat sich für Annahme der Motion eingesetzt. RVK-Präsident Peter Hegglin vertrat die Minderheit engagiert. Er verwies darauf, dass die Umteilung von Arzneimitteln von der bisherigen Kategorie C in die Kategorie B (Abgabe mit Fachberatung durch die Apotheke) zu erheblichen Mehrkosten führe. Dabei hätten diese Arzneimittel bisher in der Kategorie C zu keinen Problemen geführt. Rundum werde über die stark steigenden Gesundheitskosten geklagt. Im vorliegenden Bereich nehme man praktisch mutwillig und unbegründet Mehrkosten von schätzungsweise rund 100 Millionen in Kauf. Der Rat hat die Motion mit 21:18 Stimmen bei null Enthaltungen angenommen. Diese geht nun in den Nationalrat.


Gesundheitspolitik

BUNDESRAT/EDI/BAG UMFELD Labortarife

Ambulanter Arzttarif

Der Bundesrat hat Wort gehalten und senkt per 1. August 2022 die Labortarife für Speziallabors, die von Privaten oder Spitälern betrieben werden, durchgehend um 10 Prozent. Diese «Rasenmähermethode» wendet er an, weil das EDI bisher nicht in der Lage war, jede einzelne Position zu überprüfen. Das BAG rechnet damit, dass die Überprüfung aller Labortarifpositionen erst 2025 abgeschlossen sein wird. Vorher seien weitere lineare Tarifsenkungen möglich. Die jetzt verfügte, eher bescheidene Tarifsenkung soll Einsparungen in der Grössenordnung von rund 140 Millionen Franken bringen.

Es ist wohl niemand erstaunt, dass sich nun die Politik auf breiter Front verärgert darüber zeigt, dass sich die beiden Krankenversicherungsverbände und die mit diesen verbundenen Leistungserbringern nicht darauf einigen können, mit welchem Tarif, respektive mit welcher Tarifstruktur, der veraltete bisherige Tarif Tarmed ersetzt werden soll. Auch in den Medien finden die entsprechenden Differenzen viel Aufmerksamkeit und Unverständnis. Darum würde es wohl auch nicht überraschen, wenn der Bundesrat selber einen Tarif festlegen würde, wenn sich die beiden Organisationen nicht innert nützlicher Frist auf einen neuen Tarif einigen können.

Zugang und Preise von teuren, neuen, innovativen Medikamenten Der Bund und die Pharmaindustrie streiten seit längerem über die Preise für teure, neue, innovative Medikamente. Das geht zulasten von Patienten und Patientinnen, die dringend auf diese Therapien angewiesen sind. Bekanntlich sind Medikamente – auch wenn sie von Swissmedic anerkannt sind – erst kassenpflichtig, wenn sie in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Das ist aber erst der Fall, wenn sich Bund und Pharma über den Preis einig sind. Als Lösung schlägt die Pharma vor, dass die Krankenversicherer die Kosten für die Medikamente sofort übernehmen, wenn sie von Swissmedic anerkannt sind, und zwar zum Preis, wie er von der Pharma bestimmt wird. Wenn dann die folgenden Verhandlungen mit dem Bund zu einem tieferen Preis führen, würde die Pharma die Differenz zurückzahlen. Auf diesen Vorschlag ist aber der Bund nicht eingegangen. Dies mit der Begründung, dass die Wahrscheinlichkeit klein sei, dass die Pharma später bereit sei, einen tieferen Preis zu akzeptieren. Mit der Firma Roche hat das BAG nun für das neue Krebsmedikament Perjeta eine Preisvereinbarung getroffen, die aufhorchen lässt. Der eigentliche Preis ist ein «Schaufensterpreis», der geheim bleiben soll. Die Firma gewährt auf dem ausgehandelten Preis hohe Rückvergütungen, die ja naturgemäss auch geheim sein müssen, sonst könnte der Grundpreis ausgerechnet werden. Sind das nicht fragwürdige Methoden, die sicher nicht mit dem Öffentlichkeitsprinzip und mit Transparenz vereinbar sind? Der Grund der Pharma für die Festsetzung eines hohen Grundpreises liegt wohl darin, dass sich die Pharma bei Verhandlungen mit andern Ländern mit dem hohen Schweizerpreis bessere Margen ausrechnet.

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INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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Nachfolgelösung Rechtsdienst Seit mehr als 26 Jahren steht Dr. iur. Urs Korner unseren Mitgliedern als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner in Rechtsfragen zur Seite. Nun geht er per Ende Dezember 2022 in den Ruhestand. Für seinen langjährigen und grossen Einsatz zugunsten unserer Mitglieder und des RVK danken wir Urs Korner herzlich.

RVK-ImPuls 2022 Am 23. Juni 2022 fand der RVK-ImPuls zum fünften Mal als exklusiver Kunden- und Partnerevent statt. Am Anlass haben rund 85 Personen teilgenommen. Erfreut stellte der RVK fest, dass nebst den Verbandsmitgliedern auch eine Vielfalt von Kunden und Partnern am RVK-ImPuls anwesend waren.

Seit 100 Tagen beim RVK Michelle Schüpbach startete am 1. März 2022 beim RVK als Assistentin Versicherungen. Im Interview erzählt sie uns, was ihr bei der Arbeit wichtig ist und wie sie die Einarbeitungszeit erlebt hat. Zudem verrät sie, welchen Berufswunsch sie als Zehnjährige hatte.

Information Sommer 2022


Informationen des RVK

Direktion AUSTRITT PATRICK KELLENBERGER

Nach 15 Jahren beim RVK, davon rund 9 Jahre als Geschäftsleitungsmitglied und anschliessend als Geschäftsführer, hat sich Patrick Kellenberger entschieden, die Geschäftsführung abzugeben und den RVK zu verlassen. Ab Dienstag, 21. Juni 2022 übernimmt Alex Kobel, stv. Geschäftsführer, die Geschäftsführung ad interim. Dazu Patrick Kellenberger: «Zusammen mit Ihnen durfte ich eine sehr schöne und bis zuletzt erfolgreiche Zeit erleben. Viele Projekte wie beispielsweise die Markenschärfung oder der Ausbau der Kundenbasis und dem damit verbundenen Wachstum sind dank Ihrer und dank der Unterstützung aller RVK-Mitarbeitenden gelungen. Auch die eingeleitete Weiterentwicklung des Unternehmens ist auf gutem Weg. Ich bin sehr stolz darauf, ein tolles und zukunftsorientiertes Team geführt haben zu dürfen. Ich danke Ihnen und dem RVKTeam für das entgegengebrachte Vertrauen. Speziell auch dem Präsidenten Peter Hegglin und dem ganzen Vorstand, welche mir ebenfalls ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Nun sage ich aber auf Wiedersehen im Bewusstsein, dass die Welt klein ist und wir uns vielleicht wieder bei einer anderen Gelegenheit begegnen».

