Ergonomie Markt 1/2019

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ZKZ 81959 8. Jahrgang ISSN 21955506

Fachmagazin für den Arbeitsschutzhandel und Top-Entscheider aus der Industrie, Wirtschaft und Verwaltung

Ausgabe 1 Februar 2019

Sonderteil:

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Hand- und Hautschutz: Vermeidung berufsbedingter Hauterkrankungen Fußschutz und Sicherheitsschuhe: SRS-Unfälle mit passendem Schuhwerk verhindern Ergonomie im Büro: Neue Konzepte für Sitzund Steharbeitsplätze

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Vom Redaktionstisch Ergonomischer arbeiten lohnt sich Viele kennen es: dieses Zwicken im Rücken, diese Verspannungen im Nacken. Oftmals führt eine fehlerhafte Körperhaltung am Arbeitsplatz zu physischen Beschwerden. Gerade in der Baubranche macht sich das aufgrund der körperlichen Arbeit bemerkbar. Es sind die immer gleichen Bewegungen und die Dauer der belastenden Körperhaltung, die eine Ermüdung und Verkrampfung der Muskulatur hervorrufen. Nicht selten können daraus Muskel- und Gelenkschäden entstehen. Besonders bei Bauarbeitern und Reinigungskräften ist die Anzahl der durch Rückenschmerzen bedingten Fehltage hoch, wie aus einem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse hervorgeht. In Zeiten des Nachwuchs- und Fachkräftemangels bedeutet das für Unternehmen zweierlei: Zum einen gilt es dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter gesund bleiben, zum anderen die Attraktivität der Branche für den Nachwuchs zu erhöhen. Das kann nur gelingen, wenn Arbeitsbedingungen verbessert und das Risiko berufsbedingter Erkrankungen minimiert werden. Auf dem Bau lässt sich knien, hocken und bücken kaum vermeiden. Das kann zu Gelenkschäden, Schleimbeutelentzündungen und Rückenproblemen führen. Um solchen berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen, hilft der Einsatz geeigneter Arbeitsmittel und alternativer Techniken. Die BG BAU unterstützt deshalb die Anschaffung ergonomischer Maschinen, Geräte und Hilfsmittel durch ihre Arbeitsschutzprämien. So ermöglichen es beispielsweise Ladekrane oder Aufzüge, sowie Treppensteiger große Lasten sicher und ermüdungsfrei zu transportieren. Knieschützer, Bodenroller und andere Ausstattungsgegenstände sorgen für weitere Entlastungen. Alle geförderten Arbeitsmittel können

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auf der Webseite der BG BAU unter dem Navigationspunkt „Ergonomisches Arbeiten“ und der Kategorie „Arbeitsschutzprämien“ aufgerufen werden. Neben diesen ergonomischen Lösungen bietet die BG BAU Seminare und Präventionsprogramme für Unternehmen und Beschäftigte an. Die Arbeitsschutzprämie Rückentraining fördert darüber hinaus Kurse in denen Mitarbeiter rückenfreundliche Bewegungsabläufe und unterstützende Übungen erlernen können. Die finanziellen Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsschutzprämien werden auch auf der anstehenden Bauma Thema am Messestand der BG BAU sein. Alle Fragen rund um ergonomisches Arbeiten werden dort in Halle C4 an Stand 349 beantwortet. Ihr Bernhard Arenz Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU

(Foto: Photografic Berlin/Vivian Werk)

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Inhalt Inhalt

IMPRESSUM ERGONOMIE MARKT Fachmagazin für den Arbeitsschutzhandel und Top-Entscheider aus Industrie, Wirtschaft und Verwaltung

Hand- und Hautschutz

Ergonomie Markt ist das offizielle Organ des Ergonomie-Kompetenz-Netzwerk e.V. (ECN). Der Bezug der Zeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag des Verbands enthalten. (www.e-c-n.de) Herausgeber und Chefredakteur: Reinhard Knittler (verantwortlich für den Inhalt)

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Geschäftsführung: Daniel Knittler Redaktion: Andreas Rubisch (verantwortlicher Redakteur) Daniel Faust Martin Schneider (Freier Mitarbeiter) Sabine Wächter (Freie Mitarbeiterin)

Vertriebsleitung: Elfi Knittler Abonnementsverwaltung und Anzeigendisposition: Mirjam Knittler, Marion Renz, Jessica Wohlfahrt-Mayer

Anzeigenverkauf: Daniel Knittler, Nils Rodigast Satz und Layout: Ingmar Micheel, Anja Busch

Top Partner der Ergonomiebranche Inhalt Marktplatz Aktuelle Informationen aus der Branche

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Druck: WIRmachenDRUCK GmbH • Mühlbachstr.7 • 71522 Backnang

Die Ergonomie Markt-Ausgabe erscheint 6 x jährlich. Bezugspreis: Jahresabonnement Das Einzelheft

€ 60,00 € 12,00 (inkl. Versandkosten und Bankgebühr)

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitssicherheit & Prävention

Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Der Inhalt der Produktinformationen stützt sich auf die Angaben der Hersteller. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bücher usw. wird keine Haftung übernommen.

Neues aus Sicherheit, Schutz und Gesundheit am Arbeitsplatz

Verlagsanschrift: Knittler Medien GmbH Mittlerer Hubweg 5 72227 Egenhausen/Deutschland Tel.: +49 (0) 74 53 / 938 57 87 Fax: +49 (0) 74 53 / 938 57 97 Internet: www.ergonomiemarkt.de

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E-Mail: info@knittler.de Druckauflage: 11.061 IVW-4. Quartal/2018 geprüft durch IVW,Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V

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Arbeitsschutz- und sicherheit 14 16

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Hand- und Hautschutz Berufsbedingte Hauterkrankungen

SRS-Unfälle mit passendem Schuhwerk verhindern

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Messevorschau Corporate Health Convention in Stuttgart Bauma 2019 in München Gefahrgut & Gefahrstoff in Leipzig

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Arbeitswissenschaft und Ergonomie Analyse körperlicher Belastungen am Arbeitsplatz ECN: Tage der Ergonomie in Friedrichshafen

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Ergonomie Markt 1/2019 Ergonomie Markt 1/2017


Inhalt

24 Top Partner der Ergonomiebranche

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Ergonomie im Büro Neue Konzepte für Sitz- und Steharbeitsplätze Büroarbeitsplätze: Neue Produkte

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Messeberichte Arbeitsschutz Aktuell in Stuttgart, Teil 2 Bau 2019 in München

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Berufs- und Arbeitskleidung Multifunktionskleidung: Neue Produkte Moderne Workwear für jede Branche

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Top Partner der Ergonomiebranche Firmen stellen sich vor

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BG Bau mit neuer Webseite Seit Anfang Dezember 2018 präsentiert sich die Webseite der BG Bau übersichtlicher, umfassender und praxisnah – mit klar gegliederten Angeboten an Mitgliedsunternehmen, Versicherte und Arbeitsschutzexperten. „Mit der neuen Webseite machen wir einen wichtigen Schritt, um unser digitales Serviceangebot für unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten weiter auszubauen“, so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Die neue Webseite ist auch per Handy oder Tablet sehr gut nutzbar. Zum Beispiel finden sich in der Rubrik „Arbeitsschutz organisieren“ alle wichtigen Themen und Pflichten auf einen Blick. Mit dem Start der neuen Webseite ist der Relaunch noch nicht abgeschlossen. Funktionalitäten sollen noch verbessert werden und das Angebot von Themenseiten für unterschiedliche Gewerke wird ausgebaut. Dabei werden die bereits bestehenden Inhalte kontinuierlich überprüft und aktuell gehalten. BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 10715 Berlin Tel.: 0 30 / 857 81 – 0

Dr. Volker Kefer ist neuer VDI-Präsident Der Bahnexperte Dr. Volker Kefer wurde von der Vorstandsversammlung des VDI Verein Deutscher Ingenieure mit großer Mehrheit zum VDI-Präsident gewählt. Er folgt Prof. Dr.-Ing. Udo Ungeheuer, der nach sechs Jahren satzungsgemäß ausschied. „Ich freue mich auf diese ehrenvolle Aufgabe. Eines der wesentlichen Ziele meiner Arbeit wird es sein, die wichtige Rolle von Ingenieurinnen und Ingenieuren in der Gesellschaft herauszustellen“, so Kefer nach der Wahl in Düsseldorf. Der 62-jährige trat sein Amt am 1. Januar 2019 an. Kefer war von 2006 bis 2016 bei der Deutschen Bahn AG beschäftigt. Zuletzt agierte er dort als Konzernvorstand des Ressorts Infrastruktur, Dienstleistungen und Technik, sowie als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DB AG. Seit 2017 ist er Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Kefer VDI-Präsident Dr. Volker Kefer freut Consulting und Kefer Invest GmbH sich auf seine neue Aufgabe. (Foto: sowie Aufsichtsratsvorsitzender bei VDI/Catrin Moritz) der Vossloh AG. VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. 40468 Düsseldorf Tel.: 0 211 / 62 14 – 0

Neue Webseite der BG Bau: Informationen und Themen übersichtlich strukturiert. (Foto: BG Bau)

Fraunhofer IPA wird 60 „Wir produzieren Zukunft“ ist der Leitspruch des Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnik und Automatisierung IPA. Es bringt Innovationen und Lösungen für Industrieanwendungen hervor und schlägt die Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis. Im Jahr 2019 soll das gefeiert werden: Vor 60 Jahren – am 1. Juli 1959 – nahm das Institut in Stuttgart seine Arbeit auf. Die Basis für den Erfolg des Modell Fraunhofer ist, laut IPA-Institutsleiter Professor Thomas Bauernhansl, die Verbindung von anwendungsorientierter Forschung im Auftrag der Industrie und der Vorlaufforschung mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. Das Fraunhofer IPA beschäftigt heute 700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Neben den Außenstellen und Projektgruppen in Bayreuth, Mannheim und Reutlingen unterhält das Fraunhofer IPA auch in Österreich, Ungarn, Japan und bald auch in China an Hochschulen gekoppelte Dependancen. Fraunhofer-Institut IPA 70569 Stuttgart Tel.: 0 711 / 970 18 00

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Prof. Fritz Klocke (links) und Prof. Thomas Bauernhansl leiten das Fraunhofer IPA in Stuttgart. (Foto: Fraunhofer IPA/Rainer Bez)

Neues Ausbildungskonzept für Arbeitssicherheit-Fachkräfte Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ein neues Ausbildungskonzept zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) entwickelt, das ab September 2109 in der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) umgesetzt wird. Das Besondere: Statt der bisher unterschiedlichen Ausbildungssysteme für den öffentlichen und den gewerblichen Bereich wird es künftig nur noch ein Ausbildungssystem geben. Mit aktualisierten Inhalten und modernen didaktische Methoden reagiert die DGUV auf die komplexer Konzepten angehender Sifas sollen werdenden Aufgaben des betrieb- erweitert werden. (Foto: (Abbildung: lichen Arbeitsschutzes. „Reines DGUV)) Fachwissen allein reicht nicht mehr“, erläutert Torsten Gläser, Referatsleiter Angebotsentwicklung bei der BGHW. Das neue Konzept will Kompetenzen der angehenden Sifas in der Beratung stärken, um kommunikationsfähig und lösungsorientiert alle Beteiligten in Sicherheitsprozesse einzubinden. Weitere Infos zur neuen Ausbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit: www.bghw.de/seminare/fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit-sifa Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 10117 Berlin Tel.: 0 30 / 130 01 – 0

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Deutsches Institut für Normung baut um

BG ETEM: Haushalt für 2019 beschlossen

Die Zentrale des Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) wird saniert. „Unser Gebäude ist rund 50 Jahre alt. Neben der Sanierung der baulichen Infrastruktur und einer neuen Fassade wollen wir mehr Austausch und Projektarbeit durch ein offenes und fl exibles Raumkonzept unterstützen, ohne dabei das hohe Bedürfnis unserer Mitarbeiter nach Konzentration und Ruhe zu vernachlässigen. Das neue Bürokonzept wird die Bearbeitung fachübergreifender und projektbezogener Themen deutlich besser unterstützen, als es die derzeitige Büro-Zellenstruktur gewährleisten kann“, erläutert Daniel Schmidt, Mitglied der DIN-Geschäftsleitung Finanzen und Controlling. Während der Zeit des Umbaus, der bis 2021 abgeschlossen sein soll, ziehen die rund 660 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DIN-Gruppe in eine Immobilie in der Nähe des Berliner Flughafens Tegel. Normungssitzungen finden auch weiterhin im modernen Konferenzzentrum am bisherigen Standort am DIN-Platz statt.

