Südthüringische Wirtschaft 11-12/2021

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AUSGABE 11– 12 /   2021

SÜDTHÜRINGISCHE

WIRTSCHAFT Magazin der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Weihn achtsa 2021 usgabe Letzt vor de e Ausgabe m Rela 2022 unch



EDITORIAL

Buddha

Mit Bewunderung blicken wir auf den Kampfgeist, den Sie alle in diesem Jahr bewiesen haben. Erneut wurde jede und jeder Einzelne auf eine harte Probe gestellt. Doch die Südthüringer Unternehmen haben Durchhaltevermögen gezeigt und sich immer wieder neu erfunden. Sie dürfen stolz auf sich sein. Wir hoffen, Sie können die Weihnachtszeit nutzen, um – wenngleich nur kurz – etwas zu verschnaufen. Atmen Sie durch und sammeln Sie neue Kraft. Vor uns liegt eine neue Zeit des Aufschwungs. Gemeinsam erholen wir uns von der Krise und gemeinsam gestalten wir die Zukunft Ihres Unternehmens und der Wirtschaft in Südthüringen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein erholsames und gesundes Weihnachtsfest. Lassen Sie uns mit Zuversicht in das neue Jahr starten!

Dr. Peter Traut Präsident

Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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BILDUNGSFUCHS FÜR NACHWUCHS Zwischen Theorie und Praxis haben im Schuljahr 2020/2021 mehr als 1.000 Absolventen der dualen Berufsausbildung in Südthüringen ihr Bestes gegeben. Insgesamt 40 Auszubildende haben dabei herausragende Leistungen erzielt und wurden mit dem Bildungsfuchs der IHK Südthüringen ausgezeichnet. Drei von ihnen erzählen von ihrer Motivation und den Herausforderungen während der Ausbildung.

/ Seite 26

01 EDITORIAL STANDORTPOLITIK 04 Konjunktur Herbst 2021 10 Zukunft. Thüringen. Tourismusland. 12 Licht und Schatten: Saisonumfrage Tourismus 2021 IHK SETZT SICH EIN 16 Thüringer Innenstadtbündnis auf Kurs 16 Energiewende und Ausbildung im Fokus 17 Energiepreisspirale

/ Digitalisierung im Einzelhandel

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG 19 Mittelstandsmotor: 30 Jahre Bürgschaftsbanken in den neuen Bundesländern 21 ThEx AWARD 2021 AUS- UND WEITERBILDUNG 24 Das Prüferehrenamt 25 Digitaler Ausbildungsvertrag: Webbasierte Anwendung erleichtert Prozess

INNOVATION UND UMWELT 36 Grüner Wasserstoff im Fokus 41 IHK-Preis 2021: Akademischer Nachwuchs geehrt 43 Energiewende-Barometer 2021 45 BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN RECHT 54 Click & Collect: Was Händler beachten sollten 55 Neue Pflichten für den Handel 57 IMPRESSUM

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

/ Pauken für die Zukunft 28 © Sascha Fromm – Funke Medien Thüringen

REGIONALMARKETING 32 Voller Erfolg: INDUSTRIE INTOUCH 2021 35 Regionale Online-Plattform für Thüringens Süden: LIEBLINGSMEILE.de

/ Innovationspreis Thüringen 2021 41


EHRENAMT

IM CYBERSPACE DER BESCHLÜSSE

Vollversammlung trifft sich zum Jahresende im digitalen Raum

W

er hätte gedacht, dass sich die ehrenamtlichen Mitglieder der Vollversammlung auch zur Herbstsitzung in diesem Jahr nicht real die Hände schütteln können? Statt der erhofften Präsenzsitzung im Haus der Wirtschaft traf man sich am 8. Dezember 2021 erstmalig vollständig online. Einen digitalen Handschlag gab es dann tatsächlich – nämlich als Michael Petry von der GBneuhaus GmbH als neues Mitglied für den Wahlbezirk des Landkreises Sonneberg (Wahlgruppe I – Industrie und Bau) in die Vollversammlung nachgerückt ist. Insgesamt herrschte eine durchwachsene Stimmung an diesem Dezemberabend. Von einem optimistischen „Wir schaffen das!“ aus der Industrie bis hin zum ernüchternden „Wir sind schon mehr als tot.“ aus der Tourismusbranche war alles dabei. Vor allem das Jahresende stellt die Südthüringer Wirtschaft erneut auf eine harte Probe. Die Unternehmer hängen zwischen den Corona-Schutzmaßnahmen und den gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen. Während der Onlinehandel mehr denn je floriert, gehen die Umsätze im stationären Handel zurück. Während Kundschaft in der Gastronomie ausbleibt, können die Inhaber nicht schließen, ohne auf die wichtigen Corona-Hilfen zu verzichten. Während die Auftragslage im industriellen Gewerbe Fahrt aufnimmt, kann die Produktion nicht liefern. Doch Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen, versuchte zu motivieren. Die Zahlen der Konjunkturumfrage zeigen, dass man die Talsohle verlassen hat. Man könnte meinen, dass stattdessen der Berg ruft. Denn schließlich trägt die

Moderne Sitzungsmodalitäten: Am 8. Dezember 2021 fand sich die Vollversammlung der IHK Südthüringen zum ersten Mal vollständig im digitalen Raum ein.

Vollversammlung dazu bei, die Hürden der heimischen Wirtschaft zu überspringen. Genau dies war der Grundtenor im weiteren Verlauf der Herbstsitzung, als IHK-Präsident Dr. Traut gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas den Arbeitsplan für 2022 vorstellte. Unabhängig von der Corona-Krise bleibt die größte Baustelle in der Region die Fachkräftesicherung. Um diese bereits an den Wurzeln zu packen, plant die IHK, die Projektarbeit auf die Ausbildung zu fokussieren. Beispielsweise sollen das Vietnamprojekt ausgebaut und die Berufsinformationsmesse zu einer Veranstaltung mit Volksfestcharakter umgestaltet werden. Die Vollversammlung stimmte einstimmig zu und war sich zudem einig, dass bereits in der Schule mehr Aufklärungsarbeit

für die Karrieremöglichkeiten der dualen Ausbildung geleistet werden müsse. Das zweite prägnante Thema der Zukunft ist und bleibt die Digitalisierung. Die IHK plant, die digitalen Serviceleistungen weiter auszubauen, um die Erwartungen der Mitgliedsunternehmen an eine zukunftsorientierte, digitalisierte Geschäftswelt zu erfüllen und die Servicequalität noch mehr zu erhöhen. Wie zur Herbstsitzung üblich, wurde die Wirtschaftssatzung eines nicht einfachen Haushaltsjahres 2022 durch die Vollversammlungsmitglieder beschlossen. Weiterer Bestandteil der Beschlussfassung war die Wahlordnung für die im kommenden Jahr anstehende Vollversammlungswahl. Die Bekanntmachungen finden Sie ab Seite 45 zum Nachlesen.

2022 MACHT NEU Im kommenden Jahr zieht frischer Wind auch in unserem Mitgliedermagazin ein. Wir überarbeiten die Zeitschrift der IHK Südthüringen, um Ihnen künftig noch mehr spannende und zukunftsweisende Themen zu präsentieren, die die regionale Wirtschaft beschäftigen. Ab dem kommenden Jahr erscheint unser IHK-Magazin viermal im Jahr – werbefrei. Die nächste Ausgabe wird Ende März 2022 veröffentlicht.

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STANDORTPOLITIK

KONJUNKTUR HERBST 2021

Alte und neue Herausforderungen begleiten den Aufschwung

2022

soll das Jahr der Erholung von der durch staatliche Verordnungen ausgelösten CoronaRezession werden. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) könnte um 4,8 Prozent steigen. So erwarten es die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute. 2021 wird diesem Anspruch nicht gerecht. Der Lockdown zu Jahresbeginn führte erneut zu einem Rückgang des BIPs im ersten Quartal. Die Stärke der sich anschließenden Erholung fällt angesichts der Eng­ pässe von Rohstoffen und Vorprodukten, des Anstiegs der Transportkosten sowie der steigenden Energiekosten schwächer aus, als ursprünglich erhofft. Aufgrund anhaltend hoher Inzidenzen sind Lockerungen in der Corona-Politik noch nicht zu erwarten. Daher steigt das BIP dieses Jahr maximal um 2,4 Prozent.

Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung Südthüringens, Herbst 2020 und Herbst 2021 Rohstoffpreise Fachkräfteengpässe

68,1

52,1

Energiepreise

57,2

27,1

Arbeitskosten

56,1

39,6

52,6

Coronavirus

70,7

45,7

Wipol. Rahmenbedingungen

45,3

43,7

Inlandsnachfrage Krankenstand

63,3

37,2

24,7

15,5

Auslandsnachfrage

30,9

13,5

Finanzierung

13,8

4,4

Wechselkurs

4,5

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

80,0

Prozent

Herbst 2021

Herbst 2020

preisbereinigten Wirtschaftswachstum um 2 bis 2,5 Prozent zu rechnen. Die Wirtschaft bleibt wegen Materialengpässen und einer erneut angespannten Fachkräfte­ situation unter ihren Möglichkeiten. Der Konjunktur­klimaindikator, der geometrische Mittelwert der Lage- und Erwartungseinschätzungen der Unternehmen, steigt gegenüber der Frühsommer-Umfrage um 18 Punkte auf 98,4 von 200 maximal möglichen Punkten. Der deutliche Anstieg

/ Erholungskurs mit Hürden Die Südthüringer Wirtschaft erholt sich zunehmend: das zeigt die Konjunkturumfrage Herbst 2021 (Befragungszeitraum: 30. August bis 27. September 2021). Für dieses Jahr ist auf Basis der Umsatzabfrage in der Konjunkturumfrage mit einem

Konjunkturklimaindikator für Südthüringen und Deutschland Herbst 2011 bis Herbst 2021 130

120

119,1

110

Punkte

78,3

27,9

100

98,4

90

signalisiert die Rückkehr auf den Wachstumspfad. Ein Wert unter 100 Punkten zeigt jedoch, dass viele Unternehmen auch weiterhin vor großen Herausforderungen stehen. Die Wirtschaftslage stellt sich bereits wieder positiv dar: 38 Prozent der Unternehmen bewerten ihre laufenden Geschäfte als gut, weitere 40 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend. Viele verfügen über eine gute Auftragslage oder können im Geschäft mit Privatkunden gute Umsätze erzielen. Allerdings wären die Geschäfte weitaus besser, wenn tatsächlich alle Kundenwünsche bedient werden könnten. Fehlende Vorprodukte zusammen mit Engpässen im Personalbereich sowie Sorgen über die Reaktion der Behörden auf die Pandemieentwicklung beeinträchtigen die Geschäftserwartungen: In den kommenden Monaten erwarten 13 Prozent der Unternehmen bessere Geschäfte, 58 Prozent keine Veränderung und 29 Prozent Einbußen.

80

/ Material und Fachkräfte fehlen 70

II/11

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Südthüringen

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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Deutschland

II/20

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Der Materialmangel stellt das Hauptrisiko für die wirtschaftliche Entwicklung dar. 78


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AUSGABE 04/21

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STANDORTPOLITIK

Prozent der Unternehmen erwarten wirtschaftliche Einbußen, wenn Vorprodukte fehlen. Weitere wichtige Risiken bilden die Fachkräfteengpässe mit einem Anteil von 68 Prozent, die Energiepreise mit 57 Prozent, die Arbeitskosten mit 56 Prozent und das Coronavirus mit 53 Prozent. Die Mehrheit der Unternehmen rechnete im Befragungszeitraum damit, dass sich die Märkte in den kommenden Monaten normalisieren und die Pandemie bald Geschichte sein wird. Die Material­engpässe infolge des starken

weltweiten Aufschwungs werden dann verschwunden sein. Dies äußert sich in einer mit einem Anteil von 75 Prozent der Unternehmen hohen Investitionsneigung. Insbesondere Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen sollen zunehmen. Dies stellt ein starkes Aufschwungssignal dar. Mit Macht zurück ist das strukturelle Risiko der Fachkräfteengpässe: Es begleitet die hiesige Wirtschaft seit 2013. Seither verlassen mehr inländische Beschäftigte altersbedingt den Arbeitsmarkt als

jüngere nachkommen. Nur durch Zuwanderung ließ sich in den letzten Jahren der Beschäftigungsstand halten. Im Zuge des Wirtschaftseinbruchs wurden trotzdem Mitarbeiter freigesetzt. Die Unternehmen sind daher zuversichtlich, in den kommenden Monaten die Zahl der Mitarbeiter zu steigern. 11 Prozent erwarten Neueinstellungen, 79 Prozent eine gleichbleibende Beschäftigtenzahl. Weitere Informationen unter www.suhl.ihk.de/konjunktur

AUF DEM WEG IN DIE STAGNATION? Ergebnisse der Arbeitsmarktumfrage Herbst 2021

D

ie Fachkräfteengpässe sind zurück. Allerdings nicht nur als Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern rein faktisch. Jedes zweite Süd­ thüringer Unternehmen verfügt über freie Stellen, die bereits seit Monaten unbesetzt sind. Die Folgen sind einerseits Mehrbelastungen für die vorhandenen Mitarbeiter. Andererseits bedeuten nicht besetzbare Stellen, dass Unternehmen ihr Angebot einschränken müssen, Aufträge ablehnen oder verlieren. Dies führt zu weniger Wachstum – oder Schlimmerem.

In 2018 sank erstmals das Thüringer Bruttoinlandsprodukt, ein Rückgang um 0,2 Prozent, während deutschlandweit ein Zuwachs um 1,3 Prozent realisiert wurde. In 2019 ergab sich ein Rückgang um 0,5 Prozent, deutschlandweit ein Zugewinn um 0,6 Prozent. Die Thüringer Wirtschaft kriselte also bereits vor dem ersten Lockdown. Eine wesentliche Ursache waren fehlende Mitarbeiter. Insoweit ist zwar erwartbar, dass die Verluste aus dem BIP-Einbruch 2020 wieder hereingearbeitet werden können. Tatsächliches

Personalprobleme in den nächsten beiden Jahren (Mehrfachnennung möglich) Schwierigkeiten, benötigte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen

74,8 49,3

Hohe Belastung durch Lohnkosten

45,6

Personalmangel

43,0

Überalterung 29,6

Hohe Fehlzeiten/hoher Krankenstand

25,2

Mangelnde Arbeitsmotivation 17,0

Großer Bedarf an Weiterbildung und Qualifizierung

15,6

Hohe Personalfluktuation 3,7

Andere Personalprobleme

1,9

Zu hoher Personalbestand

11,6

Keine Personalprobleme 0

10

20

30

40

Prozent

6

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50

60

70

80

Wachstum ist jedoch von der Ressource Mensch abhängig. Dies gilt umso mehr, als insbesondere das Verkehrsgewerbe als Schlüsselbranche der arbeitsteiligen Wirtschaft freie Stellen nicht besetzen kann. 92 Prozent der Fuhrunternehmer werden ihr Angebot reduzieren müssen, wenn Mitarbeiter fehlen. 89 Prozent der Fuhrunternehmer verfügen bereits jetzt über nicht besetzbare Stellen.

Derzeit sind nach vorsichtiger Schätzung zwischen 14.500 und 24.000 Stellen in Südthüringen nicht besetzt. Die Untergrenze ergibt sich aus Angaben der Agentur für Arbeit, wonach im Oktober 2021 4.878 Stellen frei waren. Schätzungen zufolge wird nur jede dritte Stelle den Arbeitsagenturen gemeldet. Die Obergrenze resultiert aus der Umfrage: 52 Prozent der Unternehmen verfügen über freie Stellen. Angewendet auf das Unternehmensregister bedeutet dies, dass ca. 8.000 Unternehmen Stellen besetzen könnten, wenn es geeignete Bewerber gäbe. Laut Umfrage sind je Unternehmen durchschnittlich drei Stellen frei.


STANDORTPOLITIK

Reaktionen auf Schwierigkeiten im Rahmen der Stellenbesetzung (Mehrfachnennung möglich) 60,4

Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

49,1

Mehr Ausbildung

46,5

Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern

42,8

Mehr Weiterbildung 36,5

Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland

35,2

Stärkung der Mitarbeiterkompetenzen Investitionen in technische Lösungen als Ersatz für fehlende Fachkräfte

30,2 26,4

Beschäftigung/Einstellung älterer Mitarbeiter ausweiten 0

10

20

30

40

50

60

70

Prozent

/ Arbeitgeberattraktivität steigern In den kommenden beiden Jahren wird sich die Situation verschlimmern. Drei von vier Unternehmen erwarten Schwierigkeiten, benötigte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen. Für zwei von drei Betrieben bedeutet dies steigende Lohnkosten, die für jede zweite Firma eine hohe Belastung darstellen. Letzteres bedeutet, dass die Löhne Ressourcen binden, die eigentlich an anderer Stelle benötigt werden. Mitarbeiter zu halten,

heißt also im Zweifel Verzicht auf Investitionen und damit weniger Wachstum. Gern wird in einer solchen Situation geraten, Arbeit durch Kapital zu subs­ tituieren. Hauptsächlich der Industrie wird dies gelingen. Hier kündigt jedes zweite Unternehmen eine derartige Reaktion an. Gefragte Maßnahmen für alle Branchen bilden aber die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität mit einem Anteil von 60 Prozent, mehr Ausbildung mit 49 Prozent und die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit 47 Prozent. Speziell im Handel setzen

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56 Prozent auch auf mehr Weiterbildung. Im Verkehrsgewerbe wollen 60 Prozent die Beschäftigung älterer Mitarbeiter ausweiten und in der Dienstleistungswirtschaft planen 46 Prozent die Stärkung von Mitarbeiterkompetenzen. Eines ist aber gewiss: Ohne Zuwanderung werden die besten Maßnahmen nicht helfen. In 2012 wurde mit 136.005 beschäftigten Inländern das Maximum seit der Erholung des Arbeitsmarkts im Transformationsprozess der Nachwende­ zeit erreicht. Im Juni 2020 waren noch 127.756 Inländer in Lohn und Brot. Die inzwischen mehr als 8.000 ausländischen Beschäftigten verhindern weitergehende wirtschaftliche Abbrüche, erlauben jedoch auch keine weitere Expansion. Hier aber versagt der Gesetzgeber: Das in 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz hilft lediglich 3 Prozent der Unternehmen, Fachkräfte­lücken zu schließen, für die sie in Deutschland und der EU kein Personal finden – ein klarer Auftrag an die neue Bundesregierung hier nachzubessern.

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STANDORTPOLITIK

NEW WORK

Vorteile für Mitarbeiter clever nutzen Arbeitnehmer achten bei der Arbeitgeber-Suche zunehmend auf angebotene Zusatzleistungen. Betriebliche Altersvorsorge, Homeoffice oder Rabattgutscheine stehen hier hoch im Kurs. Diese Mitarbeitervorteile sind perfekte Hilfsmittel, um die besten Fachkräfte für sich zu gewinnen und zu halten. Motivation und Bindung können natürlich auch mit einer Gehaltserhöhung gesteigert werden, doch hält sie häufig nur kurz an und kann eine Erhöhung der Steuerbelastung für den Arbeitnehmer nach sich ziehen.

/ Motivation durch Sachbezüge Ein alternatives Instrument für die Wertschätzung des Mitarbeiters kann der Einsatz von Sachbezügen sein. Der häufig verwendete und beliebteste Sachbezug ist der Tankgutschein. Aber auch Verpflegungszuschüsse, Kinderbetreuungszuschüsse, diverse Gesundheitsleistungen oder die betriebliche Altersvorsorge können hierfür genutzt werden. Die Gewährung ANZEIGE

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

/ Hinweise zu Gutscheinkarten Bis zum 31. Dezember 2021 können Gutscheine als Sachbezug anerkannt werden. Ab dem 1. Januar 2022 müssen sie die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) verpflichtend erfüllen. Danach sind folgende drei Kategorien erlaubt:

des Sachbezuges ist in § 8 Abs. 2 S. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass er / limitierte Netze (z. B. Gutscheinkarten als Zusatzleistung zu erbringen ist. Unabvon Einkaufsläden) hängig von Vertragsart oder Stundenum/ limitierte Produktpalette fang kann der Sachbezug für alle Mitarbei(z. B. Tankkarten) ter genutzt werden. Auch Minijobber oder / Instrumente zu steuerlichen und Aushilfen dürfen die Zusatzleistungen in sozialen Zwecken (z. B. Essensmarken) Anspruch nehmen. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Freigrenze des Sachbezuges von 44 Euro auf 50 Euro erhöht.



STANDORTPOLITIK

ZUKUNFT. THÜRINGEN. TOURISMUSLAND. AHORN Panorama Hotel Oberhof erhält Thüringer Tourismuspreis

© Andrea Ludwig Design

Unter dem Motto „Zukunft. Thüringen. Tourismusland. Gemeinsam weiterentwickeln. Bring Dich ein!“ fand am 18. Oktober 2021 der Thüringer Tourismustag statt. Über 200 Vertreter der Branche kamen in der Arena Erfurt zusammen. Neben der Tourismusstrategie Thüringen 2025 war auch das Wiedersehen, Kennenlernen und Netzwerken ein zentraler Baustein der größten Veranstaltung für die Thüringer Reisebranche.

/ Standortbestimmung des Thüringen-Tourismus

W

as hat Thüringen auf seinem Weg zur Etablierung als Tourismusland bereits erreicht? Welche Themen müssen verstärkt in den kommenden Jahren angegangen werden? Wo sind Anpassungen notwendig? Kernthema des Branchentages war die Standortbestimmung zur Tourismusstrategie Thüringen 2025. Die dwif-Consulting GmbH stellte insgesamt zwölf Bausteine für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Thüringen-Tourismus vor. Viele Themen sind bereits in der aktuellen Fassung der Tourismusstrategie Thüringen 2025 benannt, erhalten aber nun – auch bedingt durch die Corona-Krise – eine neue und somit intensivere Gewichtung, wie z. B. Tourismusakzeptanz und -bewusstsein oder auch das bisherige Querschnittsthema Nachhaltigkeit. Corona hat zudem noch weitere Themen wie Agilität und Resilienz hervorgebracht. Im Anschluss wurden diese Themen an Round Tables mit allen Teilnehmern weiterdiskutiert. An einem „Offenen Tisch“ wurden zudem Wünsche und Anregungen für die Fortführung der Strategie gestellt. Alle Ergebnisse fließen in die aktuelle Standortbestimmung sowie die Handlungsempfehlungen

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

Jacqueline Schambach (M.), Direktorin des AHORN Panorama Hotels Oberhof, erhält den Thüringer Tourismus­preis von Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (r.).

für den Thüringer Tourismus ein, die die dwif-Consulting GmbH Ende 2021 vorlegt [Anm. d. Red.: Informationen lagen zum Redaktionsschluss noch nicht vor].

