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KAMMER BRIEF

AKTUELLES

Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz – Das erwartet den Berufsstand

AUS- U nd FoRTBIL dU ng

Nichtantritt der Berufsausbildung –Was Ausbilder unternehmen können

MITARBEITER FÜR MoRg E n Studenten suchen Kanzleipraktika –Wie Sie freie Plätze anbieten

Kanzleinachfolge

richtig planen

Tipps von Kanzleivermittler

Dr. Oliver Bauer

JANUAR 2016 www.sbk-sachsen.de
6
01/2016
Seite
InklusiveCD „Berufsrechtliches Handbuch“

InklusiveCD „Berufsrechtliches Handbuch“

IMPRESSUM

Herausgeber

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Emil-Fuchs-Str. 2

04105 Leipzig

Tel. 0341 56336-0

Fax 0341 56336-20

kammer@sbk-sachsen.de www.sbk-sachsen.de

Redaktion

RA Andreas Hillner (V. i. S. d. P.)

Björn-H. Lehmann (Leitung)

Zuständige Aufsichtsbehörde

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Konzept und Gestaltung

WeichertMehner

Hauptstraße 36

01097 Dresden

Tel. 0351 501402-00

Fax 0351 501402-09

info@weichertmehner.com www.weichertmehner.com

Redaktionsschluss

31.12.2015

Druck dieUmweltDruckerei GmbH www.dieumweltdruckerei.de

die Cd „Berufsrechtliches Handbuch“ erhalten nur Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen. klimaneutral natureOffice.com | DE-275-710000

Beilagen

- Anzeigenblatt

- Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs (nur für Kammermitglieder)

- CD „Berufsrechtliches Handbuch“

- Fax-Formular „Mitarbeiter für morgen“

ONLINE-BEILAGEN

- HLBS-Kompaktseminar „Landwirtschaftliche Buchstelle“ (Webcode a9630)

Die Online-Beilagen sind auf www.sbk-sachsen.de abrufbar. Zum schnelleren Auffinden geben Sie den Webcode in das Suchfeld ein.

Auflage 3000

Fotos

belamy/Fotolia (1, 4 l. 6)

BStBK (5 r., 14 M./r.)

Frank Grätz (5 l., 17, 18

helfei/Fotolia (11 r. u.)

HWK Dresden (9 r.)

Jean Kobben/Fotolia (11 r. o.)

Holm Helis/LFB Sachsen (15 M.)

Holger Wilfling (19)

LSF (9 l. u.)

Sandrino Donnhauser (3, 4 u., 13)

Kai Bergmann (10, 24 u.)

Oliver Bauer (privat) (8)

SBK Sachsen (11 l., 15 l./r.)

Smileus/Fotolia (11 l. o.)

Thomas Keuschnigg/Fotolia (11 l. u.)

Wolfgang Scholvien/visitBerlin (4 r. o., 9 l. o.)

gedruckt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun ist das Jahr 2015 Geschichte und wir müssen uns den neuen Herausforderungen stellen. Nur sind diese wirklich neu?

Es wird wie jedes Jahr ein Zeitdruck auf uns lasten, die Wünsche der Mandanten werden nicht weniger, die Anforderungen der Verwaltung steigen und die Mitarbeitersituation bleibt angespannt. Solche Herausforderungen anzunehmen und ohne großes Geschrei zu meistern, das macht unseren Berufsstand aus.

Hierbei werden wir – der Vorstand und die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle – Sie gern unterstützen. Ein umfangreicher Seminarplan ist bereits erarbeitet und wird ständig angepasst. Außerdem befinden wir uns weiterhin in ständiger Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Ob es um das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz oder die Zusammenarbeit zwischen Finanzämtern und Steuerberatern geht: Auch 2016 werden wir uns als Berufsorganisation einbringen und die Meinung unserer Mitglieder vertreten.

Eine zentrale Aufgabe wird die Werbung für den Berufsstand als attraktiver Arbeitgeber oder Ausbilder bleiben. Hier bitten wir Sie, sich weiterhin einzubringen. Ich denke aber auch an Seminarvorschläge, Themen für die Treffen mit der Finanzverwaltung und an Hinweise wie wir die Werbung für den Berufsstand noch verbessern

können. Ihre Meinung interessiert uns und ist uns wichtig. Natürlich stehen 2016 auch die anderen Aufgaben der Kammer an. Dazu gehört u. a. die Organisation und Durchführung der Prüfungen Steuerfachangestellte/-r, Steuerfachwirt/-in und Steuerberater/-in.

Für das neue Jahr wünscht Ihnen der Vorstand viel Gesundheit, Schaffenskraft, Erfolg und Spaß sowohl im Beruf als auch im privaten Bereich. Bei allen Kolleginnen und Kollegen, die für den Berufsstand tätig waren, bedanken wir uns für die tatkräftige Unterstützung und wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Jahr wieder mit Ihnen rechnen dürfen.

Ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit geht ebenfalls an die Mitarbeiter der Kammergeschäftsstelle. Für 2016 alles Gute!

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 3 01 | 2016
VoRWoRT
„Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muss man beizeiten anfangen.“
Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Johann Wolfgang von Goethe

6 - 8

SEITE 6–8

Kanzleinachfolge richtig planen –So gelingt die Übergabe

Ein Blick ins Berufsregister verrät: In Sachsen sind rund 560 selbstständige Steuerberater zwischen 51 und 70 Jahre alt. Demzufolge stehen in naher Zukunft etliche Kanzleiverkäufe an. Der Erlös daraus soll bei vielen dazu dienen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Doch wann ist der ideale Zeitpunkt für die Übergabe und wie sollten Sie am besten vorgehen? Kanzleivermittler Dr. Oliver Bauer gibt in seinem Gastbeitrag Antworten auf diese zwei relevanten Fragen.

SEITE 9 – 11

neuigkeiten

Weiterbildung: Kongresse 2016 in Berlin und Lissabon

Anfang Mai findet in Berlin der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS 2016 statt. Für Ende September ist in Lissabon der 8. Internationale Steuerberaterkongress geplant.

FA Grimma und FA Borna werden eins

Steuerpflichtige, die derzeit beim Finanzamt Borna geführt werden, erhalten im Juni 2016 eine Mitteilung zu ihrer neuen Steuernummer.

Rückblick: Vorträge über Betriebsprüfung und GoBD

Die SBK Sachsen informierte im September und Oktober 2015 rund 230 Handwerksunternehmen der HWK Dresden. Zahlreiche Fragen signalisierten einen großen Beratungsbedarf.

Anzeigenblatt: Änderung der Entgeltordnung

Seit November 2015 erscheinen Onlineanzeigen auf www.sbk-sachsen.de für vier Monate. Dementsprechend hat der Kammervorstand die Entgelte angepasst.

Gewinnrealisierung: Abschlagszahlungen im Steuerberatungsbereich

Eine Entscheidung des BFH zum Anspruch auf Abschlagszahlungen kann auch für bilanzierende Steuerberater relevant sein.

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SEITE 12 – 13

Aktuelles

Interview

Präsidentin Steffi Müller und Vizepräsident Dr. Andreas Zönnchen erzählen im Interview, was es mit dem Gesetzesvorhaben auf sich hat. Ob bei der Fristenregelung oder bei der Kommunikation mit der Finanzverwaltung: Der Berufsstand muss sich auf einige Neuerungen einstellen.

4 Steuerberaterkammer des Freistaates
01 | 2016 KAMMERBRIEF InHALT
Sachsen
„Das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz wird unsere Arbeit verändern“

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Aus der Kammer

Tätigkeitsbericht:

Termine der Präsidentin und des Vorstands

› Veranstaltung: Berufsrecht mit Brötchen und Kaffee

› Symposium: Experten beleuchten

Auslandsgeschäfte

› Tagung: Bundeskammerversammlung in Magdeburg

› Treffen: Vorstandssitzung mit der SBK Nürnberg

› Interessenvertretung: LFB organisiert

Parlamentarischen Abend

› Sitzung: Kammervorstand tagt im Erzgebirge

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Mitarbeiter für morgen

› Studenten suchen Praktika in Steuerkanzleien

› Neue Arbeitshefte für Praktikanten bei Steuerberatern

› Schüler für einen Tag schnuppern lassen

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Aus- und Fortbildung

Absolventenfeier: Blumen, Beats und BMX

Die neuen Steuerfachangestellten und Steuerfachwirte erlebten in Dresden einen abwechslungsreichen Abend.

Arbeitsrecht: Nichtantritt der Berufsausbildung

Der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller erklärt, was der ausbildende Arbeitgeber in solchen Fällen unternehmen kann.

Keine Fachassistentenprüfung 2016

Die SBK Sachsen setzt in diesem Jahr mit der Prüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ aus.

Bekanntmachung: Steuerberaterprüfung 2016

Der schriftliche Teil findet bundeseinheitlich in der Zeit vom 11. bis 13. Oktober 2016 statt.

Neuer BStBK-Präsident: Dr. Raoul Riedlinger

Auf der Bundeskammerversammlung am 22. September 2015 wählten die Delegierten Dr. Raoul Riedlinger zum Präsidenten. Er folgt auf StB/WP Dr. Horst Vinken, der das Amt seit 2007 innehatte und auf eine erneute Kandidatur verzichtete. Dr. Riedlinger, geboren 1946 in Freiburg i. Br., ist verheiratet und hat zwei Kinder. Dort ist er seit 1976 als Rechtsanwalt, später auch als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, in einer interprofessionellen Sozietät tätig. Seit 1998 ist er Präsident der Steuerberaterkammer Südbaden. 2005 wurde Dr. Riedlinger ins Präsidium der Bundessteuerberaterkammer gewählt, in der zurückliegenden Amtsperiode war er Vizepräsident.