Der Vorstand und Verwaltungsrat bedauern den Entscheid sehr. Er bedankt sich bei Patrick Kellenberger für seine wertvolle Arbeit, sein grosses Engagement und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Peter Hegglin, Präsident RVK und RVK Rück AG peter.hegglin@parl.ch

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Informationen des RVK

RVK und RVK Rück AG ERFOLGREICHES GESCHÄFTSJAHR 2021

Der RVK blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Anlässlich der 90. Delegiertenversammlung vom 24. Juni 2022 genehmigten die Delegierten einstimmig den Geschäftsbericht und die Rechnung 2021 des Verbandes. Zudem haben sie an der 11. Generalversammlung der RVK Rück AG, der Tochtergesellschaft des RVK, den Jahres- und den Lagebericht sowie die Jahresrechnung gleichermassen einstimmig angenommen. Auch die übrigen Traktanden wurden einstimmig angenommen. Ein weiteres Pandemiejahr hat uns Entbehrungen abgerungen. Wir freuen uns deshalb besonders, dass das Geschäftsergebnis auf Stufe Betriebsergebnis positiv ausfällt, was in einem schwierigen Umfeld nicht selbstverständlich ist. Auch die Entwicklung bei den Mitgliedern des RVK ist erfreulich: Die Versichertenbestände in der Grundversicherung sind um gut zwei Prozent gestiegen. Der Verband setzt sich aktuell aus 22 Krankenversicherern zusammen und repräsentiert rund 690 000 Versicherte.

Erfolgreiches Jahresergebnis auch bei der RVK Rück AG Die RVK Rück AG schliesst ebenfalls mit einem positiven Jahresergebnis ab. Die Rückversicherungsleistungen fielen deutlich tiefer aus als im Vorjahr. Für 2022 erwartet die RVK Rück AG eine Normalisierung der Schadenbelastung. Es ist davon auszugehen, dass viele aufgrund Covid-19 zurückgestellte medizinische Behandlungen nachgeholt werden.

Gesamterneuerungs- und Ersatzwahlen im

Vorstand und Verwaltungsrat Neben der Genehmigung der Jahresrechnungen standen Gesamterneuerungs- und Ersatzwahlen an: Nach 35 Jahren im RVK-Vorstand und nach über zehn Jahren im Verwaltungsrat der RVK Rück AG hat sich unser Vizepräsident Dieter Boesch entschieden, die beiden Ämter auf den Zeitpunkt der DV/GV abzugeben. Für seinen langjährigen und grossen Einsatz zugunsten unserer Institutionen danken wir Dieter Boesch ganz herzlich. Zudem ist Pino Puopolo, Geschäftsführer der FKB – die liechtensteinische Gesundheitskasse, nach neun Jahren aus den beiden Gremien zurückgetreten. Wir bedanken uns auch bei Pino Puopolo für seine wertvolle Arbeit. Christian Scharpf, Agrisano, seit 2014 Vorstands- und VR-Mitglied wurde an der anschliessenden VS-/VR-Sitzung einstimmig als neuer Vizepräsident des RVK und der RVK Rück AG gewählt. Auch alle anderen Vorstandsmitglieder haben sich für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren zur Verfügung gestellt und wurden wieder einstimmig in beide Gremien gewählt – was uns überaus freut. Wir schätzen die Zusammenarbeit mit dem Vorstand und das Engagement jeder und jedes Einzelnen sehr. Unsere zwei neu gewählten Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder stellen wir auf Seite 15 vor. Als Termin für die nächste Delegierten- und Generalversammlung ist der 23. Juni 2023 festgelegt worden. Peter Hegglin, Präsident RVK und RVK Rück AG peter.hegglin@parl.ch Alexander Kobel, Direktor ad interim 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch

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Vorstand/Verwaltungsrat VORSTELLUNG NEUER MITGLIEDER

An der diesjährigen DV/GV haben die Delegierten zwei neue Mitglieder in den RVK-Vorstand und den Verwaltungsrat der RVK Rück AG gewählt. Gerne stellen wir Ihnen Susanne Henseler und Werner Stoller vor.

Werner Stoller

Susanne Henseler

Werner Stoller ist seit 2020 Geschäftsführer der Aquilana Versicherungen und hat dazumal die Nachfolge von Dieter Boesch angetreten. Bis zum genannten Zeitpunkt war er beim Unternehmen als Leiter Finanzen/EDV tätig – diese Funktion hält er neben der Geschäftsführung auch weiterhin inne. Der 53-jährige Betriebsökonom HWV und eidgenössisch diplomierte Wirtschaftsprüfer ist bereits seit 16 Jahren für die Aquilana Versicherungen tätig und kennt somit die Unternehmung sowie das Branchenumfeld bestens. Vor der Aquilana hat er mehrere Jahre für PricewaterhouseCoopers AG im Bereich Wirtschaftsprüfung gearbeitet – sowohl im In- als auch im Ausland. Werner Stoller lebt in Mellingen, ist verheiratet und hat drei Kinder.

Susanne Henseler ist seit 2019 Mitglied der Geschäftsleitung von Sympany und leitet seit März 2022 den Geschäftsbereich Operations, zu dem unter anderem das Leistungsmanagement und der Kundenservice gehören. Vor Sympany war sie 13 Jahre lang für Helsana tätig und hat im Privatkundengeschäft den Bereich International erfolgreich auf- und ausgebaut. Ab 2015 leitete sie als Mitglied des Managements den Bereich «Kundenservice & Leistungen Unternehmen» mit 250 Mitarbeitenden und war gleichzeitig als Prima inter Pares Mitglied der funktionalen Geschäftsleitung des Unternehmensgeschäfts. Sie ist bilingue (D und F), verheiratet und lebt in Saxonne (Ayent) VS. Wir begrüssen unsere zwei neuen Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit in diesen Gremien.

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Rechtsdienst DR. IUR. URS KORNER GEHT IN DEN RUHESTAND Seit mehr als 26 Jahren steht Dr. iur. Urs Korner unseren Mitgliedern als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner in Rechtsfragen zur Seite. Nun geht er per Ende Dezember 2022 in den Ruhestand. Für seinen langjährigen und grossen Einsatz zugunsten unserer Mitglieder und des RVK danken wir Urs Korner herzlich. Um unseren Verbandsmitgliedern eine Nachfolgelösung ab Januar 2023 anbieten zu können, hat der RVK-Vorstand entschieden, im Rahmen einer Verbandslösung mit der Firma dasadvokaturbuero ag in Bern einen Rahmenvertrag abzuschliessen. Dasadvokaturbuero verfügt über ausgewiesene und erprobte Fach- und Praxiskompetenz. Die Schwerpunkte liegen im Gebiet KVG und VVG. Eine Beratung in weiteren Themengebieten ist möglich. Mehr Informationen finden Sie unter dasadvokaturbuero.ch.

Zusammenarbeit mit dasadvokaturbuero Die Fall-Anmeldung erfolgt über eine für den RVK dedizierte Mail-Adresse unter Gewährleistung des Persönlichkeits- und Datenschutzes. Ausser in Fällen besonderer Dringlichkeit werden Anfragen innerhalb von fünf Arbeitstagen beantwortet. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den jeweiligen RVK-Mitgliedern. Auf Wunsch ist auch eine individuelle Pauschalhonorarvereinbarung möglich.

Zusammenarbeit mit Centre Patronal In Bezug auf arbeitsrechtliche Beratungen ergänzen wir die Verbandslösung mit folgender Möglichkeit: Das Centre Patronal, Bern, Herausgeber des Handbuchs des Arbeitgebers, beschäftigt unter anderem fünf Mitarbeitende, die auf auf Arbeitsrecht und Sozialversicherungen spezialisiert sind. Auch hier erfolgt die Fall-Anmeldung über eine dedizierte Mail-Adresse unter Gewährleistung des Persönlichkeits- und Datenschutzes. Das Centre Patronal garantiert eine direkte telefonische Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden. Die Kosten für die ersten 30 Minuten der Beratung übernimmt der RVK. Die darüber hinaus gehende Beratung wird den beratenen RVK-Mitgliedern direkt in Rechnung gestellt.

