POLITIK & VERWALTUNG
SENATOR MEINHARD DURNWALDER
Unsinnige Regelung in extremis abgewehrt Der römische Ministerrat hat kürzlich das Gesetzesdekret zur Neuregelung der Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport verabschiedet. Damit ist das sogenannte Skipistengesetz neu geregelt worden. Damit konnte auch ein echtes Damoklesschwert abgewendet werden. Demnach ist es nämlich nicht mehr vorgeschrieben, dass Bergführer die Skitourengeher und Skischuhwanderer im freien Gelände begleiten müssen. Wir haben nachgefragt. PZ: Herr Senator, der römische Ministerrat hat die Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport neu geregelt. Was ist nun mit der unsäglichen Vorgabe, dass z. B. Skitouren- und Skischuhgeher im freien Gelände von Bergführern begleitet werden müssten? Das hat im Land ja für große Unruhe gesorgt. Meinhard Durnwalder: Das Dekret legt die Regelungen sowohl auf als auch abseits der befestigten Pisten fest und ist somit für unser Land von großer Bedeutung. Doch es müssen tatsächlich einige Unsicherheiten ausgeräumt werden. Entgegen anderslautender Meldungen der vergangenen Wochen ist nun doch keine verpflichtende Begleitung durch einen professionellen Bergführer für Skitouren oder Skischuhwanderungen im freien Gelände vorgesehen. Zwar wurde im Rahmen der Diskussionen gerade das von einigen Regionen thematisiert, aber dann doch fallen gelassen. Diese Vorgabe wäre wohl auch kaum umzusetzen gewesen. Es ist somit gut, dass es nicht dazu gekommen ist. Das ist damit auch der wichtigste Passus in der Neuregelung der Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport. Man spricht gemeinhin vom Skipistengesetz… Das ist aber etwas irreführend. Denn die Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport, welche auch als Skipistengesetz bezeichnet werden, regeln die Sicherheitsmaßnahmen auf und auch abseits der befestigten Skipisten. Für uns sind diese Regelungen von großer Bedeutung, da sie das Verhalten sowohl auf als auch außerhalb der befestigten Skipisten, also für Alpinski, Snowboard, Langlauf, Skitour sowie Schneeschuhwanderungen und Rodeln betreffen. Was hat es mit der Sicherheits- und Notfallausrüstung mit sich?
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PZ 7 | 8. A P R I L 2021
Meinhard Durnwalder (rechts) mit dem Gaiser Bürgermeister (vor Corona): Einigkeit demonstriert. rewe
Es ist durch diese Neuregelung verpflichtend geworden, eine Sicherheits- und Notfallausrüstung mit sich zu führen. Das gilt für Skitourengeher und Schneeschuhwanderer, die im freien Gelände unterwegs sind. Das soll in Zukunft auch entsprechend kontrolliert und geahndet werden. Welche Regelung sieht das neue Dekret für die Parallelnutzung der Skipisten vor? Darf z. B. ein Tourengeher auch weiterhin die Skipisten benutzen? Das ist nun auch klar geregelt und das ist auch gut so. Im Grunde wurde an bestehende gesetzliche Vorgaben angeknüpft, denn es gilt auch weiterhin, dass das Begehen der Pisten mit Skiern grundsätzlich verboten ist - es sei denn, es wird ausdrücklich vom Pistenbetreiber erlaubt. Eine weitere Ausnahmeregelung sieht das Dekret im Falle einer „unmittelbarer Notwendigkeit“ – zum Beispiel bei Lawinenabgängen – vor.
Nun ist es ja so, dass dieses Thema in Südtirol eine besondere Rolle spielt und in Vergangenheit auch recht konfliktreich war. Wie geht es nun weiter? Es wurde vereinbart, dass die Regionen innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten dieses Dekrets ihre eigenen Vorschriften unter Berücksichtigung der staatlich geltenden Bestimmungen anpassen. Anlässlich einer Aussprache des AVS mit dem zuständigen Landesrat Arnold Schuler wurde vereinbart, dass das Land noch bis zum Sommer eine eigene Arbeitsgruppe mit allen Interessensvertretern einberufen wird. Diese Arbeitsgruppe soll dann eine klare Pistentouren-Regelung für die Südtiroler Skigebiete erarbeiten. Dann dürften die Unsicherheiten auch in dieser Hinsicht dann endlich der Vergangenheit angehören.
// Interview: Reinhard Weger