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www.sbk-sachsen.de

Mit Kind und Kommunikation:

Die familienfreundliche Kanzlei

Kammergesch채ftsstelle vom 24.12.2014 bis 02.01.2015 geschlossen

Seminare und Workshops

Aus- und Fortbildung

Neues aus Sachsen

Teilselbstanzeigen bei der Umsatzsteuer

Berufswahl an Schulen im Fokus

Rechnungshof pr체ft Steuerberaterkammer


Inhalt

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Titelthema: Mit Kind und Kommunikation: Die familienfreundliche Kanzlei

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Neues aus Sachsen

Tätigkeitsbericht – Termine Präsidentin/Vorstand und Mitglieder

Anzeigepflichten nach § 50 DVStB

Rechnungshof prüft Steuerberaterkammer

Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Spenden statt Weihnachtskarten

Das Steuerberaterversorgungswerk Sachsen informiert

12 •

Neue Regeln für ungewollte Teilselbstanzeigen bei der Umsatzsteuer

Unser Seminarangebot im 1. Quartal 2015

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Aus- und Fortbildung

Onkel Sax bringt Schüler und Unternehmen zusammen

Auszubildende gewinnen am Boys’Day

Erste Nachuntersuchung jugendlicher Auszubildender

Bekanntmachung: Fortbildungsprüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt 2015

Bekanntmachung: Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung 2015

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Berufsrecht

Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel

Vergütung bei vorzeitiger Beendigung

Umfang der Beauftragung eines Steuerberaters

Unterlassener Hinweis auf Steuernachteile

Aufklärungspflichten eines Steuerberaters

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Seminare und Workshops

Aktuelles

Deutscher Steuerberaterkongress 2015

Fußball: BStBK gegen FC Bundestag

Bekanntmachung: Ordnung zur Änderung der Ordnung über Aufwandsentschädigungen

Weitere Mitteilungen im Internet

Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum

Steuerberater Brune verstorben

Kammerbrief 4 | 2014


Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit rennt im Sauseschritt und schon ist wieder ein Jahr vorbei. Zum Jahresende haben wir alle den Schreibtisch noch etwas voller als sonst. Trotzdem habe ich eine Bitte an Sie. Die Steuerberaterkammer hat Ihnen eine E-Mail gesendet und darum gebeten, uns Ihre Probleme mit der Finanzverwaltung mitzuteilen. In den Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen haben wir mitbekommen, dass eine Unsicherheit besteht, wie Sie Ihre Mandanten hierbei raushalten können. Selbstverständlich können Sie die Mandantendaten unkenntlich machen. Wichtig ist, welches Finanzamt betroffen ist. Also nochmal unsere Bitte: Geben Sie uns Argumente für unsere Gespräche mit der Finanzverwaltung. Das Geschenk des Finanzministeriums – das BMF-Schreiben zur GoBD – hat uns ja noch zum Jahresende erreicht. Vieles ist nicht neu, aber es wird bei Betriebsprüfungen eine verstärkte Rolle spielen. Vor allem im Zusammenhang mit dem zunehmenden Einzug von elektronischen Daten, in welcher Form auch immer, werden hohe Maßstäbe an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gestellt. Auch wir werden hier in Zukunft sowohl bei unserer eigenen Arbeit für den Mandanten, hier zum Beispiel die Festschreibungsproblematik, wie auch in der Beratung des Mandanten zu seinen eigenen Aufzeichnungspflichten stark gefordert sein. Es ist wie immer: Die Herausforderungen, mit denen unser Berufstand konfrontiert ist, werden nicht weniger und immer komplizierter. Wir, der Vorstand und die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle, wünschen Ihnen für das neue Jahr alles erdenkliche Gute, ein glückliches Händchen für die anstehenden Arbeiten, viel Gesundheit und Lebensfreude. Verbringen Sie die die anstehenden Weihnachtsfeiertage mit etwas Ruhe im Kreise Ihrer Lieben, mit gutem Essen und wenig Stress.

Steffi Müller PRÄSIDENTIN

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Titel

Mit Kind und Kommunikation:

Die familienfreundliche Kanzlei Die Zahlen sind alarmierend: Jeder sechste Arbeitnehmer ist frustriert im Job. Das zeigt eine aktuelle Studie des Beratungsinstituts Gallup. Demzufolge haben 17 Prozent der Angestellten innerlich gekündigt, 67 Prozent machen Dienst nach Vorschrift. Im Jahr 2013 waren es noch fast ein Viertel, die aussagten, über ihren Arbeitgeber frustriert zu sein und keinerlei emotionale Bindung zu verspüren. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels setzt sich in immer mehr Unternehmen die Erkenntnis durch, dass die Qualität der Führung und die Unternehmenskultur entscheidend sind, um Mitarbeiter zu binden. Ein Beleg für diesen Trend ist die ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft. Als erstes Dresdner Unternehmen erhielt sie Anfang des Jahres das Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“. Im Interview spricht Geschäftsführer StB Karsten Lorenz über Maßnahmen, die er in seiner Kanzlei umgesetzt hat. Herr Lorenz, der Begriff „familienfreundlicher Arbeitgeber“ ist sehr umfassend. Was verstehen Sie darunter? Auf unsere Kanzlei bezogen ist der Begriff fast ein bisschen einschränkend. Uns geht es darum, die Personalpolitik insgesamt zu verbessern – also die Mitarbeiterzufriedenheit, Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Dabei spielt die Familienfreundlichkeit natürlich eine große Rolle. StB Karsten Lorenz leitet seit 2005 die ABG Steuerberatungsgesellschaft in Dresden.

Familienfreundlichkeit ist Ihnen also sehr wichtig? Auf jeden Fall. Die Mitarbeiter sind eine wichtige Grundlage für den Erfolg unseres Unternehmens. Als Vater von zwei Kindern bin ich selbst in der Verantwortung, dass die Familie nicht ins Hintertreffen gerät. Ich habe schon andere Zeiten erlebt und das möchten wir unseren Mitarbeitern ersparen. Gab es darüber hinaus weitere Gründe, sich mit dem Thema „Personal“ intensiver zu beschäftigen? Ein ausschlaggebender Grund ist der Fachkräftemangel in unserer Branche. Hinzu kam, dass unsere Kanzlei sehr schnell gewachsen ist und wir deshalb 2012 in ein anderes Bürogebäude umgezogen sind. Wir saßen plötzlich nicht mehr so eng beieinander, sondern waren über mehrere Etagen verteilt. Beides bedingte eine veränderte Organisationsstruktur und Unternehmenskultur.

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Kammerbrief 4 | 2014


Titel

Wie ging es weiter? Im Rahmen des Projekts „Unternehmenswert Mensch“ hatten wir einen Coach zu Rate gezogen. Er unterstützte die Führungskräfte in der neuen Situation und befragte anonym die Mitarbeiter nach ihrer Zufriedenheit. So haben wir festgestellt, wo es hakt und was wir verbessern müssen. Im Anschluss haben wir mit allen Beteiligten in verschiedenen Kategorien Maßnahmen abgeleitet. Das betraf im Wesentlichen die Bereiche Unternehmens- und Führungskultur, Kommunikation, Arbeitsorganisation, Unterstützungsangebote und Nachhaltigkeit bzw. Strategie. Was bedeutete das für die Kategorie Unternehmensund Führungskultur? Letztendlich ist uns klar geworden, dass wir zwar im Herzen Steuerberater sind, zusätzlich jedoch mehr Managementaufgaben übernehmen müssen. Das war nicht ganz einfach und deshalb absolvierten meine Kollegin und ich ein Führungstraining. Wir haben gelernt, wie man sich professionell in verschiedenen Gesprächssituationen verhält, Teambesprechungen leitet und vieles mehr. Kommunikation spielt eine große Rolle und daran haben wir gearbeitet. Neu ist beispielsweise, dass jetzt vierzehntägig alle Mitarbeiter zusammenkommen und die wichtigsten Dinge besprechen. Zusätzlich gibt es jährliche Einzelgespräche, TagesTeamevents und Geburtstagsrunden in unserer Cafeteria. Nicht zu vergessen, unser gemeinsames Grillen. Das haben unsere Mitarbeiter selbst organisiert.

„Bei uns muss keiner mehr Überstunden machen“ Lassen Sie uns über die neue Arbeitsorganisation in Ihrem Unternehmen sprechen. Wie sieht diese aus? Ja, das ist wirklich ein spannender Bereich. Hier haben wir in der Steuerberatungsbranche vermutlich ein Alleinstellungsmerkmal. Denn bei uns macht eigentlich keiner mehr Überstunden. Diese Tatsache ist natürlich ein Vorteil bei Einstellungsgesprächen. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verraten Sie mir Ihre Lösung? Wir haben eine Auftrags- und Auslastungsplanung für die einzelnen Mitarbeiter erstellt. Darin ist der zu erwartende Arbeitsaufwand pro Mandant für das ganze Jahr durchgeplant. Das heißt, es wird die benötigte Stundenzahl geschätzt, einschließlich der benötigten Beratungszeit. Die Schätzung basiert auf den Erfahrungen der Vorjahre. Für diese Jahresplanung ist ein Mitarbeiter zuständig, der das System pflegt und überwacht. Als wir das zum ersten Mal so umgesetzt haben, ist uns bewusst geworden, welche Mitarbeiter überlastet sind und ihre Arbeit wirklich nicht schaffen können. Daraufhin haben wir Mandate umverteilt oder Unterstützung eingestellt.

