3/2014
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Kundenbindung
Warum Mandanten den Steuerberater wechseln Neues aus Sachsen
Seminare und Workshops
Aus- und Fortbildung
Berufsberater informieren sich
Haftungsfalle Lohnabrechnung
Absolventen feiern in Dresden
Inhalt
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Titel: Kundenbindung – Warum Mandanten den Steuerberater wechseln
Neues aus Sachsen
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Tätigkeitsbericht – Termine Präsidentin/Vorstand und Mitglieder
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Berufsberater informieren sich
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Vorgestellt: Patricia Romanus – Auszubildende
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Protokoll vom LSF-Klimagespräch veröffentlicht
10 • •
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Seminare und Workshops Haftungsfalle Lohnabrechnung Unser Seminarangebot im 4. Quartal 2014
Aus- und Fortbildung Umfrage zum Verbleib im Beruf
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Sommerprüfung Steuerfachangestelle/-r
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Ausgewertet: Abschlussprüfung Sommer 2014 im Ausbildungsberuf
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Absolventen feiern in Dresden
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Berufsrecht
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Betreuung einer Demenzkranken
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Fehlender Hinweis auf sog. Sanierungserlass
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Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel
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Unterlassene sozialversicherungsrechtliche Prüfung
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Unterlassener Hinweis auf Nachteile
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Untätigkeit gegenüber Mandanten und Berufskammer als Berufspflichtverletzung
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Ankündigung eines Insolvenzplanverfahrens unzureichend
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Aktuelles
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Neue Broschüre für eine zukunftsfähige Kanzlei
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Informationen über Neuerscheinungen
Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vermutlich haben Sie es auch schon erlebt: Ein Mandant kündigt das Beratungsverhältnis – manchmal unerwartet, manchmal hat man es schon geahnt. Nur in wenigen Fällen gelingt es, den Mandanten davon zu überzeugen, seine Kündigung zurückzuziehen. Schmerzhaft ist vor allem der Verlust von langjährigen A-Mandaten. Besonders in diesen Fällen sollte man analysieren, was schiefgelaufen ist. Eine selbstkritische Haltung und Empathie helfen, die Ursachen für den Verlust zu ergründen. Das muss die Grundlage sein, um solche ärgerlichen Erfahrungen zu minimieren. Trotz größter Anstrengungen werden sich Mandatskündigungen aber nie komplett verhindern lassen. Das zeigt auch Dr. Hans Volkmann, der in unserem Titelthema der Frage nachgeht, warum Mandanten den Steuerberater wechseln. Erst wenn man sich dessen bewusst ist, kann man die richtigen Maßnahmen zur Kundenbindung ergreifen. Etliche Experten rechnen damit, dass die Wechselbereitschaft zukünftig steigt. Zwei wesentliche Gründe werden in diesem Zusammenhang angeführt: Erstens, die gestiegenen Erwartungshaltungen der Mandanten; zweitens ein stärkerer Wettbewerb in unserer Branche. Mandatskündigungen werden also weiterhin zu unserem Berufsalltag gehören. Die gute Nachricht zum Schluss: In den meisten Fällen haben Sie es mit Ihrer Kanzlei selbst in der Hand, ob ein Mandant bleibt oder geht. Nur ein geringer Teil unserer Mandantschaft wechselt, weil sie von Natur aus einen inneren Drang danach verspürt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Mandantenbindung und beim Durchstöbern dieser Kammerbrief-Ausgabe.
Steffi Müller PRÄSIDENTIN
Titel
Kundenbindung
Warum Mandanten den Steuerberater wechseln In der Regel sind Steuerberater fachlich fit. Aber nur, wenn sie wegen der fortlaufenden Änderungen im Steuerrecht ständig am Ball bleiben. Ohne laufende Fortbildung im Kerngeschäft gibt es keine Zukunft, so lautet die einstimmige Meinung. Doch allein damit kann man heute als Steuerberater nicht mehr bestehen. Neue Geschäftsfelder gilt es zu erobern. Vermeintlich „in“ ist, wer sich zum Fachberater qualifiziert. Bei den Vorbehaltsaufgaben kann mittlerweile zwischen zwei und bei den vereinbaren Tätigkeiten zwischen mindestens zehn Fachberatertiteln gewählt werden. Andere Steuerberater entdecken die Qualitätssicherung als Beitrag zur Lösung der Probleme. Sie installieren mit viel Aufwand ein Qualitätssicherungssystem in ihrer Kanzlei und erwerben ein Qualitätszertifikat oder ein Qualitätssiegel oder beides. Ganz zu schweigen von dem laufenden Aufwand für neue Hardware und neue Software, in die Steuerberater ständig investieren müssen. Was sie so nebenbei zu Computer- und Internetexperten macht, auch wenn sie eigentlich nur gute Steuerberater sein wollen. Eine andere Lösung, um mit den Problemen fertig zu werden, sind Zusammenschlüsse mit anderen Steuerberatern oder mit Rechtsanwälten. Getreu dem Motto „vereint sind wir stärker“ sollen solche Zusammenschlüsse helfen, die ständig wachsenden Anforderungen der Mandanten zu erfüllen. Trotz solcher großen Kraftanstrengungen und obwohl Steuerberater laufend besser werden, wächst die Unruhe. Immer häufiger machen Mandanten ihren Beratern Sorgen. Besonders wenn sie das Mandat kündigen ohne dass Steuerberater erkennen können, etwas falsch gemacht zu haben. Dann schlägt die Stimmung um. Aus Lust und Freude am Beruf kann Last und Frust werden. Mandatsverluste, mit denen Steuerberater nicht rechnen, die sie oft auch nicht verstehen können, sind der größte Frustfaktor überhaupt. Denn was nützen all die Anstrengungen für eine hervorragende Steuerberatung, wenn die, für die man sich aufreibt, kündigen.