SEITE 21

Sonstiges

› Geburtstage der Kammermitglieder

› Verstorbene Berufskollegen 2015

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Seminare und Workshops

Vorschau: Elektronische Registrierkassen und Kassenaufzeichnungen Schon vor seinem Seminar informiert Referent Joachim Zimmermann über die Neuerungen bei der elektronischen Kassenführung, insbesondere unter Beachtung der GoBD.

Seminarplan: Termine bis Ende Mai 2016

Vom Arbeitsrecht bis zur Vereinsbesteuerung: Die Steuerberaterkammer Sachsen bietet Mitgliedern, Mitarbeitern und Mandanten ein breites Weiterbildungsangebot.

LESERWUnSCH

Sie möchten gern zu einem bestimmten Thema mehr erfahren oder haben eine Anregung zum Kammerbrief? Teilen Sie es uns mit. Die nächste Ausgabe erscheint Ende Mai 2016. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an: kammer@sbk-sachsen.de

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 5 01 | 2016 InHALT
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Kanzleinachfolge richtig planen

Die Übergabe einer Steuerberaterkanzlei ist für jeden Kanzleiinhaber ein gravierender Schritt. Damit dieses komplexe Vorhaben auch gelingt, sollte sich ein Kanzleiinhaber drei bis fünf Jahre vor der geplanten Übergabe mit folgenden grundlegenden Fragen beschäftigen:

Darauf sollten

Sie achten:

Blütephase

Verkaufen Sie Ihre Kanzlei in ihrer Blütephase, nicht erst, wenn die besten Jahren hinter Ihnen liegen!

Strukturmerkmale

Achten Sie auf Ihre Mandantenstruktur und Ihre Rendite. Die Rendite ist ausschlaggebend für die Bewertung und Attraktivität!

Käufer

Der Erwerber sollte von seinen Erfahrungen und seiner Persönlichkeit zu Ihrer Kanzlei passen!

Rechtzeitig

Konkret sollten Sie neun bis zwölf Monate vor dem geplanten Übergabetermin mit den Gesprächen beginnen.

01 | 2016 TITEL
Autor: Dr. Oliver Bauer
6

1. Wann ist der ideale Zeitpunkt für die Übergabe?

Zur Klärung dieser Frage haben wir eine große Anzahl von Mandantenlisten in Verbindung mit dem Alter des Kanzleiinhabers ausgewertet. Es hat sich gezeigt, dass die meisten Kanzleien ihren Umsatzhöhepunkt haben, wenn der Kanzleiinhaber ca. 60 Jahre alt ist. Ab diesem Zeitpunkt sind die Umsatzrückgänge – aufgrund von Geschäftsschließungen, Tod des Mandanten – größer als die Umsatzzugänge. Ein Umsatzrückgang bewirkt aber – da die Fixkosten gleich bleiben – eine entsprechende Verminderung des Ergebnisses. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bewertung derselben Kanzlei im Jahre 2010 und 2015 im Wandel der Zeit.

Nettoumsatz 2010 398.766 € Wertdifferenz Nettoumsatz 2015 365.349 €

Mandate 60–69 Jahre:

Umsatz 38.479 €

Korrektur 30 %

- 11.543 €

Mandate 60–69 Jahre:

Umsatz 89.865 €

Korrektur 30 %

2. An wen bzw. wie möchte ich meine Kanzlei abgeben?

- 26.959 €

Es wird deutlich, dass diese Kanzlei in den fünf Jahren über 80.000 Euro an Wert eingebüßt hat.

Überdies haben die Analysen gezeigt, dass der Anteil der älteren Mandate mit zunehmendem Alter der Kanzleiinhaber sprunghaft ansteigt. Das heißt, bei einem Alter von 60 Jahren des Kanzleiinhabers liegt der Anteil der Mandate > 60 Jahre bei etwa 15 Prozent, bei 70 Jahren bei über 25 Prozent. Hier muss von einem überalternden Mandantenstamm gesprochen werden, der für einen Erwerber wenig attraktiv ist.

Daher meine Empfehlung: Verkaufen Sie Ihre Kanzlei in ihrer Blütephase, warten Sie nicht zu lange. Der ideale Zeitpunkt liegt im Altersbereich von 58 bis 62 Jahren des Kanzleiinhabers. Wenn Sie eine gut geführte und rentable Kanzlei in ihrer Blütephase anbieten, dann können Sie aus einer größeren Anzahl von Interessenten den für Sie passendsten Nachfolger auswählen. Unrentable Kanzleien mit einem überalterten Mandantenstamm hingegen finden nur schwer einen Käufer.

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 7 01 | 2016 TITEL
Mandate 70–79 Jahre: Umsatz 4.587 € Korrektur 50 % - 2.293 € Mandate 70–79 Jahre: Umsatz 15.976 € Korrektur 50 % - 7.988 € Bemessungsgrundlage 384.930 € Bemessungsgrundlage 330.402 € Multiplikator 118 % Multiplikator 113 % Kaufpreis Mandantenstamm 454.217 € Kaufpreis Mandantenstamm 373.354 € 80.863 €
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 31–40 Jahre 41–50 Jahre 51–55 Jahre 56–60 Jahre 61–65 Jahre 66–70 Jahre > 70 Jahre Umsatzanteil > 60 Jahre

2. An wen bzw. wie möchte ich meine Kanzlei abgeben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihre Kanzlei am Übergabestichtag an einen dritten Fremden zu übergeben oder einige Jahre vor der geplanten Übergabe einen jungen Kollegen oder eine junge Kollegin in die Kanzlei aufzunehmen (Juniorpartnermodell), mit der Zielsetzung, so einen Nachfolger aufzubauen. Allerdings zeigt die Praxis, dass viele „Juniorpartnermodelle“ gut geplant sind, aber dennoch scheitern. Die Gründe für solch einen negativen Verlauf sind vielfältig: mangelnder Kaufwille, persönliches Zerwürfnis, keine Einigung über den Kaufpreis oder mangelnde Finanzierungsfähigkeit. In allen Fällen haben Sie als Kanzleiinhaber viel Zeit, Geld und Nerven in Ihren vermeintlichen Nachfolger investiert, und nun kommt die Übergabe nicht zustande. Aber ein weiterer Punkt ist noch wesentlich folgenschwerer: Sie haben einen Berater in Ihrer Kanzlei beschäftigt, der über eine gewisse Mandantenbindung verfügt und somit für jeden Erwerber ein Risiko darstellt. Jeder Erwerber wird diese Situation

genau analysieren, ein Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen und im Kaufvertrag entsprechende Regelungen vorsehen.

Meine Empfehlung: Das Juniorpartnermodell scheitert in der Praxis sehr häufig, daher präferiere ich die Übergabe an einen dritten Fremden.

Hierzu führen Sie neun bis zwölf Monate vor Ihrem geplanten Übergabezeitpunkt die Gespräche und wählen einen Erwerber aus einem größeren Kreis von Interessenten aus. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages liegt eine Bankbürgschaft vor, sodass der Erwerber den Vertrag auch einhalten muss und es sich nicht kurzfristig anders überlegen kann. Das Risiko von Mandatswechsel im Rahmen der Übergabe kann durch eine nachgelagerte Mitarbeit von ein bis zwei Jahren (10 Stunden pro Woche) deutlich vermindert werden.

Mit der richtigen Strategie und Umsetzung wird auch Ihre Nachfolgeregelung zum Erfolg.

BUCHTIPP

Dr. Oliver Bauer vermittelt und bewertet seit über 19 Jahren Kanzleien. Aufgrund seiner Expertise ist er auch als Referent und Autor gefragt. Bereits in seiner Promotion befasste er sich mit der „Bewertung von Steuerberaterkanzleien“.

www.oliver-bauer.de

Wolfgang Wehmeier

Praxisübertragung in wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufen

6. Auflage, 2013

507 Seiten, gebunden

Stollfuß Medien

ISBN-13: 978-3083193067

Das Buch können Mitglieder kostenlos in der Kammerbibliothek ausleihen. www.sbk-sachsen.de/bibliothek

8 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 01 | 2016 KAMMERBRIEF
TITEL
ÜBER dEn AUToR 01.01.2017 Übergabe 01.04.2017 Überleitende Mitarbeit des Verkäufers 01.01.2018 Nachgelagerte Mitarbeit des Verkäufers

WEITERBILDUNG

Kongresse 2016 in Berlin und Lissabon

RÜCKBLICK Vorträge über Betriebsprüfung und goBd

Am 23. und 24. Mai findet in Berlin der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS 2016 statt. Wie schon in den vergangenen Jahren erwartet die Teilnehmer ein umfangreiches Fachprogramm. Experten geben in ihren Vorträgen wertvolle Praxishinweise, z. B. zu den neuen Erbschaftsteuerregeln, zur Besteuerung von Kapitalerträgen u. v. m. Für den 29. und 30. September 2016 organisiert die Bundessteuerberaterkammer den 8. Internationalen Steuerberaterkongress in Lissabon. Deutschsprachige Referenten, die überwiegend in Portugal leben und arbeiten, erläutern alles Wissenswerte zu den steuerlichen und rechtlichen Bedingungen. Außerdem gibt es eine Kooperationsbörse, um die Kontaktaufnahme mit portugiesischen Kollegen zu erleichtern. Ein Rahmenprogramm mit verschiedenen Ausflügen rundet die Veranstaltung ab. www.bstbk.de ■