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Als RVK-Mitglied können Sie beide Dienstleistungen beziehen, ohne einen Einzelvertrag bzw. eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen zu haben.

Rahmenvertrag und weitere Auskünfte Bei Interesse an der neuen RVK-Dienstleistung für Verbandsmitglieder stellen wir Ihnen den Rahmenvertrag gerne zur Verfügung. Für weitergehende Auskünfte und zur Bestellung des Rahmenvertrages wenden Sie sich bitte an Alexander Kobel, Telefon 041 417 05 50, E-Mail a.kobel@rvk.ch. Wir sind überzeugt, mit den beiden Dienstleistern eine mehrwertstiftende und nachhaltige Lösung gefunden zu haben. Alexander Kobel, Direktor ad interim 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch


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Medizinische Assistance WELTWEITE SICHERHEIT

Für die medizinische Assistance im Ausland hat der RVK mit der Medicall AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser ersetzt den bisherigen mit Medgate. Die dem RVK angeschlossenen Krankenversicherer haben für die medizinische Assistance neu die Wahl zwischen den zwei Anbietern Medicall AG und Allianz Partners. Medgate hat den Assistance-Rahmenvertrag mit dem RVK fristgerecht auf Ende 2022 gekündigt. Seit 1. Januar 2017 erbrachte Medgate die Dienstleistung mit ihrem Partner Medicall AG. Medicall präsentiert sich seitdem als zuverlässiger Partner für die Bearbeitung der Assistance-Fälle und hat sich als direkten Ansprechpartner für den RVK und die Poolmitglieder etabliert.

Der RVK hat deshalb mit Medicall einen neuen Rahmenvertrag per 1. Januar 2023 abgeschlossen. Der Prozess wird an den heutigen Standard angepasst und die Kompetenzen aktualisiert. Die reibungslose Weiterführung, zu attraktiven Konditionen, ist somit sichergestellt. Der RVK freut sich auf die Zusammenarbeit mit Medicall AG als Pool-Dienstleister. Ivo Gasser, Produktmanager Versicherungen 041 417 05 57, i.gasser@rvk.ch

Mary Walker, Leiterin Leistungen/Geschäftsführerin-Stv. Einsiedler Krankenkasse «Der Kurs war sehr praxisnah gestaltet. Der Austausch mit den kompetenten Referenten und den übrigen Kursteilnehmern hilft mir, die Probleme in der täglichen Arbeit zu lösen.»

Vertiefungskurs «Leistungen ambulant»

Dienstag, 6 September 2022 WWW.RVK.CH/BILDUNG

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Rückversicherung GRV-GRUNDPFLEGE: RÜCKBLICK 2021

2021 waren 18 Krankenversicherer mit insgesamt 188 000 OKP-Versicherten der GRVGrundpflege angeschlossen. Bei Prämieneinnahmen von 4,7 Millionen Franken haben wir Rückversicherungsleistungen in der Höhe von 2,7 Millionen Franken ausbezahlt. Es ist somit ein leichter Rückgang der Leistungen im Vergleich zu den beiden Vorjahren zu verzeichnen. 2021 sind mit 73 auch die Anzahl Fälle im Vergleich zum Vorjahr (85) weniger geworden. Die Durchschnittskosten pro Fall betragen aktuell 171 000 Franken, die ausbezahlten Leistungskosten pro Fall liegen bei durchschnittlich 36 700 Franken. 2020 waren die Fallkosten im Vergleich deutlich höher und lagen bei durchschnittlich 55 500 Franken. Im Vergleich zu den letzten fünf Jahren sind die diesjährigen Gross-Risikoleistungen am tiefsten. Das könnte daran liegen, dass aufgrund der Covid-19-Situation viele Operationen nicht durchgeführt oder verschoben wurden. Bruttoleistungen der zehn kostenintensivsten Krankheitsfälle im Abrechnungsjahr 2021 Blut/Knochenmark/Milz CHF 402 000.00 Stoffwechsel CHF 342 000.00 Herz-Kreislauf-System CHF 321 000.00 Stoffwechsel CHF 313 000.00 Onkologie CHF 298 000.00 Onkologie CHF 292 000.00 Verdauungstrakt CHF 276 000.00 Psychische Erkrankung CHF 272 000.00 Herz-Kreislauf-System CHF 271 000.00 Onkologie CHF 269 000.00

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Wenn man die Gesamtkosten aller ausbezahlten Leistungen pro Jahr in die verschiedenen Diagnosen unterteilt, machen die onkologischen Behandlungen den Löwenanteil aus. Dies nicht speziell durch die extrem hohen Kosten pro Einzelfall, sondern vor allem aufgrund der Anzahl der Fälle mit dieser Diagnose. Im Jahr 2021 waren von insgesamt 73 Fällen 32 in onkologischer Behandlung. Die Behandlungskosten der Covid-19-Erkrankten, welche Gross-Risikoleistungen bezogen haben, waren auch in diesem Jahr sehr gering. 2021 hatten wir insgesamt vier Versicherte, die daran erkrankten und bei welchen Gross-Risikoleistungen übernommen wurden. Von den Kosten her sind es 4 Prozent der Gesamtsumme der ausbezahlten Leistungen. Im Abrechnungsjahr 2020 waren es sogar nur zwei Versicherte mit einem Anteil von 5 Prozent der Gesamtkosten. Dies hat uns überrascht, da man grundsätzlich mit mehr Fällen gerechnet hat.


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Bei der Auswertung nach Behandlungsart zeichnete sich in den letzten Jahren immer mehr ab, dass bei vielen Versicherten Medikamente einen grossen Anteil der Kosten ausmachen. Gerade bei der Vergütung der Arzneimittel im Einzelfall nach Artikel 71a–71d gemäss der Verordnung der Krankenversicherung (KVV) werden häufig Leistungen aus der Rückversicherung erbracht.

Bei den Medikamenten gemäss KVV Artikel 71 können aufgrund von empfohlenen Vergütungsberatungen jeweils noch Rückforderungen bei den Herstellern getätigt werden. Auch können bei einzelnen Medikamenten, welche auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und gewisse Voraussetzungen erfüllen, noch Rückforderungen erstellt werden. Dies ist wichtig zu wissen und zu beachten, damit man die Rabatte auch zurückfordern kann. Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Fälle und die Kosten weiter zunehmen werden. Martina Rüegg, Krankenversicherungsexpertin 041 417 05 54, m.rueegg@rvk.ch