Regelmäßige Besprechungen sind ein fester Bestandteil der ABG-Unternehmenskultur.

Und was machen Sie, wenn im Laufe des Jahres neue Mandate hinzukommen? Wir haben allen Mitarbeitern zeitlich „Luft gelassen“ und stellen im Voraus ein. Somit haben wir immer einen Puffer, wenn neue Mandate kommen. Bis jetzt funktioniert es. Sollte doch einmal Mehrarbeit anfallen, können die Mitarbeiter bis zu zehn Überstunden in den nächsten Monat mitnehmen und gleich wieder aufbrauchen. Die Führungsebene ist davon ausgenommen, aber auch wir wollen natürlich Zeit für unsere Kinder haben. Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? In unserer Kanzlei gibt es eine Gleitzeitregelung mit Kernarbeitszeiten. Die liegt von Montag bis Donnerstag bei 9 bis 15 Uhr, freitags 9 bis 13 Uhr. Alles andere kann der Mitarbeiter frei bestimmen. So sind manche schon 6:30 Uhr da, andere erst kurz vor 9 Uhr. Unsere Mitarbeiter arbeiten zwischen 30 und 40 Stunden pro Woche und sind alle fest angestellt. Was haben die Mandanten dazu gesagt? Unsere Mandanten wissen, dass der jeweilige Mitarbeiter verbindlich zwischen 9 und 15 Uhr erreichbar ist. Wenn mal etwas außerhalb der Kernarbeitszeit abzustimmen ist, klären das beide auf kurzem Wege. Im Sekretariat sieht das etwas anders aus. Früher war dafür nur eine Person zuständig. Jetzt sind es zwei Mitarbeiterinnen und eine Auszubildende, sodass von 8 bis 17:30 Uhr die Erreichbarkeit gewährleistet ist. Hier stimmen sich die Kollegen untereinander ab, wer früher und wer später kommt. Das funktioniert ganz unproblematisch. Für viele Unternehmen und Angestellte bedeutet Flexibilität auch Arbeiten von zu Hause. Welche Sichtweise vertreten Sie? Die Möglichkeit des „Home Office“ besteht bei uns, aber nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn das Kind krank ist. Grundsätzlich sehen wir es lieber, wenn die beruflichen Tätigkeiten in der Kanzlei erledigt werden. Das hängt zum einen mit dem Datenschutz zusammen, zum anderen sollen sich Mitarbeiter zu Hause erholen. Und natürlich fördert das Arbeiten in der Kanzlei die sozialen Kontakte untereinander.

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Auszeichnung der ABG als Familienfreundlicher Arbeitgeber am 14.02.2014, v. l. Birgit Riess (Bertelsmann Stiftung), Prof. Dr. Rita Süssmuth, Susan Lösch (Prokuristin, ABG Steuerberatung Dresden), Karsten Lorenz (Geschäftsführer, ABG Steuerberatung Dresden), Christine Clauß (Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz).

Sie erwähnten, dass Sie auch Maßnahmen in den Kategorien „Nachhaltigkeit und Strategie“ ergriffen haben. Ja, unsere Kanzlei hat gemeinsam ein Leitbild erarbeitet. Das war ein Prozess, in dem wir definiert haben, wer wir sind, was wir anstreben und wie wir gesehen werden wollen. Vielen Mitarbeitern haben die Workshops dazu richtig Spaß gemacht, obgleich sie Freitagnachmittag stattfanden. Außerdem sind wir Mitglied im Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, einer Plattform für Unternehmen, die sich für familienbewusste Personalpolitik interessieren oder bereits engagieren. Darüber bekommen wir viele Anregungen, die wir umsetzen möchten. Bleiben wir bei den gegenwärtigen Unterstützungsangeboten. Womit punkten Sie noch bei Ihren Mitarbeitern? Als familienfreundliches Unternehmen zahlen wir einen Kindergartenzuschuss. Weiterhin gibt es Annehmlichkeiten wie kostenfreie Getränke, einen Gesundheitscheck durch die KKH, eine Rabattvereinbarung mit einer nahe gelegenen Physiotherapie sowie ein Poolfahrzeug, mit dem die Mitarbeiter alle auswärtigen Termine erledigen. Fortbildung liegt uns ebenfalls sehr am Herzen, weshalb wir Mindestfortbildungstage vereinbart haben. Wie überprüfen Sie, ob die umgesetzten Maßnahmen auch wirklich funktionieren? Zum einen sprechen wir das in den Mitarbeitergesprächen an. Zum anderen merkt man ja in der Kanzlei, ob die Stimmung gut ist und die Mundwinkel nach oben zeigen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es Mitarbeiter sehr schätzen, dass man etwas für sie tut. Zudem wirkt sich die Auszeichnung durch die Bertelsmann Stiftung positiv aus. Für viele neu eingestellte Mitarbeiter, wären wir früher sicherlich nicht attraktiv gewesen. Auch

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werden wir in allen Bewerbungsgesprächen auf das Siegel angesprochen. Diese Auszeichnung haben Sie nun ein knappes Jahr. Welche Bilanz ziehen Sie? Wir sind ein bisschen von uns selbst überrascht, was wir bisher alles geschafft haben. Es begeistert uns, wenn wir sehen, dass unsere Anstrengungen honoriert werden und sich die Unternehmenskultur spürbar verbessert. Herzlichen Dank für das Interview.

Über ABG-Partner Es handelt sich um einen Verbund von rechtlich selbständigen Gesellschaften aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Consulting und Recht. Gegründet 1991, begleitet ABG an den Standorten Dresden, München, Bayreuth und Böblingen mittelständische Unternehmen bei allen unternehmerischen Entscheidungen. Mittlerweile beschäftigt die ABG über 100 Mitarbeiter. In der Dresdner Steuerberatung sind es 28, davon 6 Steuerberater. In der Zusammenarbeit mit Mandanten und Partnern sind die Werte Offenheit, Fairness und Akzeptanz wichtig. Geschäftsführer Karsten Lorenz sieht die Stärken im ABG-Verbund in einer aktiven Gestaltung der steuerlichen Belange, der Finanzierungsberatung, der Kapital- und Fördermittelbeschaffung, im Controlling, der Unternehmensbewertung und -nachfolge, der Sanierung sowie im Wirtschaftsrecht.


Neues aus Sachsen

Datum

Tätigkeitsbericht

Teilnehmer

Ort

Termine der Präsidentin und des Vorstands StB Bernd Künzel, StB Hendrik Sebastian

07.10.2014

Fußballspiel der BStBK gegen den FC Bundestag

Berlin

15.10.2014

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

Leipzig

15.10.2014

Sitzung Abteilung Berufsrecht/Berufsaufsicht

Leipzig

15.10.2014

Sitzung Ausschuss Seminare & Workshops

Leipzig

15.10.2014

Sitzung Berufsbildungsausschuss

16.10.2014

159. Vorstandssitzung

23./24.10.2014

65. HLBS-Steuerfachtagung

24.10.2014

Gemeinsame Vorstandssitzung mit der SBK Nürnberg

27.10./28.10.214

Deutscher Steuerberatertag

StB Gabriele Borczyk, StB Silke Lachmann, StB Steffi Müller, StB Kerstin Winter-Oppe

30.10.2014

Vorstellung des Steuerberaterberufs im Masterstudiengang Wirtschaftsrecht der TU Dresden

StB Knut Michel

Dresden

05.11.2014

Gemeinsame Sitzung der Prüfungsausschüsse Steuerfachwirt, Steuerfachangestellter und Prüfungserstellungsausschuss

StB Claudia Crespi, StB Gisela Jahn, StB Silke Lachmann, StB Steffi Müller

Grimma

06.11.2014

Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

06./07.11.2014

Kammerrechtstag des Instituts für Kammerrecht

StB Kerstin Winter-Oppe

Bremen

07.11.2014

Verbandstag des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V.

