

Inhalt
Gesundheitspolitik
5 BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG
Informationen des RVK
14 KLAUSURTAGUNG 2022 Zu Gast in der Bündner Herrschaft
VERBAND Aktuellste Ausgabe der Standpunkte
INTEGRIERTE VERSORGUNGSMODELLE Ein Film erklärt das Hausarztsystem
17 DRG-PRÜFSTELLE ERFA-Tagung mit den IV-Stellen
MEDCASEPOOL Vertrauensärztliche Beratung
RESSOURCEN ISO-9001- und VDSZ-Audit durch SQS
IFAS 2022 Der Branchentreffpunkt für den Schweizer Gesundheitssektor
«FIT FÜR DEN VORSTAND» Seminar für Vorstandsmitglieder, Verwaltungs- und Stiftungsrätinnen und -Räte
TAGUNG LANGZEITPFLEGE «Gesundheitsförderung und Prävention im Langzeitbereich – ungenutzte Potenziale?»
CLEVER WEITERBILDEN Vorschau Bildungsangebot 2023
MITARBEITENDENAUSFLUG «Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah liegt?»
NEUES VON DER RVK-CREW Neueintritte und Dienstjubiläen
Informationen unserer Mitglieder, Kunden und Partner
30 ÄRZTEKASSE GENOSSENSCHAFT Am Puls der Zeit
TOPCARE MANAGEMENT AG Seit mehr als 20 Jahren im Schweizer Gesundheitswesen
Agenda
TERMINE Veranstaltungen und Sessionen
Impressum
Die INFORMATION ist das Mitteilungsblatt des RVK und erscheint viermal jährlich. Publikationsdatum Herbst-Ausgabe:
Oktober
Herausgeber / Redaktion
RVK – Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt Haldenstrasse
«Es gibt diverse Leistungen, die für Patientinnen und Patienten keinen Mehrwert bieten.»
Liebe Mitglieder Sehr geehrte Damen und Herren
Die Pandemie hat bei vielen Menschen finanziell Spuren hinterlassen, und aktuell steht eine Prämienerhöhung an, wie wir sie seit vielen Jahren nicht mehr erlebt haben. Der politische Druck wird also wachsen, um die Koste nentwicklung im Gesundheitswesen zu bremsen. Ideen und Rezepte, mit denen wir diese Entwicklung stoppen könnten, gibt es zuhauf: ein Referenz preissystem gegen die hohen Generikapreise und die Verpflichtung zu Kos tendämpfungsmassnahmen in Tarifverträgen sind nur zwei Beispiele dafür. Doch werden diese im Zerren um Kompro misse von den betroffenen Kreisen, sei es von der Pharma oder den Leistungserbringern, stets erfolgreich bekämpft. Aber jetzt ist die Situation um einiges ernster.
Die Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei ist vielleicht genau das notwendige Druckmittel, damit sich das Parla ment endlich zusammenrauft und sich ernsthaft mit Rezep ten gegen das wachsende Kostenvolumen befasst. Bei vier Baustellen ist die Politik besonders gefordert:
Eine gute Datenlage wäre einer der Hauptschlüssel für die Bewältigung einer Krise. Die Covid-19-Pandemie hat dies gezeigt. Das elektronische Patientendossier ist in seiner aktuellen Fassung aber noch zu kompliziert und eingeschränkt. Das System muss endlich ver pflichtender und einfacher werden.
- Eine Konzentration von spezialisierten Leistungen ist der Qualität zuträg lich und steigert auch die Wirtschaftlichkeit. Die Angebotsplanung muss deshalb in grösseren Räumen gedacht werden, als dies heute der Fall ist.
- Jeder Auslandpreisvergleich fördert eklatante Preisunterschiede zwischen der Schweiz und typischen Vergleichsländern zutage. Generika kosten hier zulande doppelt so viel, Laboranalysen gar dreimal so viel. Hier müssen wir den Hebel ansetzen und Effizienzpotenziale ausschöpfen.
- Es gibt diverse Leistungen, die für Patientinnen und Patienten keinen Mehr wert bieten. So liegen diverse Health Technology Assessments (HTA) zu wirkungslosen Therapien auf dem Tisch. Diese müssten automatisch umge setzt werden, wenn sich eine Leistung als wirkungslos erweist.
Keines dieser vier Problemfelder ist neu. Sie müssten endlich substanziel len Lösungen zugeführt werden.
Freundliche Grüsse, Ihr Peter Hegglin Ständerat, Präsident RVK und RVK Rück AG

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seite 6 Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen
Der Nationalrat verlangt Präzisierungen für die blockierten Verhandlungen bezüglich der Rahmenbedingungen für die neue Tarifstruktur Tardoc, die den veralteten Tarmed ersetzen soll. Bis eine von allen Tarifpartnern akzeptierte Tarifstruktur vorliegt, sollen unter ande rem keine neuen Tarifsysteme genehmigt werden dürfen. Die grosse Kammer hat ein entsprechendes Postulat gegen den Willen des Bundesrates mit 170 zu 7 Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen.
10 Ständerat lehnt einen obligatorischen Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer ab
Mit 22 zu 15 Stimmen hat der Ständerat gegen eine Motion gestimmt, wonach der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) so zu ändern, dass der Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer obligatorisch und zudem kantonal differenziert erfolgt.
Seite
Assura und Sympany Kooperationsvertrag mit Post
Beide Krankenversicherer sind in je acht Postfilialen mit einer eigenen Beratungsstelle ein gezogen. Zudem bietet die Post neu auch Beratungsgespräche an, d.h. je nach Filiale werben Postangestellte entweder für Assura oder für Sympany. Die Kunden sollen «nur auf ihren ausdrücklich geäusserten Wunsch» eine Versicherungsberatung erhalten, heisst es seitens der Post.
Aus dem Parlament
Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 17. Juni 2022 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.
AUS DEM NATIONALRAT
Keine überhöhten Entschädigungen für Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder im Bereiche der obligatorischen Krankenversicherung
Motion SGK-N
Die vorberatende Kommission hat im Sommer 2022 die par lamentarische Initiative Hurni beraten, die die Einführung ei nes Höchstbetrages bei den Entschädigungen der Mitglie der der Geschäftsleitungen und des Verwaltungsrates von Krankenversicherern verlangte. Die Kommission hat dabei mit Stichentscheid des Präsidenten Annahme der Initiative beschlossen. Gemäss dieser Initiative sollte der Bundesrat die Höchstbeträge festlegen. In der Kommission hat sich aber die Meinung durchgesetzt, dass Handlungsbedarf besteht. Sie hat darum selber eine Motion beschlossen, welche das Anliegen der parlamentarischen Initiative aufnahm, die Fest legung der Höchstentschädigungen aber nicht dem Bundes rat überlassen wollte. Mit der Kommissions-Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, wonach die Entschädigungen (inklusive 2. Säule und Nebenleistungen) von Geschäftsleitungsmitglie dern höchstens 250 000 Franken und von Verwaltungsrats mitgliedern maximal 50 000 Franken pro Jahr betragen soll. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Der Rat hat der Motion mit 113:74 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu gestimmt. Die Höchstbeträge beziehen sich aber nur auf Zah lungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung. Es bleibt die Frage, ob die Differenz zu den heutigen Gesamt-Ent schädigungen, die zum Teil drei- bis vierfach höher sind, zu künftig voll zulasten der Zusatzversicherungen gehen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Änderung (Massnahmen zur Kosten dämpfung – Paket 1)
Überraschend deutlich hat der Rat die abweichenden Be schlüsse des Ständerates übernommen. Ging es dem Rat darum, das Geschäft, mit welchem er sich nun zum neunten Mal beschäftigen musste, endlich abzuschliessen? Dabei ging es primär um folgende Bestimmungen die vom Ständerat ge strichen wurden:
Artikel 47c Absatz 5; Planungs- und Steuerungsent scheide auf Bundes- oder Kantonsebene müssen bei den Verträgen zwischen den Leistungserbringern und Versi cherern im Bereich Kostenüberwachung nicht mehr be rücksichtigt werden.
Artikel 47c, Absätze 7-10; Wenn sich Leistungserbringer und Versicherer nicht einigen können, wollte der National rat, dass die zuständige Behörde (Bund oder Kanton) das Monitoring und Korrekturmassnahmen festlegen können. Auch müssen die Leistungserbringer und Versicherer den Kantonsregierungen und dem Bundesrat keine Informatio nen mehr liefern, die für das Monitoring und die Korrek turmassnahmen notwendig sind. Entsprechend wurde auch die Bestimmung gestrichen, dass bei einem Ver stoss gegen die Pflicht zur Informationslieferung Sanktio nen ergriffen werden.
Der Rat hat der Differenzbereinigung mit 138:43 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt. In der Schlussabstimmung hat der Rat der abgespeckten Vorlage mit 193:0 Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt.
Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen Postulat SGK-N
Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, zu prüfen, wie seine im Mai 2015 beschlossenen Rahmenbedingungen betreffend Revision der Tarifstruktur «Tarmed» dahingehend zu ergänzen wären, dass a) bis zum Vorliegen einer von allen Tarifpartnern (insbeson dere santésuisse, curafutura, FMH, H+) gemeinsam re vidierten neuen Tarifstruktur, keine neuen Tarifsysteme genehmigt werden. Dies gilt sowohl für einen neuen Ein zelleistungstarif als auch für ambulante Pauschalen; b) bis zum Vorliegen eines solchen neuen Tarifsystems die bisherigen Positionen des Tarmed in all jenen Bereichen, in denen keine Unterversorgung besteht, ab 2023 gekürzt werden. Die Kürzungen erfolgen so, dass insgesamt kein OKP-Kostenwachstum über Tarmed-Positionen resultiert; c) das neue Tarifsystem nur Einzelleistungstarife beinhaltet, wo nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Pauschalen für ambulante Leistungen möglich sind. Der pauschalen Abgeltung ambulanter Leistungen wird der Vorzug gegeben.
Dieser politische Vorstoss kommt wohl nicht aus dem Nichts. Die bisherigen Tarif-Auseinandersetzungen der Versiche rer und Leistungserbringer sind bei den Politikern nicht auf Sympathie gestossen. Der Bundesrat hat Ablehnung des Vor stosses beantragt. Dies insbesondere mit der Begründung, er habe die Tarifpartner im Sommer 2022 schriftlich darauf hingewiesen, dass sie sich im Rahmen der neuen Tariforgani sation auf einen neuen ambulanten Tarif einigen und ihm die sen bis Ende 2023 vorzulegen haben. Der Rat hat dem Postu lat mit 170:7 Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Der Vorstoss geht nun in den Ständerat.
