Recht So 4_20

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RECHT SO! #4 | 2020

Vernetzt. Engagiert. Solidarisch. INHALT Rückblick 4. Campus Arbeitsrecht Seite 2 Titelthema

Brückenteilzeit Seite 3

Brückenteilzeit

Weniger Arbeit – mehr Familie Ein Betriebsratsvorsitzender wollte seine Arbeitszeit für die Betreuung seiner Kinder reduzieren. Zunächst um ganze 30 Minuten pro Woche. Das empfand der Arbeitgeber als unzumutbar. Nun hat der Familienvater sogar viereinhalb Stunden pro Woche mehr Zeit.

Gebrauchtes Brauchtum

Unterstützt durch das DGB Rechtsschutz Büro in Bremen konnte der Betriebsrat sein Recht durchsetzen. Warum sich der Arbeitgeber dermaßen quer stellte, bleibt sein Geheimnis. Vor Gericht jedenfalls gab es eine klare Abfuhr für dessen Argumente. Denn das Recht des

Was ist eigentlich?

EIN GESETZ IM SINNE VON BESCHÄFTIGTEN

Schwerpunkt

Zutrittsrechte von Gewerkschaften Seite 4 und 5

Zwischen den Zeilen Seite 6

Betriebsratsvorsitzenden steht seit 2019 auf einem recht sicheren Sockel: durch die damaligen Neuerungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Mehr auf Seite 3

Vierbeiner im Büro Seite 6

Recht aktuell

Urlaubsgeld für „Jeden“ Seite 7

Interview

Über alte Schatten springen Seite 8

FLYERREIHE Mit insgesamt elf Themenflyern informiert die DGB Rechtsschutz GmbH über Themen aus dem Arbeits-, Sozialsowie Beamtenrecht. Die gesamte Flyerreihe liegt in den Büros des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes aus, steht aber auch online zur Verfügung:

dgbrechtsschutz.de/ratgeber/ infomaterial/themenflyer 4_20

Ziel der Brückenteilzeit ist, ein bis fünf Jahre die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, um sich um Familie und/oder Angehörige kümmern zu können. Das sehen nicht alle Personalverantwortlichen so.

Im Vorfeld viel diskutiert und seitdem häufig genutzt: Zum 1. Januar 2019 trat der neue § 9a TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) in Kraft. Er sollte das Problem der so genannten „Teilzeitfalle“ beheben: Wer bisher seine Arbeitszeit reduziert hatte, erhielt keinen Anspruch zur alten Arbeitszeit zurückzukeh-

ren. Dieser Missstand wurde mit der Neu­re­ge­lung abgemildert. Nach Ablauf der Teilzeitphase kann der Beschäftigte wieder zu seiner alten höheren Arbeitszeit zurückkehren. Eigentlich ein planbares Instrument, das bei vielen Arbeitgebern jedoch auf Unverständnis stößt.

Rechte von Gewerkschaften

Zutritt verweigert Mitgliederwerbung und Informationskampagnen von Gewerkschaften sind vielen Unternehmen ein Dorn im Auge. Die Rechte von Gewerkschaften sind jedoch klar geregelt. Die Gebäudereinigungs-Branche wird im Rahmen von „Union Busting“ häufig genannt. Diese Verhinderung von Gewerkschaften, wie der englische Begriff auf nette Weise übersetzt wird, fängt mit kleinen Schritten an: zum Beispiel einem Zutrittsverbot zur Kantine

Foto: IG BAU – sauberkeit-braucht-zeit.de

Die Werbung der IG BAU wurde in Osnabrück nicht gerne gesehen. Und die Kolleg*innen dazu erst recht nicht. Dabei ist das eine essentielle Aufgabe von Gewerkschaften – und ihr Recht.

des Betriebs. Nach der Ansicht eines Arbeitgebers könnten sich die Beschäftigten durch Informationen der Gewerkschaft IG BAU und deren Mitgliederwerbung während der Mittagszeit gestört fühlen. Susanne

www.dgbrechtsschutz.de

Bost vom DGB Rechtsschutz Büro in Osnabrück verhalf den Gewerkschaftssekretären zu ihrem im Grundgesetz geschützten Recht.

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