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Januar 2017 www.sbk-sachsen.de

KAMMER BRIEF 01/2017

AKTUELLES

STAX 2015: Ergebnisse veröffentlicht AUS DER KAMMER

Befragung: Mitglieder zufrieden mit SBK Sachsen AUS- UND FORTBILDUNG

Vermittlung: Studenten suchen Kanzleipraktika

Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen Mithilfe moderner Technologien lassen sich schon heute viele Kanzleiprozesse effizienter gestalten. Dadurch gewinnen Steuerberater und Mitarbeiter Zeit, die sie für die Erschließung neuer Geschäftsfelder nutzen können.

„B

I er n k uf lu H sr siv an e e db cht CD uc lic h“ he s

SEITE 6


STEUERFACH

BESSER WIRD, WER WIRT WIRD. Die Arbeit in der Kanzlei wird immer komplexer. Mitarbeiter/-innen, die eine Steuerfachwirtfortbildung absolviert haben, sind dieser Herausforderung gewachsen. Aufgrund ihres umfangreichen Wissens betreuen sie anspruchsvolle Mandate und sichern eine hohe Beratungsqualität. Steuerfachangestellte, die ihren Beruf mindestens drei Jahre ausgeübt haben, können sich zum/zur Steuerfachwirt/-in qualifizieren. Selbst wer einen kaufmännischen Beruf erlernt hat oder Quereinsteiger ist, darf unter bestimmten Voraussetzungen diese Fortbildungsprüfung absolvieren. Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern und lassen Sie sich von Ihrer Steuerberaterkammer beraten. Mehr Informationen über die Zulassungsbedingungen, Anmeldefristen und Prüfungstermine: www.sbk-sachsen.de


01 | 2017

VORWORT

KAMMERBRIEF

Steffi Müller Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

„Einem Menschen wird man auf seinem Weg zum Bäcker begegnen, aber niemals im Internet.“ Franz Josef Wagner, Bild-Kolumnist, 23.11.2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Zitat

Kürzlich hatte ich Kontakt zu einer Berufskollegin.

hat heute immer noch dieselbe Bedeutung wie vor

Im Vorfeld wollte ich mir online ein paar Informati-

über zehn Jahren. Obwohl sich die Welt seitdem

onen über ihre Kanzlei einholen und einen ersten

doch sehr verändert hat. Auch unseren Berufs-

Eindruck verschaffen. Doch das war gar nicht so

stand hat die Digitalisierung eingeholt, und jeden

einfach, denn die Kollegin hatte keinen Internet­

Tag werden wir damit konfrontiert.

auftritt. Das hat mich sehr erstaunt. Oder gehen diejenigen, die eine Kanzleiwebsite

Aus diesem Grund hat die Steuerberaterkammer

haben, zu unbedarft mit ihren Daten um und ge-

des Freistaates Sachsen im Januar 2017 mit den

ben zu viel von sich preis?

Auftaktveranstaltungen zu diesem Thema begonnen. Insgesamt nahmen in Leipzig, Zwickau,

Dass das Thema Datenschutz und Sicherheit bei

Bautzen, Dresden und Chemnitz über 420 Inte-

uns einen besonderen Stellenwert hat, darüber

ressierte teil.

dürften wir uns einig sein. Und im Zusammen-

Wie wir im Zuge der Veranstaltungen festgestellt

viel Finger­spitzengefühl gefragt, aber sich ganz

hang mit dem Thema Digitalisierung ist hier auch haben, befassen sich viele Kolleginnen und Kol-

verschließen? Ich denke, wenn man eine Zukunft

legen schon recht intensiv mit der Digitalisierung

in unserem Beruf haben möchte oder wenn man

und ihren Chancen. Das hat uns einerseits sehr

seine Kanzlei auch mal ertragreich verkaufen will,

gefreut. Anderseits haben wir uns gefragt, was

muss man mit der Zeit gehen.

ist mit den anderen Kolleginnen und Kollegen?

Ich möchte noch mal alle Kolleginnen und Kolle-

Der Vortrag von Dr. Mark von Kopp (SAP) war sehr

gen auffordern, hier in sich zu gehen. Über­legen

interessant, weil er in vielen Beispielen aufgezeigt

Sie, warum oder wo Ihre Hemmschwellen sind,

hat, wie Digitalisierung unsere Arbeitswelt gene-

und springen Sie über den eigenen Schatten

rell verändert. Dem einen oder anderen mag der

ins 21. Jahrhundert. Dann können Sie ganz beru-

Bezug zu unserem Berufsstand etwas zu kurz ge-

higt dem Menschen beim Bäcker begegnen und

kommen sein. Deshalb haben wir im Kammerbrief-

mit ihm gemeinsam über die guten alten Zeiten

Interview noch mal konkret nachgefragt.

plaudern.

Und dann hatte ich noch ein Erlebnis, das in diesen Zusammenhang passt.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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INHALT

KAMMERBRIEF

6-9

01 | 2017

12–13

SEITE 6–9

SEITE 12–13

Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen

Aktuelles Datenschutz in der Steuerberaterpraxis

Die Diskussion um die Digitalisierung der Arbeit nimmt in Deutschland an Fahrt auf. In jüngster

Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger. Oft

Zeit wird auch verstärkt in der Steuerberatungsbranche über die Auswirkungen debattiert.

wird daher noch immer unterstellt, dass die

Die Ergebnisse sind u. a. im Strategiepapier „Steuerberatung 2020“ der Bundessteuerberater­

Verschwiegenheitspflicht eine genauere Be-

kammer nachzulesen. Doch damit ist die Debatte noch nicht beendet. Denn der technolo-

fassung mit dem Datenschutzrecht entbehrlich

gische Fortschritt erfordert eine permanente Anpassung der eigenen Kanzleistrategie. Es ist

macht. Inzwischen hat sich aber die Auffassung

absehbar, dass viele Prozesse, die heute noch manuell erledigt werden, zukünftig automati-

durchgesetzt, wonach das Datenschutzrecht

siert abgearbeitet werden. Für Steuerberater und Mitarbeiter ergeben sich dadurch Freiräume,

ergänzend zum Berufsrecht gilt. Was Steuer­

um Mandanten neue Dienstleistungen anzubieten. Davon ist Digitalisierungsexperte Dr. Mark

berater beachten müssen, erklären zwei Dresd-

von Kopp (SAP) überzeugt. Im Kammerbrief-Interview spricht er über die Trends und Chancen

ner Rechtsanwälte in diesem Gastbeitrag.

der zunehmend vernetzten Arbeitswelt.

SEITE 10–11

Neuigkeiten Studie: STAX 2015 – Ergebnisse veröffentlicht

Öffentlichkeitsarbeit: Vorträge über Kassensysteme

Dem Berufsstand der Steuerberater geht es

2016 fanden zahlreiche Informationsveranstal-

gut. Das besagen die Ergebnisse aus dem

tungen zu Kassensystemen statt. Referenten der

Statistischen Berichtssystem für Steuerberater

Steuerberaterkammer Sachsen informierten IHK-

(STAX) 2015.

und HWK-Mitglieder.

Hinweis: Anzeigepflichten nach § 50 DVStB

Onlineservice: Mehr Informationen auf www.sbk-sachsen.de

Die Steuerberaterkammer Sachsen weist auf

In unserer Übersicht erfahren Sie, welche

die sich gemäß § 50 DVStB alljährlich im Monat

Meldungen nur online erscheinen. Diese stehen

Januar ergebenden Anzeigepflichten hin.

zum Abruf auf www.sbk-sachsen.de bereit.

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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

LESERWUNSCH Sie möchten gern zu einem bestimmten Thema mehr erfahren oder haben eine Anregung zum Kammerbrief? Teilen Sie es uns mit. Die nächste Ausgabe erscheint Ende Mai 2017. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail an kammer@sbk-sachsen.de.


01 | 2017

INHALT

KAMMERBRIEF

15 SEITE 14–18

Aus der Kammer Tätigkeitsbericht: Termine der Präsidentin und des Vorstands Tagung: Bundeskammer­ versammlung in Potsdam Treffen: Vorstandssitzung mit SBK Thüringen Zusammenkunft: Berufsrechts­ tagung des DWS-Instituts Befragung: Mitglieder zufrieden mit SBK Sachsen

20

19 „Viele unserer Studierenden verfügen über einen DATEVFührerschein.“ Prof. Dr. Gregor Roth (Juristische Fakultät TU Dresden)

SEITE 19

Aus- und Fortbildung Vermittlung: Studenten suchen Praktika in Steuerkanzleien Auch in diesem Jahr kooperieren die Steuer­

Neuerung: Bekanntmachungen nur noch online Gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung der Steuer­ beraterkammer Sachsen erfolgen unsere amtlichen Bekanntmachungen auf www.sbksachsen.de (Webcode a9233).

SEITE 20–21

Seminare und Workshops Seminarvorschau: Honorare rechtssicher vereinnahmen Schon vor seinem Seminar bei der Steuerberaterkammer Sachsen informiert Referent Michael

Im Herbst des vergangenen Jahres befragte

beraterkammer Sachsen und die TU Dresden,

Klaeren über Vorkehrungen, um Honorarausfälle

die Kammer ihre Mitglieder nach deren Zu-

um den Studenten ein Praktikum in einer Steuer-

zu vermeiden.

friedenheit und Erwartungen. Jetzt liegen die

kanzlei zu ermöglichen.

Ergebnisse vor. Demnach ist den sächsischen Steuerberatern eine starke Interessenvertretung besonders wichtig.

Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen … Verstorbene Berufskollegen 2016

Berufsnachwuchs: Schüler für einen Tag schnuppern lassen „Schau rein – Die Woche der offenen Unter-

Seminarplan: Termine bis Ende Mai 2017 Vom Arzt-Mandat bis zur Vereinsbesteuerung: Die Steuerberaterkammer Sachsen bietet

nehmen“ findet in diesem Jahr vom 13. bis

Mitgliedern, Mitarbeitern und Mandanten ein

18. März  2017 statt. Mitmachende Kanzleien

breites Weiterbildungsangebot.

müssen sich online registrieren!

