risControl 04 2024

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risControl

Das Nachrichtenmagazin für Versicherungs- und Finanzinformation

Nr. 04 - 2024| Heft 536 | 45. Jahrgang

Die österreichische Lösung

Interview mit Mag. Herbert Orasche, Geschäftsführer der g & o brokernet GmbH Vertrieb im Zentrum - 1. Nachlese

Die zweite Auflage der „Vertrieb im Zentrum“ ist über die Bühne gegangen.

Hannoversche ist servicefreundlichster Versicherer 2024

In diesem Jahr wurde die Hannoversche Lebensversicherung AG bei der „Vertrieb im Zentrum“ zum „Servicefreundlichsten Versicherer“ gekürt.

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Im Zwielicht der Zeit: Ein Echo der Vergangenheit

In Zeiten, wo Worte wie Blätter im Wind, verwehen sie leise, vom Dünkel geschwind. Wo Wahrheit sich biegt unter Macht und Gewalt, der Kultur sanfter Niedergang, bitter und kalt.

Wo Sprache verkommt, ihre Schönheit verliert, durch Neusprech, der leise ins Ohr uns regiert. Wo Diktatoren lächeln mit falschem Gesicht, ihr Versprechen so leer, wie ihr schauriges Licht.

Die Gesellschaft, sie reißt, wird geteilt, wird entzweit, und sucht in der Dunkelheit nach Menschlichkeit. Doch in Schatten, die lang, und in Nächten so klar, spürt man Hoffnung, sie keimt, ist dem Herzen so nah.

So wandeln wir, Suchende, durch diese Zeit, in der Hoffnung, dass Wahrheit sich wieder befreit. Dass Kultur wieder blüht, in Vielfalt und Pracht, und Liebe und Licht uns durch Dunkelheit gebracht.

Doch erinnern wir uns, wie die Alten uns lehr’n, nur im Miteinander können wir uns wehr’n. Gegen Zerriss’heit, gegen Verlust und Verfall, finden wir wieder zusammen, in Liebe, vor allem.

risControl 04/2024 • Editorial • 03

Im Fokus

Fondsgebundene Lebensversicherungen gewinnen an Flexibilität – von Michael Kordovsky

Best Ager und ihr (schlechter) Zugang zu Finanzdienstleistungen bzw. Versicherungen – von AFPA, Verband der österreichischen Finanz- und Versicherungsprofessionisten

Ein Plädoyer für Ruhestandsplanung – von Mag. Christian Sec

Breite Front gegen Unwissen – von Mag. Christian Sec

Informationspflicht ist keine Bildungspflicht – Pia Niederländer, Direktorin der Hauptabteilung Zahlungsverkehr und Finanzbildung in der OeNB– von Mag.

Christian Sec

Selbstvertrauen durch Finanzbildung – von Mag. Christian Sec

Lern-Erlebnisraum – TIROLER VERSICHERUNG

Für eine gesunde Zukunft – Dr. Gernot Reiter, Generaldirektor Stellvertreter und Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Grazer Wechselseitige Versicherung AG Interview

Die österreichische Lösung – Mag. Herbert Orasche, Geschäftsführer der g & o brokernet GmbH

03 Editorial Im Zwielicht der Zeit: Ein Echo der Vergangenheit 06 06 06 07 07 07 Wechsel im Vorstand – Allianz Seriös gegen Fake – D.A.S. Rechtsschutz/ ERGO Neubesetzungen – UNIQA Stellvertretendes Vorstandsmitglied –Vienna Insurance Group „Great Place To Work®“ – R+V Österreich Region Süd West – Aktuell Gruppe News
32 42 16 18 22 34 38 40 41
32 28 38 04 • Inhalt • risControl 04/2024

Wohnbarometer – VAV Versicherung

Kunstpreis 2024 – UNIQA

Jahresbilanz – FMA

Mehrheitsanteile – FiNUM

Mobilitätsbarometer – Europ Assistance

Gute Aussichten für Österreichs Wirtschaft – OeNB

Solar Tarif – VAV Versicherung

erfolgreicher

Kapitalaufbau mit der ÖBV

MobilER GO! Überzeugend. Einfach. Attraktiv.

Ohne Vertrauen keine Weiterempfehlung –von Mag. Christian Sec Konzernabschluss – Wüstenrot Gruppe

– Allianz Österreich

Wüstenrot
mit
Produktinnovation
Ergebnis
Versicherung Geschäftsjahr 2023 – wefox Österreich Markt 08 08 09 09 10 10 11 12 23 26 27 48 48 48 49 Vertrieb im Zentrum - 1. Nachlese Hannoversche ist servicefreundlichster Versicherer „Maklervertrieb 2.0“ – R +V Versicherung Veranstaltung 28 30 31 Geldwäsche-Prävention: Einigung auf noch strengere Pflichten – von Andreas Dolezal Wenn der Wissensdurst stirbt – von Mag. Christian Sec Kolumne 24 47 NIS 2 und die neuen Maßnahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau – von Mag. Martin Pichler und Mag. Philip Windischer Kommentar 44 42 30 24 34 risControl 04/2024 • Inhalt • 05
Jahresergebnis
– Niederösterreichische

Wechsel im Vorstand

Allianz

Christoph Marek hat mit 14. April sein

Amt als CPO bei der Allianz in beiderseitigem Einvernehmen niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde Jörg Hipp bestellt, der seit 2007 in verschiedenen

Seriös gegen Fake

D.A.S. Rechtsschutz/ERGO

Österreich genießt sowohl als Reiseziel als auch bei den heimischen Urlaubern hohe Beliebtheit. Im Jahr 2022 haben nach Schätzung des Konzeptes des Tourismus Satellitenkontos in- und ausländische Gäste 35,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Zuge der wachsenden Nachfrage nach vielfältigen Unterkunftsoptionen haben Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking.com,

Neubesetzungen

Seit dem 1. April 2024 hat der studierte Versicherungsmathematiker Paul Buchner (42), der seit 2006 im Unternehmen tätig ist und zuletzt Leiter

leitenden Positionen innerhalb der Allianz Gruppe tätig ist. Zuletzt war er als Head of Underwriting Governance and Transformation, Global Property & Casualty bei der Allianz SE beschäftigt. Hipp wird nun das Vorstandsressort CPO (P&C Retail & Commercial, Underwriting Individualgeschäft, Versicherungstechnik Person, Rückversicherung und Portfoliomanagement) bei Allianz Österreich übernehmen.

check24, travelWorld und Trivago eine zentrale Rolle im Tourismusmarkt eingenommen. Diese Plattformen bieten eine breite Palette an attraktiven und vertrauenswürdigen Unterkunftsmöglichkeiten. Allerdings ist parallel dazu ein Anstieg von Betrügereien zu verzeichnen, bei denen Reisende durch Fake-Angebote getäuscht werden. Der D.A.S. Rechtsschutz der ERGO Versicherung hat sich der Thematik gewidmet und die häufigsten Betrugsmaschen angesehen.

Zu den gängigen Betrugsmethoden zählen nicht existierende Unterkünfte,

Group Risk Management war, die Leitung des neu geschaffenen Bereichs Group Claim inne. Er übernimmt das konzernweite einheitliche Schadenmanagement mit der Möglichkeit die Automatisierung und Künstlicher Intelligenz zu optimieren. „Wir sehen das Thema Schaden als einen strategisch wichtigen Pfeiler für die positive Umsetzung unseres Strategieprogramms UNIQA 3.0“, betont Wolf Gerlach, Vorstand Operations.

Pawel Dygas (36) folgt Buchner als Leiter Group Risk Management. Er war in Wien und Warschau 15 Jahre lang im Bereich Risikomanagement und Security tätig und zuletzt für den Bereich Risikomanagement, Security und Betrugsbekämpfung

Zahlungen und Kommunikation außerhalb der Plattform, Vorauszahlungen, Stornierungsbetrug sowie Phishing von Passwörtern und Daten. Um sich zu schützen, empfiehlt es sich, Angebote kritisch zu prüfen, Rückwärtssuchen nach Bildern und Adressen durchzuführen, Erfahrungen anderer Nutzer zu recherchieren, nur bei verifizierten Hosts zu buchen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Falls man dennoch in eine Betrugsfalle gerät, sollte man regelmäßig das Bankkonto überprüfen, den Vorfall der Plattform melden, Anzeige bei der Polizei erstatten und eine Schadenmeldung bei der eigenen Rechtsschutzversicherung einreichen.

der polnischen Versicherungsgesellschaften zuständig und fungierte auch als CRO für die polnische Investmentfondsgesellschaft von UNIQA. „Mit Pawel Dygas können wir die erfolgsentscheidende Position des Leiters Group Risk Management mit einem ausgewiesenen Experten aus den eigenen Reihen nachbesetzen“, freut sich Finanz- und Risikovorstand Kurt Svoboda.

Jörg Hipp
UNIQA
Paul Buchner
06 • News • risControl 04/2024
Pawel Dygas

Stellvertretendes Vorstandsmitglied

Vienna Insurance Group

Der Aufsichtsrat der Vienna Insurance Group (VIG) hat die Bestellung von Christoph Rath zum stellvertretenden Vorstandsmitglied der VIG wirksam mit 1. September 2024 beschlossen. Christoph Rath übt aktuell die Funktion des Chief Financial Officers (CFO) der tschechischen Gesellschaften Kooperativa Pojišťovna und

Ceská Podnikatelská Pojišťovna aus. Davor war er in unterschiedlichen Managementfunktionen in der VIG – u.a. als Vorstand in Serbien und Bulgarien – tätig.

Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender der VIG, zum Beschluss des Aufsichtsrats: „Wir freuen uns, dass mit Christoph Rath ein erfahrener Manager unser Vorstandsteam ergänzt, der vor allem durch seine langjährige Vorstandsverantwortung in mehreren Gesellschaften unserer

„Great Place To Work®“ R+V Österreich

Die R+V Österreich wurden mit dem Arbeitgeberzertifikat „Great Place To Work®“ ausgezeichnet. Als Basis der Zertifizierung liegt eine anonyme

Region Süd West

Aktuell Gruppe

Christian Kucher hat mit 1. April die Leitung der Region Süd-West bei der Aktuell Gruppe übernommen.

In enger Zusammenarbeit mit den Niederlassungsleitern wird Kucher die Standorte Oberösterreich, Kärnten, Steiermark und Tirol weiter ausbauen.

In seinen Verantwortungsbereich fallen HR-Agenden, die Pflege und die

Befragung aller Mitarbeiter zugrunde.

„Wir freuen uns über die positiven Ergebnisse und die Zertifizierung. Sie spiegeln unser Engagement wider, nicht nur in unserem Geschäftsfeld, sondern auch in der Schaffung einer Umgebung, in der un-

Weiterentwicklung des Kundenportfolios, der konstruktive Kontakt zur Versicherungswirtschaft und zu Branchenvertretungen sowie die Verhandlungen mit Versicherungspartnern und der Aufbau neuer Vertriebskooperationen.

Neben Ing. Michael Augustin, der im Vorjahr die Regionalleitung für Niederösterreich, Wien und das Burgenland übernommen hatte, ist Christian Kucher nun zweiter Regionalleiter der Aktuell-

Gruppe die Ländersteuerung der VIG Holding verstärkt.“

sere Mitarbeitenden ihr volles Potential entfalten, wachsen und Erfolge feiern können. Ich sehe dieses Zertifikat als Prozess und gleichzeitig als Versprechen, dass wir weiterhin in die berufliche und persönliche Entwicklung jedes Einzelnen investieren und uns ständig für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit unseres Teams einsetzen werden“, so Geschäftsführer Dkfm. Dr. Martin Beste.

Gruppe. Beide berichten direkt an die Geschäftsführung.

Christoph Rath
Weiterbildung in Versicherungsrecht Masterstudien und Weiterbildungsprogramme www.donau-uni.ac.at/ versicherung 10. Kremser Versicherungsforum 12. Nov. 2024 risControl 04/2024 • News • 07
Christian Kucher

VAV Versicherung

Im Befragungszeitraum Dezember 2023 und Jänner 2024 wurden vom Gallup Institut im Auftrag der VAV Versicherung 1000 Probanden von 18 Jahren und älter für die Wohnbarometer Studie befragt.

Die aktuelle Auswertung beschäftigt sich mit dem Thema Energieversorgung. Die Bereitschaft privater Haushalte zur Umrüstung ihrer Energieversorgung in Richtung Energieautarkie verharrt weiterhin auf einem niedrigen Niveau. In der aktuellen Studie sagen lediglich 18 Prozent, nach 21 Prozent in der Vorperiode, eine Investition zur Verbesserung ihrer Energieversorgung zu planen und sicher durchführen zu wollen. 26 nach 25 Prozent im Vorjahr können sich dies zumindest vorstellen, und 51 nach 49 Prozent lehnen den Vorschlag kategorisch ab.

Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender der VAV: „Die großzügigen Förderversprechen der öffentlichen Hand zeigen bei den Bürgerinnen und Bürgern bislang keine Wirkung. Die Mehrheit der Menschen ist offensichtlich nicht von der Dringlichkeit oder Finanzierbarkeit entsprechender Maßnahmen

Kunstpreis 2024 UNIQA

Der UNIQA Kunstpreis 2024, ein Nachwuchsförderpreis dotiert mit 15.000 Euro für bildende Künstler, in Kooperation mit der Akademie für bildende Künste Wien, findet heuer erstmalig statt - neben dem Preisgeld gibt es auch die Möglichkeit einer Ausstellung im UNIQA Tower in Wien, die im Februar 2025 eröffnet wird.

Absolventen der Akademie sollen damit eine Hilfestellung erhalten, nach ihrem Studium in der Kunstwelt Fuß zu fassen, freut sich Johan F. Hartle, Rektor der Akademie der bildenden Künste Wien. Als größter öster-

überzeugt.“ In der besser verdienenden Gruppe (mehr als 3.000 Euro/ Monat) haben 26 Prozent der Befragten bereits eine PV-Anlage oder Wärmepumpe angeschafft, 37 Prozent sind eventuell dazu bereit, in den unteren Einkommensklassen dagegen bewegt sich die Anzahl lediglich im einstelligen Prozentbereich. Besitzer eines Eigentums zeigen eine deutlich höhere Bereitschaft für solche Investitionen (26% wollen auf jeden Fall investieren, 34% denken darüber nach). Bei Mietern handelt es sich lediglich um neun Prozent, die eine solche Anschaffung planen, 18 Prozent überlegen es, wobei hauptsächlich rechtliche Gründe als Hindernis genannt werden für eine Um- oder Aufrüstung der Energieversorgung. Insgesamt ist der finanzielle Aspekt bei 52 Prozent der Befragten (56% der Eigentümer und 49% der Mieter) der Hauptgrund gegen eine Anschaffung, da es trotz großzügiger Förderungen schlichtweg nicht leistbar ist.

Ein weiterer Grund, der für 38 Prozent der Befragten gegen eine Modernisierung der Energieversorgung spricht, ist die gefürchtete Komplexität der Umbauarbeiten. 27 Prozent erwarten eine nicht in Relation zum Aufwand stehende Energieersparnis und 23 Prozent

reichischer Kunstversicherer möchte UNIQA mit dem Preis eine Plattform schaffen, bei der Kunst im Vordergrund steht und neue Perspektiven gefördert werden können.

Die Ausschreibung läuft bis zum 14.5.2024 und richtet sich an Absolventen aus den Jahrgängen 2019 –2024. Eine Fachjury, bestehend aus

geben an, dass eine Umrüstung technisch nicht möglich sei. Im Vorjahr waren die technischen Gründe bei 15 Prozent der Eigentümer relevant, aktuell sind es 22 Prozent.

„Offensichtlich haben sich viele Menschen mit dem Thema Energieautarkie beschäftigt und sind zur Einsicht gelangt, dass beim derzeitigen technischen Stand der Möglichkeiten oder der erwarteten finanziellen Belastungen eine Umrüstung für sie nicht sinnvoll möglich ist“, so Rabe. 22 Prozent aller Befragten (24% bei den Eigentümern und 19% bei den Mietern) fehlen schlichtweg allgemeine Informationen über alternative Energiesysteme, 16 Prozent sind nicht von der Umsetzbarkeit überzeugt (20% Eigentümer und 12% der Mieter).

zwei Vertreterinnen der Akademie mit Vizerektorin Ingeborg Erhart und Professorin Nora Schultz, Vorstandsmitglied René Knapp und Theresa Hochhauser von der Kunstversicherung für UNIQA sowie Thomas D. Truzmmer, Direktor des Kunsthaus Bregenz als externem Juror, trifft anschließend die Auswahl der Preisträger.

Wohnbarometer
08 • Markt • risControl 04/2024
René Knapp, Ingeborg Erhart, Theresa Hochhauser und Johan F. Hartle

Die österreichischen Versicherungsunternehmen nahmen im Geschäftsjahr 2023 Prämien in einer Gesamthöhe von 21,95 Milliarden Euro ein, um + 5,43 Prozent oder 1,13 Milliarden Euro mehr als im Jahr davor. Allein im 4. Quartal 2023 verbuchten sie - verglichen mit dem Vorjahreszeitraumeine Erhöhung des Prämienvolumens um +7,51 Prozent auf 4,99 Milliarden Euro.

Im Gesamtjahr setzte sich das Prämienvolumen wie folgt zusammen: Schaden- und Unfallversicherung 14,01 Milliarden Euro (+9,01%) und Krankenversicherung 2,86 Milliarden Euro (+8,89%). In der Lebensversicherung sank es hingegen um - 4,85 Prozent auf 5,08 Milliarden Euro. Im 4. Quartal waren es in der Sparte Scha-

Mehrheitsanteile FiNUM

FiNUM hat 51 Prozent der Anteile von Futurebase, einem etablierten, familiengeführten Unternehmen mit mehr als 2.000 Kunden, erworben. Diese Akquisition gilt als strategischer Schritt und verspricht erhebliches Wachstumspotenzial, wobei sie das vorhandene Portfolio effektiv ergänzt. Futurebase ist bekannt für sein hohes Kundenengagement und sein beachtliches Entwicklungspotenzial, der Unternehmensname wird beibehalten. Das bisherige Geschäftsmodell wird erweitert, insbesondere das Angebot im Bereich ganzheitlicher Finanzberatung. Die Integration von Stefan Weber, dem

den/Unfall 2,98 Milliarden Euro (+10,16%), in der Leben 1,28 Milliarden Euro (+0,32%) sowie in der Krankenversicherung 723,4 Millionen Euro (+10,54%). Das versicherungstechnische Ergebnis verringerte sich 2023, verglichen mit dem Vorjahr, um - 6,45 Prozent oder - 37,69 Millionen Euro auf 546,73 Millionen Euro, das Finanzergebnis nahm aber um + 40,12 Prozent auf 3,05 Milliarden Euro zu. Dies ergab eine Verbesserung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) um +81,31 Prozent oder + 786,22 Millionen Euro auf 1,75 Milliarden Euro. Die Summe aller Assets zu Marktwerten (exklusive Kapitalanlagen der fondsgebundenen und indexgebundenen Lebensversicherung) lag Ende 2023 bei 106,12 Milliarden Euro, um +3,37 Prozent oder + 3,46 Milliarden Euro über dem Wert zum Jahresende 2022.

Die stillen Reserven der Kapitalanlagen (ohne fonds- und indexgebundene Lebensversicherung) betrugen zum Jahresende 2023 13,13 Milliarden Euro,

Geschäftsführer von Futurebase, in das FiNUM-Team soll die gemeinsame Vision beider Unternehmen vorantreiben. Die Übernahme erfolgte nach umfangreichen Verhandlungen, die besonders durch den Respekt und die Wertschätzung gegenüber Gerhard Weber, dem scheidenden strategischen Geschäftsführer von Futurebase, geprägt waren. Gerhard Weber hat nach über 40 Jahren Kundenbetreuung die strategische Geschäftsführung sukzessive an seinen Sohn Stefan Weber übergeben, der das qualitative Wachstumspotenzial er-

verglichen mit Ende 2022 ein Zuwachs um + 2,35 Milliarden Euro (+21,69%). Im Hinblick auf die Solvabilitätsanforderungen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 zeigt sich, dass rund neun von zehn Versicherungsunternehmen (87,5%) einen SCR-Solvabilitätsgrad von über 200 Prozent vorweisen konnten; das heißt, mehr als doppelt so hohe Eigenmittel als notwendig besaßen. Die „Solvency Capital Requirement –SCR“ misst, ob das Versicherungsunternehmen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 Prozent innerhalb der nächsten zwölf Monate unvorhergesehene Verluste auffangen und seinen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachkommen kann. Der MCR-Solvabilitätsgrad lag bei rund der Hälfte der Versicherungsunternehmen sogar im Bereich von rund 627 Prozent bis 1.093 Prozent. Die Mindestkapitalanforderung MCR (Minimum Capital Requirement) gibt das Mindestausmaß der Eigenmittel an, die das Versicherungsunternehmen jedenfalls und zu jeder Zeit halten muss.

kannt hat und sich mit dieser Vision an FiNUM wandte. Die Akquisition unterstreicht die Strategie, durch gezielte Partnerschaften mit qualitativ hochwertigen Unternehmen Wachstum zu generieren. Zudem signalisiert sie die Offenheit des Unternehmens für zukünftige Kooperationsmöglichkeiten.

