NEWS Der Carol-Nachmann-Preis 2023 geht an Univ.-Prof. Dr. Martin Rudwaleit Univ.-Prof. Dr. Martin Rudwaleit, Direktor der Universitätsklinik für Innere Medizin und Rheumatologie am Klinikum Bielefeld - Rosenhöhe, wurde am 23.06.2023 mit dem renommierten Carol-Nachmann-Preis ausgezeichnet. Diese Ehre teilt er mit Professor Dennis Gerard McGonagle von der University of Leeds, UK. Der CarolNachmann-Preis ist mit 37.500 Euro dotiert und zählt zu den höchstdotierten Medizinpreisen in Deutschland und weltweit zu den höchstdotierten Auszeichnungen im Bereich der Rheumatologie. Er würdigt herausragende innovative Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet und dient der Förderung klinischer, therapeutischer und experimenteller Forschungsarbeit. „Prof. Rudwaleit hat sich große nationale und internati-
onale Verdienste auf dem Forschungsgebiet der axialen Spondyloarthritiden (axiale SpA) erworben“, sagte Dr. Gerhard Obermayr in seiner Laudatio. „Er ist in seiner translationalen Forschung immer ganz eng mit den betroffenen Patienten verbunden.“ Prof. Rudwaleit widmet sich seit 1995 der Epidemiologie, Pathogenese, Bildgebung und Therapie der axialen SpA. Sein bedeutendster Beitrag war die Formulierung und Publikation der ASASKlassifikationskriterien für axiale SpA im Jahr 2009, die er maßgeblich mitentwickelte und evaluierte. Die axiale Spondyloarthritis zählt zu den häufigsten entzündlichrheumatischen Erkrankungen, die das Achsenskelett betreffen. Es handelt sich dabei um eine Entzündung der Wirbelsäule. Eine Form der axialen Spondyloarthritis ist die ankylosierende Spondylitis, früher auch Morbus Bechterew genannt. Gemeinsam mit Prof. McGonagle erhielt Prof. Rudwaleit den Preis für seine Pionierarbeit und seine bemerkenswerte Forschungsleistung auf dem Gebiet der Rheumatologie. READER ANSICHT Beide Wissenschaftler haben wichtige Beiträge zur Verbesserung des Verständnisses und der Behandlung von rheumatologischen Erkrankungen geleistet.
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Pflegestudierende der Hochschule Bielefeld (HSBI) erhalten Stipendien vom Klinikum Bielefeld Das Klinikum Bielefeld unterstützt seit kurzem vier Studierende des ausbildungsintegrierten Studiengangs Pflege der Hochschule Bielefeld mit einem Stipendium. Die Studierenden können sich so auf das Studium und die Praxiseinsätze konzentrieren und zusätzliche Erfahrung in der Pflege sammeln. Die Attraktivität des Pflegestudiums erhöhen, Studierende unterstützen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken: Das sind die Ziele der Zusammenarbeit des Klinikums Bielefeld und der Hochschule Bielefeld. Seit dem Wintersemester 2022/23 bietet das Klinikum Stipendien für Studierende des ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengangs Pflege der Hochschule Bielefeld an. Im Gegenzug für eine monatliche Vergütung verbringen die Studierenden die praktischen Lernphasen ihres Studiums im Klinikum Bielefeld und bei dessen Kooperationspartnern. Zurzeit fördert das Klinikum Bielefeld vier Studierende mit einem Stipendium und begleitet diese während des Studiums in der Praxisphase: „Wir freuen uns, die Studierenden des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs begrüßen zu dürfen und auf die weitere Zusammenarbeit mit der HSBI“, so Tammy Hempel. Bereichsleitung am Klinikum Bielefeld und Ansprechpartnerin für die Stipendiatinnen und Stipendiaten. „Weitere Bewerbungen von Pflegestudierenden der HSBI sind gern gesehen.“ Auch die HSBI begrüßt die Zusammenarbeit: „Die finanzielle Unterstützung ist eine essenzielle Entlastung der Studierenden und eine wichtige Beteiligung an der Akademisierung der Pflege“, sagt Studiengangleiterin und Professorin für Pflegewissenschaft Prof. Dr. Änne-Dörte Latteck. „Wir hoffen, dass der achtsemestrige Vollzeitstudiengang dadurch an Zulauf gewinnt.“ Den ausbildungsintegrierten Stu-diengang Pflege gibt es seit 2020 an der HSBI. Nach vier Jahren Regelstudienzeit verfügen die Studierenden über eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann und über einen Bachelor of Science in Pflege. Während ihres Studiums absolvieren die Studierenden praktische Lernphasen bei Kooperationspartnern der HSBI in den READER ANSICHT fünf Pflichtbereichen Akutpflege, Langzeitpflege, ambulante Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie.