Hier im Ort erfüllen wir als erste Physiotherapiepraxis die Qualitätskriterien für eine mögliche Kostenübernahme Ihrer osteopathischen Behandlung durch die Krankenkasse!
Michael Kasnitz Osteopathie, Heilpraktiker und Physiotherapeut • Herr Kasnitz hat bereits 2004 seine 5-jährige Ausbildung am Europäischen Colleg für Osteopathie abgeschlossen • seit 1994 ist er staatlich anerkannter Physiotherapeut • seit 1997 ist Herr Kasnitz zertifizierter Manualtherapeut
Herr Kasnitz erfüllt die Qualitätskriterien für eine mögliche Kostenübernahme Ihrer osteopathischen Behandlung!
Liebe Leserinnen und Leser, viele Fragen rund um das Thema Osteopathie tauchen in unserem Praxisalltag auf. Deshalb haben wir für sie einen Überblick über die häufig gestellten Fragen in unserer Praxis zusammengefasst. Nähere und umfangreichere Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.tz-muc.de
Worauf sollten Sie als Patient achten? Der Osteopath sollte mindestens eine mit Prüfung abgeschlossene, komplette Osteopathieausbildung nachweisen können, damit eine gute Behandlungsqualität erreicht werden kann. Wie kann man als Patient erkennen, ob ein Therapeut ausreichend qualifiziert ist? Alle Therapeuten, die auf Therapeutenlisten der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) oder der osteopathischen Berufsverbände (z.B. VOD oder BVO) stehen, haben eine komplette Ausbildung nachgewiesen. Wer darf Osteopathie anwenden? Osteopathie gilt als Heilkunde. Deshalb dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Osteopathie uneingeschränkt ausüben. Die Ausbildung hierfür beträgt je nach Ausbildungskonzept fünf bzw. sechs Jahre. Muss man als Patient die osteopathische Behandlung selbst bezahlen? Prinzipiell sind Sie als Patient Selbstzahler, allerdings erstatten private und gesetzliche Versicherungen in unterschiedlicher Höhe einen Teil der Behandlungskosten. Hierfür ist meist der Qualifizierungsnachweis des Behandlers Voraussetzung. Unter welchen Voraussetzungen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten für Osteopathie? Je nach Kasse etwas unterschiedlich. Die meisten erwarten eine ärztliche Verordnung und o.g. Nachweis des Therapeuten über eine abgeschlossene Osteopathieausbildung. Kann man Osteopathie auch über Physiotherapieverordnungen im Rahmen des Heilmittelkataloges abrechnen? Nein, andernfalls machen sich Praxisinhaber, Therapeut und Patient strafbar! Hintergrundinfos: www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/655467/abrechnungsbetrug-patienten-visier-staatsanwaelte.html
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