Gründe für Mandatsverluste Kaum einem Steuerberater ist es gleichgültig, wenn Mandanten kündigen. Deutet sich eine mögliche Trennung an,
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wird in der Regel viel unternommen, damit es nicht dazu kommt. Auch wenn der Mandant schon die Kündigung ausgesprochen hat, versuchen die meisten Steuerberater das Mandat zu halten. Eine Schlüsselrolle dabei spielen die Gründe, warum Mandanten kündigen: - ungenügende Beratung durch den Steuerberater - falsche Beratung, fehlerhafte Leistungen - überraschende und oder hohe Steuernachzahlungen, insbesondere nach Betriebsprüfungen - lange Bearbeitungszeiten für Jahresabschlüsse aber auch andere Leistungen - schlechte Erreichbarkeit der Berater und Mitarbeiter - unfreundlicher bis arroganter Umgang von Seiten der Berater oder Mitarbeiter - Steuerberater nimmt sich keine Zeit, kann nicht zuhören, redet unverständlich und immer nur selber - Kanzlei agiert ohne Rückfrage und Abstimmung mit dem Mandanten - Mandant empfindet Druck und Stress in der Zusammenarbeit (fühlt sich zu Entscheidungen gedrängt oder pausenlos mit Mails, Briefen, Informationen bombardiert) - Mandant fühlt sich zu wenig informiert - Leistungsprofil der Kanzlei und Bedarf des Mandanten passen nicht oder nicht mehr zueinander, z. B. bezogen auf die Spezialisierung - dem Steuerberater fehlt Ausstrahlung oder er hat zu viel davon - zum Steuerberater oder dem zuständigen Mitarbeiter fehlt eine persönliche Beziehung - zu hohe Gebühren Die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Reihenfolge ist auch keine Rangfolge, was das Gewicht der einzelnen Kündigungsgründe betrifft. Unstrittig ist jedoch, dass zu hohe Gebühren ein Hauptgrund für Mandatskündigungen durch Mandanten sind. Das war schon immer so und wird zukünftig noch stärker so sein. Nicht alle in der Liste aufgeführte Gründe werden von Mandanten immer auch genannt, wenn sie nach ihren Kündigungsgründen gefragt werden. So verkneifen sich viele, Gründe zu nennen, die in der Person des Steuerberaters liegen. Lieber nennt man dann andere Gründe, die nicht als persönlich verletzend empfunden werden. Überhaupt ist es so, dass Mandanten wenn sie kündigen, in der Regel kein großes Interesse haben, ihre Kündigung zu kommentieren oder gar zu rechtfertigen. Deshalb wird meistens nach einem leichten und schnellen Weg gesucht. In der
Titel
Regel ist es so, dass nicht nur ein Grund, sondern mehrere zur Kündigung führen. Irgendein Ereignis reicht aus, um – wie ein letzter Tropfen – das Fass zum Überlaufen zu bringen. Hinzu kommt ein weiteres Phänomen, die Ambivalenz von Kündigungsgründen. Gemeint ist damit, dass es zum Beispiel für Mandant A wichtig ist, regelmäßig über Neues im Steuerrecht informiert zu werden und er sich deshalb in einer Kanzlei gut aufgehoben fühlt, die ihn informiert. Während für Mandant B solche Informationen eher das Gegenteil bewirken. Er fühlt sich damit überfordert und hat den Verdacht, sein Steuerberater wolle ihm Verantwortung übertragen, die eigentlich seine wäre. Das kann dazu führen, dass der Mandant irgendwann keine Lust mehr hat und das Mandat kündigt. Insbesondere wenn sowieso niemand richtig Notiz von ihm nimmt und sich nicht um ihn kümmert.
Ursachen und Verursacher für Mandatsverluste Die Überlegungen zu den Kündigungsgründen zeigen die Grenzen auf, an die man bei der Suche nach einer Strategie gegen Mandatsverluste stößt. Überwinden lassen sich diese Grenzen, wenn man von den vielen einzelnen subjektiv geprägten Kündigungsgründen abstrahiert und die Frage nach den Ursachen für Mandatsverluste beantwortet. Im Kern kündigen Mandanten hauptsächlich aus drei Gründen: Ihr Steuerberater erfüllt ihre Erwartungen nicht mehr, ein anderer Steuerberater ist vermeintlich eine bessere Alternative oder der Mandant sucht die Abwechslung und kündigt öfter einmal (Abb. 1). Wie schon bei den Kündigungsgründen erläutert, stehen die drei genannten Ursachen miteinander im Zusammenhang. So wird in der Regel kein Mandant kündigen, wenn er nicht eine Alternative hat. Andererseits reicht eine noch so verlockende Offerte eines anderen Steuerberaters für eine Kündigung nicht immer aus, wenn besagter Mandant sich von seinem angestammten Steuerberater gut beraten fühlt. Dann kündigt er eben nicht und sieht sogar über den Ursachen von Mandantenverlusten
Steuerberater erfüllt Erwartungen nicht, Mandant ist unzufrieden
Wettbewerber offeriert bessere Beratung oder andere Vorteile
Abb. 1: Ursachen von Mandatsverlusten
Mandant ist ein notorischer Wechsler
Wettbewerber, der gezielt abwirbt
Steuerberater, der Erwartungen entäuscht
Mandant, der öfter wechselt
Mandant kündigt
Mandatsverlust Abb. 2: Verursacher von Mandatsverlusten
einen oder anderen Fehler hinweg. Bei solchen Mandanten mit überdurchschnittlicher Loyalität haben es Steuerberater leichter Mandatsverluste zu vermeiden. Ganz anders ist das bei notorischen Wechselmandanten. Hier ist die Ursache für einen Mandatsverlust das Wechselfieber, das dem Mandanten angeboren ist oder ihn irgendwann befallen hat. Da kann ein Steuerberater machen, was er will, solche Mandanten sind nicht zu halten. Sie suchen den Wechsel, meist um ihr Ego zu pflegen. Zum Glück gibt es nicht so viele von diesem Typ. Aus dem Blickwinkel des Steuerberaters gibt es bei einem Mandatsverlust demnach drei Hauptakteure (Abb. 2): Zunächst den Steuerberater selbst. So liefern Steuerberater stets dann eine Vorlage für Kündigungen, wenn sie ihre Leistungen nicht am Bedarf ausrichten, Fehler in der Arbeit machen, sich nicht um ihre Mandanten kümmern usw. Das ertragen Mandanten auf Dauer nicht. Damit sind sie aber noch lange nicht der Verursacher für einen Mandatsverlust. Im beschriebenen Fall reagiert der Mandant nur. Der Verursacher für den Verlust ist der Steuerberater selbst. Wenn ein Mandant Verursacher eines Mandatsverlustes ist, muss zunächst sein Steuerberater alles richtig gemacht haben. In diesem Fall bleibt dann nur übrig, dass der Mandant ein notorischer Wechsler ist. Der dritte infrage kommende Verursacher für Mandatsverluste ist ein anderer Steuerberater, eine andere Kanzlei, ein Rechtsanwalt, ein Bilanzbuchhalter, der seine Befugnisse überschreitet oder jeder andere Anbieter im Markt, den der Mandant als Alternative wählt. Alle infrage kommenden Personen werden hier unter dem Oberbegriff „Wettbewerber“ zusammengefasst. Ein Wettbewerber ist aber nicht per se ein Verursacher für einen Mandatsverlust. Diese Rolle spielt er nur, wenn er Mandanten gezielt abwirbt, erst dann ist er Verursacher für einen Mandatsverlust. Wenn andernfalls ein Wettbewerber nur allgemein und ungezielt für sich wirbt und ein Mandant X des Steuerberaters Y zu ihm wechselt, ist der Wettbewerber kein Verursacher für den
