Kammerbrief 02/2017

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September 2017 www.sbk-sachsen.de

KAMMER BRIEF 02/2017

Vorteil durch Geschwindigkeit Die Digitalisierung verändert die Steuer­ berater­branche: Durch den Einsatz von unterstützender Technik arbeiten Kanzleien papierarm, schneller und effizienter. Steuer­berater Reinhard Nafziger aus Chemnitz hat seine Kanzlei voraus­schauend seit 2002 erfolgreich auf eine digitale Arbeits­weise umgestellt und gibt Einblicke in die modernen Abläufe. SEITE 6

AKTUELLES

Rechtssicherer Internetauftritt: Ein Praxisleitfaden AUS DER KAMMER

31. Kammerversammlung: Rege Diskussionen vor Beschlüssen AUS- UND FORTBILDUNG

Befragung: Absolventen bleiben der Branche treu


STEUERFACH

BESSER WIRD, WER WIRT WIRD. Sie wollen in Ihrem Job mehr erreichen und anspruchsvollere Mandate betreuen? Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in macht‘s möglich. Vorteilhaft ist dieser Karriereschritt auch, wenn Sie später einmal Steuerberater/in werden möchten. Steuerfachangestellte, die ihren Beruf mindestens drei Jahre ausgeübt haben, können sich für die Steuerfachwirtprüfung anmelden. Selbst wer einen kaufmännischen Beruf erlernt hat oder Quereinsteiger ist, darf unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfung absolvieren. Mehr Informationen über die Zulassungsbedingungen und alle wichtigen Termine: www.sbk-sachsen.de


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VORWORT

KAMMERBRIEF

Steffi Müller Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

„Eine Chance zu sehen ist keine Kunst. Die Kunst ist, eine Chance als Erster zu sehen.“ Benjamin Franklin (1706–1790), US-amerikanischer Politiker und Erfinder

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind ja nun

Und wie bei jeder Neuerung gibt es für uns

schon einiges im Bezug Datensicherheit gewohnt,

Steuerberater viele Chancen. Die notwendige

aber der Wahnsinn kennt wie immer keine Gren-

Überarbeitung vertraglicher Grundlagen ermög-

zen. Ab dem 25. Mai 2018 ist in allen Mitglieds-

licht Neugestaltung von Weisungen und Einwilli-

ländern der Europäischen Union die EU-Daten-

gungen in neue Geschäftsmodelle. Die digitalen

schutz-Grundverordnung anzuwenden.

Prozesse sollten vereinfacht werden, die Datenschutzsensibilität wird wachsen, daher werden

Worum geht es?

die Anforderungen an den Wettbewerb steigen,

Hierbei handelt es sich um die Verordnung des

aber auch eine positive Abgrenzung gegenüber

Europäischen Parlaments und des Rates zum

Mitbewerbern ist möglich.

Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Daten-

Das Fazit daraus ist:

verkehr. Dieses Gesetz hat allgemeinen Rege-

Der Berufsstand der Steuerberater wird auch die-

lungscharakter mit unmittelbarer Geltung in den

se Anforderung meistern und gestärkt aus diesem

Mitgliedsstaaten und ersetzt das nationale Daten­

Prozess hervorgehen.

schutzrecht. Für alle Kolleginnen und Kollegen:

Was wird sich für uns ändern?

Gehen Sie diesen Prozess an, verzweifeln Sie

Einiges. Mehr Dokumentationspflichten, Nach­

nicht und machen Sie für sich und Ihre Kanzlei das

weis­pflichten und daraus resultierend eine Haf-

Beste daraus. Wir als Ihre berufsständige Organi-

tungsverschärfung. Nun möchte ich natürlich

sation werden Sie dabei unterstützen.

nicht die Pferde scheu machen, und nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, aber diese Datenschutzgrundverordnung wird unsere Arbeitsweise verändern. Natürlich werden unsere EDV-Anbieter uns unterstützen, und vieles im täglichen Ablauf wird automatisiert werden, aber es wird noch genug an Dokumentationspflichten für uns verbleiben.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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INHALT

KAMMERBRIEF

6–8

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SEITE 6–8

Vorteil durch Geschwindigkeit

Berufsrecht

Mit der Digitalisierung steht die Steuerberaterbranche vor großen Herausforderungen. Viele

Gebühren für Erstberatung

haben sich ihr in Kanzleien bereits erfolgreich gestellt, andere zögern noch. Dabei bringe

Die Anfertigung einer schriftlichen Stellung­

die Umstellung vor allem positive Veränderungen mit sich, beteuert Steuerberater Reinhard

nahme fällt nicht mehr unter den Anwendungs-

Nafziger im Kammerbrief-Interview. Die Umstellung auf die digitale Arbeitsweise habe sich

bereich des § 21 Abs. 1 S. 2 StBVV (Erst­

für ihn in jedem Fall gelohnt. Seine Chemnitzer Kanzlei hat 2002 den Schritt zum „papier-

beratung).

armen Büro“ gewagt. Seitdem werden Belege und Dokumente im Datei-Managementnur Platz, sondern auch jede Menge Zeit: Über eine schnelle Datenleitung sind die digitalen

Sittenwidrigkeit eines vereinbarten Honorars

Akten rund um die Uhr auf Knopfdruck verfügbar.

Wann besteht ein auffälliges Missverhältnis

System Datev anstatt im Archivraum im Keller der Jugendstilvilla verwahrt. Das erspare nicht

zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar? SEITE 9

Neuigkeiten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln Ab dem 15. Mai 2017 können künftige Unter-

Strukturänderungen in Betriebsprüfungab 1. Dezember Der Termin für Strukturänderungen im Bereich der Betriebsprüfung für die Finanzämter im

Die Auslegung des Mindestlohngesetzes hat

Raum Ostsachsen hat sich vom 1. Juli 2017 auf

die Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitneh-

den 1. Dezember 2017 verschoben.

merentsenderecht zu beachten.

nehmer den „Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung“ auch bequem im ElsterOnline-Portal elektronisch ausfüllen und authentifiziert an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Hinweis: Bundesweite Einführung der GINSTER-Vollmachtdatenbank

SEITE 10–11

Aus der Kammer Tätigkeitsbericht: Termine der Präsidentin und des Vorstandes Der Überblick bietet Aufschluss über Sitzungen

Der 18. April 2017 war Stichtag für die bundes-

und Veranstaltungen sowie deren inhaltliche

weite Überführung der GINSTER-Vollmacht­

Schwerpunkte. Im ersten Halbjahr 2017 lag der

datenbank in den uneingeschränkten produk-

Fokus erneut auf dem Thema „Digitalisierung“.

tiven Betrieb. Zur Nutzung gilt es einige typische Fehler zu vermeiden.

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Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch Zulagen und Prämien

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

LESERWUNSCH Sie möchten gern zu einem bestimmten Thema mehr erfahren oder haben eine Anregung zum Kammerbrief? Teilen Sie es uns mit. Die nächste Ausgabe erscheint im Dezember 2017. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an kammer@sbk-sachsen.de.


02 | 2017

INHALT

KAMMERBRIEF

16–18

14–15 S E I T E 12–13

SEITE 16–18

Aktuelles

Aus- und Fortbildung

Absolventen zufrieden mit Berufswahl

Die Webseite des Steuerberaters

Steuerberaterprüfung 2016

Winterprüfung 2016 und der Sommerprüfung

Jeweils rund 90 Prozent der Absolventen der

Der Internetauftritt ist die digitale Visitenkarte

122 Teilnehmer sind bei der schriftlichen Steuer-

einer Steuerberaterkanzlei. Bei ihrer Suche

beraterprüfung 2016 angetreten. Am Ende konn-

unmittelbar im Anschluss an ihre Ausbildung

nach einer Kanzlei ist er für Mandanten oft der

ten sich 47 Absolventen über ihr erfolgreiches

einen Anstellungsvertrag vorweisen. Rund

erste Anlaufpunkt mit seinen Informationen zu

Bestehen der schriftlichen und mündlichen

zwei Drittel davon bleiben ihrem Ausbildungs­

Tätigkeitsbereichen, Berufsträgern und An-

Prüfung freuen.

betrieb treu.