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat den Haushaltsplan der Berufsgenossenschaft für 2019 beschlossen. Der Plan sieht Ausgaben in Höhe von 1,473 Milliarden Euro vor. Davon entfällt mit insgesamt 949 Millionen Euro der Löwenanteil auf Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen. Davon werden unter anderem Ausgaben für die medizinische Heilbehandlung sowie für Renten und Verletztengeld bezahlt. 131 Millionen Euro werden 2019 in die Prävention investiert. Dazu zählen die Beratung und Aufsicht in den Mitgliedsunternehmen, Forschungsprojekte, Seminare und Informationsmedien. Zuvor hatte die Vertreterversammlung den Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr abgenommen. Die Mitgliedsunternehmen haben für Die Vertreterversammlung der BG ETEM 2017 insgesamt 1,298 Milliarden ist ehrenamtlich tätig und wird paritäEuro aufgebracht. tisch gebildet. (Foto: Anika Büssemeier)

Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN) 13627 Berlin Tel.: 0 30 / 26 01 – 0

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) 50968 Köln Tel.: 0 221 / 37 78 – 0 Das neue DIN-Gebäude nach dem Umbau. (Foto: DIN)

Zusätzliche Geschäftsführerin bei Würth Modyf Der Spezialist für Workwear & Safety Shoes hat zu Jahresbeginn seine Geschäftsführung neu strukturiert. Neben Claudio Corrias ist Melanie Röger nun mit in der Geschäftsführung dabei. Sie verantwortet die Bereiche Internationales Marketing, Vertrieb international und national sowie Personal & Ausbildung und Finanzen. Melanie Röger kam bereits 2015 zum Unternehmen, nachdem Sie vorher verschiedene Stationen in der Muttergesellschaft Adolf Würth GmbH & Co. KG der Würth Gruppe durchlaufen hatte. „Ich freue mich sehr auf diese verantwortungsvolle Aufgabe und schaue mit Vorfreude in die Zukunft“, so Melanie Röger. „Mit Melanie Röger haben wir eine erfahrene und zuverlässige Führungspersönlichkeit im Boot, die das Unternehmen und die Mitarbeiter sowie unsere Marke und das Sortiment sehr gut kennt“, ergänzt Claudio Corrias. Würth Modyf GmbH & Co. KG 74653 Künzelsau Tel.: 0 800 / 663 93 11

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Melanie Röger ergänzt die Geschäftsführung bei Würth Modyf. (Foto: Würth Modyf)

Deutscher Arbeitsschutzpreis sucht Vorbilder für sichere Arbeitsplätze Noch bis zum 1. März 2019 können sich in Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2019 bewerben. Die Auszeichnung ist die große, branchenübergreifende Anerkennung für vorbildhafte technische, strategische, organisatorische und kulturelle Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ausrichter sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Der Deutsche Arbeitsschutzpreis wird 2019 in fünf Kategorien vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 50.000 Euro dotiert. Die öffentliche Preisverleihung findet am 5. November 2019 auf der Fachmesse A+A in Düsseldorf statt. Lasi – Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik 65193 Wiesbaden Tel.: 0 611 / 32 19 – 33 05

Neue Vorbilder in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gesucht.

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Dr. Stefan Hussy übernimmt Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat turnusgemäß zum Jahresbeginn den Vorsitz der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) angetreten. Der designierte Hauptgeschäftsführer der DGUV Dr. Stefan Hussy wurde von den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Vorsitzender für das Jahr 2019 benannt und übernimmt als Vertreter der Unfallversicherungsträger erstmals den NAK-Vorsitz. Stellvertreter im NAK-Vorsitz sind Peer-Oliver Villwock (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und Bertram Hörauf (Leiter der Abteilung „Arbeit“ im Ministerium für Soziales und Integration des Landes Hessen). Bertram Hörauf ist zudem Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), der die Politik der Bundesländer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt koordiniert. Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (GDA) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 10317 Berlin

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Ergonomie am Arbeitsplatz – ein Wirtschaftsfaktor Eine repräsentative Umfrage der Aeris GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut YouGov hat ergeben, dass 41 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland an arbeitsbedingten Rückenschmerzen leiden. Bei aktuell 45 Millionen Arbeitnehmern in Deutschland sind das rund 18,4 Millionen Menschen. Dieses Ergebnis legt nahe, dass die wenigsten Arbeitsplätze mit bewegungsfreundlichen (Sitz-)möbeln ausgestattet sind. Welche Auswirkungen Rückenschmerzen auf die persönliche Gesundheit und berufliche Leistungsfähigkeit haben, hat der Sitzmöbel-Spezialist ebenfalls untersucht: Circa 75 Prozent der rund 18,4 Millionen Arbeitnehmer mit Rückenschmerzen fühlen sich in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Die Ergebnisse zeigen, dass es akuten Handlungsbedarf für die deutsche Wirtschaft gibt. Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert und für Mitarbeiter ergonomische und gesundheitsfördernde Arbeitsumfelder geschaffen werden. Aeris GmbH 85540 Haar Tel.: 0 89 / 90 05 06 – 0

Aeris-Geschäftsführer Josef Glöckl. (Foto: Aeris)

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Neue Geschäftsführung bei SC Johnson Professional

59. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM in Erfurt

Seit Dezember zeichnet Frank Küsters für die operative Führung der SC Johnson Professional GmbH verantwortlich. In seiner Funktion als Geschäftsführer folgt er auf Johannes Sitzmann, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Frank Küsters ist bereits seit mehr als 30 Jahren im Unternehmen (beziehungsweise den Vorgängergesellschaften Deb-Stoko Europe GmbH, Evonik Industries, Stockhausen GmbH) und hatte in dieser Zeit verschiedene Führungs- und Vertriebspositionen inne. Zuletzt war er als Vertriebsleiter im Unternehmen tätig. Er kennt den Markt, die Organisation und die Produkte wie kaum ein anderer. Mit seiner langjährigen Erfahrung wird er für Kontinuität sorgen und das Unternehmen für die Zukunft Frank Küsters führt seit Dezember 2018 aufstellen. das Unternehmen. (Foto: SCJ)

Vom 20. bis 22. März 2019 erwartet die Teilnehmer der 59. Wissenschaftliche Jahrestagung der DGAUM in Erfurt, ein wissenschaftliches Programm, das die gesamte Vielfalt der Arbeits- und Umweltmedizin widerspiegeln wird. Unter der Schirmherrschaft von Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, bietet die Jahrestagung ein bewährtes Forum, um sich in kollegialer Atmosphäre fachlich weiterzubilden, Beziehungen zu pflegen und neue Kontakte zu knüpfen. Über 100 Vorträge und über 85 Poster ergänzen sich durch vertiefende Symposien, Workshops und Seminare zu speziellen Themen. Das Thema: „Aus der Wissenschaft für die Praxis: Gesund arbeiten in Thüringen und Deutschland“ ist einer der Schwerpunkte der Die Schirmherrin der DGAUM-JahVeranstaltung. Weiter im Fokus restagung: Heike Werner, Thüringer die Themen „Prä vention und Ministerin für Arbeit, Soziales, G e s u n d h e i t s f ö r d e r u n g “ u n d Gesundheit, Frauen und Familie. „Digitalisierung und Arbeitsmedizin“. (Foto: Thüringer Landesregierung)

SC Johnson Professional GmbH 47803 Krefeld Tel.: 0 21 51 / 73 80 – 0

Kemper: Erfolgreichstes Jahr der Unternehmensgeschichte Die Kemper GmbH setzt ihren Wachstumskurs konsequent fort. 2018 avancierte zum erfolgreichsten Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte. Erstmals übersprang der Hersteller von Absauganlagen und Filtersystemen die Umsatzmarke von 40 Millionen Euro. Den Verkauf zentraler Filteranlagen kurbelte Kemper um mehr als 25 Prozent im Vergleich zu 2017 an. Mit der kontinuierlichen Digitalisierung seines Portfolios will der Hersteller der steigenden Nachfrage nach effektivem Arbeitsschutz begegnen. Während Deutschland der wichtigste Absatzmarkt für die Absaugtechnik von Kemper blieb, trugen 2018 insbesondere die europäischen Märkte Tschechien, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Polen und Spanien zum Unternehmenswachstum bei. Dabei legte Kemper im Projektgeschäft zu: Im Vergleich zu 2017 wuchs der Verkauf von Absaug- und Filteranlagen um 25 Prozent. Kemper GmbH 48691 Vreden Tel.: 0 25 64 / 68 – 0

Die neu formierte Kemper-Geschäftsführung Michael Schiller (links), Björn Kemper und Frederic Lanz. (Foto: Kemper)

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Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) 80336 München Tel.: 0 89 / 33 03 96 – 0

Neue Steigtechnik-Seminare starten im März Im März startet die Günzburger Steigtechnik die neue Runde ihrer Tagesseminare „Ausbildung für zur Prüfung befähigte Personen für Leitern und Tritte, Klein- und Fahrgerüste“. Besonderer Fokus liegt dabei auch auf den Normenänderungen bezüglich DIN EN 131-1/-2/-3 sowie der Neufassung der TRBS 2121 Teil 1 und Teil 2. Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bekanntlich dafür zu sorgen, dass die im Unternehmen vorhandene Steigtechnik regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird. Die von der Günzburger Steigtechnik angebotenen Seminare sind inhaltlich nicht auf bestimmte Hersteller oder Fabrikate beschränkt und werden vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit mit zwei Weiterbildungspunkten bewertet. Sie sind damit als Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 5, Abs. 3 ASiG geeignet. Günzburger Steigtechnik GmbH 89312 Günzburg Tel.: 0 82 21 / 36 16 01

Das in den Seminaren vermittelte Wissen ist allgemein anwendbar und daher für alle Betriebe geeignet. (Foto: Günzburger Steigtechnik)

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Gefahren korrekt kennzeichnen Bundesarbeitsministerium Achtung, Rutschgefahr! Zutritt verboten! Schutzkleidung benutzen! Wenn plant Rechtsanspruch auf Gefährdungen am Arbeitsplatz nicht vermieden oder ausreichend begrenzt werden können, muss dies durch eine korrekte Sicherheits- und Homeoffice Gesundheitsschutzkennzeichnung kenntlich gemacht werden. Damit die Wirksamkeit der Sicherheitskennzeichnung im Betrieb gegeben ist, muss sie in regelmäßigen Abständen kontrolliert und, falls erforderlich, instand gesetzt werden. Die Auswahl der Sicherheitskennzeichnung muss entsprechend den betrieblich vorhandenen Gefahrenlagen und Hinweiserfordernissen getroffen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, kann nur auf Basis der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Grundsätzlich ist darauf zu achten, eine Anhäufung von Verbots-, Gebots- und Warnzeichen zu vermeiden. Auf der Webseite der BGHM steht unter www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen eine Sammlung der wichtigsten Symbole zur Verfügung. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) 55124 Mainz Tel.: 0 800 / 999 00 80 – 0

Sicherheitskennzeichnungen müssen den betrieblich vorhandenen Gefahrenlagen und Hinweiserfordernissen entsprechen. (Foto: Abb.: BGHM)

Laut Angaben des Statistischen Bundesamt arbeiten nur zwölf Prozent der Beschäftigten zumindest gelegentlich von Zuhause aus. Auf diese Zahlen beruft sich nun das Bundesarbeitsministerium und plant ein Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Auch wenn es in vielen Unternehmen Vereinbarungen gibt, die das Arbeiten von Zuhause oder mobiles Arbeiten für bestimmte Tage pro Woche oder Monat regeln, ist Homeoffice in deutschen Betrieben bisher die Ausnahme. Sollte das Recht auf Homeoffice in der geplanten Form gesetzlich garantiert werden, müssen Betriebe entweder Homeoffice erlauben oder begründen, warum dies nicht möglich ist. Bisher ist nicht bekannt, wie geltende Arbeitsschutzvorschriften in diese Regelungen integriert werden sollen, um das Risiko einer Entgrenzung der Arbeitszeit zu verhindern. Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer zwischen den täglichen Arbeitszeiten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben müssen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 10117 Berlin

