Schwarzachtalanzeiger September 2013

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IHR GUTES RECHT www.anwalt-kestler.de

Nur wer seinen eigenen Handlungsbedarf genau kennt, kann für den „Fall des Falles“ bestmöglich vorsorgen.

VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG diese Person in gesunden Tagen selbst in einer Vorsorgevollmacht fest, oder aber das Betreuungsgericht bestellt, wenn der Fall des „Falles“ eintritt, einen Betreuer. Nicht selten sind dies einem selbst fremde Personen, die ihre Tätigkeit beruflich oder ehrenamtlich ausüben.

Wer sich für den Notfall umfassend absichern möchte, benötigt neben einemTestament noch eine Vorsorgevollmacht und, abhängig von seiner Weltanschauung, eine Patientenverfügung. Jeder Volljährige, der aufgrund von Alter oder Krankheit seine eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, braucht einen Vertreter. Entweder legen Sie

Beim Erstellen der Vorsorgevollmacht ist jedoch Vorsicht beim Ausfüllen von Formularen und Vordrucken geboten. Oft werden hier die vorgegebenen Möglichkeiten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt und angekreuzt oder sind unzulänglich. Im Ernstfall gibt die formularmäßig erteilte Vollmacht dann doch nicht den wirklichen Willen des Vollmachtgebers wieder oder, noch schlimmer, enthält Lücken, wichtige Regelungen fehlen also. Neben der Erteilung der Vollmacht ist es notwendig, dem Vollmachtnehmer eine interne Handlungsanweisung an die Hand zu geben. Darin können Sie als Vollmachtgeber Ihrem Bevollmächtigten nicht

Der Inhalt der Patientenverfügung ist überwiegend medizinischer Natur. Hier legen Sie im Voraus fest, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können und Sie sich bereits im Sterben befinden. Die Verlängerung des Sterbeprozesses durch Apparatemedizin und künstliche Ernährung wird so vermieden. Der gerichtlich bestellte Betreuer oder der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht setzen Ihren Willen durch. Ärzte und Bevollmächtigter dürfen sich ausschließlich an der Patientenverfügung orientieren; die eigene Weltanschauung hat außer Acht zu bleiben.

nur detaillierte Vorgaben für die Ausübung der Vollmacht machen, für die dieser dankbar ist, weil er nicht selbst entscheiden muss. Ebenso wichtig ist es auch, den Bevollmächtigten, etwa durch eine Haftungsbeschränkung, vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme Dritter, etwa neidischer Geschwister oder unliebsamer Erben, zu schützen. Die Auswahl der Person des Vollmachtnehmers sollte äußerst sorgfältig erfolgen. Denn eine Vorsorgevollmacht ist nur dann sinnvoll, wenn sie umfassend erteilt wird, sie dem Bevollmächtigten also sehr weitreichende Befugnisse gibt. Nur die interne Handlungsanweisung bietet hier die Möglichkeit festzulegen, dass der Bevollmächtigte gewisse Rechtsgeschäfte nur unter gewissen Umständen durchführen darf. Beispielsweise können Sie Ihren Bevollmächtigten anweisen, Ihr Hab und Gut nur dann zu verkaufen, wenn Sie den Erlös zur Finanzierung Ihrer Pflegekosten benötigen.

Aus diesem Umstand ergeben sich einmal mehr die Vorteile der Vorsorgevollmacht gegenüber der gerichtlichen Betreuung. Denn wer möchte schon, dass eine ihm fremde Person über die Durchsetzung der eigenen Patientenverfügung und damit über Leben und Tod entscheidet? www.anwalt-kestler.de

Vortragsverzeichnis für das 2. Halbjahr 2013 Thema: Was tun im Todesfall? – Formalitäten, Bestattungsarten u. Trauerbewältigung Termin: Donnerstag, 26. September 2013, 19.00 Uhr Veranstalter:VHS Waldmünchen-Rötz e.V. Ort: Mehrgenerationenhaus, Marktplatz 18, Waldmünchen

Thema: Soll ich mein Haus verschenken oder vererben? – Damit Ihr Haus nicht an die Sozialbehörde fällt Termin: Dienstag, 22. Oktober 2013, 19.00 Uhr Veranstalter: VHS Waldmünchen-Rötz eV Ort: Mehrgenerationenhaus, Marktplatz 18, Waldmünchen

Thema: Ihre persönliche Dokumentenmappe – Wichtige Unterlagen für den "Fall des Falles" Termin: Montag, 07. Oktober 2013, 19.00 Uhr Veranstalter:VHS Waldmünchen-Rötz eV Ort: Mehrgenerationenhaus, Marktplatz 18, Waldmünchen

Thema: Ich als Pflegefall - verdrängen oder vorsorgen? Termin: Dienstag, 05. November 2013, 19.00 Uhr Veranstalter:VHS Waldmünchen-Rötz eV, Pflegesprechstunde Ort: Mehrgenerationenhaus, Marktplatz 18, Waldmünchen

Thema: Wie vererbe ich an mein behindertes Kind? – Damit Ihr Kind immer gut versorgt ist Termin: Mittwoch, 16. Oktober 2013, 19.00 Uhr Veranstalter: Offene Behindertenarbeit im Lkr. Cham Ort: OBA Cham, Schützenstr. 14, Cham

Thema: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Termin: Mittwoch, 06. November 2013, 19.00 Uhr Veranstalter: Seniorenheim St. Michael Cham Ort: Seniorenheim St. Michael, Schleinkoferstr. 9, Cham Weitere aktuelle Vorträge finden Sie unter www.anwalt-kestler.de/termine-vorträge

Obere Bräuhausstraße 1 · 93449 Waldmünchen · Tel. 0 99 72 / 30 03 69 - 0 · buero@anwalt-kestler.de

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