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Jahreszeit

Damit wir alle die Sommermonate in vollen Zügen genießen können

Um die Sommerzeit ungetrübt genießen zu können, ist partnerschaftliches Verhalten gefragt. Die Marktgemeinde Hard macht auf wichtige Bestimmungen aufmerksam.

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| Wann darf ich Rasenmähen oder Heckenschneiden?

Die Verwendung von Lärm erzeugenden Gartengeräten – z. B. von Rasenmähern oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren – ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 20 Uhr erlaubt, am Samstag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist ihre Verwendung verboten.

Generell gilt es, bei allen Lärm erzeugenden Tätigkeiten eine Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Dies muss beispielsweise auch bei privaten Gartenfesten beachtet werden.

| Baden

Der Grüne Damm ist ein öffentlicher Raum für alle. Es ist daher untersagt, Uferbereiche abzuriegeln oder als private Badenischen „einzurichten“. Auch darf keine Umgestaltung des Ufers erfolgen. Dies betrifft die Errichtung von Terrassen, Badeplattformen oder Ähnlichem, das Zuschneiden von Büschen oder das Umlegen oder Entfernen großer Steine, die der Uferbefestigung dienen.

Auch das Verändern und Entfernen der natürlichen Vegetation, sowie jegliches Einbringen neuer Vegetation, z. B. das Pflanzen neuer Büsche als Sichtschutz, ist untersagt.

| Glasverbot

Am See herrscht Glasverbot, denn Flaschen machen Scherben, an denen man sich verletzen kann! Achten Sie daher bitte darauf, keine Glasflaschen oder Trinkgläser im Uferbereich zu gebrauchen und liegen zu lassen!

| Grillen

Offenes Feuer ist im gesamten öffentlichen Raum untersagt, das Grillen lediglich an eigens dafür eingerichteten und entsprechend ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefragt, damit alle die Sommermonate daheim oder am See richtig genießen können.

| Müllentsorgung

Die Marktgemeinde Hard bittet darum, Müll nicht achtlos wegzuwerfen oder einfach zurückzulassen. Bitte entsorgen Sie ihn in einem der über 200 Müllkübel, die im Ortsgebiet für die Entsorgung von Kleinmüll bereit stehen, oder nehmen ihn am besten wieder mit nach Hause.

Die Entsorgung von Hausmüll über gemeindeeigene Müllkübel und -tonnen ist verboten und zieht empfindliche Strafen nach sich.

| Leinenzwang für Hunde

Für Hundehalter gilt es zu beachten, dass es in Hard einen befristeten und einen ganzjährigen Hundeleinenzwang gibt. Der befristete Leinenzwang gilt für den gesamten Grünen Damm sowie die Auflandungsfläche in der Zeit vom 1. Mai bis einschließlich 30. September in der Zeit von 9 bis 19 Uhr.

Der ganzjährige Hundeleinenzwang gilt für den Unteren Achdamm (Natura 2000-Gebiet), den Fitnessparcours im Auwald, das Naturschutzgebiet Rheindelta (rechte und linke Rheinvorstreckung, inkl. Schleienloch), die öffentlich zugänglichen Erholungsflächen, Park- und Grünanlagen, sowie die Parkplätze am See, die Hafenanlagen, alle Spielplätze, die Friedhöfe, sowie den Gehweg von der Mockenstraße (gegenüber Fa. Alpla) in Richtung Spielplatz Kiese.

Für Hundehalter sollte es selbstverständlich sein, den Kot ihres Haustieres von öffentlichen Flächen zu entfernen und so beizutragen, dass die Grünanlagen, Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen frei von Hundekot bleiben. Die Gemeinde Hard stellt an diversen Standorten Hundekotsäckchen für jene Hundehalter zur Verfügung, die keines griffbereit haben!

Von der Gemeindepolizei wird auf Kontrollgängen insbesondere die Einhaltung folgender Verordnungen kontrolliert: | Hundeleinenzwang | Hundekotentsorgung | Glasverbot am See | Fahr- und Parkverbote | Lärmbelästigungen | Campieren und Lagern am See | Illegale Müllentsorgung

Bei Nichteinhaltung kann es zu einer Anzeige kommen. |

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