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Gerhard Weber, Stefan Weber und Ali Eralp
risControl 04/2024 • Markt • 09
Jahresbilanz FMA

Mobilitätsbarometer

Europ Assistance

Im Rahmen des diesjährigen Mobilitätsbarometers der Europ Assistance wurden in acht Ländern, darunter in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Tschechien und Österreich, je 1.000 Verbraucher:innen im Alter ab 18 Jahren mittels eines Online-Fragebogens befragt. Durchgeführt wurde die Studie von Ipsos. Das Resümee von Wolfgang Lackner, CEO der Europ Assistance Österreich und Vorsitzender des Vorstandes der Europäischen Reiseversicherung: „Wir beobachten, dass sich immer mehr Menschen einig sind: Nachhaltige Mobilität wird nicht mehr nur als Option, sondern als Lösung der Umweltproblematik gesehen. Wir sind bestrebt, sie

Gute Aussichten für Österreichs Wirtschaft OeNB

Die Aussichten für das Jahr 2024 geben Hoffnung – so prognostiziert die Oesterreichische Nationalbank in ihrer März-Interimsprognose für Österreich eine Inflationsrate von 3,6 Prozent. Für die Folgejahre 2025 und 2026 wird mit einer weiter sinkenden Inflation von 2,7 Prozent sowie 2,3 Prozent gerechnet.

bei diesem Übergang zu unterstützen und Lösungen anzubieten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.“

Die Befragung unterstreicht, dass trotz der Beliebtheit des Autos das Bewusstsein und die Akzeptanz für umweltfreundlichere Verkehrsmittel, insbesondere Fahrräder und Elektrofahrzeuge, steigen. In Österreich, wo das Fahrrad nach Belgien das am zweithäufigsten besessene Verkehrsmittel ist, wird die Nutzung von Elektrofahrrädern immer beliebter, was sich in einem signifikanten Anstieg der Nutzungszahlen widerspiegelt.

Dennoch bleibt das Auto im Jahr 2023 das wichtigste Fortbewegungsmittel in Österreich. 86 Prozent der befragten Österreicher:innen besitzen ein eigenes Auto und 27 Prozent der Haushalte haben sogar mehr als ein Auto. Und da zeichnet sich auch keine Veränderung ab. 71 Prozent der Autobesitzer:innen wären nicht bereit, in Zukunft auf den Besitz eines Autos zu verzichten (im Vergleich: 70 % der Europäer:innen). Noch stärker fällt der Unterschied unter jenen aus, die diese Idee stark ablehnen („definitiv nicht“): 40 Prozent in Österreich stimmen dieser Aussage zu, in Europa nur 34 Prozent.

Der Bericht identifiziert jedoch auch Herausforderungen, die den Übergang zu nachhaltigeren Mobilitätsformen behindern könnten. Dazu gehören

Die Kerninflationsrate, also ohne Energie sowie Nahrungsmittel berechnet, soll über den gesamten Prognosehorizont über der HVPI-Inflation liegen. Auch das Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 wird mit geschätzten 0,5 Prozent wieder im Plusbereich liegen, das ist vor allem den fallenden Inflationsraten und den gesteigerten Realeinkommen zu verdanken und führt damit zu einer moderaten Konjunkturbelebung. Das Wohnbaupaket soll einen Anreiz bieten, dass in Österreich der Bau „wiederbelebt“ wird und soll die Konjunktur 2024 und 2025 um jeweils 0,1 Prozent stützen. Zuletzt war der Bausektor von der hohen Inflation und der

vor allem die hohen Kosten für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die mangelnde Infrastruktur für das Laden zu Hause. Diese Probleme betreffen besonders städtische Gebiete, wo jüngere, ökologisch motivierte Menschen wohnen.

Die Studie geht auch auf die finanzielle Belastung ein, die mit der Nutzung verschiedener Mobilitätsformen verbunden ist. In Österreich sind die Menschen führend in den Ausgaben für Mobilität, was auf ein hohes Engagement für vielfältige Transportmittel hinweist. Dies schließt auch Versicherungen für Mikromobilitätsgeräte wie Fahrräder und Roller mit ein, wobei die Versicherungsrate in Österreich deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt.

Im Kontext von Assistance-Leistungen zeigt sich ein hoher Bedarf an Unterstützung und Informationen, besonders bei der Infrastruktur für Elektromobilität. Die Nachfrage nach detaillierten Informationen zu Ladestationen und Fachwerkstätten sowie Unterstützung bei der Installation von Heimladestationen ist stark ausgeprägt.

Abschließend offenbart das Mobilitätsbarometer eine große Offenheit gegenüber Mobilitätsbudgets, die als flexible Lösung für die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel dienen könnten. (Mietwagen, Taxi, öffentlicher Verkehr). Dies spiegelt eine zunehmende Flexibilität und Offenheit der Verbraucher:innen für innovative Mobilitätslösungen wider, was insbesondere für Anbieter:innen von Mobilitätsdiensten und Versicherungen relevante Einsichten bietet.

damit verbundenen niedrigen Bereitschaft zur Investition stark betroffen.

Im Jänner 2023 erreichte die HVPI-Inflationsrate einen Höchstwert von 11,6 Prozent, bis zum Februar 2024 ging sie auf 4,2 Prozent zurück. Bis 2026 schätzen die Experten, dass sich die HVPI-Inflation auf 2,3 Prozent reduzieren wird. Dies ist nicht zuletzt auch Maßnahmen wie der Strompreisbremse und dem Netzkostenzuschuss zu verdanken, doch auch im Bereich der Nahrungsmittel und der Industriegüter (ohne Energie) normalisiert sich der Preisauftrieb merklich.

Deutlich merkbar bleibt die Teuerung beim Dienstleistungssektor – sie geht zwar zurück, bleibt allerdings auf einem – vor allem im Vergleich zu an-

10 • Markt • risControl 04/2024
Wolfgang Lackner

deren Ländern im Euroraum – weiterhin hohen Niveau. So belief sich die Inflationsdifferenz Österreichs zum Euroraum 2023 auf mehr als 2 Prozent, Anfang 2024 waren es rund 1,5 Prozentpunkte Abstand und bis 2026 rechnet man mit einem Rückgang auf 0,6 Prozent. Nicht zuletzt ist dies dem Dienstleistungssektor zuzuschreiben, weshalb man mit keiner Schließung der Inflationsschere rechnen kann, sie soll sich jedoch auf einen moderaten Durchschnittswert von den Jahren 2011-2021 zurückbilden.

Die OeNB wird jeweils im März und im Dezember nicht nur eine detaillierte Inflationsprognose publizieren, sondern auch ein Update der Konjunkturaussichten steht auf dem Plan. Hier liegt der Fokus auf der Entwicklung der Arbeitslosenquote sowie des Wirtschaftswachstums, die auf Basis der internationalen Rahmenbedingungen der aktuellen EZB-Prognose und der OeNB-Kurzprognose berechnet werden. Die österreichische Volkswirtschaft soll laut OeNB-Kurzfristprognose in den

ersten beiden Quartalen 2024 auf 0,2 Prozent bzw. 0,4 Prozent wachsen und somit kommt es endlich zu einem moderaten Wachstumspfad nach der Rezession im Jahr 2023. Zu verdanken ist die Erholung den steigenden Nettorealhaushaltseinkommen und den zeitgleich fallenden Inflationsraten. Die gesamte wirtschaftliche Entwicklung entspricht demnach der OeNB-Prognose von Dezember 2023, in der für 2024 ein Wachstum von 0,6 Prozent und für 2025 1,7 Prozent veranschlagt waren.

Solar Tarif

VAV Versicherung

Die VAV hat ihr Photovoltaik-Produkt „Solarprotect“ in wesentlichen Punkten überarbeitet, das sich an der steigenden Nutzung von Solaranlagen orientiert. Im Fokus stehen deutlich höhere Versicherungssummen sowie umfassende Deckungserweiterungen. Versichert sind alle Bestandteile der Anlage sowie die erforderlichen Installations- und Montagekosten, sofern Versicherungsnehmer für diese Risiken haften. Die Versicherungssummen wurden im Vergleich zum vorangegangenen Tarif deutlich erhöht. So sind Auf- und Indachanlagen nun mit bis zu 250.000 Euro versichert. Anlagen auf Carports und Terrassenüberdachungen sowie

Anlagen am Balkon können bis zu einer Summe von 50.000 Euro versichert werden, Anlagen in bzw. an Fassaden sind in der maximalen Versicherungsstufe mit bis zu 10.000 Euro versichert. Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Gerätehallen, sofern die Gebäude massiv sind, sind ebenso versichert wie Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden, wenn keine anfragepflichtige Branche wie Holzverarbeitung und Holzbearbeitung betroffen ist. Weiters ist im aktuellen Tarif eine Staffelung des Selbstbehaltes ab 200 Euro wählbar sowie eine Berechnung für alle Bauarten und Dachungen

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möglich. Auch was den Solarspeicher betrifft, gibt es Neuerungen. Bei versichertem Schaden ist ein Speicherverlust mit bis zu 500 Euro mitversichert. Für den Fall eines Totalschadens gilt eine automatische Zeitwertentschädigung für Anlagen ab einem Errichtungsalter von über zehn Jahren. Außerdem ist eine Versicherung auf fremde Rechnung von nun an möglich.

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Vom 01.04. bis 30.06.2024
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risControl 04/2024 • Markt • 11

Wüstenrot mit erfolgreicher Produktinnovation

Nach vorn: Wüstenrot nimmt mit erfolgreicher Produktinnovation Spitze ein und setzt auf Maklerpartnerschaften sowie digitalen Ausbau.

Wüstenrot bewegt – und macht mit einer besonderen Produktinnovation von sich reden. Dabei zeigt Österreichs großer Allfinanzdienstleister wieder einmal, dass es den modernen Markt und die aktuellen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden verstanden hat. Denn momentan steigt die Nachfrage nach umweltfreundlicher Mobilität stetig an. So wird allein der aktuelle E-Bike-Bestand in Österreich auf 1,1 Millionen Stück geschätzt. Zudem nutzen rund 680.000 Menschen wöchentlich ein E-Bike. Generell lässt sich feststellen, dass immer mehr Menschen eine umweltfreundliche Fortbewegung vorziehen und mit Fahrrädern, Scootern oder Segways auf Österreichs Straßen unterwegs sind. Hier setzt Wüstenrot mit dem neuen Produkt an: „Als Allfinanzdienstleister wollen wir unsere Kundinnen und Kunden ein Leben lang begleiten und unterstützen. Damit wir ihnen auch bei der Absicherung ihrer Mobilität jederzeit zur Seite stehen, haben wir ein am österreichischen Markt einzigartiges Produkt geschaffen: die Mobilitätsversicherung. Dieser Versicherungsschutz geht weit über die Leistungen einer klassischen Kfz-Versicherung hinaus und gilt auch für nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Bikes, Scooter, Rollstühle und viele mehr“, führt Tobias Kohl, Chief Customer Officer der Wüstenrot Gruppe, aus.

Mobile Vorreiter

Mit dieser Mobilitätsversicherung nimmt Wüstenrot am ös-

terreichischen Markt strategisch eine Vorreiterrolle ein. Die Versicherung ermöglicht es Kundinnen und Kunden, nicht-kennzeichenpflichtige Fahrzeuge in einem ähnlichen Ausmaß wie Fahrzeuge mit Kennzeichen abzusichern. Das gilt auch im Kasko- bzw. Teilkasko-Bereich.

Im Vollkasko-Schutz sind etwa sowohl Vandalismus also auch Unfälle integriert. Auch die erweiterte Neu-

wertentschädigung kann optional eingeschlossen werden. Entscheidet sich die Kundin oder der Kunde für eine Teilkasko-Versicherung sind standardmäßig Schäden bei Brand, Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Naturgefahren, Tierbisse und Wildwechsel abgedeckt. Darüber hinaus ist bei beiden Varianten ein Schutz für Leasing- und ElektroFahrzeuge sowie eine Beitragsbefreiung für Sonderausstattung integriert.

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Tobias Kohl, Chief Customer Office

In jeden Vertrag können bis zu 3 Kfz mit Wechselkennzeichen und 10 nicht-kennzeichenpflichtige Fahrzeuge eingeschlossen werden. Dabei können Fahrzeuge ohne Kennzeichenpflicht –wie bspw. E-Bike, Scooter oder Rollstuhl – auch losgelöst von einem kennzeichenpflichtigen Fahrzeug versichert werden. Zusätzliche Fahrzeuge können, während der Vertragslaufzeit, jederzeit zum Vertrag hinzugefügt werden. Die Höhe der Prämie wird individuell, je nach ausgewähltem Fahrzeug, berechnet.

Rund-um-die-Uhr Schutz

Im Falle einer Panne, eines Unfalls oder auch eines „Pilot Errors“ wie beispielsweise Falschtanken, Schlüsselverlust, leerer Batterie, etc. bietet Wüstenrot 24/7 rasche und kompetente Hilfe. So erhalten Kundinnen und Kunden beim Eintreten eines Schadensfalls telefonische Ersthilfe und die Organisation eines Abschleppdienstes zur nächsten Markenwerkstätte, Kostenübernahme

inklusive. „Mit den umfassenden, im Paket enthaltenen, Assistance-Leistungen bekommen unsere Kundinnen und Kunden schnelle und unbürokratische Hilfe. Wüstenrot übernimmt mit seinen Partnern dabei die unmittelbare Hilfeleistung; von der Pannenhilfe des versicherten Fahrzeugs vor Ort bis hin zur Organisation der Heim- bzw. Weiterreise“, sagt Sascha Wetzstein, Leiter Customer & Products bei Wüstenrot. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen wie Mietwagen, Hotel oder der Fahrzeugrücktransport aus dem Ausland mit dem Premium-Assistance-Paket optional eingeschlossen werden.

Sorgenfrei im Schadensfall

Zudem können Kundinnen und Kunden mit den Zusatzpaketen „Mobilitäts-Kasko“, „Mobilitäts-Rechtschutz“ und „Mobilitäts-Unfallvorsorge“ den Versicherungsschutz noch erweitern. So beinhaltet die Mobilitäts-Kasko nicht nur das oben erwähnte Premi-

um-Assistance-Paket sondern auch ein Leihfahrzeug bei Reparatur für bis zu sechs Tage und einen Schutz bei Unfall (mit Selbstbehalt).

Der Mobilitäts-Rechtsschutz wird für alle im jeweiligen Vertrag versicherten Fahrzeuge abgeschlossen und erlaubt dem Kunden bzw. der Kundin nicht nur eine freie Anwaltswahl zum Loco-Tarif, sondern beinhaltet auch eine Ausfallsicherheit für Ansprüche aus Körperschäden bis zu € 40.000 sowie einen Lenker-Rechtsschutz und Lenker-Vertrags-Rechtschutz. Mit der Mobilitäts-Unfallvorsorge sind sowohl Lenker als auch Insassen bzw. Aufsassen bei dauerhafter Invalidität, Unfalltod und Unfallkosten abgesichert.

Mit Strategie zur Spitze

Die neue Mobilitätsversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Jahresstrategie von Wüstenrot. Mit ihr und diversen anderen Maßnahmen will man heuer und in den kommenden Jahren deutlich über Marktniveau wachsen. Darüber hinaus hat das Traditionsunternehmen den Produktzyklus signifikant verkürzt; Produktanpassungen werden bereits im Rhythmus von weniger als sechs Monaten vorgenommen. Alexander Knezevic, Chief Sales Officer erklärt: „Der Markt ändert sich heute deutlich schneller als in der Vergangenheit. Daher müssen Produktinnovationen auf der Tagesordnung stehen. Wir möchten schneller auf die neuen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden eingehen und unsere Produkte dementsprechend anpassen.“ Großes Potenzial sieht Knezevic zudem in der S/U-Versicherung im Retail-Bereich.

Bei all den Maßnahmen ist deutlich, dass Wüstenrot weiter nach vorne strebt. So will Österreichs Allfinanzdienstleister in den nächsten Jahren auch im Maklervertrieb deutlich wachsen, insbesondere im Sachversicherungsgeschäft. „Wir haben unser Ziel klar vor Augen: Wir wollen in unserer Branche eine Top-Position einnehmen, eine Führungsrolle, und unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken“, so Alexander Knezevic. Dabei ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Im-

risControl 04/2024 • Markt • 13
Sascha Wetzstein, Leiter Customer & Products

plementierung der weiterentwickelten Vertriebsstrategie eine konsequente, gut koordinierte Teamarbeit – für Wüstenrot ein absolutes Selbstverständnis.

Digitaler Fortschritt plus persönlicher Kontakt

Zu den großen Herausforderungen im operativen Vertrieb zählt die fortschreitende Digitalisierung. Die Wüstenrot Gruppe hat als passende Antwort den digitalen Vertrieb neu aufgestellt – mit dem Digitalisierungsexperten Herbert Moldan als Hauptverantwortlichen. Unter seiner Führung baut das Digital Sales Team den Wüstenrot Online-Kanal essenziell aus und erweitert die digitale Kommunikation mit Maklerinnen und Maklern sowie Vertriebspartnern systematisch. Dabei ist die Basis des digitalen Ausbaus stets ein positives Erlebnis für Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartner zu schaffen.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Vereinheitlichung und Standardisierung der Verkaufs- und Serviceprozesse. Dadurch wird ein schnellerer und sicherer Datenaustausch gewährleistet. Dabei findet der Datenaustausch in Echtzeit statt und ermöglicht auf diese Weise eine schnellere Polizzierung. Zudem können Kundenanfragen sowie Anträge schneller bearbeitet werden. Darüber hinaus wird eine nahtlose Integration der Beratungssysteme der Vertriebspartner gewährleistet. Zusammenfassend wird letztlich der gesamte Verkaufsprozess deutlich effizienter. „Obwohl der Fokus heuer eindeutig auf dem Ausbau der digitalen Anbindungen und Schnittstellen liegt, wird der persönliche Kontakt auch im digitalen Zeitalter ein klares Asset der Wüstenrot Gruppe bleiben. Speziell die flächendeckende Maklerbetreuung in allen Bundesländern ist und bleibt ein wesentlicher Erfolgsgarant für uns“, betont Christian Zettl, Mitglied des Vorstandes der Wüstenrot VersicherungsAG.

Alexander Knezevic, Chief Sales Officer
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Christian Zettl, Mitglied des Vorstandes
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Fondsgebundene Lebensversicherungen gewinnen an Flexibilität

Die jüngste risControl-Befragung unter Anbietern von FLVs zeigt eine Reihe interessanter Tarife. Der Service und die Flexibilität von FLVs werden im Laufe der Jahre tendenziell besser. Vor allem in puncto vorzeitige Auszahlungen und Zuzahlungen hat sich viel getan, und auch Portfolioanpassungen werden von mehreren Anbietern bereits binnen weniger Tage abgewickelt.

Eine Befragung von neun Lebensversicherern zu deren FLV-Angeboten zeigt entweder ein vielfältiges Angebot mit breiter Fondsauswahl oder die Konzentration auf eine überschaubare Anzahl unterschiedlicher PortfolioKonzepte. Beides hat seine Vor- und Nachteile für Kunden und Berater.

Die Konzentration auf wenige, bewährte Vermögensverwaltungskonzepte erspart Beratern administrativen Aufwand. Hingegen anspruchsvolle Kunden mit speziellen Präferenzen wie z.B. bestimmten Fonds-Dauerbrennern oder Anlagethemen (z.B. Erneuerbare Energie, Wasser oder Emerging Markets) werden damit weniger glücklich sein. Diese Kundengruppe wird aber bei einer Auswahl von über 100 Einzelfonds meist fündig, während vollständige Laien mit einer konkreten Auswahl überfordert wären. Hier muss dann der Berater eingreifen. Pragmatische Lösungen wären dann ausgewogene Dach-/Mischfonds in Kombination mit sogenannten „Fonds-Dauerbrennern“, wie z.B. dem DWS Vermögensbildungsfonds, DWS Top Dividende, Templeton Growth Fund oder der Flossbach von Stoch Multiples Opportunities. Gegen Ende der Laufzeit werden noch defensive Rentenfonds mit kurz- bis mittelfristigen Laufzeiten benötigt, in die dann das Portfolio schrittweise umgeschichtet wird (Ablaufmanagement).

Alternativ bieten diverse Anbieter auch einen Ablaufmanagement-Service an.

Bis zu über 200 Einzelfonds zur Auswahl

Mit über 100 Einzelfonds und 41 ETFs eine Riesenauswahl bietet beispielsweise HDI mit TwoTrust Invest und TwoTrust Vario. Hier sind neben bewährten Fonds wie DWS Top Dividende, C-QUADRAT ARTS Total Return

Global AMI P oder DJE Zins & Dividende auch speziellere Fonds wie Fidelity Funds – Global Technology Fund, oder BGF World World Healthscience Fund A2 EUR, enthalten.

