KB 03/14

Page 1

3/2014

www.sbk-sachsen.de

Kundenbindung

Warum Mandanten den Steuerberater wechseln Neues aus Sachsen

Seminare und Workshops

Aus- und Fortbildung

Berufsberater informieren sich

Haftungsfalle Lohnabrechnung

Absolventen feiern in Dresden


Inhalt

04

07

Titel: Kundenbindung – Warum Mandanten den Steuerberater wechseln

Neues aus Sachsen

Tätigkeitsbericht – Termine Präsidentin/Vorstand und Mitglieder

Berufsberater informieren sich

Vorgestellt: Patricia Romanus – Auszubildende

Protokoll vom LSF-Klimagespräch veröffentlicht

10 • •

11 •

Seminare und Workshops Haftungsfalle Lohnabrechnung Unser Seminarangebot im 4. Quartal 2014

Aus- und Fortbildung Umfrage zum Verbleib im Beruf

Sommerprüfung Steuerfachangestelle/-r

Ausgewertet: Abschlussprüfung Sommer 2014 im Ausbildungsberuf

Absolventen feiern in Dresden

15

Berufsrecht

Betreuung einer Demenzkranken

Fehlender Hinweis auf sog. Sanierungserlass

Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel

Unterlassene sozialversicherungsrechtliche Prüfung

Unterlassener Hinweis auf Nachteile

Untätigkeit gegenüber Mandanten und Berufskammer als Berufspflichtverletzung

Ankündigung eines Insolvenzplanverfahrens unzureichend

16

Aktuelles

• •

Neue Broschüre für eine zukunftsfähige Kanzlei

Informationen über Neuerscheinungen

Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum


Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vermutlich haben Sie es auch schon erlebt: Ein Mandant kündigt das Beratungsverhältnis – manchmal unerwartet, manchmal hat man es schon geahnt. Nur in wenigen Fällen gelingt es, den Mandanten davon zu überzeugen, seine Kündigung zurückzuziehen. Schmerzhaft ist vor allem der Verlust von langjährigen A-Mandaten. Besonders in diesen Fällen sollte man analysieren, was schiefgelaufen ist. Eine selbstkritische Haltung und Empathie helfen, die Ursachen für den Verlust zu ergründen. Das muss die Grundlage sein, um solche ärgerlichen Erfahrungen zu minimieren. Trotz größter Anstrengungen werden sich Mandatskündigungen aber nie komplett verhindern lassen. Das zeigt auch Dr. Hans Volkmann, der in unserem Titelthema der Frage nachgeht, warum Mandanten den Steuerberater wechseln. Erst wenn man sich dessen bewusst ist, kann man die richtigen Maßnahmen zur Kundenbindung ergreifen. Etliche Experten rechnen damit, dass die Wechselbereitschaft zukünftig steigt. Zwei wesentliche Gründe werden in diesem Zusammenhang angeführt: Erstens, die gestiegenen Erwartungshaltungen der Mandanten; zweitens ein stärkerer Wettbewerb in unserer Branche. Mandatskündigungen werden also weiterhin zu unserem Berufsalltag gehören. Die gute Nachricht zum Schluss: In den meisten Fällen haben Sie es mit Ihrer Kanzlei selbst in der Hand, ob ein Mandant bleibt oder geht. Nur ein geringer Teil unserer Mandantschaft wechselt, weil sie von Natur aus einen inneren Drang danach verspürt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Mandantenbindung und beim Durchstöbern dieser Kammerbrief-Ausgabe.

Steffi Müller PRÄSIDENTIN


Titel

Kundenbindung

Warum Mandanten den Steuerberater wechseln In der Regel sind Steuerberater fachlich fit. Aber nur, wenn sie wegen der fortlaufenden Änderungen im Steuerrecht ständig am Ball bleiben. Ohne laufende Fortbildung im Kerngeschäft gibt es keine Zukunft, so lautet die einstimmige Meinung. Doch allein damit kann man heute als Steuerberater nicht mehr bestehen. Neue Geschäftsfelder gilt es zu erobern. Vermeintlich „in“ ist, wer sich zum Fachberater qualifiziert. Bei den Vorbehaltsaufgaben kann mittlerweile zwischen zwei und bei den vereinbaren Tätigkeiten zwischen mindestens zehn Fachberatertiteln gewählt werden. Andere Steuerberater entdecken die Qualitätssicherung als Beitrag zur Lösung der Probleme. Sie installieren mit viel Aufwand ein Qualitätssicherungssystem in ihrer Kanzlei und erwerben ein Qualitätszertifikat oder ein Qualitätssiegel oder beides. Ganz zu schweigen von dem laufenden Aufwand für neue Hardware und neue Software, in die Steuerberater ständig investieren müssen. Was sie so nebenbei zu Computer- und Internetexperten macht, auch wenn sie eigentlich nur gute Steuerberater sein wollen. Eine andere Lösung, um mit den Problemen fertig zu werden, sind Zusammenschlüsse mit anderen Steuerberatern oder mit Rechtsanwälten. Getreu dem Motto „vereint sind wir stärker“ sollen solche Zusammenschlüsse helfen, die ständig wachsenden Anforderungen der Mandanten zu erfüllen. Trotz solcher großen Kraftanstrengungen und obwohl Steuerberater laufend besser werden, wächst die Unruhe. Immer häufiger machen Mandanten ihren Beratern Sorgen. Besonders wenn sie das Mandat kündigen ohne dass Steuerberater erkennen können, etwas falsch gemacht zu haben. Dann schlägt die Stimmung um. Aus Lust und Freude am Beruf kann Last und Frust werden. Mandatsverluste, mit denen Steuerberater nicht rechnen, die sie oft auch nicht verstehen können, sind der größte Frustfaktor überhaupt. Denn was nützen all die Anstrengungen für eine hervorragende Steuerberatung, wenn die, für die man sich aufreibt, kündigen.

Gründe für Mandatsverluste Kaum einem Steuerberater ist es gleichgültig, wenn Mandanten kündigen. Deutet sich eine mögliche Trennung an,

