Juni 2016 September www.sbk-sachsen.de
KAMMER BRIEF 02/2016 03/2016
AUS- UND FORTBILDUNG AKTUELLES
Ergebnisse der SteuerberaterNeue Empfehlung zur prüfung 2015 Ausbildungsvergütung AKTUELLES AUSUND FORTBILDUNG
BStBK-Präsident Dr. Raoul Ergebnisse der Sommerprüfung Riedlinger im Interview 2016 Steuerfachangestellte/-r MITARBEITER FÜR MORGEN AUS DER KAMMER
Innovatives Praktikumskonzept Die wichtigsten Entscheidungen für Steuerkanzleien der 30. Kammerversammlung
Steuerberatung früher und heute. Arbeitstrend Home-Office – So geht’s praktisch und rechtssicher An welchem Ort die Mitarbeiter ihre Arbeit erledigen, wird immer unwichtiger – der technische Fortschritt macht’s möglich. Daraus ergeben sich für Kanzleiinhaber Unti consed ma quibus re, que que sero tentius volora ipsam neue Chancen zur Mitarbeiterbindung und –gewinnung. quodis ad mil mo quae iuria ni tor alte. SEITE 6
25 Jahre Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Impressionen von der Jubiläumsfeier am 24.06.2016 in Dresden Mehr dazu erfahren Sie auf Seite 15.
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VORWORT
KAMMERBRIEF
Steffi Müller Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
„Ein Leben ohne Feste ist wie eine Woche ohne Wochenende.“ Hermann Lahm
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für
Der Home-Office-Arbeitsplatz ist hier eine Mög-
Ihre Teilnahme an der 30. Kammerversammlung
lichkeit, für Arbeitgeber und für die Beschäf-
und am anschließenden Fest zum 25-jährigen
tigten eine Win-Win-Situation zu schaffen. Lesen
Jubiläum der Steuerberaterkammer Sachsen.
Sie den Artikel aufmerksam, vielleicht finden Sie
Der Vorstand und die Mitarbeiter in der Kammer-
Lösungsansätze für ihre eigene Kanzlei.
geschäftsstelle haben sich über die große Teilnehmerzahl sehr gefreut. Trotz tropischen Tem-
Ein weiteres Highlight im August war – fast schon
peraturen haben Sie den Weg zu uns gefunden
traditionell – unsere Absolventenfeier für die neu-
und damit unmittelbar zum Gelingen der Veran-
en Steuerfachangestellten, also die zukünftigen
staltung beigetragen.
Mitarbeiter im Home-Office. Die Fotos, die bei der Veranstaltung entstanden sind, zeigen junge
In dieser Kammerbrief-Ausgabe widmen wir uns
erleichterte Menschen, die sich freuen, ihre Aus-
schwerpunktmäßig dem Thema „Home- Office“ in
bildung erfolgreich abgeschlossen zu haben.
Steuerberatungskanzleien. Aus Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen weiß ich, dass es viele
An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Kol-
Bedenken gegen diese Form der Zusammen-
leginnen und Kollegen, die den jungen Men-
arbeit mit Mitarbeitern gibt. Ich will mich davon
schen eine Gelegenheit geben, ihre Ausbildung
auch gar nicht ausnehmen, mir geht es ähnlich.
in diesem Beruf zu absolvieren und ihnen zeigen, dass der Steuerfachangestellten-Beruf ein
Umso interessanter finde ich den Beitrag zu die-
interessanter, abwechslungsreicher und zukunfts-
sem Thema. Der Ansatz, dass junge potentielle
sicherer Weg ist.
Mitarbeiter eine andere Einstellung zu Arbeit und Leben haben, ist völlig in Ordnung. Ordentlich arbeiten, aber auch leben, das kann nicht verkehrt sein.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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INHALT
KAMMERBRIEF
6-9
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SEITE 6–9
SEITE 12–15
Arbeitstrend Home-Office – So geht’s praktisch und rechtssicher
Aus der Kammer
Einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge arbeiteten im Jahr 2015 zwölf Prozent aller abhängig Beschäftigten überwiegend oder sporadisch von zu Hause aus. In der Untersuchung des DIW kommt jedoch zum Ausdruck, dass sich mehr Mitarbeiter einen gelegentlichen Heimarbeitsplatz wünschen. Die Alemannia Treuhand Steuerberatungsgesellschaft hat bereits vor drei Jahren das Home-Office eingeführt. Im Interview sprechen Geschäftsführung und Mitarbeiter über die praktische Umsetzung.
SEITE 10–11
Neuigkeiten Veranstaltungshinweis: Sächsische Steuertagung 2016 Die Universität Leipzig veranstaltet die Tagung am 29. September 2016. Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen können daran teilnehmen.
Wettbewerb: Sächsischer Gründerinnenpreis 2017 Alle Frauen, die sich innerhalb der vergangenen sieben Jahre erfolgreich selbstständig gemacht haben, können sich noch bis zum 31. Oktober 2016 bewerben.
Beschluss: Neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung Die Abteilung Berufsausbildung hat in ihrer Sitzung am 1. Juni 2016 beschlossen, die Vergütungsempfehlung für die Steuerfachangestellten-Ausbildung anzupassen.
Angebot: Materialien für Ihre Praktikanten Die Steuerberaterkammer Sachsen erleichtert Ihnen das Anbieten von Praktika und hat ein umfangreiches Praktikumspaket zusammengestellt.
Onlineservice: Mehr Informationen auf www.sbk-sachsen.de In unserer Übersicht erfahren Sie, welche Meldungen nur online erscheinen. Diese stehen zum Abruf auf www.sbk-sachsen.de bereit.
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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Tätigkeitsbericht: Termine der Präsidentin und des Vorstands Berlin: Deutscher Steuerberaterkongress 2016 Dresden: 30. Kammerversammlung mit Jubiläumsfeier
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INHALT
KAMMERBRIEF
13-15 SEITE 16–19
Aus- und Fortbildung Absolventenfeier: Zeugnisse für die neuen Steuerfachangestellten Gemeinsam mit Angehörigen und Ehrengästen feierten die Absolventen ihren Abschluss im
16 tische Kenntnisse in prüfungsrelevanten Fächern durch Stütz- und Förderunterricht zu verbessern. Dieser findet in der Freizeit der Auszubildenden statt, organisiert und finanziert von der Agentur für Arbeit.
Termine
nige Gäste wechselten am Abend die Elbseite,
In unserer Übersicht haben wir alle Anmelde-
sie hatten Konzertkarten für Roland Kaiser.
fristen und Prüfungstermine für das Jahr 2017
227 Auszubildende haben ihre Ausbildung erfolgreich beendet. Erfreulich: Die Beste-
SEITE 20-21
Umfrage: Absolventen bei Kanzleien sehr begehrt
GmbH & Co. KG – Das Kapitalkonto II
Von den Absolventen der Sommerprüfung 2016
Schon vor ihrem Seminar bei der
verbleiben 93 Prozent im steuerberatenden
Steuerberaterkammer Sachsen informieren
Beruf. Sorgen um Arbeitslosigkeit muss sich
die beiden Referenten Prof. Alber und
auch weiterhin niemand machen.
Friedbert Lang über die Problematik, dass
Auswertung: Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2016
das Kaptalkonto II bei der GmbH & Co. KG keine Gesellschaftsrechte mehr gewährt.
wichtiger Indikator für den Ausbildungsstand.
Seminarplan: Termine bis Ende Januar 2017 (Seite 24)
Sowohl Auszubildende als auch betrieblich
Von der Abgabenordnung bis zur
und überbetrieblich Umzuschulende nahmen
Umsatzsteuer: Die Steuerberaterkammer
am 8. März 2016 an der Prüfung teil.
Sachsen bietet Mitgliedern, Mitarbeitern
Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind ein
Impressum
Termine für Vorbereitungslehrgänge.
5 Prozentpunkte.
zurückliegenden Winterprüfung um fast
Geburtstage der Kammermitglieder
zusammengefasst. Außerdem finden Sie hier alle
Seminare und Workshops
hensquote verbesserte sich im Vergleich zur
Sonstiges
Die sogenannten „abH“ können helfen, theore-
Internationalen Congress Center Dresden. Ei-
Auswertung: Sommerprüfung Steuerfachangestellte/-r 2016
SEITE 22-23
Tipp: Ausbildungsbegleitende Hilfen
und Mandanten ein breites Weiterbildungs-
LESERWUNSCH Sie möchten gern zu einem bestimmten Thema mehr erfahren oder haben eine Anregung zum Kammerbrief? Teilen Sie es uns mit. Die nächste Ausgabe erscheint Ende Januar 2017. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an kammer@sbk-sachsen.de.
angebot. Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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TITEL
KAMMERBRIEF
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Home-Office Eine Chance für Mitarbeiter und Chefs Autor: Björn-H. Lehmann Seit Jahren herrscht auf dem Arbeitsmarkt ein harter Wettbewerb um
Gesellschaft und Arbeitswelt im Wandel
kluge Köpfe. Besonders betroffen ist die Steuerberatungsbranche.
Die Arbeitsmarktprognose des Bundesministeriums für Arbeit und So-
Hier sind einige Kanzleien offenbar so unter Druck, dass sie Headhun-
ziales sagt voraus, dass die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte bis zum
ter engagieren oder eigenständig über soziale Netzwerke Mitarbeiter
Jahr 2030 um 2,9 Millionen sinkt. Weiter heißt es: „Die demografische
in anderen Steuerbüros abwerben. Vorbei sind die Zeiten, in denen
Entwicklung wird dabei besondere Herausforderungen mit sich brin-
sich zahlreiche qualifizierte Arbeitnehmer auf eine Stelle bewarben.
gen: Die Zahl junger Leute wird deutlich zurückgehen wie auch die
Heute und in Zukunft müssen sich selbstständige Steuerberater mehr
Generation mittleren Alters. Die Zahl der Älteren wird hingegen deutlich
einfallen lassen und sich als „attraktive Arbeitgeber“ präsentieren – so
zunehmen.“
die Botschaft im Strategiepapier „Steuerberatung 2020“ der Bundessteuerberaterkammer.
Treten die Erwartungen ein, dürfte der Mangel an jungen, gut ausgebildeten Fachkräften in der Steuerberatungsbranche bestehen bleiben.
Andere Ansprüche der Arbeitnehmer
Umso wichtiger erscheint es deshalb, die vorhandenen Potenziale voll
Vielen der zwischen 1980 und 2000 geborenen Arbeitnehmern ist die
auszuschöpfen. Dabei helfen flexible Arbeitszeitmodelle und Home-
Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit besonders wichtig. Dem-
Office-Lösungen. Zum einen kommen Arbeitgeber damit dem Wunsch
zufolge legt die sogenannte „Generation Y“ Wert auf flexible Anwe-
nach Work-Life-Balance entgegen. Zum anderen können Mitarbeiter,
senheitszeiten im Büro und arbeitet gern auch mal von zu Hause aus.
die beispielsweise Kinder betreuen oder Angehörige pflegen müssen,
Leistung und Lebensgenuss gehören untrennbar zusammen. Darauf
trotzdem für die Kanzlei tätig sein. Selbst Angestellte, die aus priva-
müssen sich Steuerberatungspraxen einstellen, wenn sie Mitarbeiter
ten Gründen wegziehen, können ggf. trotz großer Entfernung gehalten
dieser Generation gewinnen und langfristig binden wollen. Darüber
werden.
hinaus hat die Bedeutung von „Work-Life-Balance“ generationenübergreifend zugenommen. Viele Arbeitnehmer erwarten mehr von ihrem
Vorbehalte gegenüber Heimarbeit
Leben, als bis zum 67. Lebensjahr alles dem Beruf unterzuordnen.