Berechnung der Krankenkassenprämien. Transparenz der zugrunde liegenden Annahmen und Modalitäten sicherstellen Motion Feller Olivier Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass die der Be rechnung der alljährlich im Herbst kommunizierten Kranken kassenprämien zugrunde liegenden Annahmen und Modalitä ten transparent, klar und vollständig dargelegt werden. Der Vorstoss wird damit begründet, dass es an der notwendigen Transparenz fehle. Verschiedene kantonale Gesundheitsdi rektionen und Ärztegesellschaften beklagten die Undurch sichtigkeit des Prämienberechnungsverfahrens. Der Bundes rat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er ist der Meinung, das BAG verlange von den Versicherern alle notwendigen
Unterlagen und die Kantone erhielten die für sie massgeben den Informationen. Das BAG erhalte auch von den meisten Kantonen ausführliche Stellungnahmen. Der Rat hat die Mo tion mit 166:21 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die Motion geht nun in den Ständerat.
Übermässige Reserven der Krankenversicherer. Obligatorische statt freiwillige Rückerstattung Motion Quadri Lorenzo
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Kranken versicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) dahingehend an zupassen, dass der Abbau überschüssiger Reserven durch die Krankenversicherer nicht mehr freiwillig, sondern obliga torisch ist, wenn die Reserven einen bestimmten Anteil über schreiten. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. November 2020 Ablehnung der Motion beantragt. Er macht unter anderem geltend, dass eine Verpflichtung der Versiche rer zum Abbau von Reserven nicht mit einer Verordnungsän derung geregelt werden könnte. Dazu sei eine Gesetzesän derung notwendig. Dass der Nationalrat die Motion am 27. September 2022 mit 147:36 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen hat, erstaunt doch etwas. Die momentane Si tuation zeigt doch deutlich, dass die Reserven durch starke Kostensteigerungen automatisch schnell abgebaut werden und dann mit zusätzlichen Prämienerhöhungen wieder erhöht werden müssen. Ein erzwungener Reserveabbau ist auf jeden Fall nicht nachhaltig. Der Vorstoss geht nun in den Ständerat.
Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte Motion Mäder Jörg Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, eine Gesetze sänderung vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass die Kantone nur solchen Spitälern Leistungsaufträge erteilen, die ihren internen und externen Fachkräften keine mengenbezo genen Lohnanteile oder Kickbacks bezahlen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er begründet dies da mit, dass die Zulassung der Spitäler zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung eine kantonale Aufgabe sei. Der Bun desrat erlasse hierzu lediglich einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Diese Grundlage gelte es zu verschärfen, womit dem Anliegen der Motion Rechnung getragen werde. Der Rat hat die Motion mit 112:75 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Sie geht nun in den Ständerat.
Mit maximal sechs Gesundheitsregionen die Koordination fördern und Überkapazitäten abbauen
Motion Mäder Jörg
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Gesundheitsversorgungssystem mit maximal sechs Versorgungsregionen implementiert. Begrün det wird der Vorstoss insbesondere damit, dass das heutige System mit 26 Kantonen hohe Kosten verursache und dass das Koordinationspotenzial bei weitem nicht ausgeschöpft werde. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist darauf, dass die Kantone für die Gesundheitsver sorgung zuständig seien. Zudem seien die Kantone bereits heute gesetzlich zur Koordination ihrer Planung verpflichtet. In wieweit sie dieser Verpflichtung nachkommen ist wohl eine offene Frage. Der Rat hat die Motion mit 104:78 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.
Lücken bei der Vorleistungspflicht der Kosten träger schliessen Motion Prelicz-Huber Katharina
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Vorlage auszuarbeiten, die bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen sicherstellt, dass nach Vorliegen einer ärzt lichen Indikation mit der Therapie begonnen werden kann, auch wenn noch keine Einigung über den Kostenträger vor liegt. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Er verweist darauf, dass nicht jede von einem Arzt oder einer Ärztin verordnete Therapie die Leistungspflicht eines Sozial versicherers nach sich ziehe. Zudem könne die Vorleistungs pflicht einer Sozialversicherung nur dort geregelt werden, wo für die entsprechenden Leistungen mehrere Sozialversiche rungen in Frage kommen. Der Rat hat die Motion mit 108:83 Stimmen bei null Enthaltungen abgelehnt.
Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme
Parlamentarische Initiative Weibel Thomas, übernommen von Bäumle Martin Mit der Initiative wird verlangt, die gesetzlichen Regelungen so anzupassen, dass alle Patienten, die eine Spitalnotfallsta tion aufsuchen, vor Ort eine Gebühr von beispielsweise 50 Franken bezahlen müssen. Diese ist nicht an die Franchise oder Kostenbeteiligung anrechenbar. Ausgenommen von die ser Gebühr sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie alle Patienten mit ärztlicher Zuweisung oder einer nachfol genden stationären Behandlung. Diese parlamentarische Ini tiative, die vor fünf Jahren eingereicht wurde, hat eine etwas leidvolle Geschichte hinter sich. Der Nationalrat hat ihr in der Wintersession 2019 und der Ständerat in der Sommersession 2021 Folge gegeben. Jetzt hat die vorberatende Kommission
beantragt, diese parlamentarische Initiative abzuschreiben. Begründet hat sie diesen Antrag insbesondere damit, dass der administrative Aufwand gross wäre und dass möglicher weise Patienten, für die ein Aufsuchen der Notfallstation rich tig wäre, wegen der Gebühr davon abgehalten und dadurch Schäden und grössere Kosten entstehen könnten. Eine Min derheit hat beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben und damit am seinerzeitigen Annahmebeschluss festzuhalten. Der Rat hat dem Antrag der Minderheit mit 114:71 Stimmen bei sechs Enthaltungen zugestimmt.
Wie lange dauert es, bis der Bundesrat die Tarifstruktur des Anordnungsmodells genehmigen kann?
Anfrage Moser Tiana Angelina
Die Anfragestellerin hält fest, dass eine von allen Tarifpart nern ausgearbeitete Übergangs-Tarifstruktur für psychothe rapeutische Psychotherapie (Anordnungsmodell) vorliege, und fragt den Bundesrat an, ob er bereit sei, diese zu genehmigen, auch wenn der An trag nicht von der Mehrheit der Versicherten stamme. Wenn nicht, weshalb nicht; wie lange es von der Einreichung bis zur Genehmigung daure; ob der Bundesrat national geltende vorsorgliche Über gangstarife festlegen könne oder ob er dazu einen Antrag auf Tariffestsetzung benötige.
In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass für die Genehmigung von gesamtschweizerischen Tarifverträ gen gesamtschweizerisch eine vereinbarte einheitliche Tarif struktur Voraussetzung sei. Zudem müsse eine Mehrheit der Leistungserbringer und Versicherer hinter der Tarifstruktur stehen. Die Prüfung eines Tarifvertrages durch den Bundes rat daure in der Regel vier bis sechs Monate. Der Bundesrat sei nicht befugt, Übergangstarife festzulegen. Eine gesetzes konforme gesamtschweizerische Einzelleistungstarifstruktur könne der Bundesrat nur festlegen, wenn die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern nachweislich gescheitert seien.
AUS DEM STÄNDERAT
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1b)
Der Rat hatte sich einmal mehr mit den Differenzen gegen über dem Nationalrat zu befassen. Dabei hat sich bereits bei der Titelgebung zum neuen Artikel 47c KVG gezeigt, dass der Ständerat sich in Richtung von weniger strengen Vorgaben begeben will. Statt wie vom Nationalrat beschlos sen, soll der Titel nicht auf «Kostenmonitoring und Korrek turmassnahmen» lauten, sondern nur noch auf «Überwa chung der Kosten». Damit wird ja bereits ausgesagt, dass bei starken Kostensteigerungen keine Massnahmen ver langt werden. Folglich hat der Rat auch beschlossen, beim Artikel 47c, diejenigen Bestimmungen zu streichen, die vor sahen, dass die Planungs- und Steuerungsentscheide der zuständigen Behörden berücksichtigt werden müssen; die Kantonsregierungen oder der Bundesrat (bei gesamt schweizerisch einheitlichen Tarifstrukturen) das Monito ring und die Korrekturmassnahmen festlegen, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können; die Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet sind, den Behörden auf Verlangen kostenlos Informationen zu liefern, die für die Festlegung der Massnahmen notwendig sind;
bei einem Verstoss gegen die Pflicht zur Informationslie ferung die zuständige Behörde Sanktionen ergreifen kann.
Eine Minderheit mit Peter Hegglin im Boot hat beantragt, die Beschlüsse des Nationalrates zu übernehmen. Abge stimmt über die einzelnen Bestimmungen wurde nicht. Die Differenzen zum Nationalrat wurden als Paket von der Mehrheit mit 25:19 Stimmen bei einer Enthaltung verab schiedet. Mit diesen Beschlüssen werden der Vorlage die «Eckzähne» gezogen. In der Schlussabstimmung hat der Rat der Vorlage mit 40:0 Stimmen bei fünf Enthaltungen zuge stimmt.
Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz Motion Graf Maya
Der Bundesrat, respektive das EDI wird mit der Motion be auftragt, die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) so anzupassen, dass Menschen mit Demenz Anspruch auf die für sie adäquaten Pflegeleistungen haben. Begründet wird der Vorstoss damit, dass viele Pflegeleistungen, welche Menschen mit Demenz benötigen, mit der KLV nicht abge deckt werden. Der Nationalrat hat in der Herbstsession
2021 der Motion zugestimmt. Der Bundesrat hat Ablehnung beantragt. Die vorbereitende Kommission hat Annahme der Motion beantragt. Eine Minderheit mit Sprecher Peter Heg glin stellte Antrag auf Ablehnung. Dies insbesondere mit der Begründung, dass nicht für jede Krankheit einzeln Leis tungsbestimmungen in die KLV aufgenommen werden kön nen, abgesehen davon, dass mit Blick auf die Prämiensitua tion ein Leistungsausbau keine gute Lösung sei. Der Rat hat mit 22:21 Stimmen bei einer Enthaltung Ablehnung be schlossen.
