Januar 2017 www.sbk-sachsen.de
KAMMER BRIEF 01/2017
AKTUELLES
STAX 2015: Ergebnisse veröffentlicht AUS DER KAMMER
Befragung: Mitglieder zufrieden mit SBK Sachsen AUS- UND FORTBILDUNG
Vermittlung: Studenten suchen Kanzleipraktika
Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen Mithilfe moderner Technologien lassen sich schon heute viele Kanzleiprozesse effizienter gestalten. Dadurch gewinnen Steuerberater und Mitarbeiter Zeit, die sie für die Erschließung neuer Geschäftsfelder nutzen können.
„B
I er n k uf lu H sr siv an e e db cht CD uc lic h“ he s
SEITE 6
STEUERFACH
BESSER WIRD, WER WIRT WIRD. Die Arbeit in der Kanzlei wird immer komplexer. Mitarbeiter/-innen, die eine Steuerfachwirtfortbildung absolviert haben, sind dieser Herausforderung gewachsen. Aufgrund ihres umfangreichen Wissens betreuen sie anspruchsvolle Mandate und sichern eine hohe Beratungsqualität. Steuerfachangestellte, die ihren Beruf mindestens drei Jahre ausgeübt haben, können sich zum/zur Steuerfachwirt/-in qualifizieren. Selbst wer einen kaufmännischen Beruf erlernt hat oder Quereinsteiger ist, darf unter bestimmten Voraussetzungen diese Fortbildungsprüfung absolvieren. Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern und lassen Sie sich von Ihrer Steuerberaterkammer beraten. Mehr Informationen über die Zulassungsbedingungen, Anmeldefristen und Prüfungstermine: www.sbk-sachsen.de
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VORWORT
KAMMERBRIEF
Steffi Müller Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
„Einem Menschen wird man auf seinem Weg zum Bäcker begegnen, aber niemals im Internet.“ Franz Josef Wagner, Bild-Kolumnist, 23.11.2006
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Zitat
Kürzlich hatte ich Kontakt zu einer Berufskollegin.
hat heute immer noch dieselbe Bedeutung wie vor
Im Vorfeld wollte ich mir online ein paar Informati-
über zehn Jahren. Obwohl sich die Welt seitdem
onen über ihre Kanzlei einholen und einen ersten
doch sehr verändert hat. Auch unseren Berufs-
Eindruck verschaffen. Doch das war gar nicht so
stand hat die Digitalisierung eingeholt, und jeden
einfach, denn die Kollegin hatte keinen Internet
Tag werden wir damit konfrontiert.
auftritt. Das hat mich sehr erstaunt. Oder gehen diejenigen, die eine Kanzleiwebsite
Aus diesem Grund hat die Steuerberaterkammer
haben, zu unbedarft mit ihren Daten um und ge-
des Freistaates Sachsen im Januar 2017 mit den
ben zu viel von sich preis?
Auftaktveranstaltungen zu diesem Thema begonnen. Insgesamt nahmen in Leipzig, Zwickau,
Dass das Thema Datenschutz und Sicherheit bei
Bautzen, Dresden und Chemnitz über 420 Inte-
uns einen besonderen Stellenwert hat, darüber
ressierte teil.
dürften wir uns einig sein. Und im Zusammen-
Wie wir im Zuge der Veranstaltungen festgestellt
viel Fingerspitzengefühl gefragt, aber sich ganz
hang mit dem Thema Digitalisierung ist hier auch haben, befassen sich viele Kolleginnen und Kol-
verschließen? Ich denke, wenn man eine Zukunft
legen schon recht intensiv mit der Digitalisierung
in unserem Beruf haben möchte oder wenn man
und ihren Chancen. Das hat uns einerseits sehr
seine Kanzlei auch mal ertragreich verkaufen will,
gefreut. Anderseits haben wir uns gefragt, was
muss man mit der Zeit gehen.
ist mit den anderen Kolleginnen und Kollegen?
Ich möchte noch mal alle Kolleginnen und Kolle-
Der Vortrag von Dr. Mark von Kopp (SAP) war sehr
gen auffordern, hier in sich zu gehen. Überlegen
interessant, weil er in vielen Beispielen aufgezeigt
Sie, warum oder wo Ihre Hemmschwellen sind,
hat, wie Digitalisierung unsere Arbeitswelt gene-
und springen Sie über den eigenen Schatten
rell verändert. Dem einen oder anderen mag der
ins 21. Jahrhundert. Dann können Sie ganz beru-
Bezug zu unserem Berufsstand etwas zu kurz ge-
higt dem Menschen beim Bäcker begegnen und
kommen sein. Deshalb haben wir im Kammerbrief-
mit ihm gemeinsam über die guten alten Zeiten
Interview noch mal konkret nachgefragt.
plaudern.
Und dann hatte ich noch ein Erlebnis, das in diesen Zusammenhang passt.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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INHALT
KAMMERBRIEF
6-9
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12–13
SEITE 6–9
SEITE 12–13
Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen
Aktuelles Datenschutz in der Steuerberaterpraxis
Die Diskussion um die Digitalisierung der Arbeit nimmt in Deutschland an Fahrt auf. In jüngster
Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger. Oft
Zeit wird auch verstärkt in der Steuerberatungsbranche über die Auswirkungen debattiert.
wird daher noch immer unterstellt, dass die
Die Ergebnisse sind u. a. im Strategiepapier „Steuerberatung 2020“ der Bundessteuerberater
Verschwiegenheitspflicht eine genauere Be-
kammer nachzulesen. Doch damit ist die Debatte noch nicht beendet. Denn der technolo-
fassung mit dem Datenschutzrecht entbehrlich
gische Fortschritt erfordert eine permanente Anpassung der eigenen Kanzleistrategie. Es ist
macht. Inzwischen hat sich aber die Auffassung
absehbar, dass viele Prozesse, die heute noch manuell erledigt werden, zukünftig automati-
durchgesetzt, wonach das Datenschutzrecht
siert abgearbeitet werden. Für Steuerberater und Mitarbeiter ergeben sich dadurch Freiräume,
ergänzend zum Berufsrecht gilt. Was Steuer
um Mandanten neue Dienstleistungen anzubieten. Davon ist Digitalisierungsexperte Dr. Mark
berater beachten müssen, erklären zwei Dresd-
von Kopp (SAP) überzeugt. Im Kammerbrief-Interview spricht er über die Trends und Chancen
ner Rechtsanwälte in diesem Gastbeitrag.
der zunehmend vernetzten Arbeitswelt.
SEITE 10–11
Neuigkeiten Studie: STAX 2015 – Ergebnisse veröffentlicht
Öffentlichkeitsarbeit: Vorträge über Kassensysteme
Dem Berufsstand der Steuerberater geht es
2016 fanden zahlreiche Informationsveranstal-
gut. Das besagen die Ergebnisse aus dem
tungen zu Kassensystemen statt. Referenten der
Statistischen Berichtssystem für Steuerberater
Steuerberaterkammer Sachsen informierten IHK-
(STAX) 2015.
und HWK-Mitglieder.
Hinweis: Anzeigepflichten nach § 50 DVStB
Onlineservice: Mehr Informationen auf www.sbk-sachsen.de
Die Steuerberaterkammer Sachsen weist auf
In unserer Übersicht erfahren Sie, welche
die sich gemäß § 50 DVStB alljährlich im Monat
Meldungen nur online erscheinen. Diese stehen
Januar ergebenden Anzeigepflichten hin.
zum Abruf auf www.sbk-sachsen.de bereit.
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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
LESERWUNSCH Sie möchten gern zu einem bestimmten Thema mehr erfahren oder haben eine Anregung zum Kammerbrief? Teilen Sie es uns mit. Die nächste Ausgabe erscheint Ende Mai 2017. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an kammer@sbk-sachsen.de.
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INHALT
KAMMERBRIEF
15 SEITE 14–18
Aus der Kammer Tätigkeitsbericht: Termine der Präsidentin und des Vorstands Tagung: Bundeskammer versammlung in Potsdam Treffen: Vorstandssitzung mit SBK Thüringen Zusammenkunft: Berufsrechts tagung des DWS-Instituts Befragung: Mitglieder zufrieden mit SBK Sachsen
20
19 „Viele unserer Studierenden verfügen über einen DATEVFührerschein.“ Prof. Dr. Gregor Roth (Juristische Fakultät TU Dresden)
SEITE 19
Aus- und Fortbildung Vermittlung: Studenten suchen Praktika in Steuerkanzleien Auch in diesem Jahr kooperieren die Steuer
Neuerung: Bekanntmachungen nur noch online Gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung der Steuer beraterkammer Sachsen erfolgen unsere amtlichen Bekanntmachungen auf www.sbksachsen.de (Webcode a9233).
SEITE 20–21
Seminare und Workshops Seminarvorschau: Honorare rechtssicher vereinnahmen Schon vor seinem Seminar bei der Steuerberaterkammer Sachsen informiert Referent Michael
Im Herbst des vergangenen Jahres befragte
beraterkammer Sachsen und die TU Dresden,
Klaeren über Vorkehrungen, um Honorarausfälle
die Kammer ihre Mitglieder nach deren Zu-
um den Studenten ein Praktikum in einer Steuer-
zu vermeiden.
friedenheit und Erwartungen. Jetzt liegen die
kanzlei zu ermöglichen.
Ergebnisse vor. Demnach ist den sächsischen Steuerberatern eine starke Interessenvertretung besonders wichtig.
Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen … Verstorbene Berufskollegen 2016
Berufsnachwuchs: Schüler für einen Tag schnuppern lassen „Schau rein – Die Woche der offenen Unter-
Seminarplan: Termine bis Ende Mai 2017 Vom Arzt-Mandat bis zur Vereinsbesteuerung: Die Steuerberaterkammer Sachsen bietet
nehmen“ findet in diesem Jahr vom 13. bis
Mitgliedern, Mitarbeitern und Mandanten ein
18. März 2017 statt. Mitmachende Kanzleien
breites Weiterbildungsangebot.
müssen sich online registrieren!