Zukünftige Steuerfachangestellte müssen Gas geben

Steuerfachwirtprüfung 2016/17

Service-Angebote noch immer unterschätzt. Rechtsanwalt Christian Krösch und Rechts-

Zu ihrer Zwischenprüfung sind im März 253

Steuerfachwirt/in erreichten mit einer Bestehens­

anwältin und externe Datenschutzbeauftragte

Auszubildende sowie betrieblich und über-

quote von 85,19 Prozent ein sehr gutes Resultat

fahrtswegen. Doch häufig werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Online-

2017 zum/zur Steuerfachangestellten können

Die sächsischen Prüfungsteilnehmer zum/zur

Kerstin Harzendorf benennen in ihrem Gastbei-

betrieblich Umzuschulende zum/zur Steuer­

im gesamten Prüfungsverbund und konnten

trag Anforderungen für einen rechtssicheren

fachangestellten angetreten. Sie erzielten eine

damit die Quote aus dem Vorjahr nahezu ver-

Internetauftritt.

durchschnittliche Gesamtnote von 3,86. Das

doppeln.

SEITE 14–15

Aus der Kammer

lässt für die Abschlussprüfungen noch Luft nach oben.

Treffen mit Donner

Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/r

Bei der 31. Kammerversammlung am 22. Juni

Nach der Winterprüfung 2016 und der

2017 stellten der Kammervorstand und die 126

Sommerprüfung 2017 kann sich die Branche

Mitglieder ihr Improvisationstalent unter Beweis.

über neuen Fachkräftenachwuchs im Beruf

Aufgrund eines schweren Unwetters fiel das

Steuerfachangestellte/r freuen. Die Winter­-

geplante Sommerfest wortwörtlich ins Wasser,

prüfung haben 134 Auszubildende und

und die Versammlung musste ins Chemnitzer

Umzuschulende bestanden, bei der Sommer­

Pentahotel verlegt werden. Dort führten sie eine

prüfung waren es 201.

SEITE 19

Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen SEITE 20

Impressum

intensive Diskussion über zentrale Anträge wie die Möglichkeit der Wahl des Kammervorstandes per Briefwahl oder die Umgestaltung des Kammermitgliedsbeitrags – und fassten alle Beschlüsse mit großer Mehrheit.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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TITEL

KAMMERBRIEF

Tempi passati: Den klassischen Aktenordner nimmt Kanzleiinhaber und Steuerberater Reinhard Nafziger inzwischen nur noch selten zur Hand.

Vorteil durch Geschwindigkeit Die Digitalisierung ermöglicht schnelleres und effizienteres Arbeiten in der Kanzlei. Das zahle sich aus – in jeder Beziehung, sagt Reinhard Nafziger, der seine Kanzlei schon 2002 umgestellt hat. Text: Lars Radau, Fotos: Wolfgang Schmidt Romy Schwebe genießt das verblüffte Schweigen. Der Man-

Rechnung gefunden. Rein theoretisch könnte sie dem Man-

dant hatte eine Frage, die er für knifflig hielt. Oder zumin-

danten das digitalisierte Dokument jetzt mit zwei weiteren

dest für zeitaufwendig in der Recherche: Ein Detail aus einer

Mausklicks per Mail schicken. Für den Moment reicht aber

Kundenrechnung von vor acht Jahren. „Wenn Sie eben eine

die telefonische Auskunft.

Minute haben“, sagt Schwebe ins Telefon, während ihre Finger über die Tastatur fliegen. Innerhalb von wenigen Sekun-

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Die Steuerberaterin lächelt. Früher, sagt Romy Schwebe, hät-

den hat sie über die Suchfunktion aus insgesamt einer guten

te sie das Anliegen nur notieren können. Und dann hätte sie

halben Million Datensätze in ein paar Schritten nicht nur die

selbst oder eine Kollegin in den Archivraum gehen müssen, um

richtige digitale Akte, das richtige Jahr und die passende

aus endlosen Ordnerreihen das richtige Dokument zu fischen.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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02 | 2017

KAMMERBRIEF

TITEL

Ziemlich schnell war ebenfalls klar, das Thema Daten- und Speichersicherheit direkt an die Datev zu delegieren. Dabei kennt die 35-Jährige dieses „Früher“ an ihrem jetzigen Arbeitsplatz gar nicht mehr aus eigener Erfahrung. Seit 2004 arbeitet Schwebe in der Kanzlei des Chemnitzer Steuerberaters Reinhard Nafziger – und das schon von Anfang an „überwiegend digital“. Denn Nafziger, der die Kanzlei 1991 mit seiner Frau Barbara gründete und sie heute gemeinsam mit seinem Sohn Carsten führt, entschied sich schon kurz nach der Jahrtausendwende, den Geschäftsbetrieb so weit wie möglich zu digitalisieren. Digitalisierung heißt auch neue Arbeitsmodelle: Zu Jahresbeginn 2002 wurde das System scharfgeschalten. Das grundlegende Funktionsprinzip hat sich seitdem nicht

Die dreifache Mutter Katja Haase kann an drei

Tagen pro Woche im Home-Office arbeiten.

verändert: Alle anfallenden und für die Kanzleiarbeit notwendigen Belege und Dokumente werden eingescannt und in das Datei-Management-System eingepflegt. Was früher der Archivraum im Keller der Jugendstilvilla im Chemnitzer Stadtteil

„Die Zeitersparnis ist enorm“, sagt Romy Schwebe, „sowohl für

Rabenstein war, ist heute ein Server im Rechenzentrum des

uns als auch für die Mandanten.“ Das war auch für ihren Chef

Nürnberger IT-Dienstleisters und Softwarehauses Datev. Über

Reinhard Nafziger „das entscheidende Argument“, seine

eine schnelle Datenleitung sind so die digitalen Akten der rund

Kanzlei zu digitalisieren. Gleichwohl, erzählt der 60-Jährige,

700 Mandanten der Kanzlei Nafziger quasi rund um die Uhr

haben er und sein Team sich zunächst einmal gründlich Zeit

auf Knopfdruck verfügbar.

genommen. „Wenn Sie kein vernünftiges Pflichtenheft haben, können Sie es gleich lassen“, sagt er etwas flapsig. Was soll das System können? Wie soll es aufgebaut sein? Und, nicht zuletzt: Wer soll auf welche Informationen Zugriff haben? Ziemlich schnell war klar, dass sich der Aufbau und das Ablage-­ Prinzip nicht von dem System unterscheiden sollten, das die Kanzlei bereits vorher für den Umgang mit ihren Papierakten entwickelt hatte. Und ziemlich schnell war ebenfalls klar, das Thema Daten- und Speichersicherheit direkt an die Datev zu delegieren. „Die Alternative wäre gewesen, hier im Haus einen eigenen Serverraum einzurichten“, sagt Reinhard Nafziger. So blieb es damals bei Hardware-Investitionen von rund 30 000 D-Mark. Hinzu gekommen seien im Wesentlichen nur noch Ausgaben für gute Monitore und indirekte Beleuchtung an allen Arbeitsplätzen. Der laufende Betrieb des Systems, die Nutzung der Server und regelmäßige Updates der Benutzeroberfläche und der Technik werden seitdem über eine monatliche Pauschale abgegolten, die die Kanzlei an die Datev überweist. Bei der technischen Einführung und der Konfiguration des Systems halfen damals Außendienstmitarbeiter der Datev. Zu-

Digitalisierung heißt Verkleinerung: Im Archiv­

dem hatten sich Reinhard Nafziger und seine Frau im Vorfeld

raum stehen nur noch ein paar Kartons und

bei verschiedenen Kollegen informiert, die ebenfalls dabei

Belege werden eingescannt und revisionssicher

die Nafzigers regelmäßig selbst Besuch von Berufskollegen,

Ordner. Alle wichtigen Originaldokumente und im System abgelegt.

waren, ihre Kanzleien zu digitalisieren. Inzwischen bekommen die sich vom Papier verabschieden wollen.