Hinweis: Landwirtschaftliche Buchstelle Die mündliche Prüfung zum Nachweis der

SEITE 23

Impressum

besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft findet am 5. Dezember 2017 statt.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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TITEL

KAMMERBRIEF

Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen Text und Interview: Björn-H. Lehmann Die Digitalisierung ist in der Wirtschaft derzeit das Thema, über das am meisten diskutiert wird. Viele Traditionsunterneh-

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Industrie 4.0 und Digitalisierung sind zwei Begriffe, die

uns mittlerweile gefühlt täglich in den Medien begegnen.

men machen sich Gedanken über ihr zukünftiges Geschäfts-

Was verstehen Sie als Experte darunter?

modell. Und die Sorgen scheinen oftmals berechtigt zu sein:

Ganz allgemein gesprochen, kann man sich das wie drei über-

Start-ups wie Uber und airbnb haben vorgemacht, wie schnell

schneidende Kreise vorstellen. Der erste Kreis besteht aus der

etablierte Unternehmen Marktanteile verlieren können.

Kundenerfahrung, also was ist aus Kundensicht an einem

Welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Steuer­­ be­

Produkt oder an einer Dienstleistung wünschenswert. Die

ratungs­branche hat, erklärt Digitalisierungsexperte Dr. Mark

beiden anderen Kreise stehen für die Bezahlbarkeit und für

von Kopp.

die Technologie. Was wir im Zuge der Digitalisierung erleben,

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

01 | 2017


01 | 2017

KAMMERBRIEF

TITEL

es zu einem enormen Produktionsschub, der Zeit, Kosten und

Über Dr. Mark von Kopp

Qualität positiv beeinflusst.

Dr. Mark von Kopp ist seit über 16 Jahren in füh­ren­

Und davon können auch Steuerberater profitieren?

den Positionen bei der SAP AG tätig. Er promovierte in

Wenn wir über Produktivitätsverbesserungen sprechen, dann

der Wirtschafts- und Rechts­informatik und ist Experte

sprechen wir über Automatisierungsmöglichkeiten. Ich denke,

für Informationstechnologie sowie digitale Geschäfts­

Steuerberater können die Digitalisierung hier sehr gewinnbrin-

modelle. Als Head of Big Data Business Development

gend einsetzen, etwa bei der automatisierten Kommunikation

berät der 45-Jährige Unternehmen bei der Auswer-

mit Mandanten oder der Finanzverwaltung. Die internen Pro-

tung von komplexen Datenmengen und entwickelt mit

zesse in einer Kanzlei können ebenfalls profitieren, z. B. bei

ihnen gemeinsam neue Geschäftsfelder.

der Mitarbeitergewinnung, dem sogenannten eRecruiting, oder bei der Weiterbildung mit eLearning-Methoden. Denn nur durch lebenslanges Lernen werden die Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze trotz Automatisierung erhalten können.

ist, dass diese drei Kreise und deren Schnittmenge wachsen. Das bedeutet, dass Kunden im Zuge der Digitalisierung eine

Die Digitalisierung wird also die Arbeitskultur in den Kanz-

höhere Affinität zur Technologie entwickeln, die exponentiell

leien verändern?

mehr Möglichkeiten bietet, und die Bezahlbarkeit steigt.

Ja, aber auch hier sehe ich keine Revolution, sondern eher

Was Sie so analytisch erklären, bezeichnen andere als

das sicher viele Steuerberater schon beobachten, z. B. was

eine schleichende Veränderung. In den letzten Jahren konnten digitale Revolution.

die wachsenden digitalen Anforderungen der Mandanten und

Aus meiner Sicht ist es eher eine Evolution. Denn wir Men-

Finanzämter anbelangt. Diese Entwicklung lässt sich nicht auf-

schen passen uns an die veränderten technologischen Mög-

halten. Wer die neuen Möglichkeiten wie beispielsweise künst-

lichkeiten an. Technologie kommt auch nicht über Nacht. Den-

liche Intelligenzen oder automatisierte Kommunikation in seine

ken wir nur an die Spracherkennung, die heute von Google

Arbeit integriert, wird von der Digitalisierung profitieren.

oder Microsoft verwendet wird. IBM hat bereits seit den 50er Jahren daran geforscht. Technologie muss wachsen, damit sie irgendwann zur Reife kommt und bezahlbar wird. Wenn sie dann vom Kunden nachgefragt wird, sprechen wir von einer Innovation. Es gibt prominente Meinungen, wonach alles digi­talisiert wird, was digitalisierbar ist. Dadurch kommt

Und dennoch gibt es die Befürchtung, dass die Digitalisie-

rung auch negative Folgen hat, z. B. für die Finanzbuchführung. Sie ist für viele Kanzleien momentan ein existenziel­ les Ge­­schäftsfeld, das bald von Software größten­teils

auto­matisiert übernommen werden könnte.

Welche digitalen Lösungen setzen sächsische Steuerkanzleien ein? 7,5 18,2 28,4

27,4

17,1

9,1 31,0

12,2

44,7

21,7

24,5 26,7

23,1 11,5

84,8

9,3

48,3 38,4

39,5

33,3

Angaben in Prozent

39,6

22,4

15,6

36,3 21,0

6,1

10,0

27,9

7,1 6,1

10,9

39,8

42,1

überwiegend wenig

33,8

beginnend

24,3

keine Nutzung DMS

Vollmachtsdatenbank

Steuerbescheid Rücktransfer

Elektr. Steuerkonto

Digitale Buchführung

Digitaler Beleg­­austausch

Digitale Schnittstelle zu Mandanten

Digitale Konto­auszüge

Sonstige

Quelle: STAX 2015 – Auswertung für Sachsen, abrufbar: www.sbk-sachsen.de, Webcode a5352

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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KAMMERBRIEF

TITEL

zu gewinnen und dauerhaft in der Steuerkanzlei zu halten. In diesem Zusammenhang ist das Investment in Digitalisierung ein Vorteil, die Kanzlei präsentiert sich damit als moderner Arbeitgeber. Welcher junge Mensch will schon mehrere Jahre mit rückständigen Technologien arbeiten? Er muss dann damit rechnen, den Anschluss zu verpassen. Das wäre für seine langfristige berufliche Entwicklung nachteilig. Inwieweit müssen Technologien bzw. muss EDV bereits

Teil der Ausbildung junger Menschen sein?

Auszubildende und Mitarbeiter in Steuerkanzleien brauchen in den nächsten zehn Jahren nicht unbedingt Programmierkenntnisse, sollten aber über die aktuellen Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten Bescheid wissen. Schließlich geht es doch darum, Kanzleiprozesse effizient zu gestalten und Mandanten passgenaue Lösungen anzubieten. Programmierkenntnisse sind deshalb nicht erforderlich, weil der Zugang zur Software immer einfacher wird. Schon seit Jahren muss ich Programme nicht mehr über Codes nutzen. In Zukunft kommt noch die Sprachsteuerung hinzu. Zudem werden wir über grafische Benutzeroberflächen Algorithmen wie Dekobausteine zusammensetzen können.

„Wer die neuen Möglichkeiten in seine Arbeit integriert, wird von der Digitalisierung profitieren.“ Dr. Mark von Kopp

Was vermuten Sie, wie wird sich die Anzahl der Arbeitsplätze in den Kanzleien verändern?

Digitalisierung bedeutet nicht, dass die Jobs durch Automatisierung zwangsläufig wegfallen. Die Tätigkeiten werden nur zu großem Teil andere sein als in den vergangenen zehn oder zwanzig Jahren. Ob in den Kanzleien zukünftig mehr oder weniger Mitarbeiter benötigt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie gut es den Kanzleien gelingen wird, die Digitalisierung für sich zu nutzen.

Ja, das Automatisierungspotenzial ist hoch, wobei Digitalisie-

Wenn sich der Berufsstand an die Spitze der Digitalisierung

rung kein Nullsummenspiel ist. Das heißt: Wenn der eine ge-

setzt und er nicht nur das klassische Portfolio anbietet, dann

winnt, muss der andere nicht zwangsläufig verlieren. Wir sehen

wird die Anzahl der Mitarbeiter vermutlich wachsen. Das be-

zwar momentan, dass neue Wettbewerber wie felix1.de entste-

deutet aber, dass Steuerberater ihr Dienstleistungsspektrum

hen, aber der klassische Steuerberater wird auch in Zukunft

kontinuierlich erweitern müssen.

mit Buchhaltung Geld verdienen. Davon bin ich überzeugt. Natürlich vorausgesetzt, die Buchhaltung ist kundenfreundlich

Welche zusätzlichen Dienstleistungen meinen Sie?

und kundenspezifisch, geht also auf die individuellen Bedürf-

Das orientiert sich immer an den jeweiligen Bedürfnissen der

nisse des Mandanten ein. Selbst wenn Steuerkanzleien einige

Mandanten. Aber denkbar ist beispielsweise, dass Steuer­

Mandate verlieren, wird das i. d. R. keine dramatischen Auswir-

berater zukünftig ein Betrugsmanagement anbieten. Das

kungen haben. Denn dieser Wandel wird sich voraussichtlich

heißt, aufgrund der Daten, die beim Steuerberater immer mehr

über eine Dekade erstrecken.

in Echtzeit eingehen, können mit Softwareunterstützung Betrugsversuche von Mitarbeitern schneller entdeckt werden.

Wenn im Zuge der Digitalisierung vieles automatisiert

Des Weiteren lassen sich dann auch Prognosen erstellen und

wird: Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf

Fehlentwicklungen in Unternehmen frühzeitig erkennen.

Vor allem Mitarbeiter, die nicht zu den Digital Natives zählen

Und wenn Steuerkanzleien die Digitalisierung konservativ

die Mitarbeiter in den Kanzleien?

und vielleicht schon etwas älter sind, müssen sich proaktiv

angehen und abwarten?

weiterbilden. Natürlich sehe ich hier auch die Kanzleiinhaber in

Dann kann das im schlimmsten Fall über die Jahre zu einem

der Pflicht, das permanente Lernen zu fordern und zu fördern.

Abbau von Arbeitsplätzen führen. Andere Marktteilnehmer,

Generell gilt, dass sich im Zuge der Digitalisierung niemand

die die enormen Automatisierungsmöglichkeiten nutzen, sind

auf dem Gelernten ausruhen kann. Die Veränderungen wer-

dann natürlich klar im Vorteil.

den so drastisch und massiv sein, dass sie jeden Arbeitsplatz betreffen. Noch schwieriger wird es sein, die richtigen Talente

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Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Herzlichen Dank für das Gespräch!