ZUSAMMENLEGUNG

FA grimma und FA Borna werden eins

Die „Betriebsprüfung im digitalen Zeitalter“ bereitet vielen sächsischen Handwerkern offenbar Sorgen. Das zeigten die vier Informationsveranstaltungen, die die Handwerkskammer Dresden für ihre Mitglieder im September und Oktober 2015 organisiert hatte. Zu den Vorträgen in Freital, Großenhain und zweimal in Görlitz kamen insgesamt 230 Handwerker. Ihre zahlreichen Fragen deuteten auf einen großen Beratungsbedarf hin. Als Vertreter der Steuerberaterkammer Sachsen erläuterte der Dresdner StB Jan Stephan die neuen GoBD und dass der Fokus zukünftiger Prüfungen verstärkt auf den sogenannten Vorsystemen liegen wird. Dazu gehören beispielsweise Kassensysteme, für die sich die Prüfer der Finanzämter verstärkt interessieren. Während der Dauer der Aufbewahrungsfrist müssen die steuerrelevanten Daten jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein. Gerade bei den Kassensystemen ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Die Übergangsregelung zur Aufrüstung oder Neuanschaffung von Registrierkassen endet am 31.12.2016. Sollten Unternehmen sich nicht an die spezifischen Anforderungen halten, wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung infrage gestellt. ■

HINWEIS Anzeigepflichten nach § 50 dVStB

Zum 27. Juni 2016 wechseln die bisherigen Aufgaben und Zuständigkeiten des Finanzamts Borna an das Finanzamt Grimma. Ab diesem Tag ist das Finanzamt Grimma am Standort Lausicker Straße 2 (Foto) für die steuerlichen Angelegenheiten der Einwohner und Unternehmen des Landkreises Leipzig zuständig. Steuerpflichtige, die bisher beim Finanzamt Borna geführt werden, erhalten im Juni 2016 eine Mitteilung zu ihrer neuen Steuernummer. Betroffene Unternehmer sollten frühzeitig über die Strukturänderung informiert werden. Insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zur Nennung der Steuernummer in Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz kann die Änderung, z. B. bei der Bestellung von Rechnungsformularen, Stempeln und EDV-Anpassungen, von Bedeutung sein. ■

Die Steuerberaterkammer möchte auf die sich gemäß § 50 DVStB alljährlich im Monat Januar ergebenden Anzeigepflichten hinweisen. Nach der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50a Abs. 2 Satz 1 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Auf der Liste müssen Name, Vorname, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse aufgeführt sein. Ein hierzu vorbereitetes Formular finden Sie auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a6815). Soweit seit Einreichung der vergangenen Liste keine Veränderungen bezüglich der Person oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligungen eingetreten sind, genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 9 01 | 2016 nEUIgKEITEn
AKTUELLES

ANZEIGENBLATT

Änderung der Entgeltordnung

Am 29.10.2015 hat der Vorstand der Steuerberaterkammer Sachsen entschieden, die Veröffentlichungsdauer von Onlineanzeigen auf vier Monate anzuheben. Bisher wurden die Annoncen auf der Kammerwebsite nur drei Monate angezeigt. Aufgrund des erweiterten Schaltungszeitraums ergeben sich zum 01.11.2015 für Inserenten neue Entgelte: 40 Euro (bis zu 600 Zeichen), 60 Euro (bis zu 1.200 Zeichen), 80 Euro (bis zu 1.800 Zeichen). Neben der Veröffentlichung im Internet erscheinen die Anzeigen auch im gedruckten „Anzeigenblatt“, das jeder KammerbriefAusgabe beiliegt. Die überarbeitete Entgeltordnung steht auf www.sbksachsen.de (Webcode a0481) zum Download bereit. ■

GEWINNREALISIERUNG

Abschlagszahlungen im Steuerberatungsbereich

Autoren: Prof. Matthias Alber/ORR Friedbert Lang

Nach dem BMF-Schreiben vom 29.06.2015, BStBl I S. 542, ist das BFHUrteil vom 14.05.2014 – VIII R 25/11, BStBl 2014 II S. 968, auch über die entschiedenen Fälle der Anwendung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) anzuwenden. Der BFH hatte mit diesem Urteil entschieden, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach der Honorarordnung entstanden ist. Solche Abschlagszahlungen sind nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren. Die Rechtsprechung soll also nach Verwaltungsauffassung auf alle Fälle anwendbar sein, in denen sich die Möglichkeit der Anforderung von Abschlagszahlungen

- aus einer Honorarordnung

- aus § 632a BGB oder

- aus einer einzelvertraglichen Regelung

ergibt. Betroffen sind damit faktisch alle Werkverträge. Entscheidend ist dabei die Möglichkeit, Abschlagszahlungen anzufordern (und nicht die tatsächliche Anforderung und Zahlung der Abschlagszahlung). Nicht betroffen sind reine Anzahlungen, denen noch keine Gegenleistung des Auftragnehmers gegenübersteht. Auch bilanzierende Steuerberater können somit grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Rechtsprechung fallen. Für die laufende Beratung (Buchhaltung, Jahresabschlüsse usw.) dürfte dies aber faktisch nicht zu einer vorgezogenen Gewinnrealisierung führen. Betroffen sein können u. E. aber größere Projekte wie Umstrukturierungen einer Unternehmensgruppe u. Ä. oder auch längerfristige Leistungen im Bereich der Unternehmensberatung. Es ist dabei aber jeweils zu prüfen, ob es einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf Abschlagszahlungen gibt. Die BFH-Rechtsprechung gilt allerdings nach dem o. g. BMF-Schreiben erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 23.12.2014 beginnen (also i. d. R. ab dem Wirtschaftsjahr 2015). Ein sich aus der erstmaligen Anwendung der Rechtsprechung ergebender Mehrgewinn kann auf drei Jahre verteilt werden. ■

Unterlassene Aufklärung zur Insolvenzreife

AktG § 93 Abs. 2 S. 1 u. Abs. 3 Nr. 6; § 116 S. 1

Die Haftung von Abschlussprüfern und Steuerberatern wegen pflichtwidrig unterlassener Aufklärung über den Eintritt der Insolvenzreife gegenüber dem Aufsichtsrat der Schuldnerin scheidet mangels Kausalität aus, wenn aufgrund der Untätigkeit des Aufsichtsrats in einer vorangegangenen Krisensituation auszuschließen ist, dass der Aufsichtsrat bei pflichtgemäßer Aufklärung Maßnahmen gegen verbotswidrige Auszahlungen durch den Vorstand ergriffen hätte. (Leits. des Verf.)

OLG Dresden, Teilurt. v. 18.2.2015

– 13 U 1963/13, rkr., Leits. in DStR 48/2015, 2687, Volltext in BeckRS 2015, 15203

Schadenersatzansprüche gegen

Steuerberater

BGB § 675

Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen.

BGH, Urt. v. 7.5.2015 – IX ZR 186/14, Leits. in DStR 37/2015, 2094, Volltext in BeckRS 2015, 10928

Untätigkeit im Rahmen der Mandatsbearbeitung

StBerG § 57 Abs. 1; BOStB § 4

Ein Steuerberater verletzt die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung, wenn er im Rahmen der Mandatsbearbeitung untätig bleibt, die Herausgabe von Unterlagen verweigert, den Mandanten nicht über wesentliche Vorgänge informiert und auf Anfragen der Steuerberaterkammer nicht antwortet.

LG München I, Urt. v. 28.4.2014 – StL 24/13, rkr., DStRE 21/2015, 1341

Mitwirkung an Steuerhinterziehung

StBerG § 57 Abs. 2 S. 1

Ein Steuerberater, der an der Hinterziehung von Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer durch den Mandanten sowie an der Generierung von Schwarzgeldern mitwirkt, verletzt die Pflicht, sich Tätigkeiten zu enthalten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind.

LG Koblenz, Urt. v. 6.5.2014 – 10 StL 3/13, rkr., DStRE 7/2015, 448

Carsten Grube, Leiter Berufsrecht/Berufsregister

0341 56336-0

carsten.grube@sbk-sachsen.de

10 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 01 | 2016 KAMMERBRIEF
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AKTUELLES
BERUFSRECHT

rungsgesetz wird unsere Arbeit verändern“

Seit über zwei Jahren arbeitet das Bundesfinanzministerium am Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz. Ziel ist es, das steuerliche Verfahrensrecht an die bereits vollzogenen Umstellungen auf ein elektronisches Steuerverfahren anzupassen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für weitere Schritte zu schaffen. Insgesamt soll das Besteuerungsverfahren risikoorientierter ausgestaltet werden. Das bedeutet aus Sicht der Finanzverwaltung, eine möglichst große Zahl der Steuererklärungen unter Einsatz automationsgestützter Risikomanagementsysteme vollständig maschinell zu bearbeiten. Nur die Sachverhalte mit signifikanten steuerlichen Risiken werden noch manuell geprüft.

Worauf sich Steuerberater und ihre Mandanten einstellen müssen, erklären Präsidentin Steffi Müller und Vizepräsident Dr. Andreas Zönnchen.

Warum muss sich unser Berufsstand überhaupt mit dem Gesetz beschäftigen?

Müller: Nun, das Gesetz bedeutet eine Änderung der Abgabenordnung, und damit wirkt es sich grundlegend auf die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Finanzamt aus.