/ Thüringer Tourismuspreis 2021 Im Rahmen des Thüringer Tourismustages 2021 wurde auch der Thüringer Tourismuspreis 2021 verliehen. Der Preis „Engagement für den Nachwuchs und die Fachkräftesicherung in der Krise“ ging an das AHORN Panorama Hotel in Oberhof und seine Chefin Jaqueline Schambach. Das AHORN Panorama Hotel Oberhof ist nicht nur optisch markant, sondern durch viele Winterport-Events auch national wie international bekannt. 2019 feierte das Hotel sein 50-jähriges Bestehen. Seit Jahrzehnten gilt es als Leistungsträger in Sachen Ausbildung. Während der Corona-Pandemie wurden die Ausbildungsverhältnisse fortgeführt und erweitert. Das besondere Ausbildungsmanagement des Betriebes und

das hohe Niveau der Ausbildung wurden nun mit dem Thüringer Tourismuspreis belohnt. Eine Anerkennung in der Kategorie „Mut trotz Krise“ erhielten die „Neuen Ferienhäuser“ in Gehlberg. Den Sonderpreis “Digitalisierung” erhielt Dr. Kai Lehmann, Museumsdirektor am Schloss Wilhelmsburg, für sein neues Digitalangebot für Schloss und Region. Den neuen Branchenpreis, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wurde, erhielt Christian Hegenbarth für sein „Rollyboot Hohenwarte“. Unter ausgewählten Bewerbern des Thüringer Tourismuspreises konnten in dieser Kategorie die Touristiker über das Tourismusnetzwerk Thüringen ihren Branchenliebling selbst wählen. Wir gratulieren allen Preisträgern sehr herzlich! RICARDA WOLFF Tel. +49 3681 362-205 wolff@suhl.ihk.de


STANDORTPOLITIK

CHANCEN FÜR DEN TOURISMUS

ROAD TO 2023

Kur- und Erholungsorte in Südthüringen

S

/ Touristische Angebote pflegen und weiterentwickeln Aktuell boomt der Inlandstourismus mehr denn je. Für die Region ist dies Chance und Risiko zugleich. Die Unterkünfte sind gut nachgefragt und touristische Angebote auch bei Tagesgästen beliebt. Zeitgleich bedeutet dieser Boom aber auch, dass der Anspruch an die Qualität von Häusern und touristischen Angeboten steigt. Die Erwartungen der Gäste an den Service und die Ausstattung der Unterkünfte sowie eine kundenorientierte Ausrichtung der touristischen Leistungsträger müssen jetzt erfüllt werden. Dies gilt für Privatunternehmen gleichermaßen wie für kommunale Einrichtungen. Die IHK Südthüringen unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens und bietet Schulungen für die Tourismusbranche an.

RICARDA WOLFF Tel. +49 3681 362-205 wolff@suhl.ihk.de

Besuchermagnet in Floh-Seligenthal: der idyllisch gelegene Bergsee Ebertswiese.

Mehr als 100 Jahre Wintersportgeschichte zählt das Sportmekka Oberhof. Thüringens Wintersporthochburg kann auf eine bewegte und bewegende Sportgeschichte blicken. Egal ob durch die Luft, in der Loipe oder auf dem Eis – das idyllisch gelegene Rennsteig-Städtchen vereint nicht nur Spitzensport aus sieben olympischen Wintersportdisziplinen, sondern ist zugleich Heimat zahlreicher Olympiasieger und Weltmeister. Nirgends sonst werden so viele Leistungssportanlagen auf engstem Raum vereint. Im Zuge der WM-Vorbereitungen werden die Sportanlagen umfangreich modernisiert. Schon mehrfach hat Oberhof bewiesen, dass Weltmeisterschaften professionell durchgeführt werden und somit die gesamte Region stärken. 2023 werden wieder Weltmeisterschaften in Oberhof stattfinden. Neu diesmal: Es finden gleich zwei Weltmeisterschaften in zwei Disziplinen statt.

/ Termine Doppel-WM 2023 © Manuel – stock.adobe.com

üdthüringen hat mit drei Kur­ orten und 20 Erholungsorten die höchste Dichte an touristischen Prädikatsträgern in Thüringen. Steinach, Floh-Seligenthal und Brotterode-Trusetal konnten ihr Zertifikat als staatlich anerkannter Erholungsort in diesem Jahr erneut erfolgreich bestätigen. Schmalkalden hat einen Antrag auf Zertifizierung gestellt, Oberhof bereitet aktuell die Zertifizierung zum Luftkurort vor. Die insgesamt 18 Kur- und 23 Erholungsorte in ganz Thüringen erhielten in diesem Jahr als Ausgleich für die Nachteile durch die Corona-Pandemie zusätzliches Geld aus der Landeskasse. 2,8 Millionen Euro flossen davon nach Südthüringen. Auch für das kommende Jahr sind laut einer Vorlage des Finanzministeriums für den Haushalts- und Finanzausschuss 3 Millionen Euro für Thüringer Kur- und Erholungsorte vorgesehen. Die mit der Zertifizierung verbundenen Qualitätskriterien an Leistungsträger und Angebote sind mehr als eine Chance für den Tourismus. Ausschlaggebend für das Prädikat sind u. a. die Attraktivität der Angebote sowie die Anzahl von touristischen Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen als abwechslungsreiches Gesamtpaket des Ortes.

Oberhof bereitet sich auf Doppel-Weltmeisterschaft vor

Rennrodeln 23. bis 29. Januar 2023 Biathlon 8. bis 19. Februar 2023 Der Startschuss für den Ticketvorverkauf ist bereits gefallen. Unter Federführung der Thüringer Tourismus GmbH wird die touristische Vermarktung gebündelt und kommuniziert. Regionale Leistungsträger sollen an die Weltmeisterschaften angebunden werden, um die Wertschöpfung des Großevents in der Region zu sichern. Wenn Sie sich beteiligen möchten, melden Sie sich gern bei uns. Weitere Informationen zur Doppel-WM unter www.oberhof23.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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STANDORTPOLITIK

LICHT UND SCHATTEN LIEGEN NAH BEIEINANDER

IHK Südthüringen stellt die Ergebnisse der Saisonumfrage Tourismus 2021 vor

A

lljährlich führt die IHK Südthüringen eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen in der Tourismusbranche durch. Der diesjährige Befragungszeitraum bezog sich auf April bis September 2021. Bereits vor den erneuten Einschränkungen durch COVID-19 ab November ließen vor allem die Gastronomen in Südthüringen erkennen, wie herausfordernd die wirtschaftliche Lage ist. Der Konjunkturklimaindikator, mit dem die IHK Südthüringen die Lage- und Erwartungseinschätzungen der Unternehmen in einem geometrischen Mittelwert zusammenfasst, steigt im Beherbergungsgewerbe um 18 Punkte auf 119,9 von 200 maximal möglichen Punkten. Der Anstieg signalisiert die Rückkehr auf den Wachstumspfad. Ein Wert unter 100 Punkten aber zeigt, dass viele Unternehmen weiterhin vor großen Herausforderungen stehen. Dies wird speziell in der Gastronomie deutlich.

Der Konjunkturklimaindikator sinkt hier nochmals um 5 Punkte auf 69,7 Punkte und damit auf das bislang niedrigste Niveau. Während die Beherbergungsbetriebe von der Bundesgartenschau 2021 und dem zunehmenden Deutschland­ tourismus laut Thüringer Landesamt für Statistik profitieren konnten, – mehr Gästeankünfte, mehr Übernachtungen und eine längere Aufenthaltsdauer verbuchten – spürten die Gastronomen das mäßige Sommerwetter und die gleichzeitig zunehmende Abneigung vieler Gäste vor dem Aufenthalt in geschlossenen Räumlichkeiten.

/ Energiepreise und Coronavirus verunsichern die Branche Die Energiepreise und das Coronavirus sind für jeweils 80 Prozent der Beherbergungsbetriebe die beiden Hauptrisiken.

Ebenso beurteilen Gastronomen die steigenden Energiepreise (83 Prozent), die Rohstoffpreise (74 Prozent) und das Coronavirus (71 Prozent) als die größten wirtschaftlichen Risikofaktoren.

/ Corona-Regelungen führen zu Umsatzrückgang Aufgrund des Thüringer Frühwarnsystems wurde im Befragungszeitraum nach und nach in allen Südthüringer Landkreisen eine 3G-Regelung für die Innengastronomie eingeführt. Die Gastwirte mussten seither strengere Maßnahmen umsetzen und einem Teil der Gäste den Zutritt verwehren. Einmal mehr war und ist das Gastgewerbe Leidtragender der behördlichen Corona-Verordnungen – nicht zuletzt durch die weiteren Verschärfungen seit Herbst 2021. Für 74 Prozent der Gastwirte ist bereits das 3G-Modell gleichbedeutend mit

Konjunkturklimaindikatoren für das Gastgewerbe und die Gesamtwirtschaft 130

119,9

120

110

100 Punkte

98,4

90

80

69,7

70

60

2011 Sommer

2012 Sommer

2013 Sommer

Beherbergung

12

SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

2014 Sommer

2015 Sommer

2016 Sommer

Gastronomie

2017 Sommer

2018 Sommer

2019 Sommer

2020 Sommer

Gesamtwirtschaft

2021 Sommer


STANDORTPOLITIK

Umsatzverlusten. Zeitgleich ist der Personalaufwand bei 40,2 Prozent der Befragten gestiegen. Im Durchschnitt verlieren die Betriebe 36 Prozent ihres Umsatzes. Zugleich geben 82 Prozent der Gastwirte an, dass ihre Gäste die 3G-Regeln nicht oder nur zum Teil akzeptieren.

Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung (Mehrfachantworten zulässig) 53

Coronavirus

80

71 57

Energiepreise

80

Fachkräfteengpässe

65

Rohstoffpreise

65

Arbeitskosten

46 46

wirtschaftspol. Rahmenbedingungen 14

Finanzierung

17

Krankenstand

17 16 13 14

Auslandsnachfrage Wechselkurs

78 74

Den vollständigen Bericht können Sie hier nachlesen www.suhl.ihk.de/tourismus/ daten-und-fakten

56 58 53

63

25

17

Inlandsnachfrage

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RICARDA WOLFF Tel. +49 3681 362-205 wolff@suhl.ihk.de

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STANDORTPOLITIK

LERN & FUTURE STORE Digitalisierung im Einzelhandel

Die sich rasch verändernden Möglichkeiten im Bereich der digitalen Anwendungen wirken sich auf das Verhalten der Verbraucher im Einzelhandel aus. Ständig verfügbare Angebote auf zahllosen Internet-Plattformen stellen für viele Menschen eine bequeme Form des Einkaufens dar. Hierdurch hat der Onlinehandel – nicht nur zuletzt während der Lockdowns – deutliche Zuwächse erzielt. Der stationäre Handel steht diesem Trend jedoch nicht machtlos gegenüber. Er punktet mit seinen ureigenen Qualitäten eines direkten Einkaufserlebnisses, das nicht zuletzt von engagierten Unternehmern und ihren Mitarbeitern getragen wird. Dennoch muss auch der klassische Einzelhandel mit der Zeit gehen und sich auf wandelnde Kundenansprüche einstellen. Die Integration digitaler Anwendungen in das individuelle Geschäftskonzept spielt dabei eine wichtige Rolle. gleichermaßen entlastet und profitieren von einer Zeitersparnis. Darüber hinaus ist durch die digitale Warenkorberfassung eine bessere und genauere Planung von Ressourcen sowie die Auswertung der verkauften Waren möglich. In Echtzeit wird der Warenbestand ermittelt, wodurch Fehlmengen reduziert werden können. Außerdem lassen sich anonymisiert Daten zum Kaufverhalten erheben und analysieren. Torsten Pietsch (r.), Geschäftsführer des Elektronikfachgeschäfts handyman, testet beim Workshop zum Lern & Future Store das digitale Informations- und Verkaufsterminal.

U

m einige digitale Anwendungen näher vorzustellen, führte die IHK Südthüringen gemeinsam mit dem Zentrum Digitale Transformation Thüringen (ZeTT) eine Veranstaltung zum „Lern & Future Store“ durch. Während eines Workshops wurden verschiedene Anwendungsfälle für das alltägliche Handelsgeschäft interaktiv aufbereitet. Folgende vier Möglichkeiten wurden praktisch vorgestellt:

/ Digitale Warenkorberfassung Stellen Sie sich vor, der Kunde hat 20 Produkte im Warenkorb, doch alles muss nur einmal gescannt werden. Die digitale Warenkorberfassung macht es möglich. Das Herausnehmen einzelner Waren durch die Kundschaft oder die Angestellten wird überflüssig. Beide Seiten werden 14

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/ Shopping-Multilabel Jede einzelne Ware wird nach Einlieferung vom Verkaufspersonal in den Bestand aufgenommen und mit jeweils einem Shopping-Multilabel versehen. Alle verwendeten Label sind individuell und können daher genau einer Ware und dem dazugehörigen Regalfach zugeordnet werden. Somit ist jederzeit nachvollziehbar, ob eine Ware an der korrekten Position im Verkaufsregal einsortiert ist. Legt ein Kunde die Ware an den falschen Platz zurück, erkennt das „smarte“ Verkaufsregal den Fehler. Dieser wird digital an den Verkaufs­ assistenten übermittelt, der wie ein Handy vom Verkaufspersonal mitgetragen werden kann. Mit Hilfe der Mitteilung in Echtzeit ist es möglich, die Sortierung im Regal zu korrigieren. Das Management erhält somit einen allumfassenden Überblick über die Waren im Verkaufsraum und das Verkaufs­ personal hat durch die Reduzierung der Warensuche bzw. Zuordnung eine deutliche Zeitersparnis.

/ Dynamic Pricing Digitale Preisschilder sind elektronische Preisschilder, die an den Verkaufsregalen angebracht sind. Wenn sich der Preis für das gleiche Produkt durch Verkaufspromotion oder Abverkauf ändert, werden einfach die Daten des digitalen Preisschildes aktualisiert. Für das Verkaufspersonal entfällt somit enormer Arbeitsaufwand. Des Weiteren lassen sich Kosten und Papiermüll einsparen.

/ Digitales Informations- und Verkaufsterminal Der Kunde braucht Hilfe oder Beratung? Über das digitale Informations- und Verkaufsterminal, das im Verkaufsraum frei platzierbar ist, kann er einen Verkäufer zu sich rufen. Der Mitarbeiter erhält hierfür eine Meldung auf dem digitalen Verkaufs­ assistenten und kann den Kunden aufsuchen. Beispiel: Der Kunde befindet sich in einer Umkleidekabine und fordert schnell und einfach die Ware in einer anderen Größe digital ab, ohne die Kabine verlassen zu müssen. Das Terminal unterstützt z. B. auch dabei, die erste Hürde seitens der Kundschaft zur Kontaktaufnahme mit den Ladenmitarbeitern zu überwinden. Die Nutzung digitaler Tools, die auf das jeweilige Geschäftsmodell individuell abgestimmt sind, bietet sowohl seitens des Kunden, als auch des Personals Zugewinne bei Komfort, Effizienz und Einkaufserlebnis. Die verstärkte Einbeziehung digitaler Möglichkeiten soll durch eine gezielte Verknüpfung der Vorzüge aus digitaler und realer Welt das Einkaufen noch attraktiver machen. Die IHK Südthüringen begleitet stationäre Einzelhändler beim digitalen Transformationsprozess. LUKAS SCHIFFNER Tel. +49 3681 362-668 schiffner@suhl.ihk.de


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IHK SETZT SICH EIN

THÜRINGER INNENSTADTBÜNDNIS AUF KURS Thüringer IHKs bilden Arbeitsgruppen mit Bündnispartnern

weitere Untergruppierungen ergeben, muss sich in der Arbeit noch herausstellen. Beispielsweise dürfen Mobilitätskonzepte – sowohl innerstädtisch, als auch in der Verflechtung mit den Stadträndern und dem Umland – nicht außer Acht gelassen werden.

/ Ausstrahlung des Innenstadtbündnisses Der Trubel auf dem Wochenmarkt in Hildburghausen sorgte in Vor-Corona-Zeiten für ein belebtes Stadtbild.

D

as zweite Arbeitstreffen der Partner des Thüringer Innenstadtbündnisses stand am 13. Oktober 2021 im Zeichen der Aufstellung von Arbeitsstrukturen. Hierzu wurden die bereits thematisierten Handlungsfelder abgesteckt und personell durch die Bündnisbeteiligten untersetzt. Weitere Schwerpunkte des Treffens bestanden darin, die Ziele des Bündnisses zu verabschieden, die neu hinzugekommenen Teilnehmer vorzustellen sowie den Zeitplan für den weiteren Verlauf der Aktivitäten aufzustellen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, geeignete Maßnahmen zur Belebung und zukunftsfähigen Ausrichtung der Stadtzentren zu bündeln und zu entwerfen. Um die einzelnen Fachgebiete der unter­schiedlichen Innenstadtthemen abzudecken, wurden neue Bündnispartner aus den Reihen der Thüringer Ministerien (u. a. Ressorts im Bereich Umwelt/Klimafolgenanpassung, Wirtschaft, Raumordnung und Landesplanung), seitens der

Thüringer Handwerkskammern sowie aus den Bereichen Leerstandsmanagement und Zwischennutzung begrüßt. Doch auch Fachleute weiterer Themengebiete gehören ab sofort zum Netzwerk des Innenstadtbündnisses und werden auch zwischen den Treffen zu Rate gezogen. Folgende Arbeitsgruppen wurden zur Untersetzung der Handlungsfelder gebildet: / Organisation / Leerstandsbewältigung / Digitalisierung / Wohnen und Leben in der Stadt / Klimawandel Die IHK Südthüringen wirkt inhaltlich in der AG „Wohnen und Leben in der Stadt“ mit. Hierbei geht es um den zukünftigen Nutzungsmix in den Innenstädten, der auch die Einbeziehung von Wirtschaftsunternehmen verschiedener Branchen berücksichtigt. Inwiefern sich aufgrund der großen fachlichen Breite der Arbeits­gruppe

Die Aktivitäten des Aktionsbündnisses sollen nach außen sichtbar und nachvollziehbar sein. Darum wird es ab Dezember 2021 eine Internetpräsenz, zunächst auf der Seite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, geben. Ab dem kommenden Jahr ist ein eigenständiger Internetauftritt geplant – ebenso wie eine physische Geschäftsstelle, deren Finanzierung jedoch noch sichergestellt werden muss. Sie soll den Wissenstransfer regeln und weitere Koordinierungsarbeit leisten. Um die Ergebnisse der Bündnisarbeit in die Fläche zu tragen, werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 Regionalkonferenzen in den Thüringer Landesteilen stattfinden. Neben den individuellen Treffen der Mitglieder der einzelnen Arbeitsgruppen ist geplant, dass die Gesamtheit aller Bündnispartner zukünftig quartalsweise tagt. THOMAS LESER Tel. +49 3681 362-132 leser@suhl.ihk.de

ENERGIEWENDE UND AUSBILDUNG IM FOKUS

Regionalausschuss Hildburghausen berät über aktuelle Herausforderungen der Region

D

ie Mitglieder des Regionalaus­ schusses für den Landkreis Hildburg­hausen trafen sich am 9. November zu ihrer vierten Sitzung im Jahr 2021. Gastgeber war der

16

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geschäftsführende Gesellschafter der Wiegand-Glashüttenwerke GmbH in Schleusingen, Oliver Wiegand. Zu Beginn der Sitzung lud er die Ausschussmitglieder zu einer Werksführung ein und

erklärte die getätigten Investitionen in das neue Werk zur Glasherstellung in Schleusingen. Dabei ging er auch auf die erheblichen Herausforderungen der geplanten Emissionsreduktion im Kontext


IHK SETZT SICH EIN

von Regularien und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit ein. Den Ausschussmitgliedern wurde in der Diskussion deutlich, dass die Planungssicherheit bezüglich der Energieträger und ihrer gesicherten Verfügbarkeit an Bedeutung gewinnt, um den energetischen Umbau bzw. die Modernisierung von Industriestandorten in der Region durchzuführen. Ob der geplante Energiemix und die vorhandene Infrastruktur dies gewährleisten können, wurde in Frage gestellt.

/ Brennpunkt Berufsschulnetz Zum intensiv diskutierten Sonderthema der Sitzung wurde der aktuelle Bescheid für die Ausrichtung der Berufsschule in Hildburghausen. Der Ausschuss betrachtete den für das Schuljahr 2022/2023 geplanten Wegfall der Ausbildungsberufe Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker sowie Maschinen- und

Anlagenführer am Standort Hildburghausen sehr kritisch. Sie stellen eine wichtige Säule für den Erhalt der Fachkräftebasis der Industriezweige dar, die die Region prägen. Betroffen vom Abzug aus Hildburghausen und der daraus folgenden Konzentration in Suhl wären ebenso die Industriebetriebe im Landkreis Sonneberg. Diese haben bereits in der Vergangenheit die genannten Berufe am eigenen Standort verloren. Die Ausschussmitglieder waren sich darin einig, dass die Metallberufe in den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg erhalten bleiben sollten, um die Attraktivität der dualen Ausbildung für diese Berufe auch zukünftig zu gewährleisten.

Dr. Peter Traut und dem Landrat Thomas Müller statt. Ergebnis des Zusammenkommens war, dass der Landkreis den vorliegenden Bescheid des Bildungsministeriums beklagt und den Erhalt der Metallausbildungsklassen einfordert. Die IHK Südthüringen unterstützt diese Klageschrift mit einer Stellungnahme, welche auf einer eigens durchgeführten Umfrage unter den Ausbildungsbetrieben basiert. JAN SCHEFTLEIN Tel. +49 3681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de

/ Klageschrift zum Erhalt der Metallberufe Im Nachgang zu dieser Sitzung fand ein Treffen zwischen dem IHK-Präsidenten

ENERGIEPREISSPIRALE

Existenz Südthüringer Unternehmen durch EU-Beihilfeleitlinien gefährdet

A

lle Unternehmen brauchen Energie, doch an den Energiemärkten haben sich die Preise in den letzten Monaten teilweise verdreifacht. Daher sind viele Unternehmen im nächsten Jahr von massiven Energiepreissteigerungen betroffen. Einige, vor allem energieintensive Unternehmen, treffen die aktuellen Entwicklungen besonders hart, da die Energiekosten nicht nur durch den Markt, sondern auch politisch beeinflusst sind. Unter anderem werden bis Ende 2021 die Beihilfeleitlinien der Europäischen Union angepasst. Mit diesen wird auch der Rahmen für die Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) in Deutschland festgelegt. Mit der geplanten Neufassung der Beihilfeleitlinien durch die Europäische Kommission wären von den 120 Thüringer Unternehmen 72 Unternehmen betroffen. Diese könnten dann nicht mehr die BesAR in Anspruch nehmen und müssten Mehrbelastungen in

Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verkraften. Die Thüringer IHKs haben sich in einem Brief an die EU-Parlamentarier um Unterstützung gewandt. Am 21. Oktober 2021 hat das EU-Parlament die EU-Kommission mit einer Entschließung sehr deutlich aufgefordert, dass mehr Unternehmen, als bisher geplant, auch zukünftig von Strompreisentlastungen profitieren können. Da die Energiepreise für zahlreiche Unternehmen innerhalb weniger Wochen eine existenzbedrohende Dimension erreicht haben, hat sich die IHK Süd­ thüringen Anfang November auch an Landes- und Bundespolitiker mit der Bitte um schnelle Hilfe gewandt. Die für das nächste Jahr angekündigte Senkung der EEG-Umlage reicht bei Weitem nicht aus, um die gestiegenen Kosten zu kompensieren. Daher wird eine weitere, sofortige Senkung der staatlich induzierten Kostenbelastung,

bspw. durch eine Senkung oder Abschaffung der Stromsteuer, gefordert. Erste Reaktionen von Bundes- und Landes­politikern liegen bereits vor und zeigen, dass die Notwendigkeit zu reagieren, verstanden wurde. So wurde u. a. der Vorschlag goutiert, dass Ministerpräsident Bodo Ramelow – als derzeitiger Bundesratspräsident – das Thema Energiepreise auf die Tagesordnung im Bundesrat setzt und der Freistaat Thüringen eine entsprechende Bundesratsinitiative startet. DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

MITTELSTANDSMOTOR

M

it der politischen Wende vor mehr als 30 Jahren begann auch die Reise von der Plan- in die Marktwirtschaft. Eine Reise, die auch die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) von Beginn an mit Mut zum Risiko begleitet hat. Anfang September feierten die sechs ostdeutschen Bürgschaftsbanken in Berlin ihr 30-jähriges Bestehen. Zwischen 1991 und 2021 konnten mit ihrer Hilfe von der Ostsee bis zum Erzgebirge mehr als 46.000 kleine und mittlere Unternehmen unterstützt, mehr als 33 Mrd. Euro investiert und 250.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. In Thüringen profitierten etwa 8.000 Mittelständler von der Arbeit der Bürgschaftsbank, die Kredite und Beteiligungen in Höhe von 2,43 Mrd. Euro verbürgte. 185.600 Arbeitsplätze im Land konnten gesichert werden, davon 60.200 neu geschaffen. „Wir blicken stolz auf diese Zahlen. Sie sind der Beweis für die erfolgreiche Arbeit, die unsere Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen drei Jahrzehnten geleistet haben“, sagt Stefan Schneider, Geschäftsführer der BBT. „Die Bürgschaftsbank wird auch in Zukunft treuer Begleiter des thüringischen Mittelstands bleiben und gute unternehmerische Ideen fördern.“

/ Gemeinsam für die Südthüringer Wirtschaft Seit Beginn besteht eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen der Bürgschaftsbank Thüringen und der IHK Südthüringen. Als Gesellschafter der Bürgschaftsbank steht die IHK zu ihrer Verantwortung im Rahmen der Wirtschaftsförderung für ihre Mitglieder. Hierzu gehört die Finanzierungsberatung der Mitgliedsunternehmen – einschließlich der Prüfung von Bürgschaftsanträgen und der dazugehörigen Stellungnahme – sowie die Mitwirkung im Bürgschaftsausschuss. „Mit der Gewährung einer Ausfallbürg­ schaft durch die BBT wird es oftmals

erst möglich, sehr gute Projekte zu verwirklichen, deren Realisierung sonst an unzureichenden Sicherheiten scheitern müsste. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, wie demografischer Wandel, Digitalisierung und Unternehmensnachfolge wird der Beitrag der Bürgschaftsbanken für Existenzgründungen, Nachfolgen und Wachstumsprojekte noch weiter an Bedeutung gewinnen,“ unterstreicht IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas.