Eine Auswahl von 104 Fonds, davon fünf ETFs, hat der Plus Invest der Wiener Städtischen, die hier bei Neuverträgen auch vorgefertigte Baskets als Startallokation anbietet (erspart Arbeit). Die einzelnen Baskets decken jeweils mit drei Fonds vier verschiedene Themenbereiche ab, nämlich Blue Chips, Trends & Innovation (darunter z.B. Pictet Global Megatrend Selection); Globale Chancen (darunter z.B. Magelan C) und Nachhaltigkeit (darunter z.B. der Erste WWF Stock Environment).

Die Merkur Lebensversicherung kombiniert indessen mit ihrem 08/16 Fonds-Konzept 101 Einzelfonds inklusive elf ETFs mit neun Portfolios und zwölf Dachfonds inklusive AI Fonds. Prominente Investmentalternativen sind dabei der DWS Vermögensbildungsfonds I, Flossbach von Storch –Multiple Opportunities II, der iShares Core MSCI World und der UniRak Nachhaltig. Dabei umfasst die Selektion sowohl quantitative als auch qualitative Faktoren. Eine Rolle spielen die Fähigkeit zur Benchmark-Outperformance, die Kosten und das Chancen-/ Risiko-Verhältnis.

Die detaillierten UmfrageErgebnisse finden Sie auf riscontrol.at/flv-04-2024/

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Hingegen nannte die Wiener Städtische im Zusammenhang mit dem Plus Invest eine Reihe administrativer und regulatorischer Selektionskriterien: Es kommen nur UCITS/OGAW Fonds mit steuerlichem Vertreter und Vertriebszulassung in Österreich infrage, deren Steuerinfos auf der OeKB-Webseite abrufbar sind. Die Fondsgesellschaft muss die FACTA-Bestimmungen umsetzen und der Fonds verfügt über eine Global Intermediary Identification Number (GIIN). Weitere Kriterien: Tägliche Handelbarkeit, und der NAV wird taggleich oder spätestens am nächsten Tag publiziert.

Gleich über 200 Einzelfonds und ETFs hat er Helvetia CleVesto Titan zu bieten, der gleichzeitig auch gemanagte Portfolios oder den C-QUADRAT ARTS Total Return Value Invest Protect VT anbietet. Letzterer arbeitet mit einem vollautomatisiertem Handelssystem mit kurz- bis mittelfristig trendfolgender Ausrichtung und ist mit einem Wertsicherungsziel ausgestattet, das sich am höchsten Monatsendwert der vergangenen zwölf Monate (Beobachtungszeitraum) orientiert und 90 Prozent beträgt. Mögliche Verluste sollten im jeweiligen Beobachtungszeitraum auf maximal 10 Prozent des Anteilswertes begrenzt werden.

Eine beliebte und interessante Fondsauswahl bietet auch die Donau Versicherung (siehe Tabelle „Smart Select“).

Oder stärker fokussiert

Hingegen Beispiele stärker fokussierter Veranlagungen innerhalb des Tarifs wären Angebote der APK (Pensions-Fondssparpläne und sämtliche Provisionstarife...) und UNIQA FlexSolution/R2R. Letztere selektiert u.a. nachhaltige Veranlagungen, denn: Das Fondsangebot in der FlexSolution besteht ab März 2024 aus drei Säulen: Die erste Säule besteht aus vier Dachfonds, nämlich UNIQA Portfolio II-V, die zweite Säule aus vier kostengünstigen, passiven Indexfonds von Amundi, die die wichtigsten geografischen Regionen abdecken (Welt/Global, Europa, USA, Emerging Markets).

Die dritte Säule legt einen besonders starken Fokus auf Nachhaltigkeit und beinhaltet drei Fonds mit nachhaltiger Zielsetzung und mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet sind (Raiffeisen-Green Bonds, Swisscanto Portfolio Fund Sustainable

Balanced und Swisscanto Equity Fund Sustainable). Hingegen eine Auswahl an praktischen Portfolios bietet die APK mit zwei Dachfonds und zwölf Einzelfonds, darunter auch Themenfonds wie z.B. Wasser und Biotech.

Flexible Portfolioanpassungen

In der Regel können zehn Fonds im Bestand gehalten werden. Bei HDI Two Trust (Invest und Vario) sind es bis zu 20 Fonds/ETF mit einem Anteil von mindestens 1,0 Prozent. Indessen ermöglicht die APK eine völlig flexible Zusammensetzung.

In puncto möglicher Portfolioanpassungen und Transaktionsdauer werden die Produkte im Laufe der Jahre tendenziell flexibler. Portfolioanpassungen können in den meisten Fällen ein- bis zweimal im Monat gratis erfolgen. Bei Zürich Lean Invest und Zurück Vario Invest sind Portfolioanpassungen ohne zusätzliche Kosten beliebig oft möglich.

Die Abwicklung wird dabei immer schneller. Im Falle der APK wäre es z.B: in 99 Prozent der Fälle der Kurs vom Tag des Eingangs des Schreibens. Die Helvetia ermöglicht eine Durchführung binnen fünf Tagen.

Bei TwoTrust Invest von HDI erfolgt ein Anlagewechsel für ein bestehendes Vertragsguthaben binnen zwei Werktagen. Im Merkur 08/16 FondsKonzept erfolgt die Durchführung in Abhängigkeit vom Antragszeitpunkt entweder mit dem nächstmöglichen Kurstag oder mit dem auf diesen folgenden Kurstag. Im Plus Invest der Wiener Städtischen erfolgt die Umschichtung am vierten Werktag mit Kursen vom dritten Werktag nach Einlangen des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags.

Teilauszahlungen und Zuzahlungen

In puncto Teilauszahlung und Zuzahlungen großzügig flexibel ausgestattet sind beispielsweise der Smart Select und der Green Protect der Donau Versicherung: Ab einem Mindestbetrag von 500 Euro sind Teilauszahlungen ohne Beschränkung der Häufigkeit möglich, wobei zumindest 1000 Euro im Vertrag verbleiben müssen. Zuzahlungen sind bis zur Höhe der ursprünglichen Prämiensumme des Vertrags bei Mindestzuzahlungsbetrag von

1000 Euro möglich. Beim Zürich Lean Invest und beim Zürich Vario Invest sind Entnahmen jederzeit möglich. Sie müssen nur mindestens 500 Euro ausmachen. Zuzahlungen sind zu jedem Monatsersten möglich (Minimum: 500 Euro).

Bei der UNIQA (FlexSolution/ R2R) hingegen gilt: Teilauszahlungen sind zu jedem Monatsersten möglich, wobei die Mindesthöhe 1000 Euro beträgt und noch mindestens 1000 Euro im Vertrag verbleiben müssen. Zuzahlungen sind zu jedem Monatsersten möglich (bei laufender Prämienzahlung erstmals nach 6 Monaten). Es ist die steuerliche Verdoppelungsgrenze zu beachten. Die Anzahl der Zuzahlungen ist nicht beschränkt. Aufstockungen in Form der Erhöhung der laufenden Prämienzahlung sind in unbegrenzter Höhe möglich, Durchführung zum Monatsersten. Die Anzahl der möglichen Aufstockungen ist nicht beschränkt.

Einfach ist das Schema auch im Plus Invest der Wiener Städtischen: Frühestens nach dem ersten Versicherungsjahr sind Teilauszahlungen möglich, wobei die verbleibende Deckungsrückstellung mindestens 1000 Euro betragen muss. Ab einer Mindestsumme von 1000 Euro sind Zuzahlungen möglich, wobei die Summe aller Zuzahlungen die Prämiensumme der laufenden Prämienzahlungen nicht übersteigen darf.

Bei Clevesto Titan von der Helvetia ist innerhalb der ersten zehn Jahre gegen 50 Euro Abschlag eine freie Kapitalverfügung (Entnahme) möglich, wobei die Mindest-Deckungsrückstellung im Vertrag 1000 Euro beträgt. Nach dem zehnten Jahr entfällt der Abschlag. Wurde vorher bereits eine Zuzahlung getätigt, werden die Entnahmen zuerst aus den Zuzahlungen und dann aus der laufenden Prämie entnommen. Der Rückkauf eines über ein Jahr prämienfreien Vertrags kann zu einer Nachversteuerung führen.

Zuzahlungen sind ab einem Mindestbetrag von 1000 Euro zu jedem ersten und 15. im Monat ab dem zweiten Monat möglich. Die Höhe der Zuzahlung ist mit der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bruttoprämiensumme maximiert. Nachträgliche Änderungen im Vertrag (Erhöhungen, Verlängerungen etc.) erhöhen die Zuzahlungsgrenzen nicht. Eine Prämienreduktion verringert die Zuzahlungsgrenze. Zuzahlungen sind maximal bis fünf Jahre vor Vertragsablauf möglich.

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Best Ager und ihr (schlechter) Zugang zu Finanzdienstleistungen bzw.

Versicherungen

Banken schließen Filialen, bieten Dienste via Apps an. Für Junge und technisch Versierte kein Problem. Aber Seniorenvertreter weisen seit Jahren auf diese und weitere Benachteiligungen unserer älteren Mitbürger hin, die nicht so gerne und geübt mit Smartphones umgehen können. Ein anderes Beispiel: Versuchen Sie eine Versicherung ab einem bestimmten Alter zu erhalten.

von AFPA, Verband der österreichischen Finanz- und Versicherungsprofessionisten

Entweder gibt es keine Produkte am Markt oder sie sind übermäßig teuer. Auch kündigen manche Versicherer, wenn die Schadensquote (oft altersbedingt) gestiegen ist. Und dann wird es besonders schwierig dieses Risiko neu versichern zu lassen. Und fast unmöglich wird es, wenn Sie als ältere Person, auf Neudeutsch „best ager“ bezeichnet, Ihre Wohnung aus Nachhaltigkeitsgründen sanieren oder altersgerecht umbauen und dafür einen Kredit aufnehmen wollen. Zwar wurde per 1. Mai 2023 das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz adaptiert, um Senioren einen besseren Zugang zu Krediten zu ermöglichen. Allerdings scheinen die Banken diese Möglichkeit nach wie vor nur selten zu nutzen und gerne Kreditanträge aus Altersgründen abzulehnen. Diese geschilderten Situationen sind keine Einzelfälle, sondern gelebte Praxis in Österreich. Vielleicht historisch bedingt, heute aber komplett aus der Zeit gefallen. Ein heute 60-jähriger Mann lebt noch gute 22 Jahre, eine Frau sogar 26 Jahre (Quelle Statistik Austria). Wieso sollen diese Personen keinen Kredit erhalten, wenn die Pension reicht und / oder die Immobilie werthaltig ist?

Altersbedingte Diskriminierungen gibt es aber auch im Versicherungsund Wertpapierbereich

AFPA, der unabhängige Branchenverband der selbständigen Versicherungsvermittler und Finanzberater Österreichs, kritisiert diese „MangelVersorgung“ älterer Personen aber auch deshalb, weil diese wachsende Zielgruppe kaum korrekt beraten und zumeist nicht mit den geeigneten Produkten versorgt werden kann. Doch dies sehen wir als unsere Aufgabe an!

Bedenken Sie: Wir werden (gottseidank) immer älter. Und die Generation 65+ wird in Kürze den größten Anteil der Österreicher ausmachen. AFPA wird daher diesen Themenkreis umfassend beleuchten, Zahlen und Fakten für die Politik aufbereiten und damit dazu

beitragen, dass auch für unsere älteren Mitbürger die passenden Produkte zur Verfügung gestellt werden können.

Im folgenden Beitrag sehen wir uns den Kredit-Bereich näher an. Welche Auswirkungen die Vergreisung der österreichischen Bevölkerung mit sich bringen wird. Warum man in Zeiten hoher Inflation bedauert, dass die Eigentums-Quote in Österreich niedrig ist. Welche Möglichkeiten es gebe, die älteren Häuser (rund 70%) energetisch zu sanieren bzw. wertsteigernd zu modernisieren, auch wenn darin vor allem ältere Menschen wohnen.

Ausgangspunkt: Wandel der Österreichischen Bevölkerung

Die österreichische Gesellschaft wandelt sich beständig weiter. Einer der

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wesentlichen Einflussfaktoren ist die Altersveränderung in der Bevölkerungsstruktur. Weniger Junge und immer mehr Ältere, die österreichische Gesellschaft altert zunehmend. Bereits für das Jahr 2035 – also nur in etwas mehr als zehn Jahren - prognostiziert die Statistik Austria den Anteil der 65+ Generation auf mehr als 25 Prozent (mehr als 2,4 Millionen Personen) an der Gesamtbevölkerung; Tendenz danach weiter steigend. Eine nachhaltige Bevölkerungsverjüngung wird nur langfristig durch Zuzug – der aber aus anderen Perspektiven konfliktreich diskutiert wird – gemildert werden, und zeitgerecht nicht ausreichend erfolgen.

Eigentum schafft Unabhängigkeit

Je mehr Ältere es gibt, desto höher wird der Aufwand einer Gesellschaft, diese lebenswürdig zu betreuen. Dabei stehen die ganz großen Themen wie staatliche Renten sowie Pflegevorsorge im Fokus. Da wir uns in einer „humanitären“ Gesellschaft befinden, nimmt diese die Aufgabe (bis auf weiteres) grundsätzlich auch nachhaltig wahr.

Fakt ist aber auch, dass die entstehenden finanziellen Lasten gesellschaftlich zu einem Scheitern führen können und der Generationenvertrag (zumindest in Teilen) durch künftige Generationen aufgekündigt werden kann!

Für diesen Moment ist so früh als möglich individuell vorzusorgen und persönliche Unabhängigkeit von Staat und dessen Institutionen wird damit neuerlich zu einem wertvollen Gut. Wichtig ist es somit den Grundgedanken von Eigentum, und damit verbunden auch ganz allgemein die Bereitschaft mehr „Risiken und Verantwortung“ zu übernehmen, in der österreichischen Gesellschaft breiter zu stärken. Österreicher sind risikoavers und die Abhängigkeit von der Obrigkeit scheint weiterhin hoch. Es ist daher wichtig den Gedanken zu stärken, dass Eigentum persönliche Unabhängigkeit schafft!

Eigentumsquote bei Immobilien in Österreich bei weniger als 50 Prozent

Der Ballungsraum Wien ist dabei der wichtigste „Mieter Hotspot“, der erheblichen Einfluss auf diese Quote

nimmt. Innerhalb der EU gibt es nur in Deutschland mehr Wohnungsmieter. In der EU beträgt die durchschnittliche Eigentumsquote 70 Prozent. In den letzten Monaten wird der Zusammenhang zwischen Inflation und Mieten wieder - schmerzlich - offensichtlich. Selbst bei Eingriffen des Staates, werden Mieten weiter ansteigen und die Kaufkraft der Mieter schwächen. Die aktuelle Situation mit einer geringen Bautätigkeit wird das Dilemma verstärken. Das Angebot an Mietwohnungen wird sinken, die (freien) Mieten werden weiter steigen, usw.

Altbestand Immobilien in Österreich

Gemäß einer Studie der Erste Bank von Ende 2023 wurden 24 Prozent des Hausbestands während der letzten 15 Jahre errichtet. 76 Prozent sind somit älter als 15 Jahre, und 18 Prozent der Bestandsimmobilien sind sogar älter als 60 Jahre. Gleichzeitig befinden wir uns in einer umfassenden energiepolitischen Transformation. Diese wird voraussichtlich länger dauern als man annimmt, aber der Bestand an älteren

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Häusern (d.h. rund 70 %) ist an die neuen Erfordernisse anzupassen, zu sanieren oder zu modernisieren. Bestandsimmobilien zu modernisieren hat den Vorteil, dass nicht zusätzlich Flächen versiegelt werden müssen und sinnvolle Nachnutzungskonzepte Anwendung finden. Von einer erheblichen Überlappung von älteren Eigentümern und älteren Häusern ist auszugehen.

Immobilienfinanzierung und Kapitalbeschaffung

Aktuell steht medial und politisch vor allem die Diskussion der Unterstützung von Jungen zur Schaffung von Eigenheimen im Fokus (Stichwort Wohnund Bauoffensive). Diese Diskussion ist grundsätzlich zu unterstützen. Der gesellschaftliche Anspruch muss es aber im Sinne der hier geführten Diskussion sein, auch für ältere Personen akzeptable Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese auch in späten Jahren ihre Wohnimmobilie selbständig erhalten, sie an die neuen energetischen Anforderungen anpassen und modernisieren, und last but not least ihre Immobilien auch wieder liquiditätsschaffend „mobiler“ machen können. Damit können eine Vielzahl wichtiger positiver Effekte erzeugt werden.

Übergeordnet wirkt, dass Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Immobilie (ihrem Zuhause) verbleiben können. Dies führt im Regelfall zu physisch und psychisch positiven Effekten und entlastet einschlägige Einrichtungen. Man denke dabei nur an die aufwändige Infrastruktur und den Personalaufwand für Pflegeeinrichtungen. Eine eigene Immobilie bietet hingegen häufig genug Platz, um den An-

forderungen zu entsprechen.

Der Kerneffekt ist aber, dass die Bestandsimmobilie erhalten und auch (energetisch) modernisiert oder ausgebaut wird. Dies führt dann zu besseren NachNutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen. Alles in allem führen diese Maßnahmen dazu, den individuellen „CO2-Abdruck“, und dies auf breiter Basis, zu reduzieren!

Last but not least kann man das „immobile Vermögen“ wieder zumindest zum Teil in Liquidität wandeln (Kapitalbeschaffung). Dies würde unter anderem dazu führen, dass den Personen einfach verfügbare Geldmittel zu Bestreitung von Rentenalltag und auch immer teurer werdender medizinscher Versorgung zur Verfügung stehen würden. Hierbei wird also nicht primär auf eine vordergründig wohnwirtschaftliche Nutzung von Liquidität abgestellt.

Dort wo das vorhandene eigene Kapital nicht ausreicht, werden Instrumente benötigt, die das Erreichen der Ziele unterstützen. Eine naheliegende Möglichkeit ist dabei die Aufnahme von langfristigen Darlehen, die auf der vorhandenen Immobilie grundbücherlich besichert werden. Lebensalter von Kreditnehmer und Langfristigkeit der Darlehen passen dabei vermeintlich nicht zusammen. Aber auch in anderen Ländern, wie der Schweiz, ist es durchaus üblich belastete Vermögenswerte zu vererben.

Bei sogenannten Generationenkrediten wird davon ausgegangen, dass die Immobiliensubstanz über Jahrzehnte werthaltig ist, und dass die Last der Errichtung und der langjährigen Instandhaltung nicht nur bei der aufbauenden Generation liegen muss. Häufig werden in diesen Modellen vor allem die Zinsen laufend bedient. Generell ist es aber wichtig Kreditmodelle zu schaffen, die für die ältere Generation auch leistbar sind. Hohe Rückzahlungen in einem kurzen Zeitraum sind daher kontraproduktiv.

Der österreichische Gesetzgeber hat im Vor-

jahr gesetzliche Anpassungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vorgenommen, die Kredite an ältere Personen ohne bestimmte Endalter grundsätzlich ermöglichen. Österreichische Kreditinstitute beginnen nun sukzessive ihre Produktportfolios anzupassen. Banken sind aber naturgemäß auch risikoavers bzw. müssen bankinterne Prozesse entwickelt werden, um den damit verbundenen neuen Anforderungen entsprechen zu können. Die bisher erfolgten Schritte der Kreditinstitute sind daher prinzipiell positiv, aber stehen dabei erst am Beginn.

Aber auch andere Methoden wie die Aufnahme von Fremdkapital über ein Darlehen sind denkbar. Hier können Verkäufe oder Teilverkäufe der Immobilie mit grundbücherlich besicherten Wohnrechten und Rückmieten, oder lebenslange Immobilienrenten angedacht werden. Die im angelsächsischen Raum bekannten „Reverse Mortgage Modelle“ (Umkehrhypothek) werden zwar seit vielen Jahren in Österreich diskutiert, haben sich aber bisher nicht durchgesetzt. Teils auch weil die notwendigen Rechtsgrundlagen und Marktinstitutionen dafür hierzulande fehlen.

Ganz allgemein ist es wichtig, dass derartige Modelle einfach zugänglich und nicht zu kompliziert und bürokratisch sind. Außerdem darf keine Rechtsunsicherheit für Beteiligte (vor allem für den bisherigen Immobilieneigentümer) entstehen. Anderenfalls würde dies nämlich nicht nur zu hohen Kosten führen, sondern vor allem auch dazu, dass Modelle zu wenig Akzeptanz finden. Die fatale Folge davon wäre, dass kein funktionierender Markt entsteht.

Michael Herzhofer
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Mag. Peter Hrubec

Beratungsansatz (very) good advice

Mag. Peter Hrubec, AFPA-Marktbeirat für den Bereich Kreditvermittlung, ist Betriebswirt und verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der Vermittlung und Beratung von Finanzdienstleistungen: „Unabhängig davon, welches Modell gewählt wird, sobald Interessen von Kindern oder anderer relevanter Erben zu berücksichtigen ist, ist es wichtig die Nachfolgegeneration in Handlungen miteinzubeziehen! Es handelt sich in jedem Fall um Entscheidungen, die generationenübergreifend und daher auch noch nach dem Ableben des Immobilieneigentümers wirken. Daher muss der Entscheidungsprozess professionell begleitet werden.

