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Neue berufliche Qualifikation eingeführt
Barkeeper und Barkeeperinnen. Anfang April wurde von der Südtiroler Landesregierung die neue berufliche Qualifikation Barkeeper und Barkeeperin eingeführt. „Die Gastronomie braucht attraktive Jobs für unsere Jugendlichen. Diese neue Maßnahme wertet den Beruf auf und schafft die Voraussetzung für eine fundierte Ausbildung“, freuen sich hds-Präsident Philipp Moser und der Sprecher der Gastronomie im hds, Bobo Widmann. Der Beruf des Barkeepers, der Barkeeperin erfordert nicht nur Fachwissen im Lebensmittelbereich, sondern auch Eigenschaften, die in der Gastronomie unerlässlich sind. Dazu gehören etwa Freundlichkeit, Gastfreundschaft, aber auch Kreativität und Innovationsvermögen. Interessierte können die nötigen Fachkompeten- cwalzl@hds-bz.it zen im Rahmen von Lehrgängen, die an den Landesberufsschulen für das Gastgewerbe „Savoy“ und „Cesare Ritz“ in Meran angeboten werden, erwerben und entwickeln. Der Wirtschaftsverband hds wünscht einen gelungenen Start, viel Freude und eine erfolgreiche Ausbildung. pperez@hds-bz.it
Das Nationale Institut für soziale Fürsorge (NISF/ INPS) hat vor Kurzem die Höhe der Beiträge bekanntgegeben, die von der Handelsverwaltung für die Kategorie der Agenten und Handelsvertreter zu entrichten sind. Für 2023 beträgt das jährliche steuerpflichtige Mindesteinkommen, das bei der Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages zu berücksichtigen ist, 17.504 Euro. Auf diesen Mindestwert sind folgende Beitragssätze anzuwenden: 24,48 Prozent für Inhaber und Mitarbeiter über 21 Jahre; 23,73 Prozent für Mitarbeiter unter 21 Jahren. Dieser ermäßigte Satz gilt bis zu dem Monat, in dem der Mitarbeiter 21 Jahre alt wird.
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Nationaler Kollektivvertrag für Führungskräfte erneuert
Pyrotechnische Gegenstände, zu denen auch Feuerwerkskörper gehören, müssen auf ihrer Verpackung bestimmte Informationen enthalten, damit sie verkauft werden dürfen. So müssen Produkte beispielsweise zwingend den Namen des Herstellers, die Kategorie, die Art der Verwendung usw. aufweisen. Außerdem müssen sie mit dem CE-Zeichen versehen sein. Die Kategorien auf den Feuerwerkskörpern geben den potenziellen Risikograd und die Lärmschwelle an. Je nach Kategorie wird festgelegt, wer sie kaufen und welche Unternehmen sie verkaufen dürfen. Wer Feuerwerkskörper in seinem Geschäft aufbewahrt, muss u. a. die Brandschutzvorschriften einhalten. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Normen drohen Strafen.
Der hds empfiehlt, sich über alle Einzelheiten der Produkte zu erkundigen, bevor sie zum Verkauf angeboten werden.
recht@hds-bz.it
Unternehmen des Tertiärsektors. Am 12. April haben Confcommercio und Manageritalia die Vereinbarung über die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages für Führungskräfte (dirigenti) des Tertiärsektors unterzeichnet. Die Erneuerung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Einmalzahlung 2023
Im Jahr 2021 war der normative Teil des Kollektivvertrags bereits geändert worden und nun betrifft die Erneuerung den wirtschaftlichen Teil. Es ist die Anerkennung einer Einmalzahlung (una tantum) von 2000 Euro vorgesehen, die im Jahr 2023 in drei Tranchen aufgeteilt wird:
• 700 Euro mit der Entlohnung von Mai,
• 700 Euro mit der Entlohnung von September,

• 600 Euro mit der Entlohnung von November.
Der Betrag wird jenen Führungskräften anerkannt, die zum 12. April 2023 im Betrieb tätig waren. Der Betrag wird für den Zeitraum 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2022 als Nachzahlung auf die Entlohnung anerkannt, unterliegt der Einzahlung der Sozialbeiträge und einer getrennten Besteuerung.
Der Betrag wird anteilig auf der Grundlage der Monate der Betriebszugehörigkeit ausgezahlt, die während des angegebenen Dreijahreszeitraums in der Qualifikation erworben wurden.
Mindestlohn angepasst recht@hds-bz.it
Des Weiteren ist eine Erhöhung der Entlohnung durch Anpassung des vertraglichen Minimums vorgesehen. Für jene Führungskräfte, die am 30. November 2023 tätig sind, ist eine Erhöhung des kollektivvertraglichen monatlichen Mindestlohns von 150 Euro ab Dezember 2023, 150 Euro ab Juli 2024 und 150 Euro ab Juli 2025 vorgesehen. Diese Erhöhungen können, bis zu dem Betrag, den das Unternehmen als Vorschuss oder Anzahlung auf künftige vertragliche Erhöhungen nach dem 31. Dezember 2019 gewährt hat, absorbiert werden. Infolge dieser Erhöhungen steigt das kollektivvertragliche Minimum ab 1. Dezember 2023 auf 4040 Euro und ab dem 1. Juli 2025 auf 4340 Euro.
Eine weitere Neuigkeit betrifft die Welfare Leistungen. Für den Zweijahreszeitraum 2024 und 2025 werden die Arbeitgeber 1000 Euro pro Jahr auf der vorgesehenen Welfare Plattform bereitstellen. Dieser Betrag kommt zu den flexiblen Benefits hinzu, die die Unternehmen bereits anbieten.