Viele Chefs stehen dem Heimarbeitsplatz für Mitarbeiter skeptisch
Hinzu kommt, dass die Menschen älter werden und damit häufiger
gegenüber. Dass die Bedenken eher unnötig sind, bewiesen im Jahr
pflegebedürftig. Diese Entwicklung zwingt viele Erwerbstätige zu ei-
2012 Wissenschaftler der Universität Stanford. Sie begleiteten Call-
nem Spagat zwischen Arbeit und Angehörigenpflege.
center-Mitarbeiter über einen Zeitraum von neun Monaten. Eine Hälfte der Beschäftigten bekam vier Tage pro Woche Heimarbeit. Die anderen blieben im Büro. Das Ergebnis: Die Mitarbeiter im Home-Office steigerten ihre Leistung um 13 Prozent. Zudem arbeiteten sie insgesamt mehr Stunden, weil sie kürzere Pausen machten und weniger krank waren. Und sie schafften in kürzerer Zeit ein höheres Arbeitspensum. Ein weiterer Vorteil: In der Home-Office-Gruppe verließen von den Mitarbeitern 50 Prozent weniger das Unternehmen als in der im Büro arbeitenden Gruppe. Die Wissenschaftler führten die geringere Wechselbereitschaft auf die höhere Zufriedenheit der Heimarbeiter zurück. Eine höhere Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber schätzen inzwischen auch Konzerne wie Daimler, VW oder Bosch. Sie unterstützen ihre Mitarbeiter, wenn diese gelegentlich lieber am privaten Schreibtisch arbeiten wollen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht diese Entwicklung positiv und kommentierte vor einigen Monaten: „Das Home-Office ist größtenteils technisch machbar, und die Arbeitnehmer wünschen es sich, also sollten wir uns auf den Weg machen.“
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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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KAMMERBRIEF
Titel
Heimarbeit rechtssicher gestalten Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf nichtselbstständige Mitarbeiter in Steuerberaterkanzleien.
Arbeitszeit Der Mitarbeiter im Home-Office muss seine Arbeitszeiten selbst erfassen und seinem Arbeitgeber zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Arbeitszeitnachweise vorlegen. Weiterhin hat der Arbeitgeber aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen, dass sein in Telearbeit beschäftigter Mitarbeiter die arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften des ArbZG einhält. Weiterhin kann eine „Vertrauensarbeitszeit“ vereinbart werden, die der Arbeitnehmer flexibel handhabt. Haftung Tritt am Telearbeitsplatz ein Schaden ein, z. B. durch umgestoßene Getränkeflaschen oder aufgrund eines Datendiebstahls, kann der Mitarbeiter bei leichter Fahrlässigkeit nicht in Regress genommen werden. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt es zu einer Quotelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens haftet der Arbeitnehmer regelmäßig vollständig, wobei die Rechtsprechung auch hier Ausnahmen zulässt. Deshalb ist es für den Steuerberater als Arbeitgeber unbedingt notwendig, selbst für eine ausreichend deckungsstarke Berufshaftpflicht zu sorgen und den Versicherer über die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes zu informieren. Technik Falls der Arbeitnehmer das Internet für seine Telearbeit nutzt, ist er dazu verpflichtet, lediglich die vom Arbeitgeber bereitgestellte EDV in Anspruch zu nehmen. Dadurch lässt sich gewährleisten, dass die sensiblen Daten aus der Steuerkanzlei am ehesten vor Viren oder Hackern geschützt sind. Aus diesem Grund ist der Arbeitnehmer ggf. vertraglich zu verpflichten, am Telearbeitsplatz keine von ihm privat genutzte Hard-oder Software einzusetzen. Die Anforderungen an den PC gehen aber noch weiter: Der Zugang zu den Daten darf nur mit einer Benutzer-ID, einer Pin oder einer Smartcard von dem Mitarbeiter vorgenommen werden. Außerdem muss der Telearbeitsrechner über einen Virenscanner verfügen, ein Bildschirmschoner mit Kennwortreaktivierung installiert sein und eine verschlüsselte Verbindung mit der Kanzlei-EDV mittels „Virtual Private Netzwerk“ (VPN) bestehen. Zudem müssen die USB-Zugänge gesperrt sein. Der Zugang ins Internet darf nur über den zentralen und abgesicherten Server beim Arbeitgeber erfolgen. Weiterhin muss der PC so programmiert sein, dass der Datenaustausch stets protokolliert wird. Zu beachten ist, dass technische
Überwachungsmaßnahmen unter Umständen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise beeinträchtigen können. Kosten Nach § 611 Abs. 1 BGB schuldet der Telearbeitnehmer dem selbstständigen Steuerberater grundsätzlich nur seine Arbeitskraft. Folglich hat der Arbeitgeber die Kosten für den Telearbeitsplatz zu tragen. Darunter fallen auch die Beschaffungs- oder Anschaffungskosten der Geräte und sonstigen Arbeitsmittel sowie die laufenden Betriebs-, Wartungs- und sonstigen Unterhaltungskosten. Wird die Büroeinrichtung nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, hat der Arbeitnehmer einen Aufwendungsersatzanspruch aus §670 BGB, z. B. anteilig für Miet- und Betriebskosten. Verschwiegenheitspflicht Über einer Auslagerung der Tätigkeit ins Home-Office müssen die Mandanten nicht informiert werden. Vorausgesetzt, der Mitarbeiter wurde gemäß § 62 StBerG vom Berater zu Beginn des Anstellungsverhältnisses zur Verschwiegenheit vertraglich verpflichtet. Der extern tätige Mitarbeiter muss einen sicheren, durch Dritte nicht einsehbaren oder störbaren Arbeitsplatz unterhalten. Vorhandene Mandantenunterlagen sind so aufzubewahren und zu bearbeiten, dass eine Einsichtsmöglichkeit durch Dritte ausgeschlossen ist. Zu den Vorkehrungen zählen ein abschließbares Arbeitszimmer mit separat abschließbaren Schränken und sicherer EDV (siehe „Technik“). Weiterhin hat der Steuerberater den Mitarbeiter zu verpflichten und sicherzustellen, dass dieser die in § 9 BDSG vorgesehene Datensicherung einhält. Denn die Beschlagnahmefreiheit von Mandantendaten gilt auch in den Räumlichkeiten des Mitarbeiters. Zutrittsrecht Der Arbeitgeber hat i. d. R. nur dann Zutritts- und Kontrollrechte zum Telearbeitsplatz, wenn ihm dieses Recht vom Arbeitnehmer ausdrücklich eingeräumt wurde. Auch dann darf er das Recht nur während der üblichen Arbeitszeiten ausüben. Die (bloße) Bereitschaft zur Arbeit im Home-Office beinhaltet nicht gleichzeitig die Einräumung von Zutrittsrechten. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist daher das Einverständnis zur Einschränkung der häuslichen Privatsphäre sowohl vom tätigen Mitarbeiter als auch von seinen mit ihm lebenden Haus- und Familienangehörigen schriftlich einzuholen.
TIPP Ausführlichere Informationen zum Thema Home-Office erhalten Sie auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a3424). Außerdem bietet der DWS-Verlag ein spezielles Merkblatt an. Es behandelt alle mit der Heimarbeit zusammenhängenden Fragen bzgl. Arbeits-, Berufs- und Steuerrecht. Telearbeit – Kanzleimitarbeiter im Home-Office DWS-Merkblatt 7 I 2014, Nr. 1696 Zusatzvereinbarung Telearbeit (Muster) Art.-Nr. 1110 www.dws-verlag.de
IHRE MEINUNG Was denken Sie über Home-Office in der Steuerberatungsbranche? Wir interessieren uns für Ihre Meinung: kammer@sbk-sachsen.de
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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KAMMERBRIEF
TITEL
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„Home-Office stärkt die Bindung zwischen Mitarbeitern und Kanzlei“ Das Gespräch führte Björn-H. Lehmann.
Vor über drei Jahren führte die Alemannia Treuhand Steu-
Dann kann ich vormittags arbeiten, später zum Arzt gehen und
erberatungsgesellschaft das Home-Office für ihre Mitarbei-
anschließend weiterarbeiten. Oder wenn das Kind krank ist und
ter ein. Im Interview sprechen Gesellschafter-Geschäfts-
zwischendurch schläft, setze ich mich einfach wieder an den Rech-
führerin StB Daniela Strauß (Riesa) und Bilanzbuchhalterin
ner. Manchmal arbeite ich dann abends noch mal in Ruhe. Positiv
Andrea Riedel (Senftenberg) über ihre Erfahrungen mit der
empfand ich Home-Office auch in der Elternzeit, damals in Teilzeit
Heimarbeit.
ca. 15 Stunden die Woche. Es war schön, dass ich so Kontakt zur Kanzlei und zu den Mandanten behielt.
Frau Strauß, woher kam die Motivation, Home-Office einzuführen?
Welche Regelungen für Heimarbeit haben Sie konkret
S: Unsere Mitarbeiter haben sich flexiblere Arbeitszeiten ge-
festgelegt?
wünscht. Für uns als Geschäftsleitung war der Hauptgrund, dass
S: Alle unsere Mitarbeiter dürfen höchstens zwei Tage pro Woche
wir so auch Mitarbeiter gewinnen konnten, die lange Anfahrtswege
zu Hause arbeiten, auch die Sekretärinnen. Wir haben deshalb
zu unserer Kanzlei haben. In der Geschäftsleitung haben wir uns
ergänzend zum Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung mit den
letztendlich dafür entschieden, allen Mitarbeitern Home-Office an-
Beschäftigten getroffen. Damit die Verfügbarkeit für die Mandan-
zubieten. Es wird tatsächlich auch von allen genutzt.
ten gewährleistet ist, darf das Home-Office aber nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen genutzt werden Außerdem gibt es
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Frau Riedel, als Mitarbeiterin sehen Sie die Möglichkeit zur
Ausnahmen bei Brückentagen. Wenn beispielsweise Feiertage
Telearbeit vermutlich positiv?
auf Donnerstag und Montag fallen, ist Freitag und Dienstag kein
R: Ja, vor allem wenn private Termine mitten am Tag anstehen.
Home-Office möglich.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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Titel
KAMMERBRIEF
Was arbeiten denn Ihre Sekretärinnen von zu Hause aus?