4

Kammerbrief 3 / 2014

wird in der Regel viel unternommen, damit es nicht dazu kommt. Auch wenn der Mandant schon die Kündigung ausgesprochen hat, versuchen die meisten Steuerberater das Mandat zu halten. Eine Schlüsselrolle dabei spielen die Gründe, warum Mandanten kündigen: - ungenügende Beratung durch den Steuerberater - falsche Beratung, fehlerhafte Leistungen - überraschende und oder hohe Steuernachzahlungen, insbesondere nach Betriebsprüfungen - lange Bearbeitungszeiten für Jahresabschlüsse aber auch andere Leistungen - schlechte Erreichbarkeit der Berater und Mitarbeiter - unfreundlicher bis arroganter Umgang von Seiten der Berater oder Mitarbeiter - Steuerberater nimmt sich keine Zeit, kann nicht zuhören, redet unverständlich und immer nur selber - Kanzlei agiert ohne Rückfrage und Abstimmung mit dem Mandanten - Mandant empfindet Druck und Stress in der Zusammenarbeit (fühlt sich zu Entscheidungen gedrängt oder pausenlos mit Mails, Briefen, Informationen bombardiert) - Mandant fühlt sich zu wenig informiert - Leistungsprofil der Kanzlei und Bedarf des Mandanten passen nicht oder nicht mehr zueinander, z. B. bezogen auf die Spezialisierung - dem Steuerberater fehlt Ausstrahlung oder er hat zu viel davon - zum Steuerberater oder dem zuständigen Mitarbeiter fehlt eine persönliche Beziehung - zu hohe Gebühren Die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Reihenfolge ist auch keine Rangfolge, was das Gewicht der einzelnen Kündigungsgründe betrifft. Unstrittig ist jedoch, dass zu hohe Gebühren ein Hauptgrund für Mandatskündigungen durch Mandanten sind. Das war schon immer so und wird zukünftig noch stärker so sein. Nicht alle in der Liste aufgeführte Gründe werden von Mandanten immer auch genannt, wenn sie nach ihren Kündigungsgründen gefragt werden. So verkneifen sich viele, Gründe zu nennen, die in der Person des Steuerberaters liegen. Lieber nennt man dann andere Gründe, die nicht als persönlich verletzend empfunden werden. Überhaupt ist es so, dass Mandanten wenn sie kündigen, in der Regel kein großes Interesse haben, ihre Kündigung zu kommentieren oder gar zu rechtfertigen. Deshalb wird meistens nach einem leichten und schnellen Weg gesucht. In der


Titel

Regel ist es so, dass nicht nur ein Grund, sondern mehrere zur Kündigung führen. Irgendein Ereignis reicht aus, um – wie ein letzter Tropfen – das Fass zum Überlaufen zu bringen. Hinzu kommt ein weiteres Phänomen, die Ambivalenz von Kündigungsgründen. Gemeint ist damit, dass es zum Beispiel für Mandant A wichtig ist, regelmäßig über Neues im Steuerrecht informiert zu werden und er sich deshalb in einer Kanzlei gut aufgehoben fühlt, die ihn informiert. Während für Mandant B solche Informationen eher das Gegenteil bewirken. Er fühlt sich damit überfordert und hat den Verdacht, sein Steuerberater wolle ihm Verantwortung übertragen, die eigentlich seine wäre. Das kann dazu führen, dass der Mandant irgendwann keine Lust mehr hat und das Mandat kündigt. Insbesondere wenn sowieso niemand richtig Notiz von ihm nimmt und sich nicht um ihn kümmert.

Ursachen und Verursacher für Mandatsverluste Die Überlegungen zu den Kündigungsgründen zeigen die Grenzen auf, an die man bei der Suche nach einer Strategie gegen Mandatsverluste stößt. Überwinden lassen sich diese Grenzen, wenn man von den vielen einzelnen subjektiv geprägten Kündigungsgründen abstrahiert und die Frage nach den Ursachen für Mandatsverluste beantwortet. Im Kern kündigen Mandanten hauptsächlich aus drei Gründen: Ihr Steuerberater erfüllt ihre Erwartungen nicht mehr, ein anderer Steuerberater ist vermeintlich eine bessere Alternative oder der Mandant sucht die Abwechslung und kündigt öfter einmal (Abb. 1). Wie schon bei den Kündigungsgründen erläutert, stehen die drei genannten Ursachen miteinander im Zusammenhang. So wird in der Regel kein Mandant kündigen, wenn er nicht eine Alternative hat. Andererseits reicht eine noch so verlockende Offerte eines anderen Steuerberaters für eine Kündigung nicht immer aus, wenn besagter Mandant sich von seinem angestammten Steuerberater gut beraten fühlt. Dann kündigt er eben nicht und sieht sogar über den Ursachen von Mandantenverlusten

Steuerberater erfüllt Erwartungen nicht, Mandant ist unzufrieden

Wettbewerber offeriert bessere Beratung oder andere Vorteile

Abb. 1: Ursachen von Mandatsverlusten

Mandant ist ein notorischer Wechsler

Wettbewerber, der gezielt abwirbt

Steuerberater, der Erwartungen entäuscht

Mandant, der öfter wechselt

Mandant kündigt

Mandatsverlust Abb. 2: Verursacher von Mandatsverlusten

einen oder anderen Fehler hinweg. Bei solchen Mandanten mit überdurchschnittlicher Loyalität haben es Steuerberater leichter Mandatsverluste zu vermeiden. Ganz anders ist das bei notorischen Wechselmandanten. Hier ist die Ursache für einen Mandatsverlust das Wechselfieber, das dem Mandanten angeboren ist oder ihn irgendwann befallen hat. Da kann ein Steuerberater machen, was er will, solche Mandanten sind nicht zu halten. Sie suchen den Wechsel, meist um ihr Ego zu pflegen. Zum Glück gibt es nicht so viele von diesem Typ. Aus dem Blickwinkel des Steuerberaters gibt es bei einem Mandatsverlust demnach drei Hauptakteure (Abb. 2): Zunächst den Steuerberater selbst. So liefern Steuerberater stets dann eine Vorlage für Kündigungen, wenn sie ihre Leistungen nicht am Bedarf ausrichten, Fehler in der Arbeit machen, sich nicht um ihre Mandanten kümmern usw. Das ertragen Mandanten auf Dauer nicht. Damit sind sie aber noch lange nicht der Verursacher für einen Mandatsverlust. Im beschriebenen Fall reagiert der Mandant nur. Der Verursacher für den Verlust ist der Steuerberater selbst. Wenn ein Mandant Verursacher eines Mandatsverlustes ist, muss zunächst sein Steuerberater alles richtig gemacht haben. In diesem Fall bleibt dann nur übrig, dass der Mandant ein notorischer Wechsler ist. Der dritte infrage kommende Verursacher für Mandatsverluste ist ein anderer Steuerberater, eine andere Kanzlei, ein Rechtsanwalt, ein Bilanzbuchhalter, der seine Befugnisse überschreitet oder jeder andere Anbieter im Markt, den der Mandant als Alternative wählt. Alle infrage kommenden Personen werden hier unter dem Oberbegriff „Wettbewerber“ zusammengefasst. Ein Wettbewerber ist aber nicht per se ein Verursacher für einen Mandatsverlust. Diese Rolle spielt er nur, wenn er Mandanten gezielt abwirbt, erst dann ist er Verursacher für einen Mandatsverlust. Wenn andernfalls ein Wettbewerber nur allgemein und ungezielt für sich wirbt und ein Mandant X des Steuerberaters Y zu ihm wechselt, ist der Wettbewerber kein Verursacher für den