Hinweis: Landwirtschaftliche Buchstelle Die mündliche Prüfung zum Nachweis der
SEITE 23
Impressum
besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft findet am 5. Dezember 2017 statt.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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TITEL
KAMMERBRIEF
Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen Text und Interview: Björn-H. Lehmann Die Digitalisierung ist in der Wirtschaft derzeit das Thema, über das am meisten diskutiert wird. Viele Traditionsunterneh-
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Industrie 4.0 und Digitalisierung sind zwei Begriffe, die
uns mittlerweile gefühlt täglich in den Medien begegnen.
men machen sich Gedanken über ihr zukünftiges Geschäfts-
Was verstehen Sie als Experte darunter?
modell. Und die Sorgen scheinen oftmals berechtigt zu sein:
Ganz allgemein gesprochen, kann man sich das wie drei über-
Start-ups wie Uber und airbnb haben vorgemacht, wie schnell
schneidende Kreise vorstellen. Der erste Kreis besteht aus der
etablierte Unternehmen Marktanteile verlieren können.
Kundenerfahrung, also was ist aus Kundensicht an einem
Welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Steuer be
Produkt oder an einer Dienstleistung wünschenswert. Die
ratungsbranche hat, erklärt Digitalisierungsexperte Dr. Mark
beiden anderen Kreise stehen für die Bezahlbarkeit und für
von Kopp.
die Technologie. Was wir im Zuge der Digitalisierung erleben,
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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KAMMERBRIEF
TITEL
es zu einem enormen Produktionsschub, der Zeit, Kosten und
Über Dr. Mark von Kopp
Qualität positiv beeinflusst.
Dr. Mark von Kopp ist seit über 16 Jahren in führen
Und davon können auch Steuerberater profitieren?
den Positionen bei der SAP AG tätig. Er promovierte in
Wenn wir über Produktivitätsverbesserungen sprechen, dann
der Wirtschafts- und Rechtsinformatik und ist Experte
sprechen wir über Automatisierungsmöglichkeiten. Ich denke,
für Informationstechnologie sowie digitale Geschäfts
Steuerberater können die Digitalisierung hier sehr gewinnbrin-
modelle. Als Head of Big Data Business Development
gend einsetzen, etwa bei der automatisierten Kommunikation
berät der 45-Jährige Unternehmen bei der Auswer-
mit Mandanten oder der Finanzverwaltung. Die internen Pro-
tung von komplexen Datenmengen und entwickelt mit
zesse in einer Kanzlei können ebenfalls profitieren, z. B. bei
ihnen gemeinsam neue Geschäftsfelder.
der Mitarbeitergewinnung, dem sogenannten eRecruiting, oder bei der Weiterbildung mit eLearning-Methoden. Denn nur durch lebenslanges Lernen werden die Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze trotz Automatisierung erhalten können.
ist, dass diese drei Kreise und deren Schnittmenge wachsen. Das bedeutet, dass Kunden im Zuge der Digitalisierung eine
Die Digitalisierung wird also die Arbeitskultur in den Kanz-
höhere Affinität zur Technologie entwickeln, die exponentiell
leien verändern?
mehr Möglichkeiten bietet, und die Bezahlbarkeit steigt.
Ja, aber auch hier sehe ich keine Revolution, sondern eher
Was Sie so analytisch erklären, bezeichnen andere als
das sicher viele Steuerberater schon beobachten, z. B. was
eine schleichende Veränderung. In den letzten Jahren konnten digitale Revolution.
die wachsenden digitalen Anforderungen der Mandanten und
Aus meiner Sicht ist es eher eine Evolution. Denn wir Men-
Finanzämter anbelangt. Diese Entwicklung lässt sich nicht auf-
schen passen uns an die veränderten technologischen Mög-
halten. Wer die neuen Möglichkeiten wie beispielsweise künst-
lichkeiten an. Technologie kommt auch nicht über Nacht. Den-
liche Intelligenzen oder automatisierte Kommunikation in seine
ken wir nur an die Spracherkennung, die heute von Google
Arbeit integriert, wird von der Digitalisierung profitieren.
oder Microsoft verwendet wird. IBM hat bereits seit den 50er Jahren daran geforscht. Technologie muss wachsen, damit sie irgendwann zur Reife kommt und bezahlbar wird. Wenn sie dann vom Kunden nachgefragt wird, sprechen wir von einer Innovation. Es gibt prominente Meinungen, wonach alles digitalisiert wird, was digitalisierbar ist. Dadurch kommt
Und dennoch gibt es die Befürchtung, dass die Digitalisie-
rung auch negative Folgen hat, z. B. für die Finanzbuchführung. Sie ist für viele Kanzleien momentan ein existenziel les Geschäftsfeld, das bald von Software größtenteils
automatisiert übernommen werden könnte.
Welche digitalen Lösungen setzen sächsische Steuerkanzleien ein? 7,5 18,2 28,4
27,4
17,1
9,1 31,0
12,2
44,7
21,7
24,5 26,7
23,1 11,5
84,8
9,3
48,3 38,4
39,5
33,3
Angaben in Prozent
39,6
22,4
15,6
36,3 21,0
6,1
10,0
27,9
7,1 6,1
10,9
39,8
42,1
überwiegend wenig
33,8
beginnend
24,3
keine Nutzung DMS
Vollmachtsdatenbank
Steuerbescheid Rücktransfer
Elektr. Steuerkonto
Digitale Buchführung
Digitaler Belegaustausch
Digitale Schnittstelle zu Mandanten
Digitale Kontoauszüge
Sonstige
Quelle: STAX 2015 – Auswertung für Sachsen, abrufbar: www.sbk-sachsen.de, Webcode a5352
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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KAMMERBRIEF
TITEL
zu gewinnen und dauerhaft in der Steuerkanzlei zu halten. In diesem Zusammenhang ist das Investment in Digitalisierung ein Vorteil, die Kanzlei präsentiert sich damit als moderner Arbeitgeber. Welcher junge Mensch will schon mehrere Jahre mit rückständigen Technologien arbeiten? Er muss dann damit rechnen, den Anschluss zu verpassen. Das wäre für seine langfristige berufliche Entwicklung nachteilig. Inwieweit müssen Technologien bzw. muss EDV bereits
Teil der Ausbildung junger Menschen sein?
Auszubildende und Mitarbeiter in Steuerkanzleien brauchen in den nächsten zehn Jahren nicht unbedingt Programmierkenntnisse, sollten aber über die aktuellen Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten Bescheid wissen. Schließlich geht es doch darum, Kanzleiprozesse effizient zu gestalten und Mandanten passgenaue Lösungen anzubieten. Programmierkenntnisse sind deshalb nicht erforderlich, weil der Zugang zur Software immer einfacher wird. Schon seit Jahren muss ich Programme nicht mehr über Codes nutzen. In Zukunft kommt noch die Sprachsteuerung hinzu. Zudem werden wir über grafische Benutzeroberflächen Algorithmen wie Dekobausteine zusammensetzen können.
„Wer die neuen Möglichkeiten in seine Arbeit integriert, wird von der Digitalisierung profitieren.“ Dr. Mark von Kopp
Was vermuten Sie, wie wird sich die Anzahl der Arbeitsplätze in den Kanzleien verändern?
Digitalisierung bedeutet nicht, dass die Jobs durch Automatisierung zwangsläufig wegfallen. Die Tätigkeiten werden nur zu großem Teil andere sein als in den vergangenen zehn oder zwanzig Jahren. Ob in den Kanzleien zukünftig mehr oder weniger Mitarbeiter benötigt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie gut es den Kanzleien gelingen wird, die Digitalisierung für sich zu nutzen.
Ja, das Automatisierungspotenzial ist hoch, wobei Digitalisie-
Wenn sich der Berufsstand an die Spitze der Digitalisierung
rung kein Nullsummenspiel ist. Das heißt: Wenn der eine ge-
setzt und er nicht nur das klassische Portfolio anbietet, dann
winnt, muss der andere nicht zwangsläufig verlieren. Wir sehen
wird die Anzahl der Mitarbeiter vermutlich wachsen. Das be-
zwar momentan, dass neue Wettbewerber wie felix1.de entste-
deutet aber, dass Steuerberater ihr Dienstleistungsspektrum
hen, aber der klassische Steuerberater wird auch in Zukunft
kontinuierlich erweitern müssen.
mit Buchhaltung Geld verdienen. Davon bin ich überzeugt. Natürlich vorausgesetzt, die Buchhaltung ist kundenfreundlich
Welche zusätzlichen Dienstleistungen meinen Sie?
und kundenspezifisch, geht also auf die individuellen Bedürf-
Das orientiert sich immer an den jeweiligen Bedürfnissen der
nisse des Mandanten ein. Selbst wenn Steuerkanzleien einige
Mandanten. Aber denkbar ist beispielsweise, dass Steuer
Mandate verlieren, wird das i. d. R. keine dramatischen Auswir-
berater zukünftig ein Betrugsmanagement anbieten. Das
kungen haben. Denn dieser Wandel wird sich voraussichtlich
heißt, aufgrund der Daten, die beim Steuerberater immer mehr
über eine Dekade erstrecken.
in Echtzeit eingehen, können mit Softwareunterstützung Betrugsversuche von Mitarbeitern schneller entdeckt werden.
Wenn im Zuge der Digitalisierung vieles automatisiert
Des Weiteren lassen sich dann auch Prognosen erstellen und
wird: Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf
Fehlentwicklungen in Unternehmen frühzeitig erkennen.
Vor allem Mitarbeiter, die nicht zu den Digital Natives zählen
Und wenn Steuerkanzleien die Digitalisierung konservativ
die Mitarbeiter in den Kanzleien?
und vielleicht schon etwas älter sind, müssen sich proaktiv
angehen und abwarten?
weiterbilden. Natürlich sehe ich hier auch die Kanzleiinhaber in
Dann kann das im schlimmsten Fall über die Jahre zu einem
der Pflicht, das permanente Lernen zu fordern und zu fördern.
Abbau von Arbeitsplätzen führen. Andere Marktteilnehmer,
Generell gilt, dass sich im Zuge der Digitalisierung niemand
die die enormen Automatisierungsmöglichkeiten nutzen, sind
auf dem Gelernten ausruhen kann. Die Veränderungen wer-
dann natürlich klar im Vorteil.
den so drastisch und massiv sein, dass sie jeden Arbeitsplatz betreffen. Noch schwieriger wird es sein, die richtigen Talente
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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
Herzlichen Dank für das Gespräch!
