Gemeindeblatt Neuried

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RATHAUS

Winterdienst in der Gemeinde Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Neuried hat in seiner Sitzung vom 10. November 2020 aufgrund der aktuellen Personalsituation und entsprechend der Einstufung der Verkehrswege nach innerörtlicher Bedeutung und Gefahrenrisiko beschlossen, dass einzelne Räumstrecken im Winter 2020/2021 nicht durch Mitarbeiter des kommunalen Bauhofes geräumt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, der generellen Verpflichtung aus Art. 51 BayStrWG (Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht) bei gefährlichen Fahrbahnstellen, Fußgängerüberwegen und weiteren Gefahrstellen nachkommen zu können. Bei allen künftig ausgenommenen Strecken handelt es sich entweder um reine Geh- oder um Geh- und Radwege, die zum einen durch alternative Wegeführungen kompensiert werden können, zum anderen auch nach der Erfahrung der letzten Jahre generell im Winter wenig frequentiert werden. Im Einzelnen sind dies: • Friedhof Lindenallee (Räumung nur bei Bedarf) • Wege am Spielplatz Kreuzackerweg • Knollerweg • Gehweg an der öffentlichen Grünfläche Grubenstraße • Geh- und Radweg „Am Gemeindezaun“ (Ausweich Richtung Kraillinger Weg möglich) • Gehweg am Spielplatz Mühlweg (Ausweich über Kramerstrasse möglich) • Waldradweg nördlich des Haderner Winkels • Weg zur Gartenanlage an der Ammerseestraße (im Bereich Ammerseestraße 26-28) • Gehweg parallel zum Haderner Weg • Gehweg östlich der M4 • Geh- und Radwege im Einmündungsbereich von Gautinger Straße in M4 und Kraillinger geräumt Neuried I Dezember 2020

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