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Titel
Mandatsverlust des Steuerberaters Y. In diesem Fall ist Verursacher des Mandatsverlustes der Steuerberater Y selbst, weil er die Erwartungen des Mandanten nicht mehr erfüllt oder der Mandant, weil er ein notorischer Wechsler ist. Vielleicht stellt sich an dieser Stelle die Frage, wozu diese spitzfindigen Unterscheidungen nützlich sind. Die Antwort darauf ist, dass durch die Unterscheidung in Ursachen und Verursacher von Mandatsverlusten klarer wird, wie man sie vermeiden kann. Dazu ist zu klären, wer und was einen größeren bzw. einen kleineren Beitrag zu Mandatsverlusten leistet. Eine Recherche in einschlägigen Quellen ergibt, dass genaue Zahlen darüber nicht existieren. Qualitativ bewertet sind sich die Branchenkenner jedoch einig, dass die Steuerberater selbst die Hauptverursacher für Mandatsverluste sind. Weiter kann festgestellt werden, dass man die Rolle der notorischen Wechsler vernachlässigen kann, wenn es um Konzepte gegen Mandatsverluste geht. Solche Mandanten wird es immer geben, vielleicht wird ihr Anteil auch leicht zunehmen, aber er bleibt absolut gesehen gering. Vor allem gibt es keine brauchbaren Mittel, um solche Mandatsverluste auszuschließen. Einigkeit besteht auch darin, dass das gezielte Abwerben von Mandaten zugenommen hat. Da das offiziell ein Tabuthema ist, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, gibt es auch hierüber keine konkreten Zahlen. Bedenkt man jedoch, dass die Ursache des Abwerbens der Verdrängungswettbewerb unter den Steuerberatern ist, muss man eher noch davon ausgehen, dass Abwerben weiter zunehmen wird.
Steuerberater, der Erwartungen enttäuscht Wettbewerber, der gezielt abwirbt
Zehn Bausteine für erfolgreiche Mandantenbindung Definiert man Mandantenbindung als Vermeidung von Mandatsverlusten, dann ergeben sich für Steuerberater zwangsläufig zwei Aufgaben. Sie müssen die Erwartungen ihrer Mandanten mindestens erfüllen und sie müssen das Abwerben durch Wettbewerber verhindern. Um das zu erreichen, können Steuerberater zehn Bausteine nutzen: Moderne Steuerberatung, Mandantenorientierung, Teamstärke, Kommunikation, Emotionen, Wettbewerbsvorteile, Gebundenheit, Mandantenbindungsprogramme, Qualitätssicherung und Qualitätsversprechen sowie Garantien.
Über den Autor und sein aktuelles Buch: Dr. Hans Volkmann ist Unternehmensberater. Er hat mehrere Publikationen über Kanzleimanagement, Marketing und Unternehmensberatung durch Steuerberater veröffentlicht. Sein aktuelles Buch trägt den Titel „Mandantenbindung in Steuerberatungskanzleien – Mandanten begeistern und Abwerben verhindern“. Darin geht er auf die zehn Bausteine der erfolgreichen Kundenbindung ein. Das Buch ist praxisbezogen geschrieben und enthält zahlreiche Beispiele. Der erläuterte Managementansatz geht weiter als die klassischen Kundenbindungstheorien. Besonders deutlich wird das anhand der Ausführungen zum Internet und zur emotionale Beratung für eine stärkere Mandantenbindung. Dr. Hans Volkmann richtet sich vor allem an Steuerberater. Wesentliche Teile des Buchs können aber auch für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater von Nutzen sein.
Mandant, der öfter wechselt Abb. 3: Entwicklung des Anteils der Verursacher an den Mandatsverlusten
Das werden auch Strafmaßnahmen oder Appelle gegen das Abwerben nicht verhindern können. Zusammenfassend ist der Beitrag der drei Verursacher von Mandatsverlusten in Abbildung 3 dargestellt. Die gute Botschaft lautet, dass es in erster Linie auf die Steuerberater selbst ankommt mit Mandatsverlusten fertig zu werden. In zweiter Linie sollten sie sich verstärkt gegen Abwerben wehren.
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Mandantenbindung in Steuerberatungskanzleien Mandanten binden und Abwerben verhindern Dr. Hans Volkmann 273 Seiten, broschiert UBV//// Verlag 2012 www.ubv-web.de ISBN 978-3-00-36417-4 89,95 Euro
Neues aus Sachsen | Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht Datum
Anlass
Teilnehmer
Ort
Termine der Präsidentin und des Vorstands 01.07.2014
Sitzung Ausschuss Seminare & Workshops
01.07.2014
Amtseinführung des Vorstehers des FA Annaberg-Buchholz
02.07.2014
Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
Dresden
02./03.07.2014
157. Vorstandssitzung
Dresden
03.07.2014
28. ordentliche Kammerversammlung und Sommerfest
Dresden
17.07.2014
Berufskundlicher Vortrag für Mitarbeiter des Jobcenters
StB Gisela Jahn
13.08.2014
Klausurenverbund – Revisionsausschuss
StB Silke Lachmann, StB Gisela Jahn
26.08.2014
Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit
27.08.2014
Amtseinführung des Vorstehers des FA Hohenstein-Ernsthal
StB Kerstin Winter-Oppe
28.08.2014
Besprechung zur Änderung der Regelungen zu den Steuererklärungsabgabefristen im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen
StB Steffi Müller, StB Dr. Andreas Zönnchen
28.08.2014
Vortrag bei HWK/IHK Dresden: Extras für Mitarbeiter – Zuwendungen an Arbeitnehmer optimal gestalten
StB Katja Hanf
04.09.2014
Gespräch der Präsidenten der Steuerberaterkammern und Sommerfest (BStBK)
05.09.2014
3. BWL-Symposium 2014 „Der neue Mindestlohn – Handlungsbedarf für den Mittelstand“
06.09.2014
Absolventenfeier „Steuerfachangestellte/-r“ und „Steuerfachwirt/-in“
11.09.2014
158. Vorstandssitzung
15./16.09.2014
90. Bundeskammerversammlung
StB Steffi Müller, StB Gabriele Borczyk, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Holger Kunadt
25./26.09.2014
7. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress
StB Steffi Müller, StB Katja Hanf, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Silke Lachmann
Leipzig StB Dr. Andreas Zönnchen
Leipzig Hannover Dresden
Dresden Großenhain Berlin
StB Steffi Müller, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Silke Lachmann, StB Knut Michel
Berlin Dresden Leipzig Frankfurt
Bristol
Termine, die im Auftrag des Vorstands durch Kammermitglieder wahrgenommen wurden 03.07.2014
Vortrag: Steuerliche Aspekte bei ehrenamtlich Engagierten
Am 03.07.2014 fand im Kulturhaus Aue eine „Informationsveranstaltung für bürgerschaftlich Engagierte und ehrenamtlich Tätige“ statt. Nachdem Sachsens Sozialministerin Christine Clauß die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte unter anderem StB Prof. Dr. Jörg Röhner über die steuerlichen Aspekte im Ehrenamt.