01 | 2017


01 | 2017

KAMMERBRIEF

TITEL

INFORMATIONSVERANSTALTUNG

Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung für sich nutzen Präsidentin Steffi Müller und StB Kay-Uwe Sachse, Mitglied des Ausschusses Digitalisierung, eröffneten die erste von fünf Informations­ veranstaltungen. Rund 120 Kammermitglieder waren am 16. Januar 2017 ins Leipziger Ramada Hotel gekommen. Nach einer kurzen Einführung erklärte Dr. Mark von Kopp, wie sich die Steuer­beratung aufgrund der Digitalisierung verändern wird. Darauf aufbauend erläuterten StB Claudia ThallerBirkigt und StB Dr. Lutz Neidhardt die praktische Umsetzung. Beide arbeiten bei der WNP DR. WASMER THALLER & PARTNER Steuerberatung in Dresden. Dort treiben sie die Digitalisierung schon seit vielen Jahren voran und berichteten über ihre Erfahrungen. Vor dem Tagungsraum hatten StB-Software­anbieter schon im Vorfeld ihre Stände aufgebaut, um den Teilnehmern ihre digitalen Lösungen vorzustellen. Die Informationsveranstaltungen fanden auch in Zwickau (17.01.), Bautzen (23.01.), Dresden (24.01.) und Chemnitz (31.01.) statt.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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AKTUELLES

KAMMERBRIEF

01 | 2017

NEUIGKEITEN

STUDIE

HINWEIS

STAX 2015 – Ergebnisse veröffentlicht

Anzeigepflichten nach § 50 DVStB

Dem Berufsstand der Steuerberater geht es gut. Das besagen die Er-

Die Steuerberaterkammer möchte auf die sich gemäß § 50 DVStB all-

gebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuer­berater (STAX)

jährlich im Monat Januar ergebenden Anzeigepflichten hinweisen. Nach

2015. Hierin können erstmals Vergleiche zu den erhobenen Zahlen aus

der benannten Vorschrift haben die Mitglieder des zur gesetzlichen

dem Jahr 2012 angestellt werden.

Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft sowie die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 50a Abs. 2 Satz 1 StBerG eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter bei der zuständigen Kammer einzureichen. Auf der Liste müssen Name, Vor­ name, Beruf, Wohnort und berufliche Niederlassung der Gesellschafter, ihre Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse aufgeführt sein. Ein hierzu vorbereitetes Formular finden Sie auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a6815). Soweit seit Einreichung der vergangenen Liste keine Veränderungen bezüglich der Person oder des Berufs der Gesellschafter und des Umfangs der Beteiligungen eingetreten sind, genügt die Einreichung einer entsprechenden Erklärung.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Vorträge über Kassensysteme Laut Befragung wird der Großteil des Praxisumsatzes nach wie vor über

Die Anforderungen an Kassensysteme verunsichern die sächsischen

die klassischen steuerberatenden Tätigkeiten erwirtschaftet. Dazu zäh-

Unternehmer. Das ist eine Erkenntnis aus den Informationsveranstaltun-

len Jahresabschlüsse, Rechnungswesen, Einkommensteuererklärungen

gen, die die Handwerkskammer Dresden und die IHK Dresden für ihre

sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Innerhalb der vereinbaren Tätig-

Mitglieder organisiert hatten. Zu den Vorträgen in Hoyerswerda (19.09.,

keiten spielt die betriebswirtschaftliche Beratung eine immer wichtigere

IHK), Zittau (25.10., HWK) und Dresden (30.11., HWK) kamen insgesamt

Rolle und trägt einen stärkeren Anteil zum Praxisumsatz bei. BStBK-Prä-

230 Selbstständige. Ihre zahlreichen Fragen deuteten auf einen großen

sident Dr. Raoul Riedlinger: „Mit unserer Arbeit an dem Zukunftsprojekt

Beratungsbedarf hin. Als Vertreter der Steuerberaterkammer Sachsen

Steuerberatung 2020 zielen wir unter anderem darauf ab, Kanzleiinhaber

erläuterte der Dresdner StB Jan Stephan, welche Anforderungen elekt-

zu ermuntern, neben der steuerberatenden auch die vereinbaren Tätig-

ronische Registrierkassen ab 2017 erfüllen müssen, um den Anforderun-

keiten anzubieten und damit ihr Beratungsgeschäft zu sichern oder aus-

gen des BMF-Schreibens (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bar-

zubauen. Die aktuellen STAX-Zahlen zeigen uns, dass unsere Bemühun-

geschäften, 26.11.2010) zu genügen. „Sollten sich Unternehmen nicht

gen erste Früchte tragen, denn hiernach ist der Umsatz aus vereinbaren

an die formellen Anforderungen halten, wird die Ordnungsmäßigkeit der

Tätigkeiten von 3,2 % auf 6,0 % angestiegen. Ein Zeichen dafür, dass sich

Buchführung bei Betriebsprüfungen

der Berufsstand aufmacht in Richtung Zukunft!“

infrage gestellt“, so StB Jan Stephan.

Für die Bundessteuerberaterkammer zeigt sich außerdem, dass sich die

Bei der HWK Leipzig hatte StB Kay-

Mühen bei der Verteidigung der Steuerberatervergütungsverordnung

Uwe Sachse am 05.09.2016 zur

(StBVV) gegen das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverlet-

Kassenprüfung und Kassenführung

zungsverfahren gelohnt haben. Laut Befragung erstellten fast drei Viertel

referiert. An dieser Veranstaltung

des Berufsstands die Abrechnungen auf Basis der StBVV.

haben rund 60 Handwerksbetriebe

Handlungsbedarf erkennt die Bundessteuerberaterkammer im Bereich

teilgenommen.

der Digitalisierung. Laut Befragung nutzt nur rund die Hälfte der Kanzleien digitalisierte Kanzleiprozesse wie Datenbankmanagementsysteme, die Vollmachtsdatenbank oder das elektronische Steuerkonto. Riedlinger: „Die Zahlen zum Einsatz der digitalen Prozesse im Berufsstand zeigen uns,

Mehr Infos auf www.sbk-sachsen.de

dass hier noch einiges zu tun ist.“ Der BStBK-Präsident empfiehlt den

Auf der Website der Steuerberaterkammer Sachsen finden Sie weitere

Berufsträgern, die Umstellung auf digitale Kanzleiprozesse in Angriff zu

Nachrichten unter „Aktuelles/Meldungen“.

nehmen. Denn was zunächst aufwendig und lästig erscheine, werde sich

› Feilschen beim Steuerberater

schnell durch Zeitersparnis und optimierte Abläufe bemerkbar machen.

› Der Lohnnachweis wird digital – Neues UV-Meldeverfahren

Die bundesweite und sächsische Auswertung der STAX-Erhebung 2015

› Steuerberaterverzeichnis startet am 1. Januar 2017

finden Sie im Mitgliederbereich auf der Website der Steuerberaterkam-

› Strukturänderungen bei den Finanzämtern im

mer Sachsen im Bereich „Kanzleimanagement“. www.sbk-sachsen.de (Webcode a5352)

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ONLINESERVICE

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

Bereich Betriebsprüfung › Erstellung des Jahresabschlusses durch angestellte Steuerberater ■


01 | 2017

KAMMERBRIEF

TERMINE

AKTUELLES

BERUFSRECHT

17.03.– 18.03. WIEN

Keine allgemeine Hinweispflicht auf Anlagerisiko

des Grundrechts auf allgemei-

BGB § 280 Abs. 1

Abs. 1 GG.

mer bedeutet keine Verletzung ne Berufsfreiheit aus Art. 12 2. Die Steuerberaterkammer ist

D-A-CH Steuerkongress

1. Der ausschließlich mit der

nicht verpflichtet, die Mit-

allgemeinen Steuerberatung

gliedsbeiträge der Leiter von

beauftragte Steuerberater ist

Steuer­beratungsgesellschaften,

Alle zwei Jahre findet der renommierte D-A-CH

nur bei Offenkundigkeit einer

die weder Steuerberater noch

Steuerkongress der BStBK, der Kammer der

fehlerhaften, schadensträch-

Steuerbevollmächtigte sind, zu

Wirtschaftstreuhänder (Wien) und der Treu-

tigen Anlageentscheidung

mindern. (Leitsätze der Verf.) VGH München, Beschl. v.

hand-Kammer (Zürich) statt. Thematisch geht

des Mandanten verpflichtet,

es diesmal u. a. um die aktuelle Rechtspre-

Warnhinweise zu er­­­­­teilen.

5.5.2016 – 7 ZB 15.1661; Voll­

chung zum internationalen Steuerrecht sowie

Eine darüberhinausge­hende

text in BeckRS 2016, 47047;

um das Doppelbesteuerungsabkommen in

Pflicht, auf ein Anlagerisi­ko

zit. n. A. Scaraggi-Kreitmayer,

hinzuweisen, das sich aus einer

GF’in SBK München

der POST-Beps-Ära.www.wt-akademie.at

unzureichenden Risiko­streuung

29.05.– 30.05.

er­gibt, besteht nicht.

lageent­scheidungen des Man-

Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters

danten bedarf einer eindeu-

AO § 357; BGB §§ 133, 140,

tigen Vereinbarung zwischen

157; FGO § 99 Abs. 2; GG Art.

den Parteien (Leitsätze d. Verf.)

19 Abs. 4

2. Die Erweiterung eines all­ gemein steuerlichen Mandats

MÜNCHEN

auf die Überwachung der An­

Dt. Steuer­beraterkongress

OLG Düsseldorf, Urt. v.

Der Deutsche Steuerberaterkongress 2017

2.8.2016 – I-23 U 27/15, rkr.,

bietet ein umfangreiches, topaktuelles Fach-

zit. n. R. Meixner, RA (Köln) /

im Rahmen des Einspruchsver­

programm. Hoch­ karätige Experten geben

Dr. U. Schröder, RA StB

fahrens gegen den Einkommen-

Die von einem Steuerberater

in ihren Vorträgen wertvolle Praxishinweise.

(Dresden) in DStR 47/2016,

steuerbescheid abgegebene

Auch Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Markus

2773; GI aktuell Nr. 6/Dezember

Stellungnahme, die nach ihrem

Söder und der Präsident des Bundesfinanz-

2016, S. 178

Wortlaut und Zweck eindeu-

hofs, Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff, haben

tig und unmissverständlich

ihre Teilnahme zugesagt. www.bstbk.de

22.06. CHEMNITZ

ist, kann weder als Einspruch

Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer

gegen den Bescheid über die

GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1;

einer Gesellschaft bürgerlichen

StBerG §§ 3, 32, 33 S. 1, 50, 57,

Rechts ausgelegt noch in einen

72 Abs. 2, 74, 76 Abs. 1

solchen Einspruch umgedeutet

gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

werden. (Leits. d. Verf.)

