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RESSOURCEN treffPUNKT KOMPAKT zum BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing
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In der neusten Ausgabe in der Reihe treffPUNKT KOMPAKT haben wir uns Anfang Mai 2022 mit dem BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing auseinandergesetzt, welches per 1. Juni 2022 in Kraft trat. Daraus wurden die neusten Erkenntnisse erläutert.
Kooperation
Die Veranstaltung wurde wiederum in Kooperation mit BDO AG durchgeführt, einer führenden Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft der Schweiz. Der RVK ist Träger und Organisator dieser Wissensplattform und bringt praxisorientiertes Know-how mit ein. Die Fachexperten der BDO beteiligen sich wesentlich an den Fachbeiträgen.
BAG-Kreisschreiben 7.9 Outsourcing
Das Kreisschreiben ist zum aktuellen Zeitpunkt in der abschliessenden Überprüfung, und ein letzter Abgleich mit den Interessensgemeinschaften findet noch statt.
Grundsätze
Die überarbeitete Version des BAG-Kreisschreibens 7.9 regelt die geltenden Grundsätze für die Aufgabenübertragung auf andere Unternehmen der Versicherergruppe sowie Dritte. Es fand zudem ein Angleich an die Formulierungen aus dem FINMA-Rundschreiben 2018/3 statt.
Auslagerung
Für kleinere und mittlere Krankenversicherer ist es wichtig, auf Experten wie beispielsweise den verantwortlichen Aktuar, den Rechtsdienst oder die interne Revision zurückgreifen zu können. Diese Tätigkeiten sind daher oftmals ausgelagert und man kann sich dadurch auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Wesentliche Aufgaben
Die vorher aufgezählten Funktionen gehören per Definition zu den wesentlichen Aufgaben. Die entsprechenden Verträge sind zur Prüfung einzureichen.
Unübertragbare Aufgaben
Als nicht übertragbare Aufgaben werden die Oberaufsicht zur Einhaltung der Bestimmungen zu Datenschutz und Risikomanagement, der Austausch mit Aufsichtsbehörden sowie die Rechtsbeziehung zu den Versicherten genannt. Ebenfalls nicht übertragbar sind die Aufgaben des Verwaltungsrates gemäss Artikel 716a Absatz 1 OR sowie die Unternehmensführung nach Artikel 20 ff. KVG.
Geschäftsplanänderung
Sind Geschäftsplanänderungen betreffend wesentlicher Aufgaben des Outsourcings vorgesehen, so ist der entsprechende Vertrag mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Unterlagen
Konnten Sie an den Webinaren nicht teilnehmen? Kein Problem, die Unterlagen sowie die finale Fassung des Kreisschreibens und ein Vergleichsbericht gegenüber der am Webinar behandelten Fassung stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung: einfach den nachfolgenden QR-Code scannen.
Bei weiteren Detailfragen zur Thematik und zum treffPUNKT KOMPAKT helfen wir Ihnen gerne weiter.
Michael Achermann, Finanzcontroller 041 417 05 71, m.achermann@rvk.ch
INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seite 34 25 Jahre fmc Seit 25 Jahren fördert das fmc den Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Integrierten Versorgung, der Qualität sowie der Effizienz von Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Der RVK pflegt bereits seit einigen Jahren eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Schweizer Forum für Integrierte Versorgung.
35 Medicall stellt sich vor
Medicall ist ein Qualitäts-Assisteur für Unfall-, Kranken- und Reiseversicherer, der 24/7 für deren Kunden bereitsteht. Auch für die meisten Mitglieder des RVK werden tagtäglich medizinische Auslandsnotfälle bearbeitet.
SAVE THE DATE
«Gesundheitsförderung im Langzeitbereich – ungenutzte Potenziale?»
www.rvk.ch/bildung
Tagung Langzeitpflege
RVK Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt 24. November 2022, 9.00-12.30 Uhr
VOLKSHAUS, ZÜRICH