2011 04 15 - Klien Angelika und Wüstner Thomas

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Bauamt Kaiser-Franz-Josef-Straße 4, A – 6845 Hohenems Auskünfte: Monika Kirchberger Tel – DW: 05576/7101-1511 Fax – DW: 05576 / 7101-1519 monika.kirchberger@hohenems.at

Zahl: 310/131-0/031-11

Hohenems, am 15.04.2011

KUNDMACHUNG Bauwerber:

Klien Angelika und Wüstner Thomas, Rudolf-von-Ems-Straße 15, Hohenems

Vorhaben:

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Standort:

GST-NR 8853/2 (EZ , KG Hohenems) Luciusweg 6

Von der Baubehörde wird in dieser Bausache gemäß § 25 Abs. 2 Baugesetz, LGBl.Nr. 52/2001, in Verbindung mit §§ 40 ff AVG 1991, i.d.g.F. die mündliche Verhandlung mit Augenschein auf

Donnerstag, den 28.04.2011 um 14.00 Uhr mit Zusammenkunft der Verhandlungsteilnehmer an Ort und Stelle anberaumt. Parteien im Sinne des § 8 AVG werden eingeladen, zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Planverfasser und der allenfalls schon bestellte Bauführer sowie allfällige Dienstbarkeits- und Reallastberechtigte sind vom Antragsteller selbst zur Bauverhandlung einzuladen. Der Antragsteller hat bis zur mündlichen Verhandlung die Gebäudeecken in der Natur darzustellen und die Grundstücksgrenzen kenntlich zu machen. Zusätzlich sind die Geschoss- und die Traufenhöhe sowie die Dachneigung in der Natur darzustellen, wenn das Gebäude an einer Stelle mehr als 16 m hoch ist oder aber wenn eine Abstandsnachsicht gemäß § 7 Baugesetz zugelassen werden soll. Die rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat zur Folge, dass Einwendungen, die nicht spätestens am Tage vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung vorgebracht werden, keine Berücksichtigung finden. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991, i.d.g.F., zur Folge, dass die betreffende Person die Parteistellung verliert. Versäumt derjenige, auf dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt werden oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden.

Die Pläne samt Beschreibung liegen in der Abteilung Baurecht, Zimmer 6, während den Amtsstunden (MO-FR 08.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich MO-DO-Nachmittag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) bis zum Tage vor Beginn der Verhandlung zur Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister:

i.A. Monika Kirchberger


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