/ Mit Förderung zum Erfolg Ein Beispiel für eines dieser Unternehmen ist die SHT Suhler Hebezeugtechnik GmbH. Das Unternehmen kann auf eine mittlerweile 100-jährige Geschichte zurückblicken. Nach der Insolvenz der Hebezeugwerk Suhl GmbH 2004 erfolgte der Neustart durch Dirk Rabestein. Unter seiner Leitung gelang es, die SHT von einem reinen Handelsunternehmen zum Produzenten und Servicedienstleister für Kleinhebezeuge geringer Lasten zu entwickeln und damit eine Nische zu besetzen. In dieser Kombination und mit der Entwicklung eigener Produkte verfügt die SHT über Alleinstellungsmerkmale, um sich eine stabile Marktposition zu sichern. Im Zuge des Generationswechsels hatte Dirk Rabestein auch über die bundesweite nexxt-change-Nachfolgebörse mit Unterstützung der IHK Südthüringen eine Nachfolgelösung gesucht. Fündig wurde er dann in dem Hamburger Ralf Ressel, der aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen in der metallverarbeitenden Industrie, u. a. auch in der Sparte Hebezeuge/ Fördertechnik, über die erforderlichen persönlichen, kaufmännischen und administrativen Voraussetzungen verfügte. Zudem brachte er Synergien aus der Marktkenntnis in seinem bisherigen Wirkungsumfeld im Bereich des Schiffbaus und der Hafenlogistik mit. Unter diesen Prämissen gelang es, den Stabwechsel zum Juli 2019

© Juliane Eirich

30 Jahre Bürgschaftsbanken in den neuen Bundesländern

Bei einem Festakt Anfang September wurde das 30-jährige Bestehen der Bürgschaftsbanken der neuen Bundesländer zelebriert.

zu vereinbaren. Die Finanzierung des Kaufpreises wurde durch die Hausbank begleitet und zum notwendigen Teil durch die Bürgschaftsbank Thüringen abgesichert. Seither ist es Ralf Ressel gelungen, die erfolgreiche Entwicklung fortzusetzen, weitere Potenziale zu erschließen und den Kurs auf ein weiteres Unternehmenswachstum auszurichten. Angesichts der wachsenden Zahl anstehender Betriebsübergaben in Thüringen ist zu erwarten, dass sich die enge Zusammenarbeit zwischen der Bürgschaftsbank Thüringen und der IHK Südthüringen bei der Begleitung von Nachfolgeprozessen auch in Zukunft vertrauensvoll fortsetzen wird. Die BBT hilft Existenzgründern und bestehenden Betrieben, Kredite für ihre Vorhaben zu bekommen, auch wenn sie keine oder zu wenige bankübliche Sicherheiten – wie etwa Immobilien, Lebensversicherungen u. ä. – stellen können. Mit ihren Ausfallbürgschaften reduzieren sie das Risiko der Hausbank auf ein Fünftel und signalisieren, dass sie das Vorhaben des Unternehmens für erfolgversprechend halten. Mehr Informationen unter www.bb-thueringen.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

REVOLUTION DES GEBÄUDEBAUS Olymp.Solutions schafft digitalen B2B-Marktplatz

In unserer Serie „Gründer des Monats“ stellen wir Existenzgründer aus Südthüringen vor, die sich durch eine besondere Geschäftsidee auszeichnen. Für diese Ausgabe interviewten wir den Gründer Mathias Weisheit, Geschäftsführer der Olymp.Solutions GmbH.

Mathias Weisheit und Uwe Kühnert sind die Köpfe der Olymp.Solutions GmbH (v. l.).

Wer sind die Personen hinter Olymp.Solutions und was war die Motivation zur Gründung? Mathias Weisheit: Nach meinem Hochschulstudium zum Informatiker habe ich viele Jahre mit Prof. Dr. Uwe Straubel ein Software- und Consulting-Unternehmen in Schmalkalden geführt. Damals wie heute ist es meine Leidenschaft, für meine Kunden optimale, nutzbringende Lösungen für ihre Geschäftsprozesse zu entwickeln. Mit Uwe Kühnert konnte ich einen Partner gewinnen, der als Diplom-Ingenieur in verschiedenen Führungspositionen gearbeitet hat und über eine ausgesprochen hohe Kommunikations- und Vertriebsstärke verfügt. Mit dieser Kombina­ tion ergänzen wir uns sehr gut. Rückblickend war die Motivation zur Gründung eine Mischung aus „Wenn nicht jetzt, wann dann?“, einer neuen Herausforderung, überschüssigem Enga­gement und viel Energie, aber vor allem Leidenschaft für digitale Softwarelösungen. Mit welcher Zielsetzung sind Sie an den Start gegangen? Mathias Weisheit: Aktuell sehen wir uns vor der Situation, dass die Globalisierung 20

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des Marktes kleinere Hersteller und lokale Handwerksunternehmen verdrängt. Hersteller von Bauelementen haben einen hohen Marketing- und Vertriebsaufwand, um ihre Produktund Leistungsangebote zu platzieren. Zudem gibt es keinen „Marktplatz“, der das gesamte benötigte Produkt- und Dienstleistungsportfolio der Baubranche abdeckt. Weiterhin führt die Entkopplung von Dienstleistung und Produkt zu Qualitätsproblemen und zu überhöhten Dienstleistungspreisen für die Bauherren. Olymp.Solutions wird u. a. die Möglichkeiten bieten, Gebäude- und Modernisierungsprojekte kostengünstiger und trotzdem mit einer hohen Qualität umzusetzen. Dienstleistungen, Gewerke, Baustoffe und Bauelemente werden ökonomisch und transparent an einer Stelle – dem Marktplatz – verglichen und direkt (digital) bestellt. Olymp.Solutions ist letztlich eine Plattform, die durch Kombination der verschiedenen Sichtweisen der Marktakteure, wie Bauherren, Handwerker, Ingenieure, Hersteller, Makler und Versicherer, digitale Services entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Gebäudebaus nutzbar macht. Wie muss man sich das konkret vorstellen? Mathias Weisheit: Bisher handelt jeder Akteur für sich auf seinen ganz eigenen Wegen. Er fängt sozusagen jedes Mal bei „Null“ an. Mit unseren mobilen Apps wie „APOLLON“ und „HERAKLES.WORK“, die als Teil einer Multi-Sided-Plattform konzipiert sind, koordinieren wir diese Marktakteure untereinander. Die Orchestrierung der Beratungs- und Einkaufsprozesse ermöglicht den optimierten Einsatz von Ressourcen, von der Zeit- und

Kosten­ersparnis, über die Vereinfachung der Planung bis hin zum Betrieb des Gebäudes. Kurzum sind wir für Bauherren der erste Anlaufpunkt für ihr Bauprojekt, für Handwerker sind wir das Sekretariat für Angebote, Einkauf und Abrechnung, für Bauleiter sind wir der Assistent für Projektdokumentation und Ausschreibungen und für Hersteller sind wir die Marketing- und Vertriebsangestellten auf Provisionsbasis. Olymp, Herakles, Apollon: Klingt nach griechischer Mythologie. Wie mystisch ist Ihr Projekt? Mathias Weisheit: Die Namen sind in den ersten Tagen der Ideenentwicklung entstanden. Ausgangspunkt war die herausragende Arbeit unserer Handwerksheldinnen und -helden. Dies führte zu „HERAKLES.WORK“ und so schrittweise zu „APOLLON“ (Handwerker-App), Demeter und so weiter. Die Mystik ist schließlich in der Realität angekommen und wir wurden von einigen Partnern unterstützt, ohne deren Mitwirkung wir nie so weit gekommen wären. Thüringen fördert Gründerinnen und Gründer bei ihren Vorhaben. Haben Sie Leistungen in Anspruch nehmen können? Mathias Weisheit: Für unser Projekt „Olymp.Solutions – HERAKLES.WORK“ habe ich mit der Gründerprämie einen Zuschuss zur Finanzierung meiner Lebenshaltungskosten erhalten, ohne den ich nie den Schritt in die Selbstständigkeit geschafft hätte. An dieser Stelle gilt unser Dank der IHK Südthüringen, den Handwerkskammern, der IHK Erfurt und vor allem dem ThEx und der Thüringer Aufbaubank, die uns mit Rat, Tat und der finanziellen Unterstützung in den ersten Monaten zur Seite standen.

www.olymp.solutions


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

THEX AWARD 2021

Erneut vordere Plätze durch Südthüringer Unternehmen gesichert Gründer und Unternehmen aus Südthüringen konnten auch in diesem Jahr die Jury des Thüringer Gründungspreises ThEx AWARD 2021 mit herausragenden Konzepten, Ideen und Leistungen überzeugen. In den drei Preiskategorien verzeichnet der Kammerbezirk eine stolze Bilanz von zehn Platzierungen unter den jeweiligen TOP-10Plätzen. Nachfolgend stellen wir die Sieger und Nominierten vor.

/ Kategorie „Gründen“

/ Kategorie „Nachfolge“

Unter den 81 Bewerbungen platzierten sich zwei Südthüringer Unternehmen bzw. Gründungsprojekte, die seit 2020 gegründet wurden oder sich in Gründung befinden, unter den TOP 10. Beide erhalten eine „Startprämie“ von jeweils 1.000 Euro.

In der Kategorie „Nachfolge“ werden Unternehmer prämiert, die bereits am Markt etablierte Unternehmen übernommen haben. Im Fokus steht hier die Umsetzung der Unternehmensfolge und die weitere Entwicklung des Unternehmens. Auf den vordersten Plätzen mit dabei: Südthüringer Unternehmer, die im letzten Jahr erfolgreich die Übernahme gemeistert haben.

/ Naturcamp am Rennsteig, Frauenwald Gründerin Claudia Weidner www.mein-naturcamp.de / eCeramix GmbH, Ilmenau Gründer Nam Gutzeit www.eCeramix.de

/ Kategorie „Durchstarten“

2. Platz – 7.000 Euro Preisgeld

/ HöBi – Hönbacher Bierstube & Garten Markus und Marcel Häßler GbR, Sonneberg Nachfolger Markus und Marcel Häßler www.biergarten-sonneberg.de

/ 3zehn Auto Discount GmbH, Meiningen Durchstarter David Cichon www.3zehn.net / Hohe Tanne GmbH, Großbreitenbach Durchstarter Thomas Weyrauch und Jens Voigt www.hohe-tanne.tech / SMB Sonneberg GmbH, Sonneberg Durchstarter Jörg Kästner und Jürgen Peterhänsel www.smb-son.de

© Markus und Marcel Häßler GbR

Bei den erfolgreichen Jungunternehmen, deren Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt, wurden drei Unternehmen für die TOP 10 nominiert.

Marcel und Markus Häßler dürfen sich über den zweiten Platz des ThEx AWARDS in der Kategorie „Nachfolge“ freuen (v. l.).

3. Platz – 4.000 Euro Preisgeld

© Exomium GmbH

Das Team um Geschäftsführer Christoph Hofer der Exomium GmbH hat den dritten Platz des ThEx AWARDS in der Kategorie „Nachfolge“ belegt.

/ Unter den TOP 10 der Kategorie „Nachfolge“ befinden sich außerdem: / Herwig Bohrtechnik Schmalkalden GmbH, Schmalkalden Nachfolger Toralf Herwig www.herbohr.de / Martin Bären GmbH, Sonneberg Nachfolgerin Sina Martin www.martinbaeren.de / WVN Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH, Föritztal Nachfolger Roberto Kämpf www.wvn-gmbh.de

Die IHK Südthüringen beglückwünscht alle Sieger und Nominierten herzlich und wünscht ihnen weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Mehr Informationen zum Award www.thex.de/award

/ Exomium GmbH, Ilmenau Nachfolger Christoph Hofer www.exomium.com SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

NACHFOLGEBÖRSE / Nachfolgegesuche CHIFFRE

ORT / LAGE

GESCHÄFTSZWECK

A-SHL_21-023 Thüringen

Erfolgreiches Großhandelsunternehmen (Möbel und Einrichtungsgegenstände) bietet Beteiligung oder Übernahme.

A-SHL_21-024 Thüringen, Sonneberg

Nachfolger/-in für Reitsportgeschäft gesucht.

A-SHL_21-026 Südthüringen

Pandemieerprobtes Stadthotel mit Restaurant in Südthüringer Kleinstadt steht aus Altersgründen zum Verkauf.

A-SHL_21-027 Thüringen, Suhl

Ladengeschäft für Dekoartikel, Wohnaccessoires und Geschenke in Suhl direkt neben der Hauptkirche aus Altersgründen zum Jahresende 2021 abzugeben.

/ Übernahmeinteresse CHIFFRE

ORT / LAGE DER SUCHE

GESCHÄFTSZWECK

S-SHL_21-107

Thüringen

Mittelständischer Bildungs- und Beschäftigungsträger sucht Erweiterungsmöglichkeiten.

S-SHL_21-108 Südthüringen, Nordbayern Hochbau-Ausbau-Fassadenfirma mit 10 bis 15 Beschäftigten zur Übernahme gesucht. Detailinformationen zu den hier aufgeführten sowie weiteren Inseraten finden Sie unter www.nexxt-change.org / www.suhl.ihk.de/nexxt-change DETLEF SCHMIDT-SCHOELE / Tel. +49 3628 6130-515 / schmidtd@suhl.ihk.de

Alle Angebote und Gesuche veröffentlicht die IHK Südthüringen ohne Gewähr.

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AUS- UND WEITERBILDUNG

DAS PRÜFEREHRENAMT

Die Mitarbeit ist eine Ehre und für die Gesellschaft ein Zugewinn

Anfang November wurde im Prüfungsausschuss der Kfz-Mechatroniker Ralf Piontkowski (r.) als Ausschussvorsitzender ernannt.

D

ie bewährte Qualität von IHK-Prüfungen in der Aus- und Weiterbildung ist ohne die ehrenamtliche Tätigkeit der Prüfenden nicht denkbar. Mit dem Ehrenamt übernehmen sie gesellschaftliche Verantwortung für die Unternehmen und deren Beschäftigte und leisten dabei einen ganz wesentlichen Beitrag zum Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung sowie der Höheren Berufsbildung. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Strukturwandel ist es von besonderer Bedeutung, dass Experten aus der Praxis ihr Fachwissen in die berufliche Bildung einbringen und dazu beitragen, die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserer Region zu sichern. Die ehrenamtlichen Prüfer sorgen u. a. mit dafür, dass die Gesellschaft bedarfsgerechte und gut ausgebildete Fachkräfte erhält. Ohne die engagierte Arbeit der Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

Südthüringen unmöglich, fast 1.000 Prüfungen mit über 2.300 Prüflingen im Jahr durchzuführen. Die Tätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer selbst profitieren. Denn sie sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind und erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild. Aus einer Freistellung der Mitarbeiter aus den Ausbildungsunternehmen ergeben sich auch positive Aspekte für den Arbeitgeber. Die Ausbilder kennen den Prüfungsablauf sowie Bewertungskriterien und gewinnen Einblicke in aktuelle Fachentwicklungen. Auch Sozial- und Methodenkompetenzen lassen sich durch das Engagement ausbauen. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Prüfertätigkeit im direkten fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche und erhalten somit ständig weitere Synergien zu ihrer „normalen“ Berufstätigkeit.

Das Prüferehrenamt lebt von der Bereitschaft der Unternehmen, ihre Mitarbeiter von ihren Arbeitsaufgaben für die Prüfertätigkeit freizustellen. Der Freistellungsbedarf beträgt je nach Branche und Beruf zwischen vier und zehn Tagen pro Jahr. Die meisten Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter unter Fortzahlung der Bezüge für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Prüfer frei. Um eine reibungslose Durchführung der Prüfungen zu gewährleisten, ist es wünschenswert, dass auch zukünftig alle Prüfer von ihren Unternehmen freigestellt werden. Hierdurch kann das Ehrenamt gestärkt und die Ausbildung der Fachkräfte vom morgen gesichert werden. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wären der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesens oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den Ausbildungsunternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer, weniger praxisnah und die Abschlüsse sehr schwer zu vergleichen.

/ Ihre Expertise ist gefragt! Zur Verstärkung unserer bestehenden Prüfungsausschüsse sowie für neue Berufe und Weiterbildungsabschlüsse sucht die IHK Südthüringen fortlaufend fachlich kompetente Praktiker bzw. Experten aus den IHK-Mitgliedsbetrieben. Sie haben Freude daran, sich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen? Sie sind motiviert, an der Abnahme von schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken? Dann beteiligen Sie sich als Prüferin und Prüfer im Ehrenamt der IHK Südthüringen.

ANJA BOLLER Tel. +49 3681 362-151 boller@suhl.ihk.de


AUS- UND WEITERBILDUNG

DIGITALER AUSBILDUNGSVERTRAG

Webbasierte Anwendung erleichtert Prozess der Eintragung

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m das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) umzusetzen, arbeitet die IHK Südthüringen mit Hochdruck daran, einen Großteil der Serviceleistungen in digitaler Form anzubieten. Für Ausbildungsbetriebe gibt es nun einen weiteren Service, mit dem Ausbildungsvertragsdaten online erfasst und der Ausbildungsvertrag digital erstellt werden. Wie das funktioniert? Die Ausbildungsverträge können mit der neuen Web-Anwendung „Verzeichnisführung Online“ über die Website der IHK Südthüringen in elektronischer Form komfortabel ausgefüllt und online zur Vorab-Prüfung eingereicht werden. Innerhalb kürzester Zeit erhält der Betrieb eine Rückmeldung oder die Freigabe des Vertrages. Der freigegebene Vertrag kann dann von allen Vertragsparteien unterzeichnet und anschließend über die Web-Anwendung zurück an die IHK gesendet werden. Dies erleichtert und beschleunigt den Prozess der Eintragung von Ausbildungsverträgen. Das Besondere hierbei: Firmendaten, eingetragene Ausbilder und genehmigte Ausbildungsberufe sind bereits im Sys­ tem hinterlegt und müssen nur noch ANZEIGE

ausgewählt werden. Das Programm führt durch alle erforderlichen Felder des Ausbildungsvertragsformulars. Der Inhalt der Felder wird sofort überprüft oder ein Standard vorgeschlagen (z. B. Ausbildungsdauer, Tarife, Urlaub). Die zahlreichen Hilfestellungen und die sofortigen Plausibilitätsprüfungen reduzieren die Anzahl unvollständiger oder fehlerhaft ausgefüllter Verträge. Durch die direkte Datenübermittlung besteht zudem die Möglichkeit zur Kommentierung bzw. Änderung der Vertragsdaten durch die IHK im elektronischen Dialog mit dem Ausbildungsbetrieb. Bei zukünftigen Verträgen müssen dann allgemeingültige Daten nicht erneut eingegeben werden. Einmal in das System eingearbeitet, sparen sich beide Seiten viel Zeit und Mühe. Neben der Eintragung neuer Ausbildungsverträge bietet die Web-Anwendung auch die Möglichkeit, Änderungen oder Lösungen bestehender Ausbildungsverträge zu melden sowie die Beantragung eines neuen Ausbildungsberufes oder die Eintragung neuer Ausbilder zu einer Ausbildungsstätte zu veranlassen. Bis Ende 2022 sollen alle Prozesse im Rahmen der

Eintragung von Bildungsverträgen auf das webbasierte System „Verzeichnisführung Online“ umgestellt werden.

/ Vorteile des digitalen Ausbildungs­vertrages auf einen Blick / Firmendaten sind bereits voreingestellt / Hinweistexte unterstützen bei der Eintragung / Hilfestellungen bei der Eingabe vermeiden häufige Fehlerquellen (Ausbildungsdauer, Urlaub etc.) / Mögliche Wahlqualifikationen werden sofort angezeigt / Vorlagen verringern Aufwand / Kurze Kommunikationswege

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AUS- UND WEITERBILDUNG

EIN BLAUER FUCHS FÜR DIE BESTEN

Mit Nougat und Kunststoff zur ausgezeichneten Ausbildungsprüfung Wissbegierde und Ehrgeiz zeichnen die jungen Leute aus, die jedes Jahr die Auszeichnung des IHK-Bildungsfuchses erhalten. Sie halten durch, auch wenn der Weg der Ausbildung nicht immer einfach ist. Die Vorbereitung auf die Prüfungen seien für Samuel besonders herausfordernd gewesen, erzählt er. „Meine praktischen Vorprüfungen lagen sogar noch unter dem IHK-Niveau. Doch da haben mir die Lehrgänge, die ich zur Prüfungsvorbereitung hatte, sehr geholfen.“

Samuel Bajrami (M.) und Mara Wienhold (r.) freuen sich mit Personalleiterin Katja Vogt über die Bildungsfüchse.

D

en Weg der dualen Berufsausbildung als einer der Besten des Jahrgangs zu bestreiten, ist nicht selbstverständlich. Insgesamt 40 Auszubildende im Kammerbezirk der IHK Süd­thüringen haben genau das geschafft. Sie haben nicht nur den Abschluss der dualen Berufsausbildung in der Tasche, sondern erhalten mit dem Bildungsfuchs eine Auszeichnung für ihre herausragenden Prüfungsergebnisse. Im Ausbildungsjahr 2020/2021 haben sich insgesamt 1.080 Prüflinge in Südthüringen den Abschlussprüfungen gestellt. Im Winter betraf dies 57 und im Sommer 86 Berufe. Die Bestehensquote lag bei 89,7 Prozent, 2,2 Prozentpunkte höher als im vergangenen Ausbildungsjahr. Doch wie schafft man es, sich auf dem oft holprigen Weg bis zum Ziel zu motivieren und zu Höchstleistungen anzuspornen? Mara Wienhold, die bei der Viba sweets GmbH ihre Ausbildung als Süßwarentechnologin absolviert hat, sagt dazu: „Neben dem großartigen Team, der Schule und dem Spaß an der Arbeit, war ich selbst mein größter Motivator. Mein Streben nach neuem Wissen sowie

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mein Ehrgeiz und meine Zielstrebigkeit motivierten mich stetig zu meinen Leistungen und meinem Ziel, den Abschluss zu erreichen.“ Ihr Kollege Samuel Bajrami, nunmehr ausgebildete Fachkraft für Lager­logistik ergänzt, dass ihn die Vielseitigkeit der Arbeit ebenso anspornte, wie der Rückhalt von Familie, Freunden und den Kollegen im Lager von Viba sweets. Letztere seien mit ihrer täglich guten Laune besondere Unterstützer während der Ausbildung gewesen.