Kammerbrief 3 / 2014

5


Titel

Mandatsverlust des Steuerberaters Y. In diesem Fall ist Verursacher des Mandatsverlustes der Steuerberater Y selbst, weil er die Erwartungen des Mandanten nicht mehr erfüllt oder der Mandant, weil er ein notorischer Wechsler ist. Vielleicht stellt sich an dieser Stelle die Frage, wozu diese spitzfindigen Unterscheidungen nützlich sind. Die Antwort darauf ist, dass durch die Unterscheidung in Ursachen und Verursacher von Mandatsverlusten klarer wird, wie man sie vermeiden kann. Dazu ist zu klären, wer und was einen größeren bzw. einen kleineren Beitrag zu Mandatsverlusten leistet. Eine Recherche in einschlägigen Quellen ergibt, dass genaue Zahlen darüber nicht existieren. Qualitativ bewertet sind sich die Branchenkenner jedoch einig, dass die Steuerberater selbst die Hauptverursacher für Mandatsverluste sind. Weiter kann festgestellt werden, dass man die Rolle der notorischen Wechsler vernachlässigen kann, wenn es um Konzepte gegen Mandatsverluste geht. Solche Mandanten wird es immer geben, vielleicht wird ihr Anteil auch leicht zunehmen, aber er bleibt absolut gesehen gering. Vor allem gibt es keine brauchbaren Mittel, um solche Mandatsverluste auszuschließen. Einigkeit besteht auch darin, dass das gezielte Abwerben von Mandaten zugenommen hat. Da das offiziell ein Tabuthema ist, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, gibt es auch hierüber keine konkreten Zahlen. Bedenkt man jedoch, dass die Ursache des Abwerbens der Verdrängungswettbewerb unter den Steuerberatern ist, muss man eher noch davon ausgehen, dass Abwerben weiter zunehmen wird.

Steuerberater, der Erwartungen enttäuscht Wettbewerber, der gezielt abwirbt

Zehn Bausteine für erfolgreiche Mandantenbindung Definiert man Mandantenbindung als Vermeidung von Mandatsverlusten, dann ergeben sich für Steuerberater zwangsläufig zwei Aufgaben. Sie müssen die Erwartungen ihrer Mandanten mindestens erfüllen und sie müssen das Abwerben durch Wettbewerber verhindern. Um das zu erreichen, können Steuerberater zehn Bausteine nutzen: Moderne Steuerberatung, Mandantenorientierung, Teamstärke, Kommunikation, Emotionen, Wettbewerbsvorteile, Gebundenheit, Mandantenbindungsprogramme, Qualitätssicherung und Qualitätsversprechen sowie Garantien.

Über den Autor und sein aktuelles Buch: Dr. Hans Volkmann ist Unternehmensberater. Er hat mehrere Publikationen über Kanzleimanagement, Marketing und Unternehmensberatung durch Steuerberater veröffentlicht. Sein aktuelles Buch trägt den Titel „Mandantenbindung in Steuerberatungskanzleien – Mandanten begeistern und Abwerben verhindern“. Darin geht er auf die zehn Bausteine der erfolgreichen Kundenbindung ein. Das Buch ist praxisbezogen geschrieben und enthält zahlreiche Beispiele. Der erläuterte Managementansatz geht weiter als die klassischen Kundenbindungstheorien. Besonders deutlich wird das anhand der Ausführungen zum Internet und zur emotionale Beratung für eine stärkere Mandantenbindung. Dr. Hans Volkmann richtet sich vor allem an Steuerberater. Wesentliche Teile des Buchs können aber auch für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater von Nutzen sein.

Mandant, der öfter wechselt Abb. 3: Entwicklung des Anteils der Verursacher an den Mandatsverlusten

Das werden auch Strafmaßnahmen oder Appelle gegen das Abwerben nicht verhindern können. Zusammenfassend ist der Beitrag der drei Verursacher von Mandatsverlusten in Abbildung 3 dargestellt. Die gute Botschaft lautet, dass es in erster Linie auf die Steuerberater selbst ankommt mit Mandatsverlusten fertig zu werden. In zweiter Linie sollten sie sich verstärkt gegen Abwerben wehren.

6

Kammerbrief 3 / 2014

Mandantenbindung in Steuerberatungskanzleien Mandanten binden und Abwerben verhindern Dr. Hans Volkmann 273 Seiten, broschiert UBV//// Verlag 2012 www.ubv-web.de ISBN 978-3-00-36417-4 89,95 Euro


Neues aus Sachsen | Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht Datum

Anlass

Teilnehmer

Ort

Termine der Präsidentin und des Vorstands 01.07.2014

Sitzung Ausschuss Seminare & Workshops

01.07.2014

Amtseinführung des Vorstehers des FA Annaberg-Buchholz

02.07.2014

Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

Dresden

02./03.07.2014

157. Vorstandssitzung

Dresden

03.07.2014

28. ordentliche Kammerversammlung und Sommerfest

Dresden

17.07.2014

Berufskundlicher Vortrag für Mitarbeiter des Jobcenters

StB Gisela Jahn

13.08.2014

Klausurenverbund – Revisionsausschuss

StB Silke Lachmann, StB Gisela Jahn

26.08.2014

Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit

27.08.2014

Amtseinführung des Vorstehers des FA Hohenstein-Ernsthal

StB Kerstin Winter-Oppe

28.08.2014

Besprechung zur Änderung der Regelungen zu den Steuererklärungsabgabefristen im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen

StB Steffi Müller, StB Dr. Andreas Zönnchen

28.08.2014

Vortrag bei HWK/IHK Dresden: Extras für Mitarbeiter – Zuwendungen an Arbeitnehmer optimal gestalten

StB Katja Hanf

04.09.2014

Gespräch der Präsidenten der Steuerberaterkammern und Sommerfest (BStBK)

05.09.2014

3. BWL-Symposium 2014 „Der neue Mindestlohn – Handlungsbedarf für den Mittelstand“

06.09.2014

Absolventenfeier „Steuerfachangestellte/-r“ und „Steuerfachwirt/-in“

11.09.2014

158. Vorstandssitzung

15./16.09.2014

90. Bundeskammerversammlung

StB Steffi Müller, StB Gabriele Borczyk, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Holger Kunadt

25./26.09.2014

7. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress

StB Steffi Müller, StB Katja Hanf, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Silke Lachmann

Leipzig StB Dr. Andreas Zönnchen

Leipzig Hannover Dresden

Dresden Großenhain Berlin

StB Steffi Müller, StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Silke Lachmann, StB Knut Michel

Berlin Dresden Leipzig Frankfurt

Bristol

Termine, die im Auftrag des Vorstands durch Kammermitglieder wahrgenommen wurden 03.07.2014

Vortrag: Steuerliche Aspekte bei ehrenamtlich Engagierten

Am 03.07.2014 fand im Kulturhaus Aue eine „Informationsveranstaltung für bürgerschaftlich Engagierte und ehrenamtlich Tätige“ statt. Nachdem Sachsens Sozialministerin Christine Clauß die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte unter anderem StB Prof. Dr. Jörg Röhner über die steuerlichen Aspekte im Ehrenamt.