Alternativ vereinbart man einen Rückruftermin, oder man fragt, ob er
S: Wir nutzen die Software Dictaplus. Deshalb können unsere
nicht am nächsten Tag noch mal vorbeikommen kann. Grundsätzlich
Sekretärinnen unsere Schreiben auch am Heimarbeitsplatz fertig-
sind wir immer erreichbar. Und bei Krankheit oder Urlaub ist der Be-
stellen. Außerdem bearbeiten sie den Posteingang. Dafür muss
arbeiter ja auch nicht in der Kanzlei.
lediglich jemand in der Kanzlei die Dokumente einscannen. Andere Dinge, wie Bescheidanschreiben, bekommen sie über das elektro-
S: In den Sekretariaten in Gröditz, Riesa und Senftenberg haben wir
nische Dokumentenmanagement-System. Nur den Postausgang
die Mitarbeiterinnen für solche Situationen geschult. Und es ist aus
einschließlich Unterschriftenmappen, das Eintüten und den Ver-
jeder Abteilung, z. B. aus dem Lohn oder dem Jahresabschluss-Be-
sand können die Sekretärinnen nicht von daheim erledigen. Und
reich, immer ein Vertreter für evtl. Fragen da. Denn es ist so geregelt,
ist in der Kanzlei wirklich mal Not am Mann, dann kochen auch
dass nicht alle Mitarbeiter aus einem Bereich gleichzeitig Home-Office
alle anderen mal Kaffee oder bringen dem Mandanten etwas zu
machen dürfen. Das stimmen sie aber untereinander ab. Da mischen
trinken (lacht).
wir uns als Geschäftsführung gar nicht ein. Wenn ich mal zurückdenke: Seitdem wir Home-Office eingeführt haben, gab
Wie unterscheidet sich die Arbeit im Home-
es nicht eine Mandantenbeschwerde wegen Nicht-
Office von der in der Kanzlei?
erreichbarkeit eines Bearbeiters.
R: Es gibt zwar eine Regelung, dass in der Kanzlei ankommende Telefonate ins Home-Office weitergeleitet werden, aber es ist trotzdem etwas ruhiger daheim. Denn die meisten Mandanten rufen im Sekretariat an. Dort werden nur die dringenden und wichtigen Gespräche an mich weitergeleitet. Ansonsten gehe ich zu Hause den gleichen Tätigkeiten nach wie in der Kanzlei. Al-
„Wir haben noch keinem Mitarbeiter das Home-Office wieder entzogen.“
les, was ich an Papierbelegen benötige, nehme
StB Daniela Strauß
Wenn Mitarbeiter von zu Hause aus für die Kanzlei tätig sind, fallen auch Kosten an, z. B. für Strom oder Telefon. Welche Regelung haben Sie diesbezüglich vereinbart? S: Wir stellen den Mitarbeitern einen Laptop zur Verfügung. Dieser kann dauerhaft zu Hause stehen. Der Onlinezugang erfolgt über die DATEV-Smartcard. Der Rest wird von den Beschäftigten gestellt.
ich am Tag zuvor mit nach Hause. Das bleibt
Es ist ja auch so, dass der Mitarbeiter von zu Hause
alles verschlossen in meinem Schrank im Ar-
nicht ständig alle Mandanten anrufen muss, son-
beitszimmer, sodass niemand außer mir darauf
dern in erster Linie angerufen wird.
zugreifen kann. Dementsprechend ist auch der PC passwortgeschützt.
Was würden Sie denn anderen Kanzleiinhabern raten, wenn diese überlegen, Home-Office einzuführen?
S: Wir haben schon sehr lange ein elektronisches Dokumenten-
S: Das Wichtigste ist, die technischen und organisatorischen Anforde-
management-System im Einsatz. Das nutzen natürlich auch die
rungen zu erfüllen. Das Thema Datenschutz sollte einen besonderen
Lohnmitarbeiter, die in der Regel immer Papierbelege bekommen.
Schwerpunkt einnehmen. In unseren Kanzleien belehren wir alle Mitar-
Es wird alles im Sekretariat eingescannt und erfasst. Dadurch sind
beiter, die Home-Office nutzen, ein Mal pro Jahr über die Verschwie-
wir unabhängig von unserem Arbeitsort.
genheitspflicht. Außerdem haben alle Mitarbeiter eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet. Ansonsten ist Home-Office eine gute
Ist es denn kein Nachteil, dass Sie als Chefin nur einen
Möglichkeit, die Mitarbeiterzufriedenheit und damit die Bindung an die
eingeschränkten Zugriff auf Mitarbeiter im Home-Office
Kanzlei zu stärken.
haben? Mal schnell etwas zwischen Tür und Angel zu besprechen ist schließlich nicht möglich.
Herzlichen Dank für das Interview.
S: Doch, das geht schon. Über das Intranet der DATEV schreiben
Das vollständige Gespräch finden Sie auf www.sbk-sachsen.de
wir Notizen, und das wird rege genutzt. Wenn es gar nicht anders
(Webcode a3424).
geht, dann wird eben der Hörer in die Hand genommen. Und welche Lösung haben Sie für die Organisation von Dienstbesprechungen gefunden?
Über die Kanzlei
S: Die handhaben wir flexibel. Es gibt zusätzlich einen Skype-Tag pro Monat. Wir schalten darüber die Kanzleien in Senftenberg,
Die Alemannia Treuhand Steuerberatungsgesellschaft existiert seit
Gröditz und Riesa zusammen, um uns auszutauschen und Ver-
25 Jahren. Sie hat ihren Hauptsitz in Dortmund und ist an vier weiteren
besserungsprozesse anzustoßen.
Standorten in Deutschland aktiv. In Sachsen gibt es Niederlassungen in Gröditz und Riesa. Dort sind insgesamt 29 Mitarbeiter/innen inkl.
Was sagen denn die Mandanten dazu, wenn der Bearbeiter
Auszubildende und BA-Studenten beschäftigt. Seit 2004 ist ein elek-
nicht persönlich in der Kanzlei ist?
tronisches Dokumentenmanagement-System im Einsatz, seit 2007
R: Es ist immer eine Kollegin da, die ggf. Auskunft geben oder in
auch „DATEV Unternehmen online“. Außerdem verfügen die Kanzleien
die Akte schauen kann. Und ansonsten kann der Mandant auch
über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement. Zur Unternehmenskultur
anrufen oder wird in der Kanzlei mit dem Bearbeiter verbunden.
zählt weiterhin, die Mitarbeiter selbst auszubilden und zu qualifizieren.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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AKTUELLES
KAMMERBRIEF
03 | 2016
NEUIGKEITEN VERANSTALTUNGSHINWEIS
Sächsische Steuertagung 2016
Um den regionalen und individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen, können die vorgenannten Vergütungssätze im Einzelfall um maximal 20 Prozent unterschritten werden. Bei darüber hinausgehenden Unterschreitungen wird der Ausbildungsvertrag durch die Kammer nicht anerkannt. Weiterhin gilt, dass Sachleistungen – in der Höhe der im SGB IV festgelegten Sachbezugswerte – mit bis zu 75 Prozent auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden können. Zum Vergleich: Im Februar 2016 lag der bundesweite Durchschnitt bei den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Steuerfachangestellte bei 693,- € im ersten, 778,- € im zweiten und 865,- € im dritten Ausbildungsjahr. Kanzleien, die ihren derzeitigen Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung zahlen, die nach den bisherigen Empfehlungen an der unteren Grenze der Angemessen-
Die Universität Leipzig richtet am 29. September die „Sächsische Steuer-
heit lag, müssen die Vergütung ab dem Berufsausbildungsjahr 2017 an-
tagung 2016“ aus. Das übergeordnete Thema lautet „Steuern und Finan-
passen. Ein Vertrauensschutz gilt hier nicht. ■
zierung: (Inter-)nationale Fragestellungen zwischen Recht und Betriebswirt-
schaft“. Hierzu lädt Prof. Dr. Carmen Bachmann vom Lehrstuhl für BWL/ Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ein. Seit der ersten Tagung vor 23 Jahren dient die Veranstaltungsreihe zum Austausch zwischen Wissen-
ANGEBOT
Materialien für Ihre Praktikanten
schaft, Praxis, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Beleuchtet werden in diesem Jahr: „Steuerfragen internationaler Familienunternehmen in BEPS-Zeiten“, „Finanzierung und steuerliche Folgen in unterschiedlichen Lebenszyklen eines Unternehmens“, „M&A in der aktuellen Steuerpraxis“, „Latente Steuer, Abgeltungssteuer und der Wert der Unternehmung“, „Optimale vs. reale Kapitalstrukturwahl von DAX Unternehmen – Der Einfluss deutscher Steuerregelungen“. Interessenten werden gebeten, sich zeitnah online anzumelden. www.saechsische-steuertagung-2016.de ■
WETTBEWERB
Sächsischer Gründerinnenpreis 2017
Viele Steuerfachangestellten-Azubis haben sich aufgrund eines zu-
Bis zum 31. Oktober 2016 können sich Frauen bewerben, die sich inner-
vor absolvierten Praktikums für die Steuerberatungsbranche entschie-
halb der vergangenen sieben Jahre in Sachsen selbstständig gemacht
den. Die Steuerberaterkammer Sachsen erleichtert Ihnen das Anbieten
und ihr Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert haben. Dazu zählen
von Praktika und hat ein umfangreiches Praktikumspaket zusammen-
Neugründungen ebenso wie Unternehmensübernahmen. Im Anschluss
gestellt. Es enthält Arbeitshefte und Übungen, mit denen sich der Prak-
sichtet und bewertet eine Jury die eingereichten Unterlagen. Der 1. Preis
tikant selbstständig und sinnvoll beschäftigen kann. Teilweise wird
ist mit 5.000 Euro, der 2. Preis mit 1.000 Euro dotiert. Die Verleihung des
dafür ein DATEV-Arbeitsplatz mit Internetzugang benötigt. Außerdem
Sächsischen Gründerinnenpreises erfolgt am 20. Januar 2017 durch
enthält das Paket verschiedene Musterdokumente, z. B. Praktikums-
die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra
verträge, eine Praktikumsbescheinigung, einen Feedbackbogen und
Köpping auf der Messe KarriereStart in Dresden im Rahmen einer Festver-
einen Praktikumsplan. Letztere Vorlage dient als Strukturierungshilfe
anstaltung. www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de
■
und enthält Ideen, welche Aufgaben vom Praktikanten in der Kanzlei übernommen werden können. Alle Dokumente erhalten Sie online. www.sbk-sachsen.de (Webcode a7014)
■
BESCHLUSS
Neue Empfehlung zur Ausbildungsvergütung
ONLINESERVICE
Die Abteilung Berufsausbildung des Vorstandes der Steuerberaterkam-
Mehr Infos auf www.sbk-sachsen.de
mer Sachsen hat in ihrer Sitzung am 01.06.2016 beschlossen, die Vergü-
Auf der Website der Steuerberaterkammer Sachsen finden Sie weitere
tungsempfehlung für die Steuerfachangestellten-Ausbildung anzupassen.
Nachrichten unter „Aktuelles/Meldungen“.