Die hier diskutierte komplexe Thematik strahlt in viele Bereiche! Auf individueller Ebene sind lang in die Zukunft wirkende Vermögensfragen, und damit einhergehend auch rechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen, zu beantworten. Welches Modell für „ältere“ Immobilieneigentümer aufgrund des

persönlichen und familiären Umfelds letztendlich eine gute Lösung darstellt, ist immer individuell zu beurteilen.

Unterstützen können insbesondere erfahrene Beratungspersönlichkeiten, die in den Themen fit und proper sind und aufgrund der Vielfalt an Teilthemen und oft involvierten Personen auf umfassende Netzwerke zurückgreifen können.“

Schlusswort

Michael Herzhofer, Obmann der AFPA: „Für mich als Makler ist es wichtig, Menschen gegen existentielle Risiken abzusichern. Mitzuhelfen, Vermögen aufzubauen und für die Pension vorzusorgen. Ich sehe mich als Wegbegleiter unserer Kunden, die wir je nach Lebenssituation umfassend beraten und mit den benötigten Produkten und Dienstleistungen versorgen wollen.

Warum soll dies nicht mehr möglich sein, nur weil ein Kunde eine imaginäre Altersgrenze überschritten hat? Ich hoffe daher sehr, dass hier rasch ein Umdenken bei Politik und Wirtschaft statt-

findet! Als AFPA-Obmann kritisiere ich nicht nur die altersbedingte Diskriminierung, sondern möchte auch die wirtschaftliche Komponente einbringen. Die unabhängigen Finanzberater und Versicherungsvermittler, die wir vertreten, wollen nicht nur eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe erfüllen (umfassend beraten, absichern), sondern auch Marktchancen nutzen.

Die Politik spricht ständig von der Notwendigkeit nachhaltiger bzw. von fossiler Energie unabhängiger zu werden, Gebäude zu sanieren. Daher können wir es überhaupt nicht verstehen, warum ältere Personen keinen Kredit mehr erhalten, obwohl die Immobilie werthaltig ist und als Sicherheit dienen könnte.

Aber auch andere Formen der Benachteiligung älterer Personen im Versicherungs- und Wertpapier-Bereich werden wir der Politik aufzeigen und auf Änderungen drängen. Unser Ziel ist: Eine Win-Win-Win-Situation zu erzielen: Bessere Marktchancen für Berater und Vermittler. Gute Absicherung für die älteren Menschen. Lösung eines gesellschaftlichen Problems.“

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Ein Plädoyer für Ruhestandsplanung

Bei einer Veranstaltung von Standard-Life ging es vor allem um die finanzielle Vorsorge für das Alter.

Eine österreichweite Online-Umfrage von Integral zeigt, dass sich rund die Hälfte der Befragten durch die staatliche Pension für den Ruhestand gut abgesichert fühlt. Gleichzeitig rechnen 69 Prozent der Befragten damit, dass die Zahlungen aus Pension und Altersvorsorge niedriger ausfallen werden als das aktuelle berufliche Einkommen, während die Kosten der Alltagsbewältigung im Vergleich zur beruflich aktiven Zeit nicht zurückgehen. Die Höhe dieser finanziellen Einbuße wird größtenteils zwischen 20 und 40 Prozent eingeschätzt. Viele Österreicher haben aber keinen konkreten Plan, wie der Ruhestand optimal angetreten werden kann. Tendenziell scheint die Devise, „so früh als möglich“ vorzuherrschen, so der Vermögensberater Ronald Felsner, anlässlich eines Standard-Life-Seminars. Nur wenige beschäftigen sich mit Förderprogrammen wie Altersteilzeit oder Teilpension. Ein OECD-Bericht bestätigt diesen Befund: Nur in Frankreich und Belgien ist die Schere zwischen tatsächlichem und gesetzlichem Pensionsantritt bei Männern größer. Männer gehen mit 61,6 Jahren in Pension, bei einem gesetzlichen Pensionsalter von 65. In Deutschland gibt es bereits einen eigenen Berufszweig mit spezifisch ausgebildeten Beratern im Bereich Ruhestand, erklärt Felsner. „In Österreich ist diese Dienstleistung bei Konsumenten noch weitgehend unbekannt.“

Rentenzahlung statt sofortiger Auszahlung

Der potenzielle Liquiditätsbedarf für die Zeit der Alterspension wird vor Pensionsantritt unterschätzt. Genauso stellt die immer höhere Lebenserwartung, so erfreulich diese auch ist, ein Risiko dar, wenn das Ersparte zu schnell

von Mag. Christian Sec

aufgebraucht wird. Kaufkraftschutz des Pensionskapitals und Risikominimierung durch lebenslange Rentenzahlungen sind zwei wesentliche Faktoren der Ruhestandsplanung, erklärt Felsner. Auch gibt es noch immer einen Gender-Gap in der Vorsorge. Wie eine Umfrage der Wiener Städtischen gezeigt hat, investieren Frauen derzeit im Durchschnitt 170 Euro für die Alters- und Gesundheitsvorsorge, Männer hingegen 317 Euro. Aber nicht nur die Diskrepanz der monatlichen Spareinlagen ist besorgniserregend, sondern auch auf der Produktseite setzen Frauen auf traditionelle Formen des Sparens. So liegt das Sparbuch mit 61 Prozent noch immer unangefochten an der Spitze. Felsner vergleicht in einem Fallbeispiel die Entwicklung einer 10.000-Euro-Einmaleinlage vor 35 Jahren auf einem Sparbuch mit Zinsen für gebundene Spareinlagen mit einem DWS-Vermögensbildungsfonds. Heute wäre die Veranlagung am Sparbuch rund 19.000 Euro wert, was jedoch einen Kaufkraftverlust von rund 24 Prozent ausmacht. Beim DWS-Fonds hätte sich ein Endbetrag von über 220.000 Euro ergeben. Elsner plädiert für eine

fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) aus mehreren Gründen. Einerseits sind die Kosten geringer als vielfach behauptet, vor allem im Vergleich mit einem Bankdepot. Man sollte vor allem die steuerlichen Vorteile einer FLV nutzen. Hinzu kommen meist die flexible Ausgestaltung der Änderungsund Verfügungsmöglichkeiten, der kostenfreie Fondswechsel, lebenslange Rentenoptionen und natürlich die im Versicherungsmantel enthaltenen Risikobausteine, wie Ablebensschutz oder Berufsunfähigkeit, die bei Bedarf einschließbar sind. Der Kapitalzugriff ist schlussendlich für Erben im Todesfall ohne Notarkosten möglich. Ein häufiger Fehler ist jedoch die Kapitalauszahlung von Lebensversicherungen, um sich dann zu fragen, wie man das Geld weiter veranlagt, so Felsner. Eine Risikominimierung kann daher durch eine lebenslange Rentenauszahlung erfolgen. Damit bleibt auch die Kaufkraft des Pensionskapitals am besten geschützt. Das Risiko des Timings bei der Anlage lässt sich einerseits durch lange Laufzeiten, also durch frühzeitige Veranlagung oder durch monatliche Prämienzahlungen, eindämmen.

22 • Im Fokus • risControl 04/2024

Kapitalaufbau mit der ÖBV

Lebensversicherungen mit fondsgebundener Veranlagung sind eine Möglichkeit, Versicherungsschutz und Ertragschancen des Kapitalmarkts zu kombinieren. Wenn Ihren Kunden direkte Aktieninvestments zu riskant sind, bietet die ÖBV Kombivorsorge moderne und flexible Möglichkeiten für den Kapitalaufbau.

Die ÖBV Kombivorsorge ist eine Lebensversicherung, bei der sowohl in Fonds als auch in den klassischen ÖBV Deckungsstock investiert werden kann. Der große Vorteil von Lebensversicherungen mit fondsgebundener Veranlagung besteht unter anderem darin, dass keine Kapitalertragssteuer auf die erzielten Gewinne anfällt. Ganz egal, ob das Kapital mit einmaligen oder laufenden Beiträgen aufgebaut wird, die ÖBV Kombivorsorge bietet viele Vorteile:

• Für den Erwerb von Fondsanteilen fallen keine Zusatzkosten (Ausgabeaufschläge) an.

• Die Veranlagungsstrategie kann bis zu 12x im Jahr kostenlos geändert werden (Switch/Shift).

• Die Erträge können durch Umschichtung in den klassischen ÖBV Deckungsstock abgesichert werden.

• Bereits ein Jahr nach Versicherungsbeginn sind Teilentnahmen aus dem Veranlagungsguthaben möglich.

Vorsorgen für Kinder und Enkelkinder

Nicht nur für Ihre Kunden selbst ist die ÖBV Kombivorsorge eine Überlegung wert. Damit kann auch der Grundstein

für eine sorgenfreie Zukunft von Kindern oder Enkelkindern gelegt werden. Zuzahlungen sind genauso möglich, wie die bereits erwähnten Kapitalteilentnahmen. Kapitalaufbau und Vorsorge in einem Produkt.

Sorgfältig ausgewählte Fondsmanagementgesellschaften

Ein wichtiger Punkt beim Kapitalaufbau ist natürlich die sorgfältige Auswahl der Kapitalanlagegesellschaften. Die ÖBV hat ausschließlich seriöse Fonds-Managementgesellschaften gewählt, in deren Fonds Ihre Kunden

wahlweise investieren können. Darunter finden sich selbstverständlich auch nachhaltige Fonds nach Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088. Durch laufende Evaluierung und Erweiterung der ÖBV Fondspalette stehen den Kunden zahlreiche Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung, die sie ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen kombinieren können.

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1 nachhaltig gemäß Art. 8 und 9 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088. Mehr dazu erfahren Sie unter www.oebv.com/anlegerinformationen und unter www.oebv.com/nachhaltigkeit-esg. Weitere Produktinformationen finden Sie unter www.oebv.com/bib
bieten auch nachhaltige Fonds1 an.
Wir
risControl 04/2024 • Markt • 23
Geldwäsche-Prävention: Einigung auf noch strengere Pflichten

Nach zweieinhalb Jahren Diskussion und Verhandlung wurden Mitte Februar 2024 die finalen Inhalte der neuen EU-Geldwäsche-Bestimmungen veröffentlicht. Zur kommenden 6. Geldwäsche-Richtlinie gesellt sich eine Geldwäsche-Verordnung. Vieles war bereits aus den Entwürfen bekannt, doch es gibt auch haarsträubende Überraschungen.

Verordnung statt Richtlinie

Die für den Alltag relevanten Pflichten wandern von einer Richtlinie in eine Verordnung. Damit sollen die Vorschriften EU-weit harmonisiert und potenzielle Schlupflöcher für Kriminelle geschlossen werden. Die EU entledigt sich damit auch des Problems, dass Mitgliedstaaten die Richtlinientexte mangelhaft in nationales Recht umsetzen. Denn eine Verordnung gilt ab Tag X gleichlautend in allen EU-Ländern. Die parallele Richtlinie beschäftigt sich mit der Einrichtung der EU-Geldwäsche-Behörde AMLA (Anti-money Laundering Authority) und dem geplanten Transparenzregister für wirtschaftliche Eigentümer und Vermögenswerte.

10.000 Euro Bargeldobergrenze

Wie erwartet sollen Barzahlungen ab 10.000 Euro im Geschäftsverkehr verboten werden. Österreich war und ist kein Fan dieser Obergrenze, kommen wird sie trotzdem. Die einzelnen EUMitglieder können national sogar einen niedrigeren Schwellenwert festsetzen. In Italien gilt beispielsweise schon heute ein Barzahlungsverbot ab 5.000 Euro (bis Ende 2022 sogar ab 2.000 Euro), in Griechenland sogar ab 500 Euro.

Von privat zu privat kann weiterhin jeder Betrag bar bezahlt werden. In Bankfilialen bleiben Ein- und Auszahlungen von 10.000 Euro oder mehr in bar möglich. Allerdings müssen Banken in solchen Fällen – unabhängig von jeg-

lichem Verdacht – eine Meldung an die Geldwäschemeldestelle abgeben. Was diese mit der Flut an eingehenden Meldungen machen soll, weiß niemand.

Legitimierung ab 3.000 Euro in bar

Verpflichtete sollen Kunden bei Barzahlungen ab 3.000 Euro identifizieren. Anonyme Barzahlungen, wie zum Beispiel beim Kauf von physischem Gold, wären folglich nur mehr bis 2.999,99 Euro möglich. Betroffen sind auch Händler, die mit definierten „hochwertigen Gütern“ (wie Schmuck und Uhren mit Wert über 10.000 Euro, KFZ mit Wert über 250.000 Euro) handeln. Juweliere befürchten, dass sie ihre Kunden ab 3.000 Barzahlung legitimieren müssen. Diese Angst brauchen Elektro- und Baufachhändler nicht haben, denn sie handeln nicht „hochwertigen Gütern“ und fallen aus den Bestimmungen heraus.

Bewertung der Integrität

Jeder Mitarbeiter, der unmittelbar am Erfüllen von Sorgfaltspflichten beteiligt ist, muss sich bei Einstellung sowie regelmäßig einer angemessenen Bewertung unterziehen, deren Inhalte vom Compliance-Beauftragten genehmigt werden. Hinsichtlich der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen ist eine „unabhängige Prüffunktion“ einzurichten. Ausnahmen für kleine Unternehmen sind hier nicht vorgesehen.

Kommt das StammkundenVerbot?

Mitarbeiter, die mit dem Erfüllen von Sorgfaltspflichten betraut sind, sollen den Compliance-Beauftragten über alle engen privaten oder beruflichen Beziehungen unterrichten, die sie zu (potentiellen) Kunden unterhalten. Sie dürfen dann in Bezug auf diese Kunden keine Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Impliziert das ein Verbot von Stammkunden? Müssen Familie und Freunde sowie Ehepartner, Eltern und Kinder zukünftig beim Mitbewerber kaufen? Dieser Passus birgt enorme Sprengkraft.

Handel fein raus, Fußball drinnen

Nachdem Barzahlungen ab 10.000 Euro verboten werden, zählen die meisten Handelsgewerbetreibenden

24 • Kolumne • risControl 04/2024

nicht mehr zum Kreis der Verpflichteten. Dafür werden Fußballvermittler, Profifußballvereine und Kreditvermittler in diese Gruppe aufgenommen. Die Mitgliedstaaten können fallweise Aus-

nahmen bestimmen. Womit es trotz Verordnung länderspezifische Unterschiede geben wird.

Händler mit hochwertigen Gütern und Kunsthändler haben zusätzlich zu

ihrem direkten Kunden auch die Lieferanten der Waren als Kunden zu betrachten – und die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Im Rahmen der Sorgfaltspflichten soll generell überprüft werden, ob Kunden oder wirtschaftliche Eigentümer gezielten finanziellen Sanktionen unterliegen. Eine reine PEP-Prüfung soll zukünftig nicht mehr ausreichen.

Frühestens Mitte 2027

Nachdem es sich um auf EUEbene abgestimmte Texte handelt, ist – insbesondere hinsichtlich der haarsträubenden Details – zu befürchten, dass es zu keinen gravierenden Änderungen mehr kommt. Ob Richtlinie und Verordnung noch vor den Europawahlen im Juni 2024 fertig werden, ist offen. Nach Inkrafttreten haben sie Mitgliedstaaten und Verpflichteten 36 Monate Zeit, die Bestimmungen umzusetzen. Bis mindestens Mitte 2027 bleibt also voraussichtlich noch alles beim Alten.

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26 • Markt • risControl 04/2024

Ohne Vertrauen keine Weiterempfehlung

Eine Studie des FMVÖ erbringt den Beweis, dass das Vertrauen die Basis für die Weiterempfehlung ist. Jedoch gibt es zwischen Banken und Versicherungen große Unterschiede diesbezüglich.

Vertrauen ist die Basis für die Weiterempfehlungsbereitschaft, ist die Haupterkenntnis der FMVÖ-Vertrauensstudie. Zwei Erkenntnisse stechen dabei ins Auge. Sowohl im Banken- als auch im Versicherungsbereich ist das Vertrauen größer als die Weiterempfehlungsbereitschaft. Wobei das Vertrauen in die Banken größer ist als in die Versicherungen. Warum das so ist, erklärt Robert Sobotka, FMVÖ-Vorstand und Geschäftsführer von Telemark Marketing, vor allem mit der Intensität des Kundenkontakts, die bei Banken stärker ist. Sobotka hat zur Messung des Vertrauens einen Net-Promoter-Score (NTS) entwickelt, um die Wirkung des Vertrauens auf die Weiterempfehlung (NPS) zu messen. Die zentrale Frage lautete: „Wie sehr vertrauen Sie Bank/Versicherung XY auf einer Skala von 0 bis 10.“ Bei den Versicherungen und bei den Banken zeigt sich: je höher der NTS, umso höher auch der Net Promoter Score (NPS). Aber es gibt auch Unterschiede zwischen Banken und Versicherungen. Bei Banken ist das Vertrauen durchgehend größer als die Weiterempfehlungsbereitschaft. Anders ist das bei Versicherungen. Dort ist in einigen Fällen der NPS größer als das Vertrauen. Sobotka kommt daher zum Schluss, dass im Versicherungsbereich auch andere Faktoren, neben dem Vertrauen eine Rolle spielen bei der Weiterempfehlung. Bei den Banken zeigt sich, dass unter den Personen, die starkes Vertrauen in ein Institut haben, die Weiterempfehlungsrate sehr hoch (NPS liegt dort bei 68,1%). „Wenn mich jemand fragen sollte, wie gewinne ich den Recommender-Award, dann am besten, wenn mir die Kunden starkes Vertrauen entgegenbringen“, so Sobotka. Im Versicherungsbereich ist

von Mag. Christian Sec

zwar die Korrelation etwas geringer, weil es noch mehr Kriterien gibt, die den NPS beeinflussen, aber auch hier gilt: Bei Personen, die sehr starkes Vertrauen in die Versicherung haben, liegt der NPS bei 65,5% Personen, die nur schwach vertrauen, haben einen NPS von rund zehn Prozent.

Die Dimensionen des Vertrauens

Vertrauen hat viele Dimensionen: Vertrauen in die Branche, in den Bankberater, in die Marke. Zentral dabei ist das Vertrauen in die Marke, das mit hoher Korrelation Kundenloyalität bringt und damit in weiterer Folge zur Weiterempfehlung führt. Die Basis für das Vertrauen in die Marke ist vor allem das Vertrauen in die Hausbank. Das Vertrauen in den Bankberater und in die Branche, haben einen geringeren Einfluss auf das Vertrauen in die Bankmarke, wie die Studie zeigt. Zwar genießt der Bankberater sehr viel Vertrauen bei den Kunden, jedoch ist der Einfluss des Bankberaters auf die weitere Stärkung des Vertrauens in die Marke relativ gering. Potenzial sieht Sobotka vor allem im Aufbau von Vertrauen in die Hausbank sowie in die Marke selbst. Diese Dimensionen werden im Schulsystem im Durchschnitt mit einem Gut (nach Schulnotensystem) bewertet. Komponenten, die wiederum stark das Vertrauen in die Hausbank beeinflussen, sind die Transparenz und das Wohlwollen. Konditionen und die Qualität der Bankprodukte spielen für das Vertrauen kaum eine Rolle. Auch hier zeigt sich, dass mit einem Notenschnitt von 2,2 bei Transparenz und 2,3 bei Wohlwollen noch Luft nach oben ist, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen.

Außendienstmitarbeiter schafft Vertrauen

Auch die Dauer des Kundenverhältnisses ist ein Faktor beim Vertrauen. Dabei zeigt sich, dass der Kunde der Bank ab dem sechsten Jahr beginnt zu vertraut. Den Versicherungen wird bereits nach zwei Jahren Vertrauen entgegengebracht. Es zeigt sich, dass je mehr Kontakt ein Kunde zu einer Bank hat, umso höher ist das Vertrauen. Daher haben Onlinekunden auch weniger Vertrauen in eine Bank im Vergleich zu Kunden, die einmal pro Woche Kontakt zum Bankberater haben.

„Der Bankberater ist ein wichtiger Hygienefaktor, den man nach wie vor voraussetzt, wenn man Vertrauen aufbauen möchte“, so Sobotka. Dieser Zusammenhang zwischen der Intensität des Kontakts und des Vertrauens zeigt sich auch im Versicherungsbereich. Ein Makler schafft Vertrauen für die Versicherung und noch mehr schafft es der Außendienst des Versicherers. „Der Außendienstmitarbeiter spielt im Versicherungsbereich eine größere Rolle als der Berater im Bankenbereich.“

Die Studie zeigt auch, dass allein das Angebot, ein Beratungsgespräch führen zu wollen, zu einer stärkeren Vertrauensbasis führt, sowohl im Banken- als auch im Versicherungsbereich. Für den NPS gilt, dass Frauen grundsätzlich häufiger weiterempfehlen als Männer, beim Vertrauen halten sich die beiden Geschlechter jedoch die Waage. Bei den Versicherungen zeigt sich, dass die Jungen den Versicherungen sehr wenig vertrauen. Grundsätzlich zeigt sich, dass das Vertrauen sowohl im Banken- als auch im Versicherungsbereich in den letzten Jahren gestiegen ist.

risControl 04/2024 • Markt • 27

Vertrieb im Zentrum - 1. Nachlese

Die zweite Auflage der „Vertrieb im Zentrum“ ist über die Bühne gegangen. Mit über 30 Ausstellern und über 400 Teilnehmern wurden nicht nur ihre Vorjahreszahlen weit überschritten, sondern auch wichtige Impulse für die Zukunft gesetzt.