Vergleich Prämien, Leistungen und Anzahl Fälle der letzten fünf Jahre

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fmc Symposium 2022 INTEGRATED CARE AROUND THE WORLD – WAS ANDERE LÄNDER BESSER MACHEN! Das fmc – Schweizer Forum für Integrierte Versorgung feierte sein 25-jähriges Bestehen und wollte gezielt von den Erfahrungen anderer Ländern lernen. Thema des diesjährigen Symposiums von Mitte Juni 2022 war deshalb «Integrated Care around the world – Was andere Länder besser machen!» 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedenen Branchen wie Krankenversicherer, Ärztenetzwerken oder auch Pharmafirmen sind der Einladung ins Casino Bern gefolgt. Nach der letztjährigen Ausgabe, welche online durchgeführt worden ist, konnte dieses Jahr weit über den Tellerrand geschaut und das Netzwerk vor Ort gepflegt werden. Der RVK war als Sponsor mit einem Stand präsent und konnte wertvolle Kontakte knüpfen. Die Digitalisierung ist allgegenwärtig. Dass sich auch die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens digitalisieren, ist nicht neu. Die Schwierigkeit besteht darin, eine erfolgreiche Integrierte Versorgung herzustellen, damit der Mensch im Zentrum steht und selbst über seine Daten bestimmen kann. Das erste Referat beleuchtete die erfolgreiche Integrierte Versorgung durch eine erfolgreiche digitale Transformation. Das Beispiel «eHealth in Dänemark» wurde von Morten Elbaek Petersen, CEO der Sundhed.dk, aus Dänemark vorgetragen. Digitalisierte Prozesse ermöglichen einen einfachen Austausch von Informationen über die ganze Behandlungskette hinweg. Die Firma Sundhed hat eine Plattform ins Leben gerufen, mit welcher der Datenaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Patienten stattfinden kann. Transparenz und eine hohe Benutzerfreundlichkeit wird dabei grossgeschrieben. In einer kurzen Demonstration wurde die Oberfläche präsentiert. Dank der vorhandenen Infrastruktur konnte beispielsweise der dänischen Bevölkerung Covid-Zertifikate zur Verfügung gestellt werden.

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Unter dem Titel «Erfolgreiche Integrierte Versorgung durch eine andere Art der Ressourcen- und Rollenverteilung» konnte Thembeka Gwagwa aus Südafrika aufzeigen, dass auch Fachpersonen aus der Krankenpflege wichtige Akteure sind. In Südafrika stellt der Fachkräftemangel das Land vor grosse Herausforderungen. Die vorhandenen Fachkräfte gehen für die Ausbildung nach Europa und kehren nicht mehr zurück. Die Pflegefachfrauen der Organisation DENOSA haben sich zum Ziel gesetzt, die Medizin für alle zugänglich zu machen. Die grösste Hürde der Pflegefachpersonen war die fehlende Akzeptanz bei den Ärzten. Die Pflegefachpersonen übernehmen inzwischen mehr Verantwortung und werden im Gegenzug besser entlöhnt. Merja Tepponen aus Finnland zeigte mit ihrer Präsentation zum Thema «Erfolgreiche Integrierte Versorgung durch einen Systemwechsel» auf, dass die medizinische Versorgung in Finnland organisationszentriert ist. Durch die bestehenden Sektoren, aufgeteilt in ambulant und stationär, besteht keine Verantwortlichkeit für einen nachhaltigen Behandlungserfolg. Die Regierung Finnlands hat das Land in verschiedene Distrikte aufgeteilt. Einer davon ist Eksote, über welchen Merja Tepponen als Chief Development Officer genauer berichtet hat. Eksote hat einen niederschwelligen Zugang zur Grundversorgung ins Leben gerufen. Das Leben zu Hause wird durch ein Team in der Nähe unterstützt, welches die Patienten besucht. Der Arzt wird bei Bedarf per Telefon oder per Video zugeschaltet. In 86 Prozent der Fälle ist nach dem Besuch eines Eksote-Mitarbeiters kein Arztbesuch mehr nötig.


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Der Nachmittag war geprägt von verschiedenen Workshops zu den Themen digitale Transformation in Spanien und Asien, digitale Lösungen für die Integrierte Versorgung in Deutschland, erfolgreiche Ressourcen und Rollenverteilung in den USA und Irland sowie verschiedene Struktur- und Organisationsformen aus den USA und Belgien. Im Anschluss erläuterte Thomas Christen vom BAG die Bedeutung der Integrierten Versorgung für die Schweiz. Die in den Referaten aufgeworfenen Themen Digitalisierung, neue Rollen der Pflege und verstärkte Integration sind auch aus Sicht des BAG wichtige Stossrichtungen der Gesundheitspolitik. Wie Thomas Christen ausführte, arbeitet das BAG an verschiedenen Massnahmen, um diese Themen adaptiert auf das Schweizerische Gesundheitssystem anzugehen. Der abschliessende Jubiläumsapéro bot nochmals Gelegenheit zum fachlichen Austausch untereinander, was nach der langen Pause physischer Kontakte gerne genutzt wurde. Stephanie Müller, Leiterin Integrierte Versorgungsmodelle 041 417 05 74, s.mueller@rvk.ch

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RVK-ImPuls 2022 KUNDEN- UND PARTNEREVENT

Am 23. Juni 2022 fand der RVK-ImPuls zum fünften Mal als exklusiver Kunden- und Partnerevent statt. Nach dem reduzierten Anlass im letzten Jahr verspürten wir bereits im Vorfeld eine sehr hohe Resonanz und Vorfreude bei den eingeladenen Gästen. Am Anlass haben schliesslich rund 85 Personen teilgenommen. Erfreut stellte der RVK fest, dass nebst den Verbandsmitgliedern auch eine Vielfalt von Kunden und Partnern am RVK-ImPuls anwesend waren.

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Hoch über den Dächern von Luzern versammelten sich die Gäste im Art Deco Hotel Montana. Alleine die unverkennbare Aussicht auf den Vierwaldstättersee und den majestätischen Pilatus zieht alle Besuchenden in ihren Bann. Die äusserst zuvorkommende Gastfreundschaft sowie das gesamte schöne Dekor im Hotel sorgen für ein Ambiente, welchem jeder Gast gerne beiwohnt. Mit Sonnenschein und warmen Temperaturen wurde dem RVK-ImPuls einmal mehr Wetterglück beschert. Der Apéro im Montana Beach Club verleitete schon manchen Gast zur sommerlichen Ferienstimmung.

Anschliessend bot das genussreiche Dinner genügend Zeit für den kollegialen und beruflichen Austausch. Zur späteren Stunde rundete der muntere Ausklang an der Bar den diesjährigen RVK-ImPuls ab.

Anstelle der klassischen Keynote fand am RVK-ImPuls erstmals ein Podiumsgespräch statt. Auf der Bühne stand die Triathlon-Olympiasiegerin Nicola Spirig der bekannten Medienfachfrau Janine Geigele Red und Antwort. Wie sie mit Druck umgeht, auf den Punkt genau eine Bestleistung abruft oder aber als Dreifachmutter dem sportlichen Ehrgeiz nachkommt, schilderte Nicola Spirig eindrucksvoll. Emotionale Videoeinspielungen unterstrichen ihre einmalige und unvergleichbar erfolgreiche Karriere. Mit viel Geschick gelang es Nicola Spirig und Janine Geigele eine besondere Nähe zum Publikum aufzubauen. Die offene Fragerunde und die vielen persönlichen Erinnerungsfotos im Anschluss zeigten auf, wie sehr Nicola Spirig die Gäste am RVK-ImPuls zu inspirieren vermochte.

Philipp Dünki, Produktmanager Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

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Dem RVK ist die Wichtigkeit eines solchen Anlasses bewusst. Die Kundennähe, welche eine solche Veranstaltung erzeugt, soll unbedingt beibehalten werden. Deshalb sehen wir dem nächsten RVK-ImPuls vom 22. Juni 2023 mit grosser Vorfreude entgegen.