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Neuer Regional Sales Director bei Ejendals Ab sofort setzt der schwedische Markenhersteller für professionellen Fußund Handschutz Ejendals AB in der Region Deutschland, Österreich und Schweiz auf Dipl.-Ing. (FH) Werner Schwarzberger als verantwortlichen Regional Sales Director. „Wir freuen uns, dass wir Werner Schwarzberger für die Position gewinnen konnten. Mit seiner herausragenden Fachexpertise, der jahrzehntelangen Führungserfahrung und seinen exzellenten Kenntnissen des deutschsprachigen Marktes für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sehen wir beste Voraussetzungen, unsere Marktposition weiter auszubauen“, hieß es bei Ejendals. „Ich freue mich, die strategische Vertriebsausrichtung zu übernehmen. Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema. Wir verantworten die Gesundheit unserer Kunden. Das Ziel für Ejendals heißt: Null Verletzung. Dafür geben wir hundert Werner Schwarzberger ist der neue Prozent Leistung“, erklärte Werner Ansprechpartner für die DACH-Region. Schwarzberger. (Foto: Ejendals) Ejendals AB Rättviksvägen, Leksand, 793 31 / Schweden Tel.: 0 800 / 724 49 55 (Deutschland) Tel.: +46 (0) 247 79 22 01 (Schweiz und Österreich)

Turnusgemäßer Wechsel im FASI-Präsidium Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) hat einen neuen Präsidenten: Prof. Dr. Rainer von Kiparski übernimmt für die nächsten zwei Jahre den Vorsitz. Hartmut Karsten, dessen FASI-Präsidentschaft turnusgemäß am 31. Dezember 2018 endete, scheidet aus dem FASI-Präsidium aus. Der neue Vorsitzende des VDGAB, Dr. Bernhard Räbel, übernimmt das Amt des Vizepräsidenten. Christoph Preuße bleibt zweiter Vizepräsident. Prof. Dr. Rainer von Kiparski, der sich als Vorsitzender des VDSI bereits seit Jahren als Präsidiumsmitglied der FASI engagiert, hat unter anderem die weitere Vernetzung zum Schwerpunktthema seiner Amtszeit erklärt. „Das Erfolgsmodell der FASI beruht auf der guten Zusammenarbeit zwischen Betreuung, Aufsicht und Unfallversicherung. Unser Ziel ist es, den hohen Stellenwert des Arbeitsschutzes noch weiter in den Köpfen zu manifestieren und ihn auf europäischer Ebene voranzubringen“, so Prof. von Kiparski. Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) e. V. 65187 Wiesbaden Tel.: 0 611 / 157 55 – 40

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BMWi Programm fördert Messeteilnahme junger Unternehmen Die A+A ist die weltweit größte und wichtigste Fachmesse mit Kongress für alle Facetten von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Die A+A wurde in das in 2007 aufgelegte Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Förderung der Messeteilnahme junger innovativer Unternehmen aufgenommen. Das BMWi ermöglicht mit diesem Programm deutschen Firmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu günstigen Bedingungen, um die Vermarktung von innovativen Produkten bestmöglich zu unterstützen. Förderfähig sind Unternehmen, die sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen. Die Entwicklungen beziehungsweise Verbesserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden. Das Unternehmen muss der Industrie, dem Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen zuzuordnen sein. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen ab 2017 hat der Aussteller einen Eigenanteil an von 40 beziehungsweise 50 Prozent zu übernehmen. Gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500,– Euro pro Aussteller und Messe. Weitere Informationen sind beim AUMA (Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) unter www.auma-messen.de oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de erhältlich. Messeprogramm junge innovative Unternehmen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 65760 Eschborn Tel.: 0 61 96 / 908 – 24 09

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglicht deutschen Unternehmen die Teilnahme an der A+A zu günstigen Bedingungen. (Foto: Messe Düsseldorf)

Prof. Dr. Rainer von Kiparski übernimmt für zwei Jahre die FASI-Präsidentschaft. (Foto: Ralf Bauer)

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Marktplatz

GfA-Frühjahrskongress: Arbeit wirtschaftlich und human gestalten Vom 27. Februar bis zum 1. März findet der 65. Frühjahrskongress der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA) im DGUV CongressTagungszentrum des Instituts Arbeit und Gesundheit (IAG) in Dresden statt. Der von der Professur für Arbeitswissenschaft der Technischen Universität Dresden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veranstaltete Kongress steht unter dem Thema „Arbeit interdisziplinär analysieren bewerten - gestalten“. Mit der Themenstellung soll sowohl die Breite der arbeitswissenschaftlichen Forschung als auch der konkrete Anwendungsbezug deutlich werden. Die Zukunft der Arbeit ist gekennzeichnet durch Flexibilisierung, Digitalisierung und Kompetenzveränderungen. Nur durch das Zusammenwirken aller in der Arbeitswissenschaft tätigen Disziplinen kann Arbeit wirtschaftlich und human gestaltet werden. In einer digitalisierten Arbeitswelt wird die menschengerechte Steuerung d e r M e n s c h - Te c h n i k Interaktion immer wichtiger. Das DGUV Congress-Tagungszentrum Weitere Informationen unter des Instituts Arbeit und Gesundheit (IAG) www.gfa2019.de in Dresden. Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. (GfA) 44139 Dortmund Tel.: 0 231 / 12 42 43

(Foto: DGUV)

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Beim 3. Hymer-Expertentreff von Steigtechnikhersteller HymerLeichtmetallbau nahmen Profis aus Industrie und Handwerk SteigtechnikMarkenprodukte genau unter die Lupe. Fazit der Profirunde: Es lohnt sich, Steighilfen vor dem Kauf genau zu vergleichen. Zwölf Anwenderprofis waren Anfang Februar, der Einladung von Steigtechnikproduzent Hymer-Leichtmetallbau zu einem Expertentreff gefolgt, um Steigtechnikprodukte verschiedener Hersteller zu testen und zu vergleichen. Was die Teilnehmer vereinte: Sie setzen in ihrem Berufsalltag regelmäßig Leitern oder Fahrgerüste ein und wissen genau, worauf es dabei ankommt. Gemeinsam wurden bauliche Komponenten wie Scharniere, Gelenke oder Fallhaken der ausgewählten Leitern geprüft, Vorund Nachteile beim Praxiseinsatz diskutiert und Tipps zur sicheren Profianwender nahmen die Steigtechund ergonomischen Nutzung der nikprodukte sehr genau unter Hilfsmittel ausgetauscht. der Lupe. (Foto: Hymer)

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Arbeitsschutz und -sicherheit

Die Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Top-Tool zur Optimierung der Unternehmenskultur Seit 2013 ist sie lästige Pflicht für alle Unternehmen: Die „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ und die vermeintliche Schonfrist ist vorbei. Kontrollen und Strafen haben bereits begonnen, und es gibt erste Präzedenzfälle, dass Krankenkassen die Lohnfortzahlungen für Burn-out-Erkrankte nicht übernehmen, wenn Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung versäumt haben. Die gesetzlichen Vorgaben haben einen durchaus nachvollziehbaren Hintergrund: Die Erkrankungen aufgrund psychischer Belastungen steigen immer weiter an und nehmen alarmierende Ausmaße an. Innerhalb von 10 Jahren hat sich laut Auskunft der Bundesregierung die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen mehr als verdoppelt: von 47,9 Millionen Krankheitstagen in 2007 auf 109,2 Millionen im Jahr 2016. Selbst wenn die durchschnittlichen Kosten für einen Ausfalltag mit rund 400 Euro niedrig angesetzt werden, bedeutet das eine Summe von fast 44 Milliarden Euro an Kosten durch meist stressbedingte Erkrankungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wies bereits 2014 auf weitere Zusammenhänge hin: „Einen wichtigen Auslöser für psychische Erkrankungen sehen Experten darin, dass wir im Arbeitsalltag immer größerem Stress ausgesetzt sind.Auch die größere Sensibilität für psychische Probleme spielt vermutlich eine Rolle.Denn früher wurden häufig nicht die psychischen Erkrankungen diagnostiziert, sondern erst die körperlichen Spätfolgen, wie Herzkreislauferkrankungen, Magengeschwüre oder Migräne.“ Wenn die aufgelisteten Erkrankungen hingenommen werden – zu denen übrigens auch der bisherige Spitzenreiter Muskel- und Skeletterkrankungen, gehört, der von Experten ebenfalls mit Stress und Überlastung in Zusammenhang gebracht wird – dann ist die Dunkelziffer und damit der Kostenfaktor für stressbedingte Erkrankungen noch um ein Vielfaches höher. Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen festgelegt: Die Gefährdung muss für alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter • bewertet, das heißt evaluiert werden, • anschließend müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu vermindern, • Bewertung und Maßnahmen müssen dokumentiert und • die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluiert werden. 14

Damit beginnt der Kreislauf also wieder von vorne. Anders ausgedrückt: Die Gefährdungsbeurteilung Psyche ist gesetzliches Pflichtprogramm und als fortdauernder Prozess im Unternehmen zu betrachten. Hinter den gesetzlichen Auflagen und dem damit einhergehenden Arbeits- und Kostenaufwand wird leicht der Nutzen der Gefährdungsbeurteilung übersehen. Richtig eingesetzt ist sie ein Tool, mit dem massiv Kosten eingespart, Mitarbeiter motiviert, Flexibilität und Wachstum gefördert und sowohl das Arbeitsklima als auch die Unternehmenskultur verbessert werden kann. Und damit kann die Gefährdungsbeurteilung zu einem Instrument für ein wichtiges Thema in Zeiten der Digitalisierung und des zunehmenden Wettkampfs um qualifizierte Mitarbeiter werden: für das Employer Branding, also die Arbeitgebermarkenbildung. Wenn die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psyche den Mitarbeitern als lästiges Pflichtprogramm vermittelt wird, und womöglich arbeitsplatz- und nicht mitarbeiterbezogen durchgeführt wird, werden kontraproduktive Signale ausgesendet. Im Sinne des Employer Branding – wir sind ein guter Arbeitgeber und bemühen uns um unsere Mitarbeiter – kann man die gesamte Maßnahme auch als Aktion zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung im Unternehmen verpacken beziehungsweise kommunizieren. Das erhöht die Mitarbeiterbindung, fördert die Motivation und reduziert, richtig umgesetzt, den Stresslevel und damit die Krankentage. Unterm Strich ist der Return on Investment bei einer guten Gefährdungsbeurteilung deutlich höher als die dafür benötigte Investition. Ansätze zur Gesundheitsförderung und einer Gefährdungsbeurteilung Psyche 1. Sicherstellen, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen abgedeckt sind, also Bewertung – Maßnahme – Dokumentation – Evaluierung und deren Fortführung. Dabei beachten, dass eine Gefährdungsbeurteilung erneut durchgeführt werden muss, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, ArbeitsErgonomie Markt 1/2019


Arbeitsschutz und -sicherheit

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plätze verändert beziehungsweise neu geschaffen werden oder neue Produktionsmethoden eingeführt werden. Ein langfristiges und ganzheitliches Konzept erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Baustein aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Sollte es schon Angebote in diesem Bereich geben, sollten die einzelnen Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. So entstehen ökonomische Synergieeffekte und mehr Nachhaltigkeit. Alle Maßnahmen dazu nutzen, um den Mitarbeitern zu kommunizieren, worum es geht: um eine bessere Arbeitssituation, Entlastung und letztlich mehr Gesundheit für jeden Mitarbeiter.Aber Vorsicht:Was versprochen wird, muss auch gehalten werden, sonst erzielt man einen gegenteiligen Effekt. Das geschieht auch oft bei unprofessionell durchgeführten Maßnahmen. Zum Beispiel gibt es im Internet Fragebögen, die Sicherheitsverantwortliche bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen sollen. In der Praxis gehen Standardfragebögen oft nach hinten los: Die Aufmerksamkeit der Beschäftigten wird auf mögliche Problemfelder gelenkt. Erfolgen anschließend keine Verbesserungen und Veränderungen, nehmen Unzufriedenheit und Stress zu – und damit die Krankheitstage. Deshalb sollten bereits nachfolgende Maßnahmen und Verbesserungen geplant und zeitnah durchgeführt werden. Sinn und Ziel der Maßnahmen erklären.Wer nur das gesetzliche Pflichtprogramm im Blick hat,kommuniziert die Vorgänge meist auch als lästige Aufgabe. Dabei wird zum Beispiel die Chance übersehen, durch konstruktiven Input von Mitarbeitern die Organisation und Aufteilung von Arbeitsaufgaben zu verbessern, um ein besseres Arbeitsklima zu schaffen. Krankheitstage stehen nachweislich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Führungsverhalten. Im betrieblichen Gesundheitsmanagement sagt man, dass Führungskräfte die Krankenzahlen mitnehmen:Wechseln Vorgesetzte in eine andere Abteilung oder sogar die Firma, bleiben die Krankenzahlen des Teams ähnlich, im Guten wie im Schlechten. Ein hoher Krankenstand (oder ein Krankenstand, den man senken möchte) kann deshalb nicht unabhängig von einer Diskussion über Führung betrachtet werden. Wobei es hier ausdrücklich nicht um Schuldzuweisung gehen darf: Der Druck auf mittleres und oberes Management ist groß. Neue Strategien können also alle Beteiligten entlasten. Im Zweifelsfall mit externen Experten zusammenarbeiten. Das spart Zeit, was die zusätzlichen Kosten wieder ausgleicht, und liefert mehr Sicherheit und Effektivität.