31. Kammerversammlung

1. Die gesetzlich angeordnete Mitgliedschaft eines Rechts-

BFH, Urt. v. 14.6.2016 – IX R

Tagungsort ist in diesem Jahr das pentahotel

anwalts und Geschäftsführers

11/15, Volltext in DStRE 2016,

Chemnitz. Eröffnet wird die Veranstaltung mit

einer Steuerberatungsgesell-

1273; zit. n. Dr. H. Schießl, Ri. a.

dem Vortrag von Kerstin Hardt. Die aus Funk

schaft in der Steuerberaterkam-

BFH, DStR 43/2016, S. 2550

und Fernsehen bekannte Gesundheitsexpertin spricht über die besten Methoden, wie Steuerberater leistungsstark bleiben und bewusster leben. Im Anschluss an die Kammer-

IHR ANSPRECHPARTNER

versammlung erwartet alle Teilnehmer das

Carsten Grube, Leiter Berufsrecht/Berufsregister

Sommerfest. Die offizielle Einladung erhalten

0341 56336-0

alle Mitglieder per Post.

carsten.grube@sbk-sachsen.de

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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AKTUELLES

KAMMERBRIEF

Datenschutz in der Steuerberaterpraxis Das müssen Sie beachten! Christian Krösch

verarbeitung in der Steuerberaterpraxis ist die Verwendung

(Rechtsanwalt)

personenbezogener Daten für eigene Geschäftszwecke. Die

Autor

Verarbeitung ist gesetzlich legitimiert, soweit sie zur Erfüllung von Aufgaben nach Steuerberatungsgesetz erforderlich ist, § 11 StBerG. Einer gesonderten Einwilligung der Betroffenen

Kerstin Harzendorf

bedarf es dafür grundsätzlich nicht.

(Rechtsanwältin und externe

Eine Einwilligung ist immer dann nötig, wenn die erhobenen

Datenschutzbeauftragte)

Daten für Zwecke verwendet werden, die über die Vertrags-

Autorin

erfüllung hinausgehen (z. B. Newsletterversand) bzw. für persönliche Angaben, die zur Mandatsausübung nicht erforderlich

1. Vorbemerkung

Mandatsbedingungen möglich, wenn die Voraussetzungen des

Steuerberater sind Berufsgeheimnisträger. Oft wird daher noch

§ 4a BDSG erfüllt sind. Danach muss diese freiwillig, sprich bei

immer unterstellt, dass die Verschwiegenheitspflicht – die zwei-

Verweigerung ohne Einfluss auf den Vertragsabschluss, und

fellos eine Grundsensibilisierung für die Vertraulichkeit von per-

umfassend informiert über Umfang und Zweck der Datenerhe-

sönlichen Daten mit sich bringt – eine genauere Befassung mit

bung erfolgen. Die Einwilligung sollte nur für die Sachverhalte

dem Datenschutzrecht entbehrlich macht. Dabei umfasst dass

verlangt werden, für die sie tatsächlich benötigt wird. Widerruft

Berufsgeheimnis nur diejenigen Informationen, die der Steuer-

der Betroffene die Einwilligung, besteht sonst das Risiko, dass

berater in Ausübung des Mandates erhält. Schutzgut des Da-

sich der Steuerberater nicht auf eine eigentlich bestehende

tenschutzrechts hingegen sind personenbezogene Daten, also

Rechtsgrundlage berufen kann, um die Daten weiter verwen-

Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse

den oder speichern zu können.

einer natürlichen Person. In der Steuerkanzlei werden nicht nur Daten verarbeitet, die dem Steuerberater in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind, sondern auch Daten von An-

3. Verpflichtung von Mitarbeitern auf Verschwiegenheit und Datengeheimnis

gestellten, Dienstleistern oder Geschäftspartnern. Inzwischen

Der Steuerberater muss sämtliche Mitarbeiter, die mit der Da-

hat sich daher die Auffassung durchgesetzt, nach der das Da-

tenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Steuermandat

tenschutzrecht ergänzend zum Berufsrecht gilt.

betraut sind, auf Verschwiegenheit verpflichten, § 62 StBerG.

Das nach dem 6. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Daten-

Damit erstreckt sich das Berufsgeheimnis auch auf diese.

schutzbeauftragten zuletzt verhängte Bußgeld gegen einen

Sonstige Beschäftigte, gegebenenfalls angestelltes Reini-

Steuerberater wegen des unberechtigten Abrufs steuerlicher

gungspersonal, ist nicht nach dem Steuer­beratungsgesetz zu

Daten durch Angestellte einer Steuerkanzlei und Versand an

verpflichten, sondern auf das Daten­geheimnis nach § 5 Abs.

eine private E-Mail-Adresse zeigt, dass Sanktionen auch Steu-

2 BDSG. Diese Verpflichtung sollte schriftlich erfolgen und ist

erberater treffen können und die Einhaltung von Datenschutz-

zu dokumentieren.

bestimmungen auch der Minimierung von Betriebsrisiken dient. Nachfolgender Artikel zeigt in einen kurzen Überblick über entscheidende Handlungsfelder auf, um Bußgeldgefahren und Datenpannen zu vermeiden.

2. Datenverarbeitung durch den Steuerberater

12

sind. Diese Einwilligung ist auch im Rahmen von Allgemeinen

4. Datenschutzbeauftragte in Steuerkanzleien – Bestellpflicht ab 10 Mitarbeitern! Steuerkanzleien haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Kanzlei regelmäßig mehr als neun Mitarbeiter (unabhängig vom Umfang der Tätigkeit) mit der automa-

Die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten ist

tisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt

nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der

sind, § 4f BDSG. Als Datenschutzbeauftragter darf nur eine Per-

Betroffene eingewilligt hat. Die zentrale Erlaubnis zur Daten-

son bestellt werden, die die erforderliche Fachkunde (Kennt-

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

01 | 2017


01 | 2017

KAMMERBRIEF

nis der Datenschutzgesetze, technisches „Know-how“) und

AKTUELLES

Verschwiegenheitsverpflichtung vereinbaren, die die Rückga-

die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Zu beachten ist, dass

be und/oder Löschung bei Vertragsbeendigung regelt. Auch

die Kanzleileitung nicht als Datenschutzbeauftragter infrage

sollten Kündigungsmöglichkeiten und Schadenersatz- bzw.

kommt, ebenso wenig Prokuristen sowie Leiter der Personal-

Vertragsstrafenregelungen im Falle von Datenschutzverstößen

oder IT-Abteilung. Diese Funktionsträger haben umfassende

vorgesehen werden. Wenn die Daten nicht innerhalb der EU

Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten, was eine unab-

verarbeitet werden (Serverstandort), sind zusätzliche Anforde-

hängige Aufgabenwahrnehmung als Datenschutzbeauftragter

rungen zu erfüllen.

ausschließt. Werden solche Personen bestellt, kann dies von standet und eine Geldbuße von bis zu 50.000 € fällig werden.

7. Kanzleinetzwerk vor unbefugtem Zugriff sichern

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass der Datenschutzbeauf-

Die Anforderungen an eine Steuerkanzlei, personenbezogene

Aufsichtsbehörden ebenso wie eine fehlende Bestellung bean-

tragte Mitarbeiter der Kanzlei sein muss. Steuerberater kön-

Daten in einem IT-sicheren Netzwerk zu verarbeiten, werden

nen somit auch externe Fachleute als Datenschutzbeauftragte

durch die Umsetzung von technischen und organisatorischen

bestellen. Vor- und Nachteile sollten im Einzelfall abgewogen

Maßnahmen erfüllt, wie sie in § 9 BDSG nebst Anlage vorge-

werden: Vorteil einer internen Lösung kann es sein, dass der

sehen sind. Die genaue Umsetzung dieser Maßnahme ist allein

ausgewählte Mitarbeiter die Arbeitsabläufe bereits kennt. Es

schon deshalb zu empfehlen, um sich im Falle eines Datenver-

muss ihm jedoch ermöglicht werden, sich regelmäßig – auf

lustes strafrechtlich entlasten zu können. Es sind Maßnahmen

Kosten der Kanzlei – fortzubilden.

erforderlich, die den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen steu-

Im Übrigen muss er zumindest teilweise vom Kerngeschäft

erbar machen, etwa durch abschließbare Serverräume und die

freigestellt und ihm von der Kanzleiführung die weisungsfreie

Vergabe entsprechender Schlüssel an einen beschränkten Per-

Aufgabenwahrnehmung garantiert werden. Schließlich besteht

sonenkreis. Der Zugang zu Arbeitsplatzrechnern und mobilen

ein Kündigungsschutzrecht für Arbeitnehmer, die als Daten-

Geräten ist durch einen effektiven Passwort-Schutz (sicheres

schutzbeauftragte bestellt sind. Daraus ergeben sich die Vor-

Passwort, Passwort-Wechsel-Routine) nur Berechtigten zu er-

teile eines externen Beauftragten, der grundsätzlich selbst für

lauben. Der Zugriff auf Daten kann durch Berechtigungskon-

den Erhalt seiner Fachkunde verantwortlich ist und keinem

zepte (beschränkte Zugangsdaten für Buchungen) geregelt

Kündigungsschutz unterliegt.

5. Verfahrensverzeichnis als Grundlage wirksamen Datenschutzmanagements Jede verantwortliche Stelle hat ein Verfahrensverzeichnis zu führen, in dem neben Angaben zum Unternehmen (Name,

werden. Die Daten sind bei der Weitergabe (verschlüsselter Transportweg), vor falscher Eingabe (Protokollierung), Veränderung oder Vernichtung zu schützen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die der Verfügbarkeit von Daten und der Einhaltung der Zweckbindung (Trennung von Datenbeständen) dienen.