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KAMMERBRIEF
TITEL
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen Präsidentin Steffi Müller und StB Kay-Uwe Sachse, Mitglied des Ausschusses Digitalisierung, eröffneten die erste von fünf Informations veranstaltungen. Rund 120 Kammermitglieder waren am 16. Januar 2017 ins Leipziger Ramada Hotel gekommen. Nach einer kurzen Einführung erklärte Dr. Mark von Kopp, wie sich die Steuerberatung aufgrund der Digitalisierung verändern wird. Darauf aufbauend erläuterten StB Claudia ThallerBirkigt und StB Dr. Lutz Neidhardt die praktische Umsetzung. Beide arbeiten bei der WNP DR. WASMER THALLER & PARTNER Steuerberatung in Dresden. Dort treiben sie die Digitalisierung schon seit vielen Jahren voran und berichteten über ihre Erfahrungen. Vor dem Tagungsraum hatten StB-Softwareanbieter schon im Vorfeld ihre Stände aufgebaut, um den Teilnehmern ihre digitalen Lösungen vorzustellen. Die Informationsveranstaltungen fanden auch in Zwickau (17.01.), Bautzen (23.01.), Dresden (24.01.) und Chemnitz (31.01.) statt.
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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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AKTUELLES
KAMMERBRIEF
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NEUIGKEITEN
STUDIE
HINWEIS
STAX 2015 – Ergebnisse veröffentlicht
Anzeigepflichten nach § 50 DVStB
Dem Berufsstand der Steuerberater geht es gut. Das besagen die Er-
Die Steuerberaterkammer möchte auf die sich gemäß § 50 DVStB all-
gebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX)
jährlich im Monat Januar ergebenden Anzeigepflichten hinweisen. Nach
2015. Hierin können erstmals Vergleiche zu den erhobenen Zahlen aus
der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen
dem Jahr 2012 angestellt werden.
Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50a Abs. 2 Satz 1 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Auf der Liste müssen Name, Vor name, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse aufgeführt sein. Ein hierzu vorbereitetes Formular finden Sie auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a6815). Soweit seit Einreichung der vergangenen Liste keine Veränderungen bezüglich der Person oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligungen eingetreten sind, genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.
■
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Vorträge über Kassensysteme Laut Befragung wird der Großteil des Praxisumsatzes nach wie vor über
Die Anforderungen an Kassensysteme verunsichern die sächsischen
die klassischen steuerberatenden Tätigkeiten erwirtschaftet. Dazu zäh-
Unternehmer. Das ist eine Erkenntnis aus den Informationsveranstaltun-
len Jahresabschlüsse, Rechnungswesen, Einkommensteuererklärungen
gen, die die Handwerkskammer Dresden und die IHK Dresden für ihre
sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Innerhalb der vereinbaren Tätig-
Mitglieder organisiert hatten. Zu den Vorträgen in Hoyerswerda (19.09.,
keiten spielt die betriebswirtschaftliche Beratung eine immer wichtigere
IHK), Zittau (25.10., HWK) und Dresden (30.11., HWK) kamen insgesamt
Rolle und trägt einen stärkeren Anteil zum Praxisumsatz bei. BStBK-Prä-
230 Selbstständige. Ihre zahlreichen Fragen deuteten auf einen großen
sident Dr. Raoul Riedlinger: „Mit unserer Arbeit an dem Zukunftsprojekt
Beratungsbedarf hin. Als Vertreter der Steuerberaterkammer Sachsen
Steuerberatung 2020 zielen wir unter anderem darauf ab, Kanzleiinhaber
erläuterte der Dresdner StB Jan Stephan, welche Anforderungen elekt-
zu ermuntern, neben der steuerberatenden auch die vereinbaren Tätig-
ronische Registrierkassen ab 2017 erfüllen müssen, um den Anforderun-
keiten anzubieten und damit ihr Beratungsgeschäft zu sichern oder aus-
gen des BMF-Schreibens (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bar-
zubauen. Die aktuellen STAX-Zahlen zeigen uns, dass unsere Bemühun-
geschäften, 26.11.2010) zu genügen. „Sollten sich Unternehmen nicht
gen erste Früchte tragen, denn hiernach ist der Umsatz aus vereinbaren
an die formellen Anforderungen halten, wird die Ordnungsmäßigkeit der
Tätigkeiten von 3,2 % auf 6,0 % angestiegen. Ein Zeichen dafür, dass sich
Buchführung bei Betriebsprüfungen
der Berufsstand aufmacht in Richtung Zukunft!“
infrage gestellt“, so StB Jan Stephan.
Für die Bundessteuerberaterkammer zeigt sich außerdem, dass sich die
Bei der HWK Leipzig hatte StB Kay-
Mühen bei der Verteidigung der Steuerberatervergütungsverordnung
Uwe Sachse am 05.09.2016 zur
(StBVV) gegen das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverlet-
Kassenprüfung und Kassenführung
zungsverfahren gelohnt haben. Laut Befragung erstellten fast drei Viertel
referiert. An dieser Veranstaltung
des Berufsstands die Abrechnungen auf Basis der StBVV.
haben rund 60 Handwerksbetriebe
Handlungsbedarf erkennt die Bundessteuerberaterkammer im Bereich
teilgenommen.
■
der Digitalisierung. Laut Befragung nutzt nur rund die Hälfte der Kanzleien digitalisierte Kanzleiprozesse wie Datenbankmanagementsysteme, die Vollmachtsdatenbank oder das elektronische Steuerkonto. Riedlinger: „Die Zahlen zum Einsatz der digitalen Prozesse im Berufsstand zeigen uns,
Mehr Infos auf www.sbk-sachsen.de
dass hier noch einiges zu tun ist.“ Der BStBK-Präsident empfiehlt den
Auf der Website der Steuerberaterkammer Sachsen finden Sie weitere
Berufsträgern, die Umstellung auf digitale Kanzleiprozesse in Angriff zu
Nachrichten unter „Aktuelles/Meldungen“.
nehmen. Denn was zunächst aufwendig und lästig erscheine, werde sich
› Feilschen beim Steuerberater
schnell durch Zeitersparnis und optimierte Abläufe bemerkbar machen.
› Der Lohnnachweis wird digital – Neues UV-Meldeverfahren
Die bundesweite und sächsische Auswertung der STAX-Erhebung 2015
› Steuerberaterverzeichnis startet am 1. Januar 2017
finden Sie im Mitgliederbereich auf der Website der Steuerberaterkam-
› Strukturänderungen bei den Finanzämtern im
mer Sachsen im Bereich „Kanzleimanagement“. www.sbk-sachsen.de (Webcode a5352)
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ONLINESERVICE
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
■
Bereich Betriebsprüfung › Erstellung des Jahresabschlusses durch angestellte Steuerberater ■
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KAMMERBRIEF
TERMINE
AKTUELLES
BERUFSRECHT
17.03.– 18.03. WIEN
Keine allgemeine Hinweispflicht auf Anlagerisiko
des Grundrechts auf allgemei-
BGB § 280 Abs. 1
Abs. 1 GG.
mer bedeutet keine Verletzung ne Berufsfreiheit aus Art. 12 2. Die Steuerberaterkammer ist
D-A-CH Steuerkongress
1. Der ausschließlich mit der
nicht verpflichtet, die Mit-
allgemeinen Steuerberatung
gliedsbeiträge der Leiter von
beauftragte Steuerberater ist
Steuerberatungsgesellschaften,
Alle zwei Jahre findet der renommierte D-A-CH
nur bei Offenkundigkeit einer
die weder Steuerberater noch
Steuerkongress der BStBK, der Kammer der
fehlerhaften, schadensträch-
Steuerbevollmächtigte sind, zu
Wirtschaftstreuhänder (Wien) und der Treu-
tigen Anlageentscheidung
mindern. (Leitsätze der Verf.) VGH München, Beschl. v.
hand-Kammer (Zürich) statt. Thematisch geht
des Mandanten verpflichtet,
es diesmal u. a. um die aktuelle Rechtspre-
Warnhinweise zu erteilen.
5.5.2016 – 7 ZB 15.1661; Voll
chung zum internationalen Steuerrecht sowie
Eine darüberhinausgehende
text in BeckRS 2016, 47047;
um das Doppelbesteuerungsabkommen in
Pflicht, auf ein Anlagerisiko
zit. n. A. Scaraggi-Kreitmayer,
hinzuweisen, das sich aus einer
GF’in SBK München
der POST-Beps-Ära.www.wt-akademie.at
unzureichenden Risikostreuung
29.05.– 30.05.
ergibt, besteht nicht.
lageentscheidungen des Man-
Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters
danten bedarf einer eindeu-
AO § 357; BGB §§ 133, 140,
tigen Vereinbarung zwischen
157; FGO § 99 Abs. 2; GG Art.
den Parteien (Leitsätze d. Verf.)
19 Abs. 4
2. Die Erweiterung eines all gemein steuerlichen Mandats
MÜNCHEN
auf die Überwachung der An
Dt. Steuerberaterkongress
OLG Düsseldorf, Urt. v.
Der Deutsche Steuerberaterkongress 2017
2.8.2016 – I-23 U 27/15, rkr.,
bietet ein umfangreiches, topaktuelles Fach-
zit. n. R. Meixner, RA (Köln) /
im Rahmen des Einspruchsver
programm. Hoch karätige Experten geben
Dr. U. Schröder, RA StB
fahrens gegen den Einkommen-
Die von einem Steuerberater
in ihren Vorträgen wertvolle Praxishinweise.
(Dresden) in DStR 47/2016,
steuerbescheid abgegebene
Auch Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Markus
2773; GI aktuell Nr. 6/Dezember
Stellungnahme, die nach ihrem
Söder und der Präsident des Bundesfinanz-
2016, S. 178
Wortlaut und Zweck eindeu-
hofs, Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff, haben
tig und unmissverständlich
ihre Teilnahme zugesagt. www.bstbk.de
22.06. CHEMNITZ
ist, kann weder als Einspruch
Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer
gegen den Bescheid über die
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1;
einer Gesellschaft bürgerlichen
StBerG §§ 3, 32, 33 S. 1, 50, 57,
Rechts ausgelegt noch in einen
72 Abs. 2, 74, 76 Abs. 1
solchen Einspruch umgedeutet
gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte
werden. (Leits. d. Verf.)