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Die digitale Transformation wird in den nächsten Jahren von Unternehmen aller Branchen und Größen viel Flexibilität,Veränderung und Innovation erfordern. Äußere Umstände werden den Druck am Arbeitsplatz und die Anforderungen zusätzlich erhöhen. Es ist davon auszugehen,dass dadurch die stressbedingten Erkrankungen weiter ansteigen werden – sofern man nicht rechtzeitig gegensteuert. Es gibt ganz einfache und sofort umsetzbare und kostengünstige Methoden. Die Krankenkassen bezahlen zum Beispiel bis zu 100 Prozent von nach § 20 zertifizierten Präventionskursen. Der einfachste Einstieg wäre zum Beispiel ein Online-Stressreduktionskurs, der mit einem Zeitaufwand von nur 9 Minuten pro Tag durch ein 8-wöchiges Stressreduktionscoaching führt. Neben Entspannungstechniken werden Arbeitsorganisation, Einstellung, wertschätzende Kommunikation und viele andere Dinge gezeigt, die Motivation und Produktivität erhöhen. Sicherheitsverantwortliche, die dann zum Beispiel eine Befragung mit anderen Punkten der Gefährdungsbeurteilung kombinieren, haben bereits eine als Pflicht vorgeschriebene Maßnahme begonnen und können den Erfolg später evaluieren. Autor: Michael Schurr, LQ – Lebensqualität, Coach Ergonomie Markt 1/2019 WWW.PUMA-SAFETY.DE


Arbeitsschutz und -sicherheit

DGUV-Positionspapier zur Prävention

Neue Risiken für die Sicherheit und Gesundheit frühzeitig erkennen Für ein gemeinsames Präventionsverständnis in der stets sich wandelnden Arbeits- und Bildungswelt hat die DGUV gemeinsame Positionen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Prävention beschlossen. Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, hat ein aktualisiertes Positionspapier zur Prävention verabschiedet. Es beschreibt in zehn Punkten die wichtigsten Beiträge der gesetzlichen Unfallversicherung, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auch zukünftig in einer sich rasant wandelnden Arbeits- und Bildungswelt zu gewährleisten. Zentrales Anliegen ist es, für eine Kultur der Prävention in Betrieben und Bildungseinrichtungen zu werben und sie dabei zu unterstützten, Sicherheit und Gesundheit zu einem selbstverständlichen Bestandteil ihres Handelns zu machen. Die Arbeits- und Bildungswelt 4.0 birgt viele Vorteile und Chancen, aber auch neue Herausforderungen und Gefährdungen. Die Digitalisierung führt zu neuen Formen der Arbeit und zur Flexibilisierung von Beschäftigungsformen, Arbeitsorten und Arbeitszeitmodellen. Was bedeutet das für die „Vision Zero“, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sich zum Ziel gesetzt haben? Die Vision eine Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wobei die Vermeidung von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten die höchste Priorität hat.

Prävention lohnt sich Gezielte Prävention in den Betrieben und frühe individuelle Hilfen verhindern viele Berufskrankheiten. Dennoch erleiden Menschen, die unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, immer noch jedes Jahr so schwere Unfälle, dass sie trotz bester Heilbehandlung und Rehabilitation lebenslange Beeinträchtigungen davontragen oder sogar sterben.Auch Straßenverkehrsunfälle spielen hierbei eine zentrale Rolle. Zudem bestätigt sich bei vielen Versicherten jedes Jahr der Verdacht auf eine Berufskrankheit. Fehlzeiten durch Erkrankungen, bei denen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren eine Rolle spielen können – zum Beispiel Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems oder der Psyche – bleiben auf hohem 16

Niveau. Dies alles hat gravierende volks- und betriebswirtschaftliche Folgen. Dazu Prof. Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „In den letzten beiden Jahrzehnten ist die Zahl tödlicher und schwerer Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle um etwa zwei Drittel zurückgegangen. Das ist ein toller Erfolg.Aber in den letzten Jahren gingen die Zahlen nur noch langsam zurück.Wir brauchen einen neuen Impuls. Mit unserer Kampagne kommmitmensch werben wir deshalb für eine Kultur der Prävention in Betrieben und Bildungseinrichtungen. Sicherheit und Gesundheit ist kein Randthema. Es gehört mitten hinein ins Leben und in alle Arbeitsprozesse.“

Präventionskultur fördern Betriebe und Bildungseinrichtungen sollten sich in diesem Umfeld so ausrichten, dass Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz selbstverständliche Grundeinstellungen ihres Handelns sind und sich daraus eine Kultur der Prävention entwickelt. Das bedeutet, Arbeit und Bildung so zu gestalten, dass • Menschen sicher und gesund lernen und arbeiten können. • Neue Risiken für die Sicherheit und Gesundheit frühzeitig erkannt werden. Nur so können die mit diesen Risiken verbundenen Gefahren durch Präventionsmaßnahmen verhindert werden. • Sichere, gesunde und inklusive Arbeits- und Lernbedingungen geschaffen werden, die zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Lernbefähigung führen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sehen ihren zentralen Auftrag darin, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen, von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen. Dies Ergonomie Markt 1/2019

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Arbeitsschutz und -sicherheit schließt bedarfsgerechte Elemente der betrieblichen Gesundheitsförderung ein, wenn sie zur Vermeidung von Berufskrankheiten beziehungsweise zum Abbau von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und damit zum Erhalt der Gesundheit beitragen.Wir zeichnen uns durch ausgewiesene Branchenkompetenz aus. Garant dafür ist die paritätische Selbstverwaltung. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist dabei selbstverständlich.

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Beitrag der DGUV zu Sicherheit und Gesundheit •

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Mit der Vision Zero verfolgen wir eine Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen sowie von Berufskrankheiten. Über eine Kultur der Prävention werden Sicherheit und Gesundheit auf allen Entscheidungs- und Handlungsebenen integriert. Wir beraten partnerschaftlich, überwachen die Einhaltung rechtlicher Vorgaben für die Sicherheit sowie den Gesundheitsschutz und setzen erforderliche Präventionsmaßnahmen im Rahmen unseres Überwachungsauftrages durch. Wir geben den Verantwortlichen in Betrieben und Bildungseinrichtungen Handlungssicherheit durch ein abgestimmtes Vorschriften- und Regelwerk. Durch die Einheit von Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeits- und Wegeunfällen

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sowie Berufskrankheiten fördern wir Sicherheit und Gesundheit. Durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen tragen wir zu sicherer und gesunder Arbeit bei. Wir fördern bereits bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Entwicklung der Kompetenzen für Sicherheit und Gesundheit, die für das Erwerbsleben notwendig sind. Gemeinsam mit Bund, Ländern und den Sozialpartnern bringen wir die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie weiter voran. Zu den Themen Prävention und Gesundheitsförderung stärken wir die Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern sowie mit allen relevanten Institutionen, insbesondere im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie. Mit unserer eigenen Forschung, der Forschungsförderung Dritter und der Evaluation stellen wir die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Präventionsleistungen sicher. Wir bringen uns zum Nutzen unserer Versicherten und Mitgliedsunternehmen in die Entwicklung der Prävention und der Qualifizierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Wir nehmen die Herausforderungen der Digitalisierung an und begleiten die Betriebe, Bildungseinrichtungen und Versicherten durch den Wandel.

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Arbeitssicherheit & Prävention Überarbeitetes Regelwerk

Neue DGUV-Vorschrift für ehrenamtliche Feuerwehren Mit der DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklung in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel erscheint die neue DGUV Regel „Feuerwehren“ (105-049). Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV-Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. An der Neufassung der DGUV-Vorschrift 49 und der zugehörigen DGUV Regel 105-049 waren neben der DGUV auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) beteiligt. Darüber hinaus konnten sich alle betroffenen Kreise

Arbeitswelt gestalten

Web-Dokumentation zu flexiblen Arbeitszeiten der Zukunft Vor 100 Jahren wurde der Achtstundentag erstmals in Deutschland gesetzlich verankert. Doch Globalisierung, Digitalisierung und ein gesellschaftlicher Wertewandel treiben eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten voran. Wann aber stößt diese Flexibilität an wirtschaftliche, gesellschaftliche und nicht zuletzt gesundheitliche Grenzen? Die Dokumentation „Arbeitszeiten der Zukunft – flexibel um jeden Preis?“ vermittelt multimedial mit Text, Bild und Videosequenzen, warum flexible Arbeitszeitmodelle die Wirtschaftlichkeit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten gleichermaßen beachten sollten. Letztlich muss flexible Arbeit auch menschengerechte Arbeit sein. Die Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es gemeinsam mit weiteren Web-Dokumentationen aus dem Projekt „Arbeitswelten der Zukunft menschengerecht gestalten“ unter www.wissenschaftsjahr.baua.de. Das Projekt ist eingebunden in das „Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeits18

an zwei Stellungnahmeverfahren beteiligen. Die „Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz“ wurde neu in die Vorschrift 49 aufgenommen. Das macht deutlich, dass dem Bereich Organisation zukünftig besondere Bedeutung beigemessen wird. Die Gesamtverantwortung für die freiwilligen Feuerwehren liegt dabei bei den jeweiligen Kommunen und Landkreisen und nicht bei der Leitung der Feuerwehren. Ihnen obliegt damit auch die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Feuerwehrangehörigen. Dabei sollten die Anforderungen und Strukturen des Ehrenamts besondere Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang erläutert die Vorschrift auch die für den Arbeitsschutz zentrale Gefährdungsbeurteilung. Wofür und wann muss sie erstellt werden? Wie können die Anforderungen der neuen Vorschrift 49 erfüllt werden?Den Feuerwehrdienst dürfen weiterhin nur Personen übernehmen, die für die jeweilige Tätigkeit körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt sind. Bestehen konkrete Zweifel an der Eignung, müssen sie ärztlich abgeklärt werden. Diese Anforderung hat nicht zum Ziel, irgendjemanden aus der Feuerwehr auszuschließen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich dort zu engagieren, auch bei eingeschränkter Eignung für den aktiven Dienst. Aber für Tätigkeiten unter Atemschutz

welten der Zukunft“ und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Insbesondere die Veränderungen und Innovationen der digitalen Arbeitswelt entkoppeln Arbeit zunehmend von Zeit und Raum. Diese Entwicklungen haben die Diskussion um den Achtstundentag in den vergangenen Jahren neu entfacht. Insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit wirft neue Fragen auf, die es zu beantworten gilt – faktenbasiert und differenziert. Hier setzt die neue Web-Dokumentation der BAuA an. Sie erläutert, welche Faktoren bei der Arbeitszeitgestaltung eine Rolle spielen, etwa die Dauer und Lage von Arbeitszeiten oder deren Planbarkeit und Beeinflussbarkeit. Anhand aktueller Befragungsdaten zeichnet die Dokumentation ein Bild der Arbeitszeitrealität in Deutschland und stellt den aktuellen Stand der Forschung vor. In Videosequenzen erläutern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Vor- und Nachteile flexibler Arbeitszeiten und weisen auf die gesundheitlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Arbeitszeitregime hin. Beispielhafte Arbeitszeitmodelle aus der betrieblichen Praxis verdeutlichen, dass betriebliche Anforderungen und menschengerechte Gestaltung einander nicht ausschließen müssen. Zudem gibt es konkrete Tipps zu Unterstützungsangeboten für die Arbeitszeitgestaltung im Betrieb.