Förderung der Ausbildung im Bereiche der Pflege. Bundesgesetz
Am 28. November 2021 hat das Volk bekanntlich die Pfleg einitiative angenommen. In Anbetracht der Tatsache, dass es auf breiter Front an Pflegepersonal fehlt, hat der Bundes rat dem Parlament bereits im Mai 2022 ein erstes Paket an Massnahmen auf Gesetzesstufe unterbreitet. Dabei hat er sich grossmehrheitlich auf die Bestimmungen abgestützt, die bereits Teil des Gegenvorschlages waren, den das Parla ment der Pflegeinitiative gegenübergestellt hat. Neben der Förderung der finanziellen Unterstützung insbesondere im Bereich der Ausbildung geht es unter anderem auch darum, dem Pflegepersonal mehr Verantwortung zu übertragen. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss in verschie denen Bereichen geändert und ergänzt werden. Folgende Anpassungen, die die Krankenversicherung direkt betreffen, werden vorgeschlagen und sind vom Ständerat beschlos sen worden:
Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a; Die Aufzählung der Leis tungen umfasst neu – neben den bisherigen – auch die Pflegeleistungen, die generell im Rahmen einer stationä ren Behandlung – nicht nur in Spitälern, wie bisher –durchgeführt werden. Neu sind auch Pflegefachpersonen zu Untersuchungen und Behandlungen zugelassen.
Artikel 25a Absatz 1; Hier wird neu aufgeführt, wer die Pflegeleistungen erbringen kann, an die von der Kranken versicherung Beiträge ausgerichtet werden, wenn sie von einer Pflegefachperson erbracht werden; sie in Organisa tionen, die Pflegefachpersonen beschäftigen, erbracht werden oder auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden.
Artikel 25a Absatz 2, Leistungen der Akut- und Über gangspflege; Hier wird neu festgehalten, dass die Anord nungen gemeinsam von einem Arzt oder einer Ärztin und einer Pflegefachperson zu erfolgen haben (nicht nur auf ärztliche Anordnung wie bisher).
Artikel 25a Absatz 3; Anstelle der bisherigen Bestimmung wird geregelt, dass der Bundesrat die Pflegeleistungen bezeichnet, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arz tes oder einer Ärztin erbracht werden können. Er be stimmt auch, welche Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin möglich sind.
Artikel 25 Absatz 3bis (neu); Die Verbände der Leistungs erbringer und der Versicherer haben gesamtschweize risch geltende Verträge zur Überwachung der mengen mässigen Entwicklung der Pflegeleistungen abzuschliessen, die ohne ärztliche Anordnung oder Auf trag erbracht werden. Sie haben Massnahmen zur Korrek tur bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum zu vereinba ren. Wenn sie sich nicht einigen können, regelt der Bundesrat die Einzelheiten.
Artikel 25 Absatz 3ter (neu); Der Bundesrat berücksichtigt bei der Bezeichnung der Leistungen nach Absatz 3 den Pflegebedarf von Personen mit komplexen Erkrankungen und von Personen, die palliative Pflege benötigen. Artikel 25 Absatz 3quater (neu); Der Bundesrat regelt das Verfahren der Ermittlung des Pflegebedarfs und die Koor dination zwischen den behandelnden Ärzten und Ärztin nen und den Pflegefachpersonen.
Artikel 35; Unter Absatz 2 Buchstabe dbis werden neu auch Pflegefachpersonen und Organisationen, die Pflege fachpersonen beschäftigen, aufgeführt.
Artikel 36a Absatz 3 (neu); Die Zulassung von Organisatio nen nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe dbis setzt einen kantonalen Leistungsauftrag voraus.
Artikel 55b; Wenn die jährlichen Kosten für die Pflegeleis tungen nach Artikel 25a je versicherte Person in einem Kanton mehr als die jährlichen Kosten des gesamtschwei zerischen Durchschnitts steigen, kann der Kanton vorse hen, dass kein Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe dbis eine Tätigkeit zulasten der obligatori schen Krankenpflegeversicherung neu aufnehmen darf. Geltungsdauer; Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten grundsätzlich unbefristet, mit Ausnahme von Arti kel 36a Absatz 3. Dieser gilt während der Dauer von acht Jahren.
Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit
In der Frühjahrsession 2022 hat der Nationalrat die bundes rätliche Vorlage mit grossem Mehr genehmigt. Bei der Bera tung im Ständerat hat dieser nun in folgenden Bereichen Dif ferenzen geschaffen: Artikel 19b Absatz 1 Buchstabe d KVAG; Der Bundesrat hat keinen Unterschied gemacht, ob es sich bei den Versi cherungsvermittler/innen um solche handelt, die einen Arbeitsvertrag mit den Versicherern haben oder eben nicht. Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Bestim mungen nur für Vermittler/innen gelten, die keinen Ar beitsvertrag mit den Versicherern haben. Der Ständerat hat mit knapper Mehrheit beschlossen, dass die Bestim mungen für alle Vermittler/innen gelten. Ausschlagge bend für diesen abweichenden Beschluss war der Um stand, dass aufgezeigt wurde, dass verschiedene Versicherer bisher selbständige Vermittlerfirmen aufge kauft und die entsprechenden Personen bei ihnen ange stellt haben. Damit wollten sie die Branchenvereinbarung umgehen, die nur für nichtangestellte Vermittler gilt. Artikel 19b Absatz 2 KVAG; Der Ständerat hat hier ergän zend beschlossen, dass der Bundesrat vor der Allgemein verbindlichkeitserklärung einer Branchenlösung die Versi cherer anhören müsse.
Artikel 31a Buchstaben d und e VAG; Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch bei diesen beiden Be stimmungen beschlossen, dass diese sowohl für ange stellte, als auch für nichtangestellte Versicherungsver mittler/innen gelten sollen.
Artikel 31a Absatz 2 VAG; Auch hier hat der Rat – wie bei Artikel 19b Absatz 2 KVAG – beschlossen, dass der Bun desrat vor einer Allgemeinverbindlicherklärung die Versi cherer anhören muss.
In der Gesamtabstimmung hat der Rat die Vorlage mit 32:11 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Sie geht nun wieder zurück an den Nationalrat zur Differenzbereinigung. Für die kleineren und mittleren Krankenversicherer sind die vom Ständerat beschlossenen Verschärfungen wohl weni ger einschneidend als bei den grösseren Versicherern.
Digitalisierung/Elektronisches Patientendossier
Der Rat hat sich mit einer ganzen Anzahl Motionen befasst, die sich mit Problemen und Forderungen im Bereiche der Digitalisierung und des Patientendossiers befassen. Kurz zusammengefasst ging es bei den vom Rat angenommen Vorstössen um folgendes:
Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen, Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten
Motion Ettlin Erich
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament zur Umset zung des früher eingereichten Vorstosses «Digitale Trans formation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufho len» einen konkreten Masterplan vorzulegen. Zudem soll der Bundesrat die SMVS-Daten (Swiss Medicines Verificati on System) für das digitale Management von Versorgungs engpässen bei Humanarzneimitteln nutzen. Der Vorstoss wurde vom Rat mit 23:17 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
Einführung einer digitalen Patientenadministration
Motion Silberschmidt Andri NR
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, alle betroffe nen Gesetze dahingehend anzupassen, dass die Prozesse rund um die Patientenadministration für alle involvierten Parteien der ambulanten und stationären Versorgungsbe reiche im Sinne eines virtuellen Schweizer Gesundheitsnet ze digital abgewickelt werden können. Der Rat hat Annahme der Motion beschlossen. Auch der Nationalrat hat die Moti on angenommen.
Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators
Motion Silberschmidt Andri NR
Der Bundesrat wird mit der Motion beauftragt, alle betroffe nen Gesetze dahingehend anzupassen, dass ein eindeutiger digitaler Patientenindikator («Master-Patienten-Nummer») erstellt und von allen Partner im Gesundheitswesen in der Kommunikation eingesetzt werden kann. Der Rat hat –nachdem auch der Nationalrat bereits Annahme beschlos sen hat – die Motion gutgeheissen.
Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren
Motion Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) NR
Bei diesem Geschäft handelt es sich nicht um eine Vorlage, die im Moment die Krankenversicherung direkt betrifft. In den Medien wurde das Thema aber sehr breit diskutiert und auch auf die Kostenfolgen aufmerksam gemacht. Und sollte dereinst Eizellenspenden gesetzlich zugelassen werden, wird dies selbstverständlich entsprechende Kostenfolgen für die Krankenversicherung haben. Die Vorlage war auch im Rat ziemlich umstritten. Die vorberatende Kommission hat mit 6:5 Stimmen Annahme beschlossen. Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, eine gesetzliche Grundla ge zu schaffen, um die Eizellenspende für Ehepaare zu er möglichen, bei welchen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt. Ebenso soll der Bundesrat eine Roadmap vorle gen, die alle offenen Fragestellungen zum Sachverhalt the matisiert. Die Zulassung der Eizellenspende wurde auch da mit begründet, dass Samenspenden erlaubt seien, Eizellenspenden aber nicht, was einer Ungleichbehandlung gleichkomme. Der Bundesrat hat Ablehnung der Motion be antragt. Dies insbesondere mit der Begründung, dass das Fortpflanzungsgesetz derzeit einer Evaluation unterzogen werde und erste Resultate im Jahre 2023 zu erwarten seien. Der Nationalrat hat bereits in der Frühjahrsession 2022 An nahme der Motion beschlossen. Der Ständerat hat die Moti on mit 22:20 Stimmen bei null Enthaltungen angenommen.
Änderung der KVAV. Obligatorischer statt nur freiwilliger Abbau übermässiger Reserven der Krankenversicherer zugunsten der Versicherten Motion Quadri Lorenzo NR
Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Kranken versicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) so zu ändern, dass der Abbau übermässiger Reserven obligatorisch wird und dass der für den Abbau der Reserven festgelegte Be trag neu auf der Ebene des Kantons verteilt wird. Der Bun desrat hat Ablehnung der Motion beantragt. Dies unter an derem damit, dass die Reserven der Krankenversicherer keine kantonalen Reserven seien. Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2021 Annahme der Motion beschlossen. Die vorberatende Kommission hat Ablehnung beschlossen. Da bei spielte auch eine Rolle, dass in der Zwischenzeit die Re serven der Krankenversicherung stark gesunken sind. Der Rat hat mit 22:15 Stimmen bei einer Enthaltung Ablehnung der Motion beschlossen.