Zönnchen: Die Änderung des Verfahrensrechts aufgrund der Digitalisierung ist ja ein Prozess, der schon seit Längerem läuft. Positiv ist, dass die Finanzverwaltung unseren Berufsstand schon sehr früh eingebunden hat. Das gilt auch für die berufsständischen Organisationen in Sachsen. Von Beginn an gab es Gespräche dazu, sodass unsere Vorstellungen in den Gesetzentwurf mit eingeflossen sind.

Welche Änderungen, die unseren Berufsstand betreffen, sind zu erwarten?

Zönnchen: Im Wesentlichen wird es Veränderungen in folgenden Bereichen geben: Bevollmächtigung, elektronische Datenübertragung, Risikomanagement, Vollmachtsdatenbank und Fristen einschließlich Verspätungszuschläge. Ich möchte zunächst auf den § 80 AO ,Bevollmächtigte und Beistände‘ eingehen. Er legt fest, wer gemäß dem StBerG Steuerpflichtige vertreten darf. Weiterhin ist aufgeführt, dass die Finanzbehörde den schriftlichen Nachweis der Vollmacht verlangen kann. Außerdem ist nun ein Zurückweisungsrecht von Bevollmächtigten vorgesehen, das es bisher nicht gab. Das können wir so nicht hinnehmen und fordern die Streichung dieses Absatzes. Man muss sich nur mal vorstellen, was eine Zurückweisung für das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant bedeuten würde. Es wäre schwer erschüttert.

Sie haben die Vollmachtsdatenbank angesprochen. Was steht dazu im Gesetzentwurf?

Müller: Die Steuerberaterkammern hatten die VDB im Jahr 2014 erfolgreich eingeführt. Zukünftig wird sie eine neue Stellung einnehmen. Denn der Gesetzentwurf beinhaltet nun in § 80a AO eine Regelung, die die Frage nach dem Widerruf einer Vollmacht eindeutig beantwortet. Demnach ist dies unverzüglich der Landesfinanzbehörde elektronisch mitzuteilen. Und dafür kann man künftig die VDB nutzen.

Elektronische Datenübermittlung beinhaltet auch den Aspekt der Datensicherheit. Inwieweit sind hier Regelungen geplant?

Müller: Momentan sieht der Gesetzentwurf in § 87a AO eine Datenübermittlung auch ohne Verschlüsselung vor. Das beurteilen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr kritisch. Unsere Überlegungen gehen in zwei Richtungen: Zum einen die Frage nach dem zu

12 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 01 | 2016 KAMMERBRIEF
„Das Verfahrensrechtsmodernisie
AKTUELLES

verwendenden E-Mail-Standard, z. B. De-Mail oder E-Postbrief. Zum anderen gibt es die Idee im Berufsstand, ein Steuerberaterpostfach einzurichten – so, wie es bei den Rechtsanwälten bereits existiert.

Zönnchen: So ein Postfach wird von uns favorisiert, weil es die sichere elektronische Kommunikation zwischen Steuerberatern, anderen rechtsberatenden Berufen oder mit der Kammer ermöglicht. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu bedenken, dass die Finanzverwaltung natürlich für alle Steuerpflichtigen eine sichere Lösung bereitstellen muss. Im Übrigen werden wir dieses elektronische Postfach benötigen, wenn wir beim Finanzgericht klagen. Die Finanzverwaltung wird es ebenso brauchen. Deshalb ist es naheliegend, dass ebenso Steuerberater und Finanzbehörden miteinander darüber kommunizieren.

Auch die Änderung des Untersuchungsgrundsatzes (§ 88 AO) ist im Gespräch. Welche Position vertritt der Berufsstand?

Müller: Den Amtsermittlungsgrundsatz möchten wir unbedingt erhalten. Wir sehen es positiv, dass die Finanzverwaltung den Verwaltungsvollzug künftig stärker an Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsaspekten ausrichtet.

Was sagt der Gesetzentwurf über „Fristen“?

Müller: Eine jahrelange Forderung des Berufsstands ist jetzt umgesetzt: Die Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige zur Abgabe der Steuererklärung ist bis 28. Februar des Zweitfolgejahres vorgesehen.

Zönnchen: Damit aber die Steuererklärungen kontinuierlicher bei der Finanzverwaltung eingehen, werden die Möglichkeiten der Vorab-

anforderung erweitert. Wenn also die bekannten Maßnahmen in § 149 Abs. 4 AO nicht ausreichend greifen, kann die Finanzverwaltung eine zufallsgesteuerte Vorabanforderung einsetzen. Wie diese ausgestaltet wird, können wir noch nicht sagen. Deshalb werden wir mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen sprechen. Fakt ist aber, dass wir die Frist von drei Monaten zur Bearbeitung nicht akzeptieren. Wir verlangen eine Sechs-Monatsfrist, die im Gesetz festgeschrieben wird.

Gibt es die Möglichkeit zur Fristverlängerung über den 28.02. hinaus?

Müller: Grundsätzlich gibt es keine Fristverlängerungen mehr, sowohl über den 28.02. hinaus als auch bei den Vorabanforderungen. Gerade bei Letzteren plädieren wir dafür, dass eine Ermessensentscheidung möglich sein muss. Das werden wir in den Gesprächen mit der sächsischen Finanzverwaltung einfordern und erwarten ein maßvolles Vorgehen.

Zönnchen: Positiv ist, dass die Regelung für den Verspätungszuschlag geändert wurde – und zwar so, wie es die Berufsorganisationen gefordert hatten. Er richtet sich künftig nur noch nach der Höhe der Nachzahlung.

Ab wann gilt das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz?

Müller: Am 01. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass die Finanzverwaltung den Grundinformationsdienst Steuer (GINSTER) eingeführt hat. Ansonsten wird das Gesetz, gemäß der darin enthaltenen Ermessensvorschrift, verschoben. In jedem Fall treten wir dafür ein, dass möglichst viele unserer Forderungen übernommen werden.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 13

TÄTIGKEITSBERICHT

Termine der Präsidentin und des Vorstands

VERANSTALTUNG

Berufsrecht mit Brötchen und Kaffee

SYMPOSIUM

Experten beleuchten Auslandsgeschäfte

Bundeskammerversammlung in Magdeburg

Warum gibt es überhaupt ein spezielles Berufsrecht für Steuerberater, und wo liegen die Fallstricke? Mit solchen und ähnlichen Fragen wendeten sich Berufskollegen im September 2015 an den Kammervorstand. Dieser hatte in Dresden (05.09., Villa Marie), Leipzig (12.09., Telegraph) und Chemnitz (26.09.,Tillmanns) zum „Steuerberater-Frühstück“ eingeladen. Die Veranstaltungsreihe wird seit 2009 alle zwei Jahre durchgeführt und richtet sich an Mitglieder, deren Bestellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. In gemütlicher Runde setzten sich die Teilnehmer mit berufsrechtlichen Fragestellungen auseinander. Bei frischen Brötchen und duftendem Kaffee nutzte der Vorsitzende der Abteilung Berufsrecht/ Berufsaufsicht, StB Dr. Andreas Zönnchen, die Gelegenheit, aktuelle Fälle zu erläutern. Weiterhin erzählte er aus dem Arbeitsalltag seiner Abteilung, die sich regelmäßig mit berufsrechtlichen Verstößen befassen muss. Im Gegenzug stellten die anwesenden Steuerberater zahlreiche Fragen, die auch von anderen Vorstandsmitgliedern im persönlichen Gespräch beantwortet wurden. Das Steuerberater-Frühstück wurde wie schon in der Vergangenheit positiv bewertet. Die Veranstaltung soll deshalb in zwei Jahren wiederholt werden. ■

Unter der Überschrift „Unternehmen im Inland sichern – KMU international aufstellen“ fand am 9. September 2015 das 4. BWL-Symposium der Bundessteuerberaterkammer statt. Rund 70 Teilnehmer aus Wirtschaft und Politik sowie Vertreter des Berufsstands waren in das Berliner Haus der Deutschen Wirtschaft gekommen. Von der SBK Sachsen waren StB Steffi Müller, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Gabriele Borczyk und StB Knut Michel angereist. Einleitend hielt Professor Dr. Dirk Holtbrügge von der Universität ErlangenNürnberg einen Impulsvortrag zu „Chancen und Risiken bei grenzüberschreitenden Aktivitäten“. In Deutschland gehören 99 Prozent aller Unternehmen zur Kategorie der KMU. Sie tragen damit maßgeblich zur wirtschaftlichen Leistung und zu Exporterfolgen bei. Im Anschluss an den Vortrag erörterten Fachleute in einer Podiumsdiskussion, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Internationalisierung der Geschäftstätigkeit vorhanden sein müssen. Die Teilnehmer gelangten zu dem Schluss: Der Gang ins Ausland ist für KMU mit Unterstützung sachkundiger Experten erfolgreich machbar. Bedingung ist allerdings: Unternehmen müssten zunächst ihre Prozesse im Inland im Griff haben, bevor sie einen Schritt über die Grenze wagen.

