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Brauchen wir das wirklich?

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VERANSTALTUNGSSICHERHEIT ALS TEIL DES POLIZEI- UND ORDNUNGSRECHTS –

LASSEN SICH VERANSTALTUNGEN WIRKLICH SCHÜTZEN?

Zu Zeiten der Pandemie zunächst fast unbemerkt führten die Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz veranstaltungsspezifi sches Polizeirecht für die Verfahren sowie erforderlichenfalls auch für die Genehmigung von Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Versammlungsstättenverordnung ein. § 26 POG in Rheinland-Pfalz und § 31 SOG in Hamburg bedienen sich ganz offensichtlich einer scheinbar bekannten Logik. Und doch gibt es in Theorie und Praxis eine ganze Reihe von Anwendungsfragen. Der Jurist Dietrich Rühle aus Rheinland-Pfalz und der Verwaltungspraktiker Florian Haidvogl berichten von ersten Erfahrungen nach der Einführung und diskutieren über Aufwand und Nutzen einer solchen Gesetzgebung.

Referent: Florian Haidvogl Florian Haidvogl beschäftigte sich, zunächst ehrenamtlich u.a. in Jugendverband und Hilfsorganisation, seit der frühen Jugend mit Veranstaltungen. Während des Studiums an der Technischen Hochschule Köln machte er sich selbstständig und übernimmt bis heute nebenberu ich verschiedene Aufgaben auf unterschiedlichen Veranstaltungen. Nach Abschluss des Studiums mit der Fachrichtung Rettungsingenieurwesen war er zwei Jahre bei dem größten Norddeutschen Anbieter für Veranstaltungslogistik und Personalservice angestellt. Neben der örtlichen Produktionsleitung bei Konzerten in Hamburg hat er dort u.a. Sicherheitskonzepte für Festivals, Versammlungs- und Sportstätten erstellt und weiterentwickelt sowie Genehmigungsverfahren begleitet. Seit Januar 2021 ist er bei der Freien und Hansestadt Hamburg als Ingenieur für das Verfahrensmanagement Großveranstaltungen tätig. Als Teamleiter Verfahrensmanagement im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist er für die dort statt ndenden, nach § 31 SOG genehmigungsp ichtigen öffentlichen Veranstaltungen zuständig.

Referent: Dietrich Rühle Dietrich G. Rühle ist Jurist. Nach anfänglicher Tätigkeit als Leiter des Umweltamtes der Bezirksregierung Koblenz und als Dezernent für Gefahrenabwehrrecht einer Kreisverwaltung war er ab 1990 30 Jahre hauptamtliche Lehrkraft für Gefahrenabwehrrecht bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung und bei der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Rühle veröffentlichte neben einem Lehrbuch zum Polizei- und Ordnungsrecht, das seit 25 Jahren regelmäßig aktualisiert erscheint, einen Kommentar zum rheinland-pfälzischen POG und weitere juristische Abhandlungen. Nebenher bildet Rühle seit Jahrzehnten als Leiter von Arbeitsgemeinschaften Rechtsreferendare aus. Seit über 20 Jahren ist er vielfach im Jahr in der Fortbildung von kommunalen Vollzugsbeamten tätig, darunter auch zum Thema Veranstaltungen.

BRAUCHEN WIR ZUKÜNFTIG ÜBERALL EINEN BLITZSCHUTZ?

FRAG DEN ANWALT

Im Jahr 2016 ist es bei mehreren Großveranstaltungen zu Blitzschlägen mit Personenschäden gekommen. Nachdem in einem Fall die zuständige Staatsanwaltschaft zwar das Strafverfahren mit der Begründung eingestellt hatte, den Verantwortlichen sei strafbares Verhalten nicht vorzuwerfen, zog der Geschädigte vor das zuständige Zivilgericht. Dieses hat zu Beginn des Jahres 2022 nun zu Lasten des Veranstalters recht scharf geurteilt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig und die Beklagtenseite hat Berufung vorgelegt. Der Ausgang ist bis heute offen. Sollte das Urteil in seinen Kernaussagen bestätigt werden, könnte das den Freiluft-Veranstaltungsbetrieb in jeder Hinsicht gravierend verändern. Die Pfl ichtenstellung sowohl der Betreiber:innen als auch der Veranstalter:innen würde einen beträchtlichen Umfang annehmen. Unter anderem könnte dies in bestimmten Situationen sogar bis hin zur Pfl icht zur Installation eines Blitzschutzes reichen. Sowohl das Urteil als auch die Berufungsschrift liegen anonymisiert vor und werden von Rechtsanwalt Daniel Schlatter auch unter Berücksichtigung der gängigen Rechtsprechung zu den Verkehrssicherungspfl ichten sowie der einschlägigen Literatur vorgestellt und analysiert.

Referent/Moderator: Daniel Schlatter (Schlatter-Zahl-Kuhnt Rechtsanwälte) Siehe S. 25

Diskutant: Volker Löhr ((kanzleiLoehr) siehe S. 25

Diskutant: Timon Löhr ((kanzleiLoehr) Rechtsanwalt Timon Löhr verstärkt seit 2020 das Team der (kanzleiLoehr. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Versammlungsstättenrecht, Verwaltungsrecht und Vergaberecht tätig. Im Anschluss an sein Studium in Heidelberg und das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Köln schloss er unmittelbar die Fortbildung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht an. Mit seiner Fachexpertise betreut er verwaltungsgerichtliche Prozesse, Vergabeverfahren und berät die Kunden der Kanzlei im Veranstaltungs- und Vertragsmanagement.

Referent: Holger Kuhnt (Schlatter-Zahl-Kuhnt Rechtsanwälte) Holger Kuhnt ist Partner der Kanzlei Schlatter-Zahl-Kuhnt Rechtsanwälte. Seine Schwerpunkte liegen neben dem Veranstaltungsrecht im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Verwaltungsrecht. Er unterstützt Mandanten nicht nur durch sein juristisches Fachwissen, sondern erarbeitet mit Ihnen von Beginn an eine Strategie, die neben den aktuellen rechtlichen Fragen auch die weitergehenden Interessen aller Beteiligten an einer zukünftigen guten Zusammenarbeit berücksichtigt. In größeren Projekten mit interorganisationeller Zusammenarbeit wird er als Moderator sehr geschätzt. Hier kommt ihm seine Ausbildung zum Mediator und Coach zugute. Beim bvvs Bundesverband Veranstaltungssicherheit engagiert er sich als Justiziar und bringt sein juristisches Fachwissen und seine Leidenschaft für die Veranstaltungsbranche in die Arbeitsgruppen mit ein.

ABSCHLUSSWORTE

In ihrer Abschlussdiskussion blickt Sabine Funk noch einmal auf die relevanten Themen der Fachtagung, die Learnings und To Do‘s, die sich ergeben haben - und natürlich auch auf die Fragen und Antworten unserer „Die Weisheit der Vielen“ Wissenswand.

Zusammen mit den Teilnehmenden soll noch einmal diskutiert werden, welche konkreten Schritte und Handlungen nötig und möglich sind – und natürlich sollen diese auch gleich auf den Weg gebracht werden.

In den letzten Jahren sind in der Abschlussdiskussion regelmäßig Ideen zu Arbeitskreisen, Veröffentlichungen etc. entstanden, die nicht selten dann auch in die Tat umgesetzt wurden – wir blicken also mit Spannung darauf, was sich dieses Jahr ergeben wird.

Referentin: Sabine Funk (IBIT GmbH) Siehe S. 21

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