Mara Wienhold (M.) hat bei Viba sweets den Beruf der Süßwarentechnologin erlernt.

Trotz der Herausforderungen in den Vorprüfungen hat Samuel Bajrami als beste Fachkraft für Lagerlogistik in Südthüringen abgeschlossen.

Doch auch abseits der fachlichen Hürden, müssen sich die Auszubildenden mit neuen Anforderungen auseinandersetzen. Für Mara war es zum Beispiel die Umstellung vom gewohnten Umfeld in eine neue Gegend sowie vom Schulalltag in die Arbeitswelt. Das kennt auch Khanh Duy Nguyen. Er ist durch das Vietnam­ projekt der IHK Südthüringen vor mehr als drei Jahren nach Deutschland gekommen. Am Anfang habe er sich allein gefühlt, so ganz ohne Eltern und Freunde. Dazu kamen Startschwierigkeiten mit der deutschen Sprache, obwohl er in Vietnam sehr gut in Deutsch war. „Doch hier – in der Schule und im Betrieb – ist es etwas komplett anderes“, erklärt er. Mittlerweile hat sich Duy gut eingelebt. Seinen


AUS- UND WEITERBILDUNG

Abschluss als Verfahrenstechniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik hat er ebenfalls als der Beste seines Faches abgeschlossen. Nun möchte er in seinem Ausbildungsbetrieb Plasttechnik Hohle­ born mehr Berufserfahrung sammeln und sich weiterentwickeln – vielleicht zum Techniker oder Meister. „Duy war von Anfang an sehr ehrgeizig und motiviert“, erklärt Annette Ullrich, kaufmännische Geschäftsführerin der Plasttechnik Hohleborn GmbH. „Diese Motivation hat sich durch die gesamte Lehre durchgezogen und zeigt sich auch jetzt, wo er ein Jungfacharbeiter in unserem Unternehmen ist. Wenn Duy etwas macht, möchte er es perfekt machen.“ Mittlerweile ist es eine 30-jährige Tradition der IHK Südthüringen, die Auszubildenden in der Region zu würdigen, die als die Besten ihres Faches abgeschlossen haben.

Die erste Ehrung der Jahrgangsbesten fand bereits 1991 statt. Seit 1998 gibt es den Bildungsfuchs, der den Azubis seitdem zum Ende ihrer Ausbildung übergeben wird. Die gläserne Trophäe erhalten jene der mehr als 1.000 geprüften Auszubildenden, die ihre Abschlussprüfung mit 87 Punkten oder mehr abschließen.

Jeder Fuchs ist ein Unikat, das bei 1.000 Grad aus einem Glasstab geformt wird.

/ Aufstiegsfuchs in der Höheren Berufsbildung 2017 wurden die Trophäen um den „Aufstiegsfuchs“ erweitert. Seitdem können sich nun ebenfalls die besten Absolventen der Kurse der höheren beruflichen

Khanh Duy Nguyen (r.) nimmt strahlend seinen Bildungsfuchs entgegen.

Bildung (Meister, Fachwirte und Betriebswirte) über diese besondere Ehrung freuen. 969 Bildungsfüchse wurden bislang vergeben. Dieses Jahr erhielten drei Absolventen der höheren Berufsbildung den begehrten Fuchs.

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AUS- UND WEITERBILDUNG

PAUKEN FÜR DIE ZUKUNFT

Absolventen der Höheren Berufsbildung geehrt

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Unter anderem erhielten die geprüften Industriemeister am 29. Oktober ihre Abschlusszeugnisse im Bildungszentrum der IHK Südthüringen.

»WER ERFOLGREICH EINE AUFSTIEGSFORTBILDUNG ABSOLVIERT, VERBESSERT SEINE BERUFLICHEN PERSPEKTIVEN ERHEBLICH.« IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas

Teilnehmerinnen und Teilnehmer (57 Männer und 19 Frauen) haben in den letzten zwei bis drei Jahren die Dreifachbelastung von Beruf, Weiterbildung und Familie auf sich genommen und nun erfolgreich einen Abschluss der Höheren Berufsbildung erlangt. Als bundesweit anerkannte Betriebswirte, Bilanzbuchhalter, Wirtschaftsfachwirte, Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen, Baumaschinenmeister, Poliere und Industriemeister sind sie jetzt bestens gerüstet und haben ausgezeichnete Karriere­pers­ pektiven. Voller Stolz nahmen die frischgebackenen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung ihre Zeugnisse am 29. Oktober 2021 im Bildungszentrum der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf entgegen. Sie haben einen der mehr als 4.000 Abschlüsse in der Tasche, die allein in den vergangenen zehn Jahren in der Höheren Berufsbildung bei der IHK erworben wurden.

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Dass Cyberkriminelle Unternehmen aller Branchen und Größen attackieren, zeigen die Studien von Sophos: 46 Prozent der deutschen Organisationen wurden im Jahr 2020 Opfer einer RansomwareAttacke. Sie zahlten Lösegelder von durchschnittlich 115.000 Euro. Knapp ein Drittel erhielten nicht mehr als die Hälfte der verschlüsselten Daten zurück. Diese Angriffe können verhindert werden, indem Sie Ihren Fokus vom reaktiven Management hin zu einer aktiven IT-Security-Strategie verlagern. Im Sophos Adaptive Cybersecurity Ecosystem suchen und korrelieren spezialisierte Cybersecurity-Teams proaktiv verdächtige Signale und verhindern An-

griffe, bevor der Schaden entsteht. Mit einer Kombination von Automatisierung und menschlichen Experten bietet es leistungsstarken Schutz, der kontinuierlich dazulernt und sich verbessert. Schützen Sie Ihre IT und Ihre Daten vor modernen Cyberangriffen mit dem Sophos Adaptive Cybersecurity Ecosystem. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier: www.sophos.de/content/ adaptive-cybersecurity-ecosystem Kontakt: Tel.: +49 800 2782761 www.sophos.de sales@sophos.de


AUS- UND WEITERBILDUNG

WEITERBILDEN. WEITERDENKEN. WEITERKOMMEN. Für eine florierende Wirtschaft: 20 Jahre Bildungszentrum

IHK-Weiterbildungsabteilung ein umfangreiches Bildungszentrum, das in SuhlMäbendorf seine Wirkungsstätte fand. Seitdem haben mehr als 25.000 Teilnehmende das Weiterbildungsangebot genutzt. Lehrgänge der Höheren Berufsbildung auf Bachelor- und Master-Niveau, Seminare und Workshops zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten sowie Lehrgänge mit IHK-Zertifikat sind fester Bestandteil des Programms.

Die beiden letzten Jahre haben ein Umund Neudenken in fast allen Lebensbereichen erfordert und neue Formen der Arbeit, des Lernens und des Austauschs entstehen lassen. Als kompetenter Weiter­ bildungsanbieter in der Region hat das Bildungszentrum der IHK Südthüringen das Portfolio aktualisiert und erweitert. Neben Lehrgängen in Präsenzform werden 2022 auch wieder Seminare und Lehrgänge im Onlineformat angeboten. Das Weiterbildungsprogramm 2022 finden Sie unter www.suhl.ihk.de/bildung/ weiterbildung ANTJE DA SILVA SANTOS Tel. +49 3681 362-425 santos@suhl.ihk.de

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eiterbildung im Beruf bietet die Chance, eigene Qualifika­ tionen zu erhalten und zu erweitern. Die Investition in die berufliche Bildung lohnt sich sowohl für die Unternehmen als auch für Lernende selbst. Am 5. November 2021 fand das erste Weiterbildungsseminar des Jubiläumsjahres statt. Denn vor 20 Jahren wurde das Bildungszentrum der IHK Südthüringen aus der Taufe gehoben. 2001 wurde aus der

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AUS- UND WEITERBILDUNG

IHK-WEITERBILDUNGSANGEBOT DATUM

BEZEICHNUNG

07.01.2022 Der Report – Vorbereitung für Industriekaufleute und Kaufleute für Büromanagement 10.01.2022 Ausbildung der Ausbilder 10.01.2022 Aktuelles Steuerrecht 2022 11.01.2022 Aktuelles Steuerrecht 2022 11.01.2022 Arbeitsrecht – Update und Neuregelungen 13.01.2022 Jahresabschluss, Bilanz und Bewertung (IHK) 13.01.2022 Beauftragter für Lean Management (IHK) 17.01.2022 Prüfungsvorbereitung IT-Berufe (Teil 1 der Abschlussprüfung) 17.01.2022 Grundlagen der Immobilienwirtschaft (IHK) 17.01.2022 Exportmanager (IHK) 18.01.2022 Grundlagen des Rechnungswesens (IHK) 18.01.2022 Prüfungsvorbereitung Kaufleute im Groß- und Außenhandel (Großhandel) 18.01.2022 Aktuelles Steuerrecht 2022 19.01.2022 Optimales Onboarding Ihrer Auszubildenden 19.01.2022 MS Excel Grundkurs 20.01.2022 Prüfungsvorbereitung Kaufleute im Groß- und Außenhandel (Großhandel) 21.01.2022 Basiswissen Netzwerke – Internetworking IPv6 24.01.2022 Aktuelles Steuerrecht 2022 24.01.2022 Ausbildung der Ausbilder 25.01.2022 Arbeitszeitrechtliche Aspekte im Arbeitsrecht 25.01.2022 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 01.01.2021 25.01.2022 Ausbildung der Ausbilder für Fachwirte 26.01.2022 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 01.01.2022 26.01.2022 Prüfungsvorbereitung für Informatikkaufleute 26.01.2022 Prüfungsvorbereitung für Fachinformatiker – FR Anwendungsentwicklung 26.01.2022 Prüfungsvorbereitung für IT-Systemkaufleute 27.01.2022 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 01.01.2022 31.01.2022 Die Praxis der Exportkontrolle 01.02.2022 Prüfungsvorbereitung für Fachinformatiker – FR Systemintegration 02.02.2022 Prüfungsvorbereitung für Industriekaufleute 02.02.2022 MS Excel Grundkurs 03.02.2022 Home-Office und mobiles Arbeiten – Rechtsgrundlagen und Besonderheiten 07.02.2022 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum 01.01.2022 07.02.2022 Ausbildung der Ausbilder 08.02.2022 MS Excel für Controller 09.02.2022 GmbH-Geschäftsführung (IHK) 10.02.2022 Online Marketing Manager (IHK) 10.02.2022 Persönlichkeit und Auftreten für Vertriebsspezialisten 14.02.2022 Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 14.02.2022 Prüfungsvorbereitung – Teil 1 für Kaufleute für Büromanagement 14.02.2022 Grundlagen Rechnungswesen

STD ORT 8 SHL 96 8 8 8 71 52 48 60 85 52 44

SHL SHL ARN SHL Webinar Webinar Webinar Webinar Webinar Webinar Webinar

8 8 16 44

Webinar ARN SHL Webinar

42 8 60 8 4 12 4 48 48

SHL SON Webinar SHL SHL Webinar Webinar Webinar Webinar

48 4 8 48 36 16 4

Webinar Webinar SHL Webinar Webinar SHL SHL

4 60 24 60 78 8 24

Webinar Webinar SHL Webinar Webinar SON SHL

16 SHL 24 SHL

Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter www.suhl.ihk.de www.wis.ihk.de

/ NEU: Home-Office und mobiles Arbeiten – Rechtsgrundlagen und Besonderheiten Begriffe wie Telearbeit, mobiles Arbeiten und Home-Office haben zwar ihre eigenen Definitionen, meinen aber grundsätzlich das Gleiche: Abkopplung des Arbeitsprozesses von einem konkreten betrieblichen Arbeitsplatz. Die Tätigkeit im Home-Office ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und viele rechtliche Fragen bleiben offen. Deren Klärung ist das Ziel des Seminares. 03.02.2022 / Suhl 24.02.2022 / Sonneberg 31.05.2022 / Arnstadt

/ Basiswissen Netzwerke – Internetworking IPv6 PC-Nutzer, die in die Netzwerktechnik und deren Sicherheit einsteigen wollen, werden in diesem dreiwöchigen Wochenendlehrgang für die Grundlagen der Netzwerkkommunikation und den PC-Sicherheitsschutz befähigt. Die Teilnahme kann als Modul in den Lehrgängen „IT-Netzwerkadministrator (IHK) – Windows Server Basis“ und „IT-Netzwerkadministrator (IHK) – Windows Server Profi Plus“ angerechnet werden. 21.01.2022 / Suhl

SUHL Antje da Silva Santos Tel. +49 3681 362-425 Katrin Pertig Tel. +49 3681 362-427 Karolin Moritz Tel. +49 3681 362-426 Kerstin Katzschmann Tel. +49 3681 362-116

SONNEBERG Heidi Leistner

Tel. +49 3675 7506-255

ARNSTADT Carmen Klotz

Tel. +49 3628 6130-516

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REGIONALMARKETING

VOLLER ERFOLG: INDUSTRIE INTOUCH 2021 40 Unternehmen und 900 Besucher waren dabei

© Michael Reichel / arifoto.de

/ Nachwuchs fördern

© Michael Reichel / arifoto.de

Almut Ewald, Geschäftsführerin der Gebr. Ewald GmbH, zeigt Dr. Peter Traut, IHK-Präsident und Vorstandsvorsitzender des Veranstalters forum Thüringer Wald e. V., Produkte aus ihrem Sortiment. Das Unternehmen war zum ersten Mal bei INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald dabei (v. r.).

Viele Teilnehmer besuchten in Steinbach-Hallen­ berg die Rennsteig Werkzeuge GmbH. Zum wiederholten Male nahm das Unternehmen an INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald teil. Auch eine AZUBI-Tour für junge Newcomer bot das Unternehmen an.

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Am 13. Oktober 2021 fand zum achten Mal die Veranstaltung „INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald“ statt – zum zweiten Mal unter Corona-Bedingungen. 900 Besucher, unter ihnen auch viele Schüler, Studenten und Arbeitssuchende, entdeckten insgesamt 40 Unternehmen in Südthüringen. Neben Unternehmen aus den Landkreisen Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg, dem Ilm-Kreis und der Stadt Suhl öffneten erstmals auch Unternehmen aus dem Wartburgkreis ihre Türen für die Besucher. Alle Unternehmen hatten spannende Programme zusammengestellt und präsentierten sich als zukunftsfähige Betriebe sowie attraktive Arbeitgeber.

Mit den t-wood.de AZUBI-Touren, die in 25 der beteiligten Unternehmen durchgeführt wurden, legte INDUSTRIE INTOUCH einen besonderen Fokus auf die jungen Leute. Unter dem Motto „Von Azubis für Azubis“ stellten Auszubildende in extra auf die potenziellen „Newcomer“ zugeschnittenen Touren nicht nur ihr Unternehmen und ihren Beruf vor, sondern beantworteten auch Fragen aus erster Hand. Neben den klassischen Rundgängen fanden sich viele neue Ideen in den Unternehmensprogrammen, um den Besuchern etwas Besonderes zu bieten: darunter bspw. Azubi-Lounges, Vorstellung von 3D-Druck, Demo einer Lichtsprechanlage, eine Duftstation, Keramikgießen zum Selbermachen, Waffeln backen in einem durch die Azubis hergestellten Waffeleisen und vieles mehr. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen für die Veranstaltungsorganisation – nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie – war die Veranstaltung auch in diesem Jahr wieder ein voller Erfolg. Die Besucher vergaben im Feedback im Anschluss der Veranstaltung Bestnoten. 99 Prozent der Besucher empfehlen INDUSTRIE INTOUCH weiter, auf Unternehmensseite sind es 84 Prozent. 64 Prozent der Unternehmen erhielten im Nachgang Bewerbungen von interessierten Fachkräften und Azubis. An diese Erfolgsbilanz soll auch 2022 angeknüpft werden. Mehr Informationen zu INDUSTRIE INTOUCH unter www.industrie-intouch.de

CORNELIA GRIMM Tel. +49 3681 362-231 grimm@forum-thueringer-wald.de


REGIONALMARKETING

T-WOOD.DE MAGAZIN WORK&CREATE Orientierung für Azubis von morgen

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WORK&CREATE, das Magazin für die Jugendlichen im Thüringer Wald, informiert über Möglichkeiten der Berufsorientierung.

ORK&CREATE, das Magazin der Jugendcommunity t-wood.de, geht in die nächste Runde und erscheint druckfrisch am 21. Februar 2022. Die Zeitschrift liefert den Jugend­ lichen der Region Impulse für den beruflichen Werdegang – vom Schul­ leben hinein ins Praktikum oder die duale Ausbildung. Die Macher des Magazins sind t-wood.de, die Jugendkampagne des forum Thüringer Wald e. V., und das Thüringer Berufswahlmagazin WiYou.de. Da die Fachkräftesicherung nach wie vor ein brisantes Thema bei Südthüringer Unternehmen ist, engagieren sich die Netzwerkpartner gemeinsam, zukünftige Fachkräfte vom beruflichen Werdegang im Thüringer Wald zu überzeugen und sie an ihre Heimat zu binden. Darauf aufbauend verbindet das Jugendmagazin

WORK&CREATE Themen der regionalen Berufsorientierung mit den Themen Leben und Events im Thüringer Wald.

/ Mitmachen und Nachwuchskräfte sichern Interessierte Unternehmen können in der nächsten Ausgabe der WORK&CREATE zielgerichtet die Jugendlichen der Region auf ihre Arbeitgebermarke und die freien Ausbildungsplätze aufmerksam machen. Anzeigenschluss ist der 12. Januar 2022. Letzte Ausgabe der WORK&CREATE bit.ly/3wVaxS2

DENISE SCHUBERT Tel. +49 3681 362-156 schubert@forum-thueringer-wald.de

VERWALTUNG IST UNTERNEHMERFREUNDLICH Steinbach-Hallenberg erhält zum vierten Mal Qualitätssiegel

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ehn Prozent der Unternehmen aus Steinbach-Hallenberg sowie 60 Prozent der größten Unternehmen im Ort hatten die Möglichkeit, an der Unternehmensbefragung teilzunehmen, die Bestandteil der (Re-)Zertifizierung ist, um sich „Unternehmerfreundliche Verwaltung“ zu nennen. Diesem Schritt sowie einer Vor-Ort-Überprüfung unter Aufsicht des TÜV Thüringen unterzog sich die Stadt am Fuße der Hallenburg bereits zum vierten Mal. Mit Erfolg: Denn für weitere drei Jahre darf das Qualitätssiegel-Schild am Rathaus angebracht werden. Das Qualitätssiegel „Unternehmerfreundliche Verwaltung“ zeichnet Verwaltungen aus, die ihre Abläufe an den Belangen der regionalen Wirtschaft orientieren und damit die Standortattraktivität für Unternehmen erhöhen. Für die Zertifizierung wird ein zweistufiges Prüfverfahren unter Aufsicht des TÜV Thüringen durchlaufen. Neben einer Unternehmensbefragung wird dabei ein Audit bei der jeweiligen Verwaltung vor Ort durchgeführt. JAN SCHEFTLEIN Tel. +49 3681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de

Am 10. November 2021 wurde dem Bürgermeister der Stadt Steinbach-Hallenberg das Qualitätssiegel „Unternehmerfreundliche Verwaltung“ übergeben. V. l.: Torsten Hoffman, erster Beigeordneter der Stadt Steinbach-Hallenberg, Cornelia Grimm, Regionalmanagerin forum Thüringer Wald e. V., Carsten Boß von der Handwerkskammer Südthüringen, Bürgermeister Markus Böttcher und Jan Scheftlein, Abteilungsleiter Standortpolitik | Existenzgründung und Unternehmensförderung der IHK Südthüringen

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REGIONALMARKETING

REGIONALE ONLINE-PLATTFORM FÜR THÜRINGENS SÜDEN © Michael Reichel / arifoto.de

Werden Sie Teil von LIEBLINGSMEILE.de

Die Plattform bietet regionalen Akteuren den Einstieg in den Onlinehandel und hält viele Möglichkeiten zur digitalen Präsentation bereit:

/ Erstellung eines digitalen Schaufensters mit der Abbildung von Kontaktdaten, Produkten und Angeboten, Social Media-Kanäle, Website/Webshop sowie Fotogalerie / Listung als regionaler Onlineshop / Abbildung eines Online-Gutschein­ angebots

/ Kostenfrei anmelden

Dr. Peter Traut, IHK-Präsident und Vorstandsvorsitzender des forum Thüringer Wald e. V., und Cornelia Grimm, Regionalmanagerin des Vereins, drücken den symbolischen Startknopf für die neue Online-Plattform LIEBLINGSMEILE.de. Sie lädt zum Shoppen, Erleben und Genießen in Thüringens Süden ein (v. r.).

1. Dezember 2021 online und schafft die Verbindung zwischen den Vorteilen der digitalen Welt und den Stärken des stationären Handels, der Gastronomie und der Freizeitanbieter. Das Projekt vernetzt Anbieter und Konsumenten in den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, dem Wartburgkreis, der kreisfreien Stadt Suhl sowie dem Ilm-Kreis. © Michael Reichel / arifoto.de

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-Commerce und Digitalisierung erleben aktuell einen beispiellosen Boom, der durch die Corona-Pandemie weiter angetrieben wird. Gleichzeitig erfährt die regionale Wertschöpfung einen neuen Aufschwung und höhere Wertschätzung. Genau hier setzt das Projekt „LIEBLINGS­MEILE.de – Shoppen, Erleben & Genießen in Thüringens Süden“ an. Die regionale Online-Plattform ist seit

Als Händler, Dienstleister, Gastronom oder Freizeitanbieter haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei anzumelden und Teil von LIEBLINGSMEILE.de zu werden. Mit der Präsenz auf der digitalen Plattform steigern Sie Ihre Bekanntheit und Reichweite landkreisübergreifend in einer großen Gebietskulisse in Thüringens Süden. Als teilnehmendes Unternehmen profitieren Sie zudem von einer breiten Öffentlichkeitskampagne und können sich an Aktionen beteiligen. Projektbegleitend entsteht ein umfassendes Angebot an Beratungen und Schulungen zu unterschiedlichen Themen rund um die Digitalisierung. Weiterführende Informationen und Anmeldung unter www.lieblingsmeile.de QR-Code scannen und direkt zur Anmeldung gelangen!

MEIKE WINGESS Tel. +49 3681 362-662 wingess@forum-thueringer-wald.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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INNOVATION UND UMWELT

GRÜNER WASSERSTOFF IM FOKUS

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Neue Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Projekte

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it der Novellierung des Klima­ schutzgesetzes setzt sich Deutschland zum Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dies bedeutet auch, dass prozessbedingte Treibhausgasemissionen aus der Industrie vermieden werden müssen. Hier gilt es jedoch, Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit innovativ und intelligent zu kombinieren. Wasserstoff bietet dabei neue Lösungswege. Als auf Dauer nachhaltig gilt Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energiequellen hergestellt wurde – sog. „grüner“ Wasserstoff. Um den zukünftigen Bedarf Deutschlands zu decken, muss aber ein erheblicher Teil an Wasserstoff importiert werden.

