RVK INFORMATION Sommer 2023

Page 1

Das Magazin für Mitglieder, Kunden und Partner

5 Gesundheitspolitik

aus Parlament und Bundesrat

14 Neu im Vorstand/Verwaltungsrat

Yvonne Dempfle und Suzanne Blaser

20 Rückversicherung

Rückblick: GRV-Grundpflege

Sommer 2023
DIE SCHWEIZ IM SOMMER Champferersee bei Silvaplana im Kanton Graubünden

Inhalt

Gesundheitspolitik

5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG

Informationen des RVK

13 RVK UND RVK RÜCK AG Erfolgreiches Geschäftsjahr 2022

14 VORSTAND/VERWALTUNGSRAT Vorstellung neuer Mitglieder

15 FIT FÜR DEN VORSTAND Seminar für Vorstandsmitglieder, Verwaltungs- und Stiftungsrätinnen und -räte

16 DER RVK ALS VERBAND Was sind die Vorteile und Nutzen einer Mitgliedschaft?

18 RVK-IMPULS 2023 Kunden- und Partnerevent

20 RÜCKVERSICHERUNG GRV-Grundpflege: Rückblick 2022

22 RVK-FRÜHLINGSTAGUNG Rückblick und Ausblick

24 HZ INSURANCE FORUM 2023 Der Branchenevent für Entscheidungsträger

25 RESSOURCEN Neues ERP-System: Abacus

26 RECHT Austausch mit der Abteilung Versicherungsaufsicht des BAG

27 SEIT 100 TAGEN BEIM RVK Drei Fragen an Sibylle Fuchs

28 NEUES VON DER RVK-CREW Beförderung, Ein- und Austritte und Dienstjubiläum

29 CLEAN-UP-DAY Danksagung

Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

31 DIE ADVOKATUR SURY Die etwas andere Anwaltskanzlei

Agenda

32 TERMINE Veranstaltungen

Impressum

Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich.

Publikationsdatum Sommer-Ausgabe: 7. Juli 2023

Titelbild: iStock

Herausgeber / Redaktion

RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt

Haldenstrasse 25 / 6006 Luzern / 041 417 05 00 / www.rvk.ch / info@rvk.ch

Information Sommer 2023 2

Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren

Die diesjährige Delegierten- und Generalversammlung (DV/GV) führten wir als Novum im Radisson Blu durch und können zurückblickend sagen, dass organisatorisch alles nach unseren Vorstellungen gelungen ist. Ich durfte interessante Gespräche mit vielen bekannten und einigen neuen Vertreterinnen und Vertretern unserer Mitglieder führen. Ebenfalls erfreulich waren die Jahresergebnisse 2022 des RVK und der RVK Rück AG, die ich an der DV und GV präsentieren durfte. Wie im Vorjahr standen auch dieses Jahr Ersatzwahlen im Vorstand und im Verwaltungsrat auf der Traktandenliste. Hanspeter Zweifel gab seinen Rücktritt aufgrund seiner beruflichen Veränderung ausserhalb der Krankenversicherungsbranche bekannt. Hanspeter kann auf sieben Jahre zurückblicken, in denen er massgeblich an der erfolgreichen Weiterentwicklung des RVK beitrug. Susanne Henseler trat als Vertreterin der Sympany und als erste weibliche Vertreterin im Vorstand und Verwaltungsrat zurück. Wir danken beiden Ausscheidenden für ihr grosses Engagement im Interesse des RVK. Neu gewählt wurden Yvonne Dempfle als Vertreterin der KLuG und Suzanne Blaser als Vertreterin der Sympany. Mit ihren Fach- und persönlichen Kompetenzen sind sie eine ideale Ergänzung für die Führungsgremien des RVK und der RVK Rück AG. Daniel Herzog, der während zehn Jahren als Direktor die Geschicke des RVK und der RVK Rück AG leitete, konnte an der diesjährigen DV/GV im persönlichen Rahmen verabschiedet werden. Dies war, bedingt durch die Covid-19-Restriktionen, anlässlich seiner Pensionierung nicht möglich. Auch ihm danke ich herzlich im Namen des RVK. Mehr Informationen zur DV/GV und den beiden neu gewählten Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie auf den Seiten 13 und 14.

In dieser Ausgabe gibt es noch weitere interessante Berichte zu lesen, zum Beispiel über einen Austausch mit dem Aufsichtsgremium des BAG auf Seite 26 und über die Leistungen des RVK für seine Verbandsmitglieder auf Seite 16. Auf Seite 27 beantwortet unsere neue HR-Verantwortliche Sibylle Fuchs drei Fragen über ihre ersten 100 Tage beim RVK. Weitere Neuigkeiten zur RVK-Crew erfahren Sie auf Seite 28.

Ich wünsche Ihnen viel Spass bei der Lektüre und freue mich auf die nächsten Begegnungen.

Information Sommer 2023 3
«Ebenfalls erfreulich waren die Jahresergebnisse 2022 des RVK und der RVK Rück AG, die ich an der DV und GV präsentieren durfte.»

GESUNDHEITSPOLITIK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Seite 5

Seite

8

Kostenbremse-Initiative

Das Parlament will die Kosten im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen bremsen. Uneinig sind sich die Räte nur noch in wenigen Details des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei.

Prämien-Entlastungsinitiative

Der Ständerat ist im zweiten Anlauf auf einen Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungsinitiative der SP eingetreten. Beim Entscheid überwogen die Bedenken, die chancenreiche Initiative allein vors Volk zu bringen. Das Geschäft geht nun an die grosse Kammer.

Seite 11 Visana und Atupri schliessen sich zusammen

Auf Anfang nächsten Jahres schliessen sich die beiden Krankenkassen Visana und Atupri zur «Atusana» zusammen. Eigenen Angaben zufolge soll Atusana über eine Million Kunden zählen. Die Fusion muss noch von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.

Information Sommer 2023 4

Aus dem Parlament

Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 18. März 2023 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT

Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung)

Der Rat befasste sich im Differenzbereinigungsverfahren mit den vom Ständerat in der Frühjahrsession 2023 beschlossenen Änderungen an der vom Nationalrat beschlossenen Vorlage.

Art. 32: Voraussetzungen

Absatz 3: Der Rat hat die ständerätliche Vorlage wie folgt ergänzt: Im Rahmen der Verhältnismässigkeit berücksichtigt die zuständige Behörde bei der Auswahl der zu evaluierenden Leistungen deren Anteil an den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Mit der Durchführung des Evaluationsverfahrens beauftragt der Bund verwaltungsunabhängige Dritte.

Absatz 4: Dem vom SR Peter Hegglin im Ständerat eingebrachten und angenommenen Minderheitsantrag im neuen Absatzes 4 hat der Nationalrat zugestimmt. Dieser sieht vor, dass Leistungen, die gemäss dem evidenzbasierten Verfahren die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen, nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden. Hingegen hat der Rat die vom Ständerat ebenfalls angenommenen Absätze 5, 6 und 7, die detaillierte, weitergehende Ausführungsbestimmungen beinhalten, abgelehnt.

Artikel 37a: Laboratorien: Besondere Voraussetzungen; Der Nationalrat hat sich – entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission – dem Beschluss des Ständerates angeschlossen und den ganzen Artikel 37a mit den Sonderbestimmungen betreffend die Laboratorien gestrichen.

Artikel 45 Absatz 2: Sicherung der medizinischen Versorgung; Der Nationalrat hat sich mit dem Entscheid des Ständerates einverstanden erklärt, Absatz 2 zu streichen. Dieser sah vor, dass wenn ein Versicherer nicht für alle Versicherten eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung mit Analysen gewährleisten kann, die Kantonsregierung für die Sicherung sorgt.

Artikel 46 Absatz 4ter : Tarifvertrag; Der Ständerat hat den vom Nationalrat neu eingefügten Absatz 4ter abgelehnt, der vorsieht, dass wenn die Genehmigungsbehörde innert Jahresfrist keinen formellen Entscheid trifft, ein Vertrag in Kraft tritt, sofern die beitretenden Versicherer die Mehrheit der Versicherten vertreten und die beitretenden Leistungserbringer im Leistungsbereich des Tarifes über 50 Prozent des Volumens abrechnen. Der Nationalrat hat sich jetzt dem Streichungsbeschluss des Ständerates angeschlossen.