Anschrift, Geschäftsführung) für die einzelnen Verfahren Art,

8. Datensichere Kommunikation via Internet

Umfang und Zweck der Datenverarbeitung aufgelistet werden;

Weit verbreitet ist der Hinweis, dass die unverschlüsselte E-Mail-

die erhobenen Datenkategorien, die Betroffenen und Empfän-

Kommunikation unsicher ist, trotzdem scheint die unverschlüs-

gergruppen, Löschfristen, die geplante Übermittlung in Dritt-

selte E-Mail-Kommunikation noch immer der Normalfall zu sein.

staaten und die ergriffenen technisch organisatorischen Maß-

Zulässig ist diese nur, wenn der Mandant dieser vorab zuge-

nahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit.

stimmt hat. Jedenfalls sollte der Steuerberater die Möglichkeit

Soweit ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, ist es seine

verschlüsselter E-Mail-Kommunikation schaffen und den Man-

Aufgabe, ein solches Verzeichnis zu führen. Gibt es keinen Da-

danten auf diese Möglichkeit hinweisen. Für eine konkludente

tenschutzbeauftragten, bleibt diese Verpflichtung Aufgabe der

Einwilligung gelten strenge Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die

Geschäftsführung.

Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung in unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist daher unbedingt empfehlenswert.

6. Outsourcing: Privilegierung für Datenverarbeitung im Auftrag

9. Fazit

Die Übermittlung personenbezogener Daten ist von einer ge-

Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen bedeutet auch, die

setzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung des Betroffenen ab-

Gefahren zu minimieren, die diese Technik für die Verfügbarkeit,

hängig. Zu prüfen ist eine Rechtsgrundlage also immer dann,

Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität von (personenbezo-

wenn Daten außerhalb der Kanzlei verarbeitet oder gespeichert

genen) Daten mit sich bringt. Datenschutz und Maßnahmen zur

werden. Eine Privilegierung erfährt die Datenverarbeitung im

Gewährleistung eines hohen IT-Schutzniveaus sind daher nicht

Auftrag, sofern sich der Steuerberater Weisungs- und Kontroll-

nur unnötiges Beiwerk, sondern zwingend zu beachtende Rah-

rechte hinsichtlich der Datenverarbeitung vorbehält und vertrag-

menbedingungen bei der automatisierten Datenverarbeitung in

lich ausgeschlossen ist, dass der Dienstleister die übermittelten

der Steuerberaterkanzlei.

Daten für eigene Zwecke nutzt. Dennoch besteht Handlungsbedarf. Die inhaltlichen Mindestanforderungen an die schriftlichen Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern sind gesetzlich geregelt. In den Verträgen mit Dienstleistern muss der Steuerberater eine

Gastbeitrag von SCHENK LECHLEITNER KRÖSCH Rechtsanwälte Steuerberater (Dresden)

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

13


KAMMERBRIEF

AUS DER KAMMER

TÄTIGKEITSBERICHT Termine der Präsidentin und des Vorstands

01 | 2017

StB Daniela Strauß 10.11.2016 Sitzung Abteilung Berufsausbildung Lichtenwalde 10.11.2016 Sitzung Ausschuss

01.09.2016

12.10.2016

171. Vorstandssitzung

Feierliche Verabschiedung von

Leipzig

des LSF

Chemnitz

Gespräch mit den Präsidenten

StB Müller

und Sommerfest (BStBK)

19.10.2016

10.11.2016 Gemeinsame Sitzung der Prüfungs­ erstellungs- und der Prüfungs­-

ausschüsse Steuerfachwirt, Steuer­-

der Steuerberaterkammern

Sitzung Abteilung

Berufsrecht/Berufsaufsicht 12.–13.09.2016

Lichtenwalde

Ansgar König, Finanzpräsident

06.09.2016

Berlin

Seminare & Workshops

fachangestellte/-r, Fachangestellte/-r Lohn und Gehalt Lichtenwalde

Leipzig

94. Bundeskammerversammlung

28.11.2016 58. Ordentliche Mitglieder­-

Potsdam

20.10.2016

StB Müller, StB Borczyk,

172. Vorstandssitzung

StB Dr. Zönnchen, StB Kunadt

Leipzig

15.09.2016

24.10.2016

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

Gespräch mit Herrn Görlich im

01.12.2016

Finanzen zum Thema „Umsatzsteuer

Großwaltersdorf

versammlung des DWS-Instituts Berlin StB Müller

Leipzig 20.09.2016 Gemeinsame Präsidiumssitzung

Sächsischen Staatsministerium der

173. Vorstandssitzung

für ehrenamtliche Tätigkeit“ Dresden

06.12.2016

mit SBK München

StB Müller, StB Kunadt

Sitzung Ausschuss Aus- und

München

26.10.2016

Berlin

Verbandstag des Steuerberater­-

StB Lachmann

Dresden

06.12.2016

StB Müller

Gemeinsame Sitzung der Aus­

Fortbildung der Mitarbeiter (BStBK)

und SBK Westfalen-Lippe

29.–30.09.2016 8. Internationaler Deutscher

Steuerberaterkongress 2016

verbandes Sachsen e. V.

schüsse: „Qualitätssicherung,

Portugal StB Kunadt, StB Hanf, StB Lachmann,

27.–28.10.2016

StB Zoppke, StB Michel

67. HLBS-Steuerfachtagung

06.–07.10.2016

angehörigen“ und „Aus- und Fort­

Berlin

bildung der Mitarbeiter“ (BStBK)

StB Kunadt

Berlin

Kammerrechtstag des Instituts für Kammerrecht

Aus- und Fortbildung der Berufs­

StB Lachmann 27.10.2016

Leipzig

Sitzung Abteilung Berufsausbildung

StB Winter-Oppe

Leipzig

10.–11.10.2016

27.10.2016

39. Deutscher Steuerberatertag

Sitzung des Berufsbildungsausschusses

Dresden

Leipzig

15.12.2016 Sitzung Abteilung

Berufsrecht/Berufsaufsicht

05.11.2016 azubi- & studientage Leipzig

14

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

20.12.2016 Sitzung Ausschuss Digitalisierung

StB Müller, StB Borczyk, StB Lachmann, StB Winter-Oppe, StB Strauß

Leipzig

Dresden


01 | 2017

AUS DER KAMMER

KAMMERBRIEF

TAGUNG

Bundeskammerversammlung in Potsdam Zum Auftakt der 94. Bundeskammerversamm-

Organ der Steuerrechtspflege“ im StBerG zu ver­

lung am 12. September 2016 begrüßte BStBK-

ankern. Außerdem wurden erste Arbeiten zur Ent-

Präsident Dr. Raoul Riedlinger den Finanzmi­nister

wicklung einer Wort-Bild-Marke „Steuerberater“

des Landes Brandenburg, Christian Görke (Foto).

vorgestellt und besprochen. Die beiden berufs­

In seinem Grußwort schilderte der Minister den

ständischen Organisationen DStV und DATEV

Stand der aktuellen steuerpolitischen Diskussi-

wollen sich an diesem Vorhaben beteiligen. Eine

onen zwischen Bund und Ländern.

entsprechende Wort-Bild-Marke soll sowohl von

Im Anschluss diskutierte die Bundeskammerver­

Organisationen als auch von Berufsträgern ein-

sammlung u. a. die wichtigsten Ergebnisse von

gesetzt werden, um darüber Bekanntheitsgrad

STAX 2015 und die Fortentwicklung des betriebs­

und Ansehen des Berufs in der Öffentlichkeit zu

wirt­schaft­lichen Seminarangebots der BStBK.

verbessern. Weitere Themen der zweitägigen

Weiterhin informierte das BStBK-Präsidium über

Bera­tungen waren u. a. Best-Practice-Fälle in der

entsprechende Vorschläge aus der Ausschuss­

Gewinnung von Auszubildenden sowie aktuelle

arbeit, z. B. zum Status den „Steuerberater als

Entwicklungen bei der Vollmachtsdatenbank.

TREFFEN

Vorstandssitzung mit SBK Thüringen Die Steuerberaterkammern Sachsen und Thürin­ gen treffen sich gewöhnlich ein Mal pro Jahr zum Erfahrungsaustausch. Diesmal tagten beide Vorstände am 28. Oktober 2016 in Jena. Sie sprachen über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Berufsstand und welche Aufgaben in diesem Zusammenhang die Kammern übernehmen. Die SBK Sachsen stellte ihr Konzept vor, wonach im Januar 2017 fünf Infoveranstaltungen zur Digitalisierung für selbstständige Mitglieder stattfinden.

ZUSAMMENKUNFT

Daran anknüpfend sind im Laufe des Jahres Seminare ge­

Berufsrechtstagung des DWS-Instituts

plant, die bei der praktischen Umsetzung der Digitalisierung unterstützen sollen. Die Seminare finden in Kooperation mit den wichtigsten StB-Softwareanbietern statt.

Unter der Fragestellung „Qualitäts­ sicherung

durch

te zu statuieren. Sollte diese Rege-

Fortbildungs-

lung um­ gesetzt werden, wäre der

pflicht?“ fand am 8. November 2016

steuerberatende Beruf unter den be-

die Be­rufs­rechts­tagung des Deut-

deutenden Freien Berufen der ein-

schen wis­sen­schaftlichen Instituts

zige, der keine näher konkretisierte

der Steuer­berater e. V. in Berlin statt.

Fortbildungspflicht hätte.

Vertreter des Berufstandes disku-

Der Vorsitzende des wissenschaft-

tierten mit namhaften Experten, wie

lichen Arbeitskreises „Berufsrecht“,

die Qualität der Berufsausübung

Prof. Dr. Thomas Mann, sprach sich

Weiterhin tauschten sich die Vorstandsmitglieder über die

nachgewiesen und dauerhaft gesi-

in seinem Impulsvortrag für eine

Durchführung überbetrieblicher Umschulungen mit einem vir-

chert werden kann. Die Frage der

kontrollierbare

tuellen Klassenzimmer aus. Debattiert wurde ebenfalls über

Fortbildung wird derzeit auch in der

aus. Insbesondere die Einführung

die Einführung einer kontrollierbaren oder kontrollierten Fortbil-

Rechtsanwaltschaft intensiv erörtert.

einer sanktionierten Fortbildungs-

dungspflicht für den Berufsstand. Dieses Thema beschäftigt

So soll der Satzungsversammlung

pflicht diskutierte das Auditorium

derzeit auch andere regionale Steuerberaterkammern sowie

der

Bundes­­rechtsanwaltskammer

in einer anschließenden Podiums-

die BStBK. Weitere Tagesordnungspunkte der gemeinsamen

zu­künftig die Möglichkeit eingeräumt

diskussion kontrovers. Als Vertreter der SBK Sachsen nahmen teil: StB

Fortbildungspflicht

Sitzung in Jena waren: Erfahrungen mit den GoBD im Rahmen

werden, in der Berufsordnung für

von Betriebsprüfungen und die Beachtung der Vertretungs-

Rechtsan­ wälte eine konkretisierte

Steffi Müller und StB Dr. Andreas

Fortbildungspflicht für Rechtsanwäl­

Zönnchen.

vollmachten von Steuerberatern durch die Finanzämter.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

■ 15


KAMMERBRIEF

AUS DER KAMMER

BEFRAGUNG

Mitglieder zufrieden mit SBK Sachsen Was denken die Mitglieder der Steuerberaterkam-

tober 2016 eine E-Mail-Adresse bei der SBK Sach-

mer Sachsen über ihre Berufsorganisation und wie

sen hinterlegt und wurden darüber angeschrieben.

zufrieden sind sie mit den erbrachten Leistungen?