Die empfohlene Ausbildungsvergütung steigt ab dem kommenden Be-
› EU-Kommission will Tätigkeiten von Steuerberatern verstärkt prüfen
rufsausbildungsjahr 2017/18 auf:
› Änderung der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) beinhaltet neue Informationspflicht
1. Ausbildungsjahr 650,- €
(-20-%-Grenze = 520,- €)
› Termine der BStBK im 2. Quartal 2016
2. Ausbildungsjahr 750,- €
(-20-%-Grenze = 600,- €)
› LSF informiert über Konzept zur einheitlichen
3. Ausbildungsjahr 850,- €
(-20-%-Grenze = 680,- €)
Steuernummernvergabe
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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
■
03 | 2016
KAMMERBRIEF
TERMINE
29.09.
AKTUELLES
BERUFSRECHT
Kongress
LISSABON
Hinweispflicht auf mögliche Verfassungswidrigkeit
StB in Beitragsstreitigkeiten vertretungsbefugt
EStG §§ 26, 26b, 32a Abs. 5; GG
AO § 80 Abs. 5; RDG § 1, § 2,
Art. 3 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
§ 5 Abs. 1; StBerG § 1 Abs. 3, § 32 Abs. 1, § 33; VwGO § 67 Abs.
1. Ein Steuerberater ist nicht ver-
2 S. 2 Nr. 3, Abs. 4 S. 7, § 80 Abs.
pflichtet, auf die mögliche Verfas-
2 S. 1 Nr. 1, § 162 Abs. 2 S. 1
sungswidrigkeit einer Vorschrift
10.11.
Der 8. INTERNATIONALE DEUTSCHE STEUER-
aus den Steuergesetzen hinzu-
1. Steuerberater sind vor den
BERATERKONGRESS thematisiert an zwei Tagen
weisen, wenn im zeitlichen Zu-
Verwaltungsgerichten und Ober-
die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedin-
sammenhang dazu vom BFH ab-
verwaltungsgerichten
gungen in Portugal. Deutschsprachige Refe-
gelehnt wurde, dem BVerfG eine
Beitragsstreitigkeiten nach § 67
renten informieren darüber, was Mandanten beim
vergleichbare Sache gem. Art.
Abs. 2 S. 2 Nr. 3, Abs. 4 S. 7 VwGO
Erwerb von Immobilien oder bei der Gründung
100 Abs. 1 GG zur Entscheidung
zur Vertretung befugt.
von Unternehmen beachten müssen. Programm
vorzulegen. Darauf, dass gegen
und Anmeldung: www.bstbk.de
die ablehnende Entscheidung des
2. Die Vertretung in beitragsrecht-
BFH Verfassungsbeschwerde ein-
lichen Widerspruchsverfahren ist
gelegt wurde, kommt es nicht an.
Steuerberatern als Nebenleistung
2. Solange von der Literatur keine
zur Prozessvertretung nach § 5
weitergehenden, in der bisherigen
Abs. 1 RDG gestattet.
Gemeinsame Sitzung
LICHTENWALDE
auch
in
Rechtsprechung nicht bereits angesprochenen Anhaltspunkte für
BVerwG, Urt. v. 20.01.2016 – 10
die Verfassungswidrigkeit einer
C 17.14; Volltext in DStR 14/2016,
Vorschrift
888
vorgebracht
werden,
darf der Steuerberater auf deren Verfassungsmäßigkeit
vertrauen.
(Leitsätze nicht amtlich)
Umsatzsteuerbefreiung von Berufsbetreuern BGB § 280; AO § 164 Abs. 2
Im Herbst treffen sich die Prüfungsausschüsse der Steuerberaterkammer Sachsen. Auf der
OLG Naumburg, Urt. v. 3.3.2016 - 4 U
Zusammenkunft tauschen sie sich zu aktuellen
36/15, rkr., zit. n. R. Meixner, RA (Köln)/
Wird dem Steuerberater vom Man-
Entwicklungen aus. Eingeladen sind alle Mitglie-
Dr. U. Schröder, RA StB (Dresden) in
danten der Newsletter des Be-
der der Ausschüsse Steuerfachangestellte/-r,
DStR 30/2016, 1773
rufsverbandes für Berufsbetreuer
Steuerfachwirt/-in und Fachassistent/-in Lohn und
übersandt, der die mögliche Um-
Gehalt. Nach dem offiziellen Teil findet ein ge-
satzsteuerfreiheit der Leistungen
meinsames Abendessen statt.
von Berufsbetreuern zum Gegenstand hat, kann hierin ein Auftrag
04.03.
an den Steuerberater liegen, ei-
Steuerberater-Bestellung
nen Änderungsantrag nach § 164
DRESDEN
Abs. 2 AO zu stellen. (Leitsatz des Verfassers) LG München I, Urt. v. 13.11.2015 – 4 O 23715/14, rkr., zit. n. R. Meixner, RA (Köln) in DStR 25/2016, 1438; Volltext in BeckRS 2016, 10074 Im kommenden Jahr erhalten die Absolventen der Steuerberaterprüfung ihre Bestellungsurkunden im Internationalen Congress Center Dresden. Schon seit einigen Jahren veranstaltet die Steuer-
IHR ANSPRECHPARTNER
beraterkammer Sachsen dort auch die feierliche
Carsten Grube, Leiter Berufsrecht/Berufsregister
Zeugnisübergabe für die neuen Steuerfachange-
0341 56336-0
stellten.
carsten.grube@sbk-sachsen.de
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
11
KAMMERBRIEF KAMMERBRIEF
AUS DER KAMMER
03 | 2016
TÄTIGKEITSBERICHT Termine der Präsidentin und des Vorstands
12.05.2016
14.06.2016
31.08.2016
Sitzung Ausschuss Digitalisierung
Gespräch zur Durchführung von
Sitzung Abteilung Berufsrecht/Berufs-
Finanzverwaltung im Landesamt für
Leipzig
Dresden 12.05.2016 Sitzung Ausschuss Kommunikation Dresden
Betriebsprüfungen durch die sächsische Steuern und Finanzen Chemnitz
BERLIN
StB Müller, StB Borczyk, StB Dr. Zönnchen,
Deutscher Steuerberaterkongress 2016
StB Künzel, StB Winter-Oppe 17.05.2016 Sitzung Ausschuss
23.06.2016
Seminare & Workshops
170. Vorstandssitzung
Leipzig
Dresden
19.05.2016
29.06.2016
169. Vorstandssitzung
Gemeinsame Veranstaltung der Säch-
Leipzig
aufsicht
sischen Staatskanzlei und des LFB
Sachsen zum Thema „Europäische Regu24.05.2016 Sitzung Abteilung Berufsrecht/ Berufsaufsicht Leipzig
lierung der Freien Berufe – Notwendigkeit oder Irrweg?“
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer
Brüssel
(BStBK), Dr. Raoul Riedlinger, eröffnete den Kon-
StB Müller, StB Michel
gress am 23. Mai 2016. In seiner Eröffnungsrede vor mehr als 1.400 Teilnehmern aus Berufsstand,
26.05.2016
06.07.2016
Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung, Wissenschaft
Sitzung Prüfungsausschuss
IHK-Sommerfest 2016
und Wirtschaft erörterte Riedlinger aktuelle steu-
Dresden
er- und berufsrechtliche Themen. Die Diskussi-
StB Künzel
onen im Berufsrecht sieht der BStBK-Präsident
Steuerberater Dresden
von Deregulierungsbestrebungen auf EU-Ebene
StB Borczyk, StB Kunadt 31.05.2016 Sitzung Ausschuss Kommunikation
09.08.2016
geprägt. Für Riedlinger sind dabei das EuGH-
Sitzung Ausschuss
Urteil zum sogenannten „Steuerberater-Privileg“
Seminare & Workshops Leipzig
Dresden
und das demnächst beendete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Steuerberatervergütungsverordnung wichtige Erfolge
01.06.2016
10.08.2016
zum Erhalt des Berufsstandes in Europa: „Beides
Sitzung Abteilung Berufsausbildung
Mitgliederversammlung des LFB Sachsen
zeigt klar und deutlich: Unser Berufsstand und
Leipzig
Dresden
unser Berufsrecht sind modern, und Europa ist
StB Müller
längst gelebte Praxis.“ Weiterhin ging Riedlinger auf das internationale Steuerrecht ein, u. a. auf
06.06.2016 Abteilung Berufsrecht/Berufsaufsicht –
13.08.2016
die Vorhaben zur Verbesserung der Steuertrans-
Vermittlungsgespräch
Absolventenfeier Steuerfachangestellter
parenz, den Kampf gegen Steuerhinterziehung
Leipzig
Dresden
und Gewinnverlagerung. „Um Steuerschlupflöcher wirksam zu stopfen, fordern wir ein interna-
StB Winter-Oppe 07.06.2016 Vertreterversammlung
23.08.2016
tional koordiniertes Vorgehen. Alles andere ebnet
Sitzung Ausschuss Kommunikation
den Weg für neue Steuerschlupflöcher oder führt
Dresden
zu Doppelbesteuerungen. Beides kann nicht ge-
Steuerberaterversorgungswerk Leipzig
wollt sein“, sagte der BStBK-Präsident. Als Ver23.08.2016
treter der SBK Sachsen nahmen teil: StB Steffi
Sitzung Ausschuss Digitalisierung
Müller, StB Gabriele Borczyk, StB Kerstin Winter-
Dresden
Oppe, StB Silke Lachmann, StB Katja Hanf und StB Daniela Strauß.
12
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
■
03 02 | 2016 2015
AUS DER KAMMER
KAMMERBRIEF KAMMERBRIEF
DRESDEN
30. Kammerversammlung mit Jubiläumsfeier
Im 25. Jahr ihres Bestehens lud die Steuerberaterkammer
Die Abteilung Berufsaufsicht
Sachsen ihre Mitglieder nach Dresden ein. Damals, am
hatte in den vergangenen Monate brisante Fälle zu bearbei-
17. April 1991, wurde die Standesvertretung in der säch-
ten. Der Abteilungsvorsitzende StB Dr. Andreas Zönnchen
sischen Landeshauptstadt gegründet. Seitdem tagte die Kam-
ging jedoch zunächst auf das „Steuerberaterfrühstück“ ein.
merversammlung 29-mal und traf berufspolitisch bedeutsame
Seit knapp sieben Jahren existiert dieses Veranstaltungsfor-
Entscheidungen, wie beispielsweise die Gründung eines
mat, bei dem sich die neuen Steuerberater bei Kaffee und
Versorgungswerks oder die Beteiligung an der Vollmachts-
Brötchen zu berufsrechtlichen Fragestellungen mit dem Kam-
datenbank. Auch auf der 30. Kammerversammlung am 24.
mervorstand austauschen. „Wir sind sehr zufrieden mit den
Juni 2016 mussten die Mitglieder über einige wichtige Tages-
Diskussionen, denn sie spiegeln das Interesse an der Materie
ordnungspunkte abstimmen. Jedoch war für viele Steuerbe-
wider“, konstatierte Zönnchen. Weiterhin stellte er fest, dass
rater und Steuerbevollmächtigte sicherlich auch die sich an-
die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle in seiner Abteilung nicht
schließende 25-Jahr-Feier ein ganz wesentlicher Anlass für die
gestiegen ist. Jedoch seien die Angelegenheiten schwerwie-
Teilnahme.
gender gewesen. Außerdem wurde die Kammer zunehmend mit Vorgängen konfrontiert, die der Kammer durch Zivil- oder
Der Bericht der Präsidentin
Strafgerichte mitgeteilt wurden. Deshalb habe sich seine Ab-
Die Kammerversammlung begann um 12:30 Uhr. Der große
teilung auch mit dem Oberstaatsanwalt Oliver Möller getroffen.