Artikel 46a Absatz 3: Anpassung eines Tarifvertrages, der die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt; Der Nationalrat hat sich mit der vom Ständerat vorgenommenen Neuformulierung einverstanden erklärt, wonach die zuständige kantonale Behörde bei nationalen Tarifstrukturen, die sich nicht mehr als sachgerecht erweisen, differenzierte Tarife für bestimmte medizinische Fachgebiete oder Gruppen von Leistungserbringern festsetzen kann. Sie muss dabei allfällige Anpassungen des Bundesrates nach Artikel 43 Absatz 5bis berücksichtigen.

Artikel 49 Absatz 2bis: Tarifverträge mit Spitälern; Der Nationalrat hat dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, der vorsieht, dass der Bundesrat Anpassungen an den Strukturen vornehmen kann, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Der Ständerat hat diese Bestimmung abgelehnt. Der Nationalrat hat nun beschlossen, an seinem Beschluss festzuhalten.

Information Sommer 2023 5 Gesundheitspolitik

Übergangsbestimmungen; Der Nationalrat hat eine neue Bestimmung aufgenommen, die vorschreibt, dass der Bundesrat unverzüglich Massnahmen zur Kostendämpfung zu ergreifen habe, indem er die überhöhten sowie die nicht sachgerechten und nicht betriebswirtschaftlichen Vergütungen in der Tarifstruktur Tarmed korrigiert. Der Ständerat hat diese Bestimmung abgelehnt. Der Nationalrat hat sich jetzt mit der Streichung einverstanden erklärt.

Das Geschäft geht nun zur weiteren Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Die Präsidentin der FMH sieht kein gutes Haar in dem im Parlament zur Behandlung stehenden Gegenvorschlag.

Kostentransparenz der Spitäler

Parlamentarische Initiative Frehner Sebastian

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass das Bundegesetz über die Krankenversicherung (KVG) so angepasst wird, dass Spitäler, welche ihre Daten den Tarifpartnern nicht transparent und fristgerecht liefern, mit einer Reduktion des Referenztarifes in der Höhe von 10 Prozent sanktioniert werden. Eingereicht wurde der Vorstoss am 23. September 2015 mit der Begründung, dass der Bundesrat in der Beantwortung einer gleichlautenden Interpellation festgestellt habe, dass die massgebende Verordnung keine Sanktionen vorsehe, wenn die notwendigen Daten nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden. Die vorberatende Kommission hat sich insgesamt an fünf Sitzungen mit dem Vorstoss befasst und dabei zweimal Fristverlängerungen beschlossen. Jetzt hat die Kommission Abschreibung beantragt, weil in der Zwischenzeit die notwendigen Verordnungsänderungen aufgegleist worden seien. Der Rat ist diesem Antrag mit 100:67 Stimmen bei null Enthaltungen gefolgt.

Die Krankenversicherer sollen dem BAG genau, vollständig und kostenlos Daten liefern

Über die Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die Krankenversicherer dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) genau, vollständig und kostenlos die Daten zur Verfügung stellen, die das BAG zur Verfolgung der Gesundheitskostenentwicklung und zur Aufsicht benötigt. Der Bundesrat hat mit der Begründung Ablehnung der Motion beantragt, dass das Parlament mit dem Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer die gesetzlichen Grundlagen zur Datenweitergabe präzisiert habe. Der Rat hat aber Annahme der Motion beschlossen.

Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit oder Unfall für alle Erwerbstätigen

Motion Gysi Barbara

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und eine obligatorische Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit oder Unfall für alle Erwerbstätigen zu schaffen. Die Versicherung soll den Erwerbsausfall sowohl für Angestellte wie auch für selbständig Erwerbende abdecken. Zudem sollen Transparenz, Solidarität und soziale Ausrichtung der Taggeldversicherung gestärkt werden. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Nach seiner Beurteilung haben sich die sozialpartnerschaftlichen Lösungen bewährt. Daneben sei über fakultative Versicherungen ausreichender Versicherungsschutz möglich. Der Rat hat mit 118:69 Stimmen bei einer Enthaltung diskussionslos Ablehnung der Motion beschlossen.

UVG. Zusammengeschlossene

Unfallversicherer tatsächlich wählen können

Motion Marchesi Piero

Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und/oder der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) auszuarbeiten, die vorsieht, dass zusammengeschlossene Gemeinden und alle Einheiten, die diesen zugeordnet werden können, ihren Unfallversicherer tatsächlich wählen können. Gemäss Artikel 98 Absatz 2 UVV müssen neu geschaffene Verwaltungs- und Betriebseinheiten, die namentlich infolge Neugründungen oder Umstrukturierungen erstmals eine eigene Rechnung führen, die Wahl des UVG-Versicherers innert einem Monat vor der Aufnahme der Tätigkeit treffen. Vor dem Zusammenschlussbeschluss können aber keine rechtsgültigen Entscheide getroffen werden, welche die zukünftige Einheit betreffen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies insbesondere mit der Begründung, dass es sich hier um eine fusionsrechtliche Besonderheit des Kantons Tessin handle und dass sich deswegen kein Handlungsbedarf ergebe, der für die ganze Schweiz gilt. De Rat hat die Motion mit 112:74 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

Information Sommer 2023 6 Gesundheitspolitik
Gemeinden sollen ihren

Gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Psychologinnen und Psychologen in Weiterbildung

Motion SGK NR

Aufgrund des Umstandes, dass gewisse Krankenversicherer die Abrechnung von Leistungen von Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung nicht anerkennen, hat die SGK des Nationalrates eine Motion eingereicht. Mit dieser wird verlangt, dass der Bundesrat die Rechtsgrundlage so anpasst, dass zum Beispiel Artikel 11b um einen Absatz 5 ergänzt wird, der wie folgt lauten könnte: «Leistungen, die während der Dauer des Erwerbs der klinischen Erfahrung im Sinne von Artikel 50c Buchstabe b KVV erbracht werden, sind den Leistungen nach Absatz 12 gleichgestellt. Die Leistungen werden der Versicherung von der für die klinische Praxis verantwortlichen Betreuungsperson oder Institution in Rechnung gestellt.» Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Das BAG habe die Versicherer bereits mit Informationsschreiben vom 28. März 2023 auf die Rechtslage hingewiesen. Demnach können Leistungen, die von Personen in Weiterbildung erbracht werden, derjenigen Person zugerechnet werden, welche mit der Beaufsichtigung betraut war und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Der Rat hat die Motion mit 132:51 Stimmen bei sechs Enthaltungen angenommen.

Für gerechte und angemessene Reserven

Standesinitiative Waadt

Rasche und proportionale Rückerstattung der Krankenkassenprämien an die Bevölkerung

Standesinitiative Basel-Stadt

In der Herbstsession 2022 hat der Ständerat beiden Standesinitiativen keine Folge gegeben. Die Initiative Waadt verlangt, dass Reserven, die 150 Prozent des gesetzlich vorgeschriebenen Werts übersteigen, reduziert werden müssen bis sie diesen Schwellenwert erreichen. Der Nationalrat hat der Standesinitiative mit 112:68 Stimmen bei fünf Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Initiative Basel verlangt, dass übermässige Reserven rasch und proportional zu den kantonalen Anteilen an die Versicherten zurückgeführt werden. Auch dieser Standesinitiative hat der Rat mit 111:68 Stimmen bei vier Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Forderungen beider Kantone sind durch die neueste Entwicklung der Reserven bei den Krankenversicherern ohnehin überholt.

Für kostenkonforme

Standesinitiative Waadt

Prämien

Auch dieser Initiative hat der Ständerat in der Herbstsession 2022 keine Folge gegeben. Sie verlangt, dass wenn die Prämien eines Versicherers in einem Kanton in einem Jahr über den kumulierten Kosten in diesem Kanton liegen, im Folgejahr ein Prämienausgleich gemacht werden muss. Die Höhe dieses Ausgleichs ist durch den Versicherer im Prämiengenehmigungsverfahren klar zu begründen. Auch diese Forderung ist durch die Reserveentwicklung bei den Krankenversicherern überholt. Der Rat hat der Standesinitiative mit 104:69 Stimmen bei sechs Enthaltungen keine Folge gegeben.

Mehr Mitsprache für die Kantone

Standesinitiative Waadt

Die Standesinitiative verlangt, dass die Kantone vor der Genehmigung des Prämientarifes zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten und Prämientarifen gegenüber den Versicherern und der Aufsichtsbehörde Stellung nehmen können. Der Ständerat hat der Standesinitiative in der Herbstsession 2022 keine Folge gegeben. Auch der Nationalrat hat der Initiative keine Folge gegeben.