Davon beantworteten 36 Prozent den Fragebogen

Diese und ähnliche Fragen stellte die SBK Sach-

vollständig, was einer überdurchschnittlich hohen

sen ihren Mitgliedern im Herbst des vergangenen

Rücklaufquote entsprach. Die Ergebnisse sind

Jahres. Um die Kosten möglichst gering zu halten,

somit eine verlässliche Grundlage, um das Dienst-

wurde die Befragung nur online durchgeführt. 92

leistungs- und Serviceangebot der Kammer im

Pro­zent der natürlichen Mitglieder hatten Ende Ok-

Sinne ihrer Mitglieder weiterzuentwickeln

Hohe Zufriedenheitswerte

Zufriedenheit mit den Leistungsbereichen

Auf einer Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 5 (sehr zufrieden)

Wie zufrieden sind Sie mit folgenden

bewerteten die Mitglieder die SBK Sachsen im Durchschnitt

Leistungsbereichen? Vermittlung/Schlichtung

mit 4,0. Besonders zufrieden sind Steuerberater, die in den vergangenen 12 Monaten ehrenamtlich für die Kammer tätig

4,8

n = 273

waren (Ø = 4,3) oder besonders häufig Kontakt zu ihrer Berufs-

Interessenvertretung (Politik/ÖA)

n = 681

5,3

Beratung

n = 543

5,3

Berufsaufsicht

n = 542

Information

n = 731

Ausbildungs- & Prüfungswesen

1

2

3

5,4

Skala von 1 bis 7 liegt die Zufriedenheit hier im Durchschnitt

n = 764

4

55 Prozent der Mitglieder sind mit dem Beitrag zufrieden, 20  Prozent unzufrieden, 25 Prozent weder noch. Auf einer

n = 621

Seminare & Workshops

Überwiegend zufrieden mit Mitgliedsbeitrag

5,4

n = 677

Berufsregister/Mitgliederverwaltung

organisation hatten (Ø = 4,3).

5,1

Abwehr unerlaubter Steuerberatung n = 577

5

bei 4,5, was einer leichten Zufriedenheit entspricht. Auffällig

5,7

ist, dass neuere Mitglieder (1 bis 5 Jahre) und langjährige

5,8

(mehr als 10 Jahre) signifikant etwas zufriedener mit dem Beitrag sind. Dies gilt gleichermaßen für die Bewertung des Ko-

6,0 6

sten-Nutzen-Verhältnisses. Hier liegt das arithmetische Mittel

7

insgesamt bei 4,4 (Skala: 1–7).

1 = sehr unzufrieden, 7 = sehr zufrieden

Zufriedenheit mit Kosten-Nutzen-Verhältnis Wie zufrieden sind Sie mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Mitgliedschaft? 30 %

n=738

24 %

25 %

26 %

20 %

20 %

15 %

9%

10 %

10 %

174

190 150

6%

6%

5% 65

76

42

41

0% sehr unzufrieden

16

unzufrieden

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

etwas unzufrieden

neutral

etwas zufrieden

zufrieden

sehr zufrieden

01 | 2017


01 | 2017

AUS DER KAMMER

KAMMERBRIEF

Wichtigkeit der Dienstleistungen Nachfolgend finden Sie zehn Dienstleistungen, die die SBK Sachsen für Sie erbringt. Geben Sie bitte an, welche davon für Sie die wichtigste, zweitwichtigste usw. ist. 1 = sehr wichtig 9 = eher unwichtig n = 777–802

3,3

Interessenvertretung

3,8

Seminare & Workshops

4,4

Berufsaufsicht

4,5

Ausbildungs- und Prüfungswesen

5,0

Abwehr unerlaubter Steuerberatung

5,3

Information

5,6

Beratung

7,3

Vermittlung bzw. Schlichtung

7,4

Berufsregister bzw. Mitgliederverwaltung

8,0

Vernetzungsmöglichkeiten

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Wichtigkeit der Dienstleistungen

Eigenschaften der SBK Sachsen

Für Mitglieder ist die Interessenvertretung die wichtigste

Inwiefern stimmen Sie den folgenden Aussagen

Dienst­leistung, die die Kammer erbringt. Vor allem die lang-

zu? Die SBK ist …

jährigen Mitglieder legen darauf Wert. Unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft werden Seminare und Workshops

4,6

seriös

als zweitwichtigster Leistungsbereich eingestuft. Als weniger bedeutend werden das Führen des Berufsregisters und Vernetzungsmöglichkeiten beurteilt, wobei Letzteres den neueren Mitgliedern wichtiger ist als langjährigen.

Image der Kammer Die Mitglieder beurteilen die Steuerberaterkammer vor allem

zuverlässig

4,4

glaubwürdig

4,4 4,3

kompetent

4,0

sympathisch

als seriös, zuverlässig, kompetent und glaubwürdig. Die geringsten Zustimmungswerte gab es bei den Eigenschaften in­no­vativ, modern und unbürokratisch. Egal, ob die Mitgliedschaft erst seit ein paar Jahren oder schon länger besteht: Das Image der Kammer ist nahezu identisch.

Emotionale Mitgliederbindung

mitgliederorientiert

3,8

erfolgreich

3,8 3,7

modern

innovativ

3,5

unbürokratisch

3,5

Die SBK Sachsen ist eine Berufsorganisation, zu der die Mitglieder vollstes Vertrauen haben. Die Befragten vergaben auf einer Skala von 1 bis 7 den Durchschnittswert von 5,8. Weiterhin ist die überwiegende Zahl der Steuerberater sehr gern Kammermitglied (5,5), hält die Pflichtmitgliedschaft für erforderlich (5,5) und würde auch Mitglied bleiben, wenn die Mit-

1

2

3

4

5

1 = trifft überhaupt nicht zu, 5 = trifft voll und ganz zu n = 791–815

gliedschaft nicht mehr verpflichtend wäre (5,0). Diese Werte deuten auf ein starkes affektives und normatives Commitment hin, d. h., die Mitglieder sind ihrer Kammer emotional verbunden und können sich mit ihr identifizieren. Das begünstigt beispielsweise die Gewinnung von neuen ehrenamtlichen Mitarbeitern für Prüfungsausschüsse.

TIPP Die vollständige Auswertung finden Sie im Mitgliederbereich auf unserer Website: www.sbk-sachsen.de (Webcode a2671)

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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KAMMERBRIEF

AKTUELLES

01 | 2017

KALENDER

Nicht vergessen! Die Geburtstage Ihrer Kollegen ... GEBURTSTAGE 60+

GEBURTSTAGE 50+

GEBURTSTAGE 30+

82. Geburtstag 26.03.2017 StBv Karl-Rudolph Meyer

50. Geburtstag 02.02.2017 StB Ute Furkert 03.02.2017 StB/WP Prof. Dr. Robert Lehleiter 07.02.2017 StB Ulf Drese 15.02.2017 StB/WP Ralf Schäfer 16.02.2017 StB Steffen Arndt 24.02.2017 StBv Janet Wanke-Zech 02.03.2017 StB Ute Wilhelmy 03.03.2017 StB Susanne Gollasch 15.03.2017 StB Jens Schmidtgen 18.03.2017 StB Karola Meise 21.03.2017 StB/WP Dirk Röber 21.03.2017 StB Katrin Schmidt 31.03.2017 StB Andrea Eickhoff 31.03.2017 StB/FB f. IntSteuerR Prof. Dr. Michael Schefczyk 03.04.2017 StB Guido Winkler 10.04.2017 StB Uwe Schröder 15.04.2017 StB Grit Jähn 16.04.2017 StB Andrea Götz 16.04.2017 StB/WP Marion Schwarze 17.04.2017 StB Ulrike Merten 17.04.2017 StB/WP Hartmut Pfleiderer 21.04.2017 StB/WP Kai Niclas Rauscher 22.04.2017 StB/RA Michaela Edel 24.04.2017 StB Sybille Rüstau 25.04.2017 StB Romy Metzner 26.04.2017 StB Christoph Hütte 29.04.2017 StB Annett Zschetzsche 03.05.2017 StB Romy Emmrich 12.05.2017 StB Katja Laube 15.05.2017 StB Andreas Beckers 17.05.2017 StB/WP/FB f.IntSteuerR Ines Gohlicke 17.05.2017 StB/LDW-Buchst. Thomas Rath 18.05.2017 StB Jacqueline Lorenz 18.05.2017 StB Ute Schreiber 19.05.2017 StB Birgit Habenicht 29.05.2017 StB/LDW-Buchst. Renate Victor

40. Geburtstag 16.02.2017 StB Sylke Lauterbach 17.02.2017 StB Dana Milenkovic 21.02.2017 StB Anita Käding 22.02.2017 StB Kendy Meier 23.02.2017 StB Kati Hauptmann 02.03.2017 StB Nancy Auerbach 02.03.2017 StB Ulf Wetzel 05.03.2017 StB Thomas Röglin 07.03.2017 StB Anett Bleil 08.03.2017 StB Gundula Hauptmann 09.03.2017 StB Andrej Hense 10.03.2017 StB Kai Hofmeier 10.03.2017 StB Michael Koch 12.03.2017 StB Anja Richter 14.03.2017 StB/WP Lars Markewitz 21.03.2017 StB Katrin Stephan 30.03.2017 StB Kathrin Beer 05.04.2017 StB/WP Sven Blechschmidt 06.04.2017 StB Ralf Ramin 12.04.2017 StB Peggy Vogt 03.05.2017 StB Kathrin Reinhold 03.05.2017 StB Jörg Udolph 16.05.2017 StB Sandra Harnisch 21.05.2017 StB Jana Zintl 25.05.2017 StB Ulrike Proschmann 26.05.2017 StB Jens Richter 27.05.2017 StB Oliver Bennemann