Ein besonderes Highlight dieses Jahres war die Einführung eines innovativen Formats für Weiterbildung und Präsentation.

Erstmals konnten die teilnehmenden Aussteller an ihren Ständen QRCodes einsetzen, die den Besuchern ermöglichten, schnell und unkompliziert auf weiterführende Informationen zuzugreifen – von Produktpräsentationen bis zu IDD-zertifizierter Weiterbildung.

Mit der erfolgreichen Umsetzung des neuen QR-Code-Formats, das in Kooperation mit meine-weiterbildung.at entstanden ist und der stetig wachsenden Teilnehmerzahl, scheint die Veranstaltung bereit zu sein, die ersten Schritte in Richtung einer langjährigen Tradition zu machen. Das Datum für das nächste Jahr steht bereits fest, und zwar ist es der 8. Mai 2025 und an weiteren innovativen Neuerungen wird be-

reits gearbeitet. Es bleibt die Vorfreude auf das, was kommen wird. „Vertrieb im Zentrum“ verspricht auch in Zukunft ein spannender Treffpunkt für Innovationen und Networking zu bleiben, der die Landschaft des Vertriebs maßgeblich prägen wird.

Sehen sie hier die ersten Impressionen und Statements der Aussteller und Besucher, in der nächsten Ausgabe folgt mehr.

28 • Vertrieb im Zentrum • risControl 04/2024

wefox

35.215 Follower:innen

Vollen Einsatz zeigte unser Team gestern in Salzburg bei Vertrieb im Zentrum, wo wir viele neue Kontakte knüpfen und interessierten Maklern und Mehrfachagenten die einzigartigen Vorteile einer Partnerschaft mit wefox persönlich schmackhaft machen durften. Und weil neue Ideen bei uns nie fehlen dürfen: diesmal gab es neben köstlichen Erfrischungen in gemütlichem Setting unter Palmen auch Education-to-Go: Nach dem Einscannen von QR-Codes konnten sich Makler on-demand IDD Stunden zu aktuellen Themen mit nach Hause nehmen. So einfach kann es gehen.

Danke an Doris Wrumen von risControl für die tolle Organisation und Wolfgang Willim von Sewico für seine Zeit, die er unseren Maklern vor Ort beratend zur Seite stand.

#empoweringinsurance #wefox #wearepartners #wefoxverbindet

muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

606 Follower:innen

Letzten Donnerstag war muki auf der „Vertrieb im Zentrum“ Fachmesse im Salzburger Messezentrum vertreten. Es handelte sich um einen Tag, an dem wir die Gelegenheit hatten, unsere Lösungen und Produkte einem fachkundigen Publikum vorzustellen. Unser Team – Johanna Aringer, Wolfgang Aringer, Michael Brunner und Martin Thummer – nutzte diese Plattform, um mit Experten und Partnern aus der Versicherungs- und Finanzbranche in Dialog zu treten und Ideen auszutauschen.

Die Veranstaltung bot uns eine ausgezeichnete Möglichkeit, unser Netzwerk zu erweitern und aktuelle Entwicklungen in der Branche zu verfolgen. Unser Dank gilt Isabella Schönfellner und allen Beteiligten für die Organisation eines solch gelungenen Events.

#mukiVersicherung #VertriebImZentrum

#Versicherungsbranche #Networking

Fass Manager e.U.

62 Follower:innen

Wir waren am gestrigen Tag bei der Fachmesse Vertrieb im Zentrum in Salzburg. Dabei konnten wir viele interessante Gespräche führen und viele Kontakte knüpfen, danke dafür. #fassmanager #vertriebimzentrum #networking

ROLAND Rechtsschutz Österreich

119 Follower:innen

Spannende Vorträge und einen interessanten Gesprächsaustausch mit Vertriebspartner:innen bietete Vertrieb im Zentrum :) Wir hatten viel Spaß und bedanken uns bei risControl für die Organisation! :)

#versicherung #österreich #rechtsschutz #salzburg #messe

Martin Panosch Landesdirektor Wiener Städtische Salzburg

Gelegenheit für gute Gespräche mit Geschäftspartnern gibt es auf der „Vertrieb im Zentrum“, der Fachmesse für Versicherungsexperten in Salzburg. Auch hier steht die Lebensversicherung im Fokus der Fachvorträge. Im Bild mit Fachgruppenobmann Hannes Pfeifenberger und ÖVM Präsident Axel Gimborn. #VertriebImZentrum #WienerStädtische

29 • Vertrieb im Zentrum • risControl 04/2024

Hannoversche ist

servicefreundlichster Versicherer

In diesem Jahr wurde die Hannoversche Lebensversicherung AG bei der „Vertrieb im Zentrum“ im Messezentrum Salzburg zum „Servicefreundlichsten Versicherer“ gekürt. Dahinter folgten die Vorjahressiegerin VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft und die HDI Versicherung AG auf den Plätzen Zwei und Drei.

Zum mittlerweile 20. Mal wurde der traditionsreiche Preis vergeben. Die Umfrage unter den Versicherungspartnern bewertete, wie auch schon in den Jahren zuvor, in sechs Kategorien die Qualität der Versicherungen.

Insgesamt wurden von über 1.800 Marktteilnehmern (Makler, Agenten, Finanzdienstleister) über 5.000 Bewertungen abgegeben, was eine Steigerung gegenüber 2023 (4.300 Bewertungen) darstellt.

Die Kategorien Produkt, Vertragsservice und Schadensabwicklung absolvierten die meisten der 33 geprüften Versicherer mit guter Qualität, erklärt Oliver Lintner, Geschäftsführer von „meineweiterbildung.at“, der die Umfrage zu-

sammen mit risControl durchführte. Die Kategorien, in denen sich in diesem Jahr „die Spreu vom Weizen trennt“, wie Lintner es ausdrückt, sind die Kategorien Kommunikation und Erreichbarkeit, IT-Systeme und die Kategorie Menschlichkeit. Insgesamt stellt Lintner im Vergleich zur vorjährigen Umfrage eine geringe Verbesserung bei der Gesamtbewertung der Versicherer fest. Gesunken ist jedoch die Bewertung im Bereich EDV. Lintner erklärt das damit, dass sich wahrscheinlich der Anspruch der Vertriebspartner in diesem Bereich auch stetig erhöht.

Doris Wrumen, Chefredakteurin von risControl, bestätigt, dass die persönliche Erreichbarkeit und die Mensch-

lichkeit schon in der Historie des Awards immer zu den bedeutendsten Kategorien zählten.

Ansporn für 2025

Andreas Hülsing, Vertriebsdirektor der Hannoverschen, betont in seinem Siegerstatement, dass Service immer auch Teamarbeit ist. „Wir tun alles, um das Thema Service bei den Kunden und den Vertriebspartnern hochzuhalten.“ Für Hülsing ist der Preis ein Ansporn für das nächste Jahr, den ersten Platz zu verteidigen und für die Vertriebspartner „alles in die Waagschale zu werfen“.

Für den zweiten Platz nahm Christian Sipöcz, Vorstand der VAV-Versi-

30 • Veranstaltung • risControl 04/2024
Oliver Lintner, Sven Rabe, Christian Sipöcz, Andreas Hülsing, Thomas Lackner und Doris Wrumen

cherung, die Auszeichnung entgegen. Der Preis sei für ihn eine Bestätigung, dass der erste Platz vom letzten Jahr „keine Eintagsfliege war“, sondern eine nachhaltige Leistung. „Wir fahren gerne hinaus zu den Maklern und lösen die Probleme, wenn es geht, vor Ort“, so Sipöcz. „Es wird dann geholfen, wenn der Kunde auch teilweise noch im Büro sitzt, und das kommt gut an.“ Thomas Lackner, Vorstandsvorsitzender der HDI-Versicherung, freut sich, dass die HDI-Versicherung den Schritt aufs Stockerl geschafft hat. „Es ist eine großartige Leistung der gesamten Organisation. Erreichbarkeit und persönlicher Kontakt stehen bei uns seit Jahrzehnten an oberster Stelle.“

„Maklervertrieb 2.0“

Unter dem Motto „Maklervertrieb

2.0: neue Generationen – Neue Wege“ stand die Fachtagung der R+V Versicherung im Thirty Five in Wien. Trotz Regenwetter wurde den zahlreichen Gästen ein atemberaubender Rundumblick geboten.

Zur Win-win Situation zwischen den Generationen

Tristan Horxs Eröffnungsrede nahm das Publikum von Anfang an mit. Der Speaker, der um die Jahrtausendwende geboren wurde und zu den Millennials zählt, beschäftigt sich damit, was die Generationen bewegt. In seinem Vortrag hat er einen positiven und motivierenden Ausblick in die Zukunft gewährt und Anregungen mit auf den Weg gegeben, wie wir unsere Zukunft gestalten können. Am Arbeitsmarkt, wo die nachfolgenden Generationen häufig mit WorkLife-Balance in Verbindung gebracht werden, kann „Nettigkeit“ zu einer Win-win- Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen. Horx hat zudem vom Wunsch nach einem neuen „Wir“ gesprochen, der sich bei den Jüngeren zeigt. Denn durch

die Digitalisierung vereinsamen die jüngeren Generationen stetig. Der einsamste Mensch sei wohl der Influencer – viele Freunde, jedoch wenige Bindungen. Alte Werte rücken daher vermehrt in den Vordergrund: Haus, Kinder, „eine eigene Höhle“. Durch die Entkoppelung von Arbeit- und Wohnort (Stichwort Homeoffice) wird das Niederlassen am Land für viele interessant und auch möglich. Ein gegensätzlicher Trend zu der vorangegangenen Flucht in die Stadt.

Mit dem Kernthema des Tages beschäftigte sich der Impulsvortrag von Wolfgang Willim, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Sewico,

der der Podiumsdiskussion voranging. Bei der Podiumsdiskussion selbst zur „Nachfolgeplanung im Maklerbetrieb – Wie der Generationenwechsel erfolgreich gelingt“ wurde mit Branchenkennern aus unterschiedlichen Berufsfeldern sowie Generationen diskutiert. Ein essenziell wichtiges Thema, das teils auch mit Interim-Managern angegangen wird, um das Management einer geregelten Übergabe erfolgreich zu gestalten. Im Rahmen der Podiumsdiskussion ausgetauscht haben sich Martin Beste (Geschäftsführer R+V Österreich), Christian Steinmayr (Geschäftsführer Steinmayr & Co Insurance), Madlen Danklmaier (Geschäftsführerin EFM Schladming), Wolfgang Willim (Geschäftsführer Sewico) und Franz Waghubinger.

R +V Versicherung
Tristan Horxs und Dr. Martin Beste
risControl 04/2024 • Veranstaltung • 31
Oliver Lintner, Moderator Gernot Rohrhofer und Doris Wrumen

Die österreichische Lösung

Die Versicherungsmaklerlandschaft befindet sich im Umbruch: Es findet ein reges Aufkaufen von Beständen, Übernahmen und Pensionierungen mit und ohne Nachfolge statt. Nicht nur österreichische Gruppierungen und große Versicherungsmakler sind unter den Einkäufern, sondern auch internationale Unternehmen beteiligen sich aktiv am Geschehen. Die Übergabe und Übernahme von Unternehmen ist aufgrund der demografischen Altersstruktur ein wichtiges Thema. Jedoch ist es für „Newcomer“ und für den jungen, gut ausgebildeten Nachwuchs oft nicht möglich, sich aufgrund der hohen am Markt gehandelten Summen unter den Übernahmeinteressenten zu positionieren. Diese Umstände haben g & o brokernet dazu inspiriert, eine österreichische Lösung für das Thema Übergabe, Übernahme und Verkauf zu entwickeln. Wir sprachen mit Mag. Herbert Orasche, dem Geschäftsführer der g & o brokernet GmbH, über das Thema und die österreichische Lösung.

Was versteht man unter der „österreichischen Lösung“?

Orasche: Die „österreichische Lösung“ steht für ein Konzept, bei dem nach einem Verkauf, einer Beteiligung oder im Rahmen einer Unterstützungsstrategie für Neueinsteiger sowie junge Bestandsnachfolger ausschließlich auf österreichische Geldgeber zurückgegriffen wird. Ziel ist es, hinter diesen wirtschaftlichen Transaktionen keine internationalen Maklerkonzerne, Pensionsfonds oder Großkonzerne zu haben, sondern vielmehr renommierte und vertrauenswürdige Geldgeber aus Österreich. Unser umfassendes Netzwerk, das diese spezifisch österreichische Herangehensweise fördert, zeigt deutliches Interesse Übernahme und Integration von Unternehmen aber auch an Unterstützung von jungen Menschen, die sich in der Branche etablieren wollen. Wir wollen eine nachhaltige Entwicklung des österreichischen Marktes forcieren.

Aber warum ist eine nationale Lösung so wichtig?

Orasche: Die Herausforderung bei der Übergabe oder dem Verkauf von Versicherungsmakler- oder Versicherungsagenturen, besonders in ländlichen Gebieten, liegt darin, dass viele

Inhaber auch nach der Übergabe in ihrem Kundenbereich wohnhaft bleiben möchten. Die Beziehung zum Versicherungskunden ist über Jahre hinweg gewachsen und hat oft eine tiefe, zwischenmenschliche Ebene erreicht, die für beide Seiten von großer Bedeutung ist.

Es erfordert daher ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Geschick, diese langjährigen Kundenbeziehungen erfolgreich auf einen neuen Firmeninhaber zu übertragen. Unsere Überzeugung ist, dass bei Verkäufen an internationale Konzerne häufig Schwierigkeiten in der Kundenbetreuung entstehen können. Schon alleine auf Grund der Unternehmensstrukturen. Tatsächlich haben einige Akteure am Markt bereits spürbare Probleme in dieser Hinsicht erlebt. Diese Erfahrungen unterstreichen die Bedeutung einer sensiblen und wohlüberlegten Herangehensweise bei der Übergabe, die die bestehenden Kundenbeziehungen respektiert und pflegt.

Übernahme aus den eigenen Unternehmen wäre dann das bessere Modell?

Orasche: In jedem Fall stößt man jedoch auf die Herausforderung, dass jungen Nachfolgern oft die notwendigen finanziellen Mittel fehlen. Auch für

dieses Problem bieten wir eine Lösung an. Die g&o Gruppe verfügt über die finanziellen Kapazitäten und die Bereitschaft, individuelle Lösungen zu schaffen, sei es durch Beteiligungen oder ähnliche Modelle. Dank unserer strukturellen Aufstellung und innovativen Ansätze sind wir überzeugt, für alle Beteiligten wirklich attraktive und nachhaltige Lösungen bieten zu können. Getreu dem Motto: „Mit dem Reden kommen die Leut‘ zsamm.“, glauben wir fest daran, dass durch offene Kommunikation und Zusammenarbeit passende Wege für jede Herausforderung gefunden werden können.

Können Sie uns anhand von Beispielen näher erläutern, wie diese Lösungen in der Praxis funktionieren?

Orasche: Wir haben natürlich bereits einige Gespräche geführt, und es gibt zwei erklärbare Szenarien: Ein junger Kollege aus der Branche kommt mit dem Ziel zu uns, den Bestand eines Versicherungsmaklers zu übernehmen. Dem jungen Kollegen fehlen ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten. Daher wendet er sich an die g&o Gruppe. Im ersten Schritt unterstützt g&o brokernet bei der Suche nach österreichischen Geldgebern, die als Financiers zur Verfügung stehen. Das

32 • Interview • risControl 04/2024

kann eine Bank sein, ein kooperierendes Maklerunternehmen oder ein privater Geldgeber. Im Vordergrund steht dabei jeweils das Ziel, dem jungen Kollegen die Möglichkeit zu bieten, nach einigen Milestones entweder komplett die Gesellschaftsanteile zu übernehmen oder sie zu verändern. Möglich ist alles.

Es ist auch diese Variante möglich: Uns wird ein Bestand zum Kauf angeboten, und wir suchen einen jungen Kollegen in der Branche, der sich bereits mit dem Gedanken an die Selbstständigkeit auseinandersetzt. Dieser kann sich mit der Grundlage eines Bestandes entweder selbstständig mit der Finanzierung, wie oben beschrieben, po-

sitionieren oder er kann auch vorerst als Angestellter sich der Tätigkeit widmen und erst in weiterer Folge den Bestand als eigenständiges Unternehmen weiterführen. Auch hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und österreichische Finanzierungslösungen.

Danke für das Gespräch.

risControl 04/2024 • Interview • 33

Breite Front gegen Unwissen

Das Ziel, die Finanzbildung der Bevölkerung zu verbessern, vereint das Land. Wenn es um die Förderung von Finanzbildung geht, dann scheinen sich Politik, Wissenschaft und die unterschiedlichen Interessengruppen einig zu sein.

Viele Europäer glauben, wenn die Inflation von sechs auf vier Prozent sinkt, dass damit auch die Preise sinken. Das Bildungsniveau der Europäer in Sachen Finanzen und Wirtschaft ist verbesserungswürdig, zeigt jedenfalls die Eurobarometer-Umfrage, die die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Demnach verfügen nur 18 Prozent der EU-Bürger über ein hohes Maß an Finanzwissen. Nur in den Niederlanden, Schweden, Dänemark und Slowenien erreicht mehr als ein Viertel der Befragten eine hohe Finanzkompetenz. Die Bemühungen, die Finanzbildung in der EU zu steigern, sollen, wenn es nach der Kommission geht, schlussendlich zu einer höheren Kapitalmarktbeteiligung von Haushalten führen, aber auch gleichzeitig dem Kunden

Stiftung für Wirtschaftsbildung

von Mag. Christian Sec

ein Instrumentarium mitgeben, das es ihm ermöglicht, dem Finanzberater auf Augenhöhe zu begegnen. Die Retail Investor Strategy (RIS) auch unter dem Namen Kleinanlegerstrategie bekannt, sieht deshalb nicht nur vor, den privaten Kunden vor Fehlinformationen durch Finanzinstitute zu schützen, sondern plant auch die Förderung der finanziellen Allgemeinbildung von Kleinanlegern. Konkrete Maßnahmen dazu lässt sie aber noch vermissen.

Neuer Lehrplan als erster Schritt

Studien und Umfragen zeigen immer wieder, dass Schülerinnen und Schüler finden, dass das Thema Wirtschaftsbildung in der Schule zu wenig be-

Die Stiftung Wirtschaftsbildung wurde 2020 ins Leben gerufen. AK, Erste Bank, Industriellenvereinigung, WKO, OeNB und private Vereine mit dem Schwerpunkt Finanzbildung sind Teil des Beirats. Das größte Projekt der Stiftung ist der Start eines vierjährigen Schulpilotprogramms im September 2022, bei dem Wirtschaftsbildung in mittlerweile 60 Gymnasien und Mittelschulen der Sekundarstufe Eins vertiefend angeboten wird. Die Schulen des Piloten wählen zwischen zwei Varianten, entweder Finanzbildung fächerübergreifend oder Wirtschaftsbildung als eigenes Fach. Die Stiftung sorgt für die Unterstützung der Schulen sowie für die wissenschaftliche Beforschung der Ergebnisse. Das Unterstützungspaket für Schulen beinhaltet Unterrichtsinhalte, Unterrichtsmaterialien oder auch Methoden für einen spannenden, interaktiven Unterricht. Auch die Fortbildung der Lehrkräfte wird gewährleistet, durch Präsenzveranstaltungen, digitale Workshops, Coaching und Vernetzung mit Vertretern aus der Wirtschaft. Das Budget pro Schule beträgt 4.000 bis 5.000 Euro pro Jahr für Materialien, Veranstaltungen, Ausflüge und zusätzliche Weiterbildung. Die Resonanz ist laut der Stiftung bislang sehr positiv. Bei einer Wirkungsmessung zeigen sich 97 Prozent der Schulen zufrieden mit dem Projekt. Ein Drittel der teilnehmenden Schulen sind AHS, zwei Drittel Mittelschulen.

handelt wird. Beispielsweise hat der YEP-Jugendbericht 2024 ergeben, dass 36 Prozent der Schülerinnen und Schüler zwischen 14 und 18 Jahren finden, dass sie in der Schule zu wenig über Finanzen lernen. Rund die Hälfte der 1.800 befragten Schüler gab in einer Selbsteinschätzung an, wenig bis gar keine Ahnung von der Materie zu haben, was dazu führt, dass sich viele Jugendliche nicht angemessen auf die Zukunft vorbereitet fühlen. Eine erste politische Maßnahme zu mehr Finanzund Wirtschaftsbildung trat mit dem Schuljahr 2022/23 in Kraft. So wird nun im Lehrplan der Sekundarstufe Eins, also im Unterricht der Zehn- bis 14-Jährigen, Finanzbildung im Unterricht stärker forciert. Die Lehrpläne für Wirtschafts- und Finanzbildung zielen darauf ab, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erklären und unternehmerisches Denken zu fördern. Außerdem sollen Lehrpersonen einen intensiveren Fokus auf die Preisentstehung und den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft legen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld vermitteln. Das Ziel: Die selbstständige Entscheidungsfindung junger Menschen zu fördern und damit ein Denken in Alternativen zu ermöglichen. Die höhere Wertigkeit von Finanzbildung im Lehrplan wird von allen Seiten begrüßt. „Es ist ein bedeutender Schritt für die finanzielle Bildung in Österreich“, erklärt dazu Gerda Holzinger-Burgstaller, CEO der Erste Bank, in einer Aussendung. Jedoch sind sich die meisten Stakeholder einig, dass der neue Lehrplan nur ein Anfang ist.

