RECHT SO! #1 | 2021
GEMEINSAM. ZIELE. ERREICHEN. INHALT Statistik Noch ohne Corona Seite 2 Titelthema
AU-Bescheinigung Seite 3
Schwerpunkt
Annahmeverzug Seite 4 und 5
Zwischen den Zeilen
Meine Güte! Seite 6
Was ist eigentlich?
Unpünktliche Zahlungen
Krankmeldungen
Frust bei der Frist Die Abgabe des „Gelben Scheins“ hat schon viele Beschäftigte zur Verzweiflung gebracht. Innerhalb einer Woche muss das Krankheitsattest bei der Krankenkasse vorliegen, beim Arbeitgeber noch eher. Was, wenn das einfach nicht gelingt? Die Härte der Krankenkassen hat schon viele Menschen zur Verzweiflung gebracht – und zu zahlreichen Verfahren vor Gericht geführt. Die umstrittene Wochenfrist bei der Abgabe des „Gelben Scheins“ hat bald ein Ende. Für einen an Depressionen Erkrankten wäre das zu spät gewesen. Foto: Stock.adobe.com - Pixel-Shot
Seite 6
Recht aktuell Seite 7
Interview
Gutachter Prof. Dr. Kothe zum Risiko Nachtarbeit Seite 8
INFO-SPOTS ZUM ARBEITSRECHT
In Kurzinterviews auf Youtube erklären die Kolleg*innen der DGB Rechtsschutz GmbH grundlegende Fragen zum Arbeitsrecht. Von Arbeitsunfähigkeit über Befristungen bis hin zu Urlaubsverfall liefern die kurzen Videos klare Antworten auf wichtige Fragen. Die Playlist „Info-Spots zum Arbeitsrecht“ findet sich unter: www.youtube. com/c/DGBRechtsschutzGmbH 1_21
Foto: Stock.adobe.com - blende11.photo
Mehr auf Seite 3
DIGITALE ZUKUNFT Abhilfe zu diesem Thema wird ein neues Gesetz schaffen, das allerdings noch in Verzug ist: Seit Mai 2019 ist das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft getreten. Ursprünglich zum Januar 2021 sollten
In der Nacht sind alle gleich
INFOSPOTS
Von der DGB Rechtsschutz GmbH unterstützt, kam der Erkrankte dennoch zu seinem Recht. Dabei halfen der genaue Blick ins Sozialgesetzbuch V und ein Urteil des Bundessozialgerichts.
damit die AU-Bescheinigungen von den Ärzt*innen direkt und digital an die Krankenkassen gesendet werden. Wie so oft bei Digitalem hinkt die Realität den Wünschen hinterher. Zum 1. Oktober 2021 soll diese neue Pflicht aber nach aktuellem Stand endgültig in Kraft treten.
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Annahmeverzug
Der Arbeitswille zählt Damit der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ nicht missbraucht werden kann, ist im Arbeitsrecht der Annahmeverzug geregelt – der Anspruch auf Vergütung auch für nicht geleistete Arbeit. Das ist häufiger von Bedeutung als man denkt. Ob Probleme bei der Auslegung eines Arbeitsvertrags, bei Änderungsangeboten oder Kündigungsschutzprozessen: Arbeitgeber sind häufiger in Annahmeverzug als viele glauben. Nachweisen lässt sich das meist jedoch erst vor Gericht.
Annahmeverzug im Fokus: Hält die Firma den Lohn zurück oder fühlt sich nicht verpflichtet, Entgelt zu zahlen, entsteht Verzug. Selbst wenn keine Arbeit geleistet wurde, haben Beschäftigte unter den richtigen Voraussetzungen einen Anspruch auf ihr Geld.
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