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KAMMERBRIEF

TITEL

betriebe sowie Selbstständige, oft aus Heilberufen, sind ebenso vertreten wie Mandanten aus der Land- und Forstwirtschaft oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Das Portfolio der Kanzlei Nafziger umfasst neben der begleitenden steuerlichen Beratung und der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen auch die kontinuierliche Lohn- und Finanzbuchhaltung. Auch hier komme der Geschwindigkeitsvorteil der Digitalisierung zum Tragen, sagt Romy Schwebe. Betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Jahresabschlüsse könne die Kanzlei ihren Mandanten „sehr zeitnah“ zur Verfügung stellen. Denn ein stetig wachsender Anteil lade seine Dokumente und Belege gleich schon digitalisiert über die Datev-Plattform „Unternehmen online“ ins Kanzleisystem. Für Schwebe und ihre Kollegen hat das den Vorteil, dass die Daten sofort verfügbar sind. „Und die Mandanten müssen die Dokumente nicht noch einmal extra für den Steuerberater ausdrucken“, sagt Romy Schwebe schmunzelnd. Viel wichtiger sei aber, dass die Mandanten mit ihrem gesicherten „Unternehmen online“-Zugang auch noch einmal ein geschütztes digitales Archiv zur Verfügung haben – und bei Bedarf eben eine Echtzeit-Auswertung der betriebswirtschaftlichen Lage vornehmen oder bekommen können. „Natürlich gibt es auch noch viele Mandanten, die Monat für Monat ihre Ordner bei uns abgegeben“, sagt Doreen Feller. Die 38-Jährige absolviert in der Kanzlei gerade eine Ausbil-

„Die Zeitersparnis ist enorm, sowohl für uns als auch für die Mandanten.“ Romy Schwebe

dung zur Steuerfachangestellten. Doch auch diese Ordner wandern nicht in den Archivraum, sondern schnellstmöglich wieder zurück zum Absender – nachdem alle nötigen Dokumente und Belege eingescannt sind. „Das passiert revisionssicher – in einem Dateiformat, das sich nicht mehr nachträglich verändern lässt“, betont Feller. Und nicht zuletzt ermöglicht die Digitalisierung des Kanzlei-

„Wobei: Ganz papierlos wird das Büro nie“, sagt Nafziger

betriebes auch eine Flexibilisierung der Arbeitsmodelle. Die

schmunzelnd. „Sehr wohl aber deutlich papierärmer.“ Dass

Steuerfachangestellte Katja Haase, die schon im Team war,

der Trend zur Digitalisierung aber schlicht nicht mehr aufzuhal-

als Reinhard Nafziger 2001 die Umstellung verkündete, arbei-

ten sei, davon ist der Kanzleichef überzeugt. Wie schnell die-

tet mittlerweile nur noch an zwei Tagen in der Woche an ihrem

ser Prozess voranschreite, sei allerdings „auch eine Frage der

Büroschreibtisch. Den Rest der Woche kann die dreifache

Mentalität“, hat Nafziger beobachtet. Innerhalb seiner Kanzlei,

Mutter ihre Arbeit aus dem Home-Office erledigen – über ei-

die mit ihm, seiner Frau und seinem Sohn 17 Mitarbeiter hat,

nen gesicherten Zugang hat auch sie jederzeit Zugriff aufs

sei der Umstellungsprozess „über den Daumen nach rund

System. Und findet in der Regel in Sekundenschnelle, was sie

einem Dreivierteljahr“ abgeschlossen gewesen. Und auch

sucht. Auch dieses Beispiel, sagt Reinhard Nafziger, illustriere,

danach, betont er lächelnd, sei „das Ausdrucken von Doku-

was er schon am Beginn seiner Beschäftigung mit der Digita-

menten oder Unterlagen im Haus natürlich nicht unter Strafe

lisierung festgestellt habe: „Der Geschwindigkeitsvorteil ist in

gestellt“ worden. Manche Kollegen und Kolleginnen nutzen

jeder Beziehung auch ein Wettbewerbsvorteil.“

den Druck-Befehl noch immer öfter als andere. Tatsächlich, sagt Romy Schwebe, sei es aber vor allem die Finanzverwaltung, die ein eigentlich bereits digital vorliegendes Dokument

Kontakt

noch einmal in Papierform anfordere. „Doch auch da ist eine Entwicklung zu beobachten“, hat Schwebe festgestellt.

Steuerberater Nafziger Mendelejewstraße 10, 09117 Chemnitz

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Auch bei den Mandanten beobachtet das Kanzlei-Team durch-

Telefon 0371 815500

aus, dass sich der Trend zur Digitalisierung verstärkt. Der

steuerberater@nafziger.eu

Kundenkreis ist breit gefächert: Gewerbe- und Handwerks­

www.nafziger.de

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02 | 2017

KAMMERBRIEF

AKTUELLES

NEUIGKEITEN

HINWEIS

Bundesweite Einführung der GINSTERVollmachtdatenbank Der 18. April 2017 war Stichtag für die bundesweite Überführung der GINSTER-Vollmachtdatenbank in den uneingeschränkten produktiven Betrieb. Für Berufsträger bedeutet das eine Erleichterung bei Durchführung des Besteuerungsverfahrens, da die internetbasierte Software­ lösung den Zugriff auf elektronisch gespeicherte Mandantendaten im Elster-Portal ermöglicht. Zur Nutzung der GINSTER-Vollmachtdatenbank gilt es folgende Hinweise, die im Rahmen der Pilotierung bundesweit festgestellt wurden, zu beachten: Der Hauptgrund für die automatisierte Zurückweisung einer Vollmacht sind veraltete Steuernummern und das Fehlen einer inhaltsgleichen Vollmacht des Lebenspartners. Steuerberater sollten daher stets die aktuelle Steuernummer verwenden und bei Konten mit Lebenspartnerschaften zwei inhaltsgleiche Vollmachten innerhalb von drei Tagen übermitteln. Darüber hinaus sind Unternehmensvollmachten

HINWEIS

mit USt-ID-Nummer als Ordnungsbegriff zu übermitteln.

„Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch übermitteln

Für viele ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ein Ärgernis, denn Mandanten oder Steuerberater mussten dieses ausführliche Dokument bisher per Post verschicken. Seit dem 15. Mai 2017 können ihn künftige Unternehmer auch bequem im ElsterOnline-Portal elektronisch ausfüllen und authentifiziert an das zuständige Finanzamt übermitteln. Die Vorteile beim elektronischen Fragebogen sind der Wegfall von Porto und Postlaufzeit. Außerdem lassen sich bereits bei Eingabe grundlegende Plausibilitäten prüfen. Gerade das verringert Nachfragen bei den Finanzämtern. Gleichzeitig bedeutet die digitale Lösung eine Arbeitsentlastung. Der Fragebogen steht in elektronischer Form zunächst nur für Einzelunternehmen zur Verfügung. Eine Erweiterung des Angebots, beispielsweise für die Gründung einer Körperschaft oder eines Vereins, erfolgt sukzessive.

TERMINÄNDERUNG

Strukturänderungen in Betriebsprüfung ab 1. Dezember Aus organisatorischen Gründen verschiebt sich der Termin für Strukturänderungen im Bereich der Betriebsprüfung für die Finanzämter im Raum Ostsachsen vom 1. Juli 2017 auf den 1. Dezember 2017. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das Finanzamt Bautzen alle Amtsbetriebsprüfungen und Hauptbetriebsprüfungen im Raum Ostsachsen. Ausnahmen bilden Amtsbetriebsprüfungen in Görlitz und Löbau, die in der Zuständigkeit des Finanzamts Görlitz liegen. Steuerpflichtige, die bereits von den Umstrukturierungsmaßnahmen durch begonnene Außenprüfungen betroffen sind, werden von den steuerlichen Vertretern im Zuge der Prüfung über die Zuständigkeitsänderungen informiert. Finanzamt