31. Kammerversammlung
1. Die gesetzlich angeordnete Mitgliedschaft eines Rechts-
BFH, Urt. v. 14.6.2016 – IX R
Tagungsort ist in diesem Jahr das pentahotel
anwalts und Geschäftsführers
11/15, Volltext in DStRE 2016,
Chemnitz. Eröffnet wird die Veranstaltung mit
einer Steuerberatungsgesell-
1273; zit. n. Dr. H. Schießl, Ri. a.
dem Vortrag von Kerstin Hardt. Die aus Funk
schaft in der Steuerberaterkam-
BFH, DStR 43/2016, S. 2550
und Fernsehen bekannte Gesundheitsexpertin spricht über die besten Methoden, wie Steuerberater leistungsstark bleiben und bewusster leben. Im Anschluss an die Kammer-
IHR ANSPRECHPARTNER
versammlung erwartet alle Teilnehmer das
Carsten Grube, Leiter Berufsrecht/Berufsregister
Sommerfest. Die offizielle Einladung erhalten
0341 56336-0
alle Mitglieder per Post.
carsten.grube@sbk-sachsen.de
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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AKTUELLES
KAMMERBRIEF
Datenschutz in der Steuerberaterpraxis Das müssen Sie beachten! Christian Krösch
verarbeitung in der Steuerberaterpraxis ist die Verwendung
(Rechtsanwalt)
personenbezogener Daten für eigene Geschäftszwecke. Die
Autor
Verarbeitung ist gesetzlich legitimiert, soweit sie zur Erfüllung von Aufgaben nach Steuerberatungsgesetz erforderlich ist, § 11 StBerG. Einer gesonderten Einwilligung der Betroffenen
Kerstin Harzendorf
bedarf es dafür grundsätzlich nicht.
(Rechtsanwältin und externe
Eine Einwilligung ist immer dann nötig, wenn die erhobenen
Datenschutzbeauftragte)
Daten für Zwecke verwendet werden, die über die Vertrags-
Autorin
erfüllung hinausgehen (z. B. Newsletterversand) bzw. für persönliche Angaben, die zur Mandatsausübung nicht erforderlich
1. Vorbemerkung
Mandatsbedingungen möglich, wenn die Voraussetzungen des
Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger. Oft wird daher noch
§ 4a BDSG erfüllt sind. Danach muss diese freiwillig, sprich bei
immer unterstellt, dass die Verschwiegenheitspflicht – die zwei-
Verweigerung ohne Einfluss auf den Vertragsabschluss, und
fellos eine Grundsensibilisierung für die Vertraulichkeit von per-
umfassend informiert über Umfang und Zweck der Datenerhe-
sönlichen Daten mit sich bringt – eine genauere Befassung mit
bung erfolgen. Die Einwilligung sollte nur für die Sachverhalte
dem Datenschutzrecht entbehrlich macht. Dabei umfasst dass
verlangt werden, für die sie tatsächlich benötigt wird. Widerruft
Berufsgeheimnis nur diejenigen Informationen, die der Steuer-
der Betroffene die Einwilligung, besteht sonst das Risiko, dass
berater in Ausübung des Mandates erhält. Schutzgut des Da-
sich der Steuerberater nicht auf eine eigentlich bestehende
tenschutzrechts hingegen sind personenbezogene Daten, also
Rechtsgrundlage berufen kann, um die Daten weiter verwen-
Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse
den oder speichern zu können.
einer natürlichen Person. In der Steuerkanzlei werden nicht nur Daten verarbeitet, die dem Steuerberater in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind, sondern auch Daten von An-
3. Verpflichtung von Mitarbeitern auf Verschwiegenheit und Datengeheimnis
gestellten, Dienstleistern oder Geschäftspartnern. Inzwischen
Der Steuerberater muss sämtliche Mitarbeiter, die mit der Da-
hat sich daher die Auffassung durchgesetzt, nach der das Da-
tenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Steuermandat
tenschutzrecht ergänzend zum Berufsrecht gilt.
betraut sind, auf Verschwiegenheit verpflichten, § 62 StBerG.
Das nach dem 6. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Daten-
Damit erstreckt sich das Berufsgeheimnis auch auf diese.
schutzbeauftragten zuletzt verhängte Bußgeld gegen einen
Sonstige Beschäftigte, gegebenenfalls angestelltes Reini-
Steuerberater wegen des unberechtigten Abrufs steuerlicher
gungspersonal, ist nicht nach dem Steuerberatungsgesetz zu
Daten durch Angestellte einer Steuerkanzlei und Versand an
verpflichten, sondern auf das Datengeheimnis nach § 5 Abs.
eine private E-Mail-Adresse zeigt, dass Sanktionen auch Steu-
2 BDSG. Diese Verpflichtung sollte schriftlich erfolgen und ist
erberater treffen können und die Einhaltung von Datenschutz-
zu dokumentieren.
bestimmungen auch der Minimierung von Betriebsrisiken dient. Nachfolgender Artikel zeigt in einen kurzen Überblick über entscheidende Handlungsfelder auf, um Bußgeldgefahren und Datenpannen zu vermeiden.
2. Datenverarbeitung durch den Steuerberater
12
sind. Diese Einwilligung ist auch im Rahmen von Allgemeinen
4. Datenschutzbeauftragte in Steuerkanzleien – Bestellpflicht ab 10 Mitarbeitern! Steuerkanzleien haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Kanzlei regelmäßig mehr als neun Mitarbeiter (unabhängig vom Umfang der Tätigkeit) mit der automa-
Die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten ist
tisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt
nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der
sind, § 4f BDSG. Als Datenschutzbeauftragter darf nur eine Per-
Betroffene eingewilligt hat. Die zentrale Erlaubnis zur Daten-
son bestellt werden, die die erforderliche Fachkunde (Kennt-
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
01 | 2017
01 | 2017
KAMMERBRIEF
nis der Datenschutzgesetze, technisches „Know-how“) und
AKTUELLES
Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbaren, die die Rückga-
die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Zu beachten ist, dass
be und/oder Löschung bei Vertragsbeendigung regelt. Auch
die Kanzleileitung nicht als Datenschutzbeauftragter infrage
sollten Kündigungsmöglichkeiten und Schadenersatz- bzw.
kommt, ebenso wenig Prokuristen sowie Leiter der Personal-
Vertragsstrafenregelungen im Falle von Datenschutzverstößen
oder IT-Abteilung. Diese Funktionsträger haben umfassende
vorgesehen werden. Wenn die Daten nicht innerhalb der EU
Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten, was eine unab-
verarbeitet werden (Serverstandort), sind zusätzliche Anforde-
hängige Aufgabenwahrnehmung als Datenschutzbeauftragter
rungen zu erfüllen.
ausschließt. Werden solche Personen bestellt, kann dies von standet und eine Geldbuße von bis zu 50.000 € fällig werden.
7. Kanzleinetzwerk vor unbefugtem Zugriff sichern
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass der Datenschutzbeauf-
Die Anforderungen an eine Steuerkanzlei, personenbezogene
Aufsichtsbehörden ebenso wie eine fehlende Bestellung bean-
tragte Mitarbeiter der Kanzlei sein muss. Steuerberater kön-
Daten in einem IT-sicheren Netzwerk zu verarbeiten, werden
nen somit auch externe Fachleute als Datenschutzbeauftragte
durch die Umsetzung von technischen und organisatorischen
bestellen. Vor- und Nachteile sollten im Einzelfall abgewogen
Maßnahmen erfüllt, wie sie in § 9 BDSG nebst Anlage vorge-
werden: Vorteil einer internen Lösung kann es sein, dass der
sehen sind. Die genaue Umsetzung dieser Maßnahme ist allein
ausgewählte Mitarbeiter die Arbeitsabläufe bereits kennt. Es
schon deshalb zu empfehlen, um sich im Falle eines Datenver-
muss ihm jedoch ermöglicht werden, sich regelmäßig – auf
lustes strafrechtlich entlasten zu können. Es sind Maßnahmen
Kosten der Kanzlei – fortzubilden.
erforderlich, die den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen steu-
Im Übrigen muss er zumindest teilweise vom Kerngeschäft
erbar machen, etwa durch abschließbare Serverräume und die
freigestellt und ihm von der Kanzleiführung die weisungsfreie
Vergabe entsprechender Schlüssel an einen beschränkten Per-
Aufgabenwahrnehmung garantiert werden. Schließlich besteht
sonenkreis. Der Zugang zu Arbeitsplatzrechnern und mobilen
ein Kündigungsschutzrecht für Arbeitnehmer, die als Daten-
Geräten ist durch einen effektiven Passwort-Schutz (sicheres
schutzbeauftragte bestellt sind. Daraus ergeben sich die Vor-
Passwort, Passwort-Wechsel-Routine) nur Berechtigten zu er-
teile eines externen Beauftragten, der grundsätzlich selbst für
lauben. Der Zugriff auf Daten kann durch Berechtigungskon-
den Erhalt seiner Fachkunde verantwortlich ist und keinem
zepte (beschränkte Zugangsdaten für Buchungen) geregelt
Kündigungsschutz unterliegt.
5. Verfahrensverzeichnis als Grundlage wirksamen Datenschutzmanagements Jede verantwortliche Stelle hat ein Verfahrensverzeichnis zu führen, in dem neben Angaben zum Unternehmen (Name,
werden. Die Daten sind bei der Weitergabe (verschlüsselter Transportweg), vor falscher Eingabe (Protokollierung), Veränderung oder Vernichtung zu schützen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die der Verfügbarkeit von Daten und der Einhaltung der Zweckbindung (Trennung von Datenbeständen) dienen.