Transparenz und Solidarität bei der Pflege der engsten Angehörigen. Freiwilligenarbeit stärken statt Krankenversicherung belasten

Motion Burgherr Thomas

Mit der Motion wird die Sicherstellung verlangt, dass wer seine engsten Familienangehörigen behandelt oder betreut, im Grundsatz nicht zulasten der Krankenversicherung entschädigt wird. Der Bundesrat hätte die Einzelheiten und allfällige, restriktive Ausnahmen zu regeln. Die Motion wurde im Rahmen der von der SP und den Grünen unter dem Titel «Gleichstellung» verlangten ausserordentlichen Session vom 14. Juni 2023 – zusammen mit verschiedenen andern Vorstössen – behandelt. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist auf das mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung eingeführte Beitragssystem. Die obligatorische Krankenversicherung leistet demnach einen Beitrag an die Pflegeleistungen, die in Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung abschliessend aufgeführt sind. Betreuungsleistungen werden keine übernommen.

Der Rat hat die Motion mit 99:88 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

Information Sommer 2023 7 Gesundheitspolitik

AUS DEM STÄNDERAT

Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlatungsinitiative)

Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

In der Sommersession 2022 hat der Nationalrat sowohl die Volksinitiative, die er abgelehnt hat, wie auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates beraten. In der Gesamtabstimmung hat der Rat den überarbeiteten Gegenvorschlag mit deutlichem Mehr angenommen. In der Wintersession 2022 ist der Ständerat zur allgemeinen Überraschung gar nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten. Im Rahmen der Frühjahrsession 2023 hat der Nationalrat beschlossen, am Eintreten und an seiner beratenen Vorlage des Gegenvorschlages festzuhalten. In der laufenden Session ist nun der Ständerat mit 24:16 Stimmen bei zwei Enthaltungen auf die vom Nationalrat beschlossene Version des indirekten Gegenvorschlages eingetreten. Dabei hat er folgende Änderungen beschlossen:

Artikel 65 Absatz 1a: Hier wird festgelegt, dass jeder Kanton festlegt, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten mit Wohnort im Kanton höchstens ausmachen darf. Diesem Teil hat der Rat zugestimmt. Allerdings hat er sich dagegen ausgesprochen, dass der Bundesrat festlegt, wie die Prämien und das verfügbare Einkommen zu ermitteln sind. Mit dieser Bestimmung wäre gewährleistet gewesen, dass die entsprechenden Ermittlungen in allen Kantonen nach den gleichen Kriterien erfolgt wären. Das wollten aber die Ständeräte als Kantonsvertreter nicht.

Artikel 65 Absatz 1ter : Hier geht es um die Berechnung des Mindestanteils an den Bruttokosten, den die Prämienverbilligung ausmachen muss. Der Mindestanteil wird nach demjenigen Anteil berechnet, den die Prämien am Einkommen der 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten im Wohnkanton ausmachen. Der Nationalrat sah vor, dass der Mindestanteil an den Bruttokosten 5 Prozent beträgt, wenn die Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens ausmachen. Der Ständerat sieht einen Mindestanteil von 3,5 Prozent der Bruttokosten vor, wenn die Prämien weniger als 11 Prozent des Einkommens ausmachen.

Artikel 65 Absatz 1quinquies: Für die Berechnung des Mindestanteils sind einerseits das steuerbare Einkommen und anderseits die von den Versicherten tatsächlich bezahlten Prämien sämtlicher Versicherungsformen massgebend. Der Nationalrat hat hier noch nachgeführt, dass die mittlere Prämie gelte. Was die mittlere Prämie ist und wie diese ermittelt wird, muss wohl in einer Verordnung präzisiert werden.

Artikel 65 Absatz 1sexies: Bei der Beurteilung, ob ein Kanton den Mindestanteil erfüllt, ging die bundesrätliche Vorlage davon aus, dass die Kosten, die der Kanton gemäss Artikel 64a Absatz 4 KVG (nichtbezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen inkl. Verzugszinsen) übernommen hat, nicht berücksichtigt werden. Der Nationalrat wollte, dass diese Kosten miteinbezogen werden. Der Ständerat hat sich für die Version des Bundesrates entschieden.

In der Gesamtabstimmung hat der Rat dem überarbeiteten indirekten Gegenvorschlag mit 26:16 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Keine überhöhten Entschädigungen für Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung

Motion SGK N

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, wonach die Entschädigung (inklusive 2. Säule und Nebenleistungen) von Geschäftsleitungsmitgliedern von Krankenversicherungen maximal 250 000 Franken pro Jahr beträgt. Für Verwaltungsratsmitglieder soll die maximale Entschädigung 50 000 Franken betragen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2022 der Motion mit 113:74 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Die vorberatende Kommission des Ständerates hat Ablehnung der Motion beantragt. Der Rat ist diesem Antrag gefolgt. Die Honorare gewisser Krankenversicherungsfunktionäre und -funktionärinnen werden zu Recht in der Öffentlichkeit angeprangert. Die Hoffnung, dass mit einer Deckelung die Krankenkassenprämien gesenkt werden könnten, ist aber sicher falsch.

Information Sommer 2023 8 Gesundheitspolitik

Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburten, Windei oder Eileiterschwangerschaften

Standesinitiative Waadt

Mit der Standesinitiative wird die Bundesversammlung aufgefordert, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wie folgt zu ändern: Artikel 64 Absatz 7 Abschnitt b: Leistungen nach Artikel 25 und 25a, die ab Empfängnis, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden. Neu ist, dass die Leistungen bereits ab Empfängnis und nicht erst ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit werden sollen. Die vorberatende Kommission beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Dies mit der Begründung, dass im Rahmen des Massnahmenpaket 2 zur Kostendämpfung bereits vorgesehen sei, dass ab festgestelltem Schwangerschaftsbeginn keine Franchise und Kostenbeteiligung mehr bezahlt werden muss. Der Rat hat beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Berechnung

der Krankenkassenprämien.

Transparenz der zugrunde liegenden

Annahmen und Modalitäten sicherstellen

Motion Feller Olivier NR

Die Motion wurde im Jahre 2020 im Nationalrat eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass die der Berechnung der alljährlich im Herbst kommunizierten Krankenkassenprämien zugrunde liegenden Annahmen und Modalitäten transparent, klar und vollständig dargelegt werden. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2022 mit grosser Mehrheit Annahme der Motion beschlossen. Der Bundesrat hat Ablehnung beantragt. Der Ständerat hat Ablehnung beschlossen. Dies insbesondere mit der Begründung, dass seit Einreichung der Motion verschiedene Verbesserungen bezüglich Transparenz beschlossen wurden.

Einführung eines E-Rezepts

Motion Sauter Regine NR

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Rezepte für Heilmittel grundsätzlich elektronisch ausgestellt und digital übertragen werden. Nachdem aber nicht alle Patientinnen und Patienten über die notwendige digitale Kompetenz verfügen, sei auch eine angemessene Alternative in Papierform vorzusehen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies mit der Begründung, dass die notwendigen gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden und verschiedene Detailfragen in Bearbeitung seien. Der Nationalrat hat der Motion in der Sommersession 2022 zugestimmt. Der Ständerat hat mit 34:2 Stimmen bei einer Enthaltung Annahme der Motion beschlossen.

Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte

Motion Mäder Jörg NR

Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit welcher sichergestellt wird, dass die Kantone nur solchen Spitälern Leistungsaufträge erteilen, die ihren internen und externen Fachkräften keine mengenbezogenen Lohnanteile oder Kickbacks bezahlen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er weist dabei darauf hin, dass die Kompetenz für die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler bei den Kantonen liege. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2022 der Motion zugestimmt. Der Ständerat hat die Motion mit 26:10 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt. Er begründet die Ablehnung damit, dass der Bund seit der Einreichung der Motion verschiedene Massnahmen getroffen habe, mit welchen das Anliegen des Motionärs aufgenommen wurde.

Information Sommer 2023 9 Gesundheitspolitik

BUNDESRAT/EDI/BAG

Höhere Prämien für Grenzgänger

In der Schweiz sind rund 170 000 Personen versichert, die im Ausland wohnen. Rund ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/EFTA-Staat oder in Grossbritannien wohnen. Bei den meisten dieser Personen handelt es sich um Grenzgänger. Diese Versicherten wurden bisher nicht in den Risikoausgleich einbezogen, was dazu führte, dass sie meist tiefere Prämien bezahlten als die in der Schweiz versicherten Personen. Der Bundesrat beabsichtigt nun, diese Versicherten beim Risikoausgleich mitzuberücksichtigen. Damit soll der finanzielle Ausgleich zwischen den Versicherern gestärkt werden.