StB Prof. Dr. Jörg Röhner
Aue
Tagungsort für die 90. Bundeskammerversammlung war das Hotel Steigenberger Frankfurter Hof in Frankfurt a. M. Die Vertreter der Kammern tauschten sich unter anderem über die „Steuerberatung 2020“ aus. Dazu wurde vor kurzem eine Broschüre veröffentlicht (siehe S. 16).
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Neues aus Sachsen Kurz notiert
Berufsberater informieren sich Die Steuerberaterkammer Sachsen setzt ihre Infoveranstaltungen für Berufsberater fort. Am 17. Juli 2014 war Vorstandsmitglied StB Gisela Jahn zu Gast im Leipziger Jobcenter. Über 40 Mitarbeiter der Einrichtung erfuhren mehr über die Steuerfachangestellten-Ausbildung und die späteren Aufstiegsmöglichkeiten. Nach einem kurzen Vortrag stellten die Teilnehmer Fragen, insbesondere zur betrieblichen Umschulung, den Übernahmechancen, der Vergütung und dem Prüfungsablauf. Die Flyer und Werbemittel der Nachwuchskampagne „Steuer Deine Karriere“ kamen bei den Berufsberatern sehr gut an. In den Gesprächen zeigte sich, dass mitunter falsche Vorstellungen vom Arbeitsalltag in einer Kanzlei existieren. Vor allem die benötigten mathematischen Kenntnisse wurden häufig überbewertet – Kommunikationsfähigkeiten hingegen unterschätzt. Diese Tatsache hatten bereits die Infoveranstaltungen zum Jahresanfang in Dresden, Leipzig und Marienberg offenbart.
Vorgestellt: Patricia Romanus – Auszubildende
Das erste Lehrjahr liegt hinter Patricia Romanus, die im August 2013 ihre Ausbildung zur Bürokauffrau bei der Steuerberaterkammer Sachsen begann. Ihre erste Station war der Geschäftsbereich „Ausbildungs- und Prüfungswesen“. Sie schrieb Briefe, kümmerte sich um Posteingang und Postausgang, erstellte Powerpoints, bereitete Prüfungen sowie Ausschusssitzungen mit vor, bearbeite Mitgliederanzeigen und Werbemittel-
Im Leipziger Jobcenter informierte StB Gisela Jahn über die beruflichen Möglichkeiten in der Steuerberatungsbranche.
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bestellungen. Jetzt im 2. Lehrjahr ist sie im Geschäftsbereich „Seminare und Workshops“ eingesetzt. Zu den Aufgaben der 17-Jährigen gehören nun auch die statistischen Auswertungen von Seminarumfragen oder die Bearbeitung der Seminaranmeldungen. Außerdem unterstützt sie bei der Erstellung von Seminarunterlagen. „Besonders gern arbeite ich mit Powerpoint oder mit Grafikprogrammen. Darüber kann ich meine Kreativität einfließen lassen“, erzählt Patricia Romanus, die montags und dienstags in die Berufsschule geht – zusammen mit John Lasinski, ebenfalls Auszubildender bei der Steuerberaterkammer. Nach der Schule oder der Arbeit ist die gebürtige Leipzigerin häufig im Fitnessstudio anzutreffen. Sport gehörte schon immer zu ihrem Leben. 13 Jahre lang besuchte sie eine Tanzschule, fing mit Ballett an und kam später zum Hip-Hop.
Protokoll vom LSF-Klimagespräch veröffentlicht Der Vorstand der SBK Sachsen hat sich beim Klimagespräch mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen zu aktuellen Themen ausgetauscht. Im Gästehaus Wolfsbrunn in Hartenstein bei Chemnitz wurden am 14. Mai 2014 eine Reihe von Tagesordnungspunkten besprochen. Das Protokoll ist als PDF auf www.sbk-sachsen.de im Mitgliederbereich einsehbar (Rubrik: Die Kammer > Anzeigen & Mitteilungen > Kammermitteilungen > A004/2014).