34 • Im Fokus • risControl 04/2024

Ausbildung von Lehrkräften im Fokus

Gerade die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften ist ein Schlüssel für den Erfolg von Finanzbildung, erklärt Matthias Reisinger, Vorstand der Stif-

tung für Wirtschaftsbildung, und da wäre noch viel zu tun. „In den Mittelschulen unterrichten 50 Prozent der Lehrkräfte ein Fach, das sie nie studiert haben, das ist auch bei Geografie und Wirtschaftskunde der Fall.“ Umso mehr brauche es Fort- und Weiterbil-

dungsangebote, weiß Reisinger. Die Stiftung bietet nicht nur klassische Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, die an ihrem Pilotprojekt teilnehmen, sondern sie hat auch eine Plattform gegründet, auf der Lehrer sämtliche Lehrmaterialien zu bestimmten Themen der Wirtschaftsbildung

finden. Der Grund, warum gerade die Sekundarstufe Eins, also die Unterstufe, als Erstes ins Visier der Lehrplanänderung genommen wurde, ist die leichte Erreichbarkeit dieser Zielgruppe aufgrund der allgemeinen Schulpflicht. Dies gilt auch für andere Schulpilotprojekte, wie das der Stiftung für Wirtschaftsbildung, erklärt Reisinger. Die Stiftung vereint in ihrem Beirat so unterschiedliche Organisationen und Standpunkte wie die Arbeiterkammer, die Industriellenvereinigung oder die OeNB und setzt damit auf breiter Basis Projekte im Bereich Finanzbildung um. Die Ergebnisse des Pilotprojekts in 60 Schulen (siehe Kasten) werden wissenschaftlich begleitet und evaluErreichtesbewahren.Neuesermöglichen. Alle Branchen und alle Risiken, individuell in der Ausrichtung und flexibel in der Vertragsgestaltung: Betriebliche Sicherheit, hinter der die Sicherheit jahrzehntelanger Erfahrung steht.

Unsere
DEN BETRIEB SICHERN. NV MAKLERSERVICE - Gewerbeoffensive Neue Herrengasse 10 | 3100 St. Pölten | Tel. 02742/9013-6411 | makler.office@nv.at NV MAKLERSERVICE PartnerschaftaufAugenhöhe.
Nähe verbindet.
Niederösterreichische Versicherung

iert, um sie dann der Politik, mit dem Ziel, diese in den Lehrplänen abzubilden, zu präsentieren.

Viele Angebote

Mittlerweile gibt es fast schon einen Wildwuchs an Angeboten im Bereich der Finanzbildung. Gerade die sogenannten vulnerablen Gruppen wie Jugendliche, Frauen und einkommens- bzw. bildungsferne Gruppen sind Ziel von Aufklärung von privaten und öffentlichen Institutionen. Angefangen bei der Wissenschaft über Politik und Interessensgemeinschaften gehören Angebote zur Finanzbildung mittlerweile zum guten Ton. Das Institut für Wirtschaftspädagogik der WUWien unterstützt im Rahmen einer neuen Initiative die Finanzbildung in Schulen mit sog. Finanzbildungscoaches (siehe Kasten). Das Finanzministerium hat eine eigene Stelle für Finanzbildung und gemeinsam mit 50 Stakeholdern im Inland, sowie der EU und der OECD eine nationale Finanzbildungsstrategie entwickelt (siehe Kasten). Viele Organisationen haben ihre eigenen Finanzbildungsschwerpunkte. Insgesamt 48 Mitarbeiter der Schuldenberatungen sind auch in der Finanzbildung tätig. Ein spezielles Angebot ist dabei der Finanzführerschein. Das ist ein Produkt vor allem für Lehrlinge im Polytechnikum und Fachschulen. Hierbei gibt es Module, die in den Klassen sehr praxisnah erarbeitet werden. Über 70.000 Menschen in Österreich sind bereits im Besitz eines Finanzführerscheins. Die Erste Bank hat mit dem Erste Financial Life Park (Flip) ein Zentrum für Finanzbildung geschaffen, zu dem Schulklassen der Unter- und Oberstufe pilgern können. Einige private Vereine wie der Verein

Finanzcoaching

Die nationale Finanzbildungsstrategie

Ziele der nationalen Finanzbildungsstrategie sind:

1. Entwicklung finanzieller Entscheidungsfindung bereits früh im Leben mit der Vermeidung von Überschuldung

2. Förderung von verantwortungsbewusster, langfristiger finanzieller Planung und finanziellem Wohlergehen

3. Zugang zu hochwertiger Finanzbildung für alle

4. Steigerung der Wirksamkeit von Finanzbildung durch Evaluation bzw. rigorose Finanzbildungsmessung

Derzeit laufen 139 Maßnahmen zur Stärkung der Finanzkompetenz der Bevölkerung, so das Finanzministerium (Stand 11.11.2023). Darunter fallen Workshops, Kurse und Informationsportale, wie der kostenlose Workshop „Was kostet die Welt“ für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren oder die Infothek der AK www.geldundleben.at, die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen in ihrer Finanzkompetenz stärken soll. Derzeit erarbeiten das Finanzministerium und die Oesterreichische Nationalbank gemeinsam ein Finanzbildungsportal für die gesamte Bevölkerung, einen One-StopShop für Finanzbildung.

Wendepunkt konzentrieren sich beim Thema Finanzbildung exklusiv auf die Zielgruppe Frauen.

Ziele der Finanzbildung

Die OECD definiert Finanzbildung als Mix aus Finanzwissen, Finanzverhalten, finanziellem Bewusstsein, finanziellen Fähigkeiten sowie Einstellungen, über die man verfügen muss, um fundierte finanzielle Entscheidungen treffen zu können. Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung für Konsumentenschutz in der AK erklärt dazu: „Oft hat man das Bewusstsein bzw. das Wissen, aber man muss danach handeln können.“ Dies bedeutet, auch die finanziellen Fähigkeiten, aber auch Einstellungen dazu mitzubringen. Finanzbildung verfolgt mehrere Ziele. Da wäre einerseits die Prävention vor Überschuldung. „Die Schuldenberatung hat in ihrem jüngst veröffentlichten Bericht bspw. veröffentlicht, dass ihre Klienten eine deutlich geringere Schulbildung haben als die durchschnittliche öster-

Finanzbildungscoaches stehen kurz vor dem Abschluss ihres Wirtschaftspädagogikstudiums an der WU und haben während ihres Studiums eine Reihe von Lehrveranstaltungen zur Förderung von Finanzbildung besucht. Sie bereiten auf Anfrage einer Schule ein Unterrichtskonzept zu bestimmten Finanzbildungsthemen vor und kommen auch an die Schule, um diesen Unterricht zu halten. Schulen fragen Coaches zu bestimmten Themen an (Einnahmen & Ausgaben, Investition & Finanzierung, Finanzielle Chancen und Risiken erkennen und managen), die von den Coaches didaktisch aufbereitet sowie abgehalten werden.

reichische Bevölkerung und viele ihrer Klienten sehen mangelnde Finanzbildung als Ursache für ihre Überschuldung“, so Gudrun Feucht, Bereichsleiterin für Gesellschaft und Bildung in der Industriellenvereinigung. Jeder Vierte überschuldete Österreicher ist unter 25 Jahre und hat im Schnitt über 30.000 Euro Schulden, ergänzt Reisinger von der Stiftung für Wirtschaftsbildung. Das Ziel der Finanzbildung sollte dabei sein, den Prozentsatz der Überschuldeten zu senken, so Reisinger. Ein weiterer wichtiger Punkt der Finanzbildung ist es, selbstbestimmt finanzielle Entscheidungen treffen zu können, z.B. für die persönliche finanzielle Vorsorge. Dabei geht es wie eingangs erwähnt auch um eine höhere Beteiligung am Kapitalmarkt. In diesem Punkt prallen naturgemäß die Positionen der einzelnen Stakeholder aufeinander. Zgubic erklärt, dass die staatliche Pension noch immer das zuverlässigste Mittel zur Vorsorge ist und private Produkte zu starken Unsicherheiten führen. Auch sieht sie die Beratung nicht immer gewährleistet, was zu einem hohen Anteil an günstigen Fremdwährungskrediten und variablen Krediten in Österreich führte und führt, und die Berater oft nicht ihre Informationspflicht erfüllten. Pia Niederländer, Direktorin für Bildung in der OeNB (siehe Interview), sieht dies naturgemäß anders und fordert mehr private Beteiligung auf den Kapitalmärkten, wie sie im großen risControl-Interview erklärt.

36 • Im Fokus • risControl 04/2024

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Informationspflicht ist keine Bildungspflicht

Pia Niederländer, Direktorin der Hauptabteilung

Zahlungsverkehr und Finanzbildung in der OeNB spricht im Gespräch mit risControl, Mag. Christian Sec über die Bedeutung von Finanzbildung für die Wirtschaft, die persönliche Vorsorge und von der Schwierigkeit des richtigen Zeitpunkts, sich mit Finanzbildung auseinanderzusetzen.

Was bedeutet Finanzbildung für die OeNB?

Niederländer: Uns ist es wichtig, die Bedeutung von finanzieller Bildung für selbstbestimmtes Leben öffentlich zu machen und Entscheidungsträgern zu zeigen, dass es wichtig ist.

Wie steht es um die Finanzbildung in Österreich?

Niederländer: Wir sind definitiv nicht schlecht. Aber wir glauben, es gibt immer Luft nach oben, auch wenn wir im OECD-Vergleich in den Wissensfragen zu Inflation oder simplen Zinsberechnungen schon gut abschneiden. Die Finanzwelt ist manchmal aber komplexer und entwickelt sich auch immer weiter - man lernt nie aus.

Welche Aktivitäten setzt dabei die OeNB?

Niederländer: Die OeNB hat bereits seit der Einführung des Euros damit begonnen Finanzbildung zu unterstützen, und zwar mit Informationen und Aufklärung in Schulen in ganz Österreich. Es gibt darüber hinaus ein breites Angebot im akademischen Bereich. Wir sind aktiv bei der Ausbildung von Lehrkräften in Kooperation mit Universitäten, um Finanzbildung in das Curriculum von Universitätslehrgängen einzubringen, z.B. bei der Ausbildung und Weiterbildung von Wirtschaftspädagogen, und auch bei den Lehrkräften im schulischen Bereich. Durch die nationale Finanzbildungsstrategie ist der Fokus noch breiter geworden. Dieses Jahr wird es auch ein Finanzbildungsportal geben. Eine

One-Stop-Shop-Seite, die gemeinsam mit dem BMF betrieben wird. Dabei wollen wir die Vielfalt von Finanzbildung aufzeigen.

Wann sollte man mit der Finanzbildung beginnen?

Niederländer: Man kann nie früh genug anfangen. Wir haben ein Pilotprojekt mit einem Kindergarten in NÖ gestartet, das sehr gut angenommen wurde. Aber von systematischer Finanzbildung sprechen wir erst ab einem bestimmten Alter. Im Schulalter erreichen wir unsere Zielgruppe sehr gut. Gleichzeitig erreichen wir dadurch auch die Elterngemeinschaft. Wir sehen, dass die Eltern besonders empfänglich sind für diese Themen, wenn die Kinder darüber lernen. Wir organisieren auch Kurse für Elternvereine. Auch Erwachsenenbildung ist uns wichtig. Jedoch ist es schwieriger, diese zu erreichen, insbesondere ohne, dass man eine Gruppe stigmatisiert. Und das ist für uns als Zentralbank sehr wichtig, dass wir breite Maßnahmen haben, die alle erreichen. Darüber hinaus gibt es in Österreich viele verschiedene Anbieter für Schwerpunktthemen.

Sie sind auch für die OeNB im Aufsichtsrat der Stiftung für Wirtschaftsbildung. Dort sind u.a. die AK und die Industriellenvereinigung oder die WKO vertreten. Welche Ziele verfolgen Sie dort?

Niederländer: Die Stiftung Wirtschaftsbildung ist breit gefächert mit dem Ziel systemische Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist eine

schöne Bestätigung, dass Partner aus unterschiedlichen Ecken zusammenkommen und in Sachen Finanzbildung gemeinsam stehen. Wir diskutieren offen und sind uns in der Sache einig. Die Stiftung macht Schulpiloten in 60 Schulen mit zwei unterschiedlichen Modellen. Einige der Schulen setzen ein eigenes Fach um, und einige der Schulen machen es fächerübergreifend. Wir werden messen, welche dieser beiden Methoden, dann tatsächlich besser den Schülern hilft, Finanzbildung zu verbessern. Die Stiftung beschäftigt sich auch mit Input zum Lehrplan und Entwicklung von Lehrunterlagen. Wir haben nun die Zusicherung der Gründungsorganisationen, eine zweite Periode unterstützen zu wollen. Die Ergebnisse des Piloten werden wir dem Bildungsministerium vorlegen.

Der neue Lehrplan sieht bereits verstärkte Finanzbildung vor, vor allem für die 10 bis 14-jährigen. Braucht es mehr?

Niederländer: Der neue Lehrplan ist ein guter Schritt: Es wurden wichtige Eckpfeiler umgesetzt. Unterlagen wurden verbessert. Nach dem neuen Lehrplan, der mehr Finanzbildung vorsieht, können wir mit den Ergebnissen des Piloten einen weiteren Schritt gehen in der Bildungsoffensive.

Aber dazu bedarf es der Förderung der Lehrkräfte.

Niederländer: Die Lehrkräfte und die Schulleitungen profitieren am meisten von gezielter Unterstützung. Im Pilotprojekt haben wir Weiterbildungsseminare und Vernetzungsseminare integ-

38 • Im Fokus • risControl 04/2024

riert, deren Wirkungen wir messen. Für die Lehrerausbildung müsste sich die Politik weitere Maßnahmen überlegen. Das geht über unsere Möglichkeiten, was die Stiftung betrifft, hinaus.

Aber die Kapitalmarktbeteiligung zur persönlichen Vorsorge ist im Vergleich zu anderen Ländern noch immer sehr niedrig?

Niederländer: Die Pensionsvorsorge ist ein wichtiger Punkt bei der Finanzbildung. Wir vermitteln mit einem ersten Schritt, dem Steuern von Einnahmen und Ausgaben, zu starten. Wenn ich dies heute nicht im Griff habe, werde ich es auch nicht morgen im Griff haben. Aber natürlich ist die Pensionsvorsorge ein Muss, und wir wollen dazu beitragen. Die Finanzbildung allein wird die Kapitalmarktbeteiligung nicht erhöhen. Aber sie ist ein Schritt zur privaten Beteiligung, um zu evaluieren, wie man Finanzinvestitionen für sich verwenden kann und das Risiko dabei einschätzen zu können. Die Vorteile auch für die Altersvorsorge zu verwenden ist besonders wichtig, für die Menschen, für das Wirtschaftssystem und das Wachstum an sich.

Frauen beteiligen sich weniger am Kapitalmarkt als Männer, was sind die Gründe?

Niederländer: Wir haben eine dezidierte Arbeitsgruppe für Finanzbildung von Frauen. Wir wissen, wenn Frauen am Kapitalmarkt beteiligt sind, dass sie langfristiger und risikooptimierter anlegen. Dabei zeigen die Studien, dass es sich bei möglicher Zurückhaltung nicht nur am Wissen liegt, dieses würden sie auch haben, sondern am Zutrauen. Frauen hilft es sich mit Gleichgesinnten zu persönlichen Herausforderungen und Erfolgserlebnissen auszutauschen, das Knüpfen von persönlichen Netzwerken gepaart mit Finanzbildung ist deshalb besonders zielführend.

Ist die fehlende Finanzbildung daran schuld, dass in Österreich so viele Fremdwährungskredite vergeben wurden und der Anteil variabler Kredite so hoch ist?

Niederländer: Wir setzen uns sehr für einen möglichst frühen Beginn von der Vermittlung eines soliden Basiswissens ein. Von dieser Plattform ausgehend

benötigt es Angebote, um möglichst rasch und unkompliziert unabhängige Information und Beratung ohne Verkaufsinteressen zu konkreten Problemlagen zu erhalten. Situationen, in denen der Berater gleichzeitig auch der Verkäufer ist sollten vermieden werden. Deswegen sind wir unter anderem Vertreter der situationsbedingten Finanzbildung. Wir versuchen als OeNB die evidenzbasierte Forschung dazu zu bringen, um uns dann konkrete Maßnahmen überlegen zu können. Jedenfalls haben insbesondere vulnerable Gruppen den Anreiz genau das Günstigste zu suchen. Aber das vermeintlich Günstigste ist vom Risiko am stärksten betroffen.

Die Banken haben aber eine Informations- und Aufklärungspflicht?

Niederländer: Aber eine Informationspflicht ist keine Bildungspflicht. Man muss sich überlegen, wann ist der richtige Zeitpunkt, sich mit Finanzbildung für eine bestimmtes Thema auseinander zu setzen. Es geht darum, wie kann man Personen informieren und bilden, wenn sie langfristige finanzielle Verpflichtungen eingehen. Direkt in Verbindung mit der Entscheidung könnte unter anderem wegen Zeitdruck schon zu spät sein, viel früher geht dafür viel Wissen auch wieder verloren. Wichtig ist auch „Vergleichen lohnt sich“. Aus diesem Grund haben wir letztes Jahr die Transparenzplattform „Sparzinsen Österreich“ veröffentlicht. Hier gibt es tagesaktuelle Zinskonditionen verschiedener Sparprodukte.

Was ist das langfristige Ziel von Finanzbildung?

Niederländer: Das Ziel wäre schlussendlich, dass wir am Ende nicht nur Finanzbildung im Fokus haben, sondern finanzielles Wohlbefinden. Die finanzielle Gesundheit der Bevölkerung ist nicht nur uns, sondern dem gesamten Wirtschafts- und Finanzsystem ein Anliegen. Es wäre super, wenn wir uns in fünf Jahren unterhalten, und wir müssen gar nicht mehr über mögliche Bildungsansätze sprechen, sondern freuen uns über die Financial Fitness der Menschen.

Danke für das Gespräch.

risControl 04/2024 • Im Fokus • 39

Selbstvertrauen durch Finanzbildung

Frauen schneiden bei Tests zur Finanzbildung meist schlechter ab als Männer. Dies hat aber nur teilweise mit dem konkreten Wissen zu tun. Das große Problem liegt im mangelnden Selbstvertrauen, wie viele Studien zeigen.

Im WIFI Wien gibt es ein eigenes Seminar, das sich zum Ziel gesetzt hat, Frauen Werkzeuge in die Hand zu geben, um eine für die persönliche Situation passende Anlagestrategie zu entwickeln und diese auch unabhängig und selbstständig umzusetzen. „Wir merken, dass gerade bei Frauen ein besonderer Respekt vor dem Kapitalmarkt vorhanden ist. Aber wir wollen den Frauen zeigen, dass die Börse kein Buch mit sieben Siegeln ist“, so Magdalena Guggenberger, Trainerin der Wiener Börse Akademie, in einem Video.

Diese Beobachtung der Trainerin, dass Frauen besonderen Respekt vor dem Kapitalmarkt haben, könnte ihre Wurzeln bereits weit vor dem Erwachsenenalter haben. Eine Pisa-Studie zeigt, dass bereits 15-jährige Mädchen im Schnitt weniger an die eigenen Talente glauben als gleichaltrige Buben, was das Selbstvertrauen von Mädchen langfristig beeinträchtigt und dazu führen kann, dass sie sich vor Enttäuschungen schützen wollen und daher herausfordernde Situationen, aber auch Chancen vermeiden. Dieser Unterschied zwischen Männern und Frauen wird auch deutlich in einer Studie zur Finanzbildung durchgeführt von der Österreichischen Nationalbank (OeNB).

Die Umfrage über das Finanzwissen unter 2.000 Befragten zeigt, dass österreichische Männer, Frauen zwar in puncto Finanzwissen übertreffen, aber die besseren Ergebnisse der Männer nur teilweise mit dem konkreten Wissensstand zu tun haben.

Der Gender Gap beim Finanzwissen lässt sich zumindest teilweise dadurch erklären, dass Frauen eher dazu tendieren, zuzugeben, die richtige Ant-

von Mag. Christian Sec

wort nicht zu wissen, als das Risiko einzugehen, eine falsche Antwort zu geben.

Die Abneigung von Frauen, eine falsche Antwort zu geben, könnte mit einer höheren Risikoaversion der Frauen zusammenhängen, folgert die Studie. Diese höhere Risikoaversion bestätigt sich auch bei der Frage, über die Bereitschaft, ein Risiko bei einer finanziellen Investition, einzugehen. Während Frauen eine niedrigere Rendite präferieren, solange es kein Risiko gibt, das investierte Geld zu verlieren, akzeptieren die meisten Männer ein höheres Risiko für eine höhere Rendite.

Die Ergebnisse der OenB-Studie werden wiederum bestätigt durch eine OECD-Studie, die zeigt, dass das Verhalten der Frauen bei Finanzen eher auf Vorsicht ausgelegt ist als bei Männern. Eine weitere Studie der Wiener Städtischen, gemeinsam mit dem IMAS-Institut, kam zum selben Schluss.

Auf der Produktseite setzen Frauen vorwiegend auf traditionelle Formen. Das Sparbuch rangiert mit 61 Prozent auf Platz eins, gefolgt von Lebensversicherungen (41%) und Bausparen (39%). Das spiegelt sich auch bei den Kriterien für die Auswahl von Vorsorgelösungen wider: Oberste Priorität mit 51 Prozent hat ein geringes Risiko, gefolgt von Flexibilität bei Ein- und Auszahlung. Die Rendite spielt eher eine untergeordnete Rolle.

Pensionslücke schließen durch Bildung

Selbstvertrauen bei finanziellen Entscheidungen, wie es die OeNB fordert, ist auch vonnöten, wenn man sich den Gender-Pension-Gap vor Augen führt. Aufgrund der fragmentierten

Erwerbsbiografie von Frauen, sowie des Gender-Pay-Gaps war 2021 die durchschnittliche Pension von Frauen um rund 41,6 Prozent niedriger als die der Männer. Die durchschnittliche Alterspension lag dabei um mehr als 100 Euro monatlich unter der Armutsgefährdungsschwelle. Andererseits investieren, laut einer IMAS-Umfrage, Frauen im Schnitt um rund 46 Prozent weniger in ihre Alters- und Gesundheitsvorsorge.

„Das ist im Hinblick auf die Pensionssituation sowie die Lebensqualität im Alter doppelt negativ für Frauen“, erklärt dazu Sonja Steßl, Generaldirektorin-Stellvertreterin der Wiener Städtischen Versicherung. Die nationale Finanzbildungsstrategie stellt daher das Thema Frauen in den Mittelpunkt und hat bei ihrem Programm „Frauen als Zielgruppe von Finanzbildungsmaßnahmen“, Rahmenbedingungen definiert, um Frauen in bestimmten Lebensabschnitten besser zu erreichen.

In der Zeit der Ausbildung bzw. als Jugendliche können die Frauen dabei vor allem durch spielerische Aufbereitung bzw. Gameification erreicht werden. Die Verbreitung der Information sollte über Social Media und Messengerdienste erfolgen. Rahmenbedingungen, um Frauen mit Kindern zu erreichen, wären eine ausreichende Zahl an Kinderbetreuungsstätten, Angebote zur Finanzbildung parallel zu Kinderveranstaltungen, Angebote am Arbeitsplatz bzw. Kooperation mit Fernsehsendern und Zeitschriften.

Im Pensionsalter sollte man Informationen nicht nur digital zur Verfügung stellen, denn oftmals kann dies schon die Barriere bzw. Zutrittsschwelle sein, z.B. physische Broschüren oder

40 • Im Fokus • risControl 04/2024

Vor-Ort-Kursangebote. Für Petia Niederländer, Direktor der OeNB, ist das Netzwerken die Voraussetzung, Frauen mit Finanzbildungsaktivitäten zu erreichen (siehe Interview). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Frauen wohl vor

allem ein hohes Finanzwissen benötigen, um die Scheue vor selbstbestimmten finanziellen Entscheidungen zu verlieren. Dies wäre von nöten, um die klaffende Pensionslücke bei Frauen zumindest teilweise zu schließen.

Lern-Erlebnisraum

TIROLER VERSICHERUNG

Am 29. Februar ging es rund im Congresshaus Innsbruck. Der Lern-Erlebnisraum Versicherung, initiiert von der TIROLER VERSICHERUNG, ging in die erste Runde. 129 Schüler aus fünf Schulen tauchten in die Welt der Versicherung ein und erfuhren spielerisch alles rund um Absicherung, Schadenverhütung und Verhalten im Notfall.

„Mit dem Lern-Erlebnisraum Versicherung vermitteln wir das Thema Versicherung kindgerecht und erklären, wie man Unfälle vermeidet und was zu tun ist, wenn trotzdem etwas passiert“, betont Franz Mair, Vorstandsvorsitzender der TIROLER VERSICHERUNG, „Denn schließlich betreffen Versicherungen früher oder später alle von uns. Dass Kinder bereits früh lernen, wie Versicherungen funktionieren und wofür sie da

sind, ist Wissen fürs Leben.“ Im Mittelpunkt des Projekts stehen vier Holzkojen, die mit wissensvermittelnden Spielen und Rätseln ausgestattet sind. Vorab führen geschulte Pädagogen die Kinder in das Thema ein, bevor sie auf Schnitzeljagd durch die Welt der Versicherung gehen.

Beliebte Lernform

„Was ist eine Versicherung?“, „Wofür brauche ich eine Versicherung?“, „Was muss ich versichern, was kann ich versichern?“, „Wie kann ich Unfälle zu Hause bzw. unterwegs vermeiden?“ - Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen erarbeiten die Schüler im Lern-Erlebnisraum spielerisch selbst.

Bei der Erstauflage in Innsbruck waren mit dabei: die Mittelschule Ilse-Brüll, die Volksschule Thaur, die Mittelschule Reichenau, die Volksschule Praxis und das Bundesrealgymnasium Sillgasse.

Schüler der 4. Klasse der VS Thaur mit TIROLER-

Absichern nach Maß!

Die Ablebensversicherung mit hohen Summengrenzen.

• Erhöhung der Untersuchungsgrenzen auf 650.000 Euro – ohne Arztbesuch!

• Lockerung der Annahmerichtlinien bei psychischen Erkrankungen

• Verbesserte Erhöhungs- und Nachversicherungsgarantien

• Flexibler Ansatz für jede Finanzierung

Unsere persönlichen Ansprechpartner vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.

Martin Kaiser

+43 664 2005 977 martin.kaiser@ hannoversche.at

+43 664 2005 944 mario.woltsche@ hannoversche.at

Vorstandsvorsitzendem Franz Mair und Veronika Mühlbacher-Preyer, Leiterin des Tiroli-Kinderclubs, im Lern-Erlebnisraum Versicherung
Österreich West
Regionalleiter
Mario Woltsche Regionalleiter Österreich Ost
partner.hannoversche.at

Für eine gesunde Zukunft

Wir haben mit Dr. Gernot Reiter, Generaldirektor

Stellvertreter und Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Grazer Wechselseitige Versicherung AG (GRAWE) über das neue Krankenversicherungsprodukt GRAWE MyMED gesprochen.

Was hat GRAWE dazu motiviert, die neue Produktlinie GRAWE MyMED ins Leben zu rufen, und was unterscheidet diese von anderen am Markt verfügbaren Krankenversicherungen?

Reiter: Wir werden älter und wir werden immer gesunder älter. Diese demografische Entwicklung einerseits und das deutlich gestiegene Bedürfnis, sich und seine Gesundheit bestmöglich abzusichern - das waren die ausschlaggebendsten Argumente für den Einstieg in die Gesundheitsversicherung. Unterstützend für unsere Entscheidung war aber auch die aktuelle öffentliche Diskussion über das staatliche österreichische Gesundheitssystem. Der Prozess zur Produkteinführung hat bei uns im Haus bereits vor drei Jahren, also noch während der COVID19-Pandemie, begonnen. Seither hat das ohnehin wichtige Thema Gesundheit und Vorsorge in der Gesellschaft deutlich an Bedeutung gewonnen.

Allgemein gesehen nimmt die private Krankenversicherung in Österreich einen bedeutenden Teil ein. Im Jahr 2023 waren über 3,4 Millionen Personen privat krankenversichert und die privaten Krankenversicherungen haben Leistungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro erbracht, ein bedeutender Beitrag zum österreichischen Gesundheitssystem. Daher sehen auch wir in der GRAWE die Gesundheitsversicherung keinesfalls als Zweiklassen Medizin, sondern als Unterstützung des öffentlichen Systems.

Das Angebot von GRAWE MyMED ist ein modulartig aufgebautes Rundumpaket, es reicht von MyMEDclinic (Sonderklasse) über MyMEDdoc (Wahlarztversicherung) bis hin zu Angeboten in der Gesundheitsprävention mit unterschiedlichen Leistungsspektren.

Spezielles Augenmerk legen wir auf unser Wellness- und Vorsorgepaket GRAWE MyMEDpro mit Vorsorgeleistungen im Bereich der erweiterten Vorsorgeuntersuchung, Wellnesshotels, Ernährung, Fitness, aber vor allem auch im Bereich der mentalen Gesundheit wie beispielsweise Beratungsleistungen zur Burn-out-Prävention oder zum Thema Stressmanagement. Zielgruppe des Produktes sind für uns Kinder, Jugendliche, jugendliche Erwachsene und Jungfamilien.

Es ist laut Ihrer Pressemitteilung der natürliche nächste Schritt in den Bestrebungen, in allen Lebensbereichen umfangreiche Sicherheit zu gewährleisten. Was haben Sie noch in diesem Bereich vor?

Reiter: GRAWE MyMED war für uns der logische Schritt in der Erweiterung unseres Produktportfolios hin zu einem Allspartenversicherer. Somit können wir auch in Österreich neben den bisherigen Bereichen der Schaden-/Unfall- und Lebensversicherung auch die Gesundheitsversicherung anbieten.

Unsere Bestrebungen sind daher aktuell klar auf den Fokus Etablierung der Gesundheitsversicherung GRAWE MyMED gerichtet. Im Bereich von GRAWE MyMEDpro, dem Wellnessund Vorsorgepaket der GRAWE, haben wir aktuell bereits mehr als 150 Verträge mit Privatkliniken, Hotels, Fitnessstudios, aber vor allem auch selbständigen Trainern und Beratern aus den Bereichen der physischen und psychischen Gesundheit unter Dach und Fach.

Ziel ist, auch im Bereich der Gesundheitsversicherung allen unseren Kundinnen und Kunden die gewohnte Leistung und die gewohnte Professio-

nalität bieten zu können. Daher war es uns wichtig, schon ab Beginn mit öffentlichen wie auch privaten Krankenanstalten in Österreich in Kooperation zu treten.

Das Betreiben einer eigenen Privatklinik ist derzeit kein Thema, strategische Langfristüberlegungen dahingehend wurden aber bereits angestellt.

Planen Sie die neue Produktlinie GRAWE MyMED auch anderen Kompositversicherern als WhiteLabel-Produkt zur Verfügung zu stellen?

Reiter: Zum erfolgreichen Markteintritt mit dem 2.4.2024 werden zunächst ausschließlich die rund 800 GRAWE Kundenberaterinnen und Kundenberater in ganz Österreich mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz und vor allem mit ihrer regionalen Verankerung beitragen.

In einem nächsten Schritt, etwa nach einem halben bis drei Viertel Jahr der Geschäftstätigkeit im Bereich der Gesundheitsversicherung, wollen wir GRAWE MyMED selbstverständlich auch über unabhängige Vertriebskanäle anbieten. Dazu werden bereits jetzt intensive Gespräche mit uns nahestehenden Maklern bzw. auf die Gesundheitsversicherung spezialisierten Maklern geführt. Konkrete Vertriebsmaßnahmen schon jetzt zu kommunizieren wäre verfrüht, wir werden aber diesbezüglich sicher ein für unsere Kundinnen und Kunden und unsere Vertriebspartner interessantes Paket schnüren.

In einem dritten Schritt wären dann White-Label Kooperationen mit strategischen Partnern denkbar, hierzu gibt es aber noch keine konkreten Überlegungen.

Können Sie den Ablauf skizzieren, den potenzielle Kundinnen und

42 • Interview • risControl 04/2024

Kunden durchlaufen müssen, um eine Krankenzusatzversicherung bei GRAWE abzuschließen?

Reiter: Hier bieten wir die gewohnte und bewährte GRAWE Qualität, die im Bereich der Sach- und Lebensversicherung bei unseren Kundinnen und Kunden bekannt ist und wertgeschätzt wird. Der Antragsprozess bei unseren Kundinnen und Kunden und der anschließende Polizzierungsprozess laufen gänzlich digital ab, wobei die Risikoprüfung vollständig am Point of

Sale stattfindet; ein großer Schritt in Richtung Prämientransparenz, es wird daher nur mehr in den seltensten Fällen zu einer abweichenden Polizzierung nach dem Beratungsgespräch kommen.

Im Leistungsfall können unsere Kundinnen und Kunden zwischen reinen „offline-Lösungen“ (Abwicklung durch unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater) bis hin zur voll digitalen Leistungsabwicklung über unser komplett neu gestaltetes Kundenportal wählen. In diesem Fall können alle Leistungsabrechnungen bequem und einfach

mit dem Smartphone eingescannt an die GRAWE weitergeleitet werden.

Was beinhalten die Online-Informationen für Interessierte und Bestandskunden?

Reiter: Ab 2.4.2024 sind sämtliche Detailinformationen über unsere neue Gesundheitsversicherung GRAWE MyMED bei uns auf der Homepage grawe.at/mymed zu finden.

Danke für das Gespräch.

risControl 04/2024 • Interview • 43

NIS 2 und die neuen

Maßnahmen für ein hohes

Cybersicherheitsniveau

Autoren: Mag. Martin Pichler ist Rechtsanwalt und Partner, Mag. Philip Windischer Rechtsanwaltsanwärter der AKELA RechtsanwältInnen GmbH. Sie beraten laufend zu Themen des Versicherungs- und Wertpapiervertriebs.

Die EU-Kommission hat die bisherige NIS-Richtlinie überarbeitet und die IT-Sicherheitsvorschriften nochmals verschärft (im Folgenden die „NIS-2RL“). In Österreich wurde der Erstentwurf des entsprechenden Umsetzungsgesetzes am 03.04.2024 veröffentlicht (im Folgenden das „NISG 2024“). Die neuen Vorgaben soll sicherstellen, dass Unternehmen und Behörden weitreichendere Maßnahmen ergreifen, um ihre Informationssysteme und Netzwerke vor Cyberbedrohungen zu schützen. Sinn und Zweck ist dabei die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit bzw. Resilienz gegen Sicherheitsvorfälle sowie eine verbesserte Cybersicherheitsprävention. Die NIS-2-RL polarisiert – während die einen die NIS-2-RL als überschießend betrachten, welche die Unternehmen belastet und deren Wettbewerbsfähigkeit behindert, sehen andere sie als unerlässliches Instrument im Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe.

1. Für große Teile der Industrie werden die Zügel angezogen

Eine der wichtigsten Änderungen der NIS-2-RL ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf neue Unternehmen und Sektoren. Von der NIS-2-RL umfasst sind dabei

(1) elf Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I, wie Energie, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, IKTDienstleister sowie die öffentliche Verwaltung) und

(2) sieben weitere kritische Sektoren (Anhang II, Lebensmittelunternehmen, Hersteller von Datenverarbei-

tungsunternehmen, Kraftwagenhersteller, Anbieter digitaler Dienst wie Online-Marktplätze, soziale Netzwerke und Anbieter von Online-Suchmaschinen).

Vor allem durch die Einbeziehung eines wesentlichen Teils der produzierenden Industrie (zB chemische Stoffe, Lebensmittel, elektrotechnische Industrie) betrifft das Cybersicherheitsrecht künftig nicht nur wenige kritische Infrastrukturen, sondern weite Bereiche der Wirtschaft. Ausgenommen von gewissen Bestimmungen betreffend das Cybersicherheitsrisikomanagement und die Berichtspflichten (sohin keine vollumfängliche Ausnahme) sind allerdings Sektoren, für die sektorspezifische Rechtsakte (mindestens gleichwertige) Verpflichtungen vorsehen (zB DORA für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler).

Dabei sind nicht sämtliche Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, betroffen, vielmehr müssen sie „zumindest mittlere Unternehmen“ sein, sohin gewisse Schwellen überschreiten. Demnach muss das Unternehmen bzw die Einrichtung über 50 Beschäftigte haben und entweder (i) einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro oder mehr oder (ii) eine Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro oder mehr erzielen. Allerdings sind gewisse Unternehmen auch unabhängig ihrer Größe – daher auch, wenn sie „kleine Unterneh-

men“ sind – von den Anforderungen der NIS-2-RL betroffen. Dies betrifft Unternehmen in den folgenden Sparten: Vertrauensdiensteanbieter, Anbieter von Kommunikationsnetzen, TLD-Namenregister und DNS-Diensteanbieter sowie Unternehmen, die alleiniger Anbieter eines Service in einem Mitgliedstaat sind und die essenziell für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten sind. Darüber hinaus können auch weitere Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst werden, soweit Österreich dies im Gesetz oder per Verordnung festlegt. Im NISG 2024 sind im Wesentlichen die in der NIS-2-RL genannten Sektoren und Unternehmen umfasst, von einer spürbaren Erweiterung des Anwendungsbereichs hat der österreichische Gesetzgeber daher Abstand genommen. Die von der NIS-2-RL verpflichteten Unternehmen haben sich als solche bei der na-

Martin Pichler 44 • Kommentar • risControl 04/2024
Mag.

tionalen Behörde entsprechend registrieren zu lassen. Im Allgemeinen ist die NIS-2-RL ist bis 17.10.2024 in nationales Recht umzusetzen, sodass das NISG 2024 bis dahin in Kraft treten sollte. Als Cybersicherheitsbehörde bestimmt das NISG 2024 das Bundesministerium für Inneres, sodass von diesem gegebenenfalls auch noch organisatorische Weichen zu stellen sind.

Die vom Anwendungsbereich erfassten Unternehmen sowie Körperschaften sind in einem zweiten Schritt entweder als „wesentlich“ oder nur „wichtig“ zu qualifizieren. Die Unterscheidung zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtung ist zentral bei den einschlägigen Pflichten. Bei wesentlichen Einrichtungen können dementsprechend höhere „Bußgelder“ verhängt und es können regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden, während es bei wichtigen Einrichtungen eines begründeten Verdachts bedarf.

Besonders ins „Schwitzen“ kommen aktuell auch Teile des Finanzsektors durch die sogenannte „DORA“Verordnung, sie umfasst fünf Säulen und regelt organisatorische Anforderungen an die IT-Sicherheit in beaufsichtigten Unternehmen, insb das ITRisikomanagement, die Auslagerung an IKT-Dienstleister, die Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen und Penetrationstests für systemrelevante Institute. Darüber hinaus wird das weltweit erste Überwachungsregime für Anbieter kritischer IKT (Critical Third Party Provider) geschaffen, die im Finanzsektor genutzt werden (zB Cloud-Diensteanbieter). DORA gilt dabei auch für Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittler (auch in Nebentätigkeit). Allerdings wird in der DORA den strukturellen Besonderheiten des Versicherungsvermittlermarkts Rechnung getragen, sodass Kleinstunternehmen sowie kleine oder mittlere Unternehmen von DORA ausgenommen wurden. Dieser Erfolg ist auch auf den Einsatz der österreichischen Interessenvertreter zurückzuführen, wären die sehr detaillierten und strengen Anforderungen der DORA für die meisten Versicherungsvermittler doch mit keinem vertretbaren Aufwand umsetzbar. Aus Sicht von Versicherungsvermittlern ist die NIS-2-RL daher nicht anwendbar, die DORA nur insoweit, als das Unternehmen 250 oder mehr Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und/oder Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro

oder mehr erzielt. Gewerbliche Vermögensberater fallen bei der Kreditvermittlung sowie bei Veranlagungen nicht in den Anwendungsbereich von DORA.

2. Strengere Strafen – auch für Leitungsorgane

Eine wesentliche Veränderung bringt das Sanktionsregime der NIS-2-RL mit sich. Dies betrifft sowohl die Höhe der Strafen, welche signifikant angehoben wurde und sich an das aus der DSGVO bekannte Sanktionsregime anlehnt. Bei wesentlichen Einrichtungen können Verstöße demnach mit Bußgelder in Höhe von 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) geahndet werden, bei wichtigen Einrichtungen beträgt der Rahmen 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes. Absurd in diesem Zusammenhang scheint es, dass das NISG 2024 diese Strafhöhen auch für eine vergessene Registrierung oder die fehlerhafte Einschätzung, ob man als Unternehmen unter das NISG 2024 fällt, normiert. Und dies obwohl die Frage, ob man unter den Anwendungsbereich fällt, sehr komplex sein kann.