Monitoring zur Umsetzung der Pflegeinitiative

Bund und Kantone haben ein Nationales Monitoring Pflegepersonal geschaffen. Dabei sollen ab März 2024 gemessen werden, ob die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen und zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Die Umsetzung der Pflegeinitiative wird in zwei Etappen erfolgen. Etappe eins beinhaltet eine breite Ausbildungsinitiative. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören strengere Vorgaben für Dienstpläne, bessere Zusammensetzung von Pflegeteams und die Pflicht der Sozialpartner über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Dazu will der Bundesrat bis Frühjahr 2024 ein neues Gesetz vorbereiten.

Verstärkte Rolle der Kantone bei der Genehmigung der Prämien

Der Bundesrat hat zum Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetzes (KVAG) die Vernehmlassung eröffnet. Dabei will er der Forderung der Kantone nachkommen, die mehr Mitsprache bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien eingefordert haben. Bisher konnten die Kantone lediglich zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten Stellung nehmen. Neu können sie auch zu den für ihren Kanton vorgesehenen Prämien gegenüber der Aufsichtsbehörde Stellung nehmen. Für die Versicherer wird damit das Prämiengenehmigungsverfahren sicher nicht einfacher. In das gleiche Änderungspaket will der Bundesrat auch eine Änderung betreffend die Rückerstattung von zu hohen Prämien aufnehmen. Dabei geht es darum, dass neu für Versicherte, deren Prämien durch den Kanton übernommen wurden, die Rückerstattung an den Kanton erfolgt.

Information Sommer 2023 10 Gesundheitspolitik

UMFELD

Psychotherapiebehandlungen durch Psychologinnen und Psychologen

Es kommt, wie es kommen musste, nur wollte es – ausser den Krankenversicherern – im Vorfeld niemand wahrhaben. Nach ersten Auswertungen haben die Kosten, seit Psychologinnen und Psychologen selber für ihre Behandlungen Rechnung stellen können, um rund 20 Prozent zugenommen. Dabei sind wohl die Behandlungskosten eines Teils der noch in Ausbildung stehenden Therapeutinnen und Therapeuten nicht in den Auswertungen berücksichtigt, weil sie bisher bestritten waren. Jetzt aber hat der Nationalrat einer Motion zugestimmt, die verlangt, dass auch diese Behandlungskosten durch die Krankenversicherung übernommen werden müssen, wenn die die übrigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind (siehe Abschnitt 6 Nationalrat).

Tarmed / Tardoc / ambulante Pauschaltarife

Der Bundesrat verlangt, dass bis Ende 2023 die neuen Tarife Tardoc und ambulante Pauschaltarife koordiniert und aufeinander abgestimmt dem Bundesrat eingereicht werden. Im letzten Jahr sah es eher nach einer einvernehmlichen Stimmung zwischen den beiden Tarifprotagonisten-Organisationen aus. In den letzten Monaten ist aber kaum etwas von gemeinsamen Anstrengungen zu hören, die darauf hindeuten würden, dass die beiden Tarifsysteme auf gutem, gemeinsamen Weg Richtung Eingabe an den Bundesrat stehen.

Kassenzusammenschlüsse

Gemäss Medienmitteilungen schliessen sich die beiden Krankenversicherer Visana und Atupri per 1. Januar 2024 zur Atusana zusammen. Dabei hat sich Heinz Locher, Gesundheitsökonom, unter anderem in dem Sinne geäussert, dass alle Krankenversicherer, die nicht zu den zehn grössten Versicherern gehören, Übernahmekandidaten seien. Von Heinz Locher ist schon lange bekannt, dass er kein Freund der kleineren und mittleren Krankenversicherer ist. Die Entwicklung zeigt, dass sich aber eine ganze Anzahl dieser Krankenversicherer gut im Markt behaupten konnte. Damit das so bleibt, braucht es aber auch in Zukunft für diese Versicherer ein grosses Mass an Engagement und Innovationskraft. Guter Kundendienst allein genügt nicht.

Sessionen 2023

Herbst 11. bis 29. September Bern

Winter 4. bis 22. Dezember Bern

Information Sommer 2023 11 Gesundheitspolitik

INFORMATIONEN DES RVK

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Seite 18

RVK-ImPuls 2023

Am 22. Juni 2023 fand der RVK-ImPuls zum sechsten Mal als exklusiver Kunden- und Partnerevent statt. Am Anlass haben rund 80 Personen teilgenommen. Erfreut stellten wir fest, dass nebst den Verbandsmitgliedern auch eine Vielzahl von geladenen Kunden und Partnern am RVK-ImPuls anwesend waren.

Seite 25

Seite

27

Einführung neuer ERP-Lösung

Die Veränderungen in der Versicherungsbranche und im Gesundheitsmarkt stellen immer grössere und neue Anforderungen an eine IT-Landschaft. Aus diesem Grund hat sich der RVK entschieden, eine neue und moderne ERP-Lösung einzuführen.

Seit 100 Tagen beim RVK

Sibylle Fuchs startete am 1. April 2023 beim RVK im Human Resources Management. Im Interview erzählt sie uns, was ihr bei der Arbeit wichtig ist und wie sie die Einarbeitungszeit erlebt hat. Zudem verrät Sibylle Fuchs, welches Schulfach sie vermisst.

Information Sommer 2023 12

RVK und RVK Rück AG

ERFOLGREICHES GESCHÄFTSJAHR 2022

Der RVK blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Anlässlich der 91. Delegiertenversammlung vom 23. Juni 2023 genehmigten die Delegierten einstimmig den Geschäftsbericht und die Rechnung 2022 des Verbandes. Zudem haben sie an der 12. Generalversammlung der RVK Rück AG, der Tochtergesellschaft des RVK, den Jahres- und den Lagebericht sowie die Jahresrechnung gleichermassen einstimmig genehmigt. Auch die übrigen Traktanden wurden einstimmig angenommen.

Wie alle Unternehmen mussten wir uns den Folgen der Covid-19-Pandemie und den unerwarteten Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stellen. Wir freuen uns deshalb besonders, dass das Geschäftsjahr auf Stufe Betriebsergebnis positiv abgeschlossen werden konnte, was in einem schwierigen Umfeld nicht selbstverständlich ist. Sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Mitgliedern des RVK: Die Versichertenbestände in der Grundversicherung sind um rund 13 Prozent gestiegen. Der Verband setzt sich aktuell aus 22 Krankenversicherern zusammen und repräsentiert rund 785 000 Versicherte.

Erfolgreiches Jahresergebnis auch bei der RVK Rück AG

Die RVK Rück AG schliesst ebenfalls mit einem positiven Jahresergebnis ab. Während das Prämienvolumen gegenüber dem Vorjahr um ein Prozent leicht erhöht werden konnte, blieb der Schadensatz unverändert. Für 2023 erwartet die RVK Rück AG teuerungsbedingt einen deutlichen Anstieg der Rückversicherungsleistungen, dies bei einem leichten Wachstum der Prämieneinnahmen.

Ersatzwahlen im Vorstand und

Verwaltungsrat

Neben der Genehmigung der Jahresrechnungen standen auch Ersatzwahlen an: Nach 7 Jahren im RVK-Vorstand und im Verwaltungsrat der RVK Rück AG hat sich Hanspeter Zweifel, ehemals Geschäftsführer Glarner Krankenversicherung, entschieden, die beiden Ämter auf den Zeitpunkt der DV/GV abzugeben. Für seinen langjährigen und grossen Einsatz zugunsten unserer Institutionen danken wir Hanspeter Zweifel ganz herzlich. Zudem ist Susanne Henseler, Sympany, nach einem Jahr aus den beiden Gremien zurückgetreten. Wir bedanken uns auch bei ihr für ihre wertvolle Arbeit. Unsere zwei neu gewählten Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder stellen wir auf Seite 14 vor.

Als Termin für die nächste Delegierten- und Generalversammlung ist der 21. Juni 2024 festgelegt worden.

Information Sommer 2023 13 Informationen des RVK
Alexander Kobel, Direktor 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch

Vorstand/Verwaltungsrat

VORSTELLUNG NEUER MITGLIEDER

An der diesjährigen DV/GV haben die Delegierten zwei neue Mitglieder in den RVK-Vorstand und den Verwaltungsrat der RVK Rück AG gewählt. Gerne stellen wir Ihnen Suzanne Blaser und Yvonne Dempfle vor.