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Seminare und Workshops Vorausschau
Haftungsfalle Lohnabrechnung von Andreas Sprenger Die Lohnabrechnung gehört zu den anspruchsvollen Arbeitsgebieten in der Steuerberaterkanzlei. Was immer übersehen wird: Bei diesem Thema treffen steuerliche Vorschriften, das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht aufeinander. Die Prüfungsdichte durch Finanzamt und deutsche Rentenversicherung ist hoch – sodass Fehler schnell zu einem Haftungsfall für den Steuerberater werden. Bestes Beispiel für eine derartige Haftungsfalle ist das neue Tariftautonomiestärkungsgesetz. Ab 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde, für alle Branchen und alle Arbeitsverhältnisse – auch für Werkstudenten, kurzfristig Beschäftigte und alle Aushilfen im Minijobbereich. Auch Praktikanten müssen ab 2015 den Mindestlohn von 8,50 € erhalten. Allerdings hat der Gesetzgeber die Schulpraktikanten, die Praktika bis zu 3 Monaten zur Berufs- oder Studienorientierung sowie innerhalb eines Studiums oder einer Berufsausbildung sowie Praktika (ohne zeitliche Befristung) nach § 54 a SGB III bzw. §§ 66-70 Berufsbildungsgesetzes vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem sind Langzeitarbeitslose, Zeitungszusteller, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und Ehrenamtliche vom Mindestlohn ausgenommen. Eigentlich eine arbeitsrechtliche Regelung – aber mit gefährlichen Auswirkungen auf die Sozialversicherung: - Wird der Mindestlohn von 8,50 € nicht eingehalten, kommt es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberschuld). Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung (Phantomlohndiskussion). - Im Bereich der Minijobs wirkt sich das Unterschreiten des Mindestlohns noch dramatischer aus: nach dem Prinzip des geschuldeten Arbeitsentgelts besteht die Gefahr, dass Aushilfen ab 2015 aus der Minijobregelung herausfallen. Die Arbeitnehmer werden rückwirkend sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen der SV. - Die Haftungsfalle liegt in den für alle geringfügig Beschäftigten deutlich erweiterten Aufzeichnungspflichten. Zwar mussten bereits bisher die Arbeits-
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zeiten aufgezeichnet werden (§ 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV)), das haben aber nur wenige Mandanten und SV-Prüfer beachtet. Ganz anders ab 2015: Nach dem Tarifautonomiegesetz müssen für geringfügig Beschäftigte Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Hintergrund: die 450 € monatlich reichen ab 2015 nur noch für (450 €/8,50 € =) 52,9 Arbeitsstunden pro Monat. Fehlt es an den Stundenaufzeichnungen und der SV-Prüfer schätzt eine monatliche Arbeitszeit von 60 Stunden – dann wird die Aushilfe in vollem Umfang Sozialversicherungspflichtig. Zudem droht ein Bußgeld bis 30.000 €. Weitere typische Haftungsfalle: die kurzfristigen Beschäftigungen. Ab 2015 liegt Kurzfristigkeit vor, wenn die Beschäftigung aufgrund ihrer Eigenheit bzw. der vertraglichen Regelung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. An der Einschränkung „nicht berufsmäßig“ hat sich nichts geändert. Schüler vor der Ausbildung, vor dem Bundesfreiwilligendienst oder vor dem Dualen Studium, Eltern in Elternzeit sind berufsmäßig tätig. Auch Zeiten, an denen man arbeitssuchend gemeldet war, können zur Berufsmäßigkeit führen. Folge: Für diese Aushilfen fallen Beiträge zur Sozialversicherung an. Im Lohnsteuerrecht führen die Abfindungen an Arbeitnehmer immer wieder zu Haftungsfällen für den Berater. Damit die ermäßigte Besteuerung (Fünftel-Regelung) angewandt werden kann, muss der Zufluss der Abfindung in einem Kalenderjahr erfolgen und zu einer Zusammenballung von Einkünften führen. Das BMF Schreiben vom 01.11.2013 ((IV C 4 – S 2290/13/10002) erleichtert die Prüfung der Zusammenballung, weil man für die Lohnabrechnung auf das Steuerbrutto des vorhergehenden Jahres abstellen darf. Im Zweifel – so die RZ 12 des BMF-Schreibens – soll der Arbeitgeber jedoch auf die ermäßigte Besteuerung verzichten, der Arbeitnehmer kann den Steuervorteil im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachholen. Seminarangebot Wenn Sie mehr über die „Haftungsfalle Lohnabrechnung“ wissen möchten, können Sie sich noch auf www.sbk-sachsen.de für das Seminar anmelden. Es findet am 13.11.2014 in Dresden und Chemnitz statt, am 14.11.2014 in Leipzig.
Seminare | Aus- und Fortbildung
Unser Seminarangebot im 4. Quartal 2014
Für die nachfolgenden Veranstaltungen können Sie sich jederzeit online und ohne Login auf www.sbk-sachsen.de anmelden. Auf unserer Internetseite finden Sie auch die ausführliche Seminarbeschreibung. Thema
Referent
Ort
Tag
Datum
Uhrzeit
Aktuelle Umsatzsteuer
Wolfgang Tausch
Chemnitz Dresden Leipzig
Fr Di Di
24.10.2014 11.11.2014 11.11.2014
08:30-12:30 Uhr 08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr
Auffrischungskurs Einkommensteuer
Thomas Arndt
Dresden
MiDo
05.11.2014 06.11.2014
09:00-16:00 Uhr
Aktuelles zur Rechnungslegung
Prof. Dr. Manfred Pollanz
Dresden Leipzig
Do Do
06.11.2014 06.11.2014
09:00-12:30 Uhr 15:00-18:30 Uhr
Aktuelles Lohnsteuerrecht
Walter Niermann
Dresden Chemnitz Leipzig
Fr Fr Sa
07.11.2014 07.11.2014 08.11.2014
08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr
Haftungsfalle Lohnabrechnung
Bernhard Starz & Wolfgang Sprenger
Dresden Chemnitz Leipzig
Do Do Fr
13.11.2014 13.11.2014 14.11.2014
08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr
Umsatzsteuer aus der Sicht der Außenprüfung
Uwe Perbey
Dresden Chemnitz Leipzig
Do Do Fr
27.11.2014 27.11.2014 28.11.2014
08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr
Aktuelles Steuerrecht in der 2. Jahreshälfte
Marcus Spahn
Dresden Chemnitz Leipzig Leipzig Zwickau
Fr Fr Sa Mi Mi
05.12.2014 05.12.2014 06.12.2014 17.12.2014 17.12.2014
08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr 08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr
Aus- und Fortbildung Auswertungen und statistiken
Umfrage zum Verbleib im Beruf Seit 2005 werden die Teilnehmer der Abschlussprüfung, die den mündlichen Teil und damit den Berufsabschluss mit Erfolg absolviert haben, nach ihrem Verbleib im Ausbildungsberuf befragt.
13 (6,63 %) neue Steuerfachangestellte gaben an, ein Studium, z. B. an der Berufsakademie oder ein BWL-Studium aufzunehmen. Damit ist dies der häufigste Grund für ein – zumindest vorübergehendes – „Verlassen“ des Berufs.
Die Befragung bestätigte in diesem Jahr die Aussage des langjährigen Mittels, dass ungefähr 90 % unserer Absolventen unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung einen Anstellungsvertrag in einer Steuerkanzlei vorweisen können, leider nicht.
Festzustellen ist, dass sich der Anteil der neuen Steuerfachangestellten, der sich nach der bestandenen Abschlussprüfung einer kaufmännischen Tätigkeit zuwendet, gegenüber dem Vorjahr von 0,54 % auf 3,57 % gestiegen ist.
Von den in der Sommerprüfung an der Befragung teilnehmenden 196 Kandidaten verbleiben nur 160 (81,63 %) im steuerberatenden Beruf. 121 (61,73 %) von ihnen verbleiben in ihrem Ausbildungsbetrieb, 39 (19,90 %) wechselten in eine andere Kanzlei.
Lediglich ein neuer Steuerfachangestellter (0,51 %) gab an, noch kein Beschäftigungsverhältnis gefunden zu haben.