StB Gabriele Borczyk, StB Claudia Crespi, StB Steffi Müller, StB Silke Lachmann

Dresden

18.11.2014

Parlamentarischer Abend des LFB Sachsen

StB Claudia Crespi, StB Gisela Jahn, StB Bernd Künzel, StB Knut Michel, StB Dr. Andreas Zönnchen

Dresden

26.11.2014

Sitzung Abteilung Berufsrecht/Berufsaufsicht

28.11.2014

DATEV-Beiratssitzung

StB Steffi Müller

01.12.2014

Mitgliederversammlung des DWS-Instituts

StB Steffi Müller

03.12.2014

Sitzung Ausschuss Seminare & Workshops

11.12.2014

160. Vorstandssitzung

StB Claudia Crespi, StB Gisela Jahn, StB Silke Lachmann

Leipzig Leipzig

StB Holger Kunadt

Berlin Nürnberg München

Dresden

Leipzig Nürnberg Berlin Leipzig Aue

Termine, die im Auftrag des Vorstands durch Kammermitglieder wahrgenommen wurden 25.11.2014

Vortrag „Elektronische Betriebsprüfung“ bei der HWK Leipzig

StB Kay-Uwe Sachse

Leipzig

Kammerbrief 4 | 2014

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Neues aus Sachsen

Anzeigepflichten nach § 50 DVStB

Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Die Steuerberaterkammer möchte auf die sich gemäß § 50 DVStB alljährlich im Monat Januar ergebenden Anzeigepflichten hinweisen. Nach der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50 a Abs. 2 Satz 1 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Auf der Liste müssen Name, Vorname, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse aufgeführt sein. Ein hierzu vorbereitetes Formular finden Sie im Mitgliederbereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Downloads, Stichwort „Gesellschafterliste“.

Alle Jahr wieder: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die Finanzämter gebeten, alle Maßnahmen zu unterlassen, die in der Weihnachtzeit als unangemessen empfunden werden. Insbesondere auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen soll ab dem 22. Dezember 2014 bis Neujahr verzichtet werden. Können diese Regelungen im Einzelfall aus besonderen Gründen, z. B. bei drohender Verjährung oder Gefahr in Verzug, nicht eingehalten werden, ist dies laut Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland den betroffenen Bürgern in geeigneter Weise darzulegen. Steuerbescheide, Steuerfestsetzungen und Mahnungen für offene Steuerbeträge sollen jedoch auch während der Weihnachtszeit versendet werden.

Soweit seit Einreichung der letzten Liste keine Veränderungen bezüglich der Person oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligungen eingetreten sind, genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.

Rechnungshof prüft Steuerberaterkammer Die Steuerberaterkammer Sachsen verfügt über eine einwandfreie Haushaltsund Wirtschaftsführung. Zu diesem Schluss kommt der Sächsische Rechnungshof, der die Kammer vom 3. bis 5. September 2014 ohne Feststellung prüfte. Angemerkt wurde lediglich, dass der Jahresabschluss und der Rechnungsprüfer-Bericht jährlich vorzulegen sind. Der Rechnungshof untersuchte, ob: der Haushaltsplan eingehalten wurde; die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sowie die Haushaltsrechnung und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt sind; wirtschaftlich und sparsam verfahren wird; die Aufgabe mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann.

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Kammerbrief 4 | 2014

Spenden statt Weihnachtskarten Die Steuerberaterkammer Sachsen versendet 2014 keine Weihnachtskarten. Stattdessen wird ein entsprechender Betrag an das Kinderhospiz Bärenherz Leipzig e.V. gespendet. Der Vorstand und die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle wünschen allen Mitgliedern, Partnern und Freunden besinnliche Feiertage.

Das Steuerberaterversorgungswerk Sachsen informiert 1) Beschlüsse der Vertreterversammlung: Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks tagte am 16.06.2014 in Leipzig. In dieser Sitzung wurde der Geschäftsbericht 2013 entgegengenommen, der Jahresabschluss 2013 festgestellt, der Vorstand entlastet sowie der Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2014 gewählt. Es wurde beschlossen, die Rentenanwartschaften und die laufenden Renten zum 01.01.2015 um jeweils 0,5 Prozent zu erhöhen. Zudem wurden einige Satzungsänderungen beschlossen, die am 01.01.2015 in Kraft treten werden.

Diese betreffen drei verschiedene Themenkomplexe: a. Klarstellung der Behandlung von aus dem Versorgungswerk ausgeschiedenen Mitgliedern und der von ihnen im Versorgungswerk belassenen Beiträge. b. Änderung der Regelungen zur Verlustrücklage und zur Rückstellung für satzungsgemäße Überschussbeteiligung in § 40 Abs. 2 und 3. c. Änderung der Regelung in § 20 Abs. 3, um zukünftig wieder Überleitungsabkommen mit anderen Steuerberaterversorgungswerken abschließen zu können und, damit verbunden, der Wegfall der Anerkennung von Versicherungszeiten in anderen Steuerberaterversorgungswerken, bisher geregelt in § 24 Abs. 5 S. 2 (nach der Tabelle). 2) Wahlen zur Vertreterversammlung im Jahr 2015: Im Jahr 2015 finden Wahlen zu den Gremien des Versorgungswerks statt. Die Wahl der Vertreterversammlung wird als Briefwahl durchgeführt. Interessierte Mitglieder können sich über eine mögliche Kandidatur oder andere Fragen gern bei der Geschäftsstelle unter Tel. 03415644023 oder bei den gewählten Vertretern oder Vorständen informieren (siehe auch unter www.stbvw-sachsen.de). 3) Freiwillige Beiträge: Jedes Mitglied kann über den festgesetzten Pflichtbeitrag hinaus gemäß § 17 der Satzung weitere freiwillige Beiträge leisten. Dabei sind zwei Grenzen zu beachten: a. Generell gilt, dass pro Monat nicht mehr als 150 Prozent des aktuell geltenden Regelpflichtbeitrags eingezahlt werden dürfen. Für 2014 bedeutet das: Der Regelpflichtbeitrag liegt bei 945,00 €. Pro Monat dürften also noch weitere 472,50 € (= 945,00 € x 50 %) geleistet werden, was im Jahr 5.670,00 € entspricht. Ob freiwillige Beiträge monatlich oder als Einmalsumme am Jahresende gezahlt werden, ist für ihre Wirkung unerheblich. Wichtig ist, dass freiwillige Beiträge für das Jahr immer nur bis zum 31.12. des Jahres geleistet werden können. b. Für die Zuzahlung von freiwilligen Beiträgen ab dem 55. Lebensjahr gilt nach


Neues aus Sachsen

§ 17 Abs. 2 die weitere Einschränkung, dass ab diesem Zeitpunkt die monatlichen Einzahlungen des Mitglieds nicht höher sein dürfen als es dem bis dahin erreichten Durchschnitt entspricht. Beispiel: Ein selbständig tätiges Gründungsmitglied hat seit Beginn seiner Mitgliedschaft immer einen 5/10-Beitrag pro Monat geleistet. Mit 51 Jahren beginnt das Mitglied, monatlich weitere 2/10 einzuzahlen, was im Monat der Vollendung des 55. Lebensjahres zu einem bis dahin erreichten durchschnittlichen persönlichen Beitragsquotienten von 0,6123 führt. Ab dem auf die Vollendung des 55. Lebensjahres folgenden Monat darf das Mitglied dann also nicht mehr als 61,23 % des geltenden Regelpflichtbeitrags einzahlen, was aktuell (61,23 % aus 945,00 € =) 578,62 € entspricht. 4) Rentenberechnung: Auf der Homepage des Versorgungswerks finden Sie neben dem bereits bekannten Fragenund Antworten-Katalog jetzt zusätzlich (im passwortgeschützten Mitgliederbereich) eine detaillierte Erläuterung zur Rentenberechnung. Darüber hinaus gehende Fragen beantworteten Ihnen gern die beiden Mitarbeiter der Geschäftsstelle in einem persönlichen Telefonat. 5) Hinweise für selbständig tätige Mitglieder mit einkommensbezogener Beitragsfestsetzung: Die Beitragsfestsetzung umfasst zwei Schritte: Zunächst erfolgt auf Basis der gewissenhaften Selbsteinschätzung des Mitglieds eine vorläufige Beitragsfestsetzung. Liegt dann der Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres der Geschäftsstelle vor, so erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung. Korrekturen der einmal getätigten Selbsteinschätzung sind jederzeit möglich.

werden aber ab dem auf die Selbsteinschätzung folgenden Jahr Zinsen auf den nachzuzahlenden Beitrag erhoben. Bitte senden oder faxen Sie schließlich eine Kopie des Einkommensteuerbescheids an die Geschäftsstelle, sobald dieser bei Ihnen eingeht. 6) Hinweise für Syndikus-Steuerberater: Die Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3,9 und 13/14 R) haben für einige Unruhe gesorgt, betreffen in ihrer Wirkung aber vornehmlich die Gruppe der Syndikus-Rechtsanwälte, nicht hingegen die Syndikus-Steuerberater. Für diese Gruppe existiert mit § 58 Nr. 5a StBerG eine klare gesetzliche Regelung, die sich auch in der täglichen Verwaltungspraxis mit der Deutschen Rentenversicherung Bund bewährt. Hier sind bislang auch nach dem 03.04.2014 bundesweit keine Probleme im Befreiungsverfahren für Syndikus-Steuerberater bekannt geworden. 7) Rechengrößen 2015: Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt im Jahr 2015 € 5.200/Monat, der Beitragssatz liegt bei 18,7 %. Damit ergibt sich der Wert des Regelpflichtbeitrags (5.200 € x 18,7 % =) mit 972,40 €. Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle unter Tel. 0341-5644023 oder per EMail unter info@stbvw-sachsen.de gern zur Verfügung. (tw)

Daher unser Hinweis zum Verfahrensablauf: Bitte reichen Sie zu Beginn eines jeden Jahres eine gewissenhafte Selbsteinschätzung der voraussichtlichen Höhe Ihres Jahreseinkommens ein. Bitte prüfen Sie zum Jahresende, inwieweit Ihre Selbsteinschätzung mit dem (ungefähren) Jahreseinkommen übereinstimmt. Änderungen der einmal getroffenen Selbsteinschätzung sind jederzeit möglich, im Fall der zu geringen Selbsteinschätzung

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Seminare und Workshops Neue Regeln für ungewollte Teilselbstanzeigen bei der Umsatzsteuer von Dr. Franz Bielefeld Mit der am 1. Januar 2015 voraussichtlich in Kraft tretenden Änderung des § 371 AO entspannt der Gesetzgeber die Lage bei „ungewollten Teilselbstanzeigen“ durch Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen. Für solche Steueranmeldungen sollen Teilselbstanzeigen wieder wirksam sein. Gegen den sonstigen Trend der Verschärfung des § 371 AO entspannt der Gesetzgeber eine Gesetzeslage, deren Folgen in der Unternehmens- und Beratungspraxis nicht gewollt waren. Gesetzeslage ab Mai 2011: Teilselbstanzeigen unwirksam Teilselbstanzeigen waren seit der Neuregelung des § 371 AO zum 1. Mai 2011 unwirksam. Bei der Umsatzsteuer hat dies in den vergangenen mehr als drei Jahren zu Steuerstrafverfahren geführt, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt waren, aber etliche Ermittlungsbehörden dennoch aufgrund pflichtbewusster Gesetzesanwendung auf den Plan riefen. Mussten nämlich Umsatzsteuererklärungen korrigiert werden und war die erste Umsatzsteuervoranmeldung vielleicht auch schon zu spät eingereicht, war jede weitere Umsatzsteuervoranmeldung für denselben Voranmeldungszeitraum aus Sicht des Finanzamts eine mögliche Selbstanzeige. Ungewollte Teilselbstanzeigen bei der Umsatzsteuer Gerade bei Umsatzsteuervoranmeldungen gab es eine Fülle solcher ungewollter (Teil-)Selbstanzeigen, die Ermittlungsverfahren zur Folge hatten. Häufig war es so, dass ein Steuerpflichtiger die Frist für eine Steuervoranmeldung verpasst hatte und die Voranmeldung zu spät abgab. Das Verstreichenlassen der Frist für eine Steuererklärung ist eine Pflichtverletzung, die durch die Strafvorschrift des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO sanktioniert wird (BGH, 1 StR 344/08). Wird die Steuererklärung zu spät abgegeben, stellt sich für die Einordnung (Noch Steuererklärung oder schon Selbstanzeige?) allenfalls die Frage, ob die Fristversäumnis schuldhaft ist oder nicht. Viele Steuerpflichtige, die erst am Tag der Voranmeldungsfrist mit einem Stapel von Buchungsbelegen bei ihrem Steuerberater auftauchten, mussten sich später wundern, wie hoch die Anforderungen für eine wirksame Entschuldigung sind. Die Toleranz der Finanzämter war stetig geschwunden, Organisationsfehler schnell ausgemacht. Der Fall des plötzlich schwer erkrankten Buchhalters, dessen Vertretung ebenfalls ausgefallen ist, dürfte recht selten sein. Ähnlich ging es denjenigen, die nach einigen Wochen oder Monaten feststellen mussten, dass Buchungen in früheren Voranmeldungszeiträumen zu korrigieren waren. Hier kam die Frage auf, wie es zu den Buchungsfehlern gekommen war. 10 Kammerbrief 4 | 2014

Seit Mai 2011 mussten die Ermittler im Finanzamt also bei jeder verspätet abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung untersuchen, worin der Grund für das Fristversäumnis lag. Bei späteren Berichtigungen der Umsatzsteuervoranmeldungen war zu klären, warum die Voranmeldung nicht gleich richtig abgegeben wurde. Praxisferne Regelung Auf Dauer war klar, dass solche Prüfungen angesichts der Vielzahl der Fälle nicht zu leisten sind. Auch war das Dogma des Verbots von Teilselbstanzeigen natürlich für ganz andere Selbstanzeigen aufgestellt worden. Der Gesetzgeber hatte mit der Änderung des § 371 AO in 2011 verhindern wollen, dass Nummernkonten in den Steueroasen immer erst bei konkreter Entdeckungsgefahr, sprich Ankauf einer DVD mit Daten der jeweiligen Bank oder des jeweiligen Treuhänders, angezeigt werden. Die Folgen, die sich für Unternehmer aus der Neuregelung in 2011 ergab, waren so nie beabsichtigt. Deswegen hatte die Bundessteuerberaterkammer schon Ende 2011 gegen die sich abzeichnende verschärfte Anwendung des § 371 AO in Berlin interveniert. Lösung durch Neuregelung in § 371 Abs. 2a AO Mit der Neuregelung in § 371 Abs. 2a AO zum 1.1.2015 soll diese Situation nun gelöst werden. Nach der Neuregelung sind Teilselbstanzeigen in Form von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wirksam und befreien im Umfang der Nacherklärung oder Berichtigung von Strafe. Damit ist in der Praxis viel gewonnen. Dennoch wird sich der Trend nicht mehr ganz umkehren lassen: Für Jahreserklärungen wird es dabei bleiben, dass Fristversäumnisse oder spätere Korrekturen argwöhnisch betrachtet und auf die Wirksamkeit nach § 371 AO untersucht werden. Seminarangebot Vertiefen Sie Ihr Wissen zum Thema: Die neue Selbstanzeige – Änderung des Rechts Referent: Dr. Franz Bielefeld 26.02.2015 09:00–12:30 Uhr, Leipzig 27.02.2015 09:00–12:30 Uhr, Dresden Anmeldung: www.sbk-sachsen.de


Seminare und Workshops

Über den Autor und Referenten Dr. Franz Bielefeld ist Rechtsanwalt und Partner in der Münchner Steuerberatungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, steuerliches Verfahrensrecht und Prozessführung. Er gilt als erfahrener Referent und war für die Steuerberaterkammer Sachsen erstmalig im Oktober 2014 im Einsatz. Damals lautete das Thema „Steuern sicher beraten steuerstrafund haftungsrechtliche Anforderungen an eine Beratung in Steuersachen“. Von den Teilnehmern erhielt Dr. Franz Bielefeld äußerst positive Bewertungen. Selbst Steuerberater, die schon über gute Kenntnisse verfügten, konnten Neues für ihre Arbeit mitnehmen. Die Seminarbesucher lobten besonders die praxisrelevanten und umfassenden Falldarstellungen. Anhand von Beispielen entdeckten viele Teilnehmer Lösungen für eigene Fälle.

Unser Seminarangebot im 1. Quartal 2015

Für die nachfolgenden Veranstaltungen können Sie sich jederzeit online und ohne Login auf www.sbk-sachsen.de anmelden. Auf unserer Internetseite finden Sie auch die ausführliche Seminarbeschreibung.