Yvonne Dempfle ist seit 2012 Geschäftsführerin bei der KLuG Krankenversicherung in Zug. Davor hielt sie die Funktion als Leiterin Finanzen inne; sie ist bereits seit 16 Jahren für die KLuG Krankenversicherung tätig. Vor der KLuG hat Yvonne Dempfle mehrere Jahre für verschiedene Unternehmen in leitender Funktion gearbeitet. Sie lebt in Zürich und ist verheiratet.

Suzanne Blaser stiess nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften 1991 zu Sympany (damals ÖKK) und war in verschiedenen leitenden Funktionen tätig. Seit 1999 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und leitet den Geschäftsbereich HR/Corporate Functions. Seit Juli 2023 hat sie zusätzlich die Funktion als Co-CEO ad interim inne. Suzanne Blaser ist im Leimental aufgewachsen und lebt mit ihrer Lebenspartnerin im Baselbiet.

Wir begrüssen unsere zwei neuen Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit in diesen Gremien.

Information Sommer 2023 14 Informationen des RVK
Yvonne Dempfle Suzanne Blaser

«Fit für den Vorstand»

SEMINAR FÜR VORSTANDSMITGLIEDER, VERWALTUNGS- UND STIFTUNGSRÄTINNEN UND -RÄTE

Die Krankenversicherer werden einer umfassenden und engen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden unterzogen. Diese Kontrollen führen zu einem Anstieg der regulatorischen Anforderungen. Dadurch wird die unternehmerische Freiheit eingeschränkt und der Verwaltungsaufwand erhöht. Das Intensivseminar «Fit für den Vorstand» bietet Führungskräften praktische Kenntnisse zu den zentralen Aufgaben sowie relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Als oberste Instanz eines Unternehmens muss der Vorstand oder der Verwaltungsrat zahlreiche Führungs- und Kontrollaufgaben bewältigen. Insbesondere in der Krankenversicherungsbranche gibt es eine Vielzahl externer Faktoren, die einen erheblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung haben.

Die Teilnehmenden werden sich mit einer Vielzahl von Fragen auseinandersetzen, wie beispielsweise ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten, ihrer Haftung, der Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen und der Bewältigung des Risikomanagements. Im Intensivseminar werden sie praxisnahes Wissen erwerben, um ein besseres Verständnis ihrer Rolle und der damit verbundenen Führungsaufgaben zu erlangen.

Aussage eines Seminarteilnehmers: «Ein sehr wertvoller und spannender Tag! Erfahrene Referenten mit langjähriger Tätigkeit im Gebiet der Krankenkassen vermitteln den Teilnehmenden eindrücklich, welche Verantwortung sie tragen und wie die Situation im Bereich der Haftung ist. Neuen Funktionärinnen und Funktionären wie auch bestehenden Führungsmitgliedern ist dieses Seminar absolut zu empfehlen.»

Das Tagesseminar findet am Donnerstag, 16. November 2023, in Luzern statt. Jetzt anmelden unter folgendem Link

Marco Fäh, Leiter Bildung & Events 041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch

Information Sommer 2023 15 Informationen des RVK

Der RVK als Verband

WAS SIND DIE VORTEILE UND NUTZEN EINER MITGLIEDSCHAFT?

Als Branchenverband stellt der RVK die Interessen seiner Mitglieder in den Mittelpunkt. Zu den Mitgliedern zählen 22 Krankenversicherer mit rund 785 000 OKP-Versicherten. Der RVK unterstützt und entlastet die Verbandsmitglieder mit einem vielseitigen Angebot an spezialisierten Dienstleistungen. Was ist die Rolle des RVK, und welche Vorteile und Nutzen haben die Mitglieder? Wir decken auf!

Was ist die Positionierung des RVK?

Als Verband setzt sich der RVK aktiv in der Politik, in Kommissionen und bei Behörden für vernünftige Rahmenbedingungen für Krankenversicherer ein. Im Fokus stehen die Wettbewerbsfähigkeit der Verbandsmitglieder sowie der Erhalt der Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der kleinen und mittleren Krankenversicherer.

Wie hat sich der RVK als Verband in den letzten Jahren entwickelt?

Die Anzahl der Krankenversicherer in der Schweiz ist seit vielen Jahren rückläufig. Es herrscht – wie in vielen anderen Branchen auch – eine Marktkonzentration. Nichtsdestotrotz entwickelt sich die Zahl der OKP-Versicherten aller Mitglieder erfreulich positiv, was einerseits mit Zusammenschlüssen innerhalb des Verbandes, andererseits aber auch mit der Stärke und Beliebtheit kleiner und mittlerer Krankenversicherer zu erklären ist.

Welche Bedeutung hat der RVK?

Zu den Mitgliedern des RVK zählen 22 Krankenversicherer mit rund 785 000 OKP-Versicherten. Die 22 Mitglieder repräsentieren 44 Prozent aller Krankenversicherungen und rund 9 Prozent aller OKP-Versicherten in der Schweiz. Der Verband stützt sich somit auf eine gesunde und breite Basis. Wir verstehen die Anliegen der Krankenversicherer und kennen die Herausforderungen im Wandel der Zeit – und das bereits seit 1932.

Information Sommer 2023 16 Informationen des RVK

Welche Dienstleistungen bietet der RVK an?

Mit rund 40 Mitarbeitenden und einem Netzwerk von über 60 externen Fachpersonen entlastet der RVK die Verbandsmitglieder und Kunden mit einem vielseitigen Angebot an spezialisierten Dienstleistungen in den Bereichen Risikound Leistungsmanagement, Versicherungsmedizin sowie Bildung. Attraktive Versicherungslösungen, ein gemeinsamer Leistungseinkauf sowie integrierte Versorgungsmodelle runden das Angebot ab. Mit unseren Management Services unterstützen wir die Mitglieder mit individueller Beratung und konkreten Lösungen bei betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Themen.

RVK-Dienstleistungen auf einen Blick

Risiko- und Leistungsmanagement

Versicherungsmedizin

Nutzenbewertung/Vergütungsberatung

Rückversicherungen

Versicherungslösungen

Integrierte Versorgungsmodelle

Leistungseinkauf

Bildungsangebote und Veranstaltungen

Lohnt sich eine Mitgliedschaft auch in finanzieller Hinsicht?

Selbstverständlich. Eine Mitgliedschaft lohnt sich sowohl in nicht-monetärer als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Die Verbandsmitglieder profitieren von vorteilhaften Tarifen und Konditionen auf ausgewählte Dienstleistungen sowie Verträge, welche der RVK über Partnerschaften und Kooperationen aushandelt. Zudem gelten für Bildungsangebote und Veranstaltungen vergünstigte Teilnahmegebühren. Kostenlose Netzwerkveranstaltungen und exklusive Webinare zu relevanten Themen gehören ebenfalls dazu.

Was kostet die Mitgliedschaft beim RVK?

Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente auf Basis des OKP-Versichertenbestandes zusammen. Ein fairer Ansatz im Sinne der gemeinsamen Sache.

Adriano Zatti, Bereichsleiter Marketing & Bildung 041 417 05 41, a.zatti@rvk.ch

Vorteile und Nutzen einer RVK-Mitgliedschaft auf einen Blick vorteilhafte Tarife und Konditionen auf ausgewählte Dienstleistungen des RVK vorteilhafte Verträge und Konditionen, die der RVK über Partnerschaften und Kooperationen aushandelt vergünstigte Teilnahmegebühren bei Bildungsangeboten und Veranstaltungen kostenlose Netzwerkveranstaltungen zum Wissens- und Erfahrungsaustausch exklusive und kostenlose Webinare zu relevanten Themen

Vertretung der Interessen in der Politik, in Kommissionen und bei Behörden Repräsentanz der Mitglieder beim Branchenverband santésuisse

Verbandsmagazin INFORMATION

Newsletter HOTLINE

Verband

Die Mitglieder

Aquilana Versicherungen, Baden

FKB – Die liechtensteinische Gesundheitskasse, Balzers Moove Sympany AG, Basel

Vivao Sympany AG, Basel

Agrisano Krankenkasse AG, Brugg

Krankenkasse Institut Ingenbohl, Brunnen

Einsiedler Krankenkasse, Einsiedeln

rhenusana, die rheintaler Krankenkasse, Heerbrugg

vita surselva, Ilanz

Krankenkasse Birchmeier, Künten

ÖKK, Landquart

Krankenkasse Stoffel, Mels

Glarner Krankenversicherung, Schwanden

Krankenkasse Steffisburg, Steffisburg

Sumiswalder Krankenkasse, Sumiswald sanavals Gesundheitskasse, Vals

Cassa da malsauns LUMNEZIANA, Vella sodalis gesundheitsgruppe, Visp

KKV Krankenkasse, Visperterminen

Krankenkasse Wädenswil, Wädenswil

Krankenkasse Luzerner Hinterland, Zell

KLuG Krankenversicherung, Zug

Stand: 1. 1. 2023

Information Sommer 2023 17 Informationen des RVK

RVK-ImPuls 2023

KUNDEN- UND PARTNEREVENT

Der RVK-ImPuls fand am 22. Juni 2023 zum sechsten Mal als exklusiver Kunden- und Partnerevent statt. Rund 80 Mitglieder, Kunden und Partner des RVK versammelten sich im Art Deco Hotel Montana zum persönlichen Austausch untereinander, zu Speis und Trank sowie einer künstlerischen Darbietung von Lo & Leduc als Spoken Word Künstler.