/ Aufbau von Produktionskapazitäten In diesem Kontext gilt es, einen schnellen Markthochlauf zu unterstützen sowie entsprechende Wertschöpfungsketten – auch international – zu etablieren. Seitens der Bundesregierung wird der Aufbau von Produktionskapazitäten und neuer, nachhaltiger Lieferketten auch 36

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im Ausland angestrebt. Dabei muss sichergestellt sein, dass lokale Märkte und eine Dekarbonisierung vor Ort durch die Produktion von grünem Wasserstoff unterstützt werden. So werden auch Beschäftigungseffekte in Deutschland und in unseren Partnerländern erzeugt, die in langfristiges Wachstum münden können.

/ Deutsche Technologien im Ausland fördern Vor diesem Hintergrund hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesforschungsministerium eine neue Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte erarbeitet. Ziele der Förderung sind laut BMWi, den Einsatz deutscher Technologien im Ausland zu fördern, einen Beitrag zum zeitnahen und zielgerichteten Aufbau eines globalen Marktes für grünen Wasserstoff zu leisten sowie Strukturen für den Import von Wasserstoff vorzubereiten. Der Ort der Verwendung des erzeugten Wasserstoffs spielt eine untergeordnete Rolle. Das Programm unterstützt den Aufbau von industriellen Produktionsanlagen, von

Pilot- und Demonstrationsprojekten, von begleitenden Forschungsvorhaben sowie begleitende bzw. vorbereitende wissenschaftliche Analysen und Studien.

/ Förderrichtlinie auf einen Blick / Zwischen 25 bis 45 Prozent der beihilfefähigen Kosten können per Zuwendung übernommen werden. / Die maximale Förderhöhe beträgt 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Antragsteller. / Das Förderprogramm hat ein Gesamtvolumen von 150 Mio. Euro pro Jahr. / Insgesamt sind aktuell 350 Mio. Euro eingeplant. Die geförderten Projekte müssen im Rahmen der Richtlinie bis Ende 2024 umgesetzt werden. MARTIN KRETSCHMANN Tel. +49 3675 7506-252 kretschmann@suhl.ihk.de


INNOVATION UND UMWELT

AZUBIS ALS ENERGIESCOUTS

Nächster Termin 15. und 16. Februar 2022 – jetzt mitmachen!

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teigende Strompreise und die deutschen Klimaschutzziele haben die Themen Energieeffizienz und Einsparpotenziale erneut in den Fokus vieler Unternehmen gerückt. Mit dem Azubiprojekt Energie-Scouts bietet die IHK Südthüringen ein Qualifizierungsmodul für Auszubildende an, damit diese in ihren Betrieben dazu beitragen, Energieeinsparpotenziale zu erkennen und erfolgreich zu nutzen.

/ Warum Azubis? Zum einen sind die Möglichkeiten der jungen Leute besonders vielfältig. Sie haben noch viele Jahre Berufsleben vor sich, in denen sie ihre Sensibilität für das Thema Energieeffizienz anwenden und mit Know-how Energieverbräuche und Energiekosten in Betrieben senken können. Zum anderen interessiert sich die junge Generation oft für die Belange der Umwelt und verhält sich häufig umweltbewusst. Eine Qualifizierung in diesem Bereich erhöht in Zeiten knapper Bewerber für Ausbildungsplätze auch die Attraktivität der Unternehmen.

/ Wie funktioniert es? In zwei je halbtägigen Workshops wird in einer Gruppe von maximal 15 Auszubildenden zunächst das notwendige Wissen vermittelt, um Einsparpotenziale erkennen zu können. U. a. werden Energieformen, Energieeffizienz in der Produktion bzw. von Gebäuden oder die Erfassung von Energiedaten thematisiert. Außerdem lernen die Auszubildenden den Umgang mit Messgeräten, wie einem Infrarotthermometer oder einem Druckluft-Leckagemessgerät. Die Auszubildenden entwickeln nach den Workshops eigenverantwortlich Projekte zur Einsparung von Energie und weiteren Ressourcen im Betrieb. Alle Ausbildungsrichtungen sind willkommen, eine Spezialisierung wird nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme an dem Projekt sowie die Ausleihe eines Messkoffers sind kostenfrei.

Weitere Informationen unter www.suhl.ihk.de/energie-scouts

DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

Herzlichen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen

Wir wünschen allen Anzeigenkunden und Lesern frohe Festtage und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022 Verlag & Außendienstmitarbeiter Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH

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INNOVATION UND UMWELT

MITTELGROSSE FEUERUNGSANLAGEN Messpflichten und Emissionsgrenzwerte beachten

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft und ist am 20. Juni 2019 in Deutschland in Kraft getreten.

S

ie ist relevant für ca. 40.000 Anlagen in Deutschland. Das betrifft Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 1 MW bis 50 MW sowie mit einer Feuerungswärmeleistung kleiner 1 MW, sofern die Anlage genehmigungs­bedürftig ist (siehe Abbildung). Zu beachten ist auch, dass eine Betroffenheit vorliegen kann, wenn mehrere Einzel­feuerungsanlagen über einen gemeinsamen Schornstein ableiten bzw. bei Notstromaggregaten. Mit der 44. BImSchV werden Grenz­ werte für Luftschadstoffe bzw. Vorgaben für deren Messung festgelegt, die

bei der Verbrennung der Brennstoffe Erdgas- bzw. Biogas, Holz, Öl, Diesel etc. in Feuerungsanlagen entstehen. Dazu zählen auch Blockheizkraftwerke und Gasturbinenanlagen. Bei den Luftschadstoffen geht es u. a. um Ammoniak (NH3), Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx) bzw. Lachgas (N2O), Schwefeloxide (SOx), Gesamtstaub, Form­aldehyd und Chlorverbindungen. Diverse Betreiberpflichten, wie Dokumentations- sowie Nachweispflichten, ergänzen die Regelungen zu den Grenz­ werten.

Feuerungswärmeleistung

1 MW bis <50 MW

< 1 MV

Genehmigungsbedürftig nach BlmSchG?

≥ 50 MV

ja

nein

1. BlmSchV

Bestandsanlagen sind solche, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen oder die vor dem 19. Dezember 2017 immissionsschutzrechtlich genehmigt und vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden. Für Bestandsanlagen gelten die Anforderungen dieser Verordnung seit dem 20. Juni 2019, nicht jedoch die Emissionsgrenzwerte. Diese müssen ab dem 1. Januar 2025 eingehalten werden. Es ist jedoch zu beachten, dass auch bei bestehenden Anlagen erste regelmäßige Messungen bis zum 20. Juni 2020 bzw. 20. Juni 2022 durchgeführt werden mussten bzw. werden müssen.

Detaillierte Informationen zu den Emissionsgrenzwerten sowie zu den Dokumentations- und Nachweispflichten unter www.suhl.ihk.de/44-bimschv

nein Gemeinsame Anlage ≥ 1 MW

Im Unterschied zur Technischen Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft, die für viele genehmigungsbedürftige Anlagen bisher angewandt wurde, gelten die Anforderungen der 44. BImSchV direkt. Das heißt, dass sie eingehalten werden müssen, ohne dass die Behörde die Anlagenbetreiber dazu auffordert. Dies ist insbesondere für Bestands­ anlagen relevant, denn auch diese sind von verschärften Emissionsgrenzwerten sowie Dokumentations- und Nachweis­pflichten betroffen.

ja

Ausnahmetatbestand? § 1 Abs. 2 44. BlmSchV nein

13. BlmSchV

DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

44. BlmSchV

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INNOVATION UND UMWELT

AKADEMISCHER NACHWUCHS GEEHRT

IHK Südthüringen verleiht IHK-Preis an Absolventen Südthüringer Hochschulen

D

er Hochschulpreis der IHK Süd­ thüringen ist mit 2.500 Euro dotiert, um wissenschaftliche Leistungen des akademischen Nachwuchses zu würdigen und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Voraussetzungen zum Erhalt des Preises sind, neben der Bewertung mit dem Prädikat „sehr gut“, eine enge Zusammenarbeit mit einem Südthüringer Unternehmen und die innovative Wirkung der Ergebnisse auf die betriebliche Praxis der Unternehmen. Eine Fachjury wählt von den eingereichten Vorschlägen die Preis­träger aus. Auch in diesem Jahr haben die ausgezeichneten Absolventen die Intention des Preises unter Beweis stellen können. Die hohe Qualität der Arbeit, der besonders innovative und praxisorientierte Ansatz sowie der praktische Nutzen für die Südthüringer Unternehmen versprechen eine nachhaltige wirtschaftliche Verwertbarkeit – also einen Transfer der wissenschaftlichen Ergebnisse in die Wirtschaft.

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© TU Ilmenau / Chris Liebold

Zum 19. Mal zeichnete die IHK Süd­ thüringen in diesem Jahr die herausragenden Abschlussarbeiten des akademischen Nachwuchses der Hochschule Schmalkalden und der Technischen Universität (TU) Ilmenau mit dem IHK-Preis aus. In langjähriger Tradition wurden damit nun insgesamt 36 Absolventen der Südthüringer Hochschulen für die hohe Qualität ihrer Leistungen durch die IHK Südthüringen prämiert.

Robert Wegner (2. v. r.) bei seiner Ehrung zur Absolventenfeier der TU Ilmenau mit Olaf Mollenhauer (l.), Vorsitzender des Regionalausschusses Ilm-Kreis der IHK Südthüringen, Carmen Klotz (2. v. l.), Niederlassungsleiterin Arnstadt der IHK Südthüringen, und Stefan Gross von der HELLER Maschinen & Technologie AG.

/ Absolvent der TU Ilmenau Robert Wegner, M. Sc. Thema der Masterarbeit: Entwurf eines Maschinenkonzeptes zum Einbringen von Natriumfäden in Motorkolben In Zusammenarbeit mit: HELLER Maschinen & Technologie AG Studiengang: Maschinenbau Gesamtnote Studium: 1,6 „Mit seiner Arbeit leistete der Absolvent einen wichtigen Baustein für nachhaltige und energieeffiziente Lösungen in der Automotive-Industrie, insbesondere für Nutzfahrzeuge im Fernstreckenverkehr, um das EU-Ziel einer 30-prozentigen CO2-Reduktion bis 2030 zu erreichen,“ so das Fazit der Jury. „Der hohe technologische Reifegrad der gefundenen Lösung, der auch Taktzeitanalysen, Betrachtungen zur Prozesssicherheit und die zu erwartenden Herstellungskosten umfasste, erlaubte die Umsetzung des Maschinenkonzeptes in eine praxistaugliche Anlage, die mittlerweile ausgeliefert und bereits beim Kunden im Einsatz ist.“

/ Absolventen der Hochschule Schmalkalden Auf Empfehlung der Auswahljury erhielten in diesem Jahr gleich zwei Absolventen der Hochschule Schmalkalden den IHK-Preis. Alexander Münch, B. A. Thema der Bachelorarbeit: Arbeitsmarktentwicklung in Thüringen – insbesondere Südthüringen – von der Wiedervereinigung bis 2020 und Prognose bis 2035 In Zusammenarbeit mit: IHK Südthüringen Studiengang: Wirtschaftswissenschaften Gesamtnote Studium: 1,4 Die Arbeit von Alexander Münch wurde durch Prof. Wiebke Störmann wissenschaftlich betreut. In ihrem Gutachten stellte sie unter anderem fest: „Die Argumentationsstränge sind durchgängig nachvollziehbar und die kausalen Bezüge zwischen den Kapiteln an jeder Stelle klar erkennbar. Die besondere Leistung von Herrn Münch besteht darin, auf der Basis unterschiedlicher Statistiken die


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© Hochschule Schmalkalden

veranschaulicht mögliche Assoziationen und endet mit einem prägnanten Fazit – der Neuentwicklung der Marke ‚Max Schultz‘. Die Arbeit ist nicht nur sehr gut formuliert, sondern auch in formaler Hinsicht grafisch frisch und einfallsreich und in technischer Umsetzung sehr genau und detailliert entwickelt worden.

Alexander Münch (2. v. l.) und Kevin Sittig (2. v. r.) wurden für ihre hervorragenden Abschlussarbeiten durch Prof. Gundolf Baier (l.), Präsident der Hochschule Schmalkalden, und Tilo Werner, Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International der IHK Südthüringen, geehrt.

kleinräumige Entwicklung Südthüringens zu analysieren sowie darauf basierend Handlungsempfehlungen zur Sicherung des Fachkräfteangebots in der Zukunft zu entwickeln.“

In Zusammenarbeit mit: Max Schultz Automobile GmbH & Co. KG Studiengang: Angewandte Medieninformatik Gesamtnote Studium: 1,4

Kevin Sittig, M. Sc. Thema der Masterarbeit: Entwicklung einer Corporate Identity mit Fokussierung auf das Thema Corporate Design für einen der führenden Mercedes-Benz-Vertragspartner Mitteldeutschlands

Die wissenschaftliche Betreuung der Masterarbeit erfolgte durch Prof. Joachim Dimanski. In seinem Gutachten schrieb er u. a.: „Die Arbeit fokussiert auf die aktuelle und neue Identität des Unternehmens, auf die Markenpositionierung, die -werte und den -kern, analysiert das Leitbild,

Mit der Verleihung des IHK-Preises trägt die IHK Südthüringen dazu bei, die Absolventen der Thüringer Hochschulen an die Region zu binden. Zwei der drei Preisträger haben in Thüringens Süden Fuß gefasst: Robert Wegner ist inzwischen als Projektingenieur bei der HELLER Maschinen & Technologie AG angestellt und auch Kevin Sittig bleibt der Max Schultz Automobile GmbH & Co. KG als Marketing Manager mit seinem Know-how erhalten. Wir gratulieren den Preisträgern für ihre herausragenden Leistungen und wünschen viel Erfolg für die weiteren Karriereschritte.

TILO WERNER Tel. +49 3681 362-203 werner@suhl.ihk.de

INNOVATIONSKRAFT IN DER REGION XXIV. Innovationspreis Thüringen 2021 vergeben Der Innovationspreis Thüringen würdigt die Innovationskraft von Thüringer Unternehmen und soll zur Entwicklung neuer Produkte ermutigen. Für den diesjährigen Wettbewerb wurden insgesamt 81 Bewerbungen in verschiedenen Kategorien eingereicht, die in einem zweistufigen Verfahren von einer 19-köpfigen Jury gesichtet und bewertet wurden.

/ Preisträger der Kategorie „Industrie & Material“ (dotiert mit 20.000 €) Leuchtende Pigmente als Wegbegleiter: Leuchtstoffwerk Breitungen GmbH, Breitungen Viele Produzenten werben damit, ihre Produkte nachhaltig herzustellen. Doch besteht beispielsweise ein T-Shirt wirklich aus der versprochenen Bio-Baumwolle und wie kann der Anbieter das garantieren? Die Leuchtstoffwerke Breitungen

GmbH hat leuchtende Pigmente entwickelt, die Produkte markieren und Lieferketten nachvollziehbar machen. Nach jahrelanger Weiterentwicklung sind diese so klein, dass sie weder mit dem bloßen Auge sichtbar sind, noch die Produkteigenschaften beeinflussen. Die Pigmente wirken als Informationsspeicher: Während des Produktionsprozesses werden sie fortlaufend gescannt und protokollieren die Verarbeitungsschritte bis zum fertigen Produkt. Sie sind anorganisch und so robust bzw. prozessbeständig, dass das Signal der Lichtpartikel bei der SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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INNOVATION UND UMWELT

Weiterverarbeitung nicht abnimmt. Dank eines Modulsystems können verschiedene sichtbare, unsichtbare, detektierbare oder maschinenlesbare Sicherheitspigmente zu einer individuellen KundenLösung kombiniert werden. Urteil der Jury Der Leuchtstoffwerk Breitungen GmbH gelingt mit den leuchtenden Pigmenten die lückenlose Dokumentation von Herstellungsprozessen mit dem Produkt als Informationsspeicher. Das Unternehmen bedient damit einen schnell wachsenden Markt. www.leuchtstoffwerk.com

/ Preisträger der Kategorie „Digitales & Medien“ (dotiert mit 20.000 €)

Urteil der Jury Die ADVA Optical Networking SE erhöht mit dem Kryptomodul für quantensichere Kommunikation die Sicherheit bei der Datenübertragung. Während Quantencomputer herkömmliche Verschlüsselungsalgorithmen decodieren können, schützt die neue Lösung kritische Infrastrukturen zuverlässig. www.adva.com

Hochsicheres Kryptomodul für quantensichere Kommunikation: ADVA Optical Networking SE, Meiningen

/ Ernst-Abbe-Preis für innovatives Unternehmertum

© Sascha Fromm – Funke Medien Thüringen

Quantencomputer können komplexe Problemstellungen mit großem Rechenbedarf binnen kurzer Zeit lösen, jedoch auch missbräuchlich verwendet werden. Zum Schutz großer Datenmengen, wie

Strahlende Gesichter aus Südthüringen: Uli Schlegel, Senior Director Product Line Management der ADVA Optical Networking SE, nahm den Preis in der Kategorie „Digitales & Medien“ entgegen.

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Finanztransaktionen, E-Mail-Kommunikation oder kritischer Infrastruktur, bedarf es neuer Verschlüsselungsverfahren. Die ADVA Optical Networking SE in Meiningen hat in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ein neues Kryptomodul konstruiert, das selbst Angriffen durch hoch performante Quantencomputer widerstehen soll.

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Dr. Knuth Baumgärtel, Micro-Hybrid Electronic GmbH, Hermsdorf und Ilmenau Dr. Baumgärtel steht an der Spitze der Micro-Hybrid Electronic GmbH, einem gefragten Spezialisten für Infrarotmesstechnik an fünf Standorten weltweit. Im Jahr 2006 trat Dr. Baumgärtel die Nachfolge des von seinem Vater gegründeten Unternehmens an und setzte mit seinen 220 Mitarbeitenden zunehmend auf Internationalisierung. Mit hochwertigen Innovationen bestimmen sie wichtige globale Trends und damit die Wachstumsmärkte der Zukunft. Die Re-Investition von Gewinnen, die Zusammenarbeit mit Forschungspartnern in der Region und die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden sieht Dr. Baumgärtel dabei als Erfolgsrezept für zweistellige Wachstumsraten. www.microhybrid.com

/ Nominiert in der Kategorie „Tradition & Zukunft“ Skalierbare, modulare Prüfstandsplattform für Pumpen: PREMETEC Automation GmbH, Suhl Um den Hydraulikdruck in der Kühlung oder den Absaugpumpen aufrechtzuerhalten, kommen auch Elektrofahrzeuge nicht ohne elektrisch angetriebene Öl­ pumpen aus. Doch bisherige Prüfstände sind nur für bestimmte Pumpentypen einsetzbar. Die PREMETEC Automation GmbH aus Suhl hat eine modulare Prüfstandsplattform entwickelt, um verschiedene Typen von Ölpumpen universell prüfen zu können. Der Basisprüfstand ist immer gleich aufgebaut und kann mit zusätzlichen Wechselvorrichtungen für neue Ölpumpentypen umgerüstet werden. Bei Bedarf lassen sich weitere Prüfzellen ankoppeln. Zudem ist es möglich, die Parameterkontrolle für die Temperatur- und Druckmessung an neue Einsatzbedingungen anzupassen. Das spart Investitionskosten, erhöht die Wettbewerbsfähigkeit und ist nachhaltig. Urteil der Jury Mit der neuen Prüfstands-Plattform ist der PREMETEC Automation GmbH ein modulares Maschinenkonzept gelungen, das individuell an verschiedene Pumpen­ größen anpassbar ist und sich direkt in eine automatisierte Produktionslinie integrieren lässt. www.premetec.de

Die IHK Südthüringen gratuliert den Preisträgern und Nominierten aus dem Kammerbezirk recht herzlich. www.innovationspreisthueringen.de


INNOVATION UND UMWELT

© malp – stock.adobe.com

ENERGIEWENDE-BAROMETER 2021

auf 3,72 ct./kWh verständigt – im VerMit der jährlich durchgeführten Umfrage „Energiewende-Barometer der IHKgleich zu 6,5 ct./kWh in 2021. Dennoch Organisa­tion“ werden durch die Unternehmen die Fortschritte der Energiewende bleibt abzuwarten, ob die Energiepreisund die aktuelle Klima- und Energiewendepolitik bewertet. Knapp 2.600 Unterspirale gestoppt werden kann. Denn die nehmen haben sich 2021 bundesweit an der Umfrage beteiligt, davon 42 Prozent aus dem Dienstleistungsgewerbe, 38 Prozent aus der Industrie, 15 Prozent aus dem Entwicklung der Energiepreise hängt von zahlreichen Faktoren, wie der nationalen Handel und 5 Prozent aus der Bauwirtschaft. Die Befragung fand vom 7. bis 25. Wie haben sich Ihre Strompreise in den vergangenen zwölf CO -Bepreisung und der Entwicklung auf Juni 2021 statt und damit in einem Zeitraum, als die aktuelle Dynamik der StromMonaten entwickelt? 2 den(Südthüringen) Weltmärkten ab. und Erdgaspreissteigerung erst an Fahrt aufnahm. 70 Nicht57,6 zuletzt aufgrund steigender 55,6 60 50 42,4 Strom- und Energiepreise gewinnen 38,9 40 ber schon im Befragungszeitraum In der Konjunkturumfrage Herbst der IHK Energieeffizienzmaßnahmen weiter an 30 20 Fahrt: So wuchs deutschlandweit 5,6die Zahl ließen die Umfrageergebnisse Südthüringen gaben 57,2 Prozent der Un10 0 konkrete Schlüsse zu: Mehr als die ternehmen die Energiepreise0 als größtes der Unternehmen, die solche Maßnahgestiegen gleich geblieben gesunken men aktuell planen, binnen Jahresfrist Hälfte der Südthüringer Unternehmen verRisiko für die wirtschaftliche Entwicklung 2020 2021 zeichneten gestiegene Strompreise und gut in den kommenden zwölf Monaten an. Im um fünf Prozentpunkte auf 20 Prozent. Angesichts absehbar wachsender Kosten drei Viertel höhere Energiepreise gegenüber Vorjahr waren es lediglich 27,1 Prozent. beim Einsatz fossiler Energieträger ist dem Vorjahr. Zu Letzterem zählen Gas, Zwar hat sich die Politik für das Jahr Fernwärme, Heizöl, Benzin und Diesel. 2022 auf eine Senkung der EEG-Umlage von einem fortdauernd hohen Interesse Anteil in %

A

Wie haben sich Ihre Energiepreise in den vergangenen zwölf Monaten entwickelt? (Südthüringen)

70 60 50 40 30 20 10 0

55,6

100

57,6

42,4

38,9

0 gestiegen

gleich geblieben 2020

77,8

80

Anteil in %

Anteil in %

Wie haben sich Ihre Strompreise in den vergangenen zwölf Monaten entwickelt? (Südthüringen)

2021

5,6

51,5

60 40

30,3

22,2

20

18,5 0

0 gesunken

gestiegen

gleich geblieben 2020

gesunken

2021

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INNOVATION UND UMWELT

Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu steigern? Energieeffizienz in der Mobilität Investitionen in effiziente Technik Mitarbeiter informieren/qualifizieren Einbindung externer Dienstleister Energetische Gebäudesanierung Digitalisierung/Automatisierung Messinfrastruktur/Steuerungsproz. Umweltmanagementsystem Lastmanagement Teilnahme an Energieeffizienz-Netzwerken/Effizienztischen Energiemanagementsystem Erneuerung des Wärmeerzeugers Energieaudit Effizienzmaßnahmen in Service-Prozessen Qualifizierung der Auszubildenden zu Energie-Scouts 0

10

20 Deutschland

44

30

40

an Energieeffizienz in der Wirtschaft auszugehen. Für die Hälfte der Betriebe sind dabei laut Umfrage langfristige Energielieferverträge sowie ein Wechsel des Lieferanten ein Thema.

weniger Maßnahmen umgesetzt werden. Dies gilt auch für die Investitionen in effiziente Technik. Während 60 Prozent der Südthüringer Unternehmen investieren, sind es bundesweit mehr als 70 Prozent.