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Aus- und Fortbildung
Ausgewertet: Abschlussprüfung Sommer 2014 im Ausbildungsberuf Zur Abschlussprüfung hatten sich 249 Prüflinge angemeldet, die auch zugelassen wurden bzw. als Wiederholungsprüflinge bereits zugelassen waren. Neun Kandidaten traten vor Prüfungsbeginn zurück bzw. waren nach § 19 der Prüfungsordnung aus wichtigem Grund entschuldigt. Somit haben 240 Prüflinge am 6. und 7. Mai 2014 den schriftlichen Teil der Prüfung absolviert. 240 Kandidaten wurden bewertet. Von ihnen hatten: 218 Teilnehmer bestanden und wurden zur mündlichen Prüfung eingeladen; 37 Teilnehmer hatten in bis zu zwei Fächern mangelhafte Leistungen erreicht und wurden zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung vor der mündlichen Prüfung eingeladen; 30 davon im Fach Steuerwesen und 7 Prüflinge im Fach Rechnungswesen bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde (Wahlmöglichkeit). 21
Teilnehmer hatten den schriftlichen Teil und somit die Gesamtprüfung nicht bestanden (mind. 1 x Note 6 oder 3 x Note 5 und schlechter) und erhielten einen entsprechenden Bescheid.
Übersicht Teilnehmer der Sommerprüfung 2014 Bestanden
Nicht bestanden
Gesamtanzahl
135
11
146
betrieblich Umzuschulende
15
3
18
überbetrieblich Umzuschulende
46
17
63
4
9
13
200
40
240
83,33 %
16,67 %
100,00 %
Teilnehmer Auszubildende
Wiederholer Gesamtanzahl Teilnehmer Gesamtanzahl in %
Steuerwesen Teilnehmer
1
2
3
4
5
6
Durchschnitt Note Pkt.
146
1
21
35
81
7
1
3,51
65,01
betrieblich Umzuschulende
18
-
-
3
12
1
2
4,11
55,61
überbetrieblich Umzuschulende
63
-
3
17
32
10
1
3,83
59,76
Wiederholer
13
-
-
1
5
5
2
4,62
44,00
Anzahl der Note StW
240
1
24
56
130
23
6
3,70
61,79
Gesamtanzahl in %
100
Auszubildende
0,42 % 10,00 % 23,33 % 54,17 % 9,58 %
2,50 %
Rechnungswesen Teilnehmer
1
2
3
4
5
6
Durchschnitt Note Pkt.
146
2
28
38
55
18
5
3,51
65,37
betrieblich Umzuschulende
18
1
-
3
7
7
-
4,06
56,17
überbetrieblich Umzuschulende
63
-
8
15
23
16
1
3,79
60,05
Auszubildende
13
-
1
-
3
7
2
4,69
42,31
Anzahl der Note ReWe
240
3
37
56
88
48
8
3,69
62,03
Gesamtanzahl in %
100
Wiederholer
12 Kammerbrief 3 / 2014
1,25 % 15,42 % 23,33 % 36,67 % 20,00 % 3,33 %
Aus- und Fortbildung
Wirtschafts- und Sozialkunde
Auszubildende
Teilnehmer
1
2
3
4
5
6
Durchschnitt Note Pkt.
146
1
20
66
48
11
-
3,33
68,77
betrieblich Umzuschulende
18
-
1
6
7
4
-
3,78
60,89
überbetrieblich Umzuschulende
63
-
4
18
29
11
1
3,79
59,52
Wiederholer
13
-
-
1
5
5
2
4,62
44,77
Anzahl der Note WiSo
240
1
25
91
89
31
3
3,55
64,45
Gesamtanzahl in %
100
0,42 % 10,42 % 37,92 % 37,08 % 12,92 % 1,25 %
Verteilung der Note „Gesamt“ * Teilnehmer
1
2
3
4
5
Durchschnitt Note Pkt.
136
1
21
56
57
1
3,26
68,93
betrieblich Umzuschulende
15
-
1
4
10
-
3,60
62,60
überbetrieblich Umzuschulende
51
-
3
19
24
5
3,61
63,98
4
-
1
-
3
-
3,50
62,75
Anzahl der Note gesamt
206
1
26
79
94
6
3,38
67,13
Gesamtanzahl in %
100
Auszubildende
Wiederholer
0,49 % 12,62 % 38,35 % 45,63 % 2,91 %
* In dieser Tabelle sind nur die Prüfungsbewerber berücksichtigt, die an der mündlichen Prüfung teilgenommen haben. Diejenigen, die bereits die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten keine Gesamtnote.
Ergebnisse der Auszubildenden und Umzuschulenden nach Berufsschulen Dresden II Dresden
Chemnitz
Leipzig
Löbau
Zwickau
Keine BS
Durchnitt gesamt
Ergebnispunkte StW
56,14
66,12
63,09
66,27
59,70
60,73
57,45
61,79
Ergebnispunkte ReWe
53,86
65,28
63,68
67,84
61,30
61,88
57,54
62,03
Ergebnispunkte WiSo
62,29
73,98
62,15
71,27
67,60
60,88
56,95
64,45
Ergebnispunkte mdl.1
72,20
76,67
64,17
71,21
71,56
66,30
65,43
69,37
Ergebnispunkte Gesamt 1
65,00
70,90
64,90
70,85
67,78
64,96
64,07
67,13
1
in dieser Zeile sind nur die Prüfungsbewerber berücksichtig, die an der mündlichen Prüfung teilgenommen haben!
Kammerbrief 3 / 2014
13
Aus- und Fortbildung
Absolventen feiern in Dresden Blub und Sabrina dürften den neuen Steuerfachangestellten und Steuerfachwirten noch lange in Erinnerung bleiben. Denn das Künstlerduo sorgte mit seiner abwechslungsreichen Seitenblasen- und Jonglage-Show für den krönenden Abschluss der Aus- bzw. Fortbildungszeit. Rund 480 Gäste waren am 6. September 2014 zur Absolventenfeier gekommen. Auf der festlich dekorierten Galerieebene des Dresdner Flughafens hatten rund 200 Prüflinge Zeugnisse und Blumen bekommen. Die Vorsitzende der Abteilung Berufsausbildung und des Prüfungsausschusses, Silke Lachmann, führte durch den offiziellen
Teil der Veranstaltung. Präsidentin Steffi Müller sprach ein kurzes Grußwort und gratulierte den neuen Steuerfachangestellten anschließend auch persönlich. Besonders stolz konnte Christin Schulz aus Wurzen sein. Sie lernte in der Kanzlei Winkow & Brockstedt aus Leipzig. Die 21-Jährige bestand als einzige mit „sehr gut“ und erreichte 95 Punkte. Für das kommende Jahr ist die Absolventenfeier wieder im Dresdner Internationalen Congress Center geplant. Termin: 29.08.2015. Weitere Fotos von der diesjährigen Veranstaltung finden Sie auf www.sbk-sachsen.de.
