luzern, den 24. Mai 2012
no 17
cXXVII. Jahrgang
ausgabe: Deutsche schweiz / Tessin
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200 Jahre biergarten
keystone/sueddeutsche zeitung photo/scherl
Eine Gruppe ehemaliger Studenten beim Biertrinken im Hof des Münchner Hofbräuhauses anno 1912.
A
m Georgitag, dem 23. April 1516, erliessen die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. das Bayerische Reinheitsgebot in Ingolstadt. Ein solches Gesetz notwendig machten die Panschereien, bei denen alles Unmögliche beigemischt wurde. Von Ochsengalle, Pech, Schlangenkraut oder Kreide wissen Historiker zu berichten. Das Wasser wurde den Bächen entnommen, die
gleichzeitig als Kloake dienten. Das Bayerische Reinheitsgebot gilt als das älteste gültige Lebensmittelgesetz und war die Basis für die heutige Bierkultur Bayerns, vorab dem Biergarten. Ein Biergarten darf sich nur so nennen, wenn er das Mitbringen von eigenen Speisen erlaubt. Dieses Grundrecht wurde bereits vor 200 Jahren in der Biergartenverordnung festgelegt, die
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die Brauer als Sonnenschutz Kastanien, die mit ihren flachen Wurzeln nicht zu tief ins Erdreich vordrangen. Weil technische Kühlanlagen noch nicht erfunden waren, holten die Münchner das tägliche Bier frisch von der Brauerei – und konsumierten es immer öfter vor Ort. Der Grundstein für den Biergarten war gelegt. fortsetzung auf seite 8
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König Max I. Joseph von Bayern zu verdanken ist. Da das Bierbrauen aus Brandschutzgründen zwischen Georgi (23. April) und Michaeli (29. September) verboten war, wurden seit dem späten 18. Jahrhundert tiefe Kellerhöhlen ins Erdreich gegraben. Darin wurde im Frühjahr, wenn im März zum letzten Mal gebraut worden war, das Märzenbier eingelagert. Darüber pflanzten
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