Thema

Referent

ORT

Tag

Datum

ZEIT

Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristung, Weisungsrechte, Kündigung

Dr. Stefan Müller

Leipzig

Di

19.01.2015

09:00–13:00 Uhr

Einkommensteuererklärung 2014

Thomas Arndt

Zwickau Chemnitz Dresden Leipzig

Di Di Mi Do

20.01.2015 20.01.2015 21.01.2015 22.01.2015

08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr 14:30–18:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr

Zeitmanagement

Ute Haß

Leipzig

Di

27.01.2015

09:00–17:00 Uhr

Honorarverhandlungen & Honorargespräche

Angela Hamatschek

Leipzig

Do

29.01.2015

09:00–17:00 Uhr

Einkommensteuererklärung 2014

Thomas Arndt

Chemnitz Leipzig

Do Do

12.02.2015 12.02.2015

08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr

Intensivcoaching Präsentation & Rhetorik

Ute Haß

Chemnitz

Mo

24.03.2014

09:00–17:00 Uhr

Die neue Selbstanzeige – Änderung des Rechts

Dr. Franz Bielefeld

Leipzig Dresden

Do Fr

26.02.2015 27.02.2015

09:00–12:30 Uhr 09:00–12:30 Uhr

Änderungen im Steuer- und Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. Harald Schäfer & Prof. Dr. Eberhard Schlarb

Leipzig Chemnitz Dresden

Di Mi Do

03.03.2015 04.03.2015 05.03.2015

09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr 08:30–16:30 Uhr

Aktuelle Brennpunkte bei der Besteuerung von Kapitalerträgen

Hartmut Loy

Leipzig Dresden

Di Di

10.03.2015 10.03.2015

08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr

Einkommensteuererklärung 2014

Thomas Arndt

Dresden Leipzig Leipzig

Do Fr Fr

12.03.2015 13.03.2015 13.03.2015

13:30–17:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 13:30–17:30 Uhr

Brennpunkte der GmbHBesteuerung

Ortwin Posdziech

Dresden Chemnitz Leipzig

Di Mi Do

17.03.2015 18.03.2015 19.03.2015

09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr

Intensivseminar Gemeinnützigkeitsrecht

Prof. Dr. Jürgen Werner

Leipzig

Di

24.03.2015

09:00–17:00 Uhr


Aus- und Fortbildung Onkel Sax bringt Schüler und Unternehmen zusammen Der Fachkräftemarkt wirkt wie leergefegt und etliche Kanzleien müssen ihre zukünftig benötigten Mitarbeiter selbst ausbilden. Um potentielle Auszubildende zu gewinnen, hat die Firma intersyst aus Dresden die Nachwuchskampagne „Onkel Sax“ gestartet. Beginnend mit dem Praktikum versucht die Initiative, Schüler an unterschiedliche Ausbildungsberufe aus den jeweiligen Regionen heranzuführen. Ein Anlaufpunkt für junge Menschen und Unternehmen ist die Website www.onkel-sax.de, auf der sich auch Steuerbüros mit ihren Ausbildungsplätzen präsentieren können. Nicht nur online werden die Angebote von mittlerweile über 140 Unternehmen beworben, sondern gleichermaßen offline mit vielfältigen Aktionen in Schulen und Berufsorientierungsveranstaltungen.

Im Interview schildert intersyst-Geschäftsführerin Jana Pulwer-Simmat, welche Erfahrungen sie mit Schülern bei der Berufsorientierung gemacht hat und was die Wirtschaft daraus lernen kann.

Mit Ihrer Initiative Onkel Sax versuchen Sie Unternehmen und Schüler zu verkuppeln. Wie kommt die Kampagne an? Anfänglich war es sicherlich schwer, Lehrer und Unternehmen davon zu überzeugen, dass unsere Berufsorientierungsmaßnahmen notwendig sind. Aber unsere Erfahrungen und die Arbeit mit den Schülern haben uns bestätigt. Viele Schulen und Firmen kooperieren jetzt mit uns. Wir organisieren vom Workshop bis zur schulinternen Messe alles. Wo liegen die größten Probleme bei der Berufswahl? Das größte Problem ist ganz klar, dass Jugendliche und Eltern die Berufe nicht kennen. Bei der Anzahl neuer Berufsbilder ist das nicht verwunderlich. Umso schwieriger ist es, überhaupt einschätzen zu können, in welche Richtung es gehen soll. Es fehlt oftmals die Unterstützung der Eltern, welche nach wie vor die wichtigsten Bezugspersonen sind. Diese verlassen sich zu sehr auf die Schule. Sie hoffen, dass ihr Kind dort auf den richtigen Weg gebracht wird. Im Endeffekt lernen Jugendliche dann meist den Job, den Vater, Mutter, Geschwister oder Freunde machen. In diesen Fällen erleben wir überdurchschnittlich viele Abbrüche. Besser sind gezielte Potentialanalysen. Und genau hier sehen wir unsere Aufgabe. In Workshops erarbeiten wir mit den Schülern Profile und können somit Berufe sowie Firmen empfehlen. Außerdem nehmen wir den Jugendlichen die Angst vor dem Vor12 Kammerbrief 4 | 2014

stellungsgespräch. Gemeinsam mit Personalleitern spielen wir in den Klassen realistische Bewerbungsverfahren durch. Sie habe es anklingen lassen: Es gibt heute über 300 Ausbildungsberufe und tausende Studienmöglichkeiten. Wie gehen die Schüler mit diesem Angebotsüberfluss um? Es werden die klassischen Wege genutzt, z. B. das BIZ, die Arbeits- bzw. Studienberatung und verschiedene Ausbildungsbzw. Studiumsmessen. Das hat sich seit Jahren etabliert, läuft aber in der Zwischenzeit völlig am Schüler vorbei. Denn meistens hat dieser das Gefühl, es handle sich um ein Pflichtprogramm und genauso wird es abgespult. Deshalb muss man über neue Konzepte nachdenken. Dazu gehören Internetplattformen wie Facebook, Instagram und Events. Aber auch diese Auftritte müssen so gestaltet sein, dass der Schüler merkt, dass es hier um ein für ihn wichtiges Thema geht. Wann beginnt die Masse der Schüler, sich mit der Berufswahl ernsthaft auseinanderzusetzen? Das geht meist ein Jahr vor dem Schulabschluss richtig los. In der 9. Klasse gibt es das zweiwöchige Pflichtpraktikum. Meiner Meinung nach ist das immer noch zu wenig. Schüler brauchen weitere Möglichkeiten, sich auszuprobieren. In den Gymnasien sieht es leider ganz anders aus. Dort herrscht in der Regel die Meinung vor, dass nach dem Schulabschluss das Studium folgt. In den meisten Gymnasien gibt es höchstens mal eine Stunde zum Thema Berufsorientierung. Wie können sie im Anschluss wissen, welchen Beruf sie erlernen möchten? Die Folge ist, dass viele erst einmal in ein freiwilliges soziales Jahr oder ins Ausland gehen. Keine Frage, auch das ist wichtig. Wenn aber diese Schüler eine ordentliche Berufsorientierung bekämen, hätten wir weniger unbesetzte Ausbildungsstellen. Das belegen einige Statistiken. Etliche Firmen beklagen das schlechte Bildungsniveau und die miserablen Umgangsformen der Schulabgänger. Was sagen Sie diesen Unternehmen? Da kann ich mich leider nur anschließen. Es ist wirklich auffällig, wie sich die Qualität des Bildungsniveaus verändert hat. Dafür gibt es sicherlich verschiedene Gründe und einer davon ist unsere generelle Bildungspolitik. Dann gibt es noch das ElternLehrer-Verhältnis, was es auch nicht unbedingt einfacher macht. Und die niveaulosen Fernsehserien, bei denen man selbst erschrickt, wie dort miteinander gesprochen wird. Meiner Meinung nach sollte sich der Personalleiter trotzdem nicht nur allein von Noten leiten lassen. Nicht immer ist ein guter Mitarbeiter allein an seinem Zeugnis erkennbar.


Über 500 Besucher kamen zur 1. Onkel-Sax-Ausbildungsmesse am 08.11.2014 in Dresden. 40 Unternehmen aus verschiedenen Branchen stellten sich vor. Die Schüler stellten ihr Können bei praktischen Aufgaben unter Beweis.

Sind sich heutige Schulabgänger bewusst, in welch komfortabler Lage sie sind? Leider wird zu oft über die Medien kommuniziert, wie viele freie Lehrstellen noch unbesetzt sind. Es scheint politisch nicht korrekt zu sein, offen die Gründe dafür anzusprechen. Leider erfüllen Bewerber oftmals die Anforderungen nicht. Und diese sind in manchen Berufen schon gar nicht mehr so hoch. Ein Beispiel wäre hier das Bankwesen. Wo früher Abitur Voraussetzung war, reicht heute ein Realschulabschluss mit Mathe 3. Wir sollten wieder mehr darauf setzen, die Ziele klar zu formulieren. Damit die Schüler wissen, auf was es ankommt. Nur mit guter Leistung kann ich eben meinen Traumberuf erlernen. Wenn Schülern das nicht klar ist, steuern sie am Wunschberuf häufig vorbei. Womit können Ausbildungsbetriebe bei jungen Menschen punkten? Unsere erste Onkel-Sax-Messe hat deutlich gezeigt, was Jugendliche gut finden: Unternehmen die präsent sind und sich auf Augenhöhe mit den Schülern unterhalten. Jede Firma hatte den Schülern vor Ort eine praktische Aufgabe gestellt. Darüber haben die Jugendlichen die Unternehmen kennengelernt. Denn Schüler interessiert ja nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Tätigkeiten, die in der Ausbildung zu verrichten sind. Darüber kam man leichter ins Gespräch und die Schüler hatten keinerlei Hemmungen, Fragen zu stellen. Viele berichteten uns ganz begeistert von den Dingen, die sie selber gemacht haben. Einige Unternehmen locken Auszubildende mit einem kostenlosen iPad. Lassen sich Jugendliche damit wirklich ködern? Ich kann nur davor warnen. Es kommt mir langsam wie ein Wettstreit vor, bei dem es nur Verlierer geben kann. Der Schüler lässt sich, das kann man ihm nicht verübeln, vom tollen Angebot locken – ohne sich mit Beruf und Unternehmen wirklich auseinanderzusetzen. Bei dem ein oder anderen wird es vielleicht funktionieren, aber der Lehrabbruch ist vorprogrammiert. Dann ist auch der Unternehmer der Verlierer. Wir sollten wieder dahin zurückkehren, was schon immer wichtig war: Lohn und Anerkennung für Leistung.