14 Kammerbrief 3 / 2014
Berufsrecht und Beratungshinweise Kurz notiert
Betreuung einer Demenzkranken StBerG § 57 Abs. 2 S. 2
Ein Steuerberater, der sich von einer 91 Jahre alten, an einer Demenzerkrankung leidenden Rentnerin eine als Schenkung ausgewiesene Pauschalvergütung i. H. von 50.000 € versprechen bzw. sich und seiner Ehefrau jeweils 20.000 € schenken lässt, verstößt gegen die Pflicht, sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die der Beruf als Steuerberater erfordert. (Leits. n. amtl.) LG Koblenz, Urt. v. 08.04.2014–10 StL 1/13, rkr., noch n. v. aus DStR 32/2014
Fehlender Hinweis auf sog. Sanierungserlass
BGB § 249, § 280 Abs. 1, § 67; StBerG § 33; AO § 163, § 227 Abs. 1
1. Steht einer Finanzbehörde ein Ermessensspielraum zu oder ist eine Bindung aufgrund allgemeiner Verwaltungsübung eingetreten, muss das Regressgericht im Steuerberaterhaftungsprozess die mutmaßliche Behördenentscheidung feststellen. Ergibt sich die Bindung der Finanzbehörde und eine Ermessensreduzierung auf Null aus einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift, gibt diese die ständige Verwaltungsübung wieder. Für das Verständnis dieser Verwaltungsvorschrift ist maßgebend, wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte, sofern eine solche Auslegung möglich ist. 2. Unterlässt der Steuerberater es pflichtwidrig, seinen Mandanten darauf hinzuweisen, dass dieser Anspruch auf eine steuerliche Sonderbehandlung
nach dem sog. Sanierungserlass hat, kann er diesem für die daraus erwachsenden Nachteile haften, auch wenn der Sanierungserlass sich später als gesetzeswidrig herausstellen sollte. BGH, Urt. v. 13.03.2014, IX ZR23/10, DStR 2014, 895 aus DStR 25/2014
Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel
HGB §§ 74 Abs. 1, Abs. 2, 75d S. 2; BGB §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 2; BRAO § 43a Abs. 2
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung, die eine Honorarabführung an den früheren Arbeitgeber auch bei einer nachfolgenden Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt für die Dauer von zwei Jahren verlangt, stellt eine Umgehung i. S. von § 75d S. 2 HGB dar, wenn die Konditionen so gestaltet sind, dass sich die Bearbeitung der Mandate wirtschaftlich nicht lohnt. In diesem Fall liegt eine verdeckte Mandantenschutzklausel vor, die den Arbeitnehmer i. S. von § 74 Abs. 1 HGB in seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt und gemäß § 75d S. 2 HGB unwirksam ist. (Leits. n. amtl.) BAG, Urt. v. 11.12.2013, 10 AZR 286/13; Volltext unter BeckRS 2014, 67123 aus DStR 23/2014
Unterlassene sozialversicherungsrechtliche Prüfung SGB IV §§ 7, 7b a. F., 28a, 28e; BGB § 278
auch klären, ob eine beitragspflichtige Beschäftigung nach § 7 Abs. I SGB IV vorliegt. Unterlässt er diese Prüfung, liegt Verschulden vor, das dem Auftraggeber nach § 278 BGB zuzurechnen ist. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2013L 1 KR5/11, rkr. aus DStRE 14/2014
Unterlassener Hinweis auf Nachteile BGB §§ 280 ff. i. V. m. §§ 611, 675 Abs. 1 i. V. m. § 31
1. Ein Steuerberater hat bei einer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung auch dann auf steuerliche Nachteile bei der Einkommens- und Gewerbesteuer hinzuweisen, wenn sich sein Auftrag auf die Prüfung der Schenkungsteuer beschränkt. 2. Zu Gunsten des Geschädigten kommt die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass er sich beratungsgemäß verhalten hat, nicht in Betracht, wenn es verschiedene Möglichkeiten gegeben hätte, die steuerlichen Nachteile zu vermeiden oder zu kompensieren. 3. Bei der Schadensberechnung können Steuernachteile des Geschädigten durch Vermögensvorteile, die bei einer vom Geschädigten beherrschten GmbH eingetreten sind, kompensiert werden, wenn beide Vermögen eine wirtschaftliche Einheit bilden. (Leits. n. amtl.) OLG Köln, Urt. v. 16.01.2014 – 8 U7/13, rkr., BeckRS 2014, 05678 aus DStR 27/2014
Der Steuerberater muss bei einem Mandat, das die Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen umfasst,
Kammerbrief 3 / 2014
15
Berufsrecht und Beratungshinweise | Aktuelles
Untätigkeit gegenüber Mandanten und Berufskammer als Berufspflichtverletzung StBerG § 57 Abs. 1
Ein Steuerberater verhält sich berufwidrig, wenn er durch sein Verhalten die Entstehung überflüssigen Aufwandes für den Mandanten, insbesondere infolge vielfacher Kontaktversuche, der Beauftragung eines anderen Steuerberaters und der Einschaltung der Steuerberaterkammer im Beschwerdeverfahren verschuldet hat. (Leits. n. amtl.) LG Frankfurt/M., Urt. v. 25.04.2014–5/35 StL 1/14, rkr., aus DStR 33–34/2014
Ankündigung eines Insolvenzplanverfahrens unzureichend StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; InsO a. F. § 254 Abs. 1 S. 3; InsO § 258 Abs. 1; FGO § 74, § 76 Abs. 1 S. 1, § 96 Abs. 2; ZPO § 251
1. Wird über das Vermögen eines Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet, wird gesetzlich vermutet, dass ein Vermögensverfall vorliegt, der zwingend zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater führt. 2. Die bloße Möglichkeit, einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens zu stellen, gehört zu den Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und kann die Vermutung des Vermögensfalls nicht
widerlegen. 3. Weder die Ankündigung noch die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens reicht zur Widerlegung des Vermögensverfalls und zur Führung des dem Steuerberater obliegenden Entlastungsbeweises aus. BFH, Beschl. v. 18.12.2013 – VII B40/13, NV aus DStR 13/2014