Besonders bemerkenswert ist allerdings, dass parallel eine Verantwortlichkeit für sogenannte „Leitungsorgane“ festgelegt wird, nämlich für die Einhaltung der Cybersicherheitspflichten. Leitungsorgane müssen demnach die ergriffenen Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit billigen, ihre Umsetzung überwachen und sind für Verstöße durch die betreffenden Unternehmen und Einrichtungen verantwortlich. Vorbehaltlich der noch fehlenden Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber lässt sich festhalten, dass die Verantwortlichkeit je nach der konkreten gesellschaftsrechtlichen Aufgabenverteilung unterschiedliche Organe treffen kann. Entscheidend ist, wer die maßgeblichen Entscheidungen im Unternehmen trifft und dieses tatsächlich leitet. Das können neben den Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen bei entsprechender Einflussmöglichkeit etwa der Aufsichtsrat oder die GmbH-Generalversammlung sein, bspw. wenn die Satzung einer Aktiengesellschaft dem Aufsichtsrat einschlägige Mitwirkungsrechte einräumt oder Personen in der GmbH-Generalversammlung mittels Weisungen die Gesellschaft de facto leiten. So definiert auch das NISG 2024 das Leitungsor-

gan als „eine oder mehrere natürliche Personen oder Verwaltungsorgane, die nach Gesetz, Satzung oder Vertrag zur Führung der Geschäfte einer Einrichtung oder innerhalb der Einrichtung zur Überwachung der Geschäftsführung berufen sind“ und fasst den Anwendungsbereich damit weit. Es sind aber durch den Richtlinien- und Gesetzestext nicht alle Fragen zum „Leitungsorgan“ beantwortet, beispielsweise die Frage, ob auch eine Generalversammlung haftbar ist. Daher haben künftig alle Leitungsorgane im Unternehmen ein maßgebliches Interesse daran haben, die NIS-Cybersicherheitspflichten zu erfüllen.

3. Anforderungen an das Risikomanagement

Inhaltlich erfordert die NIS-2-RL eine Vielzahl von Mindestmaßnahmen betreffend das Risikomanagement sowie Berichtspflichten. Die Maßnahmen müssen technischer, operativer und organisatorischer Natur sowie geeignet und verhältnismäßig sein. Die Risikomanagementmaßnahmen umfassen insbesondere die folgenden (Art 21 NIS-2-RL):

- Erstellen eines Konzepts „Risikoanalyse“ sowie „Sicherheit für Informationssysteme“

- Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall (Business Continuity Management)

- Sicherheit der sogenannten „Lieferkette“

- Sicherheitsmaßnahmen betreffend Erwerb, Entwicklung und Wartung von IKT

- Cyberhygiene und Schulungen im Bereich Cybersicherheit

- Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung

- Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle

- Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Einrichtungen bzw. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der NIS-2-RL fallen, sämtliche im Betrieb zum Einsatz kommenden IT-Systeme gegen Cyberangriffe abzusichern haben und

risControl 04/2024 • Kommentar • 45

nicht mehr nur jene IT-Bereiche, die bei der Erbringung von kritischen Diensten zur Anwendung kommen, was gerade bei Älteren zur Anwendung kommenden IT-Systemen eine unüberwindbare Hürde sein kann. Diese Unternehmen und Einrichtungen sind sohin nun im gesamten Betrieb verpflichtet, die Mindestanforderungen der NIS-2-RL zu erfüllen.

Von besonderer Herausforderung ist auch die Sicherheit der sogenannten Lieferkette, die gemäß NIS-2-RL von den Unternehmen zu beachten ist (einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern). Das bedeutet, dass die Unternehmen die spezifischen Schwachstellen der einzelnen (Dienste-)Anbieter sowie die Gesamtqualität der Sicherheitsinfrastruktur des Unternehmens und der Cybersicherheitspraxis ihrer Dienstleister berücksichtigen müssen. Damit geht in der Praxis die Verpflichtung von Unternehmen, die von der NIS-2-RL erfasst sind, einher, sämtliche Dienstleister und Lieferanten darauf zu prüfen, ob sie in Einklang mit den Verpflichtungen aus der NIS-2-RL stehen.

4. Vorsicht bei der Auswahl von Dienstleistern

Aufgrund der Verpflichtung, die Sicherheit der Lieferkette sicherzustellen, ist bei der Auswahl von Vertragspartnern besondere Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Dies insbesondere im technischen Bereich, weil das Outsourcing von IT-Prozessen bzw. die Verwendung von Software-Lösungen im Unternehmen üblich ist. Diese Dienstleister müssen in der Regel nämlich die Mindestvorgaben an Informationssicherheit selbst erfüllen, damit ein nach der NIS-2-RL verpflichtetes Unternehmen sie als Dienstleister heranziehen darf. Der Grund liegt darin, dass die verpflichteten Unternehmen teilweise die Kontrolle darüber verlieren, wie sicher die Produkte und Systeme sind, die sie heranziehen. Es ist daher essentiell, in den Verträgen dafür zu sorgen, dass der Dienstleister den einzuhaltenden Sicherheitsmaßstab kennt und sie zum Leistungsgegenstand des Vertrages werden.

Der Nachweis der Mindestvorgaben an Informationssicherheit kann verschiedentlich erfolgen (zB Zertifizierungen, Audits, individuelle Nachweise

der Compliance). Bisher erfolgte der Nachweis insbesondere durch Informationssicherheitsstandards und Best Practices wie ISO/IEC Zertifizierungen.

Da Sicherheitsvorfälle und Verstöße letztlich nicht mit 100 prozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollten in den Verträgen mit den Dienstleistern derartige Fälle mitgeregelt werden. Dabei geht es insbesondere um die Verfügbarkeit im Notfall, Haftungsregelungen, Meldepflichten sowie Auditrechte. Empfehlenswert können auch entsprechende Stresstests mit den externen Dienstleistern sein.

5. Berichtspflichten

Die Berichtspflichten sind neben den Risikomanagementmaßnahmen die zweite große Säule der NIS-2-RL. Demnach haben nach der NIS-2-RL verpflichtete Unternehmen der Behörde bei „erheblichen Sicherheitsvorfällen“ alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Dabei sieht die NIS-2-RL ein minutiöses Ablaufprogramm vor. Die „Erheblichkeit“ eines Sicherheitsvorfalls haben Unternehmen in einem ersten Schritt auf Basis einer Anfangsbewertung selbst einzuschätzen. Im Unsicherheitsfall empfiehlt sich die Vornahme einer Meldung. Wurde ein Sicherheitsvorfall als erheblich qualifiziert, müssen Unternehmen die „Frühwarnung“ an die Behörde erstatten (binnen 24 Stunden). Anschließend erfolgt die „unverzügliche“ (Haupt-)Meldung, die jedenfalls binnen 72 Stunden zu erstatten ist und mehr Informationen als die Frühwarnung umfasst. Der Zweck liegt darin, die bei der Frühwarnung übermittelten Informationen zu aktualisieren und eine erste Bewertung des erheblichen Sicherheitsvorfalls vorzunehmen. Die Behörde kann dann um einen Zwischenbericht über relevante Statusaktualisierungen ersuchen. Dauert der erhebliche Sicherheitsvorfall im Zeitpunkt der Vorlage des Abschlussberichts, der spätestens einen Monat nach Übermittlung der Meldung vorzulegen ist, noch an, müssen Unternehmen an dessen Stelle einen Fortschrittsbericht an die Behörde übermitteln. Gegebenenfalls sind auch die Kunden zu

informieren, nämlich wenn der erhebliche Sicherheitsvorfall Auswirkungen auf die Erbringung der Leistungen des Unternehmens haben könnte. Kumulativ könnte auch eine Data-Breach Meldung nach der DSGVO notwendig sein, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.

6. Ausblick

Gerade für Unternehmen, die bisher noch nicht vom Anwendungsbereich der NIS umfasst waren, kommt es zu umfangreichen neuen Verpflichtungen, vom Ausmaß durchaus vergleichbar mit der Einführung der DSGVO im Frühling 2018. Die Sicherstellung der Compliance der eigenen IT-Systeme ist von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus stellt jedoch insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung der Standards in der Lieferkette eine signifikante Herausforderung dar, weil dies faktisch zu einer massiven Erweiterung des Anwendungsbereichs der NIS-2-RL führt. Vorteile haben jene Unternehmen, die bereits aufgrund der DSGVO und den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen implementiert haben, weil die NIS-2-RL hinsichtlich der technischen und organisatorischen Anforderungen der DSGVO sehr ähnlich ist. Jedenfalls müssen Unternehmen, die sich mit der Umsetzung von NIS-2 in der eigenen Struktur noch nicht beschäftigt haben, nun zeitnah damit beginnen, um Haftungsrisiken – auch die persönliche Verantwortlichkeit der Leitungsorgane – zu mitigieren. IT-Compliance wird jedenfalls zur Chefsache und zum strategischen Schlüsselthema.

46 • Kommentar • risControl 04/2024
Mag. Philip Windischer

Wenn der Wissensdurst stirbt

Ich erinnere mich an einen ehemaligen Schulkollegen, der immer zu den besten Schülern zählte, bis er eines Tages für alle überraschend eine Fünf in einer MatheSchularbeit schrieb. Niemand konnte damals die Konsequenzen dieses Misserfolges erahnen.

Denn seine Herrlichkeit war mit diesem Tag zu Ende. Sein Leistungsabfall glich dem eines freien Falls. Und zwar nicht nur in Mathematik, sondern auch in allen anderen Fächern. Alle rätselten, was mit ihm los sei. Oberflächlich schien alles in Ordnung mit ihm. Er beeindruckte weiterhin nicht nur Mitschüler, sondern auch Lehrer mit seiner verbalen Schlagfertigkeit. Warum er jedoch plötzlich von einem der besten Schüler zu einem schlechten Schüler degradierte, war für alle ein Rätsel.

Man fragte sich, ob es familiäre Probleme gab, die ihn vom Lernen abhielten. Aber Fehlanzeige. Eine Vorladung der Eltern vom Klassenvorstand löste das Rätsel des plötzlichen Leistungsabfalls nicht auf. Auch die Eltern konnten sich keinen Reim darauf machen, warum nun die Leistungen plötzlich mit einem Mal in den Keller abstürzten. Er blieb immer öfter der Schule fern, bis er schlussendlich überhaupt nicht mehr in die Schule kam. Aber der Grund für diesen rapiden Verfall blieb weiter im Verborgenen. Bis eines Tages unser Direktor in die Klasse kam und uns darüber aufklärte, was laut Psychologen der wahrscheinlichste Grund für diesen dramatischen Leistungsabfall war. Es war eine zu geringe Frustrationstoleranz, die ihn offensichtlich zum Schulabbrecher werden ließ.

Frustrationstoleranz bezeichnet die persönliche Fähigkeit, mit Enttäuschungen, Misserfolgen etc. umzugehen. Jemand mit hoher Frustrationstoleranz lässt sich von Enttäuschungen nicht tiefgreifend irritieren und nicht unterkriegen und kann seine Ziele weiterhin verfolgen. Schlechte Zensuren bei je-

von Mag. Christian Sec

mandem mit geringer Frustrationstoleranz können jedoch im Extremfall dazu führen, dass die Person jegliches Risiko vermeidet, noch einmal solch eine Enttäuschung zu erleben.

Anstatt fürs nächste Mal mehr zu lernen, entschied sich mein Schulkollege dazu, das Risiko einer erneuten Frustrationserfahrung zu vermeiden. Die rationale Entscheidung war daher für meinen Schulkollegen gar keinen Lernaufwand mehr zu betreiben.

Seine Kalkulation war folgende: Der Lernaufwand entspricht dem Erwartungswert für eine bestimmte Note. Je niedriger der Lernaufwand, umso niedriger die Erwartung für eine gute Leistung und umso geringer die Frustration bei einer schlechten Zensur. Jeder von uns besitzt eine bestimmte Frustrationstoleranz, die irgendwann ausgereizt ist. Wer z.B. dauerhaft wenig Lernerfolg in der Schule hatte, der wird jede

Art von Weiterbildung vermeiden, weil er mit Lernen nur negative Gefühle verbindet. Der Wissensdurst, den jeder Mensch in sich trägt, wird dabei geopfert. Das ist die Lücke, in die Ideologien stoßen, die eine bestimmte Sehnsucht stillen, in eine Welt zurückzukehren, in der uns unsere Eltern die Funktionsweise der Welt erklärten und dabei alle Widersprüche durch ihre Allmacht auflösten. Jede Ideologie ist ein wenig ein Elternersatz und damit auch ein Ersatz dafür, selbstständig lernen zu müssen.

Es sind also offensichtlich zwei widerstrebende Kräfte, die in uns wohnen. Einerseits die Sehnsucht, zur widerspruchslosen und einfachen Welt der Kindheit und andererseits die Komplexität der Welt verstehen zu wollen. Der Frust und unsere Frustrationstoleranz könnten dabei eine Rolle spielen, ob wir dann eher in die eine oder andere Richtung tendieren.

risControl 04/2024 • Kolumne • 47

Konzernabschluss Wüstenrot Gruppe

Die Wüstenrot Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein Plus von 32 Prozent beim Konzern EGT das damit bei 82,6 Millionen Euro lag.

Wüstenrot Versicherung

„Mit der Weiterentwicklung der Versicherungsstrategie in der Sachversicherung wurden die Voraussetzungen geschaffen, in den nächsten Jahren über dem Markt zu wachsen und gleichzei-

Jahresergebnis

Allianz Österreich

Die Allianz Österreich konnte im Geschäftsjahr 2023 ein stabiles Ergebnis erwirtschaften und Marktanteile – vor allem in der Sparte Gesundheitsversicherung – zugewinnen. Zudem verzeichnete das Versicherungsunterneh-

Ergebnis

Niederösterreichische Versicherung

Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Niederösterreichische Versicherung in nahezu allen Geschäftsfeldern ein starkes Wachstum verzeichnen, das Prämienvolumen stieg gesamt um 7 Prozent auf 404,9 Millionen Euro.

„Diese Plus 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigen deutlich das stetig wachsende Vertrauen der Kunden und Kundinnen in die Niederösterreichische Versicherung“, freut sich Stefan Jauk, Generaldirektor der NV.

Dabei hat sich neuerlich bestätigt, dass es wichtig ist, mit 45 Kundenbüros vor Ort präsent zu sein, „denn das unterscheidet uns von vielen Mitbewerbern am Markt“, so Jauk. Im Seg-

tig profitabler zu werden. Die Erfolge bei Prämienwachstum zeigen bereits 2023, dass die richtigen Weichenstellungen erfolgt sind,“ zeigte sich Generaldirektorin Dr. Susanne Riess-Hahn erfreut. Die Combined Ratio hat sich auf 91,9 Prozent verbessert. In der KFZ-Sparte wuchs die Jahresnettoprämie um 8,1 Prozent, in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung um 7,3 Prozent bzw. 7,0 Prozent, in der Rechtsschutzversicherung um 8,1 Prozent, in der Unfall um 4,9 Prozent. In der klassischen Lebensversicherung konnte im Neugeschäft mit laufender Prämie ein Plus von 3,3 Prozent gegenüber 2022 erzielt werden.

Kernmarkt Österreich

Mit der Gründung der Wüstenrot Bank wird sich die Gruppe auf den österreichischen Retailmarkt konzentrieren und ihr Engagement auf den Bausparmärkten in der CEE-Region sukzessive aufgeben.

Im November 2023 wurde die Beteiligung an der ungarischen Bausparkasse an die ungarische MBH Bank Nyrt. verkauft. Das Closing dieses Verkaufs fand am 27.März 2024 statt. Die Bilanzen der Wüstenrot Töchter in Kroatien und der Slowakei wurden durch aktives Management teils weiter reduziert.

Beide Töchter befinden sich in unterschiedlichen Verkaufsstadien.

men einen deutlichen Anstieg der Bruttoprämien. Das operative Ergebnis 2023 war mit 208,6 Millionen Euro, trotz Inflationseffekten im Schaden und den Verwaltungsaufwendungen sowie schwerwiegender Unwetterschäden, solide. Die kombinierte Schaden-Kosten-Quote der Allianz stieg trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds moderat auf 90,9 Prozent. Die Gesamt-Bruttoprämien der Allianz beliefen sich im Jahr 2023 auf 1.705,4 Millionen Euro. Das be-

deutet ein Wachstum von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In der Schaden-, Unfall- und Krankenversicherung konnten die Einnahmen um 8,1 Prozent von 1.266,2 Millionen Euro auf 1.368,8 Millionen Euro gesteigert werden. In diesem Segment ist es vor allem die Gesundheitsversicherung, die ein deutliches Plus von 16,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr erzielte und seit der Markteinführung 2021 konstant über dem Markt wächst – im Jahr 2023 waren dies 8,4 Prozentpunkte.

ment Schaden/Unfall wurde eine Steigerung von rund 8,2 Prozent auf 356,5 Millionen Euro verzeichnet. Demgegenüber steht eine steigende Schadensentwicklung. Die Schäden stiegen gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Prozent auf 217,8 Millionen Euro. Aufgrund der zahlreichen Feuer-, Unfall- und Kfz- Kaskoschäden hat die NV die Schadensreserve im Jahr 2023 erstmals auf über 466 Millionen Euro angehoben.

Im Gesamtbereich Leben wurde ein Rückgang von 3,4 Prozent auf 48,4 Millionen Euro verzeichnet, womit man sich dem Markttrend nicht entziehen konnte. Dabei war die Entwicklung in den verschiedenen Produktsparten sehr unterschiedlich. So konnte beispielsweise in der laufenden fondsgebundenen Lebensversicherung ein Zuwachs von 13,6 Prozent auf 7,3 Millionen Euro erzielt

werden. Um die klassische Lebensversicherung attraktiver zu machen, erhöht die Niederösterreichische Versicherung die Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung auf 3 Prozent. Im Jahr 2024 will die NV ihren Wachstumskurs weiter fortsetzen und nahtlos an die letzten Jahre anschließen. Auch soll die Präsenz der NV in den städtischen

48 • Markt • risControl 04/2024
Stefan Jauk

Ballungszentren erhöht werden. „Außerdem liegt ein weiterer Schwerpunkt für uns im Ausbau der Aktivitäten für nachhaltiges Wirtschaften. Verantwortung auch gegenüber künftigen Gene-

rationen zu übernehmen, das ist Teil unserer historischen DNA“, so Jauk. Produktinnovationen und der weitere Ausbau des Digitalvertriebs „mit persönlichem Touch“ sowie die Ausrollung

Geschäftsjahr 2023

wefox Österreich

wefox in Österreich hat ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 verzeichnet, gekennzeichnet durch signifikantes Wachstum in Schlüsselbereichen. Unter der Leitung von Rene Besenbäck und Lukas Lindenhofer erzielte das Unternehmen Zuwächse bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern. Mit mehr als 183.000 Kunden, was einem Zuwachs von über 10 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht, und einer Erhöhung der regionalen Partner um 14 Prozent auf mehr als 260, demonstriert wefox eine starke Expansion und Effizienzsteigerung. Diese Entwicklungen unterstreichen den Erfolg digitalisierter Prozesse und die Bedeutung fortlau-

fender Weiterbildung. Die Geschäftsführung betont die Bedeutung der 2023 geschlossenen strategischen Partnerschaften und die hohe Zufriedenheit der Partner, die durch eine jährliche Maklerumfrage mit 4,4 von 5 Punkten bestätigt wird. Rene Besenbäck hebt hervor, dass die Community und die Zusammenarbeit mit Partnern zentral für die Zukunft und die Weiterentwicklung im Versicherungssektor sind.

Lukas Lindenhofer unterstreicht den Stellenwert eines motivierten

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eines komplett überarbeiteten Unfallprodukts, das in besonderem Maße auf die gestiegenen Risken im Freizeitbereich Rücksicht nimmt, stehen ebenfalls auf der Agenda.

Teams für den Erfolg. Durch gezielte Weiterentwicklung und den Ausbau in den Bereichen Marketing, Sales und Produkt konnte das Unternehmen seine Kompetenzen verstärken. Die hohe Mitarbeiterzufriedenheit von 9,2 von 10 Punkten belegt den Teamerfolg und die positive Unternehmenskultur.

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Lukas Lindenhofer und Rene Besenbäck

In der nächsten Ausgabe

Nachlese der Vertrieb im Zentrum 2024

Impressum

“risControl” - Eigentümer, Herausgeber & Verleger

Redaktion: risControl, Der Verein für Versicherung- und Finanzinformation

3701 Oberthern, Oberthern 33 ZVR 780165221

Telefon: +43 (0)720 515 000 Fax: +43 (0)720 516 700 e-mail: office@riscontrol.at

Team: Doris Wrumen, Chefredakteur; Isabella Schönfellner, Geschäftsführer; Christian Proyer; Christoph Schönfellner, Layout; Jasmin Brandel; Andreas Dolezal; Michael Kordovsky; Mag. Christian Sec.

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Nachdruck nur mit Quellenangabe u. schriftlicher Genehmigung d. Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors wieder und müssen sich nicht mit jener der Redaktion decken. Unverlangt eingesandte Manuskripte werden nicht retourniert. Mit der Annahme u. Veröffentlichung eines Artikels erwirbt der Verlag das ausschließliche Verlagsrecht daran, bis zum Ende des, der Veröffentlichung, folgenden Jahres. Produktanalysen werden nach besten Wissen erstellt, jedoch OHNE JEDE Gewähr.

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Für Anzeigen sind die allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes vom 1. Februar 1990 bindend. Es gilt der Anzeigentarif 01/2024/ (ca)

Interview mit Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender, und Dipl.-Ing. Christian Sipöcz, Vorstand der VAV VersicherungsAktiengesellschaft
50 • Schluss • risControl 04/2024

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