und das Tauchen sind Eignungsuntersuchungen aber weiterhin zwingend vorgeschrieben. Die neuen Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Feststellung der Eignung für das Tragen von Atemschutz berücksichtigen allerdings in besonderer Weise die Belange des Ehrenamtes. So wird es nun möglich sein, Vorsorge und Eignungsfeststellung gemeinsam durchzuführen. Dazu reicht eine geeignete Ärztin oder ein geeigneter Arzt aus, ein spezieller Betriebsmediziner ist dazu nicht mehr notwendig. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die Web-Dokumentation vermittelt einen Eindruck über die Chancen und Risiken flexibler Arbeit und verdeutlicht, welchen Beitrag die Wissenschaft zur Entwicklung gesundheitsgerechter Arbeitszeitmodelle leistet. Das Wissenschaftsjahr 2018, eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), widmet sich dem Thema Arbeitswelten der Zukunft. Durch die Digitalisierung, alternative Arbeitsmodelle und die Entwicklung künstlicher Intelligenz stehen Forschung und Zivilgesellschaft vor neuen Chancen und Herausforderungen: Wie werden die Menschen in Zukunft arbeiten? Wie machen sie sich fit dafür? Und welche Rolle spielen Wissenschaft und Forschung bei der Gestaltung eben dieser neuen Arbeitswelten? Das Wissenschaftsjahr 2018 zeigt, welchen Einfluss soziale und technische Innovationen auf die Arbeitswelten von morgen haben - und wie diese nicht nur den Arbeitsalltag verändern, sondern auch neue Maßstäbe im gesellschaftspolitischen Dialog setzen. „Erleben. Erlernen. Gestalten.“ – unter diesem Motto werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, mitzumachen, Fragen zu stellen und gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ergonomie Markt 1/2019


Arbeitssicherheit & Prävention Dekra Arbeitssicherheitsreport 2018/2019

Viele Mitarbeiter werden nicht ausreichend im Brandschutz unterwiesen Fast drei von zehn Mittelständlern haben Defizite beim Brandschutz. Das ist ein Ergebnis des Dekra Arbeitssicherheitsreports 2018/2019. Zahlreiche Betriebe (28 Prozent) unterlassen laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von Dekra die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Brandschutz-Unterweisung. Dabei müssen alle Mitarbeiter wissen, wie sie Bränden vorbeugen, wie sie sich bei Feuer zu verhalten haben und wo lebensrettende Fluchtwege verlaufen. Das Institut Forsa hat repräsentativ bundesweit 300 Entscheider aus Arbeitsschutz oder Personal in Unternehmen zwischen zehn und 500 Mitarbeitern befragt. In 14 Prozent der befragten Unternehmen unterbleibt die Brandschutz-Unterweisung komplett. In weiteren 14 Prozent der Betriebe finden diese Maßnahmen nicht regelmäßig statt. „Die richtige Vorbereitung auf einen Brandfall kann über Leben und Tod ent-

scheiden“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Dekra Fachbereichs „Mensch & Gesundheit“. „Wer zum Beispiel den Fluchtweg nicht kennt, befindet sich während eines Feuers in höchster Gefahr. Brandschutz-Übungen simulieren einen Ernstfall, der selten eintritt. Sie sollten aber selbstverständlich sein – wie das Anlegen des Sicherheitsgurtes im Fahrzeug.“ Unterlässt ein Arbeitgeber die Brandschutz-Unterweisung, verstößt er im Übrigen gegen das Gesetz (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1). Zur Unterweisung gehört das richtige Verhalten im Brandfall wie Alarmierung, Brandbekämpfung und Evakuierung. Auch auf die Vorbeugung gegen Brände muss der Arbeitgeber hinweisen: beispielsweise Gefahren durch Elektrogeräte, Kerzen in Büros oder die Funktionsweise von Brandschutztüren. Der neue Dekra Arbeitssicherheitsreport 2018/2019, zeigt Potenziale im Arbeits-

und Gesundheitsschutz auf. Schwerpunkte des Reports sind zentrale Elemente wie die Gefährdungsbeurteilung, insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung sowie Unterweisungspflichten.

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Arbeitssicherheit & Prävention Asbest-Erkrankungen

Früherkennung nun erstmals möglich Das maligne Mesotheliom gehört zu den gefährlichsten Asbest-Erkrankungen. Es ist kaum frühzeitig zu erkennen, bisher unheilbar und führt meist nach kurzer Krankheit zum Tod. Obwohl die Verwendung und das Inverkehrbringen von Asbest bereits vor mehr als 25 Jahren in Deutschland verboten wurden, sind die Zahlen Asbest verursachter Berufskrankheiten (BK) weiter hoch. Die Ursache hierfür liegt in der langen Latenzzeit zwischen der Exposition gegenüber Asbest und dem Ausbruch der Krebserkrankungen. Mehr als die Hälfte der Todesfälle aufgrund von Berufskrankheiten gehen laut Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung auf Asbest zurück. Bislang ist die Behandlung nur sehr eingeschränkt möglich, da das Mesotheliom meist erst in einem späten Stadium entdeckt wird. Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA) veröffentlichte nun im Open Access Journal „Scientific Reports“ die Ergebnisse der kombinierten Blutanalyse für die Mesotheliom-spezifischen Biomarker Calretinin und Mesothelin. „Biomarker sind Substanzen, die im Körper als Folge von bestimmten Erkrankungen oder sogar bereits schon im Vorfeld einer Erkrankung auftreten können“, erklärt Dr. Johnen, Leiter des Kompetenz-Zentrums Molekulare Medizin am IPA. „Sie sind deshalb so besonders wertvoll, da sie meist in leicht zugänglichen Körperflüssigkeiten wie Blut oder Urin nachgewiesen werden können. Erstmalig wurde ein Verfahren zur Früherkennung von Mesotheliomen validiert, bei dem die Patienten nicht durch invasive Eingriffe oder Strahlung belastet werden. Bei nur 2 Prozent falschpositiven Befunden können in bestimmten Hochrisikogruppen nahezu 50 Prozent der Versicherten, die ein Mesotheliom entwickeln bis zu einem Jahr vor der klinischen Diagnose erkannt werden“, so Johnen weiter. „Mit diesem Markerpanel sind wir nun erstmals in der Lage die Früherkennung asbest-

bedingter Mesotheliome deutlich zu verbessern“, so Prof. Brüning, Institutsdirektor des IPA, „denn bis zur Hälfte der Tumoren können mithilfe der Tests ein Jahr vor der bisher möglichen klinischen Diagnose entdeckt werden. Das verbessert die Behandlungsoptionen deutlich.“ In den letzten zwei Jahren hat es durch den Einsatz der sogenannten Immuntherapie auch bei der Behandlung von Mesotheliomen Fortschritte gegeben. Dadurch wird die Bedeutung der Früherkennung weiter unterstrichen. Erzielt wurden die Ergebnisse im Rahmen der vom IPA gemeinsam mit verschiedenen Unfallversicherungsträgern durchgeführten Studie „Molekulare Marker zur Krebsfrüherkennung“, kurz MoMar. Im Rahmen der Studie wurden zehn Jahre lang fast 2.800 versicherten Personen mit einer anerkannten Berufskrankheit (BK) 4103 „Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura“ jährlich Blut entnommen und auf mögliche frühe Hinweise auf ein Mesotheliom untersucht. „Hiermit konnten wir eine große Anzahl von Proben aus dem Vorfeld der Erkrankung sammeln, was es so bisher noch nicht gegeben hat“, so Dr. Johnen, Leiter der Studie. Prof. Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist begeistert: „Damit werden zukünftig versicherte Personen, die durch die nachgehende Vorsorge betreut werden und die ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung eines Mesothelioms zeigen, nun auch die Chance auf eine frühzeitigere Behandlung haben.“ Die nachgehende Vorsorge ist ein Angebot der gesetzlichen Unfallversicherung für die Sekundärprävention beruflich verursachter asbestbedingter Erkrankungen. Hier werden asbestexponierte Beschäftigte in regelmäßigen Zeitabständen intensiv beraten, untersucht und persönlich betreut.

IPA - Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhr-Uni Bochum

Nur unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen kann heute mit Asbest gearbeitet werden.

Mensch-Maschinen-Schnittstellen können zu neuen Formen

Arbeiten in der digitalen Zukunft

Studie über mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken Die EU-OSHA veröffentlicht in einem neuen Bericht die Ergebnisse eines bedeutenden zweijährigen Projekts, um die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in der EU zu prognostizieren. Die Endergebnisse dieses Prognoseprojekts heben Entwicklungen bei IKT-gestützten Technologien, die potenziellen Auswirkungen dieser Technologien auf die Natur und Organisation der Arbeit sowie die Herausforderungen und Chancen, die diese Technologien für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit sich bringen könnten, hervor. Eine zunehmende Überwachung von Arbeitskräften, eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit, häufige Arbeitsplatzwechsel und die Verwaltung von Arbeit durch Algorithmen können die Belastung von Arbeitskräften erhöhen. Höhere ergonomische Risiken, verursacht durch Mensch-Maschinen-Schnittstellen und zunehmendes onlinebasiertes beziehungsweise mobiles Arbeiten, werden ebenfalls als mögliche Ergebnisse der zunehmenden Digitalisierung am Arbeitsplatz identifiziert. Die Digitalisierung und das Aufkommen neuer Technologien beeinflussen die Natur von Arbeitsplätzen und Aufgaben, die Sektoren und Industrien, in denen die Menschen arbeiten werden, und sogar die Wahrnehmung der Arbeit. Trends deuten darauf hin, dass bis 2025 IKT-gestützte Technologien die Geräte, Tools und Systeme verändert haben werden, die zur OrganisaErgonomie Markt 1/2019

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Arbeitssicherheit & Prävention

von psychischer oder ergonomischer Belastung führen.

tion, zur Verwaltung und zur Bereitstellung von Produkten, Dienstleistungen und Wissen verwendet werden. Im Bericht – Prognose neuer und aufkommender Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Digitalisierung bis 2025 – werden die potenziellen Auswirkungen der Digitalisierung untersucht: kollaborative Robotik, künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge, autonome Fahrzeuge, die Bionik, die virtuelle und erweiterte Realität, tragbare Technologie, Big Data, 3D- und 4D-Druck sowie Online-Plattformen. Zu diesem Zweck werden vier Szenarien des Arbeitslebens im Jahr 2025 erstellt, die gesellschaftliche, technologische, wirtschaftliche, ökologische und politische Kontexte berücksichtigen. Im Rahmen dieser Szenarien werden potenzielle Unterschiede bei den Einstellungen von Regierungen und der Öffentlichkeit gegenüber den digitalen Entwicklungen beleuchtet. Es wird außerdem das wirtschaftliche Wachstum und die Anwendung neuer Technologien in den nächsten Jahren untersucht. Es werden eine Reihe potenzieller Auswirkungen von Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforscht, um eine informierte Debatte darüber anzuregen, wie eine robuste Planung und Politikgestaltung die Zukunft von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in einer digitalen Welt beeinflussen könnte. Die Szenarien (Evolution, Transformation, Exploitation und Fragmentierung) umfassen Fachinformationen, die im Rahmen von Literaturrecherchen, Telefoninterviews, Online-Umfragen und Workshops gesammelt wurden. Beim Szenario „Evolution“ beispielsweise Ergonomie Markt 1/2019

wird angenommen, dass die Geschwindigkeit des Wirtschaftswachstums und die Anwendung neuer Technologien langsam sein werden und Regierungen einen starken Fokus auf die Arbeitnehmerrechte, das soziale Wohlergehen, die Gesundheit und die Bildung legen werden. Bei diesem Szenario dürften die Risiken, was die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz anbelangt, und ihre Prävention besser bekannt sein als bei anderen Szenarien, da neue Technologien nur langsam angenommen werden. Möglicherweise werden einige dieser Technologien aufgrund der eingeschränkten finanziellen Ressourcen von Unternehmen jedoch nicht gut verwaltet. Die Herausforderungen und Chancen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden bei jedem Szenario einzeln untersucht; dabei werden auch Probleme festgestellt, die allen vier Szenarien gemeinsam sind. Es werden einige positive Ergebnisse prognostiziert, zum Beispiel dass Menschen dank der Roboter- und Automatisierungstechnik wahrscheinlich weniger häufig in traditionellen Gefahrenbereichen arbeiten werden. Psychosoziale und organisatorische Faktoren werden voraussichtlich an Bedeutung gewinnen, da das digitalisierte Arbeiten Änderungen herbeiführt, wie etwa eine verstärkte Überwachung von Arbeitskräften, die Annahme einer Rund-um-dieUhr-Verfügbarkeit, häufigere Arbeitsplatzwechsel und die Verwaltung von Arbeit und Arbeitskräften durch Algorithmen. All dies kann die Belastung der Arbeitskräfte erhöhen. Höhere ergonomische Risiken verursacht durch Mensch-Maschinen-Schnittstellen und zunehmendes onlinebasiertes beziehungsweise mobiles Arbeiten, sowie höhere Cybersicherheits-

risiken werden ebenfalls als mögliche Ergebnisse der zunehmenden Digitalisierung am Arbeitsplatz identifiziert. Digitale Technologien erleichtern auch neue Formen, was den Beschäftigungsstatus anbelangt, wobei eine zunehmende Anzahl von Arbeitskräften (zu Recht oder Unrecht) als selbstständig behandelt wird und daher nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit fallen könnte, was eine Herausforderung für die bestehenden Mechanismen zur Verwaltung und Regulierung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz darstellt. Zur Bewältigung der prognostizierten Herausforderungen werden einige mögliche Strategien für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgeschlagen, wie zum Beispiel fortschrittliche arbeitsplatzbezogene Risikobewertungen unter Verwendung der beispiellosen Möglichkeiten, die durch digitale Technologien (Wearables und Big Data) geboten sind, wobei jedoch auch die neuen Herausforderungen, die diese mit sich bringen, berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird ein proaktiver arbeitnehmerorientierter Ansatz für die Planung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien sowie ein Rahmen zur Feststellung von Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit neuen Systemen und neuen Arbeitsmöglichkeiten empfohlen. Diese Forschung soll Entscheidungsträger auf EU-Ebene, Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgeber darüber informieren, wie die Digitalisierung die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitskräften in der EU langfristig beeinflussen könnte, und die Gestaltung entsprechender Forschungsprogramme, politischer Maßnahmen und Strategien im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützen. Es wird ein ganzheitlicher präventiver Ansatz für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz befürwortet, um die negativen Auswirkungen der sich stellenden Herausforderungen auf die Arbeitskräfte, Unternehmen, die Wirtschaft und die Gesellschaft zu minimieren. Die Studie „Neue Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten in der digitalen Zukunft“ ist als PDF auf der EU-OSHA-Webseite www.osha.europa.eu/ de als Download verfügbar.