Für gerechte und angemessene Reserven Standesinitiative Waadt
Mit der Standesinitiative wird die Bundesversammlung auf gefordert, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz mit ei nem Artikel 3 zu ergänzen, der wie folgt lauten soll: «Die Reserven eines Versicherers gelten als übermässig, wenn sie mehr als 150 Prozent des gesetzlich vorgeschrie benen Werts betragen. Übermässige Reserven sind durch die Versicherer zu reduzieren, bis sie diesen Schwellenwert nicht mehr übersteigen». Die vorberatende Kommission hat mehrheitlich Ablehnung der Initiative beantragt. Dabei wur de insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich vorlie gend um das gleiche Begehren handle, wie die Standesiniti ativen Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg, die vom Rat bereits in der Sommersession 2021 abgelehnt wurden.
Verfahren zur Genehmigung der Krankenver sicherungsprämien. Umfassende Information der Kantone zur Ermöglichung einer zweck dienlichen Stellungnahme Standesinitiative Genf Verfahren zur Genehmigung der Krankenver sicherungsprämien. Umfassende Information der Kantone zur Ermöglichung einer zweck dienlichen Stellungnahme Standesinitiative Tessin Stärkerer Einbezug der Kantone bei der Genehmigung der Prämientarife Standesinitiative Jura Den Kantonen mehr Mitspracherecht Standesinitiative Freiburg Mehr Mitsprache für Kantone Standesinitiative Neuenburg Der Rat hat in einem Durchgang alle fünf Standesinitiativen diskussionslos abgelehnt. Dies nachdem der Ständerat in der Frühjahrsession 2021 noch alle fünf Initiativen ange nommen hat. Der Nationalrat hat aber in der Frühjahrsessi on 2022 allen fünf Initiativen keine Folge gegeben. Diskussi onslos hat sich der Rat nun dem Beschluss des Nationalrates angeschlossen. Alle fünf Vorstösse verlangen, dass das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) in dem Sinne geändert wird, dass die Kantone vor der Geneh migung der Prämientarife zu den für ihren Kanton geschätz ten Kosten und zu den für ihren Kanton vorgesehenen Prä mientarifen gegenüber den Versicherern und der Aufsichtsbehörde Stellung nehmen können.
Für kostenkonforme Prämien
Standesinitiative Waadt
Mit der Initiative verlangt der Kanton Waadt, dass die Bun desversammlung das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) wie folgt ändert: «Lagen die Prämien eines Versiche rers in einem Kanton in einem Jahr über den kumulierten Kosten in diesem Kanton, so muss der Versicherer im be treffenden Kanton im Folgejahr einen Prämienausgleich ma chen. Die Höhe des entsprechenden Ausgleichs ist durch den Versicherer im Genehmigungsverfahren klar zu begrün den. Der Antrag ist spätestens Ende Juni des Folgejahres bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.» In der kurzen Dis kussion wird festgehalten, dass die Initiative in die gleiche Richtung zielt, wie die vorstehend beschriebenen fünf Stan desinitiativen. Als Erstrat hat der Rat mit 27:15 Stimmen bei null Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.
Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (PrämienEntlastungs-Initiative) Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag Der Nationalrat hat die Volksinitiative klar abgelehnt und dem vom Bundesrat vorgelegten indirekten Gegenvorschlag mit Änderungen in der Sommersession 2022 zugestimmt. Da die Bearbeitungsfrist für den Ständerat zu kurz ist – über die Initiative müsste spätestens bis 3. Oktober 2022 Be schluss gefasst werden – hat die Kommission mit 11:2 Stim men vorgeschlagen, die Frist um ein Jahr, das heisst bis 3. Oktober 2023 zu verlängern. Der Rat hat diesem Antrag dis kussionslos zugestimmt.
Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)
Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversichersicherung)
In der Sommersession 2022 hat der Nationalrat die Volksin itiative der Mitte-Partei abgelehnt. Gleichzeitig hat er aber einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Die Initiati ve müsste vom Parlament bis zum 21. November 2022 ab schliessend behandelt sein. In dieser noch kurzen Frist ist dies aber nicht möglich. Nachdem ein indirekter Gegenvor schlag vorliegt, kann das Parlament eine Fristverlängerung um ein Jahr beschliessen. In diesem Sinne hat bereits der Nationalrat entschieden. Der Ständerat hat diskussionslos beschlossen, die Behandlungsfrist bis zum 23. November 2023 zu verlängern.
BUNDESRAT/EDI/BAG
Prämienrunde 2023
Am 27. September 2022 hatte Bundesrat Berset keine gute Nachricht zu verkünden. Nachdem er letztes Jahr noch mit ei nem süffisanten Lächeln eine Prämienreduktion verkünden konnte (zurückzuführen auch auf einen Reserveabbau bei den Krankenversicherern) musste er für 2023 happige Erhöhun gen ankündigen. Zwar fällt die durchschnittliche Erhöhung von 6.6 Prozent nicht ganz so hoch aus wie zum Teil vermu tet wurde. Aber 6.6 Prozent haben im heutigen Umfeld der breiten Kostensteigerungen auch in andern Bereichen gra vierende Auswirkungen. Zwar wollen Bundesrat und sicher auch einzelne Kantone die Zusatzbelastung mit Erhöhungen der Prämienverbilligungen abfedern. Das führt dazu, dass im mer mehr Personen mit Prämienverbilligungen unterstützt werden müssen. Dies zulasten der Steuerzahler. Bekanntlich sind die Prämien eine Folge der Kosten. Es stellt sich in die sem Zusammenhang die Frage, ob die Politik gewillt und in der Lage ist, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, an der Kosten front zu schrauben und die einheitliche Finanzierung der am bulanten und stationären Leistungen an die Hand zu nehmen.
Medikamente
Ein leidiges Thema. Auch der Preisüberwacher zeigt auf, dass bei den Medikamenten hunderte von Millionen eingespart werden könnten. Die Medikamentenpreise sind in der Schweiz – im Vergleich mit dem Ausland – viel zu hoch. Der Bund, so scheint es, lässt sich von der Pharmalobby viel zu stark be einflussen. Das zeigt sich auch bei der Preisfestsetzung für die neuen, sehr teuren Medikamente, die zum Teil mehrere hunderttausend Franken pro Jahr kosten und für welche ge heime Preise festgesetzt werden. Aufhorchen lässt auch eine, zwar kleine Studie, in welcher ermittelt wird, dass vermutlich falsche und unnötige Medikationen und deren Nebenwirkun gen in der Schweiz bis zu 30 Milliarden kosten. Wenn nur 20 Prozent dieser Schätzung zutreffen, sind dies immer noch 6 Milliarden. Wie wissenschaftlich diese Studie ist, bleibt offen. Was taugen die immer wieder gelobten Qualitätskriterien in der medizinischen Behandlung?
UMFELD
Die Post geht ab!
Die Krankenkassen Sympany und Assura haben mit der Post einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Dabei sollen in den vertraglich vereinbarten Poststellen zum Teil Beratun gen mit Kassenmitarbeitenden angeboten werden. In andern Poststellen vermitteln Postangestellte Beratungstermine für den Versicherer. Je nach den Beschlüssen des eidgenös sischen Parlamentes werden dann auch die Vermittler der Poststellen unter das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit fallen. Ob das neue Koope rationssystem nachhaltig ist, wird die Zukunft zeigen. Die Post hat schon verschiedene Versuche gestartet, mit welchen die Geschäftstätigkeit ausgeweitet werden sollte – dies mit we nig Erfolg.
Neuer ambulanter Arzttarif
Es scheint, dass nun in Sachen neuem ambulanten Arzttarif Tauwetter im Anzug ist. Einen wesentlichen Beitrag dazu will der neue Präsident von santésuisse, Martin Landolt leisten. Aber auch die Politik macht Druck. In der zurückliegenden Herbstsession hat der Nationalrat mit 170:7 Stimmen einem Postulat zugestimmt (siehe Beitrag drei unter «Aus dem Na tionalrat»), mit welchem der Bundesrat beauftragt wird, den Tarifpartnern «Dampf zu machen».
INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seite 16 Ein Film erklärt das Hausarztsystem
Der RVK hat einen Kurzfilm über das Hausarztmodell produziert. Der Film erklärt auf einfa che und verständliche Weise das Hausarztmodell mit all seinen Vorteilen und Konsequenzen.
24 Vorschau Bildungsangebot
Der RVK führt auch im kommenden Jahr Fachkurse mit spannenden Themen an den Schnitt stellen zwischen Versicherung, Recht und Medizin durch. Bei allen Bildungsangeboten ste hen aktuelle Fragestellungen sowie der Bezug zur Praxis im Fokus.
26 Mitarbeitendenausflug
Ende August 2022 fand unser Mitarbeitendenausflug statt. Gemütliche Stimmung, spannende Gespräche und gemeinsam lachen – endlich war wieder einmal das ganze RVK-Team vereint!
Klausurtagung 2022
ZU GAST IN DER BÜNDNER HERRSCHAFT
Die diesjährige Klausur fand bei hochsommerlichen Temperaturen und blauem Himmel im schönen Bad Ragaz statt. Auf dem Programm standen die neue Strategie ab 2023 sowie die Vorstands- und Verwaltungsratssitzung.


Die Geschäftsleitung sowie einige der Führungskräfte des RVK hatten die Gelegenheit, den Vorstands- und Verwal tungsratsmitgliedern die erarbeitete Strategie für die Legis latur 2023–2025 sowie die Prozesse zu den jährlich erforder lichen Anpassungen vorzustellen und zu erläutern.
Das Rahmenprogramm entführte uns in die Bündner Herr schaft mit ihren für das Terroir typischen Weinen sowie den kulturellen und kulinarischen Leckerbissen dieser Region. Un ter fachkundiger Führung wurden wir in die Geheimnisse rund um die Rebe, das Winzerhandwerk, das Terroir, autochthone Traubensorten und die Sensorik eingeweiht. In der Kellerei Donatsch in Malans hatten wir die Gelegenheit, edle Trop fen zu degustieren und regionale Käse- und Trockenfleisch spezialitäten zu geniessen. Zum Ausklang des Tages wurden wir im Grotto Fläscher Bad mit leckerem Essen und schönen Weinen verwöhnt.