StB Prof. Dr. Jörg Röhner

Aue

Tagungsort für die 90. Bundeskammerversammlung war das Hotel Steigenberger Frankfurter Hof in Frankfurt a. M. Die Vertreter der Kammern tauschten sich unter anderem über die „Steuerberatung 2020“ aus. Dazu wurde vor kurzem eine Broschüre veröffentlicht (siehe S. 16).

Kammerbrief 3 / 2014

7


Neues aus Sachsen Kurz notiert

Berufsberater informieren sich Die Steuerberaterkammer Sachsen setzt ihre Infoveranstaltungen für Berufsberater fort. Am 17. Juli 2014 war Vorstandsmitglied StB Gisela Jahn zu Gast im Leipziger Jobcenter. Über 40 Mitarbeiter der Einrichtung erfuhren mehr über die Steuerfachangestellten-Ausbildung und die späteren Aufstiegsmöglichkeiten. Nach einem kurzen Vortrag stellten die Teilnehmer Fragen, insbesondere zur betrieblichen Umschulung, den Übernahmechancen, der Vergütung und dem Prüfungsablauf. Die Flyer und Werbemittel der Nachwuchskampagne „Steuer Deine Karriere“ kamen bei den Berufsberatern sehr gut an. In den Gesprächen zeigte sich, dass mitunter falsche Vorstellungen vom Arbeitsalltag in einer Kanzlei existieren. Vor allem die benötigten mathematischen Kenntnisse wurden häufig überbewertet – Kommunikationsfähigkeiten hingegen unterschätzt. Diese Tatsache hatten bereits die Infoveranstaltungen zum Jahresanfang in Dresden, Leipzig und Marienberg offenbart.

Vorgestellt: Patricia Romanus – Auszubildende

Das erste Lehrjahr liegt hinter Patricia Romanus, die im August 2013 ihre Ausbildung zur Bürokauffrau bei der Steuerberaterkammer Sachsen begann. Ihre erste Station war der Geschäftsbereich „Ausbildungs- und Prüfungswesen“. Sie schrieb Briefe, kümmerte sich um Posteingang und Postausgang, erstellte Powerpoints, bereitete Prüfungen sowie Ausschusssitzungen mit vor, bearbeite Mitgliederanzeigen und Werbemittel-

Im Leipziger Jobcenter informierte StB Gisela Jahn über die beruflichen Möglichkeiten in der Steuerberatungsbranche.

8

Kammerbrief 3 / 2014

bestellungen. Jetzt im 2. Lehrjahr ist sie im Geschäftsbereich „Seminare und Workshops“ eingesetzt. Zu den Aufgaben der 17-Jährigen gehören nun auch die statistischen Auswertungen von Seminarumfragen oder die Bearbeitung der Seminaranmeldungen. Außerdem unterstützt sie bei der Erstellung von Seminarunterlagen. „Besonders gern arbeite ich mit Powerpoint oder mit Grafikprogrammen. Darüber kann ich meine Kreativität einfließen lassen“, erzählt Patricia Romanus, die montags und dienstags in die Berufsschule geht – zusammen mit John Lasinski, ebenfalls Auszubildender bei der Steuerberaterkammer. Nach der Schule oder der Arbeit ist die gebürtige Leipzigerin häufig im Fitnessstudio anzutreffen. Sport gehörte schon immer zu ihrem Leben. 13 Jahre lang besuchte sie eine Tanzschule, fing mit Ballett an und kam später zum Hip-Hop.

Protokoll vom LSF-Klimagespräch veröffentlicht Der Vorstand der SBK Sachsen hat sich beim Klimagespräch mit dem Landesamt für Steuern und Finanzen zu aktuellen Themen ausgetauscht. Im Gästehaus Wolfsbrunn in Hartenstein bei Chemnitz wurden am 14. Mai 2014 eine Reihe von Tagesordnungspunkten besprochen. Das Protokoll ist als PDF auf www.sbk-sachsen.de im Mitgliederbereich einsehbar (Rubrik: Die Kammer > Anzeigen & Mitteilungen > Kammermitteilungen > A004/2014).


Kammerbrief 3 / 2014

9


Seminare und Workshops Vorausschau

Haftungsfalle Lohnabrechnung von Andreas Sprenger Die Lohnabrechnung gehört zu den anspruchsvollen Arbeitsgebieten in der Steuerberaterkanzlei. Was immer übersehen wird: Bei diesem Thema treffen steuerliche Vorschriften, das Sozialversicherungsrecht und das Arbeitsrecht aufeinander. Die Prüfungsdichte durch Finanzamt und deutsche Rentenversicherung ist hoch – sodass Fehler schnell zu einem Haftungsfall für den Steuerberater werden. Bestes Beispiel für eine derartige Haftungsfalle ist das neue Tariftautonomiestärkungsgesetz. Ab 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde, für alle Branchen und alle Arbeitsverhältnisse – auch für Werkstudenten, kurzfristig Beschäftigte und alle Aushilfen im Minijobbereich. Auch Praktikanten müssen ab 2015 den Mindestlohn von 8,50 € erhalten. Allerdings hat der Gesetzgeber die Schulpraktikanten, die Praktika bis zu 3 Monaten zur Berufs- oder Studienorientierung sowie innerhalb eines Studiums oder einer Berufsausbildung sowie Praktika (ohne zeitliche Befristung) nach § 54 a SGB III bzw. §§ 66-70 Berufsbildungsgesetzes vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem sind Langzeitarbeitslose, Zeitungszusteller, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und Ehrenamtliche vom Mindestlohn ausgenommen. Eigentlich eine arbeitsrechtliche Regelung – aber mit gefährlichen Auswirkungen auf die Sozialversicherung: - Wird der Mindestlohn von 8,50 € nicht eingehalten, kommt es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitgeberschuld). Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung (Phantomlohndiskussion). - Im Bereich der Minijobs wirkt sich das Unterschreiten des Mindestlohns noch dramatischer aus: nach dem Prinzip des geschuldeten Arbeitsentgelts besteht die Gefahr, dass Aushilfen ab 2015 aus der Minijobregelung herausfallen. Die Arbeitnehmer werden rückwirkend sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen der SV. - Die Haftungsfalle liegt in den für alle geringfügig Beschäftigten deutlich erweiterten Aufzeichnungspflichten. Zwar mussten bereits bisher die Arbeits-