/ Mobilität und Mitarbeiter­ qualifikation im Fokus

/ Wasserstoff: Energieträger mit Potenzial

Mit Blick auf die einzelnen konkreten Maßnahmen der Unternehmen im Bereich der Energieeffizienz fällt neben der großen Bandbreite ins Auge, dass das Thema Mobilität auf der Effizienzagenda angekommen ist. Deutschlandweit setzen mehr als drei Viertel der Unternehmen Effizienz­ maßnahmen im Bereich Mobilität um, in Südthüringen jedoch erst ein Viertel. Insgesamt ist festzustellen, dass Südthüringer Unternehmen nach wie vor großen Wert auf die Mitarbeiterinforma­tion bzw. -qualifikation legen – mehr als im bundesweiten Durchschnitt. Insgesamt ist für Südthüringen jedoch zu verzeichnen, dass gegenüber dem Bundesdurchschnitt

Der Energieträger Wasserstoff gewinnt zunehmend an Aufmerksamkeit und auch in Südthüringen ist großes Interesse am Thema Wasserstoff vorhanden. So sind neun von zehn Südthüringer Unternehmen der Meinung, dass Wasserstoff als Energieträger Unternehmen aller Branchen und in allen Regionen offenstehen soll. Die Unternehmen sind außerdem der Überzeugung, dass neben Wasserstoff, der aus erneuerbarem Strom erzeugt wird, auch CO2-armer Wasserstoff aus weiteren Herstellungsverfahren diskriminierungsfrei Marktzugang erhalten sollte. Im aktuellen Energiewende-Barometer gaben deutschlandweit 8 Prozent der

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50

60

70

80

90

Südthüringen

Unternehmen an, bereits klimaneutral zu sein – in Südthüringen waren es 5 Prozent. Die Hälfte (bundesweit) bzw. 75 Prozent der Südthüringer Unternehmen hat sich Klimaneutralität noch nicht als Ziel gesetzt. Aufgrund der politischen Zielstellungen ist jedoch zu erwarten, dass sich nahezu alle Unternehmen in den nächsten Jahren mit dem Thema CO2-Fußabdruck bzw. Klimaneutralität auseinandersetzen müssen. Das vollständige Energiewende-­ Barometer finden Sie unter www.suhl.ihk.de/energiepapiere Die Übersicht der im Jahr 2022 geltenden Steuern, Abgaben und Umlagen auf den Strompreis unter bit.ly/3nvdllS

DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

WIRTSCHAFTSSATZUNG

der Industrie- und Handelskammer Südthüringen für das Geschäftsjahr 2022 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 7. Dezember 2021 aufgrund von §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), und der Beitragsordnung vom 16. September 2020, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) beschlossen: I.

Wirtschaftsplan

2.2. sofern deren Umsatz im Sinne von § 10 der Beitragsordnung

1.

2.

975,00 EUR

2.2.1. 5,2 Mio. EUR bis 10,3 Mio. EUR beträgt,

Der Wirtschaftsplan wird

2.2.2. mehr als 10,3 Mio. EUR bis 20,5 Mio. EUR beträgt,

in der Plan-GuV mit der Summe der Erträge in Höhe von mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von

6.584.200,00 EUR 9.347.700,00 EUR

mit geplantem Vortrag in Höhe von mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von

1.147.700,00 EUR - 1.615.800,00 EUR

im Finanzplan mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von

540.000,00 EUR 149.800,00 EUR

1.950,00 EUR

2.2.3. mehr als 20,5 Mio. EUR bis 30,7 Mio. EUR beträgt,

3.900,00 EUR

2.2.4. mehr als 30,7 Mio. EUR beträgt,

7.800,00 EUR.

2.3. Für eine zugehörige Kapitalgesellschaft, deren Tätigkeit sich auf die Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Kammer zugehörigen Personengesellschaft (persönlich haftende Gesellschaft i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB) beschränkt, deren wirtschaftliche Tätigkeit ruht oder die sich in Liquidation befindet, kann der Grundbeitrag gemäß Abs. III. Nr. 2.1.1. auf 113,00 EUR reduziert werden.

festgestellt. II.

Beitragsfreistellungen

IV. Als Umlage sind zu erheben

1.

Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 EUR nicht übersteigt.

0,17 % des Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage für die Umlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 EUR für das Unternehmen zu kürzen.

2.

Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt haben und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Geschäftsjahr der Kammer, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und im darauf folgenden Jahr vom Grundbeitrag und von der Umlage sowie im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 EUR nicht übersteigt.

V. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2022. VI. 1.

Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der Kammer vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben werden.

2.

Soweit kein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb vorliegt, der Gewerbetreibende jedoch seinen Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb, auch einen voraussichtlichen, der Kammer mitgeteilt hat, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des mitgeteilten Betrages erhoben werden.

3.

Liegt keine Information über Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb vor, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages gemäß Abs. III. Nr. 1.1. bzw. Abs. III. Nr. 2.1.1. erhoben werden. Die Bemessungsgrundlage für den Umlagebeitrag kann entsprechend geschätzt und hierauf eine Vorauszahlung erhoben werden.

4.

Sobald der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 2022 vorliegt, wird die Vorauszahlung berichtigt und ein endgültiger Beitragsbescheid erteilt. Entsprechend werden Beitragsanteile nachgefordert, erstattet oder gutgeschrieben.

5.

Liegen keine Angaben über die zur Festsetzung der Grundbeiträge erforderlichen Umsatzerlöse vor, so kann die Veranlagung auf der Grundlage einer Schätzung erfolgen (§ 15 Abs. 6 der Beitragsordnung).

III. Als Grundbeiträge sind zu erheben 1.

2.

Von Kammerzugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, 1.1. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 15.340,00 EUR, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II eingreift,

39,00 EUR

1.2. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 15.340,00 EUR bis 25.000,00 EUR

78,00 EUR

1.3. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 25.000,00 EUR bis 30.700,00 EUR

113,00 EUR

1.4. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 30.700,00 EUR

226,00 EUR.

Von Kammerzugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind, oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, 2.1. sofern deren Umsatz im Sinne von § 10 der Beitragsordnung unter 5,2 Mio. EUR liegt, 2.1.1. mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 30.700,00 EUR

226,00 EUR

VII. Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnung in dieser Wirtschaftssatzung gelten jeweils für alle Geschlechter. VIII. Inkrafttreten Die Wirtschaftssatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

2.1.2. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 30.700,00 EUR bis 61.400,00 EUR 390,00 EUR

Suhl, 7. Dezember 2021

2.1.3. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 61.400,00 EUR

gez. Dr. Peter Traut Präsident

585,00 EUR

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

WIRTSCHAFT 11–12 SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /   / 2021

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

BEITRAGSORDNUNG

der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 7. Dezember 2021 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Beitragsordnung beschlossen:

46 8

§1

Beitragspflicht

(1)

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) erhebt von den Kammerzugehörigen (IHK-Mitglieder) Beiträge nach Maßgabe des IHKG und der folgenden Vorschriften; die Beiträge sind öffentliche Abgaben.

(2)

Die Beiträge werden als Grundbeiträge und Umlagen erhoben.

(3)

Die Vollversammlung setzt jährlich in der Wirtschaftssatzung die Grundbeiträge, den Hebesatz der Umlage und die Freistellungsgrenze (§ 5 Beitragsordnung) fest.

§2

Organgesellschaften und Betriebsstätten

(1)

Verbundene Unternehmen (Organgesellschaften) werden nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 IHKG als eigenständige IHK-Mitglieder zum Beitrag veranlagt.

(2)

Hat ein IHK-Mitglied mehrere Betriebsstätten im Sinne von § 12 Abgabenordnung (AO) im IHK-Bezirk, so wird der Grundbeitrag nur einmal erhoben.

§3

Beginn und Ende der Beitragspflicht

(1)

Die Beitragspflicht entsteht mit Beginn des Geschäftsjahres, erstmalig mit dem Beginn der IHK-Zugehörigkeit.

(2)

Erhebungszeitraum für den Beitrag ist das Geschäftsjahr (§ 15 der Satzung der IHK Südthüringen).

(3)

Die Beitragspflicht endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Gewerbesteuerpflicht erlischt. Sie wird durch die Eröffnung eines Liquidationsoder Insolvenzverfahrens nicht berührt.

§4

Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb

(1)

Der Gewerbeertrag wird nach § 7 Gewerbesteuergesetz (GewStG) unter Berücksichtigung von § 10 a GewStG ermittelt.

(2)

Falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt worden ist, tritt an die Stelle des Gewerbeertrages der nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb.

WIRTSCHAFT 11–12 SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /   / 2021

§5

Beitragsfreistellung nach § 3 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 IHKG

(1)

Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem GewStG oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 EUR nicht übersteigt.

(2)

(3)

Die im Abs. 1 genannten natürlichen Personen sind, soweit sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben, noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr vom Grundbeitrag und von der Umlage sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 EUR nicht übersteigt. Wenn nach dem Stand der zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Wirtschaftssatzung vorliegenden Bemessungsgrundlagen zu besorgen ist, dass bei der IHK die Zahl der Beitragspflichtigen, die einen Beitrag entrichten, durch die in den Absätzen 1 und 2 genannten Freistellungsregelungen auf weniger als 55 vom Hundert aller ihr zugehörigen Gewerbetreibenden sinkt, kann die Vollversammlung für das betreffende Geschäftsjahr eine entsprechende Herabsetzung der dort genannten Grenzen für den Gewerbeertrag oder den Gewinn aus Gewerbebetrieb beschließen.

§6

Berechnung des Grundbeitrages

(1)

Der Grundbeitrag kann gestaffelt werden. Zu den Staffelungskriterien gehören insbesondere Art und Umfang sowie die Leistungskraft des Gewerbebetriebes. Berücksichtigt werden können dabei der Gewerbeertrag, hilfsweise

Gewinn aus Gewerbebetrieb, die Registereintragung (z.B. Handels-, Genossenschaftsund Vereinsregister, etc.), das Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes, der Umsatz, die Bilanzsumme und die Arbeitnehmerzahl. Die Staffelung, deren Kriterien, die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Grundbeiträge legt die Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung fest. (2)

Der Grundbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben. Er ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der gewerbliche Betrieb oder seine Betriebsstätten nicht im ganzen Erhebungszeitraum oder nur mit einem Betriebsteil beitragspflichtig sind. Besteht die Beitragspflicht im Erhebungszeitraum nicht länger als drei Monate, kann auf Antrag von der Erhebung des Grundbeitrages ganz oder teilweise abgesehen werden.

§7

Berechnung der Umlage

(1)

Bemessungsgrundlage für die Umlage ist der Gewerbeertrag nach dem GewStG oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, der nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb.

(2)

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage für die Umlage einmal um einen Freibetrag gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 IHKG für das Unternehmen zu kürzen; bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten wird der Freibetrag vor Ermittlung der Zerlegungsanteile von der Bemessungsgrundlage des ganzen Unternehmens abgezogen.

§ 8 Zerlegung (1)

Bei einer Zerlegung des Gewerbeertrages sind nur die auf den IHK-Bezirk entfallenden Zerlegungsanteile der Umlagebemessung und, soweit der Gewerbeertrag für die Bemessung des Grundbeitrages oder die Freistellung (§ 5 Beitragsordnung) herangezogen wird, auch dabei zugrunde zu legen. Satz 1 gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlage Gewinn aus Gewerbebetrieb und für den Umsatz, die Bilanzsumme oder


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

eingetragen sind (gemischtgewerbliche Betriebe), den Beitrag für den Betriebsteil, der weder handwerklich (Anlage A und Anlage B Abschnitt 1 der HwO) noch handwerksähnlich (Anlage B Abschnitt 2 der HwO) ist, sofern der Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und mit dem weder handwerklichen noch handwerksähnlichen Betriebsteil einen Umsatz von mehr als 130.000 EUR erzielt hat.

die Arbeitnehmerzahl, wenn diese für die Bemessung des Grundbeitrages herangezogen werden. (2)

Die Zerlegung erfolgt auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung festgestellten gewerbesteuerlichen Zerlegungsanteile. Liegt keine gewerbesteuerliche Zerlegung durch die Finanzverwaltung vor, kann die Zerlegung nach entsprechender Anwendung der §§ 28 ff. GewStG (gewerbesteuerliche Zerlegung) durch die IHK erfolgen. (2)

§9

Bemessungsjahr

(1)

Soweit die Beitragsordnung auf den Gewerbeertrag, den Gewinn aus Gewerbebetrieb, den Umsatz, die Bilanzsumme oder die Arbeitnehmerzahl Bezug nimmt, sind die Werte des Bemessungsjahres maßgebend.

(2)

Das Bemessungsjahr wird von der Vollversammlung in der jährlichen Wirtschaftssatzung festgesetzt.

§ 10 Umsatz, Bilanzsumme, Beschäftigtenzahl (1)

(2)

Umsatz im Sinne der Beitragsordnung ist die Summe der steuerfreien und steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 b und 9 a Umsatzsteuergesetz (UStG). Bei umsatzsteuerlichen Organschaften wird für den gesamten Organkreis der umsatzsteuerrechtliche Umsatz der Organträgerin zugrunde gelegt.

(3)

(1)

Die Bilanzsumme wird nach § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) und die Zahl der Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelt.

(2)

Soweit die Beitragsordnung oder Wirtschaftssatzung Rechtsfolgen an die Eintragung im Register (z. B. Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister, etc.) knüpft, ist dieses Kriterium erfüllt, wenn das IHK-Mitglied zu irgendeinem Zeitpunkt des Geschäftsjahres im Register eingetragen ist. Dieses Kriterium ist ebenfalls erfüllt, wenn das IHK-Mitglied in einem Register eines anderen Staates eingetragen ist, soweit dieses Register eine dem deutschen Handelsregister (Genossenschafts-, Vereinsregister, etc.) vergleichbare Funktion hat. Abs. 1 gilt entsprechend, soweit die Beitragsordnung Rechtsfolgen daran knüpft, dass der Gewerbebetrieb des IHK-Mitgliedes nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

§ 12 Besondere Regelungen für gemischtgewerbliche Betriebe (1)

Die IHK erhebt von IHK-Mitgliedern, die in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis nach § 19 der Handwerksordnung (HwO)

Im Rahmen der nach dieser Vorschrift vorzunehmenden Zuordnung findet § 8 Abs. 2 Beitragsordnung keine Anwendung.

§ 14 Besondere Regelungen für Komplementärgesellschaften, Tochtergesellschaften und Gesellschaften mit sonstigen im Handelsregister eingetragenen Rechtsverhältnissen (1)

IHK-Mitgliedern in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer Personenhandelsgesellschaft erschöpft, kann in der jährlichen Wirtschaftssatzung ein ermäßigter Grundbeitrag eingeräumt werden, sofern beide Gesellschaften der IHK zugehören.

(2)

Gleiches gilt für Gesellschaften, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, sofern beide Unternehmen ihren Sitz im Kammerbezirk haben.

(3)

IHK-Mitgliedern in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, welche sich in Abwicklung befinden, kann in der jährlichen Wirtschaftssatzung ein ermäßigter Grundbeitrag eingeräumt werden.

(4)

Bei IHK-Mitgliedern mit Gewinnabführungsverträgen kann der Grundbeitrag entsprechend der Regelungen des § 6 Beitragsordnung gestaffelt werden. Berücksichtigt wird der auf das jeweilige IHK-Mitglied entfallende Anteil der Bemessungsgrundlage.

(5)

Die Wirtschaftssatzung kann vorsehen, dass die Ermäßigung des Grundbeitrages gemäß Abs. 1 bis 3 nur auf Antrag gewährt wird.

§ 13 Besondere Regelungen für Inhaber von Apotheken, Angehörige von freien Berufen und der Land- und Forstwirtschaft

§ 11 Registereintragung (1)

Nur der Gewerbeertrag, der auf den Betriebsteil entfällt, der weder handwerklich noch handwerksähnlich ist, wird der Umlagebemessung und, soweit der Gewerbeertrag für die Bemessung des Grundbeitrages oder die Beitragsfreistellung (§ 5 Beitragsordnung) herangezogen wird, auch dabei zugrunde gelegt. Satz 1 gilt entsprechend für die Bemessungsgrundlage Gewinn aus Gewerbebetrieb und für den Umsatz, die Bilanzsumme oder die Arbeitnehmerzahl, wenn diese für die Bemessung des Grundbeitrages oder die Beitragsfreistellung nach § 5 Beitragsordnung herangezogen werden.

Voraussetzungen für die Herabsetzung der Bemessungsgrundlage nachzuweisen.

(2)

IHK-Mitglieder, die Inhaber einer Apotheke sind, werden mit einem Viertel ihres Gewerbeertrages oder, falls für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihres nach dem Einkommenoder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinns aus Gewerbebetrieb zur Umlage veranlagt. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Gewerbeertrag für die Bemessung des Grundbeitrages oder die Beitragsfreistellung herangezogen wird. Abs. 1 findet auch Anwendung auf IHK-Mitglieder, die oder deren sämtliche Gesellschafter vorwiegend

§ 15 Beitragsveranlagung (1)

Die Beitragsveranlagung erfolgt durch schriftlichen Beitragsbescheid. Dieser ist dem IHK-Mitglied in einem verschlossenen Umschlag zu übersenden. Mit ausdrücklicher Zustimmung des IHK-Mitgliedes kann der Beitragsbescheid auch digital auf einem sicheren Übertragungsweg übersandt werden.

(2)

Im Beitragsbescheid ist auf die für die Beitragserhebung maßgeblichen Rechtsvorschriften hinzuweisen; die Bemessungsgrundlagen und das Bemessungsjahr sind anzugeben. Im Bescheid ist eine angemessene Zahlungsfrist zu bestimmen, gerechnet vom Zeitpunkt des Zugangs. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

(3)

Sofern der Gewerbeertrag oder der Zerlegungsanteil für das Bemessungsjahr noch nicht vorliegt, kann das IHK-Mitglied aufgrund des letzten vorliegenden Gewerbeertrages oder – soweit ein solcher nicht vorliegt – aufgrund einer Schätzung in entsprechender Anwendung des § 162 AO vorläufig veranlagt werden. Satz 1 findet entsprechende Anwendung auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb, auf den Umsatz, auf die Bilanzsumme und

a) einen freien Beruf ausüben oder b) Land- oder Forstwirtschaft auf einem im Bezirk der IHK belegenen Grundstück oder c) als Betrieb der Binnenfischerei Fischfang in einem im Bezirk der IHK belegenen Gewässer betreiben und Beiträge an eine oder mehrere andere Kammern entrichten, mit der Maßgabe, dass statt eines Viertels ein Zehntel der dort genannten Bemessungsgrundlage bei der Veranlagung zugrunde gelegt wird. Die IHK-Mitglieder haben das Vorliegen der

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

auf die Arbeitnehmerzahl, soweit diese für die Veranlagung von Bedeutung sind. Ist in dem Bemessungsjahr mit einer nicht unerheblichen, negativen konjunkturellen Entwicklung zu rechnen, können die in den Sätzen 1 und 2 dieses Absatzes genannten Bemessungsgrundlagen zeitlich befristet prozentual gekürzt werden. Die Höhe der prozentualen Kürzung beschließt die Vollversammlung in der jährlichen Wirtschaftssatzung. (4)

(5)

(6)

Ändern sich die Bemessungsgrundlagen nach Erteilung des Beitragsbescheides, so erlässt die IHK einen berichtigten Bescheid. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig erhobene Beiträge werden nachgefordert. Von einer Nachforderung kann abgesehen werden, wenn die Kosten der Nachforderung in einem Missverhältnis zu dem zu fordernden Beitrag stehen. Soweit der berichtigte Bescheid für ein bestimmtes Beitragsjahr einen korrigierten Beitrag ausweist, regelt er nur die Anpassung der Höhe des Beitrags an die der IHK vorliegenden Bemessungsgrundlagen; die zu dem betroffenen Beitragsjahr bereits zuvor ergangenen Beitragsbescheide bleiben im Übrigen wirksam und werden durch den berichtigten Bescheid nicht aufgehoben, sondern nur im Umfang der Korrektur geändert. Werden die in der Wirtschaftssatzung festgesetzten Beitragssätze während des laufenden Geschäftsjahres herabgesetzt, erfolgt die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge mittels Verrechnung. Nicht verrechenbare zu viel gezahlte Beiträge werden spätestens bei der endgültigen Abrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr erstattet. Das IHK-Mitglied ist verpflichtet, der IHK Auskunft über die zur Festsetzung des Beitrages erforderlichen Grundlagen zu geben; die IHK ist berechtigt, die sich hierauf beziehenden Geschäftsunterlagen einzusehen. Werden von dem IHK-Mitglied Angaben, die zur Feststellung seiner Beitragspflicht oder zur Beitragsfestsetzung erforderlich sind, nicht gemacht, kann die IHK die Beitragsbemessungsgrundlagen entsprechend § 162 AO schätzen; dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.

§ 16 Vorauszahlungen Für die Fälle des § 15 Abs. 3 kann die Wirtschaftssatzung regeln, dass die IHK-Mitglieder Vorauszahlungen auf ihre Beitragsschuld zu entrichten haben. Die Vorauszahlung ist auf der Grundlage der §§ 6 und 7 Beitragsordnung nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen. Die Erhebung erfolgt durch Vorauszahlungsbescheid. §§ 15 und 17 Beitragsordnung gelten entsprechend. Der Bescheid regelt die grundsätzliche Beitragspflicht abschließend und nur die Höhe des Beitrags vorläufig. Ergeht zu dem jeweiligen Beitragsjahr ein korrigierter Bescheid nach § 15 Abs. 4 regelt dieser nur die Korrektur der Höhe des jeweiligen Beitrags.

10 48

SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /   / 2021 WIRTSCHAFT 11–12

§ 17 Fälligkeit des Beitragsanspruches

(2)

Gegen den Beitragsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides kann innerhalb eines Monats nach Zustellung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen die IHK zu richten.

(3)

Rechtsbehelfe gegen Beitragsbescheide haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO).

Der Beitrag wird fällig mit Zugang des Beitragsbescheides; er ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu entrichten. § 18 Mahnung und Beitreibung (1)

(2)

(3)

Beiträge, die nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen sind, werden mit Festsetzung einer neuen Zahlungsfrist angemahnt. Die Erhebung von Gebühren (Auslagen für Mahnung und Beitreibung) richtet sich nach der Gebührenordnung der IHK. In der Mahnung ist der Beitragspflichtige darauf hinzuweisen, dass im Falle der Nichtzahlung innerhalb der Mahnfrist die Beitreibung der geschuldeten Beträge eingeleitet werden kann. Die Einziehung und Beitreibung ausstehender Beiträge richten sich nach § 3 Abs. 8 IHKG in Verbindung mit den landesrechtlichen Regelungen.