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IFZ Insurance Summit DER RVK MIT EINEM STAND VOR ORT

Bereits zum dritten Mal unterstützt der RVK als Partner den IFZ Insurance Summit. Nachdem der Anlass 2021 noch virtuell stattgefunden hatte, konnte man sich in diesem Jahr wieder persönlich austauschen, was uns sehr gefreut hat. Am 12. Mai 2022 trafen sich über 120 Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der schweizerischen Versicherungswirtschaft zum IFZ Insurance Summit 2022 in Rotkreuz. Der Anlass fand im Campus der Hochschule Luzern statt. Der RVK war als Partner vor Ort. Zu Beginn der Veranstaltung präsentierte Prof. Dr. Florian Schreiber die IFZ Versicherungsstudie 2022, welche einen transparenten Überblick über den Schweizer Direktversicherungsmarkt bietet. In diesem Jahr lag der Fokus auf Ökosystemen und Partnerschaften. Daneben beinhaltet die Studie auch eine aufschlussreiche Benchmark-Analyse, die auf ausgewählten KPIs basiert. Anschliessend brachten verschiedene Referate interessante Einblicke: beispielsweise zeigte Martin Jara, CEO Helvetia Schweiz, den Kundennutzen durch Ökosysteme auf. Alexander Bojer, CEO der Gesundheitsplattform Well, stellte vor, wie er mit seinem Unternehmen die Digitalisierung und Vereinfachung des Schweizer Gesundheitsmarktes vorantreiben will. Am Beispiel der HUK24 erläuterte Uwe Stuhldreier, Vorstand Marketing und Vertrieb, wie das Geschäftsmodell eines rein digitalen Versicherers erfolgreich umgesetzt werden kann. Nach weiteren Beiträgen wurde die Veranstaltung mit einer informativen Podiumsdiskussion abgeschlossen.

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Bewusst wurden längere Pausen eingeplant, damit auch die Netzwerkpflege und der persönliche Austausch nicht zu kurz kamen. Im Anschluss an die Referate konnten die Gespräche beim Apéro riche fortgeführt werden. Wir haben am Stand des RVK, aber auch beim Austausch an den Stehtischen, interessante Kontakte geknüpft. Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch


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RVK-Frühlingstagung RÜCKBLICK

Die Covid-19-Pandemie hat sich auch stark auf die Planung und Durchführung der diesjährigen RVK-Frühlingstagung ausgewirkt. Im Januar 2022 sorgten die düsteren Prognosen und die damit verbundenen Massnahmeerhaltungen dafür, dass grosse Bedenken für eine seriöse Durchführung in Präsenzform aufkamen. Aus Gründen der Planungssicherheit entschieden wir uns deshalb erneut für eine Webinar-Reihe, welche am 5. und 6. April 2022 stattfand. Das Programm reduzierte sich von sieben Workshops auf vier Webinare. Trotz der Umstellung durften wir auf rund 50 Teilnehmende von 24 unterschiedlichen Versicherern oder Institutionen zählen, die während zweier Tage an der Webinar-Reihe oder einem Teil davon aktiv dabei waren. Thematisch standen UVG-Knacknüsse anhand des Online-Handbuchs von Koordination Schweiz, das ATSG, die Zusammenarbeit mit dem Vertrauensarzt sowie die Rechtsprechung im Fokus. Die Tagung wurde im Gesamten zu 97 Prozent positiv beurteilt. Besonders erfreulich war, dass die Technik und das damit verbundene Handling bei allen bestens funktioniert hat. Ebenfalls positiv bewertet wurde die Zeitersparnis dank wegfallender An- und Abreise; dies sorgte bei allen Teilnehmenden für mehr Flexibilität. Was gegenüber einer Präsenzveranstaltung grundsätzlich deutlich zu kurz kommt, ist der Puls der Tagung. Der gegenseitige Austausch und anregende Diskussionen über Fachthemen sind kaum zu kompensieren. Seitens RVK sind wir daher bestrebt, die nächste Tagung wieder im ursprünglichen Format durchzuführen. Auch wir vermissen die Netzwerkpflege und die Kollegialität untereinander. Zudem ist beim Zusammenkommen vor Ort auch in den behandelten Themen der konkrete und gewinnbringende Praxisbezug einfacher umzusetzen.

Die Vorzeichen für ein echtes Wiedersehen im nächsten Jahr stehen zumindest für den Moment besser und wir hoffen sehr, dass wir Sie am 25. und 26. April 2023 endlich wieder zu einer Präsenzveranstaltung am Sempachersee willkommen heissen dürfen. Philipp Dünki, Produktmanager Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

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Bildung REFERENTIN/REFERENT GESUCHT

Sie sind Tarif-Expertin oder -Experte im TARMED und möchten Ihr Wissen mit viel Leidenschaft und Professionalität an unsere interessierten Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer weitergeben? Dann suchen wir genau Sie als Referentin resp. Referent.

Tarmed-Profi FÜR REFERENTENTÄTIGKEIT GESUCHT! Unsere Anforderungen − Sie haben mehrjährige Berufserfahrung im Leistungsbereich einer Krankenversicherung. − Sie verfügen über fundierte Tarif- und Abrechnungskenntnisse sowie Kenntnisse der aktuell geltenden Gesetzesgrundlagen. − Sie verfügen über methodisch-didaktisches Flair und haben Freude am Unterrichten.

Haben Sie Interesse? Wenn Sie interessiert sind, als Referentin oder Referent für den RVK tätig zu werden und Ihre Fachkenntnisse unseren Kursteilnehmenden zu vermitteln, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Unsere Leistungen − Zwei bis vier Referenteneinsätze pro Jahr in Präsenzform oder im Online-Format − Unterstützung durch unser erfahrenes Team der Fachausbildung − Zeitgemässe Honorarentschädigung

Kontakt Ihre Vorteile als RVK-Referentin oder -Referent − Sie erweitern Ihr Netzwerk und profitieren vom fachlichen Austausch mit Teilnehmenden und anderen Experten. − Sie geben Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrungen aus der Praxis weiter. − Sie bauen Ihre didaktischen und methodischen Fähigkeiten aus – gerne unterstützen wir Sie dabei.

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Marco Fäh Leiter Bildung & Events 041 417 05 62 m.faeh@rvk.ch


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Seit 100 Tagen beim RVK DREI FRAGEN AN MICHELLE SCHÜPBACH

Michelle Schüpbach startete am 1. März 2022 beim RVK als Assistentin Versicherungen. Im Interview erzählt sie uns, was ihr bei der Arbeit wichtig ist und wie sie die Einarbeitungszeit erlebt hat. Zudem verrät sie, welchen Berufswunsch sie als Zehnjährige hatte. Was ist dir bei der Arbeit wichtig? Um sich bei der Arbeit richtig wohlzufühlen, ist das Team sicher ein wichtiger Punkt. Meine Teamkolleginnen und -kollegen haben mich sehr herzlich empfangen und sind mir stets zur Seite gestanden, wenn ich Hilfe benötigte. Wir haben schon viele lustige Momente erlebt, daher freue ich mich auch schon sehr auf den kommenden Mitarbeiterausflug. Wie hast du die Einarbeitungszeit beim RVK erlebt? Die Einarbeitungszeit beim RVK hat mir besonders gut gefallen. In den ersten zwei Monaten habe ich von jeder Abteilung einzeln eine Einführung und Vorstellung erhalten. Dadurch habe ich den RVK und seine Abteilungen sehr gut kennen und verstehen gelernt. Ich fand es interessant, zu sehen, wie die anderen Abteilungen arbeiten und was deren Aufgabengebiete sind.