Am Freitagmorgen haben wir die entwickelte Strategie in Gruppen reflektiert, Fragen zu Inhalten und dem Prozess beantwortet und wichtige Themen, welche seitens des Vor standes und Verwaltungsrates an die Geschäftsleitung ein gebracht wurden, als Pendenzen zur Weiterverarbeitung aufgenommen.
Eine spannende und inspirierende Klausurtagung 2022 wurde mit einer ordentlichen Vorstands- und Verwaltungsratssit zung abgerundet und ergebnisreich abgeschlossen.
Die Weichen sind gestellt, um den RVK in eine weiter hin erfolgreiche und vielversprechende Zukunft zu führen. Herzlichen Dank allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern so wie allen an der Organisation und Durchführung des Anlasses beteiligten Kolleginnen und Kollegen.
Alexander Kobel, Direktor ad interim 041 417 05 50, a.kobel@rvk.ch
Verband
AKTUELLSTE AUSGABE DER STANDPUNKTE
Die aktuellste Ausgabe ist da: Unsere STANDPUNKTE enthalten die Argumente und Forderungen der kleinen und mittleren Krankenversicherer zu aktuellen wichtigen Themen des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik.
Eine offene und ausgewogene Kommunikation ist uns wich tig. In der Publikation STANDPUNKTE nehmen wir Stellung zu politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen sowie zu Vorhaben und Fragen im Schweizer Gesundheits- und Kran kenversicherungswesen. Immer im Interesse unserer Mitglie der und Kunden.
Die Publikation STANDPUNKTE erscheint einmal pro Jahr und richtet sich an RVK-Mitglieder, Gesundheitspolitikerinnen und -politiker und andere Interessierte des Gesundheitswesens. Sie finden das Magazin auf unserer Website unter www.rvk.ch /verband/standpunkte, oder Sie können es in gedruckter Form bei Heidi Fürling-Sommerer via h.fuerling@rvk.ch oder unter 041 417 05 64 bestellen.
Doris Durrer, Fachspezialistin Unternehmenskommunikation 041 417 05 73, d.durrer@rvk.ch
Nachhaltig unterwegs – Publikationen ab 2023 in digitaler Form

Sie halten heute letztmals eine Ausgabe der INFORMATION als gedrucktes Exemplar in Ihren Händen. Künftig erscheint unser Verbandsmagazin nicht mehr in Papierform.
Dasselbe gilt auch für die STANDPUNKTE und den Geschäftsbericht.
Einer unserer RVK-Werte besagt, nachhaltig zu ar beiten und zu wirtschaften. Deshalb achten wir auf einen sorgfältigen und respektvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Integrierte Versorgungsmodelle
EIN FILM ERKLÄRT DAS HAUSARZTSYSTEM
Der RVK hat einen Kurzfilm über das Hausarztmodell produziert. Der Film erklärt auf einfache und verständliche Weise das Hausarztmodell mit all seinen Vorteilen und Konsequenzen.
Das Hausarztmodell ist das beliebteste alternative Versiche rungsmodell in der Schweiz und erfreut sich einer steigenden Beliebtheit. Häufig wird es abgeschlossen, um in den Genuss von attraktiven Prämien zu kommen. Die Versicherten be stimmen aus der Ärzteliste ihren zuständigen Hausarzt oder ihre zuständige Hausärztin. Eine vertraute Ansprechperson für medizinische Anliegen zu haben, begünstigt oft die Ge nesung. Der Hausarzt/die Hausärztin ist immer die erste An laufstelle. Wenn es medizinisch erforderlich ist, überweist er/ sie die Versicherten direkt an eine spezialisierte Fachperson. Das spart Zeit und Kosten.

Der Erklärfilm steht allen HAS-Mitgliedern zur Verfügung. Der Film wird für jeden Krankenversicherer individualisiert und mit seinem Logo und seinen Kontaktangaben versehen.
Schauen Sie sich den neuen Erklärfilm auf unserer Website an oder scannen Sie einfach den QR-Code.
Stephanie Müller, Leiterin Integrierte Versorgungsmodelle 041 417 05 74, s.mueller@rvk.ch

DRG-Prüfstelle ERFA-TAGUNG MIT DEN IV-STELLEN
Am 16. September 2022 fand im Hotel Radisson in Luzern ein Erfahrungsaustausch zum Thema DRG-Rechnungsprüfung statt. Eingeladen waren alle IV-Stellen, welche mit dem RVK zusammenarbeiten. Per 1. Januar 2022 wurde die DRG-Rechnungsprüfung für IV-Stellen neu aufgesetzt. Nun galt es, ein erstes Résumé zu ziehen.
Die rege Beteiligung zeigt, dass der Austausch zwischen den IV-Stellen und dem RVK einem Bedürfnis entspricht. Auch die früheren ERFA-Tagungen waren stets gut besucht. Nebst dem persönlichen Kontakt werden auch die Gespräche unterein ander sehr geschätzt.
Es gab genügend Gesprächsstoff, wurden doch auf das Jahr 2022 die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit auf neue Pfeiler gestellt. Unter der Federführung des BSV wurden die Finanzierung und, damit verbunden, auch der Gesamtprozess frisch aufgesetzt. Ein Schwerpunkt bildet dabei die elektroni sche Auslenkung der DRG-Rechnungen. Der RVK hat hierfür das bestehende Regelwerk überarbeitet und ausgebaut. Dies bedeutet für die IV-Stellen, dass nun mehr Fälle an den RVK gelangen, was mit erhöhtem Arbeitsaufwand verbunden ist. Nichtsdestotrotz ist man mit der Arbeit des RVK zufrieden, was uns sehr freut.
Den ersten Teil bestritten Karin Brader, Leiterin des Sekre tariats des MedCasePools, Daniel Fronterotta, Arzt aus dem DRG-Team, sowie Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung. Daniel Fronterotta hat anhand von Pra xisbeispielen anschaulich auf die Herausforderungen der DRG-Rechnungsprüfung hingewiesen.
Danach berichtete Christine Gersching über die aktuelle Si tuation bezüglich des Regelwerks. Sie wurde in diesem Jahr vom RVK mit der Entwicklung und Bewirtschaftung der Aus lenkungskriterien beauftragt.
Nun waren aber die Mitarbeitenden der IV-Stellen gefordert. In drei Gruppen aufgeteilt, befasste man sich mit dem, was gut läuft, wo die aktuellen Herausforderungen liegen und welche Anliegen man seitens der IV-Stellen einbringen will. Begleitet wurden die Gruppen jeweils von Markus Bonelli, Bereichsleiter MedCasePool ad interim, Adriano Zatti, Be reichsleiter Marketing & Bildung, sowie Thomas Lustenber ger. Die Gruppen präsentierten die Ergebnisse im grossen Kreis, und anschliessend wurden Ansätze für Massnahmen definiert. Diese werden nun vom RVK weiterverfolgt und die IV-Stellen entsprechend über die Entwicklungen informiert.
Die durchwegs positiven Rückmeldungen zeigen, wie wichtig und gewinnbringend der Austausch in dieser Form ist.
Bevor sich alle wieder dem Arbeitsalltag zuwandten, fand der Anlass mit dem gemeinsamen Mittagessen seinen Ausklang.
Wir bedanken uns bei den IV-Stellen herzlich für die gute Zusammenarbeit und das aktive Mitmachen. Für uns ist es sehr wertvoll, die Anliegen der IV-Stellen zu kennen und auf zunehmen. So können wir gemeinsam die Prozesse weiter optimieren.
Thomas Lustenberger, Verantwortlicher Kundenentwicklung 041 417 05 61, th.lustenberger@rvk.ch
MedCasePool VERTRAUENSÄRZTLICHE BERATUNG
Die vertrauensärztliche Beratung ist Teil der versicherungsmedizinischen Beratung für Krankenversicherer. Vertrauensärztinnen und -ärzte beurteilen medizinische Fälle kompetent und geben Stellungnahmen ab, die nachvollziehbar sind. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Fragen- und Stichwortkatalog.
Der Name Vertrauensarzt wird vielfältig verwendet. Ob Be triebsarzt, Arzt der Invalidenversicherung oder Kreisarzt der Suva: man hört in Gesprächen oft, dass auch da vom Ver trauensarzt gesprochen wird. Genau betrachtet bezieht sich der Begriff auf die Krankenversicherung nach KVG. Allen be ratenden ärztlichen Gebieten gleich ist, dass der Arzt seine medizinische Beratungskompetenz zur Verfügung stellt. Ein hoher Anspruch, weshalb im KVG von Vertrauensärzten nicht nur eine spezifische Weiterbildung verlangt wird (Fähigkeits ausweis Vertrauensarzt), sondern auch über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung.
Was wird vom Vertrauensarzt erwartet?
Eine begründete, nachvollziehbare und folgerichtige Empfeh lung, welche dem Versicherer eine Leistungsentscheidung erlaubt und ihn befähigt, diese den Versicherten in verständ licher Sprache mitzuteilen.
Was machen die Vertrauensärzte genau?
Die Rolle regelt Artikel 57 des Krankenversicherungsgeset zes. Im Wesentlichen formulieren sie Empfehlungen zuhanden der Versicherer. Konkret beraten sie diese in medizinischen Fachfragen sowie in Fragen der Vergütung und der Tarifan wendung. Erwähnt wird ebenso die Überprüfung der Leis tungspflicht. Was sie jedoch nicht tun dürfen, ist entschei den. Das ist Sache des Versicherers.
Was heisst das genau?
Liest man den KVG-Artikel, so ist das Themenfeld des Vertrau ensarztes weit. Oft wird es mit WZW (Wirksamkeit, Zweck mässigkeit, Wirtschaftlichkeit) umschrieben, die im KVG ge nerell als Norm für Leistungen gilt. Dabei sind mehrere Punkte zu beachten, beispielsweise das Listenprinzip. Es gibt offene
und abschliessende Listen. Ein Beispiel einer offenen Liste ist Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Beispiel einer abschliessenden Liste ist die Spezialitätenliste (SL). Werden darin aufgeführte Arzneimittel gemäss Limit atio oder, falls keine vorhanden ist, gemäss Zulassung der Swissmedic eingesetzt, so handelt es sich um eine Pflicht leistung. Bei Limitationen werden häufig die Formulierungen «nach Rücksprache» oder «Konsultation des Vertrauensarz tes» erwähnt. Hier hat der Vertrauensarzt die medizinischen Kriterien zu überprüfen, welche in der Limitation oder der Fa chinformation beschrieben werden. Die Arbeit des Vertrau ensarztes dient damit auch der Qualitätssicherung.