Anschrift, Geschäftsführung) für die einzelnen Verfahren Art,
8. Datensichere Kommunikation via Internet
Umfang und Zweck der Datenverarbeitung aufgelistet werden;
Weit verbreitet ist der Hinweis, dass die unverschlüsselte E-Mail-
die erhobenen Datenkategorien, die Betroffenen und Empfän-
Kommunikation unsicher ist, trotzdem scheint die unverschlüs-
gergruppen, Löschfristen, die geplante Übermittlung in Dritt-
selte E-Mail-Kommunikation noch immer der Normalfall zu sein.
staaten und die ergriffenen technisch organisatorischen Maß-
Zulässig ist diese nur, wenn der Mandant dieser vorab zuge-
nahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit.
stimmt hat. Jedenfalls sollte der Steuerberater die Möglichkeit
Soweit ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, ist es seine
verschlüsselter E-Mail-Kommunikation schaffen und den Man-
Aufgabe, ein solches Verzeichnis zu führen. Gibt es keinen Da-
danten auf diese Möglichkeit hinweisen. Für eine konkludente
tenschutzbeauftragten, bleibt diese Verpflichtung Aufgabe der
Einwilligung gelten strenge Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die
Geschäftsführung.
Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung in unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist daher unbedingt empfehlenswert.
6. Outsourcing: Privilegierung für Datenverarbeitung im Auftrag
9. Fazit
Die Übermittlung personenbezogener Daten ist von einer ge-
Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen bedeutet auch, die
setzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung des Betroffenen ab-
Gefahren zu minimieren, die diese Technik für die Verfügbarkeit,
hängig. Zu prüfen ist eine Rechtsgrundlage also immer dann,
Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität von (personenbezo-
wenn Daten außerhalb der Kanzlei verarbeitet oder gespeichert
genen) Daten mit sich bringt. Datenschutz und Maßnahmen zur
werden. Eine Privilegierung erfährt die Datenverarbeitung im
Gewährleistung eines hohen IT-Schutzniveaus sind daher nicht
Auftrag, sofern sich der Steuerberater Weisungs- und Kontroll-
nur unnötiges Beiwerk, sondern zwingend zu beachtende Rah-
rechte hinsichtlich der Datenverarbeitung vorbehält und vertrag-
menbedingungen bei der automatisierten Datenverarbeitung in
lich ausgeschlossen ist, dass der Dienstleister die übermittelten
der Steuerberaterkanzlei.
■
Daten für eigene Zwecke nutzt. Dennoch besteht Handlungsbedarf. Die inhaltlichen Mindestanforderungen an die schriftlichen Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern sind gesetzlich geregelt. In den Verträgen mit Dienstleistern muss der Steuerberater eine
Gastbeitrag von SCHENK LECHLEITNER KRÖSCH Rechtsanwälte Steuerberater (Dresden)
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
13
KAMMERBRIEF
AUS DER KAMMER
TÄTIGKEITSBERICHT Termine der Präsidentin und des Vorstands
01 | 2017
StB Daniela Strauß 10.11.2016 Sitzung Abteilung Berufsausbildung Lichtenwalde 10.11.2016 Sitzung Ausschuss
01.09.2016
12.10.2016
171. Vorstandssitzung
Feierliche Verabschiedung von
Leipzig
des LSF
Chemnitz
Gespräch mit den Präsidenten
StB Müller
und Sommerfest (BStBK)
19.10.2016
10.11.2016 Gemeinsame Sitzung der Prüfungs erstellungs- und der Prüfungs-
ausschüsse Steuerfachwirt, Steuer-
der Steuerberaterkammern
Sitzung Abteilung
Berufsrecht/Berufsaufsicht 12.–13.09.2016
Lichtenwalde
Ansgar König, Finanzpräsident
06.09.2016
Berlin
Seminare & Workshops
fachangestellte/-r, Fachangestellte/-r Lohn und Gehalt Lichtenwalde
Leipzig
94. Bundeskammerversammlung
28.11.2016 58. Ordentliche Mitglieder-
Potsdam
20.10.2016
StB Müller, StB Borczyk,
172. Vorstandssitzung
StB Dr. Zönnchen, StB Kunadt
Leipzig
15.09.2016
24.10.2016
Sitzung Abteilung Berufsausbildung
Gespräch mit Herrn Görlich im
01.12.2016
Finanzen zum Thema „Umsatzsteuer
Großwaltersdorf
versammlung des DWS-Instituts Berlin StB Müller
Leipzig 20.09.2016 Gemeinsame Präsidiumssitzung
Sächsischen Staatsministerium der
173. Vorstandssitzung
für ehrenamtliche Tätigkeit“ Dresden
06.12.2016
mit SBK München
StB Müller, StB Kunadt
Sitzung Ausschuss Aus- und
München
26.10.2016
Berlin
Verbandstag des Steuerberater-
StB Lachmann
Dresden
06.12.2016
StB Müller
Gemeinsame Sitzung der Aus
Fortbildung der Mitarbeiter (BStBK)
und SBK Westfalen-Lippe
29.–30.09.2016 8. Internationaler Deutscher
Steuerberaterkongress 2016
verbandes Sachsen e. V.
schüsse: „Qualitätssicherung,
Portugal StB Kunadt, StB Hanf, StB Lachmann,
27.–28.10.2016
StB Zoppke, StB Michel
67. HLBS-Steuerfachtagung
06.–07.10.2016
angehörigen“ und „Aus- und Fort
Berlin
bildung der Mitarbeiter“ (BStBK)
StB Kunadt
Berlin
Kammerrechtstag des Instituts für Kammerrecht
Aus- und Fortbildung der Berufs
StB Lachmann 27.10.2016
Leipzig
Sitzung Abteilung Berufsausbildung
StB Winter-Oppe
Leipzig
10.–11.10.2016
27.10.2016
39. Deutscher Steuerberatertag
Sitzung des Berufsbildungsausschusses
Dresden
Leipzig
15.12.2016 Sitzung Abteilung
Berufsrecht/Berufsaufsicht
05.11.2016 azubi- & studientage Leipzig
14
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
20.12.2016 Sitzung Ausschuss Digitalisierung
StB Müller, StB Borczyk, StB Lachmann, StB Winter-Oppe, StB Strauß
Leipzig
Dresden
01 | 2017
AUS DER KAMMER
KAMMERBRIEF
TAGUNG
Bundeskammerversammlung in Potsdam Zum Auftakt der 94. Bundeskammerversamm-
Organ der Steuerrechtspflege“ im StBerG zu ver
lung am 12. September 2016 begrüßte BStBK-
ankern. Außerdem wurden erste Arbeiten zur Ent-
Präsident Dr. Raoul Riedlinger den Finanzminister
wicklung einer Wort-Bild-Marke „Steuerberater“
des Landes Brandenburg, Christian Görke (Foto).
vorgestellt und besprochen. Die beiden berufs
In seinem Grußwort schilderte der Minister den
ständischen Organisationen DStV und DATEV
Stand der aktuellen steuerpolitischen Diskussi-
wollen sich an diesem Vorhaben beteiligen. Eine
onen zwischen Bund und Ländern.
entsprechende Wort-Bild-Marke soll sowohl von
Im Anschluss diskutierte die Bundeskammerver
Organisationen als auch von Berufsträgern ein-
sammlung u. a. die wichtigsten Ergebnisse von
gesetzt werden, um darüber Bekanntheitsgrad
STAX 2015 und die Fortentwicklung des betriebs
und Ansehen des Berufs in der Öffentlichkeit zu
wirtschaftlichen Seminarangebots der BStBK.
verbessern. Weitere Themen der zweitägigen
Weiterhin informierte das BStBK-Präsidium über
Beratungen waren u. a. Best-Practice-Fälle in der
entsprechende Vorschläge aus der Ausschuss
Gewinnung von Auszubildenden sowie aktuelle
arbeit, z. B. zum Status den „Steuerberater als
Entwicklungen bei der Vollmachtsdatenbank.
■
TREFFEN
Vorstandssitzung mit SBK Thüringen Die Steuerberaterkammern Sachsen und Thürin gen treffen sich gewöhnlich ein Mal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch. Diesmal tagten beide Vorstände am 28. Oktober 2016 in Jena. Sie sprachen über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Berufsstand und welche Aufgaben in diesem Zusammenhang die Kammern übernehmen. Die SBK Sachsen stellte ihr Konzept vor, wonach im Januar 2017 fünf Infoveranstaltungen zur Digitalisierung für selbstständige Mitglieder stattfinden.
ZUSAMMENKUNFT
Daran anknüpfend sind im Laufe des Jahres Seminare ge
Berufsrechtstagung des DWS-Instituts
plant, die bei der praktischen Umsetzung der Digitalisierung unterstützen sollen. Die Seminare finden in Kooperation mit den wichtigsten StB-Softwareanbietern statt.
Unter der Fragestellung „Qualitäts sicherung
durch
te zu statuieren. Sollte diese Rege-
Fortbildungs-
lung um gesetzt werden, wäre der
pflicht?“ fand am 8. November 2016
steuerberatende Beruf unter den be-
die Berufsrechtstagung des Deut-
deutenden Freien Berufen der ein-
schen wissenschaftlichen Instituts
zige, der keine näher konkretisierte
der Steuerberater e. V. in Berlin statt.
Fortbildungspflicht hätte.