Amtsbetriebsprüfung

Hauptbetriebsprüfung

FA Bautzen

FA Bautzen

FA Bautzen

FA Görlitz

FA Görlitz

FA Bautzen

FA Hoyerswerda

FA Bautzen

FA Bautzen

FA Löbau

FA Görlitz

FA Bautzen

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AUS DER KAMMER

KAMMERBRIEF

02 | 2017

TÄTIGKEITSBERICHT Termine der Präsidentin und des Vorstands

16.01.2017

06.02.2017

13.03.2017

Auftaktveranstaltung

Sitzung Ausschuss 30 a

174. Vorstandssitzung

Leipzig

Berlin

StB Müller

StB Lachmann

Digitalisierung 2017

„Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“

Nürnberg 13.03.2017 Gemeinsame Vorstandssitzung mit

17.01.2017

09.02.2017

Auftaktveranstaltung

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

Digitalisierung 2017

der Steuerberaterkammer Nürnberg Nürnberg

Leipzig

Zwickau

22.03.2017

StB Dr. Zönnchen, StB Sebastian,

17.02.2017

StB Winter-Oppe

Gespräch mit den Präsidenten

Sitzung Abteilung Berufsausbildung Leipzig

der Steuerberaterkammern 23.01.2017

Köln

27./28.03.2017

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

StB Dr. Zönnchen

95. Bundeskammerversammlung

Leipzig

Hamburg

23.01.2017 Auftaktveranstaltung Digitalisierung 2017 Bautzen StB Michel

02.03.2017

StB Müller, StB Borczyk,

Gespräch mit den Präsidenten

StB Dr. Zönnchen, StB Kunadt

gemeinsame Sitzung der Präsidenten

29.03.2017

Steuerabteilungsleitern des Bundes

Staatsministerium der Finanzen

der Steuerberaterkammern und

der Steuerberaterkammern mit den

Jahresgespräch im Sächsischen

und der Länder

Dresden

24.01.2017

Berlin

StB Müller, StB Borczyk,

Auftaktveranstaltung

StB Müller

StB Dr. Zönnchen, StB Kunadt

Dresden

23.03.2017

12.04.2017

StB Michel

Sitzung Ausschuss Seminare

Präsidiumssitzung

Digitalisierung 2017

& Workshops 31.01.2017 Präsidiumssitzung Leipzig

25.04.2017 28.02.2017 Sitzung Ausschuss Kommunikation

31.01.2017

Dresden

Auftaktveranstaltung Digitalisierung 2017

Leipzig

Leipzig Sitzung Prüfungsausschuss Steuerfachwirt Leipzig StB Lachmann, StB Zoppke 28.02.2017

Chemnitz

Sitzung Ausschuss Digitalisierung

StB Sebastian

Dresden

31.01.2017

04.03.2017

Dresden

Erfahrungsaustausch

Bestellung der neuen Steuerberater

StB Müller

27.04.2017 Europapolitisches Forum

„Zukunft der Freien Berufe sichern“

Klausurenverbund

Dresden

Hannover StB Lachmann, StB Zoppke

28.04.2017 09.03.2017 Sitzung Abteilung

Berufsrecht/Berufsaufsicht Leipzig

10

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

175. Vorstandssitzung Oberwiesenthal


02 | 2017

KAMMERBRIEF

AKTUELLES

BERUFSRECHT

Gebühren für Erstberatung

adäquat ist. Die gesetzlichen

StBVV §§ 11, 21

Indiz dar.

1. Die Anfertigung einer

dass ein Honorar unangemes-

Gebühren stellen hierbei ein 2. Die tatsächliche Vermutung,

04.05.2017

schriftlichen Stellungnahme fällt

sen hoch ist, welches die ge-

DWS-Institut – Prüfung des Jahres­

nicht mehr unter den Anwen-

setzlichen Gebühren um mehr

abschlusses 2016 (Rechnungsprüfer)

dungsbereich des § 21 Abs. 1

als das Fünffache übersteigt, gilt

Berlin

S. 2 StBVV (Erstberatung). Als

auch für zivilrechtliche Streitig-

StB Müller

erstes Beratungsgespräch ist

keiten. Der Anwalt kann diese

nur eine Einstiegsberatung zu

Vermutung entkräften, indem er

11.05.2017

sehen, d. h. eine pauschale,

darlegt und beweist, dass der

Sitzung Ausschuss Seminare

überschlägige Beratung.

für die Mandatsbearbeitung er-

& Workshops

2. Ein erstes Beratungsge-

forderliche Zeitaufwand letztlich

Leipzig

spräch ist nicht mehr gegeben,

zu einem Stundenhonorar führt,

wenn der Auftragnehmer zur

das nicht unangemessen hoch

29./30.05.2017

Beantwortung der gestellten,

ist. (Leits. d. Verf.)

Deutscher Steuerberaterkongress

schwierigen und speziellen

BGH, Urt. v. 10.11.2016- IX ZR

München

Rechtsfragen Literatur und

119/14; Volltext in BeckRS 2016,

StB Müller, StB Borczyk, StB Lachmann,

Rechtsprechung durchsehen

20620 zit. n. G. Wacker, RA, FAf-

StB Strauß

muss. (Leitsätze der Red.)

StR, GF SBK Westfalen-Lippe,

AG Dresden, Urt. v. 16.3.2017-

Münster in DStR 9/2017, 517

06.06.2017

110 C 3790/16, mitgeteilt von RA

Sitzung Ausschuss Digitalisierung

Karsten Hinz, Dresden

Dresden

22.06.2017

Sittenwidrigkeit eines verein­barten Honorars – Ab­grenzung zu einem unangemessen hohen Honorar

176. Vorstandssitzung

BGB § 138 Abs. 1, 2;

Chemnitz

RVG § 3a Abs. 2

08.06.2017 Sitzung Abteilung

Berufsrecht/Berufsaufsicht Zwenkau

Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch Zulagen und Prämien MiLoG §§ 1 Abs. 1, Abs. 2, 3, 20; BGB § 362 Abs. 1 Die Auslegung des Mindestlohngesetzes hat die Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitnehmerentsenderecht

22.06.2017

1. Ob ein für die Sittenwidrigkeit

31. Ordentliche Kammerversammlung

der Honorarvereinbarung spre-

zu beachten. Danach sind alle zwingend und transparent

Chemnitz

chendes auffälliges Missverhält-

geregelten Gegenleistungen

nis zwischen der Leistung des

des Arbeitgebers für die Ar-

06.07.2017

Anwalts und dem vereinbarten

beitsleistung des Arbeitnehmers

Sitzung Ausschuss 30 a

Honorar besteht, hängt davon

Bestandteile des Mindestlohns

ab, welche Vergütung nach

(EuGH, ECLI:CU:C: 2015:86 =

Umfang und Schwierigkeit der

NZA 2015, 345 – Sähköalojen

„Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“ Berlin

im Rahmen des konkreten Man-

ammattiliitto).

StB Lachmann

dats geschuldeten anwaltlichen

BAG, Urt. v. 21.12.2016 – 5 AZR

Tätigkeit marktangemessen und

374/16 in NJW 14/2017, 1050

19.07.2017 Sitzung Ausschuss Seminare & Workshops Leipzig

IHR ANSPRECHPARTNER Carsten Grube, Leiter Berufsrecht/Berufsregister 0341 56336-0 carsten.grube@sbk-sachsen.de

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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AKTUELLES

KAMMERBRIEF

Abmahnfähig und bußgeldgeneigt oder datenschutzkonform? Die Webseite des Steuerberaters Christian Krösch

2. Impressum

(Rechtsanwalt)

Steuerberater, die eine Webseite betreiben, sind Telemedien­

Autor

anbieter. Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar auf der Internetpräsenz ständig verfügbar gehalten werden. Diesen Anforderungen wird der Steuerberater durch einen sog. sprechenden Link mit der Bezeichnung „Impressum“

gerecht, der auf jeder (Unter-)Seite abrufbar ist. Der Inhalt des Kerstin Harzendorf

Impressums ist durch die gesetzlichen Regelungen der § 5

(Rechtsanwältin und externe

TMG, § 55 RStV vorgegeben. Steuerberater als Angehörige

Datenschutzbeauftragte)

eines reglementierten Berufes haben insbesondere folgende

Autorin

berufsrechtlichen Angaben im Impressum vorzuhalten: Kammerzugehörigkeit, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind. Zu empfehlen sind ebenfalls die notwendigen Angaben zur Berufshaftpflicht. Können über die Webseite Verträge abgeschlossen werden, sind die zuletzt genannten Angaben Vertragspartnern zwingend vor Abgabe einer verbind-

1. Vorbemerkung Die Internetpräsenz gehört längst zum Standard einer moder-

„Disclaimer“ im Impressum sinnvoll?

nen Steuerberaterkanzlei. Neben Informationen zu Tätigkeits­

Sogenannte Disclaimer, mit deren Hilfe im Impressum die

bereichen und Berufsträgern werden zum Teil Anfahrtswege mit

Haftung für eingebundene Links und fremde Inhalte ausge-

Google-Maps visualisiert. Besuchern wird ein Kontaktformular

schlossen werden sollen, verfehlen in den meisten Fällen ihre

zur Verfügung gestellt, um Anfragen unkompliziert via Internet

Wirkung. Die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte kann nicht

an die Kanzlei zu senden. Oft werden aber die datenschutz-

pauschal ausgeschlossen werden. Ein Disclaimer entlastet

rechtlichen Anforderungen an Online-Service-Angebote noch

insbesondere nicht von der Pflicht, ab Kenntnis eines Rechts-

immer unterschätzt. Verfügt Ihre Seite über eine Transport­

verstoßes den Link zu entfernen. Es empfiehlt sich daher, die

verschlüsselung, oder informieren Sie die Besucher Ihrer Seite

gewünschten Webseiten vorab zu prüfen und bei Zweifeln an

vor dem Absenden des Kontaktformulars zum Datenschutz?

der Rechtmäßigkeit auf die Verlinkung zu verzichten.