Tarifierte, also wirtschaftliche Leistungen müssen dem Ver trauensarzt vor allem punkto Wirksamkeit und Zweckmässig keit zur Beurteilung vorgelegt werden (zum Beispiel ambulant versus stationär, Abgrenzung medizinisch versus kosmetisch).
Es kommt vor, dass eine nicht tarifierte und nicht positiv in einer Liste aufgeführte Behandlung dem Vertrauensarzt me dizinisch sinnvoll scheint. Das ist eine besondere Herausfor derung. In einem solchen Fall kann der Versicherer keine Leis tungen ausrichten, weil die gesetzliche Grundlage fehlt, und der Vertrauensarzt kann auch keine darüber hinaus gehende Empfehlung abgeben, da seine Aufgabe die Beratung bezüg lich Leistungspflicht ist. Für den Versicherer gilt hier zudem das Gebot der Gleichbehandlung. Im Rahmen von Zusatzver sicherungen hingegen ist der Versicherer frei, Leistungen zu erbringen, sofern eine Deckung dafür vorgesehen ist. Zusam mengefasst: der Vertrauensarzt kann auch bei medizinisch nachvollziehbarem Argument keine über die Leistungspflicht hinaus gehende Empfehlung abgeben, geschweige denn, dem Versicherer vorschreiben, wie er entscheiden soll.
Tarife
Mit Blick auf das KVG kommt den Tarifen grosse Bedeutung zu. Jede Pflichtleistung setzt einen Tarif voraus, nicht tari fierte Leistungen fallen nicht in Betracht (Tarifschutz).
Medizinische Entwicklung und Regeln
Die Regeln, gemeint sind Gesetze und Verordnungen wie die Rechtsprechung, passen sich der medizinischen und der ge sellschaftlichen und politischen Entwicklung an. Aber: sie hin ken diesen häufig hinterher. Weder die Vertrauensärzte noch die Versicherer können daran etwas ändern.
Vertrauensprinzip im KVG
Gemeint ist, dass die erbrachten medizinischen Leistungen grundsätzlich Pflichtleistungen sind, wenn sie von einem an erkannten Leistungserbringer erbracht werden, die Leistun gen tarifiert sind und Limitationen eingehalten werden. Wobei sich der Leistungserbringer auf das nötige Mass zu beschrän ken hat. In diesem Spannungsfeld befinden sich Leistungser bringer, Versicherer, Versicherte sowie Vertrauensärzte. Wo beginnt, wo endet das nötige Mass?
Was wünschen sich die Vertrauensärzte vom Versicherer?
Präzise Fragestellung nach vorgängiger Prüfung bezüglich Li mitationen und Tarifpositionen.
Folgerung
Vertrauensärzte als Sparminister zu sehen, ist falsch. Ihre Aufgabe ist die Beratung der Leistungspflicht, nicht die der Nicht-Leistungspflicht. Umgekehrt: bei erfüllter Limitatio ist ihre Aufgabe, dies dem Versicherer mitzuteilen, ebenso bei gegebener Zweckmässigkeit von tarifierten Leistungen. Bei nicht gegebener Leistungspflicht hingegen ist eine konzise Empfehlung zu erwarten, welche es dem Versicherer ermög licht, die Leistungsentscheidung zu treffen.
Markus Bonelli, Leiter MedCasePool ad interim 041 417 05 27, m.bonelli@rvk.ch
Dr. med. Andreas Scheiwiller, Leiter Versicherungsmedizinischer Dienst 041 417 05 22, a.scheiwiller@rvk.ch
Ressourcen
ISO-9001- UND VDSZ-AUDIT DURCH SQS
Anfang September 2022 erfolgte nach der Rezertifizierung im Jahr 2020 durch die Prüfgesell schaft SQS das zweite Mal ein Wiederhol-Audit. Neue Auditoren überprüften unser Verhalten bezüglich ISO 9001 und VDSZ.
Rückblick
Der RVK hat seit dem letzten Rezertifizierungsaudit 2020 einiges aufgearbeitet und das QMS/DMS-System stetig weiterentwickelt.
Vorbereitung und Übersicht
Ergänzend zu den bisherigen Arbeiten wurden interne Audits mit externer Begleitung durchgeführt und der Bericht zur Ma nagementbewertung abgeschlossen.
Interne Audits
Terminlich vorgelagert zu den SQS-Audits führen wir seitdem jeweils Anfang Juni die internen Audits durch, um allfällige Unklarheiten oder Schwachstellen vor dem SQS-Audit noch bereinigen zu können.
Managementbewertung
Im Bericht zur Managementbewertung beurteilt die oberste Leitung das Qualitätsmanagementsystems (QMS) auf die fortdauernde Eignung, Angemessenheit, Wirksamkeit so wie dessen Angleichung an die strategische Ausrichtung der Organisation.
Es fliessen unter anderem auch interne und externe Verände rungen ein, und Zufriedenheiten von Kunden und Geschäfts partnern sind entscheidend. Zudem wird berichtet, wie die Auditergebnisse bearbeitet werden konnten.
Erfolg
Nachdem wir bereits beim Wiederhol-Audit 2021 mit weni gen Handelsempfehlungen reüssierten, konnten wir in die sem Jahr wiederum nur mit wenigen Handelsempfehlungen bestehen. 2023 steht nun das nächste grosse Rezertifizie rungs-Audit an.
Ausblick
Wir werden uns auf den Lorbeeren der letzten zwei Jahre nicht ausruhen können, und die Arbeit geht uns nicht aus. Der Start schuss für die Überprüfung der Prozesse auf Aktualität und Normenkonformität ist erfolgt.
Und so wissen wir ja bereits jetzt, dass das neue Datenschutz recht per 1. September 2023 in Kraft treten wird. Es sind unter anderem Verträge zu überprüfen, die Datensammlun gen neu zu strukturieren und zu klären, ob die bestehenden Datenschutzerklärungen den neuen Anforderungen genügen werden.
Unterstützung
All dies selber zu bewerkstelligen, ist fast unmöglich. Wir kön nen aber auf tatkräftige und fachliche Unterstützung durch die externe Datenschutzbeauftragte Sandra Schocher von Die Advokatur Sury AG, Luzern zählen.
Bei weiteren Detailfragen zur Thematik können wir uns gerne austauschen.
Michael Achermann, Finanzcontroller
041 417 05 71, m.achermann@rvk.ch
2022
DER BRANCHENTREFFPUNKT FÜR DEN SCHWEIZER GESUNDHEITSSEKTOR
Als bewährter und grösster Branchentreffpunkt des schweizerischen Gesundheitswesens bie tet die IFAS Expo ein breites Angebot. Die IFAS zeigt neuste Technologien und Fortschritte der Gesundheitsbranche und bringt die Branchenvertreter an einen Ort. Die nächste IFAS findet vom 25. bis 27. Oktober 2022 in der Messe Zürich statt.
Der RVK war bereits 2018 an der IFAS vertreten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie konnte sie in den vergangenen Jah ren nicht stattfinden. Vom 25. bis 27. Oktober wird sie nun wieder ausgetragen. Wir freuen uns darauf, wieder dabei zu sein. Unser Messestand befindet sich in der Halle 3, Stand A07. Während dreier Tage treffen Sie uns vor Ort an. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu den Dienstleistungen des RVK; Zusätzlich erwartet Sie ein Wettbewerb mit attraktiven Prei sen. Wir freuen uns über Ihren Besuch.
Weitere Informationen zur IFAS: www.ifas-expo.ch/de

Chantal Koller, Fachspezialistin Marketingkommunikation 041 417 05 70, ch.koller@rvk.ch
IFAS – Fachmesse für den Gesundheitsmarkt
Als die Plattform der Schweizer Gesundheitsbran che präsentiert die IFAS während dreier Tage Wis sen, Innovationen, Trends und Brancheninformatio nen. Mit Medtech.plus verbindet die IFAS den physischen Treffpunkt mit einer digitalen Plattform und vernetzt die Schweizer Gesundheitsbranche 365 Tage im Jahr. Die IFAS wird alle zwei Jahre or ganisiert und öffnet ihre Tore jeweils in der Messe Zürich.
«Fit für den Vorstand»
SEMINAR FÜR VORSTANDSMITGLIEDER, VERWALTUNGS- UND STIFTUNGSRÄTINNEN UND -RÄTE
Die Krankenversicherer unterstehen einer umfassenden und engen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden. Diese erhöhen die regulatorischen Anforderungen. Somit greifen sie in die unternehmerische Freiheit ein, zudem erhöht es den Verwaltungsaufwand. Mit dem Intensivseminar «Fit für den Vorstand» erhalten Führungspersonen praxisorientierte Kenntnisse zu zentralen Aufgaben sowie zu relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen.
Als oberste Instanz eines Unternehmens muss sich der Vor stand beziehungsweise der Verwaltungsrat mit zahlreichen Führungs- und Kontrollaufgaben befassen. Externe Faktoren, die massgeblichen Einfluss auf die strategische Ausrichtung haben, sind (gerade in der Krankenversicherungsbranche) äu sserst vielfältig.
Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten habe ich? Wie steht es mit meiner Haftung? Wie reagieren wir auf verän derte Rahmenbedingungen, und haben wir unser Risikoma nagement im Griff? Mit diesen und weiteren Fragen werden sich die Teilnehmenden beschäftigen und sich in konzentrier ter Form Wissen zum Rollenverständnis und zu den damit ver bundenen Führungsaufgaben aneignen.
Aussage eines Seminarteilnehmers: «Ein sehr wertvoller und spannender Tag! Erfahrene Referenten mit langjähriger Tä tigkeit im Gebiet der Krankenkassen vermitteln den Teilneh menden eindrücklich, welche Verantwortung sie tragen und wie die Situation im Bereich der Haftung ist. Neuen Funktio närinnen und Funktionären wie auch bestehenden Führungs mitgliedern ist dieses Seminar absolut zu empfehlen.»
Das Tagesseminar findet am Donnerstag, 10. November 2022, in Luzern statt.
Marco Fäh, Leiter Bildung & Events 041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch
Tagung Langzeitpflege
«GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IM LANGZEITBEREICH –UNGENUTZTE POTENZIALE?»