Aktuelles geburtstage | Neuerscheinungen
Neue Broschüre für eine zukunftsfähige Kanzlei Die Bundessteuerberaterkammer hat die Broschüre „Steuerberatung 2020 – Veränderungsnotwendigkeit, Veränderungsmöglichkeiten und Handlungsfelder“ veröffentlicht. Sie wurde vom Ausschuss „Zukunftsentwicklung des Berufs“ in Zusammenarbeit mit mehr als 60 Vertretern aller Steuerberaterkammern erstellt. Das über 100-seitige PDF-Dokument steht auf www.bstbk.de als Download zur Verfügung. Wesentliche Inhalte sind die strategische Ausrichtung der Kanzleien, die Gewinnung von Personal, modernes Kanzleimanagement, Marketing und Akquise sowie die zunehmende
16 Kammerbrief 3 / 2014
Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Weiterhin wollen die BStBK und die Steuerberaterkammern ihre Mitglieder bei der Identifikation und Gewinnung von Beratungsfeldern unterstützen, die sich mit Berufsethos und -recht vereinbaren lassen. Die BStBK präsentiert mit der Broschüre einen „Meilenstein“ im Projekt „Steuerberatung 2020“. Es wird deutlich, dass es die Aufgabe jedes Kanzleiinhabers selbst ist, für die Zukunftsfähigkeit der eigenen Kanzlei zu sorgen. Die Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer werden sich für eine Optimierung der Rahmenbedingungen einsetzen und
Unterstützung anbieten. Zur zeitnahen Umsetzung der Erkenntnisse in den Kanzleien wurde ein Präsidialarbeitskreis eingerichtet, der konkrete Maßnahmen erarbeitet. Die Zukunft des steuerberatenden Berufs und der zugehörige Strategieprozess der BStBK waren am 15./16.09.2014 auch Themen auf der 90. Bundeskammerversammlung. In Frankfurt wurde den Delegierten der aktuelle Stand aus der Gremienarbeit präsentiert.
Aktuelles
Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gratuliert, auch im Namen der Berufskolleginnen und -kollegen, zum ...
100. Geburtstag 12.07.2014 StB Alois Mühling 89. Geburtstag 02.08.2014 StB Sigrid Baumann 88. Geburtstag 04.08.2014 StB Manfred Leistner 85. Geburtstag 20.09.2014 StBv Werner Klötzer 83. Geburtstag 12.07.2014 StB Helmut Rädel 81. Geburtstag 07.08.2014 StB vBP RB Kurt Kortgen 19.09.2014 StBv Heli Bosse 80. Geburtstag 10.07.2014 StB Gert Schreyer 17.07.2014 StBv Gudrun Neidel 70. Geburtstag 03.07.2014 StBv Rosemarie Kubale 09.07.2014 StB vBP Hans Siebe 27.07.2014 StBv Karl Georgi 13.08.2014 RA Gabriele Wedler 23.08.2014 StB WP Heinz Herrmann 02.09.2014 StB WP RA Friedrich Brandt 25.09.2014 StBv Rudi Kunitzki 25.09.2014 StB Joachim Menchen 29.09.2014 StB Robert Metschberger
60. Geburtstag 04.07.2014 StB Christa Aßmann 09.07.2014 StBv Egbert Wirsing 11.08.2014 StB Brigitta Krause 18.08.2014 StB Doris Haase 26.08.2014 StB Angelika Zenker 07.09.2014 StB WP Werner Klein 09.09.2014 StB Gudrun Patzelt 19.09.2014 StB WP Dr. Thomas Gischke 22.09.2014 StB WP Dr. Alexander Vieler 50. Geburtstag 02.07.2014 StB Stefan Kortgen 08.07.2014 StB Silke Hoffmann 08.07.2014 StB Olaf Ludwig 08.07.2014 StB LDW-Buchst. Ilka Seidel 09.07.2014 StB Sabine Brehmer 22.08.2014 StB Katrin Breuer 22.08.2014 StB Jens Falkenhayn 23.08.2014 StB Dirk Vettermann 29.08.2014 StB WP Christian Fricke 30.08.2014 StB Ramona Siegmund 06.09.2014 StB Jens Wittig 09.09.2014 StB Gisela Püschel 12.09.2014 StB LDW-Buchst. Mike Günther 14.09.2014 StB Heidrun Bock 17.09.2014 StB Jürgen Reinhard
65. Geburtstag 06.07.2014 StB WP Johannes Neumann 24.07.2014 StB Peter Latzel 09.08.2014 StB Klaus Müller 23.08.2014 StBv Klaus Kledisch 10.09.2014 StB LDW-Buchst. Hans-Hermann Helmers 15.09.2014 StB Waltraud Schubert 25.09.2014 StB LDW-Buchst. Heinrich Eichler 27.09.2014 StB Beate Dutreux
Kammerbrief 3 / 2014
17
Aktuelles
Neuerscheinungen Mitglieder können die aufgeführten Neuerscheinungen auch ausleihen. Der aktuelle Literaturbestand der Kammerbibliothek lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks bestellt werden. Der Versand erfolgt umgehend mit der Deutschen Post. In der Regel kann jedes Buch für 30 Tage ausgeliehen werden. Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter www.sbk-sachsen.de/bibliothek.
Wie Sie Ihre Kanzlei vernichten ohne es zu merken
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Was kann es vergnüglicheres geben als sich von Anekdoten unterhalten zu lassen und nicht ganz ohne Schadenfreude zu begreifen, wie man es keinesfalls machen sollte. Und die Lösung, wie man es richtig macht, wird gleich mitgeliefert. Anhand von unterhaltsamen Anekdoten werden elementare Versäumnisse und Fehler aufgezeigt, die täglich gemacht werden und dazu führen, dass der Weg einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- oder Unternehmensberatungskanzlei eine falsche Richtung einschlägt.
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Herausgeber Autor Günter Seefelder ist Wirtschaftsjurist und Diplom-Betriebswirt (FH). Er setzte nach 20jähriger Anwaltstätigkeit mit eigener Kanzlei seine Tätigkeit in der Beratung von Unternehmen fort und begleitet diese seitdem bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Wie Sie Ihre Kanzlei vernichten ohne es zu merken HDS-Verlag, 1. Auflage 2013 168 Seiten, gebunden, zweifarbig ISBN: 978-3-941480-97-1 Preis: 49,90 Euro
18 Kammerbrief 3 / 2014
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BStBK • Seminarübersicht Januar bis April 2015
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03.10.2014 Auflage
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