Wenn Sie diese Frage mit Nein beantworten, ist jetzt Zeit zum Handeln. Eine Steuerberaterkanzlei wurde Anfang dieses Jah-

12

lichen Erklärung zur Kenntnis zu geben.

3. Datenschutzerklärung

res wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt und ver-

Betreiber einer Internetpräsenz haben Besucher ihrer Webseite

urteilt, weil im Rahmen des Kontaktformulars oder sonst auf

zu Beginn des Nutzungsvorgangs, das heißt bereits bei Aufruf

der Webseite keine Datenschutzerklärung vorgehalten wurde.

der Webseite, über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und

Nachfolgend werden wichtige Anforderungen an einen rechtssi-

Verwendung personenbezogener Daten in allgemeinverständ-

cheren Internetauftritt skizziert, um eine erste Einschätzung zum

licher Form zu informieren (§ 13 TMG). Dieser Hinweis sollte

Handlungsbedarf zu ermöglichen.

aus Gründen der Rechtsklarheit als „Datenschutz­ erklärung“

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

02 | 2017


02 | 2017

KAMMERBRIEF

bezeichnet und ebenfalls in Form eines Links von jeder Unterseite aus abrufbar sein. Die Informationspflicht in der Datenschutzerklärung korrespondiert dabei im Wesentlichen mit den

AKTUELLES

5. „Online-Steuerberatung“ – Einbeziehung von AGB und Widerrufsrecht beachten!

Pflichten des Telemedienanbieters an die technische Gestal-

Sollen über die Webseite Verträge abgeschlossen werden,

tung seiner Webseite. Diensteanbieter haben dem Besucher

sind weitere Anforderungen zu beachten. Insbesondere sind

ihrer Webseite eine anonyme Nutzung zu ermöglichen und ei-

die Mandatsbedingungen (AGB) und der Hinweis auf das

nen entsprechenden Hinweis in der Datenschutzerklärung zu

Widerrufsrecht (für Verbraucher!) nebst Muster-Widerrufs-

erteilen. In der Datenschutzerklärung ist anzugeben, welche

formular abrufbar und druckbar auf allen Seiten vorzuhalten.

personenbezogenen Daten, in welchem Umfang, für welchen

Empfehlenswert ist eine nicht vorangekreuzte Checkbox nebst

Zweck erhoben und verarbeitet und wie lange gespeichert

Link auf die AGB und Informationen zum Widerrufsrecht unmit-

werden. Sollte eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgen,

telbar vor dem Abschicken der (zahlungspflichtigen) Anfrage.

müssen der Zweck der Datenweitergabe beschrieben und die

Mittels Checkbox kann auch das Einverständnis des Vertrags-

Empfänger konkret benannt werden. Eine pauschale Angabe,

partners eingeholt werden, sofort mit der Dienstleistung zu

dass sich der Steuerberater eine Datenübermittlung an Partner

beginnen. Im Falle wirksamen Einverständnisses erlischt das

vorbehält, ist nicht ausreichend.

Widerrufsrecht.

Wichtig ist, dass die Datenschutzerklärung auch die Datenverarbeitungen aufzeigt, die im Hintergrund automatisch erfolgen. Auch hier werden personenbezogene Daten, wie IP-Adressen, ausgewertet. Zu erwähnen ist die Verwendung von Cookies,

6. Einsatz von Kontaktformularen nur bei Verwendung anerkannter Verschlüsselungstechniken

Analysetools („Google Analytics“), Google-Maps oder soge-

Webseiten-Betreiber müssen besondere Vorkehrungen gegen

nannten Social-Plugins (Facebook usw.). Letztere sollten nicht

den unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten ergrei-

direkt auf der Seite eingebunden werden, sondern lediglich

fen. Diese müssen den Stand der Technik berücksichtigen.

als Link, mithilfe dessen die Nutzer selbst die Verbindung

Zum Stand der Technik gehören anerkannte Verschlüsselungs-

zu den sozialen Netzwerken herstellen können. Der Verwen-

verfahren. Als anerkannt kann zwischenzeitlich eine Transport-

dungszweck der eingesetzten Tools ist anzugeben und aufzu-

Verschlüsselung mittels SSL-Zertifikat für die Datenweitergabe

zeigen, wie diese (durch Browser-Einstellungen) vom Nutzer

mittels Kontaktformular gelten, deren Einsatz allgemein tech-

abgelehnt werden können. In der Datenschutzerklärung muss

nisch möglich und auch wirtschaftlich zumutbar ist. Die feh-

auf Auskunfts- und Löschungsrechte hingewiesen werden.

lende Transport-Verschlüsselung kann unter Umständen eine

Der Diensteanbieter hat technisch sicherzustellen, dass die

Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis

anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des

zu 50.000 € geahndet werden kann.

Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht bzw. gesperrt werden können. Wenn ein

7. Urheberrechte und Abbildungen

Datenschutzbeauftragter bestellt wurde, sollte der Hinweis auf

Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass Urheber-

diesen nicht fehlen.

rechte und Lizenzbedingungen bei der Einbindung von Texten

In der Datenschutzerklärung muss aufgeführt werden, welche

und Fotos, Bildern und Grafiken beachtet werden müssen. Sol-

Einwilligungen zu welchem Zweck eingeholt wurden und dass

len Fotos von Mitarbeitern eingestellt werden, müssen diese

diese für die Zukunft frei widerrufbar sind.

wirksam einwilligen. Die Einwilligung muss freiwillig sein und

4. Einwilligungen online – Checkbox einsetzen

sollte schriftlich erteilt werden.

8. Fazit

Soweit keine gesetzliche Erlaubnis für Datenverarbeitungen

Zur Vermeidung von Abmahn- und Bußgeldrisiken sollten die

vorliegt, bedarf es einer Einwilligung der Betroffenen. Typi­

ge­setzlichen Vorgaben beim Webauftritt des Steuer­­­­beraters

sche An­wendungsgebiete sind dabei der Versand von Werbe-­

drin­ gend beachtet werden. Eine detaillierte Be­ fassung

E-Mails und Newslettern oder die Datenweitergabe an Dritte.

mit den tech­nischen und rechtlichen Grundlagen ist dafür

Im Bereich der Telemedien ist es möglich, Einwilligungen auf

unumgänglich.

elektronischem Wege einzuholen, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat, die Einwilligung protokolliert wird, der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen und der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Der Diensteanbieter hat den Nutzer vor Erklärung der Einwilligung auf die freie Widerrufbarkeit seiner Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen. Zu empfehlen ist die Einholung von Einwilligungen durch Klicken auf eine nicht voreingestellte Checkbox nebst Link und eine entsprechende Dokumentation.