Neben der Neuwahl des BStBK-Präsidiums stand der Referentenentwurf für ein Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz im Mittelpunkt der Tagung am 21./22. September 2015. Die Delegierten begrüßten, dass mehrere wesentliche Kritikpunkte, die die BStBK zu einem ersten Diskussionspapier geäußert hatte, berücksichtigt wurden. Weiterhin beschloss die Versammlung den Beitritt der BStBK zur neuen europäischen Steuerberater-Organisation „European Tax Adviser Federation AISBL“, der als Gründungsmitglieder neben der BStBK und dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. eine französische sowie eine italienische Organisation angehören. Die neue europäische Steuerberater-Organisation wird etwa 230.000 Steuerberater in Europa vertreten. Weiterhin berieten die Teilnehmer über die Tatsache, dass die elektronische Kommunikation mit den Gerichten verbindlich wird. So werden Rechtsanwälte künftig das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ verwenden. Die Vertreter der 21 Kammern diskutierten darüber, dass auch ihre Mitglieder ein einheitliches, rechtssicheres Verfahren zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten und der Verwaltung benötigen. An der Tagung nahmen teil: StB Steffi Müller, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Holger Kunadt. ■

14 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 01 | 2016 KAMMERBRIEF AUS dER KAMMER 01 | 2016 KAMMERBRIEF
TAGUNG

INTERESSENVERTRETUNG

Vorstandssitzung mit der SBK nürnberg

LFB organisiert Parlamentarischen Abend

SITZUNG Kammervorstand tagt im Erzgebirge

Die Steuerberaterkammern Sachsen und Nürnberg treffen sich ein Mal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch. Diesmal tagten beide Vorstände am 8./9. Oktober 2015 in Zwickau. Sie sprachen über das Verhältnis zur Finanzverwaltung und in diesem Zusammenhang über die Anwendung der GoBD. Weiterhin tauschten sich die Vorstandsmitglieder zur Vollmachtsdatenbank aus, insbesondere zur Anwendung des Kontigentierungsverfahrens durch die bayerische Finanzverwaltung und die Auswirkungen für die sächsischen Berufskollegen. Die Vertreter der Steuerberaterkammer Nürnberg interessierten sich zudem für die Website www.SteuerDeineKarriere.de. StB Hendrik Sebastian erläuterte deshalb in einem kurzen Vortrag, welches Konzept dem Onlineauftritt zugrunde liegt. Er verwies darauf, dass die Kampagne auch bei anderen Steuerberaterkammern Anklang findet. „Thüringen und München möchten sich an ,Steuer Deine Karriere‘ beteiligen. Wir führen mit beiden Kammern dazu Gespräche“, sagte Sebastian. Neben der Nachwuchsarbeit stand auch das Thema „Steuerberatung 2020“ auf der Tagesordnung. Hier verständigten sich die Teilnehmer über geplante und bereits umgesetzte Maßnahmen. Für 2016 ist der Erfahrungsaustausch im Nürnberger Kammergebiet geplant. ■

Am 17. November 2015 hatte der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e. V. Politiker, Vertreter der Wirtschaft und der Freien Berufe zum Parlamentarischen Abend eingeladen. Rund 100 Gäste waren in die Dresdner Landesärztekammer gekommen. Das Thema: „Freie Berufe und Europa“. In seiner Begrüßung betonte der Präsident des LFB Sachsen, Hans-Joachim Kraatz, dass die Gesetzgebung von Land, Bund und Europa den Freien Berufen sehr zu schaffen macht. Die Unabhängigkeit der Selbstverwaltung oder der Abbau der Bürokratie seien Beispiele dafür, dass es nur schleppend oder gar nicht vorangehe.

Dr. Fritz Jaeckel (Foto), Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, nahm den Ball in seinem Grußwort auf. Mit Sorge betrachte die Sächsische Staatsregierung die Absenkung der Standards auf europäischer Ebene. Nicht nur in dieser Frage stehe die Staatsregierung zu den Freien Berufen. Schließlich bildeten sie als KMU einen Teil des Rückgrats der Gesellschaft. Zudem hob Jaeckel hervor, dass Sachsen in Brüssel sehr gut aufgestellt sei, um Positionen nachdrücklich einzubringen. Die SBK Sachsen vertraten StB Holger Kunadt und StB Knut Michel, der bereits am Nachmittag an der LFB-Mitgliederversammlung teilgenommen hatte. ■

Die Vorstandsmitglieder trafen sich am 10. Dezember 2015 in Eibenstock, um über die Vorhaben für die neue Amtsperiode zu beraten. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass sich die SBK Sachsen in den kommenden Jahren verstärkt für die Verbesserung der Markt- und Wettbewerbsposition des Berufsstands einsetzen wird. Handlungsbedarf sieht der Kammervorstand ebenfalls bei den Themen „Personal“ und „Informationstechnik“. „Die fortschreitende Digitalisierung wird die Anforderungen an die Prozesse in unseren Kanzleien und die Arbeit unserer Mitarbeiter gravierend verändern. Darauf müssen wir uns vorbereiten“, betonte StB Knut Michel. Er wurde auf der Vorstandssitzung am 11. Dezember 2015 zum Leiter des neuen IT-Ausschusses gewählt. Außerdem unterzeichnete Präsidentin StB Steffi Müller eine Kooperationsvereinbarung mit der SBK Thüringen. Die bisher sächsische Nachwuchskampagne „Steuer Deine Karriere“ wird somit geografisch ausgedehnt. Weitere Tagungsordnungspunkte auf der Vorstandssitzung waren u. a. die aktuelle Lage in den Bereichen „Aus- und Fortbildung“, „Berufsrecht/Berufsaufsicht“, „Seminare & Workshops“ und „Öffentlichkeitsarbeit“. Schatzmeister StB Holger Kunadt berichtete zudem über den Stand der Kammerfinanzen. ■

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 15 01 | 2016 AUS dER KAMMER KAMMERBRIEF 01 | 2016 TREFFEN

TÄTIGKEITSBERICHT

Termine der Präsidentin und des Vorstands

24.08.2015

Sitzung Ausschuss „Ertragssteuern“ (BStBK)

Berlin

StB Michel

29.08.2015

Absolventenfeier für Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte

Dresden

04.09.2015

Sitzung Ausschuss 31 „Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“ (BStBK), Berlin

StB Lachmann

08.09.2015

Gespräch mit den Präsidenten der Steuerberaterkammern und Sommerfest

Berlin

StB Müller

09.09.2015

Sitzung Abteilung Berufsrecht/ Berufsaufsicht

Leipzig

09.09.2015

Sitzung Ausschuss

Seminare & Workshops

Leipzig

10.09.2015

164. Vorstandssitzung

Leipzig

15.09.2015

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

Leipzig

17.09.2015

Sitzung Prüfungsausschuss

„Fachassistent Lohn und Gehalt“

Leipzig

StB Lachmann

24./25.09.2015

Kammerrechtstag des Instituts für Kammerrecht e.V. Würzburg

StB Winter-Oppe

05./06.10.2015

38. Deutscher Steuerberatertag

Wien

StB Müller, StB Borczyk, StB Dr. Zönnchen, StB Lachmann, StB Winter-Oppe, StB Hanf

12.10.2015

Präsidiumssitzung

Leipzig

26.10.2015

Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Leipzig

28.10.2015

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

Leipzig

28.10.2015

Sitzung des Berufsbildungsausschusses

Leipzig

StB Lachmann, StB Jahn, StB Strauß

29.10.2015

165. Vorstandssitzung

Leipzig

29.10.2015

Verabschiedung des ehemaligen

Präsidenten der SBK Nürnberg Herzogenaurach

StB Müller, StB Borczyk, StB Dr. Zönnchen, StB Kunadt

30.10.2015

Jubiläumsfeier 25 Jahre DATEV Dresden

Dresden

StB Müller

05.11.2015

Gemeinsame Sitzung der Prüfungsausschüsse

Radebeul

StB Müller, StB Crespi, StB Jahn, StB Lachmann, StB Strauß, StB Winter-Oppe, StB Borczyk, StB Künzel

10.11.2015

Vertreterversammlung

Steuerberaterversorgungswerk

Leipzig

11./12.11.2015

Große Vorstehertagung der Finanzamtsvorsteher

Schweinsburg

StB Müller, StB Dr. Zönnchen

19.11.2015

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

Leipzig

23.11.2015

Sitzung Abteilung

Berufsrecht/Berufsaufsicht

Leipzig

25.11.2015

25 Jahre Steuerberaterverband

Sachsen e. V.

Dresden

27.11.2015

DATEV-Beiratssitzung

Nürnberg

StB Müller

02.12.2015

Sitzung Ausschuss

Seminare & Workshops

Leipzig

16 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 01 | 2016 KAMMERBRIEF AUS dER KAMMER 01 | 2016 KAMMERBRIEF

BERUFSNACHWUCHS

Studenten suchen Praktika in Steuerkanzleien

25 Studenten der Juristischen Fakultät der TU Dresden suchen eine Steuerberaterkanzlei für ihr Pflichtpraktikum im 3. Semester des Masterstudiengangs „Wirtschaftsrecht – Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung“. Kammermitglieder, die auf der Suche nach Nachwuchsfachkräften für ihre Kanzlei sind, können sich an die Steuerberaterkammer Sachsen wenden und werden dann bei der Vermittlung der Studenten kontaktiert. Das Pflichtpraktikum dauert mindestens drei Monate und ist für den Zeitraum August 2016 bis Januar 2017 geplant. Es ist für Masterstudenten vorgesehen, die das

BERUFSNACHWUCHS

Wahlpflichtmodul „Wirtschaft und Steuern“ belegt haben und ihren Fokus auf das Steuerrecht richten. Zudem verfügen viele Studierende über Grundkenntnisse im Umgang mit der DATEVSoftware und können dies über den DATEV-Führerschein nachweisen. Die Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer

