Recht So 1_21

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RECHT SO! #1 | 2021

GEMEINSAM. ZIELE. ERREICHEN. INHALT Statistik Noch ohne Corona Seite 2 Titelthema

AU-Bescheinigung Seite 3

Schwerpunkt

Annahmeverzug Seite 4 und 5

Zwischen den Zeilen

Meine Güte! Seite 6

Was ist eigentlich?

Unpünktliche Zahlungen

Krankmeldungen

Frust bei der Frist Die Abgabe des „Gelben Scheins“ hat schon viele Beschäftigte zur Verzweiflung gebracht. Innerhalb einer Woche muss das Krankheitsattest bei der Krankenkasse vorliegen, beim Arbeitgeber noch eher. Was, wenn das einfach nicht gelingt? Die Härte der Krankenkassen hat schon viele Menschen zur Verzweiflung gebracht – und zu zahlreichen Verfahren vor Gericht geführt. Die umstrittene Wochenfrist bei der Abgabe des „Gelben Scheins“ hat bald ein Ende. Für einen an Depressionen Erkrankten wäre das zu spät gewesen. Foto: Stock.adobe.com - Pixel-Shot

Seite 6

Recht aktuell Seite 7

Interview

Gutachter Prof. Dr. Kothe zum Risiko Nachtarbeit Seite 8

INFO-SPOTS ZUM ARBEITSRECHT

In Kurzinterviews auf Youtube erklären die Kolleg*innen der DGB Rechtsschutz GmbH grundlegende Fragen zum Arbeitsrecht. Von Arbeitsunfähigkeit über Befristungen bis hin zu Urlaubsverfall liefern die kurzen Videos klare Antworten auf wichtige Fragen. Die Playlist „Info-Spots zum Arbeitsrecht“ findet sich unter: www.youtube. com/c/DGBRechtsschutzGmbH 1_21

Foto: Stock.adobe.com - blende11.photo

Mehr auf Seite 3

DIGITALE ZUKUNFT Abhilfe zu diesem Thema wird ein neues Gesetz schaffen, das allerdings noch in Verzug ist: Seit Mai 2019 ist das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft getreten. Ursprünglich zum Januar 2021 sollten

In der Nacht sind alle gleich

INFOSPOTS

Von der DGB Rechtsschutz GmbH unterstützt, kam der Erkrankte dennoch zu seinem Recht. Dabei halfen der genaue Blick ins Sozialgesetzbuch V und ein Urteil des Bundessozialgerichts.

damit die AU-Bescheinigungen von den Ärzt*innen direkt und digital an die Krankenkassen gesendet werden. Wie so oft bei Digitalem hinkt die Realität den Wünschen hinterher. Zum 1. Oktober 2021 soll diese neue Pflicht aber nach aktuellem Stand endgültig in Kraft treten.

Foto: Stock.adobe.com - Fokussiert

Annahmeverzug

Der Arbeitswille zählt Damit der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ nicht missbraucht werden kann, ist im Arbeitsrecht der Annahmeverzug geregelt – der Anspruch auf Vergütung auch für nicht geleistete Arbeit. Das ist häufiger von Bedeutung als man denkt. Ob Probleme bei der Auslegung eines Arbeitsvertrags, bei Änderungsangeboten oder Kündigungsschutzprozessen: Arbeitgeber sind häufiger in Annahmeverzug als viele glauben. Nachweisen lässt sich das meist jedoch erst vor Gericht.

Annahmeverzug im Fokus: Hält die Firma den Lohn zurück oder fühlt sich nicht verpflichtet, Entgelt zu zahlen, entsteht Verzug. Selbst wenn keine Arbeit geleistet wurde, haben Beschäftigte unter den richtigen Voraussetzungen einen Anspruch auf ihr Geld.

Mehr ab Seite 4

www.dgbrechtsschutz.de


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