§ 19 Stundung, Erlass, Niederschlagung (1)

(2)

(3)

(4)

(5)

Beiträge können auf Antrag gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Beitragspflichtigen bedeuten würde und der Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Beiträge können auf Antrag im Falle einer unbilligen Härte ganz oder teilweise erlassen werden. Im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller IHK-Mitglieder ist an den Begriff der unbilligen Härte ein strenger Maßstab anzulegen. Beiträge können niedergeschlagen werden, wenn ihre Beitreibung keinen Erfolg verspricht oder wenn die Kosten der Beitreibung in einem Missverhältnis zur Beitragsschuld stehen. Von der Beitragsfestsetzung kann in entsprechender Anwendung von § 156 Abs. 2 AO abgesehen werden, wenn bereits vorher feststeht, dass die Beitreibung keinen Erfolg haben wird oder die Kosten der Festsetzung und der Beitreibung in einem Missverhältnis zur Beitragshöhe stehen. Für die Absätze 1 bis 4 finden die entsprechenden Dienstanweisungen Anwendung.

§ 20 Verjährung Für die Verjährung der Beitragsansprüche gelten die Vorschriften der AO über die Verjährung der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen entsprechend. § 21 Rechtsbehelfe (1)

Gegen den Beitragsbescheid ist der Widerspruch nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegeben. Über den Widerspruch entscheidet die IHK.

§ 22 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnung in dieser Beitragsordnung gelten jeweils für alle Geschlechter. § 23 Inkrafttreten Die Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 16. September 2020 außer Kraft. Für die Festsetzung bzw. Berichtigung von Beiträgen aus den Haushaltsjahren vor dem 1. Januar 2022 gelten die Beitragsordnungen in den vor dem 1. Januar 2022 geltenden Fassungen. Suhl, 7. Dezember 2021

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Genehmigungsvermerk des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) vom 9. Dezember 2021, Az.: 3404/6-16-9. Ausgefertigt: Suhl, 10. Dezember 2021

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

WAHLORDNUNG

der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) hat am 7. Dezember 2021 gemäß § 4 Absatz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Wahlordnung beschlossen: §1

Wahlmodus

§4

Ausübung des Wahlrechts

(1)

Die IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden Bestimmungen für die Dauer von fünf Jahren bis zu 55 Mitglieder der Vollversammlung.

(1)

Das Wahlrecht wird ausgeübt,

(2)

48 Mitglieder der Vollversammlung werden in allgemeiner, geheimer und freier Wahl von den IHK-Zugehörigen unmittelbar gewählt.

(3)

Bis zu sieben Mitglieder können in mittelbarer Wahl gemäß § 20 von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern hinzugewählt werden, die insoweit als Wahlpersonen handeln. Die mittelbare Wahl dient dazu, die Spiegelbildlichkeit der Vollversammlung zu verbessern. Hierbei soll die Vollversammlung, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des IHK-Bezirks und der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen, um Vertreter ergänzt werden, die über die unmittelbare Wahl keinen Sitz oder keine entsprechend ihrer Bedeutung ausreichende Anzahl von Sitzen in der Vollversammlung erhalten konnten. Der Antrag auf Durchführung einer mittelbaren Wahl ist entsprechend zu begründen.

§2

Nachrücken, Nachfolgewahl

(1)

Für ein unmittelbar gewähltes Mitglied der Vollversammlung, das vor Ablauf der Wahlperiode ausscheidet, rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl in derselben Wahlgruppe und im selben Wahlbezirk die nächsthöchste Stimmzahl erreicht hat (Nachfolgemitglied). Dies gilt auch, wenn das Nachfolgemitglied bereits durch mittelbare Wahl gemäß § 1 Absatz 3 Mitglied der Vollversammlung geworden ist; es gilt fortan als unmittelbar gewähltes Mitglied. Endet die Wählbarkeit des Nachfolgemitglieds im Zeitraum zwischen Wahl und Nachrückfall, so endet auch die Stellung als Nachfolgemitglied. Gleiches gilt für den Wechsel der Wahlgruppe oder des Wahlbezirks.

(2)

Ist kein als Nachfolgemitglied qualifizierter Kandidat vorhanden, so wird die Vollversammlung den freigewordenen Sitz im Wege der mittelbaren Wahl gemäß § 20 durch die unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitglieder besetzen. Das gewählte Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für welche das ausgeschiedene Mitglied gewählt wurde. Davon kann abgesehen werden, wenn der Rest der laufenden Wahlperiode den Aufwand einer Nachfolgewahl nicht rechtfertigt.

(3)

Falls der Anteil der insgesamt in mittelbarer Wahl gewählten Mitglieder der Vollversammlung – einschließlich der nach § 1 Absatz 3 hinzugewählten – 20 v. H. der zulässigen Höchstzahl aller Sitze erreicht, ist die mittelbare Wahl weiterer Vollversammlungsmitglieder ausgeschlossen. In diesem Falle soll die Vollversammlung die Durchführung einer unmittelbaren Nachfolgewahl beschließen. Diese erfolgt für die restliche Amtsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds. Sie wird entsprechend den Vorschriften dieser Wahlordnung als Briefwahl durchgeführt. Das gewählte Nachfolgemitglied muss der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für welche das ausgeschiedene Mitglied gewählt wurde.

(4)

Die Namen der ausgeschiedenen und der nachgerückten Mitglieder sind gemäß § 21 bekanntzumachen.

§3

Wahlberechtigung

(1)

Wahlberechtigt sind die IHK-Zugehörigen.

(2)

Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben.

(3)

Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.

a) für IHK-Zugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter, b) für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. (2)

Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden.

(3)

Für IHK-Zugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im IHK-Bezirk gelegen ist, kann das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausgeübt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im IHK-Bezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird. In begründeten Einzelfällen kann der Wahlausschuss auf Antrag eines IHK-Zugehörigen, mit Wohnsitz oder Sitz im IHK-Bezirk, darüber hinaus eine Wahlbevollmächtigung durch Beschluss zulassen.

(4)

In den Fällen der Absätze 1 lit. b, 2 und 3 kann das Wahlrecht jeweils nur von einer einzigen dazu bestimmten Person ausgeübt werden.

(5)

Das Wahlrecht kann nicht von Personen ausgeübt werden, bei denen das Wahlrecht gemäß § 3 Absatz 3 ruht.

(6)

Auf Verlangen ist dem Wahlausschuss die Berechtigung, das Wahlrecht auszuüben, durch einen Handelsregisterauszug oder in sonstiger geeigneter Weise nachzuweisen. Bei Wahlbevollmächtigten bedarf es einer zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht.

§5

Wählbarkeit

(1)

Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt und entweder selbst IHK-Zugehörige oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-Zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte gemäß § 5 Absatz 2 IHKG. Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des IHK-Zugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbstständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

(2)

Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen. Ist bereits ein Vertreter eines IHK-Zugehörigen Mitglied der Vollversammlung, kann ein weiterer Vertreter dieses IHK-Zugehörigen weder nachrücken noch unmittelbar oder mittelbar gewählt werden.

(3)

Ist eine natürliche Person in verschiedenen Wahlgruppen oder Wahlbezirken wählbar, kann sie nur einmal kandidieren.

§6

Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

(1)

Die Amtszeit der Mitglieder der Vollversammlung beginnt mit der konstituierenden Sitzung und endet mit der konstituierenden Sitzung einer neugewählten Vollversammlung. Die Wahlfrist muss innerhalb der letzten fünf

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Wahlgruppe VII – sonstige Dienstleistungen

Monate vor Ablauf von fünf Jahren seit der letzten konstituierenden Sitzung enden. Die konstituierende Sitzung findet innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Wahlergebnisse statt.

a) Der IHK-Bezirk wird für die Wahlgruppen I, III und VII in folgende Wahlbezirke eingeteilt: 1. Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2. Ilm-Kreis 3. Landkreis Hildburghausen 4. Landkreis Sonneberg 5. Kreisfreie Stadt Suhl

Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung wird durch den Wechsel in eine andere Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk nicht berührt. Gleichfalls bleibt die Mitgliedschaft in der Vollversammlung unberührt, soweit Mitglieder der Vollversammlung nach Beginn ihrer Mitgliedschaft durch Unternehmensfusion, -zusammenschluss oder -wechsel ihre Wählbarkeit vom selben IHK-Zugehörigen ableiten.

b) Für die Wahlgruppen II, IV und VI bildet jeweils der gesamte IHK-Bezirk den Wahlbezirk. c) Für die Wahlgruppe V werden drei Wahlbezirke gebildet:

Die Gültigkeit von Beschlüssen und Wahlen wird nicht davon berührt, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit bei mitwirkenden Mitgliedern der Vollversammlung nicht vorlagen oder zu einem späteren Zeitpunkt entfallen sind. Gleichfalls bleibt die Gültigkeit von Beschlüssen unberührt, wenn die Wahl einzelner Mitglieder der Vollversammlung oder der Vollversammlung insgesamt für ungültig erklärt wird.

(5)

Der Name des während der Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds der Vollversammlung ist gemäß § 21 bekanntzumachen.

§7

Wahlgruppen, Wahlbezirke, Sitzverteilung

(1)

Die IHK-Zugehörigen werden gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 IHKG zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in Wahlgruppen eingeteilt. Innerhalb der Wahlgruppen kann es regionale Unterteilungen geben (Wahlbezirke). Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur des IHK-Bezirks zu erreichen. Die Sitzverteilung soll die Branchenstruktur des IHK-Bezirks abbilden. Die Zuordnung der Sitze auf die Wahlgruppen und Wahlbezirke richtet sich nach dem Gewerbeertrag, Anzahl der Unternehmen, Anzahl der Beschäftigten und Umsatz.

(2)

Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:

Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:

1. Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2. Ilm-Kreis 3. Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, Kreisfreie Stadt Suhl Jeder Wahlbezirk umfasst die IHK-Zugehörigen, die in diesem Bezirk eine gewerbliche Niederlassung haben. (4)

Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die im Folgenden angegebene Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung: Wahlgruppen I

Wahlgruppe I – Industrie und Bau

2

Landkreis Sonneberg

3

1

Kreisfreie Stadt Suhl

1

1

Gesamtzahl Sitze

17

3

9

3 3

2

1

48

1 1

2

5

3

9

48

Wahlgruppe VI – Banken, Versicherungen sowie Grundstücks- und Wohnungswesen Zuwahl

Sitze VII gesamt

I

II

III

IV

V

VI

Sonstige Dienstleistungen

Diese Wahlgruppe umfasst das Beherbergungsgewerbe, die Gastronomie und sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen.

WIRTSCHAFT 11–12 SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /   / 2021

2

1 2

Wahlgruppen

1

1

1

1

1

1

1

Wahlgruppe V – Gastgewerbe, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

50 12

3

3

Die unmittelbar gewählten Mitglieder der Vollversammlung können gemäß § 1 Absatz 3 jeweils ein Mitglied aus den Wahlgruppen I bis VII der Vollversammlung hinzuwählen:

Diese Wahlgruppe umfasst den Verkehr, die Post-, Kurier- und Expressdienste, die Lagerei, das Vertragswesen sowie die Informations- und Telekommunikationsdienstleistungen.

Diese Wahlgruppe umfasst die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie das Grundstücks- und Wohnungswesen.

2

Landkreis Hildburghausen

(5)

2

Banken, Versicherungen sowie Grundstücks- und Wohnungswesen

Wahlgruppe IV – Verkehr, Lagerei, Information und Kommunikation

6

3

Sitze VII gesamt

Gastgewerbe, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Diese Wahlgruppe umfasst den Handel (Groß- und Einzelhandel) einschließlich der Handelsvermittler sowie den Handel, die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Ilm-Kreis

VI

Verkehr und Lagerei, Information und Kommunikation

Wahlgruppe III – Großhandel, Einzelhandel und Handelsvermittler

5

V

Großhandel, Einzelhandel und Handelsvermittler

Diese Wahlgruppe umfasst die Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden, die Energieversorgung, die Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und die Beseitigung von Umweltverschmutzungen.

Landkreis SchmalkaldenMeiningen

IV

Energie- und Wasserwirtschaft, Bergbau, Land- und Forstwirtschaft

Wahlgruppe II – Energie- und Wasserwirtschaft, Bergbau, Land- und Forstwirtschaft

III

Industrie und Bau

Diese Wahlgruppe umfasst das verarbeitende Gewerbe und das Baugewerbe.

II

Sonstige Dienstleistungen

(4)

(3)

Energie- und Wasserwirtschaft, Bergbau, Land- und Forstwirtschaft Großhandel, Einzelhandel und Handelsvermittler Verkehr, Lagerei, Information und Kommunikation Gastgewerbe, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Banken, Versicherungen sowie Grundstücks- und Wohnungswesen

(3)

Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung endet vor Ablauf der in Absatz 1 vorgesehenen Amtszeit durch Tod, Amtsniederlegung oder mit der Feststellung, dass bei dem Mitglied die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 Absatz 1 im Zeitpunkt der Wahl nicht vorhanden waren oder zum Zeitpunkt der Feststellung nicht mehr vorliegen, oder mit der Feststellung, dass die Wahl aus sonstigen Gründen für ungültig erklärt wird. Auf Antrag hat die Vollversammlung die Feststellung zu beschließen. Der Präsident hat den Antrag unverzüglich ab Kenntnis der IHK zu stellen.

Industrie und Bau

(2)

Diese Wahlgruppe umfasst alle Unternehmen, die nicht den oben genannten Wahlgruppen zugeordnet werden können. Zu dieser Wahlgruppe gehören insbesondere wissenschaftliche, technische und sonstige Dienstleistungen, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Unterhaltung und Erholung.

7


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

§8

Wahlausschuss, Wahlfrist

(1)

Die Vollversammlung wählt zur Durchführung jeder unmittelbaren Wahl einen Wahlausschuss, der aus drei Personen besteht. Der Wahlausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend oder durch einen Stellvertreter vertreten ist. Er wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch das älteste Wahlausschussmitglied vertreten. Beschlüsse des Wahlausschusses werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie können auch schriftlich, in Textform oder über ein elektronisches Kommunikationssystem gefasst werden. Der Vorsitzende kann sich bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeit der Unterstützung durch die Geschäftsführung sowie durch den Hauptgeschäftsführer benannter Personen als Wahlhelfer bedienen. Er kann einzelne Aufgaben auf die Geschäftsführung übertragen.

(2)

Der Wahlausschuss bestimmt den Zeitpunkt, an welchem die Stimmen in der IHK vorliegen müssen (Ende der Wahlfrist).

(3)

Die IHK stellt sicher, dass der Wahlausschuss die zur Erfüllung seiner Aufgaben nötige Unterstützung und Beratung durch fachkundige Dritte und gegebenenfalls durch Wahldienstleister erhält.

(4)

Die Tätigkeit im Wahlausschuss ist ehrenamtlich. Bei Ausscheiden eines Mitglieds erfolgt eine Nachwahl durch die Vollversammlung. Die Wahl kann im Umlaufverfahren erfolgen.

(5)

Die Amtszeit des Wahlausschusses endet mit der Wahl eines neuen Wahlausschusses durch die Vollversammlung.

§9

Wählerlisten

(1)

Nach Vorgaben des Wahlausschusses stellt die IHK zur Vorbereitung der Wahl getrennt nach Wahlgruppen und Wahlbezirken Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) auf. Die IHK legt sie dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Die Wählerlisten können auch in Dateiform erstellt werden. Sie enthalten Angaben zu Name, Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Identnummer und Wirtschaftszweig der Wahlberechtigten.

(2)

Bei der Aufstellung der Wählerlisten legt die IHK die ihr vorliegenden Unterlagen zugrunde und weist die Wahlberechtigten auf Grundlage der Vorgaben des Wahlausschusses den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken zu. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen oder Wahlbezirken angehören, werden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe bzw. einem Wahlbezirk zugeordnet. Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig sind, sind auf Antrag der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zuzuordnen.

(3)

Die Wählerlisten können für die Dauer von 14 Tagen durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk.

(4)

Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können binnen einer Woche nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme der Wählerlisten gemäß Absatz 3 bei dem Wahlausschuss eingereicht werden. Diese sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen, wobei eine Übermittlung per Fax oder die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail gleichfalls zulässig ist. Der Wahlausschuss entscheidet über Einsprüche und Anträge, er kann auch von Amts wegen Änderungen vornehmen. Anschließend stellt er die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.

(5)

Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor dem Ende der Wahlfrist gemäß § 8 Absatz 2 nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des Absatzes 4 entstanden ist.

(6)

Die IHK ist berechtigt, an Kandidaten oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Wahlwerbung Name, Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse und Wirtschaftszweig von Wahlberechtigten aus deren jeweiliger Wahlgruppe und deren jeweiligen Wahlbezirk zu übermitteln. Die Kandidaten oder deren Bevollmächtigte haben sich dazu schriftlich zu verpflichten, die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

(7)

Soweit personenbezogene Daten in den Wählerlisten enthalten sind, bestehen nicht 1. das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L. 119 vom 4. Mai 2016, S. 1; L 314 vom 22. November 2016, S. 72), 2. die Mitteilungspflicht gemäß Artikel 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679, 3. das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679. Das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird dadurch erfüllt, dass die betroffene Person Einsicht in die Wählerlisten gemäß Absatz 3 nehmen kann. Die Einsicht ist auch über die Frist in Absatz 3 hinaus zulässig.

§ 10 Bekanntmachungen des Wahlausschusses bestreffend Wahlfrist, Einsichtnahme in die Wählerlisten, Einspruchsfrist und Wahlvorschläge (1)

Der Wahlausschuss macht das Ende der Wahlfrist (§ 8 Absatz 2) sowie Zeit und Ort für die Einsichtnahme der Wählerlisten mit dem Hinweis auf die in § 9 Absatz 4 genannten Möglichkeiten der Einreichung von Anträgen und Einsprüchen einschließlich der dafür vorgesehenen Fristen bekannt.

(2)

Der Wahlausschuss fordert in der Bekanntmachung die Wahlberechtigten auf, binnen vier Wochen nach Ablauf der in § 9 Absatz 4 genannten Frist für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge bei ihm einzureichen. Er weist darauf hin, wie viele Mitglieder in jeder Wahlgruppe und jedem Wahlbezirk zu wählen sind.

§ 11 Kandidatenliste (1)

Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für Ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk schriftliche Wahlvorschläge einreichen, wobei auch die Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Ein Bewerber kann sich nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk zur Wahl stellen, für die er selbst bzw. der IHK-Zugehörige, von dem seine Wählbarkeit abgeleitet wird, gemäß § 9 Absatz 5 wählen kann. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk ergibt die Kandidatenliste. Die Kandidaten werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen angeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest.

(2)

Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen. Für die Übermittlung der Erklärung gelten die Anforderungen aus Absatz 1 entsprechend.

(3)

Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (Selbstvorschlag).

(4)

Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge. Er kann Authentizitätsnachweise und insbesondere zur Prüfung der Wählbarkeit von Bewerbern weitere Angaben verlangen. Er fordert Bewerber unter Fristsetzung auf, Mängel zu beseitigen, soweit es sich nicht um in Absatz 5 genannte Mängel handelt. Besteht ein Wahlvorschlag aus mehreren Bewerbern, so ergeht die Aufforderung an jeden Bewerber auf den sich die Mängel beziehen. Soweit die Mängel nicht fristgerecht beseitigt werden, wird der betreffende Bewerber nicht in die Kandidatenliste aufgenommen.

(5)

Ein unheilbarer Mangel liegt insbesondere vor, wenn: a) die Einreichungsfrist nicht eingehalten wurde, b) das Formerfordernis mit Ablauf der Einreichungsfrist nicht eingehalten wurde, c) der Bewerber nicht wählbar ist,

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

der unterzeichnete Wahlschein im Rücksendeumschlag so rechtzeitig an die IHK zurückzusenden, dass die Unterlagen spätestens zum Ende der Wahlfrist in der IHK vorliegen (§ 8 Absatz 2).

d) der Bewerber nicht identifizierbar ist oder e) die Erklärung des Bewerbers nach § 11 Absatz 2 Satz 2 mit Ablauf der Einreichungsfrist fehlt. Bei den vorgenannten Mängeln der Wahlvorschläge wird keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt. (6)

(7)

(8)

Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Geht für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk kein gültiger Wahlvorschlag ein oder reicht die Zahl der gültigen Wahlvorschläge nicht aus, um die Bedingung des Satzes 1 für eine Kandidatenliste zu erfüllen, so setzt der Wahlausschuss eine angemessene Nachfrist und wiederholt die Aufforderung nach § 10 Absatz 2, beschränkt auf diese Wahlgruppe und diesen Wahlbezirk. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist findet eine auf die gültigen Wahlvorschläge beschränkte Wahl statt. Gegebenenfalls unbesetzt bleibende Sitze werden in mittelbarer Wahl besetzt. Der Wahlausschuss macht die gültigen Kandidatenlisten mit folgenden Angaben der Kandidaten bekannt: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen und Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens. Der Wahlausschuss kann weitere ergänzende Angaben beschließen und weist in der Wahlbekanntmachung darauf hin. Im Falle von Absatz 6 Satz 2 werden Nachfrist und Aufforderung zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge vom Wahlausschuss ebenfalls bekannt gemacht.

(5)

§ 15 Störungen der Briefwahl (1)

Ist Wahlberechtigten aufgrund höherer Gewalt oder aus von der IHK zu vertretenden Gründen ihre Stimmabgabe nicht oder nicht fristgerecht möglich (Störung), kann der Wahlausschuss die Wahlfrist insgesamt oder für einzelne Wahlgruppen oder Wahlbezirke verlängern, sofern die Möglichkeit zur Stimmabgabe nicht nur unerheblich oder kurzfristig eingeschränkt war und die Störung dem Wahlausschuss vor Ende der Wahlfrist bekannt wird.

(2)

Die Verlängerung muss unter Berücksichtigung des Zeitraums für ihre Bekanntmachung und Art und Dauer der zugrundeliegenden Störung im Wahlablauf geeignet sein, den betroffenen Wählern ausreichende Gelegenheit zur Stimmabgabe einzuräumen.

(3)

Die Verlängerung der Wahlfrist muss bekannt gegeben werden.

§ 16 Auszählung (1)

Nach Ablauf der Wahlfrist treten der Wahlausschuss, die bei der Auszählung unterstützenden Wahlhelfer sowie verantwortliche Personen des Wahldienstleisters zusammen, um die Wahlurne und die Wahlumschläge zu öffnen und die Stimmzettel auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Liegt keine ungültige Stimmenabgabe vor, sind die auf die Kandidaten jeweils entfallenden Stimmen zu vermerken. Ist die Stimmabgabe ungültig, ist der Stimmzettel zu erfassen, in den Wahlumschlag zurückzulegen und während der Auszählung gesondert aufzubewahren.

(2)

Die Auszählung ist öffentlich. Der Wahlausschuss kann nähere Regelungen zum Ablauf dieses Auszählungsverfahrens treffen. Dabei hat er die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu gewährleisten. Die Mitglieder des Wahlausschusses üben im Auszählungsraum das Hausrecht aus.

(3)

Die Ergebnisse der Auszählung, alle wesentlichen Vorkommnisse während der Auszählung, die Zahl der Wahlberechtigten je Wahlgruppe und Wahlbezirk nach der Wählerliste und die Zahl der auf die einzelnen Kandidaten entfallenden Stimmen sind in der Niederschrift über die Auszählung aufzunehmen. In der Niederschrift sind ferner Beginn und Ende der Auszählung sowie die Namen aller an der Auszählung Beteiligten festzuhalten. Die Niederschrift ist von mindestens zwei Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterschreiben. Die Wahlunterlagen erhält der Hauptgeschäftsführer nach Abschluss der Wahl gemäß § 18 Absatz 2. Alle Wahlunterlagen sind so lange aufzubewahren, bis die jeweilige Wahl rechtswirksam abgeschlossen ist und die aus der nächsten Wahl hervorgegangene Vollversammlung zusammengetreten ist.

Das Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2016/679 findet in Bezug auf die in der Kandidatenliste enthaltenen personenbezogenen Daten keine Anwendung.