Jana Pulwer-Simmat informiert Jugendliche über Ausbildungsangebote auf www.onkel-sax.de. Hier: 3. Regionale Praktikums- und Lehrstellenbörse in Dresden Prohlis/Leuben, 121. Oberschule „Johann Georg Palitzsch“ am 12.11.2014.

Branchen wie die Steuerberatung finden nur schwer qualifizierte Auszubildende. Was können Kanzleien Ihrer Meinung nach dagegen tun? Den Beruf des Steuerfachangestellten gibt es schon sehr lange und doch kennen ihn die wenigsten. Damit reiht sich die Steuerberatung in andere Brachen ein, in denen die klassischen Berufe immer mehr verschwinden. Es ist notwendig diesen Beruf wieder bekannt zu machen. Und dazu ist Aufbauarbeit zu leisten, indem Kanzleien Präsenz zeigen und Schüler begeistern. Vielen Dank für das Interview.

Wie Steuerberater/innen die Kampagne „Onkel Sax“ für sich und ihre Kanzlei nutzen können, erfahren Sie direkt bei Jana Simmat von der intersyst GmbH, Tel. 0351 79571060, j.simmat@intersyst.de, www.onkel-sax.de.

Kammerbrief 4 | 2014

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Aus- und Fortbildung

Auszubildende gewinnen am Boys’Day Beim Boys’Day können Schüler Berufe kennenlernen, in denen bislang nur wenige Männer arbeiten. Dazu gehört auch der Steuerfachangestellten-Beruf, in dem seit Jahren bundesweit ca. ein Viertel der Azubis männlich sind. Der nächste Boys’Day findet am Donnerstag, den 23. April 2015 statt. Kanzleien, die diesen Tag für die Azubigewinnung nutzen möchten, müssen ihr Angebot für ein Tagespraktikum oder einen Workshop auf www.boys-day. de einstellen. Auf der Internetseite steht auch ein Praxisleitfaden zum Download bereit. Darin werden Anregungen gegeben, wie Unternehmen diesen Tag für die Schüler abwechslungsreich und informativ gestalten. Der Boys’Day ist im Freistaat Sachsen nicht zwingendermaßen eine Schulveranstaltung. Dennoch ist eine Beteiligung der Jungen am Aktionstag mög-

lich und wird von den Schulen unterstützt. Der Boys’Day war 2014 ein großer Erfolg: 31.500 Schüler nahmen deutschlandweit daran teil.

Erste Nachuntersuchung jugendlicher Auszubildender Sofern der Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, muss sich der Arbeitgeber (Ausbildende) die Bescheinigung eines Arztes über die erste Nachuntersuchung vorlegen lassen (§ 33 Abs. 1 JArbSchG). Diese Nachuntersuchung ist – wie bereits die Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG) – eine Vorsorgeuntersuchung hinsichtlich des Gesundheits- und Entwicklungsstands des Jugendlichen. Gemäß den Bestim-

mungen soll der Arbeitgeber den Jugendlichen neun Monate nach Beginn der Ausbildung nachdrücklich auf den Zeitpunkt hinweisen und auffordern, die ärztliche Bescheinigung bis zum Ende des 1. Ausbildungsjahres vorzulegen (Abs. 1). Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, darf ein Jugendlicher nach Ablauf von 14 Monaten nach Beginn der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt werden (Abs. 3). Geschieht dies auch nach Fristsetzung nicht, muss die Kammer die Eintragung im Ausbildungsverzeichnis löschen (§ 35 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Das Versäumnis der Nachuntersuchung ist heilbar, wenn der Steuerberaterkammer die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung spätestens mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung am 12.01.2015 vorliegt.

BEKANNTMACHUNG Fortbildungsprüfung Fachassistent/-in Lohn und Gehalt 2015 Der schriftliche Teil der Fortbildungsprüfung findet in den Kammerbezirken einheitlich an folgendem Tag statt: Mittwoch, 14. Oktober 2015 Die Bearbeitungszeit der Klausur beträgt vier Zeitstunden. Die Termine für die mündliche Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Fortbildungsprüfung 2015 ihren Beschäftigungsort oder in Ermangelung einer Beschäftigung ihren Wohnsitz im Bezirk der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen haben, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung 2015 bis spätestens 1. Juli 2015 bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, EmilFuchs-Str. 2, 04105 Leipzig ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Die Antragstellung auf elektronischem Wege ist nicht möglich. Der Antrag auf Zulassung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Diesen Antragsvordruck sowie weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Anforderungskatalog und die Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter www.sbk-sachsen.de im Bereich „Aus- und Fortbildung“.

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Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 der Prüfungsordnung sind bei der Durchführung des schriftlichen Teils die besonderen Verhältnisse Behinderter auf Antrag zu berücksichtigen. Liegen beim Bewerber Behinderungen vor, welche für die Prüfungsdurchführung relevant sind, so ist der Antrag auf Berücksichtigung dieser schriftlich und zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zu stellen. Dem Antrag ist ein amtsärztliches Zeugnis über die Art der Behinderung beizufügen. Aus dem amtsärztlichen Zeugnis muss hervorgehen, ob die Behinderung im Zeitpunkt der Prüfung noch bestehen wird und inwieweit der Bewerber durch diese Behinderung bei der Fertigung der Aufsichtsarbeiten beeinträchtigt sein wird. Für die Fortbildungsprüfung werden folgende Gebühren erhoben: Zulassungsgebühr: Prüfungsgebühr:

110,00 € 200,00 €.

Diese Gebühren werden mit der Anmeldung zur Fortbildungsprüfung fällig und sind vom Bewerber bei Antragstellung auf folgendes Konto zu entrichten: Kontoinhaber: Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen IBAN: DE76120300001006450686 BIC: BYLADEM1001 Verwendungszweck: Fachassistent 2015, Name, Vorname


Aus- und Fortbildung

23. April 2015 neue Perspektiven Dienstleistungen

Praktika viele Chancen Workshops

Erziehung

Soziales

www.boys-day.de

Gesundheit

Pflege

Bundesweite Koordinierungsstelle Boys’Day – Jungen-Zukunftstag | Neue Wege für Jungs Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. | Wilhelm-Bertelsmann-Straße 10 | 33602 Bielefeld | Tel. 05 21 . 106-73 60 | info@boys-day.de © 2014 Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V.

GEFÖRDERT VOM

EINE AKTION VON

BÜNDNISPARTNER

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe

Bis 12.01.2015 muss die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung bei der Steuerberaterkammer vorliegen. Ohne Nachweis kann keine Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgen.

UNTERSTÜTZT DURCH

AGJ

Kanzleien können auf www.boys-day.de Praktika anbieten

BEKANNTMACHUNG Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung 2015 Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung 2015 findet einheitlich im Bundesgebiet voraussichtlich in der Zeit vom 06. bis 08.10.2015 statt. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen vorwiegend beruflich tätig sind oder – wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen – dort wohnen oder bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30.04.2015 bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, Emil-Fuchs-Str. 2, 04105 Leipzig ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Die Antragstellung auf elektronischem Wege ist nicht möglich. Die Anträge auf Zulassung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Diese Antragsvordrucke sowie ein Merkblatt über die Steuerberaterprüfung stehen im Internet auf unserer Homepage (www.sbk-sachsen.de) im Bereich „Aus- und Fortbildung“ als PDF-Datei im Downloadbereich zur Verfügung. Sie können auch telefonisch (Tel.: 0341-56336-30) oder schriftlich angefordert werden. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus §§ 36, 37a, 156 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.11.1975 (BGBl. I S. 2735), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 25.07.2014 (BGBl. I S. 1266) sowie den §§ 1 bis 6 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) vom 12.11.1979 (BGBl. I S. 1922), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2386). Die dem Zulassungsantrag beizufügenden Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden müssen amtlich oder notariell beglaubigt sein. Bescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers müssen Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von

Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern sowie die vom Bewerber auf diesem Gebiet geleistete Wochenarbeitszeit enthalten. Bevorzugt ist an dieser Stelle vom jeweiligen Arbeitgeber unser Vordruck „Arbeitgeberbescheinigung“ auszufüllen und zu unterschreiben. Dieser steht ebenfalls auf unserer Homepage (www.sbk-sachsen.de) im Bereich „Aus- und Fortbildung“ als PDF-Datei zur Verfügung. Eine Mitteilung über die für den schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel erfolgt in der Ladung zur Prüfung, voraussichtlich Mitte August 2015. Die Hilfsmittel sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen. Körperbehinderten Personen werden auf Antrag ihrer Behinderung entsprechende Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB). Entsprechende Anträge sollen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Dem Antrag ist ein amtsärztliches Zeugnis über die Art der Behinderung beizufügen. Aus dem amtsärztlichen Zeugnis muss hervorgehen, ob die Behinderung im Zeitpunkt der Prüfung noch bestehen wird und inwieweit der Bewerber durch diese Behinderung bei der Fertigung der Aufsichtsarbeiten beeinträchtigt sein wird. Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 EUR zu zahlen. Die Gebühr ist bei der Antragstellung unter Angabe des Namens des Bewerbers auf folgendes Konto zu entrichten: Kontoinhaber: Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen IBAN: DE76120300001006450686 BIC: BYLADEM1001 Verwendungszweck: „StBP 2015, Name, Vorname, 4032“ Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 EUR. Sie ist nach Erhalt des Zulassungsbescheids unter Angabe des darin mitgeteilten Verwendungszwecks bis zum 31.07.2015 zu bezahlen.

