RECHT SO! #3 | 2020
Vernetzt. Engagiert. Solidarisch. INHALT Zustände Der Preis des Fleisches Seite 2 Hinter den Kulissen
Planen und verantworten Seite 2
Betriebsratsanhörungen
Konkret heißt auch konkret Es bedarf schon konkreter Inhalte, wenn Betriebsräte über Kündigungsabsichten durch den Arbeitgeber informiert werden. Die Betriebsratsanhörung ist ein hohes Gut der deutschen Mitbestimmung – und Gold wert, um Arbeitsverhältnisse zu schützen. Betriebsräte müssen bei Kündigungen angehört werden. Das Prozedere dabei dient dazu, die Gründe schlüssig nachvollziehen zu können. Genau daran fehlt es aber oft. Ein Fall aus Baden-Württemberg zeichnet das ausführlich nach: Einem 61-Jährigen wurde aufgrund angeb-
Titelthema
Konkret heißt auch konkret Seite 3
Schwerpunkt
Krankheitsbedingte Kündigungen Seite 4 und 5
Zwischen den Zeilen
Spargelträume Seite 6
Was ist eigentlich?
Aufhebungsvertrag Seite 6
Recht aktuell
Umleitung nicht zulässig Seite 7
Die DGB Rechtsschutz GmbH versteht sich als Anwalt der gewerkschaftlichen Mitbestimmung. Das zeigt sich bei vielen Kündigungsschutzverfahren. Dort kommt es häufig darauf an, ob Betriebsratsanhörungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, um Kolleg*innen vor ArbeitgeberWillkür zu schützen.
Interview
lich geplanter Umstrukturierungsmaßnahmen gekündigt. Tatsachen als Beleg für diese fehlten sowohl im Anhörungsschreiben für den Betriebsrat als auch vor Gericht.
Mehr auf Seite 3
NACHVOLLZIEHBARE TATSACHEN „Tatsachen sind konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörende Geschehnisse“, definierten die Richter*innen am Landesarbeitsgericht Mannheim im Streitfall um die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung. Der Vortrag vor Gericht bekräftigte nur, dass dem Betriebsrat konkrete Informationen über die Kündigungsgründe fehlten. Diese zu liefern ist jedoch eine Pflicht des Arbeitgebers.
Schlupfloch Werkvertrag Seite 8
4. CAMPUS ARBEITSRECHT
Schwerpunkt: krankheitsbedingte Kündigungen
Nicht vergessen: Am 10. September hier im Livestream: campusarbeitsrecht.de
Auf das Thema BEM, also Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, kann nicht oft genug hingewiesen werden.
EXPERTISE UND AUSTAUSCH
IM LIVESTREAM
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Nur das letzte Mittel durch § 167 Abs. 2 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.
Bei Kündigungsschutzverfahren vor Gericht zählen BEM-Maßnahmen zur dritten Prüfstufe krankheitsbedingter Kündigungen. Sie Arbeitgeber müssen die Wiederein- sind häufig ein Mittel, um Betrofgliederung von Beschäftigten in die fene zu schützen. Oliver Frensch Arbeitsorganisation ermöglichen, (Foto) vom DGB Rechtsschutz Büro wenn diese innerhalb eines Jahres in Paderborn beschreibt anhand länger als sechs Wochen ununter- von Beispielen aus seiner Arbeit die brochen oder wiederholt arbeitsun- Bedeutung von BEM. fähig waren. Das ist seit 2004 gesetzliche Pflicht und wird heute Mehr ab Seite 4
www.dgbrechtsschutz.de
Foto: privat