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) 21


Arbeitssicherheit & Prävention 11 Thesen zur Gefährdungsbeurteilung

Grundlagen für Prävention und Sicherheit am Arbeitsplatz Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist die Basis allen Handelns im Arbeitsschutz und für den VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz auf der Arbeit e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) unverzichtbar, denn sie hat alle Belastungsfaktoren in den Fokus zu nehmen. Die Medizin hat es einst vorgemacht: Wer einer Krankheit vorbeugen oder diese untersuchen und behandeln will, der muss den komplexen Organismus eines Menschen als Einheit sehen und das Zusammenspiel der dort vorhandenen Bedingungen als differenziertes System verstehen. Das Ganze ist weit mehr als die Summe seiner Teile. Dass dies nicht nur in der Medizin so ist, sondern in allen Bereichen, in denen Menschen und deren Gesundheitsschutz im Mittelpunkt stehen, darauf verweisen der VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz auf der Arbeit e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) in ihrer aktuellen Stellungnahme „11 Thesen zur Gefährdungsbeurteilung“. Mit der Gefährdungsbeurteilung werden im Arbeitsschutz Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten, sowohl in physischer, biologischer, chemischer als auch psychosozialer Form ermittelt. Sie liegt, so das Arbeitsschutzgesetz, im Verantwortungsbereich der Arbeitgeber und ist somit sowohl für privatwirtschaftliche Unternehmen als auch für Einrichtungen der öffentlichen Hand verpflichtend. Ohne Gefährdungsbeurteilung können keine wirksamen Maßnahmen zur Prävention abgeleitet und umgesetzt werden. Da die Ermittlung von Risiken und deren Bewertung mehr als nur das bloße Erkennen von einzelnen Gefahrpunkten erfordert, bedarf es dazu besonders gut ausgebildeter und geschulter Experten. Für DGAUM und VDSI sind sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit die professionellen Partner von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es gilt, vor dem Hintergrund umfassender Erfahrungen und Kompetenzen, Maßnahmen zu entwickeln, die nicht nur wirksam sind, sondern von den Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmensführung akzeptiert werden. Nur so ist eine Gefährdungsbeurteilung möglich, die sich am Wohl der Beschäftigten und des Unternehmens gleichermaßen orientiert. In der gemeinsamen Stellungnahme der DGAUM und des VDSI wird festgestellt, dass die Gefährdungsbeurteilung die entscheidende Grundlage der Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist. Welche Folgerungen sich daraus für die Sicherheit und den Schutz am Arbeitsplatz ergeben, wurden in elf Thesen zusammengefasst. 1.

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Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung muss alle physikalischen, biologischen, chemischen und psychosozialen Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln, eine integrale Risikobeurteilung erstellen, die Ableitung von Maßnahmen ableiten und deren Wirksamkeit kontrollieren. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, frühzeitig die Ursachen und Bedingungen zu ermitteln und zu beurteilen, die zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren oder zu Unfällen bei der Arbeit führen können. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Instrument, um die am Arbeitsplatz gegebenen objektiven Belastungsfaktoren zu ermitteln und daraus Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten abzuleiten. Die Gefährdungsbeurteilung ist Bestandteil des Risikomanagements eines jeden Unternehmens und Betriebes. Die Gefährdungsbeurteilung ist unteilbar. Sie umfasst alle Belastungsfaktoren, wie zum Beispiel physikalische, chemische und biologische als auch psychosoziale.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für Unterweisungen zum sicherheitsgerechten Verhalten der Mitarbeiter. 6.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein grundlegendes Element des betrieblichen Gesundheitsmanagements und daraus abgeleiteter Maßnahmen der betrieblichen Prävention, inklusive der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Maßnahmen der systematischen Gesundheitsförderung. 7. Gezielt aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitete Maßnahmen können das Arbeitsumfeld gesundheitsförderlich gestalten und den steten Wandel in der Arbeitswelt wirtschaftlich erfolgreich bewältigen helfen. 8. Eine sachgerechte und an dem Wohl des Unternehmens und seiner Beschäftigten ausgerichtete Gefährdungsbeurteilung braucht sowohl Experten, die ihr Handwerk wirklich verstehen, als auch vertiefende Kenntnisse in wirksamen bzw. empfohlenen Arbeitsschutzmaßnahmen. 9. Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, kurz „Betriebsärzte“, sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind die für Fragen des Arbeitsschutzes am umfassendsten qualifizierten Berater der Arbeitgeber. Sie unterstützen die Arbeitgeber dabei, die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Gesundheits- und Unfallgefahren frühzeitig zu ermitteln, zu beurteilen, geeignete Maßnahmen abzuleiten sowie deren Wirksamkeit zu bewerten. 10. Unternehmen und Betriebe brauchen unbestreitbar eine qualifizierte und qualitätsgerechte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Nur mit dieser Unterstützung lassen sich die Gefährdungsbeurteilungen sach- und fachgerecht durchführen. 11. Zur Umsetzung eines qualifizierten Arbeitsschutzes auf der Grundlage einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung bedarf es neben der innerbetrieblichen Überprüfung von gesundheitlichen Gefährdungspotenzialen auch qualitativer und quantitativer Kontrolle durch die einschlägigen Aufsichts- und Beratungsorgane. Der Volltext der Stellungnahme von VDSI und DGAUM kann unter www.vdsi.de oder www.dgaum.de heruntergeladen werden. VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. Ergonomie Markt 1/2019


Arbeitssicherheit & Prävention Arbeitsunfälle auf Allzeit-Tief

Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017 veröffentlicht Der gerade erschienene Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt, gibt in bewährter Weise einen Überblick über verschiedene arbeitsweltbezogene Daten zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Verrentungen, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsbedingungen. 954.627 und damit 0,5 Prozent weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr. Mit umgerechnet 22,5 Arbeitsunfällen pro 1.000 Vollarbeiter wird damit der niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht. Die Wegeunfälle hingegen stiegen um rund 2,5 Prozent auf 193.150 Fälle an. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fielen 2017 etwa 669 Millionen Erwerbstätige durch Arbeitsunfähigkeit aus. Dies führte zu einem Produktionsausfall anhand der Lohnkosten von 76 Milliarden Euro. Durch Verlust an Arbeitsproduktivität gingen der deutschen Volkswirtschaft, damit rund 136 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung verloren. Im Jahr 2017 war jeder Beschäftigte durchschnittlich 16,7 Tage arbeitsunfähig. Nach wie vor hat die Diagnosegruppe „Muskel-Skelett-Erkrankungen“ mit knapp einem Viertel (22,5 Prozent) den größten Anteil an den Ausfalltagen aufgrund von Krankschreibung. Die Diagnosegruppe „Psychische und Verhaltensstörungen“ folgt mit 16 Prozent auf Rang zwei, während „Krankheiten des Atmungssystems“ Ursache für etwa als jeden siebten Ausfalltag (13,9 Prozent) waren. 79.774 Verdachtsanzeigen für eine Berufskrankheit wurden im Jahr 2017 gestellt. 21.772 Berufskrankheiten wurden anerkannt. Die häufigsten Verdachtsanzeigen gab es bezogen auf Hauterkrankungen (BGNr. 5101 mit 21.042 Verdachtsfällen), Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301 mit 12.995 Verdachtsfällen) und an dritter Stelle dem Hautkrebs durch UV-Strahlung (BK.-Nr 5103 mit 8.557 Verdachtsfällen). Letzterer kann erst seit dem Jahr 2015 als BK anerkannt werden. Am häufigsten als BK anerkannt wurden im Jahr 2017 erneut die Lärmschwerhörigkeit (6.849 Fälle), gefolgt vom Hautkrebs durch UV-Strahlung (5.318). 17 Prozent aller anerkannten BKs sind durch Asbest verursachte Erkrankungen (3.706 Fälle). 2.609 Menschen starben 2017 an den Folgen einer Berufskrankheit. 1.622 bezie-

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hungsweise 62,2 Prozent dieser Todesfälle waren auf Asbest zurückzuführen. Die Zahl der Verrentungen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit blieb insgesamt stabil. Mit 165.638 Fällen in 2017 gab es einen Rückgang zum Vorjahr um 4,8 Prozent. Mit 43 Prozent bleiben „Psychische und Verhaltensstörungen“ mit großem Abstand häufigste Ursache für eine vorzeitige Verrentung. Über die statistischen Ergebnisse hinaus wirft Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA) auch einen Blick auf die Entwicklungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dabei präsentiert er unter anderem Ergebnisse aus der Arbeitszeitbefragung 2017 zur ständigen Erreichbarkeit und zur Erholung. So gibt mehr als jeder zweite Vollzeitbeschäftigte (56 Prozent) an, vollständig erholt die Arbeit aufzunehmen. Mehr als jeder vierte Befragte (28 Prozent) fühlt sich nur teilweise, etwa jeder sechste (16 Prozent) gar nicht erholt bei Arbeitsbeginn. Der Anteil der Erholten sinkt mit der Dauer der Arbeitszeit und der Menge der geleisteten Überstunden. Ebenso wirken sich versetzte Arbeitszeiten und regelmäßige Wochenendarbeit negativ auf die Erholung aus. Wer erholt die Arbeit beginnt, berichtet über eine geringere körperliche und emotionale Erschöpfung. Der Einfluss auf die eigene Arbeitszeit und eine gute Work-Life-Balance wirken sich positiv auf den Erholungszustand aus. Insbesondere kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit, aber auch ständige Erreichbarkeit haben einen negativen Einfluss auf die Erholung. In weiteren Kapiteln befasst sich der SuGA-Bericht mit Zahlen zur Arbeitsunfähigkeit, mit Themen rund um die Zukunft der Arbeit wie dem demografischen Wandel, Arbeitsbedingungen in der Digitalisierung und neuen Technologien, mit der Entwicklung des Arbeitsschutzrechts, mit den Volkskrankheiten Herz-Kreislauf- und Stoffwechselstörungen, Präventionsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger sowie der Rolle der Professionen im Arbeitsschutz. Der Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2017 kann als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)


Hand- und Hautschutz

Berufsbedingte Hauterkrankungen

Die Hand – das wichtigste Werkzeug des Menschen schützen und pflegen Hauterkrankungen gemäß BK 5101 sind mit Abstand die am häufigsten gemeldeten Erkrankungen bei Erwerbstätigen. So wurden nach Angaben der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in den Jahren von 2015 bis 2017 insgesamt 67.423 Verdachtsfälle von Hauterkrankungen angezeigt, von denen 58.520 als berufsbedingt bestätigt wurden. Das entspricht rund 30 Prozent aller in diesem Zeitraum bearbeiteten Verdachtsanzeigen beruflicher Erkrankungen. In der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) sind berufliche Hauterkrankungen (BK-Ziffer 5101) wie folgt definiert: „BK 5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.“ Zu den berufsbedingten Hauterkrankungen zählen weiterhin auch Erkrankungen nach BK 5102 (Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe) und seit 2015 auch nach BK 5103 (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung). Letztere fallen durch ebenfalls sehr hohe Verdachtszahlen (2015-2017: 18.007 Verdachtsanzeigen) auf. Früher waren es vor allem die Metallberufe, die im Vergleich zu anderen Berufsgruppen durch eine überdurchschnittlich hohe Zahl an berufsbedingten Hauterkrankungen auffielen. Die Daten der letzten Jahrzehnte zeigen, dass – nicht zuletzt durch Veränderungen am Arbeitsmarkt – Hauterkrankungen vermehrt im Dienstleistungssektor auftreten. Beispiele hierfür sind das Gesundheits- und Sozialwesen oder das Friseurhandwerk. In wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind berufliche Hauterkrankungen nach wie vor ein belastender Faktor im gesamten Arbeitsbereich. Neben den für die Allgemeinheit entstehenden Kosten steht das Einzelschicksal der Betroffenen. Mögliche Fol24

gen einer Hauterkrankung können der Verlust der gewohnten Tätigkeit beziehungsweise des Arbeitsplatzes oder sogar das endgültige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein.