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Berufsrecht und Beratungshinweise Veranlassung gegen Erhalt einer Provision BGB § 280

Der Steuerberater begeht gegenüber seinem Mandanten einen Treuebruch und damit eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Hinblick auf den geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er seinen Mandanten zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, aber nicht offenbart, dass er für einen solchen Vertragsschluss eine Provision erhält. OLG Frankfurt/M., Urt. v. 12.06.2013, 1 U 30/11, rkr.; Volltext unter BeckRS 2013, 15631 aus DStR 49/2013

Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel

HGB §§ 74, 75d S. 2; BGB §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr.1

1. Eine vertragliche Regelung, mit der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen bestimmten Umsatzanteil, welcher sich am in der Vergangenheit mit dem Mandanten erzielten Umsatz orientiert, an seinen bisherigen Arbeitgeber abzuführen, wenn er diesen Mandanten weiter betreut (Mandantenübernahmeklausel), ist als sog. verdeckte Mandantenschutzklausel unwirksam, wenn sich die Bearbeitung des Mandats für ihn wirtschaftlich nicht lohnt (im Anschluss an BAG v. 11.12.2013, 10 AZR 286/13, DStRE 2014, 1208, DStR 2014, 1131 m. Anm. Arens/Pelke). 2. Eine derartige Klausel enthält darüber hinaus regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung i. S. von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie dem gesetzlichen Leitbild, nach dem nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Wettbewerbstätigkeit uneingeschränkt zulässig ist, sofern die Parteien kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart haben, widerspricht. (Leits. n. amtl.)

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LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 01.07.2014-1 Sa392/13, n. rkr., NZB eingelegt, Az. BAG: 10 AZN 735/14; Volltext unter BeckRS 2014, 72371 aus DStR 47/2014

Vergütung bei vorzeitiger Beendigung BGB § 627 Abs. 1, § 628 Abs. 1

Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht. BGH, Urt. v. 22.05.2014 – IX ZR 147/12 aus DStRE 19/2014

Umfang der Beauftragung eines Steuerberaters

2. Zu Gunsten des Geschädigten kommt die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass er sich beratungsgemäß verhalten hat, nicht in Betracht, wenn es verschiedene Möglichkeiten gegeben hätte, die steuerlichen Nachteile zu vermeiden oder zu kompensieren. 3. Bei der Schadensberechnung können Steuernachteile des Geschädigten durch Vermögensvorteile, die bei einer vom Geschädigten beherrschten GmbH eingetreten sind, kompensiert werden, wenn beide Vermögen eine wirtschaftliche Einheit bilden. OLG Köln, Urt. v. 16.01.2014 – 8 U7/13, rkr. aus DStRE 20/2014

Aufklärungspflichten eines Steuerberaters

BGB §§ 280 ff. i. V. m. §§ 611, 675 Abs. 1

BGB §§ 280, 675

1. Die Beauftragung mit einer umfassenden Beratung muss der Mandant beweisen. 2. Bei einem eng umgrenzten Auftrag (hier: Prüfung eines Antrags auf Begrenzung der EEG-Umlage für ein bestimmtes Geschäftsjahr) besteht keine Pflicht, den Mandanten darauf hinzuweisen, dass weitere Maßnahmen außerhalb des Auftrags nicht ergriffen werden. (Leits. n. amtl.) OLG Oldenburg, Urt. v. 18.07.2013 – 14 U 44/12, rkr. aus DStR 42/2014

Unterlassener Hinweis auf Steuernachteile

BGB § 31, §§ 280 ff., § 611, § 675 Abs. 1

1. Ein Steuerberater hat bei einer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung auch dann auf steuerliche Nachteile bei der Einkommen- und Gewerbesteuer hinzuweisen, wenn sich sein Auftrag auf die Prüfung der Schenkungsteuer beschränkt.

Ein Steuerberater, der eine unrichtige Einkommensteuererklärung anfertigt, handelt nicht pflichtwidrig, wenn die Unrichtigkeit darauf beruht, dass sein Mandant die ihm übersandte, erkennbar falsch ausgefüllte Anlage N trotz Bitte um Überprüfung und Mitteilung von Unstimmigkeiten vor der Einreichung beim zuständigen Finanzamt nicht korrigiert. (Leits. n. amtl.) OLG Koblenz, Beschl. v. 14.01.2014 – 3 U767/13 aus DStR 45/2014


Aktuelles Deutscher Steuerberaterkongress 2015 Am 4. und 5. Mai findet in Hamburg der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS 2015 statt. Geboten wird ein umfangreiches Fachprogramm. Namhafte Experten referieren über Themen, mit denen sich der Berufsstand in der Praxis befasst. Zahlreiche Arbeitskreise, Foren und Workshops vermitteln die neuesten Rechtsentwicklungen und bieten Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit Berufskollkollegen. Arbeitskreise • 2015: Aktuelles aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung (Strahl, Köln) • Modernisierung des Besteuerungsver fahrens (Schmidt, München / Schwab, Augsburg) • Integrierte Unternehmensplanung als Instrument der Unternehmensführung (Pollanz, Bodman-Ludwigshafen) Foren und Workshops • Aktuelles Bilanz- und Bilanzsteuerrecht (Prinz, Köln) • Schwerpunkte in der Beratung international agierender Familien unternehmen (Sievert, Köln) • Beratung der Heilberufe (Michels, Köln / Ketteler-Eising, Köln) • Treffpunkt junger Steuerberater (Nagel, Neustadt) • Umsatzsteuer: Aktuelle Entwicklungen und Spezialfragen (Küffner, München) • Personalentwicklung in der StB-Kanzlei (von Bezold, Dillingen / Ehlers, Stuttgart) • Workshop „Zölle und Verbrauch steuern“ (Wolffgang, Münster / Schröer-Schallenberg, Lengerich) • Workshop „Lohnsteuer und Sozial versicherung“ (Schmidt, Hamburg / Buschermöhle, Winterbach)

Die Mannschaft der Bundessteuerberaterkammer

Eine große Fachausstellung und ein abwechslungsreiches Ausflugsprogramm sowie Begrüßungs-, Fest- und Partyabend runden den Kongress ab.

beraterkammer Sachsen spielten die beiden Vorstandsmitglieder StB Bernd Künzel (Heidenau) und StB Hendrik Sebastian (Chemnitz).

Das vollständige Programm ist ab Februar unter www.bstbk.de abrufbar oder kann bei der Bundessteuerberaterkammer angefordert werden (Tel. 030 240087-0, Fax: 030 240087-54, seminare@bstbk.de).

Weitere Mitteilungen im Internet

Fußballspiel: BStBK gegen FC Bundestag

Steuerliche Behandlung der sog. „Mütterrente“ (C 023/2014)

Am 7. Oktober 2014 spielte bereits zum zweiten Mal das Team der Bundessteuerberaterkammer gegen die Mannschaft des FC Bundestag. Die Steuerberaterkollegen gingen engagiert und konzentriert zu Werke, so dass die Politiker mehr Mühe hatten, als ihnen lieb war. In der zweiten Halbzeit war sogar eine optische Überlegenheit der Steuerberater festzustellen. Bei der größten Chance rettete zweimal der Pfosten, sonst wäre der FC Bundestag vermutlich als Verlierer vom Platz gegangen. Am Ende blieb es bei einem torlosen Unentschieden. Für die Steuer-

Die nachfolgenden Meldungen finden Sie im Mitgliederbereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Anzeigen & Mitteilungen > Neues aus Berlin (C).