Hoch über den Dächern von Luzern versammelten sich die Gäste im Art Deco Hotel Montana. Alleine die unverkennbare Aussicht auf das Luzerner Seebecken und den majestätischen Pilatus zieht alle Besuchenden in ihren Bann. Die äusserst zuvorkommende Gastfreundschaft sowie das aussergewöhnliche Dekor im Hotel sorgen für ein Ambiente, welchem jeder Gast gerne beiwohnt. Nur der Sonnenschein blieb in diesem Jahr aus. Der Wetterradar prognostizierte düstere Gewitterfronten, weshalb der Montana-Beachclub geschlossen bleiben musste. Als Premiere fand der Apéro im Restaurant Scala statt. Die Stimmung war jedoch wie gewohnt frohgemut und beschwingt.

Erstmals am RVK-ImPuls präsentierte der RVK mit Lorenz Häberli und Luc Oggier eine künstlerische Darbietung. Der breiten Öffentlichkeit sind die beiden Künstler als Schweizer Mundart-Popduo Lo & Leduc bekannt. Am RVK-ImPuls rückte die Musik um Hits wie «079» jedoch gänzlich in den Hintergrund. Lorenz Häberli und Luc Oggier stellten ihre Fähigkeiten als Spoken Word Künstler unter Beweis. Mit einem Best-of aus dem Bühnenprogramm «Countdown» liessen sie unsere Gäste in die Welt der Worte eintauchen. Tiefgründig und mit trockenem Humor erzählten sie von der Zeit, welche niemals stehen bleibt und stets richtig genutzt werden muss. Oder um es in den Worten von Lorenz Häberli und Luc Oggier wiederzugeben: «Countdown» ist eine Lesung mit Geschichten, Bildern und Filmen über Zählbares, Erzählbares, Bares und darüber, was man am Ende des Countdowns zu finden hofft.

Das genussreiche Dinner bot anschliessend genügend Zeit für den kollegialen und beruflichen Austausch. Die Küche des Art Deco Hotel Montana sorgte einmal mehr für exquisite Kulinarik. Zur späteren Stunde rundete der gesellige Ausklang an der Bar den diesjährigen RVK-ImPuls ab.

Der RVK-ImPuls erfreut sich grosser Beliebtheit und stellt Jahr für Jahr eine bedeutende Netzwerkplattform für unsere Mitglieder, Kunden und Partner dar. Die Kundennähe, welche eine solche Veranstaltung erzeugt, ist auch für den RVK von grosser Bedeutung und soll unbedingt beibehalten werden. Deshalb sehen wir dem nächsten RVK-ImPuls am 20. Juni 2024 schon jetzt wieder grosser Vorfreude entgegen.

Philipp Dünki, Produktmanager Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

Information Sommer 2023 18 Informationen des RVK
Information Sommer 2023 19 Informationen des RVK

Rückversicherung

GRV-GRUNDPFLEGE: RÜCKBLICK 2022

Die RVK Rück AG hatte im Geschäftsjahr 2022 erneut ein gutes Ergebnis. Bei Prämieneinnahmen von 5,0 Millionen Franken wurden aus der GRV-Grundpflege Leistungen von knapp 2,9 Millionen Franken ausbezahlt. Die 18 Krankenversicherer, die der GRV-Grundpflege angeschlossen sind, wiesen insgesamt 190 000 OKP-Versicherte auf.

Aus der GRV-Grundpflege wurden 2022 in 71 Fällen Leistungen beansprucht. Die ausbezahlten Leistungen lagen bei durchschnittlich 40 750 Franken. Im Vorjahr waren 72 Leistungsfälle mit durchschnittlich 37 220 Franken pro Fall zu beobachten. Die Leistungen 2022 waren somit in einem ähnlichen Rahmen wie im Vorjahr.

Was uns etwas überrascht hat, sind die wenigen Corona-Fälle, die wir in den letzten drei Jahren hatten. 2022 hatten wir lediglich einen Fall, der die vertragliche Eigenrisikosumme überstieg. Insgesamt hatten wir seit 2020 sieben Fälle, bei denen wir Leistungen ausgerichtet haben. Die Rückversicherungsleistungen dafür betrugen insgesamt 438 000 Franken.

Bruttoleistungen der zehn kostenintensivsten Krankheitsfälle im Abrechnungsjahr 2022:

Information Sommer 2023 20 Informationen des RVK
Corona-Erkrankung CHF 395 720.00 Stoffwechsel CHF 395 250.00 Stoffwechsel CHF 381 470.00 Verdauungstrakt CHF 332 070.00 Onkologie CHF 312 350.00 Onkologie CHF 298 510.00 Blut/Knochenmark/Milz CHF 293 880.00 Nervensystem (Lähmungen) CHF 289 370.00 Verdauungstrakt CHF 282 390.00 Infektionskrankheit CHF 275 450.00

Vergleich Prämien, Leistungen und Anzahl Fälle der letzten fünf Jahre

Bei den Organtransplantationen ist uns aufgefallen, dass wir 2022 keinen einzigen Fall hatten. In den Vorjahren hatten wir demgegenüber jeweils durchschnittlich drei Fälle. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass aufgrund der Covid-19Pandemie solche Eingriffe auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden und nicht 2022 zur Zahlung gelangten.

Es ist erfreulich, dass sich die Rückversicherungsleistungen in den letzten beiden Jahren wieder etwas normalisiert haben. Aufgrund der immer mehr steigenden Kosten im Gesundheitswesen müssen wir jedoch von einem weiteren Anstieg der Leistungen ausgehen. Nicht auszuschliessen sind auch Nachholeffekte nach dem Ende der Pandemie.

Martina Rüegg, Krankenversicherungsexpertin 041 417 05 54, m.rueegg@rvk.ch

Information Sommer 2023 21 Informationen des RVK

RVK-Frühlingstagung RÜCKBLICK UND AUSBLICK

Die 15. Ausgabe der RVK-Frühlingstagung fand am 25. und 26. April 2023 im Hotel Sempachersee in Nottwil statt. Nach vier Jahren Unterbruch als Folge der Pandemie konnten wir die Veranstaltung endlich wieder in Präsenzform vor Ort durchführen. Dementsprechend erfreulich war es, bekannte Gesichter wiederzusehen, neue Kontakte zu knüpfen und sich persönlich auszutauschen.

Mit einem breit gefächerten Angebot – die Teilnehmenden konnten aus sieben unterschiedlichen Workshops ihr Tagungsprogramm individuell zusammenstellen – konnten wir auch in diesem Jahr die Themenvielfalt sicherstellen. Von neuen Tarifstrukturen über medizinische Fachthemen und die Rechtsprechung bis hin zu einer Schreibwerkstatt spannte sich der thematische Bogen. Leider konnten wir im Vergleich mit früheren Durchführungen etwas weniger Teilnehmende begrüssen. Immerhin, die rund 50 anwesenden Fachspezialistinnen und Fachspezialisten aus der Versicherungsbranche zeigten sich hocherfreut über das exklusive Weiterbildungsformat des RVK. Schön war, zu sehen, wie engagiert und aufgestellt sich das Publikum in den jeweiligen Gruppen einbrachte. Neben dem fachlichen Austausch in den Workshops gehört zur RVK-Frühlingstagung genauso der informelle Austausch in den Pausen, beim Apéro oder beim gemeinsamen Nachtessen.