Arten beruflicher Hauterkrankungen Berufliche Hauterkrankungen treten in der Regel an den Händen und Unterarmen auf, aber auch andere Hautbereiche (zum Beispiel Gesicht, untere Extremitäten) können betroffen sein. Kumulativ-toxisches Ekzem Die häufigste Form der beruflichen Hauterkrankung ist das kumulativ-toxische Ekzem. Ekzeme sind als entzündliche, nicht infektiöse Reaktionen der oberen und mittleren Hauschichten (Oberhaut und Lederhaut) definiert. Die Bezeichnung „kumulativ-toxisch“ weist darauf hin, dass mehrere geringfügigere Belastungen kumulativ zusammenwirken, das heißt sich zu klinischen Befunden aufsummieren. Diese Ekzeme sind mit einem Anteil von schätzungsweise 40 Prozent die häufigsten beruflichen Hauterkrankungen. Voraussetzung für die Entstehung des kumulativ-toxischen Ekzems ist ein wiederholter Hautkontakt mit Hautschadstoffen in nicht akut toxischen Konzentrationen. Eine typische Ursache für diese Ekzemform ist der anhaltende Umgang mit wässrigen Arbeitsstoffen. Dies sind zum Beispiel Produkte und Zubereitungen wie Reinigungsmittel und -laugen, wassergemischte Kühlschmierstoffe oder DesinfektionsmitErgonomie Markt 1/2019


Hand- und Hautschutz zum Beispiel Rötungen und Blasenbildung verursachen. Hierzu sind beispielsweise Kontakte mit Säuren, Laugen, Oxidationsmitteln oder extrem entfettenden Medien zu zählen. Auch kontaminierte oder anderweitig veränderte Prozesschemikalien können zu akuten Hautreaktionen führen.

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, wie zum Beispiel Ölen, Fetten, Kühlschmierstoffen oder Reinigungs- oder Lösemitteln kann es Hautschädigungen kommen.

tel. Solche Stoffe können zu einer fortgesetzten Entfernung des oberflächlichen Hydrolipidfilms und einer vermehrten Quellung der Hornschicht mit nachfolgender mechanischer und chemischer Minderbelastbarkeit („Abnutzung“) führen. Weitere Folgen sind die Verminderung der Hautfeuchte („Austrocknung“, erhöhter TEWL-Wert) und das Auswaschen von Hornschichtlipiden („Entfettung“). Der Prozess der Ekzembildung kann Monate bis Jahre dauern. Subklinische Schädigungen der Hornschicht verändern das Gleichgewicht der Barriere- und Reservoirfunktion und damit die Schutzeigenschaften erheblich. Unvollständige Regeneration führt dazu, dass Fremdstoffe leichter eindringen und die lebenden Zellen der Oberhaut, die Lederhaut und sogar die Zellen des Bindegewebes und der Gefäße erreichen. Die dadurch ausgelösten zellulären, entzündlichen Reaktionen führen zu einer weiteren Reduktion der Barrierefunktion und bauen sich zum Vollbild des Ekzems (rissige Haut, Rötung, Schuppung) auf. Akut toxisches Ekzem Seltener als das kumulativ-toxische Ekzem ist das akut-toxische Ekzem, bei dem Noxen in toxischen Konzentrationen bereits nach einmaligem Kontakt eine unmittelbare Hautreaktion wie

Allergisches Kontaktekzem Weiterhin zu nennen ist das allergische Kontaktekzem, bei dem zunächst eine Sensibilisierung durch vorangegangene Hautkontakte mit der allergenen Substanz erfolgt. Grad und Häufigkeit einer Sensibilisierung hängen vom allergenen Potenzial, der Konzentration, der Kontaktdauer und -frequenz des Stoffes sowie der individuellen Disposition ab. Es ist bekannt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Sensibilisierung durch Schädigung der Hautbarriere – zum Beispiel in Form eines kumulativ-toxischen Ekzems (oder Vorstufen davon) signifikant erhöht wird („2-Phasen-Ekzem“). Dabei wird das Eindringen des Allergens in die lebenden Hautschichten erleichtert, so dass schon geringste Dosen unterhalb seines Grenzwerts eine Sensibilisierung, beziehungsweise bei weiteren Kontakten eine allergische Reaktion, bewirken können.

Vermeidung beruflicher Hauterkrankungen Zur Vermeidung von Hauterkrankungen können im Prinzip folgende Wege eingeschlagen werden: • Verringerung der Exposition durch Änderung der Arbeitsabläufe (organisatorische Maßnahmen) und Vorrichtungen (technische Maßnahmen) • Verringerung der Exposition durch Änderung oder qualitative Verbesserung der Arbeitsstoffe • Anwendung von Schutzkleidung (PSA), zum Beispiel Handschuhen oder präparativem Hautschutz mit Hilfe von Hautschutzcremes • Begleitende und ergänzende arbeitsmedizinische Maßnahmen. Zur Vermeidung des Kontakts mit akut hauttoxischen (auch systemtoxischen oder kanzerogenen) Substanzen ist – falls eine Exposition nicht vermieden werden kann – die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung notwendig und vorgeschrieben. Hautschutzcremes werden dagegen in Fällen zum Einsatz kommen, in denen wiederholter Kontakt mit Arbeitsstoffen in nicht akut toxischen Konzentrationen besteht.

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Hand- und Hautschutz Wichtigste Indikation für Hautschutzmittel ist also die Vermeidung des kumulativ-toxischen Ekzems und dessen Vorstufen und damit auch eine Reduktion der Wahrscheinlichkeit einer Sensibilisierung. Eine weitere zunehmend wichtige Anwendung von Hautmitteln ist der Schutz vor UV-Strahlung. Ergänzendes und begleitendes Instrument zur Vermeidung von beruflichen Hauterkrankungen ist die Anwendung arbeitsmedizinisch-organisatorischer Maßnahmen, zum Beispiel Arbeitsplatz- beziehungsweise Arbeitsstoffanalysen und Beratungstätigkeiten im Rahmen von arbeitsmedizinischen Präventionsprogrammen. Diese sind die Basis für eine effektive Umsetzung der organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.

Betrieblicher Hautschutzplan Eine der zentralen Präventionsmaßnahmen im betrieblichen Hautschutz ist der Hautschutzplan, mit den drei untrennbar verbundenen Komponenten • Hautschutz (Schutzcremes, vor und während der Arbeit anzuwenden) • Hautreinigung (Reinigungsmittel, je nach Verschmutzungsgrad) • Hautpflege (Pflegecremes, nach Abschluss der Arbeit anzuwenden)

Hautschutz Beim Hautschutz ist zunächst zu beachten, dass je nach Arbeitsstoff ein geeignetes, also wirksames Produkt verwendet wird. Das Eincremen muss sehr sorgfältig und umfassend erfolgen. Gerade versteckte Hautareale wie Handseiten, Fingerzwischenräume, Nagelbett, Nagelfalz sollten vollständig versorgt werden. Um eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten, sind die Hautschutzpräparate vor Aufnahme der Tätigkeit, nach mechanischer Belastung und insbesondere nach jeder Hautreinigung anzuwenden. Schutz gegen nicht-wassermischbare Arbeitsstoffe Präparate zum Schutz gegen nicht-wassermischbare Arbeitsstoffe (zum Beispiel Öle, nicht-wassermischbare Kühlschmierstoffe) haben die Aufgabe, diese Stoffe daran zu hindern, Lipide aus den Interzellularräumen der Hornschicht herauszulösen und in tiefere Hautschichten vorzudringen. Diese Präparate sind fettarm oder fettfrei und haben meist eine wasserlösliche Grundlage (O/W). Als barrierestützende Substanzen sind vielfach Polymere enthalten, die einen gut haftenden, gegen viele lipophile Substanzen resistenten Film bilden. Soll die anschließende Hautreinigung unterstützt werden, kommen zusätzlich geeignete Emulgatoren oder Tenside zu Einsatz. Schutz gegen wassermischbare Arbeitsstoffe Bei Kontakt mit wassermischbaren Arbeitsstoffen (wassergemischte Kühlschmierstoffe, Reinigungsmittellösungen, Desinfektionsmittel, verdünnte Säuren/Laugen und mineralische Baustoffe) können stark wasserabweisende Cremes (W/O) mit hohen Lipidanteilen verwendet werden, die zum Beispiel medizinisches Weißöl enthalten. Diese Produkte verhindern das Aufquellen der Hornschicht und das damit verbundene Auswaschen feuchtigkeitsbindender Stoffe. Sie sind auch zum Schutz vor Hautaustrocknung, zum Beispiel bei großer Kälte, einsetzbar. Moderne Formulierungen sind oft weniger fettend, um einen besseren Hautkomfort zu gewährleisten. 26

Schutz gegen wechselnde Arbeitsstoffe Für Mitarbeiter, die mit wechselnden Arbeitsstoffen in Kontakt kommen, werden spezielle Hautschutzmittel angeboten. Grundlage für diese Präparate sind O/W-Emulsionen. Beispiele sind Salben mit hohem Feststoffanteil und Wachsen oder wachsähnliche Stoffe (Bienenwachs, langkettige Fettsäuren, Fettalkohole), die gegen wässrige, aber auch gegen wasserunlösliche Medien resistent sind. Ferner werden mit gutem Erfolg Präparate mit speziellen Schutzpolymeren (Filmbildnern) eingesetzt. Als schützende Komponenten können ferner Substanzen dienen, die durch Festigung der Hornschicht einen Schutz gegen wässrige Arbeitsstoffe bieten. Hautschutz bei dichtschließender Schutzkleidung In vielen Arbeitsbereichen werden zunehmend dichtschließende Handschuhe als Schutzkleidung (PSA) bei verschiedenen chemischen oder physikalischen Belastungen eingesetzt. Obwohl die Schutzkleidung den direkten Kontakt mit Arbeitsmedien vermeidet, ist die lang andauernde Verwendung nicht unproblematisch: Durch den Luftabschluss kommt es zu einem Wärme- und Feuchtigkeitsstau, dessen Folge wiederum eine pH-Wert-Erhöhung und Erweichung der Hornschicht (Mazeration) und nach einiger Zeit auch eine mikrobielle Schweißzersetzung sind. Als Hautschutzmittel sind hier fettfreie Gele oder O/W-Emulsionen geeignet, da zu hohe Lipidgehalte die Dichtigkeit der Handschuhmaterialien negativ beeinflussen können. Die Präparate enthalten oft antimikrobielle Stoffe, die die Schweißzersetzung reduzieren. Ferner werden schweißreduzierende und adstringierende Wirkstoffe eingesetzt, die die Hornhaut festigen und so der Mazeration entgegenwirken.

Hautreinigung Eine dem Verschmutzungsgrad der Haut angepasste, schonende Hautreinigung ist ein wichtiger, aber häufig vernachlässigter Bestandteil des betrieblichen Hautschutzes. Da grundsätzlich jeder Reinigungsvorgang die Haut belastet, sollte prinzipiell ein möglichst milder Handreiniger verwendet werden. Wenn mittlerweile auch Produkte mit starker Reinigungskraft (durch den Einsatz hautmilder Waschaktivsubstanzen, weicher Reibekörper und von Pflegestoffen) eine relativ gute Hautverträglichkeit aufweisen, sollten sie nur bei entsprechend starken Verschmutzungen sorgfältig dosiert angewendet werden.