Saal im Art’otel war mit 168 Kammermitgliedern gut gefüllt.
Er ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden für die be-
Die Präsidentin StB Steffi Müller eröffnete traditionell die Sit-
rufsgerichtlichen Verfahren von Steuerberatern zuständig.
zung und informierte über die zurückliegende Steuerberaterprüfung, das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen
Die Abteilung Berufsausbildung
Deutschland bzgl. der Steuerberatervergütungsverordnung,
berichtete u. a. über die zurückliegenden Prüfungen und aktu-
das Verfahrensrechtsmodernisierungsgesetz und über das
elle Entwicklungen. So waren im Juni 2016 insgesamt 860 ak-
BFH-Urteil vom 17.12.2015, wonach Aufwandsentschädi-
tive Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse eingetragen.
gungen für ehrenamtlich Tätige umsatzsteuerpflichtig sein
Im Vorjahr waren es zum selben Zeitpunkt 1.117. Bemerkens-
können. Die Entscheidung werde nach Auffassung der Prä-
wert ist auch, dass es mehr überbetrieblich Umzuschulende
sidentin auch Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben.
(450) gab als Erstausbildungsverhältnisse (388). Weiterhin
Umsatzsteuerbefreit sind nach Ansicht des BFH nur Aufwand-
blickte die Abteilungsvorsitzende StB Silke Lachmann auf die
sentschädigungen für Tätigkeiten, die in einem anderen Ge-
Steuerfachwirtprüfung zurück. Zuletzt hatten nur 44 Prozent
setz als dem Umsatzsteuergesetz ausdrücklich als ehrenamt-
der Prüflinge bestanden. Sorge bereite neben dem enttäu-
liche Tätigkeiten bezeichnet werden.
schenden Gesamtergebnis vor allem die geringe Teilnehmer-
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
13
MITARBEITER FÜR MORGEN
KAMMERBRIEF
zahl. Deshalb appellierte Lachmann an die Kammermitglieder,
minare statt. Weitere Standorte waren Chemnitz, Bautzen
mit geeigneten Mitarbeitern Gespräche über diese Weiterbil-
und Zwickau. Wie die Ausschussvorsitzende StB Katja Hanf
dungsmöglichkeit zu führen und Interessierte zu unterstützen.
mitteilte, stiegen die Teilnehmerzahlen in 2015 auf 9.445. Das
Dadurch könne in der Kanzlei die Arbeitsqualität gesteigert
waren rund 1.000 mehr als ein Jahr zuvor. Folglich legte der
werden.
Umsatz zu und betrug insgesamt knapp 1,24 Millionen Euro – eine Steigerung um rund 171.000 Euro. Die Mehrzahl der
Ergänzend dazu berichtete StB Kerstin Winter-Oppe über
Seminare – machte Hanf deutlich – richtete sich vorrangig
die Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Ge-
an Mitarbeiter. Daneben gäbe es Seminare für Steuerberater,
halt“. Diese fand 2015 erstmalig statt. Als Vorsitzende des
Auszubildende, Absolventen und Wiedereinsteiger. Für Letz-
Prüfungsausschusses bezog sich Winter-Oppe eingangs auf
tere organisiert der Ausschuss nun auch individualisierbare
den Beschluss des Kammervorstandes vom 10.12.2015. Da-
Auffrischungskurse. Beispielsweise kann das Umsatzsteuer-
mals hatte der Vorstand entschieden, die Fortbildung 2016
seminar nun – je nach Vorkenntnissen – für zwei oder drei Tage
nicht anzubieten. „Mit Beginn der Erstkorrektur stellte man im
gebucht werden. Zu den neuen Formaten gehört ebenso die
Klausurenverbund fest, dass die Qualität der Prüfung unzurei-
„Update-Reihe“. Sie zeichnet sich durch eine Gruppengröße
chend war“, sagte Winter-Oppe. Deshalb habe es Gespräche
von bis zu 15 Personen aus; die Teilnehmer werden für Brenn-
mit der Steuerberaterkammer Niedersachsen gegeben. Sie
punkte von Rechtsgebieten sensibilisiert, die an die Steuer-
war und ist federführend für die Klausurenerstellung verant-
beratung angrenzen.
wortlich. Eine Einflussnahme auf die Prüfungserstellung für 2016 sei jedoch nicht möglich gewesen. Deshalb habe sich
Der Ausschuss Kommunikation
der Vorstand der SBK Sachsen nach gründlichem Abwä-
widmete sich in den vergangenen Monaten weiterhin primär
gen für das einjährige Aussetzen der Prüfung entschieden.
der Azubigewinnung. Der Vorsitzende des Ausschusses StB
„Grundsätzlich betrachten wir die Fachassistentenfortbildung
Hendrik Sebastian informierte über neue und fortgeführte
als Bereicherung für die Steuerkanzleien und wollen die Prü-
Maßnahmen. So biete die Kammer nun auch Onlinebanner
fung 2017 wieder anbieten“, betonte Winter-Oppe.
an, die Kanzleien auf ihren Websites einsetzen können, um auf die Steuerfachangestellten-Ausbildung aufmerksam zu
Der Ausschuss Digitalisierung
machen. Außerdem berichtete er über die Teilnahme an der
wurde im Feburar dieses Jahres gegründet und StB Knut Mi-
KarriereStart-Messe, den Einsatz von Google Adwords und
chel zum Vorsitzenden gewählt. Die Aufgabe des Ausschus-
von Vorträgen für Berufsberater in Arbeitsagenturen und
ses ist es, die Auswirkungen und Chancen der Digitalisierung
Jobcentern. „Hervorzuheben ist auch die Pressearbeit für
in den Bereichen Mandant, Mitarbeiter, Wettbewerb und Recht
unseren Berufstand. Zahlreiche Veröffentlichungen in Tages-
zu analysieren. „Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden
zeitungen und Wirtschaftsmedien sind das Ergebnis unserer
wir Handlungsempfehlungen für den Vorstand erarbeiten“, be-
Arbeit“, sagte Sebastian. Ebenso soll in den kommenden
schrieb Michel das Ziel seines Ausschusses. So sind für An-
Monaten das Onlinemarketing, insbesondere der
fang des Jahres 2017 Informationsveranstaltungen zum The-
blog auf www.SteuerDeineKarriere.de, ausgebaut werden.
Azubi-
ma „Digitalisierung“ in Chemnitz, Leipzig, Dresden, Zwickau und Bautzen geplant.
Der Entwurf des Jahresabschlusses mit der Bilanz zum 31.12.2015 und der Gewinn-und-Verlust-
14
Der Ausschuss Seminare & Workshops
Rechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 wurde von den
hatte im zurückliegenden Jahr mit 125 Veranstaltungen deut-
Kammermitgliedern ohne Gegenstimmen und Enthaltungen
lich mehr organisiert als 2014 (107). Aufgrund der großen
genehmigt. Die Rechnungsprüfer, StB Dr. Gunter Freudenberg
Nachfragen fanden in Leipzig und Dresden die meisten Se-
und StB Marlies Schreiber-Aderhold, bestätigten, dass die
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
03 | 2016
03 | 2016
KAMMERBRIEF
AUS- UND FORTBILDUNG
Bilanzen für die Geschäftsstelle und für den BgA „Seminare & Workshops“ den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Daraufhin entlastete die Kammerversammlung den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015. Die Ausschüttung aus dem BgA „Seminare & Workshops“ an die Geschäftsstelle wurde ohne Gegenstimmen, jedoch mit einer Enthaltung beschlossen. Schatzmeister StB Holger Kunadt hatte zuvor erläutert, dass die 100.000 Euro für notwendige Instandsetzungsarbeiten am Kammergebäude benötigt werden. Die Änderung der Beitragsordnung stand aufgrund des Antrags eines Kammermitglieds zur De-
2x 20 Minuten 0:0, sodass das Elfmeterschießen entscheiden
batte. Im Kern ging es um die Frage, ob sich der Kammer-
musste. Hier hatte die Finanzsportgemeinschaft das Glück auf
mitgliedsbeitrag aus dem berufsbezogenen Einkommen er-
ihrer Seite und gewann das Spiel mit 4:2. Sachsens Steuer-
geben sollte. Momentan zahlt jedes Mitglied einen Kopfbei-
füchse konnten trotz der Niederlage mit ihrer Leistung zufrie-
trag, der unabhängig von der Art des Einkommens gezahlt
den sein. Denn das Team um Kapitän StB Hendrik Sebastian
wird. Jedoch sind in der Beitragsordnung Ermäßigungsstufen
hatte zum ersten Mal auf dem Großfeld zusammengespielt –
vorgesehen, wenn das Einkommen unter festgelegten Gren-
im Gegensatz zur Finanzverwaltung. Kammerpräsidentin Steffi
zen liegt. Nach einer ausführlichen Diskussion entschied sich
Müller nahm die Siegerehrung vor. Beim Überreichen der Me-
die Kammerversammlung mit 16 Gegenstimmen und 11 Ent-
daillen wurde sie tatkräftig von ihren Vorstandskolleginnen
haltungen gegen den vorgelegten Antrag. Jedoch nahm der
unterstützt. Viele Spieler gönnten sich danach zunächst eine
Vorstand als Arbeitsauftrag mit, die Höhe der Ermäßigungsstu-
Pause mit kühlem Bier und typischen Kirmesleckereien wie
fen zu überdenken. Einstimmig angenommen wurde hingegen
Handbrot oder Crêpes. Der Einsatz des gesamten Vorstandes
die Neufassung der Aufwandsentschädigungs- und Reise-
war wieder gegen 19 Uhr gefragt. Schließlich sollten parallel
kostenordnung. Der Begriff „Abwesenheitsgelder“ musste
zum Auftritt der Guggeband aus Apolda hunderte Lose an
durch „Aufwandsentschädigungen“ aus steuerrechtlichen
Mitglieder verkauft werden. Insgesamt kamen so über 2.000
Gründen ersetzt werden.