10 Kammerbrief 3 / 2014

zeiten aufgezeichnet werden (§ 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV)), das haben aber nur wenige Mandanten und SV-Prüfer beachtet. Ganz anders ab 2015: Nach dem Tarifautonomiegesetz müssen für geringfügig Beschäftigte Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Hintergrund: die 450 € monatlich reichen ab 2015 nur noch für (450 €/8,50 € =) 52,9 Arbeitsstunden pro Monat. Fehlt es an den Stundenaufzeichnungen und der SV-Prüfer schätzt eine monatliche Arbeitszeit von 60 Stunden – dann wird die Aushilfe in vollem Umfang Sozialversicherungspflichtig. Zudem droht ein Bußgeld bis 30.000 €. Weitere typische Haftungsfalle: die kurzfristigen Beschäftigungen. Ab 2015 liegt Kurzfristigkeit vor, wenn die Beschäftigung aufgrund ihrer Eigenheit bzw. der vertraglichen Regelung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. An der Einschränkung „nicht berufsmäßig“ hat sich nichts geändert. Schüler vor der Ausbildung, vor dem Bundesfreiwilligendienst oder vor dem Dualen Studium, Eltern in Elternzeit sind berufsmäßig tätig. Auch Zeiten, an denen man arbeitssuchend gemeldet war, können zur Berufsmäßigkeit führen. Folge: Für diese Aushilfen fallen Beiträge zur Sozialversicherung an. Im Lohnsteuerrecht führen die Abfindungen an Arbeitnehmer immer wieder zu Haftungsfällen für den Berater. Damit die ermäßigte Besteuerung (Fünftel-Regelung) angewandt werden kann, muss der Zufluss der Abfindung in einem Kalenderjahr erfolgen und zu einer Zusammenballung von Einkünften führen. Das BMF Schreiben vom 01.11.2013 ((IV C 4 – S 2290/13/10002) erleichtert die Prüfung der Zusammenballung, weil man für die Lohnabrechnung auf das Steuerbrutto des vorhergehenden Jahres abstellen darf. Im Zweifel – so die RZ 12 des BMF-Schreibens – soll der Arbeitgeber jedoch auf die ermäßigte Besteuerung verzichten, der Arbeitnehmer kann den Steuervorteil im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachholen. Seminarangebot Wenn Sie mehr über die „Haftungsfalle Lohnabrechnung“ wissen möchten, können Sie sich noch auf www.sbk-sachsen.de für das Seminar anmelden. Es findet am 13.11.2014 in Dresden und Chemnitz statt, am 14.11.2014 in Leipzig.


Seminare | Aus- und Fortbildung

Unser Seminarangebot im 4. Quartal 2014

Für die nachfolgenden Veranstaltungen können Sie sich jederzeit online und ohne Login auf www.sbk-sachsen.de anmelden. Auf unserer Internetseite finden Sie auch die ausführliche Seminarbeschreibung. Thema

Referent

Ort

Tag

Datum

Uhrzeit

Aktuelle Umsatzsteuer

Wolfgang Tausch

Chemnitz Dresden Leipzig

Fr Di Di

24.10.2014 11.11.2014 11.11.2014

08:30-12:30 Uhr 08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr

Auffrischungskurs Einkommensteuer

Thomas Arndt

Dresden

MiDo

05.11.2014 06.11.2014

09:00-16:00 Uhr

Aktuelles zur Rechnungslegung

Prof. Dr. Manfred Pollanz

Dresden Leipzig

Do Do

06.11.2014 06.11.2014

09:00-12:30 Uhr 15:00-18:30 Uhr

Aktuelles Lohnsteuerrecht

Walter Niermann

Dresden Chemnitz Leipzig

Fr Fr Sa

07.11.2014 07.11.2014 08.11.2014

08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr

Haftungsfalle Lohnabrechnung

Bernhard Starz & Wolfgang Sprenger

Dresden Chemnitz Leipzig

Do Do Fr

13.11.2014 13.11.2014 14.11.2014

08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr

Umsatzsteuer aus der Sicht der Außenprüfung

Uwe Perbey

Dresden Chemnitz Leipzig

Do Do Fr

27.11.2014 27.11.2014 28.11.2014

08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr

Aktuelles Steuerrecht in der 2. Jahreshälfte

Marcus Spahn

Dresden Chemnitz Leipzig Leipzig Zwickau

Fr Fr Sa Mi Mi

05.12.2014 05.12.2014 06.12.2014 17.12.2014 17.12.2014

08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr 08:30-12:30 Uhr 08:30-12:30 Uhr 15:00-19:00 Uhr

Aus- und Fortbildung Auswertungen und statistiken

Umfrage zum Verbleib im Beruf Seit 2005 werden die Teilnehmer der Abschlussprüfung, die den mündlichen Teil und damit den Berufsabschluss mit Erfolg absolviert haben, nach ihrem Verbleib im Ausbildungsberuf befragt.

13 (6,63 %) neue Steuerfachangestellte gaben an, ein Studium, z. B. an der Berufsakademie oder ein BWL-Studium aufzunehmen. Damit ist dies der häufigste Grund für ein – zumindest vorübergehendes – „Verlassen“ des Berufs.

Die Befragung bestätigte in diesem Jahr die Aussage des langjährigen Mittels, dass ungefähr 90 % unserer Absolventen unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung einen Anstellungsvertrag in einer Steuerkanzlei vorweisen können, leider nicht.

Festzustellen ist, dass sich der Anteil der neuen Steuerfachangestellten, der sich nach der bestandenen Abschlussprüfung einer kaufmännischen Tätigkeit zuwendet, gegenüber dem Vorjahr von 0,54 % auf 3,57 % gestiegen ist.

Von den in der Sommerprüfung an der Befragung teilnehmenden 196 Kandidaten verbleiben nur 160 (81,63 %) im steuerberatenden Beruf. 121 (61,73 %) von ihnen verbleiben in ihrem Ausbildungsbetrieb, 39 (19,90 %) wechselten in eine andere Kanzlei.

Lediglich ein neuer Steuerfachangestellter (0,51 %) gab an, noch kein Beschäftigungsverhältnis gefunden zu haben.

Kammerbrief 3 / 2014

11


Aus- und Fortbildung

Ausgewertet: Abschlussprüfung Sommer 2014 im Ausbildungsberuf Zur Abschlussprüfung hatten sich 249 Prüflinge angemeldet, die auch zugelassen wurden bzw. als Wiederholungsprüflinge bereits zugelassen waren. Neun Kandidaten traten vor Prüfungsbeginn zurück bzw. waren nach § 19 der Prüfungsordnung aus wichtigem Grund entschuldigt. Somit haben 240 Prüflinge am 6. und 7. Mai 2014 den schriftlichen Teil der Prüfung absolviert. 240 Kandidaten wurden bewertet. Von ihnen hatten: 218 Teilnehmer bestanden und wurden zur mündlichen Prüfung eingeladen; 37 Teilnehmer hatten in bis zu zwei Fächern mangelhafte Leistungen erreicht und wurden zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung vor der mündlichen Prüfung eingeladen; 30 davon im Fach Steuerwesen und 7 Prüflinge im Fach Rechnungswesen bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde (Wahlmöglichkeit). 21

Teilnehmer hatten den schriftlichen Teil und somit die Gesamtprüfung nicht bestanden (mind. 1 x Note 6 oder 3 x Note 5 und schlechter) und erhielten einen entsprechenden Bescheid.