Hautpflege Die Hautpflege als dritte Komponente des betrieblichen Hautschutzes hat die Aufgabe, die belastete oder geschädigte Haut in ihrer Regeneration zu unterstützen. Nach der Arbeit und der anschließenden Handreinigung müssen der Haut vor allem Lipide und feuchtigkeitsbindende Substanzen zugeführt werden. In Einziehverhalten und Pflegewirkung haben sich Lipide mit Esterstruktur bewährt. Bedeutsam sind hier natürliche Pflanzenöle wie zum Beispiel Avocadoöl oder Mandelöl. Durch die Hautbelastung werden neben Lipiden auch feuchtigkeitsbindende Stoffe aus der Hornschicht entfernt. Solche Stoffe (zum Beispiel Glycerin oder Urea) werden in Hautpflegeprodukten eingesetzt, um dem Feuchtigkeitsverlust der Haut entgegen zu wirken. Auch Wirkstoffe, die die Zellregeneration befördern, sind ein wichtiger Bestandteil von Hautpflegecremes.

Autoren: Dr. Olaf Munz (Herwe GmbH), Dr.Wolfgang Pittermann Ergonomie Markt 1/2019


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Fußschutz und Sicherheitsschuhe

(Foto: Uvex)

Optimaler Grip bei jedem Schritt

SRS-Unfälle mit passendem Schuhwerk verhindern Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Jahr 2008 eine detaillierte Studie zu ihrem Forschungsprojekt „Ermittlung von Einflussfaktoren auf das Stolpern und Umknicken“ veröffentlicht. In dem Projekt ging es darum, Stolpern und Umknicken zu analysieren und herauszustellen, welche Einflussfaktoren das Auftreten begünstigen – und wo beziehungsweise wie präventiv Abhilfe geschafft werden kann. Laut der Unfallstatistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus dem Jahr 2016 lassen sich viele Unfälle auf das Stolpern und Ausrutschen beim Gehen zurückführen. Man spricht hier von den sogenannten SRS-Unfällen (Stolpern, Rutschen und Stürzen). Die Auswertung zeigt, dass sich die Unfallzahlen auf relativ hohem Niveau bewegen. Grund genug, die Ursachen des Stolperns, Umknickens und Ausrutschens einmal ausführlich zu erläutern – und zu erklären, welche Rolle Sicherheitsschuhe dabei spielen und welche Einflussfaktoren sonst noch vorliegen können.

Das Bewegungssystem Gehen Der menschliche Gang setzt sich aus vielen Einzelbewegungen verschiede28

ner Körperteile zusammen und lässt sich in zwei Phasen einteilen: zum einen die Stützphase, während der Fuß auf dem Boden ist; und zum anderen die Schwungphase, in der das Bein eine Pendelbewegung vollführt. Die stabilste Position haben wir in dem Moment, in dem die Wirkungslinie dieser Kraft genau durch den Mittelpunkt der Drehachse unserer Gelenke verläuft. Sobald die Wirkungslinie den Drehmittelpunkt verlässt, entsteht ein Drehmoment, das das Gelenk in eine bestimmte Position drückt – und dabei eine Gegenreaktion der Muskulatur provoziert, um das Gelenk stabil zu halten. Bei jedem Bodenkontakt wirkt die Bodenreaktionskraft auf den Körper, die Drehmomente um die Gelenke erzeugt und dadurch eine Gegenreaktion der

Muskulatur hervorruft, um das Gelenk stabil zu halten, siehe Abbildung 1. Das Gehen ist letztlich eine unbewusst ausgeführte Bewegung. Das hat den Nachteil, dass bei unvorhergesehen äußeren Einflüssen eine schnelle Gegenreaktion, zum Ausgleich fehlerhafter Bewegungen oft nicht möglich ist. Sogenannte Störgrößen können das System Gang einfach beeinflussen, mit der Folge, dass wir umknicken, stolpern oder ausrutschen. Im typischen Arbeitsumfeld existieren zahlreiche Störgrößen: Sowohl die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes als auch unpassendes Schuhwerk können hier beeinflussen. Unebenheiten, Kanten, Steine, unterschiedliche Böden und Dämpfungsmatten können ein Umknicken, Stolpern oder Ausrutschen verursachen.Aber auch Ergonomie Markt 1/2019


Fußschutz und Sicherheitsschuhe

Abb. 1: Das Bewegungssystem Gehen: das vordere Bein befindet sich kurz vor der Stützphase – die Wirkungslinie der Bodenreaktionskraft verläuft durch den Drehpunkt des Gelenks – während das andere Bein die Pendelbewegung der Schwungphase beginnt.

Faktoren wie Helligkeit und Beleuchtung, die eigene Wahrnehmung, Ermüdung, Überbelastung, Ablenkung oder Zeitdruck spielen eine entscheidende Rolle. Vorbeugende Maßnahmen sollten demnach sowohl das Arbeitsumfeld umfassen als auch die Wahl eines optimalen Sicherheitsschuhs. Umknicken Es gibt zwei Arten des Umknickens: Zum einen können etwa Unebenheiten, Kanten oder herumliegende Gegenstände ein Umknicken provozieren. Tritt man auf ein solches Hindernis, führt das gegebenenfalls dazu, dass die Wirkungslinie der Bodenreaktionskraft innen am Drehpunkt des Gelenks vorbeiführt, was zum Umknicken führt. Aber auch die Schuhkonstruktion kann Umknicken begünstigen – vor allem wenn die Sohlengeometrie unzulänglich ist oder es an Halt im Fersenbereich mangelt. Besonders zu Beginn der Stützphase, wenn fast das gesamte Körpergewicht von einem Bein getragen wird, steigt die Wahrscheinlichkeit des Umknickens, was zu ernsthaften Verletzungen des Sehnen- und Bandapparates führen kann. Die wichtigsten Stabilisierungselemente sind die körpereigenen Muskeln, Sehnen und Bänder. Idealerweise sind diese stark genug, um das Sprunggelenk vor schwerwiegenden Verletzungen zu bewahren. Dennoch kann hier auch das richtige Schuhwerk eine unterstützende Rolle einnehmen. Die Uvex Safety Group, Komplettsortimenter von persönlicher Schutzausrüstung, gehört im Bereich Ergonomie Markt 1/2019

PSA zu den führenden Herstellern von technisch anspruchsvollen Schutz- und Sicherheitsausstattungen. Im Technologie-Center des Unternehmens werden ständig neue Ansätze erforscht, Produkte entwickelt und mit modernsten Testmethoden geprüft, um Anwendern PSA, mit höchsten Sicherheitsstandards bereitzustellen. Durch Verarbeitung von hochwertigen Materialien und einem dem Arbeitsumfeld entsprechenden Sohlendesign sollen Sicherheitsschuhe aus dem Haus Uvex die Träger bestmöglich unterstützen, ohne das natürliche Bewegungsverhalten des Fußes zu sehr einzuschränken. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einer Fuß-Unterstützung durch eine – vor allem im Fersenbereich – optimal gestaltete Passform, einer komfortablen Dämpfung und einer größtmöglichen Flexibilität. Diese Faktoren sind für die Stabilisierung ausschlaggebend, um SRS-Unfällen bestmöglich vorzubeugen. Stolpern Auch beim Stolpern spielen meist Faktoren in der Umgebung eine entscheidende Rolle – dazu gehören beispielsweise Erhöhungen, Rillen, Spalten, Bodenbeläge, Kabel und noch viele weitere große und kleine Hindernisse. Hier kann das Schuhwerk einen großen Unterschied machen: Um einen sicheren und kontrollierten Gang zu gewährleisten, ist eine optimale Passform unumgänglich. Ebenso trägt die Gestaltung der Sohle und des Leistens dazu bei, das Stolperrisiko zu minimieren. Darüber

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Fußschutz und Sicherheitsschuhe

Die Rutschgefahr lässt sich durch die richtige Auswahl des Sohlenmaterials und des Profildesigns der Sicherheitsschuhe erheblich reduzieren.

In Arbeitsumgebungen mit rutschigen, unebenen Untergründen oder Bodenbelägen mit anderen Störfaktoren ist das Risiko von SRSUnfälle besonders hoch.

hinaus unterstützt eine dämpfende und flexible Sohle den natürlichen Bewegungsablauf, was wiederum den sicheren Gang fördert. Wird dem Leisten am Ende eine sogenannte Spitzensprengung hinzugefügt, verringert das ebenfalls das Stolperrisiko.Ausschlaggebend ist dabei der Abstand zwischen Schuhspitze und Boden: Bei einer höheren Spitzensprengung zeigt die Spitze nach oben und minimiert somit das Risiko hängenzubleiben. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Reibung zwischen Schuh und Boden – ist diese zu hoch, kann auch das ein Stolpern provozieren. Ausrutschen Von Ausrutschen spricht man, wenn beim Gehen das Gleichgewicht nicht gehalten werden kann, weil der Fuß auf dem Boden keinen Halt findet. Zu den Ursachen für das Ausrutschen gehören in erster Linie rutschige Böden und glatte Sohlen. Was die Schuhsohle angeht, gibt es bereits verschiedene Regeln und Vorgaben (EU-Normen,Verkehrssicherungspflicht,Arbeitsstättenverordnung, technische Regeln, und so weiter), nach denen das Profil einer Schuhsohle möglichst so gestaltet sein sollte, dass eine optimale Rutschhemmung gewährleistet ist. Die Rutschhemmung kann ihrerseits von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden, etwa durch Materialien mit unterschiedlichen Eigenschaften, Oberflächenstrukturen, die Bewegungsgeschwindigkeit und andere Umgebungsparameter. Zur Einordnung der rutschhemmenden Eigenschaften gibt es verschiedene Testverfahren, die für die zusätzliche Kennzeichnung der Schuhe herangezogen werden. Die Norm schreibt für diese Testverfahren Mindestanforderungen vor, die erreicht werden müssen, um die Kennzeichnung zu erhalten. SRA steht für eine Rutschhemmung, die in einem Testverfahren auf Keramikfliesen und Reinigungschemie als Gleitmittel bestätigt wurde. Die Kennzeichnung SRB belegt eine Rutschhemmung auf Stahlboden und dem Gleitmittel Glycerin. SRC besagt, dass beiden Prüfverfahren bestanden wurden. Was hingegen den Stolper- oder Umknickschutz betrifft, gibt es keine speziellen Vorgaben.

letzungen und damit auch Arbeitsausfällen. Gesetzgeber und Verbände versuchen deshalb, entsprechende Vorgaben für das Arbeitsumfeld und auch für die dort eingesetzte persönliche Schutzausrüstung zu machen. Ziel ist es, neben der Erfüllung dieser Vorgaben, Sicherheitsschuhträger bestmöglich bei Tätigkeiten zu unterstützen und zu entlasten. Zu einer guten Passform gehört vor allem Stabilität im Fersenbereich, um den Fuß in Position zu halten. Aber auch Dämpfung und Flexibilität des Schuhs sind wesentlich, weil sie die optimale Druckverteilung ermöglichen und das natürliche Abrollverhalten unterstützen. Gerade beim Abrollen spielen auch eventuell vorhandene durchtritthemmende Einlagen eine wichtige Rolle. Hierbei hat eine textile Einlage den Vorteil, dass die Flexibilität des Schuhs geringer beeinträchtigt wird, wohin gegen eine Einlage aus Stahl den Schuh spürbar steifer macht. Dennoch sollte in einigen Bereichen – wie beispielsweise dem Baugewerbe – die Stahlsohle vorgezogen werden, da sie einen besseren Schutz vor eingetretenen Nägeln und Ähnlichem bietet.

Optimaler Schutz durch individuelle Anpassung Beim Schutz vor SRS-Unfälle spielt die Passform eines Schuhwerks eine entscheidende Rolle. Die bestmögliche Sicherheit bietet eine individuelle Anpassung des Schuhs. Neben dem Schnürsystem geht es dabei auch um Anpassungsmöglichkeiten des Raumangebots im Schuh. Braucht ein Träger mehr Volumen im Vorfußbereich, kann dies über ein Mehrweitensystem mit unterschiedlichen Einlegesohlen realisiert werden. Das trifft auch zu, wenn der Träger zu viel Platz im Schuh hat, der dann ebenfalls über eine entsprechende Einlegesohle angepasst werden kann. Zu beachten gilt, dass ein Mehrweitensystem ebenso wie die Verwendung von Einlegesohlen zertifizierungsrelevant sind und nur bei dafür ausgeschriebenen Modellen angewendet werden dürfen.

Professionelles Schuhwerk für mehr Sicherheit Unfälle durch Umknicken, Stolpern und Ausrutschen treten sehr häufig auf – und sie führen nicht selten zu ernsthaften Ver30

Uvex Arbeitsschutz GmbH 90766 Fürth Ergonomie Markt 1/2019


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