Demenz, mangelnde Bewegung, Stürze, Einsamkeit, Depression, Fehl- und Mangelernährung beeinflussen die immer älter werdenden Menschen und können ihre Lebensqualität und Autonomie empfindlich reduzieren. Vor diesem Hintergrund erscheint eine intensivere Beschäf tigung mit Gesundheitsförderung und Prävention, insbesondere in der Langzeitversorgung, naheliegend und erstrebenswert.
Auch für ältere Menschen, die bereits dauerhaft pflegebe dürftig oder kurz davor sind, es zu werden, ist es ein Anliegen, eine höhere Pflegebedürftigkeit zu vermeiden bzw. hinauszu zögern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Prognosen für den Langzeit bereich wird es zunehmend wichtig, vermehrt darauf zu ach ten, sich nicht nur mit der Weiterentwicklung und dem Ausbau der Versorgungsstrukturen zu beschäftigen, sondern auch ein Bewusstsein zu schaffen, wie Präventionspotenziale in der Langzeitpflege besser genutzt werden können.
Die 6. Tagung Langzeitpflege des RVK widmet sich der Ge sundheitsförderung und dem Erhalt der Lebensqualität für Menschen in der stationären und ambulanten Langzeitver sorgung. Mit diesem Thema wollen wir einen Aspekt in den Vordergrund rücken, welcher in den Diskussionen bislang we nig Beachtung fand.
Ziel der Fachtagung ist es, Herausforderungen und Möglich keiten darzustellen und gleichzeitig die hohe Relevanz von Ge sundheitsförderung und Prävention in den Institutionen und Organisationen der Langzeitpflege aufzuzeigen.
Ein spannendes Programm wartet auf Sie mit hochkarätigen Referierenden, wie zum Beispiel Prof. Martin Hafen, Sozialar beiter und Soziologe an der Hochschule Luzern, Anna Jörger, Stv. Geschäftsführerin von CURAVIVA Schweiz, und Markus Wittwer, Leiter Alter und Pflege bei der Stadt Winterthur. Die Sicht der Krankenversicherer wird Verena Nold, Direktorin santésuisse, einbringen.
Detaillierte Angaben zur Tagung finden Sie auf unserer Web site. Wir freuen uns, Sie am 24. November 2022 in Zürich willkommen zu heissen.
Marco Fäh, Leiter Bildung & Events 041 417 05 62, m.faeh@rvk.ch
clever weiterbilden
Der RVK führt auch im kommenden Jahr Fachkurse mit spannenden Themen an den Schnitt stellen zwischen Versicherung, Recht und Medizin durch. Bei allen Bildungsangeboten stehen aktuelle Fragestellungen sowie der Bezug zur Praxis im Fokus.
In unserer neuen Bildungsbroschüre finden Sie das RVKBildungsangebot fürs kommende Jahr. Lassen Sie sich inspirieren.
Aktuelle Bildungsangebote im Spätherbst Am 16. November 2022 findet der bewährte Fachkurs «Spi texleistungen nach KVG» statt. Neben den Grundlagen zur Spitex richtet sich der Fokus vor allem auf die Pflegepro zesse und die Pflegedokumentation. In einem Erfahrungszir kel gilt es, dabei die Auffälligkeiten bei Pflegeabrechnungen zu erkennen.
Der Fachkurs «Arbeitsunfähigkeit und Reintegration» mit Dr. med. Andreas Scheiwiller thematisiert die gängigen psychi schen Leiden, welche zur Arbeitsunfähigkeit führen können. Er vermittelt wertvolle Empfehlungen, um im Schadenpro zess die Arbeitsunfähigkeit möglichst kurz zu halten und um die Reintegration zu fördern. Erfahren Sie am 23. November 2022 mehr zu Stressfaktoren am Arbeitsplatz, Schonauflagen sowie die Rückkehr in die angestammte, alternative oder an gepasste Tätigkeit.
Sie haben noch kein Exemplar? Bestellen Sie die Broschüre unter weiterbildung@rvk.ch, telefonisch unter 041 417 05 64, oder blättern Sie online darin unter www.rvk.ch/bildung.
Ausblick auf das neue Bildungsjahr «Das Glück bevorzugt den, der vorbereitet ist.» Das Zitat von Louis Pasteur (1822 – 1895) steht sinnbildlich für unser Prü fungstraining für angehende Krankenversicherungsfachleute. Der Kurs unterstützt Sie in Ihrer Vorbereitung auf die eid genössische Berufsprüfung. Im Rollenspiel führen Sie eine mündliche Prüfung durch und entwickeln dadurch die nötige Sicherheit für Ihre Abschlussprüfung. Gleichzeitig erhalten Sie durch die Prüfungssimulation Aufschluss über Ihren Leis tungsstand. Mit dem Besuch dieses Kurses erlangen Sie das nötige Vertrauen, um Ihr erlerntes Wissen erfolgreich abrufen und unter Beweis stellen zu können. Der nächste Kurs startet am 23. Januar 2023.

Das jährliche Highlight im Bildungskalender ist die RVK-Früh lingstagung. Sieben hochaktuelle Themen, sieben ausgewie sene Referentinnen und Referenten sowie zahlreiche span nende Begegnungen warten auf Sie. Holen Sie sich Kenntnisse zu aktuellen Erfahrungen in Bezug auf Post-Covid-Erkrankun gen oder zu den neuen Tarifsystemen TARPSY und ST Reha. Oder lernen Sie das Neuste zur Rechtsprechung aus KVG und VVG. Die Tagung findet am 25. und 26. April 2023 in Nottwil statt. Das detaillierte Programm inklusive Anmeldung finden Sie auf unserer Website.
Philipp Dünki, Produktverantwortlicher Bildung & Events 041 417 05 63, p.duenki@rvk.ch

Der Fachkurs vermittelt wertvolle Empfehlungen, um im Schadenprozess die Arbeitsunfähigkeit möglichst kurz zu halten und um die Reintegration zu fördern.
Anmelden unter rvk.ch
Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt
Mitarbeitendenausflug
«WARUM IN DIE FERNE SCHWEIFEN, WENN DAS GUTE SO NAH LIEGT?»



Ende August 2022 fand unser Mitarbeitendenausflug statt. Gemütliche Stimmung, spannende Gespräche und gemeinsam lachen – endlich war wieder einmal das ganze RVK-Team vereint! Nach einer interessanten Stadtführung durch die weniger bekannten Winkel der Luzerner Altstadt reisten wir mit dem Schiff Richtung Meggen. Auch einige pensionierte Mitarbeitende waren mit von der Partie. Der Regen konnte die gute Stimmung nicht trüben. Nach einem leckeren Mittagessen im Restaurant Zen liess das Team den Ausflug gemütlich ausklingen.

Neues von der RVK-Crew NEUEINTRITTE UND DIENSTJUBILÄEN
Neueintritte
Der RVK freut sich über die drei Neueintritte im dritten Quartal.
Gleichzeitig haben Janina Nemitz und Daniel Huber am 2. August 2022 im Bereich Versicherungen gestartet.
Janina Nemitz startete in der Funktion als Projektleiterin für den Leistungseinkauf und berichtet direkt an Peter Aregger. Sie wird sich unter anderem mit dem Aufbau und der Imple mentierung einer Leistungseinkaufsdatenbank befassen, die Projektleitung für die Umsetzung diverser FINMA-Anforde rungen im Leistungseinkauf übernehmen sowie Kunden in der Umsetzung der FINMA-Anforderungen beraten.
Janina Nemitz arbeitete mehrere Jahre als wissenschaftliche Leiterin und Co-Leiterin in der gesundheitsökonomischen Forschung am Winterthurer Institut für Gesundheitsökono mie und war zuletzt bei der Helsana als Verhandlungsleite rin für den Leistungseinkauf Zusatzversicherungen tätig. Sie verfügt über einen Bachelor sowie einen Master in Volkswirt schaftslehre von der Universität Konstanz sowie eine Spezi alisierung in Gesundheitsökonomie von der Swiss School of Public Health. 2018 hat sie ein Doktorat und die Promotion zur Doktorin der Wirtschaftswissenschaften erlangt. Janina Nemitz kommt aus Deutschland und lebt seit ein paar Jah ren mit ihrem Partner in der Schweiz, seit Kurzem in Luzern.
Daniel Huber hat als Einkäufer Spitalleistungen die Nach folge von Adrian Scheuber angetreten und berichtet an Die ter von Ehrenberg. Er war bis vor drei Jahren als Bereichs leiter Stationäre Medizinaltarife bei der Suva tätig und war unter anderem für das Führen von anspruchsvollen Tarif verhandlungen mit Leistungserbringern zuständig. Danach wurde er Geschäftsführer der procom, Stiftung Kommunika tionshilfen für Hörgeschädigte. Daniel Huber zog es wieder in sein angestammtes Gebiet zurück, wo er seine langjährigen
Berufserfahrungen und Fachkompetenzen im Gesundheits wesen, aber auch seine zweite Muttersprache Französisch anwenden kann, weshalb er sich für den RVK entschied.
Daniel Huber verfügt über einen Abschluss in Betriebsöko nomie sowie einen Master of Health Administration (MHA), welchen er an der Universität Bern abgeschlossen hat. Er ist verheiratet, kommt aus dem Kanton Luzern und hat zwei er wachsene Kinder.
Am 1. September 2022 ist Peter Geisser in der neu geschaf fenen Funktion als Leiter Recht & Sekretariat zum RVK gestos sen. Der RVK reagiert damit auf die deutlich zugenommenen rechtlichen und regulatorischen Aufgaben, insbesondere im Bereich des Krankenversicherungs- und Vertragsrechts, des Datenschutzes und der steigenden FINMA-Anforderungen, aber auch in anderen Rechtsgebieten. Peter Geisser berichtet direkt an den Direktor und hat die Personalverantwortung für das Direktionssekretariat beim RVK übernommen.
Peter Geisser startete seine Karriere als Rechtsanwalt bei ei ner Anwaltskanzlei in St. Gallen, bevor er im Dezember 2005 in den Rechtsdienst der Schwyzer Kantonalbank wechselte. 2009 übernahm er die Funktion des Generalsekretärs für den Bankrat sowie die Geschäftsleitung und war parallel als Leiter Kommunikation Medienansprechpartner.
Peter Geisser hat ein Rechtsstudium an der Universität St. Gallen abgeschlossen sowie ein Anwaltspatent der Anwalts kammer des Kantons St. Gallen erworben. Er ist Vater von Zwillingstöchtern im Teenageralter und wohnt mit seiner Fa milie im Kanton Schwyz.