Euro zusammen. Neben kleineren Sofortgewinnen gab es bei der Tombola einige hochwertige Preise zu gewinnen, u. a. ein
Der Mitgliedsbeitrag
iPad sowie Kino- und Konzertgutscheine. Den Erlös spende-
beläuft sich ab kommendem Jahr auf 432,- Euro. Die Anpas-
te die Steuerberaterkammer Sachsen an den Landesverband
sung war hauptsächlich aufgrund des oben erwähnten BFH-
Sächsische Tafeln e. V. Von dem Geld kaufte der Verein Schul-
Urteils erforderlich. Demnach musste der Kammervorstand im
ranzen, Federmappen und Sporttaschen für unterstützungs-
Wirtschaftsplan 2017 eine eventuelle Umsatzsteuerbelastung
bedürftige Schulanfänger.
für Aufwandsentschädigungen einkalkulieren. „Zudem steigt der Kopfbeitrag, den die Kammer an die Bundessteuer-bera-
Am späten Abend wartete mit der Lasershow noch ein far-
terkammer weiterreicht, um fünf Euro“, sagte Schatzmeis-ter
benfrohes Spektakel auf die rund 250 Gäste. Als 22:30 Uhr
StB Holger Kunadt. Mit 32 Gegenstimmen und 20 Enthal-
im Partyzelt die Musik des DJs verstummte, tönte klassische
tungen entschied sich die Mehrheit für die Änderung des Kam-
Musik über den Fußballplatz, und Laserblitze durchzogen den
merbeitrags. Beim Beschluss über den Wirtschaftsplan 2017
nebelgetränkten Nachthimmel – ein würdiger Abschluss für
fiel die Abstimmung etwas klarer aus. Hier gab es neben 15
eine gelungene Jubiläumsfeier. Das machte auch der sich an-
Gegenstimmen 8 Enthaltungen. Damit endete die 30. ordent-
schließende Applaus deutlich.
liche Kammerversammlung nach 2 Stunden 15 Minuten. Viele Teilnehmer nutzten danach die Zeit, um sich umzuziehen und anschließend mit dem Shuttle-Bus ins Stadion Eisenberger Straße zu fahren. Zum 25-jährigen Jubiläum der Steuerberaterkammer Sachsen hatten etliche Mitglie-
Weitere Fotos finden Sie auf www.sbk-sachsen.de (Webcode
der ihre Familie mitgebracht. Während sich die Jüngsten auf
a0806). Die Präsentation des Vorstands und das Protokoll zur
der Hüpfburg, beim Dosenwerfen oder am „Hau-den-Lukas-
Kammerversammlung können Sie sich demnächst ebenfalls
Stand“ austobten, trafen erstmalig die Fußballmannschaften
auf unserer Website herunterladen (Webcode a1521).
der sächsischen Steuerberater und der Finanzverwaltung aufeinander. Das Kammersportereignis des Jahres wurde um 17 Uhr angepfiffen. Bei 35 Grad und praller Sonne stand es nach
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
15
KAMMERBRIEF
ABSOLVENTENFEIER
Sachsens neue Steuerfachangestellte erhalten Zeugnisse Rollschuhfahren liegt wieder voll im Trend. Und was auf den
Bereits am späten Nachmittag hatten die Auszubildenden
acht Rollen alles möglich ist, demonstrierte am 13. August
und Umzuschulenden ihre Blumen und Zeugnisse bekom-
2016 der Akrobat TJ-Wheels im Internationalen Congress
men. Kammer-Vizepräsident Dr. Andreas Zönnchen gratu-
Center Dresden. Egal, ob mit Kegeln, Ringen oder Bällen
lierte persönlich. Die Vorsitzende der Abteilung Berufsausbil-
– der Berliner Künstler jonglierte damit souverän in seiner
dung und des Prüfungsausschusses, Silke Lachmann, führte
Mini-Halfpipe. Die unterhaltsame Rollschuhshow begeisterte
durch den offiziellen Teil der Veranstaltung. Sie bedankte
nicht nur die rund 500 Gäste, sondern einst auch die Jury
sich bei den zahlreichen Ausbildern und ehrenamtlich Tä-
von „Das Supertalent“. Anders als in der TV-Show lieferte
tigen, die bei der Prüfungsvorbereitung und -durchführung
TJ-Wheels noch eine Zugabe. Auf mehreren übereinander-
geholfen hatten. Gegen 19 Uhr war der offizielle Teil vorüber,
gestapelten Dosen und Brettern bewies er sein außerge-
und DJ Johannes Funker begleitete die Gäste mit Party-Hits
wöhnliches Balance- und Körpergefühl.
durch den Abend. Weitere Fotos: www.sbk-sachsen.de (Webcode a0806)
16
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
03 | 2016
03 | 2016
KAMMERBRIEF
AUSWERTUNG
Sommerprüfung Steuerfachangestellte/-r 2016 bestanden
Teilnehmer
83 % / 227 Teilnehmer
120
Auszubildende
7
betrieblich Umzuschulende
93
überbetrieblich Umzuschulende
6
Wiederholer
1
Externer
Am 26./27.04.2016 schrieben die Prüfungsteilnehmer in Dresden und Leipzig jeweils eine Klausur in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Rechnungs- sowie Steuerwesen. In der Zeit vom 13.06. bis 22.06.2016 folgte die mündliche Prüfung zur „Mandantenorientierten Sachbearbeitung“. Im
entschuldigt
Vergleich zur Winterprüfung 2015 lag die Bestehensquote diesmal um rund
1 % / 1 Teilnehmer
4,8 Prozentpunkte höher. Die Aufgaben aus dem schriftlichen Teil finden
nicht bestanden
Auszubildende im PDF-Format auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a7031).
16 % / 45 Teilnehmer
Lösungen werden nicht veröffentlicht.
Verteilung nach Gesamtnote 120
Alle Fächer zusammengenommen, erreichten die betrieblich Umzuschulenden mit einer durchschnittlichen Gesamtnote von 3,00 das beste Ergebnis.
100 101
Anzahl
80
Die Auszubildenden kamen auf 3,15, die überbetrieblich Umzuschulenden auf
87
3,39. Die Gruppe der Wiederholer schnitt mit einem Mittelwert von 4,00 am schlechtesten ab. Dabei wurden nur die Prüfungsteilnehmer berücksichtigt,
60
die die mündliche Prüfung absolviert haben. Diejenigen, die bereits bei der
40
0
schriftlichen Prüfung durchfielen, haben keine Gesamtnote erhalten.
36
20 3
1
2
2
5
4
3 Note
Umschüler/Externe
Umschüler/Externe
30
42
13
8
Auswertung der Abschlussprüfung Sommer 2016 nach Regierungsbezirken
23 Azubis
Regierungsbezirk Leipzig
6
53
Prüfung bestanden
Azubis
Regierungsbezirk Dresden
Azubis
Prüfung nicht bestanden
Regierungsbezirk Chemnitz
Die oben angegebenen Prozentwerte sind gerundet. Eine genauere
45
34
12
und ausführlichere Statistik mit der Notenverteilung nach Fächern und Berufsschulen können Sie als PDF im Mitgliederbereich auf www.sbk-
Umschüler/Externe
sachsen.de (Webcode a6563) her-
6
unterladen.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
17
AUS- UND FORTBILDUNG
KAMMERBRIEF
AUSWERTUNG
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2016
4,25
Steuerwesen
Am 8. März 2016 fand die Zwischenprüfung 2016 im Ausbildungsberuf
4,20
„Steuerfachangestellte/-r“ statt. 292 Teilnehmer hatten sich angemeldet. Aufgrund von vier Krankmeldungen wurden 288 Prüflinge bewer-
Rechnungswesen
tet. Auch betrieblich und überbetrieblich Umzuschulende nahmen das Recht wahr, die Prüfung abzulegen.
3,30
Wirtschafts- und Sozialkunde
3,98
Die vollständige Statistik erhalten Sie im Mitgliederbereich auf
Gesamt
www.sbk-sachsen.de (Webcode a1583).
BBW
Chemnitz
Dresden
Leipzig
Löbau
Zwickau
Gruppenumzuschulende
Note StW
4,80
4,07
4,03
4,32
4,27
3,61
4,38
Note ReWe
5,20
3,57
3,79
3,84
4,27
3,06
4,62
Note WiSo
3,40
3,32
3,24
3,37
3,13
2,94
3,34
Gesamtnote
4,60
3,68
3,79
3,87
3,93
3,39
4,17
UMFRAGE
Absolventen bei Kanzleien sehr begehrt Der Bedarf an Steuerfachangestellten in den sächsischen
tikumsbetrieb weiter, 28 Prozent wechseln. Von den übrigen
Kanzleien ist offenbar weiterhin sehr groß. Denn von den Ab-
7 Prozent haben einige entweder eine kaufmännische Tätig-
solventen der Sommerprüfung 2016 verbleiben 93 Prozent im
keit aufgenommen oder eine neue Ausbildung angefangen.
steuerberatenden Beruf. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der
Lediglich ein/e Absolvent/in war zum Befragungszeitpunkt der
neuen Steuerfachangestellten arbeiten im Ausbildungs-/Prak-
mündlichen Prüfung noch ohne Beschäftigungsverhältnis.
TIPP
Ausbildungsbegleitende Hilfen Wie in jedem Jahr wurden die Ergebnisse der Zwischenprüfung
von der Agentur für Arbeit organisiert, finanziert und i. d. R.
an die Ausbildenden bzw. an die Umschulungsinstitute mit der
bei privaten Bildungsträgern durchgeführt. Auszubildende
Bitte übergeben, diese an die einzelnen Prüflinge weiterzurei-
in betrieblicher Ausbildung können von diesem Angebot der
chen und auszuwerten. Das Vorliegen von mangelhaften oder
Agentur für Arbeit auf Antrag Gebrauch machen. Als Antrags-
ungenügenden Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern
unterlagen sind der Agentur für Arbeit der Ausbildungsvertrag,
der Zwischenprüfung könnte ein Zeichen für die Gefährdung
der aktuelle Leistungsstand (z. B. die Informationsschreiben
des Ausbildungsziels sein. Insofern wären geeignete Maß-
der Steuerberaterkammer Sachsen über das Ergebnis der Zwi-
nahmen zu ergreifen, um den Erfolg beim Ablegen der Ab-
schenprüfung), eine Erklärung des Ausbildenden und die SV-
schlussprüfung sicherzustellen. Was die betrieblichen Auszu-
Nummer vorzulegen. Im Einzelfall kann wegen Gefährdung des
bildenden betrifft, sollte in diesem Fall geprüft werden, ob es
Ausbildungszieles auch die Beantragung einer Verlängerung
angezeigt ist, ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch zu
der Ausbildungszeit gemäß § 8 (2) BBiG angezeigt sein. Dies
nehmen. Die sogenannten „abH“ können helfen, theoretische
ist bei der Steuerberaterkammer zu beantragen. Gern senden
Kenntnisse in prüfungsrelevanten Fächern durch Stütz- und
wir Ihnen einen entsprechenden Antrag zu oder beraten Sie.
Förderunterricht zu verbessern. Dieser Zusatzunterricht wird
18
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
03 | 2016
03 | 2016
KAMMERBRIEF
AUS- UND FORTBILDUNG
ÜBERSICHT
Terminplan für das Prüfungsjahr 2017 Prüfungen 2017/2018
Prüfungs- Anmeldeort schluss
Schriftliche Mündliche Prüfung Prüfung
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2017
Chemnitz
04.11.2016
14.03.2017
Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Sommer 2017
Dresden Leipzig Chemnitz
10.02.2017
02.–03.05.2017
voraussichtlich 12.–29.06.2017
Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt 2017
Leipzig
01.07.2017
18.10.2017
März 2018
Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Winter 2017
Leipzig Chemnitz
07.09.2017
28.–29.11.2017
voraussichtlich 29.01.–09.02.2018
Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in 2017
Leipzig
01.09.2017
06.–08.12.2017
März 2018
Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2018
N.N.