Übersicht Teilnehmer der Sommerprüfung 2014 Bestanden

Nicht bestanden

Gesamtanzahl

135

11

146

betrieblich Umzuschulende

15

3

18

überbetrieblich Umzuschulende

46

17

63

4

9

13

200

40

240

83,33 %

16,67 %

100,00 %

Teilnehmer Auszubildende

Wiederholer Gesamtanzahl Teilnehmer Gesamtanzahl in %

Steuerwesen Teilnehmer

1

2

3

4

5

6

Durchschnitt Note Pkt.

146

1

21

35

81

7

1

3,51

65,01

betrieblich Umzuschulende

18

-

-

3

12

1

2

4,11

55,61

überbetrieblich Umzuschulende

63

-

3

17

32

10

1

3,83

59,76

Wiederholer

13

-

-

1

5

5

2

4,62

44,00

Anzahl der Note StW

240

1

24

56

130

23

6

3,70

61,79

Gesamtanzahl in %

100

Auszubildende

0,42 % 10,00 % 23,33 % 54,17 % 9,58 %

2,50 %

Rechnungswesen Teilnehmer

1

2

3

4

5

6

Durchschnitt Note Pkt.

146

2

28

38

55

18

5

3,51

65,37

betrieblich Umzuschulende

18

1

-

3

7

7

-

4,06

56,17

überbetrieblich Umzuschulende

63

-

8

15

23

16

1

3,79

60,05

Auszubildende

13

-

1

-

3

7

2

4,69

42,31

Anzahl der Note ReWe

240

3

37

56

88

48

8

3,69

62,03

Gesamtanzahl in %

100

Wiederholer

12 Kammerbrief 3 / 2014

1,25 % 15,42 % 23,33 % 36,67 % 20,00 % 3,33 %


Aus- und Fortbildung

Wirtschafts- und Sozialkunde

Auszubildende

Teilnehmer

1

2

3

4

5

6

Durchschnitt Note Pkt.

146

1

20

66

48

11

-

3,33

68,77

betrieblich Umzuschulende

18

-

1

6

7

4

-

3,78

60,89

überbetrieblich Umzuschulende

63

-

4

18

29

11

1

3,79

59,52

Wiederholer

13

-

-

1

5

5

2

4,62

44,77

Anzahl der Note WiSo

240

1

25

91

89

31

3

3,55

64,45

Gesamtanzahl in %

100

0,42 % 10,42 % 37,92 % 37,08 % 12,92 % 1,25 %

Verteilung der Note „Gesamt“ * Teilnehmer

1

2

3

4

5

Durchschnitt Note Pkt.

136

1

21

56

57

1

3,26

68,93

betrieblich Umzuschulende

15

-

1

4

10

-

3,60

62,60

überbetrieblich Umzuschulende

51

-

3

19

24

5

3,61

63,98

4

-

1

-

3

-

3,50

62,75

Anzahl der Note gesamt

206

1

26

79

94

6

3,38

67,13

Gesamtanzahl in %

100

Auszubildende

Wiederholer

0,49 % 12,62 % 38,35 % 45,63 % 2,91 %

* In dieser Tabelle sind nur die Prüfungsbewerber berücksichtigt, die an der mündlichen Prüfung teilgenommen haben. Diejenigen, die bereits die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten keine Gesamtnote.

Ergebnisse der Auszubildenden und Umzuschulenden nach Berufsschulen Dresden II Dresden

Chemnitz

Leipzig

Löbau

Zwickau

Keine BS

Durchnitt gesamt

Ergebnispunkte StW

56,14

66,12

63,09

66,27

59,70

60,73

57,45

61,79

Ergebnispunkte ReWe

53,86

65,28

63,68

67,84

61,30

61,88

57,54

62,03

Ergebnispunkte WiSo

62,29

73,98

62,15

71,27

67,60

60,88

56,95

64,45

Ergebnispunkte mdl.1

72,20

76,67

64,17

71,21

71,56

66,30

65,43

69,37

Ergebnispunkte Gesamt 1

65,00

70,90

64,90

70,85

67,78

64,96

64,07

67,13

1

in dieser Zeile sind nur die Prüfungsbewerber berücksichtig, die an der mündlichen Prüfung teilgenommen haben!

Kammerbrief 3 / 2014

13


Aus- und Fortbildung

Absolventen feiern in Dresden Blub und Sabrina dürften den neuen Steuerfachangestellten und Steuerfachwirten noch lange in Erinnerung bleiben. Denn das Künstlerduo sorgte mit seiner abwechslungsreichen Seitenblasen- und Jonglage-Show für den krönenden Abschluss der Aus- bzw. Fortbildungszeit. Rund 480 Gäste waren am 6. September 2014 zur Absolventenfeier gekommen. Auf der festlich dekorierten Galerieebene des Dresdner Flughafens hatten rund 200 Prüflinge Zeugnisse und Blumen bekommen. Die Vorsitzende der Abteilung Berufsausbildung und des Prüfungsausschusses, Silke Lachmann, führte durch den offiziellen

Teil der Veranstaltung. Präsidentin Steffi Müller sprach ein kurzes Grußwort und gratulierte den neuen Steuerfachangestellten anschließend auch persönlich. Besonders stolz konnte Christin Schulz aus Wurzen sein. Sie lernte in der Kanzlei Winkow & Brockstedt aus Leipzig. Die 21-Jährige bestand als einzige mit „sehr gut“ und erreichte 95 Punkte. Für das kommende Jahr ist die Absolventenfeier wieder im Dresdner Internationalen Congress Center geplant. Termin: 29.08.2015. Weitere Fotos von der diesjährigen Veranstaltung finden Sie auf www.sbk-sachsen.de.

14 Kammerbrief 3 / 2014


Berufsrecht und Beratungshinweise Kurz notiert

Betreuung einer Demenzkranken StBerG § 57 Abs. 2 S. 2

Ein Steuerberater, der sich von einer 91 Jahre alten, an einer Demenzerkrankung leidenden Rentnerin eine als Schenkung ausgewiesene Pauschalvergütung i. H. von 50.000 € versprechen bzw. sich und seiner Ehefrau jeweils 20.000 € schenken lässt, verstößt gegen die Pflicht, sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die der Beruf als Steuerberater erfordert. (Leits. n. amtl.) LG Koblenz, Urt. v. 08.04.2014–10 StL 1/13, rkr., noch n. v. aus DStR 32/2014

Fehlender Hinweis auf sog. Sanierungserlass

BGB § 249, § 280 Abs. 1, § 67; StBerG § 33; AO § 163, § 227 Abs. 1

1. Steht einer Finanzbehörde ein Ermessensspielraum zu oder ist eine Bindung aufgrund allgemeiner Verwaltungsübung eingetreten, muss das Regressgericht im Steuerberaterhaftungsprozess die mutmaßliche Behördenentscheidung feststellen. Ergibt sich die Bindung der Finanzbehörde und eine Ermessensreduzierung auf Null aus einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift, gibt diese die ständige Verwaltungsübung wieder. Für das Verständnis dieser Verwaltungsvorschrift ist maßgebend, wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte, sofern eine solche Auslegung möglich ist. 2. Unterlässt der Steuerberater es pflichtwidrig, seinen Mandanten darauf hinzuweisen, dass dieser Anspruch auf eine steuerliche Sonderbehandlung

nach dem sog. Sanierungserlass hat, kann er diesem für die daraus erwachsenden Nachteile haften, auch wenn der Sanierungserlass sich später als gesetzeswidrig herausstellen sollte. BGH, Urt. v. 13.03.2014, IX ZR23/10, DStR 2014, 895 aus DStR 25/2014

Wirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel

HGB §§ 74 Abs. 1, Abs. 2, 75d S. 2; BGB §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 2; BRAO § 43a Abs. 2

Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung, die eine Honorarabführung an den früheren Arbeitgeber auch bei einer nachfolgenden Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt für die Dauer von zwei Jahren verlangt, stellt eine Umgehung i. S. von § 75d S. 2 HGB dar, wenn die Konditionen so gestaltet sind, dass sich die Bearbeitung der Mandate wirtschaftlich nicht lohnt. In diesem Fall liegt eine verdeckte Mandantenschutzklausel vor, die den Arbeitnehmer i. S. von § 74 Abs. 1 HGB in seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt und gemäß § 75d S. 2 HGB unwirksam ist. (Leits. n. amtl.) BAG, Urt. v. 11.12.2013, 10 AZR 286/13; Volltext unter BeckRS 2014, 67123 aus DStR 23/2014

Unterlassene sozialversicherungsrechtliche Prüfung SGB IV §§ 7, 7b a. F., 28a, 28e; BGB § 278

auch klären, ob eine beitragspflichtige Beschäftigung nach § 7 Abs. I SGB IV vorliegt. Unterlässt er diese Prüfung, liegt Verschulden vor, das dem Auftraggeber nach § 278 BGB zuzurechnen ist. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.4.2013L 1 KR5/11, rkr. aus DStRE 14/2014

Unterlassener Hinweis auf Nachteile BGB §§ 280 ff. i. V. m. §§ 611, 675 Abs. 1 i. V. m. § 31

1. Ein Steuerberater hat bei einer gesellschaftsrechtlichen Gestaltung auch dann auf steuerliche Nachteile bei der Einkommens- und Gewerbesteuer hinzuweisen, wenn sich sein Auftrag auf die Prüfung der Schenkungsteuer beschränkt. 2. Zu Gunsten des Geschädigten kommt die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass er sich beratungsgemäß verhalten hat, nicht in Betracht, wenn es verschiedene Möglichkeiten gegeben hätte, die steuerlichen Nachteile zu vermeiden oder zu kompensieren. 3. Bei der Schadensberechnung können Steuernachteile des Geschädigten durch Vermögensvorteile, die bei einer vom Geschädigten beherrschten GmbH eingetreten sind, kompensiert werden, wenn beide Vermögen eine wirtschaftliche Einheit bilden. (Leits. n. amtl.) OLG Köln, Urt. v. 16.01.2014 – 8 U7/13, rkr., BeckRS 2014, 05678 aus DStR 27/2014

Der Steuerberater muss bei einem Mandat, das die Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen umfasst,

Kammerbrief 3 / 2014

15


Berufsrecht und Beratungshinweise | Aktuelles

Untätigkeit gegenüber Mandanten und Berufskammer als Berufspflichtverletzung StBerG § 57 Abs. 1

Ein Steuerberater verhält sich berufwidrig, wenn er durch sein Verhalten die Entstehung überflüssigen Aufwandes für den Mandanten, insbesondere infolge vielfacher Kontaktversuche, der Beauftragung eines anderen Steuerberaters und der Einschaltung der Steuerberaterkammer im Beschwerdeverfahren verschuldet hat. (Leits. n. amtl.) LG Frankfurt/M., Urt. v. 25.04.2014–5/35 StL 1/14, rkr., aus DStR 33–34/2014

Ankündigung eines Insolvenzplanverfahrens unzureichend StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; InsO a. F. § 254 Abs. 1 S. 3; InsO § 258 Abs. 1; FGO § 74, § 76 Abs. 1 S. 1, § 96 Abs. 2; ZPO § 251

1. Wird über das Vermögen eines Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet, wird gesetzlich vermutet, dass ein Vermögensverfall vorliegt, der zwingend zum Widerruf der Bestellung als Steuerberater führt. 2. Die bloße Möglichkeit, einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens zu stellen, gehört zu den Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und kann die Vermutung des Vermögensfalls nicht

widerlegen. 3. Weder die Ankündigung noch die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens reicht zur Widerlegung des Vermögensverfalls und zur Führung des dem Steuerberater obliegenden Entlastungsbeweises aus. BFH, Beschl. v. 18.12.2013 – VII B40/13, NV aus DStR 13/2014

Aktuelles geburtstage | Neuerscheinungen

Neue Broschüre für eine zukunftsfähige Kanzlei Die Bundessteuerberaterkammer hat die Broschüre „Steuerberatung 2020 – Veränderungsnotwendigkeit, Veränderungsmöglichkeiten und Handlungsfelder“ veröffentlicht. Sie wurde vom Ausschuss „Zukunftsentwicklung des Berufs“ in Zusammenarbeit mit mehr als 60 Vertretern aller Steuerberaterkammern erstellt. Das über 100-seitige PDF-Dokument steht auf www.bstbk.de als Download zur Verfügung. Wesentliche Inhalte sind die strategische Ausrichtung der Kanzleien, die Gewinnung von Personal, modernes Kanzleimanagement, Marketing und Akquise sowie die zunehmende

16 Kammerbrief 3 / 2014

Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Weiterhin wollen die BStBK und die Steuerberaterkammern ihre Mitglieder bei der Identifikation und Gewinnung von Beratungsfeldern unterstützen, die sich mit Berufsethos und -recht vereinbaren lassen. Die BStBK präsentiert mit der Broschüre einen „Meilenstein“ im Projekt „Steuerberatung 2020“. Es wird deutlich, dass es die Aufgabe jedes Kanzleiinhabers selbst ist, für die Zukunftsfähigkeit der eigenen Kanzlei zu sorgen. Die Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer werden sich für eine Optimierung der Rahmenbedingungen einsetzen und

Unterstützung anbieten. Zur zeitnahen Umsetzung der Erkenntnisse in den Kanzleien wurde ein Präsidialarbeitskreis eingerichtet, der konkrete Maßnahmen erarbeitet. Die Zukunft des steuerberatenden Berufs und der zugehörige Strategieprozess der BStBK waren am 15./16.09.2014 auch Themen auf der 90. Bundeskammerversammlung. In Frankfurt wurde den Delegierten der aktuelle Stand aus der Gremienarbeit präsentiert.


Aktuelles

Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum Die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gratuliert, auch im Namen der Berufskolleginnen und -kollegen, zum ...