Vertreter des Berufstandes disku-
Der Vorsitzende des wissenschaft-
tierten mit namhaften Experten, wie
lichen Arbeitskreises „Berufsrecht“,
die Qualität der Berufsausübung
Prof. Dr. Thomas Mann, sprach sich
Weiterhin tauschten sich die Vorstandsmitglieder über die
nachgewiesen und dauerhaft gesi-
in seinem Impulsvortrag für eine
Durchführung überbetrieblicher Umschulungen mit einem vir-
chert werden kann. Die Frage der
kontrollierbare
tuellen Klassenzimmer aus. Debattiert wurde ebenfalls über
Fortbildung wird derzeit auch in der
aus. Insbesondere die Einführung
die Einführung einer kontrollierbaren oder kontrollierten Fortbil-
Rechtsanwaltschaft intensiv erörtert.
einer sanktionierten Fortbildungs-
dungspflicht für den Berufsstand. Dieses Thema beschäftigt
So soll der Satzungsversammlung
pflicht diskutierte das Auditorium
derzeit auch andere regionale Steuerberaterkammern sowie
der
Bundesrechtsanwaltskammer
in einer anschließenden Podiums-
die BStBK. Weitere Tagesordnungspunkte der gemeinsamen
zukünftig die Möglichkeit eingeräumt
diskussion kontrovers. Als Vertreter der SBK Sachsen nahmen teil: StB
Fortbildungspflicht
Sitzung in Jena waren: Erfahrungen mit den GoBD im Rahmen
werden, in der Berufsordnung für
von Betriebsprüfungen und die Beachtung der Vertretungs-
Rechtsan wälte eine konkretisierte
Steffi Müller und StB Dr. Andreas
■
Fortbildungspflicht für Rechtsanwäl
Zönnchen.
vollmachten von Steuerberatern durch die Finanzämter.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
■ 15
KAMMERBRIEF
AUS DER KAMMER
BEFRAGUNG
Mitglieder zufrieden mit SBK Sachsen Was denken die Mitglieder der Steuerberaterkam-
tober 2016 eine E-Mail-Adresse bei der SBK Sach-
mer Sachsen über ihre Berufsorganisation und wie
sen hinterlegt und wurden darüber angeschrieben.
zufrieden sind sie mit den erbrachten Leistungen?
Davon beantworteten 36 Prozent den Fragebogen
Diese und ähnliche Fragen stellte die SBK Sach-
vollständig, was einer überdurchschnittlich hohen
sen ihren Mitgliedern im Herbst des vergangenen
Rücklaufquote entsprach. Die Ergebnisse sind
Jahres. Um die Kosten möglichst gering zu halten,
somit eine verlässliche Grundlage, um das Dienst-
wurde die Befragung nur online durchgeführt. 92
leistungs- und Serviceangebot der Kammer im
Prozent der natürlichen Mitglieder hatten Ende Ok-
Sinne ihrer Mitglieder weiterzuentwickeln
Hohe Zufriedenheitswerte
Zufriedenheit mit den Leistungsbereichen
Auf einer Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden)
Wie zufrieden sind Sie mit folgenden
bewerteten die Mitglieder die SBK Sachsen im Durchschnitt
Leistungsbereichen? Vermittlung/Schlichtung
mit 4,0. Besonders zufrieden sind Steuerberater, die in den vergangenen 12 Monaten ehrenamtlich für die Kammer tätig
4,8
n = 273
waren (Ø = 4,3) oder besonders häufig Kontakt zu ihrer Berufs-
Interessenvertretung (Politik/ÖA)
n = 681
5,3
Beratung
n = 543
5,3
Berufsaufsicht
n = 542
Information
n = 731
Ausbildungs- & Prüfungswesen
1
2
3
5,4
Skala von 1 bis 7 liegt die Zufriedenheit hier im Durchschnitt
n = 764
4
55 Prozent der Mitglieder sind mit dem Beitrag zufrieden, 20 Prozent unzufrieden, 25 Prozent weder noch. Auf einer
n = 621
Seminare & Workshops
Überwiegend zufrieden mit Mitgliedsbeitrag
5,4
n = 677
Berufsregister/Mitgliederverwaltung
organisation hatten (Ø = 4,3).
5,1
Abwehr unerlaubter Steuerberatung n = 577
5
bei 4,5, was einer leichten Zufriedenheit entspricht. Auffällig
5,7
ist, dass neuere Mitglieder (1 bis 5 Jahre) und langjährige
5,8
(mehr als 10 Jahre) signifikant etwas zufriedener mit dem Beitrag sind. Dies gilt gleichermaßen für die Bewertung des Ko-
6,0 6
sten-Nutzen-Verhältnisses. Hier liegt das arithmetische Mittel
7
insgesamt bei 4,4 (Skala: 1–7).
1 = sehr unzufrieden, 7 = sehr zufrieden
Zufriedenheit mit Kosten-Nutzen-Verhältnis Wie zufrieden sind Sie mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Mitgliedschaft? 30 %
n=738
24 %
25 %
26 %
20 %
20 %
15 %
9%
10 %
10 %
174
190 150
6%
6%
5% 65
76
42
41
0% sehr unzufrieden
16
unzufrieden
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
etwas unzufrieden
neutral
etwas zufrieden
zufrieden
sehr zufrieden
01 | 2017
01 | 2017
AUS DER KAMMER
KAMMERBRIEF
Wichtigkeit der Dienstleistungen Nachfolgend finden Sie zehn Dienstleistungen, die die SBK Sachsen für Sie erbringt. Geben Sie bitte an, welche davon für Sie die wichtigste, zweitwichtigste usw. ist. 1 = sehr wichtig 9 = eher unwichtig n = 777–802
3,3
Interessenvertretung
3,8
Seminare & Workshops
4,4
Berufsaufsicht
4,5
Ausbildungs- und Prüfungswesen
5,0
Abwehr unerlaubter Steuerberatung
5,3
Information
5,6
Beratung
7,3
Vermittlung bzw. Schlichtung
7,4
Berufsregister bzw. Mitgliederverwaltung
8,0
Vernetzungsmöglichkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Wichtigkeit der Dienstleistungen
Eigenschaften der SBK Sachsen
Für Mitglieder ist die Interessenvertretung die wichtigste
Inwiefern stimmen Sie den folgenden Aussagen
Dienstleistung, die die Kammer erbringt. Vor allem die lang-
zu? Die SBK ist …
jährigen Mitglieder legen darauf Wert. Unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft werden Seminare und Workshops
4,6
seriös
als zweitwichtigster Leistungsbereich eingestuft. Als weniger bedeutend werden das Führen des Berufsregisters und Vernetzungsmöglichkeiten beurteilt, wobei Letzteres den neueren Mitgliedern wichtiger ist als langjährigen.
Image der Kammer Die Mitglieder beurteilen die Steuerberaterkammer vor allem
zuverlässig
4,4
glaubwürdig
4,4 4,3
kompetent
4,0
sympathisch
als seriös, zuverlässig, kompetent und glaubwürdig. Die geringsten Zustimmungswerte gab es bei den Eigenschaften innovativ, modern und unbürokratisch. Egal, ob die Mitgliedschaft erst seit ein paar Jahren oder schon länger besteht: Das Image der Kammer ist nahezu identisch.
Emotionale Mitgliederbindung
mitgliederorientiert
3,8
erfolgreich
3,8 3,7
modern
innovativ
3,5
unbürokratisch
3,5
Die SBK Sachsen ist eine Berufsorganisation, zu der die Mitglieder vollstes Vertrauen haben. Die Befragten vergaben auf einer Skala von 1 bis 7 den Durchschnittswert von 5,8. Weiterhin ist die überwiegende Zahl der Steuerberater sehr gern Kammermitglied (5,5), hält die Pflichtmitgliedschaft für erforderlich (5,5) und würde auch Mitglied bleiben, wenn die Mit-
1
2
3
4
5
1 = trifft überhaupt nicht zu, 5 = trifft voll und ganz zu n = 791–815
gliedschaft nicht mehr verpflichtend wäre (5,0). Diese Werte deuten auf ein starkes affektives und normatives Commitment hin, d. h., die Mitglieder sind ihrer Kammer emotional verbunden und können sich mit ihr identifizieren. Das begünstigt beispielsweise die Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Mitarbeitern für Prüfungsausschüsse.
TIPP Die vollständige Auswertung finden Sie im Mitgliederbereich auf unserer Website: www.sbk-sachsen.de (Webcode a2671)
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
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KAMMERBRIEF
AKTUELLES
01 | 2017
KALENDER
Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen ... GEBURTSTAGE 60+
GEBURTSTAGE 50+
GEBURTSTAGE 30+
82. Geburtstag 26.03.2017 StBv Karl-Rudolph Meyer
50. Geburtstag 02.02.2017 StB Ute Furkert 03.02.2017 StB/WP Prof. Dr. Robert Lehleiter 07.02.2017 StB Ulf Drese 15.02.2017 StB/WP Ralf Schäfer 16.02.2017 StB Steffen Arndt 24.02.2017 StBv Janet Wanke-Zech 02.03.2017 StB Ute Wilhelmy 03.03.2017 StB Susanne Gollasch 15.03.2017 StB Jens Schmidtgen 18.03.2017 StB Karola Meise 21.03.2017 StB/WP Dirk Röber 21.03.2017 StB Katrin Schmidt 31.03.2017 StB Andrea Eickhoff 31.03.2017 StB/FB f. IntSteuerR Prof. Dr. Michael Schefczyk 03.04.2017 StB Guido Winkler 10.04.2017 StB Uwe Schröder 15.04.2017 StB Grit Jähn 16.04.2017 StB Andrea Götz 16.04.2017 StB/WP Marion Schwarze 17.04.2017 StB Ulrike Merten 17.04.2017 StB/WP Hartmut Pfleiderer 21.04.2017 StB/WP Kai Niclas Rauscher 22.04.2017 StB/RA Michaela Edel 24.04.2017 StB Sybille Rüstau 25.04.2017 StB Romy Metzner 26.04.2017 StB Christoph Hütte 29.04.2017 StB Annett Zschetzsche 03.05.2017 StB Romy Emmrich 12.05.2017 StB Katja Laube 15.05.2017 StB Andreas Beckers 17.05.2017 StB/WP/FB f.IntSteuerR Ines Gohlicke 17.05.2017 StB/LDW-Buchst. Thomas Rath 18.05.2017 StB Jacqueline Lorenz 18.05.2017 StB Ute Schreiber 19.05.2017 StB Birgit Habenicht 29.05.2017 StB/LDW-Buchst. Renate Victor
40. Geburtstag 16.02.2017 StB Sylke Lauterbach 17.02.2017 StB Dana Milenkovic 21.02.2017 StB Anita Käding 22.02.2017 StB Kendy Meier 23.02.2017 StB Kati Hauptmann 02.03.2017 StB Nancy Auerbach 02.03.2017 StB Ulf Wetzel 05.03.2017 StB Thomas Röglin 07.03.2017 StB Anett Bleil 08.03.2017 StB Gundula Hauptmann 09.03.2017 StB Andrej Hense 10.03.2017 StB Kai Hofmeier 10.03.2017 StB Michael Koch 12.03.2017 StB Anja Richter 14.03.2017 StB/WP Lars Markewitz 21.03.2017 StB Katrin Stephan 30.03.2017 StB Kathrin Beer 05.04.2017 StB/WP Sven Blechschmidt 06.04.2017 StB Ralf Ramin 12.04.2017 StB Peggy Vogt 03.05.2017 StB Kathrin Reinhold 03.05.2017 StB Jörg Udolph 16.05.2017 StB Sandra Harnisch 21.05.2017 StB Jana Zintl 25.05.2017 StB Ulrike Proschmann 26.05.2017 StB Jens Richter 27.05.2017 StB Oliver Bennemann
70. Geburtstag 09.02.2017 StBv Gisela Kieback 10.03.2017 StB Dr. Volkmar Peitz 05.04.2017 StB/WP Dr. Karl-Christian Stopp 10.05.2017 StBv Ingrid Pilz 13.05.2017 StB Franz Fischer 23.05.2017 StB/RA Günter Lützenkirchen 60. Geburtstag 03.02.2017 StBv Kristina Lehmann 07.02.2017 StB/WP Ernst Schweidler 16.02.2017 StB Doris Engelhardt 17.02.2017 StB Ute Breil 25.02.2017 StB Monika Schilling 27.02.2017 StB Matthias Gärtner 28.02.2017 StB Detlef Walter 05.03.2017 StB/WP Regina Vieler 06.03.2017 Matthias Spantig 09.03.2017 StB Bärbel Kramer 22.03.2017 StB/WP Klaus Dornaus 22.03.2017 StB Claudia Schultze 03.04.2017 StB/RA/FA f.StR Jürgen Tobergte 12.04.2017 StB Rita Beermann-Henkel 12.04.2017 StB Ute Czerwinski 18.04.2017 StB/RA Günter Brauwers 22.04.2017 StB Dr. Andreas Zönnchen 23.04.2017 StB Karla Helbig 29.04.2017 StB Klaus Hobrack 06.05.2017 StB Heiko Richter 18.05.2017 StB Bärbel Hoffmann
30. Geburtstag 07.02.2017 StB Kristin Frank 24.02.2017 StB Sebastian Moche 28.02.2017 StB Armin Lang
Verstorbene Berufskollegen 2016 StB Manfred Leistner geb. 04.08.1926 verst. 02.04.2016 Schneeberg
18
StB Michael Eberlein geb. 13.01.1955 verst. 10.07.2016 Chemnitz
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
StB/WP Reinhard Noack geb. 17.08.1952 verst. 17.11.2016 Dresden
StBv Christoph Schöppe geb. 28.01.1940 verst. 21.12.2016 Tröbigau
01 | 2017
KAMMERBRIEF
AUS- UND FORTBILDUNG
VERMITTLUNG
Studenten suchen Praktika in Steuerkanzleien 25 Studenten der Juristischen Fakultät der TU Dresden suchen
modul „Wirtschaft und Steuern“ belegt haben und ihren Fokus
eine Steuerberaterkanzlei für ihr Pflichtpraktikum im 3. Semester
auf das Steuerrecht richten. Zudem verfügen viele Studieren-
des Masterstudiengangs „Wirtschaftsrecht – Unternehmen zwi-
de über Grundkenntnisse im Umgang mit der DATEV-Software
schen Freiheit und staatlicher Steuerung“. Kammermitglieder,
und können dies über den DATEV-Führerschein nachweisen.
die auf der Suche nach Nachwuchsfachkräften für ihre Kanzlei
Die Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Sach-
sind, können sich an die Steuerberaterkammer Sachsen wen-
sen und der Juristischen Fakultät der TU Dresden geht 2017
den und werden dann bei der Vermittlung der Studenten kon-
in die vierte Runde. Den ausführlichen Erfahrungsbericht
taktiert. Das Pflichtpraktikum dauert mindestens drei Monate
einer Kanzlei sowie ein Interview mit dem Lehrstuhlinhaber
und ist für den Zeitraum August 2017 bis Januar 2018 geplant.
Prof. Dr. Gregor Roth finden Sie im Kammerbrief 1/2015.
Es ist für Masterstudenten vorgesehen, die das Wahlpflicht-
www.sbk-sachsen.de (Webcode a9630)
■
BERUFSNACHWUCHS
Schüler für einen Tag schnuppern lassen Jeder fünfte Steuerfachangestellten-Azubi in Sachsen hat sich
wieder tausende Schüler sächsische Firmen. Bereits seit De-
aufgrund eines vorausgehenden Praktikums für den Beruf ent-
zember bereiten Lehrer die Woche der offenen Unternehmen vor.
schieden. Das belegt eine aktuelle Untersuchung, die im Auftrag
Die Schüler werden für den Besuch in einer Firma vom Unter-
der Bundessteuerberaterkammer durchgeführt wurde. Kanz-
richt freigestellt und sind über ihre Schule versichert. Steuer-
leien, die geeignete Auszubildende suchen, sollten deshalb ver-
kanzleien, die bei „Schau rein!“ für ein oder mehrere Tage ein
stärkt Praktika anbieten, z. B. im Rahmen von „Schau rein – Woche
Schnupperpraktikum anbieten möchten, müssen sich schnellst-
der offenen Unternehmen”. Vom 13. bis 18. März 2017 besuchen
möglich online registrieren. www.schau-rein-sachsen.de
■
NEUERUNG
Bekanntmachungen erfolgen nur noch online Gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung der Steuerberaterkammer Sachsen erfolgen unsere amtlichen Bekanntmachungen auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a9233). Dort können Sie alle seit dem 17.11.2016 erschienenen Dokumente herunterladen und sich per RSS-Feed über neue Veröffentlichungen automatisch benachrichtigen lassen.
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Online veröffentlichte Bekanntmachungen HINWEIS
„Landwirtschaftliche Buchstelle“
17.11.2016
Bekanntmachung über die Fortbildungs prüfung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt 2017
12.12.2016
Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2017
14.12.2016
Ordnung zur Änderung der Prüfungs ordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt
Die mündliche Prüfung zum Nachweis der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft findet am Dienstag, dem 5. Dezember 2017, um 9:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Brandenburg statt. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2017. Bis zu diesem Termin müssen die Unterlagen dort eingegangen sein. Den Antrag und ein Merkblatt finden Interessenten auf www.stbk-brandenburg.de/downloads.
■ Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
19
SEMINARE & WORKSHOPS
KAMMERBRIEF
01 | 2017
SEMINARVORSCHAU
Honorare rechtssicher vereinnahmen Autor Michael Klaeren ist Rechtsanwalt und Haupt
geschäftsführer der Steuer beraterkammer Südbaden
Wer kennt es nicht, das Problem: Man hat or-
Mandant insolvent wird. Außenstände erweisen
schiede ergeben können, sollte man für einen
dentliche Arbeit geleistet, hat sich teilweise über
sich dann als Verlustgeschäft, und und die lau-
Rechtsstreit gewappnet sein und die Rechtsprechung zur Festsetzung von Gebühren kennen.
alle Maßen für einen Mandanten eingesetzt, und
fende Beratung wird, wenn keine Vorkehrungen
dann wird am Ende am Honorar rumgemäkelt.
getroffen werden, ebenfalls zu einem großen
Ebenso wichtig ist es, das Auftragsverhältnis klar
Dieses Problem verschärft sich, wenn der Steu-
und nicht nur gebührenrechtlichen Problem.
zu regeln. Dies nicht allein, um in einem Gebüh-
erberater – aus welchen Gründen auch immer –
Was kann man tun, damit das Honorar rechts
renrechtsstreit nachweisen zu können, dass ein
seine Honorare nicht konsequent einfordert. Es
sicher wird, also auch im Streitfall eine hohe
Auftrag erteilt wurde. Auch haftungsrechtlich hat
bauen sich Außenstände auf, und irgendwann
Wahrscheinlichkeit besteht, das volle Honorar
es Sinn festzuhalten, womit der Steuerberater be-
kommt der Punkt – spätestens wenn die Ver-
auch zu erhalten?
auftragt ist. Denn dann trägt er auch nur für die
jährung droht –, an dem der Steuerberater auf
beauftragten Dinge die Verantwortung und kann
Zahlung seiner Gebühren drängt bzw. drängen
Zwingend ist zunächst eine formal korrekte Ge-
muss. Und was macht der Mandant dann? Im
bührenrechnung. An dieser hängt sozusagen alles
in vielen Fällen nachweisbar begegnen. Dem
besten Fall zahlt er oder vereinbart eine Raten-
dran: Die Einforderbarkeit des Honorars, die Mög-
Steuerberatungsvertrag kommt also insgesamt
zahlung. Häufig ist es aber so, dass dem Drän-
lichkeit, den Mandanten in Verzug zu setzen und
eine große Bedeutung zu.
gen auf Honorarzahlung die Kündigung folgt.
ggf. mit einer Gegenforderung aufzurechnen so-
Der Streit geht los und landet in der Regel mit
wie – ganz wichtig – die Möglichkeit zu haben, die
den entsprechenden Kostenfolgen vor Gericht.
Herausgabe von Unterlagen und Datenbestände
Sie Ihre Honorare rechtssicher machen und Ho-
Alles wird bestritten. Eine beliebte Einwendung
unter Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht zu
norarausfälle vermeiden, melden Sie sich zum Seminar an.
ist zum Beispiel die: „Ich habe dafür gar keinen
verweigern.
Auftrag erteilt“. Kann die Beauftragung nachge-
Sind die Formalien eingehalten, muss das Ho-
wiesen werden, heißt es: „Die Gebührensätze
norar, wenn keine Vergütungsvereinbarung ge-
sind viel zu hoch, andere Steuerberater sind
troffen wird, „angemessen“ sein. Was aber ist,
deutlich billiger“. Führt auch das nicht wirklich
oder besser, wonach bestimmt sich die „ange-
weiter, kommt der Einwand: „Der Steuerberater
messene Gebühr“? Ist man nur bei Ansatz der
hat mich nie richtig beraten.“ Es werden also,
Mittelgebühr auf der sicheren Seite, oder lassen
um sich der Honorarforderung zu entziehen,
sich auch höhere und Höchstgebühren schlüssig
Schadensersatzansprüche in den Raum gestellt.
begründen? Ungeachtet des Umstandes, dass
Unabhängig von solchen Einwendungen stellt
die Gebühren „markttauglich“ sein müssen und
sich immer wieder einmal das Problem, dass ein
sich hier von Region zu Region deutliche Unter-
20
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
dem Einwand, „das hätte der mir sagen müssen“,
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie
■
SEMINARTIPP Die Steuerberatervergütungsverordnung Referenten: Michael Klaeren und Bernhard Starz 07.04.2017, 08:30–12:30 Uhr in Leipzig 07.04.2017, 14:30–18:30 Uhr in Dresden Anmeldung auf www.sbk-sachsen.de
01 | 2017
KAMMERBRIEF
SEMINARE & WORKSHOPS
SEMINARKALENDER WAS?
