eco.nova SPEZIAL Notare 2014

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INFO: ARCHIV // REGISTER ZENTRALES TESTAMENTSREGISTER Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 ein zentrales Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen zu melden. Um dem Recht auf Datenschutz, dem wohl höchsten Gut im Notariat, zu genügen, sind jedoch nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem

das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird, gespeichert. Die zentrale Registrierung dient somit lediglich der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Nur der zuständige Gerichtskommissär darf prüfen, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.

ÖSTERREICHISCHES ZENTRALES VERTRETUNGSVERZEICHNIS (ÖZVV) Die Österreichische Notariatskammer ist gesetzlich ermächtigt, das ÖZVV zu führen und zu überwachen. Das ÖZVV dient der Registrierung 1. der einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten Vorsorgevollmachten und der einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten schriftlichen Sachwalterverfügungen;

2. der einem Notar oder Rechtsanwalt vorgelegten schriftlichen Widersprüche gegen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger; 3. der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger; 4. des Wirksamwerdens der einem Notar vorgelegten Vorsorgevollmacht und deren Widerrufs.

PATIENTENVERFÜGUNGSREGISTER DER NOTARE Das Uwe-Kirschner-Forschungsinstitut der Österreichischen Notariatskammer befasst sich seit mehreren Jahren mit dem Thema der Patientenverfügung und der Einrichtung des dazugehörenden Patientenverfügungsregisters. Dabei spielt die wichtigste Rolle, dass eine Patientenverfügung rechtzeitig aufgefunden werden kann. Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister eingetragen werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Roten Kreuz geführt.

Über eine 24-Stunden-Hotline des österreichischen Roten Kreuzes steht das Patientenverfügungsregister der österreichischen Notare den Krankenhäusern oder Ärzten rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn Ihre Patientenverfügung in diesem Register eingetragen ist, können Sie also davon ausgehen, dass diese bei Abfrage bekannt wird. Sie selbst können bestimmen, ob der Text Ihrer Patientenverfügung auch direkt dem abfragenden Arzt oder Krankenhaus zur Verfügung gestellt werden darf. eco.nova

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