Die Beurteilung der RVK-Frühlingstagung ist erneut äusserst positiv ausgefallen. Neben den Themen und dem Netzwerkanschluss werden insbesondere das individuell wählbare Programm und die gute Organisation geschätzt. Trotz den sehr guten Bewertungen sind wir uns bewusst, dass die RVK-Frühlingstagung neue Ansätze benötigt. Einerseits hat die Pandemie das Verhalten beim Zielpublikum nachhaltig verändert und neue Bedürfnisse geweckt. Andererseits wurde auch das Umfeld, im welchen wir uns als Veranstaltungsorganisator bewegen, massgebend verändert. Nun gilt es, Überlegungen anzustellen, die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kunden unter einen Hut zu bringen und das entsprechende Umfeld dazu zu finden.

Information Sommer 2023 22 Informationen des RVK
Philipp Dünki, Produktmanager Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch
Information Sommer 2023 23 Informationen des RVK

HZ Insurance Forum

DER BRANCHENEVENT FÜR ENTSCHEIDUNGSTRÄGER

Am 15. Juni 2023 fand das HZ Insurance Forum in Zürich statt. Der RVK war als Goldpartner mit dabei.

Auch dieses Jahr fand wieder der Event der Versicherungsbranche statt. Über 300 Teilnehmende waren am HZ Insurance Forum im Park Hyatt in Zürich mit dabei.

Hochkarätige Referentinnen und Referenten, Meinungen und Hintergründe, praxisnahe Themen – das HZ Insurance Forum bot eine geballte Ladung an umsetzbarem Wissen. Von der Praxis für die Praxis, lautete dabei die Devise.

Selbstverständlich kam auch das Networking nicht zu kurz. Der RVK traf am Event auf viele Entscheidungsträgerinnen und -träger aus der Versicherungsbranche. Auch einige RVK-Verbandsmitglieder waren vor Ort. Ob Pause, Lunch oder Apéro – Zeit und Raum für Gespräche war während des ganzen Tages vorhanden.

Information Sommer 2023 24 Informationen des RVK
Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch

Ressourcen

NEUES ERP-SYSTEM: ABACUS

Die Veränderungen in der Versicherungsbranche und im Gesundheitsmarkt stellen immer grössere und neue Anforderungen an eine IT-Landschaft. Aus diesem Grund hat sich der RVK entschieden, eine neue und moderne ERP-Lösung einzuführen. In einem systematischen Auswahlverfahren und unter Einbezug aller Bereiche und Abteilungen haben wir uns für Abacus entschieden.

Eine wichtige Voraussetzung für die Wahl des Anbieters war unsere Absicht, dass unsere Bedürfnisse und Anforderungen mit einer Lösung abgedeckt und unsere Prozesse effizient, korrekt und weitgehend automatisiert abgewickelt werden können.

Die Implementierung der neuen IT-Landschaft erfolgt in zwei Schritten:

1. Schritt:

Per 1. Januar 2022 wurde die Arbeitszeiterfassung und per 1. Januar 2023 die Finanzbuchhaltung erfolgreich implementiert. In diesen beiden Bereichen ist Abacus am Markt bestens etabliert und kennt als Schweizer Unternehmen die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen. Aktuell wird noch eine Schnittstelle zum Fallführungssystem programmiert, damit auch dieser Prozess vollständig automatisiert und digitalisiert werden kann.

2. Schritt:

Seit März 2023 werden Schritt für Schritt weitere Module von Abacus vorbereitet und eingeführt. Die Einführung dieser zusätzlichen Elemente haben wir auch zum Anlass genommen, die bestehenden Geschäftsprozesse selbstkritisch zu hinterfragen, zu aktualisieren und zu optimieren. Im Herbst 2023 sind gemäss Projektplan sowohl die Tests als auch die allfälligen Anpassungen abgeschlossen. Anschliessend erfolgt das Go-live.

Drei Themen stehen dabei ganz besonders im Fokus:

CRM: Unsere Kunden stehen nach wie vor im Zentrum unseres Handelns. Das erfordert, dass wir uns sowohl mit unseren

internen Prozessen als auch mit allen möglichen Interaktionen gegen aussen intensiv auseinandersetzen. Am Ende des Tages geht es darum, eine gute Betreuung unserer Kunden sicherzustellen und bei ihnen eine hohe Zufriedenheit mit unseren Dienstleistungen zu erzielen.

Vertragsmanagement: Bei diesem Punkt geht es vor allem um die Art und Weise, wie wir künftig Verträge mit Kunden im System abbilden und effizient verwalten wollen. Dies ist ein hochkomplexes Thema. Wir wollen für unsere Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen in höchster Qualität erbringen und die entsprechenden Gegenleistungen effizient, weitgehend automatisiert und korrekt in Rechnung stellen. Auch bei diesem Thema ist eine hohe Kundenzufriedenheit unser täglicher Antrieb.

Schulungen: Wir sind es unseren Mitarbeitenden schuldig, sie auf den neuen Systemen und Anwendungen zu schulen, zu unterstützen und vor allem zu begeistern. So tragen wir die positiven Erlebnisse und Ergebnisse nach aussen zu unseren Kunden.

Mit der Einführung der neuen IT-Landschaft haben wir eine Reise angetreten. Viele Schritte konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden, andere sind noch in Vorbereitung. Die Digitalisierung wird sich voraussichtlich in Zukunft noch verstärken und Weiterentwicklungen und Optimierungen fordern. Diese Herausforderung nehmen wir an, um für unsere Kunden noch agiler, effizienter und leistungsfähiger zu werden.

Information Sommer 2023 25 Informationen des RVK
Arta Walther-Nuredini, Bereichsleiterin Finanzen & ICT 041 417 05 75, a.walther@rvk.ch

Recht

AUSTAUSCH MIT DER ABTEILUNG

VERSICHERUNGSAUFSICHT DES BAG

Am Freitag, 21. April 2023, fand beim RVK in Luzern ein Austausch mit der Abteilung Versicherungsaufsicht des BAG statt. Das Gespräch verlief sehr konstruktiv.

Teilnehmende

Der Leiter der Abteilung Versicherungsaufsicht, Philipp Muri, und die vier Leitenden der Fachsektionen, Esther Schütz (Prämien und Solvenzaufsicht), Marc Schmutz (Betriebliche Aufsicht), Christophe In-Albon (Audit) sowie Pascal Perren (Governance-Aufsicht), nahmen sich Zeit, um sich mit dem RVK auszutauschen. Seitens RVK nahmen Präsident Peter Hegglin, Yvonne Dempfle (KLuG), Christoph Linder (KKST), Direktor Alexander Kobel, Peter Geisser und Aktuar Andreas Troxler an der Besprechung teil.

Ziele

Das gegenseitige Kennenlernen, Verständnis für die Gegenseite fördern, Herausforderungen ansprechen, Missverständnisse ausräumen und die Möglichkeit, Fragen zu deponieren, standen im Vordergrund. Ein weiteres Ziel des Austauschs war es, auszuloten, wo es allenfalls konkretes Optimierungspotenzial gibt, um die kleinen und mittleren Krankenversicherer im Vollzug zu entlasten.

Rahmenbedingungen

Es wurde vereinbart, dass der Gegenseite keine Vorwürfe gemacht werden, sondern ein konstruktiver Dialog geführt wird. Weiter war abgemacht worden, keine konkreten Beschlüsse zu fassen.

BAG wird konkrete Verbesserungsvorschläge prüfen

Eine wichtige Erkenntnis aus dem Austausch ist, dass das BAG gerne bereit ist, konkrete Vorschläge für Verbesserungen zu prüfen. Der Aktuar der RVK Rück AG, Andreas Troxler, wird allfällige Verbesserungsvorschläge zum KVG-Solvenztest über die Schweizerische Aktuarsvereinigung (SAV) einbringen, weil sich dort ein Gremium ebenfalls mit dem KVG-Solvenztest befasst und gleich gerichtete Interessen verfolgt.

Peter Geisser, Leiter Recht & Sekretariat 041 417 05 66, p.geisser@rvk.ch

Information Sommer 2023 26 Informationen des RVK

Seit 100 Tagen beim RVK

DREI FRAGEN AN SIBYLLE FUCHS

Sibylle Fuchs startete am 1. April 2023 beim RVK im Human Resources Management. Im Interview erzählt sie uns, was ihr bei der Arbeit wichtig ist und wie sie die Einarbeitungszeit erlebt hat. Zudem verrät Sibylle Fuchs, welches Schulfach sie vermisst.

