Südthüringen Kurier, Ausgabe April 2019

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Südthüringen Kurier für Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg & Suhl

April 2019

5. Jahrgang / Nr. 1

Foto: CDU, Tobias Koch

Koalition auf Kurs mit positiver Zwischenbilanz Nach einem Jahr haben die Regierungsfraktionen bereits viele Punkte des Koalitionsvertrags verwirklicht Die Bundesregierung ist nun seit über einem Jahr im Amt. In dieser Zeit hat die Regierungskoalition unter der Führung der Union viele Wahlversprechen eingelöst und dringende Initiativen auf den Weg gebracht. Die erreichten Verbesserungen in der Pflege, dem Wohnungsbau, der Familienförderung, der inneren Sicherheit und der Infrastruktur kommen den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.

Hinzu kommen die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag und die Förderung von Kitas, für die der Bund in den nächsten Jahren 5,5 Milliarden Euro ausge-

Baukindergeld kommt in Südthüringen an Ein Schwerpunkt dieser Wahlperiode liegt auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Förderung von Familien. Das im September 2018 neu eingeführte Baukindergeld erleichtert ihnen den Weg zu den eigenen vier Wänden und wird bereits sehr gut angenommen. Bis zum Jahresende erhielten Familien in Südthüringen Förderzusagen für knapp 200 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 3,8 Millionen Euro. Der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU) kommentiert: „Ich freue mich, dass das von uns beschlossene Baukindergeld bei den Familien in unserer Region ankommt. Uns ist es gelungen, eine schnelle und möglichst unbürokratische Hilfe für junge Eltern beim Erwerb ihrer eigenen vier Wände zu schaffen. Ich hoffe, dass diese Finanzhilfe weiterhin so gut angenommen wird.“

Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann im Plenum des Deutschen Bundestags/ Foto: red.

ben wird. Hier, aber auch bei vielen anderen Themen gilt: die Koalition verpflichtet sich zu einer sachorientierten, effektiven Arbeit im Interesse des Landes. Modernisierung des Schulunterrichts Mit der Zustimmung zur Grundgesetzänderung durch den Bundesrat und der zwischen dem Bund und den Ländern beschlossenen Verwaltungsvereinbarung ist nun auch der

Weg frei für den bereits im Dezember 2016 angekündigten Digitalpakt Schule. Fünf Milliarden Euro vom Bund und weitere 500 Millionen Euro von den Ländern bedeuten einen kräftigen Schub für guten Unterricht in Deutschland. Nach dem Verteilmodus des Königsteiner Schlüssels bekommt Thüringen davon rund 134 Millionen Euro, verteilt auf fünf Jahre. Schülerinnen und Schüler können moderner unterrichtet und so besser auf die Zukunft vorbereitet werden. „Mit dem Digitalpakt wird der Weg frei für Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen in Deutschlands Schulen. Jetzt ist zügiges Handeln vor Ort gefragt. Die Chancen, die sich mit dem Digitalpakt für die Schulen eröffnen, müssen von den zuständigen Akteuren in den Städten und Kommunen vor Ort in vollem Umfang genutzt werden. Der Ball liegt jetzt bei den Schulträgern. Die notwendigen Konzepte für die Beantragung der Mittel können bereits jetzt erarbeitet werden“, erklärt Bundestagsabgeordneter Mark Hauptmann. In den Verhandlungen zu den Bundeshaushalten 2018 und 2019 setzte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erfolgreich dafür ein, die Politik der „schwarzen Null“ fortzusetzen, in die Zukunft zu investieren, die innere und äußere Sicherheit zu stärken und Maßnahmen für den sozialen Zusammenhalt zu finanzieren. Die Schul-

denstandquote sinkt erstmals seit 2002 unter den Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, wie ihn der Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgibt. Entlastung für Arbeitnehmer und Rentner Trotz der Schuldentilgung wurden Beitragsentlastungen für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner geschaffen. Die Regierungskoalition beschloss die Rückkehr zur paritätischen Beitragsfinanzierung auch des Zusatzbeitrags, das bedeutet: Der Beitrag wird zu gleichen Anteilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Insgesamt bringt das Gesetz eine Entlastung in Höhe von 8 Milliarden Euro pro Jahr. Rechtssicherheit für Dieselfahrer Die Bundesregierung hat mit dem „Konzept für saubere Luft und Mobilität“ ein Maßnahmenpaket für die deutschen Städte vorgelegt. Fahrverbote vor allem für Dieselfahrer sollen damit soweit wie möglich vermieden werden. Ein Baustein ist die Förderung von sauberen Bussen im öffentlichen Nahverkehr der Städte. Dafür stellt der Bund insgesamt bis 2020 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Fahrverbote in Innenstädten sind eine einschneidende Maßnahme. Damit hier das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und nicht über das Ziel hinausge-