Was war dein Traumberuf, als du zehn Jahre alt warst, und warum? In der Grundschule wollte ich immer Lehrerin werden. Ich war fasziniert von deren grossen Wissen und wollte unbedingt so werden wie meine Lehrerin. Heute könnte ich es mir nicht mehr vorstellen, diesen Beruf auszuüben. Ich bin sehr zufrieden, dass ich im Bereich Versicherungen arbeiten kann und nicht vor einer Wandtafel stehen muss. (schmunzelt) Michelle Schüpbach, vielen Dank für dieses Gespräch. Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch

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Gastfamilienprojekt für ukrainische Geflüchtete MITARBEITER IVO GASSER IM GESPRÄCH Unser Mitarbeitender Ivo Gasser und seine Partnerin haben Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Im Interview erzählt er, wie sie sich organisieren, welche Herausforderungen das für beide Parteien mit sich bringt und welche Sprachbarrieren es gibt. Erzähl uns doch ein wenig über die Familie und ihren Hintergrund. Es ist eine vierköpfige Familie aus der ostukrainischen Millionenstadt Charkiw. Die zwei Knaben sind 5 und 13 Jahre alt. Ihre Vorfahren sind während der ehemaligen Sowjetunion aus dem heutigen Aserbaidschan in die Region Charkiw gezogen. Sie sind eurasische Muslime und gehören in der Ukraine zu einer ethnischen Minderheit. Die Eltern führten bis Kriegsausbruch eine Art Café. Charkiw wurde bereits am ersten Kriegstag durch russische Einheiten angegriffen. Ihre Flucht in die Schweiz dauerte 18 Tage. Sie wurden dabei während 13 Tagen durch russische Truppen blockiert und mussten in einem beschädigten Gebäude ausharren. Wie funktioniert die Kommunikation untereinander? Gibt es Verständigungsschwierigkeiten? Die Kommunikation läuft vor allem über den 13-jährigen Sohn. Er spricht für sein Alter gut englisch. Die Eltern sprechen russisch, ukrainisch und türkisch. Das wichtigste Verständigungstool ist der Google-Übersetzer. Die angezeigten «Textlösungen» führen oft zu Gelächter. Wir können diese Verständigungsschwierigkeiten meistens noch irgendwie lösen. Die Integrationsbeauftragte unserer Wohngemeinde hat einen türkischen Hintergrund. Miteinander können sie sich türkisch austauschen, was sehr wertvoll ist.

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Wie habt ihr euch zu Hause organisiert? Habt ihr Regeln für den Alltag vereinbart? Gibt es kulturelle Unterschiede? Die ersten zwei Monate waren sehr betreuungsintensiv. Es galt, neben all den administrativen Punkten, den Schweizer Alltag aufzuzeigen (Kochen mit Strom statt Gas, Abfallentsorgung, ÖV-Benutzung usw.). Die Familie bewohnt unsere möblierte 3,5-Zimmer-Einliegerwohnung. Dadurch können sie einen eigenen Tagesablauf leben. Wir treffen uns jeweils am Abend zu einem circa einstündigen Austausch zur Klärung von Fragen/Situationen (Schule, Deutschkurs, Arbeit etc.). Einmal pro Woche unternehmen wir zusammen einen Grosseinkauf. Der auffallendste kulturelle Unterschied ist ihr Speisezettel. Ihre Essenszusammensetzung und -zubereitung ist anders, die Speisen sind aber sehr lecker. Was hat euch bewogen, eine Familie aus der Ukraine aufzunehmen? Als Russland in die Ukraine einmarschierte, begann in Luzern die Fasnacht. Dieser Gegensatz beschäftigte uns. Unsere Eltern wurden vor dem Zweiten Weltkrieg geboren. Ihre Erzählungen über diese Zeit haben unsere Entscheidung gestärkt, einer Flüchtlingsgruppe eine vorübergehende «Heimat» zu geben. Wir haben eine möblierte Einliegerwohnung und somit eine ideale Struktur.


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Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Behörden? Aus meiner Sicht existiert keine Zusammenarbeit. Man muss als Gastfamilie im Kanton Luzern alles selbstständig organisieren und während Monaten finanzieren. Ich erhielt am 18. März 2022 einen Telefonanruf von der Kantonspolizei Luzern, Polizeiposten Bahnhof Luzern. Es befinde sich eine ukrainische Flüchtlingsfamilie auf dem Posten und ich solle diese abholen. Ab dann mussten wir alles selber recherchieren und Termine vereinbaren. Dies beinhaltete die Registrierung für den S-Status, den SEM-Termin im Bundesasylzentrum Chiasso, den Fototermin für den S-Ausweis beim Amt für Migration, die Anmeldungen bei der Gemeinde und beim Sozialdienst des Kantons Luzern usw. Ganz witzig ist, in welchen Sprachen die verschiedenen Dienststellen mit den Flüchtlingen kommunizieren. Zum Beispiel erhielten sie vom Bundesasylzentrum Chiasso die Terminbestätigung in Ukrainisch, den S-Status-Entscheid jedoch in italienischer Sprache. Vom Kanton Luzern erhielten wir das erste Zeichen erst am 5. Mai 2022. Der Kanton sandte uns die «Informationsbroschüre für Gastgebende und Personen mit Status S». Darin ist festgehalten, was alles in Bezug auf die Behördenkontakte gemacht werden muss. Erleichtert stellten wir fest, dass wir alle Amtsstellen bereits kontaktiert und auch an alles andere gedacht hatten.

Spende an HelloWelcome In diesem Zug unterstützt der RVK die Organisation HelloWelcome in Luzern mit einem Betrag von 1500 Franken. HelloWelcome ist ein Begegnungsort für Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten sowie Einheimische an der Bundesstrasse 13 in Luzern. Der Verein wurde 2015 als Reaktion auf die Flüchtlingsströme ins Leben gerufen. Seither können die Menschen sich dort jeweils von Montag bis Donnerstag zwischen 14 und 18 Uhr treffen. Die einen kommen zum Lesen, andere benötigen Hilfe beim Ausfüllen eines Dokumentes und wieder andere trinken Kaffee zusammen.

Viel einfacher und schneller ging es mit der Schulbehörde. Die Familie kam am Freitag bei uns an. Am Montag konnte ich die zwei Knaben auf dem Schulrektorat anmelden. Am Donnerstag fand ein Gespräch mit der Familie statt und am darauffolgenden Montag begann die Schulzeit im Kindergarten bzw. der 1. Sekundarstufe. Weisst du schon, wie es für die Familie weitergeht? Nein, leider nicht. Alles ist unklar – sowohl wie es in der Ukraine als auch wie es mit dem Schweizer S-Status weitergeht. Wir danken dir für dieses Gespräch, Ivo Gasser. Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch

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Neues von der RVK-Crew EIN- UND AUSTRITTE SOWIE DIENSTJUBILÄEN

Ein- und Austritte Gordana Cinjat hat nach dreijähriger Tätigkeit als Bereichsleiterin MedCasePool und Mitglied der Geschäftsleitung im März 2022 den RVK verlassen, um sich beruflich neu zu orientieren. Gordana Cinjat hatte grossen Anteil am erfolgreichen Aufbau des MedCasePools. Sie hat es verstanden, den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden, ohne die Interessen des RVK aus den Augen zu verlieren. Dafür danken wir ihr herzlich und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute. Die Aufgaben und die Verantwortung für den MedCasePool hat Markus Bonelli als Bereichsleiter ad interim übernommen. Wir wünschen Markus Bonelli viel Erfolg und Befriedigung. Ebenfalls hat Norica Müller-Bösener den RVK nach fast zweieinhalbjähriger Zugehörigkeit verlassen, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Wir bedanken uns bei Norica Müller-Bösener für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement für den RVK und wünschen ihr alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft. Heidi Fürling-Sommerer, die bereits im Januar 2022 die Stellvertretung von Norica Müller-Bösener übernommen hat, bleibt uns im Rahmen einer Festanstellung erhalten, was uns sehr freut. Wir wünschen Heidi Fürling-Sommerer weiterhin viel Freude in ihrer Aufgabe.

