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Vereinbarungen nicht erfüllt! Gastfreundschaft erleben

Besetzung von öffentlichem Grund. Die Stadt Bozen hat kürzlich eine neue technische Richtlinie für die Ausstattung von öffentlichem Grund mit Außenmöbeln erlassen – ein seit Langem viel und heiß diskutiertes Thema, das etliche Gastronomiebetriebe betrifft. Der Wirtschaftsverband hds hebt einige kritische Punkte am Dokument hervor. „Der verabschiedete Text berücksichtigt nur unzureichend die Vorschläge und Vorarbeiten der Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter der verschiedenen Interessenverbände teilgenommen haben und bringt eine erhebliche Mehrbelastung für die Gastronomiebetriebe mit sich“, bemängelt ihr Sprecher Bobo Widmann (im Bild).

Einige unklare Punkte pperez@hds-bz.it

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Das technische Dokument enthält einige grundlegende Punkte, die definitiv unklar und auslegungsbedürftig sind, meint Widmann weiter. „Die neuen Lizenzen werden beispielsweise, wie vom hds vorgeschlagen, eine Laufzeit von sechs Jahren haben, aber was passiert mit den Lizenzen, die gerade erst ausgestellt wurden? Werden sie an die neue Richtlinie angepasst? Das sind wichtige Aspekte, die klar vermittelt gehören, um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben“, betont Bobo Widmann.

„Für die Beschattungssysteme hatten wir zudem eine Übergangsfrist bis Anfang 2025 gefordert, um den Betrieben eine Anpassung zu ermöglichen, auch im Hinblick auf die getätigten Investitionen, aber die technische Richtlinie sieht diese Möglichkeit nicht vor“, schließt Widmann, der die Gemeinde nochmals auffordert, einige kritische Punkte gemeinsam mit den Interessenverbänden zu überprüfen und eine neue Lösung zu finden.

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