Sachsen und der Juristischen Fakultät der TU Dresden geht 2016 in die dritte Runde. Den ausführlichen Erfahrungsbericht einer Kanzlei sowie ein Interview mit dem Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Gregor Roth (Foto) finden Sie im Kammerbrief 1/2015. www.sbk-sachsen.de (Webcode a9630) ■

neue Arbeitshefte für Praktikanten in Steuerkanzleien

Wie Umfragen immer wieder bestätigen, sind spannende Praktika ein Erfolgsgarant für die Gewinnung von Auszubildenden. Deshalb hat die Bundessteuerberaterkammer das Praktikantenpaket überarbeitet. Es besteht aus Übungen sowie einem Arbeitsheft zum Rechnungswesen und einem Arbeitsheft zur Einkommensteuer. Auf einem Beiblatt wird die Nutzung des Praktikantenpakets den Kanzleiinhabern erläutert. Damit der Praktikant die Aufgaben erfüllen kann, muss er einen DATEV-Arbeitsplatz mit Internetzugang zur Verfü-

gung gestellt bekommen. Lediglich der Einkommensteuer-Fall kann ohne DATEV erledigt werden. Generell sind die Arbeitshefte in verschiedene Kapitel eingeteilt, sodass jederzeit eine Unterbrechung möglich ist. Auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Sachsen finden Sie den Link zum neuen Praktikantenpaket sowie Musterverträge, Bescheinigungen, Feedbackbögen und viele weitere Praktikumsunterlagen. www.sbk-sachsen.de (Webcode a7014) ■

BERUFSNACHWUCHS

Schüler für einen Tag schnuppern lassen

Jeder fünfte Steuerfachangestellten-Azubi in Sachsen hat sich aufgrund eines vorausgehenden Praktikums für den Beruf entschieden. Das belegt eine aktuelle Untersuchung, die im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer durchgeführt wurde. Kanzleien, die geeignete Auszubildende suchen, sollten deshalb

verstärkt Praktika anbieten, z. B. im Rahmen von „Schau rein – Woche der offenen Unternehmen”. Vom 7. bis 12. März 2016 besuchen wieder tausende Schüler sächsische Firmen. Bereits seit Dezember bereiten Lehrer die Woche der offenen Unternehmen vor. Die Schüler werden für den Besuch in einer Firma vom Unterricht freigestellt und sind über ihre Schule versichert. Steuerkanzleien, die bei „Schau rein!“ für ein oder mehrere Tage ein Schnupperpraktikum anbieten möchten, müssen sich schnellstmöglich online registrieren. www.schau-rein-sachsen.de ■

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 17 01 | 2016
MITARBEITER FÜR MoRgEn

ABSoLVEnTEnFEIER Blumen, Beats und BMX

Manche Trends kommen nie aus der Mode. Die Sportart BMX ist so ein Beispiel dafür. Schon Anfang der 80er war das Fahrrad mit den 20-Zoll-Felgen bei vielen Jugendlichen angesagt. Spätestens seit dem Film „Die BMX-Bande“ erlangte es Kultstatus. Auch heute noch gilt die BMX-Szene bei jungen Menschen als „cool“, „krass“ oder „fett“. Denn beeindruckend ist nach wie vor die Körperbeherrschung der Fahrer. Frank Wolf aus Berlin ist so einer, der den Umgang mit seinem Fahrrad perfekt beherrscht. Inzwischen hat er sogar eine eigene Show, und die kam auf der Absolventenfeier am 29. August 2015 richtig gut an. Über 640 Gäste applaudierten begeistert im Internationalen Congress Center in Dresden. Bereits am Nachmittag konnten sie sich „warmklatschen“, als die Auszu-

bildenden und Umzuschulenden ihre Blumen und Zeugnisse erhielten. Die neuen Steuerfachwirte nahmen ebenfalls an der Absolventenfeier teil, und Kammerpräsidentin Steffi Müller gratulierte persönlich. Die Vorsitzende der Abteilung Berufsausbildung und des Prüfungsausschusses, Silke Lachmann, führte durch den offiziellen Teil der Veranstaltung. Sie bedankte sich bei den zahlreichen Ausbildern und ehrenamtlich Tätigen, die bei der Prüfungsvorbereitung und -durchführung geholfen hatten. Über 250 Absolventen rief Silke Lachmann an diesem Tag auf. Abgelöst wurde sie am Abend von DJ Johannes Funkner, der mit seinen Party-Hits zahlreiche Gäste auf die Tanzfläche lockte.

18 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

ARBEITSRECHT

nichtantritt der Berufsausbildung

In der betrieblichen Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Auszubildende trotz unterzeichnetem Ausbildungsvertrag die Ausbildung gar nicht erst antreten, sondern ihrem Ausbildungsplatz unentschuldigt fernbleiben. Für die ausbildenden Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob diesem Phänomen arbeitsrechtlich begegnet werden kann. Antwort: Vertragstechnisch besteht zwar auch bei Berufsausbildungsverhältnissen die Möglichkeit, das Recht zur ordentlichen Kündigung vor Ausbildungsbeginn auszuschließen. Nimmt der Auszubildende gleichwohl die Ausbildung (unentschuldigt) nicht auf, kann

bzw. sollte der ausbildende Arbeitgeber zwar darauf mit einer Kündigung des Ausbildungsvertrages reagieren (innerhalb der Probezeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes). Weitergehende Konsequenzen – etwa die Geltendmachung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzanspruchs – sind allerdings nach derzeitiger Rechtslage ausgeschlossen. Nähere Erläuterungen zu diesem Thema hat der Leipziger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stefan Müller (Kanzlei MÜLLER . KÜHN) zusammengefasst. www.sbk-sachsen.de (Webcode a3026) ■

BERUFSNACHWUCHS

Berufsberater in Zwickau und Bautzen informiert

Die Steuerberaterkammer Sachsen setzt ihre Infoveranstaltungen für Berufsberater fort. Am 6. November 2015 war Vorstandsmitglied StB Hendrik Sebastian zu Gast in der Arbeitsagentur Zwickau. Die Berufsberater erfuhren mehr über die Steuerfachangestellten-Ausbildung und die späteren Aufstiegsmöglichkeiten. Im Gespräch beklagten einige Teilnehmer, dass die Kanzleien in und um Zwickau zu wenige Ausbildungs- und Praktikumsplätze anbieten. Etliche Interessenten konnten in der Vergangenheit deshalb nicht vermittelt werden. Diese Rückmeldung bekam auch Kammervizepräsidentin StB Gabriele Bor-

BESCHLUSS

czyk am 4. Dezember 2015. Sie informierte die Berufsberater der Arbeitsagenturen Bautzen und Görlitz über die Perspektiven in der Steuerberatungsbranche. Hier machten die Berufsberater ebenfalls darauf aufmerksam, dass Steuerberater ihre freien Ausbildungsplätze melden müssen – so frühzeitig wie möglich. Erst dann könnten die Arbeitsagenturen gezielt vermitteln. Eine Stichprobe Anfang Dezember offenbarte das Defizit: In der Jobbörse fanden sich für die Landkreise Görlitz und Bautzen jeweils nur drei offene Lehrstellen.

Keine Fachassistentenprüfung 2016

Der Vorstand der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, 2016 die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und

Gehalt auszusetzen. Die nächste Fachassistenten-Prüfung wird im Bezirk der Steuerberaterkammer Sachsen wieder im Jahr 2017 angeboten.

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 19 01 | 2016 AUS- Und FoRTBILdUng

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung und der Eignungsprüfung 2016 findet bundeseinheitlich in der Zeit vom 11. bis 13. Oktober 2016 statt.

Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Freistaat Sachsen vorwiegend beruflich tätig sind oder – wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen – dort wohnen oder bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30.04.2016 bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen, EmilFuchs-Str. 2, 04105 Leipzig, ausschließlich auf dem Postweg einzureichen. Die Antragstellung auf elektronischem Wege ist nicht möglich.

Die Anträge auf Zulassung sind auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Diese Antragsvordrucke sowie ein Merkblatt über die Steuerberaterprüfung stehen im Internet auf unserer Homepage (www.sbk-sachsen.de) im Bereich „Aus- und Fortbildung“ als PDF-Datei im Downloadbereich zur Verfügung. Sie können auch telefonisch (Tel.: 0341-56336-30) oder schriftlich angefordert werden.

Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und zur Eignungsprüfung ergeben sich aus §§ 36, 37a, 156 Steuerberatungsgesetz (StBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), zuletzt geändert durch 16 u. 17 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) sowie den §§ 1 bis 6 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) vom 12. November 1979 (BGBl. I S. 1922), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386).

Die dem Zulassungsantrag beizufügenden Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden müssen amtlich oder notariell beglaubigt sein. Bescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers müssen Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern sowie die vom Bewerber auf diesem Gebiet geleistete Wochenarbeitszeit enthalten. Bevorzugt ist an dieser Stelle vom

jeweiligen Arbeitgeber unser Vordruck „Arbeitgeberbescheinigung“ auszufüllen und zu unterschreiben. Dieser steht ebenfalls auf unserer Homepage (www.sbk-sachsen.de) im Bereich „Aus- und Fortbildung“ als PDF-Datei zur Verfügung.

Die für den schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel sind im „Hilfsmittelerlass 2016“ vom 18. November 2015 im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und auf unserer Homepage einsehbar. Die Hilfsmittel sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen.

Körperbehinderten Personen werden auf Antrag ihrer Behinderung entsprechende Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB). Entsprechende Anträge sollen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Dem Antrag ist ein amtsärztliches Zeugnis über die Art der Behinderung beizufügen. Aus dem amtsärztlichen Zeugnis muss hervorgehen, ob die Behinderung zum Zeitpunkt der Prüfung noch bestehen wird und inwieweit der Bewerber durch diese Behinderung bei der Fertigung der Aufsichtsarbeiten beeinträchtigt sein wird.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung hat der Bewerber eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen. Die Gebühr ist bei der Antragstellung unter Angabe des Namens des Bewerbers auf folgendes Konto zu entrichten:

Kontoinhaber:

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

IBAN:

DE76120300001006450686

BIC: BYLADEM1001

Verwendungszweck:

„StBP 2016, Name, Vorname, 400210“

Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 Euro. Sie ist nach Erhalt des Zulassungsbescheids unter Angabe des darin mitgeteilten Verwendungszwecks bis zum 31.07.2016 zu bezahlen.