Dienstjubiläen Gleich zwei Kolleginnen und ein Kollege feierten im zweiten Quartal ihr Fünf-Jahr-Dienstjubiläum. Alexander Kobel kam am 18. April 2017 zum RVK. Anfänglich arbeitete er in der Funktion als stellvertretender Bereichsleiter Ressourcen und wurde am 1. Juli 2018 zum Bereichsleiter Finanzen & Personal befördert. Letztes Jahr wurde er zusätzlich zum stellvertretenden Direktor ernannt. In den letzten fünf Jahren hat Alexander Kobel seinen Bereich stetig auf- und ausgebaut und ist nebst Finanzen und Personal auch für regulatorische Themen, die Hausverwaltung und die

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IT verantwortlich. Alexander Kobel wird aufgrund seiner hervorragenden Fachkenntnisse und seiner angenehmen und kooperativen Wesensart von seinem Team, von Kolleginnen und Kollegen und der Geschäftsleitung sehr geschätzt. Monika Amberg trat am 12. Juni 2017 als Assistentin Vertrauensärztlicher Dienst ein und unterstützte unter anderem den Leiter des Vertrauensärztlichen Dienstes in der raschen und unkomplizierten Fallbearbeitung ausgewählter Fälle zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Hilfspersonen der Kunden sowie in der Kundenberatung selber. Am 1. Juni 2019 übernahm sie die Teamleitung der medizinischen Fachspezialisten und des Case Managements. Monika Amberg wird aufgrund ihrer hohen Dienstleistungsbereitschaft, ihrer fundierten Fachkenntnisse sowie ihrer Freundlichkeit von Kolleginnen und Kollegen wie auch von Kunden gleichermassen sehr geschätzt. Am 24. Juli 2017 komplettierte Tania Bauerfeind Seidel den Vertrauensärztlichen Dienst als Zahnmedizinerin und Vertrauensärztin in einem Teilzeitpensum. Sie unterstützt das Team bei der Fallbearbeitung und zahnmedizinischen Beratung. Tania Bauerfeind Seidel ist eine versierte Zahnmedizinerin wie auch Vertrauensärztin. Sie hält sich mit Weiterbildungen und einer Nebentätigkeit in einer Zahnarztpraxis stets auf dem neusten Stand und erbringt so eine sehr gute Dienstleistung für unsere Kunden. Wir bedanken uns bei den Jubilarinnen und dem Jubilar für ihren Einsatz und ihre Treue und wünschen ihnen weiterhin viel Freude in ihren Tätigkeiten. Natascha Bircher, Human Resources Management 041 417 05 72, n.bircher@rvk.ch


Informationen des RVK

Ressourcen TREFFPUNKT KOMPAKT ZUM BAGKREISSCHREIBEN 7.9 OUTSOURCING In der neusten Ausgabe in der Reihe treffPUNKT KOMPAKT haben wir uns Anfang Mai 2022 mit dem BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing auseinandergesetzt, welches per 1. Juni 2022 in Kraft trat. Daraus wurden die neusten Erkenntnisse erläutert. Kooperation

Unübertragbare Aufgaben

Die Veranstaltung wurde wiederum in Kooperation mit BDO AG durchgeführt, einer führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft der Schweiz. Der RVK ist Träger und Organisator dieser Wissensplattform und bringt praxisorientiertes Know-how mit ein. Die Fachexperten der BDO beteiligen sich wesentlich an den Fachbeiträgen.

Als nicht übertragbare Aufgaben werden die Oberaufsicht zur Einhaltung der Bestimmungen zu Datenschutz und Risikomanagement, der Austausch mit Aufsichtsbehörden sowie die Rechtsbeziehung zu den Versicherten genannt. Ebenfalls nicht übertragbar sind die Aufgaben des Verwaltungsrates gemäss Artikel 716a Absatz 1 OR sowie die Unternehmensführung nach Artikel 20 ff. KVG.

BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing Das Kreisschreiben ist zum aktuellen Zeitpunkt in der abschliessenden Überprüfung, und ein letzter Abgleich mit den Interessensgemeinschaften findet noch statt.

Grundsätze Die überarbeitete Version des BAG-Kreisschreibens 7.9 regelt die geltenden Grundsätze für die Aufgabenübertragung auf andere Unternehmen der Versicherergruppe sowie Dritte. Es fand zudem ein Angleich an die Formulierungen aus dem FINMA-Rundschreiben 2018/3 statt.

Auslagerung

Geschäftsplanänderung Sind Geschäftsplanänderungen betreffend wesentlicher Aufgaben des Outsourcings vorgesehen, so ist der entsprechende Vertrag mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Unterlagen Konnten Sie an den Webinaren nicht teilnehmen? Kein Problem, die Unterlagen sowie die finale Fassung des Kreisschreibens und ein Vergleichsbericht gegenüber der am Webinar behandelten Fassung stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung: einfach den nachfolgenden QR-Code scannen.

Für kleinere und mittlere Krankenversicherer ist es wichtig, auf Experten wie beispielsweise den verantwortlichen Aktuar, den Rechtsdienst oder die interne Revision zurückgreifen zu können. Diese Tätigkeiten sind daher oftmals ausgelagert und man kann sich dadurch auf das Kerngeschäft konzentrieren.

Wesentliche Aufgaben Die vorher aufgezählten Funktionen gehören per Definition zu den wesentlichen Aufgaben. Die entsprechenden Verträge sind zur Prüfung einzureichen.

Bei weiteren Detailfragen zur Thematik und zum treffPUNKT KOMPAKT helfen wir Ihnen gerne weiter. Michael Achermann, Finanzcontroller 041 417 05 71, m.achermann@rvk.ch

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Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

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25 Jahre fmc Seit 25 Jahren fördert das fmc den Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Integrierten Versorgung, der Qualität sowie der Effizienz von Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Der RVK pflegt bereits seit einigen Jahren eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schweizer Forum für Integrierte Versorgung.

Medicall stellt sich vor Medicall ist ein Qualitäts-Assisteur für Unfall-, Kranken- und Reiseversicherer, der 24/7 für deren Kunden bereitsteht. Auch für die meisten Mitglieder des RVK werden tagtäglich medizinische Auslandsnotfälle bearbeitet.

SAVE THE DATE

«Gesundheitsförderung im Langzeitbereich – ungenutzte Potenziale?»

Tagung Langzeitpflege

www.rvk.ch/bildung RVK Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt

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Information Sommer 2022

24. November 2022, 9.00-12.30 Uhr VOLKSHAUS, ZÜRICH


Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

100 Jahre KRANKENKASSE VISPERTERMINEN

Die Krankenkasse Visperterminen kann mit ihren Mitgliedern dieses Jahr das 100-jährige Bestehen feiern. Wie es im Wallis dazumal üblich war, wurde auch die Krankenkasse Visperterminen auf Initiative des damaligen Ortspfarrers gegründet. Nach einer eher ruhigen Anfangsphase wurden die Anforderungen jährlich immer anspruchsvoller. Um in Visperterminen die Gesundheitsversorgung zu verbessern, hat die Krankenkasse 1983 eine eigene Arztpraxis erbaut und diese einem jungen Arzt zur Verfügung gestellt. Die Bewilligung für die Apotheke musste damals per Gerichtsentscheid eingeholt werden. Bis zur Einführung vom KVG-Obligatorium wurde die Krankenkasse im Nebenamt geführt. Bei der Fusion von mehreren Oberwalliser Krankenkassen im Jahr 2009 hat sich die Krankenkasse Visperterminen entschlossen, trotz steigenden Anforderungen selbstständig zu bleiben.

