Juli-Ausgabe der HGV-Zeitung

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12 HGV-Zeitung Juli 2022

BETRIEBSFÜHRUNG

Terminkalender 15. Juli Halbjährliche Meldung der eingekauften Zigaretten

Die Inhaber einer Ermächtigung zum Zigarettenverkauf „Patentino“ müssen die Meldung der Zigaretteneinkäufe für das erste Halbjahr 2022 (Januar bis Juni) an das Bezirksinspektorat des staatlichen Monopolamtes in Trient übermitteln.

Der Staat gewährt einen 200-EuroBonus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

16. Juli Ortstaxe

Bezahlung der Ortstaxe.

18. Juli F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge

• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – Juni 2022 • Lohnsteuer – Juni 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – Juni 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – Juni 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – Juni 2022 Elektronische Überweisung

16. August Ortstaxe

Bezahlung der Ortstaxe.

22. August F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge

• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – Juli 2022 • Mehrwertsteuer – Betriebe mit trimestraler Abrechnung – 2. Trimester 2022 (April bis Juni) • Lohnsteuer – Juli 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – Juli 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – Juli 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – Juli 2022 • NISF/INPS – Rentenversicherung der Hoteliers und Gastwirte – Beiträge im festen Ausmaß – 2. Rate 2022 Elektronische Überweisung

F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge — IRPEF/IRES/IRAP/ INPS/Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen

Bezahlung des Saldos für 2021 und des 1. Akontos für 2022 aus der Einkommenserklärung Modell Redditi. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen. Elektronische Überweisung

F24 Handelskammer — Jahresgebühr

Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2022 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2022 mittels Vordruck F24 entrichten. Die Bezahlung muss mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent erfolgen. Elektronische Überweisung

Foto: Armin Terzer

Personal: 200-Euro-Bonus mit Juli-Lohnstreifen

Bonus erhalten auch saisonal Beschäftigte Von Wilfried Albenberger

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche im Juli 2022 beschäftigt sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten über den Juli-Lohnstreifen den staatlichen 200-EuroBonus ausbezahlt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche saisonal beschäftigt sind, diesen Bonus direkt vom NISF/INPS erhalten würden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag erhalten den 200-EuroBonus über den Arbeitgeber ausbezahlt. In enger Zusammenarbeit ist es dem HGV zusammen mit den nationalen Dachverbänden Federalberghi und FIPE gelungen, die vorgesehene Regelung entscheidend zu vereinfachen. Deshalb gilt nun: Wer im Juli 2022 im Lohnbuch aufscheint und die Voraussetzungen erfüllt, hat Anrecht auf diese staatliche Einmalzahlung von 200 Euro.

Beitragsreduzierung von 0,8 Prozent haben. Der 200-Euro-Bonus steht auch Teilzeitarbeitskräften und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Abruf zu. Sollten Arbeitnehmende zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse haben, so steht der Bonus nur einmal zu. Die entsprechenden Kontrollen führt das NISF/INPS im Nachhinein durch.

Regelung für Hausangestellte Gewisse Personenkategorienerhaltenden200-EuroBonus nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt. Diese sind: • Privathaushaltsangestellte (COLF/Badanti); • Rentnerinnen und Rentner; • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld; • Bezieherinnen und Bezieher des staatlichen Bürgergeldes (reddito di cittadinanza).

Die Voraussetzungen • Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 23. Juni 2022 darf der monatliche Bruttolohn von 2.692 Euro nicht überschritten werden. • Der Antragsteller muss folglich Anrecht auf die

Wilfried Albenberger, Leiter der HGV-Personalberatung

Diese Personenkategorien müssen persönlich oder über ein Patronat einen Antrag direkt an das Sozialversicherungsinstitut NISF/ INPS stellen, um ihren Anspruch auf den 200-EuroBonus geltend zu machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Eintrittsdatum ab 24. Juni 2022 müssen sich ebenfalls an ein Patronat wenden, um einen Anspruch auf den Bonus sowie die Modalitäten zu dessen eventueller Auszahlung abzuklären. Diese einmalige Zahlung kann nur im Monat Juli 2022 erfolgen. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag mit den einzuzahlenden Sozialabgaben (Uniemens) des Monats Juli 2022, welche mit dem Vordruck F24 innerhalb 16. August 2022 einzuzahlen sind, direkt verrechnen.

Eigenerklärung Achtung: Die Eigenerklärung müssen die Arbeitnehmenden dem Arbeitgeber für die Lohnauszahlung des Monats Juli 2022 übermitteln. Im August 2022 kann die Eigenerklärung nicht mehr nachgereicht werden. Der Arbeitgeber ist auch nicht ermächtigt, die Auszahlung mit dem Lohnstreifen vom August durchzuführen. Die Eigenerklärung muss vom Arbeitgeber für eventuelle Kontrollen mit den Lohnunterlagen aufbewahrt werden.


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