20 Steuerberaterkammer des
01 | 2016 KAMMERBRIEF
Freistaates Sachsen
B EKANNTMACHUNG AUS- Und FoRTBILdUng
Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung 2016

Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen ...

12.03.2016 StB Katrin Heinrich

16.03.2016 StB Danny Hähner

25.03.2016 StB/RA Ina Grabisch

26.03.2016 StB Jana Krause

27.03.2016 StB/WP Kathleen Hennig 15.04.2016 StB Nicole Heinich

17.04.2016 StB Torsten Wagner

28.04.2016 StB Annette Stranz

01.05.2016 StB Dirk Mohr

04.05.2016 StB Thomas Niclas

12.05.2016 StB Ines Mäder

19.05.2016 StB Silvio Lichtenberger

20.05.2016 StB Katja Unger

22.05.2016 StB Mandy Nitsche

24.05.2016 StB Peggy Dude

27.05.2016 StB Romy Brückom

27.05.2016 StB Corina Kulke

28.05.2016 StB Sabine Börner

29.05.2016 StB Dirk Haberecht

30. Geburtstag

04.02.2016 StB Katja Kaltschmidt

17.02.2016 StB Ingo Metzke

12.03.2016 StB Jana Grätz

21.04.2016 StB Christiane Hegewald

20.05.2016 StB Julia Stehlich

25.05.2016 StB Chris Löwa

Verstorbene Berufskollegen

StBv Bärbel Beyer (53 Jahre)

geb. 20.05.1961

verst. 04.02.2015

Annaberg-Buchholz

StB Sigrid Böhm (59 Jahre) geb. 13.07.1955

verst. 05.05.2015

Markkleeberg

StB/vBP Walter Frank (79 Jahre) geb. 03.07.1935

verst. 09.03.2015

Bannewitz

StB Volker Kutschke (71 Jahre) geb. 15.02.1944

verst. 19.09.2015

Neugersdorf

StB Jürgen Neitzel (60 Jahre) geb. 16.02.1955

verst. 16.04.2015

Görlitz

StB/WP Alfred Untch (57 Jahre) geb. 28.04.1957

verst. 22.02.2015

Leipzig

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 21 01 | 2016 81. Geburtstag 26.03.2016 StBv Karl-Rudolph Meyer 07.04.2016 StB/WP Dr. Helmut Bury 70. Geburtstag 11.03.2016 StB German Schäffner 29.03.2016 StB Prof. Werner Weber 08.04.2016 StB Anneliese Richter 13.05.2016 StB/WP Jürgen Renye 60. Geburtstag 12.02.2016 StB Andreas Deutsch 15.02.2016 StB Petra Lachmann 24.02.2016 StB Heidemarie Siegel 04.03.2016 StB Martina Hoyer 24.03.2016 StB Sigrid Pönitz 30.03.2016 StBv Klaus Woywod 02.04.2016 StBv Ulrike Müller 05.04.2016 StBv Irina Meyer 05.04.2016 StB/RA Klaus Thönnes 07.04.2016 StB Andreas Schade 19.04.2016 StB Dr. Gisela Both 27.04.2016 StB Volker Bachmann 06.05.2016 StB Katrin Stiebert 30.05.2016 StB Dr. Michael Braune 30.05.2016 StB/WP Berthold Hußendörfer 50. Geburtstag 03.02.2016 StB Jörg Loos 11.02.2016 StB Tina Bernhardt 18.02.2016 StB Grit Schlachta 24.02.2016 StB Kerstin Herz 27.02.2016 StB Simone Dölz 05.03.2016 StB Heike Herrmann 08.03.2016 StB Joachim Stinner 11.03.2016 StB Susen Mildenberger-Wolf 14.03.2016 StB/WP Iris Magister 18.03.2016 StB Frank Legner 19.03.2016 StB Heike Schlenkrich 20.03.2016 StB/WP Ulrike Knödler 21.03.2016 StB Andreas Franke 22.03.2016 StB Jens Beyer 23.03.2016 StB Annett Häbold 27.03.2016 StB Petra Wirth 31.03.2016 StB/WP Katrin Laux 08.04.2016 StB Sven Paul 13.04.2016 StB Thomas Vos 19.04.2016 StB Ines Totzauer 20.04.2016 StB Andreas Eisenreich 21.04.2016 StB Claudia Thaller-Birkigt 23.04.2016 StB Ulrike Hentschel 26.04.2016 StB/RA Dr. Ralph Bartmuß 30.04.2016 StB Angelika Persin 09.05.2016 StB Ingo Stephan 15.05.2016 StB Ines Fritzsche 21.05.2016 StB Dirk Meißner 21.05.2016 StB Anita Fritzsch 22.05.2016 StB Holger Kunadt 28.05.2016 StB Karola Gestewitz 40. Geburtstag 05.02.2016 StB Anja Hylla 06.02.2016 StB Dr. Maik Näth 10.02.2016 StB Thomas Günther 10.02.2016 StB Daniel Saupe 11.02.2016 StB Silke Uhlmann 15.02.2016 StB Corina Lienert 15.02.2016 StB Tobias Gotter 19.02.2016 StB Prof. Dr. Carmen Bachmann 23.02.2016 StB Martin Antretter 02.03.2016 StB Susanne Hache 04.03.2016 StB Claudia Richter 10.03.2016 StB Ariane Wiegand-Striewe
SonSTIgES

Mandanten richtig beraten: elektronische Registrierkassen und Kassenaufzeichnungen

Die Zeit läuft ab bezüglich der Verwendung von Registrierkassen ohne Datenhaltung. Bereits mit Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl 2010 I S. 1342) hat daher das Bundesfinanzministerium die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften geregelt. Dies gilt insbesondere für Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion (Wiegekassen), Taxameter und Wegstreckenzählern bei Taxiunternehmen.

Neben der digitalen Aufzeichnungspflicht bei Registrierkassen, wird darüber hinaus verlangt, dass bei Altkassen technisch mögliche Softwareanpassungen und Speichererweiterungen bei vorhandenen Registrierkassen (Geräten) durchgeführt werden und zwar schon seit November 2010. Auch die Möglichkeit der Archivierung der Kassendaten über eine externe Schnittstelle muss geprüft werden. Viele Registrierkassen-Inhaber haben dies nicht verwirklicht oder umgesetzt.

Registrierkassen ohne Datenhaltung

Nur alte Registrierkassen, die nicht um- und/oder aufgerüstet werden können, dürfen bis 31.12.2016 noch für die steuerlichen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen genutzt werden. Nach dieser Frist müssen alle Geräte die Voraussetzungen für die Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften erfüllen. Das heißt ab 01.01.2017 gibt es nur noch zwei Möglichkeiten, die Bareinnahmen zu erfassen:

a) über Registrierkassen mit Datenhaltung oder

b) offene Ladenkassen mit Führung von Kassenberichten, Zählprotokoll etc.

Die Feststellungslast, ob die Daten der Registrierkasse aufbewahrt werden können oder nicht, obliegt dem Steuerpflichtigen.

Aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten

Der Bundesfinanzhof hat den Datenzugriff auf Kasseneinzeldaten der Registrierkasse mehrfach bestätigt. Er hält die Einzelaufzeichnungspflicht bei Verwendung einer Registrierkasse für zumutbar. Unter anderem müssen aufbewahrt werden: die Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungen der Registrierkasse.

Einnahmen-Überschuss-Rechner

Dies gilt auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner (§ 4 Abs. 3 EStG).

Auch die Überschussrechnung setzt voraus, dass die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen werden. Nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung Vertrauen und kann für sich die Vermutung der Richtigkeit in Anspruch nehmen. Das Zustandekommen der Einnahmen muss erklärbar sein. Hierzu gehört ein schlüssiger Nachweis.

Wer keine Daten der Registrierkassen – mangels Aufrüstungsmöglichkeit in der Vergangenheit – vorlegen kann, der muss alle (Papier-)Belege im Belegzusammenhang als Nachweise aufbewahren. Dies wären z. B. Protokolle über Stammdaten- und Programmieränderungen, Spartenberichte, Kellner-Bedienerberichte sowie eine Bedienungs- und Programmieranleitung (BMF vom 09.01.21996). Unternehmer von bargeldintensiven Betrieben sind gut beraten, die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen einschließlich Daten einzuhalten. Auch die Anforderungen an die neue GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind zu beachten. Im Zusammenhang mit Buchführungssystemen (Datenvor- und -nebensysteme) werden immer öfter schwere formelle Mängel festgestellt, die zur Verwerfung der Buchführung führen können. Eine eingesetzte Registrierkasse ist ein Buchführungssystem (Datenvorsystem) und muss die gesetzlichen Anforderungen einhalten. Hierzu gehören Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Daten, internes Kontrollsystem usw.