Gastbeitrag von SCHENK LECHLEITNER KRÖSCH Rechtsanwälte Steuerberater (Dresden)

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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AUS DER KAMMER

KAMMERBRIEF

Treffen mit Donner Bei der 31. Kammerversammlung diskutierten die 126 Teilnehmer intensiv, aber stets sachlich verschiedene Anträge, bevor diese in die Abstimmung gingen. Die gute Stimmung setzte sich beim anschließenden Sommerfest trotz Wetterkapriolen fort. Text: Lars Radau, Fotos: Jan Felber Die schweren Unwetter, die am 22. Juni 2017 über dem Norden und dem Osten der Republik niedergingen, rüttelten auch die 31. Kammerversammlung und das anschließend eigentlich unter freiem Himmel geplante Sommerfest ein gutes Stück durch. Und zwar nicht nur ganz praktisch, mit viel Regen und Gewitter, sondern durchaus auch symbolisch. So wie das Jonglage-Duo Take Two seine vitaminhaltigen Smoothies wegen des Unwetters nicht in einer Show unter freiem Himmel produzieren konnte, ließen zunächst auch einige Anträge Kontroversen und etwas Donner erwarten. Doch ebenso wie für die Smoothies, die dann fruchtig-frisch und bereits fertig im Innern des Chemnitzer Pentahotels serviert wurden, fand sich auch für die Kammerversammlung eine pragmatische Lösung. Die Versiert führte Kammerpräsidentin StB Steffi Müller

126 anwesenden Mitglieder diskutierten engagiert, dabei stets

zurückliegende Jahr.

großer Mehrheit.

durch die Versammlung und informierte über das

14

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

sachlich und fair – und fassten schließlich alle Beschlüsse mit

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AUS DER KAMMER

KAMMERBRIEF

Die zentralen Anträge Kammerpräsidentin StB Steffi Müller hatte die Versammlung als eine der ersten Amtshandlungen über eine Ergänzung der Tagesordnung abstimmen lassen – mit Mehrheit entschieden die Mitglieder, sich zusätzlich noch mit einem die Satzung und die Wahlordnung ändernden Antrag zu befassen. Sein Ziel: Für die Wahl des Kammervorstandes sollte künftig auch die Briefwahl möglich sein. Nach intensiver Diskussion über Vor- und Nachteile war das Votum in der Sache aber schließlich eindeutig negativ: Der Antrag wurde mit 121 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt. Ebenso eindeutig – aber positiv – fielen die Entscheidungen bei zwei weiteren satzungsändernden Anträgen aus. Mit nur zwei Enthaltungen beschloss die Kammerversammlung, die für die Tätigkeit als Mitglied eines Prüfungsausschusses der Kammer für die Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz notwendige berufspraktische Tätigkeit deutlich zu reduzieren – von bislang drei Jahren auf ein Jahr. Während dieser Akt der Nachwuchsförderung schnell abge­ hakt war, entspann sich um die Beitragsordnung – wie schon im vergangenen Jahr – eine intensive Diskussion.

Die neue Beitragsordnung Wie im vergangenen Jahr gab es einen Antrag, den Kammermitgliedsbeitrag umzugestalten – der bisherige Kopfbeitrag

Der Kammerversammlung schloss sich das

Sommerfest an. Dieses musste kurzfristig wegen

eines Unwetters nach innen verlegt werden, was

den guten Gesprächen keinen Abbruch tat.

solle durch einen nach dem berufsbezogenen Einkommen gestaffelten Beitrag ersetzt werden, hieß es darin. Erneut fand sich in der Abstimmung dafür keine Mehrheit – es bleibt also beim Kopfbeitrag von derzeit 432 Euro im Jahr. Gleichzeitig

Der Wirtschaftsplan

war der Vorstand im vergangenen Jahr von der Kammerver-

Abzustimmen hatte die Versammlung auch über den Wirt-

sammlung aufgefordert worden, die Höhe der Ermäßigungs-

schaftsplan für 2018. Erst im Juli, erläuterte die Kammerpräsi-

stufen zu überdenken. Das Ergebnis, als Vorschlag und Antrag

dentin, habe sich geklärt, dass Aufwandsentschädigungen für

eingebracht, stieß wiederum mit 120 Ja-, einer Nein-Stimme

ehrenamtlich Tätige – auch für die Kammer – mit hoher Wahr-

und fünf Enthaltungen auf klare Zustimmung. Bis 9.000 Euro

scheinlichkeit nicht umsatzsteuerpflichtig sein werden. Des-

zu versteuerndem Jahreseinkommen ist die Kammermitglied-

halb hatte der Vorstand vorgeschlagen, die im Plan ursprüng-

schaft nun beitragsfrei, bis 13.000 Euro sind 25 Prozent, bis

lich für die Umsatzsteuer zurückgestellte Summe – 50.000

17.000 Euro 50 Prozent, bis 21.000 Euro 75 Prozent des Kopf-

Euro – dem Posten Personalaufwand zuzuschlagen. Auch

beitrages zu zahlen. Wer darüber liegt, zahlt den vollen Satz.

dieser Vorschlag wurde ergebnisorientiert diskutiert, am Ende aber – wie der gesamte Wirtschaftsplan – von der Kammerversammlung einstimmig abgesegnet.

Die Berichte Präsidentin StB Steffi Müller informierte unter anderem über die zurückliegenden Steuerberaterprüfungen und daraus folgende Gespräche, Neuregelungen bei der Meldung von Steuergestaltungsmodellen und Neuigkeiten aus der Geschäftsstelle. Für die Abteilung Berufsaufsicht berichtete StB Dr. Andreas Zönnchen über Fallzahlen und die Entwicklung des „Steuerberaterfrühstücks“. Auch StB Silke Lachmann widmete sich für die Abteilung Berufsausbildung Prüfungen und Prüflingen und stellte die neuesten Zahlen und Statistiken vor. Ebenso berichteten StB Knut Michel für den Ausschuss Digitalisierung und StB Katja Hanf für den Geschäftsbereich Seminare & Workshops über die Arbeit im vergangenen Jahr. Die Details kann man demnächst im Mitgliederbereich der Internetseite der Kammer im veröffentlichten Protokoll der Kammerversammlung nachlesen.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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KAMMERBRIEF

AUS- UND FORTBILDUNG

BERUFSNACHWUCHS

Steuerberaterprüfung 2016 Neue Fachleute für die Branche: 47 Absolventen der Steuer-

wohl in Dresden als auch in Leipzig konnten sich 47 Bewerber

beraterprüfung 2016 können sich seit Anfang Februar 2017

über das Bestehen der Prüfung freuen. Der Vorstand der Steu-

„Steuerberater“ nennen. Sie haben erfolgreich sowohl den

erberaterkammer Sachsen gratuliert den Absolventen herzlich

schriftlichen als auch den mündlichen Prüfungsteil bestanden.

zu diesem Erfolg.

Insgesamt waren 122 Teilnehmer zum schriftlichen Prüfungs-

Anmeldeschluss für die Steuerberaterprüfung 2017 war der

teil angetreten, davon erreichten 52 die mündliche Prüfung. Sie

30.04.2017. Ausführliche Informationen zur Steuerberaterprü-

wurde ab Ende Januar 2017 von den Prüfungsausschüssen für

fung, Antragsvordrucke sowie den Hilfsmittelerlass für 2017

Steuerberater beim Sächsischen Staats­ministerium der Finan-

finden Sie im Internet unter www.sbk-sachsen.de, Bereich

zen abgenommen. Nach insgesamt sieben Prüfungstagen so- „Aus- und Fortbildung“, Stichwort „Steuerberaterprüfung“.

3,3 %

5,9 %

keine Angaben

bleiben zunächst nicht im steuerberatenden Beruf

AUSWERTUNG

Steuerfachwirtprüfung 2016/17 Für die sächsischen Absolventen zum/zur Steuerfachwirt/in war es ein erfolgreiches Jahr: Mit einer Bestehensquote von 85,2 Prozent erreichten sie ein sehr gutes Resultat im ge­samten

32,8 % wechseln in eine andere Steuerkanzlei

Prüfungsverbund. Die Quote aus dem Vorjahr (44,4  Prozent) wurde nahezu verdoppelt. Zur schriftlichen Prüfung traten 54 von 57 angemeldeten Teilnehmern an. 50 von ihnen erreichten die erforderliche Punktzahl, um für die mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Diese bestanden 46 der 50 Teilnehmer. Beim bundesweiten Gesamtergebnis belegen die Prüfungsteil-

58,0 % Anzahl befragter Absolventen: 119

bleiben im Ausbildungsbetrieb

nehmer der Kammer Sachsen im Prüfungsverbund Rang zwei hinter den Teilnehmern der Kammer Nordbaden. Note