70. Geburtstag 09.02.2017 StBv Gisela Kieback 10.03.2017 StB Dr. Volkmar Peitz 05.04.2017 StB/WP Dr. Karl-Christian Stopp 10.05.2017 StBv Ingrid Pilz 13.05.2017 StB Franz Fischer 23.05.2017 StB/RA Günter Lützenkirchen 60. Geburtstag 03.02.2017 StBv Kristina Lehmann 07.02.2017 StB/WP Ernst Schweidler 16.02.2017 StB Doris Engelhardt 17.02.2017 StB Ute Breil 25.02.2017 StB Monika Schilling 27.02.2017 StB Matthias Gärtner 28.02.2017 StB Detlef Walter 05.03.2017 StB/WP Regina Vieler 06.03.2017 Matthias Spantig 09.03.2017 StB Bärbel Kramer 22.03.2017 StB/WP Klaus Dornaus 22.03.2017 StB Claudia Schultze 03.04.2017 StB/RA/FA f.StR Jürgen Tobergte 12.04.2017 StB Rita Beermann-Henkel 12.04.2017 StB Ute Czerwinski 18.04.2017 StB/RA Günter Brauwers 22.04.2017 StB Dr. Andreas Zönnchen 23.04.2017 StB Karla Helbig 29.04.2017 StB Klaus Hobrack 06.05.2017 StB Heiko Richter 18.05.2017 StB Bärbel Hoffmann

30. Geburtstag 07.02.2017 StB Kristin Frank 24.02.2017 StB Sebastian Moche 28.02.2017 StB Armin Lang

Verstorbene Berufskollegen 2016 StB Manfred Leistner geb. 04.08.1926 verst. 02.04.2016 Schneeberg

18

StB Michael Eberlein geb. 13.01.1955 verst. 10.07.2016 Chemnitz

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

StB/WP Reinhard Noack geb. 17.08.1952 verst. 17.11.2016 Dresden

StBv Christoph Schöppe geb. 28.01.1940 verst. 21.12.2016 Tröbigau


01 | 2017

KAMMERBRIEF

AUS- UND FORTBILDUNG

VERMITTLUNG

Studenten suchen Praktika in Steuerkanzleien 25 Studenten der Juristischen Fakultät der TU Dresden suchen

modul „Wirtschaft und Steuern“ belegt haben und ihren Fokus

eine Steuerberaterkanzlei für ihr Pflichtpraktikum im 3. Semester

auf das Steuerrecht richten. Zudem verfügen viele Studieren-

des Masterstudiengangs „Wirtschaftsrecht – Unternehmen zwi-

de über Grundkenntnisse im Umgang mit der DATEV-Software

schen Freiheit und staatlicher Steuerung“. Kammermitglieder,

und können dies über den DATEV-Führerschein nachweisen.

die auf der Suche nach Nachwuchsfachkräften für ihre Kanzlei

Die Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Sach-

sind, können sich an die Steuerberaterkammer Sachsen wen-

sen und der Juristischen Fakultät der TU Dresden geht 2017

den und werden dann bei der Vermittlung der Studenten kon-

in die vierte Runde. Den ausführlichen Erfahrungsbericht

taktiert. Das Pflichtpraktikum dauert mindestens drei Monate

einer Kanzlei sowie ein Interview mit dem Lehrstuhl­inhaber

und ist für den Zeitraum August 2017 bis Januar 2018 geplant.

Prof. Dr. Gregor Roth finden Sie im Kammerbrief 1/2015.

Es ist für Masterstudenten vorgesehen, die das Wahlpflicht-

www.sbk-sachsen.de (Webcode a9630)

BERUFSNACHWUCHS

Schüler für einen Tag schnuppern lassen Jeder fünfte Steuerfachangestellten-Azubi in Sachsen hat sich

wieder tausende Schüler sächsische Firmen. Bereits seit De-

aufgrund eines vorausgehenden Praktikums für den Beruf ent-

zember bereiten Lehrer die Woche der offenen Unternehmen vor.

schieden. Das belegt eine aktuelle Untersuchung, die im Auftrag

Die Schüler werden für den Besuch in einer Firma vom Unter-

der Bundessteuerberaterkammer durchgeführt wurde. Kanz-

richt freigestellt und sind über ihre Schule versichert. Steuer-

leien, die geeignete Auszubildende suchen, sollten deshalb ver-

kanzleien, die bei „Schau rein!“ für ein oder mehrere Tage ein

stärkt Praktika anbieten, z. B. im Rahmen von „Schau rein – Woche

Schnupperpraktikum anbieten möchten, müssen sich schnellst-

der offenen Unternehmen”. Vom 13. bis 18. März 2017 besuchen

möglich online registrieren. www.schau-rein-sachsen.de

NEUERUNG

Bekanntmachungen erfolgen nur noch online Gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung der Steuerberaterkammer Sachsen erfolgen unsere amtlichen Bekanntmachungen auf www.sbk-sachsen.de (Webcode a9233). Dort können Sie alle seit dem 17.11.2016 erschienenen Dokumente herunterladen und sich per RSS-Feed über neue Veröffentlichungen automatisch benachrichtigen lassen.

Online veröffentlichte Bekanntmachungen HINWEIS

„Landwirtschaftliche Buchstelle“

17.11.2016

Bekanntmachung über die Fortbildungs­ prüfung zum/zur Fachassistent/-in Lohn und Gehalt 2017

12.12.2016

Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuer­beraterprüfung 2017

14.12.2016

Ordnung zur Änderung der Prüfungs­ ordnung für die Durchführung von Fortbildungs­prüfungen zum/zur Fach­assistent/-in Lohn und Gehalt

Die mündliche Prüfung zum Nachweis der besonderen Sachkunde auf dem Gebiet der Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft findet am Dienstag, dem 5. Dezember 2017, um 9:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Brandenburg statt. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2017. Bis zu diesem Termin müssen die Unterlagen dort eingegangen sein. Den Antrag und ein Merkblatt finden Interessenten auf www.stbk-brandenburg.de/downloads.

■ Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

19


SEMINARE & WORKSHOPS

KAMMERBRIEF

01 | 2017

SEMINARVORSCHAU

Honorare rechtssicher vereinnahmen Autor Michael Klaeren ist Rechtsanwalt und Haupt­

geschäftsführer der Steuer­ beraterkammer Südbaden

Wer kennt es nicht, das Problem: Man hat or-

Mandant insolvent wird. Außenstände erweisen

schiede ergeben können, sollte man für einen

dentliche Arbeit geleistet, hat sich teilweise über

sich dann als Verlustgeschäft, und und die lau-

Rechtsstreit gewappnet sein und die Rechtsprechung zur Festsetzung von Gebühren kennen.

alle Maßen für einen Mandanten eingesetzt, und

fende Beratung wird, wenn keine Vorkehrungen

dann wird am Ende am Honorar rumgemäkelt.

getroffen werden, ebenfalls zu einem großen

Ebenso wichtig ist es, das Auftragsverhältnis klar

Dieses Problem verschärft sich, wenn der Steu-

und nicht nur gebührenrechtlichen Problem.

zu regeln. Dies nicht allein, um in einem Gebüh-

erberater – aus welchen Gründen auch immer –

Was kann man tun, damit das Honorar rechts­

renrechtsstreit nachweisen zu können, dass ein

seine Honorare nicht konsequent einfordert. Es

sicher wird, also auch im Streitfall eine hohe

Auftrag erteilt wurde. Auch haftungsrechtlich hat

bauen sich Außenstände auf, und irgendwann

Wahrscheinlichkeit besteht, das volle Honorar

es Sinn festzuhalten, womit der Steuerberater be-

kommt der Punkt – spätestens wenn die Ver-

auch zu erhalten?

auftragt ist. Denn dann trägt er auch nur für die

jährung droht –, an dem der Steuerberater auf

beauftragten Dinge die Verantwortung und kann

Zahlung seiner Gebühren drängt bzw. drängen

Zwingend ist zunächst eine formal korrekte Ge-

muss. Und was macht der Mandant dann? Im

bührenrechnung. An dieser hängt sozusagen alles

in vielen Fällen nachweisbar begegnen. Dem

besten Fall zahlt er oder vereinbart eine Raten-

dran: Die Einforderbarkeit des Honorars, die Mög-

Steuerberatungsvertrag kommt also insgesamt

zahlung. Häufig ist es aber so, dass dem Drän-

lichkeit, den Mandanten in Verzug zu setzen und

eine große Bedeutung zu.

gen auf Honorarzahlung die Kündigung folgt.

ggf. mit einer Gegenforderung aufzurechnen so-

Der Streit geht los und landet in der Regel mit

wie – ganz wichtig – die Möglichkeit zu haben, die

den entsprechenden Kostenfolgen vor Gericht.

Herausgabe von Unterlagen und Daten­bestände

Sie Ihre Honorare rechtssicher machen und Ho-

Alles wird bestritten. Eine beliebte Einwendung

unter Hinweis auf das Zurückbehaltungsrecht zu

norarausfälle vermeiden, melden Sie sich zum Seminar an.

ist zum Beispiel die: „Ich habe dafür gar keinen

verweigern.

Auftrag erteilt“. Kann die Beauftragung nachge-

Sind die Formalien eingehalten, muss das Ho-

wiesen werden, heißt es: „Die Gebührensätze

norar, wenn keine Vergütungsvereinbarung ge-

sind viel zu hoch, andere Steuerberater sind

troffen wird, „angemessen“ sein. Was aber ist,

deutlich billiger“. Führt auch das nicht wirklich

oder besser, wonach bestimmt sich die „ange-

weiter, kommt der Einwand: „Der Steuerberater

messene Gebühr“? Ist man nur bei Ansatz der

hat mich nie richtig beraten.“ Es werden also,

Mittelgebühr auf der sicheren Seite, oder lassen

um sich der Honorarforderung zu entziehen,

sich auch höhere und Höchstgebühren schlüssig

Schadensersatzansprüche in den Raum gestellt.

begründen? Ungeachtet des Umstandes, dass

Unabhängig von solchen Einwendungen stellt

die Gebühren „markttauglich“ sein müssen und

sich immer wieder einmal das Problem, dass ein

sich hier von Region zu Region deutliche Unter-

20

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

dem Einwand, „das hätte der mir sagen müssen“,

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie

SEMINARTIPP Die Steuerberatervergütungsverordnung Referenten: Michael Klaeren und Bernhard Starz 07.04.2017, 08:30–12:30 Uhr in Leipzig 07.04.2017, 14:30–18:30 Uhr in Dresden Anmeldung auf www.sbk-sachsen.de


01 | 2017

KAMMERBRIEF

SEMINARE & WORKSHOPS

SEMINARKALENDER WAS?

