Bitte denken Sie an den Zahlungstermin!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das SEPA-Lastschriftverfahren erledigen zu lassen. Die Vorteile des Bankeinzugs durch die Gemeinde sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Bankkonto belastet. • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge/Verzugszinsen. • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank. • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend.
• Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit auf nachstehende Konten der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu überweisen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck die PK-Nummer an. Bankinstitute: -K SK München-Starnberg-Ebersberg DE94 7025 0150 0100 7573 01 - meine Volksbank Raiffeisenbank eG DE16 7116 0000 0100 0204 43 -P ostbank München DE04 7001 0080 0019 9698 01
H.-S./MAI 2021
Öffentliche Zahlungsaufforderung: Am 17. Mai 2021 werden folgende Gebühren und Abgaben fällig: - Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2. Quartal 2021 - Grundsteuer 2. Quartal 2021 - Wassergebühren-Abschlag 2. Abschlag 2021
AUS DEM RATHAUS
Gemeindekasse Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Bareinzahlungen bei der Gemeindekasse sind nur ausnahmsweise möglich. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einhaltung der Zahlungstermine. Ihre Gemeindekasse
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