03.11.2017
13.03.2018
N. N.
PrüfungsvorbereiVeranstaltungsort tungen & Absolventenfeier 2017 Vorbereitungskolleg Steuerfachangestellte/-r Sommer 2017
Einladungsversand
Hinweise
Ferien 26.06.– 04.08.2017
Ferien 12.– 23.02.2018
Termin
Dresden Landesärztekammer
27.02.–04.03.2017
Chemnitz Hotel Mercure Kongress
27.02.–04.03.2017
Dresden Landesärztekammer
voraussichtlich 11/2016
06.–11.03.2017
Leipzig ZAW–Zentrum für Aus-und Weiterbildung
20.–25.03.2017
Chemnitz Hotel Mercure Kongress
27.03.–01.04.2017
Absolventenfeier 2017
Dresden ICC Dresden
12.08.2017
Vorbereitungskolleg Steuerfachangestellte/-r Winter 2017
Dresden Landesärztekammer
09.–14.10.2017
Chemnitz Hotel Mercure Kongress
Klausurenkurs Steuerfachwirt/in 2017
voraussichtlich Ende 06/2017
16.–21.10.2017
Leipzig ZAW–Zentrum für Aus- und Weiterbildung
23.–28.10.2017
Dresden
06.–08.11.2017
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
19
SEMINARE & WORKSHOPS
KAMMERBRIEF
03 | 2016
GmbH & Co. KG: Das Kapitalkonto II gewährt keine Gesellschaftsrechte mehr!
Prof. Matthias Alber Autor
ORR Friedbert Lang Autor
I. Ausgangslage
schaft (oder umgekehrt) übertragen, erge-
Fall 1:
Bei einer GmbH & Co. KG werden in der
ben sich aus steuerlicher Sicht unterschied-
tätigen A-GmbH & Co. KG. Er überträgt ein
Praxis für die Kommanditisten – abweichend
liche Auswirkungen je nachdem, ob die
bebautes Grundstück, das erhebliche stille
vom gesetzlichen Leitbild des HGB (vgl.
Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich
Reserven enthält, aus einem Privatvermögen
§ 167 HGB) – häufig mehrere Kapitalkonten
erfolgt. Eine Form der entgeltlichen Über-
auf die A-GmbH & Co. KG. A hat das Grund-
geführt:
tragung – in Abgrenzung zur Einlage oder
stück vor sieben Jahren erworben. In diesem
Entnahme – ist die Übertragung gegen Ge-
Fall würde eine entgeltliche Übertragung zu
Auf dem Kapitalkonto I wird im Re-
sellschaftsrechte. Steuerlich ist eine solche
einem privaten Veräußerungsgeschäft nach
gelfall
Ge-
Übertragung gegen Gesellschaftsrechte als
§ 23 EStG führen (Veräußerung innerhalb von
sellschafters verbucht. Dieses Kon-
Tausch anzusehen (und ist damit entgeltlich).
zehn Jahren). Somit muss hier eine unent-
•
to
die
wird
Pflichteinlage
auch
als
des
Festkapitalkonto
A ist Gesellschafter der gewerblich
geltliche Übertragung (also eine Einlage) an-
bezeichnet, da die Pflichteinlage im
Dass eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto I
gestrebt werden. Die negativen Folgen des
Allgemeinen der Höhe nach unver-
einer GmbH & Co. KG als Gewährung von
§ 7 Abs. 1 Satz 5 EStG (AfA-Bemessung nur
ändert bleibt und vom Gesellschafter
Gesellschaftsrechten anzusehen ist, war und
aus dem Restwert bei V+V statt aus dem Teil-
nicht zurückgefordert werden kann.
ist steuerlich unstrittig. Diskussionen erga-
wert) muss man hier dann in Kauf nehmen.
ben sich in letzter Zeit aber über die Frage, •
•
•
Das Kapitalkonto II ist ein weiteres,
ob mit einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto II
Fall 2:
aber variables Kapitalkonto. Hier wer-
eine Gewährung von Gesellschaftsrechten
lich tätigen B-GmbH & Co. KG. Sie überträgt
den Entnahmen und Einlagen, aber
verbunden ist. Die Finanzverwaltung hat die-
ein bebautes Grundstück, das erhebliche
auch Gewinne und Verluste verbucht.
se Frage bisher sowohl im BMF-Schreiben
stille Reserven enthält, aus ihrem Privatver-
B ist Gesellschafterin der gewerb-
vom 11.07.2011, BStBl I S. 713, als auch im
mögen auf die B-GmbH & Co. KG. B hat
Auch auf dem gesamthänderisch ge-
Umwandlungssteuer-Erlass (= BMF-Schrei-
das Grundstück vor zwölf Jahren erworben.
bundenen
werden
ben vom 11.11.2011, BStBl I S. 1314, dort
Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von
Einlagen der Gesellschafter verbucht.
Randnr. 24.07) bejaht. In bestimmten Kon-
§ 23 EStG ist hier nicht zu befürchten. Somit
stellationen konnte es auch zu teilentgelt-
ist eine entgeltliche Übertragung die bessere
lichen Übertragungen kommen.
Lösung. Dies führt nämlich nach der Über-
Rücklagenkonto
Daneben gibt es weitere Kapital- und Darlehenskonten für die Gesellschafter,
tragung zu einer höheren AfA-Bemessungs-
die allerdings nicht Gegenstand dieses
Bei dieser steuerlichen Fragestellung gibt es
grundlage als bei einer Einlage.
Beitrags sein sollen (Verlustvortrags-
aber aus Beratersicht kein „Gut oder Böse“,
konto, Kapitalkonto III, Gesellschafter-
sondern ein „Es kommt darauf an“! Manch-
Fall 3: C ist Gesellschafter der gewerb-
Verrechnungskonto,
Darlehenskonto
mal ist eine unentgeltliche Übertragung für
lich tätigen C-GmbH & Co. KG. Er überträgt
usw.; die Bezeichnungen in der Praxis
die Mandanten besser; in anderen Fällen
eine 30-%-Beteiligung an der C-GmbH, die
sind vielfältig).
sind entgeltliche Übertragungen sinnvoll.
erhebliche stille Reserven enthält, auf die BGmbH & Co. KG. Eine entgeltliche Übertra-
II. Problemstellung und Ausgangsfälle
Die Problematik lässt sich an vier Ausgangs-
gung führt – unabhängig von der Haltedauer
Werden Wirtschaftsgüter von einem Mit-
fällen darstellen:
– zu einem Anwendungsfall von § 17 EStG
unternehmer auf „seine“ Personengesell-
20
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
(Versteuerung
im
Teileinkünfteverfahren).
03 | 2016
SEMINARE & WORKSHOPS
KAMMERBRIEF
Um dies zu vermeiden, muss eine Einlage
Mandanten auswirken kann, hat die Finanz-
sungsgrundlage verhindert werden. In Neu-
gestaltet werden.
verwaltung mit dem o. g. BMF-Schreiben
fällen (ab 2017) muss eine Entgeltlichkeit auf
gleichzeitig eine Übergangsregelung erlas-
anderem Weg sichergestellt werden (z. B.
Fall 4: Einzelunternehmerin D will ihr Ein-
sen. Danach kann auf gemeinsamem Antrag
durch Buchung auf einem Darlehenskonto
zelunternehmen nach § 24 UmwStG zum
des Übertragenden oder des Einbringenden
des Mitunternehmers).
Buchwert in die bestehende D-GmbH & Co.
und der übernehmenden Personengesell-
KG einbringen. Der Buchwert des Einzel-
schaft die bisherige Verwaltungsauffassung,
Fall 3:
unternehmens wird dem Kapitalkonto II der
wonach auch eine ausschließliche Buchung
to II löste hier bisher einen Besteuerungstat-
D-GmbH & Co. KG gutgeschrieben.
auf dem Kapitalkonto II zu einer Gewährung
bestand i. S. von § 17 EStG aus. Nach der
von Gesellschaftsrechten führt, für Über-
BFH-Rechtsprechung ist dies nun nicht mehr
§ 24 UmwStG ist nur anwendbar, wenn die
tragungs- und Einbringungsfälle bis zum
so. Der Anwendung der Übergangsregelung
Einbringung gegen Gewährung von Gesell-
31.12.2016 weiterhin angewendet werden.
bedarf es in diesem Fall nicht.
V. Folgen für die Ausgangsfälle
Fall 4: Die Gutschrift auf dem Kapital-
Die Gutschrift auf dem Kapitalkon-
schaftsrechten erfolgt. Bisher war hierfür eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II der D bei der D-GmbH & Co. KG ausreichend.
und für die Praxis
konto II hat hier bisher zur gewünschten
Für die obigen Ausgangsfälle hat diese
Anwendung des § 24 UmwStG geführt. Dies
III. Die BFH-Rechtsprechung
Rechtsprechungsänderung nun – eine bis-
ist nun nicht mehr so. Bis zum 31.12.2016
Mit Urteil vom 29.07.2015 – IV R 15/14, DB
herige Buchung auf dem Kapitalkonto II der
kann Randnr. 24.07 des Umwandlungs-
2016 S. 263, hat der BFH – entgegen der bis-
einzelnen Mitunternehmer/innen unterstellt –
steuer-Erlasses jedoch auf Antrag weiterhin
herigen Verwaltungsauffassung – entschie-
folgende Auswirkungen:
angewandt werden. Künftig ist es notwendig,
den, dass die ausschließliche Buchung auf
zumindest einen Teil des Buchwerts des ein-
dem Kapitalkonto II keine Gewährung von
Fall 1: Nach
Verwaltungs-
zubringenden Betriebs auf dem Kapitalkonto I
Gesellschaftsrechten bedeutet. Damit liegt
lösung führte die Gutschrift auf dem Kapital-
gutzuschreiben und somit die Pflichteinlage
bei Gutschrift auf dem Kapitalkonto II nun
konto II zu einem entgeltlichen Vorgang und
zu ändern.
eine Einlage (unentgeltliche Übertragung)
damit zu einem privaten Veräußerungsge-
und kein entgeltliches Rechtsgeschäft mehr
schäft i. S. von § 23 EStG. Die BFH-Entschei-
Keine Auswirkungen hat die Rechtspre-
vor.
dung ist für diesen Fall „ein Segen“, da nun
chungsänderung auf Übertragungen nach
eine unentgeltliche Übertragung vorliegt und
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG. Nach dem Gesetzes-
IV. Die Reaktion der Finanzverwaltung
somit eine Versteuerung der stillen Reserven
wortlaut dieser Regelung sind nämlich so-
Die Finanzverwaltung folgt dem BFH, wie
vermieden wird.
wohl Übertragungen gegen Gewährung
bisheriger
das BMF-Schreiben vom 26.07.2016 zeigt.
oder Minderung von Gesellschaftsrechten
Das BMF-Schreiben vom 11.07.2011 und
Fall 2:
In diesem Fall war eine entgelt-
als auch unentgeltliche Übertragungen mit
Randnr. 24.07 des Umwandlungssteuer-Er-
liche Übertragung gewollt. Um dies sicher-
dem Buchwertansatz begünstigt. Das BMF-
lasses wurden insoweit aufgehoben.
zustellen, muss man in Altfällen (Übertra-
Schreiben vom 26.07.2016 nimmt auch zur
gungen bis 2016) die Übergangsregelung
Frage Stellung, wie mit sog. Mischfällen
Da sich diese Rechtsprechung nun aber so-
der Finanzverwaltung in Anspruch nehmen.