§ 12 Durchführung der Wahl Die Wahl findet schriftlich statt (Briefwahl). § 13 Wahlunterlagen (1)

Die IHK versendet an alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen für die Briefwahl. Sie sind als vertrauliche Wahlunterlagen zu kennzeichnen.

(2)

Für die Briefwahl werden den Wahlberechtigten folgende Unterlagen übermittelt: a) ein Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein) b) ein Stimmzettel c) ein neutraler Umschlag mit der Bezeichnung „IHK-Wahl“ (Stimmzettelumschlag) d) ein Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag)

(3)

Die rechtzeitig bei der IHK eingegangenen Stimmzettelumschläge werden nach Feststellung der Wahlberechtigung unverzüglich ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

Die Wahlunterlagen enthalten den Hinweis, dass die Stimmabgabe nur durch den Wahlausübungsberechtigten persönlich und unbeobachtet erfolgen darf.

§ 17 Gültigkeit der Stimmen § 14 Stimmabgabe (1)

(2)

(3)

(4)

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Die Briefwahl erfolgt durch Stimmzettel, welche für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk die Kandidatenliste sowie einen Hinweis auf die Anzahl der in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählenden Kandidaten enthalten. Die Reihenfolge der Kandidaten ergibt sich aus der Kandidatenliste (§ 11 Absatz 1).

(1)

Über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Fragen entscheidet der Wahlausschuss.

(2)

Ungültig sind insbesondere Stimmzettel, a) die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen, b) die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen oder keine Kennzeichnung enthalten,

Zur Wahlausübung berechtigt ist der IHK-Zugehörige selbst oder eine Person, die zur Wahlausübung bevollmächtigt ist und dazu die Wahlunterlagen des Wahlberechtigten erhalten hat.

c) in denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind,

Der Wahlausübungsberechtigte darf höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind. Die von ihm gewählten Kandidaten kennzeichnet er dadurch, dass er jeweils das Feld vor deren Namen auf dem Stimmzettel ankreuzt. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen. Der Wahlausübungsberechtigte hat den von ihm gemäß Absatz 3 gekennzeichneten Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag zu legen und diesen zu verschließen. Anschließend ist der verschlossene Stimmzettelumschlag und

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d) die nicht in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag oder nicht in einem verschlossenen Rücksendeumschlag eingehen. Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; anderenfalls sind sie sämtlich ungültig. (3)

Rücksendeumschläge, die lediglich den Stimmzettelumschlag, nicht hingegen auch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch,


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

falls der Wahlschein im Stimmzettelumschlag versendet wurde oder nicht ausreichend ausgefüllt ist. Kein Zurückweisungsgrund ist die Rücksendung der Wahlunterlagen in einem anderen als dem Rücksendeumschlag.

(7)

§ 18 Wahlergebnis (1)

(2)

(3)

Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das Gleiche gilt für die Festlegung der Nachfolgemitglieder (§ 2). Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die gewählten Kandidaten mit folgenden Angaben bekannt: Familienname, Vorname, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens. Über die Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis entscheidet die Vollversammlung. Sollen weitere Informationen veröffentlicht werden, ist rechtzeitig darüber in einer Wahlbekanntmachung zu informieren.

§ 21 Bekanntmachung und Fristen (1)

Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen im Internet auf der Website der IHK Südthüringen, www.suhl.ihk.de, unter Angabe des Tags der Einstellung. Sie können zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden.

(2)

Alle Wahlunterlagen sind mindestens ein Jahr, gerechnet ab Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren. Anschließend sind Wahlscheine, Stimmzettel, Umschläge, Wählerlisten zu vernichten bzw. zu löschen. Die übrigen Wahlunterlagen sind, sofern nichts anderes bestimmt ist, bis zum Ende der übernächsten Wahlperiode aufzubewahren.

(3)

Fristen der Wahlordnung sind, soweit nicht in der Wahlordnung etwas anderes geregelt ist, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berechnen.

§ 19 Wahlprüfung (1)

(2)

Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss eingegangen sein. Der Einspruch ist auf die Wahl innerhalb der Wahlgruppe und des Wahlbezirks des Wahlberechtigten beschränkt. Über Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses entscheidet der Wahlausschuss. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhoben werden. Soweit der Wahlausschuss dem Widerspruch nicht innerhalb eines Monats abhilft, entscheidet die Vollversammlung. Einsprüche gegen die Feststellung des Wahlergebnisses und Widersprüche gegen die Entscheidung des Wahlausschusses sind zu begründen. Sie können nur auf einen Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften gestützt werden, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden kann. Gründe können nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragen werden. Im Wahlprüfungsverfahren einschließlich eines gerichtlichen Verfahrens werden nur bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist vorgetragene Gründe berücksichtigt.

§ 20 Verfahren und Überprüfung der mittelbaren Wahl (1)

(2)

Die mittelbare Wahl nach § 1 Absatz 3 Satz 1 setzt einen vorherigen Beschluss der Vollversammlung voraus, dass die Voraussetzungen von § 1 Absatz 3 Satz 2 vorliegen. Dieser Beschluss muss auch die Anzahl der für die jeweiligen Wahlgruppen zu besetzenden Sitze beinhalten. Die durch mittelbare Wahl zu wählenden Mitglieder der Vollversammlung werden aus der Mitte der Vollversammlung mit schriftlicher Begründung nach § 1 Absatz 3 gegenüber dem Präsidium vorgeschlagen. Dieser Vorschlag muss die in § 11 Absatz 2 genannten Angaben enthalten. Vorschlagsberechtigt sind die Vollversammlungsmitglieder und das Präsidium. Der Vorschlag muss mindestens vier Wochen vor der nächsten Vollversammlung erfolgen. Vollständig und fristgerecht eingereichte Vorschläge werden mit der Einladung zur Sitzung der Vollversammlung versandt. Das Präsidium prüft die Wählbarkeit nach § 5 Absatz 1 und die sonstigen Voraussetzungen.

(3)

Die Wahl kann frühestens in der ersten ordnungsgemäß einberufenen Vollversammlungssitzung nach der konstituierenden Sitzung der Vollversammlung erfolgen.

(4)

Die mittelbare Wahl wird für jeden Sitz schriftlich und geheim durchgeführt. Der Stimmzettel enthält für jeden Kandidaten die Option „ja“, „nein“ und „Enthaltung“. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält bei mehreren Kandidaten kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, welches der Präsident zieht. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben. Das Ergebnis der Stimmabgabe wird vom Präsidium ermittelt.

(5)

Die mittelbare Wahl erfolgt für die Dauer der laufenden Wahlperiode.

(6)

Die Namen der gewählten Mitglieder sind gemäß § 21 bekanntzumachen.

Für die Wahlprüfung gelten die Regelungen von § 19 entsprechend mit der Maßgabe, dass anstelle des Wahlausschusses das Präsidium tritt. Einspruchsberechtigt ist für die Nachfolgewahl gemäß § 2 Absatz 2, wer in der betreffenden Wahlgruppe und gegebenenfalls dem betreffenden Wahlbezirk wählbar ist.

§ 22 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Wahlordnung gelten jeweils für alle Geschlechter. § 23 Inkrafttreten (1)

Diese Wahlordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit tritt die von der Vollversammlung beschlossene Wahlordnung vom 6. Dezember 2016 außer Kraft.

(2)

Die Amtszeit der bei Inkrafttreten dieser Wahlordnung gewählten Mitglieder der Vollversammlung bleibt unberührt.

(3)

Ein zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wahlordnung bereits gewählter Wahlausschuss bleibt im Amt. Er führt die Wahl auf der Grundlage dieser Wahlordnung durch. Beschlüsse, die der Wahlausschuss bis zu diesem Zeitpunkt gefasst hat, bleiben wirksam, soweit sie durch diese Wahlordnung gedeckt sind.

Suhl, 7. Dezember 2021

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Genehmigungsvermerk des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) vom 9. Dezember 2021, Az.: 3404/6-17-10. Ausgefertigt: Suhl, 10. Dezember 2021

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

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BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

RECHT

MIT ERFAHRUNG KONFLIKTE LÖSEN

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Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Die Einigungsstelle bei der IHK ist für Unter­ nehmer ein günstiger und schneller Weg, Streitigkeiten in Wettbewerbsangelegenheiten ohne Gericht beizulegen. Ziel der Einigungsstelle ist es, mit einer Aus­sprache vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle einen gütlichen Ausgleich zu strittigen Wettbewerbsangelegenheiten herbeizuführen. Das Verfahren vor der Einigungsstelle ist, anders als ein Gerichtsverfahren, das Gebühren auslöst, kostenfrei. Ein Anwalt ist nicht erforderlich. Die Einigungsstelle wird mit einem Vor­ sitzenden und zwei Beisitzern tätig. Zum Vorsitzenden kann nur benannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Beisitzer sind im Bezirk der Einigungsstelle tätige, angesehene Gewerbetreibende und Verbraucher, die das Wissen und die Erfahrung der Kaufleute vor Ort in die Erörterung der Sachverhalte einfließen lassen. Ab Anfang 2022 sind folgende Damen und Herren in der Einigungsstelle der IHK Südthüringen in den bezeichneten Funktionen tätig: VORSITZENDER (Amtszeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023)

Dr. Frank Weihrauch Rechtsanwalt, Suhl STELLVERTRETER (Amtszeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023)

Gunter Zumpf Rechtsanwalt, Suhl BEISITZER (Amtszeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022)

Eva Fiedler Eva Fiedler GmbH & Co. KG, Ilmenau Lutz Frischmann FRISA GmbH & Co. KG, Eisfeld Manfred Saft Stileck-Mäbendorf, Suhl-Mäbendorf Ute Traut Verbraucherzentrale Thüringen e. V., Suhl

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

FESTSTELLUNG

des Entfalls der Voraussetzungen der Wählbarkeit von zwei Mitgliedern der Vollversammlung Die Vollversammlung der IHK Südthüringen hat in ihrer Sitzung am 7. Dezember 2021 folgenden Beschluss gefasst: Die Vollversammlung stellt fest, dass die Voraussetzungen der Wählbarkeit von Herrn Holger Kuhna und Herrn Karl-Heinz Sladek in die Vollversammlung der IHK Südthüringen nachträglich entfallen sind und damit die jeweilige Mitgliedschaft in der Vollversammlung endet. Suhl, 7. Dezember 2021 gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Was Händler beachten sollten

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egen der staatlichen Restriktionen Anfang des Jahres im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Click-and-Collect-Systeme vor allem für stationäre Gewerbetreibende, die den Onlinehandel bisher nicht als Vertriebskanal genutzt haben, an Bedeutung gewonnen. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main belegt die rechtlichen Risiken dieses Vertriebswegs. Unter Umständen sind die Regeln des Fernabsatzrechts zu beachten, auch wenn die Ware vom Kunden im Ladengeschäft abgeholt wird (Urteil 28. Januar 2021, Az. 6 U 181/19). Nach einem früheren Urteil des Landgerichts (LG) Osnabrück müssen stationäre Einzelhändler die Auflagen des Fernabsatzrechts, wie zum Beispiel die entsprechenden Informationspflichten, nicht erfüllen. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die Bestellung der Ware unter Einsatz eines Fernkommunikationsmittels (z. B. Telefon oder Internet) erfolgt, der Kunde die Ware im Ladengeschäft persönlich abholt und erst dort der Kaufvertrag zustande kommt. Das OLG Frankfurt/Main hat diese Voraussetzungen weiter konkretisiert. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte ein Händler die Möglichkeit zur „verbindlichen Vorbestellung“ der Ware im Internet angeboten. Erst nachdem der Kunde die Bestellung abgeschickt hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass durch die Reservierung noch kein Vertrag zustande gekommen sei. Nach Auffassung der Richter lag hier ein Fernabsatzgeschäft (§ 312 c BGB) vor. Abweichend von der Information des Händlers sei ein Kaufvertrag über das Internet geschlossen worden. Wegen der als „verbindlich“ bezeichneten Bestellung habe beim Kunden ein Rechtsbindungswille bestanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit dem abweichenden Hinweis seien dem Kunden zu spät, nämlich erst


RECHT

nach dem Absenden der Reservierung, bekannt gegeben und damit nicht in den Vertrag einbezogen worden. Außerdem handele es sich um eine überraschende und damit unwirksame Klausel. Zumindest stelle die Praxis eine Umgehung der Regeln für Fernabsatzgeschäfte dar, sodass die entsprechenden Vorschriften zu beachten seien.

/ Hinweis zur Reservierungsmöglichkeit Soweit Händler Click & Collect anbieten wollen, ohne die Regeln des Fernabsatz-

rechts zu berücksichtigen, sollte Folgendes beachtet werden: Bei der online angebotenen Reservierungsmöglichkeit muss klar und eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine „unverbindliche Reservierung“ handelt, durch die kein Kaufvertrag zustande kommt. Dem Verbraucher muss ohne Einblick in die AGB klar sein, dass er mit der Reservierung eine Erklärung ohne jede Rechtsverbindlichkeit abgibt. Vor Abgabe der unverbindlichen Reservierung sollte der Kunde die Möglichkeit erhalten, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. In diesen ist nochmals klarzustellen, dass ein Kauf-

vertrag erst bei persönlicher Abholung der Ware im Ladengeschäft und nicht durch die Reservierung zustande kommt. HOLGER FISCHER Tel. +49 3861 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

NEUE PFLICHTEN FÜR DEN HANDEL

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Änderungen im Kaufrecht

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags. Dieses sieht zahlreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Im Fokus steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen, wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Kaufrecht.

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öllig neu ist eine Aktualisierungs­ pflicht des Verkäufers für Tablets, E-Bikes, Autos, intelligente Armbanduhren, Navigationssysteme,

Saug­roboter, Waschmaschinen und sonstige Produkte mit digitalen Komponenten. Die Aktualisierungspflicht soll sicherstellen, dass die Technik auch dann noch

funktioniert, wenn sich das digitale Umfeld, z. B. die Cloud-Infrastruktur, ändert. Neben dem Zusammenspiel verschiedener Systeme geht es dabei auch um die Sicherheit von smarten Geräten, die durch Sicherheitsupdates vor einem unberechtigten Zugriff Dritter auf Daten oder Funktionen geschützt werden sollen. Dabei schuldet der Verkäufer alle Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Sache erforderlich sind. Er muss den Verbraucher auch über die anstehende Aktualisierung informieren. Jenseits von funktionserhaltenden Aktualisierungen ist der Unternehmer aber nicht dazu verpflichtet, verbesserte Versionen der digitalen Elemente zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Dauer der Aktualisierungspflicht ist unbestimmt. Es kommt auf die Verbrauchererwartung an. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die Dauer der Aktualisierungspflicht länger oder kürzer sein. Anhaltspunkte für die Festlegung des Zeitraums können Werbeaussagen, die zur Herstellung der Kaufsache verwendeten Materialien, der Preis und Erkenntnisse über die übliche Nutzungs- und Verwendungsdauer sein. Die neue Aktualisierungspflicht wird den Handel vor Herausforderungen stellen, da er Updates und Upgrades in der Regel nicht unmittelbar vorhalten kann und er SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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RECHT

in den meisten Fällen auf die Mitwirkung der Hersteller angewiesen ist. Die Aktualisierungspflicht sollte aus diesem Grund daher sinnvollerweise durch vertragliche Regelungen auf den Lieferanten des Händlers oder den Hersteller delegiert werden. In jedem Fall wird der Handel sich verstärkt auf Kundenbeschwerden in Bezug auf tatsächlich oder vermeintlich fehlende Aktualisierungen einstellen müssen.

/ Verschärfung der Beweislast Verkäufer müssen beim Kauf von Unternehmer zu Verbraucher (B2C) künftig nicht wie bisher in den ersten sechs Monaten, sondern zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache beweisen, dass die Kaufsache mangelfrei war. Die Beweislastverlängerung im B2C-Geschäft wurde damit zulasten des Verkäufers verschärft. Die gesetzliche Vermutung kann zwar widerlegt werden, wenn der Verkäufer zum Beispiel nachweisen kann, dass der Mangel durch unsachgemäße Behandlung oder durch Verschleiß entstanden ist. Eine solche Beweisführung kann aber aufwendig und schwierig sein. Die Verdoppelung der Vermutungsfrist auf ein Jahr wird den Handel deshalb aller Voraussicht nach mit mehr Streitfällen und höheren Kosten belasten.

/ Vorsicht bei negativer Beschaffenheitsvereinbarung Beim Verkauf von B-Ware, Vorführgeräten, Ausstellungsstücken oder gebrauchter Ware kann die negative Beschaffenheit bspw. im Hinblick auf Gebrauchsspuren nicht mehr wie bisher über die Produktbeschreibung oder die Ausschilderung der Ware vereinbart werden. Negative Beschaffenheitsvereinbarungen sind künftig nur noch möglich, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht. Außerdem muss die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart werden. Die Abweichung kann daher auch nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Formularvertrag geregelt 56

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werden. Im Onlinehandel genügt auch ein vorangekreuztes Kästchen nicht, das der Verbraucher deaktivieren kann.

/ Neue Regeln bei der Gewährleistungsfrist Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Warenkauf beträgt nach wie vor zwei Jahre ab Ablieferung der Sache. Neu sind aber zwei sogenannte Ablaufhemmungen. Bei einem Mangel, der sich innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist gezeigt hat, tritt die Verjährung erst vier Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Wenn sich also bei einem gekauften PC erst im 23. Monat der Mangel zeigt, kann der Käufer seine Ansprüche bspw. noch bis zum 27. Monat nach Lieferung geltend machen. Für den Verkäufer entsteht das Problem, das kaum nachprüfbar ist, wann der Mangel sich tatsächlich gezeigt hat. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Ablaufhemmung vor, wenn der Unternehmer während der Verjährungsfrist einem geltend gemachten Mangel durch Nacherfüllung abhilft. In diesem Fall tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels erst nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Verbraucher übergeben wurde. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass der Käufer nach Rückerhalt der Sache prüfen kann, ob durch die Nacherfüllung dem geltend gemachten Mangel abgeholfen wurde. Sichergestellt wird zudem, dass die Verjährung nicht abläuft, während sich die Kaufsache zur Nacherfüllung beim Verkäufer befindet.

/ Erleichterte Rücktrittsmöglichkeiten für Käufer Das Gewährleistungsrecht geht wie bisher davon aus, dass der Verkäufer bei einem Sachmangel die Möglichkeit haben soll, den Mangel zu korrigieren. Der Käufer hat deshalb zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann

hiernach die Reparatur der mangelhaften Sache oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Rücktritt, Minderung und Schadensersatz sind dagegen nur möglich, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese ergebnislos verstrichen ist. Während es im unternehmerischen Geschäftsverkehr bei dieser Regel bleibt, entfällt das Erfordernis der Fristsetzung bei Verbrauchergeschäften. Ausreichend ist hier der bloße Ablauf einer angemessenen Frist. Hat der Unternehmer in diesem Sinne nicht rechtzeitig nacherfüllt, ist der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt. Die Auswirkungen dieser vielleicht auf den ersten Blick eher unscheinbar wirkenden Verschärfung des Gewährleistungsrechts können erheblich sein. Ein Kfz-Händler z. B., der sich mit der Bearbeitung der Reklamation wegen eines überschaubaren Sachmangels zu lange Zeit lässt, läuft nunmehr Gefahr, dass er den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des gebrauchten Pkws zurückzahlen muss.

/ Wenig Zeit bis zum Inkrafttreten der EU-Warenkaufrichtlinie Diese zum Teil weitgehenden Änderungen gehen auf die sogenannte EU-Warenkaufrichtlinie zurück, die ins deutsche Recht umzusetzen war. Handelsunternehmen sind nun gefordert, die zahlreichen neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis umzusetzen. Das betrifft nicht nur die vorgenannten Neuerungen. Auch bei der Garantie, dem Verkauf von gebrauchten Waren, Unternehmerrückgriff sowie in verschiedener anderer Hinsicht sind neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten deshalb überprüft, das Verkaufspersonal geschult, das Beschwerdemanagement angepasst und die Vertragsverhältnisse in Bezug auf Hersteller und Lieferanten mit Blick auf die Neuregelungen angepasst werden. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollten die notwendigen Maßnahmen möglichst bis zum Inkrafttreten des neuen Kaufrechts am 1. Januar 2022 umgesetzt werden.


RECHT

UPDATE FÜR SPIELHALLEN Neue Verordnung ab dem 1. Januar 2022

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m 23. März 2021 wurde das Thüringer Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag verabschiedet. Daraufhin trat dieser Vertrag zum 1. Juli 2021 in Kraft. Mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung des o. g. Vertrages wurde am 14. Juli 2021 zudem das Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG) geändert. Beide Regelungen – der Glücksspielstaatsvertrag und das ThürSpielhallenG – sehen neue Voraussetzungen sowie Ausnahmeregelungen für den Betrieb von Spielhallen vor. Damit ist es möglich, Spielhallen auf Antrag durch akkreditierte Stellen zu zertifizieren. Die örtlich zuständigen Be­hörden können dann aufgrund dieser Zertifizierungen Ausnahmen von Ge- oder Verboten nach dem Thüringer Spielhallengesetz zulassen. Durch eine Zertifizierung soll der Jugend- und Spielerschutz weiter gesteigert werden. Aufgrund einer Zertifizierung können Unternehmen nach § 2 Abs. 1 ThürSpielhallenG Ausnahmen von den Abstandsregelungen des § 3 Abs. 1 oder 2 ThürSpielhallenG, der Festlegung der Höchstzahl der Geldgewinnspielgeräte nach § 3 Abs. 9 ThürSpielhallenG sowie der Übergangsregelung des § 10 a ThürSpielhallenG für Mehrfachspielhallen beantragen. Um Unternehmen mit Zertifizierung

von nicht zertifizierten Unternehmen zu unterscheiden, muss das Gewerbe höhere Anforderungen erfüllen. Da durch die Zertifizierung Ausnahmen durch das ThürSpielhallenG möglich sind, würden nicht zertifizierte Unternehmen ohne diesen Sachverhalt schlechter gestellt. Für den gesamten Bereich der Zertifizierungen ist ein entsprechender Sachkundenachweis vorgesehen. Dieser wird durch eine Sachkundeprüfung erbracht, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die Sachkundeprüfung wird bei der IHK Südthüringen abgelegt. Betroffene Unternehmer können sich diesbezüglich bis zum 31. Juni 2022 anmelden. Diese Übergangsfrist wurde gewährt, da die Thüringer Spielhallenverordnung (ThürSpielhallenVO) bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll und die Schaffung der Voraussetzungen für eine Sachkundeprüfung noch eines gewissen Zeitaufwandes bedarf. Die Zertifizierungsanforderungen sind in § 1 ThürSpielhallenVO geregelt. So müssen z. B. während der Öffnungszeiten immer mindestens zwei aufsichtsführende Mitarbeitende anwesend sein. Der Zutritt ist nur für Personen ab dem vollendeten 21. Lebensjahr gestattet. Weiterhin müssen Mitarbeiter jährlich

geschult werden, während die Betreiber von Spielhallen alle zwei Jahre zu schulen sind. Spielhallen müssen an den Straßenfronten befindlichen Seiten mindestens einen gut wahrnehmbaren Warnhinweis auf die Suchtgefahren des Glücksspiels anbringen. Außerdem ist je beantragter Erlaubnis ein Sozialkonzept zu erstellen und weiterzuentwickeln. Obwohl einige Regelungen der neuen Spielhallenverordnung begrüßenswert erscheinen, äußerte sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 25. Oktober 2021 insgesamt kritisch zum Verordnungsentwurf, da eine weitere finanzielle und organisatorische Belastung für die Unternehmen der Branche gesehen wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neue Thüringer Spielhallenverordnung entsprechend des Entwurfs des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) umgesetzt wird.

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 11–12 /  2021

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