WER?

WO?

WANN?

Fachlich, sachlich, trocken? – Kundenorientierung in der Steuerberatung

Sybille Ampler

Dresden Leipzig

Mi Do

01.03.2017 02.03.2017

09:00–15:00 Uhr 09:00–15:00 Uhr

Grundlagenseminar: Vereine, Stiftungen und gGmbHs

Jürgen Werner

Leipzig Dresden

Di Mi

07.03.2017 08.03.2017

09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr

Einkommensteuer­erklärung 2016

Thomas Arndt

Dresden Leipzig

Mi Do

08.03.2017 09.03.2017

13:30–17:30 Uhr 13:30–17:30 Uhr

Änderungen im Steuerund Gesellschaftsrecht

Harald Schäfer und Eberhard Schlarb

Leipzig Chemnitz Dresden

Mo Di Mi

13.03.2017 14.03.2017 15.03.2017

09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr

Brennpunkte der GmbHBesteuerung 2016

Ortwin Posdziech

Dresden Leipzig Chemnitz

Di Mi Do

28.03.2017 29.03.2017 30.03.2017

09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr

Das Arzt-Mandat

Mathias Alm und Jan Willkomm

Dresden Chemnitz Leipzig

Di Mi Do

04.04.2017 05.04.2017 06.04.2017

09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr

Die Steuerberater­ vergütungsverordnung

Michael Klaeren und Bernhard Starz

Leipzig Dresden

Fr Fr

07.04.2017 07.04.2017

08:30–12:30 Uhr 14:30–18:30 Uhr

Steuerkanzlei 4.0 – Digitalisierung in der Eigenorganisation

Rüdiger Schulz

Dresden

Mo

24.04.2017

08:30–13:00 Uhr

Maik Fenchel und Bernhard Lang

Dresden

Do

27.04.2017

08:30–13:00 Uhr

Gewerbesteuererklärung

Uwe Perbey

Dresden Leipzig

Fr Fr

28.04.2017 28.04.2017

08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr

Unternehmens­besteuerung 2017

Matthias Alber und Friedbert Lang

Dresden Leipzig

Mi Do

03.05.2017 04.05.2017

09:00–17:00 Uhr 09:00–17:00 Uhr

Steuerkanzlei 4.0 – Die digitale Zusammenarbeit mit Mandanten gestalten (Umsetzung mit DATEV)

Falko Gläsner

Dresden

Do

04.05.2017

08:30–13:00 Uhr

Körperschaftsteuer­erklärung 2016

Uwe Perbey

Dresden Chemnitz Leipzig

Do Do Fr

11.05.2017 11.05.2017 12.05.2017

08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr

Die Organschaft im Steuerrecht

Carsten Pohl

Dresden Leipzig

Mo Di

15.05.2017 16.05.2017

09:00–16:00 Uhr 09:00–16:00 Uhr

Die Betriebsprüfung von A bis Z

Gregor Danielmeyer und Thomas Neubert

Dresden Chemnitz Leipzig

Do Do Fr

18.05.2017 18.05.2017 19.05.2017

08:30–12:30 Uhr 15:00–19:00 Uhr 08:30–12:30 Uhr

Steuerkanzlei 4.0 – Die digitale Zusammenarbeit mit Finanzämtern und Behörden

Lorenz Clös

Dresden

Di

23.05.2017

08:30–13:00 Uhr

Torsten Querbach

Leipzig Chemnitz Dresden

Di Di Mi

30.05.2017 30.05.2017 31.05.2017

08:30–12:30 Uhr 14:30–18:30 Uhr 08:30–12:30 Uhr

ausgebucht* ausgebucht*

(Umsetzung mit DATEV)

Steuerberatung 4.0 – Die Kanzlei wird digital (Umsetzung mit ADDISON)

(Umsetzung mit DATEV)

Aktuelles Bilanzsteuerrecht (einschließlich der Änderungen durch das BilRUG)

* Ausgebuchte Seminare können nur auf Warteliste gebucht werden. Wir kontaktieren Sie, sobald ein Platz für das entsprechende Seminar frei geworden ist.

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

21



s CD e e ich iv tl “ us ch ch kl re u In ufs db n er H a

„B

Die CD „Berufsrechtliches Handbuch“ erhalten nur Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen.

IMPRESSUM Herausgeber Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Straße 2 04105 Leipzig Tel. 0341 56336-0 Fax 0341 56336-20 kammer@sbk-sachsen.de www.sbk-sachsen.de Redaktion RA Andreas Hillner (V. i. S. d. P.) Björn-H. Lehmann (Leitung) Zuständige Aufsichtsbehörde Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Konzept und Gestaltung WeichertMehner Hauptstraße 36 01097 Dresden Tel. 0351 501402-00 Fax 0351 501402-09 info@weichertmehner.com www.weichertmehner.com Redaktionsschluss 16.01.2017 Druck dieUmweltDruckerei GmbH www.dieumweltdruckerei.de

klimaneutral

Fotografie Andreas Keck (12 u.) Baschi Bender (20) BStBK (5 l./r.)15 o./M.) Dmitry Kalinovsky/Shutterstock (19) Frank Grätz (5 M., 11 u. l.) Kai Bergmann (11 u. r.) momius/Fotolia (4 r.) Michael Nagy (11 M. l.) Petar Chernaev/iStock (1) Sandrino Donnhauser (3, 6, 8, 9, 24 u.) SBK Sachsen (10 o./u., 15 u.) Schaub-Walzer (11 o. l.) Skynesher/iStock (24 o.) Auflage 3.000

natureOffice.com | DE-275-710000

gedruckt

Beilagen - Anzeigenblatt


KAMMERBRIEF

01 | 2017

SEMINARE UND WORKSHOPS STEUERKANZLEI 4.0 –

STEUERBERATUNG 4.0 –

DIE ORGANSCHAFT

DIGITALISIERUNG IN

DIE KANZLEI WIRD DIGITAL

IM STEUERRECHT

DER EIGENORGANISATON

(UMSETZUNG MIT ADDISON)

(UMSETZUNG MIT DATEV) Mit der DATEV-Eigenorganisation können Sie sich

Die Digitalisierung stellt nicht nur Steuerberater

Innerhalb des deutschen Steuerrechts ist die

einen schnellen Überblick über alle Aufträge Ih-

und die Kanzleimitarbeiter, sondern auch die

steuerliche Organschaft ein wichtiges Mittel zur

rer Kanzlei und Ihrer Mitarbeiter verschaffen. Zur

Mandanten vor große Herausforderungen. Die

unternehmerischen Gestaltung. Zwar bietet die

termingerechten Abarbeitung Ihrer offenen Auf-

Veränderung des Berufsbildes der Mitarbeiter,

Begründung einer steuerlichen Organschaft für

träge werden den Mitarbeitern beim Start des

die Transformation in neue Arbeitswelten und

eine Unternehmensgruppe viele Vorteile, doch

DATEV-Arbeitsplatzes die offenen Aufgaben an-

damit erforderliche Qualifizierungen wie auch

hält das Rechtsinstitut auch einige Fallstricke be-

gezeigt. Wichtige Meilensteine können Sie bei

die Möglichkeiten und Notwendigkeiten bei Man-

reit. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die

der Be­ arbeitung direkt am Auftrag dokumen-

danten nehmen hier eine zentrale Rolle ein. Mit

Vorteile des Rechtsinstituts nutzen und die im Zusammenhang stehenden Risiken minimieren

tieren. Wenn Sie für die Bearbeitung standardi-

diesem Seminar erhalten Sie einen Wegweiser für

sierte Arbeits­abläufe mit einheitlichen Qualitäts­

die Umsetzung und Gestaltung von Kanzleipro-

können. Neueste Entwicklungen stehen dabei im

standards vor­geben wollen, kann der Mitarbeiter

zessen, Informationsfluss und Kom­munikation in

Mittelpunkt der Betrachtung.

durch DATEV Pro Check unterstützt werden. DA-

der digitalen Welt unter Berücksichtigung hoher

TEV DMS classic unterstützt Sie bei der GoBD-

Qualitätsstandards und der einzuhaltenden ge-

konformen Archivierung, der Verteilung und der

setzlichen Anforderungen an Datenschutz und

Suche nach Dokumenten. In Verbindung mit dem

Datensicherheit. Dieses Seminar richtet sich glei-

Posteingangsassistenten werden Bescheid auto-

chermaßen an Steuerberater wie verantwortliche

matisch erkannt und die manuelle Dateneingabe

Kanzleimitarbeiter, welche als „Digitalisierungs-

deutlich reduziert.

manager“ die Umsetzung begleiten.

REFERENT

REFERENTEN

REFERENT

Dr. Rüdiger Schulze

Maik Fenchel

Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.

DATEV eG, Niederlassung Dresden

Leiter Consulting Wolters Kluwer Service

Fachhochschule für Finanzen NRW

und Vertrieb GmbH, Berlin TERMIN

Bernhard Lang

Dresden, 24. April 2017 // 140 Euro

Consulting Wolters Kluwer Service

08:00–13:00 Uhr

und Vertrieb GmbH, Ludwigsburg

Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

TERMINE

Dresden, 15. Mai 2017 // 180 Euro 09:00–16:00 Uhr Sächsische Landesärztekammer

TERMIN

Dresden, 27. April 2017 // 140 Euro 08:30–13:00 Uhr Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Leipzig, 16. Mai 2017 // 180 Euro 09:00–16:00 Uhr RAMADA Hotel Schongauer Straße 39, 04329 Leipzig

IHR ANSPRECHPARTNER Alexandra Müller, Leiterin des Geschäftsbereichs Seminare & Workshops 0341 56336-0 seminare@sbk-sachsen.de

Weitere Informationen und Seminaranmeldung: www.sbk-sachsen.de


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