Was ist dir bei der Arbeit wichtig?

Ein vielseitiges Aufgabengebiet, welches ich selbstständig ausführen kann, ein Arbeitsort, wo ich mein Fachwissen einbringen darf, und ein Arbeitgeber, der meine Funktion wahrnimmt. Das habe ich beim RVK zum Glück angetroffen.

Was sind deine ersten Eindrücke?

Ich fühlte mich von Beginn an willkommen und konnte bereits viele sympathische, offene und hilfsbereite Personen kennenlernen. Tolle Menschen, super Arbeitsort und viele Benefits, die ich nicht als selbstverständlich erachte.

Welches Schulfach sollte es neu geben?

Kommunikation und der respektvolle Umgang mit Mitmenschen – und zwar nicht erst an ausgewählten Fachausbildungen. Wir lernen Fremdsprachen und vieles mehr, aber viele Unstimmigkeiten entstehen wegen unpräziser Kommunikation und mangelnder Wertschätzung.

Sibylle Fuchs, vielen Dank für dieses Gespräch. Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch

Information Sommer 2023 27 Informationen des RVK

Neues von der RVK-Crew

BEFÖRDERUNG, EIN- UND AUSTRITTE, DIENSTJUBILÄUM UND WEITERBILDUNG

Eintritt

Am 1. Mai 2023 startete Sofia Schacher als Hochschulpraktikantin im Bereich Finanzen & ICT. Sofia Schacher hat nach ihrem erfolgreichen Lehrabschluss in der Versicherungsbranche ein Hochschulstudium «Bachelor of Science in Business Administration mit Schwerpunkt Controlling & Accounting» begonnen. Sie unterstützt das Team Finanzen & ICT mit einem Pensum von circa 50 Prozent.

Austritte

Michael Achermann hat sich entschieden, den RVK nach drei Jahren per Ende Mai 2023 zu verlassen, um eine neue Herausforderung anzunehmen. Er unterstützte die Bereiche Controlling, Risikomanagement, QMS und DSMS im Bereich Finanzen & ICT.

Dieter von Ehrenberg hat den RVK per Ende Juni 2023 verlassen. Mit ihm verliert der RVK einen äusserst kompetenten Fachspezialisten und Leiter des Leistungseinkaufs. Während der letzten sechzehn Jahre hat Dieter von Ehrenberg den Leistungseinkauf auf- und ausgebaut und nachhaltig zum Erfolg der Abteilung beigetragen.

Georgios Dimitropoulos hat sich entschieden, per Ende Juli 2023 in den frühzeitigen Ruhestand zu gehen. Er hat im Mai 2021 beim RVK angefangen und das Team des Leistungseinkaufs mit viel Motivation und grosser Ausdauer tatkräftig unterstützt.

Wir bedanken uns bei Michael Achermann, Dieter von Ehrenberg und Georgios Dimitropoulos für ihr Engagement und wünschen ihnen alles Gute und viel Erfolg in ihren neuen Lebensabschnitten.

Beförderung

Der RVK freut sich, dass Daniel Huber sich der Herausforderung stellt und per 1. Juli 2023 die Nachfolge von Dieter von Ehrenberg angetreten hat. Er hat mit seinem Abschluss «Master of Health Administration (M.H.A.)», mit über 20-jähriger Erfahrung in der Gesundheitsbranche und seiner Führungserfahrung das nötige Rüstzeug, um die Abteilung in die Zukunft zu führen. Wir sind überzeugt, mit Daniel Huber die ideale Besetzung gefunden zu haben, und danken ihm für sein Engagement.

Dienstjubiläen

Am 1. Juni 2023 feierte Sandra Vollmar ihr 10-Jahr-Jubiläum. Sie hat unter der DRG-Leitung am 1. Juni 2013 beim RVK in einem befristeten Arbeitsverhältnis begonnen und wechselte dank ihren sehr guten Leistungen ins MCP-Sekretariat, wo sie für eine reibungslose und termingerechte Erledigung aller administrativen Arbeiten zuständig ist. Mit grossem Engagement stellt sie die Koordination zwischen dem RVK, den Kunden und Leistungserbringern sowie den Pool-Ärztinnen und -Ärzten sicher. Sie ist eine sehr aufgestellte und hilfsbereite Kollegin und eine loyale Mitarbeitende.

Sibylle Fuchs, Human Resources Management 041 417 05 72, s.fuchs@rvk.ch

Information Sommer 2023 28 Informationen des RVK

Clean-up-Day

VIELEN DANK AN DAS GESAMTE RVK-TEAM

FÜR DIE TATKRÄFTIGE UNTERSTÜTZUNG!

Ende März 2023 haben wir unseren ersten offiziellen Clean-up-Day durchgeführt. Natürlich hatten wir davor auch schon Ordnung, aber dieses Mal wollten wir gemeinsam als Team anpacken. Von der winzigsten Schublade eines Arbeitsplatzes über die gemeinsam genutzten Aufenthaltsräume bis zum riesigen Keller – gemeinsam haben wir geputzt, geräumt und entsorgt. Am Schluss gab es dann noch eine Erfrischung und eine süsse Überraschung zum Osterfest.

Information Sommer 2023 29 Informationen des RVK

INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Die Advokatur Sury stellt sich vor

Die Advokatur Sury ist eine Kanzlei, die auf Datenschutz-, Vertrags- und IT-Recht spezialisiert ist. Mit ihren branchenspezifischen Erfahrung sind sie ein starker Partner für Dienstleister im Gesundheitswesen.

Information Sommer 2023 30 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner
Seite 31

Die Advokatur Sury

DIE ETWAS ANDERE ANWALTSKANZLEI

Die Advokatur Sury – Ihr Spezialist für Rechtsberatung und Datenschutz im Gesundheitswesen.

Die Advokatur Sury ist eine Kanzlei, die auf Datenschutz-, Vertrags- und IT-Recht spezialisiert ist. Mit unserer branchenspezifischen Erfahrung sind wir ein starker Partner für Dienstleister im Gesundheitswesen.

Wir erarbeiten individuelle Lösungen, welche explizit auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, um Ihren Geschäftsprozessen effizient und pragmatisch zu entsprechen.

Wir unterstützen Sie kompetent und unkompliziert, insbesondere bei:

Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes in Ihrem Unternehmen

Zertifizierungsprozessen

Schulungen von Management und Mitarbeitenden Vertragsprüfungen

Unsere Teammitglieder sind nicht nur in der Rechtsberatung tätig, sondern auch in Lehre und Forschung engagiert. Dies fördert die Einbringung von aktuellem Know-how in unsere Arbeit.

Wir legen grossen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit in unserer Kommunikation und in unseren Verträgen und Gutachten. Wir erbringen rechtlich einwandfreie Dienstleistungen, die gleichzeitig ökonomisch sinnvoll und tragfähig sind – auch für KMUs.

Die Advokatur Sury freut sich auf eine fortgesetzte und produktive Zusammenarbeit mit dem RVK und anderen Partnern in der Gesundheitsbranche. Gemeinsam sichern wir Ihre unternehmerischen Ziele und reduzieren rechtliche Risiken auf ein unternehmerisch sinnvolles Niveau. www.dieadvokatur.ch

Information Sommer 2023 31 Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner

Agenda 2023

Veranstaltungen

August Medizinische Kenntnisse: Innere Organe 23./24. Luzern Krankenversicherung Grundlagen 1 29./30. Luzern September Herausfordernde Kundensituationen 7. Luzern SwissDRG Grundlagen 14. Luzern Führung in einer Arztpraxis – Zwischen Chaos und Ordnung 14. online Psychische Krankheitsbilder 2 20. Luzern Krankenversicherung und die Pflegedokumentation –Basiswissen für den Spitex-Alltag 21. Bern Krankenversicherung Grundlagen 2 26./27. Luzern Oktober Kranken- und Unfallversicherung –Basiskurs für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal 24. Luzern Krankenversicherung Grundlagen 1 25./26. Luzern Kranken- und Unfallversicherung –Vertiefungskurs für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal 31. Zürich November Arbeitsunfähigkeit und Reintegration 14. Luzern Fit für den Vorstand 16. Luzern Spitexleistungen nach KVG 22. Luzern treffPUNKT KOMPAKT 30. online Dezember Krankenversicherung Grundlagen 2 6./7. Luzern Kranken- und Unfallversicherung –Basiskurs für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal 7. Bern

Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.