Gesamt- StR I note

ReWE

StR II

mdl. Note

UMFRAGE

Sehr gut

-

-

-

-

-

Absolventen zufrieden mit Berufswahl

Gut

2

1

-

4

3

Befriedigend

13

14

11

15

16

Ungenügend

-

-

1

-

2

Von den 119 Teilnehmern der Winterprüfung  2016

Notendurchschnitt

3,74

3,78

4,06

3,63

3,68

Punktedurchschnitt

61,54

61,28

56,13

62,13

61,84

zum/zur Steuerfachangestellten bleibt die über­ wiegende Mehrheit nach dem Ausbildungs­

Ausreichend

31

35

28

32

27

Mangelhaft

4

4

12

3

2

ab­ schluss der Branche treu. Das ergab eine Befragung der Steuerberaterkammer Sachsen. Dem­nach konnten rund 90 Prozent der Nachwuchsfachkräfte im Anschluss an ihre Ausbildung einen Anstellungsvertrag vorweisen – ein erfreu-

BEKANNTMACHUNG

Steuerfachwirtprüfung 2017

liches Ergebnis. Mehr als die Hälfte der Befragten

16

(58 Prozent) verblieben im Ausbildungsbetrieb,

Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet bundesweit

32,8 Prozent wechselten in eine andere Steuer-

einheitlich an folgenden Tagen statt: 6., 7. und 8. Dezember

kanzlei. Lediglich 3,3 Prozent der Absolventen

2017. Die potenziellen Teilnehmer mussten ihre Anmeldung bis

konnten zum Befragungszeitpunkt (mündliche

spätestens 1. September 2017 bei der Steuerberater­kammer

Prüfung) noch keine Angaben bzgl. ihres weite-

des Freistaates Sachsen einreichen. Weitere Informationen unter

ren Werdegangs machen.

www.sbk-sachsen.de, Bereich „Bekanntmachungen“.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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AUS- UND FORTBILDUNG

KAMMERBRIEF

Umschüler/Externe

ABSCHLUSSPRÜFUNG STEUERFACHANGESTELLTE/R

41

Leipziger Auszubildende sind spitze

14

Für die Mehrheit der Prüfungsteilnehmer zum/zur Steuerfachangestellten wurde die Winterprüfung 2016 zum krönenden

4

Abschluss ihrer Ausbildung bzw. Um-

Azubis Regierungsbezirk Leipzig

2

schulung: 134 der 156 Auszubildenden

4

und Umzuschulenden haben die Abschlussprüfungen bestanden. Die Beste-

Azubis Regierungsbezirk Dresden

hensquote liegt damit bei rund 86 Prozent und damit um drei Prozentpunkte höher als bei der Sommerprüfung 2016.

6

Bei den Umzuschulenden haben 120 von

Azubis Regierungsbezirk Chemnitz

140 ihren Abschluss erreicht. Von den 16 Aus­­zu­bildenden haben 14 ihre jeweiligen Prü­fungen in den Fächern Steuerwesen, Rech­ nungswesen und Wirtschafts- und

Umschüler/Externe

So­zial­kunde sowie mandantenorientierte

48

Sach­bearbeitung bestanden. Ein Vergleich der einzelnen Berufsschulstandorte zeigt, dass die Auszubildenden aus der Berufsschule Leipzig die besten

5

Ergebnisse in den einzelnen Fächern und damit auch bei der Gesamtpunktezahl

Umschüler/Externe

31 1

Auszubildende und Umzuschulende nach Regierungsbezirken

(schriftlich und mündlich) vorweisen können. Mit durchschnittlich 77,50 Punkten lagen die Leipziger vor Dresden (69,80)

Prüfung bestanden

und Löbau (62,00). Die Umzuschulenden

Prüfung nicht bestanden

schlossen im Durchschnitt mit einer Gesamtpunktezahl von 70,21 ab.

ZWISCHENPRÜFUNG 2017

Zukünftige Steuerfachangestellte müssen Gas geben Halbzeit hieß es am 14. März 2017 für 253 Auszubildende so-

genden Leistungen können entweder ausbildungsbegleitende

wie betrieblich und überbetrieblich Umzuschulende zum/zur

Hilfen (abH) der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen oder

Steuerfachangestellten. Sie traten zur Zwischenprüfung an

gemäß § 8 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz eine Verlängerung

und erzielten eine durchschnittliche Gesamtnote von 3,86.

der Ausbildungszeit bei der Steuerberaterkammer beantragen.

Der Blick auf die einzelnen Berufsschulen zeigt, dass die Leip-

Weitere Informationen unter www.sbk-sachsen.de

ziger mit der Gesamtnote 3,22 am besten abschnitten, gefolgt von den BBW-Teilnehmern (3,50) sowie den Teilnehmern aus

Note

Punkte

Chemnitz (3,77) und Dresden (3,83). Der Berufsnachwuchs aus

Steuerwesen

4,07

55,84

Löbau (4,00) und Zwickau (4,3) bildete das Schlusslicht.

Rechnungswesen

3,81

58,77

Wirtschafts- und Sozialkunde

3,44

65,49

Gesamt

3,86

60,00

Bis zur Abschlussprüfung haben die Auszubildenden und Umzuschulenden noch etwas Zeit, ihr Wissen in den einzelnen Fächern auszubauen. Diejenigen mit mangelhaften oder ungenü-

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

17


KAMMERBRIEF

AUS- UND FORTBILDUNG

Azubis

SOMMERPRÜFUNG STEUERFACHANGESTELLTE/R

25

Exzellente Ergebnisse bei Abschlussprüfung

2 Umschüler/Externe

23

Große Freude für die Prüfungsteilnehmer der Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellte/n

11

im Sommer 2017: 112 von 119 Auszubildenden und 89 von 107 Umzuschulenden bestanden die

Regierungsbezirk Leipzig

wichtigsten Prüfungen ihrer dreijährigen Ausbildung. Ein Vergleich der Berufsschulen mit Blick

Regierungsbezirk Dresden

auf die durchschnittlich erreichte Gesamtpunktzahl (schriftlicher und mündlicher Teil) zeigt: mit durchschnittlich 73,79 Punkten hatten die AbsolAzubis

Regierungsbezirk Chemnitz

51

die Absolventen der Berufsschule Löbau mit 72,92 Punkten und der Berufsschule Zwickau mit

3

71,92 Punkten. Der Durchschnitt aller UmzuschuUmschüler/Externe

44 Azubis

36

venten der Berufsschule Leipzig wie schon bei der Winterprüfung die Nase vorn. Ihnen folgen

lenden lag bei 67,69 Punkten. Die Sommerprüfung 2017 bietet mit Blick auf die Bestehensquote allen Grund zur Freude. Mit einer Quote von 89 Prozent lag sie um knapp drei

5

Prozentpunkte höher als die der Winterprüfung 2016 (Bestehensquote: 86 Prozent).

2 Umschüler/Externe

22 2

Auszubildende und Umzuschulende nach Regierungsbezirken Prüfung bestanden Prüfung nicht bestanden

59,5 %

11,3 %

bleiben im steuerberatenden Beruf und in ihrem Ausbildungsbetrieb

bleiben zunächst nicht in steuerberatenden Beruf

UMFRAGE

Eindeutiges Bekenntnis zur Berufswahl Der Beruf des/der Steuerfachangestellten bleibt eine sichere Zukunftsperpektive für junge Absolventen. Die Umfrage zum Verbleib im Beruf anlässlich der Sommerprüfung 2017, an der sich 185 Prüfungsteilnehmer beteiligt haben, belegt, dass rund 90 Prozent der Absolventen unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung einen Anstellungsvertrag vorweisen können. Mit 88,7 Prozent bleibt die große Mehrheit von ihnen im steuerberatenden Beruf. Im Vergleich zur vorangegangenen Umfrage anlässlich der Winterprüfung zeigt sich, dass sich der Wert leicht verschlechtert hat (90,8 Prozent). Doch auch wer sich beruflich neu orientiert, steht selten ohne Beschäftigungs­ verhältnis da: 21 der 185 Befragten gehen beruflich neue Wege. So wollen

29,2 %

zum Beispiel fünf von ihnen ein Studium beginnen, drei haben sich für eine weitere Ausbildung entschieden. Nur zwei der 185 Absolventen konnten zum Befragungszeitraum noch keinen Beschäftigungsvertrag vorweisen.