Wir freuen uns, drei ausgewiesene Experten in ihrem jeweili gen Fachbereich für den RVK gewonnen zu haben, und wün schen den Neuzuzügern weiterhin eine gute Einarbeitungs phase und viel Spass und Erfolg in ihren neuen Rollen.
Dienstjubiläen
Auch im dritten Quartal dieses Jahres feiern drei Kolleginnen ihr Dienstjubiläum beim RVK.
Chantal Koller trat am 6. August 2012 beim RVK die dreijäh rige Lehre zur Kauffrau EFZ an und blieb uns bis heute erhal ten. Nach einem erfolgreichen Lehrabschluss startete Chan tal als Assistentin im Team Marketing & Bildung und hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer sehr guten Leistungen und ihren diversen Weiterbildungen zur Fachspezialistin Mar ketingkommunikation entwickelt. Chantal ist eine wertvolle Markenbotschafterin der Marke RVK, insbesondere auf den sozialen Medien. Aufgrund ihrer hilfsbereiten und freundli chen Wesensart wird sie vom Team im Bereich Marketing & Bildung, aber auch bereichsübergreifend von allen Kollegin nen und Kollegen gleichermassen sehr geschätzt.
Andrea Georgi und Evelyne Walther feierten im September ihr Fünf-Jahr-Jubiläum.
Andrea Georgi arbeitet im Teilzeitpensum als Medizinische Kodiererin im Team der DRG-Prüfstelle. Sie ist im Wesent lichen für die Prüfungen der Spitalrechnungen nach DRG und TARPSY und die stationären Leistungen verantwortlich. Andrea Georgi ist eine versierte Kodierärztin und Versiche rungsmedizinerin. Aufgrund ihrer ausgeglichenen und freund lichen Art und ihrer Kompetenz in der Fallbearbeitung wird sie von Mitarbeitenden, Vorgesetzten wie auch Kunden sehr geschätzt.
Evelyne Walther überwacht und wickelt den gesamten Zah lungsverkehr sowie die monatlichen Gehaltszahlungen des RVK stets pünktlich und korrekt ab. Evelyne Walther trat als Sachbearbeiterin Rechnungswesen beim RVK ein und hat in den vergangenen Jahren stetig neue Aufgaben übernommen bis hin zu Bearbeitung des Lohnwesens und diverser administ rativer Aufgaben im Personalwesen. Dank ihrer sehr angeneh men Persönlichkeit und ihrer zuverlässigen und detailtreuen Arbeitsweise ist es eine Freude, mit ihr zu arbeiten.
Wir bedanken uns bei den Jubilarinnen für ihre Treue und die gute Zusammenarbeit und hoffen, noch lange auf ihre Mitar beit zählen zu dürfen.
Natascha Bircher, Human Resources Management 041 417 05 72, n.bircher@rvk.ch
INFORMATIONEN UNSERER MITGLIEDER, KUNDEN UND PARTNER DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
30 Ärztekasse stellt sich vor
Die Ärztekasse bietet Ärztinnen und Ärzten mit eigener Praxis sowie anderen freipraktizieren den Leistungserbringenden im Gesundheitswesen die Möglichkeit, den nichtmedizinischen Teil der Administration auszulagern und zu professionalisieren.
31 Mobile Pflegedokumentation careCoach
topCare Management AG erbringt Dienstleistungen und Beratungen und entwickelt die Soft ware careCoach, eine mobile Pflegedokumentation. Das führende IT-Unternehmen mit Pfle gefach-Wissen ist seit mehr als zwanzig Jahren im Schweizer Gesundheitswesen tätig
Ärztekasse Genossenschaft
AM PULS DER ZEIT
Die Ärztekasse Genossenschaft entlastet und unterstützt frei praktizierende Gesundheitsfach personen in ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Im Jahre 1964 gründeten Schweizer Ärzte die Ärztekasse als standeseigene Genossenschaft. Sie sollte den in eigener Pra xis tätigen Berufskolleginnen und -kollegen ermöglichen, ihre Administration auszulagern und zu professionalisieren. Die Vision der Gründerväter ist aktueller denn je: immer komple xere administrative Aufgaben halten die frei Praktizierenden von ihrer eigentlichen medizinischen Tätigkeit ab.
Die Ärztekasse hat den Anspruch, in diesem dynamischen Umfeld immer einen Schritt voraus zu sein. Sie beschäftigt Spezialistinnen und Spezialisten aus Gesundheits- und Rech nungswesen, Informatik und Betriebswirtschaft, welche stets auf dem neuesten Stand sind. Damit gehören sie zu gefrag ten Fachleuten und gestalten die Zukunft der Branche aktiv mit. Zudem stehen sie in engem Kontakt mit Berufsverbänden, Standesorganisationen und weiteren wichtigen Anspruchs gruppen im Gesundheitswesen. Mit ihnen tauschen sie sich intensiv aus, um verschiedenste Bedürfnisse zu koordinie ren und sinnvolle Kooperationen zu verwirklichen. Eine sol che Zusammenarbeit unterhält die Ärztekasse beispielsweise zum RVK, indem sie die Basis- und Vertiefungskurse «Kran ken- und Unfallversicherung» für medizinisches Praxisperso nal unterstützt.
Das bereichsübergreifende Know-how befähigt die Ärz tekasse, eine breite Palette an Informatikprodukten und Dienstleistungen zur administrativen Entlastung anzubieten. Mit zehn Niederlassungen in allen Regionen der Schweiz ist die Ärztekasse nahe bei ihrer Kundschaft. Gerade im Bereich Debitorenmanagement ist Vertrauen besonders wichtig. Der korrekte Rechnungsversand allein reicht nicht. Um die hohe Qualität der Rechnungsdaten sicherzustellen und die Rück weisungsquote tief zu halten, empfiehlt sie den Praxen eine regelmässige Datenabfrage ab der Versichertenkarte mit
dem kostenlosen Ärztekasse-Kartenlesegerät. Damit sind die Patientenstammdaten stets auf dem aktuellen Stand. Des Weiteren unterstützt sie bei der Wahl des richtigen Tarifs so wie bei der Behandlung und Korrektur von zurückgewiesenen Rechnungen. Zudem stehen ihre Fachleute den frei Praktizie renden bei Praxiseröffnungen und -übergaben, beim Umstel len auf die elektronische Krankengeschichte und bei der Op timierung von Abläufen mit Rat und Tat zur Seite.
Als Genossenschaft kann sie ein hervorragendes Preis-Leis tungs-Verhältnis anbieten. Bereits 19 000 Kundinnen und Kunden haben den Weg zu einer schlanken, sicheren und leistungsfähigen Praxisadministration eingeschlagen. Sie alle widmen sich vollends ihrer Kernaufgabe, nämlich der Betreu ung ihrer Patientinnen und Patienten.
topCare Management
SEIT MEHR ALS 20 JAHREN IM SCHWEIZER GESUNDHEITSWESEN
topCare Management AG ist seit bald 25 Jahren im Schweizer Gesundheitswesen tätig. Sie er bringt Dienstleistungen und Beratungen für Alters-, Pflegeheime und die Spitex und entwickelt die Software careCoach, welche komplett «swiss made» ist. Das führende IT-Unternehmen mit Pflegefach-Wissen verfügt dank qualifiziertem Fachpersonal über umfassendes Know-how aus dem Heim- und Spitex-Umfeld.
careCoach ist die mobile Softwarelösung für Pflegedoku mentation. Die Lösung ist anwenderfreundlich, spart dem Kunden Zeit, reduziert seine Kosten und Risiken und unter stützt seine betriebsinternen Prozesse, wie das Qualitäts management. Sie ist am Computer und Laptop im Internet browser und auf mobilen Smartphones und Tablets einsetzbar.
Der modulartige Aufbau und die Anbindung an viele Dritt systeme erlauben eine Anpassung an die Bedürfnisse in der Pflege und darüber hinaus. Die Anwendung von care Coach ist einfach, intuitiv und schnell erlernbar und dank der Dokumentation mittels Abweichungsmethode beson ders effizient.
interRAI CMH und Hauswirtschaftsformular für Spitex und Inhouse Spitex
Am 11. August 2022 hat topCare von der Spitex Schweiz die Zertifizierung für ihr neuestes Modul «interRAI CMH» (interRAI Community Mental Health Schweiz) erfolgreich abgeschlossen. Somit steht dem Kunden – nebst dem be reits zertifizierten Modul «interRAI HC» (interRAI Ho meCare Schweiz) – nun ab dem nächsten Release auch das Modul «interRAI CMH» für seine Bedarfsabklärungen zur Verfügung.
careCoach integriert eMediplan
Auch im Bereich Medikation wurde careCoach erweitert. Nebst einem mehrstufigen Validierungsprozess wurden auch digitale Austauschprozesse mit Apotheken und Ärz ten eingebaut und der eMediplan integriert. Als erste Soft warelösung ist careCoach seitens IG eMediplan erfolg reich geprüft und gelistet worden. Konkret heisst dies, dass die Medikamente einer Klientin oder eines Klienten mitsamt den Details per Knopfdruck exportiert werden können, dies im Format eMediplan, womit eine vollstän dige und übersichtliche Medikation in Bild und Wort zur Verfügung steht.

www.topcare.ch
Agenda 2022/2023
Veranstaltungen
November Krankenversicherung und die Pflegedokumentation – Basiswissen für den Spitex-Alltag 2. Zürich
Krankenversicherung Grundlagen 1 8. Luzern
Sozialversicherungen für Einsteiger 8. Olten
Fit für den Vorstand 10. Luzern
Spitexleistungen nach KVG 16. Luzern
Arbeitsunfähigkeit und Reintegration 23. Luzern
Tagung Langzeitpflege 24. Zürich
Krankenversicherung Grundlagen 2 29. Luzern
Dezember
Kranken- und Unfallversicherung – Basiskurs für medizinisches Praxis- und Spitalpersonal 1. Bern
Januar Prüfungstraining Krankenversicherungsfachleute 23. online
Februar
Krankenversicherung Grundlagen 1 7. online
Krankenversicherung und die Pflegedokumentation – Basiswissen für den Spitex-Alltag 28. Zürich
Sessionen 2022
Winter 28. November bis 16. Dezember Bern