Unser Angebot in der Grundversicherung und in den Zusatzversicherungen basiert auf klar definierten Bausteinen. Damit können unsere Kundinnen und Kunden die Versicherungsleistungen optimal nach ihren Wünschen zusammenstellen. Durch unsere individuellen und persönlichen Dienstleistungen garantieren wir, dass unsere Kundinnen und Kunden richtig versichert und bei uns sicher aufgehoben sind. Basierend auf gesunden Finanzen und der notwendigen Verwaltungsstruktur, sind wir gerüstet, die steigenden Anforderungen und Regulierungen in der Krankenversicherung auch in den kommenden Jahren weiterhin als eigenständige, regional tätige und im Ort verankerte Krankenkasse zu meistern.

Die Krankenkasse Visperterminen zählt heute rund 4200 Mitglieder und wird durch sechs Personen mit 360 Stellenprozenten betreut. Als kleine Krankenkasse kennen wir unsere Versicherten, und der persönliche Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig.

www.kkv.ch

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Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

fmc SEIT 25 JAHREN DER UNABHÄNGIGE THINKTANK Seit 25 Jahren fördert das fmc den Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Integrierten Versorgung, der Qualität sowie der Effizienz von Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. 1996 wurde mit dem neuen KVG, Artikel 41 Absatz 4, der Grundstein für das fmc gelegt. Mit dem Artikel wurden «Alternative Versicherungsmodelle (AVM)» eingeführt, welche die Patientenversorgung und die Zusammenarbeit vor allem zwischen den ärztlichen Leistungserbringern und den Krankenversicherern verbessern sollten. Was zu Beginn eine verrückte Idee war, ist heute ein anerkanntes Konzept. Nach 25 Jahren haben deutlich über 70 Prozent der Schweizer ein AVM-Produkt abgeschlossen. Und die Entwicklung der Integrierten Versorgung ist noch nicht am Ende. Eine wirksame Gesundheitsförderung setzt ein ganzheitliches Verständnis voraus. Die Medizin und die Versorgung spielen nicht die alleinige Hauptrolle. Ebenso wichtig sind Bildung, das soziale Arbeits- und Lebensumfeld sowie die finanziellen und persönlichen Ressourcen der Menschen. Dies erfordert eine sektorenübergreifende, interprofessionelle Zusammenarbeit und eine bessere Vernetzung der Systeme. Die Integrierte Versorgung zeigt auf, wie diese realisiert werden können.

Das fmc, als unabhängiges Kompetenzzentrum und Thinktank, möchte hierzu Transparenz schaffen, Wissen zur Verfügung stellen, Impulse setzen und Entwicklung mitgestalten. Hierfür führen wir regelmässig Veranstaltungen wie das fmc Symposium, Events, Webinare oder gesundheitspolitische Anlässe durch. In den fmc Denkstoffen werden verschiedene Themen wie Performance-orientierte Vergütungsmodelle oder Vernetzte Grundversorgung vertieft betrachtet und aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilt. Das fmc kennt keine Standardlösungen, sondern berücksichtigt die regionale Vielfalt und die unterschiedlichen Versorgungspartner. Als nationales Forum mit breiter Trägerschaft ermöglichen wir die Vernetzung aller Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Folgen Sie dem fmc auf LinkedIn und bleiben Sie stets über unsere Aktivitäten informiert. Für die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem RVK bedanken wir uns an dieser Stelle sehr.

www.fmc.ch

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Medicall AUSLANDSFÄLLE AUF HÖCHSTEM NIVEAU BETREUEN Medicall ist ein Qualitäts-Assisteur für Unfall-, Kranken- und Reiseversicherer, der 24/7 für deren Kunden bereitsteht. Auch für die meisten Mitglieder des RVK werden tagtäglich medizinische Auslandsnotfälle bearbeitet. Als reiner Assistance-Anbieter ergibt sich für Auftraggeber aus der Versicherungsbranche der Vorteil, einen unabhängigen und voll auf die Assistance fokussierten Partner zu haben. So entstehen auch keine Interessenskonflikte. Die medizinische Assistance ist das grösste und älteste Geschäftsfeld von Medicall. Mit grossem Elan und Engagement arbeiten die drei Bereiche Einsatzzentrale, internationale Leistungsverrechnung und ärztliches Kompetenzzentrum eng als Team zusammen, um Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt zu helfen. In der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen wird stark auf Proaktivität und enge Begleitung geachtet. Das hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit, sondern erlaubt es auch, die Leistungskosten engmaschig zu kontrollieren. So entsteht eine wunderbare Win-win-Situation für Patientenschaft und Heilungskostenversicherer. Als eine von wenigen Assistancen verfügt Medicall über umfangreiches Know-how im Umgang mit Heilungskosten bei Auslandsfällen. Einen grossen Anteil daran hat der Bereich der internationalen Leistungsverrechnung, wo nicht nur sichergestellt wird, dass die ausländischen Leistungserbringer korrekt abrechnen, sondern auch das Cost Containment in jenen Ländern gemacht wird, wo dies möglich ist. Cost Containment erreicht seine beste Entfaltung vor allem im aktiven Zusammenspiel mit der Einsatzzentrale und dem ärztlichen Kompetenzzentrum.

Mit dem ärztlichen Kompetenzzentrum verfügt Medicall über höchste medizinische Kompetenz direkt im Haus, was es erlaubt, sehr präzise die Versorgungslage der Patientinnen und Patienten im Ausland einzuschätzen. Zudem eröffnen sich aus dem engen Zusammenspiel mit den anderen beiden Bereichen vielfältige Möglichkeiten in der Fallführung und der Kostenkontrolle. Mit diesem integrierten Ansatz gelingt Medicall die Patientenlenkung, die medizinische Überwachung, die Begleitung und die Minimierung der Leistungskosten auf einen Schlag. Profitieren tun am Schluss beide Seiten: die Patientinnen und Patienten und die Versicherer.

www.medicall.ch

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Agenda 2022 Veranstaltungen August September

Oktober

Krankenversicherung Grundlagen 1

24./25.

Luzern

Fachkurs «TARMED Grundlagen»

30.

online

Fachkurs «Vertiefung Leistungen ambulant»

6.

Luzern

Fachkurs «Psychische Krankheitsbilder 2»

7.

Luzern

Fachkurs «Herausfordernde Kundensituationen»

13.

Luzern

Krankenversicherung Grundlagen 2

14./15.

Luzern

Basiskurs «Krankenversicherung und die Pflegedokumentation für den Spitex-Alltag»

20.

Zürich

Basiskurs «Kranken- und Unfallversicherung für Spital-/ Klinikpersonal»

22.

Luzern

Fachkurs «SwissDRG Grundlagen»

29.

Luzern

Vertiefungskurs «Kranken- und Unfallversicherung für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal»

18.

Zürich

Fachkurs «Führung in einer Arztpraxis – zwischen Chaos und Ordnung»

20.

online

Basiskurs «Kranken- und Unfallversicherung – für medizinisches Praxispersonal»

27.

Zürich

Sessionen Herbst

12. bis 30. September

Bern

Winter

28. November bis 16. Dezember

Bern


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