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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Anzahl befragter Prüfungsteilnehmer: 185

bleiben im steuerberatenden Beruf – wechseln jedoch in eine andere Steuerkanzlei

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02 | 2017

KAMMERBRIEF

AKTUELLES

KALENDER

Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen ... GEBURTSTAGE 70+

GEBURTSTAGE 50+

GEBURTSTAGE 30+

92. Geburtstag 02.08.2017 StB Sigrid Baumann

60. Geburtstag 02.06.2017 StBv Petra Schmidt 11.06.2017 StBv Hans-Jürgen Rosen 23.06.2017 StB Petra Schwarz 03.07.2017 StB WP
Bernhard Humpert 15.07.2017 StB
Martina Schütze 07.08.2017 StB
Karin Mangold 14.08.2017 StBv
Ramona Thiele 18.08.2017 StBv Jörg Müller 23.08.2017 StB Angela Haake 25.08.2017 StB Stephan Ludwig 29.08.2017 StB Frank Stelter 30.08.2017 StBv Birgit Möbert 30.08.2017 StB Angela Pester 01.09.2017 StB Gerlinde Kunze 17.09.2017 RA Dr. Frank Hartmann 18.09.2017 StB LDW-Buchst. Kirsten Köhler 18.09.2017 RA FA f. StR Gabriele Pechstädt 25.09.2017 StB Claudia Müller 28.09.2017 StB WP RA Alexander Jaensch

40. Geburtstag 04.06.2017 StB
Katja Hanf
 06.06.2017 StB
Jeannette Michelbach 08.06.2017 StB
Isabel Schneider 11.06.2017 StB WP
René Häntzschel 12.06.2017 StB
Alexander John 14.06.2017 StB WP
Ramona Luckner 15.06.2017 StB
Frank Hager 18.06.2017 StB
Sven Piontek 18.06.2017 StB
Frank Erben 19.06.2017 StB
Sandra Derr 20.06.2017 StB
Rico Möckel 25.06.2017 StB
Claudia Hohmuth 26.06.2017 StB
Andrea Baetke 27.06.2017 StB Jörg Dathe 01.07.2017 StB Marion Köhler 12.07.2017 StB LDW-Buchst. Antje Eichler-Gesell 17.07.2017 StB Sandra Kiekebusch-Hähnel 22.07.2017 StB Lars Riemann 22.07.2017 StB Sven Fiebig 24.07.2017 StB Olaf Rößler 28.07.2017 StB Doreen Adam 29.07.2017 StB Mandy Thänert 02.08.2017 StB Piet Werner 03.08.2017 StB Robert Weser 07.08.2017 StB Ines Richter 07.08.2017 StB Thomas Bernstein 12.08.2017 StB Ellen Kraft 18.08.2017 StB Raik Schneider 22.08.2017 StB Ina Olbrich 24.08.2017 StB André Thamm 25.08.2017 StB Lars Ritter 30.08.2017 StB Tom Reichelt 02.09.2017 StB Kristin Naumann 03.09.2017 StB WP Alexander Terpitz 19.09.2017 StB Daniela Lehnert 23.09.2017 StB Ines Miehle 24.09.2017 StB Katja Schneider 25.09.2017 StB RA John Sebastian Drews 27.09.2017 StB Heike Aßmann

80. bis 88. Geburtstage 16.06.2017 StBv Karl Kutschmar 17.07.2017 StBv Gudrun Neidel 07.08.2017 StB Kurt Kortgen 19.09.2017 StBv Heli Bosse 20.09.2017 StBv Werner Klötzer 70. bis 79. Geburtstage 03.06.2017 StBv Eberhard Hallier 03.06.2017 StBv Manfred Höhn 04.06.2017 StBv Dr. Peter Thieme 05.06.2017 StB Erwin Cipowicz 07.06.2017 StB Arnim Gehlich 09.06.2017 StB vBP Hans Günter Hake
 14.06.2017 StBv Martin Lothar 25.06.2017 StB
Maria Thies 03.07.2017 StBv Rosemarie Kubale 08.07.2017 StBv Rudolf Mersiowsky 16.07.2017 StB vBP Karin Klein 19.07.2017 StB
Reimund Siegert 20.07.2017 StB Rainer Irrgang 24.07.2017 StB Rechtsbeistand Klaus Paur 25.07.2017 StBv Christian Neubert 27.07.2017 StBv Karl Georgi 30.07.2017 StBv Bernd Kaden 11.08.2017 StB Horst Geertz 13.08.2017 RA Gabriele Wedler 20.08.2017 StB
Jürgen Kleinschmidt 21.08.2017 StB
Manfred Aldorf
 23.08.2017 StB WP Heinz Herrmann 25.08.2017 StBv Klaus-Dieter Maruhn 06.09.2017 StB WP
Klaus Brinkmann 09.09.2017 RA Dr. Manfred Eschberger 12.09.2017 StB vBP Helmut Pütz 16.09.2017 StBv Waltraud Schreiber 19.09.2017 StB Rechtsbeistand Heide-Marie Baronin von Stromberg 25.09.2017 StBv Bernhard Großer 25.09.2017 StB Gabriele Hoyer 26.09.2017 StB Renate Werler 27.09.2017 StB Eva L. Reiße 28.09.2017 StB LDW-Buchst. Roland Franken 29.09.2017 StB Robert Metschberger

50. Geburtstag 07.06.2017 StB Silke Hühler 16.06.2017 StB Mario Keller 22.06.2017 StB WP Ulf Urner 22.06.2017 StB Ralf Schlemming 05.07.2017 StB Sven Dietrich 07.07.2017 StB Ines Kanitz 13.07.2017 StB Karin Seidel 19.07.2017 StB Heike Klonner 21.07.2017 StB
Helga Beck 26.07.2017 StB Steffen Zenker 04.08.2017 StB WP
Niels Bahr
 11.08.2017 StB Thomas Groß 18.08.2017 StB WP Dr. Christian Sitz 25.08.2017 StB Jens Voigt 02.09.2017 StB
Elena Parusel 09.09.2017 StB Brunhild Baranenko 11.09.2017 StB Thomas Pawlewitz 12.09.2017 StB Katrin Welgosch 14.09.2017 StB Anette Misch 15.09.2017 StB Wolfram Block 19.09.2017 StB WP
 Jens Held 20.09.2017 StB
Prof. Dr. Jörg Kroschel 26.09.2017 StB
Ines Erler

30. Geburtstag 01.06.2017 StB Katharina Schulze 15.07.2017 StB Andreas Brösicke 20.07.2017 StB Christin Feuerpfeil

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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Rückenschmerzen? Nie wieder schwere Bücher schleppen! Schließlich können sich Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen jedes Buch aus der Kammerbibliothek auch bequem zuschicken lassen. Der aktuelle Literaturbestand lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks gleich ausgeliehen werden.

Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter:

www.sbk-sachsen.de/bibliothek

IMPRESSUM Herausgeber Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Straße 2 04105 Leipzig Tel. 0341 56336-0 Fax 0341 56336-20 kammer@sbk-sachsen.de www.sbk-sachsen.de Redaktion RA Andreas Hillner (V. i. S. d. P.) Ulf Mehner Anke Richter Lars Radau Silke Friedrich Zuständige Aufsichtsbehörde Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Konzept und Gestaltung WeichertMehner Hauptstraße 36 01097 Dresden Tel. 0351 501402-00 Fax 0351 501402-09 info@weichertmehner.com www.weichertmehner.com Redaktionsschluss 31.08.2017 Druck dieUmweltDruckerei GmbH www.dieumweltdruckerei.de

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Fotografie 4x6 / iStockphoto.com (Seite 20) blende11.photo/fotolia.com (Seite 5 o.r.) BraunS / iStockphoto.com (Seite 2) Jan Felber (Seiten 5 o.l., 14–15) Schenk Lechleitner Krösch Robert Kneschke / fotolia.com (Seite 9 m.) Rechtsanwälte Dresden (Seite 12) Gina Sanders / fotolia.com (Seite 9 o., 9 u.) SBK Sachsen (Seiten 3, 4 o.M., 11 u) Wolfgang Schmidt (Seiten 1, 4 o.l., 6–8) Stockfotos-MG/fotolia.com (Seite 4 o.r.) Auflage 3.000 Beilagen - Anzeigenblatt


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