100. Geburtstag 12.07.2014 StB Alois Mühling 89. Geburtstag 02.08.2014 StB Sigrid Baumann 88. Geburtstag 04.08.2014 StB Manfred Leistner 85. Geburtstag 20.09.2014 StBv Werner Klötzer 83. Geburtstag 12.07.2014 StB Helmut Rädel 81. Geburtstag 07.08.2014 StB vBP RB Kurt Kortgen 19.09.2014 StBv Heli Bosse 80. Geburtstag 10.07.2014 StB Gert Schreyer 17.07.2014 StBv Gudrun Neidel 70. Geburtstag 03.07.2014 StBv Rosemarie Kubale 09.07.2014 StB vBP Hans Siebe 27.07.2014 StBv Karl Georgi 13.08.2014 RA Gabriele Wedler 23.08.2014 StB WP Heinz Herrmann 02.09.2014 StB WP RA Friedrich Brandt 25.09.2014 StBv Rudi Kunitzki 25.09.2014 StB Joachim Menchen 29.09.2014 StB Robert Metschberger

60. Geburtstag 04.07.2014 StB Christa Aßmann 09.07.2014 StBv Egbert Wirsing 11.08.2014 StB Brigitta Krause 18.08.2014 StB Doris Haase 26.08.2014 StB Angelika Zenker 07.09.2014 StB WP Werner Klein 09.09.2014 StB Gudrun Patzelt 19.09.2014 StB WP Dr. Thomas Gischke 22.09.2014 StB WP Dr. Alexander Vieler 50. Geburtstag 02.07.2014 StB Stefan Kortgen 08.07.2014 StB Silke Hoffmann 08.07.2014 StB Olaf Ludwig 08.07.2014 StB LDW-Buchst. Ilka Seidel 09.07.2014 StB Sabine Brehmer 22.08.2014 StB Katrin Breuer 22.08.2014 StB Jens Falkenhayn 23.08.2014 StB Dirk Vettermann 29.08.2014 StB WP Christian Fricke 30.08.2014 StB Ramona Siegmund 06.09.2014 StB Jens Wittig 09.09.2014 StB Gisela Püschel 12.09.2014 StB LDW-Buchst. Mike Günther 14.09.2014 StB Heidrun Bock 17.09.2014 StB Jürgen Reinhard

65. Geburtstag 06.07.2014 StB WP Johannes Neumann 24.07.2014 StB Peter Latzel 09.08.2014 StB Klaus Müller 23.08.2014 StBv Klaus Kledisch 10.09.2014 StB LDW-Buchst. Hans-Hermann Helmers 15.09.2014 StB Waltraud Schubert 25.09.2014 StB LDW-Buchst. Heinrich Eichler 27.09.2014 StB Beate Dutreux

Kammerbrief 3 / 2014

17


Aktuelles

Neuerscheinungen Mitglieder können die aufgeführten Neuerscheinungen auch ausleihen. Der aktuelle Literaturbestand der Kammerbibliothek lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks bestellt werden. Der Versand erfolgt umgehend mit der Deutschen Post. In der Regel kann jedes Buch für 30 Tage ausgeliehen werden. Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter www.sbk-sachsen.de/bibliothek.

Wie Sie Ihre Kanzlei vernichten ohne es zu merken

Vollstreckungsschutz, Stundung und Erlass

Was kann es vergnüglicheres geben als sich von Anekdoten unterhalten zu lassen und nicht ganz ohne Schadenfreude zu begreifen, wie man es keinesfalls machen sollte. Und die Lösung, wie man es richtig macht, wird gleich mitgeliefert. Anhand von unterhaltsamen Anekdoten werden elementare Versäumnisse und Fehler aufgezeigt, die täglich gemacht werden und dazu führen, dass der Weg einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- oder Unternehmensberatungskanzlei eine falsche Richtung einschlägt.

Das steuerliche Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren bietet viel Stoff für Konflikte. Der schnelle Blick in die Abgabenordnung reicht zur befriedigenden Beilegung zumeist nicht: Richterrecht und zivilrechtliche Normen sind zu beachten. Wie man trotz der Komplexität der Materie die Rechte der Mandanten wirkungsvoll vertritt, schildert Dr. Carsten Farr in diesem Buch. Er vermittelt auf der Basis mehrjähriger Verwaltungspraxis die zentralen Zusammenhänge: - Aufrechnung, Verrechnung, Umbuchung - Stundung und Vollstreckungsaufschub - Erlass von Steuern und Säumniszuschlägen - Vollstreckung

Herausgeber Autor Günter Seefelder ist Wirtschaftsjurist und Diplom-Betriebswirt (FH). Er setzte nach 20jähriger Anwaltstätigkeit mit eigener Kanzlei seine Tätigkeit in der Beratung von Unternehmen fort und begleitet diese seitdem bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Wie Sie Ihre Kanzlei vernichten ohne es zu merken HDS-Verlag, 1. Auflage 2013 168 Seiten, gebunden, zweifarbig ISBN: 978-3-941480-97-1 Preis: 49,90 Euro

18 Kammerbrief 3 / 2014

Das Werk enthält die genaue Auswertung der Rechtsprechung, viele Fallbeispiele und Musteranschreiben. Die aktualisierte 2. Auflage bringt das Buch wieder auf den neuesten fachlichen und rechtlichen Stand. Herausgeber Dr. Carsten Farr Vollstreckungsschutz, Stundung und Erlass – sowie weitere Wege zur Wahrung steuerlicher Rechte Erich Schmidt Verlag, 2., neu bearbeitete Auflage (17. Juli 2014) 227 S., Taschenbuch ISBN: 978-3503157280 Preis: 39,80 Euro



Rückenschmerzen? Nie wieder schwere Bücher schleppen! Schließlich können sich Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen jedes Buch aus der Kammerbibliothek auch bequem zuschicken lassen. Der aktuelle Literaturbestand lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks gleich ausgeliehen werden.

Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter:

www.sbk-sachsen.de/bibliothek

Beilagen • Anzeigenblatt • Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs (nur für Kammermitglieder)

Nachfolgende Beilagen können Sie unter www.sbk-sachsen.de/beilagen herunterladen:

BStBK • Seminarübersicht Januar bis April 2015

Impressum Herausgeber

Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Str. 2 04105 Leipzig Tel. +49 341 56336-0 Fax +49 341 56336-20 www.sbk-sachsen.de kammer@sbk-sachsen.de

Fotos

Fotolia, SBK Hessen, SBK Sachsen, VBG Redaktionsschluss

03.10.2014 Auflage

2.900 Exemplare

Redaktion

Zuständigen Aufsichtsbehörde:

Björn-H. Lehmann Andreas Hillner (V.i.S.d.P.)

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Konzept & Gestaltung

Druck:

WeichertMehner Hauptstraße 36 01097 Dresden Tel. +49 351 50 14 02 03 Fax +49 351 50 14 02 09 www.weichertmehner.com

Sepio GmbH Demmeringstraße 49 04177 Leipzig


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.