WER?
WO?
WANN?
Fachlich, sachlich, trocken? – Kundenorientierung in der Steuerberatung
Sybille Ampler
Dresden Leipzig
Mi Do
01.03.2017 02.03.2017
09:00–15:00 Uhr 09:00–15:00 Uhr
Grundlagenseminar: Vereine, Stiftungen und gGmbHs
Jürgen Werner
Leipzig Dresden
Di Mi
07.03.2017 08.03.2017
09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr
Einkommensteuererklärung 2016
Thomas Arndt
Dresden Leipzig
Mi Do
08.03.2017 09.03.2017
13:30–17:30 Uhr 13:30–17:30 Uhr
Änderungen im Steuerund Gesellschaftsrecht
Harald Schäfer und Eberhard Schlarb
Leipzig Chemnitz Dresden
Mo Di Mi
13.03.2017 14.03.2017 15.03.2017
09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr
Brennpunkte der GmbHBesteuerung 2016
Ortwin Posdziech
Dresden Leipzig Chemnitz
Di Mi Do
28.03.2017 29.03.2017 30.03.2017
09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr
Das Arzt-Mandat
Mathias Alm und Jan Willkomm
Dresden Chemnitz Leipzig
Di Mi Do
04.04.2017 05.04.2017 06.04.2017
09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr
Die Steuerberater vergütungsverordnung
Michael Klaeren und Bernhard Starz
Leipzig Dresden
Fr Fr
07.04.2017 07.04.2017
08:30–12:30 Uhr 14:30–18:30 Uhr
Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung in der Eigenorganisation
Rüdiger Schulz
Dresden
Mo
24.04.2017
08:30–13:00 Uhr
Maik Fenchel und Bernhard Lang
Dresden
Do
27.04.2017
08:30–13:00 Uhr
Gewerbesteuererklärung
Uwe Perbey
Dresden Leipzig
Fr Fr
28.04.2017 28.04.2017
08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr
Unternehmensbesteuerung 2017
Matthias Alber und Friedbert Lang
Dresden Leipzig
Mi Do
03.05.2017 04.05.2017
09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr
Steuerkanzlei 4.0 – Die digitale Zusammenarbeit mit Mandanten gestalten (Umsetzung mit DATEV)
Falko Gläsner
Dresden
Do
04.05.2017
08:30–13:00 Uhr
Körperschaftsteuererklärung 2016
Uwe Perbey
Dresden Chemnitz Leipzig
Do Do Fr
11.05.2017 11.05.2017 12.05.2017
08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr
Die Organschaft im Steuerrecht
Carsten Pohl
Dresden Leipzig
Mo Di
15.05.2017 16.05.2017
09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr
Die Betriebsprüfung von A bis Z
Gregor Danielmeyer und Thomas Neubert
Dresden Chemnitz Leipzig
Do Do Fr
18.05.2017 18.05.2017 19.05.2017
08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr
Steuerkanzlei 4.0 – Die digitale Zusammenarbeit mit Finanzämtern und Behörden
Lorenz Clös
Dresden
Di
23.05.2017
08:30–13:00 Uhr
Torsten Querbach
Leipzig Chemnitz Dresden
Di Di Mi
30.05.2017 30.05.2017 31.05.2017
08:30–12:30 Uhr 14:30–18:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr
ausgebucht* ausgebucht*
(Umsetzung mit DATEV)
Steuerberatung 4.0 – Die Kanzlei wird digital (Umsetzung mit ADDISON)
(Umsetzung mit DATEV)
Aktuelles Bilanzsteuerrecht (einschließlich der Änderungen durch das BilRUG)
* Ausgebuchte Seminare können nur auf Warteliste gebucht werden. Wir kontaktieren Sie, sobald ein Platz für das entsprechende Seminar frei geworden ist.
Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen
21
s CD e e ich iv tl “ us ch ch kl re u In ufs db n er H a
„B
Die CD „Berufsrechtliches Handbuch“ erhalten nur Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen.
IMPRESSUM Herausgeber Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Straße 2 04105 Leipzig Tel. 0341 56336-0 Fax 0341 56336-20 kammer@sbk-sachsen.de www.sbk-sachsen.de Redaktion RA Andreas Hillner (V. i. S. d. P.) Björn-H. Lehmann (Leitung) Zuständige Aufsichtsbehörde Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Konzept und Gestaltung WeichertMehner Hauptstraße 36 01097 Dresden Tel. 0351 501402-00 Fax 0351 501402-09 info@weichertmehner.com www.weichertmehner.com Redaktionsschluss 16.01.2017 Druck dieUmweltDruckerei GmbH www.dieumweltdruckerei.de
klimaneutral
Fotografie Andreas Keck (12 u.) Baschi Bender (20) BStBK (5 l./r.)15 o./M.) Dmitry Kalinovsky/Shutterstock (19) Frank Grätz (5 M., 11 u. l.) Kai Bergmann (11 u. r.) momius/Fotolia (4 r.) Michael Nagy (11 M. l.) Petar Chernaev/iStock (1) Sandrino Donnhauser (3, 6, 8, 9, 24 u.) SBK Sachsen (10 o./u., 15 u.) Schaub-Walzer (11 o. l.) Skynesher/iStock (24 o.) Auflage 3.000
natureOffice.com | DE-275-710000
gedruckt
Beilagen - Anzeigenblatt
KAMMERBRIEF
01 | 2017
SEMINARE UND WORKSHOPS STEUERKANZLEI 4.0 –
STEUERBERATUNG 4.0 –
DIE ORGANSCHAFT
DIGITALISIERUNG IN
DIE KANZLEI WIRD DIGITAL
IM STEUERRECHT
DER EIGENORGANISATON
(UMSETZUNG MIT ADDISON)
(UMSETZUNG MIT DATEV) Mit der DATEV-Eigenorganisation können Sie sich
Die Digitalisierung stellt nicht nur Steuerberater
Innerhalb des deutschen Steuerrechts ist die
einen schnellen Überblick über alle Aufträge Ih-
und die Kanzleimitarbeiter, sondern auch die
steuerliche Organschaft ein wichtiges Mittel zur
rer Kanzlei und Ihrer Mitarbeiter verschaffen. Zur
Mandanten vor große Herausforderungen. Die
unternehmerischen Gestaltung. Zwar bietet die
termingerechten Abarbeitung Ihrer offenen Auf-
Veränderung des Berufsbildes der Mitarbeiter,
Begründung einer steuerlichen Organschaft für
träge werden den Mitarbeitern beim Start des
die Transformation in neue Arbeitswelten und
eine Unternehmensgruppe viele Vorteile, doch
DATEV-Arbeitsplatzes die offenen Aufgaben an-
damit erforderliche Qualifizierungen wie auch
hält das Rechtsinstitut auch einige Fallstricke be-
gezeigt. Wichtige Meilensteine können Sie bei
die Möglichkeiten und Notwendigkeiten bei Man-
reit. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die
der Be arbeitung direkt am Auftrag dokumen-
danten nehmen hier eine zentrale Rolle ein. Mit
Vorteile des Rechtsinstituts nutzen und die im Zusammenhang stehenden Risiken minimieren
tieren. Wenn Sie für die Bearbeitung standardi-
diesem Seminar erhalten Sie einen Wegweiser für
sierte Arbeitsabläufe mit einheitlichen Qualitäts
die Umsetzung und Gestaltung von Kanzleipro-
können. Neueste Entwicklungen stehen dabei im
standards vorgeben wollen, kann der Mitarbeiter
zessen, Informationsfluss und Kommunikation in
Mittelpunkt der Betrachtung.
durch DATEV Pro Check unterstützt werden. DA-
der digitalen Welt unter Berücksichtigung hoher
TEV DMS classic unterstützt Sie bei der GoBD-
Qualitätsstandards und der einzuhaltenden ge-
konformen Archivierung, der Verteilung und der
setzlichen Anforderungen an Datenschutz und
Suche nach Dokumenten. In Verbindung mit dem
Datensicherheit. Dieses Seminar richtet sich glei-
Posteingangsassistenten werden Bescheid auto-
chermaßen an Steuerberater wie verantwortliche
matisch erkannt und die manuelle Dateneingabe
Kanzleimitarbeiter, welche als „Digitalisierungs-
deutlich reduziert.
manager“ die Umsetzung begleiten.
REFERENT
REFERENTEN
REFERENT
Dr. Rüdiger Schulze
Maik Fenchel
Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.
DATEV eG, Niederlassung Dresden
Leiter Consulting Wolters Kluwer Service
Fachhochschule für Finanzen NRW
und Vertrieb GmbH, Berlin TERMIN
Bernhard Lang
Dresden, 24. April 2017 // 140 Euro
Consulting Wolters Kluwer Service
08:00–13:00 Uhr
und Vertrieb GmbH, Ludwigsburg
Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
TERMINE
Dresden, 15. Mai 2017 // 180 Euro 09:00–16:00 Uhr Sächsische Landesärztekammer
TERMIN
Dresden, 27. April 2017 // 140 Euro 08:30–13:00 Uhr Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Leipzig, 16. Mai 2017 // 180 Euro 09:00–16:00 Uhr RAMADA Hotel Schongauer Straße 39, 04329 Leipzig
IHR ANSPRECHPARTNER Alexandra Müller, Leiterin des Geschäftsbereichs Seminare & Workshops 0341 56336-0 seminare@sbk-sachsen.de
Weitere Informationen und Seminaranmeldung: www.sbk-sachsen.de