In dieser Ausgabe: Neues aus Bund & Land S. 2 Gespräch mit Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit S. 3 Mike Mohring: Ramelow will Bürger mit neuer Kultursteuer zur Kasse bitten S. 4 S. 5 S. 6 S. 7

S. 9

Vor Ort Schmalkalden-Meiningen Hildburghausen Sonneberg Suhl, Zella-Mehlis & Umgebung Europa und die Welt Brexit-Dilemma: Bleiben oder gehen?

schossen wird, änderten die Regierungsfraktionen das Bundesimmissionsschutzgesetz. „Wir schaffen Rechtssicherheit für Dieselfahrer und verhindern unnötige Fahrverbote“, so Abgeordneter Hauptmann. In Städten sind künftig keine Fahrverbote mehr zu befürchten. (red.)

Starker Staat

Union erreicht umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit Berlin – Eine Kernfunktion des Staates ist die Wahrung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger. CDU und CSU sind sich dieser Verantwortung bewusst. Viele Fragen drängen sich auf: Wie begegnen wir der Gewalt gegen Polizisten? Wie bekämpfen wir die steigende Kriminalität von kriminellen Clans? Und wie gewähren wir Sicherheit im Internet? „Wir liefern passende Antworten“, entgegnet der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU). „Der Staat muss schlagkräftig gegenüber kriminellen Strukturen sein und ebenso den Bürgern die effiziente Durchsetzung ihrer Rechte

gewährleisten.“ Bund und Länder haben deshalb einen Pakt für den Rechtsstaat geschlossen und hierfür konkrete Maßnahmen in vier Bereichen beschlossen: Es sollen 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen werden, um die Justiz zu entlasten. Gerichtsverfahren sollen beschleunigt und vereinfacht werden. Die Digitalisierung der Justiz und Polizei soll zügig vorangebracht werden. Auch der Opferschutz wird gestärkt. Die Länder erhalten vom Bund für die Umsetzung insgesamt 220 Millionen Euro. Bundestagsabgeordneter Hauptmann ergänzt: „Wir stärken außerdem den Staat,

indem wir mehr Stellen bei den Sicherheitskräften schaffen. Im Koalitionsvertrag haben wir für diese Legislaturperiode allein zusätzliche 7.500 Stellen beim Bund vereinbart. Davon sind in den Haushalten 2018 und 2019 bereits 4.000 Stellen vor allem für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beschlossen.“ Cyber-Abwehrzentrum gegen Hacker Auch gezielte Cyber-Attacken gegen Internetnutzer, Unternehmen oder Verwaltungen sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Angesichts der Verwundbarkeit von Institutionen, Firmen und Personen

im Cyber- und Informationsraum ist der Schutz gegen Angriffe eine gesamtstaatliche Aufgabe, die eine Zusammenarbeit über politische Ressortgrenzen hinweg erfordert. Die Bundesregierung hat die Zeichen der Zeit erkannt – und analog zum Anstieg der Risiken umfassende Maßnahmen gegen entsprechende Angriffe eingeleitet. Das Cyber-Abwehrzentrum etwa ist dabei ein Kernelement. Es optimiert und koordiniert die Schutz- und Abwehrmaßnahmen. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Union ist die Unterstützung der Polizei- und Rettungskräfte. „Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute halten für die Sicherheit der

Menschen in Deutschland jeden Tag den Kopf hin. Sie verdienen daher besonderen Schutz und besondere Anerkennung“, so Hauptmann. Seit Mai 2017 werden Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte härter bestraft. Die Unionsfraktion hatte das Thema im Bundestag vorangetrieben und 2017 die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Nun können Angreifer mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden. (red.)


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