Kirchensteuerabzugsverfahren: Verlängerung des Regelabfragezeitraums in 2014 (C 024/2014) Anhebung der Schwellenwerte durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (C 025/2014) Keine Vertretungsbefugnis des Steuerberaters in Statusfeststellungsverfahren (C 026/2014) Elektronische Rechnung durch Steuerberater – Unterschriftsformerfordernis § 9 StBVV (C 027/2014) Kammerbrief 4 | 2014

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BEKANNTMACHUNG

Ordnung zur Änderung der Ordnung über Aufwandsentschädigungen und die Vergütung von Reisekosten und Auslagen für die Tätigkeit der Prüfungsausschüsse der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Die 28. ordentliche Kammerversammlung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen hat am 3. Juli 2014 gemäß § 40 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Buchst. j) der Satzung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen vom 31. Mai 1995 (SächsABl. S. 743), zuletzt geändert durch Beschluss der 26. ordentlichen Kammerversammlung vom 21. Juni 2012 (SächsABl. AAz. A 476) folgende Änderung der Ordnung über Aufwandsentschädigungen und die Vergütung von Reisekosten und Auslagen für die Tätigkeit der Prüfungsausschüsse der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen vom 22. Juni 2007 (Kammerbrief 03/2007), zuletzt geändert durch Beschluss der 22. ordentlichen Kammerversammlung vom 27. Juni 2008 (Kammerbrief 3/2008) beschlossen:

Fortbildungsprüfung „Fachassistent/-in Lohn und Gehalt“ 7. Die §§ 7 bis 10 werden zu den §§ 11 bis 14 im Abschnitt 4. 8. § 11 wird zu § 15 im Abschnitt 5. 9. § 7 wird wie folgt eingefügt: „§ 7 Schriftliche Prüfung (1) Für das Führen der Aufsicht während der schriftlichen Prüfung erhält die Aufsichtsperson eine Aufwandsent- schädigung in Höhe von 205,- EUR für jeden Tag der Aufsicht. Dies gilt nicht für Angestellte der Steuerberater kammer. (2) Für die Erst- oder Zweitkorrektur erhält der Korrigierende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 35,-EUR je Prüfungsarbeit.“ 10. § 8 wird wie folgt eingefügt: „§ 8 Mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung erhält jeder Prüfer für jeden Tag der Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung von 205,- EUR.“

Artikel 1 Änderung der Ordnung über Aufwandsentschädigungen und die Vergütung von Reisekosten und Auslagen für die Tätigkeit der Prüfungsausschüsse der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

11. § 9 wird wie folgt eingefügt: „§ 9 Begutachtung von Prüfungsleistungen Für die Begutachtung einer Prüfungsleistung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erhält der Gutachter eine Aufwands entschädigung von 50,- EUR pro Prüfungsfach.“

1. Die Vorbemerkung wird wie folgt geändert: a) Das Wort „und“ nach den Worten „Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ „ wird durch ein Komma ersetzt. b) Nach dem Wort „Steuerfachwirt/-in“ werden die Worte „und der Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/-in Lohn und Gehalt „ „ eingefügt.

12. § 10 wird wie folgt eingefügt: „§ 10 Sitzungen der Prüfungsausschüsse Für die Teilnahme an Sitzungen der Prüfungsausschüsse zur Vorbereitung und Durchführung der in diesem Abschnitt genannten Prüfungen sowie für sonstige Zwecke erhalten die Mitglieder eine Aufwandentschädigung in Höhe von 205,- EUR.“

2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Worte „Abschnitt 3“ durch die Worte „Abschnitt 4“ ersetzt. b) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Worte „§ 8“ durch die Worte „§ 12“ ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Worte „Abschnitt 3“ durch die Worte „Abschnitt 4“ ersetzt. b) In den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Worte „§ 8“ durch „§ 12“ ersetzt. 4. In § 5 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Für die Erstellung und Überprüfung einer Aufgabe im Sinne von § 16 der Prüfungsordnung wird eine Aufwandsentschädi gung von 4,- EUR pro Aufgabe gewährt.“ 5. Die Abschnitte 3 und 4 werden zu den Abschnitten 4 und 5. 6. Es wird folgender Abschnitt 3 eingefügt: „Abschnitt 3 Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an der

18 Kammerbrief 4 | 2014

Artikel 2 In-Kraft-Treten Artikel 1 tritt am 01.01.2015 in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die vorstehende Änderung der Ordnung über die Aufwandsentschädigungen und Vergütung von Reisekosten und Auslagen für die Tätigkeit der Prüfungsausschüsse der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen durch Erlass vom 7. November 2014 - Az.: 31-S0941/1/58-2014/59823 - gemäß §§ 56 Abs. 1, 40 Abs. 4 BBiG genehmigt. Die vorstehende Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt. Leipzig, den 26. November 2014 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gez. Steffi Müller Präsidentin


Aktuelles

Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gratuliert, auch im Namen der Berufskolleginnen und -kollegen, zum ...

82. Geburtstag 30.10. 2014 StB Karl Joos 75. Geburtstag 29.10.2014 StB Rosemarie Hofmann 70. Geburtstag 26.10.2014 StB WP RA Dr. Albrecht Assig 20.12.2014 StB Siegmar Kühn 65. Geburtstag 03.10.2014 28.10.2014 05.11.2014 31.12.2014

StBv Brigitte Behr StB Dorothea Bähr StB Kristina Hille StB Inge Stephan

60. Geburtstag 01.10.2014 02.10.2014 16.10.2014 20.10.2014

StB Heidi Frenzel StB Monika Krummschmidt StBv Roland Unger StBv Karin Kroker

06.11.2014 08.11.2014 23.11.2014 05.12.2014 06.12.2014 08.12.2014

StB Evelin Morgenstern StBv Heidi Rehwagen StB Hartmut Webel StBv Hannelore Gronowski StB Franz Tischler StB Rudi Wonsack

50. Geburtstag 21.10.2014 30.10.2014 30.10.2014 08.11.2014 10.11.2014 23.11.2014 27.11.2014 07.12.2014 11.12.2014 12.12.2014 16.12.2014 20.12.2014 29.12.2014

StB Peter Tegethoff StB WP Uwe Ehrsam StB Claudia Heilmann StB Britta Erning StB Katrin Liebmann StB Dr. Bettina Laubach StB Carsten Winkler StB Jens Pressler StBv Steffen Sprenger StB Kerstin Noack StB Petra Schmidt StB Christina Leonhardt StB Sigrun Rohr

Unserem verstorbenen Berufsangehörigen in treuem Gedenken

Herr Steuerberater Dr. Heinrich Gustav Brune verst. 19.11.2014 Am 19.11.2014 verstarb im Alter von 73 Jahren unser ehemaliges Vorstandsmitglied Herr Steuerberater Dr. Heinrich Gustav Brune an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Herr Dr. Brune hatte sich während seiner Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer Sachsen in vielfacher Weise für die Belange unseres Berufsstands engagiert. Seit 1998 war er Mitglied des Prüfungsausschusses für Steuerfachangestellte. Er betätigte sich von 1999 bis 2001 als ehrenamtlicher Richter der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigten-Angelegenheiten.

Seit 1999 vertrat er darüber hinaus die Interessen der Mitglieder in der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten. Nicht zuletzt ist natürlich seine Vorstandstätigkeit bei der Steuerberaterkammer Sachsen von 2002 bis 2007 zu nennen. Der Kammervorstand bedauert zutiefst den Verlust eines so angesehenen und mit den Belangen des Berufsstands eng verbundenen Kollegen. Wir werden Herrn Steuerberater Dr. Brune immer ein ehrendes Andenken bewahren.

Kammerbrief 4 | 2014

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Rückenschmerzen? Nie wieder schwere Bücher schleppen! Schließlich können sich Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen jedes Buch aus der Kammerbibliothek auch bequem zuschicken lassen. Der aktuelle Literaturbestand lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks gleich ausgeliehen werden.

Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter:

www.sbk-sachsen.de/bibliothek

Impressum Herausgeber

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Str. 2 04105 Leipzig Tel. +49 341 56336-0 Fax +49 341 56336-20 www.sbk-sachsen.de kammer@sbk-sachsen.de Redaktion

Björn-H. Lehmann Andreas Hillner (V.i.S.d.P.) Konzept & Gestaltung

WeichertMehner Hauptstraße 36 01097 Dresden Tel. +49 351 50 14 02 03 Fax +49 351 50 14 02 09 www.weichertmehner.com Fotos

ABG, BStBK, fotolia.com, intersyst, SBK Redaktionsschluss

08.12.2014 Auflage

2.900 Exemplare

Beilagen • Anzeigenblatt • Jahresabschluss 2013/Wirtschaftsplan 2015 der Steuerberaterkammer Sachsen Nachfolgende Beilagen können Sie unter www.sbk-sachsen.de/beilagen herunterladen: HLBS • Kompaktseminar Landwirtschaftliche Buchstelle


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