Datenzugriff und Datenanalyse von Kassendaten Waren bisher oftmals nur die Daten der Finanzbuchhaltung Gegenstand der digitalen Prüfung, werden bei künftigen Außenprüfungen der Finanzämter immer mehr steuerrelevante Daten der vorgelagerten Systeme (elektronischen Registrierkasse, Faktura, Zeiterfassung oder Taxameter etc.) angefordert und kontrolliert. Erfahrungsgemäß können Unternehmer in vielen Fällen im Rahmen einer Außenprüfung die Daten der Registrierkasse nicht der Finanzverwaltung vorlegen, weil sie nicht oder nicht vollständig aufbewahrt wurden. Dies kann schon ein schwerwiegender Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sein. Sind die Belege der Kassenbuchführung dann nicht vollständig, so kann dies im Einzelfall zur Umkehr der Beweislast führen.

Die Finanzverwaltung überprüft immer mehr die Kassenbuchführungen mit Datenanalysen im Rahmen des Datenzugriffs. Hier kann die Buchführung auch auf sachliche Mängel überprüft werden. Gerade bei Datenvorsystemen entsteht ein neues Prüfpotenzial für die Finanzverwaltung. Hierzu gehört beispielsweise eine digitale Artikelverprobung. Plausibilätsprüfungen und statistisch-mathematische Methoden bei der Datenanalyse führen oft zum Ziel. Allerdings sind verschiedene Methoden, z. B. die Schätzung allein mittels Zeitreihenvergleichs, durch die Rechtsprechung nicht möglich. Die Buchführung muss schon sachliche und formelle Mängel aufweisen. Kassensysteme können auch durch eine Umsatzsteuer-Nachschau ins Visier der Finanzverwaltung kommen.

Fazit: Beratungsbedarf

In der Praxis wird die Kassenführung in vielen Fällen Mängel aufweisen. Teilweise sind die gesetzlichen Vorgaben nicht bekannt (Unternehmer, Kassenaufsteller), teilweise sind sie schwer umsetzbar. Hier besteht grundsätzlich Aufklärungs- und Beratungsbedarf. Auch der Gesetzgeber plant Gesetzesänderungen, weil bei Kassensystemen vermehrt Einnahmenverkürzungen festgestellt werden –dies auch zum Schutz des ehrlichen Steuerbürgers.

22 Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 01 | 2016 KAMMERBRIEF
SEMInARE & WoRKSHoPS
Autor: Joachim Zimmermann

SEMInARKALEndER

die

gestaltungspraxis bei Personen- und Kapitalgesellschaften sowie beim Kauf von grundstücken

KAMMERBRIEF Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen 23 01 | 2016 SEMInARE & WoRKSHoPS
Honorarverhandlungen & Honorargespräche Angela Hamatschek Dresden Fr 02.02.2016 09:00–17:00 Uhr Einkommensteuererklärung 2015 Thomas Arndt Dresden Dresden Chemnitz Leipzig Leipzig Leipzig Di Mi Mi Do Do Do 09.02.2016 09.03.2016 10.02.2016 11.02.2016 10.03.2016 10.03.2016 13:30–17:30 Uhr 13:30–17:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 13:30–17:30 Uhr Steuerliche und strafrechtliche Haftungs-
geschäftsführer und Vorstände von gmbHs Martin Wulf Dresden Di 23.02.2016 09:00–14:30 Uhr Änderungen im Steuerund gesellschaftsrecht 2015/2016 Harald Schäfer & Eberhard Schlarb Dresden Chemnitz Leipzig Di Mi Do 01.03.2016 02.03.2016 03.03.2016 09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr Brennpunkte der gmbH-Besteuerung Ortwin Posdziech Leipzig Chemnitz Dresden Di Mi Do 15.03.2016 16.03.2016 17.03.2016 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr Elektronische Kassenführung unter Beachtung der goBd Joachim Zimmermann Dresden Chemnitz Leipzig Mo Mo Di 21.03.2016 21.03.2016 22.03.2016 08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr
Betriebsaufspaltung Matthias Alber & Friedbert Lang Leipzig Dresden Do Fr 07.04.2016 08.04.2016 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr Intensivseminar gemeinnützigkeitsrecht Jürgen Werner Dresden Leipzig Mo Di 11.04.2016 12.04.2016 09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr grunderwerbsteuerliche
Georg Schnitter Dresden Leipzig Mo Mo 18.04.2016 18.04.2016 08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr § 13b UStg Martina Benkhardt Dresden Chemnitz Leipzig Di Mi Do 19.04.2016 20.04.2016 28.04.2016 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr Lohnsteuerpauschalierung
Heinz-Willi Schaffhausen Leipzig Chemnitz Dresden Mo Mo Di 25.04.2016 25.04.2016 26.04.2016 08:30–12:30 Uhr 14:30–18:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr Update gesellschaftsrecht –Was Sie als Steuerberater wissen sollten Michael Daumke Leipzig Di 17.05.2016 09:00–12:30 Uhr Aktuelles Bilanzsteuerrecht Torsten Querbach Dresden Chemnitz Leipzig Di Di Mi 24.05.2016 24.05.2016 25.05.2016 08:30–12:30 Uhr 14:30–18:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr Vereinsbesteuerung Matthias Alber Leipzig Di Mi 31.05.2016 01.06.2016 09:00–14:00 Uhr 09:00–14:00 Uhr
risiken für
–Attraktive Möglichkeiten der Steuerübernahme durch den Arbeitgeber
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SEMInARE Und WoRKSHoPS

HONORARVERHANDLUNGEN & HONORARGESPRÄCHE

Die Honorarakzeptanz hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Durch die zunehmende Transparenz und vielfältigen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung wird die Suche nach dem ultimativen Schnäppchen zum Volkssport. Und leider machen die Mandanten auch nicht mehr vor den Honoraren des Steuerberaters halt. Immer öfter wird über die Höhe gestöhnt, das Honorar hinterfragt oder Vergleichsangebote werden eingeholt, um die Kanzlei unter Druck zu setzen.

Parallel dazu ist der Preiskampf insgesamt härter geworden. Externe Anbieter werben mit billiger Buchführung; Kollegen versuchen sich zu unterbieten, um das Mandat zu gewinnen; Mandanten erwarten, dass rationellere Arbeitsweisen zu Honorarreduzierung führen.

In diesem Seminar werden Wege aufgezeigt, wie Sie mit dem gestiegenen Honorarbewusstsein der Mandanten positiv umgehen können und die richtigen Worte finden, um die Mandanten von der guten Leistung der Kanzlei zu überzeugen.

STEUERLICHE UND STRAFRECHTLICHE HAFTUNGSRISIKEN

FÜR GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE VON GMBHS

Wer als Geschäftsführer einer GmbH, als Vorstand einer Aktiengesellschaft oder in anderer Form als Organ für eine Kapitalgesellschaft tätig wird, der geht einer „gefahrgeneigten Arbeit“ nach. Zwar sind die persönlich handelnden Personen prinzipiell dadurch geschützt, dass zunächst nur die Körperschaft haftet. Allerdings sind in der Praxis eine Vielzahl von Fallkonstellationen denkbar, in denen auch der Geschäftsführer oder der Vorstand persönlich in die Gefahr einer Inhaftungnahme gerät. Dies betrifft insbesondere steuerliche sowie auch strafrechtliche Risiken und die sich daran ggf. anknüpfenden zivilrechtlichen Haftungsfolgen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt, welche Schlüsselstellen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung im Auge behalten werden müssen, um möglichen Haftungsgefahren zu begegnen.

BRENNPUNKTE DER GMBHBESTEUERUNG 2016

Das Seminar behandelt aktuelle Entwicklungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Gesellschafter. Ein Dauerbrenner sind die Entscheidungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Handlungsbedarf besteht ferner auch, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Pensionszusage bei Erreichen der Altersgrenze weiterhin beschäftigt bleibt. In Krisenzeiten ist zu dem vielfach eine Reduzierung der vorhandenen Pensionszusage erforderlich, ohne dass dieser Vorgang zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss führt. Schließlich wird die neue Rechtsprechung zum Rangrücktritt sowohl insolvenzrechtlich als auch steuerrechtlich dargestellt. Den Abschluss bilden verschiedene praxisrelevante Steuerfragen des GmbHGesellschafters, so z. B. die Steuergefahren aus nicht realisierbaren Darlehnsforderungen gegenüber Gesellschaftern bei einer Liquidation sowie die sinnvolle Antragstellung auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens anstelle der Abgeltungssteuer und die hierzu ergangene BFH-Rechtsprechung.

REFERENT

TERMINE, SEMINARGEBÜHR UND VERANSTALTUNGSORTE

Dresden, 2. Februar 2016 // 90 Euro 09:00–17:00 Uhr

Sächsische Landesärztekammer

Schützenhöhe 16

01099 Dresden

REFERENT

Dr. Martin Wulf, Berlin, Rechtsanwalt/FA für StR

TERMINE, SEMINARGEBÜHR UND VERANSTALTUNGSORTE

Dresden, 23. Februar 2016 // 180 Euro 09:00–14:30 Uhr

Sächsische Landesärztekammer

Schützenhöhe 16

01099 Dresden

IHR ANSPRECHPARTNER

Alexandra Müller, Leiterin des Geschäftsbereichs Seminare & Workshops

0341 56336-0

seminare@sbk-sachsen.de

REFERENT StB Ortwin Posdziech, Heinsberg, Steuerberater

TERMINE, SEMINARGEBÜHR UND VERANSTALTUNGSORTE

Leipzig, 15. März 2016 // 150 Euro 09:00–16:00 Uhr

Ramada Hotel

Schongauer Str. 39 04329 Leipzig

Weitere Termine:

Chemnitz, 16. März 2016

Dresden, 17. März 2016

Weitere Informationen und Seminaranmeldung: www.sbk-sachsen.de

Dipl.-Bw (FH) Angela Hamatschek, Hoffenheim, Kanzleiberaterin

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