(Gutschrift auf unterschiedlichen Konten)
wohl zugunsten wie auch zuungunsten der
Damit kann eine niedrigere AfA-Bemes-
umzugehen ist.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
21
KAMMERBRIEF
AKTUELLES
03 | 2016
KALENDER
Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen ... GEBURTSTAGE
70+
GEBURTSTAGE
50+
30+
60. Geburtstag
40. Geburtstag
03.10.2016 StBv Elke Semmler
02.10.2016 StB Carina Jaschke
15.10.2016 StB Cornelia Pehlke
03.10.2016 StB Andrea Kühnle
21.10.2016 StB/WP Thomas Keussen
06.10.2016 StB Danny Meidl
29.10.2016 StBv Norbert Wieckhorst
10.10.2016 StB Annett Demme
03.11.2016 StB Dieter Obermüller
10.10.2016 StB/RA Dr. Dorit Radmacher
20.11.2016 StB Wolfgang Prautzsch
05.11.2016 StB Dr. Patrick Wortmann
06.10.2016 StBv Carla Staufenbiel
22.11.2016 StB Carola Haubold
06.11.2016 StB Sandra Ludwig
23.12.2016 StB Dr. Joachim Olle
28.11.2016 StB Stephan Hähle
09.11.2016 StB Sandra Klose
07.01.2017 StBv Maria Markuj
28.12.2016 StB Christine Gempe
10.11.2016 StB Uta Frankenstein
06.01.2017 StB Martina Johne
15.11.2016 StB Anja Menzel
23.01.2017 StB Frank Schmidt
23.11.2016 StB Torsten Schäfer
25.01.2017 StB Reinhard Nafziger
27.11.2016 StB Annegret Fehlisch
84. Geburtstag 30.10.2016 StB Karl Joos 81. Geburtstag 30.11.2016 StBv Winfried Wagner 79. Geburtstag
78. Geburtstag 18.11.2016 StB Gerd Seidel 09.12.2016 StBv Barbara Dölz 17.01.2017 StB/vBP/RB Dietmar Wehner
29.11.2016 StB Stephan Risch 50. Geburtstag
05.12.2016 StB Rainer Klaus
05.10.2016 StB/WP Jürgen Vogel
07.12.2016 StB Grit Göthel
22.10.2016 StB Christoph Renz
12.12.2016 StB Michael Liedtke
29.10.2016 StB Rosemarie Hofmann
23.10.2016 StB/WP Stefan Schwedler
20.12.2016 StB Marco Mann
28.01.2017 StBv Christoph Schöppe
24.10.2016 StB Jens-Dieter Baumert
24.12.2016 StB Dorit Schwamberger
26.10.2016 StB Kerstin Becher
03.01.2017 StB Dr. Katja Fichtner
77. Geburtstag
01.11.2016 StB Erik Piest
10.01.2017 StB Jan Müller
26.12.2016 StB Heinz Pillat
09.11.2016 StB Tom Walther
11.01.2017 StB Annett Popov
04.01.2017 StB Dietmar Radeck
16.11.2016 StB Kathrin Lamprecht
18.01.2017 StB Jens Kommichau
19.11.2016 StB Karsta Harazin
31.01.2017 StB Dirk Zenker
76. Geburtstag
75. Geburtstag
26.11.2016 StB Jens Matthias
17.10.2016 StB Gerd Schmidtgen
02.12.2016 StB Ines Kösser
30. Geburtstag
10.12.2016 StB Rosmarie Schmidt
02.12.2016 RA Thorsten Ulrich Schmidt
05.10.2016 StB Julia Großmann
02.01.2017 StB Klaus F. K. Schmidt
03.12.2016 StB WP Annett Funk
12.11.2016 StB Susanne Gottscheck
13.01.2017 StB/vBP/RB Arnfried Flitsch
05.12.2016 StB/LDW-Buchst. Rico Pampel
16.11.2016 StB Janine Gruschwitz
26.01.2017 StB Gertraud Geißler
08.12.2016 StB Olaf Bottke
22.11.2016 StB Jens Gellert
09.12.2016 StB Katrin Lässig
24.01.2017 StB Robert Willgeroth
74. Geburtstag 08.12.2016 StB Gerhard Bierbrauer
31.12.2016 StB/WP Uwe Kerner 03.01.2017 StB Gunar Meisel 06.01.2017 StB Peter Moser
73. Geburtstag
11.01.2017 StB Torsten Albrecht
04.11.2016 StB Johannes Gottlöber
12.01.2017 StB Michael Koppenhöfer
22.01.2017 StB Klaus-Erich Seggelke
18.01.2017 StB Uwe Kalms
24.01.2017 StBv Rosmarie Liebmann
23.01.2017 StB Ralf Böttcher 24.01.2017 StB Steffi Pfeiffer
72. Geburtstag 26.10.2016 StB WP RA Dr. Albrecht Assig 20.12.2016 StB Siegmar Kühn 70. Geburtstag 16.11.2016 StB Wilhelm Pfaff 29.11.2016 StB Joachim Buchmann 14.01.2017 StBv Katja Gruhl
22
GEBURTSTAGE
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
28.01.2017 StB Steffen Bollmann 31.01.2017 StB WP Dirk Pacholke
Rückenschmerzen? Nie wieder schwere Bücher schleppen! Schließlich können sich Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen jedes Buch aus der Kammerbibliothek auch bequem zuschicken lassen. Der aktuelle Literaturbestand lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks gleich ausgeliehen werden.
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Auflage 3.000 Beilagen - Anzeigenblatt Online-Beilagen - BStBK-Seminare: Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, Reform des Insolvenzrechts - DWS-Institut: 49. Jahres-Arbeitstagung – „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2016“ - HLBS-Kompaktseminar „Landwirtschaftliche Buchstelle“ Die Online-Beilagen sind auf www.sbk-sachsen.de abrufbar. Zum schnelleren Auffinden geben Sie den Webcode a9630 in das Suchfeld ein.
SEMINARKALENDER WAS?
WER?
WO?
WANN?
Das Umsatzsteuer-Reihengeschäft in der Praxis
Mathias Alm
Dresden
Mo
19.09.2016
13:00–17:00 Uhr
Chemnitz
Di
20.09.2016
13:00–17:00 Uhr
Leipzig
Mi
21.09.2016
13:00–17:00 Uhr
Reform des Insolvenzrechts: Erkennen von Chancen und Vermeidung von Risiken
Ein Seminar der Bundessteuerberaterkammer
Leipzig
Di
20.09.2016
09:00–17:00 Uhr
Auffrischungskurs Abgabenordnung
Reno Matthes
Dresden
Mo–Di
26.–27.09.2016
09:00–16:00 Uhr
Update Gesellschaftsrecht – Was Sie als Steuerberater wissen sollten
Michael Daumke
Leipzig
Mi
28.09.2016
09:00–12:30 Uhr
Vorbereitungskolleg Steuerfachangestellte/-r Winter 2016
Giorgio Reinheldt, Andrea Rösicke, Dirk Rose, Kay-Uwe Sachse, Sigrid Rennert
Chemnitz Leipzig Dresden
Mo–Sa Mo–Sa Mo–Sa
10.–15.10.2016 17.–22.10.2016 24.–29.10.2016
08:00–15:00 Uhr 08:00–15:00 Uhr 08:00–15:00 Uhr
Die Besteuerung der GmbH & Co. KG
Matthias Alber & Friedbert Lang
Dresden Leipzig
Mo Di
17.10.2016 18.10.2016
09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr
Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
Torsten Querbach
Dresden Leipzig
Do Fr
20.10.2016 21.10.2016
09:00–13:00 Uhr 09:00–13:00 Uhr
Auffrischungskurs Einkommensteuer
Thomas Arndt
Dresden
Do–Fr
20.–21.10.2016
09:00–16:00 Uhr
Auffrischungskurs Umsatzsteuer
Martina Benkhardt
Leipzig
Mo–Mi
24.–26.10.2016
09:00–16:00 Uhr
Praxisrelevante Steuergestaltungen 2016
Harald Schäfer & Eberhard Schlarb
Dresden Chemnitz Leipzig
Di Mi Fr
01.11.2016 02.11.2016 04.11.2016
09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr
Aktuelle Lohnsteuer
Walter Niermann
Dresden Dresden Chemnitz Leipzig
Mi Mi Do Do
02.11.2016 02.11.2016 03.11.2016 03.11.2016
ausgebucht 13:30–17:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr
Klausurenkurs Steuerfachwirt/in 3-Tages-Seminar, auch einzeln buchbar
Jürgen Renye, Thorsten Becker, Andrea Rösicke
Dresden
Mo–Di Mi
07.–08.11.2016 09.11.2016
08:00–17:00 Uhr 08:00–18:00 Uhr
Umsatzsteuer–Training anhand von Fällen
Martina Benkhardt
Dresden Leipzig
Di Mi
08.11.2016 09.11.2016
09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr
Umsatzsteuer aus der Sicht der Außenprüfung
Uwe Perbey
Dresden Leipzig
Fr Fr
18.11.2016 18.11.2016
08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr
Aktuelle Umsatzsteuer
Thomas Meurer
Dresden Dresden Chemnitz Leipzig
Mo Mo Di Di
21.11.2016 21.11.2016 22.11.2016 22.11.2016
08:30–12:30 Uhr 13:30–17:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr
Erbrecht: Taktische Ausschlagung, Pflichtteil-/Ergänzungsberechnung
Alexander Grundmann
Leipzig
Mi
30.11.2016
09:00–13:00 Uhr
Aktuelles Steuerrecht in der 2. Jahreshälfte 2016
Marcus Spahn
Dresden Dresden Chemnitz Leipzig Leipzig
Fr Fr Sa Fr Fr
09.12.2016 09.12.2016 10.12.2016 16.12.2016 16.12.2016
08:30–12:30 Uhr 14:00–18:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr 14:00–18:00 Uhr
Einkommensteuerklärung 2016
Thomas Arndt
Zwickau Chemnitz Bautzen Dresden Leipzig
Di Di Mi Mi Do
17.01.2017 17.01.2017 18.01.2017 18.01.2017 19.01.2017
08:30–12:30 Uhr 14:00–18:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr 14:00–18:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr
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IHR ANSPRECHPARTNER Alexandra Müller, Leiterin des Geschäftsbereichs Seminare & Workshops 0341 56336-0 seminare@sbk-sachsen.de
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